Anlage 3 zur Begründung
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- Jens Glöckner
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1 Anlage 3 zur Begründung
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3 Gemeinde Drochtersen Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 10 Kotterbachsee (Vorhabenbezogener Bebauungsplan) FFH-Verträglichkeits-Vorprüfung Stand: 27. Oktober 2010 Bearbeitung: Dipl.-Geogr. Manfred Bülow Falkenried 74 a, Hamburg Tel , Fax -70,
4 Gemeinde Drochtersen, VEP Nr. 10, FFH-Vorprüfung 1 Inhalt 1 Veranlassung Kurzbeschreibung des Vorhabens Methodik Räumliche Lage Vorprüfung FFH-Gebiet DE Unterelbe Charakterisierung des Gebietes Auswirkungen auf die Erhaltungsziele Vorprüfung EU-Vogelschutzgebiet DE Unterelbe Charakterisierung des Gebietes Auswirkungen auf die Erhaltungsziele Fazit Literatur... 9
5 Gemeinde Drochtersen, VEP Nr. 10, FFH-Vorprüfung 2 1 Veranlassung Die Gemeinde Drochtersen betreibt die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 10, mit dem Planungsziel, der auf Krautsand ansässigen Firma Hatecke auf dem nördlichen Teil des Kotterbachsees den Test von Rettungsbooten zu ermöglichen. Daneben soll die Angelnutzung weiterhin möglich bleiben. Vom Firmengelände soll ein Stichkanal zur Anbindung an den Kotterbachsee hergestellt werden (s. Planzeichung). Daneben soll die Angelnutzung weiterhin möglich bleiben. Das Plangebiet ist im Wesentlichen identisch mit dem Flurstück 115/2. Projekte und Pläne sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebietes zu überprüfen ( 34 BNatSchG). Pläne sind in 36 BNatSchG Abs. 1 Nr. 2 konkretisiert als Pläne, die bei behördlichen Entscheidungen zu beachten oder zu berücksichtigen sind. Dies trifft auf den vorliegenden Bebauungsplan zu. Grundsätzlich ist es dabei nicht relevant, ob der Plan oder das Projekt direkt Flächen innerhalb des Natura-2000-Gebietes in Anspruch nimmt oder von außen auf das Gebiet einwirkt (NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM 2003, Ziffer 5.1.1). Auch ist ein Grenzwert oder Mindestabstand, am dem bei Vogelschutzgebieten von einer erheblichen Beeinträchtigung von in Bebauungsplänen auszuweisenden Baugebieten ausgegangen werden muss, mit dem Ziel einer einzelfallbezogenen Verträglichkeitsprüfung unvereinbar (dito, Ziffer 6.3). 2 Kurzbeschreibung des Vorhabens An der in der Planzeichnung dargestellten Stelle soll ein trichterförmiger Stichkanal mit einer maximalen Breite von ca. 25 m an der Einmündung und mit einer Länge von ca. 140 m vom Firmengelände zum Kotterbachsee gebaut werden. Die Testfahrten der Rettungsboote werden ausschließlich werktags stattfinden und werden auf 50 Stunden pro Jahr begrenzt. Dies wird vertraglich zwischen Gemeinde und Vorhabenträger gesichert. Am nördlichen Ufer an der Einmündung des Kanals zum See ist ein Anleger aus Holz mit einer Abmessung von ca 6 x 2 m geplant. Am nördlichen Ufer des Stichkanals soll eine ca 4 m breite befestigte Zuwegung vom Betriebsgelände Hatecke zum Anleger geschaffen und neben der Zuwegung ein ca. 2 m hoher Zaun gebaut werden. Der Zaun erhält ein Tor um den nördlichen Uferbereich zu Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen vom Betriebsgelände aus erreichen zu können. Die Nutzung des südwestlichen Teils des Kotterbachsees für Bootstestfahrten ist nicht vorgesehen. Die Abgrenzung der jeweiligen Nutzungsbereiche soll durch zwei Dämme im Wasser erfolgen (s. Planzeichnung).
6 Gemeinde Drochtersen, VEP Nr. 10, FFH-Vorprüfung 3 3 Methodik Es ist zunächst in einer FFH-Vorprüfung zu klären, ob das Vorhaben überhaupt geeignet ist, die Schutzgebiete erheblich beeinträchtigen zu können. (s. Niedersächsisches Umweltministerium 2003). Sind erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen, so ist eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Die Entscheidung ist lediglich nachvollziehbar zu dokumentieren. Für eine Unverträglichkeit mit den Erhaltungszielen und damit für eine Unzulässigkeit des Plans reicht es aus, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann. Erheblich ist eine Beeinträchtigung, wenn die Veränderungen und Störungen in ihrem Ausmaß oder in ihrer Dauer dazu führen, dass ein Gebiet seine Funktionen in Bezug auf die Erhaltungsziele oder die für den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile nur noch in eingeschränktem Umfang erfüllen kann. Ausgleichsmaßnahmen können in die Betrachtung zur Erheblichkeit einbezogen werden. Die Verträglichkeitsprüfung hat grundsätzlich auch Summationswirkungen zu berücksichtigen, dies geht aus der Formulierung einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen in 34 Abs. 1 BNatSchG hervor. Die Pflicht zur Auseinandersetzung mit den Belangen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und der Europäischen Vogelschutzgebieten in der Bauleitplanung ist nach 1 Abs.6 Nr. 7.b des Baugesetzbuches gegeben. Die FFH-Vorprüfung hat folgende Arbeitsschritte zum Inhalt: Erfassung der für das Gebiet maßgeblichen Gebietsdaten und Erhaltungsziele Prognose der möglichen Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Erhaltungsziele, Prüfung der Erheblichkeit 4 Räumliche Lage Das Plangebiet befindet sich in direkter Nachbarschaft zu einem FFH und einem EU- Vogelschutzgebiet. Die folgende Abbildung zeigt die Lage dieser Gebiete. Beide Schutzgebiete tragen die Bezeichnung Unterelbe. Das FFH-Gebiet DE umfasst die Vordeichsbereiche und die Wasserfläche der Elbe sowie die Wasserfläche der unmittelbar südwestlich an das Plangebiet angrenzenden Krautsander Binnenelbe. Weiterhin ist der überwiegende Teil von Krautsand und auch das FFH-Gebiet selbst als EU-Vogelschutzgebiet mit der Nummer DE bekannt gemacht worden. Es umfasst auch die Grünlandflächen südwestlich der Krautsander Binnenelbe und südöstlich der Seglerstraße, grenzt also an zwei Seiten an das Plangebiet an.
7 Gemeinde Drochtersen, VEP Nr. 10, FFH-Vorprüfung 4 Abbildung 1: Lage der Schutzgebiete, Maßstab ca. 1 : braun (schräg) schraffiert: FFH-Gebiet (Unterelbe) grün (waagerecht) schraffiert: EU-Vogelschutzgebiet DE (Unterelbe) Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz / NLWKN (2010) Vorprüfung FFH-Gebiet DE Unterelbe Charakterisierung des Gebietes Die Informationen der folgenden Tabelle sind, wenn nicht anders angegeben, den Standarddatenbögen zu den Schutzgebieten entnommen.
8 Gemeinde Drochtersen, VEP Nr. 10, FFH-Vorprüfung 5 Tabelle 1: Gebietsdaten FFH-Gebiet DE Landesinterne Nr.: 3 Name Fläche Unterelbe ha Bekanntmachung Biogeografische Region Kurzcharakteristik: Schutzwürdigkeit: Wertbestimmende Arten für die Gesamtgebiete nach NLWKN (2009) Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie, einschl. Code Gefährdung: Atlantisch Außendeichsflächen im Ästuar der Elbe mit Brack- und Süßwasserwatten, Röhrichten, feuchten Weidelgras-Weiden, kleinflächig außerdem Weiden- Auwaldfragmente, Salzwiesen, artenreiche Mähwiesen, Hochstaudenfluren, Altarme u.a. Teil des bedeutendsten Ästuars an der deutschen Nordseeküste. Vorkommen mehrerer Anh. II-Arten (s. u.). Anhang II Arten Alosa fallax [Finte] Aspius aspius [Rapfen], Coregonus oxyrinchus [Schnäpel], Lampetra fluviatilis [Flussneunauge], Lampetra planeri [Bachneunauge], Petromyzon marinus [Meerneunauge] Phocoena phocoena [Schweinswal] Phoca vitulina [Seehund] Oenanthe conioides [Schierling-Wasserfenchel] 1130 Ästuarien 1330 Atlantische Salzwiesen (Glauco-Puccinellietalia maritimae) 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) 91F0 Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris) Wasserverschmutzung, Vertiefung der Elbe, Uferausbau, intensive landwirtschaftliche Nutzung auf Teilflächen Wie aus der Tabelle hervorgeht, handelt es sich bei den wertgebenden Arten des Gebietes mit Ausnahme des Schierlings-Wasserfenchels um aquatische Säugetiere, Fisch- und Neunaugenarten. Die Krautsander Binnenelbe ist keinem der FFH-Lebensraumtypen zuzuordnen. Die Erhaltungsziele sind auch allgemein nach 7 Abs. 1 Nr. 9 des Bundesnaturschutzgesetzes die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands eines natürlichen Lebensraumtyps von gemeinschaftlichem Interesse oder einer in Anhang II der FFH- Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) aufgeführten Art. Von einem Vorkommen der Fisch- und Neunaugenarten im Bereich der Wasserfläche der Elbe kann ausgegangen werden. Auch vom Schweinswal und Seehund ist ein gelegentli-
9 Gemeinde Drochtersen, VEP Nr. 10, FFH-Vorprüfung 6 ches Auftreten in der Elbe bekannt. Der nächstgelegene Seehundliegeplatz befindet sich auf der Nordspitze von Schwarztonnensand (IBL UMWELTPLANUNG 2007). Welche Fischarten in der Krautsander Binnenelbe vorkommen, ist nicht bekannt. Die Krautsander Binnenelbe ist über das Gauensieker Schleusenfleet und den Ruthenstrom zeitweise mit der Tideelbe verbunden. Ein Faunenaustausch ist daher grundsätzlich möglich. Der Schierlings-Wasserfenchel kommt im Vordeichsbereich von Krautsand oder der Krautsander Binnenelbe nicht vor. Die nächstgelegenen potenziellen Standorte befinden sich bei Barnkrug und Assel (KURZ 2006). 5.2 Auswirkungen auf die Erhaltungsziele Durch das Vorhaben kommt es nicht zu Flächenverlusten im FFH-Gebiet und auch nicht zu einer Veränderung von Lebensraumtypen. Die Wasserbeschaffenheit und das faunistische Inventar der Krautsander Binnenelbe verändern sich nicht. Der Kotterbachsee und die Krautsander Binnenelbe sind nicht miteinander verbunden. Bei größeren Verdunstungsverlusten wird nach Aussagen des Angelvereins Wasser aus der Krautsander Binnenelbe in den Kotterbachsee geleitet. Dies ist jedoch bereits der bestehende Zustand und wird nicht vom Vorhaben verursacht. Auch wird hierdurch die Wasserqualität im FFH-Gebiet nicht nachteilig beeinflusst. Die im Standarddatenbogen genannten Gefährdungsursachen werden durch das Vorhaben nicht hervorgerufen oder verstärkt. Da keine Wirkungszusammenhänge zu erkennen sind, ist eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes auszuschließen. Das Vorhaben kann daher auch nicht mit anderen Vorhaben zusammenwirken. 6 Vorprüfung EU-Vogelschutzgebiet DE Unterelbe 6.1 Charakterisierung des Gebietes Die Informationen der folgenden Tabelle sind, wenn nicht anders erwähnt, dem Standarddatenbogen entnommen.
10 Gemeinde Drochtersen, VEP Nr. 10, FFH-Vorprüfung 7 Tabelle 2: Gebietsdaten EU-Vogelschutzgebiet DE Landesinterne Nr.: Name Fläche V18 Unterelbe ha Bekanntmachung Biogeografische Region Kurzcharakteristik: Schutzwürdigkeit: Wertbestimmende Arten für die Gesamtgebiete nach NLWKN (2009) Erhaltungsziele:* Atlantisch Ästuarbereich der Unterelbe mit tidebeeinflussten Brack- und Süsswasserbereichen, Salzwiesen, Röhrichten und extensiv genutztem Feuchtgrünland außendeichs, binnendeichs große Bereiche in Grünland- und Ackernutzung, z. T. intensiv. Teilweise Feuchtgebiet internationaler Bedeutung, wichtiges niedersächsisches Brut- und Rastgebiet, insbesondere als Winterrastplatz und Durchzugsgebiet für nordische Gänse, andere Wasservögel und Limikolen und als Brutplatz für Arten des Grünlands, der Salzwiesen, Röhrichte. Anhang I Brutvogelarten: Flussseeschwalbe, Kampfläufer, Lachseeschwalbe, Rohrdommel, Rohrweihe, Säbelschnäbler, Sumpfohreule, Tüpfelsumpfhuhn, Wachtelkönig, Weißsterniges. Blaukehlchen, Weißstorch (auch als Nahrungsgast), Wiesenweihe Anhang I Gastvogelarten: Goldregenpfeifer, Nonnengans, Säbelschnäbler, Singschwan, Zwergschwan Zugvogelarten als Brutvögel: Bekassine, Braunkehlchen, Feldlerche, Kiebitz, Knäkente, Krickente, Löffelente, Rotschenkel, Schafstelze, Schilfrohrsänger, Schnatterente, Uferschnepfe, Wasserralle Zugvogelarten als Gastvögel: Blässgans, Brandgans, Dunkelwasserläufer, Graugans, Großer Brachvogel, Grünschenkel, Höckerschwan, Kiebitz, Krickente, Lachmöwe, Löffelente, Pfeifente, Regenbrachvogel, Rotschenkel, Sandregenpfeifer, Spießente, Stockente, Sturmmöwe Die Hinweise zu den Erhaltungszielen für die Arten und Lebensräume in den Europäischen Vogelschutzgebieten beziehen sich auf die wertbestimmenden Arten (s. o.). 1) Erhalt der Offenlandschaft (keine bauliche Anlagen mit Störwirkung) 2) Erhalt der bestehenden Grünlandes, Förderung der Umwandlung von Acker in Grünland 3) Förderung der extensiven Grünlandbewirtschaftung 4) Förderung der extensiven Graben- und Gewässerunterhaltung 5) Möglichst Verbesserung des Binnenwasserstandes 6) Förderung möglichst natürlicher Gewässerdynamik im Außendeichbereich 7) Lenkung des Besucherverkehrs 8) Minimierung von Störungen (z. B. durch Jagd, Fluglärm). Gefährdung: Intensivierung und Änderung der landwirtschaftlichen Bodennutzung, Deichbau u. Entwässerungsmaßnahmen, Fahrwasservertiefung, Wasserverschmutzung, Windenergieanlagen, küstennahe Industrieansiedlung, Freileitungen, Störungen, insbesondere Tiefflüge u. Jagd Bemerkungen: *aus NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM (2000), die Erhaltungsziele wurden hier durchnummeriert (nicht im Original), um in der Auswirkungsprognose besser darauf Bezug zu nehmen Die Erhaltungsziele sind auch allgemein nach 7 Abs. 1 Nr. 9 Bundesnaturschutzgesetz die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der in Anhang I
11 Gemeinde Drochtersen, VEP Nr. 10, FFH-Vorprüfung 8 der Vogelschutzrichtlinie aufgeführten und der in Artikel 4 Abs. 2 diese Richtlinie genannten Vogelarten (nicht in Anhang I aufgeführte, regelmäßig auftretende Zugvogelarten hinsichtlich ihrer Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten). Von den Erhaltungszielen sind demnach grundsätzlich die Vogelarten und ihre Lebensräume ausgenommen, die sich außerhalb eines Vogelschutzgebietes befinden, selbst wenn es sich um Anhang I-Arten handelt. Die im Plangebiet anzutreffenden Brutvögel und brutzeitlichen Nahrungsgäste wurden bei einer Kartierung im Frühjahr 2010 (BÜRO BÜLOW 2010) erfasst. Von den in den Erhaltungszielen genannten Vogelarten wurden die folgenden im Rahmen der Brutvogelkartierung erfasst: Die Rohrweihe kommt als Nahrungsgast vor, nutzt jedoch schwerpunktmäßig das Grünland südwestlich des Plangebietes. Der Weißstorch brütet auf einem westlich gelegenen Bauernhof, hält sich jedoch, soweit feststellbar, nicht im Plangebiet auf. Eine gelegentliche Nahrungssuche im Plangebiet ist jedoch aufgrund der geringen Entfernung zwischen dem Horststandort und dem Plangebiet potenziell möglich. Die Schnatterente wurde einmalig als Nahrungsgast auf dem Kotterbachsee beobachtet. Höckerschwan und Stockente kommen im Plangebiet als Brutvögel vor. In den Gebietsdaten werden diese Arten unter Zugvogelarten als Gastvögel genannt. Es ist nicht auszuschließen und wahrscheinlich, dass der Kotterbachsee auch ein Rastgebiet für die genannten Arten außerhalb der Brutzeit darstellt. Dieses konnte im Rahmen der Brutvogelkartierung nicht ermittelt werden. 6.2 Auswirkungen auf die Erhaltungsziele Der Bebauungsplan nimmt keine Flächen im EU-Vogelschutzgebiet (VSG) in Anspruch und wird sich auch nicht auf den Wasserhaushalt der Flächen auswirken, daher sind die in Tabelle 2 aufgeführten Erhaltungsziele 1) bis 6) grundsätzlich nicht betroffen. Auch die im Standarddatenbogen genannten Gefährdungsursachen (Jagd und Fluglärm) werden durch das Vorhaben weder hervorgerufen oder verstärkt. Störungen, die von der Freizeitnutzung des Sees (Angeln, Spazierengehen) ausgehen (s. Erhaltungsziele 7) und 8), sind bereits im Istzustand vorhanden und werden durch das Vorhaben nicht erkennbar verstärkt. Grundsätzlich sind nach 7 Abs. 1 Nr. 9 des Bundesnaturschutzgesetzes nur die Vogelarten geschützt, die sich innerhalb des Besonderen Schutzgebietes befinden. Denkbar ist, dass sich Teilflächen der Reviere dieser Arten auch außerhalb des Schutzgebietes im
12 Gemeinde Drochtersen, VEP Nr. 10, FFH-Vorprüfung 9 Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden. Herbei kommen besonders die Arten Rohrweihe, Weißstorch und Schnatterente, die aufgrund ihrer Reviergrößen Teile des Plangebietes als Brutrevier mitbeanspruchen könnten. Die Artenschutzrechtliche Prüfung (s. Anlage zur Begründung) kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass sowohl für Brutvögel als auch für Nahrungsgäste keine Verletzungen der artenschutzrechtlichen Verbote zu erwarten sind. Dies bedeutet, dass auch keine populationswirksamen Auswirkungen auf Vogelarten, die aus dem Vogelschutzgebiet heraus das Plangebiet nutzen, zu befürchten sind. Umgekehrt gilt dies auch für Arten, die im Plangebiet brüten und gelegentlich das EU-Vogelschutzgebiet (Stockente, Höckerschwan) aufsuchen. Das Vorhaben führt auch nicht erkennbar zu einer gesteigerten Nutzungsintensität im EU-Vogelschutzgebiet. 7 Fazit Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 10 A der Gemeinde Drochtersen wurde hinsichtlich seiner Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes DE (Unterelbe) und des EU-Vogelschutzgebietes DE (Unterelbe) einer Vorprüfung unterzogen. Der Bebauungsplan nimmt keine Flächen in den Schutzgebieten in Anspruch. Die Baumaßnahmen und Störungen durch das Vorhaben werden sich nicht erheblich auf wertgebende Arten der Schutzgebiete auswirken. Auch stellt das Vorhaben keine Barrierewirkung für den Austausch von Individuen zwischen verschiedenen Schutzgebieten dar. Es sind keine relevanten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele erkennbar. Eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. 8 Literatur BÜRO BÜLOW (2010): Gemeinde Drochtersen, VEP Nr. 60 A, Brutvogelkartierung 2010 IBL UMWELTPLANUNG (2007): Anpassung der Fahrrinne von Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt, H.5b,: Schutzgut Tiere und Pflanzen, aquatisch. Teilgutachten Aquatische Fauna (Bestand und Prognose) Auftraggeber: Projektbüro Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe, KURZ, H. (2006): Anpassung der Fahrrinne von Unter- und Außenelbe an die Containerschifffahrt, H.4a, Anhang 4: Potenzielle und aktuelle Standorte des Schierlings- Wasserfenchels, Auftraggeber: Projektbüro Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe, 4a_Anlage_4.pdf
13 Gemeinde Drochtersen, VEP Nr. 10, FFH-Vorprüfung 10 NIEDERSÄCHSISCHER LANDESBETRIEB FÜR WASSERWIRTSCHAFT, KÜSTEN- UND NATUR- SCHUTZ (NLWKN) (2009a): Wertbestimmende Lebensraumtypen Anhang I u. wertbestimmende Arten Anhang II FFH-Richtlinie in Niedersachsen, Aktualisierte Fassung , Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) (2009b): Wertbestimmende Vogelarten der EU-Vogelschutzgebiete Korrigierte Fassung , NIEDERSÄCHSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT UND KLIMASCHUTZ / NLWKN (2010): Natura2000-Gebiete in Niedersachsen - interaktive Karte NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM (2000) Aktualisierung der Gebietsvorschläge gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) in Niedersachsen Vorschlag V18 Unterelbe Niedersächsisches Umweltministerium (2003): Europäisches ökologisches Netz "Natura 2000" RdErl. d. MU v , /12/7, Im Einvernehmen mit dem MS, dem MW und dem ML,
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