ÖSB Wir wollen Barrierefreiheit für Schwerhörige!

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1 1 ÖSTERREICHISCHER SCHWERHÖRIGENBUND DACHVERBAND Bundesstelle: Sperrgasse 8-10/9, 1150 WIEN Tel: , Fax: , wien@oesb-dachverband.at Bundesaußenstelle: Gasometergasse 4a, 9020 KLAGENFURT Tel: , Fax: ; klagenfurt@oesb-dachverband.at & - ZVR: (Vereinssitz Wien) ÖSB Wir wollen Barrierefreiheit für Schwerhörige! Eines der wichtigsten Anliegen unserer Interessenvertretung ist die Umsetzung von Barrierefreiheit für Schwerhörige im öffentlichen Bereich, worüber wir im folgenden Statement einen Ein- und Überblick zu Bedeutung und Umsetzungsmöglichkeiten geben dürfen: Der ÖSB und seine Mitgliedsvereine setzen sich bundesweit für barrierefreien Zugang für Hörgeschädigte ein. Die unter dem Motto "BARRIEREFREIHEIT IM SINNE VON GUTEM HÖREN" in allen Lebensbereichen. Der ÖSB arbeitet daher in zahlreichen sozial-, gesundheits- und behindertenpolitischen Gremien an der Umsetzung dieses Ziels mit. Integration Österreich definiert den Begriff wie folgt: Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Gebäuden und Informationen für alle Menschen, egal ob sie im Rollstuhl sitzen, ob es sich um Mütter mit Kleinkindern oder Personen nicht deutscher Muttersprache handelt, ob es blinde, hörgeschädigte, psychisch behinderte oder alte Menschen sind [ ] Hier wird also die zuvor schon erwähnte Selbständigkeit und Teilhabe auf alle Lebensbereiche ausgeweitet, was bedeutet, dass es Menschen mit Behinderung durch Anpassungen in ihrer Umwelt möglich sein soll, so zu leben wie nicht behinderte Menschen. Das beinhaltet Zugang zu Wohnungen, Gebäuden, Verkehrsmitteln, Ausbildung, Beschäftigung, Gütern, Dienstleistungen und Informationen. Zielgruppe: Schwerhörige Schwerhörigkeit ist eine Kommunikationsbehinderung. Jede/r Schwerhörige hat andere Hörbedürfnisse. Die heutigen Hörgeräte und Cochlea Implantate können individuell auf verschiedene Hörsituationen mit unterschiedlichen Hörprogrammen eingestellt werden. Die meisten Hörsysteme enthalten Induktionsspulen, die als Programm eingestellt werden und dem Schwerhörigen einen störungsfreien Empfang von Sprache und Musik beim Einsatz von induktiven Höranlagen aber auch in der Telekommunikation ermöglichen. Auch auf internationaler Ebene setzen sich IFHOH & EFHOH (International and European Federation of hard of hearing People: und ) als Schwerhörigeninteressensvertreter/innen für Induktionstechnologie als die am wenigsten aufwendige und kostenneutralste Möglichkeit des barrierefreien Zugangs im öffentlichen Raum für die Masse der Hörsystemträger/innen ein. In England musste 2011 eine namhafte Hörgerätefirma Hörgeräte ohne Induktionsspule wieder vom Markt nehmen. Dies verdeutlicht die Wertigkeit dieser Technologie für Betroffene!

2 2 Es muss darauf hingewiesen werden, dass auch die besten Hörgeräte bzw. Cochlea- Implantate das Niveau eines gesunden Hörvermögens niemals erreichen können. Deshalb sind in manchen Kommunikationssituationen weitere Zusatzhilfsmittel wie Induktionsanlagen, Funk-Anlagen bzw. Infrarot-Anlagen erforderlich, um barrierefrei und stressfrei einen Vortrag oder eine Aufführung in einem Theater etc. mitverfolgen zu können. Wann wird welche Technologie zum barrierefreien Hören eingesetzt? # IndukTive Höranlagen Das Prinzip einer induktiven Höranlage besteht vereinfacht beschrieben aus einem speziellen Kabel, das entlang der Wände eines Raumes verlegt wird und an einen sogenannten IndukTionsverstärker angeschlossen wird. Dadurch baut sich im Raum ein schwaches Magnetfeld auf. Alle akustischen Signale, die in diesen Verstärker eingespeist werden (Sprache, Musik usw.) können von der T-Spule des Hörgerätes (oder Cochlea- Implantats) aufgenommen und wieder in hörbare Schallschwingungen umgewandelt werden. Besonders positiv ist, dass dabei keine Nebengeräusche übertragen werden und die gewünschte Hörinformation somit störungsfrei gehört werden kann. IndukTive Höranlagen sind bereits in den Planungsgrundlagen Barrierefreies Bauen ÖNORM B1600 und Barrierefreie Tourismuseinrichtungen ÖNORM B1603 verankert, und müssen nach der ÖVE/ÖNORM EN installiert und eingemessen werden. # FM Funkanlagen Funkwellen im UKW- bis UHF- Bereich übertragen die gewünschte Information. Dafür sind eigene Sendegeräte und Empfänger notwendig. Die Empfangsgeräte müssen von Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Hörgeräte verwenden Empfangsgeräte mit Teleschlinge (= Induktionsschlinge). Leicht-Schwerhörige, die noch kein Hörgerät tragen, verwenden Empfangsgeräte mit Kopfhörern. # IR - Infrarotanlagen Unsichtbare Lichtstrahlen übertragen die gewünschte Information. Die Anlage besteht aus einem Verstärker und einigen Sendern (nach Raumgröße) und Empfängergeräten die jeweils um den Hals getragen werden. Die Empfangsgeräte müssen von Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Hörgeräteträger verwenden Empfangsgeräte mit Teleschlinge (= Induktionsschlinge). Leicht Schwerhörige, die noch kein Hörgerät tragen, verwenden Empfangsgeräte mit Kopfhörern. Jedes Hilfsmittel hat Vor- und Nachteile, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, den Bedürfnissen des Betreibers und der technischen Möglichkeiten berücksichtigt werden müssen. In diesem Fall beraten Sie gerne Experten weiter. INDUKTIONSTECHNOLOGIE FÜR SCHWERHÖRIGE: GESCHICHTE, FAKTEN & AKTUELLE SITUATION Die Induktionstechnologie ist eine im Gegensatz zur Funkübertragung (die keine einheitliche Übertragungsfrequenz hat) eine weltweit verbreitete und angewandte Übertragungstechnologie im Schwerhörigenbereich.

3 3 Die Induktionstechnologie ist in der Tat genauso alt wie die elektrischen Hörsysteme, aber genauso wie die Hörhilfen weiterentwickelt wurden, gab es auch bei Induktionsanlagen revolutionierende Neuerungen. Bestes und sicher interessantestes Beispiel die Royal Albert Hall in London / UK, eine der bekanntesten Konzertbühnen der Welt, um nur ein Beispiel zu nennen. Sowohl VOX, der ÖSB als auch der Deutsche Schwerhörigenbund DSB und die internationalen Schwerhörigenverbände IFHOH & EFHOH (International & European Federation of hard of hearing People) setzen sich, wie bereits erwähnt, für die Verbreitung und Durchsetzung dieser kostengünstigen und effektiven Übertragungstechnologie ein, damit möglichst schnell möglichst flächendeckend derartige barrierefreie Höranlagen im öffentlichen Bereich zur Verfügung stehen, um den Hörbeeinträchtigten wieder die Möglichkeit zu geben, am Alltagsleben, ob beruflich oder privat, barrierefrei teilhaben zu können. Bei der IFHOH Weltkonferenz in Bergen/Norwegen im Juni 2012 war diesem Thema ein ganzer Vortragsvormitttag mit dem Thema Can We Loop The World? gewidmet, mit der Conclusio: Die technisch einfachste und effektivste Lösung für den Endverbraucher und die kostengünstigste Lösung für Interessenten an einer barrierefreien Ausstattung für Schwerhörige. Brenda Battat, Executive Director Haering Loss Association America Juliette Sterkens, Audiologist USA Dr.phil. Pat Kricos, Past Presidenct of the American Academy of Audiology Induktionsanlagen sind nach wie vor die bedeutendste Hilfe für hörgeschädigte Menschen, sofern sie mit geeigneten Hörsystemen versorgt sind und sie sind auch die derzeit preiswerteste Möglichkeit, den Hörgeräteträgern eine wirksame Zusatzhilfe anzubieten. Eine fachgerecht installierte Induktionstechnologie ist einfach und ohne Zusatzhilfsmittel (außer den eigenen Hörsystemen) zu nutzen, die Umschaltung des eigenen Hörgerätes / CI auf die Stellung T oder MT genügt, um das Verstehen gerade bei Störschall gravierend zu verbessern. Die beiden marktführenden Hörgerätehersteller Phonak und Siemens teilten uns auf die Fragestellung, wie viele Hörgeräte in deren Portfolio nun tatsächlich mit einer Induktionsspule ausgestattet sind, folgendes mit: Gerne teilen wir Ihnen auf diesem Wege mit, dass ca. 85 % aller Phonak Hörsysteme aus unserem aktuellen Produktportfolio (HdO und 10 Hörsysteme) eine integrierte Induktionsspule besitzen oder mit einer Induktionsspule ausgestattet werden können. In unserem aktuellen Produktportfolio achten wir darauf, dass gerade Hörsysteme für mittlere- bis hochgradige Hörverluste mit einer Induktionsspule ausgestattet sind. Werner Dettmer, Kundensupport HdO Service und Audiologie Wir führen bei Siemens in Österreich ein Hörgeräte Portfolio von 95 verschiedenen Modellen im HdO und IdO Segment. 88 Modelle sind mit T Spule ausgestattet oder können mittels Zubehör (minitek) bei IdO Geräten aufgewertet werden. Stefan Pfeiffer, Export Sales Manager Österreich Siemens Audiologische Technik Auch wir als Interessenvertretung können uns diesen Aussagen aus unseren jahrelangen Erfahrungen mit Betroffenen in unserer Beratungsstelle und den internationalen Fakten zur Sachlage nur anschließen. Im Sinne des geltenden österreichischen Behindertengleichstellungsgesetzes ist es allen Hörbeeinträchtigten seit nunmehr 7 Jahren möglich, die akustische Barrierefreiheit nicht bloß

4 4 zu fordern, sondern auch in einem für den Betroffenen unentgeltlichen Schlichtungsverfahren (Bundessozialamt) einzufordern. Das kann sowohl gegenüber öffentlichen Stellen aber auch privaten Veranstaltern erfolgen. Seitens der Vereine, Beratungsstellen und Selbstvertretungsinitiativen wird diese Vorgangsweise weiterhin forciert und den Hörbehinderten empfohlen und hat auch in vielerlei Bereichen bereits beachtliche Erfolge gebracht und öffentliche sowie private Veranstalter zum Umdenken gezwungen. Der private Sektor ( ) hat barrierefreie Umgebungen an allen bestehenden Bauten, vom Frisiersalon bis hin zu jeder Veranstaltung bis Jahresbeginn 2016 herzustellen! Dr. Irmgard Bauer, aus einer Aussendung der ÖAR Öst. Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Ist es erforderlich, ganze Räume mit Induktion auszustatten? Bereits seit (!) müssen laut Gesetz bereits alle Neu- & Umbauten barrierefrei ausgestattet sein. Punkto Ausstattung mit Höranlagen gilt es zu unterscheiden, ob es sich um die Ausstattung von ganzen Vortragsräumen, Theater- oder Kinosälen, oder Kassen- und Infoschalter handelt. Am Beispiel Theater oder Kinos: Anzustreben ist im Sinne von Barrierefreiheit eine gesamtflächige Ausstattung. Ist dies aus verschiedenen Gründen (Störfelder, alte Bausubstanz, ) nicht möglich, so ist auch eine begründete teilweise barrierefreie Lösung (spezielle Sitzblöcke, jedoch mit freier Platzwahl innerhalb der verschiedenen Preiskategorien und Aushang von Sitzplänen mit Kennzeichnung der barrierefreien Sitzplätze) akzeptabel. Einen entscheidenden Beitrag zum guten Verstehen liefert auch die Berücksichtigung von Raumakustik (Schalldämmung) einen wichtigen Beitrag zur Barrierefreiheit für Schwerhörige, was letztlich nicht nur Menschen mit Hörbehinderungen zu Gute kommt, sondern allen. Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien: # Internationale gesetzliche Grundlagen und Richtlinien Österreich hat 2008 die UN-Konvention für die Rechte von behinderten Menschen (650 Millionen Behinderte weltweit) ratifiziert. Ziel der UN-Konvention ist der Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf barrierefreien, gleichberechtigten und selbstbestimmten Zugang zu Gütern, Dienstleistungen, Bildung und Arbeit. Auf EU-Ebene wurde ein Aktionsplan ( ) ins Leben gerufen, wonach unter enger Einbeziehung nichtstaatlicher Organisationen in Europa wesentliche Verbesserungen für diese Zielgruppe geschaffen werden müssen. Das so genannte Design for all, also die Gesamtsicht auf dieses wichtige Anliegen, verfolgt das Ziel, bei allen Planungen und Bauvorhaben im Bereich Infrastruktur und in sonstigen öffentlichen Räumen durch Anwendung von integrativen Normen und Technologien möglichst allen Personengruppen ein unabhängiges Leben ohne Hindernisse zu ermöglichen. Es gibt EU-Richtlinien der europäischen Kommission, die von den Mitgliedsstaaten nach Ablauf einer festgelegten Frist einzuhalten sind.

5 5 # Nationale Gesetze und Richtlinien Österreich: In Österreich ist die Gleichstellung von behinderten und nicht behinderten Menschen in der Österreichischen Bundesverfassung, Artikel 7, verankert. Auszug Artikel 7 (1): Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich, Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten. # Bundesgesetze Österreich - Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz 2006 (BGStG) 8 Abs. 2 Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) verpflichtet den Bund sämtliche öffentliche Gebäude (Anmerkung: Auch Bundestheater!) bis Ende 2015 barrierefrei umzubauen. Eine längere Umbaufrist ist nur möglich, wenn Ministerien, mit einem hohen Anteil an alter Bausubstanz, in einem verbindlichen, veröffentlichten Etappenplan die Umsetzung der Umbaumaßnahmen festschreiben. Hier gilt als letzte Frist der Die Umsetzung der Barrierefreiheit bis gilt auch für alle Wohn- und Gewerbeimmobilien. ( ) - Landesgesetze in Österreich Analog zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz gibt es in den Bundesländern Anti- Diskriminierungsgesetze. OIB Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit Das österr. Institut für Bautechnik strebt die Harmonisierung aller Bauordnungen der Bundesländer an. OIB-Richtlinie 4 ist umgesetzt in Wien, Burgenland, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg Bauordnungen, Bautechnikgesetze und Bautechnikverordnungen der Bundesländer Nähere Informationen zu Barrierefreiheit und Umsetzung für Schwerhörige, sowie Übersichtslisten von Örtlichkeiten mit Höranlagen aus ganz Österreich finden Sie auf der ÖSB Homepage Gerhard SENKYR VOX-Präsident & 2. ÖSB-Vizepräsident, Referat Barrierefrei

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