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1 Gutachten zum Einzelauftrag AF1_WSV_ _518 der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) für das WNA Aschaffenburg zur Erstellung eines zusammenfassenden umweltgeologischen Gutachtens aus dem Vorhaben "Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen erstellt durch das Institut Dr. Nowak Mayenbrook Ottersberg am , geändert am Bearbeiter: Lars Hoffmann-Sell, M.Sc. Geowissenschaften

2 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung und Aufgabenstellung Kurzbeschreibung der Geologie und Geochemie im Untersuchungsgebiet Einstufungsgrundlagen Grundlagen zur Einstufung gemäß den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen des Landes Bayern vom (Bayerisches Eckpunktepapier) Grundlagen zur Einstufung gemäß LAGA-Mitteilung 20 (1997) Grundlagen zur Einstufung gemäß LAGA-Mitteilung 20/TR Boden Grundlagen zur Einstufung gemäß Deponieverordnung Bewertung der Untersuchungsergebnisse Einstufung gemäß den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen des Landes Bayern Bereich Oberwasserkanal und oberer Vorhafen Bohrungen Er-2, Er-4, Er-6, Er-7, Er-14, Er-15 von 2010 (Proben Er201 bis Er205, Er214 bis Er217, Er224 bis Er226) und Er-2, Er-4, Er-5 von 2012 (Er246 bis Er251) Bereich Schleusenneubau Bohrungen Er-3, Er-11 von 2010 (Proben Er218 bis Er221) und Er-8, Er-9 von 2012 (Proben Er260 bis Er263) Bereich Sparbecken Bohrungen Er-10, Er-11, Er-12, Er13 von 2012 (Proben Er272 und Er279) Bereich unterer Vorhafen Bohrungen Er-12, Er-13 von 2010 (Proben Er222 und Er223) und Er-15, Er-16, Er-18, Er-19, Er-21 von 2012 (Proben Er264 bis Er271) Bereich Altdeponie 12 Bohrungen Er-I, Er-II, Er-III, Er-IV von 2010 (Proben Er206 bis Er213) und Er-VII, Er-VIII von 2012 (Proben Er252 bis Er259) Bohrungen außerhalb der Baumaßnahme Bohrungen Er-17, Er-18, Er-20, Er- 22, Er26, Er-27, Er-28 von 2010 (Proben Er236 bis Er245) Einstufung gemäß LAGA-Mitteilung 20 (1997) Bereich Oberwasserkanal und oberer Vorhafen Bohrungen Er-2, Er-4, Er-6, Er-7, Er-14, Er-15 von 2010 (Proben Er201 bis Er205, Er214 bis Er217, Er224 bis Er226) und Er-2, Er-4, Er-5 von 2012 (Proben Er246 bis Er251) Bereich Schleusenneubau Bohrungen Er-3, Er-11 von 2010 (Proben Er218 bis Er221) und Er-8, Er-9 von 2012 (Proben Er260 bis Er263) Bereich Sparbecken Bohrungen Er-10, Er-11, Er-12, Er13 von 2012 (Proben Er272 und Er279)...22

3 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten Bereich unterer Vorhafen Bohrungen Er-12, Er-13 von 2010 (Proben Er222 und Er223) und Er-15, Er-16, Er-18, Er-19, Er-21 von 2012 (Proben Er264 bis Er271) Bereich Altdeponie 12 Bohrungen Er-I, Er-II, Er-III, Er-IV von 2010 (Proben Er206 bis Er213) und Er-VII, Er-VIII von 2012 (Proben Er252 bis Er259) Bohrungen außerhalb der Baumaßnahme Bohrungen Er-17, Er-18, Er-20, Er- 22, Er26, Er-27, Er-28 von 2010 (Proben Er236 bis Er245) Einstufung gemäß LAGA-Mitteilung 20/TR Boden Bereich Oberwasserkanal und oberer Vorhafen Bohrungen Er-2, Er-4, Er-6, Er-7, Er-14, Er-15 von 2010 (Proben Er201 bis Er205, Er214 bis Er217, Er224 bis Er226) und Er-2, Er-4, Er-5 von 2012 (Proben Er246 bis Er251) Bereich Schleusenneubau Bohrungen Er-3, Er-11 von 2010 (Proben Er218 bis Er221) und Er-8, Er-9 von 2012 (Proben Er260 bis Er263) Bereich Sparbecken Bohrungen Er-10, Er-11, Er-12, Er13 von 2012 (Proben Er272 und Er279) Bereich unterer Vorhafen Bohrungen Er-12, Er-13 von 2010 (Proben Er222 und Er223) und Er-15, Er-16, Er-18, Er-19, Er-21 von 2012 (Proben Er264 bis Er271) Bereich Altdeponie 12 Bohrungen Er-I, Er-II, Er-III, Er-IV von 2010 (Proben Er206 bis Er213) und Er-VII, Er-VIII von 2012 (Proben Er252 bis Er259) Bohrungen außerhalb der Baumaßnahme Bohrungen Er-17, Er-18, Er-20, Er- 22, Er26, Er-27, Er-28 von 2010 (Proben Er236 bis Er245) Einstufung gemäß Deponieverordnung Empfehlung Literatur...33 Anlage Anlage 1: Tabellarische Auswertung und Einstufung nach Bayerischem Eckpunktepapier (Tab. 1), LAGA M (Tab. 2), LAGA M20/TR Boden 2004 (Tab. 3) und Deponieverordnung (Tab. 4) Anlage 2: Übersichtsplan zur Lage der Bohrungen (erstellt durch das WNA Aschaffenburg) Anlage 3: Bohrprofile (erstellt durch die BAW Karlsruhe)

4 1 Veranlassung und Aufgabenstellung Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten Das Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) Aschaffenburg plant den Neubau der Schleuse Erlangen am Main-Donau-Kanal. Im Rahmen der Planungen zum Neubau wurden für ingenieur- und umweltgeologische Untersuchungen in den Jahren 2010 und 2012 Kernbohrungen im Projektgebiet niedergebracht. Die aus den jeweiligen Kernbohrungen gewonnenen Bodenproben wurden zur Bewertung des im Zuge der Baumaßnahme anfallenden Baggerguts chemisch-analytisch untersucht. Hierzu wurden vom Institut Dr. Nowak zwei Gutachten am (Auftrag _222a) und (Auftrag AF1_WSV_ _ 437) vorgelegt. Gemäß Auftrag vom der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) für das WNA Aschaffenburg sind im hier vorgelegten Gutachten die Ergebnisse aus den zwei vorhergehenden Gutachten in einem zusammenfassenden umweltgeologischen Gutachten zusammengeführt und gemäß den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen des Landes Bayern vom (Bayerisches Eckpunktepapier) sowie gemäß LAGA M20 aus dem Jahre 1997 und LAGA M20/TR Boden 2004 bewertet worden. Weiterhin wurde für Material, das die Vorgaben für eine Verwertung gemäß den drei vorgenannten Richtlinien nicht erfüllt, eine formelle Bewertung gemäß Deponieverordnung anhand der durch die zwei Gutachten vorliegenden Parameter vorgenommen. Ziel der Bewertung durch das zusammenfassende Gutachten war, die möglichen Verwertungswege des anfallenden Bodenaushubs in der Gesamtschau zu prüfen und eine entsprechende Handlungsempfehlung zu verfassen. 2 Kurzbeschreibung der Geologie und Geochemie im Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet liegt im Bereich des Geologischen Kartenblatts 6331 Röttenbach und ist Teil des Nordwestbayerischen Schichtstufenlandes. Das Gebiet liegt geologisch gesehen in der Sandsteinkeuper-Region. Dementsprechend finden sich im Untersuchungsgebiet besonders Festgesteine (Sandsteine mit zwischengelagerten Tonsteinschichten) des sogenannten Burgsandsteins, Mittlerer Keuper. Das Festgestein wird durch quartäre Flussschotter und sandig-lehmige Auenablagerun-

5 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten gen überlagert. Teilweise können auch anthropogene Auffüllungen die Fest- und Lockergesteine überdecken. Untersuchungen zu den natürlichen Haupt-, Neben- und Spurenelementen der Gesteine Bayerns (Linhardt und Zarbok, 2005) und zu Hintergrundwerten von anorganischen und organischen Schadstoffen in Böden Bayerns (Geuß et al., 2011) haben gezeigt, dass die Schwermetalle geogen bedingt erhöht sein können. Gemäß Linhardt und Zarbok (2005) liegen die mittleren Thallium-Gehalte in Gesteinen Bayerns zwischen 0,01 mg/kg und 2 mg/kg, wobei die höchsten Gehalte unter anderem in Sanden bzw. Sandsteinen auftreten (mittlere Thallium-Gehalte zwischen 0,34 mg/kg und 2 mg/kg). Die im Projektgebiet anstehenden Festgesteine des Sandsteinkeupers weisen Thalliumkonzentrationen von bis zu 1 mg/kg (Sandstein) bzw. 4 mg/kg (Tonstein) auf (Linhardt und Zarbok, 2005). Neben Thallium treten vereinzelt weitere, geogen bedingt erhöhte Gehalte von ausgewählten Schwermetallen auf, die in Kapitel 4 behandelt werden. 3 Einstufungsgrundlagen 3.1 Grundlagen zur Einstufung gemäß den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen des Landes Bayern vom (Bayerisches Eckpunktepapier) Zur Einstufung der Proben für die Verwertung an Land werden in Bayern als Bewertungsgrundlage die Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen in der Fassung vom verwendet. Als Bodenmaterial im Sinne dieser technischen Regel wird auch Baggergut betrachtet, das bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen wird, auch mit geringfügigen Fremdanteilen, soweit deren weitergehende Aussortierung aufgrund ihres geringen Anteils oder ihrer geringen Größe unverhältnismäßig ist. In dem Eckpunktepapier werden Zuordnungswerte für eine umweltverträgliche Verwertung und Entsorgung von Baggergut festgelegt. Die entsprechenden Zuordnungswerte sind in Tabelle 1 und 2 dargestellt. Unter den Punkten B-4/N und B-4/T-A bis T-C regelt das Eckpunktepapier, dass Hintergrundgehalte des Bodens am Standort der Verfüllung, die die zulässigen Zuord-

6 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten nungswerte überschreiten, geltend gemacht werden können. Eine günstigere Option für die Verfüllung könnte dann trotz Überschreitung von einzelnen Zuordnungswerten des Verfüllmaterials in Abstimmung mit der zuständigen Behörde realisiert werden. Zudem kann Bodenmaterial, das geogen bedingt höhere Hintergrundgehalte als der Boden am Verfüllungsstandort aufweist, mit Genehmigung der zuständigen Behörde verfüllt werden, sofern hierdurch keine nachteilige Veränderung des vorhanden Grundwasserchemismus zu besorgen ist. Dies gilt auch für die Verwertung von entsprechendem Bodenmaterial im Zuge einer Nassverfüllung. Gemäß Punkt B-3/N ist für eine Nassverfüllung unbedenklicher Bodenaushub ohne Fremdanteile zugelassen. Bodenaushub ist in der Regel unbedenklich, wenn keine Hinweise auf anthropogen [#] bedingte, schädliche Veränderungen des Geländes vorliegen. In diesem Sinne ist auch an Ort und Stelle umgelagertes (aufgefülltes) Bodenmaterial ohne Fremdbestandteile und Hinweise von schädlicher, anthropogener Überprägung (Schadstoffgehalte <Z0) zu sehen. Tabelle 1: Zuordnungswerte gemäß Bayerischem Eckpunktepapier im Feststoff Parameter Dimension Zuordnungswerte Z0 1) 2) Z1.1 Z1.2 Z2 Sand Lehm/Schluff Ton EOX mg/kg Mineralölkohlenwasserstoffe mg/kg PAK n. EPA mg/kg 3 3) 3 3) 3 3) 5 3) 15 4) 20 4) PCB (Kongenere mg/kg 0,05 0,05 0,05 0,1 0,5 1 nach DIN Arsen mg/kg Blei mg/kg ) 100 3) Cadmium mg/kg 0,4 1 5) 1,5 5) Chrom (ges.) mg/kg Kupfer mg/kg Nickel mg/kg ) 70 5) Quecksilber mg/kg 0,1 0, Zink mg/kg ) 200 5) Cyanide (ges.) mg/kg ) Ist bei Trockenverfüllungen eine Zuordnung zu einer der in Anhang 2 Nr. 4 BBodSchV genannten Bodenarten möglich, gelten die entsprechenden Kategorien. Ist eine Zuordnung nicht möglich (z.b. Verfüllung mit Material unterschiedlicher Herkunftsorte) gilt die Kategorie Lehm/Schluff. 2) Für Nassverfüllungen gelten hilfsweise die Z-0-Werte wie für Sand aus Spalte 1, bzw. abhängig von der zu verfüllenden Bodenart maximal bis Spalte 2, also wie für Lehm und Schluff 3) Einzelwert für Benzo-[a]-Pyren jeweils kleiner 0,3 4) Einzelwert für Benzo-[a]-Pyren jeweils kleiner 1,0 5) Bei ph-werten < 6,0 gelten für Cd, Ni und Zn und bei ph-werten < 5,0 für Pb jeweils die Werte der nächst niedrigeren Kategorie

7 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten Tabelle 2: Zuordnungswerte gemäß Bayerischem Eckpunktepapier im Eluat Parameter Dimension Zuordnungswerte Z0 1) Z1.1 1) Z1.2 Z2 ph-wert 6,5-9 6, ,5-12 el. Leitfähigkeit 2) µs/cm /2000 2) 500/2500 2) 1500/3000 2) Chlorid 2) mg/l 10 10/125 2) 20/125 2) 30/150 2) Sulfat 2) mg/l 50 50/250 2) 100/300 2) 150/600 2) Cyanid (ges.) µg/l ) Phenolindex 4) µg/l Arsen µg/l Blei µg/l Cadmium µg/l Chrom (ges.) 2) 5) µg/l 15 30/50 2) Kupfer µg/l Nickel µg/l Quecksilber 2) 6) µg/l 0,2 0,2/0,5 2) 1 2 Zink µg/l ) Da die Zuordnungswerte für Eluat der LAGA noch nicht abschließend überarbeitet worden sind, gelten die oben aufgeführten alten Z0 bzw. Z1.1-Werte der TR LAGA vom bis auf Z1.1 für Blei. Dieser Eluatwert wurde dem Prüfwert nach BBodSchV angeglichen. 2) Im Rahmen der erlaubten Verfüllung mit Bauschutt ist eine Überschreitung der Zuordnungswerte für Chlorid, Sulfat, die elektrische Leitfähigkeit, Chrom (ges.) und Quecksilber bis zu den jeweils höheren Werten zulässig. Darüber hinaus darf das Verfüllmaterial keine anderen Belastungen beinhalten. 3) Verwertung für Z2 > 100 µg/l ist zulässig, wenn Z2 Cyanid (leicht freisetzbar) < 50 µg/l 4) Bei Überschreitungen ist die Ursache zu prüfen. Höhere Gehalte, die auf Huminstoffe zurückzuführen sind, stellen kein Ausschlusskriterium dar. 5) Bei Überschreitung des Z1.1-Wertes für Chrom (ges.) von 30 µg/l ist der Anteil an Cr(VI) (Chromat) zu bestimmen. Der Cr(VI)-Gehalt darf 8 µg/l nicht überschreiten. 6) Bezogen auf anorganisches Quecksilber. Organisches Quecksilber (Methyl-Hg) darf nicht enthalten sein (Nachweis). 3.2 Grundlagen zur Einstufung gemäß LAGA-Mitteilung 20 (1997) Ist eine andere als die im Bayerischen Eckpunktepapier genannte Verwertung an Land vorgesehen, also eine Verwertung in technischen Bauwerken, wird in Bayern zur Einstufung der Proben die LAGA Mitteilung 20 von 1997 als Bewertungsgrundlage verwendet. In der Richtlinie werden Zuordnungswerte für eine umweltverträgliche Verwertung von Bodenmaterial in bodenähnlichen Anwendungen und in technischen Bauwerken festgelegt. Als Bodenmaterial im Sinne dieser technischen Regel wird auch Baggergut (Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung) betrachtet, das aus Gewässern entnommen wird und das aus Sanden bzw. Kiesen mit einem maximalen

8 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten Feinkornanteil (< 63 µm) von < 10 Gew.-% und einem maximalen TOC-Gehalt von < 5 Massen-% besteht. Bei Unterschreitung der Zuordnungswerte Z0 ist, die stoffliche Eignung vorausgesetzt, eine uneingeschränkte Verwertung möglich. Der eingeschränkte offene Einbau ist bei Unterschreitung der Zuordnungswerte Z1.1 im Feststoff und im Eluat möglich. In hydrogeologisch günstigen Gebieten kann auch Bodenmaterial mit Konzentrationen bis Z1.2 eingebaut werden. Die Zuordnungswerte Z2 bilden die Obergrenze für die Verwertung von Baggergut in technischen Bauwerken. Definierte technische Sicherungsmaßnahmen sind zu ergreifen, um den Transport von Schadstoffen in den Untergrund und das Grundwasser zu verhindern. Bei Überschreitung von Z2 kann das Material nicht ohne Aufbereitung verwertet werden, eine Beseitigung auf einer Deponie ist dann in Erwägung zu ziehen. Die entsprechenden Zuordnungswerte sind in Tabelle 3 und 4 dargestellt. Hintergrundgehalte am Verwertungsort können gegebenenfalls in Abstimmung mit der zuständigen Behörde geltend gemacht werden eine günstigere Verwertungsoption könnte dann trotz Überschreitung von einzelnen Zuordnungswerten umgesetzt werden. Tabelle 3: Zuordnungswerte gemäß LAGA M20 (1997) im Feststoff Parameter Dimension Zuordnungswerte Z0 Z1.1 Z1.2 Z2 ph-wert 1) 5,5-8 5, EOX mg/kg Kohlenwasserstoffe mg/kg mg/kg < mg/kg < PAK n. EPA mg/kg 1 5 2) 15 3) 20 PCB (Kongenere nach DIN mg/kg 0,02 0,1 0,5 1 Arsen mg/kg Blei mg/kg Cadmium mg/kg 0, Chrom (ges.) mg/kg Kupfer mg/kg Nickel mg/kg Quecksilber mg/kg 0, Thallium mg/kg 0, Zink mg/kg Cyanide (ges.) mg/kg ) Niedrigere ph-werte stellen allein kein Ausschlusskriterium dar. Bei Überschreitung ist die Ursache zu prüfen. 2) Einzelwerte für Naphthalin und Benzo-[a]-Pyren jeweils kleine als 0,5. 3) Einzelwerte für Naphthalin und Benzo-[a]-Pyren jeweils kleine als 1,0.

9 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten Tabelle 4: Zuordnungswerte gemäß LAGA M20 (1997) im Eluat Parameter Dimension Zuordnungswerte Z0 Z1.1 Z1.2 Z2 ph-wert 1) 6,5-9,5 6,5-9, ,5-12 Leitfähigkeit µs/cm Chlorid mg/l Sulfat mg/l Cyanid µg/l < ) Phenolindex 2) µg/l < Arsen µg/l Blei µg/l Cadmium µg/l Chrom µg/l Kupfer µg/l Nickel µg/l Quecksilber µg/l 0,2 0,2 1 2 Thallium µg/l < Zink µg/l ) Niedrigere ph-werte stellen allein kein Ausschlusskriterium dar. Bei Überschreitung ist die Ursache zu prüfen. 2) Bei Überschreitungen ist die Ursache zu prüfen. Höhere Gehalte, die auf Huminstoffe zurückzuführen sind, stellen kein Ausschlusskriterium dar. 3) Verwertung für Z2 > 100 µg/l ist zulässig, wenn Z2 Cyanid (leicht freisetzbar) < 50 µg/l. 3.3 Grundlagen zur Einstufung gemäß LAGA-Mitteilung 20/TR Boden 2004 Wird das Bodenmaterial außerhalb des Bundeslandes Bayern verwertet, erfolgt die Bewertung in der Regel auf Grundlage der LAGA-Mitteilung 20/TR Boden In der Richtlinie werden Zuordnungswerte für eine umweltverträgliche Verwertung von Bodenmaterial in bodenähnlichen Anwendungen und in technischen Bauwerken festgelegt. Als Bodenmaterial im Sinne dieser technischen Regel wird auch Baggergut (AS ) betrachtet, das aus Gewässern entnommen wird und das aus Sanden bzw. Kiesen mit einem maximalen Feinkornanteil (< 63 µm) von < 10 Gew.-% und einem maximalen TOC-Gehalt von < 5 Massen-% besteht. Bei Unterschreitung der bodenartenspezifischen Zuordnungswerte Z0 ist, die stoffliche Eignung vorausgesetzt, eine uneingeschränkte Verwertung möglich. Für die Verfüllung von Abgrabungen unterhalb der durchwurzelten Bodenschicht darf auch Bodenmaterial verwertet werden, das die Zuordnungswerte Z0* einhält. Der eingeschränkte offene Einbau ist bei Unterschreitung der Zuordnungswerte Z1 im Feststoff

10 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten und Z1.1 im Eluat möglich. In hydrogeologisch günstigen Gebieten kann auch Bodenmaterial mit Eluatkonzentrationen bis Z1.2 eingebaut werden. Die Zuordnungswerte Z2 bilden die Obergrenze für die Verwertung von Baggergut in technischen Bauwerken. Definierte technische Sicherungsmaßnahmen sind zu ergreifen, um den Transport von Schadstoffen in den Untergrund und das Grundwasser zu verhindern. Bei Überschreitung von Z2 kann das Material nicht ohne Aufbereitung verwertet werden, eine Beseitigung auf einer Deponie ist dann in Erwägung zu ziehen. Die entsprechenden Zuordnungswerte sind in Tabelle 5 und 6 dargestellt. Tabelle 5: Zuordnungswerte gemäß LAGA M20/TR Boden 2004 im Feststoff Parameter Dimension Zuordnungswerte Z0 Z0* 1) Z1 Z2 Sand Lehm/Schluff Ton Arsen mg/kg TS /20 2) Blei mg/kg TS Cadmium mg/kg TS 0,4 1 1,5 1 / 1,5 3) 3 10 Chrom mg/kg TS Kupfer mg/kg TS Nickel mg/kg TS Thallium mg/kg TS 0,4 0,7 1 0,7/1 4) 2,1 7 Quecksilber mg/kg TS 0,1 0, ,5 5 Zink mg/kg TS TOC % TS 0,5 5) 0,5 5) 0,5 5) 0,5 5) 1,5 5 EOX mg/kg TS ) 3 6) 10 Kohlenwasserstoffe C10-C22 (C10-C40) mg/kg TS (400) 7) (600) 7) (2000) 7) BTX mg/kg TS LHKW mg/kg TS PCB mg/kg TS 0,05 0,05 0,05 0,1 0,15 0,5 PAK mg/kg TS (9) 8) 30 Benzo(a)pyren mg/kg TS 0,3 0,3 0,3 0,6 0,9 3 Cyanid mg/kg TS ) maximale Feststoffgehalte für die Verfüllung von Abgrabungen unter Einhaltung bestimmter Randbedingungen (siehe "Ausnahmen von der Regel" für die Verfüllung von Abgrabungen in Nr ) 2) Der Wert 15 mg/kg gilt für Bodenmaterial der Bodenarten Sand und Lehm/Schluff. Für Bodenmaterial der Bodenart Ton gilt der Wert 20 mg/kg 3) Der Wert 1 mg/kg gilt für Bodenmaterial der Bodenarten Sand und Lehm/Schluff. Für Bodenmaterial der Bodenart Ton gilt der Wert 1,5 mg/kg 4) Der Wert 0,7 mg/kg gilt für Bodenmaterial der Bodenarten Sand und Lehm/Schluff. Für Bodenmaterial der Bodenart Ton gilt der Wert 1,0 mg/kg 5) Bei einem C:N-Verhältnis > 25 beträgt der Zuordnungswert 1 Masse-%. 6) Bei Überschreitung ist die Ursache zu prüfen. 7) Die angegebenen Zuordnungswerte gelten für Kohlenwasserstoffverbindungen mit einer Kettenlänge von C10 bis C22. Der Gesamtgehalt, bestimmt nach E DIN EN (C10 bis C40), darf insgesamt den in Klammern genannten Wert nicht überschreiten. 8) Deckschichten eingebaut werden.

11 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten Tabelle 6: Zuordnungswerte gemäß LAGA M20/TR Boden 2004 im Eluat Parameter Dimension Zuordnungswerte Z0 / Z0* Z1.1 Z1.2 Z2 ph-wert 6,5-9,5 6,5-9, ,5-12 Leitfähigkeit µs/cm Chlorid mg/l ) Sulfat mg/l Cyanid µg/l Arsen µg/l ) Blei µg/l Cadmium µg/l 1,5 1,5 3 6 Chrom µg/l 12,5 12, Kupfer µg/l Nickel µg/l Quecksilber µg/l 0,5 0,5 1 2 Zink µg/l Phenolindex µg/l ) bei natürlichen Böden in Ausnahmefällen bis 300 mg/l 2) bei natürlichen Böden in Ausnahmefällen bis 120 µg/l Hintergrundgehalte am Verwertungsort können gegebenenfalls in Abstimmung mit der zuständigen Behörde geltend gemacht werden - eine günstigere Verwertungsoption könnte dann trotz Überschreitung von einzelnen Zuordnungswerten umgesetzt werden. 3.4 Grundlagen zur Einstufung gemäß Deponieverordnung Abfall zur Beseitigung wird zeitlich unbegrenzt auf Deponien abgelagert. Die Deponien werden gemäß Deponieverordnung (/U8/) in fünf Deponieklassen unterteilt (DK 0 bis DK IV). Mit steigender Klasse wachsen die Anforderungen an den Standort, den Aufbau und die Systemkomponenten der Deponien, wobei die DK IV nur Untertagedeponien beschreibt. Die zugehörigen Stoffeigenschaften sowie die maximalen Schadstoffgehalte sind in der Deponieverordnung festgelegt. In der Deponieverordnung wird auch die Verwertung von Abfällen, die auf oberirdischen Deponien und Altdeponien als Deponieersatzbaustoff (geologische Barriere, Basisabdichtung, Deponiekörper, Oberflächenabdichtung) und zur Profilierung eingesetzt werden, geregelt.

12 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten Tabelle 7: Zuordnungswerte gemäß Deponieverordnung Parameter Einheit Geologische DK 0 DK I DK II DK III Rekultivierungs- Barriere schicht Glühverlust 1) % TS 3 3 * 3 * 5 * 10 * TOC 1) % TS 1 1 * 1 * 3 * 6 * BTX mg/kg TS 1 6 PCB mg/kg TS 0,02 1 0,1 Kohlenwasserstoffe mg/kg TS C10-C40 PAK mg/kg TS Benzo(a)pyren mg/kg TS 0,6 Lipophile Stoffe % TS 0,1 0,4 0,8 4 Blei mg/kg TS 140 Cadmium mg/kg TS 1 Chrom mg/kg TS 120 Kupfer mg/kg TS 80 Nickel mg/kg TS 100 Quecksilber mg/kg TS 1 Zink mg/kg TS 300 ph-wert 6,5-9 * 5,5-13 * 5,5-13 * 5,5-13 * 4-13 * 6,5-9 * DOC mg/l * 80 * 100 Phenolindex mg/l 0,05 0,1 0, Arsen mg/l 0,01 0,05 0,2 0,2 2,5 0,01 Blei mg/l 0,02 0,05 0, ,04 Cadmium mg/l 0,002 0,004 0,05 0,1 0,5 0,002 Kupfer mg/l 0,05 0, ,05 Nickel mg/l 0,04 0,04 0, ,05 Quecksilber mg/l 0,0002 0,001 0,005 0,02 0,2 0,0002 Zink mg/l 0,1 0, ,1 Chlorid mg/l * 1500 * * Sulfat mg/l * 2000 * 2000 * * Cyanid, mg/l 0,01 0,01 0,1 0,5 1 leicht freisetzbar Fluorid mg/l Barium mg/l 2 5 * 10 * 30 Chrom mg/l 0,05 0, ,03 Molybdän mg/l 0,05 0,3 * 1 * 3 Antimon mg/l 0,006 0,03 * 0,07 * 0,5 Selen mg/l 0,01 0,03 * 0,05 * 0,7 Gesamtgehalt an gelösten mg/l Feststoffen Leitfähigkeit µs/cm 500 * Überschreitungen sind unter Nebenbedingungen möglich 1) Der Parameter Glühverlust kann gleichwertig zum Parameter TOC angewandt werden Die stofflichen Eigenschaften und die Belastung des Baggergutes entscheiden über die erforderliche Deponieklasse. Die Zuordnungskriterien der chemischen Parameter der Deponieverordnung für die Deponieklassen 0 bis III und den Einsatz als Deponieersatzbaustoff sind in Tabelle 7 dargestellt. Überschreitungen bei den Parametern Glühverlust oder TOC sind mit Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig, wenn die Überschreitungen durch elementaren Kohlenstoff verursacht werden oder wenn

13 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten der jeweilige Zuordnungswert für DOC (evtl. unter Berücksichtigung weiterer Nebenbedingungen) eingehalten wird, die biologische Abbaubarkeit des Trockenrückstandes der Originalsubstanz von 5 mg/g (bestimmt als Atmungsaktivität - AT4) oder von 20 l/kg (bestimmt als Gasbildungsrate - GB21) unterschritten wird, der Brennwert (H 0 ) von 6000 kj/kg Trockenmasse nicht überschritten wird, es sei denn, es handelt sich um schwermetallbelastete Ionentauscherharze aus der Trinkwasserbehandlung, es sich bei Ablagerung auf Deponien der Klasse 0 um Boden und Baggergut handelt und ein TOC von 6 Masseprozent nicht überschritten wird und der Abfall nicht für den Bau der geologischen Barriere verwendet wird. Handelt es sich beim anfallenden Abfall um Bodenaushub (Abfallschlüssel und gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung) oder Baggergut (Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung), sind Überschreitungen der DK I- und DK II-Zuordnungswerte für die Parameter Glühverlust und TOC mit Zustimmung der zuständigen Behörde zulässig, wenn die Überschreitung ausschließlich auf natürliche Bestandteile des Bodenaushubs oder des Baggergute zurückgeht, sonstige Fremdbestandteile nicht mehr als 5 Volumenprozent ausmachen, auf der Deponie, dem Deponieabschnitt oder dem gesonderten Teilabschnitt eines Deponieabschnitts ausschließlich nicht gefährliche Abfälle abgelagert werden und das Wohl der Allgemeinheit gemessen an den Anforderungen der Deponieverordnung nicht beeinträchtig wird.

14 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten 4 Bewertung der Untersuchungsergebnisse Die detaillierten, tabellarischen Ergebnisse der Einstufung gemäß den jeweiligen Richtlinien sind Anlage 1 (Tabelle 1 bis 4) zu entnehmen. Eine Übersicht über die im Rahmen der vorangegangenen Untersuchungen verwendeten Methoden sowie die Ergebnisse der jeweiligen Referenz- und Kontrollproben sind den bereits vorliegenden Gutachten von 2010 und 2013 zu entnehmen. Das im Zuge der Bohrarbeiten gewonnene Bodenmaterial besteht zumeist aus aufgefülltem Bodenmaterial (oftmals Keupermaterial) mit überwiegend sandiger oder lehmiger Korngrößenzusammensetzung. Es ist davon auszugehen, dass dieses aufgefüllte Bodenmaterial während der Baumaßnahmen zum Bau der bestehenden Schleuse Erlangen an Ort und Stelle umgelagert und zur Geländeprofilierung genutzt wurde. Weiterhin besteht das Probenmaterial teilweise aus quartären, sandigen Lockergesteinen sowie vereinzelt auch aus zerbohrtem Keuper-Festgestein. Im Bereich der Altdeponie 12 zeigt das Auffüllungsmaterial oftmals mineralischen Fremdbestand wie teerhaltigen Asphalt, Bauschutt (insbesondere Ziegelreste) und Betonbruch. Teilweise führen erhöhte Thalliumkonzentrationen, deren Ursachen in den geogenen Hintergrundbedingungen zu suchen sind (s. Kapitel 2), formell, d.h. streng nach Zuordnungskriterium, zu einer Einstufung in eine ungünstigere Zuordnungsklasse. Bei der Bewertung des Aushubmaterials wurden im Folgenden die natürlichen Gegebenheiten berücksichtigt, was zumeist zu einer günstigeren Gesamtklassifizierung führt. Diesbezüglich geben sowohl das Bayerische Eckpunktepapier als auch die LAGA M20 Raum für eine Verwertung in Gebieten mit geogen bedingt bzw. großflächig siedlungsbedingt erhöhten Hintergrundwerten (s. Kapitel 3). In den farbcodierten Auswertungen der Anlage wurde vor diesem Hintergrund eine zusätzliche Gesamtklassifizierung ohne die Wertung geogen erhöhter Schwermetallgehalte angegeben. Eine entsprechende Verwertung in geeigneten Gebieten und Anwendungen kann jedoch nur in Abstimmung mit den regionalen Behörden erfolgen. Die im Zuge der Untersuchungen ermittelten, schichtbezogenen Zuordnungsklassen sind in den von der Bundesanstalt für Wasserbau, Karlsruhe erstellten Bohrprofilen als Ergänzung eingefügt (s. Anlage 3)

15 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten 4.1 Einstufung gemäß den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauen des Landes Bayern Eine Verwertung im Rahmen einer Nassverfüllung gemäß Eckpunktepapier ist möglich, sofern die jeweiligen Z0-Zuordnungswerte eingehalten werden. Dies gilt auch für die Bereiche, in denen Aufschüttungen mit natürlichem Bodenmaterial vorzufinden sind. Hiervon ausgenommen ist lediglich Material, das mineralische Fremdbestandteile enthält Bereich Oberwasserkanal und oberer Vorhafen Bohrungen Er- 2, Er-4, Er-6, Er-7, Er-14, Er-15 von 2010 (Proben Er201 bis Er205, Er214 bis Er217, Er224 bis Er226) und Er-2, Er-4, Er-5 von 2012 (Er246 bis Er251) Der Großteil der Proben aus dem Bereich des Oberwasserkanals und oberen Vorhafens hält die jeweiligen Z0-Zuordnungswerte der untersuchten Parameter ein (Klasse Z0). Der Bodenaushub kann dementsprechend überwiegend an nassverfüllbaren Standorten verwertet werden. Ausnahmen bilden das Aushubmaterial der Bohrung Er-14 aus dem Tiefenbereich zwischen 10,0 und 15,0 m als Teil der Probe Er205 (Er14e/Er15e) sowie der Bohrung Er-2 aus dem Tiefenbereich zwischen 0,3 und 1,0 m (Probe Er249). Aufgrund des mineralischen Fremdbestands (Ziegelreste, Keramikstücke) kann dieses Material lediglich an trockenverfüllbaren Standorten gemäß Z0 verwertet werden. Weiterhin zeigt das aufgefüllte Material mit mineralischen Fremdbestandteilen (Ziegelreste) im Bereich der Bohrung Er-2 aus dem Tiefenbereich zwischen 2,0 und 5,0 m (Probe Er251) einen erhöhten Nickelgehalt, der zur Einstufung gemäß Z1.1 führt. Das im Bereich der Bohrungen Er-14/Er-15 oberflächennah aufgefüllte Bodenmaterial zwischen 0,3 und 1,0 m (Probe Er201) weist einen geringfügig erhöhten Quecksilbergehalt auf, der eine Verwertung gemäß Z1.1 zulässt. Der durch Probe Er217 (Er2d/Er4d) repräsentierte Boden aus dem Tiefenbereich zwischen 5,0 und max. 11,0 m zeigt einen erhöhten Kupfergehalt im Eluat und ist als Z1.1-Material zu klassifizieren. Aufgrund des insgesamt geringen Kupfergehaltes im Feststoff erscheint diese im Eluat auftretende Überschreitung unplausibel und sollte im Zuge der Baumaßnahme nochmals geprüft werden.

16 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten Bereich Schleusenneubau Bohrungen Er-3, Er-11 von 2010 (Proben Er218 bis Er221) und Er-8, Er-9 von 2012 (Proben Er260 bis Er263) Die Proben aus dem Bereich des Schleusenneubaus halten größtenteils die jeweiligen Z0-Zuordnungswerte der untersuchten Parameter ein. Der Bodenaushub aus dem Bereich des Schleusenneubaus kann überwiegend uneingeschränkt und damit auch an nassverfüllbaren Standorten verwertet werden. Lediglich Probe Er263 (Er8d) zeigt erhöhte Chrom- und Kupfergehalte (Klasse Z1.1). Dieses Probenmaterial stammt gemäß Schichtenverzeichnis aus einem natürlich gewachsenen Tiefenbereich, der den anstehenden Tonstein des Mittleren Keupers unmittelbar überlagert. Die bereits in Kapitel 2 genannte Arbeit von Linhardt und Zarbok (2005) hat gezeigt, dass die Gesteine des Sandsteinkeupers Chromgehalte von bis zu 71 mg/kg (Sandstein) bzw. 90 mg/kg (Tonstein) und Kupfergehalte von bis zu 31 mg/kg (Sandstein) bzw. 140 mg/kg (Tonstein) aufweisen. Die Proben der überlagernden Schichten (Er260 bis Er262) zeigen keine erhöhten Schwermetallkonzentrationen. Die Ursache der erhöhten Chrom- und Kupfergehalte der Probe Er263 ist daher auf den geogenen Hintergrund des Tonsteins zurückzuführen. Bei entsprechender Genehmigung ist eine uneingeschränkte Verwertung des Aushubmaterials der Bohrung Er-8 aus dem Tiefenbereich von 4,5 m bis 5,0 m in geologisch gleichartigen Gebieten bzw. an Standorten mit ähnlichen Hintergrundwerten im Zuge einer Nassverfüllung vertretbar Bereich Sparbecken Bohrungen Er-10, Er-11, Er-12, Er13 von 2012 (Proben Er272 und Er279) Der überwiegende Teil der Proben aus dem Bereich des Sparbeckens hält die jeweiligen Z0-Zuordnungswerte ein. Das entsprechende Aushubmaterial ist für eine Verwertung an nassverfüllbaren Standorten geeignet. Probe Er275 (Er10d/Er11d) zeigt mit 0,5 mg/kg Cadmium eine geringfügige Überschreitung des zugehörigen Z0-Zuordnungswertes und ist somit als Z1.1-Material einzustufen. Das überlagernde natürliche Bodenmaterial weist keine Überschreitungen auf. Gemäß Linhardt und Zarbok (2005) weisen die Gesteine des Sandsteinkeupers Cadmiumgehalte von bis zu 0,23 mg/kg (Sandstein) bzw. 0,89 mg/kg (Tonstein) auf. Die Ursache der erhöhten Schwermetallkonzentration kann daher auf den geogenen Hintergrund des Keupermaterials zurückgeführt werden. Somit ist eine uneingeschränkte Verwertung des durch diese Probe repräsentierten Aushubmaterials in

17 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten geologisch gleichartigen Gebieten bzw. an Standorten mit ähnlichen Hintergrundwerten im Zuge einer Nassverfüllung bei entsprechender Genehmigung vertretbar. Probe Er276 (Er12a/Er13a) zeigt eine geringfügige Unterschreitung des Z0-Wertes für den ph-wert. Hierbei ist auffällig, dass in dieser Probe die Leitfähigkeiten bei nur aum puffernde Inhaltsstoffe im untersuchten Material gibt. Der ph-wert wird somit stark durch den Kontakt der Probe mit atmosphärischem CO 2 während der Probenbehandlung im Labor beeinflusst. Die ph-wert- Unterschreitung der Probe führt formell zur Einstufung als Z1.2-Material. Die Z0/Z1.1-Zuordungswerte des Bayerischen Eckpunktepapiers lehnen sich an die LAGA-Mitteilung 20 von 1997 an, in der eine Unterschreitung des zulässigen ph- Wertes allein kein Ausschlusskriterium ist. Eine uneingeschränkte Verwertung des entsprechenden Bodenaushubs im Rahmen einer Nassverfüllung ist vertretbar, erfordert jedoch die Zustimmung der zuständigen Behörde Bereich unterer Vorhafen Bohrungen Er-12, Er-13 von 2010 (Proben Er222 und Er223) und Er-15, Er-16, Er-18, Er-19, Er-21 von 2012 (Proben Er264 bis Er271) Das Baggergut im Bereich der Bohrungen Er-12 und Er-13 (Proben Er222 und Er223) aus dem Gebiet des unteren Vorhafens zeigt keine Überschreitungen der jeweiligen Z0-Zuordnungswerte. Das entsprechende Aushubmaterial aus diesem Bereich ist für eine Verwertung an nassverfüllbaren Standorten geeignet. Gleiches gilt für das im Tiefenbereich zwischen etwa 2,0 und max. 4,5 m lagernde Material im Bereich der Bohrungen Er-15 und Er-16 (Probe Er266) sowie das unterhalb von 2,0 m Tiefe lagernde Material im Bereich der Bohrungen Er-18, Er-19 und Er-21 (Proben Er270 und Er 271). Das oberflächennah lagernde Material bis 2,0 m Tiefe im Bereich der Bohrungen Er15-, Er-16, Er-18 und Er-19 (Proben Er264, Er265, Er268 und Er269) zeigt Unterschreitungen des Z0/Z1.1-Zuordnungswertes für den ph-wert auf. Ähnlich wie Probe Er276 (s. Kapitel 4.1.3) zeigen die Proben niedrige und weisen dementsprechend kaum puffernde Inhaltsstoffe im untersuchten Material auf. Die Unterschreitung des zulässigen ph-wertes allein ist in der Regel kein Ausschlusskriterium. Eine Verwertung des Bodenmaterials nach Aushub an nassverfüllbaren Standorten ist in Abstimmung mit den zuständigen Behörden vertretbar.

18 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten Die Proben Er267 (Er15d/Er16d) und Er269A (Er21a/b) zeigen Überschreitungen der jeweiligen Z0-Zuordnungswerte für Chrom (32 bzw. 34 statt 30 mg/kg TS), Nickel (17 bzw. 21 statt 15 mg/kg TS) sowie Zink (77 bzw. 65 statt 60 mg/kg TS) und sind dementsprechend in Klasse Z1.1 einzustufen. Gemäß Schichtenverzeichnis besteht das Probenmaterial aus natürlichem, aufgefülltem Fels-Aushubmaterial sowie zerbohrtem Festgestein. Wie oben beschrieben weist das im Projektgebiet anstehende Festgestein geogen bedingt erhöhte Schwermetallgehalte auf. Neben erhöhten Chromkonzentrationen (s. Kapitel 4.1.2) zeigen die Gesteine des Sandsteinkeupers Nickelgehalte von bis zu 17 mg/kg (Sandstein) bzw. 45 mg/kg (Tonstein) und Zinkgehalte von bis zu 140 mg/kg (Sandstein) bzw. 350 mg/kg (Tonstein) auf (Linhardt und Zarbok, 2005). Die Ursache der erhöhten Schwermetallkonzentrationen ist daher auf den geogenen Hintergrund des Keupermaterials zurückzuführen. Somit ist eine uneingeschränkte Verwertung des Aushubmaterials aus dem Entnahmebereich dieser Proben in geologisch gleichartigen Gebieten bzw. an Standorten mit ähnlichen Hintergrundwerten im Zuge einer Nassverfüllung bei entsprechender Genehmigung vertretbar Bereich Altdeponie 12 Bohrungen Er-I, Er-II, Er-III, Er-IV von 2010 (Proben Er206 bis Er213) und Er-VII, Er-VIII von 2012 (Proben Er252 bis Er259) Im Bereich der Altdeponie 12 ist das oberflächennah lagernde Material im Bereich der Bohrungen Er-I/Er-II (Tiefe 0,4 0,7 m, Probe Er206) aufgrund der PAK-Gehalte für eine Verwertung ungeeignet (Klasse >Z2) und muss entsorgt werden (vgl. Kapitel 4.4). Das darunter lagernde (bis zur Tiefe von 1,7 m), aufgefüllte Bodenmaterial (Probe Er207) zeigt keine auffälligen Schadstoffgehalte, kann aufgrund des teilweise vorhandenen mineralischen Fremdbestands jedoch nur an trockenverfüllbaren Standorten als Z0-Material verwertet werden. Der Bodenaushub aus dem Tiefenbereich zwischen etwa 3,4 und 8,4 m im Bereich der Bohrungen Er-I und Er-II (Proben Er208 und 209) ist aufgrund des Kohlenwasserstoffgehaltes als Z2-Material einzustufen. Im Bereich der Bohrungen Er-III und Er-IV zeigt das oberflächennah lagernde Material (Proben Er210 und Er211, Tiefe 0,9 bis 2,0 m) erhöhte Schwermetall- und Kohlenwasserstoffgehalte, die zur Einstufung gemäß Z1.1 führen. Das im Tiefenbereich zwischen etwa 2,0 und 5,0 m lagernde, bauschutthaltige Material (Probe Er212) ist aufgrund des erhöhten Sulfatgehaltes (Klasse >Z2) für eine Verwertung ungeeignet und muss entsorgt werden (vgl. Kapitel 4.4). Das durch Probe Er213 (ErIIId/ErIVd)

19 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten repräsentierte Baggergut ist aufgrund des erhöhten Kohlenwasserstoffgehaltes als Z1.1-Material zu klassifizieren. Das durch Bohrung Er-VII repräsentierte Bodenmaterial bis zur Tiefe von 5,0 m zeigt keine Überschreitungen der jeweiligen Z0-Zuordnungswerte. Aufgrund des teilweise enthaltenen, mineralischen Fremdbestands ist der entsprechende Bodenaushub an trockenverfüllbaren Standorten verwertbar. Im tieferen Bereich der Bohrung Er-VII zwischen 5,0 und 10,0m (Probe Er255) zeigen sich neben erhöhten Gehalten von Mineralölkohlenwasserstoffe (Klasse Z1.1) PAK-Gehalte, die zu einer Einstufung des entsprechenden Bodenaushubs als Z1.2-Material führen. Das im Bereich der Bohrung Er-VIII anfallende Aushubmaterial zeigt in der Regel keine auffälligen Schadstoffgehalte und ist größtenteils für eine Verwertung an nassverfüllbaren Standorten geeignet. Das durch Probe Er257 (ErVIIIb) repräsentierte Auffüllungsmaterial aus dem Tiefenbereich von 1,0 bis 2,0 m zeigt ausschließlich einen erhöhten ph-wert im Eluat und ist entsprechend als Z1.2-Material zu klassifizieren. Da das Probenmaterial gemäß Schichtenverzeichnis aus natürlichem, umgelagertem Bodenmaterial besteht, kann die Ursache der ph-wert-überschreitung auf den kalkigen Gesteinschemismus zurückgeführt werden. Eine Verwertung des Bodenmaterials nach Aushub an nassverfüllbaren Standorten, bei denen ähnliche geologische bzw. geochemische Bedingungen vorliegen, ist in Abstimmung mit den zuständigen Behörden vertretbar Bohrungen außerhalb der Baumaßnahme Bohrungen Er-17, Er-18, Er-20, Er-22, Er26, Er-27, Er-28 von 2010 (Proben Er236 bis Er245) Der Großteil der Proben, die im Bereich außerhalb der aktuell geplanten Baumaßnahme gewonnen wurden, hält die jeweiligen Z0-Zuordnungswerte der untersuchten Parameter ein (Klasse Z0). Der Bodenaushub kann dementsprechend überwiegend an nassverfüllbaren Standorten verwertet werden. Einzige Ausnahme bildet Probe Er239 (Er17d/Er18d), die aufgrund einer erhöhten Chromkonzentration im Eluat als Z1.2-Material einzustufen ist. Aufgrund des insgesamt geringen Chromgehaltes im Feststoff erscheint diese im Eluat auftretende Überschreitung unplausibel und sollte im Zuge der Baumaßnahme nochmals geprüft werden.

20 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten 4.2 Einstufung gemäß LAGA-Mitteilung 20 (1997) Verglichen mit den Zuordnungswerten des bayerischen Eckpunktepapiers stuft die LAGA M20 (1997) einige Schwermetalle mit geringeren Zuordnungswerten ein und sieht eine Einstufung für Thallium und den ph-wert im Feststoff vor. Daher zeigt die Einstufung gemäß LAGA 1997 in manchen Fällen mehr Überschreitungen der Z0- Zuordnungswerte als das bayerische Eckpunktepapier Bereich Oberwasserkanal und oberer Vorhafen Bohrungen Er- 2, Er-4, Er-6, Er-7, Er-14, Er-15 von 2010 (Proben Er201 bis Er205, Er214 bis Er217, Er224 bis Er226) und Er-2, Er-4, Er-5 von 2012 (Proben Er246 bis Er251) Der Großteil der Proben aus dem Bereich des Oberwasserkanals und oberen Vorhafens zeigt ausschließlich Z0-Überschreitungen für Thallium im Feststoff. Die entsprechenden Baggermassen sind demzufolge als Z1.1-, teilweise auch als Z1.2-Material einzustufen. Wie in Kapitel 2 dargelegt, können diese Überschreitungen auf die erhöhten Thalliumkonzentrationen im Keupermaterial zurückgeführt werden. In Abstimmung mit der zuständigen Behörde ist eine uneingeschränkte Verwertung an geeigneten Standorten in geologisch gleichartigen Gebieten vertretbar. Im Bereich des Oberwasserkanals zeigt das oberflächennahe Baggergut im Gebiet der Bohrung Er-2/2012 (Probe Er249, Tiefe 0,3 bis 1,0 m) neben dem geogen bedingt erhöhten Thalliumgehalt (Klasse Z1.1) PAK-Gehalte, die eine Verwertung des entsprechenden Materials gemäß Z1.1 erfordern. Der in diesem Gebiet anfallende, teilweise bauschutthaltige Bodenaushub im Tiefenbereich zwischen 2,0 und 5,0 m zeigt keine erhöhten Schadstoffgehalte und kann gemäß Z0 verwertet werden. Im Bereich der Bohrungen Er-14 und Er-15 kann das durch die Proben Er201 (Er14a/Er15a) repräsentierte, oberflächennahe Baggergut bis zur Tiefe von 1,0 m uneingeschränkt verwertet werden (Klasse Z0). In einer Tiefe zwischen 2,0 und 5,0 m (Probe Er203) weist das Baggergut neben dem geogen bedingt erhöhten Thalliumgehalt (Klasse Z1.2) einen erhöhten Chromgehalt (Klasse Z1.1) auf, der in gleicher Weise auf den geogenen Hintergrundgehalt des aufgefüllten Keupermaterials zurückgeführt werden kann (vgl. Kapitel 4.1.2). Eine uneingeschränkte Verwertung des entsprechenden Materials in geologisch gleichartigen Gebieten ist in Abstimmung mit der zuständigen Behörde vertretbar.

21 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten Im Bereich des oberen Vorhafens kann das durch die Proben Er216 (Er2c/Er4c) und Er226 (Er6c/Er7c) von 2010 sowie Er247 (Er4b/Er5b) von 2012 repräsentierte Baggergut uneingeschränkt (Klasse Z0) verwertet werden. Das durch Probe Er248 repräsentierte Baggergut der Bohrungen Er-4 und Er-5 (2012) aus dem Tiefenbereich zwischen 2,0 und 5,0 m zeigt neben einem geogen bedingt erhöhten Thalliumgehalt (Klasse Z1.1) einen geringfügig erhöhten ph-wert, der formell zur Einstufung gemäß Z1.2 führt. Der ph-wert allein führt in der Regel nicht zu einer ungünstigeren Einstufung. Der durch Probe Er217 (Er2d/Er4d) repräsentierte Bodenaushub aus dem Tiefenbereich zwischen 5,0 und max. 11,0 m zeigt einen erhöhten Kupfergehalt im Eluat und ist als Z1.1-Material zu klassifizieren. Aufgrund des insgesamt geringen Kupfergehaltes im Feststoff erscheint diese im Eluat auftretende Überschreitung unplausibel und sollte im Zuge der Baumaßnahme nochmals geprüft werden Bereich Schleusenneubau Bohrungen Er-3, Er-11 von 2010 (Proben Er218 bis Er221) und Er-8, Er-9 von 2012 (Proben Er260 bis Er263) Im Bereich des geplanten Schleusenneubaus kann das im Gebiet der Bohrungen Er- 8 und Er-9 anfallende Baggergut größtenteils uneingeschränkt (Klasse Z0) verwertet werden. Lediglich das in einer Tiefe zwischen 4,5 und 5,0 m anstehende, natürliche Bodenmaterial im Bereich der Bohrung Er-8 zeigt erhöhte Schwermetallkonzentrationen (Thallium, Chrom, Kupfer), die zur Z1.2-Einstufung führen. Wie in Kapitel 2 und erläutert, sind die erhöhten Gehalte auf den geogenen Hintergrund zurückzuführen. Daher steht einer uneingeschränkten Verwertung des entsprechenden Materials in geologisch gleichartigen Gebieten nichts entgegen, insbesondere da das überlagernde Material keine erhöhten Schadstoffgehalte aufweist. Diese Verwertungsoption ist jedoch mit der zuständigen Behörde abzustimmen. Im Bereich der Bohrungen Er-3 und Er-11 zeigt das durch die Proben Er218 und Er220 repräsentierte Material (Tiefe 0,3 bis 1,0 m bzw. 2,0 bis 5,0 m) keine auffälligen Schadstoffgehalte und kann uneingeschränkt verwertet werden (Klasse Z0). Das durch die Proben Er219 und Er221 (Tiefe 1,0 bis 2,0 m bzw. 5,0 bis 10,0 m) repräsentierte aufgefüllte Keuper-Bodenmaterial zeigt geogen bedingt erhöhte Thalliumgehalte und ist als Z1.1-Material zu klassifizieren. In Abstimmung mit der zuständigen Behörde ist eine uneingeschränkte Verwertung an geeigneten Standorten in geologisch gleichartigen Gebieten vertretbar (vgl. Kapitel 2 und 4.2.1).

22 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten Bereich Sparbecken Bohrungen Er-10, Er-11, Er-12, Er13 von 2012 (Proben Er272 und Er279) Im Bereich der Bohrungen Er-10/Er-11 zeigt der Großteil des Bodenmaterials keine auffälligen Schadstoffgehalte und kann dementsprechend uneingeschränkt (gemäß Z0) verwertet werden. Lediglich das durch Probe Er275 repräsentierte Material (Tiefe etwa 4,0 bis 5,0 m) zeigt einen erhöhten Thalliumgehalte im Feststoff (Klasse Z1.1), der, wie bereits diskutiert (vgl. Kapitel 2 und 4.2.1), auf den geogenen Hintergrund zurückgeführt werden kann. Weiterhin bedingt die Unterschreitungen des Z0-Wertes für den ph-wert der Gesamtfraktion eine Einstufung als Z2-Material. Diese Unterschreitung stellt gemäß LAGA M20 (1997) allein kein Ausschlusskriterium dar. In Abstimmung mit der zuständigen Behörde ist eine uneingeschränkte Verwertung dieses Materials vertretbar, insbesondere da die überlagernden Bodenschichten keine auffälligen Schadstoffgehalte aufweisen. Das im Gebiet der Bohrungen Er-12 und Er-13 oberflächennah lagernde Bodenmaterial (Probe Er276, Tiefe 0,3 bis 1,0 m) zeigt eine Unterschreitung des Z0-Wertes für den ph-wert im Eluat (Klasse Z1.2). Diese Unterschreitung stellt gemäß LAGA M20 (1997) allein kein Ausschlusskriterium dar. Gleiches gilt für den ph-wert in der Gesamtfraktion der Probe Er278 (Klasse Z2). Das im Tiefenbereich zwischen 5,0 und 12,5 m lagernde Aushubmaterial (Probe Er279) weist ähnlich wie Probe Er275 (s.o.) einen geogen bedingt erhöhten Thalliumgehalte im Feststoff (Klasse Z1.1) auf. In Abstimmung mit der zuständigen Behörde ist eine uneingeschränkte Verwertung des gesamten Bodenaushubs aus dem Bereich des Sparbeckens in geologisch gleichartigen Gebieten bzw. an Standorten mit entsprechenden Hintergrundwerten vertretbar Bereich unterer Vorhafen Bohrungen Er-12, Er-13 von 2010 (Proben Er222 und Er223) und Er-15, Er-16, Er-18, Er-19, Er-21 von 2012 (Proben Er264 bis Er271) Wie bereits im Bereich des Sparbeckens treten im Großteil des untersuchten Materials aus dem Bereich des unteren Vorhafens geogen bedingt ph-wert-abweichungen oder erhöhte Thalliumgehalte auf. Diese Abweichungen führen zur Klassifizierung als Z2- (ph) und Z1.1- bzw. Z1.2-Material (Thallium). Alle weiteren Parameter halten die jeweiligen Z0-Zuordnungswerte ein. In Abstimmung mit der zuständigen Behörde ist eine uneingeschränkte Verwertung des gesamten Bodenaushubs aus dem Bereich

23 Main-Donau-Kanal, Neubau Schleuse Erlangen Zusammenfassendes umweltgeologisches Gutachten des unteren Vorhafens in geologisch gleichartigen Gebieten bzw. an Standorten mit entsprechenden Hintergrundwerten vertretbar Bereich Altdeponie 12 Bohrungen Er-I, Er-II, Er-III, Er-IV von 2010 (Proben Er206 bis Er213) und Er-VII, Er-VIII von 2012 (Proben Er252 bis Er259) Im Bereich der Bohrungen Er-I und Er-II zeigt das oberflächennah verfüllte Material zwischen 0,4 und 0,7 m (Probe Er206) PAK-Gehalte, die eine Verwertung nicht zulassen (Klasse >Z2) und eine Entsorgung erfordern (vgl. Kapitel 4.4). Das durch Probe Er207 repräsentierte Material aus einer Tiefe zwischen 1,1 und 1,7 m weist einen erhöhten Thalliumgehalt auf, der zur Einstufung als Z1.1-Material führt. Aufgrund des mineralischen Fremdbestands ist eine anthropogene Überprägung hier nicht auszuschließen. Der teerhaltige Bodenaushub aus dem Tiefenbereich zwischen etwa 3,4 und 5,0 m (Probe Er208) zeigt neben erhöhten Kohlenwasserstoffgehalten auffällige Gehalte der leichtflüchtigen BTX-Verbindungen (Klasse >Z2), sodass sich eine Verwertung für dieses Material verbietet. Der darunter lagernde (Tiefe etwa 6,7 bis 8,4 m), aufgefüllte Bodenaushub (Probe Er208) ist aufgrund des Kohlenwasserstoffgehaltes als Z2-Material einzustufen. Im Bereich der Bohrungen Er-III und Er-IV zeigt das oberflächennah lagernde Material (Proben Er210 und Er211, Tiefe 0,9 bis 2,0 m) erhöhte Schwermetall-, Kohlenwasserstoff- und PAK-Gehalte, die zur Einstufung gemäß Z1.1 führen. Das im Tiefenbereich zwischen etwa 2,0 und 5,0 m lagernde, bauschutthaltige Material (Probe Er212) ist aufgrund des erhöhten Sulfatgehaltes (Klasse >Z2) für eine Verwertung ungeeignet und muss entsorgt werden (vgl. Kapitel 4.4). Das durch Probe Er213 (ErIIId/ErIVd) repräsentierte Baggergut ist aufgrund der erhöhten Thallium- und Kohlenwasserstoffgehalte als Z1.1-Material zu klassifizieren. Das Aushubmaterial der Bohrung Er-VII zeigt oberflächennah, bis zur Tiefe von 2,0 m (Proben Er252 und Er253) deutlich erhöhte Thalliumgehalte, die zu einer Einstufung als Z2-Material führen. Das Material des darunterliegenden Bereichs zwischen 2,0 m und 5,0 m (Probe Er254) zeigt einen geringfügig erhöhten Thalliumgehalt im Feststoff. Da der überlagernde Bereich deutlich erhöhte Thalliumwerte aufweist, kann eine anthropogene Überprägung hier nicht ausgeschlossen werden, zumal hier teilweise Schlackematerial oder Ziegelbruch abgelagert sind. Im tieferen Bereich der Bohrung Er-VII (Probe Er255; 5 m bis10 m) führen erhöhte PAK-Gehalte zur Einstufung des Bodenmaterials in Klasse Z1.2.

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