Genehmigungsrechtliche Fragen der (konventionellen) Erdgasgewinnung RA Dr. Stefan Wiesendahl
|
|
- Felix Schenck
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Genehmigungsrechtliche Fragen der (konventionellen) Erdgasgewinnung RA Dr. Stefan Wiesendahl 19. März 2015 XIX. Jahrestagung des Instituts für Berg- und Energierecht, Ruhr-Universität Bochum
2 Genehmigungsrechtliche Fragen der (konv.) Erdgasgewinnung Gliederung 1. Sachlicher Geltungsbereich des Bergrechts 2. Zulassungsgrundlagen und UVP-Pflichten für die (konventionelle) Erdgasgewinnung Gesetzliche Ermächtigung zur Planfeststellung im Bergrecht UVP-V Bergbau und Anlage 1 zum UVPG Konzentrationswirkung und zu konzentrierende Rechtsgebiete 3. Aspekte grenznaher Lagerstätten Grenzüberschreitende Lagerstätten Grenzüberschreitende Gewinnungstätigkeit und UVP 4. Aktuelle Gesetzesentwicklungen KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 1
3 1. Sachlicher Geltungsbereich des Bergrechts 2, 4 BBergG Das BBergG gilt für das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen einschließlich des Verladens, Beförderns, Abladens, Lagerns und Ablagerns von Bodenschätzen, Nebengestein und sonstigen Massen, soweit es im unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang mit dem Aufsuchen, Gewinnen oder Aufbereiten steht und sich nicht aus 2 Abs. 4 BBergG etwas anderes ergibt, ( 2 Abs. 1 Nr. 1 BBergG) Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen (Einrichtungen), die überwiegend einer der in den Nrn. 1 oder 2 bezeichneten Tätigkeiten dienen oder zu dienen bestimmt sind ( 2 Abs. 1 Nr. 3 BBergG) Legaldefinitionen für Gewinnung und Aufbereitung, 4 Abs. 2, 3 BBergG KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 2
4 1. Sachlicher Geltungsbereich des Bergrechts 2 Abs. 1 Nr. 1 BBergG Beispiele für Gewinnungstätigkeiten: Förderbohrungen Equipment auf Cluster-/Sondenplätzen (etwa Eruptionskreuz, Übertagesicherheitsventil) Stichwort: technisch einwandfreier Gewinnungsbetrieb Beispiele für Aufbereitungstätigkeiten: KWS- und Wasserabscheidung Gastrocknung (etwa Tieftemperaturtrocknung, Glykoltrocknung) Gasreinigung (etwa Entschwefelung, Stickstoffabscheidung, Destillation) KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 3
5 1. Sachlicher Geltungsbereich des Bergrechts 2 Abs. 1 Nr. 3 BBergG Betriebsanlagen und Betriebseinrichtungen (Einrichtungen) mit überwiegend dienender Funktion überwiegend: 50% Beispiel: BHKW und Gaskraftwerk (gas-to power-projekt) Erzeugung von Strom und Wärme keine Aufbereitung, da nicht auf das Trennen oder Anreichern von Bodenschätzen ausgerichtet, sondern auf die Herstellung von elektrischer und thermischer Energie Mind. 50% Energieabgabe an den Bergbaubetrieb notwendig Integrale Betrachtung von Strom und Wärme zulässig Kraftwerk eines klassischen gas-to-power-projekts regelmäßig keine bergbauliche Einrichtung (Schnittstellendefinition) BHKWs im Rahmen von Erdgasaufbereitungsanlagen zur Erreichung von H-Gas- Qualität häufig bergbauliche Einrichtungen KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 4
6 1. Sachlicher Geltungsbereich des Bergrechts 2 Abs. 1 Nr. 1 BBergG (inkl. Nebentätigkeiten) Verladen, Befördern, Abladen, Lagern und Ablagern von Bodenschätzen, Nebengestein oder sonstigen Massen im unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang mit dem Aufsuchen, Gewinnen oder Aufbereiten Kein räumlicher Zusammenhang notwendig Beispiel: Injektion und Re-Injektion aus der Lagerstätte stammender Wässer Injektion in lagerstättenfremde Horizonte regelmäßig bergrechtliche Nebentätigkeit des Ablagerns sonstiger bei Gewinnung und Aufbereitung anfallender Massen im unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang Re-Injektion in die Lagerstätte zum Zweck des Druckerhalts in der Lagerstätte regelmäßig Teil der bergrechtlichen Gewinnungstätigkeit KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 5
7 1. Sachlicher Geltungsbereich des Bergrechts 2 Abs. 4 Nr. 5 BBergG Keine Geltung für das Verladen, Befördern, Abladen von Bodenschätzen, Nebengestein oder sonstigen Massen in Rohrleitungen ab Übergabestation, Einleitung in Sammelleitungen oder letzter Meßstation für den Ausgang, soweit die Leitung unmittelbar und ausschließlich der Abgabe an Dritte dient oder unmittelbar und ausschließlich der Abgabe an andere Betriebe desselben Unternehmens dient, die nicht zum Aufsuchen, Gewinnen oder Aufbereiten von Bodenschätzen bestimmt sind Beispiel: Sammelleitungen im Feld und Rohrleitungen zum Netz Sammelleitungen im Feld dann Teil der bergrechtlichen Haupttätigkeit Gewinnung, wenn sie die Gewinnung zu einem technisch einwandfreien Gesamtbetrieb der Bodenschatzgewinnung verbinden (entfällt dieser enge Bezug zur Haupttätigkeit, liegt eine bergrechtliche Nebentätigkeit des Beförderns vor) Rohrleitungen zum Gasversorgungsnetz unterfallen wegen der unmittelbaren und ausschließlichen Abgabe an Dritte ab Übergabestation nicht mehr dem sachlichen Geltungsbereich des BBergG (Schnittstellendefinition) KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 6
8 2. Zulassungsgrundlagen und UVP-Pflichten Gesetzliche Ermächtigung zur Planfeststellung im Bergrecht Bergrechtliche Planfeststellung (obligatorischer Rahmenbetriebsplan) für UVP-pflichtige Vorhaben ( 52 Abs. 2a S. 1 BBergG) Bergrechtlicher Betriebsplan für nicht UVP-pflichtige Vorhaben ( 52 Abs. 1 S. 1 BBergG) Zwingende UVP-Pflicht für die Gewinnung von Erdgas zu gewerblichen Zwecken mit einem Fördervolumen von täglich mehr als m³ Erdgas ( 1 Nr. 2 lit. a) UVP-V Bergbau) Obligatorischer Rahmenbetriebsplan mit UVP für bergrechtliche Einrichtungen eines Erdgasprojektes > m³? Erdgasaufbereitungsanlagen? Dienendes BHKW? Injektion bzw. Re-Injektion von aus der Lagerstätte stammenden Wässern? Rohrleitungen? KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 7
9 2. Zulassungsgrundlagen und UVP-Pflichten Gesetzliche Ermächtigung zur Planfeststellung im Bergrecht Urteile des OVG Münster ( ) und des BVerwG ( ) in Sachen Planfeststellung Hafen Köln-Godorf Notwendigkeit einer gesetzlichen Ermächtigung zur Planfeststellung Planfeststellungsfähigkeit nur nach den gesetzlichen Vorgaben Funktionale Gesamtheit bestimmter Anlagen/ Einrichtungen/ Maßnahmen allein nicht ausreichend, um eine Planfeststellung dieser funktionalen Gesamtheit zu begründen Planfeststellung nach WHG erfasst nur Gewässerausbaumaßnahmen, nicht aber die landseitigen Betriebsanlagen Aufhebung der gesamten Planfeststellung Differenzierung zwischen bergrechtlicher Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung UVP-Pflicht nur der Erdgasgewinnung EuGH-Urteil vom , Rs. C-531/13 KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 8
10 2. Zulassungsgrundlagen und UVP-Pflichten UVP-V Bergbau und Anlage 1 zum UVPG Zwingende UVP-Pflicht für die Gewinnung von Erdgas zu gewerblichen Zwecken mit einem Fördervolumen von täglich mehr als m³ Erdgas ( 1 Nr. 2 lit. a) UVP-V Bergbau) Auffangtatbestand des 1 Nr. 9 UVP-V Bergbau für sonstige betriebsplanpflichtige Vorhaben Jede bergrechtliche Einrichtung, die nicht ihrer Art oder Gruppe nach unter 1 Nrn. 1 8 UVP-V Bergbau fällt, ist anhand der Maßstäbe der Anlage 1 zum UVPG auf ihre UVP-(Vorprüf-)Pflichtigkeit zu prüfen Einzelfallprüfung nach Maßgabe der Anlage 1 zum UVPG erforderlich, soweit die bergrechtliche Einrichtung nicht ihrer Art oder Gruppe nach unter 1 Nrn. 1 8 UVP-V Bergbau fällt (insbesondere Einrichtungen der Erdgasaufbereitung sind entsprechend zu prüfen) KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 9
11 2. Zulassungsgrundlagen und UVP-Pflichten UVP-V Bergbau und Anlage 1 zum UVPG Typische Prüfungsgegenstände der Anlage 1 zum UVPG (Auswahl) Ziffer 9 der Anlage 1 zum UVPG (Lagerung von Stoffen und Gemischen) Ziffer der Anlage 1 zum UVPG (Abfackeln von gasförmigen Stoffen, ausgenommen Notfackeln) Ziffer 1.1 oder 1.2 der Anlage 1 zum UVPG (Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas) Ziffer 19.2 der Anlage 1 zum UVPG (Gasversorgungsleitung i.s.d. EnWG) Ziffer 19.3 der Anlage 1 zum UVPG (Rohrleitungsanlage zum Befördern wassergefährdender Stoffe) Ziffer 19.5 der Anlage 1 zum UVPG (Rohrleitungsanlage zum Befördern von nichtverflüssigten Gasen) KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 10
12 2. Zulassungsgrundlagen und UVP-Pflichten Konzentrationswirkung und zu konzentrierende Rechtsgebiete UVP-pflichtige bergbauliche Tätigkeiten und Einrichtungen Planfeststellungsbeschluss mit UVP Konzentrationswirkung der bergrechtlichen Planfeststellung Nicht UVP-pflichtige bergbauliche Tätigkeiten und Einrichtungen Betriebsplanzulassung Ggf. ergänzende Genehmigungen (Auswahl) o o Baugenehmigung für oberirdische Gebäude BImSchG-Genehmigung (Konzentrationswirkung, 13 BImSchG) o Plangenehmigung gemäß 20 Abs. 2 UVPG (Konzentrationswirkung, 22 S. 1 UVPG i.v.m. 75 Abs. 1 S. 1 VwVfG) KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 11
13 2. Zulassungsgrundlagen und UVP-Pflichten Konzentrationswirkung und zu konzentrierende Rechtsgebiete Typische Genehmigungstatbestände (Auswahl) Ziffer 9 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Lagerung von Stoffen und Gemischen) Ziffer des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Abfackeln von gasförmigen Stoffen, ausgenommen Notfackeln) Ziffer 1.1 oder 1.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas) 43 S. 1 Nr. 2 EnWG (Gasversorgungsleitung > 300 mm) 20 UVPG (Rohrleitungsanlage zum Befördern wassergefährdender Stoffe) 20 UVPG (Rohrleitungsanlage zum Befördern von nichtverflüssigten Gasen) Baugenehmigung nach landesrechtlicher Bauordnung KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 12
14 3. Aspekte grenznaher Lagerstätten Konstellation des grenzüberschreitenden Bohrlochbergbaus Lagerstätte unter deutscher Souveränität und oberirdische Anlagen unter fremder Souveränität. Lagerstätte Oberirdische Anlagen unter deutscher Souveränität und Lagerstätte unter fremder Souveränität. Lagerstätte KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 13
15 3. Grenzüberschreitende Lagerstätten Grenzüberschreitende Gewinnungstätigkeit und UVP Bohrlochbergbau: Erdgasgewinnung von über Tage durch Tiefbohrung In der Praxis keine Anwendung der Bergschadensvermutung des 120 BBergG auf den Bohrlochbergbau Betriebsplanpflichtige Erdgasgewinnung im Geltungsbereich des BBergG bei ausschließlich übertägiger Tätigkeit außerhalb der Bundesrepublik (ausschließlich Bohrpfad/Bohrungsverrohrung und Bohrlandepunkt im Geltungsbereich des BBergG)? UVP-pflichtiges Erdgasgewinnungsvorhaben im Geltungsbereich des BBergG bei ausschließlich übertägiger Tätigkeit außerhalb der Bundesrepublik (ausschließlich Bohrpfad/Bohrungsverrohrung und Bohrlandepunkt im Geltungsbereich des BBergG)? Frage nach Umfang und Grenze des betriebsplanpflichtigen Gewinnungsbetriebs i.s.d. 4 Abs. 8 BBergG KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 14
16 3. Grenzüberschreitende Lagerstätten Grenzüberschreitende Gewinnungstätigkeit und UVP Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen 57 Abs. 6 BBergG, 3 UVP-V Bergbau Bilaterale Vereinbarungen über die Durchführung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen vom (Espoo-Übereinkommen) Deutsch-Polnische UVP-Vereinbarung vom als Beispiel Option: Regelungen zu gemeinsamer UVP bei grenzüberschreitenden Vorhaben (etwa Brücken) und nicht nur einer grenzüberschreitenden UVP bei Vorhaben mit grenzüberschreitenden Auswirkungen? Weitere Aspekte außerhalb genehmigungsrechtlicher Fragestellungen: Völkerrecht Umfang der Gewinnungsberechtigung Ems-Dollart-Entscheidung des BVerwG KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 15
17 4. Aktuelle Gesetzesentwicklungen Entwurf einer Verordnung zur Einführung von UVP und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen, Stand: Allgemeine UVP-Vorprüfpflicht der Gewinnung von Erdgas zu gewerblichen Zwecken unterhalb eines Fördervolumens von täglich mehr als m³ Erdgas, 1 Nr. 2 lit. b) UVP-V Bergbau (Entw.) UVP-Pflicht der Wiederverwendung, Entsorgung oder Beseitigung, einschließlich Versenkbohrungen, der bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas anfallenden Flüssigkeiten, soweit nicht anderweitig UVP-geprüft, 1 Nr. 2c UVP-V Bergbau (Entw.) Allgemeine- bzw. standortbezogene UVP-Vorprüfpflicht bestimmter Tiefbohrungen ab m Teufe zur Gewinnung bzw. Aufsuchung von Bodenschätzen, 1 Nr. 10 UVP-V Bergbau (Entw.) Anforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, 22c ABBergV (Entw.) KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 16
18 4. Aktuelle Gesetzesentwicklungen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (WHG), Stand: Erlaubnispflicht der untertägigen Ablagerung von flüssigen Stoffen, die bei Maßnahmen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas anfallen, 9 Abs. 2 Nr. 4 WHG (Entw.) Verbot einer Gewässerbenutzung i.s.d. 9 Abs. 2 Nr. 4 WHG in bestimmten Gebieten, 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WHG (Entw.) Möglichkeit einer landesrechtl. Regelung in Bezug auf Einzugsgebiete der öffentlichen Wasserversorgung, 13a Abs. 3 WHG (Entw.) Voraussetzungen einer Erlaubnis für eine Gewässerbenutzung i.s.d. 9 Abs. 2 Nr. 4 WHG, 13a Abs. 5 WHG (Entw.) Keine Möglichkeit eines Rückgriffs auf Unbedenklichkeitseinstufung der Expertenkommission im Rahmen des 13a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WHG (Entw.), 13a Abs. 7 WHG (Entw.) Regelung zur Überwachung, 13b WHG (Entw.) KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 17
19 4. Aktuelle Gesetzesentwicklungen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie (BNatSchG), Stand: Verbot der Errichtung von Anlagen zur Durchführung von Gewässerbenutzungen i.s.d. 9 Abs. 2 Nr. 4 WHG in Naturschutzgebieten, 23 Abs. 3 BNatSchG (Entw.) Verbot der Errichtung von Anlagen zur Durchführung von Gewässerbenutzungen i.s.d. 9 Abs. 2 Nr. 4 WHG in Nationalparken, 24 Abs. 3 BNatSchG (Entw.) Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen, Stand: Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau durch Einbeziehung des Bohrlochbergbaus in die Bergschadensvermutung des 120 Abs. 1 BBergG (Entw.) Regelung zum Einwirkungsbereich des Bohrlochbergbaus in der Einwirkungsbereich-Bergverordnung, 2a EinwirkungsBergV KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 18
20 Kontakt KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare Dr. Stefan Wiesendahl Messeallee Essen Germany Phone: Fax: Internet: Stefan.Wiesendahl@kuemmerlein.de KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare 19
Pumpspeicherkraftwerke Genehmigungsrechtliche Aspekte
FOM Hochschule Essen Pumpspeicherkraftwerke Genehmigungsrechtliche Aspekte Dr. Stefan Wiesendahl Rechtsanwalt 18. Januar 2014 1. Hintergrund und Technische Grundlagen Erhebliche Veränderung der Energieversorgungsstruktur
MehrGliederung CHRISTIAN ENGEL DR. STEFAN WIESENDAHL
DR. STEFAN WIESENDAHL CHRISTIAN ENGEL Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Kümmerlein, Rechtsanwälte & Notare TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG Messeallee 2 Langemarckstraße 20 45131 Essen 45141 Essen 0201 1756 624 0201
MehrUmweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben. Rechtsanwältin Dr. Bettina Keienburg
Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben Rechtsanwältin Dr. Bettina Keienburg I. UVP-pflichtige Bergbauvorhaben Gewinnung von Kohle, bituminösen Gesteinen, Erzen und sonstigen nichtenergetischen
MehrDas Wasserhaushaltsgesetz vor der Fracking-Novelle
Das Wasserhaushaltsgesetz vor der Fracking-Novelle Dr. Frank Hofmann Referatsleiter Recht der Wasserwirtschaft Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 28. Wasserwirtschaftlicher
MehrAuswirkungen der durch die Fracking-Diskussion ausgelösten Gesetzesnovellen
Auswirkungen der durch die Fracking-Diskussion ausgelösten Gesetzesnovellen 10. Tiefengeothermie-Forum Darmstadt, 22.09.2015 Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz Rechtsanwalt Dr. Buchholz Auswirkungen der Fracking-Gesetze
MehrInformationsschrift Immissionsschutzrecht im Bergwesen
Informationsschrift Immissionsschutzrecht im Bergwesen Für die Zusammenarbeit der Berg- und Immissionsschutzbehörden werden - im Hinblick auf Anlagen des Bergwesens - folgende Informationen (oder Empfehlungen)
MehrGesetzgebungspaket Fracking Kommentar Bundesverband Geothermie
Gesetzgebungspaket Fracking Kommentar Bundesverband Geothermie Lutz K. Stahl, Vizepräsident lutz.stahl@geothermie.de Der Bundesverband Geothermie vertritt: 600 Mitglieder Ingenieure, Consultants TG Wärme-
MehrStellungnahme zur Verbändeanhörung der Gesetzesinitiative Fracking der Bundesregierung
23. Januar 2015 Stellungnahme zur Verbändeanhörung der Gesetzesinitiative Fracking der Bundesregierung Hydrothermale Geothermie benötigt kein Fracking Die Bundesregierung hat ein Gesetzespaket zur Regelung
MehrNachfolgend findet sich eine Zusammenstellung der beschlossenen Regelungen zum Fracking etc. soweit sie unseren Bereich (Erdgasfeld Völkersen) betreffen könnten. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
MehrBergamt Südbayern Regierung von Oberbayern
Bergamt Südbayern Regierung von Oberbayern Umweltverträglichkeitsprüfung in der Geothermie - Workshop zum Geothermie Kongress Essen - 13. November 2014 1 Praktische Aspekte einer Umweltverträglichkeitsprüfung
MehrEntwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Bundesrat Drucksache 747/12 (Beschluss) 14.12.12 Verordnungsentwurf des Bundesrates Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben A.
MehrDeutscher Industrie- und Handelskammertag
22.01.2015 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 3 Stellungnahme zu den Referentenentwürfen zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung
Mehrzur Öffentlichen Anhörung am 8. Juni 2015 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages
STELLUNGNAHME zur Öffentlichen Anhörung am 8. Juni 2015 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher
MehrDer Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar 2013 beschlossen, die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.
Bundesrat Drucksache 754/12 (Beschluss) 01.02.13 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit dem Einsatz von Fracking-Technologien mit umwelttoxischen Chemikalien bei der Aufsuchung
MehrUmsetzung eines Erdwärmeprojektes - von der Idee zur Realität
Vortrag: Umsetzung eines Erdwärmeprojektes von der Idee zur Realität Einblick in das Genehmigungsverfahren 17. Oktober 2014 1 Umsetzung eines Erdwärmeprojektes - von der Idee zur Realität Einblick in das
MehrGewinnung und Aufbereitung von schwefelwasserstoffhaltigem Erdgas auf einer Ferieninsel?
Gewinnung und Aufbereitung von schwefelwasserstoffhaltigem Erdgas auf einer Ferieninsel? - Zur projektierten Erdgasförderung auf Usedom - von Professor Dr. Peter J. Tettinger Ruhr-Universität Bochum Inhaber
MehrBundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin 23.01.2015 Bearbeitet von Otto Huter, DST Telefon 030 3771 610 Telefax
MehrEntwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Bundesrat Drucksache 388/11 29.06.11 Verordnungsantrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
Bundesrat Drucksache 142/15 (Beschluss) 08.05.15 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen Der Bundesrat hat in seiner
MehrNur per . Verteiler Verbände
Bundesministerium LU 1 Bundesministerium Bundesministerium, Postfach 12 06 29, 53048 Bonn Bundesministerium, Postfach, 11019 Berlin Nur per E-Mail Verteiler Verbände Dr. Helge Wendenburg - Ministerialdirektor
MehrFracking eine Zwischenbilanz Teil 2. Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Osnabrück, 7. Mai 2015 Dr. H. Georg Meiners, ahu AG, Aachen
Fracking eine Zwischenbilanz Teil 2 Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Osnabrück, 7. Mai 2015 Dr. H. Georg Meiners, ahu AG, Aachen Drei übergeordnete Kernfragen zur Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen
MehrGrundsätzliches. 1) Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) a) Ergänzung des 9 Absatz 2 WHG um die Nummern 3 und 4
Verbändestellungnahme zu den Referentenentwürfen zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
MehrRechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung. RA Per Seeliger
Rechtliche Aspekte der Erdgaserkundung und -förderung RA Per Seeliger Agenda Wasserrechtlich relevante Tätigkeiten: Einbringen von Stoffen Einleiten und Zutagefördern von Flüssigkeiten Einleiten von Frackflüssigkeiten
MehrHessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hess. Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Postfach 31 09 D-65021 Wiesbaden Bundesministerium
MehrUmsetzung der Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Bergbauabfallrichtlinie)
Umsetzung der Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie (Bergbauabfallrichtlinie) RD Theodor Juroszek Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Maßnahmenpaket
MehrORGANISATION UND ZUSTÄNDIGKEITEN DES LGB
Bergrechtliche Verfahren zur Gewinnung von Kies und Sand Landesamt für Geologie und Bergbau Andreas Tschauder - Abteilungsleiter Kiesabbau unter Bergrecht 30.06.2010 Folie 1 ORGANISATION UND ZUSTÄNDIGKEITEN
MehrBERGRECHTLICHE VERFAHREN IM BOHRLOCHBERGBAU
BERGRECHTLICHE VERFAHREN IM BOHRLOCHBERGBAU GLIEDERUNG! Einleitung - Bergrecht und Aufgaben des LGB! Allgemeine rechtliche Situation bei Aufsuchungserlaubnissen Erdwärmekraftwerk Krafla, Island (60 MW)!
MehrGrundlagen des Bergrechts mit Schwerpunkt Erlaubnis
Grundlagen des Bergrechts mit Schwerpunkt Erlaubnis Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Henstedt-Ulzburg, 25.03.2015 Ca. 300 Mitarbeiter/Innen Bergbehörde für Niedersachsen Schleswig- Holstein,
Mehr3. Essener Gespräche zur Infrastruktur. Dr. Stefan Wiesendahl Rechtsanwalt
3. Essener Gespräche zur Infrastruktur Dr. Stefan Wiesendahl Rechtsanwalt 1 Genehmigungsrechtliche Aspekte der Errichtung vn Pumpspeicherkraftwerken 2 Gliederungsübersicht 1. Hintergrund und Technische
MehrIm Einzelnen sind folgende zentrale Regelungen vorgesehen:
Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zum Einsatz der Fracking- Technologie Zur Umsetzung des Punkts Fracking
MehrAufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten
Aufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten 1 Dialog mit Wasserversorgern und Wasserverbänden Abteilungsdirektor Volker Milk, Bezirksregierung Arnsberg Dortmund, 26.09.2011 Terminologie im
MehrStellungnahme. des Umweltausschusses des Deutschen Bundestages am 8. Juni 2015 und des Wirtschaftsausschusses am 10. Juni 2015
Stellungnahme BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Telefon +49 30 300 199-0 Telefax +49 30 300 199-3900 E-Mail info@bdew.de www.bdew.de zu den Gesetzentwürfen
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/4713. Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 18/4713 18. Wahlperiode 23.04.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und
MehrUmweltverträglichkeitsprüfung im Kontext der Geothermie: Einführung und aktuelle Anmerkungen
Für Mensch & Umwelt Geothermiekongress 2014 Umweltverträglichkeitsprüfung im Kontext der Geothermie: Einführung und aktuelle Anmerkungen Carsten Alsleben Fachgebiet I 3.5 / Nachhaltige Raumentwicklung,
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand
Obligatorische Betriebspläne für Kavernenspeicher nach dem Bundesberggesetz und die Bedeutung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben 2017 Deutscher Bundestag Seite
MehrWissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung
Rechtliche Vorgaben für Übernahme und Weiternutzung der Zechenbahninfrastruktur stillzulegender Steinkohlenbergwerke für den Betrieb von Steinkohlenkraftwerken 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche
Mehr04. B Im Sc hv / 20. Ju ni B IT TE R, FH Li pp e + H öx te r w ol fh el m.b itt fh -lu h.
1 Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) vo m 24. Ju li 19 85 (B G Bl. I S. 15 86 ), zu le tz t ge än de rt
MehrFristablauf: besonders eilbedürftige Vorlage gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 4 GG
Bundesrat Drucksache 143/15 BRFuss 01.04.15 Gesetzentwurf der Bundesregierung U - Fz - G - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur
MehrWasserwirtschaftliche und hydrogeologische Aspekte bei der Nutzung des tiefen Untergrundes
Wasserwirtschaftliche und hydrogeologische Aspekte bei der Nutzung des tiefen Untergrundes Rechtliche Rahmenbedingungen zur Erteilung einer bergrechtlichen Konzession Wiesbaden, den 28.06.2016 Gliederung
MehrVorblatt. Stand: BMUB WR I /8
Stand: 1019.123.20145 BMUB WR I 2 21111/8 Vorblatt Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
MehrGesetzentwurf der Bundesregierung
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
MehrStand: BMUB WA I /8. Vorblatt
Stand: 19.11.2014 BMUB WA I 2 21111/8 Vorblatt Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
MehrEntwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Bundesrat Drucksache 283/14 02.07.14 Verordnungsantrag des Landes Niedersachsen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben A. Zielsetzung
MehrBürgerinitiative Kein CO 2 -Endlager
Bürgerinitiative Kein CO 2 -Endlager Dr. Reinhard Knof WWW.KEIN-CO2-ENDLAGER.DE Bürgerinitiative gegen das CO2-Endlager Aktueller Stand juris-abkürzung: Berg-BehAuf-bG SH Gliederungs-Nr: 750-8 Fassung
MehrWR I /8, IVB /17#004
Berlin, den 22.01.2015 Stellungnahme zu den Referentenentwürfen zur Änderung wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
Mehr1. Fachtagung. Geothermie Energie für die Zukunft? Genehmigungsverfahren Bundesberggesetz
1. Fachtagung Geothermie Energie für die Zukunft? Genehmigungsverfahren Bundesberggesetz Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Bergbehörde rde für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg
MehrGeplante Regelungen zur Anwendung der Fracking-Technologie in Wasserschutzgebieten
Geplante Regelungen zur Anwendung der Fracking-Technologie in Wasserschutzgebieten 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Geplante Regelungen zur Anwendung der Fracking-Technologie in Wasserschutzgebieten Verfasser:
MehrBergrecht mit Lösungen. 1 Was ist Bergbau It. BBergG?
Bergrecht mit Lösungen 1 Was ist Bergbau It. BBergG? Als Bergbau bezeichnet man Gewinnung, also das Lösen oder Freisetzen von Bodenschätzen, einschließlich der damit zusammenhängenden vorbereitenden, begleitenden
MehrÜberblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald
Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen im Wald Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt / Bernburg Veranstaltung Wind im Wald der Fachagentur Windenergie an Land am
MehrErrichtung und Betrieb von Schifffahrtsanlagen ( 43 LWG)
Errichtung und Betrieb von Schifffahrtsanlagen ( 43 LWG) Firmentreffen am 12.10.2017 in Neustadt Nadja Tanner / Dr. Christian Bauer SGD Süd Referat 31 Folie 1 Inhalte 1. Regelungsinhalte 43 LWG 2. Wesentliche
MehrFracking. Vortrag: Matthias Miersch
Fracking Vortrag: Matthias Miersch Ausgangslage 17.09.2014 2 Die Energiewende ist beschlossen Vollversorgung bis 2050 aus Erneuerbaren Energien ist möglich! Die Gretchenfrage: Wie gestalten wir den Übergang
MehrDeutscher Industrie- und Handelskammertag
21.03.2013 Deutscher Industrie- und Handelskammertag 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes, Stand: 07.03.2013 Forderungen des DIHK: Rechtliche Anforderungen an Tiefbohrungen
MehrFORUM-Lehrgang Öffentlichkeitsbeteiligung. Gliederung. A. Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, 25 Abs. 3 VwVfG
DR. BETTINA KEIENBURG DR. STEFAN WIESENDAHL Rechtsanwältin und Notarin Rechtsanwalt Kümmerlein, Rechtsanwälte & Notare Kümmerlein, Rechtsanwälte & Notare Messeallee 2 Messeallee 2 45131 Essen 45131 Essen
MehrEmpfehlungen für das Betriebsplanverfahren
Empfehlungen der hessischen Bergbehörde für das Betriebsplanverfahren Empfehlungen für das Betriebsplanverfahren Hessische Bergbehörde Empfehlungen der hessischen Bergbehörde für das Betriebsplanverfahren
MehrStellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v.
Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v. zu dem Empfehlungsverfahren Zulassung der Anlage nach Bundesrecht gegenüber der Clearingstelle EEG (Aktenzeichen 2014/27). 1. Unter welchen Voraussetzungen liegt
MehrDipl.-Phys. Oliver Kalusch
Dipl.-Phys. Oliver Kalusch Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) 1 Die verabschiedete Fracking-Gesetzgebung der Bundesregierung vom 4.8.2016 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes Änderung des
MehrHerrn MinDir Dr. Helge Wendenburg Leiter Abteilung WR Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Postfach Bonn
Herrn MinDir Dr. Wolfgang Scheremet Leiter Abteilung Industriepolitik Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststraße 34-37 10115 Berlin Herrn MinDir Dr. Helge Wendenburg Leiter Abteilung
MehrVor diesem Hintergrund unterstützt die Landesregierung die Entscheidung der Bundesregierung,
-2- Garanten der heimischen Energieversorgung, einem wichtigen Arbeitgeber und verlässlichen Partner in strukturschwachen Regionen entwickelt. Vor diesem Hintergrund unterstützt die Landesregierung die
MehrRechtliche Voraussetzungen für den Abbau mineralischer Rohstoffe
GENEHMIGUNGEN FÜR DIE ROHSTOFFGEWINNUNG IN BAYERN Fachveranstaltung des Bayerischen Industrieverbands Steine und Erden e. V. und des Kooperationspartners ABBM am 31.03.2009 in Ingolstadt Rechtliche Voraussetzungen
MehrAufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten
Aufsuchung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten Anhörung des Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit dem Umweltund Agrarausschuss im Schleswig-Holsteinischen Landtag Kiel, 7. August 2013 Andreas
MehrVorblatt. Stand: BMUB WA I /8
Stand: 19.11.2014 BMUB WA I 2 21111/8 Vorblatt Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
MehrVorschläge zur Änderung des Bergrechts 2011
Vorschläge zur Änderung des Bergrechts 2011 Stand: 18. Februar 2011 Am 18. Februar 2011 übersandt an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie
MehrVeröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln
Veröffentlichungen des Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln 188 Valerian von Richthofen Die Haftung bei der Förderung unkonventioneller Gasvorkommen unter Einsatz des Hydraulic Fracturing-Verfahrens
MehrWR I /8/IVB /17#004
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 01 30001 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen
MehrMinisterialdirektor Dr. Helge Wendenburg Abteilung WR BMUB Nur bei . Marktredwitz, den
Brigitte Artmann Kreisrätin/Kreisvorsitzende BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Wunsiedel Am Frauenholz 22 95615 Marktredwitz/Germany Tel +49 0923162821 Mobil +49 01785542868 brigitte.artmann@gruene-fichtelgebirge.de
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2478 18. Wahlperiode 03.09.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter
MehrDeutsche Gesetze verletzen die UN Aarhus Konvention am Beispiel von
Deutsche Gesetze verletzen die UN Aarhus Konvention am Beispiel von UN AARHUS KONVENTION Rechtlich verbindlich in Deutschland seit 2007 vs. FRACKING GESETZENTWURF Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wasser-
MehrBergrechtliche Genehmigungsverfahren. Sitzung des Regionalausschusses Bergedorf 12. April 2013
Bergrechtliche Genehmigungsverfahren Sitzung des Regionalausschusses Bergedorf 12. April 2013 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein
MehrReferentenentwurf Stand: BMWi-IVB /17#004. Vorblatt
Referentenentwurf Stand: 18.12.2014 BMWi-IVB1 33303/17#004 Vorblatt Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Bundesrat Drucksache 285/14 02.07.14 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes A. Zielsetzung Seit einigen Jahren wächst das Interesse an der
MehrDie Auswirkungen der Präklusions- Rechtsprechung des EuGH auf das Bauplanungsrecht
Die Auswirkungen der Präklusions- Rechtsprechung des EuGH auf das Bauplanungsrecht Prof. Dr. Ute Mager Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht Universität Heidelberg I. Die EuGH-Entscheidung
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet BVerwG 7 C 40.07 am 13. Dezember 2007 VG 2 K 923/04 Ge Ende als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In der Verwaltungsstreitsache - 2 - hat
MehrBeeskow, 7. Januar 2013 Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. Fracking Rechtlicher Rahmen: Genehmigung, Beteiligung und Schutzmöglichkeiten
Beeskow, 7. Januar 2013 Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen Fracking Rechtlicher Rahmen: Genehmigung, Beteiligung und Schutzmöglichkeiten Grundsätzliches Fracking in vielen Regionen und Bundesländern grds.
MehrÜberwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz
Überwachungsprogramm Stand: 31.07.2015 des Landratsamtes Coburg für den Bereich Immissionsschutz gemäß 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen
MehrNr Pfarrkirchen, I n h a l t
Amtsblatt des Landkreises Rottal-Inn Nr. 22+23 Pfarrkirchen, 09.11.2017 I n h a l t Seite Wesentliche Änderung zur Erweiterung der Biogasanlage der Unertl Max Biogas, Steinberg 7, 94137 Bayerbach 97 Vollzug
MehrStellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/1565 Schutz des Wassers vor Gefahren des Fracking-Verfahrens
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Postfach 71 51 24171 Kiel
MehrBergbau und Bodenschutz
14. Niedersächsisches Bodenschutzforum am 28.11.2013 Bergbau und Bodenschutz Dr. Johannes Müller & Ulf Larres Gliederung Das LBEG im Überblick Bergbau im Zuständigkeitsbereich des LBEG Einwirkungen des
MehrRechtslage bei der Zwischenlagerung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen
Rechtslage bei der Zwischenlagerung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen Frank Grewsmühl, MLUR Rendsburg, 7.9.2007 Frank Grewsmühl, MLUR-SH 1 Gliederung des Vortrages 1. Begriff des Zwischenlagers 2. Rechtliche
MehrSatzungen nach 34 und 35 BauGB. 1
Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung
MehrFracking Rechtlicher Rahmen: Interventionsmöglichkeiten der Gemeinden und der Öffentlichkeit
Bad Segeberg, 10. März 2014 Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen Fracking Rechtlicher Rahmen: Interventionsmöglichkeiten der Gemeinden und der Öffentlichkeit Grundsätzliches Fracking in fast allen Bundesländern
MehrGICON Workshop 16. März Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017
GICON Workshop 16. März 2017 Neue gesetzliche Regelungen in der Umwelt- und Genehmigungsplanung 2017 Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung Doris Grahn GICON 1 UVP-ÄndRL vom 25.04.2014
MehrStärkung des Umweltschutzes im Bergrecht
Für Mensch & Umwelt Fachtagung Umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds und Ressourcenschonung Anforderungen an die untertägige Raumordnung und das Bergrecht Stärkung des Umweltschutzes im Bergrecht
MehrDie Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 115
Die Umweltverträglichkeitsprüfung Seite 115 Rechtsquellen EU-Recht EG-Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 27.6.1985: Prüfung der Umweltauswirkungen von öffentlichen und privaten
MehrFracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Tiefengeothermie
Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Tiefengeothermie Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz 7. Tiefengeothermieforum am 08.10.2012 in Darmstadt Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie
MehrÜberwachungsprogramm Stand: des Landratsamtes Miesbach für den Bereich Immissionsschutz
Überwachungsprogramm Stand: 22.12.2015 des Landratsamtes Miesbach für den Bereich Immissionsschutz gemäß 52a BImSchG soll das Überwachungsprogramm eine planmäßige und nachvollziehbare Überwachung der Anlagen
MehrRd.Erl. d. MW u. d. MU vom. Az.:...
Rd.Erl. d. MW u. d. MU vom. Az.:... VORIS Entwurf, Stand: 05.06.2014 Zulassung von Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten mittels hydraulischer Bohrlochbehandlung
MehrÄnderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels
Bundesrat zu Drucksache 274/16 01.07.16 Berichtigung Wi - AIS - R - U - Vk Änderungsverordnung zu bergrechtlichen Vorschriften im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels Das Bundeskanzleramt
MehrAnforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlagen
Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Windenergieanlagen Expertenworkshop Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen Zwischen Flexibilität, Beschleunigung und Rechtssicherheit Würzburg
MehrDrittschutz bei der Gewinnung von Bodenschátzen nach Berg-, Wasser- und Immissionsschutzrecht
Birgit Fortmann Drittschutz bei der Gewinnung von Bodenschátzen nach Berg-, Wasser- und Immissionsschutzrecht PETER LANG Europáischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung s. 1 B. Drittschutz
MehrMitnahme unbebauter Grundstücke an den Umsiedlungsstandort
Mitnahme unbebauter Grundstücke an den Umsiedlungsstandort Hier: Stellungnahme zu Anregungen im Braunkohlenplanverfahren Umsiedlung Keyenberg, Kuckum Ober-, Unterwestrich, Berverath 17.02.2015 Rechtliche
MehrAbgrenzung zwischen Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundesberggesetz
Abgrenzung zwischen Bundes-Bodenschutzgesetz und Bundesberggesetz Beschluss der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz am 11./12.09.2000, Zustimmung des Länderausschusses Bergbau (LAB) vom 15.12.2000
MehrVollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze
Vollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze Vollzug des Bundesberggesetzes und der Wassergesetze AllMBl. 1998 S. 775 StAnz. 1998 Nr. 40 Inhaltsverzeichnis 7531-U Vollzug des Bundesberggesetzes
MehrAKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUR PLANUNG UND GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG ZUR PLANUNG UND GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN Spreewindtage 2017, Warnemünde Jenny Kirschey 8. November 2017 2 Einleitung GLIEDERUNG 1. Einleitung 2. Immissionsschutz (Verfahren
MehrNeuregelungen des Umweltverwaltungsgesetzes I
Neuregelungen des Umweltverwaltungsgesetzes I Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung Umweltmediation Scoping Dr. Mirja Feldmann Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung 2 UVwG Tatbestand UVP-pflichtige Vorhaben (nicht
MehrBundesrat Drucksache 144/15. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Bundesrat Drucksache 144/15 01.04.15 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - AS - Fz - G - U - Wo Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche
MehrKleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7642 -
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/7881 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7642 - Lagerstättenwasser aus der Förderung von
MehrTiefe Geothermie Aktuelle Rechtsfragen zur Seismizität Rechtsanwalt Hartmut Gaßner 3. Norddeutscher Geothermietag,
Tiefe Geothermie Aktuelle Rechtsfragen zur Seismizität Rechtsanwalt Hartmut Gaßner 3. Norddeutscher Geothermietag, 28.10.2010 Hartmut Gaßner Aktuelle Rechtsfragen zur Seismizität 1 Ausgangslage Basel,
MehrEntflechtungsvorgaben für den Betrieb von Stromspeichern
Entflechtungsvorgaben für den Betrieb von Stromspeichern Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht (IBER) der TU Clausthal Koordinator des Forschungsbereichs Energierecht am Energie-Forschungszentrum
MehrVorlage Nr /2012
Vorlage Nr. 47-4 /2012 - FB 6/Strede - Rees, den 14.08.2012 Öffentliche Sitzung Beratungsplan: Gremium: Status: voraussichtlich Sitzung am: Ausschuss für Umwelt, Planung, Bau und Vergabe Rat der Stadt
MehrBundesverband Bürgerinitiativen Tiefe Geothermie e. V.
Bundesverband Bürgerinitiativen Tiefe Geothermie e. V. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Referatsleiter/Head of Unit WR I 2 Postfach 12 06 29 D-53048 Bonn Bundesministerium
Mehr