Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Tiefengeothermie
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- Falko Ritter
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1 Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Tiefengeothermie Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz 7. Tiefengeothermieforum am in Darmstadt Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 1
2 Übersicht UBA-Gutachten Erdgas-Fracking Berg- und Wasserrecht UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung Zuständigkeit und Verfahren Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 2
3 UBA-Gutachten Erdgas-Fracking Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes Interdisziplinäres Gutachten: Umweltauswirkungen von Fracking bei Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten; Fokus auf Grundwasser Nicht: Geothermie Fertigstellung Ende August 2012 (Internet-)Veröffentlichung / Pressemitteilung BMU/UBA Gutachterkonsortium Ahu AG, Aachen (Geologie) IWW, Mülheim (Stoffe) IAG TU Darmstadt (Technik) GGSC, Berlin (Recht) Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 3
4 Bergrecht: Betriebsplanzulassungen Abgrenzung von Bergbauberechtigungen Zulassungsvoraussetzungen u.a. Vorsorge nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ( 55 Abs. 1 Nr. 3 BBergG) keine gemeinschädliche Einwirkungen zu erwarten ( 55 Abs. 1 Nr. 9 BBergG) keine entgegenstehenden überwiegenden öffentlichen Interessen ( 48 Abs. 2 BBergG) Konkretisierung durch Bergverordnungen der Länder Gebundene Entscheidung Betriebsplan muss zugelassen werden, wenn Voraussetzungen erfüllt sind Kein Versagungs- oder Bewirtschaftungsermessen Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 4
5 Bergrecht: Bergverordnungen zu Tiefbohrungen Hessen: neue Hess. Bergverordnung v (andere Länder meist Tiefbohrverordnungen BVOT) Anforderungen an die Erstellung von Bohrungen (Bohrbetrieb) Zementationsstrecken sind so zu bemessen, dass nutzbare Wasserstockwerke abgedichtet werden (Nr. 2.3 Anlage zu 7 HessBergV) Anforderung an Förder- und Versenkbohrungen (Förderbetrieb) vor der Einleitung von Stoffen sind damit verbundene Gefährdungen zu beurteilen und die ggf. erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen festzulegen ( 9 Abs. 6 HessBergV) Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 5
6 Wasserrecht: Bedeutung Konkretisierung des Bergrechts Gemeinschädliche Einwirkung = Verstoß gegen WHG Geltung neben dem Bergrecht Verhältnis Betriebsplanzulassung wasserrechtliche Erlaubnis Allg. Grundsatz: Vorrang des spezielleren Verfahrens Wasserrecht wird im wasserrechtl. Erlaubnisverfahren geprüft Wasserrecht ist strenger als Bergrecht: Vorrang des Trink- und Grundwasserschutzes Besorgnisgrundsatz: schon Besorgnis führt zur Versagung Bewirtschaftungsermessen Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 6
7 Wasserrechtliche Erlaubnis beim Erdgas-Fracking erforderlich, wenn Benutzung vorliegt ( 9 WHG) Bergbehördliche Praxis bisher (v.a. Nds): Einzelfallbeurteilung Meist: Keine Benutzung, keine wasserrechtl. Erlaubnis Überwiegende / einhellige (?) wasserrechtliche Beurteilung: Fracking ist mit Benutzung(en) verbunden (so jetzt NRW) Fracking-Bohrung, Fracks (Verpressung des Flowbacks) entweder echte oder unechte Benutzung bzw. erlaubnisbedürftiger Erdaufschluss Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie: Einleitung in den Untergrund nur nach Festlegung von Bedingungen Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 7
8 Besorgnisgrundsatz Voraussetzung der wasserrechtlichen Erlaubnis: nachteilige Grundwasserveränderung darf nicht zu besorgen sein Besorgnis muss ausgeräumt werden können Keine Beschränkung durch Technikstandard maßgeblich sind die konkreten Umstände des Einzelfalls Störfälle und unwahrscheinliche Entwicklungen müssen berücksichtigt werden keine zeitliche oder räumliche Begrenzung (Langzeitsicherheit, Summenwirkung) Ggf. Ausschluss der Besorgnis durch Nebenbestimmungen z.b. Voruntersuchung, Überwachung, Gegenmaßnahmen Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 8
9 Bewirtschaftungsermessen kein Anspruch auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis Bewirtschaftungsermessen (Bergbehörde und UWB) planende Vorsorge für zukünftige Nutzungsinteressen vorausschauende Erhaltung des Trinkwasserreservoirs über den gegenwärtigen Bedarf hinaus planerischer Gestaltungsfreiraum Spannungsverhältnis zur bergrechtl. Rohstoffsicherungsklausel Ermöglicht Abwägung von Restrisiken für das Grundwasser mit dem Nutzen der Erdgasgewinnung ermöglicht Steuerung und Begrenzung von Fracking-Vorhaben schrittweises Vorgehen Zunächst Beschränkung auf Demonstrationsvorhaben Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 9
10 Auswirkungen auf die Geothermie Wasserrechtliche Erlaubnis bei hydrothermaler Geothermie bisher schon, aber nur für Entnahme / Wiedereinleitung, ggf. neu für Stimulationen bei petrothermaler Geothermie evtl. ähnliche Fragen kann Grundwasser nachteilig verändert werden? Schutzwürdigkeit (oberflächennah / tief)? Ausbreitung geo- oder anthropogener Schadstoffe möglich? ggf. Erlaubnisbedürfnis für Bohrung / Fracks Grenzziehung Stimulation / Fracking? Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 10
11 Auswirkungen auf die Geothermie Abweichende Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie Erdgasfracking: Festlegung von Bedingungen erforderlich ( Erlaubnisbedürfnis!) Geothermie: Wiedereinleitung in den GW-Leiter, aus dem es stammt; Festlegung v. Bedingungen nicht erforderlich ( keine Erlaubnis erforderlich?) Besorgnisgrundsatz Ggf. besondere Anforderungen an Voruntersuchung und Monitoring analog Erdgasfracking Bewirtschaftungsermessen Bei Geothermie ohnehin (Entnahme/Wiedereinleitung) Neu: Berücksichtigung etwaiger GW-Risiken Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 11
12 Umgang mit Additiven und Flowback, Verpressung Besondere Problematik beim Erdgasfracking Geothermie: grundsätzlich kein bzw. geringeres Problem Einzelfragen sind unklar (welche Stoffe / Additive bei Geothermiefracks?) Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 12
13 UVP-Pflicht beim Erdgasfracking laut UVP-V Bergbau derzeit nur für Gewinnungsvorhaben mit einer Fördervolumen von täglich mehr als m 3 UVP-Richtlinie durch UVP-V Bergbau unzureichend umgesetzt RL verlangt, dass Tiefbohrungen und übertätige Anlagen zur Gewinnung von Erdgas auch unterhalb des Schwellenwertes unter Berücksichtigung bestimmter Auswahlkriterien einer UVP unterzogen werden Anwendungsvorrang: UVP-Richtlinie gilt schon jetzt unmittelbar Berücksichtigung von Amts wegen geboten Folge: derzeit Pflicht zur UVP-Vorprüfung des Einzelfalls wohl einhellige Auffassung von Umweltjuristen derzeit keine entsprechende Praxis der Bergbehörden Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 13
14 UVP: Handlungsbedarf des Gesetzgebers Ordnungsgemäße Umsetzung UVP-Richtlinie Mindestens Vorprüfung des Einzelfalls Empfehlung für Fracking obligatorische UVP für alle Erdgas-Fracking-Vorhaben Grund: bisher keine nachvollziehbaren Bewertungsmaßstäbe für eine Vorprüfung des Einzelfalls oder generelle Schwellenwerte ggf. Öffnungsklausel für Länder zur Berücksichtigung künftiger Erkenntnisse und regionaler Besonderheiten UVP-pflichtige Vorhaben: Errichtung und Betrieb von Bohrplätzen für späteres Fracking bzw. für Verpressung des Flowback Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 14
15 UVP: Auswirkungen auf die Geothermie Verstoß gegen UVP-Richtlinie betrifft auch Geothermie Bzgl. Tiefbohrungen, aber nicht bzgl. obertägige Anlagen Rechtliches Risiko Durchführung / Nachholung UVP-Vorprüfung erforderlich Hydrothermal und petrothermal Neuregelung wird vermutlich auch Geothermie betreffen Entwurf NRW: Vorprüfung des Einzelfalls ab m auch außerhalb von Schutzgebieten, keine ausdrückliche Unterscheidung nach Fracking bzw. hydro-/petrothermal Derzeit keine anderen Entwürfe bekannt UBA-Gutachten: keine Empfehlung für Geothermie Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 15
16 UVP: Auswirkungen auf die Geothermie Notwendig sind: Kurzfristige Positionierung (UVP hat auch Vorteile für Unternehmen) Herausarbeitung der unterschiedlichen Umweltauswirkungen als sachliche Gründe für Gleichbehandlung oder abweichende Regelungen (Gemeinsamkeiten und Unterschiede) Ggf. Herausarbeitung von Schwellenwerten für die UVP- (Vorprüfungs-)Pflicht als Bewertungsmaßstab (z.b. Unterscheidung hydro-/petrothermal) Ggf. Herausarbeitung eines sinnvollen Gegenstandes der UVP Einbeziehung Bohrplatz/Bohrung/Kraftwerk? Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 16
17 UVP: Auswirkungen auf die Geothermie Vorteile der UVP für Unternehmen Akzeptanz durch formale, frühe und (zeitlich) berechenbare Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit (statt z.b. Information erst nach Konfrontation und Reparaturversuch durch Mediation) Rechtssicherheit und Kanalisierung des Rechtsschutzes (statt Rechtsschutz gegen jede Einzelmaßnahme auf allen Ebenen) Sachbezogene Auseinandersetzung vor Gerichten (statt politischer Aktivitäten z.b. bei Wahlen / Abstimmungen) Positive Gesamtbewertung als Absicherung für Investoren Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 17
18 Öffentlichkeitsbeteiligung Ergibt sich grundsätzlich aus der UVP Besonderheiten des Bergrechts jede Bohrung bringt neue Erkenntnisse UVP muss aber frühzeitig, also vor der Bohrung stattfinden (Rahmenbetriebsplanzulassung) ggf. Neubewertung weiterer Verfahrensschritte erforderlich Änderungs-UVP bisher nur bei Änderung des Vorhabens Empfehlungen für Erdgasfracking Ergänzende vorhabenbegleitende Öffentlichkeitsbeteiligung (Begleitgruppe, z.b. Wasserversorger, Kommunen, NGO) Änderungs-UVP bei neuen Erkenntnissen, die die Zulassungsfrage neu aufwerfen Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 18
19 Zuständigkeiten Länderspezifisch unterschiedlich Empfehlung: Mindestens Gewährleistung der Fachaufsicht des Umweltministeriums über umweltrelevante Entscheidungen Wasserrecht (Erlaubnis, Überwachung) Umweltverträglichkeitsprüfung (Erforderlichkeit, Durchführung) Besser: Zuordnung sicherheits- und umweltrechtlicher Prüfungen (Betriebsplanzulassung und wasserrechtliche Erlaubnis) zum Geschäftsbereich der Umweltministerien Vorbild Industrieanlagenzulassung In Hessen bereits umgesetzt Keine Unterscheidung zwischen Geothermie und Erdgas Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 19
20 Verfahren: Koordination und Integration von Bergund Wasserrecht Bislang keine Regelung Bisher können Betriebspläne unabhängig von wasserrechtlicher Prüfung zugelassen werden Empfehlung: mindestens vollständige Koordinierung der Verfahren Standardanforderung bei Industrieanlagenzulassung Besser noch: integrierte Vorhabenzulassung mit Konzentrationswirkung (Änderung des BBergG) gilt für Geothermie wie für Erdgas Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 20
21 Schrittweises Vorgehen Erdgas / Geothermie? Vorgaben für behördliche Entscheidungen (Zulassungs- und Erlaubnisvoraussetzungen, Bewirtschaftungsermessen) Notwendige Vorarbeiten Schrittweises Vorgehen Standorte: Beschränkung auf Demonstrationsvorhaben (Zahl, Standort und Umfang der Vorhaben) Schrittweises Vorgehen im Projekt: Ablauf, Zulassungsschritte (UVP, Berg- und Wasserrecht) Entwicklung materieller Anforderungen / Standards (vorhabensbegleitend, generalisierend) Übertragbar auf (petrothermale) Geothermie? Koordination / Erfahrungsaustausch Erdgasfracking / Geothermie? Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 21
22 Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit. Gaßner, Groth, Siederer & Coll. Partnerschaft von Rechtsanwälten EnergieForum Berlin Stralauer Platz Berlin Tel. +49 (0) Fax. +49 (0) Web: Dr. Buchholz Fracking: Rechtliche Auswirkungen auf die Geothermie 22
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