Rechtliche Voraussetzungen für den Abbau mineralischer Rohstoffe

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1 GENEHMIGUNGEN FÜR DIE ROHSTOFFGEWINNUNG IN BAYERN Fachveranstaltung des Bayerischen Industrieverbands Steine und Erden e. V. und des Kooperationspartners ABBM am in Ingolstadt Rechtliche Voraussetzungen für den Abbau mineralischer Rohstoffe Ein Überblick Harald Bardenhagen SEUFERT RECHTSANWÄLTE München - Leipzig 2009/6/14 1

2 Gliederung des Vortrags 1. Kapitel: Raumplanungsrechtlicher Rahmen für Gewinnungsbetriebe 2. Kapitel: Die Genehmigung von Gewinnungsbetrieben 2

3 Raumplanungsrechtlicher Rahmen I. Überblick über die Raum- und Landschaftsplanung II. Raumordnung III. Landesplanung IV. Regionalplanung V. Bauleitplanung VI. Bebauungsrechtliche Zulässigkeit nach 34 BauGB VII. Bebauungsrechtliche Zulässigkeit nach 35 BauGB 3

4 Überblick über die Raum- und Landschaftsplanung 1. Raumplanung 2. Landschaftsplanung 3. System der Raum- und Landschaftsplanung 4

5 System der Raum- und Landschaftsplanung Ebene Landesplanung Bauleitplanung Landschaftsplanung Rechtsgrundlage Bund ROG BNatSchG Freistaat Bayern Landschaftsprogramm Landesentwicklungsprogramm BayLPlG BNatSchG BayNatSchG Planungsregion Regionalplan Landschaftsrahmenplan BayLPlG BNatSchG BayNatSchG Gemeinde Flächennutzungsplan Landschaftsplan BauGB BNatSchG BayNatSchG Bebauungsplan Grünordnungsplan BauGB BNatSchG BayNatSchG 5

6 Raumordnung 1. Aufgaben und Leitbilder der Raumordnung 2. Aussagen des ROG zum Naturschutz 3. Aussagen des ROG zur Rohstoffgewinnung 4. Vorgaben für Raumordnungspläne 6

7 Landesplanung 1. Bayerisches Landesplanungsgesetz 2. Landesentwicklungsprogramm Bayern 7

8 Bayerisches Landesplanungsgesetz a) Aussagen des BayLPlG zum Naturschutz b) Aussagen des BayLPlG zur Rohstoffgewinnung c) Vorgaben des BayLPlG für Raumordnungspläne 8

9 Landesentwicklungsprogramm (Bayern) a) Aussagen des LEP zum Naturschutz b) Aussagen des LEP zur Rohstoffgewinnung 9

10 Regionalplan a) Aussagen des Regionalplans zum Naturschutz b) Aussagen des Regionalplans zur Rohstoffgewinnung 10

11 Bauleitplanung 1. Allgemeines zu Bauleitplänen 2. Flächennutzungsplan 3. Bebauungsplan 4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan 5. Städtebauliche Verträge 11

12 Bauleitpläne Bauleitpläne Flächennutzungsplan Bebauungspläne Vorhabenbezogener Bebauungsplan Konventioneller Bebauungsplan Einfacher Bebauungsplan Qualifizierter Bebauungsplan 12

13 Gliederung des Vortrags 1. Kapitel: Raumplanungsrechtlicher Rahmen für Gewinnungsbetriebe 2. Kapitel: Die Genehmigung von Gewinnungsbetrieben 13

14 Die Genehmigung von Gewinnungsbetrieben A. Überblick B. Raumordnungsverfahren C. Bergbaubetriebe im Sinne des BBergG D. Anlagen im Sinne des BImSchG E. Wasserrechtliche Vorhaben F. Abgrabungen im Sinne des BayAbgrG G. Rechtsschutz 14

15 Überblick (Raumordnungsverfahren) Abbaugenehmigung Gewinnung von Bodenschätzen i. S. v. 3 Abs. 2 und 3 BBergG BBergG Betriebsplanzulassung Steinbrüche Naßauskiesung > 20 ha Sprengstoffe Gewässer bleibt Verfüllung 10 BImSchG 19 BImSchG 31 WHG 10 BImSchG Sonstige Abgrabungen Art. BayAbgrG 15

16 Raumordnungsverfahren 1. Das Raumordnungsverfahren (RoVerf) als Instrument der Landesplanung 2. Notwendigkeit eines Raumordnungsverfahrens bei Abgrabungsvorhaben 3. Ablauf des Raumordnungsverfahrens 4. Abschluß des Raumordnungsverfahrens 5. Rechtswirkungen der landesplanerischen Beurteilungen 16

17 Bergbaubetriebe im Sinne des BBergG I. Aufbau des BBergG II. Bodenschätze III. Rechtliche Voraussetzungen für die Gewinnung von Bodenschätze IV. Betriebspläne 17

18 Voraussetzungen für die Gewinnung von Bodenschätzen Bergfreie Bodenschätze Grundeigene Bodenschätze 1. Eigentum oder anderweitige Befugnis zur Nutzung des Abbaugeländes 1. Eigentum oder anderweitige Befugnis zur Nutzung des Abbaugeländes 2. Zugelassene Betriebspläne 2. Zugelassene Betriebspläne 3. Bergbauberechtigung Erlaubnis Bewilligung Bergwerkseigentum 18

19 Betriebspläne 1. Betriebsplanpflicht 2. Rahmenbetriebsplan 3. Hauptbetriebsplan 4. Sonderbetriebspläne 5. Abschlußbetriebsplan 6. Zulassungsverfahren 19

20 Zulassungsverfahren a) Zulassungsverfahren ohne Planfeststellung b) Planfeststellungsverfahren 20

21 Anlagen im Sinne des BImSchG I. Aufbau des BImSchG II. III. Allgemeine Vorschriften Die Anlagengenehmigung IV. Änderungsgenehmigung V. Teilgenehmigung VI. Vorzeitiger Beginn VII. Vorbescheid VIII. Nachträgliche Anordnungen IX. Untersagung, Stillegung, Widerruf 21

22 Aufbau des BImSchG 1. Teil: Allgemeine Vorschriften Bundes-Immissionsschutzgesetz 2. Teil: Errichtung und Betrieb von Anlagen 3. Teil: Ermittlung von Emissionen und Immissionen, Sicherheitstechnische Prüfungen, Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit 4. Teil: Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen 5. Teil: Überwachung der Luftverunreinigung im Bundesgebiet, Luftreinhaltepläne und Lärmminderungspläne 6. Teil: Gemeinsame Vorschriften 7. Teil: Schlussvorschriften 22

23 Allgemeine Vorschriften 1. Zweck des Gesetzes 2. Geltungsbereich des BImSchG 3. Wichtige Begriffe 23

24 Die Anlagengenehmigung 1. Die genehmigungsbedürftigen Anlagen 2. Formelle Genehmigungsvoraussetzungen 3. Materielle Genehmigungsvoraussetzungen 4. Rechtswirkungen der Anlagengenehmigung 24

25 Zusammenfassung Schutzgrundsatz, 5 I Nr. 1 BImSchG Materiell-rechtliche Voraussetzungen für die Anlagengenehmigung Immissionsrechtliche Anforderungen Anforderungen nach 5 Anforderungen nach BImSchV Vorsorgegrundsatz, 5 I Nr. 2 BImSchG Entsorgungsgrundsatz, 5 I Nr. 3 BImSchG Energieeinspar.grundsatz, 5 I Nr. 4 BImSchG Nachsorgegrundsatz, 5 III BImSchG Sonstige öffentlich-rechtliche Anforderungen Anforderungen des Arbeitsschutzes 25

26 Änderung von Anlagen Änderung Wesentliche Änderung 16 BImSchG Unwesentliche Änderung 15 BImSchG 26

27 Wasserrechtliche Vorhaben I. Aufbau der Wassergesetze II. Gewässerbenutzung / Gewässerausbau III. Wasserrechtliche Gestattungen IV. Wasserrechtliche Planfeststellung / -genehmigung V. Pläne und Beilagen in wasserrechtlichen Verfahren 27

28 Wasserhaushaltsgesetz Einleitende Bestimmungen Wasserhaushaltsgesetz 1. Teil: Gemeinsame Bestimmungen für die Benutzung 2. Teil: Oberirdische Gewässer 3. Teil: Küstengewässer 4. Teil: Grundwasser 5. Teil: Wasserwirtschaftliche Planung 6. Teil: Bußgeld- und Schlußbestimmungen 28

29 Bayerisches Wassergesetz Bayerisches Wassergesetz 1. Teil: Gewässer und ihre Einteilung 2. Teil: Eigentumsverhältnisse an Gewässern 3. Teil: Benutzung der Gewässer; Gewässerschutz 4. Teil: Unterhaltung und Ausbau 5. Teil: Anlagen in und an Gewässern, Sicherung von Wasserabflüssen 6. Teil: Gewässeraufsicht, gewässerkundliches Meßwesen; wasserwirtschaftliche Planung 7. Teil: Enteignung 8. Teil: Entschädigung, Ausgleich 9. Teil: Zuständigkeiten und Verfahren 10. Teil: Wasserbuch; Abwasserkataster 11. Teil: Bußgeldvorschriften 12. Teil: Übergangs- und Schlussbestimmungen 29

30 Wasserrechtliche Gestattungen 1. Benutzungen 2. Gestattungen 3. Erlaubnisse 30

31 Benutzungen, 3 WHG Benutzungen 3 WHG Echte Benutzungen 3 Abs. 1 WHG Unechte Benutzungen 3 Abs. 2 WHG Handlungen, die final auf die Inanspruchnahme des Gewässers ausgerichtet sind Benutzungen, die zwar zweckgerichtet sind, aber nicht unbedingt gewässerbezogen sein müssen 31

32 Überblick über die Gestattungen Gestattungen, 2 WHG Erlaubnis, 7 WHG Bewilligung, 8 WHG Gehobene Erlaubnis, Art. 16 BayWG Beschränkte Erlaubnis, Art. 17 BayWG Beschränkte Erlaubnis im vereinfachten Verfahren, Art. 17a BayWG 32

33 Unterschiede zwischen Erlaubnis und Bewilligung Erlaubnis Widerruflich und damit unsicher Grundsätzlich unbefristet Rechte Dritter bleiben unberührt Erteilung in einem nicht-förmlichen Verfahren Kann auch für das Einbringen und Einleiten von Stoffen erteilt werden Bewilligung Grundsätzlich nicht widerruflich und damit sicher Grundsätzlich befristet Privatrechtsgestaltend, Präklusionswirkung Erteilung in einem förmlichen Verfahren unter Beteiligung der Betroffenen und der Fachbehörden Kann nicht für das Einbringen und Einleiten von Stoffen in ein Gewässer und für Benutzungen im Sinne des 3 Abs. 2 Nr. 2 WHG erteilt werden 33

34 Wasserrechtliche Planfeststellung / -genehmigung 1. Gewässerausbau 2. Planfeststellung 3. Plangenehmigung 34

35 Gewässerausbau, 31 Abs. 2 WHG Gewässerausbau, 31 Abs. 2 WHG Herstellung eines Gewässers Beseitigung eines Gewässers Wesentliche Umgestaltung eines Gewässers 35

36 Gemein- und privatnützige Planfeststellung Planfeststellung Gemeinnützige Planfeststellung Privatnützige Planfeststellung Rechtfertigt Eingriffe in private Rechte Rechtfertigt keine Eingriffe in private Rechte 36

37 Versagungsgründe Versagungsgründe Zwingende Versagungsgründe Sonstige Versagungsgründe Wasserrechtliche Versagungsgründe Fachgesetzliche Versagungsgründe 37

38 Abgrabungen im Sinne des BayAbgrG I. Anwendungsbereich des BayAbgrG II. Erstreckung des BayAbgrG auf Gebäude und Nebenanlagen III. Genehmigungspflicht und -freiheit IV. Abgrenzung zu anderen Abbaugenehmigungen V. Genehmigungsverfahren VI. Umweltverträglichkeitsprüfung VII. Genehmigungsvoraussetzungen VIII. Öffentlich-rechtliche Anforderungen an Abgrabungen IX. Belange der Rohstoffgewinnung und des Naturschutzes X. Vorbescheid XI. Teilabgrabungsgenehmigung XII. Beginn und Unterbrechung der Abgrabung XIII. Erlöschen der Abgrabungsgenehmigung 38

39 Öffentlich-rechtliche Anforderungen an Abgrabungen Öffentlich-rechtliche Anforderungen an Abgrabungen Planungsrechtliche Anforderungen der 29 ff BauGB Anforderungen des BayAbgrG und der BayBO Fachgesetzlich Anforderungen an das Abgrabungsvorhaben, z. B. BImSchG BNatSchG BayNatSchG FStrG BayStrWG WHG BayWG 39

40 Rechtsschutz I. Rechtsschutz bei Versagung der Genehmigung II. Rechtsschutz gegen Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen III. Rechtsschutz bei belastenden Verwaltungsakten IV. Rechtsschutz des Nachbarn gegen Abbaugenehmigungen V. Aufschiebende Wirkung und sofortige Vollziehung VI. Rechtsmittel VII. Vorläufiger Rechtsschutz 40

41 Rechtsmittel 1. Berufung 2. Revision 3. Beschwerde 41

42 Rechtsmittel Vorläufiger Rechtsschutz 1. Aussetzung der Vollziehung 2. Einstweilige Anordnung 42

43 Vielen Dank für Ihr Interesse! Harald Bardenhagen SEUFERT RECHTSANWÄLTE München Leipzig Residenzstr München +49 (89)

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