SACHSEN-ANHALT. URSPRUNGSLAND DER REFORMATION Verbandsgemeinde Vorharz Bau- und Ordnungsamt Markt Wegeleben

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1 Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt Postfach Magdeburg Verbandsgemeinde Vorharz Bau- und Ordnungsamt Markt Wegeleben Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark ehemalige Deponie Wegeleben", Stadt Wegeleben, Landkreis Harz Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Stand März 2017 hier: Landesplanerische Stellungnahme gemäß 13 Abs. 2 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) Landesplanerische Feststellung Halle, Ihr Zeichen/Ihre Nachricht: Mein Zeichen/ Meine Nachricht: 20221/ Bearbeitet von: Frau Krüger Tel.:(0345) Fax: (0391) Adresse: Christina.Krueger@mlv. sachsen-anhalt.de Die vorgesehene raumbedeutsame Planung/Maßnahme ist mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar. Begründung der Raumbedeutsamkeit Gemäß 3 Nr. 6 des Raumordnungsgesetzes (ROG) sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen Planungen einschließlich Referat 24 Sicherung der Landesentwicklung Ernst-Kamieth-Str Halle(Saale) poststelle@mlv.sachsenanhalt.de Internet: SACHSEN-ANHALT. URSPRUNGSLAND DER REFORMATION Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank BIC MARKDEF1810 IBAN DE

2 der Raumordnungspläne, Vorhaben und sonstige Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird, einschließlich des Einsatzes der hierfür vorgesehenen öffentlichen Finanzmittel. Der vorgesehene vorhabenbezogene Bebauungsplan "Solarpark ehemalige Deponie Wegeleben" der Stadt Wegeleben ist raumbedeutsam im Sinne von raumbeanspruchend und raumbeeinflussend. Die Raumbedeutsamkeit ergibt sich aus der Lage (Außenbereich) und der Größe des Plangebietes (ca. 3,50 ha) sowie insbesondere aus der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vorgesehenen Festsetzung eines Sondergebietes EBS (Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie) und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Erfordernisse der Raumordnung. Begründung der landesplanerischen Feststellung Die Stadt Wegeleben beabsichtigt südöstlich der Ortslage Wegeleben die Errichtung eines Solarparks. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes " Solarpark ehemalige Deponie Wegeleben " der Stadt Wegeleben soll hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Im ca. 3,50 ha umfassenden Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll ein Sondergebiet EBS festgesetzt werden. Gemäß 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für das Land Sachsen-Anhalt sind im Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt (LEP 2010) festgelegt. Laut der Überleitungsvorschrift in 2 der Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 gelten die Regionalen Entwicklungspläne für die Planungsregionen fort, soweit sie den in der Verordnung festgelegten Zielen der Raumordnung nicht widersprechen. Für das Vorhabengebiet ist der Regionale Entwicklungsplan Harz (REPHarz) maßgebend auf der Ebene der Regionalplanung. Im LEP 2010 wurde für den zu betrachtenden Planungsraum folgende freiraumstrukturelle Festlegung getroffen: - Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft Nördliches Harzvorland (Ziffer 4.2.1, G 122). Die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien entspricht den landesplanerischen Zielstellungen im Land Sachsen-Anhalt. Nach dem Ziel Z 103 des LEP 2010 ist sicher zu stellen, dass Energie stets in ausreichender Menge, kostengünstig, sicher und umweltschonend in allen

3 Landesteilen zur Verfügung steht. Dabei sind insbesondere die Möglichkeiten für den Einsatz erneuerbarer Energien auszuschöpfen und die Energieeffizienz zu verbessern. Im Hinblick auf Photovoltaikfreiflächenanlagen bestimmt Ziel Z 115 des LEP 2010, dass im Rahmen der landesplanerischen Abstimmung dieser Anlagen insbesondere ihre Wirkung auf das Landschaftsbild, den Naturhaushalt und die baubedingte Störung des Bodenhaushaltes zu prüfen ist. Gemäß Grundsatz G 84 des LEP 2010 sollen Photovoltaikfreiflächenanlagen vorrangig auf bereits versiegelten oder Konversionsflächen errichtet werden. Die Errichtung von Photovoltaikfreiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche sollte weitestgehend vermieden werden (LEP 2010 G 85). Im Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (REPHarz) sind folgende Ziele und Grundsätze für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes " Solarpark ehemalige Deponie Wegeleben " der Stadt Wegeleben enthalten: - Vorranggebiet für Landwirtschaft Nördliches Harzvorland, Ziffer , Z 1. Entsprechend der vorgelegten Planunterlage handelt es sich bei dem Standort um eine ehemalige Sand- und Kiesgrube, die später als Mülldeponie genutzt wurde und somit um eine Konversionsfläche. Landwirtschaftliche Nutzflächen werden nicht beansprucht. Der Vorhabenträger SUNfarming GmbH beabsichtigt auf der insgesamt ca. 3,50 ha großen Fläche 2,5 ha mit linienförmig angeordneten Modulen mit einer Gesamtleistung von ca kwpeak zu errichten. Dabei handelt es sich um ein fest montiertes Modultischsystem, bei dem die Photovoltaikmodule in einem bestimmten Winkel (ca. 25 ) aufgeständert werden. Der Strom wird in das Netz des örtlichen Energieversorgers eingespeist. In der Begründung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes " Solarpark ehemalige Deponie Wegeleben " der Stadt Wegeleben fand eine nachvollziehbare Auseinandersetzung mit den Erfordernissen der Raumordnung statt. Insbesondere fand eine Auseinandersetzung mit dem im REPHarz festgelegten Vorranggebiet für Landwirtschaft statt, die aus raumordnerischer Sicht mitgetragen wird. Zu ergänzen ist die Auseinandersetzung mit dem im LEP 2010 festgelegten Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft Nördliches Harzvorland (Ziffer 4.2.1, G 122). Entsprechend dem neuaufgestellten Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Vorharz liegt jedoch keine Sondergebietsausweisung Photovoltaikanlage vor.

4 Der FNP wurde zwischenzeitlich am genehmigt. Eine Änderung des FNP ist erforderlich. Die in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan genannte 3. Änderung des FNP der Verbandsgemeinde Vorharz liegt hier nicht vor. Rechtswirkung Ich verweise auf die Bindungswirkungen der Erfordernisse der Raumordnung gemäß 4 ROG. Hinweis zur Datensicherung Die oberste Landesentwicklungsbehörde führt gemäß 16 Landesentwicklungsgesetz das Raumordnungskataster (ROK) des Landes Sachsen-Anhalt. Die Erfassung aller in Kraft gesetzten Bauleitpläne und städtebaulichen Satzungen ist u. a. Bestandteil des ROK. Ich bitte Sie daher, mich von der Genehmigung/Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes " Solarpark ehemalige Deponie Wegeleben " der Stadt Wegeleben durch Übergabe einer Kopie der Bekanntmachung und der in Kraft getretenen Planung einschließlich der Planbegründung in Kenntnis zu setzen. Mit dieser Stellungnahme wird den vorgeschriebenen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren nicht vorgegriffen und es werden weder öffentlich-rechtliche noch privatrechtliche Zustimmungen und Gestattungen erteilt. Über den weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens bitte ich die oberste Landesentwicklungsbehörde zu informieren. Im Auftrag Krüger Anlage: - Rechtsgrundlagen Verfügung: - LK Harz per z. K. - RPGHarz per z. K. - Baukonzept Neubrandenburg GmbH per z. K. - MLV, Referat 24 z. A.

5 Anlage: Rechtsgrundlagen - Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), - Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057), - Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG) vom 23. April 2015 (GVBl. LSA Nr. 9 S. 170), - Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom (GVBl. LSA S. 160)

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