Eventuelle Beeinträchtigungen der angrenzenden Fläche sind mit dem bewirtschaftenden Landwirt im Voraus abzustimmen.

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1 SACHSEN-ANHALT Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark Außenstelle Salzwedel, Goethestraße 3 und Salzwedel Planungsring Altmark Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark Außenstelle Salzwedel Tuchmacherstr. 62 B Salzwedel Stellungnahme gemäß 4 Abs. 1 und 2 Abs.2 BauGB Hansestadt Salzwedel; 3.Änderung des Bebauungsplanes Nr.: 1-91 Gewerbegebiet Schillerstraße Sehr geehrter Herr König, die Hansestadt Salzwedel beabsichtigt, mit der Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Schillerstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung eines bereist ansässigen Betriebes zu schaffen. Der räumliche Geltungsbereich des Plans soll sich lediglich im Rahmen der Einbeziehung von Ausgleichsflächen verändern und wird dann eine Fläche von 3,22ha umfassen. Für die geplanten Ausgleichsmaßnahmen sollen die bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flurstücke 168/1, 169/1 und 900/166, Flur 34, Gemarkung Salzwedel nun teilweise als Grünflächen und Ersatz für einen dann nicht mehr zu haltenden Gehweg genutzt werden. Die betroffenen Flurstücke stellen sich derzeit als landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche (DESTLI ) mit einer Wertigkeit von Bodenpunkten dar und grenzen unmittelbar an vorhandene Wohnbebauung bzw. Gewerbeflächen. Insgesamt werden durch das Vorhaben rund 0,3ha landwirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen. Aus landwirtschaftlicher und agrarstruktureller Sicht bestehen, aufgrund des relativ geringen Entzuges von Flächen mit einer geringen Ertragsfähigkeit, keine Bedenken gegenüber dem Vorhaben. Da jedoch landwirtschaftlich genutzte Fläche in Anspruch genommen wird, sind folgende Hinweise zu beachten: Im Auftrag Bernd Schulz Eventuelle Beeinträchtigungen der angrenzenden Fläche sind mit dem bewirtschaftenden Landwirt im Voraus abzustimmen. Wird durch Flächenentzug in landwirtschaftliche Nutzungsrechte eingegriffen, können Ausgleichs- und Entschädigungsansprüche entstehen. Salzwedel, Ihr Zeichen/ Ihre Nachricht vom: Mein Zeichen: SAW 1732 Bearbeitet von: Bernd Schulz Tel.: (03901) bernd.schulz@alff.mlu.sachse n-anhalt.de Goethestraße 3 und Salzwedel Tel.: (03901) Fax: (03901) poststellesaw@alff.mlu. sachsen-anhalt.de Internet: Sprechzeiten: Mo - Fr Uhr Dienstag Uhr Besuche bitte möglichst vereinbaren! Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank Filiale Magdeburg BLZ Konto-Nr IBAN DE BIC MARKDEF1810

2 SACHSEN-ANHALT. Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt PF Halle Hansestadt Salzwedel Bauamt, Frau Lahmann An der Mönchskirche Salzwedel.. Landesamt für Geologie und Bergwesen.. Mein Zeichen/Meine Nachricht TÖB /2015-R 157 Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange (TÖB) Entwurf - 3. Änderung Bebauungsplan Nr "Gewerbegebiet Schillerstraße" der Hansestadt Salzwedel Halle, Auskunft erteilt: Babett Hähnel Tel.: (0345) haehnel@lagb.mw.sachsen-anhalt.de Ihr Zeichen/Ihre Nachricht: vom Sehr geehrte Damen und Herren, zu den bergbaulichen und geologischen Belangen, die hier durch das LAGB zu vertreten sind, geben wir zu o.g. Planung/Vorhaben folgende Stellungnahme ab: Bergbau Markscheide- und Berechtsamswesen und Altbergbau Aus bergbaulicher Sicht bestehen zur geplanten Änderung keine Bedenken. Bearbeiter : Frau Deicke (Tel.: ) Geologie Hydrogeologie und Umweltgeologie Den Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser am Anfallort nach Möglichkeit zu versickern oder einer anderweitigen Nutzung zuzuführen ist (Teil B, 4). Dazu geben wir Ihnen aus hydrogeologischer Sicht folgende Hinweise: Nach uns vorliegenden Archivdaten (Aufschlüsse, Karten) stehen oberflächennah lehmig-schluffige Sedimente an, die nur eine geringe Wasserdurchlässigkeit aufweisen. Köthener Str Halle / Saale Telefon (0345) Telefax (0345) sachsen-anhalt.de -Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur Internet: Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank Fil. Magdeburg BLZ KTO IBAN DE BIC MARKDEF1810

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4 Seite 2 von 2 Betreff: Entwurf - 3. Änderung Bebauungsplan Nr "Gewerbegebiet Schillerstraße" der Hansestadt Salzwedel Bearbeitungsnummer: TÖB /2015-R 157 Der Grundwasseranschnitt wurde in Altbohrungen der näheren Umgebung um 2 m unter Gelände dokumentiert, die +20 m ü. NN Isohypse quert das Gebiet. Damit sind für eine Versickerung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken ungünstige Bedingungen zu erwarten; bei Starkregen besteht auch die Gefahr von Staunässe! Um Vernässungsprobleme zu vermeiden, wird deshalb empfohlen, durch eine entsprechende Untersuchung des Untergrundes eventuell im Rahmen der Baugrunduntersuchung vorab standortkonkret zu prüfen, ob die für eine Versickerung des Regenwassers notwendigen hydrogeologischen Voraussetzungen entsprechend Arbeitsblatt DWA-A138 im Plangebiet zumindest lokal gegeben sind. Alternative Maßnahmen zur Reduzierung anfallender Niederschläge, Rückhalte- und Nutzungsvarianten mit einem Überlaufanschluss an die bestehende öffentliche Niederschlagsentwässerung, wie in den Unterlagen z. T. bereits vorgeschlagen, werden daher ausdrücklich begrüßt. Bezüglich des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gibt es aus hydrogeologischer Sicht keine besonderen Anforderungen. Bearbeiter: Frau Beer (Tel.: ) Ingenieurgeologie/Geotechnik Bezüglich des Vorhabens gibt es nach unseren derzeitigen Erkenntnissen aus ingenieurgeologischer Sicht keine Bedenken. Vom tieferen Untergrund ausgehende, geologisch bedingte Beeinträchtigungen der Geländeoberfläche sind uns im Plangebiet nicht bekannt. Bearbeiter: Herr Schönberg (Tel.: ) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hähnel

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7 LANDESVERWALTUNGSAMT Landesverwaltungsamt Postfach Halle (Saale) Referat Raumordnung, Landesentwicklung Hansestadt Salzwedel An der Mönchskirche 7/ Hansestadt Salzwedel Vorhaben: Bebauungsplan Nr Gewerbegebiet Schillerstraße 3. Änderung, Entwurf Januar 2015 Stadt: Salzwedel, Hansestadt Landkreis: Altmarkkreis Salzwedel Aktenzeichen: 21102/ Kurzbezeichnung: Salzwede-BP1.91GESchiller.3.Ae Halle, Ihr Zeichen: Mein Zeichen: Bearbeitet von: Frau Weberling lvwa.sachsen-anhalt.de Tel.: (0345) Fax: (0345) Im Beteiligungsverfahren nach 4 Baugesetzbuch (BauGB) gebe ich als Träger öffentlicher Belange nachfolgende gebündelte Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes ab. Mit dieser Stellungnahme wird den vorgeschriebenen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren nicht vorgegriffen und es werden damit weder öffentlich-rechtliche noch privatrechtliche Zustimmungen und Gestattungen erteilt. Meine Behörde nimmt keine Vorabwägung vor. Diese Stellungnahme enthält die Einzelstellungnahmen der Fachreferate wie folgt: Hauptsitz: Ernst-Kamieth-Straße Halle (Saale) Tel.: (0345) Fax: (0345) Poststelle@ lvwa.sachsen-anhalt.de Internet: sachsen-anhalt.de -Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank Filiale Magdeburg BLZ Konto BIC MARKDEF1810 IBAN DE

8 Seite 2/4 1. Als obere Luftfahrtbehörde und Erlaubnisbehörde für den Großraum- und Schwerverkehr (Referat 307) Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stehen dem Vorhaben aus ziviler luftverkehrsrechtlicher Sicht keine Einwände entgegen. 2. Als obere Abfall- und Bodenschutzbehörde (Referat 401) Nach Prüfung der zu diesem Vorhaben beigebrachten Unterlagen stelle ich fest, dass durch die Maßnahme keine Belange berührt sind, die meinen Aufgabenbereich als obere Abfallbehörde berühren. Innerhalb der Umgrenzung des Geltungsbereiches befinden sich keine Deponien in Zuständigkeit des LVwA. Hinweis Die Belange des Bodenschutzes werden durch die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises wahrgenommen. 3. Als obere Immissionsschutzbehörde (Referat 402) Durch die geplante 3. Änderung des o.g. Bebauungsplanes bleibt der Geltungsbereich unverändert bestehen. Durch veränderte Baugrenzen und Höhenfestsetzungen ergeben sich jedoch Auswirkungen auf die benachbarte Wohnbebauung. Durch die geplante Erweiterung des Gewerbebetriebes ergeben sich in der westlich gelegenen Wohnbebauung offenbar höhere Geräuschimmissionen, insbesondere durch eine deutlich steigende Anzahl von Fahrbewegungen auf dem Betriebsgelände. Durch entsprechende Festsetzungen zu Gebäudeanordnung und betriebsorganisatorische Maßnahmen sollen schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden. So sollen auch Festlegungen zu Lieferzeiten und Fahrwegen zur Entlastung der Wohnbereiche beitragen. Um jedoch sicherzustellen, dass es durch die geplante Erweiterung im Gewerbegebiet nicht zu unzulässigen Geräuschimmissionen in schutzbedürftiger Nachbarschaft kommt, sollte im Rahmen des entsprechenden Genehmigungsverfahrens eine gutachterliche Begleitung zum Lärmschutz erfolgen.

9 Seite 3/4 4. Als obere Behörde für Wasserwirtschaft (Referat 404) Wahrzunehmende Belange in Zuständigkeit des Referates 404 Wasser- werden nicht berührt. 5. Als obere Behörde für Abwasser (Referat 405) Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergeht aus Sicht des Referates 405 folgende Stellungnahme: Durch das Vorhaben werden keine Belange des Referates 405 als obere Wasserbehörde berührt. Über die Erlaubnisfähigkeit von Gewässerbenutzungen entscheidet die zuständige untere Wasserbehörde des Altmarkkreises Salzwedel. 6. Als obere Naturschutzbehörde (Referat 407) Vom Entwurf der 3. Änderung des hier benannten Bebauungsplanes werden derzeit keine Belange der oberen Naturschutzbehörde berührt. Hinweis: Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht sind zu beachten. Ich verweise in diesem Zusammenhang insbesondere auf 19 BNatSchG i. V. m. dem Umweltschadensgesetz (vom 10. Mai 2007, BGBl. Teil I S. 666) sowie auf die 44 und 45 BNatSchG. 7. Als obere Landesplanungsbehörde (Referat 309) Grund für die 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr Gewerbegebiet Schillerstraße der Hansestadt Salzwedel ist die Absicht der im Gebiet ansässigen Firma Gornig GmbH & Co.KG, seine Betriebsanlagen umzugestalten und zu erweitern. Die Planungen stehen allerdings im Konflikt mit den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Hansestadt Salzwedel will daher den Bebauungsplan entsprechend anpassen. Die Planänderungen beziehen sich insbesondere auf bestehende Regelungen zur baulichen Nutzung innerhalb der bereits geltenden Plangebietsfläche. Die bisher festgesetzte Art der baulichen Nutzung Gewerbegebiet bleibt bestehen. Eine Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes erfolgt lediglich zur Einbeziehung bisher außerhalb liegender Ausgleichs- und Verkehrsflächen.

10 Seite 4/4 Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen stelle ich unter Bezug auf 13 (2) Landesplanungsgesetz (LPlG) fest, dass die vorgesehene Planänderung nicht raumbedeutsam im Sinne von raumbeanspruchend oder raumbeeinflussend ist. Die Belange der Raumordnung werden nicht berührt. Eine landesplanerische Abstimmung ist demnach nicht erforderlich. Hinweis zur Datensicherung Die obere Landesplanungsbehörde führt gemäß 14 Landesplanungsgesetz das Raumordnungskataster (ROK) des Landes Sachsen-Anhalt. Die Erfassung genehmigter Bauleitplanungen ist u. a. Bestandteil des ROK. Ich bitte Sie daher, mich von der Genehmigung der o. g. Bauleitplanung (Bekanntmachung) in Kenntnis zu setzen und mir eine Kopie der kartographischen Darstellung des Plangebietes in der genehmigten Fassung zu übergeben. Im Auftrag Weberling Verteiler Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, untere Landesplanungsbehörde z. K. Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt z. Vg.

11 Unterhaltungsverband Jeetze Sehr geehrte Frau Lahmann, im Plangebiet befinden sich entsprechend der Plandarstellung keine Gewässer 2. Ordnung. Für Maßnahmen zur Regelung des Regenwasserabflusses sind die textlichen Festsetzungen entsprechend Auszug Teil B, 3. Änderung, 4 (1) und (2) zu beachten. Für eine Einleitung ins Grundwasser bzw. Gewässer 2. Ordnung ist eine Beantragung bei der Unteren Wasserbehörde, Altmarkkreis Salzwedel erforderlich. Sollten im Zuge der weiteren Planungen der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen Bepflanzungen an Gewässern 2. Ordnung vorgesehen werden, bitte ich um Mitteilung. Durch diese Bepflanzungen könnten sich Mehrkosten bei der Gewässerunterhaltung ergeben, diese sind entsprechend WG LSA 64 zu behandeln. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter den u.g. Telefonnummern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Uwe Heinecke Unterhaltungsverband "Jeetze" Körperschaft des öffentlichen Rechts Gerstedter Weg 5c Salzwedel Tel.:(03901) Fax : (03901) uhv-jeetze@t-online.de heinecke.uhv-jeetze@gmx.de

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