mit Schreiben vom baten Sie das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) um eine Stellungnahme im Rahmen des
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1 SACHSEN-ANHALT Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt Postfach Halle / Saale Stadt Bernburg (Saale) Der Oberbürgermeister Schloßgartenstraße Bernburg Landesamt für Geologie und Bergwesen Dezernat 32 Rechtsangelegenheiten Entwurf - 2. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der (ehemaligen) Gemeinde Poley mit dem Kennwort: Tagesanlagen der ehemaligen Ziegelei Wienerberger" Ihr Zeichen: II/612301/Pe Sehr geehrte Frau Peter, 23. März / /2017 Herr Häusler Durchwahl 0345/ mit Schreiben vom baten Sie das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) um eine Stellungnahme im Rahmen des Entwurfs der 2. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der (ehemaligen) Gemeinde Poley mit dem Kennwort: Tagesanlagen der ehemaligen Ziegelei Wienerberger". Durch die zuständigen Fachdezernate der Bereiche Geologie und Bergbau des LAGB erfolgten Prüfungen zum o.g. Vorhaben, um Sie auf mögliche geologische/ bergbauliche Beeinträchtigungen hinweisen zu können. Aus den Bereichen Geologie und Bergwesen kann Ihnen folgendes mitgeteilt werden: Bergbau Ziel der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die gemäß den eingereichten Lageplänen vorgesehene Änderung landwirtschaftlicher Flächen in gewerbliche Baufläche. Die entsprechenden Flächen sind bereits aus der Bergaufsicht entlassen (kein aktiver Bergbau). Köthener Str Halle / Saale Telefon (0345) Telefax (0345) poststelle@lagb.mw. sachsenanhalt.de Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank Filiale Magdeburg IBAN DE BIC MARKDEF1810
2 Seite 2/3 Der 2. Änderung des FNP stehen Belange, die das LAGB zu vertreten hat, nicht entgegen. Es wird nachfolgender Hinweis gegeben: Im vorliegenden Flächennutzungsplan wurde unter dem Punkt Bergbau bereits beschrieben, dass parallel ein Verfahren auf Entlassung aus dem Bergrecht für den Bereich der Tagesanlagen im LAGB läuft. Dem LAGB (Dez Markscheide- und Berechtsamswesen, Altbergbau) liegt ein Antrag des Rechtsinhabers, der Peißener Tonprodukte GmbH & Co. KG, auf Teilverzicht des Bergwerkseigentums vor. Dieser Antrag ist jedoch nicht geeignet um einen Teil des Bergwerkseigentums abzutrennen. Dafür müsste von der Rechtsinhaberin ein Antrag auf Teilung des Bergwerkseigentums vorliegen. Das ist nicht der Fall. Der Rechtsinhaber wurde darauf hingewiesen. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Fläche entspricht der Fläche im irrtümlich gestellten Antrag auf Teilverzicht des Bergwerkseigentums. Bearbeiter/-in: Herr Thurm ( ), Frau Rappsilber ( ) Geologie Zum Zeitpunkt der Planung befindet sich ein Teil der betroffenen Fläche innerhalb der Bergbauberechtigung zur Gewinnung der Tonrohstoffe durch die Peißener Tonprodukte GmbH & Co. KG. Der südliche Randbereich der Bergbauberechtigung wurde seit Jahrzehnten zur Produktion von Ziegeleiprodukten genutzt. Der Ziegeleibetrieb wurde mit dem Verkauf durch die Wienerberger Ziegelindustrie GmbH im Jahr 2013 aufgegeben. Auf der Fläche der bestehenden Bergbauberechtigung ist die Rohstoffgewinnung fast vollständig abgeschlossen. Damit besteht keine Notwendigkeit mehr, diese Fläche als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung zu sichern. Für den in der Neuaufstellung befindlichen Regionalen Entwicklungsplan für die Region Magdeburg wurde diese Fläche nicht mehr als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung vorgeschlagen. Aufgrund der erkundeten Fortsetzung des Rohstoffvorkommens in östliche Richtung wurde seitens der Fachbehörde ein neues Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung vorgeschlagen. Dieses soll die Möglichkeit der Fortsetzung der Gewinnung der Tonrohstoffe und den Erhalt des Gewin-
3 Seite 3/3 nungsstandortes ermöglichen. Die Rohstoffe werden zu überwiegenden Anteilen für die Zementproduktion am Standort der Schwenk Zement GmbH in Bernburg genutzt und sollten auch weiterhin ohne große Transportwege zur Verfügung stellt werden können. Das Vorranggebiet grenzt an den geplanten Gewerbestandort, tangiert ihn aber nicht direkt. Aus lagerstättengeologischer Sicht bestehen daher keine Bedenken gegen die Vermarktung des Gewerbestandortes. Bei den Planungen sollte das rohstoffabbauende Unternehmen jedoch einbezogen werden. Bearbeiterinnen: Frau Hähnel ( ), Frau Präger ( ) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Häusler
4 Landesverwaltungsamt Postfach Halle (Saale) vorab per Mail Stadt Bernburg (Saale) Schlossgartenstraße Bernburg (Saale) nachrichtlich an: Landkreis Salzlandkreis Karlsplatz Bernburg (Saale) LANDESVERWALTUNGSAMT Referat Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung Stadt Bernburg (Saale) 2. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der (ehemaligen) Gemeinde Poley Halle, Ihr Schreiben vom Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Beteiligungsverfahren nach 4 Baugesetzbuch (BauGB) wurde das Landesverwaltungsamt als Träger öffentlicher Belange in dem o.g. Verfahren beteiligt. Mein Zeichen: / Bearbeitet von: Frau Papies claudia.papies@ lvwa.sachsen-anhalt.de Tel.: (0345) Fax: (0345) Aus Sicht des Landesverwaltungsamtes, unter Beteiligung der Fachreferate obere Verkehrsbehörde (Referat 307), obere Behörde für Wasserwirtschaft (Referat 404) und obere Naturschutzbehörde (Referat 407) lässt sich im Ergebnis feststellen, dass keine Belange berührt werden, die den Aufgabenbereich der oberen Landesbehörde betreffen. Es wird auf die Stellungnahmen der unteren Behörde des Landkreises Salzlandkreis, insbesondere für die Bereiche Naturschutz, Bodenschutz, Immissionsschutz und Wasser, verwiesen. Dienstgebäude: Dessauer Straße Halle (Saale) Hauptsitz: Ernst-Kamieth-Straße Halle (Saale) Tel.: (0345) Fax: (0345) Poststelle@ lvwa.sachsen-anhalt.de Internet: sachsen-anhalt.de -Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank BIC MARKDEF1810 IBAN DE
5 Seite 2/2 Aus Sicht des Naturschutzes ergibt sich ein Hinweis mit der Bitte um Beachtung: Das Umweltschadensgesetz und das Artenschutzrecht sind zu beachten. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf 19 BNatSchG i. V. m. dem Umweltschadensgesetz (vom 10. Mai 2007, BGBl. Teil I S. 666) sowie auf die 44 und 45 BNatSchG verwiesen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Papies
Eventuelle Beeinträchtigungen der angrenzenden Fläche sind mit dem bewirtschaftenden Landwirt im Voraus abzustimmen.
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