Von der Effizienzmaßnahme bis zum Wärmenetz 4.0. zentrale und neue Förderprogramme. Kassel, Natascha Wessel, LL.M.
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- Robert Albrecht
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1 Von der Effizienzmaßnahme bis zum Wärmenetz 4.0 zentrale und neue Förderprogramme Kassel, Natascha Wessel, LL.M.
2 Das Marktanreizprogramm 2
3 Kommunen als Antragsberechtigte 3
4 Das Marktanreizprogramm (MAP) nach den Richtlinien vom BAFA vergibt Investitionszuschüsse (teilfinanzierte Projektförderung) Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt Fördersegmente: Solarthermie, Biomasse und Wärmepumpen Zuwendungen in Form von Basis-, Innovations- und Zusatzförderung Schwerpunkt Bestandsgebäude, aber auch Neubau bei innovativen Technologien (vgl. 15 EEWärmeG: Verhältnis zu Nutzungspflichten) 4
5 Das Marktanreizprogramm (MAP) Förderungen und Antragstellung Form der Antragstellung: - einstufig: Privatpersonen sowie Kommunen und kommunale Zweckverbände für Basisförderung (innerhalb von 9 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage) - zweistufig: Unternehmen und Freiberufler sowie bei Innovationsförderung außer bei Biomasse-Anlagen 5
6 Zweistufiges Verfahren - Bedeutung Bisherige Regelung in VIII, Nr der RL Antragstellung VOR Vorhabensbeginn. Antragstellung: erst mit Eingang des Antrags beim BAFA, (idealerweise: Eingangsbestätigung abwarten). Vorhabensbeginn: Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden L+L-Vertrages. 6
7 Neuregelung gültig ab 01. Januar 2018 Zweistufigkeit für alle Fördersegmente und alle Antragsteller eingeführt. Bei Antragstellung bis gilt altes Verfahren unverändert fort. Bisherige zweistufige Verfahren bleiben auch künftig unverändert zweistufig. 7
8 Übergangsregelung I Bei Inbetriebnahme bis : dann ist auch nach Maßnahmenbeginn die Antragstellung noch möglich, wenn der Antrag innerhalb von 9 Monaten gestellt wird (Eingang beim BAFA). 8
9 Übergangsregelung II Bei zufälliger Verschiebung der Inbetriebnahme in das Jahr 2018: WICHTIG: stellen Sie sicher, dass der Verlauf ausreichend dokumentiert wird! Hierzu finden Sie Vorlagen unter: Bei Antragstellung in 2018 können diese Unterlagen vorgelegt werden, um vorzeitigen Maßnahmebeginn auszuräumen. 9
10 MAP Solarthermie (Bestandsgebäude) Nur Kollektoren mit Solar Keymark Zertifikat von BAFA- Liste ( BASISFÖRDERUNG (maximal 40 m² BKF Zur Warmwasserbereitung mit Pufferspeicher von mind. 200 l und Erstinstallation von mind. 3 m² oder Erweiterung um mind. 4 m², Zur Heizungsunterstützung mit Pufferspeicher von 40 bzw. 50 l /m² und einer Mindestkollektorfläche von 7 bzw. 9 m² bei Erstinstallation und 4 m² bei Erweiterung. 10
11 MAP Solarthermie Innovationsförderung (Bestandsgebäude und Neubau) INNOVATIONSFÖRDERUNG (20 m² bis max. 100m² BKF) nur Erstinstallation förderfähig. Zur Warmwasserbereitung: neben Pufferspeicher Systemsimulation erforderlich: bis max im Bestand und bis max bzw. ertragsabhängig im Neubau (Meistbegünstigung) Zur Heizungsunterstützung: bis max im Bestand und bis max bzw. ertragsabhängige Förderung im Neubau. 11
12 MAP Solarthermie Innovationsförderung (Prozesswärme für industrielle und gewerbliche Nutzung) PROZESSWÄRME Ebenfalls ab 20 m² bis max. 100m² BKF, ab 100 m² ist die Installation von Messeinrichtungen (Nutzwärmeertrag, Fehlerkennung) erforderlich, Erstinstallation und Erweiterung: bis zu 50 % der Nettoinvestitionskosten förderfähig, Beihilfeintensitäten und Kumulierung beachten 12
13 MAP Biomasse Biomasse-Anlagen von 5 bis 100 kw Nennwärmeleistung: Pellet-Anlagen, Holzhackschnitzelkessel, Scheitholzvergaserkessel, Kombinationskessel (Pellets oder Holzschnitzel mit Scheitholz) BASISFÖRDERUNG: Pellet-Anlage: grundsl.: 80 /kw Nennwärmeleistung, mit einer Mindestförderung zwischen bis je nach Anlage Hackschnitzel-Anlage (einschl. Kombi-Kessel): Scheitholz-Anlage:
14 MAP Biomasse Innovationsförderung (Bestandsgebäude und Neubau) BRENNWERTNUTZUNG: Biomassekessel (nicht: Pelletofen mit Wassertasche) verfügt über kondensierenden Abgaswärmetauscher: bis imbestand bzw bis im Neubau. PARTIKELABSCHEIDER: Biomasseanlage verfügt über eine Einrichtung zur sekundären Partikelabscheidung: bis im Bestand bzw bis im Neubau. 14
15 MAP Biomasse Prozesswärme Biomasse-Anlagen zur überwiegenden Bereitstellung von Prozesswärme (z. B. Ferkelaufzucht, Trocknung, etwa von Hackschnitzeln oder Pellets) - Erstinstallation: bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten in Höhe von max
16 MAP Wärmepumpen Wärmepumpen-Anlagen bis 100 kw Nennwärmeleistung (mögl. Wärmequellen: Luft, Erdwärme und Wasser) Elektrische Luftwärmepumpen: grundsätzlich 40 /kw NWL; mindestens bis Elektrische Erdwärme-, Wasser-, Sorptions-, gasmotorische Wärmepumpen: grundsätzlich 100 /kw NWL; mindestens bzw bei Nutzung von Erdwärme über Endsondenbohrung. 16
17 MAP Wärmepumpe Innovationsförderung (Bestandsgebäude und Neubau) Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen (4,5 bei elektrisch angetriebenen WPen; 1,5 bei gasbetriebenen WPen): Flächenheizungen als Wärmeverteilsystem und Qualitätscheck nach 1 Jahr Betriebsdauer Förderhöhe im Bestand: Basis + 50%; im Neubau: Basis Wärmepumpen mit verbesserter Systemeffizienz: zusätzliche Anlagenteile (z. B. Solarkollektoren) bzw. Sonderbauformen Flächenheizungen als Wärmeverteilsystem und Qualitätscheck nach Ablauf eines Jahres nach Inbetriebnahme 17
18 MAP Wärmepumpe Innovationsförderung II (Prozesswärme für industrielle und gewerbliche Nutzung) Wärmepumpen-Anlagen zur überwiegenden Prozesswärmebereitstellung (z. B. Gewerbespülmaschinen) - Erstinstallation: bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten in Höhe von max
19 MAP Zusatzförderung bei Basisförderung und Innovationsförderung I Kombinationsbonus in Höhe von 500 : - bei Anlagenkombinationen (z. B. Solarthermie und Wärmepumpe) - bei Anschluss der Anlage an ein Wärmenetz - im Falle der Errichtung einer solarthermischen Anlage auch Bonus für Austausch eines Heizkessels ohne Brennwerttechnik durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel ( Kesseltauschbonus ) - mit Wärmepumpen-Anlage wird zugleich eine nicht förderfähige Solarkollektor- Anlage von mind. 7 m² BKF (z. B. PVT-Solarkollektor-anlage) als weitere Wärmequelle für Wärmepumpenanlage errichtet 19
20 MAP Zusatzförderungen bei Basisförderung und Innovationsförderung I Fortsetzung Bonus für Lastmanagementfähigkeit in Höhe von 500 : - bei netzdienlicher Aktivierbarkeit einer Wärmepumpen-Anlage und gleichzeitiger Errichtung eines Pufferspeichers von 30 l/kw Nennwärmeleistung Gebäude-Effizienzbonus in Höhe von 50% der Grundförderung - für Anlagen in effizienten Gebäuden (KfW-Effizienzhaus 55) Optimierungsbonus bei energetischer Optimierung der Heizungsanlage (10 % der Kosten, max. 50% der Grundförderung) 20
21 MAP Kumulierung mit anderen Förderprogrammen Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen ist bis zum Zweifachen des MAP-Förderbetrages zulässig Die MAP-Förderung wird ggf. gekürzt Keine Kumulierung bei KfW-Programmen 151 und 152, nur Kombination Kumulierung mit KfW-Programmen 153 und 167 möglich 21
22 MAP - Wo kann ich mich informieren? BAFA-Homepage: BAFA-Newsletter MAP-Fachauskunft: 06196/ solar@bafa.bund.de Antragsformulare Allg. Informationen 22
23 Das Heizungsoptimierungsprogramm 23
24 Kommunen als Antragsberechtigte 24
25 Was wird konkret gefördert? I. Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen II. Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heizsystemen. In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich werden zusätzliche Maßnahmen gefördert : Armaturen bzw. Technik zur Volumenstromregelung voreinstellbare Thermostatventile Einzelraumtemperaturregler Strangventile Separate Mess-, Regelungs-, Steuerungstechnik und Benutzerinterfaces Einstellung der Heizkurve Pufferspeicher 25
26 Technisches Merkblatt Einzelheiten zu den beiden Fördergegenständen und zu den Fördervoraussetzungen sind in Technischem Merkblatt des BAFA veröffentlicht. 26
27 Liste förderfähiger Pumpen 27
28 VdZ-Formular zum Nachweis des hydraulischen Abgleichs
29 Wie hoch ist die Förderung? Die Zuwendung pro Vorgang für Leistungen im Zusammenhang mit beiden Fördertatbeständen beträgt 30% der förderfähigen Nettoinvestitionskosten. s. dazu Merkblatt Antragsverfahren PUMPEN: Anschaffungskosten, Ein- und Ausbau, Reinigung etc. HYDRAULISCHER ABGLEICH : inklusive MRS 29
30 Antragstellung in 2 Schritten 1. Schritt: Registrierung auf der Homepage des BAFA vor Beginn der Maßnahme Elektronische Eingangsbestätigung mit persönlicher Vorgangsnummer Durchführung der Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko Separate Rechnung für die förderfähige Maßnahme Mischrechnungen können aufgrund des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes nicht anerkannt werden 30
31 Antragstellung in 2 Schritten 2. Schritt: Nach Umsetzung der Maßnahmen werden förderrelevante Daten über Onlineportal auf der BAFA-Homepage gesendet Ausgefülltes Antragsformular ausdrucken und unterschreiben Antragsformular mit Kopie der Rechnungen entweder über das BAFA-Portal hochladen oder per Post beim BAFA einreichen Unternehmer fügen zusätzlich die De-minimis-Erklärung bei Spätestens nach 6 Monaten ab Registrierungsdatum muss die Umsetzung der Maßnahmen abgeschlossen sein 31
32 Weitere wichtige Bedingungen Registrierung VOR Maßnahmebeginn Pro Heizung kann jede einzelne Maßnahme nur einmal beantragt werden. Die geförderten Gegenstände sind mindestens zwei Jahre zweckentsprechend zu betreiben und dürfen nicht weiterveräußert werden. Die Förderung schließt die Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln anderer Förderprogramme für dieselben Maßnahmen aus. Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit gebrauchten Anlagenteilen. Die Maßnahme darf nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen 32
33 Förderung für Wärmenetzssysteme
34 Kommunen als Antragsberechtigte 34
35 Förderziele Bau/Planung hochinnovativer, multivalenter WNS Hocheffiziente, umweltschonende und kostengünstige Bereitstellung von Wärme und Kälte Nutzung von Erneuerbarer Energie und Abwärme Einbindung saisonaler Großspeicher und Schaffung von Flexibilitätsoptionen für den Strommarkt 35
36 Module I : Machbarkeitsstudie Gutachterliche Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit des WNS 4.0 Anforderungen an Inhalt und Aufbau der Machbarkeitsstudie: Merkblatt Förderhöchstbetrag: /Studie Zeitrahmen: Erstellung der Studie innerhalb eines Jahres nach Antragstellung und ZWB. Besonderheit: kein Maßnahmbeginn VOR ZWB. 36
37 Module II: Realisierung des WNS 4.0 Zeitrahmen: innerhalb von 4 Jahren nach ZWB Maßnahmebeginn beachten! Es handelt sich um neues Verfahren Verlängerungen des Bewilligungszeitraums sind möglich. Vorlage der Machbarkeitsstudie (auch ungeförderte) muss als Teil der Antragsunterlagen erfolgen. 37
38 Module II: Fördervoraussetzungen Klimafreundliche Wärmequellen Kosteneffizienz Mindestgröße des WNS (Ausnahme möglich) Temperaturniveau zwischen 20 und 95 C Saisonale Wärmespeicher (Ausnahme möglich) Sektorkopplung und Strommarktdienlichkeit 38
39 Module II: Fördersummen Höchstbetrag: 15 Mio. /Projekt Grundförderung: % der förderfähigen Kosten Nachhaltigkeitsprämie für Nutzung von EE und Abwärme Kosteneffizienzbonus: für besonders niedrige Wärmegestehungskosten Förderung von Einzelkomponenten industrieller Förderung 39
40 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Natascha Wessel Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Referatsleiterin Grundsatz MAP Tel.:
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