42. Jahrgang (171) Donnerstag, den 5. November 2015 Nr. 45/2015

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "42. Jahrgang (171) Donnerstag, den 5. November 2015 Nr. 45/2015"

Transkript

1 Biedershausen Herschberg Hettenhausen Höheischweiler M itteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen Wallhalben Wochenzeitung mit den amtlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Höhfröschen 42. Jahrgang (171) Donnerstag, den 5. November 2015 Nr. 45/2015 Knopp-Labach Krähenberg Maßweiler Münchweiler Obernheim-Kirchenarnb. Petersberg Reifenberg Volkstrauertag 2015 Gedenkstunden mit Kranzniederlegungen an den Kriegerdenkmälern in unserer Verbandsgemeinde Rieschweiler Saalstadt Schauerberg Schmitshausen Thaleischweiler-Fröschen Wallhalben Weselberg Winterbach Biedershausen Herschberg Hettenhausen Höheischweiler Höhfröschen Knopp Labach Krähenberg Maßweiler Nünschweiler Obernheim- Kirchenarnbach Reifenberg Rieschweiler- Mühlbach Saalstadt Schauerberg Schmitshausen Thaleischweiler- Fröschen Wallhalben Zeselberg Harsberg Uhr am Denkmal (gemeinsam mit Krähenberg) Uhr am Denkmal (bei schlechtem Wetter an der Leichenhalle) Uhr am Denkmal Uhr am Denkmal (Leichenhalle) Uhr in der Friedhofshalle Uhr in der Kirche Uhr in der Kirche gemeinsam mit Biedershausen Uhr am Ehrenmal Uhr Gottesdienst prot. Kirche Uhr nach dem Gottesdienst Uhr nach dem Gottesdienst an der Kapelle Uhr in der Friedhofshalle im Ortsteil Rieschweiler Uhr am Denkmal Uhr am Denkmal Uhr in der Friedhofshalle Uhr am Denkmal auf dem Friedhof im Ortsteil Thaleischweiler Uhr am Denkmal Uhr am Denkmal (bei schlechtem Wetter in der Trauerhalle) Uhr am Denkmal

2 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015 Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Die Verwaltung an beiden Standorten ist wie folgt geöffnet: Mo, Di, Do: Uhr Uhr Uhr Uhr Mi: Uhr Uhr Uhr Uhr Fr: Uhr Uhr Standort Wallhalben Der Bürger-Service-Center ist jeweils am zweiten und vierten Samstag im Monat von Uhr geöffnet. Standort Thaleischweiler-Fröschen Der Bürger-Service-Center ist jeweils am ersten, dritten und fünften Samstag im Monat von Uhr geöffnet. Zusätzliche Termine in der Zeit von Mo - Fr nach tel. Vereinbarung unter Tel.Nr: 06334/441-0 Hausbesuche: Kostenlose Dienstleistung für Behinderte sowie für ältere Personen, denen es selbst oder durch Angehörige nicht möglich ist, zur Erledigung ihrer Angelegenheiten die Verwaltung aufzusuchen: Anforderung unter Tel.: 06334/ So erreichen Sie uns: Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Standort Thaleischweiler-Fröschen Hauptstr. 52, Thaleischweiler-Fröschen Fax: 06334/ , Fax Verbandsgemeindewerke: 06334/ Standort Wallhalben: Hauptstr. 26, Wallhalben, Postfach 1145, Thaleischweiler-Fröschen, Tel /441-0, Fax: 06334/ Fax Verbandsgemeindewerke: 06334/ info@vgtw.de, Internet: Alarmplan Polizei: Tel.Nr.: 110 Rettungsleitstelle Landau: Tel.Nr.: 112 Feuerwehr: Tel.Nr.: 112 Polizenspektion Landstuhl: Tel.Nr.: 06371/ Polizenspektion Waldfischbach-Burgalben: Tel.Nr.: 06333/9270 Rettungswache Weselberg: Tel.Nr.: 112 Bereitschafts- und Notdienste Wasser Wasserwerk der Verbandsgemeinde für die Gemeinden Höheischweiler, Höhfröschen, Nünschweiler, Petersberg, Rieschweiler-MühIbach und Thaleischweiler-Fröschen: Tel.: 0163/ Zweckverband Wasserversorgung Sickingerhöhe-Wallhalbtal für die Gemeinden Biedershausen, Herschberg, Hettenhausen, Knopp-Labach, Krähenberg, Maßweiler, Obernheim-Kirchenarnbach, Reifenberg, Saalstadt, Schauerberg, Schmitshausen, Wallhalben, Weselberg und Winterbach Tel.: 06375/6149 Abwasserbeseitigung Für die gesamte Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben: Tel.: 06375/1209 Strom Tel.: 0800/ Gas Tel.: 0800/ Ärztlicher Notfalldienst Ärztlicher Notfalldienst am Wochenende für die Gemeinden: Biedershausen, Hettenhausen, Knopp-Labach, Krähenberg, Maßweiler, Obernheim-Kirchenarnbach, Reifenberg, Schmitshausen, Wallhalben, Winterbach: Ärztliche Notdienstzentrale Landstuhl auf dem Gelände des St. Johannis-Krankenhauses Landstuhl Tel.Nr.: 06371/19292 Dienstzeiten: Mo, Di, Do: Uhr bis Folgetag Uhr Mi: Uhr bis Do Uhr Fr: Uhr bis Mo Uhr am Vorabend von Feiertagen von Uhr bis Uhr am Folgetag für die Gemeinden: Herschberg, Höheischweiler, Höhfröschen, Nünschweiler, Petersberg, Rieschweiler-Mühlbach, Saalstadt, Schauerberg, Thaleischweiler-Fröschen, Weselberg: Ärztliche Notdienstzentrale (NFDZ) Pettenkoferstr , Pirmasens Tel.Nr.: 06331/19292 Dienstzeiten: Fr: Uhr durchgehend bis Mo Uhr am Vorabend von Feiertagen Uhr bis zum nächsten Werktag Uhr In Notfällen erfahren Patienten den diensthabenden Arzt durch die Ansage auf dem Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Notdienst Zahnarzt Samstag, dem und Sonntag, dem : Herr Dr. Josef Reichert, In den Kirchäckern 8, Hauenstein, Tel.: 06392/1292 Apothekennotdienst Die Ansage des Apothekennotdienstes für die nächstliegende dienstbereite Apotheke erfolgt über die landeseinheitliche Rufnummer aus dem Festnetz: 01805/ Postleitzahl des Standortes (0,14 EUR/Min) Mobilfunknetz: 01805/ Postleitzahl des Standortes (max. 0,42 EUR/Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheke im Internet unter www. lak-rlp.de Standorte für Defibrillatoren Gemeinde Herschberg: Im Gebäude der Sparkasse Südwestpfalz, Thaleischweiler Str. 6a, Herschberg Gemeinde Maßweiler: An der Arztpraxis, Schulstr. 24, Maßweiler An der ökumenischen Sozialstation, Luitpoldstr. 13, Maßweiler Gemeinde Reifenberg: Eingangsbereich der VR-Bank Südwestpfalz, Hauptstr. 28, Reifenberg Gemeinde Rieschweiler-Mühlbach: Die Feuerwehr Rieschweiler verfügt über einen Notfallrucksack. Darin ist ein Defibrillator enthalten Im Bedarfsfall unter Tel. 112 anfordern. Die Defibrillatoren sind im Notfall für Jedermann zugänglich. Wiederkehrende Sprechstunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Bürgermeister Thomas Peifer nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.Nr.: 06334/ thomas.peifer@vgtw.de Schiedspersonen der Verbandsgemeinde Schiedsamtsbezirk Thaleischweiler-Fröschen mit den Ortsgemeinden Ortsgemeinden Höheischweiler, Höhfröschen, Maßweiler, Nünschweiler, Petersberg, Reifenberg, Rieschweiler-Mühlbach und Thaleischweiler-Fröschen Herr Michael Scheffe, Stellvertretung: Frau Ricarda Holub Terminvereinbarung über die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben, Tel.: 06334/ Schiedsamtsbezirk Wallhalben mit den Ortsgemeinden Biedershausen, Herschberg, Hettenhausen, Knopp-Labach, Krähenberg, Obernheim-Kirchenarnbach, Saalstadt, Schauerberg, Schmitshausen, Wallhalben, Weselberg, Winterbach Frau Gerda Reinfrank, Stellvertretung: Frau Dr. Heidi Paschen Terminvereinbarung über die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben, Tel.: 06334/ Am Standort Thaleischweiler-Fröschen: Polizenspektion Waldfischbach-Burgalben Bezirksbeamter Wolfgang Kettering: Montag bis Freitag von Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung, Tel.: 06334/ Gleichstellungsbeauftragte Frau Jutta Bischof nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.Nr.: 06334/ oder 06334/5516 Pflegestützpunkt Battweiler Sprechzeiten in der Verwaltung an jedem 1. Mittwoch im Monat in der Zeit von Uhr Uhr, Tel.Nr.: 06334/ Kreisjugendpfleger Andreas Schröder Sprechstunde in der Verwaltung an jedem 1. Mittwoch im Monat in der Zeit von Uhr, Tel.Nr. : , außerhalb der Sprechstunde Tel.: oder Postanschrift: Kreisjugendpfleger Andreas Schröder, Friedhofstr. 3 in Waldfischbach-Burgalben Am Standort Wallhalben: Gleichstellungsbeauftragte Frau Jutta Bischof Nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.Nr / oder 06334/5516 Notariat Dr. Benedikt Kühle Sprechstunde in der Verwaltung jeden 1. Mittwoch in der Zeit von Uhr bis Uhr, telefonische Terminvereinbarung erbeten, Tel.Nr.: 06333/ Forstrevier Herschberg, Leiter Hermann Gries Ab sofort finden wieder jeden 2. und 4. Mittwoch Sprechstunden des Revierförsters Hermann Gries am Standort Wallhalben, Hauptstr. 26, Wallhalben, Zimmer 116 von Uhr statt. Kreisjugendpflegerin Cindy Utzinger Nur noch nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.Nr.: 06332/ Pflegestützpunkt Waldfischbach-Burgalben Beratung & Hilfe rund um das Thema Pflege Schillerstraße 1, Waldfischbach-Burgalben, Tel.Nr.: 06333/ , Fax , Servicezeiten: Montag von Uhr und von Uhr, Dienstag - Freitag von Uhr. Hausbesuche und Termine gerne nach vorheriger Vereinbarung. Sprechstunde in der Verwaltung am Standort Wallhalben jeden 2. Dienstag im Monat und nach telefonischer Vereinbarung. Polizenspektion Landstuhl Bezirksbeamter Achim Opp: Sprechstunde in der Verwaltung jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat in der Zeit von Uhr bis Uhr Polizenspektion Waldfischbach-Burgalben Bezirksbeamter Lothar Frank: Sprechstunde in der Verwaltung jeden Mittwoch in der Zeit von Uhr bis Uhr, Tel.: 06334/

3 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015 Kindertagesstätte Dellfeld Einladung zum Martinsfest am Bürgerhaus mit Martinsliedern und Laternenumzug am Mittwoch, dem , Uhr. Wir laden alle herzlich zu unserer Feier ein. Eltern spielen für uns die Martinsgeschichte. Nach dem anschließenden Laternenumzug mit Pferd singen wir am Martinsfeuer gemeinsam unsere Laternenlieder, Martin teilt dann an alle Kinder eine Martinsgans aus. Wir freuen uns auf einen leuchtenden Laternenabend mit Kinderpunsch, Glühwein, Waffeln und heißen Würstchen. Bei Regenwetter nutzen wir das Bürgerhaus. Die Erziehungsberechtigten haben an diesem Abend die Aufsichtspflicht für ihre Kinder! Anweisungen der Feuerwehr sind zu beachten! Förderverein des Kindergartens Petersberg e.v. Einladung an alle kleinen und großen Leute zur St. Martinsfeier am Mittwoch, Beginn ist um Uhr mit einem gemeinsam gestalteten Familiengottesdienst in der kath. Kirche in Petersberg. In diesem Jahr wollen wir wie St. Martin teilen und für Flüchtlingskinder in unserer Verbandsgemeinde spenden. Gut erhaltene Spielsachen und Bilderbücher können während des Gottesdienstes abgegeben werden. Danach ziehen wir mit den Laternen hinter St. Martin auf dem Pferd durch die Straßen zur Kindertagesstätte. Am Martinsfeuer lassen wir den Abend bei Glühwein, Kinderpunsch und belegte Brötchen ausklingen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Die kath. Kirchengemeinde, die Kinder, Erzieherinnen und der Elternausschuss der Kindertagesstätte Abenteuerland.

4 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015 Auf einen Blick Betreuungs-, Pflege- und Beratungsdienste Kreisverwaltung Südwestpfalz Kommunales Jobcenter Dienststelle Zweibrücken, Maxstr. 1 Team 1 zuständig für die ehemalige Verbandsgemeinde Wallhalben, Tel.Nr.: 06332/ Öffnungszeiten: Mo: Uhr bis Uhr, Uhr bis Uhr Do: Uhr bis Uhr, Uhr bis Uhr Termine können aber auch außerhalb der Sprechzeiten mit den jeweiligen Ansprechpartnern vereinbart werden. DRK Seniorenheim Queidersbach Pirminiusstr. 5a, Queidersbach, Tel.Nr.: 06371/ Kurzzeit- und Langzeitpflege, Betreutes Wohnen Sprechstunde: Mo bis Fr: Uhr bis Uhr Privatwaldbetreuer Westpfälzer Hügelland für die Gemeinden Biedershausen, Herschberg, Krähenberg, Schmitshausen, Wallhalben und Winterbach: Sprechstunde des Privatwaldbetreuers, Herr Bischoff, mittwochs in der Zeit von Uhr bis Uhr am Forstamt Westrich, Erlenbrunner Str. 177, Pirmasens-Erlenbrunn, Tel. Nr.: 06331/14520 Privatwaldbetreuer Forstamt Westrich für die Gemeinden Höheischweiler, Höhfröschen, Maßweiler, Nünschweiler, Petersberg, Reifenberg, Rieschweiler-Mühlbach und Thaleischweiler-Fröschen. Sprechstunde des Privatwaldbetreuers Herr Bischoff Uwe mittwochs in der Zeit von Uhr im Forstamt Westrich, Erlenbrunner Str. 177, Pirmasens, Tel.: 06331/14520 Privatwaldbetreuungsverein Sickingen für die Gemeinden Hettenhausen, Knopp-Labach, Obernehim-Kirchenarnbach, Saalstadt, Schauerberg und Weselberg: Revierleiter Herbert Immetsberger, Tel.Nr.: 06372/509846, Fax: 06372/509851, herbert.immetsberger@wald-rlp.de Sprechstunden: Jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat in der Zeit von Uhr bis Uhr im Rathaus Hermersberg, Hauptstr. 15, Tel. Nr.: 06333/63923 Frauennotruf Zweibrücken bei Vergewaltigung und sexueller Gewalt an Frauen und Mädchen Tel.: 06332/77778, Mo.: Uhr, Mi.: Uhr, Fr.: Uhr Elterntreff Jeden 1. Montag im Monat in Zweibrücken, Mehrgenerationenhaus, von Uhr bis Uhr jeden 1. Dienstag im Monat in Pirmasens, Patio Projektladen, von Uhr bis Uhr. Tel. Beratung: jeden Mittwoch von Uhr bis Uhr unter Tel.Nr.: 06331/ (außer in Ferienzeiten und an Feiertagen) Tagesbetreuung Johannesstube Einrichtung der Ökumenischen Sozialstation Thaleischweiler- Fröschen/Zweibrücken-Land für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, Hauptstr. 15, Battweiler. Öffnungszeiten: Montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Tel.: 06337/ , info@gpz-battweiler.de Gerne beraten wir Sie über die Finanzierungsmöglichkeiten. Kontaktstelle Parkinson Selbsthilfe JuPa Rheinland - Pfalz Süd ( Junge Parkinsonkranke ) Parkinsonregionalgruppe Kaiserslautern Lehmann Timo, Mühlstraße 17, Weselberg / Harsberg, Tel: / , Mobil: 0151 / Deutsche Rentenversicherung Sprechtag in Pirmasens jeden Montag von Uhr und Uhr, Maler-Bürkel-Str. 33, (Stadtverwaltung) EG Zi. 08, Terminvereinbarung Tel.: 0631/ aub-stelle-kaiserslautern@drv-rlp.de Internet: Online Terminvergabe Finanzamt Pirmasens Telefon: 06331/711-0, Fax: 06331/ Öffnungszeiten Service-Center Montag - Mittwoch Uhr, Donnerstag Uhr, Freitag Uhr. Internetadresse: Poststelle@fa-ps.fin-rlp.de Infohotline der Finanzämter: 0261/ Beratungen bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz Abt. Gesundheitswesen, Unterer Sommerwaldweg 40-42, Pirmasens: Tel.: 06331/ , Fax: 06331/ Sozialpsychiatrischer Dienst, Maxstr. 1, Zweibrücken, Tel.: 06332/ (Frau Marschall), Tel.: 06332/ (Herr Harig) AIDS-Beratung und Durchführung des HIV-Testes Nach telefonischer Vereinbarung mit Frau Ute Meyer, Tel: 06331/ findet die AIDS-Beratung statt. Hierbei können auch HIV-Testungen durchgeführt werden. Reisehygienische Beratungen Allgemeine Informationen zu Reiseländern (z.b. Impfvorschriften, Impfempfehlungen) durch Frau Barlet, Tel: 06331/ , Sprechstunden während den Öffnungszeiten Ärztliche Impfberatung Telefonische Beratungen und Auskünfte zu Impfungen während den Öffnungszeiten. Im Einzelfall kann eine spezielle ärztliche Impfberatung nach Vereinbarung erfolgen. Beratungsstelle für Barrierefreies Wohnen Herr Müller Tel.: 06331/ Herr Reger Tel.: 06331/ Schuldnerberatung bei der Kreisverwaltung Frau Ritschi Tel.: 06331/ , Frau Lelle Tel.: 06331/ , werktäglich von Uhr Ökum. Sozialstation Thaleischweiler-Fröschen/ Zweibrücken-Land e.v. Pflege- und Gesundheitszentrum, Hauptstr. 15, Battweiler, Tel.: , Fax: info@gpz-battweiler.de Sprechzeiten: Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung. Sprechstunde bei der Verbandsgemeinde Thaleischweiler- Fröschen jeden 1. Mittwoch im Monat von Uhr bis Uhr. Ansprechpartner: Herr Angelo Lizzi, Tel.: , Herr Bernd Ibsch, Tel.: , Fax: Auskünfte erteilt auch die Leitstelle Älter werden der Kreisverwaltung Südwestpfalz, Frau Karina Frisch, Unterer Sommerwaldweg 40-42, Pirmasens, Telefon: , k.frisch@lksuedwestpfalz.de Betreuungsverein für den Landkreis Soz. Dienst Kath. Frauen und Männer e.v., Beratungsstelle für ehrenamtliche gesetzliche Betreuerinnen nach dem neuen Betreuungsgesetz. Ansprechpartner. Johannes Krupp, Klostergasse 9 a, Pirmasens. Termine nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel.-Nr.: 06331/ Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle Kaiserslautern Parkstr. 11, Telefon: 0631/ , kostenlose Beratung gegen Einbruch und Diebstahl

5 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015 Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche Beratungsstelle des Diak. Werkes, Waisenhausstr. 5, Pirmasens, sowie Ev. Gemeindezentrum, Talstraße 57, Thaleischweiler-Fröschen. Sprechzeiten sind jeden Montag ab Uhr im Prot. Kindergarten Thaleischweiler-Fröschen. Beratungszeiten nach telefonischer Vereinbarung Tel. Nr.: Die Beratung steht allen offen und ist kostenfrei. Psychosozialer Dienst (PSD) Beratungsstelle für Hörgeschädigte im Arbeitsleben, Güterbahnhofstr. 29, Pirmasens (Gehörlosen-Treff), (Schreib-) Tel. und Fax: 06331/92634 oder Tel.: 06341/81315 Sprechstunde: jeden Dienstag von bis Uhr und nach Vereinbarung Lebenshilfe Kreisvereinigung Pirmasens/Südwestpfalz e.v. Winzlerstr. 130, Pirmasens, Tel.: 06331/144942, Sprechstunde: Montag bis Donnerstag von 8-12 Uhr oder Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen. info@lebenshilfepirmasens.de VdK - Sozialverband Pirmasens Ansprechpartner für Behinderte und Sozialrentner VdK- Kreisverband, Zweibrücker Str. 3-7, Pirmasens, Tel.: 06331/64451, Sprechstunden: montags und Dienstag von 9.00 bis Uhr, Donnerstag und Freitag von Uhr, donnerstags von Uhr bis Uhr VdK Sozialverband Zweibrücken Ansprechpartner für Behinderte und Sozialrentner, Rosengartenstr. 1-3, 3. OG (Aufzug vorhanden), Zweibrücken, Tel.: 06332/75886, Sprechstunde nur nach Terminvergabe Parkinson-Selbsthilfegruppe-Pirmasens Kontakttelefon: 06336/381 (Robert WALTER) Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. Sprechstunden im Städt. Krankenhaus Pirmasens, jeden 2. Mittwoch eines Monats von Uhr im Verwaltungsbereich, Sitzungszimmer, Zi. 222, Tel.: 06331/ Durchgehend erreichbar: Beratungsstelle Ludwigshafen, Kirchplatz 3, Tel. 0621/ Alle Beratungen sind kostenfrei und vertraulich. Alzheimer-Gesellschaft Pfalz e.v. Mundenheimer Str. 239, Ludwigshafen, Tel.: 0621/ Jeden 3. Mittwoch im Monat, Uhr, Alzheimer-Selbsthilfegruppe in Pirmasens, Klosterstr. 9 a, Kontaktadresse: Edda Mertz, Tel / Beratungsstelle Sucht und Abhängigkeit des Diakonischen Werkes in der Gesamtkirchengemeinde Pirmasens Waisenhausstraße 5, Pirmasens, Tel / /231. Sprechzeiten: Mo - Fr Uhr, Mo Uhr, Do Uhr und nach Vereinbarung Beratungsstelle Sucht und Abhängigkeit des Diakonischen Werkes Zweibrücken Wallstr. 46, Zweibrücken, Tel.: 06332/12318, Fax: 06332/ Sprechstunden Mo bis Fr: 9.00 bis Uhr und Mo bis Do: Uhr Uhr fachstellesucht.zw@diakonie-pfalz.de Caritas Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung Caritasverband der Diözese Speyer Klosterstr. 9a, Pirmasens, Tel: (Erziehungsberatung), Tel: (Ehe- und Lebensberatung) Die Johanniter Kreisverband Westpfalz 24-stündige Bereitschaft für alle Dienstbereiche 06331/ Zentrale Delaware Ave , Pirmasens 06331/ Dienstleistungen: Pflegedienst, Behindertenfahrdienst, Mahlzeitendienst, Hausnotruf, Ausbildung für Führerscheinbewerber, Familien, Schulen und Betriebe Evangelische-Katholische Telefonseelsorge Rund um die Uhr gebührenfrei vertraulich Tel.Nr.: 0800/ oder 0800/ oder als Telefonseelsorge im Internet unter: für Chat bzw. -Beratung. Gesundheitsversorgung Ökumenische Sozialstation Battweiler Hauptstr. 15, Battweiler, zuständig für die Gemeinden: Höheischweiler, Höhfröschen, Maßweiler, Nünschweiler, Petersberg, Reifenberg, Rieschweiler-Mühlbach und Thaleischweiler-Fröschen: Tel.Nr.: 06337/ , Fax: 06337/ , info@gpz-battweiler.de Sprechstunden für Alzheimer- und Demenzberatung der ökumenischen Sozialstation Battweiler durch gereatrische Pflegefachkraft. Termine nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. Nr.: 06337/ Ökumenische Sozialstation Waldfischbach- Burgalben Heinestr. 6, Waldfischbach-Burgalben, Behandlung/ Krankenpflege - Betreuung Demenzerkrankter - Hauswirtschaftliche Versorgung - Menüservice - 24 Stunden - Rufbereitschaft, Tel.Nr.: 06333/77255, Sprechstunde: Uhr bis Uhr Entsorgungseinrichtungen Wertstoffhof des Landkreises im Gewerbegebiet Am Bendel in der Nähe des Betriebsgeländes der Fa. Schollenberger Verpackungen, Wallhalben. Öffnungszeiten: Di und Do von Uhr bis Uhr Sa von Uhr bis Uhr Der Wertstoffhof ist während der Öffnungszeiten unter Tel.Nr.: 06375/282 erreichbar. Impressum: Amtsblatt der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben mit den Gemeinden Biedershausen, Herschberg, Hettenhausen, Höheischweiler, Höhfröschen, Knopp-Labach, Krähenberg, Maßweiler, Nünschweiler, Obernheim-Kirchenarnbach, Petersberg, Reifenberg, Rieschweiler-Mühlbach, Saalstadt, Schauerberg, Schmitshausen, Thaleischweiler-Fröschen, Wallhalben, Weselberg, Winterbach Herausgeber: Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben, Telefon 06334/441-0, Telefax 06334/ Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeister Thomas Peifer, Hauptstr. 52, Thaleischweiler-Fröschen, Tel.06334/441-0 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren Redaktion im Verlag (verantwortlich): Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages, Tel / , Fax 06502/7240 Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / Für Druckfehler keine Haftung Zustellung: Nachfragen an den Verlag: Tel / , -336, -713 und -716; vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

6 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015 Amtlicher t eil Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Amtliche Mitteilungen Stellenausschreibung In der Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Petersberg ist ab sofort die Stelle eines/einer Erziehers / Erzieherin in Teilzeit mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Std. vorerst für ein Jahr befristet zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich überwiegend auf Nachmittage. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentichen Dienst Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE). Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften) sind bis spätestens an die zu richten. Raquet, Ortsbürgermeister Freitag, den 6. November 2015 Verbandsgemeindeverwaltung - Personalverwaltung - Hauptstr Thaleischweiler-Fröschen Vollzug der Gemeindeordnung (GemO); hier: Vertretung in der Verbandsgemeinde Herr Bürgermeister Peifer befindet sich in der Zeit vom 2. November 2015 bis einschließlich 23. November 2015 nicht im Amt. Bürgerdienste Fundsache Folgende Fundsache wurde beim Fundbüro in Wallhalben abgegeben: 1 schwarzer Schlüsselanhänger mit 2 Schlüsseln, gefunden in Hettenhausen, vor dem Anwesen Hauptstraße 34 Der rechtmäßige Eigentümer kann sich an das Fundbüro der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben, Bürgerbüro Wallhalben (Tel ) wenden. Volkshochschule Thaleischweiler-Fröschen- Wallhalben Geschäftsführerin: Sarah Engel ( 06334/ Geschäftsstelle: Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstr. 52, Thaleischweiler-Fröschen Internet: sarah.engel@vgtw.de Haftung: Für Schäden und Unfälle haftet die Volkshochschule nur im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Für Diebstähle kann keine Haftung übernommen werden. Für nicht wahrgenommene Kursstunden können keine Gebühren erstattet werden. Schade ist es, wenn ein Kurs abgesagt werden muss, weil wir nicht wissen, dass Sie kommen. Melden Sie sich daher bitte - auch für Vorträge - immer rechtzeitig an! Kurse 2. Semester 2015 Schwimmen für Anfänger Michael Schreiner Montag, , Uhr Grundschule Thaleischweiler-Fröschen, 15 UStd., 48,00 Schwimmen für Fortgeschrittene Michael Schreiner Montag, , Uhr Grundschule Thaleischweiler-Fröschen, 15 UStd., 48,00 Töpfern für Kinder ab 9 Jahre Karin Mayer Freitag, , Uhr und Samstag, , Uhr Hauptstr. 52, Thaleischweiler-Fröschen, 6 UStd., 18,00 In der Zeit vom 2. November 2015 bis einschließlich 15. November 2015 übernimmt die Vertretung der Erste Beigeordnete, Herr Markus Bold, Raiffeisenstraße 18, Thaleischweiler-Fröschen. In der Zeit vom 16. November 2015 bis einschließlich 23. November 2015 übernimmt die Vertretung der Beigeordnete, Herr Jürgen Herzog, Ringstraße 29, Maßweiler. Abstellen der Wasserversorgung Das Wasserwerk der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben wird wegen Reparaturarbeiten an der Wasserversorgungsleitung am Mittwoch, den in der Zeit von Uhr in der Hauptstraße, Gemeinde Petersberg die Wasserversorgung einstellen. In der gesamten Gemeinde Petersberg kann es dadurch zu Beeinträchtigungen in der Wasserversorgung kommen. Gez. Becker, Werkleiter Änderung des Bereitschaftsdienstes im Bereich der Wasserversorgung Zum 1. November 2015 haben das Verbandsgemeinde-Wasserwerk und der Zweckverband Wasserversorgung Sickingerhöhe-Wallhalbtal einen gemeinsamen Bereitschaftsdienst eingerichtet, welcher für Notfälle im Bereich der Wasserversorgung zuständig ist. Für alle 20 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Thaleischweiler- Fröschen - Wallhalben steht nun unter der Telefonnummer: / 6149 der Bereitschaftsdienst in dringenden Fällen rund um die Uhr zur Verfügung. Der Bereitschaftsdienst der Abwasserbeseitigung bleibt unverändert und ist, wie in der Rubrik Bereitschaftsdienste + Notfalldienste veröffentlicht, zu erreichen. Vegane-vegetarische Brotaufstriche Wer auf Wurst und Käse verzichten will oder muss, muss nicht unbedingt zur Marmelade greifen. Kinderleicht und selbstgemacht ohne künstliche Zusätze. Die gesunde Alternative aufs Brot. Lehrkraft: Silke Riedl Ort: Integrierte Gesamtschule Thaleischweiler-Fröschen Termin: Donnerstag, Uhrzeit: Uhr Gebühr: 11,00 + 8,00 Lebensmittelumlage Dauer: 1 x 4 UStd.

7 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015

8 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015

9 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015 Vollzug des Meldegesetzes Änderungen bei der Anmeldung und Abmeldung zum 1. November 2015: - Es wird bei jedem Meldevorgang eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt. - Ohne diese Bestätigung ist eine Bearbeitung nicht möglich. Beachten Sie bitte nachfolgende Informationen: Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.b. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich; sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde erfolgen. Wer in das Ausland umzieht, kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen. Die Auslandsanschrift wird im Melderegister gespeichert. in diesem Fall kann die Behörde z.b. im Zusammenhang mit Wahlen mit der Bürgerin oder dem Bürger Kontakt aufnehmen. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist. Für folgende Lebenslagen sieht das Bundesmeldegesetz künftig zusätzlich zu den bereits geltenden Ausnahmen weitere Ausnahmen von der Meldepflicht vor: Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen. Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten. Solange Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet sind, müssen sie sich nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen. Neu: Einzugsbestätigung des Vermieters bei Anmeldung verpflichtend Wieder eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei der Abmeldung (z.b. beim Wegzug in das Ausland). Damit können künftig sogenannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wohnungsgeber bzw. die Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern ab dem lnkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 den Ein- oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Das hierfür zu verwendende Formular können Sie bei der für Sie zuständigen Meldebehörde des Zuzugsortes in Empfang nehmen oder ggf. auch über den Internetauftritt der betreffenden Stadtoder Gemeindeverwaltung herunterladen. Für Rückfragen stehen die Meldebehörden der Standorte Thaleischweiler-Fröschen (06334/ ) und Wallhalben (06334/ ) bereit.

10 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015 Biedershausen Ortsbürgermeister: Thomas Büffel Telefon: 06375/5931 Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung. Amtliche Mitteilungen Einladung zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Biedershausen Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Biedershausen werden hiermit zu einer Genossenschaftsversammlung für Freitag, den 6. November 2015, Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstr. 6, Biedershausen eingeladen. Die Versammlung ist nicht öffentlich. Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer im Bereich des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Biedershausen nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf, sind insofern nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt in der Zeit vom bis beim Jagdvorsteher, Herr Bastian Friedel, Hauptstraße 5, Biedershausen zur Einsichtnahme aus. Um telefonische Terminabsprache unter der Tel-Nr.: wird gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass Einsprüche nur innerhalb der 2- Wochenfrist möglich sind und das Verzeichnis mit Ablauf der Frist als festgestellt gilt, wenn bis dahin keine Einsprüche erhoben werden. Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden und vertretenen Grundfläche. Jagdgenossen können sich durch den Ehegatten, durch einen Verwandten gerader Linie, durch eine des Vertretenen im ständigen Dienst beschäftigte Person oder einer derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen. Die Genossenschaftsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlussfähig. Tagesordnung 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Einladung 2. Anerkennung der im Grundflächenverzeichnis eingetragenen Grundflächen 3. Bericht des Vorsitzenden 4. Kassenbericht 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Verwendung des Reinertrages 2014/ Erlass einer neuen Satzung 8. Verschiedenes Biedershausen, 15. Oktober 2015 gez. Bastian Friedel, Jagdvorsteher Martinsumzug in Biedershausen Liebe Kinder, liebe Eltern, am Mittwoch, den laden wir Sie recht herzlich zu einem gemeinsamen Martinsumzug ein. Beginn: Uhr am Dorfgemeinschaftshaus Anschließend bieten wir heiße Würstchen und Glühwein an. Für die Kinder gibt es Martinsbrezeln und Kinderpunsch gratis. Wir freuen uns über Ihren Besuch. Herschberg Ortsbürgermeister Manfred Biedinger Telefon: 06375/1212 Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung. Amtliche Mitteilungen Hettenhausen Ortsbürgermeister Tobias Woll Telefon: 0163/ Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung. Amtliche Mitteilungen Unterrichtung der Einwohner gemäß 41 Abs. 5 GemO über die Ergebnisse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Hettenhausen vom TOP 1 a - Dorfgemeinschaftshaus Hettenhausen; hier: Beratung über die Benutzungsordnung Nach ausführlicher Erörterung der Sachlage und eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig die Benutzungsgebühren wie folgt zu ändern: - Vermietung Dorfgemeinschaftshaus für Auswärtige: 220,00 EUR zuzüglich verbrauchsabhängige Gebühren - Vermietung Dorfgemeinschaftshaus für Einheimische: 150,00 EUR zuzüglich verbrauchsabhängige Gebühren - Vermietung Jugendraum Auswärtige: 80,00 EUR - Vermietung Jugendraum Einheimische: 60,00 EUR Die Erhöhung soll ab dem in Kraft treten. TOP 1 b - Dorfgemeinschaftshaus Hettenhausen; hier: Anschaffung von Geschirr und Gläsern Bekanntgabe einer Eilentscheidung; Der Vorsitzende musste wegen Dringlichkeit in Absprache mit dem Beigeordneten eine Eilentscheidung treffen. Der Rat nimmt die getroffene Eilentscheidung zur Kenntnis.

11 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015 TOP 2 - Festlegung des neuen Verbandsgemeindenamens; hier: Stellungnahme der Ortsgemeinde Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Vorsitzenden zur Kenntnis und gibt keine Stellungnahme ab. TOP 3 - Breitbandversorgung - Bandbreiten mit mindestens 50 Mbits/s im Landkreis Südwestpfalz; hier: Aufgabenübertragung nach 67 Abs. 4 GemO Der Vorsitzende erläutert nochmals kurz die derzeitige Situation bezüglich der Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde und erteilt danach Herrn Bürgermeister Peifer das Wort. Dieser erläutert nochmals ausführlich den Sachverhalt und beantwortet Fragen aus dem Rat. Nach Kenntnisnahme der Sachlage und eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat mit 5 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, die Aufgabenübertragung auf den Landkreis Südwestpfalz unter der Bedingung, dass gewährleistet ist, dass die von der Gemeinde Hettenhausen bisher bereits geleisteten Zahlungen für die Breitbandversorgung seitens des Landkreises Südwestpfalz zu 100% ausgeglichen werden und dass die Lenkungsgruppe um 2 Ortsbürgermeister der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben ergänzt wird. Hettenhausen, den gez. Tobias Woll, Ortsbürgermeister Ehr liewe Leit und Kerwegäscht Vom 6. bis zum 9. November heißt es in Hettenhausen: Auf zur letzten Kerb des Jahres! In diesem Jahr geht es wieder traditionell zu bei der Kerb in Hettenhausen: Straußbuwe und -mäd lassen die Kerb hochleben, tragen den bunt geschmückten Kerwestrauß durchs Dorf und blicken in ihrer Kerweredd zurück auf Kurioses und Witziges aus dem vergangenem Jahr. Die Gaststätten und die Schausteller in der Dorfmitte, mit ihrem Angebot an Süßigkeiten, freuen sich auf Ihren Besuch. Ortsbürgermeister Tobias Woll Höheischweiler Ortsbürgermeisterin Ricarda Holub Telefon: ob-hoeheischweiler@vgtw.de Sprechstunde: Montag, bis Uhr in dem Büro der Ortsbürgermeisterin in der Mehrzweckhalle (unterer Eing.) und bei Bedarf nach tel. Rücksprache Amtliche Mitteilungen Höhfröschen Ortsbürgermeister Jörg Schneider Tel / oder 0174/ joerg.schneider65@gmx.de Sprechstunden jederzeit nach Vereinbarung, Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 26, Amtliche Mitteilungen Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Höhfröschen sucht ab sofort für die Kindertagesstätte eine Aushilfskraft als Urlaubs- und Krankheitsvertretung im Bereich Reinigung Die Arbeitszeit beträgt 3 Stunden täglich, montags bis freitags ab ca Uhr. Die Vergütung richtet sich nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst. Wir bitten um Übersendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen bis spätestens Freitag, den an die Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben, Personalamt Hauptstr Thaleischweiler-Fröschen Aufruf zur Haus- und Straßensammlung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge In der Zeit vom 27. Oktober 2015 bis 22. November 2015 wird in der Gemeinde Höhfröschen wieder eine Haus- und Straßensammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge durchgeführt. Dafür haben sich dankenswerter Weise wieder Mitglieder aus den örtlichen Vereinen zur Verfügung gestellt. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. ist eine humanitäre Organisation, die mit Beiträgen und Spenden sowie den Erträgen aus den Haus- und Straßensammlungen zu fast 80 Prozent seine Arbeit finanziert. Er schafft und erhält nicht nur würdige Ruhestätten für die Kriegstoten sondern führt auch junge Menschen in nationalen und internationalen Jugendlagern zusammen. Auf seine Weise ist der Volksbund so zum Fürsprecher des Friedens geworden. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. benötigt die Hilfe aller Mitbürgerinnen und Mitbürger. Helfen auch Sie mit, die wichtige Arbeit des Volksbundes zu unterstützen. Beteiligen Sie sich mit einer Spende an der Haus- bzw. Straßensammlung. Jörg Schneider, Ortsbürgermeister Unterrichtung der Einwohner gemäß 41 Abs. 5 GemO über die Ergebnisse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Höhfröschen vom Der Annahme einer Spende zur Beschaffung neuer Spielgeräte für den Kinderspielplatz Lessingstraße wurde zugestimmt. 2. Die Durchführung von Markierungsarbeiten, zur Ausweisung von Parkflächen im Kelterweg, wurde abgelehnt. 3. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass im Rahmen des Ausbaus der Birkenstraße vor den Gartengrundstücken Birkenstraße 4 und 6 kein Gehweg hergestellt wird. 4. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Arbeiten für den Einbau einer Schallschutzdecke im Mehrzweckraum der Kindertagesstätte an den günstigsten Bieter, die Firma Helmut Knerr, Malermeister, Höheischweiler, vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtragshaushaltes zu vergeben. Höhfröschen, den gez. Schneider, Ortsbürgermeister

12 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015 Knopp-Labach Ortsbürgermeister Ralph Schneider Tel /994948, Mail: ralph.schneider72@t-online.de Sprechstunden: nach telefonischer Vereinbarung, Krähenberg Ortsbürgermeister Thomas Martin Tel.06337/ o Sprechstunden: nach telefonischer Vereinbarung Maßweiler Ortsbürgermeister Herbert Semmet Telefon: 0176/ Sprechstunden: nach Vereinbarung (auch kurzfristig), Rathaus, Schulstraße 24, Internet-Adresse: hsemmet@semmet-consulting.de Amtliche Mitteilungen Nünschweiler Ortsbürgermeister Horst Wonka Telefon: Sprechstunden: Donnerstag, Uhr in der Schule, Schulstraße oder nach Vereinbarung adresse: ob-nuenschweiler@vgtw.de Amtliche Mitteilungen Unterrichtung der Einwohner gemäß 41 Abs. 5 GemO über die Ergebnisse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nünschweiler vom Der Ortsgemeinderat Nünschweiler hat beschlossen, dass dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur als Name für die neue Verbandsgemeinde der Name Thaleischweiler-Wallhalben vorgeschlagen werden soll. 2. Der Gemeinderat hat die Aufgabe Breitbandversorgung, als Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde Nünschweiler, auf die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben übertragen. Die Verbandsgemeinde überträgt dann die Aufgabe auf den Landkreis Südwestpfalz zur Wahrnehmung. 3. Die Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Nünschweiler vom , sowie die Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Nünschweiler vom wurden beschlossen. Nünschweiler, den gez. Wonka, Ortsbürgermeister

13 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015 Öffnungszeiten Gemeindebücherei Nünschweiler Ausleihzeiten Für Grundschüler Dienstags von Uhr Uhr Für Erwachsene Dienstags von Uhr Uhr sowie nach Vereinbarung Tel Obernheim-Kirchenarnbach Ortsbürgermeister Andreas Traub Tel /12914 Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung, Amtliche Mitteilungen Kita Arche Noah, Elternausschuss und Förderverein Wann: Am Freitag, den Um: Uhr Treffpunkt: Gasthaus Brödel Zusammen singen wir die Martinslieder und gehen in die Kirche. Der Wortgottesdienst wird von den Kindern, den Erzieherinnen und dem Elternausschuss der Kita Arche Noah mitgestaltet. Im Anschluss, ziehen wir mit den Laternen zum Kindergarten, wo das Martinsfeuer schon auf uns wartet. Für das leibliche Wohl gibt es: Weck mit Wurst, Martinsbrezeln, Kinderpunsch, Liköre und Glühwein. Auf euer Kommen freuen sich, das Hort Team, das Kita Team, der Elternausschuss und der Förderverein der Kita Arche Noah. Besonders freuen sich die Kita- und Hortkinder über die Martinsbrezeln, die von der Ortsgemeinde Obernheim Kirchenarnbach gespendet werden. Ein herzliches Dankeschön an unseren Ortsbürgermeister Andreas Traub. Kindergarten Neumühle Zusammen geht alles besser Unter diesem Motto fanden an vier Samstagen, Arbeitseinsätze in der Kath. Kita Arche Noah in Neumühle statt, um so einen neuen Spielplatz für die Kinder zu schaffen. Petersberg Ortsbürgermeister Alexander Raquet Telefon: 06334/ adresse: petersberger-buerger@web.de Sprechstunden: nach telefonischer Vereinbarung, Amtliche Mitteilungen Stellenausschreibung In der Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Petersberg ist ab sofort die Stelle eines/einer Erziehers / Erzieherin in Teilzeit mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Std. vorerst für ein Jahr befristet zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich überwiegend auf Nachmittage. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD SuE). Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften) sind bis spätestens Freitag, den 6. November 2015 an die zu richten. Raquet, Ortsbürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung - Personalverwaltung - Hauptstr Thaleischweiler-Fröschen Abstellen der Wasserversorgung Das Wasserwerk der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben wird wegen Reparaturarbeiten an der Wasserversorgungsleitung am Mittwoch, den in der Zeit von Uhr in der Hauptstraße, Gemeinde Petersberg die Wasserversorgung einstellen. In der gesamten Gemeinde Petersberg kann es dadurch zu Beeinträchtigungen in der Wasserversorgung kommen. Gez. Becker, Werkleiter Reifenberg Ortsbürgermeisterin Michaela Hüther Telefon: Adresse: michi.huether@myquix.de Sprechstunden: Wohnung, Hauptstr. 19 nach Vereinb. Dank Kita Plus ein Förderprogramm von Land Rheinland Pfalz, dass Kitas im Sozialraum unterstützt und die Weiterentwicklung von Kindertagesstätten gefördert wird. Wir, die Erzieherinnen erstellten zusammen mit den Kindern und dem Elternausschuss ein Konzept. Wichtig war nur, dass jeder mit einbezogen werden sollte. Dieses Konzept musste natürlich geprüft und bewilligt werden. In der letzten Arbeitswoche vor den Sommerferien war es dann soweit, die Genehmigung war da. Große Freude war in der Arche. So konnte dann Ende September, natürlich bei Sonnenschein, mit der Umsetzung des Konzeptes begonnen werden. Viele fleißige Helfer unter anderem Eltern, Kinder, Erzieher mit ihren Familien, Omas, Opas unser Gemeindearbeiter, Freunde der Kita, waren tatkräftig bei der Arbeit. So wurde unser Spielplatz jeden Samstag schöner. Endlich ist er nun fertig und er ist so toll geworden. WIR, die Kinder und Erzieherinnen möchten uns bei allen fleißigen Helfern recht herzlich bedanken. Auch die, die uns mit Getränken und Essen unterstützt haben ein großes Dankeschön. Ohne euch, wäre es nicht möglich gewesen. Im nächsten Jahr wird unser Spielplatz mit einem Gottesdienst feierlich eingeweiht. Denn zusammen geht alles besser. Rieschweiler-Mühlbach Ortsbürgermeister Heino Schuck Telefon: 0163/ Sprechstunden: nach telefonischer Vereinbarung adresse: ob-rieschw-mb@vgtw.de Internet: Amtliche Mitteilungen Gedenkfeier zum Volkstrauertag 2015 am 15. November Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger! In Gedenken an die Opfer von Krieg, Gewalt und Terror, im Gedenken an die Männer, Frauen und Kinder, die durch Kriegshandlungen, in Gefangenschaft, als Vertriebene und Flüchtlinge oder als Angehörige bestimmter Glaubensrichtungen ihr Leben lassen mussten, findet am Volkstrauertag, am Sonntag, den 15. November um Uhr in der Friedhofshalle im Ortsteil Rieschweiler

14 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015 unsere diesjährige, zentrale Gedenkfeier unserer Ortsgemeinde zum Volkstrauertag statt. Bei der Gedenkstunde werden von der Ortsgemeinde und dem Vereinsring unmittelbar im Anschluss an die Ansprachen Kränze an der Gedenkstätte am Friedhof niedergelegt. Am Denkmal im Ortsteil Höhmühlbach werden die Kränze am Vortag am Nachmittag niedergelegt. Unser Männergesangverein, eine Vertretung der Reservistenkameradschaft Primasens und unsere Pfarrerin, Frau Ulrike Höflich, gestalten die Gedenkfeier mit. Ich bitte die Bevölkerung und Vereine unserer Gemeinde zahlreich an der zentralen Gedenkfeier unserer Ortsgemeinde teilzunehmen. Ich glaube es tut uns gut, wenn wir durch eine zahlreiche Teilnahme zeigen, dass uns daran gelegen ist, dass dieser Tag einerseits nicht in Vergessenheit gerät und andererseits wir durch die Teilnahme dokumentieren, dass aktuell und künftig Gewalt, Fremdenhass und Intoleranz für unsere Gemeinschaft kein Zukunftsmodell sein kann und wird. Setzen wir durch unsere Teilnahme am Volkstrauertag ein deutliches Zeichen! Heino Schuck, Ortsbürgermeister Öffnungszeiten Gemeindebücherei Rieschweiler-Mühlbach Hohlweg 3, Rieschweiler-Mühlbach Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Es können auch gerne individuelle Termine vereinbart werden. Melden Sie sich gerne unter der angegebenen Telefonnummer oder unserer -Adresse. Tel.: , gemeindebuecherei-rieschweiler-muehlbach@web.de Vermittlerbibliothek für den Leihverkehrsverbund Rheinland-Pfalz und Saarland. Saalstadt Ortsbürgermeister Horst Höh Telefon 06375/1733 oder Sprechstunden: nach telefonischer Vereinbarung, -Adresse: buergermeister@saalstadt.de Schauerberg Ortsbürgermeister Martin Eichert Telefon 06375/ oder 0631/ Sprechstunden: nach telefonischer Vereinbarung Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung über die am Donnerstag, dem , 19:00 Uhr im Bürgerhaus Schauerberg, Hauptstraße 19, Schauerberg, stattfindenden öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates Schauerberg. Tagesordnung A) Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde gem. 16 a GemO 2. Schauerberger Kriegsschicksale ; hier: Buchpräsentation mit Herrn Uwe Benkel 3. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO); hier: Erlass der Haushaltssatzung mit -plan, Stellenplan und dem Investitionsplan für die Jahre 2015 und Verschiedenes/Wünsche/Anträge/Bekanntgaben B) Nichtöffentlicher Teil 1. Verleihung der Ehrenbürgerschaft nach 23 GemO; hier: Vorbesprechung und Beschlussfassung 2. Verschiedenes/Wünsche/Anträge/Bekanntgaben Schauerberg, den Für die Ortsgemeinde gez. Eichert, Ortsbürgermeister Amtliche Mitteilungen Einladung zur Einweihung des Glockenturmes in Schauerberg Am Freitag, den 20. November 2015 findet um Uhr die Einweihung des neu errichteten Glockenturms statt. Hierzu ergeht von der Ortsgemeinde Schauerberg eine herzliche Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger, auch an alle, die sich für die Projektumsetzung eingesetzt und sich aktiv an dem Glockenturmbau eingebracht haben. Gez. Eichert Martin Ortsbürgermeister Schmitshausen Ortsbürgermeister Markus Schieler Telefon 06375/7195 oder 0177/ Sprechstunden: nach telefonischer Vereinbarung, Öffentliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Schmitshausen für die Haushaltsjahr 2015 und 2016 vom Die am vom Ortsgemeinderat Schmitshausen beschlossene Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Schmitshausen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 wurde durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde geprüft, eine staatsaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich. Gemäß 97 GemO i.v. mit 24 Abs. 3 und 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekannt gemacht: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden Im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf , ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf , ,00 der Jahresfehlbetrag auf , ,00 2. Im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf , ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf , ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf , ,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf 0, 0, die außerordentlichen Auszahlungen auf 0, 0, der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0, 0, die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf , ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf , ,00

15 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015 d. Saldo d. Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.560, ,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , ,00 d. Saldo d. Ein- u. Auszahlungen a. Finanzierungstätigkeit auf , ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0,00 0,00 verzinste Kredite auf 6.560, ,00 zusammen auf 6.560, ,00 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) auf 300 v.h. 300 v.h. Grundsteuer B (für Grundstücke) auf 365 v.h. 365 v.h. Gewerbesteuer auf 365 v.h. 365 v.h. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: a) nach 5 Abs. 1 der Hundesteuersatzung für den ersten Hund 36, 36, für den zweiten Hund 48, 48, für jeden weiteren Hund 72, 72, b) nach 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde) für den ersten gefährlichen Hund 432, 432, für den zweiten gefährlichen Hund 576, 576, für jeden weiteren gefährlichen Hund 864, 864, 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), werden für 2015 / 2016 wie folgt festgesetzt: Wirtschaftswegebeitrag 15, /ha 15, /ha 6 Eigenkapital Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum ,21 Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum ,21 Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum ,21 Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum ,21 7 Wertgrenze für Investitionen Alle Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. Schmitshausen. den Schieler, Ortsbürgermeister Hinweis: Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Thaleischweiler-Fröschen, den I.V. Bold, Erster Beigeordneter Offenlegungshinweis Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Schmitshausen für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 gemäß 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Montag, den 9. November 2015 bis einschl. Dienstag, den 17. November 2015 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, während der Dienstzeit (montags bis freitags in der Zeit von Uhr bis Uhr und montags, dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr und mittwochs von Uhr bis Uhr) öffentlich ausliegt. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 5 eingesehen werden. Amtliche Mitteilungen Förderkreis der freiwilligen Feuerwehr Schmitshausen Am Freitag, dem veranstaltet der Förderkreis der freiwilligen Feuerwehr Schmitshausen seinen Martinsumzug. Hierzu sind alle Mitbürger mit ihren Kindern recht herzlich eingeladen. Beginn des Laternenumzuges ist um ca Uhr am Anwesen Grunder/Peifer in der Sonnenbergstr. Die Schmitshauser Bläsergruppe wird uns wieder begleiten. Anschließend findet das St. Martinsspiel statt. Für das leibliche Wohl aller ist mit Waffeln, Crepes, Würstchen und heißen und kalten Getränken bestens gesorgt. Kinder erhalten wie immer eine Brezel und einen Kinderpusch gratis. Auf Euren Besuch freut sich der Förderkreis.

16 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015 Unterrichtung der Einwohner gemäß 41 Abs. 5 GemO über die Ergebnisse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Schmitshausen vom ) Einwohnerfragestunde Ortsbürgermeister Schieler hat mitgeteilt, dass der Vorsitzende des Rosenvereins wissen möchte, ob die ehrenamtlichen Helfer des Vereins, die für die Gemeinde tätig sind, unfallversichert sind. 2) Der Gemeinderat hat der Haushaltssatzung mit -plan, Stellenplan und dem Investitionsplan für die Jahre 2015 und 2016 zugestimmt. 3) Bezüglich der Festlegung des neuen Verbandsgemeindenamens hat der Ortsgemeinderat keine Stellungnahme abgegeben. 4) Die Beschlussfassung über die beiden Tagesordnungspunkte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung v und den Änderungssatzungen vom und sowie Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom und der Änderungssatzung vom wurde auf eine spätere Sitzung verschoben. 5) Der Gemeinderat hat die Aufgabe Breitbandversorgung, als Selbstverwaltungsaufgabe der Ortsgemeinde Schmitshausen unter der Maßgabe, dass ein Ausgleich der bereits aufgewendeten Finanzmittel stattfindet, auf die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen- Wallhalben übertragen. Die Verbandsgemeinde überträgt dann die Aufgabe auf den Landkreis Südwestpfalz zur Wahrnehmung. 6) Am soll in der Partnergemeinde Walferdange mit einem Festakt die 45-jährige Partnerschaft der vier europäischen Gemeinden gefeiert werden. Der dortige Bürgermeister hat nun darum gebeten, Vorschläge für eine Beteiligung der Ortsgemeinde Schmitshausen zu unterbreiten. Die Ratsmitglieder sollen sich darüber Gedanken machen und Vorschläge an Ortsbürgermeister Schieler übermitteln. Schmitshausen, den gez. Schieler, Ortsbürgermeister Thaleischweiler-Fröschen Ortsbürgermeister Thomas Peifer Telefon 06334/ Sprechstunden: Nach telefonischer Vereinbarung im Rathaus der Verbandsgemeinde, Hauptstraße 52, Zimmer-Nr. 32, Internet-Adresse: thomas.peifer@vgtw.de Adventsmarkt der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen am 28. November 2015 Wir weisen alle Teilnehmer des Adventsmarktes der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen darauf hin, dass bis spätestens Freitag, 13. November 2015 nachfolgende Anträge gestellt werden müssen: - Grundsätzlich müssen sich alle Teilnehmer bei der Verbandsge- meindeverwaltung, Zimmer 28 anmelden und den Standplatz angeben. - Alle Teilnehmer, die alkoholische Getränke anbieten, müssen eine Gestattung gem. 12 Abs. 1 Gaststättengesetz bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 10, beantragen. - jeder Teilnehmer, der Musik (z.b. durch eine Kapelle oder Tonträger) darbieten will, muss bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 10 eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz beantragen. Anmeldeformulare und Gestattungsanträge sind bei der Verbands-gemeindeverwaltung, Zimmer 28 und am Bürger-Service- Center, in Thaleischweiler-Fröschen erhältlich. Eine Teilnahme am Adventsmarkt ist nur möglich, wenn alle erforderlichen Anträge bis spätestens Freitag, 13. November 2015 gestellt sind. Verbandsgemeindeverwaltung Wallhalben Ortsbürgermeister Berthold Martin Tel /208 adresse: ortsbuergermeister@wallhalben.de Sprechstunden: nach telefonischer Vereinbarung Öffentliche Bekanntmachungen Amtliche Mitteilungen Volkstrauertag 2015 Die Gedenkfeier aus Anlass des Volkstrauertages findet am 15. November 2015 um Uhr am Denkmal auf dem Friedhof im Ortsteil Thaleischweiler statt. Wir wollen an diesem Tag den Opfern von Krieg, Gewalt und Terror gedenken. Unter der Mitwirkung des Gesangvereins 1882, der Schwarzbachtaler Blasmusik und der Freiwilligen Feuerwehr wollen wir diese Feier gestalten. Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, mit ihrer Anwesenheit der Gedenkfeier einen würdigen Rahmen zu verleihen. Thomas Peifer, Ortsbürgermeister Vollzug der Gemeindeordnung (GemO); hier: Vertretung in der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen Herr Ortsbürgermeister Peifer befindet sich in der Zeit vom 2. November 2015 bis einschließlich 23. November 2015 nicht im Amt. In der Zeit vom 2. November 2015 bis einschließlich 15. November 2015 übernimmt die Vertretung der Erste Ortsbeigeordnete, Herr Martin Sema, Fichtenstraße 8, Thaleischweiler-Fröschen. In der Zeit vom 16. November 2015 bis einschließlich 23. November 2015 übernimmt die Vertretung der Ortsbeigeordnete, herr Volker Keller, Ringstraße 1, Thaleischweiler-Fröschen. Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Thaleischweiler-Fröschen Montag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Uhr Hauptstraße 27, Tel Vollzug der Gemeindeordnung (GemO); hier: Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom Der Gemeinderat Wallhalben hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom Der vollständige Wortlaut der Satzung ist nachfolgend in der heutigen Ausgabe des Amtsblattes abgedruckt und wird damit öffentlich bekannt gemacht. Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom Der Gemeinderat Wallhalben hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Erhebung von Ausbaubeiträgen (1) Die Gemeinde Wallhalben erhebt für den Hauptort Wallhalben wiederkehrende Beiträge für die Herstellung und den Ausbau von Verkehrsanlagen nach den Bestimmungen des KAG und dieser Satzung. Nicht vom Geltungsbereich dieser Satzung erfasst ist die Verkehrsanlage Adi-Dassler-Straße ( Gewerbegebiet Am Bendel ).

17 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015 (2) Ausbaubeiträge werden für alle Maßnahmen an Verkehrsanlagen, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen, erhoben. 1. Erneuerung ist die Wiederherstellung einer vorhandenen, ganz oder teilweise unbrauchbaren, abgenutzten oder schadhaften Anlage in einen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand, 2. Erweiterung ist jede flächenmäßige Vergrößerung einer fertiggestellten Anlage oder deren Ergänzung durch weitere Teile, 3. Umbau ist jede nachhaltige technische Veränderung an der Verkehrsanlage, 4. Verbesserung sind alle Maßnahmen zur Hebung der Funktion, der Änderung der Verkehrsbedeutung i.s. der Hervorhebung des Anliegervorteiles sowie der Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit einer Anlage. (3) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten auch für die Herstellung von Verkehrsanlagen, die nicht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) beitragsfähig sind. (4) Die Bestimmungen dieser Satzung gelten nicht, soweit Kostenerstattungsbeträge nach 135 a-c BauGB zu erheben sind. Ausbaubeiträge nach dieser Satzung werden nicht erhoben, wenn die Kosten der Beitragserhebung außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Beitragsaufkommen stehen. 2 Beitragsfähige Verkehrsanlagen (1) Beitragsfähig ist der Aufwand für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie selbstständige Parkflächen und Grünanlagen sowie für selbstständige Fuß- und Radwege. (2) Nicht beitragsfähig ist der Aufwand für Brückenbauwerke, Tunnels und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelags. 3 Ermittlungsgebiete (1) Die innerhalb der Ortslage Wallhalben gelegenen zum Anbau bestimmten Verkehrsanlagen bilden als einheitliche öffentliche Einrichtung das Ermittlungsgebiet (Abrechnungsgebiet, siehe Anlage 1) mit Ausnahme der Verkehrsanlage Adi-Dassler-Straße (Gewerbegebiet Am Bendel ). Die Begründung für das Abrechnungsgebiet Ortslage Wallhalben ist dieser Satzung als Anlage 2 beigefügt. (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen im Abrechnungsgebiet Ortslage Wallhalben nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in der Ortslage Wallhalben nach Abs. 1 ermittelt. 4 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle baulich, gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise nutzbaren Grundstücke, die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben. 5 Gemeindeanteil Der Gemeindeanteil beträgt 30 %. 6 Beitragsmaßstab (1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 10 v.h. Für die ersten beiden Vollgeschosse beträgt der Zuschlag einheitlich 20 %. (2) Als Grundstücksfläche nach Abs. 1 gilt: 1. ln beplanten Gebieten die überplante Grundstücksfläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der unbeplante Grundstücksteil dem Innenbereich nach 34 BauGB zuzuordnen, gilt als Grundstücksfläche die Fläche des Buchgrundstücks; Nr. 2 ist ggf. entsprechend anzuwenden. 2. Hat der Bebauungsplan den Verfahrensstand des 33 BauGB erreicht, ist dieser maßgebend. Nr. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Liegen Grundstücke innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB), sind zu berücksichtigen: a) bei Grundstücken, die an eine Verkehrsanlage angrenzen, die Fläche von dieser bis zu einer Tiefe von 40 m. b) bei Grundstücken, die nicht an eine Verkehrsanlage angrenzen, mit dieser aber durch einen eigenen Weg oder durch einen Zugang verbunden sind (Hinterliegergrundstücke), die Fläche von der zu der Verkehrsanlage hin liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von 40 m. c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt. d) Sind die jenseits der nach a) und b) angeordneten Tiefenbegrenzungslinie liegenden Grundstücksteile aufgrund der Umgebungsbebauung baulich oder in ähnlicher Weise selbstständig nutzbar (Hinterbebauung in zweiter Baureihe), wird die Fläche bis zu einer Tiefe von 80 m zugrunde gelegt. Sind die hinteren Grundstücksteile nicht in diesem Sinne selbstständig nutzbar und geht die tatsächliche bauliche, gewerbliche, industrielle oder ähnliche Nutzung der innerhalb der Tiefenbegrenzung liegenden Grundstücksteile über die tiefenmäßige Begrenzung nach a) und b) hinaus, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. Wird ein Grundstück jenseits der in Satz 1 angeordneten erhöhten Tiefenbegrenzungslinie tatsächlich baulich, gewerblich, industriell oder ähnlich genutzt, so verschiebt sich die Tiefenbegrenzungslinie zur hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung. 3. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan die Nutzung als Sportplatz, Freibad, Festplatz, Campingplatz oder Friedhof festgesetzt ist, die Fläche des im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstückes oder Grundstücksteiles vervielfacht mit 0,5. Bei Grundstücken, die innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles ( 34 BauGB) tatsächlich so genutzt werden, die Fläche des Grundstücks - gegebenenfalls unter Berücksichtigung der nach Nr. 2 angeordneten Tiefenbegrenzung - vervielfacht mit 0,5. (3) Für die Zahl der Vollgeschosse nach Abs. 1 gilt: 1. Für beplante Grundstücke wird die im Bebauungsplan festgesetzte höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse zugrunde gelegt. 2. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan nicht die Zahl der Vollgeschosse, sondern eine Baumassenzahl festgesetzt ist, gilt die durch 3,5 geteilte höchstzulässige Baumassenzahl Ist auch eine Baumassenzahl nicht festgesetzt, dafür aber die Höhe der baulichen Anlagen in Form der Trauf- oder Firsthöhe, so gilt die durch 3 geteilte höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die höchstzulässige Traufhöhe. Soweit der Bebauungsplan keine Festsetzungen trifft, gilt als Traufhöhe der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet. 3. Hat ein Bebauungsplan den Verfahrensstand des 33 BauGB erreicht, gelten Nr. 1 und 2 entsprechend. 4. Soweit kein Bebauungsplan besteht, gilt a) die Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse; ist ein Grundstück bereits bebaut und ist die dabei tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl höher als die in der näheren Umgebung, so ist die tatsächlich verwirklichte Vollgeschosszahl zugrunde zu legen. b) bei Grundstücken, die mit einer Kirche bebaut sind, die Zahl von zwei Vollgeschossen. Dies gilt für Türme, die nicht Wohnzwecken, gewerblichen oder industriellen Zwecken oder einer freiberuflichen Nutzung dienen, entsprechend. 5. Ist nach den Nummern 1-4 eine Vollgeschosszahl nicht feststellbar, so ist die tatsächlich vorhandene Traufhöhe geteilt durch 3 anzusetzen, wobei Bruchzahlen auf ganze Zahlen auf- und abzurunden sind. Als Traufhöhe gilt der Schnittpunkt der Außenseite der Dachhaut mit der seitlichen Außenwand. Die Höhe ist in der Gebäudemitte zu messen. 6. Bei Grundstücken, für die im Bebauungsplan eine sonstige Nutzung festgesetzt ist oder die außerhalb von Bebauungsplangebieten tatsächlich so genutzt werden (z.b. Sport-, Fest- und Campingplätze, Freibäder, Friedhöfe), wird bei vorhandener Bebauung die tatsächliche Zahl der Vollgeschosse angesetzt, in jedem Fall mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 7. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden dürfen, gilt die festgesetzte Zahl der Geschosse oder, soweit keine Festsetzung erfolgt ist, die tatsächliche Zahl der Garagen- oder Stellplatzgeschosse, mindestens jedoch ein Vollgeschoss. 8. Bei Grundstücken, die im Geltungsbereich von Satzungen nach 34 Abs. 4 BauGB liegen, werden zur Ermittlung der Beitragsflächen die Vorschriften entsprechend angewandt, wie sie bestehen für a) Grundstücke in Bebauungsplangebieten, wenn in der Satzung Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß getroffen sind, b) unbeplanten Grundstücke, wenn die Satzung keine Bestimmungen über das zulässige Nutzungsmaß enthält. 9. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen oder sich durch Umrechnung ergebenden Vollgeschosse gilt, wenn sie höher ist als die Zahl der Vollgeschosse nach den vorstehenden Regelungen. 10. Sind auf einem Grundstück mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Zahl von Vollgeschossen zulässig oder vorhanden, gilt die bei der überwiegenden Baumasse vorhandene Zahl. (4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten wird die nach den vorstehenden Regelungen ermittelte und gewichtete Grundstücksfläche um 20 v.h. erhöht. Dies gilt entsprechend für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Baugebieten und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ( 34 BauGB). Bei teilweise gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grundstücke) in sonstigen Baugebieten und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ( 34 BauGB) erhöhen sich die Maßstabsdaten um 10 v.h. (5) Abs. 4 gilt nicht für die Abrechnung selbstständiger Grünanlagen.

18 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/ Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke (1) Grundstücke, die sowohl von einer nach 13 dieser Satzung verschonten Verkehrsanlage erschlossen sind als auch von einer oder mehreren weiteren Verkehrsanlage(n) der Abrechnungseinheit erschlossen sind, werden nur mit 50 % ihrer gewichteten Grundstücksfläche angesetzt. (2) Kommt für eine oder mehrere der Verkehrsanlagen nach Abs. 1 die Tiefenbegrenzung nach 6 Abs. 2 dieser Satzung zur Anwendung, gilt die Regelung des Abs. 1 nur für die sich überschneidenden Grundstücksteile. 8 Entstehung des Beitragsanspruches Der Beitragsanspruch entsteht mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Jahr. 9 Vorausleistungen (1) Ab Beginn des Erhebungszeitraumes können von der Gemeinde Wallhalben Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge erhoben werden. (2) Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen. 10 Ablösung des Ausbaubeitrages Die Ablösung wiederkehrender Beiträge kann jederzeit für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren vereinbart werden. Der Ablösung wird unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kostenentwicklung die abgezinste voraussichtliche Beitragsschuld zugrunde gelegt. 11 Beitragsschuldner (1) Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstückes ist. (2) Mehrere Beitragsschuldner sind Gesamtschuldner. 12 Veranlagung und Fälligkeit (1) Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und sind zu den Fälligkeitsterminen , , und fällig. (2) Der Beitragsbescheid enthält: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. (3) Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden. 13 Öffentliche Last Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück. 14 ln-kraft-treten (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt für den Geltungsbereich dieser Satzung die Ausbaubeitragssatzung - Einzelabrechnung - vom der Ortsgemeinde Wallhalben außer Kraft. Die Ausbaubeitragssatzung - Einzelabrechnung - vom der Ortsgemeinde Wallhalben bleibt für die Verkehrsanlage Adi-Dassler-Straße (Gewerbegebiet Am Bendel ) in Kraft. Wallhalben, den Martin, Ortsbürgermeister Begründung für die Einteilung der Abrechnungsgebiete in der Ortsgemeinde Wallhalben Das Gemeindegebiet der Gemeinde Wallhalben wird in ein Abrechnungsgebiet eingeteilt. 1. Das Gewerbegebiet Am Bendel (Adi-Dassler-Straße) und die Ortslage Wallhalben sind durch eine nicht unbedeutende Außenbereichsfläche getrennt, da das Gewerbegebiet ca. 550 m von der Ortslage Wallhalben entfernt liegt. Deshalb wird das Gewerbegebiet Am Bendel nach der gültigen Rechtsprechung nicht in die Abrechnungseinheit Ortslage Wallhalben einbezogen. Für den Ausbau von Verkehrsanlagen im Gewerbegebiet Am Bendel, Adi-Dassler- Straße, findet weiterhin die Ausbaubeitragssatzung - Einzelabrechnung - der Ortsgemeinde Wallhalben vom Anwendung. 2. Die Abrechnungseinheit Ortslage Wallhalben besteht aus den übrigen Gemeindestraßen in den Gemarkungen Oberhausen und Wallhalben. Ausgenommen hiervon ist die Straße Am Ochsenberg, da diese sich in der Gemarkung Schmitshausen befindet, die nicht zum Gemeindegebiet der Ortsgemeinde Wallhalben gehört, sowie die Teilbereiche der Talstraße und Schulstraße, die sich ebenfalls in der Gemarkung Schmitshausen befinden. Da zwischen der Ortsgemeinde Schmitshausen und der Ortsgemeinde Wallhalben auch keine entsprechende Zweckvereinbarung für diese Gemeindestraßen besteht, sind diese - wie auch die Adi-Dassler-Straße - kein Bestandteil der Abrechnungseinheit Ortslage Wallhalben. Somit wird das Gemeindegebiet Wallhalben in ein Abrechnungsgebiet eingeteilt: Abrechnungsgebiet Ortslage Wallhalben Für das Gewerbegebiet Am Bendel, Adi-Dassler-Straße, gilt weiterhin die Ausbaubeitragssatzung - Einzelabrechnung - der Ortsgemeinde Wallhalben vom Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gem. 24 Abs. 6 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Thaleischweiler-Fröschen, Verbandsgemeindeverwaltung Peifer, Bürgermeister Ortsgemeinde Wallhalben Martin, Ortsbürgermeister Weselberg Ortsbürgermeister Hans Mangold Telefon: 06333/65366 o (mobil) Sprechstunden: bei Bedarf nach tel. Vereinbarung Winterbach Ortsbürgermeister Willi Schwarz Telefon 06337/6678 oder 0151/ Sprechstunden: nach telefonischer Vereinbarung Amtliche Mitteilungen Unterrichtung der Einwohner gemäß 41 Abs. 5 GemO über die Ergebnisse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Winterbach vom Der Ortgemeinderat hat der Haushaltssatzung mit -plan, Stellenplan und dem Investitionsplan für die Jahre 2015 und 2016 zugestimmt. 2. Der Ortsgemeinderat hat dem Namensvorschlag (Thaleischweiler- Wallhalben) für die neue Verbandsgemeinde zugestimmt. Eine Stellungnahme hierzu wurde nicht abgegeben. 3. Die Planung zu Errichtung einer Unterstellhalle für die Unterbringung und Lagerung der Arbeitsgeräte und Materialien wurde, wie zwischen der Verwaltung und dem Ortsbürgermeister abgestimmt, angenommen. Für die Errichtung der Unterstellhalle soll eine Zuwendung aus dem Investitionsstock 2016 in Höhe von 60 % durch die Verwaltung bis beantragt werden. 4. Der Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze der Landesstraße L 469 im Ortsteil Niederhausen wurde zugestimmt. 5. Der Gemeinderat hat die Aufgabe Breitbandversorgung, als Selbstverwaltungsaufgabe der Ortsgemeine Winterbach, auf die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen-Wallhalben übertragen. Die Verbandsgemeinde überträgt dann die Aufgabe auf den Landkreis Südwestpfalz zur Wahrnehmung. Winterbach, den gez. Schwarz, Ortsbürgermeister

19 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015 Einladung zum St. Martinsumzug in Winterbach Donnerstag, den Beginn ist um Uhr in der Winterbacher Kirche mit einem kleinen Spiel und einer Lichtermeditation der Kindergartenkinder. Anschließend ziehen wir mit unseren Laternen durchs Dorf bis zur Kindertagesstätte. Für das leibliche Wohl an diesem Abend sorgen der Förderkreis der Kita und die Winterbacher Feuerwehr. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! nicht-amtlicher teil Verbandsgemeinde Nachrichten und Hinweise Milch- und Geldspende für die Pirmasenser Tafel erbeten Nach sieben erfolgreich durchgeführten Aktionen, bei denen insgesamt fast Liter H-Milch und nahezu Euro gespendet wurden, ruft die Gemeinschaft für humanitäre Hilfe Vinningen e. V. erneut zu einer Spendenaktion zugunsten der Pirmasenser Tafel auf! Diese findet in der zweiten Novemberhälfte statt. Die gespendete H-Milch wird nach Ende der Spendenaktion, also in der 1. Dezemberwoche, von den Helfern der Gemeinschaft und der Tafel abgeholt und an die Pirmasenser Tafel zur Verteilung an bedürftige Familien aus der Region weitergeleitet. Sammelstellen sind voraussichtlich wieder alle örtlichen Kindertagesstätten und wenn vorhanden, die Schulen, und zwar in allen Ortschaften der ehemaligen Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen. Bei diesen können die Spender, Kinder, deren Eltern, aber auch sonstige Bürger und Bürgerinnen die zur Verfügung gestellten Tetra-Packs abgeben. Ist für die Kinder und Jugendlichen das Mitnehmen der Milch zu umständlich, werden ersatzweise auch gerne ein oder mehrere 50 Cent-Stücke entgegengenommen. Geldspenden sollen wieder für den Ankauf von weiteren Lebensmitteln wie Kakao, Hartwurst, Öl, Zucker, Kaffee usw. verwendet werden, um auch bei den bedürftigen Familien etwas Festtagsstimmung aufkommen zu lassen. Diese können ab sofort getätigt werden auf das Spendenkonto bei der VR-Bank Pirmasens, IBAN DE , Stichwort Sammelaktion Tafel Spendenquittungen zwecks steuerlicher Absetzung beim Finanzamt sind erst erforderlich, wenn der Spendenbeitrag 200 Euro überschreitet. Ansonsten genügt der Einzahlungsbeleg. Auf Wunsch werden Spendenquittungen ausgestellt. Alle Spender können versichert sein, dass ihre Spende wie in der Vergangenheit voll und ganz für den genannten Zweck eingesetzt wird, und zwar unmittelbar, das heißt noch vor Weihnachten. Falls noch Fragen auftauchen, wird die 1. Vorsitzende Antje Feldner, Tel /7646 gerne Rede und Antwort stehen. Herzliche Einladung Das Mobile Elterncafé ist am Donnerstag, den 19. November auf Einladung des Kindergartens wieder in Maßweiler zu Gast. Alle Eltern und Erziehende, auch von Grundschulkindern, sowie Interessierte sind zwischen und Uhr herzlich in den Kindergarten, Schulstr. 24 a eingeladen. Bei Tee, Kaffee und Gebäck ist Gelegenheit für eine Pause vom Alltag und für den Austausch miteinander. Auf Wunsch hat eine Elternbegleiterin Zeit und ein offenes Ohr für Sorgen und Fragen von Erziehenden und hilft, z.b. Neu-Hinzugezogenen bei der Suche nach notwendigen Informationen oder nach den richtigen Ansprechpartnern. Das Mobile Elterncafé ist eine Veranstaltung im Rahmen des Bündnisses für Familie und hier des Netzwerkes Familienbildung der Katholischen Familienbildungsstätte. Weitere Termine sind schon geplant - bitte achten Sie auf ausliegende Flyer und Veröffentlichungen im Amtsblatt. Bei An- und Rückfragen können Sie sich gerne an Elisabeth Schmutzler wenden unter oder unter Behörden Auf den Flügeln bunter Träume Das Salonorchester Cosella gastiert am Sonntag, 15. November, Uhr im Rathaussaal in Wallhalben. Die zwölf Musiker von Cosella entführen dann ihre Zuhörer auf den Flügeln bunter Träume mit Melodien von Hermann Dostal, Franz Grothe, Robert Stolz, Gerhard Winkler, Emmanuel Chabrier, Franz Léhar, Paul Lincke, Peter Kreuder und weiteren Klassikern der Salonmusik. Die Moderation an dem Abend sowie den gesanglichen Part übernimmt die Sopranistin Martina Veit. Das Salonorchester Cosella wurde 2011 von Mitgliedern des Westpfälzischen Symphonieorchesters gegründet und um einige auswärtige Musiker erweitert. Das Repertoire umfasst Salonstücke des 19. Jahrhunderts, Operettenmelodien, Musik aus der Frühzeit des Tonfilms, argentinische Tangos und Schlager aus den zwanziger bis fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Stücke werden zum Klingen gebracht von vier Geigen, zwei Celli, Kontrabass, Flöte, Klarinette, Klavier und Gitarre. Für Erwachsene kostet der Eintritt sieben Euro, für Schüler vier Euro. Auf Wunsch werden Karten reserviert über die Kreismusikschule, Telefon 06331/ Vereine und Verbände Pflegestützpunkt Waldfischbach-Burgalben Zu Hause pflegen-aber wie? Plötzliche oder sich anbahnende Pflegebedürftigkeit überfordert oft alle Beteiligten. Betroffene und ihre Angehörigen müssen sich mit vielen Fragen auseinandersetzen: - Wie viel Hilfe brauche ich wirklich? - Welche Hilfsangebote gibt es? - Welche Kosten kommen auf mich zu? - Wie organisiere ich die Hilfen? - Welche Möglichkeiten zur Prävention und Rehabilitation gibt s? - Was muss organisiert werden, damit ein Leben zu Hause möglich bleibt? - Welche Rechte und Pflichten habe ich? Im Pflegestützpunkt finden Sie Rat bei Fachkräften, die die rechtlichen und regionalen Rahmenbedingungen genau kennen: Ihre Ansprechpartner: Petra Kumschlies Tel.: 06333/ Angelo Lizzi Tel.: 06333/ Pflegestützpunkt Waldfischbach-Burgalben Schillerstr. 1, Waldfischbach-Burgalben, Fax: 06333/ , petra.kumschlies@pflegestuetzpunkte.rlp.de oder angelo.lizzi@pflegestuetzpunkte.rlp.de

20 Thaleischweiler-Fröschen - Wallhalben Ausgabe 45/2015 Unsere Sprechzeiten in den Verbandsgemeinden (VG): - in Waldfischbach-Burgalben, Schillerstr.1 (Ärztehaus) Montag 09:00-10:00 Uhr und 15:00-17:00 Uhr Dienstag bis Freitag von 09:00-10:00 Uhr und Hausbesuche und Termine nach Vereinbarung - in der VG Rodalben: Bitte Zimmernummer an der Zentrale erfragen, Danke! Nächster Termin: Mi. 11.November 2015 von Uhr - in der ehemaligen VG Wallhalben: Zimmer 116, nächster Termin: Di., 10. November 2015 von Uhr Vogelzuchtverein Pirmasens und Umgebung Vogelschau und Vereinsmeisterschaft Der Vogelzuchtverein stellt aus in der Dreiherrensteinhalle in Peterberg. Am Samstag, den 7. November und am Sonntag, den 8. November findet in der Dreiherrensteinhalle die Vereinsschau des Vogelzuchtvereins Pirmasens und Umgebung statt. Die Ausstellung ist am Samstag, den von Uhr bis Uhr und am Sonntag, den von Uhr bis Uhr geöffnet. Zum Abschluss des Zuchtjahres werden die von den Vereinsmitgliedern gezüchteten Vögel durch drei Preisrichter bewertet. Zur Prämierung werden Farbkanarien, einheimische und fremdländische Finken, Sittiche und exotische Vögel wie Prachtfinken vorgestellt. In einer großen Rahmenschau werden Vögel aus Australien Asien, Afrika und Europa gezeigt, diese Rahmenschau soll den Besuchern einen Einblick in die wunderbare Welt unserer gefiederten Freunde vermitteln. Für das leibliche Wohl der Besucher ist bestens gesorgt. Am Samstagabend findet die Siegerehrung der Züchter sowie die Ehrung der Jubilare statt, dazu sind alle Vogelfreunde aus Stadt und Land sowie die Gönner des Vereins recht herzlich eingeladen. Alterskameraden der Feuerwehren Zu unserer nächsten Mitgliederversammlung am Sonntag, dem 8. November 2015, um 09:30 Uhr in Contwig, im Feuerwehrhaus ergeht an alle Mitglieder herzliche Einladung. Die Tagesordnung wird zu Beginn der Versammlung bekanntgegeben. Wir bitten um recht zahlreiche Beteiligung. Imkerverein Moosalbtal Einladung zur Jahresabschlussversammlung Unser nächstes Treffen findet als Jahresabschluss am Sonntag, den 8. November 2015, 14:30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus in Donsieders statt. Hierzu sind auch die Partner und Angehörige herzlich eingeladen. Nach der Besprechung der anstehenden Arbeiten und der Rückschau auf das beendete Bienenjahr wollen wir bei Kaffee und Kuchen das Vereinsjahr ausklingen lassen. Biedershausen LandFrauen Krähenberg-Biedershausen Kreativabende Unser Gemeindeweihnachtsbaum soll dieses Jahr in neuem Glanz erstrahlen! Und da Upcycling dieses Jahr unser Thema ist, wollen wir diesem auch beim Baumschmuck folgen. Deshalb bringt bitte ausgemusterte kleine Dekoartikel und wetterfestes Schleifenband in Rot oder Gold mit. Wir treffen uns Donnerstag, und Freitag, jeweils ab Uhr im DGH Krähenberg. Auch Nichtmitglieder sind wie immer herzlich willkommen und wer nicht basteln will, kann gerne trotzdem dabei sein! Herschberg Der Kaninchenzuchtverein P 74 Herschberg lädt ein zum Herbstfest im Hasenheim Freitag, 6. November 2015, Uhr Preisschafskopfturnier Samstag. 7. November 2015, ab Uhr Hasenpfeffer mit Knödel und Salat Rollbraten mit Knödel und Salat Tombola Ausgabe ab Uhr Wir freuen uns auf Ihren Besuch. SV 1908 Herschberg e.v. Rückblick PSV Pirmasens - SV Herschberg II 2:2 Tore: 1:1 L. Götzen, 1:2 P. Nidezki SG Meisenheim - SV Herschberg 1:1 Tor: 1:1 Jan Böhr Vorschau Am kommenden Wochenende bestreitet der SV Herschberg folgende Heimspiele: Sonntag, :45 Uhr SV Herschberg II - SG Thaleischweiler-Fröschen 14:30 Uhr SV Herschberg - SV Nanzdietschweiler Die Spieler freuen sich auf die Unterstützung ihrer Fans! Hettenhausen Schützenverein Edelweiß Hettenhausen Wir feiern Kerb im Schützenhaus Freitag Gaststättenbetrieb mit Eichung der Straußbuwe unn -mäd Samstag Tanzmusik ab Uhr mit Party-Express Einlass ab Uhr Sonntag Frühschoppen ab Uhr Umzug der Straußbuwe unn -mäd ab Uhr, im Anschluss Kerweredd Montag Musikalischer Frühschoppen ab Uhr Ab Uhr geschlossen Am Sonntag und Montag erfolgt keine Essenzubereitung! Die Straußjugend und die Edelweiß-Schützen laden herzlich zur letzten Kerb des Jahres ein. Wir freuen uns auf euch! Landfrauenverein Herschberg Veranstaltungen im November Der nächste Kochkurs findet am Mittwoch, 18. November 2015, um Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt. Thema des Abends: Wiederentdeckte Salatsorte - Eiskraut. Es referiert Frau Köller. Es ergeht herzliche Einladung an alle Mitglieder sowie an interessierte Nichtmitglieder. Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am Samstag, 28. November 2015 um Uhr im Restaurant Zum Hannes in Winterbach statt. Wir bitten um Anmeldung bis spätestens Montag, 23. November 2015 bei Bastian M. (Tel. 1400) oder Bauer G. (Tel. 320).

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße Jahrgang Nummer Datum 2015 14 21.04.2015 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung betr. Haushaltsplan und Haushaltssatzung des Zweckverbandes Paul-Moor-Schule für das Haushaltsjahr 2015 Seite 38-41 Öffentliche

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom 06.11.2012 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 09/2015 Ausgegeben am 13.03.2015 Seite 69 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 16.03.2015

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Datum Inhalt Seite. 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003 AMTSBLATT Nr. 43 vom 07.11.2003 Auskunft erteilt: Frau Brettschneider I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Dat Inhalt Seite 30.10.03 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015

AMTSBLATT. der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Inhalt : Öffentliche Bekanntmachungen : Haushaltssatzung für das Jahr 2015 AMTSBLATT der Stadt Neustadt an der Weinstraße Herausgabe, Verlag und Druck: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Hauptabteilung Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Gremien Marktplatz 1 67433 Neustadt

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2015 vom 31.07.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der

Mehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde St.Goar-Oberwesel für das Jahr 2015 vom 05.01.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland- Pfalz in der Fassung

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2014 vom 02.07.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153) in der

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 für die Stadt Zossen 8. Jahrgang Zossen, 21. Dezember 2011 Nr. 21 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 21. Dezember 2011 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

Meldewesen. An, Ab- und Ummeldung

Meldewesen. An, Ab- und Ummeldung Meldewesen Melde- und Abmeldebestätigung Was ist eine Meldebestätigung, was ist eine Abmeldebestätigung? In bestimmten Situationen müssen Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz dokumentieren oder beweisen können,

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

N i e d e r s c h r i f t

N i e d e r s c h r i f t N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Bärweiler vom 07. Januar 2015 Sitzungsort: Haus am Dorfplatz Anwesend: Schriftführer/in: Es fehlen: Vorsitzender:

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde Zugleich amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Nortorf, des Schulverbandes Nortorf der Gemeinden Bargstedt, Bokel, Borgdorf-Seedorf, Brammer, Dätgen, Eisendorf, Ellerdorf, Emkendorf, Gnutz, Groß Vollstedt,

Mehr

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Stadtwerke Braunfels für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Braunfels hat in Ihrer Sitzung am 10.04.2014 gemäß 10 Absatz 2 Ziffer 4

Mehr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 4 vom 24.01.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7

Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Jahrgang 2015 Herausgegeben zu Winterberg am 03.06.2015 Nr. 7 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

Teilnehmerlogin VHS Meppen Anleitung, Stand: 28.07.2015

Teilnehmerlogin VHS Meppen Anleitung, Stand: 28.07.2015 Volkshochschule Meppen Postfach 17 62 49707 Meppen Teilnehmerlogin VHS Meppen Anleitung, Stand: 28.07.2015 Ansprechpartner: Oliver Hankofer, Tel.: 05931 9373-35 oliver.hankofer@vhs-meppen.de Freiherr-vom-Stein-Str.

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

Heidelberger Lebensversicherung AG

Heidelberger Lebensversicherung AG Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 3 vom 30.01.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 23.01.04 Bekanntmachung über die überörtliche Prüfung der Haushalts-

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 5 vom 18.03.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 für den Landkreis Teltow-Fläming 18. Jahrgang Luckenwalde, 22. Februar 2010 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Haushaltssatzung des Landkreises Teltow-Fläming für das Haushaltsjahr 2009...3 Bekanntmachungsanordnung...

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für das Jahr 2014 vom 24.07.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für das Jahr 2014 vom 24.07.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für das Jahr 2014 vom 24.07.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l

HA Trittau, Drucksache 3/2014. P r o t o k o l l HA Trittau, Drucksache 3/2014 P r o t o k o l l über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Trittau am Dienstag, den 26.08.2014, um 19.45 Uhr, im kleinen Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Hausten Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hausten vom 17. März 2010 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz, der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2015 Nr. 5 Mittwoch, 18. Februar 2015 von Seite 29 bis 35 Inhalt dieser Ausgabe: AMTLICHER TEIL Haushaltssatzung KDWV Seite 30 Eichung von Messgeräten

Mehr

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01)

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01) Stadt Friedrichshafen Stiftungssatzung für behinderte Kinder Aufgrund von 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBl. S. 577), zuletzt geändert am 8. November

Mehr

Ideen für die Zukunft haben.

Ideen für die Zukunft haben. BREMEN WÄHLT AM 10. MAI 2015 Ideen für die Zukunft haben. Leichte Sprache Kurz und bündig. www.spd-land-bremen.de Bürgermeister, Hanseat, Bremer. Foto: Patrice Kunde Liebe Menschen in Bremen, am 10. Mai

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Tipps. Umzug. Stadtgemeinde Mistelbach. für den WOHNSITZÄNDERUNG. Was müssen Sie alles beachten? Tipps für den Umzug.indd 1 07.03.

Tipps. Umzug. Stadtgemeinde Mistelbach. für den WOHNSITZÄNDERUNG. Was müssen Sie alles beachten? Tipps für den Umzug.indd 1 07.03. Stadtgemeinde Mistelbach Tipps für den Umzug WOHNSITZÄNDERUNG Was müssen Sie alles beachten? Tipps für den Umzug.indd 1 07.03.2012 09:10:59 Tipps für den Umzug.indd 2 07.03.2012 09:10:59 Liebe Mitbürgerinnen,

Mehr

Informationen zu den Buchungszeiten in den katholischen und evangelischen Kindertagesstätten

Informationen zu den Buchungszeiten in den katholischen und evangelischen Kindertagesstätten Informationen zu den Buchungszeiten in den katholischen und evangelischen Kindertagesstätten Kindertagesstätte Käthe-Luther Kath. Kindergarten Christkönig Katholische Kindertagesstätte Maria Schutz und

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'

Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag 19.03.2014 Nummer: 10 Inhaltsverzeichnis 24. HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HÜRTH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 Seite/n 62-64 Herausgeber: Bezug: Stadt Hürth Der Bürgermeister

Mehr

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2

17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 11. März 2008 Nr.: 10 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ludwigsfelde 2 2. der nichtöffentlichen Sitzung

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90

Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis samt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom 20.02.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom 20.02.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kettig für das Jahr 2013 vom 20.02.2013 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GBL: S. 153), zuletzt

Mehr

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Lünebach für das Jahr 2012 vom 31.05.2012 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Besser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge.

Besser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge. Foto: AndreasF. / photocase.com Besser betreut, weniger bezahlt: einfach Bethge. Vertrauen Sie unserer langjährigen Erfahrung als Verwaltungsexperte. Sie möchten 24 Stunden am Tag technischen Service?

Mehr

Darum geht es in diesem Heft

Darum geht es in diesem Heft Die Hilfe für Menschen mit Demenz von der Allianz für Menschen mit Demenz in Leichter Sprache Darum geht es in diesem Heft Viele Menschen in Deutschland haben Demenz. Das ist eine Krankheit vom Gehirn.

Mehr

Unsere Ideen für Bremen!

Unsere Ideen für Bremen! Wahlprogramm Ganz klar Grün Unsere Ideen für Bremen! In leichter Sprache. Die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat diesen Text geschrieben. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Adresse: Schlachte 19/20 28195 Bremen Telefon:

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 45 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 05.11.2014 Jahrgang 2014 Inhaltsverzeichnis 04.11.2014 Märkischer Kreis Entwurf der Haushaltssatzung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 12. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die e 2014 und 2015 2 Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen.

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

Bildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen

Bildung und Teilhabe. Allgemeine Informationen Bildung und Teilhabe Allgemeine Informationen Bildung und Teilhabe Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören: Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf Erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung Angemessene

Mehr

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30

Mehr

1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015

1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Veröffentlichung: 17.04.2015 Inkrafttreten: 18.04.2015 1 Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens Altstadt für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Eltern- Newsletter KOMMUNALE KINDERTAGESSTÄTTE ARCHE NOAH. März 2013. 2013 Ausgabe 2. T H E M E N I N D I E S E R AUSGABE: Zähne putzen

Eltern- Newsletter KOMMUNALE KINDERTAGESSTÄTTE ARCHE NOAH. März 2013. 2013 Ausgabe 2. T H E M E N I N D I E S E R AUSGABE: Zähne putzen 2013 Ausgabe 2 sches Eltern- Newsletter März 2013 KOMMUNALE KINDERTAGESSTÄTTE ARCHE NOAH DER ORTSGEMEINDE KETTIG T H E M E N I N D I E S E R AUSGABE: Zähne putzen in der Kita Brandschutzwoche Organisatori-

Mehr

Wenn Väter und Mütter Ihre Kinder in unserer Schule gut betreut und versorgt wissen wollen, dann sind Sie bei uns richtig!

Wenn Väter und Mütter Ihre Kinder in unserer Schule gut betreut und versorgt wissen wollen, dann sind Sie bei uns richtig! Schulleitung Ühlingen Schulstr. 12 79777 Ühlingen Birkendorf Telefon 07743 / 920390 Fax 07743 / 9203920 poststelle@schluechttal.schule.bwl.de H. Zillessen - Rektor www.schluechttal-schule.de G r u n d

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines

Mehr

Aufruf für die Mitarbeit im BETROFFENENRAT beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Aufruf für die Mitarbeit im BETROFFENENRAT beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Aufruf für die Mitarbeit im BETROFFENENRAT beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Betroffene von sexueller Gewalt in der Kindheit sind eingeladen, die Arbeit des Unabhängigen

Mehr

Bürgerbüro Rheinstetten. Bürgerbefragung 2010. Das Ergebnis

Bürgerbüro Rheinstetten. Bürgerbefragung 2010. Das Ergebnis Bürgerbüro Rheinstetten Bürgerbefragung 2010 Das Ergebnis Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Sie haben durch Ihre Teilnahme an der Bürgerbefragung über unser Bürgerbüro dazu beigetragen, die dort zusammengefassten

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG SATZUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT der Stadt Steinheim an der Murr vom 21. März 2002 Satzung der Jagdgenossenschaft Steinheim I 7 SATZUNG DER JAGDGENOSSENSCHAFT

Mehr