Das System ist auf alle Regionen der Bundesrepublik anzuwenden. Das Kölner Instrumentarium wendet sich an

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1 Das "Kölner Instrumentarium" will ein Kompass in der Landschaft der beruflichen Rehabilitation sein. Es wurde 2000 in Köln im Rahmen einer Bestandsaufnahme gemeinsam mit Experten der Therapie und Rehabilitation, denen hier unser Dank gilt, entwickelt. Das System ist auf alle Regionen der Bundesrepublik anzuwenden. Das Kölner Instrumentarium wendet sich an Psychiatrieerfahrene, Angehörige und Fachleute die eine Orientierung über die verschiedenen Schritte auf dem Weg zur beruflichen Integration psychisch kranker oder behinderter Menschen wünschen. Das "Kölner Instrumentarium" erlaubt, das System der beruflichen Integration in einer Region zu beschreiben und zu erkennen, welche Angebote vorhanden und gut zugänglich sind und welche noch entwickelt werden müssen.

2 Kölner Instrumentarium Der Kompass für Wege in Arbeit 15 Funktionen im Überblick Integration in Arbeit Überprüfung Rehabilitationserfolg 15 Vorbereitung auf die berufliche Rehabilitation 2 Orientierung über Reha-Möglichkeiten Langfristige Sicherung der Arbeit 14 3 Belastungserprobung Begleitung in 13 4 Aufbau von Grundder Startphase arbeitsfähigkeiten 1 Vermittlung in 12 Lebensziel- 5 Beratung durch Arbeit planung Rehaträger Unterstützung 11 6 Abklärung und Stellensuche Rehaplanung Ausbildung/Umschulung 10 7 Vorbereitung auf Erstausbildung 9 8 Berufliches Training Berufsfindung Berufliche Rehabilitation Ständige Redaktionsgruppe des Kölner Instrumentariums: Herr Dr. Albers, Gesundheitsamt Mettmann; Frau Haerlin, Köln (copyright); Herr Janssen, Internetberater Köln; Herr Dr. Mecklenburg, Köln (copyright); Frau Prönneke, Kölner Verein für Rehabilitation e.v., Köln; Herr Seidl, BTZ Köln; Frau Steier-Mecklenburg, BTZ Köln Sie finden dieses Dokument online unter Stand: Januar 2011

3 Fallbeispiel Fallbeispiel: Herr Müller Herr Müller ist ein im Kontakt offener 34-jähriger Mann, der auf Empfehlung des Sozialdienstes der örtlichen psychiatrischen Klinik zur Erstberatung ins Berufliche Trainingszentrum (BTZ) kam. Im Anschluss an die einstündige Beratung wurde ein Protokoll mit Herrn Müller abgestimmt und verfasst. Das Protokoll enthält Aussagen zu seinem beruflichen Werdegang, seiner gesundheitlichen und psychosozialen Situation, seinen Zielen, den Empfehlungen des BTZ und die Vereinbarungen, die mit Herrn Müller getroffen wurden. Das Original des Protokolls nimmt Herr Müller direkt im Anschluss an die Erstberatung mit. Zu seinem beruflichen Werdegang Herr Müller schloss in seiner Heimatstadt Heilbronn eine Ausbildung als Tischler ab, da sein Onkel eine Tischlerei betrieb, die er übernehmen sollte. Herr Müller wollte dies nicht und arbeitete nur ein Jahr dort. In den nächsten sechs Jahren war er in drei anderen Tischlereien und einem Baustoffmarkt für jeweils ein Jahr tätig. Aufgrund eines Wirbelsäulenleidens schulte er im Anschluss zum Industriekaufmann um. Jedoch fand er trotz gutem Abschluss und vielen Bemühungen keine Stelle. Nunmehr 28-jährig wollte er in einer Großstadt leben. Die Wahl fiel auf Köln, wo er wiederum mangels kaufmännischer Angebote eine Stelle als Küchenverkäufer in einem Möbelgroßhandel inne hatte. Dort konnte er seine schreinerischen und kaufmännischen Kenntnisse nutzen. Obwohl Herr Müller eine kontaktfreudige Person ist, belastete ihn schließlich gerade der Kundenverkehr, der einen wichtigen Teil seiner Arbeit ausmachte. Zur gesundheitlichen und psychosozialen Situation Die bipolare Erkrankung mit manischen Phasen kam für ihn aus heiterem Himmel. Herr Müller kündigte seine Stelle und ist bis heute, also seit drei Jahren, arbeitslos bzw. krank. Er bemühte sich gar nicht mehr um andere Stellen, da er sich seither psychisch zu instabil fühlte. Zunächst suchte er einen Facharzt auf, wurde zwangseingewiesen und zweimal für mehrere Wochen stationär behandelt. Eine freiwillige Behandlung in einer Tagesklinik schloss sich im Folgejahr an. Im Anschluss nahm er ein weiteres Jahr an einer Gesprächstherapie teil und befindet sich bis heute in fachärztlicher Behandlung. Er vertraut vor allem den Medikamenten, die seine affektiven Schwankungen abmildern und insgesamt eine Besserung brachten, obwohl er bis heute keine Erklärung für seine Krankheit gefunden hat. Herr Müller hat noch guten Kontakt zu seiner Familie in Heilbronn. Die Tischlerei des Onkels wurde inzwischen verkauft. Er lebt und versorgt sich alleine und hat einen Freundeskreis in Köln gefunden. Zu seinen Zielen Derzeit traut er sich keine Arbeitsstelle zu, hat jedoch das Ziel, schrittweise wieder im Arbeitsleben Fuß zu fassen, am ehesten im kaufmännischen Bereich als Teilzeitkraft. Seine Kenntnisse als Schreiner, immerhin über zehn Jahre gesammelt, ist er bereit einzubringen. Allerdings äußert er Ängste, wiederum keine Stelle zu finden und benötigt eine intensive Unterstützung bei der Stellensuche und Vermittlung, sowie eine gute Begleitung.

4 Er möchte zunächst seine Belastungsfähigkeit erproben und Grundarbeitsfähigkeiten aufbauen in der Hoffnung, sein Selbstvertrauen wieder zu finden. Empfehlung des BTZ Das BTZ unterstützt Herrn Müllers Plan. Vorbehaltlich der Kostenzusage und eines weiteren Gespräches im kaufmännischen Bereich, kann das BTZ ein berufliches Trainingsangebot von zwölf Monaten anbieten mit dem Ziel der anschließenden Stellenaufnahme auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es ist dabei abzuklären, in welcher Weise er auf vergangenen Berufserfahrungen aufbauen, und welche tragfähigen Rahmenbedingungen einer zukünftigen Stelle er für sich erarbeiten kann. Dies wird bei den Praktika während des Trainings und der gemeinsamen Suche und Vorbereitung auf eine Stelle ausschlaggebend sein. In der manischen Phase neigt er dazu, zu viel Geld auszugeben. Daher wird empfohlen, die Frage eines gesetzlichen Betreuers zu bedenken, um seine finanzielle Situation besser in den Griff zu bekommen und keine Lohnpfändung beim zukünftigen Arbeitgeber befürchten zu müssen. Vereinbarung mit Herrn Müller Das BTZ trifft folgende Vereinbarungen: Herr Müller wird einen Termin für ein Gespräch im kaufmännischen Trainingsbereich des BTZ erhalten und danach entscheiden, ob er das Angebot annehmen kann. Er wird umgehend einen Antrag auf berufliche Rehabilitation stellen. Diesem Antrag wird er eine Kopie des Gesprächsprotokolls sowie eine Stellungnahme seines Facharztes beilegen und auf eine dann folgende Beratung durch den Rehabilitationsträger warten. Mit seinem Facharzt wird Herr Müller dieses Ergebnis sowie die Frage eines gesetzlichen Betreuers besprechen. Zur Vorbereitung auf das Berufliche Training, das mit einer Halbtagstätigkeit beginnt, wird Herr Müller sich an eine Praxis für Ergotherapie wenden und sich informieren, ob er dort seine Grundarbeitsfähigkeiten aufbauen kann. Er bittet ggf. seinen behandelnden Arzt um eine entsprechende Verordnung. Sollte dies nicht möglich und passend sein, so wird er sich wegen dieser Fragestellung mit dem zuständigen Sozialpsychiatrischen Zentrum in Verbindung setzen. Herr Müller wird das BTZ nach vier Wochen informieren, wie dieser Plan sich umsetzen lässt und wenn nötig eine weitere Beratung in Anspruch nehmen. Herr Müller erhält das Original des Protokolls mit den o.g. Vereinbarungen. Es wird mit ihm beraten und entschieden, wer eine Kopie des Protokolls erhalten soll, die er ggf. selbst überreicht, wie z.b : sein Facharzt die Reha-Abteilung der Arbeitsagentur die ergotherapeutische Praxis ggf. das sozialpsychiatrische Zentrum

5 In der Folge der Erstberatung entschied sich Herr Müller für ein Training im BTZ. Zur Vorbereitung sucht er eine ergotherapeutische Praxis auf mit dem Schwerpunkt der Belastungserprobung. Training im BTZ Herr Müller begann das Berufliche Training im BTZ mit guter Motivation und konnte auch die Orientierungsphase mit einer Arbeitszeit von vier Stunden pro Tag gut erfüllen. Mit Steigerung der Arbeitszeit und der berufsspezifischen Anforderungen in der Qualifizierungsphase stellten sich jedoch erhebliche Schwankungen der Pünktlichkeit und Selbstorganisation ein. Gehäufte Krankschreibungen signalisierten seine Belastungsgrenze. Es konnte ein Zusammenhang festgestellt werden zwischen unregelmäßiger Einnahme der Medikamente und einem bisher unentdeckten Alkoholproblem. Im fünften Monat des Trainings kam es zu einer krisenhafter Zuspitzung und der Notwendigkeit einer stationären Behandlung und der Unterbrechung des beruflichen Trainings. Während der stationären Behandlung wurde die Frage der Medikation und des Alkoholproblems offensiv bearbeitet und mit psychoedukativen Gesprächen Verständnis für die Zusammenhänge zwischen der bipolaren Erkrankung und dem Alkohol Abusus erreicht. In der stationären und anschließenden teilstationären Arbeitstherapie konnte er seine Grundarbeitsfähigkeiten wieder gewinnen. Das berufliche Training im BTZ konnte wieder aufgenommen werden. Im weiteren Verlauf gelang die berufspezifische Qualifizierung im kaufmännischen Bereich, einschließlich eines Praktikums in einem kleinen Unternehmen. Ein weiteres Praktikum in einem Möbelversandgeschäft führte dort zu einer Arbeitsstelle. Nach dieser intensiven Unterstützung bei der Stellensuche mit erfolgreicher Vermittlung bot das BTZ Herrn Müller zusätzlich eine sechsmonatige Begleitung in der Startphase am Arbeitsplatz an. Gefördert wurde der berufliche Einstieg durch Eingliederungszuschüsse der Agentur für Arbeit. Für die langfristige Sicherung des Arbeitsplatzes wurde bereits frühzeitig Kontakt mit dem Integrationsfachdienst (IFD) aufgenommen. Herr Müller war zuerst wenig motiviert, sich auf eine neue Betreuung einzustellen, konnte jedoch den Sinn der langfristigen Sicherung der Arbeit verstehen und vor allem im Hinblick auf zukünftige, krankheitsbedingte Krisen und mögliche Gefährdung des Arbeitsplatzes akzeptieren, dass ein Schwerbehindertenausweis beantragt wurde, der einen gewissen Kündigungsschutz gewährleistete. Herr Müller ist nun seit mehr als einem Jahr in der Firma beschäftigt und konnte eine erneute depressive Krise durch ambulante Behandlung rechtzeitig abfangen.

6 1. Lebenszielplanung A Definition Die Beratung bei der Lebenszielplanung ist eine spezielle Intervention, die aufgrund einer einschneidenden Veränderung der Lebenssituation, wie dies eine psychische Erkrankung darstellt, notwendig wird. B Ziel Das Ziel ist, nach psychischer Erkrankung die persönlichen Perspektiven in allen Lebensbereichen zu bedenken und ggf. neu zu planen. Dazu gehören auch die beruflichen Perspektiven, die evtl. modifiziert werden müssen. C Zielgruppe Menschen nach erster oder wiederholter psychischer Erkrankung oder in und nach vorübergehenden akuten Krisen. D Inhaltliche Beschreibung Wenngleich eine einmalige Beratung von ein bis zwei Stunden denkbar ist, so wird es sich meist um einen Prozess mit einer Reihe von Beratungsstunden handeln, die durch Einzel- und Gruppengespräche und nonverbale Verfahren das Ziel erreichen. Welchen Stellenwert hat das Problemfeld Beruf und Arbeit bei der individuellen Lebensplanung? E Ort/Institution Beratungsraum in/bei: Sozialpsychiatrischen Zentren Beratungsstellen Kliniken niedergelassenen Ärzten und Therapeuten anderen Diensten F Personal Ärzte Psychologen Krankenpfleger Sozialarbeiter/Sozialpädagogen Pädagogen Ergotherapeuten Selbsthilfegruppen (z.b. Psychiatrieerfahrene und Angehörige) Seelsorger

7 G Methode/Grundhaltung Methode: Ein oder mehrere Einzel- oder Gruppenberatungen/Therapien nach verschiedenen Therapieverfahren. Grundhaltung: Statt isoliert einzelne Lebensbereiche zu betrachten, wird die Gesamtsituation überdacht und gewertet sowie eine integrierte Zielplanung von Berufs- und Privatleben vorgenommen unter Würdigung der vergangenen und gegenwärtigen Lebenssituation. H Rechtlicher und finanzieller Rahmen Nach der Gesetzgebung des medizinisch-therapeutischen Bereiches (SGB V) und des sozialen Bereiches (SGB IX) in Verbindung mit SGB II, SGB III, SGB VI, SGB VIII,SGB XII. I Art der Zusammenarbeit mit Familie und anderen privaten Bezugspersonen Fachärzten und anderen professionellen Bezugspersonen Teams/Personal von klinischen und sozialen Einrichtungen andere Beratungsstellen

8 Vorbereitung auf berufliche Rehabilitation Die Vorbereitung fußt auf einer Lebenszielplanung, die Integration in Arbeit und Beruf als sinnvolles Ziel benennt. Eine gezielte Vorbereitung kommt grundsätzlich bei allen Menschen im arbeitsfähigen Alter in Frage, deren gesundheitliche Beeinträchtigung dies ermöglicht und die selbst dazu motiviert sind. Dies kann bei jüngeren Patienten nach einer stationären, teilstationären oder ambulanten Behandlung erfolgen, die nach heutigen Erkenntnissen möglichst rasch wieder an vorherige Lebens- und Arbeitssituationen anknüpfen sollten, wenn das möglich ist. Dies kann auch bei Langzeiterkrankten zu wichtigen Entwicklungen führen, die erneut Hoffnung auf eine Integration in Arbeit eröffnen können. Wichtige Schritte der Vorbereitung sind die Information und Orientierung über vorhandene Angebote in der Region, die Feststellung der derzeitigen Belastungsgrenzen und der Aufbau von Grundarbeitsfähigkeiten bis zu einer mindestens halbtägigen Tages- und Wochenstruktur. Diese Schritte dienen zugleich dazu, das Ziel der Integration jeweils zu prüfen und die für den Patienten/Klienten notwendigen Zeiten und Phasen zu vereinbaren. In dem Maße wie dies gelingt, steigt die Hoffnung auf weitere Schritte der beruflichen Rehabilitation oder auch der direkten Integration ins Arbeitsleben. Zeigt sich, dass die Belastungsgrenzen bereits bei stundenweiser Tätigkeit und Arbeit erreicht sind, so sollte die Lebenszielplanung Möglichkeiten der Tagesstruktur im sozialen Raum oder auf dem besonderen Arbeitsmarkt eröffnen.

9 Orientierung über Reha-Möglichkeiten A Definition Die Beratung über Rehabilitationsmöglichkeiten ist eine ein- oder mehrmalige Intervention zu grundsätzlichen beruflichen Fragestellungen. B Ziel Ziel ist die eingehende Information über berufliche Förderungsmöglichkeiten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden Erkrankung bzw. einer psychischen Behinderung. Ziel ist auch die Einleitung weiterer Schritte, die für den Ratsuchenden angezeigt sind. C Zielgruppe Menschen nach psychischer Erkrankung so früh wie möglich, z. B. noch während der Ersterkrankung bzw. bei jeder Neuerkrankung vor Entlassung aus der Klinik (bei immer kürzer werdenden Verweildauern besonders wichtig). Menschen die lange und wiederholt psychisch erkrankt sind und die Phasen der medizinischen bzw. sozialen Rehabilitation bereits durchlaufen haben. D Inhaltliche Beschreibung Die Ratsuchenden werden, ausgehend von ihrer aktuellen beruflichen Situation, über die regional möglichen beruflichen Förderungsmöglichkeiten informiert. Sie erörtern und bedenken ihre vergangenen beruflichen Erfahrungen. Sie betrachten ihre derzeitige gesundheitliche, berufliche und private Situation und erarbeiten im Dialog individuelle Schritte und Maßnahmen der Rehabilitationsplanung und der beruflichen Förderung. E Ort/Institution Beratungsraum in: Kliniken bei Fachärzten/Therapeuten in Sozialpsychiatrischen Zentren und medizinischen und sozialen Einrichtungen in medizinischen und beruflichen Rehabilitationseinrichtungen bei beruflichen Vermittlungs- und Beratungsdiensten F Personal Sozialarbeiter/Sozialpädagogen Ergotherapeuten Arbeitsberater Psychologen Pädagogen

10 G Methode/Grundhaltung Methode: Einzel-/Gruppengespräche mit klaren Beratungsergebnissen, u. a. mit schriftlichen Vereinbarungen und planbaren Rehabilitationsschritten. Grundhaltung: Die sachlichen und objektiven Informationen basieren auf: schriftlichen Unterlagen Beschreibungen von Diensten/Einrichtungen Weitergabe von Adressen und Erfahrungen direkten Empfehlungen H Rechtlicher und finanzieller Rahmen Dienste im Rahmen der KV Gesetzgebung (SGB V) Dienste im Rahmen der Sozialgesetzgebung (SGB XII) Dienste im Rahmen der beruflichen Rehabilitationsgesetzgebung (SGB II, SGB III,SGB VI, SGB IX) Dienste im Rahmen der Bestimmungen der Ämter für Integration (SGB IX) I Art der Zusammenarbeit mit anderen Zusammenarbeit mit beruflichen Rehabilitationseinrichtungen und Rehabilitationsträgern Fachärzten und anderen professionellen Bezugspersonen Familie und privaten Bezugspersonen

11 Belastungserprobung A Definition Belastungserprobung ist eine (handlungsorientierte) Erprobung der aktuellen Arbeitsfähigkeiten in einem oder mehreren Arbeitsfeldern. B Ziel Das Ziel ist, den derzeitigen Stand der Arbeitsfähigkeiten nach akuter oder längerfristiger psychischer Erkrankung festzustellen. C Zielgruppe Menschen während psychischer Erkrankung nach Überwindung der akuten Phase, die wieder arbeitstätig werden wollen. Menschen, die mittel- und langfristig erkrankt bzw. behindert sind und ins Arbeitsleben einsteigen wollen. D Inhaltliche Beschreibung Im Verlauf mehrerer Tage und Wochen werden in einem oder mehreren Arbeitsbereichen, wie z. B.: Büro PC-Arbeitsbereich gewerblicher Bereich hauswirtschaftlich-gastronomischer Bereich Grundarbeitsfähigkeiten, soziale Kompetenzen, körperliche und psychische Stabilität erprobt. Die Arbeitszeit liegt zwischen ein bis vier Stunden täglich. Planende und reflektierende Gespräche gehören als integraler Bestandteil dazu. Ein schriftliches Ergebnis wird für die Betroffenen und Auftraggeber gefertigt. E Ort/Institution Ergotherapie (Arbeitstherapie) in Kliniken Ergotherapeutische Praxen Einrichtungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Tagesstätten F Personal Ergotherapeuten mit Schwerpunkt Arbeitstherapie anteilig Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Psychologen Berufsfachleute mit entsprechender Zusatzqualifikation Pädagogen

12 G Methode/Grundhaltung Methode: Diagnostisch handlungsbezogene Verfahren in einem realitätsnahen Arbeitsmilieu, gestuftes Vorgehen in Bezug auf Zeit (1 bis 4 Stunden täglich), Komplexität der Arbeitsvorgänge (instrumentell), Komplexität der zwischenmenschlichen Vorgänge (sozioemotional) zu Kollegen und Vorgesetzten, Grad der Verantwortung für eigene Handlungsabläufe und Teamarbeit, emotionale Bestärkung und Steigerung des Selbstvertrauens. Grundhaltung: Unter starker Berücksichtigung der gesundheitlichen, insbesondere psychischen Verfassung, soll die Arbeitswelt in einem realistischen Milieu nahe gebracht werden mit Erfolgserlebnissen (möglichst wenig Theorie, Übungs- und Testatmosphäre). Es soll erprobt werden, ob vor einer Arbeitsaufnahme andere Schritte notwendig sind. H Rechtlicher und finanzieller Rahmen Die ergotherapeutisch bzw. arbeitstherapeutischen Angebote stehen im medizinischklinischen Rahmen der KV-Gesetzgebung (SGB V) zur Verfügung: stationär teilstationär ambulant und sind auch als stufenweise Wiedereingliederung am Arbeitsplatz verfügbar. I Art der Zusammenarbeit mit anderen klinischen, institutionellen Diensten behandelnden und verordnenden Fachärzten nachfolgenden Rehabilitationseinrichtungen medizinischer, beruflicher und sozialer Art

13 Aufbau von Grundarbeitsfähigkeiten A Definition Der Aufbau von Grundarbeitsfähigkeiten ist ein mittel- bis langfristiger Vorgang, der nach längeren Phasen der Krankheit und Arbeitslosigkeit vor dem Einstieg ins Arbeitsleben notwendig sein kann. B Ziel Das Ziel ist, die Voraussetzung für eine spätere Arbeitstätigkeit nach psychischer Erkrankung und Arbeitslosigkeit zu schaffen oder sich auf eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme vorzubereiten. C Zielgruppe Menschen nach psychischer Erkrankung, die im Anschluss an die psychiatrische Behandlung und ggf. Belastungserprobung noch nicht über die erforderlichen Grundarbeitsfähigkeiten verfügen. Menschen, die mittel- und langfristig erkrankt bzw. behindert sind und wieder arbeitstätig werden wollen. D Inhaltliche Beschreibung Aufbau von Grundarbeitsfähigkeiten. Hierzu gehören die für jegliche Arbeit notwendigen Grundkompetenzen, wie z. B.: Zeiteinteilung, Pünktlichkeit, Arbeitstempo Konzentration, Merkfähigkeit, Gedächtnisleistung Arbeitsorganisation, Planung und Durchführung von Abläufen Selbstständigkeit und Verantwortung Im weiteren Sinne gehört ebenfalls im Hinblick auf die Arbeitstätigkeit dazu: körperliche und emotionale Stabilität zwischenmenschliche Fähigkeiten im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten E Ort/Institution Ergotherapie (Arbeitstherapie) von Kliniken, Übergangseinrichtungen und Wohnheimen Ergotherapeutische Praxen Zuverdienstprojekte selbstständig oder in Integrationsfirmen Tagesstätten geschützte Arbeitsbereiche, z.b. in Werkstätten für psychisch Behinderte RPK (Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke)

14 F Personal Ergotherapeuten/Arbeitspädagogen Arbeitsanleiter G Methode/Grundhaltung Methode: Übende handlungsbezogene Verfahren in einem realitätsnahen Arbeitsmilieu, die auf diagnostischen Verfahren, wie z. B. Belastungserprobung, aufbauen. Gestuftes Vorgehen in Bezug auf Zeit (1 bis 6 Stunden täglich) Komplexität der Arbeitsvorgänge (instrumentell) Grad der zwischenmenschlichen Vorgänge (sozio-emotional), Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten Grad der Verantwortung für Handlungsabläufe und in Teamarbeit Grundhaltung: Emotionale Stärkung und Steigerung des Selbstvertrauens: während des Aufbaus der Grundarbeitsfähigkeiten soll die Balance zwischen psychischer Stabilisierung und Arbeitsbelastung sorgfältig gehalten und bei jeder Stufe Angst überwunden, Selbstvertrauen gestärkt und Kompetenzen aufgebaut werden, bevor weitere Schritte folgen. Anleiter arbeiten mit und dienen als Modell zur Motivierung. H Rechtlicher und finanzieller Rahmen Der rechtliche Rahmen ist nicht streng vorgegeben (wie z. B. bei Belastungserprobungen). Er kann im klinischen, sozialen und beruflichen Feld stattfinden. Ein Kostenträger ist für diese Funktion dann gegeben, wenn sie Teil einer medizinischen, sozialen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme ist (SGB II, SGB V, SGB VI, SGB IX, SGB XII). I Art der Zusammenarbeit mit anderen vorbehandelnde medizinische und soziale Diensten berufliche Rehabilitationseinrichtungen relevante professionelle und private Bezugspersonen

15 Beratung durch Reha-Träger A Definition Die Rehabilitationsberatung der Rehabilitationsträger geht einher mit dem individuellen formalen Antrag auf Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher Antrag auf berufliche Rehabilitation). B Ziel Das Ziel ist festzustellen, welche Hilfen und spezielle Maßnahmen für eine Integration ins Arbeits- und Berufsleben notwendig sind. Hierfür werden dem Klienten Vorschläge gemacht und gemeinsam mit ihm eine erste Rehabilitationsplanung erstellt. C Zielgruppe Personen nach akuter psychischer Erkrankung und/oder längerfristigen Behinderung, die ohne berufliche Rehabilitation nicht wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren sind. Personen, bei denen eine Arbeitslosigkeit/Erwerbstätigkeit aufgrund nicht nur vorübergehender psychischer Einschränkungen droht. Personen, die längerfristig krank sind. D Inhaltliche Beschreibung Die Beratung kann sich beziehen auf die Stellung des Antrages auf Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben ärztliche Begutachtung psychologische Begutachtung individuelle Vorschläge (Maßnahmen) und schrittweise Planung Kostenklärung und Kostenzusage E Ort/Institution Vor allem Agenturen für Arbeit, aber auch Deutsche Rentenversicherung (früher LVA, BfA), Knappschaft, Berufsgenossenschaften und Dienste, die Aufgaben im Auftrag des Rehabilitationsträgers übernehmen. F Personal Reha-Berater des Rehabilitationsträgers unter Mitwirkung von Fachärzten Psychologen Ergotherapeuten Sozialarbeitern Verwaltungskräften

16 G Methode/Grundhaltung In der Regel: Einzelgespräche ggf. unter Einbeziehung psychologischer Eignungsuntersuchung, Testverfahren und ärztlicher Begutachtung schriftliche Dokumentation H Rechtlicher und finanzieller Rahmen SGB IX, 33 u.a. Rehabilitationsträger sind vor allem die Agentur Arbeit, die Rentenversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften Es können aber auch der Sozialhilfeträger (SGB XII) oder ggfs. Jugendhilfeträger bei unter 25-bis 27- Jährigen (SGB VIII) in Betracht kommen. Spezielle Aufträge können an Dritte vergeben werden. I Art der Zusammenarbeit mit anderen Reha-Träger arbeiten mit allen Trägern der beruflichen Rehabilitation zusammen. Im Einzelfall arbeiten sie auch mit den Gremien der psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAG), insbesondere den regionalen Gremien Rehabilitation und Arbeit zusammen, sofern sie spezifische Angebote für psychisch Behinderte vorhalten.

17 Berufliche Rehabilitation Es gibt ein sehr weites Spektrum von Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben. In einem weiteren Sinne kann man sie alle als berufliche Rehabilitation verstehen. 97 bis 103 SGB III nennt folgende Leistungen: Unterstützung der Beratung und Vermittlung. In diesem Zusammenhang können z.b. die Kosten übernommen werden, die mit einer Bewerbung verbunden sind. Verbesserung der Eingliederungsaussichten. Das kann z.b. ein Trainingskurs zur Aktualisierung der EDV-Kenntnisse sein. Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung, z.b. Übergangsbeihilfe bis zur ersten Lohnzahlung. Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Damit ist Überbrückungsgeld gemeint für Menschen, die sich selbständig machen wollen. Förderung der Berufsausbildung. Förderung der beruflichen Weiterbildung: Trainingsmaßnahme zur Qualifizierung und Weiterbildung. Diese Leistungen zur "Arbeitsförderung" werden zu "Rehabilitation", wenn besondere oder zusätzliche Hilfen erforderlich sind, weil der Leistungsempfänger behindert oder von Behinderung bedroht ist. Es kommen dann die Funktionen 6 bis 10 des "Kölner Instrumentariums" zum Tragen, je nach Bedarf und Ausgangslage des Rehabilitanden. Berufliche Anpassung in Form des beruflichen Trainings ist das Kernstück der Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen, die bereits Berufserfahrung haben. Es handelt sich um "Förderung der beruflichen Weiterbildung" aus der obigen Liste. Dem Rehabilitanden wird Gelegenheit gegeben, mit zunehmenden Anforderungen in arbeitsmarkttypische Kontexte hineinzuwachsen und seine früheren und gegebenenfalls neue Fertigkeiten und Qualifikationen (wieder) zu erwerben. Er kann so eine tragfähige Arbeitnehmerrolle erwerben, die sich vor allem im angemessenen Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden zeigt. Er steigert seine allgemeine Leistungsfähigkeit und vertieft seine Grundarbeitsfähigkeiten (Motivation, Konzentration, Ausdauer, Lernfähigkeit etc.). Er erwirbt berufsspezifische Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Dies bedeutet in beruflicher Hinsicht den allmählichen Erwerb von arbeitsmarkttypischer Leistungsfähigkeit, die Einübung der Arbeitnehmerrolle im kollegialen und hierarchischen Kontext, die Auffrischung berufsspezifischer Kenntnisse und den Erwerb von Teilqualifikationen, die für einen bereits in Aussicht stehenden Arbeitsplatz erforderlich sind. Da alle diese Ziele sich am besten in Betrieben erreichen lassen, ist die frühzeitige und wiederholte Qualifikation in Praktika der zentrale Baustein der beruflichen Anpassung. In der Schlussphase der beruflichen Rehabilitation soll das Praktikum möglichst in einem Betrieb stattfinden, in dem Aussicht auf eine Anstellung besteht oder gesichert ist.

18 In den arbeitspädadogischen Hilfen werden die gegenwärtige und zukünftige berufliche Planung vor dem Hintergrund der bisherigen Beschäftigungs-Biographie erarbeitet. Es wird in regelmäßigen Reflexionsgesprächen mit Fremd- und Selbsteinschätzung das Arbeitsverhalten analysiert, wobei sowohl die instrumentellen (Grundarbeitsfähigkeiten, kognitive Kompetenz, berufspezifisches Wissen) als auch die sozioemotionalen Fertigkeiten (sozialer, emotionaler und körperlicher Bereich) in den Blick genommen werden. In sozialpädagogischen Reflexionsgesprächen wird die Verknüpfung von Krankheit, Arbeit und sozialer Integration besprochen. Es werden Lösungen erarbeitet zur Krankheitsprophylaxe durch einen Krisenplan und zur Weiterentwicklung von Beziehungen zu privaten und professionellen Bezugspersonen, die die berufliche Ziele unterstützen können.

19 Abklärung und Reha-Planung A Definition Die berufliche Abklärung und Orientierung ist ein individueller diagnostischer Prozess, der ggf. nach Belastungserprobung und Aufbau von Grundfertigkeiten am Beginn oder im Verlauf eines beruflichen Rehabilitationsprozesses steht, jedoch auch zum direkten Einstieg in das Arbeitsleben führen kann. B Ziel In Bezug auf den allgemeinen Arbeitsmarkt: Wiedereinstieg im bisherigen Beruf/vorberufsnahe Tätigkeit Ausbildung, Umschulung neue berufliche Perspektive unter Einbeziehung der bisherigen Berufserfahrungen In Bezug auf den geschützten und besonderen Arbeitsmarkt: Abklärung besonderer Arbeitsmarkt (Werkstatt für Behinderte) Zuverdienst, tagesstrukturierende Aktivitäten Rentenabklärung soziale, medizinische Rehabilitation C Zielgruppe Psychisch Kranke nach Akutbehandlung sowie längerfristig erkrankte Behinderte, die nicht direkt auf eine Arbeitsstelle zugehen können und Fragen haben zu Leistungspotential Belastungsfähigkeit beruflicher Zielsetzung D Inhaltliche Beschreibung Praxisorientierte Handlungsfelder z.b. im gewerblich-technischen, Büro, EDV und kaufmännischen Bereich, sowie Dienstleistungen, wie z. B. Hauswirtschaft oder Verkauf. Das Vorgehen beinhaltet folgende Elemente, die zu arbeitsdiagnostisch abklärenden Erkenntnissen und Ergebnissen führen: gestufte Arbeitszeiten gestufte Arbeitsschritte bis zu komplexen Abläufen mit Eigenverantwortung integriert in das Handeln sind Gruppen-/Einzelgespräche, Erhebung der Arbeitsanamnese, Rehabilitationsplanung/Verlaufsgespräche (berufsbezogen, arbeitsbezogen, psychosozial) wenn nötig, psychologische und fachärztliche Eignungsuntersuchung gutachterliche Stellungnahme mit weiterführender Rehabilitationsplanung

20 E Ort/Institution (u. a.) Berufliche Trainingszentren (BTZ) berufliche Bildungsträger Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke RPK F Personal Berufsfachleute, Ausbilder, Berufspädagogen (für den berufsspezifischen Anteil) Ergotherapeuten (für den Anteil der Grundarbeitsfähigkeiten, soziale Kompetenzen und Rahmenbedingungen der Arbeit ) psychosoziale Mitarbeiter (für den Anteil der psychischen Gesundheit, Krankheit und das Bezugssystem) Psychologen/Pädagogen (anteilig für Spezialaufgaben, Steuerung, Dokumentation und Evaluation) Konsiliarärzte, Supervisoren G Methode/Grundhaltung Methode: praxis- und realitätsbezogen auf die abzuklärenden Ziele einzelfall- und teamorientiert auf die Balance zwischen Gesundheit, Arbeit/Beruf und privatem Umfeld prozesshaft auf Situation und Motivation ausgerichtet in kleinen erfolgsorientierten Stufen Grundhaltung: Sie ist an den Ressourcen des Klienten, an den behinderungsspezifischen Einschränkungen und den realen Möglichkeiten des Umfeldes ausgerichtet. Instrumentelle und sozioemotionale Anteile der Arbeit sind gleichermaßen zu berücksichtigen. H Rechtlicher und finanzieller Rahmen SGB IX, 35 als erster Teil des beruflichen Trainings (Anpassungsfortbildungsmaßnahme) eines BTZ oder Bildungsträgers als eigenständige, z. B. diagnostische Maßnahme

21 I Zusammenarbeit mit anderen Im Vorfeld: Kliniken, niedergelassene Fachärzte, psychosoziale Dienste Im Umfeld: private Bezugspersonen (Familie, Freunde) und professionelle Bezugspersonen (z. B. Sozialpsychiatrische Zentren, gesetzliche Betreuung, Fachärzte) Im Rehabilitationsfeld: Umschulungs- und Ausbildungseinrichtungen (BFW, BBW, berufliche Bildungsträger) andere Rehabilitationseinrichtungen (wie WfbM, BTZ und berufliche Bildungsträger) Reha-Beratung der Rehabilitationsträger

22 Vorbereitung auf Erstausbildung A Definition Die Berufsvorbereitung ist ein individueller Prozess zwischen Schulabschluss und Eintritt in Ausbildung und Beruf, der die Entwicklung beruflich relevanter Qualifikationen und Verhaltensstandards umfasst, wie z.b: B Ziel Arbeitsgrundfähigkeiten Lernkompetenzen soziale Kompetenzen Ziel ist der Erwerb der Eignung für Ausbildung bzw. Arbeit, die Erreichung der Ausbildungs- bzw. Arbeitsfähigkeit und die Vorbereitung des Überganges in Ausbildung bzw. Arbeit. Wenn der Übergang in Ausbildung/Arbeit nicht möglich ist, wird geklärt, welche Alternativen für eine berufliche Integration möglich sind. C Zielgruppe (Junge) Erwachsene mit psychischer Erkrankung ohne abgeschlossene Berufsausbildung. D Inhaltliche Beschreibung I Motivations- und Orientierungsphase: schulische, berufliche und persönliche Anamnese Erstellung eines Interessen- und Fähigkeitsprofils Erstellung eines individuellen Förderplanes berufliche Orientierung durch unterschiedliche Methoden und Angebote II Vertiefungsphase: Steigerung der Belastbarkeit individuelle Vorbereitung auf das Praktikum Durchführung eines Praktikums (i.d.r. vier bis 16 Wochen) Auswertung der Ergebnisse evtl. weitere Praktika III Ablösephase: Übergang in Ausbildung, Arbeit oder andere berufliche Maßnahmen E Ort/Institution Berufsbegleitende Bildungsmaßnahmen (Förderlehrgänge) werden im Auftrag der Agentur für Arbeit, bei BBW, BFW, beruflichen Bildungsträgern und Trainingszentren durchgeführt.

23 F Personal Psychologen Sozialpädagogen Ergotherapeuten Ausbilder Fachanleiter Lehrkräfte (anteilig) Verwaltungsfachkraft G Methode/Grundhaltung Methode: Durch eine Mischung aus individuellen Einzel- und Gruppengesprächen, standardisierten Testverfahren, praxisnahen Übungsarbeiten, Fachunterricht und begleitenden Praktika soll eine individuelle Berufswegplanung erreicht werden. Grundhaltung: Durch diese Berufsvorbereitung soll der Einstieg in Ausbildung und Berufsleben vorbereitet bzw. sorgfältig gestaltet werden. Deshalb werden Eignung und Neigung sorgfältig beachtet. H Rechtlicher und finanzieller Rahmen SGB IX, 33 Der Auftrag wird vom Rehabilitationsträger aufgrund eines Rehabilitationsantrages an den Maßnahmeträger delegiert, der die Leistungen erbringt. I Zusammenarbeit mit anderen Agentur für Arbeit überbetriebliche Ausbildungsträger Betriebe WfbM Sozialdienste der Kliniken SPZ

24 Berufliches Training A Definition Das berufliche Training ist der Prozess der Abklärung, Erprobung, Förderung und des Aufbaus B Ziel einer tragfähigen Arbeitnehmerrolle, die sich vor allem im angemessenen Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden zeigt, allgemeiner Leistungsfähigkeit und der Grundarbeitsfähigkeiten (Motivation, Konzentration, Ausdauer, Lernfähigkeit u. a.) sowie berufsspezifischer Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Ziel ist die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt (inkl. Integrationsfirma) oder über eine Ausbildung bzw. Umschulung. Wenn dieses Ziel nicht erreicht werden kann, kann auch Ziel sein der besondere Arbeitsmarkt bzw. geschützte Arbeitstätigkeiten C Zielgruppe Ausreichend stabilisierte erwachsene psychisch kranke und behinderte Menschen mit zeitlicher Mindestbelastbarkeit von vier Stunden täglich, die den (Wieder-) Einstieg in das Arbeitsleben anstreben. D Inhaltliche Beschreibung Auf die persönlichen Ressourcen und behinderungsbedingten Probleme zugeschnittenes individuelles Arbeitsplatztraining im berufs- und realitätsnahen Milieu: Anleitung zu beruflichen Tätigkeiten (Übungs- und Auftragsarbeiten, Theorieeinheiten). Reflexion des Erreichten und Planung der weiteren Schritte gemeinsam mit dem Teilnehmer. In arbeitspädagogischer Hinsicht: Selbst- und Fremdeinschätzung des Arbeitsverhaltens in Bezug auf instrumentelle und sozioemotionale Fähigkeiten sowie Erkenntnisse aus der Arbeitsanamnese für gegenwärtiges und zukünftiges Vorgehen erarbeiten.

25 In psychosozialer Hinsicht: Aufarbeitung der Krankheit und ihrer Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit. Erarbeitung von Möglichkeiten zur Krankheitsprophylaxe einschließlich eines Kriseninterventions-Planes. Aufbau bzw. Weiterentwicklung von Beziehungen zu privaten und professionellen Bezugspersonen, die berufliche Ziele unterstützen. In beruflicher Hinsicht: Training der Arbeitnehmerrolle Auffrischen berufsspezifischer Kenntnisse Erwerb von Teilqualifikationen je nach Zielsetzung externe Trainings und Praktika Vorbereitung auf die zukünftige Arbeitsstelle Das Berufliche Training kann sich in eine Orientierungs-, eine Qualifizierungs- und eine Wiedereingliederungsphase gliedern E Ort/Institution Berufliche Trainingszentren (BTZ) Rehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke (RPK) Träger ambulanter Rehabilitationsmaßnahmen Werkstätten für psychisch behinderte Menschen (WfbM) F Personal Team: Berufsfachleute, Ausbilder, Berufspädagogen (für den berufsspezifischen Anteil) Ergotherapeuten (für den Anteil der Grundarbeitsfähigkeiten, soziale Kompetenzen und Arbeitnehmertraining) psychosoziale Mitarbeiter (für den Anteil der psychischen Gesundheit/Krankheit und des Bezugssystems) Psychologen/Pädagogen (für Spezialaufgaben, Steuerung, Dokumentation und Evaluation) Konsiliarärzte, Supervisoren G Methode/Grundhaltung Methode: förderdiagnostische und handlungsorientierte Vorgehensweise gestuftes Vorgehen in Bezug auf instrumentelle und sozioemotionale Arbeitsfähigkeiten systemischer Ansatz im Umgang mit Familie und relevantem Umfeld themenzentrierte Interaktion für die Gruppenarbeit therapeutische Gesprächsführung für die psychosoziale Einzelarbeit

26 Grundhaltung/Konzepte: handlungs- und praxisbezogenes Realitätstrainings in berufsspezifischen Milieu sozialpsychiatrisch rehabilitative Vorgehensweisen H Rechtlicher und finanzieller Rahmen SGB IX, 35 Kostenträger: Agentur für Arbeit, Rentenversicherung (Bund/Land), Berufsgenossenschaft. I Zusammenarbeit mit anderen Rehabilitationsträger berufliche Rehabilitationseinrichtungen Vermittlungsdienste Integrationsfachdienst Arbeitgeber Psychosoziale Dienste und Einrichtungen niedergelassene Ärzte und Therapeuten Kliniken Angehörige PSAG (psychosoziale Arbeitsgemeinschaft)

27 Berufsfindung A Definition Individueller Prozess der Erarbeitung von Qualifizierungs-, Ausbildungs- bzw. Umschulungsvorschlägen mit Angabe der voraussichtlich erreichbaren Qualifikation. B Ziel Das Ziel ist festzustellen, ob und welche Qualifizierung, Ausbildung oder Umschulung möglich ist, die der Eignung und Neigung des Teilnehmers entspricht. Wenn das nicht möglich ist, wird geklärt, welche andere berufliche Förderung empfohlen wird. C Zielgruppe Alle Personen, die aufgrund einer (schwereren) Behinderung ihren früheren Beruf nicht mehr ausüben können und noch nicht entschieden sind, in welche Richtung ihre berufliche Neuorientierung unter Berücksichtigung der Fähigkeiten, Fertigkeiten, Motivation und des Arbeitsmarktes gehen kann. D Inhaltliche Beschreibung In mehreren Wochen bei psychisch Behinderten i.d.r. um einige Wochen verlängert findet folgendes statt: fachärztliche Begutachtung psychologische Eignungsuntersuchung (standardisierte Testverfahren) praktische Erprobung an Hand von standardisierten Übungsreihen zu den in Frage kommenden Berufsbildern ggf. Experten-, Helfergespräche und Kurzpraktika schriftliches Gutachten an den Kostenträger E Ort/Institution Die Berufsfindung wird in der Regel an Berufsförderungswerken und Berufsbildungswerken in eigenen Abteilungen, getrennt vom Ausbildungsgeschehen, durchgeführt. In pragmatischer Form kann Berufsfindung auch durchgeführt werden von den übrigen Leistungserbringern der beruflichen Rehabilitation in Kooperation mit Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. F Personal Tätig sind Fachärzte, Psychologen, Ergotherapeuten, Ausbilder/Berufspädagogen sowie Sozialarbeiter und Verwaltungspersonal. G Methode/Grundhaltung Durch die Mischung aus individuellen Einzel- und Gruppengesprächen, praktischen Arbeitsabläufen und Übungsarbeiten soll eine validere Aussage erzielt werden als dies allein durch Beratung und Testverfahren möglich ist.

28 H Rechtlicher und finanzieller Rahmen SGB IX, 35, SGB IX, 45 Die Leistungen werden vom Rehabilitationsträger aufgrund eines Antrages auf Rehabilitation an den Maßnahmeträger erbracht. Der Rehabilitand erhält bei Anspruch ein Übergangsgeld. I Art der Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit mit dem bewilligenden Rehaträger und dessen Vorgaben ist eine wichtige Grundlage. Die intensivste Zusammenarbeit besteht innerhalb der Institutionen BFW, BBW mit den Bereichen Ausbildung/Umschulung. Bei Ablehnung einer Umschulung empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation wie BTZ oder WfbM. Weiterhin empfiehlt sich die Zusammenarbeit u. a. mit Angehörigen und professionellen Helfern im Vorfeld.

29 Ausbildung/Umschulung A Definition Ausbildung und Umschulung in einen Beruf, der unter Berücksichtigung der psychischen Behinderung, der Fähig- und Fertigkeiten, der Motivation des Rehabilitanden und der Situation des Arbeitsmarktes für den Rehabilitanden sinnvoll ist. B Ziel Erlernen und Fördern von fachlichen und sozialen Kompetenzen, die im neuen Beruf auf dem Arbeitsmarkt verlangt werden Anerkannter Ausbildungsabschluss vor der IHK, HK oder durch ein Zertifikat möglichst nahtlose Vermittlung in Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt C Zielgruppe Jugendliche und erwachsene Menschen, die einen neuen Beruf erlernen wollen, weil sie aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung den bereits erlernten Beruf nicht mehr oder nicht mehr auf Dauer ausüben können. Damit soll die Wiedereingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden. D Inhaltliche Beschreibung Rehabilitationsvorbereitungstraining (RVT): 3 Monate Belastungssteigerung soziale Kompetenz und Kommunikationstraining Erlernen von Grundfähig- und fertigkeiten für die Ausbildung, Umschulung Rehabilitationsvorbereitungslehrgang (RVL): 3 Monate Nutzung neuer Ausbildungsmethoden (z.b. Projektarbeit) Erlernen und Fördern von sozialen Kompetenzen Entwickeln von individuellen Lernstrategien

30 Umschulung/Ausbildung: Auf ca. zwei Jahre verkürzt mit Abschluss vor der IHK in einer Vielzahl von anerkannten Berufsbildern. Begleitende Stützung durch psychologische, medizinische und soziale Fachdienste. E Ort/Institution Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes berufliche Bildungsträger Berufsbildungswerke (BBW) und Berufsförderungswerke (BFW) (Integration von theoretischer und praktischer Ausbildung/Umschulung an einem Ort) Werkstätten F Personal Ausbilder und Pädagogen Psychologen Mediziner Sozialarbeiter Verwaltungspersonal G Methode/Grundhaltung Methode: handlungsorientierte Ausbildung Verbindung von Theorie und Praxis eigenverantwortliche Gestaltung des Lernprozesses Einzel-, Gruppen- und Projektarbeit Begleitung durch Fachdienste Einzel- und Gruppenangebote spezielle Trainings (Entspannung, Selbstsicherheit, Prüfungsvorbereitung) Therapieangebote (Bewegung, Psychotherapie) Grundhaltung: Eine Ausbildung, die den Neigungen und Eignungen der Rehabilitanden entspricht, kann dazu beitragen, behinderungsspezifische Defizite auszugleichen und Kompetenzen zu fördern. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist ein wichtiger Aspekt zur gesellschaftlichen Anerkennung. H Rechtlicher und finanzieller Rahmen SGB IX, 33, SGB IX, 45 Die Leistungen werden vom Rehabilitationsträger aufgrund eines Antrages auf Rehabilitation an den Maßnahmeträger erbracht. Der Rehabilitand erhält bei Anspruch ein Übergangsgeld.

31 I Art der Zusammenarbeit Anhand des Rehabilitationsförderungsplanes wird die Koordination zwischen Rehabilitanden und Umfeld gefördert: Familie professionelle Bezugspersonen (Sozialarbeiter, Therapeuten, Ärzte) Rehabilitationsträger andere Rehabilitationseinrichtung im Vorfeld und nachfolgend

32 Integration Berufliche Rehabilitation ohne Hilfen zur Wiedereingliederung in Arbeit gilt nicht mehr als sach- und fachgerecht. Für Menschen mit Psychiatrieerfahrung ähnlich wie generell bei Menschen nach langer Arbeitslosigkeit ist nämlich der Wiedereintritt ins Berufsleben mit erheblichen Ängsten und Unsicherheiten verbunden. Über diese Ängste zu sprechen und Strategien zu entwickeln, wie der Arbeitnehmer trotzdem gute Leistungen an seinem neuen Arbeitsplatz erbringen kann, ist z.b. schon ein wichtiger Teil der Wiedereingliederungsaktivitäten. Dieses Beispiel zeigt auch, dass schon lange vor der tatsächlichen Aufnahme der Arbeit die Rahmenbedingungen besprochen und die einzelnen Schritte, eventuelle Schwierigkeiten und mögliche Verhaltensweisen geplant werden müssen. Für den Arbeitnehmer bedeutet das, dass er z.b. seine Bewerbungsunterlagen in professioneller Form zusammenstellt und dass er sorgfältig überlegt und vielleicht auch übt, wie er sich um Vorstellungsgespräch verhalten will. Es ist auch gut, einen Krisenplan zu haben für den Fall einer gesundheitlichen Verunsicherung während der Arbeit. Und er sollte besser vorher entschieden haben, wie er gegenüber Kollegen und Vorgesetzten damit umgeht, dass er einmal psychisch krank war. Die Mitarbeiter der Rehabilitationsinstitution müssen sich sehr gut auskennen im Netzwerk aus Arbeitsagentur, Arbeitsmarkt und unterstützenden Institutionen für berufsbegleitende Hilfen. Nach diesen Vorbereitungen und mit diesen Mitteln kann es gut gelingen, einen Arbeitsplatz zu finden und ihn auch dauerhaft zu halten. Vorbereitung/Unterstützung Stellensuche A Definition Beratende und intervenierende Maßnahme, um zwischen individuellen Stärken und behinderungsbedingten Einschränkungen (Bewerberprofil) und den vorhandenen Arbeitsplätzen (Arbeitsplatzprofil) eine möglichst passgenaue Lösung zu finden. B Ziel Das Ziel ist die Klärung, Planung und das Ansteuern einer Arbeitsstelle. C Zielgruppe Menschen nach psychischer Erkrankung und/oder beruflicher Rehabilitationsmaßnahme, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen.

33 D Inhaltliche Beschreibung Ablauf: Erstellen eines Bewerberprofils Erstellen der Bewerbungsunterlagen Informationen über und Akquisition von Stellen Bewerbung bei Arbeitsgebern Reflektion der Intervention und Stärkung des Selbstvertrauens sowie Auffangen und Verarbeiten von Enttäuschungen durch Gespräche Besondere Bedeutung in diesem Zusammenhang hat unter Berücksichtigung einer tragfähigen Beziehung zwischen Rehabilitand und Berater das Beratungsgespräch. E Ort/Institution Arbeits- und Beratungsräume von Integrationsfachdienst Stellenvermittlungsdiensten beruflichen Rehabilitationseinrichtungen beruflichen Bildungsträgern Niederlassungen der Agentur für Arbeit und ArGe (Vermittlungs- und Rehabilitationsabteilungen) F Personal Fallmanager der Agentur für Arbeit und ArGE (DIMA-Abteilung) Ausbilder, Berufsfachleute berufspädagogisch arbeitende Fachleute G Methode/Grundhaltung Methode: beratende Gespräche Erstellen von Bewerber- und Arbeitsplatzprofilen übende Verfahren (Kurse, Rollenspiel) Besuche in Betrieben, bei Agentur für Arbeit und ArGe und bei Zeitarbeitsfirmen schriftliche Arbeiten (Bewerbungsunterlagen) Grundhaltung: Hilfe zur Selbsthilfe Beratung Übernahme von schwierigen Interventionen zwischen Arbeitgeber und Kostenträger Begleitung bei schwierigen Gängen Ermutigung durch Aufbau einer guten Beziehung und zielgenauen Interventionen

34 H Rechtlicher und finanzieller Rahmen SGB IX, 110, 111 SGB II SGB III I Art der Zusammenarbeit mit Arbeitgebern Zeitarbeitsfirmen beruflichen Rehabilitationseinrichtungen Agentur für Arbeit und ArGe

35 Vermittlung in Arbeit A Definition Vermittlung und Begleitung in der Startphase der Arbeitsaufnahme. B Ziel Sicheres Erreichen und Eintreten in eine Arbeitsstelle. C Zielgruppe Menschen nach psychischer Erkrankung und/oder beruflicher Rehabilitationsmaßnahme, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen. D Inhaltliche Beschreibung Gespräche mit Arbeitgebern Gespräche mit Agentur für Arbeit, ArGe (u. a. bei finanzieller Starthilfe) bzw. der optierenden Kommune Gespräche mit Beratern während der Einstiegsphase Krisenintervention Sicherung der fachärztlichen und anderen professionellen Kontakte ggf. Anbahnung und Überleitung zu begleitenden Hilfen nach Arbeitsaufnahme z. B. IFD/Begleitung E Ort/Institution Integrationsfachdienst spezielle Fachdienste an Rehabilitationseinrichtungen F Personal Fallmanager der Agentur für Arbeit und ArGE (DIMA-Abteilung) Arbeitsberater Arbeitsvermittler Berufsfachleute (mit Zusatzqualifizierung) Berufspädagogen G Methode/Grundhaltung Methode: Beratung in Einzelgesprächen Begleitung zum Arbeitgeber Begleitung zur Agentur für Arbeit und ArGe regelmäßige und verbindliche persönliche und telefonische Unterstützung In dieser Zeit, die für viele eine Krise/Bewährungszeit bedeutet, ist eine konstante Bezugsperson über einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten wichtig. Grundhaltung: In dieser Zeit, die für viele eine Krise/Bewährungszeit bedeutet, ist eine konstante Bezugsperson über einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten wichtig.

36 H Rechtlicher und finanzieller Rahmen SGB II SGB III SGB IX, 110, SGB IX, 111 Im Rahmen von Pflichtaufgaben des Amtes für Integration oder der Arbeitsverwaltung bzw. der ArGe. I Art der Zusammenarbeit Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und andere betriebliche Interessenvertretungen Agentur für Arbeit und ArGe zuständige Rehabilitationsträger Beratungsstellen Facharzt und andere professionelle Bezugspersonen

37 Begleitung in der Startphase A Definition Vermittlung und Begleitung in der Startphase der Arbeitsaufnahme. B Ziel Sicheres Erreichen und Eintreten in eine Arbeitsstelle. C Zielgruppe Menschen nach psychischer Erkrankung und/oder beruflicher Rehabilitationsmaßnahme, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen wollen. D Inhaltliche Beschreibung Gespräche mit Arbeitgebern Gespräche mit Agentur für Arbeit, ArGe (u. a. bei finanzieller Starthilfe) bzw. der optierenden Kommune Gespräche mit Beratern während der Einstiegsphase Krisenintervention Sicherung der fachärztlichen und anderen professionellen Kontakte ggf. Anbahnung und Überleitung zu begleitenden Hilfen nach Arbeitsaufnahme z. B. Integrationsfachdienst E Ort/Institution Integrationsfachdienst spezielle Fachdienste an Rehabilitationseinrichtungen F Personal Fallmanager der Agentur für Arbeit und ArGE (DIMA-Abteilung) Arbeitsberater Arbeitsvermittler Berufsfachleute (mit Zusatzqualifizierung) Berufspädagogen G Methode/Grundhaltung Methode: Beratung in Einzelgesprächen Begleitung zum Arbeitgeber Begleitung zur Agentur für Arbeit und ArGe regelmäßige und verbindliche persönliche und telefonische Unterstützung In dieser Zeit, die für viele eine Krise/Bewährungszeit bedeutet, ist eine konstante Bezugsperson über einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten wichtig.

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