Go Study Abroad! Das Auslandssemester am Institut für Anglistik

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1 Go Study Abroad! Das Auslandssemester am Institut für Anglistik Das Institut für Anglistik hat ein Netzwerk kooperierender Universitäten in aller Welt und freut sich, Sie bei der Bewerbung um Auslandsstudienaufenthalte zu unterstützen! Unsere Programme stehen Ihnen offen, wenn Sie Englisch im Hauptoder Nebenfach studieren. Universitätsweit sind die Programme ISEP und UWM ausgeschrieben. Zuständig ist das Study Abroad Office in Raum 328b, wo Dr. Andrea Rummel, Julia Schneider und Leonhard Krombach Ihre Ansprechpartner sind. Hinweis zur Bewerbung: EINE Bewerbung für alle Programmlinien Die Programme unterscheiden sich in der Förderung, sind im Bewerbungsverfahren gleich Sie können Wunschuniversitäten aus allen vier Programmen in Ihrer Prioritätenliste angeben.

2 INHALT 1. Auslandssemester MFKW & NFF: besondere Regelungen Austauschprogramme und Stipendien für alle Studiengänge am Institut für Anglistik ERASMUS ERASMUS+ (Europa) ERASMUS+ (Übersee) Partnerschaften / Kooperationen (Übersee) ISAP (Colombo / Ghana) ISEP (USA) Bewerbung um ein Auslandsstudium am Institut für Anglistik Weitere Möglichkeiten Informationsveranstaltungen am Institut für Anglistik Organisation rund um das Auslandssemester Sprachnachweise OLS-Test im Rahmen von ERASMUS TOEFL-Test für Partneruniversitäten außerhalb Europas Urlaubssemester/Rückerstattung Semesterticket Versicherungsschutz Visa BAföG Kurswahl und Anerkennung Inhaltliche Anerkennung der Studienleistung Formelle Anerkennung des Auslandssemesters Das Study Buddy Programm am Institut für Anglistik MERKBLÄTTER BAföG Ausfüllhilfe für die Anerkennung des Auslandssemesters sowie der Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland Anrechnung der Studienleistungen aus dem Ausland Anerkennung des Auslandssemesters... 14

3 1. Auslandssemester MFKW & NFF: besondere Regelungen Ein Auslandssemester kann in jedem Studiengang absolviert werden. In den Studiengängen BA NFF (Neuere Fremdsprachen und Fremdsprachendidaktik) und BA MFKW (Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft) ist ein Auslandssemester als Bestandteil des Studiums vorgesehen. Die speziellen Ordnungen und Verlaufspläne sehen dazu folgende Bestimmungen vor: Wann? MFKW: im 5. Semester ist das Auslandssemester vorgesehen. NFF: der Zeitpunkt des Auslandsstudiums ist nicht explizit geregelt, das 5. Semester wird auch hier für den Auslandsaufenthalt empfohlen. Wohin? Es sollte die Sprache des Hauptfaches studiert werden. Das Auslandssemester kann aber auch an einer Universität mit der Sprache des 1. Nebenfaches absolviert werden. Es sollte allerdings gewährleistet sein, dass die Sprache des Hauptfaches an der ausländischen Universität ordentlich studiert werden kann. (Beschluss des Prüfungsausschusses für BA- und MA- Studiengänge vom ) Was? Die für das 5. Semester vorgesehenen Veranstaltungen sind in Ihrem Studienverlaufsplan entsprechend gekennzeichnet. Sie können diese Modulteile auch vorholen. In jedem Fall sollten Sie aber im Ausland auch Ihr Hauptfach studieren und Ihrem persönlichen Verlaufsplan Folge leisten. Bitte achten Sie darauf, dass Sie alle Module ordnungsgemäß abschließen oder gegebenenfalls Anträge auf Modulverlängerung stellen. Wieviel? Sie müssen Vollzeitstudierende sein, d.h.: Studienleistungen von min ECTS (davon ein Kurs im Hauptfach) und Dauer des Auslandsstudiums min. 3 Monate (12 Wochen). (Siehe spezielle Ordnung BA MFKW & NFF) Es gibt außerdem einige Sonderregelungen: ERASMUS Stipendiaten erhalten einen Mobilitätszuschuss, für den ein Richtwert von 30 ECTS gilt. BAföG - Empfänger sollten in jedem Fall die vorgesehene Stundenzahl für Vollzeitstudierende belegen, wie sie die Partnerhochschule für full-time definiert. Diese Anforderung wird von der bearbeitenden Behörde überprüft. 3

4 2. Austauschprogramme und Stipendien für alle Studiengänge am Institut für Anglistik Das Institut für Anglistik bietet verschiedene Stipendien an, um Ihren Auslandsaufenthalt finanziell und organisatorisch zu unterstützen. Derzeitig betreut das Study Abroad Office vier verschiedene Programmlinien: ERASMUS (Europa) Partnerschaften/Austausche ISAP (Ghana / Colombo) ISEP Programm (USA) 2.1 ERASMUS ERASMUS+ (Europa) Im Rahmen des ERASMUS+ Programms der Europäischen Union können Sie sowohl ein Studium von drei bis zwölf Monaten als auch ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren. Dafür erhalten Sie eine finanzielle Unterstützung. ERASMUS+ Netzwerk des Instituts für Anglistik: 19 Partnerhochschulen in 14 europäischen Ländern. Bewerbung für ein Auslandssemester über das Study Abroad Office Praktika betreut ausschließlich das Akademische Auslandsamt Weitere allgemeine Informationen zum ERASMUS+ Programm unter: ERASMUS+ Stipendien befreien Sie von den Studiengebühren an der Gastuniversität und bieten eine strukturierte Vorbereitung des Auslandsaufenthalts, einen Unkostenzuschuss. ERASMUS+-Partneruniversitäten des Instituts für Anglistik sind: Universität und Stadt Land Plätze Sprachniveau Universiteit Gent Belgien 2 B2 Eng, B2 Dutch Université Catholique de Louvain Belgien 2 B2 Fr, B2 Eng University of Malta Malta 2 B2 Eng & OLS test Université Paul Valery Montpellier III Frankreich 2* B1 Fr, B1 Eng Université de Versailles Saint-Quentin-en-Yvelines Frankreich 2* B1 Fr St Mary s University College (Twickenham) England 4* TOEFL, IELTS or main subject Engl. University of Sheffield England 2* B2 Eng University of Wolverhampton England 4 B2 Eng University College Cork Irland 1 B1 Eng University of Tampere Finnland 2 C1 Eng Edinburgh Napier University (nur MFKW) Schottland 2 B2 Eng Universiteit Leiden Niederlande 2 (MA) B2 Eng Università degli Studi di Bergamo Italien 2 B1 Itali. B2 Eng Vilnius University Litauen 2 B1 Eng Universitat de Lleida Spanien 2* B1 Sp., B1 Eng Universitat Rovira I Virgili Tarragona Spanien 2 B1 Eng, Sp or Cat Universidade Católica Portuguesa (Lisboa) Portugal 2 B2 Por, B2 Eng Dokuz Eylül University (Izmir) Türkei 2 B2 Eng University of Cyprus Zypern 2* B1 Eng; B1 Greek 4

5 *An diesen Standorten sind Jahresaufenthalte möglich, ansonsten werden nur Stipendien über ein Semester vergeben. Abkürzungen: Eng English, Fr French, Sp Spanish, Por Portuguese, It Italian, Cat- Catalan ERASMUS+ (Übersee) An der Macquarie University steht ein Stipendium (1 Semester, max. 6 Monate) im Rahmen von ERASMUS+ für MA der Fachbereiche 03, 04 & 05 zur Verfügung. Das Stipendium beinhaltet: Befreiung von Studiengebühren Reisekosten bis Partnerschaften / Kooperationen (Übersee) Aufenthaltskosten 650 /Monat Unsere Universitätspartnerschaften und Kooperationen sind paritätische Austauschprogramme, d.h. es können dort so viele Studierende platziert werden, wie umgekehrt nach Gießen kommen. An allen Partneruniversitäten entfallen die Studiengebühren; den Lebensunterhalt müssen Sie finanzieren. Es kann Sonderregelungen zu den Abkommen geben. Über die aktuellen Bedingungen informieren Sie sich in der Sprechstunde bei konkretem Interesse. Unsere derzeitigen Kooperationspartner: Macquarie University 1 Sydney Australia St. Mary's University Halifax Canada City University Hong Kong China University of Wisconsin Milwaukee United States University of Colombo Colombo Sri Lanka University of Ghana Legon Ghana Partnerschaft ISAP Eastern Michigan Michigan United States Partnerschaft der University 2 Germanistik 1 zusätzlich zu regulären Austauschplätzen: ERASMUS+ - Stipendium für Masterstudierende FB 03, 04 und 05 2 Partnerschaft der Germanistik; Sonderregeln für Ausschreibung Rücksprache erforderlich! Voraussetzung ist fast immer ein Lehramtsstudium Englisch/Germanistik, der TOEFL oder IELTS Test. Siehe ISAP (Colombo / Ghana) Der Austausch mit den Universitäten in Colombo und Ghana im Rahmen des ISAP Programms (Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften) wird durch den DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) gefördert. Die ISAP Austausche sind nur für undergraduates (BA / LA) offen. ISAP Stipendien beinhalten eine monatliche Förderung (abhängig vom jeweiligen Land) einen Reisekostenzuschuss einen monatlichen Zuschuss zur Auslandskrankenversicherung Informationen zu aktuellen ISAP Partnerschaften und zum Bewerbungsprozedere: 5

6 2.4 ISEP (USA) Das Study Abroad Office der Anglistik betreut zudem das fachbereichsübergreifende International Student Exchange Program (ISEP) mit den USA. ISEP bietet einen paritätischen Studierendenaustausch unter den an diesem Programm teilnehmenden Universitäten. Das bedeutet eine große Auswahl von ca. 150 möglichen Gastuniversitäten Auflistung unter Konditionen des ISEP - Programms: Befreiung von Studiengebühren und Unterhaltskosten in den USA Sie bezahlen stattdessen an ihrer Heimatuniversität Studiengebühren, Unterkunfts- und Verpflegungskosten für Ihren Austauschpartner. Derzeitige Kostenpauschale liegt bei ca. 720 Euro pro Monat Vermittlungspauschale (erhoben von ISEP) i.h.v. 425 Dollar (zzgl. einer Versicherungsabgabe i.h.v. ca. 77 Dollar). Das deckt Studiengebühren, Unterkunft und Verpflegung in den USA. Aktuell stehen für die JLU etwa 2-4 ISEP - Stipendien pro Jahr zur Verfügung. Das Bewerbungsprozedere ist komplex: ISEP-Interessenten sollten unbedingt in unsere Sprechstunde kommen. Das Bewerbungsverfahren beginnt zeitgleich mit den anderen Programmlinien. Die Bewerbungsformulare finden Sie unter: Nominierte Kandidaten müssen eine obligatorische Informationsveranstaltung besuchen, bei einer Bewerbung in ISEP bitte vormerken: , 12 Uhr ct, Raum 011, Seminargebäude II (Alter Steinbacher Weg 44) 2.5 Bewerbung um ein Auslandsstudium am Institut für Anglistik Die Auswahlkriterien für die Vergabe eines Platzes an der Anglistik: Studienleistungen ein Motivationsschreiben ein einzureichendes Gutachten eines Dozenten an der JLU Bewerbungsfrist für das kommende akademische Jahr: Bewerbungsformulare unter: Bitte beachten: EINE Bewerbung für alle Programmlinien Die Programme unterscheiden sich in der Förderung, sind im Bewerbungsverfahren gleich Sie können Wunschuniversitäten aus allen vier Programmen in Ihrer Prioritätenliste angeben. Weitere Informationen zu allen Standorten finden Sie auf unserer Homepage, konsultieren Sie insbesondere unsere University Information Sheets. 6

7 3. Weitere Möglichkeiten Neben den hier aufgeführten Programmen gibt es noch weitere Möglichkeiten, sich auch außerhalb des Instituts um Stipendien zu bewerben. Sowohl Fulbright als auch der DAAD vergeben jährlich finanziell interessante Studienstipendien. Informieren Sie sich frühzeitig die Bewerbungsfristen haben sehr viel Vorlauf. Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre Study Abroad! vom Akademischen Auslandsamt (AAA), die Sie im Study Abroad Office oder bei Frau Röhl im AAA erhalten. Beliebt sind auch die vom AAA koordinierten Landeskooperationen: Hessen-Massachusetts Programm Hessen-Queensland Programm Hessen-Wisconsin Programm Zudem besteht eine Partnerschaft zwischen der JLU und der Kansas State University. Bewerbungsfristen sind Mitte November! Informationen auf der Website des AAA. Eine gute Idee kann auch eine Privatbewerbung (Free Mover) sein. Sie können sich frei für eine Hochschule entscheiden, müssen jedoch auch die Organisation weitgehend selbst schultern. Aber auch hier unterstützen wir Sie gerne kommen Sie in die Sprechstunde oder zu den einschlägigen Informationsveranstaltungen. 4. Informationsveranstaltungen am Institut für Anglistik Im Wintersemester organisiert das Study Abroad Office eine Veranstaltungsreihe. Termine entnehmen Sie bitte dem einliegenden Flyer und den Aushängen im 3. Stock Haus B. Im Sommersemester finden Infotreffen in kleinen Gruppen statt (z.b. lunch hour talks), die Ihnen bei der konkreten Vorbereitung Ihres Auslandaufenthalts helfen und einen Austausch darüber ermöglichen. Dazu laden wir auch Gaststudierende und Ehemalige ein, die Ihnen konkrete Antworten auf Fragen geben können. Ein kulturelles Programm auf unsere Standorte bezogen wird zudem von Studierenden und Gastdozenten dieser Universitäten organisiert (z.b. Länderabende), so dass Sie Gelegenheit haben, mit Personen Ihrer Zieldestinationen in Kontakt zu kommen. 5. Organisation rund um das Auslandssemester 5.1 Sprachnachweise OLS-Test im Rahmen von ERASMUS Zahlreiche ERASMUS-Partneruniversitäten verlangen mittlerweile den OLS-Test. Dieser erfolgt online und wird vom Akademischen Auslandsamt organisiert TOEFL-Test für Partneruniversitäten außerhalb Europas Der TOEFL-Tests wird von folgenden Partneruniversitäten verlangt: 7

8 Macquarie (Sydney) Milwaukee ISEP (als Partnerorganisation) Macquarie: Alternativ kann der DAAD-Test in Kombination mit einem Nachweis über 7 Jahre Englisch in der Schule eingereicht werden. Diesen Test nimmt das ZfbK (Zentrum für fremdsprachliche und berufsfeldorientierte Kompetenzen) ab. Weitere Informationen sowie Prüfungstermine finden Sie auf den Seiten des ZfbK ( Milwaukee: Hauptfachstudierende Englisch können sich alternativ zum TOEFL-Test eine Bescheinigung ausstellen lassen. Zum TOEFL-Test: Organisieren Sie den Test frühzeitig, d.h., fordern Sie etwa ein Jahr vor Antritt des Auslandssemesters bzw. -jahres die TOEFL-Materialien an. Die Anmeldeunterlagen (mit Infos über Gebühren, Termine usw.) müssen eigenständig schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Kurzfristig bekommt man kaum einen Prüfungstermin, wegen Überbeanspruchung des TOEFL-Dienstes und längerer Bearbeitungszeiten. Insbesondere ISEP-KandidatInnen, die das TOEFL-Ergebnis als Teil der Bewerbungsunterlagen vorlegen müssen, sollten sich frühzeitig darum kümmern. 5.2 Urlaubssemester/Rückerstattung Semesterticket Sie können sich für ein Auslandssemester beurlauben lassen. Während eines Urlaubssemesters können jedoch keine Prüfungen an der JLU Gießen abgelegt werden (gilt nicht für Nachschreibeklausuren). Die Bachelor- oder Masterthesis gilt ebenfalls als Prüfungsleistung. Rechtsgrundlage dieser Regelung ist 11 der Hessischen Immatrikulationsverordnung, Den Antrag auf ein Urlaubssemester finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamts. Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen können Ihnen trotz Urlaubssemesters an der JLU anerkannt werden. Der Semesterticketbeitrag kann Ihnen erstattet werden, wenn Sie ein Semester im Ausland verbringen. Einen Antrag auf Rückerstattung finden Sie auf den Seiten des AStA. Stellen Sie den Antrag vor dem Auslandssemester. 5.3 Versicherungsschutz Mit den von uns vermittelten Stipendien ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden! Denken Sie daran, dass Sie für die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. ERASMUS-Stipendiaten können in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. 8

9 5.4 Visa Wenden Sie sich bei Fragen zu Visa-Angelegenheiten bitte an die jeweiligen Konsulate. Bitte beachten Sie, dass für viele Visa ein Vermögensnachweis in unterschiedlicher Höhe erforderlich ist. 5.5 BAföG Informieren Sie sich zum Thema Auslands - BAföG! Jeder Studierende, der bereits nach dem BAföG gefördert worden ist, kann auch während des Auslandssemesters (nach dem 4. Studiensemester) gefördert werden. Auch für Studierende, die bisher keine Förderung erhalten haben, empfiehlt es sich, für die Zeit des Auslandssemesters einen Antrag auf Förderung zu stellen. Das BAföG geht davon aus, dass während des Auslandssemesters neben den Kosten für Reisen auch erhöhte Lebenshaltungskosten entstehen. Besonders interessant ist, dass nach dem BAföG auch Studiengebühren im Ausland bis zu einem Höchstbetrag übernommen werden (Free Mover!). Die Auslandsleistungen müssen allerdings in der Regel zur Hälfte zurückgezahlt werden. Sie erhalten bei uns im Büro gerne die wichtigsten Informationen ( Merkblatt BAföG, S. 11). Das Formblatt 6 können Sie bei uns unterschreiben lassen. Die Zuständigkeiten für Formblatt 5 finden Sie online auf der Anglistik Study Guidance. Weitere Informationen unter: 6. Kurswahl und Anerkennung Nach der Rückkehr aus dem Ausland erfolgt die: Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen am Institut für Anglistik (inhaltliche Anerkennung). Für die Anerkennung in anderen Fächern wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner in den jeweiligen Instituten. Anerkennung des ordnungsgemäß absolvieren Auslandssemesters für MFKWund NFF-Studierende mit Hauptfach Anglistik (formelle Anerkennung). 6.1 Inhaltliche Anerkennung der Studienleistung Eine inhaltliche Anrechnung der Studienleistungen aus dem Ausland (credit transfer) ist bei Vergleichbarkeit möglich. Dazu müssen Studienleistungen im Ausland folgende Kriterien erfüllen: ähnlicher Umfang (Semesterwochenstunden) etwa gleiches Studienniveau äquivalente Inhalte Sie können vor der Abreise absprechen, ob im Ausland studierte Kurse grundsätzlich anrechnungsfähig sind. Frau Dr. Rummel bescheinigt Ihnen dies gerne auf dem hier zum 9

10 Download vorliegendem Formular: (Ausfüllhilfe und Merkblätter s. Seite 12ff.). Da die Prinzipien der Anerkennung transparent sind (sind die genannten Kriterien erfüllt, wird anerkannt!), können Sie, wenn die Kurswahl sinnvoll erst im Ausland getroffen werden kann, zumeist selbst vor Ort entscheiden. Die Anerkennung der Noten erfolgt gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der JLU ( 29). Ihren Antrag auf Anrechnung der Studienleistungen reichen Sie nach Rückkehr bitte bei Frau Dr. Rummel in Raum 328b ein. Das Formular ist verfügbar unter: Formelle Anerkennung des Auslandssemesters Studierende in MFKW und NFF müssen sich neben der inhaltlichen Anrechnung bestätigen lassen, dass das Auslandssemester ordnungsgemäß absolviert wurde. Für die Anerkennung des Auslandssemesters sehen die Bestimmungen der Speziellen Ordnung vor, dass Sie im Ausland CP erbringen. Stellen Sie bitte einen Antrag bei Dr. Andrea Rummel im Study Abroad Office. Das Auslandssemester wird dann in FlexNow als erbracht eingetragen. Den Antrag auf die formelle Anrechnung des Auslandssemesters finden Sie unter: 7. Das Study Buddy Programm am Institut für Anglistik Sie interessieren sich bereits für eine bestimmte Universität oder suchen einfach nur den Kontakt zu ausländischen Studierenden an der Anglistik? Dann vermitteln wir Ihnen gerne den Kontakt zu einem incoming. Unser Study Buddy Programm wurde eingerichtet, um den Gaststudenten in den ersten Tagen nach ihrer Ankunft in Gießen behilflich zu sein, aber auch, um den persönlichen Kontakt zwischen Gießener Studierenden und Gaststudierenden zu fördern. Machen Sie mit und lernen Sie internationale Studierende persönlich kennen! Nähere Informationen und Anmeldeformulare finden Sie auf unserer webpage oder kontaktieren Sie die Koordination des Programms: studybuddy@anglistik.uni-giessen.de 10

11 8. MERKBLÄTTER BAföG Faustregel: Jeder Studierende, der bereits nach BAföG gefördert wurde, kann auch während des Auslandssemesters (nach dem 4. Studiensemester) nach diesem Gesetz gefördert werden. Da das BAföG im Auslandstudium auch Kosten für Reisen und erhöhte Lebenshaltungskosten einkalkuliert, werden tlw. auch Studierende gefördert, die während ihres Studiums an der Universität Gießen keine Ausbildungsförderung erhalten haben. Diese können also für die Zeit des Auslandssemesters einen Antrag auf Förderung nach dem BAföG stellen. Nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung (1. August 2008) umfasst das Auslands-BAföG zusätzlich zur Inlandsförderung folgende Leistungen: die notwendigen Studiengebühren (bis zu 4.600,00 Euro) Reisekostenpauschale (einmalig Hin- & Rückreise) ggf. Zusatzleistungen für die Krankenkasse und für eine Ausbildung im EU-Ausland einen je nach Land unterschiedlichen Auslandszuschlag Reichen Sie frühzeitig, d.h. sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes, den vollständigen Antrag bei dem für das jeweilige EU- oder EFTA-Land zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein. Beachten Sie: je nach Zielland ist ein anderes Studentenwerk zuständig. Im Falle von Inlands BAföG-Empfängern: Bei einem Auslandsstudienaufenthalt wird auch die Inlandsförderung neu berechnet und zusammen mit dem Auslandszuschlag von dem jeweiligen Amt für Ausbildungsförderung bewilligt. Bei Hochschulkooperationsprogrammen muss die Studiendauer mindestens drei Monate betragen. Hinweis Formblätter BAföG: Das Study Abroad Office ist ausschließlich zuständig für: Formblatt 6: Gutachtliche Stellungnahme der Ausbildungsstätte im Inland und Bescheinigung der Förderlichkeit des Aufenthaltes. Anmerkung: BAföG wird in der Regel nur gewährt, wenn das zuständige Amt davon ausgehen kann, dass tatsächlich studiert wird. Es kann vorkommen, dass Studierende, die das Herbstsemester (bis Dezember) in den USA absolvieren und anschließend nach Deutschland zurückkehren, keine BAföG- Förderung für die Monate Januar bis März erhalten. Diese Frage sollte noch vor Antritt des Auslandssemesters geklärt werden, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Informationen rund um das Auslands- BAföG und eine Liste der entsprechenden Stellen für die Beantragung unter: JLU > Internationales > Studium und Praktikum im Ausland > Finanzierungsmöglichkeiten > Auslands-BAföG 11

12 Merkblatt Ausfüllhilfe für die Anerkennung des Auslandssemesters sowie der Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland Für beide möglichen Anerkennungen (Auslandssemester & Studienleistung) gibt es ein gemeinsames Formular. Auch wenn Sie nur das Auslandssemester anerkennen lassen möchten, geben Sie bitte das ganze Formular unterschrieben ab. Hierzu tragen Sie bitte auf der 1. Seite bei Titel der Veranstaltung / des Moduls Auslandssemester ein. Hinweise zur Anrechnung von Studienleistungen: Tragen Sie den Titel des im Ausland belegten Kurs so ein, wie er auf dem Zeugnis erscheint (1. Spalte). Falls ein Kurs unbenotet anerkannt werden soll, tragen Sie bitte einen Strich (/) in dem Feld Note ein (1. Spalte). Geben Sie als Titel der Veranstaltung (2. Spalte) präzise die Veranstaltungsform an (z.b. A1 Seminar). Geben Sie präzise den Code und Titel des Gießener Moduls ein, in dem der Kurs anerkannt werden soll (2. Spalte). Die 3. Spalte lassen Sie bitte frei! Wichtig: Bitte drucken Sie das Formular doppelseitig aus (Duplex-Druck). Einzureichende Unterlagen: Anerkennung Auslandssemester Zeugniskopie Evtl. Bescheinigung über Studiendauer Anrechnung Studienleistung Zeugniskopie Kursbeschreibungen Beantragen Sie beide Anerkennungen, benötigen wir nur eine Zeugniskopie. Nur vollständige Anträge (Formular + Unterlagen) können bearbeitet werden. Auch wenn Ihr Zeugnis direkt zu uns in Büro geschickt wird, werden wir Ihren unvollständigen Antrag nicht zwischenzeitlich einlagern! Anträge können nicht digital eingereicht werden. 12

13 Merkblatt Anrechnung der Studienleistungen aus dem Ausland Eine Anrechnung der Studienleistungen aus dem Ausland ist am Institut für Anglistik bei Vergleichbarkeit gerne möglich. Vergleichbar sind Studienleistungen immer dann, wenn sie - in einem ähnlichen Umfang (Semesterwochenstunden) - auf etwa gleichem Studienniveau - mit vergleichbaren Inhalten (siehe Kompetenzziele/learning outcomes der Modulbeschreibungen!) studiert werden. Näheres regelt die Lisbon Recognition Convention. Vor Abreise ins Ausland Bei Bedarf kann die Anrechenbarkeit der an der Austauchuniversität gewählten Kurse mit der Auslandsbeauftragten (NICHT den Modulbeauftragten!) abgesprochen werden. Nutzen Sie dazu unser Abspracheformular (online unter FB05>Anglistik>Study Abroad>Credit Transfer/Recognition). Dies bescheinigt die Anrechenbarkeit Dies ist nicht verpflichtend! Nach Rückkehr Stellen Sie den offiziellen Antrag auf Anerkennung direkt bei Frau Dr. Rummel (einfach in die Inbox). Ihr Prüfungsamt ist für die Anerkennung zuständig und wir leiten ihren bearbeiteten Antrag dorthin weiter. Planen Sie ca. 6 Wochen für die Bearbeitung ein, bevor die Noten in FlexNow erscheinen. Die Notenumrechnung erfolgt gemäß 29 der Allgemeinen Bestimmungen der JLU. Fügen Sie Ihrem Antrag bei: Transcript of Records und Kursbeschreibungen (in Kopie) KEINE Arbeitsproben, Hausarbeiten, Mitschriften! Den Antrag zur Anrechnung finden Sie im Internet: FB05>Anglistik>Study Abroad >Credit Transfer/Recognition Weitere Hinweise: Eilantrag? : schriftliche Begründung und Angabe des Stichtags Nach erfolgreicher Bearbeitung Ihres Antrags und Weiterleitung an das Prüfungsamt, benachrichtigen wir Sie per und Sie können Ihre Dokumente wieder abholen. Frau Dr. Rummel stellt keinen Anrechnungsbescheid aus. Der Prüfungsausschuss vollzieht die Anerkennung. Das Prüfungsamt trägt die Noten in FlexNow ein. 13

14 Merkblatt Anerkennung des Auslandssemesters in den Studiengängen MFKW/NFF mit Hauptfach Englisch Das Auslandssemester ist in beiden Studiengängen Bestandteil des Studiengangs. Entsprechende Bestimmungen und rechtliche Grundlagen entnehmen Sie bitte den Mitteilungen der Uni Gießen (MUG) Für MFKW: siehe Spezielle Ordnung 6 Für NFF: siehe Spezielle Ordnung 7 Die Anerkennung beantragen Sie nach Rückkehr über das Study Abroad Office am Institut für AngIistik. Antrag unter: FB05>Anglistik>Study Abroad>Credit Transfer/Recognition Reichen Sie hierzu ein: Nachweis über Ihr absolviertes Auslandssemester als Vollzeitstudent/in ( min. 3 Monate = min. 12 Wochen) Die Nachweise können bspw. in Form der Immatrikulationsbescheinigung und des offiziellen Transcripts of Records erfolgen oder auch in Form von Einzelnachweisen Die Anerkennung des Auslandssemesters wird direkt in Flex Now unter Vorleistungen des Hauptfachs eingetragen. Sie bekommen keinen Anrechnungsbescheid. 14

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