Seminararbeit. ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor

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1 Seminararbeit über das Thema ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seminar Qualitative Systemwissenschaften III eingereicht bei Ao. Univ. Prof. Mag. Dr. Günther Ossimitz von Johanna Bonimaier, Matr.Nr Evamaria Knechtl, Matr.Nr Sommersemester 2006

2 Inhaltsverzeichnis Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Einleitung Das Österreichische Bankensystem bzw. Bankwesen Geschichtliche Entwicklung und Struktur des Bankensektors Funktionen der Banken als Katalysator im volkswirt-schaftlichen Leistungsaustausch Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Hypothetische Katastrophen ausgehend vom Bankensektor Großkundenveranlagungen - 27 BWG Privatisierungen, Unternehmensübernahmen und Fusionierungen Bankenpleiten/-skandale Definition: Was versteht man eigentlich darunter? Das jüngste Beispiel: Die BAWAG-Affäre Was gibt das Gesetz diesbezüglich vor? Was hat die BAWAG daraus gelernt? Das System überdenken aber wie? Hypothetische Katastrophen ausgehend von den Kunden bzw. Sparern Mangelndes Vertrauen und Ängste der Kunden bzw. Sparer Was wird eigentlich getan, um dem entgegenzuwirken? Bankgeheimnis - 38 BWG Sorgfaltspflicht und Geldwäscherei - 39 BWG Einlagensicherung 93 BWG Hypothetische Katastrophen ausgehend von der Wirtschaft Börsenkrach Begriffsdefinition Oktober 1929 und Börsenkrach heute Inflation Entstehung und Entwicklung Angst vor einer Inflation Fazit und Schlussfolgerung Die Bank: Partner oder Gegner? Wessen Geld wird riskiert? Zusammenfassung: Ängste der Kunden bzw. Sparer...35 Literaturverzeichnis... 38

3 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildung 1: Banken und Wirtschaftskreislauf...9 Abbildung 2: Grafische Darstellung des Zinsswapgeschäfts...21 Abbildung 3:Ängste der Sparer - Welches Geld wird riskiert?...27 Abbildung 4: Inflationsraten...32 Tabelle 1: Die größten österreichischen Kreditinstitute (2003)...8 Tabelle 2: Entwicklung der Verbraucherpreise...33

4 1 Einleitung Diese Seminararbeit wurde im Rahmen des Seminars Qualitative Systemwissenschaften III im Sommersemester 2006 verfasst. Der Lehrveranstaltungsleiter war Ao. Univ. Prof. Mag. Dr. Günther Ossimitz. Die Arbeit beschäftigt sich mit ( hypothetischen ) Katastrophen im Bankensektor und beinhaltet zwei Sichtweisen: die Banken- und die Kundenseite. Der Grundgedanke dabei ist, dem Leser einen kurzen Überblick über derzeit aktuelle Situationen sowie mögliche theoretische Annahmen zu geben. Hierfür haben wir aus der Vergangenheit Beispiele gesammelt und uns mit folgenden Themen beschäftigt. Kapitel 2 beginnt mit der Definition des österreichischen Bankensystems bzw. Bankwesens und zeigt die geschichtliche Entwicklung und Struktur des Bankensektors auf. Weiters werden die Funktionen der Banken als Katalysator im volkswirtschaftlichen Leistungsaustausch beschrieben. Das darauf folgende Kapitel 3 stellt ( hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor dar. Wir haben uns dabei im Speziellen auf Katastrophen ausgehend vom Bankensektor, von den Kunden und Sparern und von der Wirtschaft konzentriert und dazu immer Beispiele gesucht. Abschließend werden noch Fragestellungen aufgeworfen, die als möglicher Anstoß für weitere Diskussionen verwendet werden können.

5 2 Das Österreichische Bankensystem bzw. Bankwesen Banken sind nach Maßgabe der ihnen vom Finanzminister erteilten Konzession Kreditinstitute nach dem Bankwesengesetz (BWG). Ein Kreditinstitut ist, wer auf Grund des BWG oder besonderer bundesgesetzlichen Regelungen berechtigt ist, Bankgeschäfte 1 zu betreiben. Folgende Bankgeschäfte werden (im Falle einer Universalbank) durchgeführt: Kreditvergaben, Verwaltung von Spareinlagen, Handel mit Wertpapieren, etc. Die Gesamtheit aller Kreditinstitute sowie die gesetzlichen Regelungen dazu, bezeichnet man als Bankwesen. 2 Eine Definition des Bankensystems bzw. Bankwesens lautet folgendermaßen: Das Bankensystem oder Bankwesen ist die Gesamtheit aller der Versorgung mit Geld, der Vermittlung von Krediten und dem Zahlungsverkehr dienenden öffentlichen und privaten Institute und Unternehmen einschließlich ihrer organisatorischen Verflechtungen und gesetzliche Regelungen. 3 Dazu zählen Geschäftsbanken, Zentralbanken, die Weltbank, der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Alle derartigen Institutionen werden als Kreditinstitute bezeichnet. Ihnen gegenüber stehen die Kunden als Nicht-Banken Geschichtliche Entwicklung und Struktur des Bankensektors Das Wort Bank kommt vom italienischen banca, das so viel bedeutet wie Tisch, auf dem Münzen gewechselt werden. Als älteste Bank wird meist der 1156 in Venedig gegründete Monte Vecchio genannt. Die heute existierende sektorale Gliederung der österreichischen Kreditwirtschaft ist das Ergebnis einer historischen Entwicklung: Die Wirtschaftsentwicklung im 19. Jahrhundert brachte einerseits eine stärkere Arbeitsteilung, andererseits aber auch einen steigenden Kapitalbedarf. Diese Arbeitsteilung vollzog sich in allen Produktions- und Distributionsbereichen (Verteilung, Aufteilung) 1 Bankgeschäfte sind jene gewerblichen Tätigkeiten, die im Bankgeschäftskatalog des BWG taxativ augezählt sind. Darüber hinaus kann der Finanzminister andere Geschäfte im Verordnungsweg zu Bankgeschäften erklären. 2 Wikipedia ( ) 3 Wikipedia ( ) 4 Wikipedia ( )

6 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 6 der Wirtschaft wie auch im Bankwesen. So haben sich Banken mit differenzierten Aufgaben und verschiedenen Kundenkreisen herausgebildet - was auch heute noch in den unterschiedlichen Arten und Rechtsformen zum Ausdruck kommt. Nach dem 2. Weltkrieg vollzog sich im österreichischen Bankwesen der Strukturwandel zur Universalbank 5, von der alle Geschäfte im weiteren Sinn durchgeführt werden konnten. Gegen Ende des Jahrhunderts kam es in der nationalen und internationalen Bankwirtschaft zu tiefgreifenden Veränderungen durch Konzentration (z.b. Fusionen, Beteiligungen), den Einsatz moderner Informationstechnologie, neue Distributionsformen (z.b. Electronic Banking) und neue Produktformen (insbesondere Veranlagungs- und Vorsorgebereich). Bankgeschäfte nach bilanztechnischen Aspekten: 6 Aktivgeschäfte: Geschäfte, die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden (Kredit- und Darlehensgewährung an Kunden, Wechseldiskont, Bankguthaben, Beteiligungen, Wertpapiere, etc.) Passivgeschäfte: Geschäfte, die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden (Einlagen Spareinlagen, Giroeinlagen, Termineinlagen, Einlagen von Banken; Wertpapiere Emission von Kassenobligation, Pfandbriefen, Schuldverschreibungen) Dienstleistungsgeschäfte: Geschäfte, die sich nicht unmittelbar auf die Aktivoder Passivseite der Bilanz auswirken, sondern nur über die Gewinn- und Verlustrechnung (Zahlungsverkehr, An- und Verkauf von Devisen und Münzen, Depotgeschäft, Provisionserträge, usw.) Allfinanzgeschäft: Bausparen, Versicherung, Leasing, Immobilien, Lotto-Totto, usw. In Österreich 7 wird zwischen Banken mit einstufigen und mehrstufigen Sektoren, sowie nach ihrer Rechtsform und nach ihrer Zugehörigkeit zum jeweiligen Fachverband unterschieden. Innerhalb dieser mehrstufigen Sektoren besteht jeweils ein Zentralinsti- 5 Universalbanken werden jene Kreditinstitute genannt, die einen Großteil der im BWG aufgezählten Bankgeschäfte betreiben. Da im Laufe der Zeit die ursprünglichen historischen Geschäftsbeschränkungen für die verschiedenen Sektoren schrittweise entfallen sind, sind mittlerweile die meisten Kreditinstitute in Österreich als Universalbank tätig. Daneben gibt es noch Spezialbanken, die nur über eine eingeschränkte Konzession verfügen. Dazu gehören etwa die Bausparkassen, die grundsätzlich nur berechtigt sind, das Bausparkgeschäft zu betreiben sowie die Mitarbeitervorsorgekassen. 6 Raiffeisenverband Steiermark ( ) 7 Gemäß der Fachverbandsgliederung der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreichs (WKO)

7 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 7 tut (Spitzeninstitut), welches für den angeschlossenen Bereich die Koordinierungs- und Geldausgleichsfunktion wahrnimmt. Sie sind somit auch Drehscheibe für Geschäfte mit den anderen Sektoren. Zu den einstufigen Sektorbanken zählen: Banken und Bankiers: hiezu fallen alle Aktienbanken, die keinem Fachverband angehören, so z.b. BAWAG P.S.K. Gruppe und viele kleine Banken wie Constantia Privatbank, Schöllerbank, etc. Landes-Hypothekenbanken: hiezu gehört neben den Landes-Hypothekenbanken auch die Pfandbriefstelle Bausparkassen Sonderbanken Zu den zweistufigen Sektorbanken zählen: Sparkassen: hiezu gehören die BA-CA, die Erste Bank und die Sparkassen Volksbanken: hiezu gehören die Volksbanken und die Österreichische Volksbanken-AG (ÖVAG) Zu den dreistufigen Sektorbanken zählen: Raiffeisenbanken: hiezu gehören die Raiffeisenbanken (RB), die Raiffeisenlandesbank (RLB) und die Raiffeisenzentralbank (RZB) Das Österreichische Bankensystem besitzt eines der dichtesten Bankennetze Europas. Auf jede einzelne Bankstelle kommen ca Österreicher. Auf Grund von Einsparungen nimmt die Zahl jedoch seit 1992 ab. Seit 1997 sind weniger als Banken in der österreichischen Wirtschaft tätig. 8 8 Sparkassen-Akademie (2004)

8 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 8 Tabelle 1: Die größten österreichischen Kreditinstitute (2003) 9 Die größten österreichischen Kreditinstitute nach der Bilanzsumme (2003) Rang Kreditinstitut Bilanzsumme (in Mio. ) Marktanteil (in %) 1 Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) ,75 2 Erste Bank der österr. Sparkassen AG ,23 3 BAWAG P.S.K. Gruppe ,89 4 Raiffeisen Zentralbank (RZB) ,17 6 Kontrollbank ,97 7 Raiffeisen Landesbank OÖ ,12 8 Österr. Volksbanken AG (ÖVAG) ,11 9 Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien ,84 10 Oberbank AG , Funktionen der Banken als Katalysator im volkswirt-schaftlichen Leistungsaustausch Banken sind Unternehmen, deren Hauptgeschäft der Zahlungs- und Kreditverkehr ist. Im volkswirtschaftlichen Kreislauf bildet der Geldverkehr das zentrale Koordinationsmittel zwischen den Anbietern von Gütern und Dienstleistungen (Produzenten) und den Konsumenten (Haushalten). 10 Die Vorstellungen von Produzenten und Konsumenten bzgl. der notwendigen Geldmittel sind im Hinblick auf Beträge und Fristigkeiten oft sehr unterschiedlich. Geld das nicht verwendet wird, kann von den Konsumenten (Haushalten) gespart werden. Unternehmen, die Investitionen tätigen wollen, verfügen meist nicht über die nötigen Eigenmittel. Durch die Aufnahme von Krediten können Investitionen somit fremdfinanziert werden. Die Entgegennahme von Spareinlagen und die Vergabe von Krediten bilden die klassische Geschäftsgrundlage einer Bank Wikipedia ( ) 10 Wikipedia ( ) 11 Wikipedia ( )

9 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 9 Die Banken erfüllen dabei zwei wichtige volkswirtschaftliche Funktionen: 12 Kapitalsammelfunktion: Die Banken sammeln zahlreiche, meist kleinere Einlagen, um daraus Ausleihungen vergeben zu können. Fristentransformationsfunktion: Umwandlung von Sparkapital in Produktivkapital (mit unterschiedlichem Zeithorizont) Abbildung 1: Banken und Wirtschaftskreislauf 13 Weitere Funktionen von Banken sind: 14 Vertrauensfunktion (auch Risikotransformation): Der Einleger vertraut auf das Know-how und die Sorgfalt des Kreditinstituts bei der Kreditvergabe (auch in Bezug auf die Riskikostreuung). Ballungsfunktion (Losgrößentransformation): Banken haben die Funktion einer Ausgleichsstelle zwischen dem Angebot vieler kleiner Einlagen und der Nachfrage nach großen Krediten. Fristverlängerungsfunktion (Fristentransformation): Ein bestimmter Prozentsatz kurzfristiger Einlagen kann auch langfristig ausgeliehen werden kann (Bodensatz). Verteilungsfunktion: Kreditinstitute sind Vermittler zwischen Anleger und Kreditsuchenden. 12 Raiffeisenverband Steiermark ( ) 13 Wikipedia ( ) 14 Wikipedia ( )

10 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 10 Banken sind auch ein Instrument der Währungs- und Wirtschaftspolitik. Durch den Einsatz verschiedener währungspolitischer Instrumente der Europäischen Zentralbank (EZB), die von den Banken berücksichtigt werden müssen, wird u.a. Einfluss auf die Wirtschaftspolitik genommen. Ohne funktionierendes Bankwesen gibt es keine funktionierende Volkswirtschaft. Deshalb gibt es für die Banken besondere Organisationsgesetze, wie z.b. Bankwesengesetz, Nationalbankgesetz, Kapitalmarktgesetz, Bausparkassengesetz, etc Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Das frühere Kreditwesengesetz (KWG) entstand 1979 aufgrund der zunehmenden Liberalisierung des Bankensystems sowie dem allgemeinen Trend zu Universalbanken, wodurch die Forderungen nach einer eigenen Regelung immer lauter wurden. Durch das rasche Wachstum und vermehrte Tätigkeit im Ausland, wurde eine Anpassung an internationale Standards notwendig, was in der Gesetzesnovelle von 1986 geregelt wurde. Das Bankwesengesetzt (BWG) ist am in Kraft getreten und bildet die rechtliche Basis für alle Kreditinstitute. Das BWG ist die Gewerbeordnung für das gesamte österreichische Bankwesen. Es enthält den Katalog der Bankgeschäfte und bindet den Betrieb dieser Geschäfte an eine Konzession des Finanzministers. Im Mittelpunkt steht das Erfordernis der Ausstattung der Banken mit ausreichenden Eigenmitteln. Mit weiteren Bestimmungen - wie den Regelungen über die Großveranlagungen oder die Liquidität - will der Gesetzgeber die bankgeschäftlichen Risiken begrenzen. Die Funktionsfähigkeit der österreichischen Banken und der Gläubigerschutz sollen dadurch gewährleistet sein. 16 Notwendig wurde das Bankwesengesetz vor allem durch den Beitritt zur EU Folgende Ziele wurden festgeschrieben: 17 Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit von Kreditinstituten aus EWR/EU- Mitgliedsstaaten Angleichung an internationale Standards der Eigenmittelausstattung 15 Raiffeisenverband Steiermark ( ) 16 Sparkassen-Akademie (2000) 17 Wikipedia ( )

11 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 11 Verbesserung der Verbraucherschutzbestimmungen (Wertstellung) Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Kreditwirtschaft Aufgrund der Bestimmungen des BWG ( 69 ff) unterliegen alle Kreditinstitute der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), die die Einhaltung aller für Kreditinstitute geltenden Vorschriften zu überwachen und allfälligen Missständen entgegenzutreten hat. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann die FMA die Vorlage von Zwischenabschlüssen, Prüfungsberichten und Auskünfte über alle Geschäftsvorfälle verlangen. Weiters kann sie in die Bücher Einsicht nehmen, Sonderprüfungen durchführen lassen und bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber ihren Gläubigern, mit befristeten Maßnahmen Geschäftsleitern ihre Befugnisse entziehen und den Geschäftsbereich des Kreditinstitutes einschränken bzw. den Betrieb überhaupt untersagen. Der Bundesminister für Finanzen (BMF) hat sofern gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist zur Ausübung des Aufsichtsrechtes der FMA bei Kreditinstituten, deren Bilanzsumme 375 Mio. übersteigt, einen Staatskommissär und dessen Stellvertreter zu bestellen. Diese sind in ihrer Funktion den Weisungen der FMA unterworfen. Der Staatskommissär und dessen Stellvertreter sind vom Kreditinstitut zu den Mitgliederversammlungen (Hauptversammlung), zu den Sitzungen des Aufsichtsrates sowie zu entscheidungsbefugten Ausschüssen des Aufsichtsrates rechtzeitig einzuladen. Falls die vorgenannten Organe Beschlüsse fassen, durch die der Staatskommissäre oder dessen Stellvertreter gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder Bescheide der FMA für verletzt erachtet, hat der Staatskommissär oder dessen Stellvertreter unverzüglich Einspruch zu erheben und hievon der FMA zu berichten. Durch den Einspruch wird die Wirksamkeit des Beschlusses bis zur aufsichtsbehördlichen Entscheidung durch die FMA aufgeschoben. 18 Die politische Diskussion zur Neuordnung der Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt reichen weit in die 90er Jahre zurück, als die unterschiedlichsten Modelle angedacht worden waren. Der Durchbruch zur Schaffung einer integrierten Aufsichtsbehörde für den gesamten Finanzmarkt wurde mit dem im Spätsommer 2001 beschlossenen Finanzmarktaufsichtsgesetz (BGBl. 2001/97) geschafft. Nach einer durchaus bewegten Entstehungsgeschichte nahm die FMA am 1. April als 18 Sparkassen-Akademie (2004)

12 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 12 unabhängige Behörde - ihren operativen Betrieb im Rahmen des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) auf. 19 Die FMA ist die unabhängige, weisungsfreie und integrierte Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt Österreich und als Anstalt öffentlichen Rechts (mit eigener Rechtspersönlichkeit) eingerichtet. Ihr obliegt die Aufsicht über Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, Mitarbeitervorsorgekassen, Investmentfonds, Wertpapierdienstleistungsunternehmen, börsenotierte Gesellschaften sowie über die Wertpapierbörsen. 20 Die Ziele der FMA sind u.a. folgende: Beitrag zur Stabilität des Finanzmarktes Österreich Stärkung des Vertrauens in einen funktionierenden österreichischen Finanzmarkt Schützen der Anleger, Gläubiger und Verbraucher nach Maßgabe der Gesetze präventives Wirken in Bezug auf die Einhaltung der Aufsichtsnormen, gleichzeitig aber konsequente Ahndung der Verstöße Um diese Ziele zu erreichen, muss die FMA folgende Aufgaben erfüllen: Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und treffen der dafür erforderlichen Maßnahmen Definition von Mindeststandards und Erlass von Verordnungen zur Konkretisierung der Gesetze Erarbeitung von Vorschlägen im Dialog mit den Marktteilnehmern zur dauerhaften Sicherung eines hohen Standards des österreichischen Finanzmarktes Vertretung der österreichischen Interessen in EU- und anderen internationalen Gremien und Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden Einsetzen sowie laufende Weiterentwicklung zeitgemäßer Analysesysteme Beschäftigung hoch qualifizierter, motivierter Mitarbeiter, Einsetzen modernster Technik Teamorientiertes Arbeitung an ganzheitlichen Problemlösungen im Sinn der Effizienz und Effektivität der integrierten Aufsichtstätigkeit 19 Sparkassen-Akademie ( ) 20 FMA ( ]

13 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 13 Durch die Errichtung einer operativ unabhängigen Finanzmarktaufsicht wurden die Stabilität des Finanzplatzes Österreich gestärkt, die Effizienz der Aufsicht verbessert, der bestmögliche Schutz der Anleger (Sparer- und Gläubigerinteressen) gewährleistet, die für die Aufsicht erforderlichen Ressourcen bereitgestellt, die Kosteneffizienz (Nutzung von Synergieeffekten) gesteigert und internationalen Standards entsprochen FMA ( )

14 3 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor 3.1 Hypothetische Katastrophen ausgehend vom Bankensektor Großkundenveranlagungen - 27 BWG Vorweg eine Begriffsdefinition, was eigentlich unter Großkundenveranlagung zu verstehen ist: Ein Kredit stellt beispielsweise dann eine Großveranlagung dar, wenn er 10 % der anrechenbaren Eigenmittel (des Kreditinstituts) beträgt. Dasselbe gilt für Großveranlagungen in Wertpapieren, Guthaben, Beteiligungen, etc. Beispiele für Großveranlagungen können sein: Geldforderungen (Kredite, Darlehen, etc.) Anteilsrechte (Beteiligungen, Aktien, etc.) die Hälfte der Eventualverbindlichkeiten (Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungen aus Bestellung von Sicherheiten, etc.) nicht ausgenützte Kreditrahmen und nicht ausgenützte Promessen (Zusagen) Eine einzelne Großveranlagung darf 25 % der anrechenbaren Eigenmittel nicht überschreiten, die Gesamtheit aller Großveranlagungen darf 800 % der anrechenbaren Eigenmittel nicht überschreiten (Klumpenrisiko). Diese Begrenzungen gelten nicht für: Großveranlagungen beim Bund, Ländern und Gemeinden Großveranlagungen soweit Bund, Länder oder Gemeinden dafür haften Die Anteilsrechte am zuständigen Zentralinstitut Guthaben aufgrund der Liquiditäts- und Mindestreservenerfordernisse Da die wirtschaftlichen Missstände bei Banken häufig auf den Ausfall von Großveranlagungen und hier vor allem auf den Ausfall von Großkrediten zurückzuführen sind, finden

15 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 15 sich im BWG nicht nur Begrenzungsnormen, sondern auch Vorschriften besonderer Informationsregeln: 22 Verpflichtung der Geschäftsstellenleiter: Banken haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offen legen zu lassen, wenn der eingeräumte Kredit den Betrag von... überschreitet. Die Geschäftsstellenleiter sind in diesem Fall verpflichtet, sich über die wirtschaftliche Entwicklung des Kreditnehmers, aller Mitschuldner und Haftenden und sich über die Werthaltigkeit und Durchsetzbarkeit der Sicherheiten ausreichend zu informieren sowie die laufende Vorlage von Jahresabschlüssen zu verlangen. Mitentscheidung des Aufsichtsorganes: Jede Großveranlagung bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des nach Gesetz oder Satzung zuständigen Aufsichtsorganes. Diesem ist darüber mindestens einmal jährlich zu berichten. Großkreditmeldung: Der Österreichischen Nationalbank (OeNB) sind Namen und Anschrift der Kreditnehmer zu melden, denen Kredite oder Kreditrahmen von insgesamt... eingeräumt wurden. Ausgenommen davon sind Kredite an Bund und Länder Privatisierungen, Unternehmensübernahmen und Fusionierungen Im folgenden Kapitel werden die möglichen Umstrukturierungsformen von Banken sowie die dadurch entstehenden Probleme und Ängste für ihre Kunden genauer beschrieben. Das Gabler Wirtschaftslexikon versteht unter der Privatisierung eine Verlagerung bestimmter bisher staatlicher Aktivitäten in den privaten Sektor der Volkswirtschaft, um die Allokation der Ressourcen durch den [ ] Markt erfolgen zu lassen. 23 Diese Definition meint also den Verkauf eines Unternehmens vom Staat an einen privaten Interessenten. Mit dieser Entstaatlichung ändert sich natürlich auch die Rechtsform: es findet ein Übergang vom öffentlichen Sonderrecht zum Privatrecht statt. Ein negativer Punkt in Verbindung mit der Privatisierung ist, dass das Gemeinwohl dadurch weniger berücksich- 22 Sparkassen-Akademie (2000) 23 Hadeler (2000b), S. 2487

16 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 16 tigt werden muss, weil natürlich auch Gewinne erzielt werden müssen, wo hingegen bei einem staatlichen Betrieb meist nur eine Verlustminimierung im Vordergrund steht. 24 Die ÖIAG (Österreichische Industrie Holding AG) ist die Beteiligungs- und Privatisierungsagentur von Österreich und nach eigener Definition heute eine industrienahe und politikfern agierende Holding. In den vergangen Jahren wurden unter anderem die Privatisierungen der Voestalpine AG (August 2005) oder der VA Tech (Juli 2005) durchgeführt. 25 Als Beispiel für einen aktuellen Fall einer Bank Privatisierung in Österreich sei an dieser Stelle die Bank Burgenland zu nennen. Mitte des Jahres 2000 stand die Bank Burgenland zum ersten Mal auf Grund starker Turbulenzen in den Schlagzeilen. Die Bank rückte auf Grund von nicht mehr einbringbaren Krediten (insgesamt 375 Millionen Euro) in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Ende des Jahres wurde der Landtag wegen des Finanzskandals aufgelöst, und es kam zu Neuwahlen im Burgenland. Die Bank selbst konnte damals nur durch eine Landesgarantie vor dem Konkurs bewart werden Im November 2003 wurde die Bank Burgenland dann öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben, und es folgten Verkaufsgespräche mit inländischen sowie ausländischen Bewerbern für den Kauf des Geldinstituts. Erst im März 2006 wurde die Bank Burgenland zu einem Kaufpreis von 100,3 Millionen Euro an die Grazer Wechselseitige verkauft. Damit wurde einer regionalen Österreich-Lösung für die Bank Burgenland der Vorzug gegenüber einem ausländischen Bieter gegeben.28 Unter einer Unternehmensübernahme versteht der Brockhaus Wirtschaft folgendes: Erwerb eines Unternehmens und Übernahme der Unternehmensleitung durch andere Unternehmen oder Privatpersonen. 29 Es geht also einfach um den Kauf bzw. die Annahme einer Leistung, Aufgabe oder Funktion. Im Falle einer Bankenübernahme bedeutet dies, dass durch die Übernahme die Position der übernehmenden Bank gestärkt und ausgebaut wird. Kommt es zu einer Bankenübernahme, wird zunächst häufig über die Interessenten und später auch über den Kaufpreis spekuliert. 24 Wikipedia ( ) 25 Österreichische Industrieholding AG (2006) 26 Burgenland ORF.at ( ,) 27 Wiener Zeitung ( ) 28 Burgenland ORF.at ( ) 29 Venhoff/Gräber-Seißinger (2004)

17 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 17 Zu den größten Übernahmen in den letzen Jahren gehört die Übernahme der größten rumänischen Bank BCR (Banca Comerciala Romana) durch die Wiener Erste Bank. Die Erste übernahm für rund 3,7 Milliarden Euro knapp die Mehrheit der Bank und bekam gleichzeitig mehr als 4,5 Millionen neue Kunden dazu. 30 Ein anderes aktuelles Beispiel ist die Impexbank-Übernahme durch Raiffeisen International in Russland. Damit ist es für Raiffeisen International möglich, ein Netz von mehr als 500 Filialen aufzubauen und die geplante Expansion rasch voranzutreiben. 31 Die dritte mögliche Umstrukturierungsform einer Bank ist die Fusionierung. Unter dem Schlagwort Fusion findet man im Brockhaus folgende Erklärungen: 1) allgemeine Verschmelzung und unter 4) Recht und Wirtschaft: Vorgang bei dem zwei oder mehrere Unternehmen so zusammengeschlossen werden (fusionieren), dass sie rechtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden. Gründe für eine Fusion sind unter anderem der Aufbau wirtschaftlicher Machtpositionen, [ ] und die Erschließung neuer Märkte [ ]. 32 Weiters unterscheidet man nach der Art der aktienrechtlichen Verschmelzung zwischen - einer Verschmelzung durch Aufnahme (das Vermögen wird als Ganzes auf eine andere Gesellschaft gegen Gewährung von Aktien übertragen) und - einer Verschmelzung durch Neubildung (dabei wird das Vermögen auf eine neue Aktiengesellschaft übertragen). Im zweiten Fall erlöschen alle übertragenden Gesellschaften. 33 Eine große Bankenfusion in jüngster Zeit war die Übernahme der HVB (HypoVereinsBank) durch die italienische UniCredit. Diese neue UniCredit-HVB-Gruppe wird Marktführer in Zentral- und Osteuropa und ist an der Bilanzsumme gemessen doppelt so groß wie der zweitgrößte Wettbewerber Österreich ORF.at ( ) 31 OÖ Nachrichten ( ) 32 Brockhaus (1997a), S Thommen/Achleitner (2003), S Die Presse.com ( )

18 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite Bankenpleiten/-skandale Definition: Was versteht man eigentlich darunter? Unter Bankenpleite versteht man die vollkommene Insolvenz einer Bank. Diese dauerhafte Zahlungsunfähigkeit muss jedoch klar vom Insolvenzverfahren einer juristischen (GmbH, AG etc.) oder natürlichen Person unterschieden werden. Der Unterschied liegt darin, dass es sich bei einer Zahlungsunfähigkeit der Bank immer um eine Überschuldung handelt. Viele Banken sind zwar überschuldet, aber nicht in einem Insolvenzverfahren, da dies politisch nicht gewollt ist und das Vertrauen in das Banksystem sinken würde. Die Zahlungsunfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person bedeutet, dass nicht alle fälligen Verbindlichkeiten beglichen werden können, um alle Gläubiger voll zu befriedigen und steht in den meisten Fällen mit dem Ruin des Unternehmens in direktem Zusammenhang. 35 Die Angst von Bankkunden, die ihr hart erarbeitetes Geld der Bank überlassen, im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Bank keinen Cent mehr zu sehen, ist sicherlich berechtigt. Deshalb sollte bei der Entscheidung nach dem richtigen Bankinstitut auch die Sicherheit der Einlagen bzw. auch die Rückerstattung des gesparten Geldes bei möglichen Problemen der Bank eine entscheidende Rolle spielen. 36 Aufgrund dieser Angst der Bankkunden gibt es eine so genannte Einlagensicherung (Details zu diesem Basisschutz des Gesetzgebers für die Kunden siehe Kapitel ) Das jüngste Beispiel: Die BAWAG-Affäre Als Unterstützung für dieses Kapitel dienten diverse Zeitungsberichte, im Speziellen waren dies Beiträge in der Presse 37 und im Kurier 38. Eine der spektakulärsten Bankaffären in der österreichischen Wirtschaftsgeschichte sind die Verwicklungen rund um die Karibikgeschäfte der BAWAG P.S.K. (Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft). Es geht auch um einen 35 Help.gv.at (2006) 36 BUCHTIPP: Pichler, Petra: Der Milliarden Pleite-Bankier. Wolfgang Rieger und das Rätsel um die verschwundenen Millionen Schilling...; Täter Opfer - Hintergründe, Wirtschaftsverlag Ueberreuter, Wien, Die Presse.com ( ) 38 Kurier ( )

19 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 19 unter mysteriösen Umständen vergebenen BAWAG-Kredit in der Höhe von 350 Millionen Euro an den bankrotten US-Finanzriesen Refco sowie um vertuschte Verlustgeschäfte im Wert von einer Milliarde Euro. Auf den Refco-Kredit und seine Folgen wird in dieser Arbeit nicht eingegangen. Die BAWAG Bank war bereits im Jahr 2000 in starken Turbulenzen und stand am Rande einer Insolvenz. Die Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft befindet sich zu 100% im Eigentum des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) 39. Damals konnte mit Hilfe einer Garantie des Hauptaktionärs ÖGB ein Verlust bedeckt werden. Am 24. März 2006 wurden die Ereignisse von vor sechs Jahren durch den BAWAG Aufsichtsratspräsidenten Weninger bekannt gegeben. Der Verlust wurde mit knapp einer Milliarde Euro beziffert und ist heute bereits weitgehend abgeschrieben. Dieser Verlust wurde vor allem durch damalige Spekulationsgeschäfte und Finanzierungen durch Karibik-Geschäfte geschrieben. Es wurde auch bekannt, dass nur der ÖGB Finanzchef und BAWAG Aufsichtsratspräsident Weninger sowie ÖGB Präsident Verzetnitsch von dieser Haftung wussten. Das ÖGB- Präsidium wurde darüber überhaupt nicht informiert, was nicht den Vereinsstatuten entspricht. 40 Nach dem Rücktritt des Aufsichtsratspräsidenten Weninger trat ein paar Tage später (27. März 2006) auch ÖGB Präsident Verzetnitsch zurück. In den darauf folgenden Tagen wurden bereits die Nachfolger für Verzetnitsch und Weninger bestellt. Am 30. März beschloss der ÖGB schließlich die BAWAG zu 100% zu verkaufen 41 und ein paar Tage darauf wurden bereits die ersten Interessenten zitiert. Grundsätzlich zeigten sich die Österreichischen Volksbanken AG (Övag) - eventuell gemeinsam mit der deutschen Ergo Versicherung, welche bereits bei der Privatisierung der Postsparkasse im Jahr 2000 zusammen arbeiteten, jedoch damals gegen die BAWAG verloren - interessiert. Auch die Wiener Städtische meldete ihr grundsätzliches Interesse an, ihr Partner wäre die Erste Bank, oder auch die BA-CA. Auch die Raiffeisenbank zeigte Interesse, obwohl diese und die Postämter vor allem am Land direkte Konkurrenten sind und bei einem BAWAG-Einstieg das größte Kartell-Problem hätten. Auch ausländische Banken wurden in Verbindung mit dem Kauf der Bank gebracht, beispielsweise die in italienischem Besitz stehende Generali- 39 BAWAG P.S.K. (2006) 40 Format ( ), S. 10 ff 41 Kurier ( )

20 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 20 Versicherung und die deutsche Commerzbank. Der Verkauf der BAWAG sollte bis Juli realisiert werden, und als Kaufpreis wird mit circa zwei Milliarden Euro gerechnet Was gibt das Gesetz diesbezüglich vor? Kreditinstitute müssen im Interesse der Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit und der Erfüllbarkeit ihrer Verbindlichkeiten jederzeit über ein ihrem Risiko angemessenes Kapital (Eigenmittel) verfügen. Durch das neue BWG wird ein neuer EU-konformer Kapitalbegriff Eigenmittel eingeführt. Das Eigenkapital erfüllt in jedem Unternehmen eine Reihe von wichtigen Funktionen. So dient es als Risikopolster, um Verluste aus dem laufenden Geschäft aufzufangen (Haftungsfunktion) und stellt damit die wesentliche Vertrauensund Schutzbasis für die Gläubiger dar (Gläubigerschutzfunktion). In vielen Fällen dient es auch zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs (Finanzierungsfunktion). Bei Kreditinstituten dient das Eigenkapital darüber hinaus als Steuerungsinstrument für eine Reihe von bankaufsichtlichen Regelungen (bankaufsichtsrechtliche Steuerungsfunktion). Das BWG schreibt vor (Eigenmittelvorschriften lt. 22 BWG), dass die Eigenmittel jedes Kreditinstitutes jederzeit zumindest 8 % der Bemessungsgrundlage zu betragen haben (Solvabilität). Unter Bemesssungsgrundlage versteht man a) gewichtete Aktivposten der Bilanz, b) gewichtete außerbilanzmäßige Geschäfte (Wechselverbindlichkeiten, Bürgschaften, Garantien, etc.) und c) gewichtete besondere außerbilanzmäßige Geschäfte (Zinstermingeschäfte, Zinsswaps, etc.). Mit anderen Worten bedeutet das, dass mit den Eigenmittelvorschriften des BWG das Risiko der einzelnen Aktivpositionen eingeschätzt und zumindest teilweise durch einen bestimmten %-Satz an Eigenmittel (zur Besicherung) abgedeckt werden sollen. 43 Exkurs: Derivative Instrumente des Zinsmanagements - Zinsswap (Interest Rate Swap) Ein Zinsswap - oder auch Kuponswap genannt - ist die Vereinbarung über den Austausch von festen gegen variable Zinszahlungen. Die Zinszahlungen werden auf Basis eines bestimmten Kapitalbetrages berechnet. Bei einem Zinsswap werden nur die Zinszahlungen ausgetauscht. Das Kapital dient lediglich als Berechnungsgrundlage für den Zinstausch. 42 Die Presse.com ( ) 43 Sparkassen-Akademie (2000)

21 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 21 Mit Zinsswaps kann man kurzfristige, variable Zinszahlungen in längerfristige, fixe Zinszahlungen umwandeln, indem man Festzinszahler in einem Swap wird. Der Festzinszahler (Payer) wird auch Käufer des Swaps genannt. Als Verkäufer (Receiver), also Festzinsempfänger eines Swaps, wandelt man langfristige Zinszahlungen in kurzfristige, variable Zinszahlungen. Der Festzins in einem Zinsswap wird Swapsatz genannt. Daher wird ein Zinsswap gekauft, wenn steigende Zinsen erwartet werden und verkauft, wenn fallende Zinsen erwartet werden. Abbildung 2: Grafische Darstellung des Zinsswapgeschäfts 44 Da es für jedes Laufzeitsegment auch einen Swapsatz gibt, kann auch mit den Swapsätzen eine Zinskurve eine sog. Swapkurve - dargestellt werden. In der Finanzpraxis ist es durchaus üblich, die Renditen von zum Bsp. Unternehmensanleihen mit den Swapsätzen zu vergleichen und daraus den Risikoaufschlag abzulesen. Das Argument dazu bezieht sich auf die Tatsache, dass der Swapmarkt ein viel liquiderer Markt als jener von Staatsanleihen ist. 45 Ein weiteres Argument für die Existenz von Swaps liegt darin, dass ein Kontraktpartner des Swapgeschäftes die komparativen Kostenvorteile des anderen Kontraktpartners ausnutzt und beide somit ihre Kosten reduzieren können. Swaps eignen sich prinzipiell zur 44 Maschl (2006) 45 Raiffeisenakademie (2005)

22 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 22 Absicherung gegen steigende Geldmarktsätze. Dabei sichern Banken die variabel refinanzierten Kredite gegen Zinsänderungen ab Was hat die BAWAG daraus gelernt? Das System überdenken aber wie? Was früher ursprünglich als Absicherung galt stellt längst ein systemisches Risiko für die Weltwirtschaft dar. Man könnte derivativen Finanzgeschäften gar als "finanzielle Massenvernichtungswaffen" ansehen. Viele Crashs wurden bzw. werden auch heute noch durch diese Finanzgeschäfte verursacht. Aber was kann man dagegen tun? Der überfälligen Regulierung kommt ein Umstand entgegen: Der Derivatehandel ist hoch konzentriert. Je drei Banken halten 86 % aller weltweiten Zinsderivate, 89 % aller Devisenderivate und gar 96 % aller Kreditderivate. Folgende Maßnahmen könnten daher getroffen werden: Untersagung des unregulierten und unbeaufsichtigten OTC-Handels außerhalb von Börsen starke Anhebung der Sicherheitsleistungen (Eigenkapitalforderungen) - beispielsweise für spekulative Geschäfte auf mehrere hundert Prozent Devisentransaktions- und Börsenumsatzsteuern Verbot rein spekulativer derivativer Finanzgeschäfte Einführung einer generellen Zulassungspflicht für neue Produkte Die Regulierung der Finanzmärkte sollte sich aber nicht nur auf Derivate beziehen, sondern auch die Anlagepolitik von Fonds sollte stärker vorgegeben und deren Größe begrenzt werden. Fonds könnten unter einer bestimmten Haltedauer von Aktien das Stimmrecht verlieren, um kurzfristige Unternehmensattacken zu vereiteln. Die in Österreich steuerbegünstigte Koppelung von Managergehältern an Aktienkurse (z.b. Stock options) sollte untersagt werden. 46 Wikipedia ( )

23 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 23 Heutzutage dürfen Akteure auf den Finanzmärkten tun und lassen, was sie wollen. Entweder sind sie selbst oder der Staat der Gewinner. Der Staat müsste aber vorweg definieren, welche Risikoaktivitäten zulässig sind und welche nicht. BAWAG und Hypo Alpe Adria sollten als Anlass genommen werden, die jetzige Situation nochmals zu überdenken. Den ersten Schritt könnten der ÖBG und das BAWAG-Management selbst machen, indem sie die BAWAG auf ihre Kernaufgaben zurückführen bzw. wieder umwandeln. Es wäre ein Schritt in Richtung der nötigen Glaubwürdigkeit und überfälligen Regulierung der nationalen und globalen Finanzmärkte Hypothetische Katastrophen ausgehend von den Kunden bzw. Sparern Mangelndes Vertrauen und Ängste der Kunden bzw. Sparer Im Zuge des schrittweisen Bekanntwerdens der BAWAG Affäre und deren weltweitem Ausmaß haben immer mehr BAWAG Kunden (berechtigte?) Angst um ihr Geld. Nur ein paar Tage nachdem die Öffentlichkeit über die Karibikabenteuer der Gewerkschaftsbank informiert wurde, leerten verunsicherte Sparer bereits ihre Konten. Der Leiter einer Wiener Filiale der Ersten Bank erlebte nur selten solche Tage, an denen allein an einem Tag zwei Millionen Euro neue Einlagen getätigt wurden. Viele Sparer geben zwar ihre Motive für den Wechsel der Bankverbindung nicht preis, die Indizien sind jedoch klar und deuten auf eine große Verunsicherung der Menschen hin. 48 Weiters wurde natürlich auch das Image des ÖGB schwer geschädigt. Laut einer Umfrage von OGM (Österreichische Gesellschaft für Marketing) im Auftrag der Zeitschrift Profil vertrauen 41% der Österreicher dem ÖGB in seiner Kernaufgabe als Interessensvertretung der Arbeitnehmer nicht mehr, 46% sprechen der Gewerkschaft weiterhin ihr Vertrauen aus. Bei dieser Umfrage wurden auch Fragen bezüglich der SPÖ gestellt. 15% der Befragten sind der Meinung, dass die SPÖ eine volle Mitschuld trage, 41% antworteten mit teilweise und lediglich 23% der Befragten glauben, dass die SPÖ eher keine Verantwortung trage Der Standard ( ) 48 Format ( ), S Die Presse.com ( )

24 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 24 Auch im Zusammenhang mit den bevorstehenden Nationalratswahlen wird viel über den Einfluss des BAWAG Skandals auf die SPÖ spekuliert. Die tatsächlichen Auswirkungen des Skandals auf das Wahlergebnis wird man jedoch erst im November analysieren können. Ein Teil des ÖGB ist die Gewerkschaft für Privatangestellte (GPA), welcher seit Beginn der BAWAG Affäre mehr als tausend Mitglieder verloren gingen. Man spricht von der größten Austrittswelle seit Jahrzehnten. Der Skandal um die BAWAG hat die GPA härter als andere Teilgewerkschaften getroffen. Mit ein Grund dafür ist sicherlich die Tatsache, dass diese Einzelgewerkschaft als besonders sensibel gilt und dass diese zum Großteil nicht betrieblich organisiert, und daher schwerer zu erreichen ist. Das Ziel der Gewerkschaft ist jetzt natürlich, das Vertrauen wieder zu gewinnen und möglichst viele Mitglieder durch gezielte Aktionen wieder zurück zu gewinnen. 50 Auch im Falle einer Umstrukturierung der Bank (siehe Kapitel 3.1.2) wird das Vertrauen der Kunden und Mitarbeiter sehr strapaziert und es existiert natürlich auch die berechtigte Angst der Kunden und Mitarbeiter, ihr Geld bzw. ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Die Beschäftigten müssen im Fall einer Übernahme oder Fusion ihrer Bank immer mit Kürzungen der Arbeitsplätze rechnen. Weitere Befürchtungen der Beschäftigten sind mögliche generelle Sparmaßnahmen der Banken sowie ein erhöhter Erwartungsdruck. Neben arbeitsrechtlichen Verschlechterungen bedeutet es für einen Großteil der MitarbeiterInnen natürlich auch große Lohn- und Freizeiteinbußen. Interessant sind auch die Reaktionen von langjährigen Kunden auf Skandale oder Umstrukturierungen rund um ihre Kreditinstitute. Diese Reaktion kann sich beispielsweise in einem Wechsel der Bank bemerkbar machen. Ein weiterer Punkt ist die Angst der Kunden vor einer Übernahme ihrer Bank durch einen großen internationalen Konzern. Viele befürchten eine Anpassung an andere Standards und damit verbunden, steigende Kreditzinsen und fallende Sparzinsen. Im Zusammenhang mit dem BAWAG Skandal hat das Konsumentenschutzministerium für besorgte BAWAG Sparer eine gratis Hotline eingerichtet, um offene Fragen der Kunden beantworten zu können und ihnen die Angst, ihr Geld nicht mehr wieder zu sehen, zu nehmen. 51 Generell verzeichnen die heimischen Banken in diesen Wochen einen vermehrten Zustrom von BAWAG Kunden. Im Gespräch mit dem Kurier hört man aus den Banken, dass im 50 Die Presse.com ( ) 51 Österreich ORF.at ( )

25 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 25 Normalfall etwa fünf Prozent der Bankkunden pro Jahr das Institut wechseln. Derzeit sind es deutlich mehr. Die Leute haben keine Angst um ihr Geld, aber sie sind furchtbar wütend, fühlen sich betrogen und setzen Zeichen. Weiters sagt BAWAG-Sprecher Thomas Heimhofer: Es gibt vereinzelt Abflüsse und Verunsicherung bei Kunden und Mitarbeitern. Es gebe aber auch Neukunden, und Wertpapiere werden auch nachgefragt. BAWAG Kunden seien an sich sehr treu, und dass derzeit Millionen Euro bei BAWAG-Mitbewerbern landen, wird als "kurzfristige Eruption" eingeschätzt Was wird eigentlich getan, um dem entgegenzuwirken? Bankgeheimnis - 38 BWG Kreditinstitute, ihre Gesellschafter, Organmitglieder, Beschäftigte sowie sonst für Kreditinstitute tätige Personen dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund der Geschäftsverbindung mit dem Kunden (...) anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nicht offenbaren oder verwerten. ( 38 Abs. 1 BWG) Kreditinstitute sowie die bei ihnen tätigen Personen dürfen Geheimnisse, die ihnen ausschließlich auf Grund von Geschäftsverbindungen mit Kunden anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, nicht offenbaren oder verwerten. Diese Verpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt. Die Verletzung der gesetzlichen Regelung zum Bankgeheimnis ist gerichtlich strafbar. 53 Die österreichischen Banken profitieren noch heute vom sehr strengen österreichischen Bankgeheimnis. Nach dem EU-Beitritt wurde die Anonymität bei Sparkonten abgeschafft, was nicht heißt, dass Daten zu Konten ohne richterliche Anordnung preisgegeben werden dürfen Kurier ( ) 53 Büschgen/Börner (2003), S Wikipedia ( )

26 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite Sorgfaltspflicht und Geldwäscherei - 39 BWG Alle Kreditinstitute haben bei ihren Tätigkeiten Sorgfalt walten zu lassen und insbesondere die bankgeschäftlichen Risiken angemessen zu begrenzen und geeignete Maßnahmen zu setzen, um Geldwäscherei zu verhindern. Um das zu gewährleisten, muss bei Transaktionen, die nicht in eine dauernde Geschäftsbeziehung fallen und deren Betrag sich auf mindestens ,-- (oder EURO-Gegenwert) beläuft, die Identität des Kunden festgehalten werden. Weiters haben Kreditinstitute die Identität eines Kunden festzustellen, wenn eine dauernde Geschäftsbeziehung angeknüpft werden soll. Die Identität eines Kunden ist auch festzuhalten, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der Kunde einer terroristischen Vereinigung angehört oder objektiv an Transaktionen mitwirkt, die der Geldwäscherei oder der Terrorismusfinanzierung dienen Einlagensicherung 93 BWG Unter Einlagensicherung versteht man eine Absicherung für den Kunden bzw. dessen erspartes Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Bank. Durch die Einlagensicherungseinrichtung werden alle Einlagen bis zum Höchstbetrag von ,-- pro natürlicher Person im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Mitgliedes der Haftungseinrichtung sichergestellt. Der Einlagebegriff umfasst Einlagen auf Lohn- oder Gehaltskonten, Renten- oder Pensionskonten, sonstige Privatkonten oder Spareinlagen. Für derartige Einlagenkategorien haften zusätzlich noch die Einlagensicherungseinrichtungen der anderen Bankensektoren und der Bund. Im Falle einer Bankenpleite ist das darüber hinausgehende Vermögen des Einzelnen nicht geschützt. Deshalb raten Experten, nicht das gesamte Geld einer einzelnen Bank anzuvertrauen, sondern sein Erspartes auf mehrere Geldinstitute aufzuteilen Sparkassen-Akademie (2004) 56 Einlagensicherung der Banken & Bankiers Ges.m.b.H. (2002)

27 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 27 Abbildung 3:Ängste der Sparer - Welches Geld wird riskiert? Auf Grund der Berichterstattung über die Ereignisse in den letzten Wochen und Monaten ist das Thema "Sicherheit der Kundeneinlagen" wieder verstärkt in das Bewusstsein der Sparer gerückt. Daher stellen sich viele offene Fragen, die einer Beantwortung bedürfen. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Einlagensicherung bei Banken: 57 Wie sicher ist mein Geld auf einer Bank überhaupt? Trotz schlechter Nachrichten gibt es keinen Grund zur Panik. Beim Konkurs einer großen Bank würde ein zu großer wirtschaftlicher Schaden entstehen, den sich kein Land leisten könnte. Was ist, wenn das Unfassbare dann doch eintritt? Dann gibt es die Einlagensicherung. Was genau versteht man unter Einlagensicherung, und bis zu welchem Betrag sind die Einlagen gesichert? In Österreich muss jedes Kreditinstitut, das die Berechtigung hat, Einlagen entgegenzunehmen, der Einlagensicherung des jeweiligen Fachverbandes angehören. Diese gesetzliche Sicherungseinrichtung garantiert entsprechend den Bestimmungen im Bankwesengesetz Kundeneinlagen bis zum Höchstbetrag von EUR ,--. Gilt diese Summe pro Sparbuch oder Person? 57 Kleine Zeitung Steiermark ( ), S. 38

28 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite 28 Der Betrag gilt pro Einleger. Egal auf wie vielen Konten oder Sparbüchern sich die Guthaben bei dem selben Kreditinstitut befinden. Die Beträge werden zusammengezählt, gehaftet wird bis zu ,--. Welche Einlagen sind von der Einlagensicherung erfasst? Alle Guthaben auf Konten oder Sparbüchern, wie Gehalts- oder Pensionskonten, Girokonten, Festgelder oder Kapitalertrags-Sparbücher. Ist es sinnvoll, die Sparbücher auf mehrere Banken zu verteilen. Am sichersten ist es, auf eine etablierte Marke zu vertrauen und nicht jene Bank auszuwählen, die die höchsten Zinsen verspricht. Wann trifft die Einlagensicherung in Kraft? Wenn eine Bank zahlungsunfähig ist, tritt die Einlagensicherung, zu dem das jeweilige Geldinstitut gehört, in Kraft. Alle Geldinstitute, die im jeweiligen Sektor organisiert sind, müssen bis zur Höhe von ,-- pro Einleger einspringen. Reicht das nicht, werden die anderen Sektoren anteilsmäßig herangezogen. Sind alle sechs Sektoren überfordert, kann die Republik eine Anleihe aufnehmen, um die Sparer schadlos zu halten. Gibt es Sondervereinbarungen von Geldinstituten mit einer weitreichenderen Sicherung? Die Sparkassen und Raiffeisen haben eine umfassende Vorsorge für die Sicherung der Kundeneinlagen (Sektorsicherung) getroffen, die über die gesetzlichen Erfordernisse der Einlagensicherung hinaus geht, damit die Kundeneinlagen sicher und ertragreich angelegt sind. Bei Raiffeisen sind das freiwillige Leistungen, die bereits im Vorfeld greifen. Die Sparkassen garantieren ihren Einlegern die gesamte Höhe des eingelegten Kapitals.

29 ( Hypothetische ) Katastrophen im Bankensektor Seite Hypothetische Katastrophen ausgehend von der Wirtschaft Börsenkrach Begriffsdefinition Das Gabler Wirtschaftslexikon versteht unter einem Börsenkrach (Börsencrash) einen starken Kursverfall an den Börsen, der häufig einer Wirtschaftskrise vorausgeht. Am bekanntesten ist der Zusammenbruch der New Yorker Börse im Jahr 1929, der als Auslöser für die nachfolgende Weltwirtschaftskrise gilt 58 Dieser erste Börsencrash von 1929 an der New Yorker Börse riss alle anderen Finanzplätze mit sich und leitete die Depression der 1930-er Jahre ein. Weitere Crashs wurden im Jahr 1962 und 1987 an der New Yorker Börse verzeichnet. Dabei handelte es sich um Kursrückgänge von bis zu 30 Prozent an einem Tag. Im Unterschied zu 1929 erholten sich die Kurse in diesen beiden Fällen relativ schnell Oktober 1929 und Börsenkrach heute Den Menschen ging es in diesen Jahren gut, Amerika erlebte einen wirtschaftlichen Aufschwung. Niemand wollte sich damals eine eventuell schlechtere Situation oder einen Konjunkturrückschlag vorstellen. Deshalb wurde auch das hart erarbeitete und gesparte Geld sehr sorglos angelegt. Einige Sparer kauften sich Aktien, wer noch nicht genug gespart hatte, dem lieh die Bank den fehlenden Betrag für den Aktienkauf. Im Gegenzug dazu verwahrten die Banken als Sicherheit die über Kredit gekauften Aktien. Die Aktienkurse stiegen innerhalb von nur sieben Jahren um ca. das Dreifache an. 60 Bereits einige Tage vor dem 29. Oktober wurden geringe Kursstürze verzeichnet, viele wollten ihre Aktien verkaufen. Kaufaufträge wurden an diesen Tagen kaum verzeichnet. Dadurch fielen die Kurse natürlich, und die Verkäufe nahmen weiter zu. Die Aktienkurse sanken dann so weit, dass bei vielen Aktionären die Kredite nicht mehr durch die Depotbestände gedeckt waren. Die Banken wehrten sich anfangs noch gegen eine 58 Hadeler (2000a), S F.A.Z. Electronic Media GmbH (2006) 60 B & W Investment Research (1998)

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