Die nächste Ausgabe erscheint am 21. Oktober Redaktionsschluss ist der 11. Oktober 2017.

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1 09. Ausgabe Jahrgang Die nächste Ausgabe erscheint am 21. Oktober Redaktionsschluss ist der 11. Oktober 2017.

2 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite

3 Herausgeber: Impressum Amtsblatt der Stadt Lucka Stadtverwaltung Lucka Inhaltsverantwortlich: Bürgermeisterin Kontaktdaten: Telefon: Verteilung: Anzeigenannahme: Kontaktdaten: Fax: Anschrift: Pegauer Straße Lucka Internet: Monatlich kostenlos an alle Haushalte. Bei Nichtzustellung bitte Mitteilung an die Stadtverwaltung Lucka. Weitere Exemplare können für 1,00 Euro in der Stadtverwaltung Lucka erworben werden. Nachdruck und Datenübernahme, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers. NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR Anschrift: Dorfstraße Nöbdenitz Telefon: Fax: Korrektur zur Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung des Stadtrates gefassten Beschlüsse der 16. Sitzung des Stadtrates der Stadt Lucka vom 17. August 2017 Beschluss Nr. 79-1/2017 ö Blockabstimmung: 5. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Städte Meuselwitz und Lucka sowie der Gemeinde Kriebitzsch Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen gemäß 1 Abs. 7 BauGB Beschluss Nr. 79-2/2017 ö Amtlicher Teil 5. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Städte Meuselwitz und Lucka sowie der Gemeinde Kriebitzsch Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen gemäß 1 Abs. 7 BauGB Anlagen können in der Stadtverwaltung der Stadt Lucka eingesehen werden. Beschlüsse mit Satzungscharakter werden nach Abschluss des kommunal- bzw. landesaufsichtlichen Verwaltungsverfahrens im vollen Wortlaut öffentlich bekannt gemacht. Lucka, den 16. September 2017 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Wahlbekanntmachung 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die Stadt Lucka ist in fünf allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 24. August 2017 bis 3. September 2017 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:30 Uhr in der Stadtverwaltung Lucka, Sitzungszimmer, Pegauer Straße 17, Lucka, zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberrinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der Weise, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss der wählenden Person in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage, bis 18:00 Uhr, eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Lucka, den 16. September 2017 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin

4 Bekanntmachung Die Stadtverwaltung Lucka ist am Montag, 2. Oktober 2017, und am Montag, 30. Oktober 2017, geschlossen. Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet Bebauungsplan Industriepark Nord TG I Stadt Lucka I. S. 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2, 16 Abs. 1 i. V. m. 17 Abs. 1, 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. Teil I S. 2415), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBI. Teil I S. 2808), und i. S. 19 Thüringer Gemeinde- und Landeskreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBI. S. 91, 95), hat der Stadtrat der Stadt Lucka in seiner Sitzung am 17. August 2017 folgende Veränderungssperre für den Bebauungsplan Industriepark Nord TG I Stadt Lucka als Satzung beschlossen. 1 Anordnung der Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Industriepark Nord TG I der Stadt Lucka wird eine Veränderungssperre angeordnet. 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre Die Veränderungssperre umfasst den Geltungsbereich des im Aufstellungsbeschluss (Beschluss Nr. 82/2017 ö) vom 17. August 2017 benannten Gebietes des Bebauungsplanes Industriepark Nord TG I. Der Satzung ist ein Lageplan für den räumlichen Geltungsbereich als Anlage beigefügt. Folgende Flurstücke sind von der Veränderungssperre betroffen: Gemarkung Breitenhain, Flur 8: Flurstücke 120/7, 120/8, 120/9, 124/84, 124/104, 124/105, 124/83, 124/81, 124/82, 124/85, 157/2, 157/3, 157/4, 157/5. 3 Inhalt und Rechtswirksamkeit 1. Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre gilt zur Sicherung der Planung i. S. 14 Abs. 1 BauGB, dass - Vorhaben im Sinne 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen. - Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen. 2. Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann i. S. 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. 3. Des Weiteren werden gem. 14 Abs. 3 BauGB von der Veränderungssperre nicht erfasst: - Bauvorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, - Bauvorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem In-Kraft- Treten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, - Genehmigungsfreie Bauvorhaben, von denen die Gemeinde Kenntnis erlangt hat und mit denen vor dem Erlass der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, - Unterhaltungsarbeiten, - die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung. 4 Geltungsdauer Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist i. S. 17 Abs. 1 Satz BauGB geregelt. Auf 17 Abs. 2 und 3 BauGB wird hingewiesen. 5 In-Kraft-Treten Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung i. S. 16 Abs. 2 BauGB in Kraft. Hinweise: Auf 18 BauGB über etwaige Entschädigungsansprüche für entstandene Vermögensnachteile durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Ist eine Satzung i. S. 21 Abs. 4 Thüringer Gemeinde- und Landeskreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der ThürKO enthalten oder aufgrund der ThürKO erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Lucka unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann dies Verletzung geltend machen. Lucka, den 14. September 2017 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Anlage zur Satzung /81 Legende Bebauungsplan Industriepark Nord TG I Gemarkungsgrenze Flurstücksgrenze Flurstücksnummer Ende amtlicher Teil Gebäude Geltungsbereich Bebauungsplan Industriepark Nord TG I

5 Stadt Lucka Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern In den letzten Wochen und Monaten sind die Bäume, Hecken und Sträucher wieder sehr stark gewachsen. Teilweise breiten sie sich bis in die angrenzenden Gehwege oder auf die Straße aus. So schön die grüne Pracht auch ist, der Verkehr sowie die Fußgänger dürfen natürlich dadurch nicht behindert werden. Für Radfahrer sind solche Hindernisse, insbesondere auch in der Dämmerung und in den Abendstunden, außerordentlich gefährlich. Wir bitten daher alle Hausbesitzer, Grundstückseigentümer, Wohnungsgesellschaften, Anlieger usw., ihre Bäume und Sträucher zurückzuschneiden. Über Gehwegen muss ein Freiraum von 2,5 m und über der Fahrbahn 4,5 m vorhanden sein. Diese Bestimmungen gelten nicht nur für die bebauten Grundstücke, sondern auch die Eigentümer unbebauter Grundstücke und Bauplätze entlang von Straßen und Gehwegen sind verpflichtet, die Pflanzen regelmäßig zurückzuschneiden. Bitte denken Sie daran, dass für eventuelle Schäden, die durch überragende Pflanzen entstehen, der Grundstückseigentümer haftet. Ordnungsamt Trödelmarkt in Lucka Einladung zur Mitgliederversammlung IG BCE Ortsgruppe Lucka Am 4. Oktober 2017 findet um 18:00 Uhr die Mitgliederversammlung der OG Lucka in der Gaststätte Lotus statt. Themen - Gewerkschaftsarbeit der Ortsgruppe Lucka - Aussagen eines Vertreters der Knappschaft zum Thema Pflegeversicherung - Pflegestufe / Pflegegrad Alle Mitglieder und Gäste sind herzlich eingeladen. Kaffeelesung in der Bibliothek Lucka Hiermit möchte ich Sie ganz herzlich zu einer Autorenlesung in unser neues Lese-Café einladen. Die Kinderbuchautorin Johanna Kirschstein liest aus ihren Kinderbüchern für Jung und Alt Bücher mit Herz, Hirn und Humor. Sie erleben eine Unterhaltsame Reise durch Thüringen. Dazu servieren wir Ihnen gern Kaffee und Gebäck. Bestaunen Sie die Bücher von Frau Kirschstein, welche es in keinem Buchladen zu kaufen gibt. Wann: Do., 2. November 2017, 15:30 Uhr Wo: Bibliothek Lucka Talisa e. V. Lese-Café Clara-Zetkin-Straße 28, Lucka Eintrittskosten: 2,- Die Eintrittskarten können Sie während der Öffnungszeiten in der Bibliothek bis 27. Oktober 2017 erwerben. Große, Bibliothek Lucka Am 7. Oktober 2017 findet wieder unser Herbst-Trödelmarkt statt. Auf dem Marktplatz gegenüber Netto kann jeder seine Waren von 08:00 bis ca. 14:00 Uhr anbieten. Die Teilnahme ist wie immer kostenlos und auch ohne Anmeldung möglich. Wir freuen uns auf euch! Interessengemeinschaft Luckaer Trödelmarkt Frau Fischer (Tel ) Soliladen Altenburg + Tafel Altenburg, Außenstelle Lucka Talisa e. V., Regionalvertretung Ostthüringen Clara-Zetkin-Straße 28, Lucka Zufahrt über Straße der Bauarbeiter Unser Tafelladen bietet Ihnen Lebensmittel des täglichen Bedarfs. Er ist Montag bis Freitag, von 08:00 bis 14:00 Uhr, geöffnet. Im Soliladen finden Sie Möbel und Haushaltswaren, u. a. Wohnzimmermöbel, Schlafzimmermöbel, Esszimmermöbel, Kinder- und Jugendzimmermöbel, Küchen- und Badausstattungen, Elektrogeräte, Geschirr, Gläser und Hausrat, Tisch- und Bettwäsche, Textilien, Kleidung, Gardinen, Nähstübchen und Spielzeug. Der Soliladen ist geöffnet: Montag 09:00 14:00 Uhr Dienstag 09:00 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 14:00 Uhr Donnerstag 09:00 17:00 Uhr Freitag 09:00 14:00 Uhr Wir holen kostenlos Ihre gebrauchten Möbel, Elektro- und Haushaltsgeräte ab!

6 Karnevalisten aus Wintersdorf, Rositz und Lucka feiern gemeinsames Vereinsfest Faschingskenner wissen es: Seit nunmehr sieben Jahren machen der Wintersdorfer Faschingsclub (WFC), der Karnevalclub Birke Lucka (KCB) und der Karnevalclub Rositz (KCR) gemeinsame Sache zumindest, wenn es um die jährliche Eröffnungsveranstaltung im November geht. Danach gehen die drei Vereine in der Hochsaison im Januar/Februar wieder eigene Wege. Am Samstag, dem 12. August 2017, wurde die nächste Runde und somit der Ausbau der Vereinspartnerschaft gestartet. Knapp siebzig Mitglieder der drei Narrenclubs fanden sich erstmals zu einem gemeinsamen Sommerfest zusammen. Ausrichter war in diesem Jahr der KCR auf dem Sportgelände in Rositz-Fichtenhainichen. Unter Beteiligung aller drei Vereine wurde ein sportlicher Wettkampf ausgetragen. Neben Sackhüpfen, Eierlaufen, Dreibeinlauf, Apfeltauchen und Gummistiefel-Weitwurf mussten nicht nur Geschicklichkeit und Tempo, sondern beim Tauziehen oder Bierkrugstemmen auch Kraft und Ausdauer und Beweis gestellt werden. Am Ende gab es zwar Platzierungen und Urkunden, jedoch waren die Punktunterschiede so knapp, dass man durchaus auf gleicher Augenhöhe war. Nach dem anstrengenden Wettkampf konnten die Karnevalisten den Abend bei netten Gesprächen, Musik, Lagerfeuer, Knüppelkuchen, leckeren Rostbratwürsten und Steaks ausklingen lassen. Alle drei Clubs waren sich sicher: Dieses sommerliche Vereinsfest soll genauso seinen festen Platz im Terminkalender erhalten wie auch die gemeinsame Auftaktveranstaltung im November. In diesem Jahr findet diese exakt am , um 19:11 Uhr, wie gewohnt im Wintersdorfer Kulturhaus statt. Reservierungen nimmt ab ca. vier Wochen vorher Birgit Piller unter entgegen. Außerdem können Anfragen über die jeweiligen Facebook-Plattformen der Vereine oder die Webseiten gestellt werden. Wengschdorf wach auf Birke Helau Gelle Hee Holger Markowski Mittelbach, Alois in Lucka zum 70. Geburtstag Köhler, Helga in Lucka zum 70. Geburtstag Riepl, Rosmarie in Lucka zum 70. Geburtstag Wolfram, Ursula in Lucka zum 75. Geburtstag Schuhknecht, Gudrun in Lucka zum 75. Geburtstag Pfennig, Heidrun in Lucka zum 75. Geburtstag Heilmann, Gislinde in Lucka zum 75. Geburtstag Stötzner, Renate in Lucka zum 75. Geburtstag Lange, Klaus in Lucka zum 75. Geburtstag Lobert, Helga in Lucka zum 80. Geburtstag Fischer, Gislinde in Lucka zum 80. Geburtstag Jerofke, Ursula in Breitenhain zum 80. Geburtstag Bartl, Ingeborg in Lucka zum 85. Geburtstag Kubik, Elsa in Lucka zum 85. Geburtstag Richter, Inge in Lucka zum 85. Geburtstag Mach, Anton in Lucka zum 85. Geburtstag Gronemeier, Ursula in Lucka zum 95. Geburtstag Ackermann, Ilse in Lucka zum 95. Geburtstag

7 Herzlichen Glückwunsch Am 29. August 2017 feierte Frau Margot Schmidtke ihren 90. Geburtstag. Die Stadt Lucka gratulierte auf das Herzlichste und übermittelte die besten Wünsche. Margot Schmidtke Edith Sachsenröder Am 12. September 2017 feierte Frau Edith Sachsenröder ihren 90. Geburtstag. Die Stadt Lucka gratulierte auf das Herzlichste und übermittelte die besten Wünsche. Der FSV Lucka informiert Aufbau neuer Bambini-Mannschaft Jahrgänge 2012, 2011 und 2010 Liebe Omas, Opas, Tanten, Onkels, Mamas und Papas, für Ihre Kinder der Jahrgänge gibt s kaum etwas Schöneres, als ihren Idolen Ronaldo, Messi, Neymar & Co. nachzueifern. Eine nachhaltige Jugendarbeit ist die Zukunft unseres Vereins. Deswegen bauen wir auch 2017 wieder eine Bambini-Mannschaft auf. Wir bieten Ihren Kindern der Jahrgänge 2010, 2011 und 2012 an, sich im FSV Lucka sportlich zu betätigen. Viele neue Freunde werden sie kennenlernen. Unter fachkundiger Anleitung unseres Trainers Peter Grätsch wird Spiel und Spaß im Vordergrund stehen. Einfach beim nächsten Training vorbeikommen und hineinschnuppern: jeden Mittwoch, um 17:00 Uhr, aktuell im Stadion Wintersdorf durch unsere Spielgemeinschaft mit dem ASV Wintersdorf. Wenn Sie selbst Ahnung von Fußball haben bzw. selbst gespielt haben oder noch spielen, können Sie unseren Trainerstab erweitern. Einfach bei Peter Grätsch melden unter Tel GLVC Schwere Saison mit Ziel Klassenerhalt steht bevor Es geht los! Unser Team der ersten Damenmannschaft startet in die neue Saison. Zwei Jahre hintereinander ist das Team der Damen des GLVC I Meister in der jeweiligen Spielklasse geworden und bis in die erste Bezirksklasse aufgestiegen. Wenn man den Trainer der Mannschaft, Heiko Klimke, befragen würde, was denn die Ziele für die kommende Saison seien, würde die Antwort wohl nicht leicht ausfallen. In der Vorbereitung wurden bewusst nur höherklassige Gegner ausgewählt, mit denen man durchaus mithalten konnte. Wir werden uns aber nicht blenden lassen und wissen, dass uns eine ganz schwere Saison bevorsteht. Im Vordergrund des Trainings steht die Entwicklung unserer Spielerinnen. Mit den großen Mannschaften aus Leipzig, Wurzen usw. werden wir wohl nicht mithalten können, jedoch hatten wir in der vergangenen Saison das zahlreichste und geilste Publikum im Rücken. Wenn es uns gelingt, durch unser leidenschaftliches Spiel die Schletterhalle in Groitzsch bis auf den letzten Platz zu füllen und den Abstieg zu verhindern, dann haben wir unser Saisonziel erreicht. Drückt uns die Daumen, eure Mädels vom GLVC. Aktuelle Infos zum GLVC finden Sie auch immer auf Die nächsten Spiele unserer Fußballer Erste Sa., :00 Uhr FSV Lucka SV 1954 Gerstenberg A-Junioren So., :30 Uhr Langenleuba-Niederhain FSV Lucka E-Junioren Sa., :00 Uhr FSV Lucka SG SV Lok Altenburg II F-Junioren So., :30 Uhr SG ASV Wintersdorf ZFC Meuselwitz Radtouren im Oktober 2017 Dienstag, km wellig 09:00 Uhr Wethautal Samstag, Wandern Sächsische Schweiz (ersatzweise ) Mittwoch, km wellig 09:00 Uhr Rosentalhügel/Nahleberg/Fockeberg Samstag, km flach 10:00 Uhr Wilchwitzer Teiche Mittwoch, km bergig 09:00 Uhr östl. Punkt Altenburger Land Samstag, km flach 13:00 Uhr Eschefelder Teiche Mittwoch, km hügelig 09:00 Uhr Halde Beerwalde Samstag, km flach 09:00 Uhr Trödelmarkt Agra Änderungen vorbehalten! Schüler-Jugend-Freizeitzentrum Meuselwitz Am Auholz 17 Tel.: sjfz@meuselwitz.de Herbstferienprogramm geöffnet von 10:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch, Abfahrt ca. 12:00 Uhr Riff Bad Lausick (UK: 5,- ) Dies ist ein externes Angebot der mobilen Jugendarbeit. Anmeldung erfolgt persönlich ab dem 25. September 2017 während der Öffnungszeiten des SJFZ. Donnerstag, Abfahrt ca. 10:30 Uhr Kletterhalle Schmölln (UK: 3,- ) Dies ist ein externes Angebot der mobilen Jugendarbeit. Anmeldung erfolgt persönlich ab dem 25. September 2017 während der Öffnungszeiten des SJFZ. Freitag, :00 Uhr Brunch (UK: 2,00 )

8 Montag, :00 Uhr Herbstküche am offenen Feuer Dienstag, :00 Uhr Drachenbasteln und Drachensteigen Mittwoch, :00 Uhr Wikingerschach Donnerstag, :00 12:00 Uhr Bowling im Little Pin (UK: 3,00 ) Treff: 09:45 Uhr am Little Pin Freitag, :00 Uhr Bibliotheksfest: Komm mit ins WörterWunder- Land. Lass dich verzaubern mit Märchen, Spiel und Geschichten. Mit Märchenerzähler, Grillfeuer und vielen Überraschungen. Hierzu bitte Aushänge der Bibliothek/des SJFZ Meuselwitz beachten Montag, Dienstag, geschlossen Montag, , bis Mittwoch, An diesen Tagen möchten wir Kindern und Jugendlichen in der Zeit von 10:00 bis 11:30 Uhr einen kostenlosen Gitarrenkurs anbieten. Eigene Gitarren dürfen mitgebracht werden, es stehen aber auch Gitarren zur Verfügung. Eine Anmeldung zur genaueren Planung wäre wünschenswert. Bischofsweg 40, Lucka Werbung Sofort einziehen 1. Monat mietfrei Tel RWE, mit Schuppen, Bodenkammer, Balkon, große Küche - Altenburger Straße OG ca. 65,5 m² V: 80 kwh (m²a) Bj FW 3-RWE, Balkon - Clara-Zetkin-Straße OG ca. 59 m² V: 82 kwh (m²a) Bj FW 2-RWE, Balkon, auf Wunsch mit neuer Einbauküche - Friedrich-Engels-Straße 14 EG ca. 50 m² V: 66 kwh (m²a) Bj FW wie immer nur eine Monatsmiete Kaution s.hochtritt@wohnungen-lucka.de Wir haben unser Büro von Montag bis Freitag täglich geöffnet. Rauf aufs Dach Schornsteine, Zubehör und Dachziegeln zu Objektpreisen Ihr Baustoffhandel und Baufachmarkt vor Ort Am Güterbahnhof Zeitz Bauzentrum Mobau Zeitz Tel.: Fax: Mail: info@mobau-zeitz.de Bei uns finden Sie alles rund um den Schornstein auch die passenden Dachziegeln. Jetzt zu Objektpreisen! Dehnfugenmanschette Abdeckplatte Schamotterohr Dämmung Mantelstein Umklinkerung mit einigen offenen Stoßfugen für Belüftung Kragplatte Sparrenhalter Trasszement u. -kalkmörtel zum Aktionspreis! Öffnungszeiten: Montag Freitag 07:00 18:00 Uhr Samstag 08:00 12:00 Uhr Lisa Spreckelmeyer, Pixelio.de Bahnhofstraße Groitzsch STEINMETZBETRIEB SCHELLENBERGER Meisterbetrieb gegr GRABMALE BILDHAUERARBEITEN NATURSTEINE Tel Mobil Fax Pegauer Straße Lucka Mittwoch 09:00 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

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