VORWORT IMPRESSUM. Bedeutende Ereignisse im Geschäftsjahr 2013 waren:

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2 Petra Tröbner Kommissarische Geschäftsführerin VORWORT IMPRESSUM Herausgeber Studentenwerk Rostock Anstalt des öffentlichen Rechts St.-Georg-Straße / Rostock Tel.: 0381 / Kommissarische Geschäftsführerin: Petra Tröbner Herstellung, Satz und Layout H2F GmbH & Co. KG - Agentur für Kommunikation John-Brinckman-Str. 13 / Rostock Mit seinem Geschäftsbericht legt das Studentenwerk Rostock Rechenschaft ab über die Ereignisse, Höhepunkt, Zahlen und Daten des zurückliegenden Geschäftsjahres. Adressaten sind dabei vor allem unsere Partner an den Hochschulen und in der Landesregierung, die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vorstandes, die interessierte Öffentlichkeit und nicht zuletzt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studentenwerkes selbst. Mit rund 170 Beschäftigten ist das Studentenwerk Rostock engagiert um das Wohl der ca Studierenden der Universität Rostock, der Hochschule für Musik und Theater Rostock und der Hochschule Wismar bemüht. Damit Studieren gelingt ist unsere Verantwortung gegenüber den Studierenden. Die Studierenden sollen sich in ihrer Heimat auf Zeit wohl fühlen und erfolgreich studieren können. Mit unserer Arbeit gestalten wir die wirtschaftliche und soziale Infrastruktur aus, die sich in der Attraktivität der Hochschulstandorte widerspiegelt. Unser Leistungsspektrum reicht von der Studienfinanzierung über die Verpflegung in den Mensen, Cafeterien und sonstigen Verpflegungseinrichtungen, die Bereitstellung von Wohnraum in den Wohnanlagen bis zur Förderung kultureller Aktivitäten der Studierenden und der Sozial-, Psychologischen- und Rechtsberatung. Auf den folgenden Seiten werden Projekte und Ergebnisse der einzelnen Geschäftsfelder im Jahr 2013 detailliert dargestellt. Bedeutende Ereignisse im Geschäftsjahr 2013 waren: die Durchführung einer gemeinsame Spendenaktion von Universität und Studentenwerk zur Unterstützung der syrischen Studierenden in Rostock die Eröffnung der Cafeteria E1nstein in der Erich-Schlesinger-Straße die Mensa-Aktionswoche Produkte aus M-V, ein Gemeinschaftsprojekt mit dem Agrar-Marketing M-V e. V. Neuwahlen der Gremien im November Veränderungen in der Geschäftsführung Die Kontinuität der erreichten Ergebnisse ist eine gute Basis für die Lösung der in den Folgejahren anstehenden Herausforderungen und für das Beschreiten gemeinsamer Wege mit der Universität und den Hochschulen zum Wohle der Studierenden. Diese positive Bilanz verdanken wir vor allem unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich mit großem Engagement immer wieder neuen Aufgaben in den unterschiedlichsten Bereichen gestellt haben und auch bei plötzlichen Veränderungen nicht aufstecken. Bildquellen Studentenwerk Rostock Anstalt des öffentlichen Rechts 2 3

3 Altbausanierung Wasserstr. 16 & 17 / Wismar Brunnen der Lebensfreude Im Vorstand engagieren sich Bürgerinnen und Bürger aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen. Im Verwaltungsrat sind Studierende und Hochschulvertreter präsent. Ich danke allen Mitgliedern im Vorstand und im Verwaltungsrat für ihre zeitintensive und umfassende Arbeit und auch für die Unterstützung in einer schwierigen Zeit der Neuorientierung. Unser Dank geht auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Rostock, der Hochschule Wismar und der Hochschule für Musik und Theater Rostock, an alle Partner und Förderer des Studentenwerks und an die Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Ein vielseitiges und attraktives Serviceangebot rund um das Studium ist unsere Verpflichtung. Auf diesem Weg sind gelegentlich Hürden zu meistern und da ist es gut, Unterstützung und Verständnis zu erhalten. Das Studentenwerk Rostock wird weiterhin danach streben ein verlässlicher Partner für Hochschulen, Studierende und Kommunen zu sein und sich als fleißiger und verlässlicher Partner für die Entwicklung der Hochschullandschaft ein offenes Ohr für Wünsche, Anregungen und konstruktive Kritik zu bewahren. VORWORT 3 LEITBILD DES STUDENTENWERKES 6 AUFGABEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN 7 DAS STUDENTENWERK ROSTOCK IN ZAHLEN 8 AUFBAU UND ORGANE DES STUDENTENWERKES 9 ORGANIGRAMM 11 LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR GESCHÄFTSFÜHRUNG PERSONALWESEN 26 INNENREVISION/ORGANISATION 27 CONTROLLING 28 ALLGEMEINE VERWALTUNG 29 VERPFLEGUNGSBETRIEBE 32 SOZIALE DIENSTE 34 STUDENTISCHES WOHNEN / LIEGENSCHAFTEN 38 AUSBILDUNGSFÖRDERUNG 41 ARBEIT DER GREMIEN, VERWAL- TUNGSRAT UND VORSTAND 43 JAHRESABSCHLUSS 2013 WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKES DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS 44 BILANZ 46 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 47 KOSTENSTELLENERGEBNISRECHNUNG 48 ANHANG LANDESHOCHSCHULGESETZ 50 STUDENTENWERKSGESETZ 51 SATZUNG 58 BEITRAGSORDNUNG 61 KARTE ROSTOCK 64 KARTE WISMAR 65 Petra Tröbner Kommissarische Geschäftsführerin Rostock, im April

4 Nikolaikirche Rostock Westhafen in Wismar Skyline von Warnemünde LEITBILD DES STUDENTENWERKES ROSTOCK (PER ) Das Studentenwerk Rostock ist ein leistungsstarkes, innovatives und anerkanntes Dienstleistungsunternehmen für den Hochschulsektor, das auf eine langjährige, erfolgreiche Tradition zurückblicken kann. Wir erbringen umfangreiche Dienstleistungen für die Studierenden sowie für die Universität und die Hochschulen an den Standorten Rostock und Wismar. Unser Leitmotiv ist: Damit Studieren gelingt. Im Zusammenspiel mit den Hochschulen und Kommunen stärken wir die nationale und - in zunehmendem Maße - internationale Bedeutung und Anerkennung des Hochschulraumes. Die qualitative und quantitative Profilierung unserer Dienstleistungen orientiert sich sowohl an den differenzierten Erfordernissen und Bedürfnissen der Hochschulen als auch an den konkreten Bedingungen der Region. Der anerkannt hohe Standard des Dienstleistungsangebotes des Studentenwerkes hat sich nicht im Selbstlauf eingestellt, sondern ist das Ergebnis einer fleißigen, kreativen, innovativen und immer auf das Neue orientierenden Arbeit der Gremien, des Führungsteams des Studentenwerkes sowie aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Produktion. Wir sind ein modernes, leistungsfähiges Serviceunternehmen mit hoher fachlicher Kompetenz im Bereich des Managements sozialer Dienstleistungen rund um das Studium. Unsere Leistungsfähigkeit soll so entwickelt werden, dass wir trotz der bekannten strukturellen Nachteile den Wettbewerb erfolgreich bestehen können. Seine Kernkompetenzen sieht das Studentenwerk insbesondere in den Bereichen Verpflegung, Wohnen, Studienfinanzierung sowie in der umfangreichen sozialen, psychologischen und kulturellen Betreuung der Studierenden. Eine Ausweitung der Geschäfts- felder erfolgt dabei stets vor dem Hintergrund einer Verbesserung des Serviceangebotes für die Studierenden. Die Hochschulen in unserem Zuständigkeitsbereich verfolgen individuelle Strategien für ihre Entwicklung. Wir müssen sie aufnehmen und unsere Serviceleistung räumlich, quantitativ und qualitativ darauf abstimmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in unserem Dienstleistungsunternehmen die entscheidende Ressource für die Leistungserstellung. Ihre Leistungen werden anerkannt und gewürdigt. Die Organisations- und Leitungsstrukturen des Studentenwerkes werden so weiterentwickelt, dass wir mit einer effizienten Verwaltung und leistungsstark produzierenden Bereichen auch unter den Bedingungen des schärfer werdenden Wettbewerbs und den zunehmenden internationalen Herausforderungen bestehen können. Eine ausgeprägte Kundenfreundlichkeit in den Innen- und Außenbeziehungen ist dabei höchstes Gebot. Wir wollen auch zukünftig für die Hochschulen der verlässliche und leistungsstarke Partner bei der Gestaltung attraktiver Studienbedingungen sein. Kirsten Rogowski Vorsitzende des Personalrates Dr. Dieter Stoll Geschäftsführer AUFGABEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN Das Studentenwerk Rostock arbeitet als Anstalt des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 05. Juli 2002; geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. Juni 2003; Neufassung des Landeshochschulgesetzes vom 25. Januar 2011, ersetzt Gesetz vom 05. Juli 2002 des Gesetzes über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Februar 1993; der Landesverordnung zur Änderung des Studentenwerksgesetzes vom 15. Dezember 1993; des Ersten Gesetzes zur Änderung des Studentenwerksgesetzes vom 16. Oktober 2003 sowie Berichtigung vom 4. November 2003; der Verordnung vom 6. Januar 2004; der Verordnung vom 6. April 2005; des Ersten Gesetzes vom 25. Oktober 2005 und der Verordnung vom 21. April 2008 der Verordnung über die Organisation, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studentenwerke vom 23. November 1993; der ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 03. Mai 2011 der Satzung des Studentenwerkes Rostock vom 02. April 1998 sowie der Änderung vom 26. September 2011 der Beitragsordnung des Studentenwerkes Rostock vom 08. Januar 1999 sowie den Änderungen vom 23. Dezember 1999; vom 24. Juli 2001; vom 11. November 2003 und vom 28. April Im Zusammenwirken mit den Hochschulen fördert das Studentenwerk die Studierenden auf sozialem, wirtschaftlichem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet. Gemäß 2 des Studentenwerksgesetzes bietet das Studentenwerk insbesondere folgende Dienstleistungen an: die Bewirtschaftung von Einrichtungen für die studentische Verpflegung; die Bewirtschaftung von Einrichtungen für das studentische Wohnen; Maßnahmen der Studienförderung (Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes BAföG); Gewährung von Beihilfen und Darlehen. Das Studentenwerk Rostock ist zuständig für die Studierenden der Universität Rostock; Hochschule für Musik und Theater Rostock; Hochschule Wismar; Privaten Hochschule Baltic College Güstrow.* Das Studentenwerk Rostock ist Mitglied im Deutschen Studentenwerk e. V. (DSW) Berlin und im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. * nur für Ausbildungsförderungsangelegenheiten 6 7

5 Uni-Hauptgebäude DAS STUDENTENWERK ROSTOCK IN AUFBAU UND ORGANE DES ZAHLEN/ GESCHÄFTSJAHR 2013 STUDENTENWERKES Allgemeine Angaben Ausbildungsförderung Das Studentenwerk Rostock ist eine Anstalt des Hochschule Wismar öffentlichen Rechts. 9. Herr Prof. Dipl. Ing. Martin Wollensak Semesterbeitrag 2013 in 45 Anzahl der Antragsteller Inland gesamt Es wird vom Verwaltungsrat und Vorstand sowie 10. Frau Antje Geick Anzahl der beitragspflichtigen Gefördertenquote in % Inland 24 dem Geschäftsführer geleitet. Studierenden (Mittelwert) Ausgezahlte Fördermittel in T Die Aufgaben der Organe des Studentenwerkes Studentenvertreter Bilanzsumme in T Anzahl der Antragsteller Auslandsamt sind im Studentenwerksgesetz des Landes Universität Rostock Anzahl der Mitarbeiterinnen Schweden gesamt Mecklenburg-Vorpommern sowie in der Satzung 11. Herr Björn Hertle und Mitarbeiter im Durchschnitt 171 Vorschusszhlg. im Rahmen von des Studentenwerkes Rostock festgeschrieben. Am 12. Herr Kai Neuber BAföG-Leistungen in / 26. November 2013 wurden beide Gremien für den 13. Herr Benjamin Pleban Verpflegungsbetriebe Überbrückungsdarlehen Zeitraum 11/2013 bis 11/2015 neu gewählt. 14. Frau Katharina Wilke (Stellvertr. Vorsitzende) (aus Eigenmittel des Studentenwerkes) Herr Christian Siebert Anzahl der produzierten Mitglieder der Organe (Stand ) 16. Herr Tom Lüth Mittagessen Umsatz in den Mensen in T Soziale Dienste Verwaltungsrat Hochschule für Musik und Theater Umsätze Betriebe gewerblicher Art 737 Der Verwaltungsrat des Studentenwerkes Rostock 17. Herr Michael Nehmitz Anzahl der Sozialberatungen 700 setzt sich aus 20 stimmberechtigten Mitgliedern zu- 18. Herr Malte Zyllmann Studentisches Wohnen Anzahl der Rechtsberatungen 124 sammen. Die nominierten Ersatzmitglieder werden Anzahl der psychologischen Beratungen 305 erst tätig, wenn die jeweiligen stimmberechtigten Hochschule Wismar Anzahl der Wohnheimplätze ges Mitglieder aus dem Amt ausscheiden. Im Folgenden 19. Herr Peter Puls Rostock Anzahl der Darlehen 9 sind die Verwaltungsmitglieder genannt. 20. Herr Sören Sterna Wismar 622 davon Sozialdarlehen 1 davon Härtefonds des DSW 8 Hochschulangehörige Vorstand Sanierte Wohnheimplätze Darlehenssumme in Universität Rostock Der Vorstand des Studentenwerkes Rostock besteht Rostock davon Sozialdarlehen Herr Prof. Dr. Holger Behm aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern und deren Wismar 622 davon Härtefonds des DSW Herr Prof. Dr. Peter A. Berger jeweiligen Stellvertretern. 3. Herr Prof. Dr. Peter Lorson Die stimmberechtigten Mitglieder sind im Folgenden Durchschnittswarmmieten in 4. Herr Prof. Dr. Werner Sperling genannt. saniert 224,07 5. Herr Dr. Peter Volle unsaniert 148,66 6. Frau Petra Westphal Hochschulangehörige Universität Rostock Hochschule für Musik und Theater Rostock Frau Prof. Dr. Ute Schreiber (Stellvertr. Vorsitzende) 7. Frau Hanka Paschedag 8. Herr Prof. Dr. Jan Philipp Sprick (Vorsitzender) 8 9

6 Hochschule Wismar Frau Dr. Meike Quaas (Stellvertr. Vorsitzende) Studentische Vertreter Universität Rostock Herr Bastian Witte (Vorsitzender) Hochschule für Musik und Theater Frau Anne Hameister Hochschule Wismar Herr Pascal Mirco Cavigelli Kommunalvertreter Hansestadt Wismar Frau Sigrid Hecht Vertreter der Wirtschaft N.N. (ab Neuwahl bis ) Geschäftsführung Der Geschäftsführer vertritt das Studentenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich ( 11 Abs. 1 Stud- WG). Vom 1. Januar 2004 bis 6. August 2013 war Herr Dr. Dieter Stoll, Roggentin, zum Geschäftsführer bestellt. Seit dem 1. August 2006 ist Frau Petra Tröbner, Ostseebad Rerik, zur stellvertretenden Geschäftsführerin bestellt. Sie führt in ihrer Funktion als stellvertretende Geschäftsführerin die Geschäfte seit 15. Juli ORGANIGRAMM Stand Verwaltungsrat Schwerbehindertenvertretung sbv Innenrevision/Org. ir Vorstand Personalrat pr Arbeitssicherheit (extern) Geschäftsführer g Controller* gc Externe Dienstleistungen Bereich Personal p Büroleiter gb Auszubildende pa Sachbearbeitung pp Studienfinanzierung - bs Bereich Soziale Dienste - si Liegenschaften/Student. Wohnen - l Ausbildungsförderung - a Allg. Verwaltung/Rechnungswesen/Invest. Stellv. Geschäftsführer/in Verpflegungsbetriebe - v f Sekretariat/SB vs Schreibstelle ass Sekretariat/SB ls SB Bau/Technik/Gebäude ll SB Warenrechnung vwr Sekretariat/SB fs Sekretariat/SB as Poststelle lp BL Bau/Technik/Gebäude ll Hygienebeauftragter vh Zentraleinkauf fe Infostelle/Service ais Systembetreuer ld Hausmeister lgm Mensa Südstadt vms Hauptbuchhalter fr Förderungsprüfer ap Tutoren lt Hilftskraft/Gästesegment lgg Handwerker lgh SGL Wohnungsmanagement lw Widerspruchsbearbeiter aw 1+2 Finanzbuchhaltung frf Verpflegung E.-Schlesinger-Str. vve Debitorenbuchhaltung frd SB Wohnungsmanagement lws Kleine Mensa Ulme vmu Auslandsamt Schweden aa Gruppenleiter ag 1+2 Kreditoren- / Anlagenbuchhaltung fra Mensa St.-Georg-Str vmg *für die Vertretung Elternzeit: Mensa Wismar vmw Sachbearbeiter aga 1-12 SB Controlling gc 10 11

7 Petra Tröbner, Monika Kröger, Dr. Dieter Stoll (Geschäftsführer bis Juli 2013), Anke Wichmann, Sabine Jagusch, Regina Lill, Antje Michael, Katja Terpe (z. Zt. in Elternzeit) und Korinna Hahn (v.l.n.r.) Neuer Markt Rostock LAGEBERICHT 2. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Fischerstraße 2. Zum weiteren Eigentum zählen Vorstandsvorsitzenden und eines weiteren Vor- FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2013 die Wohnobjekte St.-Georg-Straße 101; Gerhart- standsmitgliedes und in Folge die Neuwahl einer Dem Studentenwerk obliegt im Zusammenwirken Hauptmann-Str. 16 und Haus 4 in Warnemünde in Vorsitzenden. Der Vorstand führte ein Ausschrei- Gliederung: mit der Universität und den Hochschulen die sozi- der Richard-Wagner-Straße 31. bungsverfahren zur Wiederbesetzung der Stelle der ale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Geschäftsführung durch. Nach dem Auswahlver- 1. Grundlagen Förderung der Studierenden an den Hochschul- Besondere Veränderungen in den Rahmenbe- fahren erfolgte die Wahl von zwei Kandidatinnen in 2. Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf standorten Rostock und Wismar. Diese Aufgaben dingungen ergaben sich durch die Trennung der einer außerordentlichen Sitzung des Verwaltungs- 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erfüllt das Studentenwerk insbesondere durch die Gremien vom bisherigen Geschäftsführer, Dr. rates im Dezember Die gewählte Kandidatin 4. Nachtragsbericht Bewirtschaftung von Studentenwohnanlagen, vier Stoll. Herbeigeführt wurde diese Trennung durch trat Anfang des Jahres 2014 von der Übernahme 5. Risikobericht Mensen und eine Cafeteria mit Mittagsversorgung. seine Abwahl auf der Verwaltungsratssitzung am der Aufgabe Geschäftsführung jedoch zurück. 6. Prognosebericht Ein Standort in Lichtenhagen wird durch ein Fremd und der nachfolgenden Zustimmung unternehmen versorgt. In die Aufwandsdeckung durch das zuständige Ministerium am Vor dem Hintergrund dieser äußerst komplizierten 1. Grundlagen flossen Semesterbeiträge. Die Geschäfte führt seit Frau Petra Tröb- Rahmenbedingungen ist das Jahresergebnis Die Campuscafeteria E1nstein im Erdgeschoss ner in ihrer Funktion als Stellvertretende Geschäfts- doppelt zu bewerten. Dies allerdings nicht ohne Das Studentenwerk Rostock, Anstalt des öffentli- des Wohnheimes Erich-Schlesinger-Str. 19 hat ihren führerin. Am des Folgejahres wird sie nach kritischen Blick auf den Umfang der geplanten und chen Rechts, legt hiermit den Lagebericht für das Betrieb mit 62 Sitzplätzen und im Sommer mit Au- Gremienbeschluss zur Kommissarischen Geschäfts- umgesetzten Maßnahmen. Basis für den Geschäfts- Geschäftsjahr 2013 gemäß 289 HGB vor. Weitere ßenbestuhlung im Juni aufgenommen. Die Einrich- führerin gewählt. verlauf war der überarbeitete Wirtschaftsplan 2013 Grundlagen sind das Gesetz über die Studenten- tung wird durch die Mensa Südstadt beliefert und Die Übernahme der Aufgaben erfolgte überra- mit seiner Feststellung im Juni und der Zustimmung werke im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 23. gibt in der Mittagszeit, zusätzlich zu dem Cafeteria- schend und ohne Übergabe von Geschäftsprozes- durch das Bildungsministerium im August. Februar 1993 mit seinen Änderungen und Ergän- Programm, Essen aus. sen, sofern diese vom Geschäftsführer betreut Damit blieb für die Umsetzung von Maßnahmen der zungen, die Verordnung über die Organisation, waren. Instandhaltung, Beschaffung und Investitionen nicht die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen Das Studentenwerk Rostock bietet den Studieren- Die mit diesen Ereignissen verbundene unruhige ausreichend Zeit, um alles Geplante abzuschließen. der Studentenwerke in Mecklenburg-Vorpommern den in zwölf Wohnheimkomplexen insgesamt Phase der Gremientätigkeit äußerte sich auch in So musste z.b. die Trockenlegungsmaßnahme am vom 23. November 1993 mit seiner Änderung vom Bettenplätze an (im Vorjahr: Bettenplätze). fast 20 Sitzungen von Vorstand und Verwaltungsrat Wohnheim Erich-Schlesinger-Str. 19 witterungsbe (nachfolgend VOWR STW genannt). Die Veränderung der Platzkapazitäten ergibt sich im Jahr Die Wiederherstellung einer kommu- dingt unterbrochen werden und im Frühjahr 2014 Das Studentenwerk regelt seine Angelegenheiten aus der Korrektur von Bettenplätzen durch Verrin- nikativen Ebene war zwingend notwendig und der fortgesetzt werden. durch Satzung und Beitragsordnung. Die letzte gerung der Belegungsdichte. Hier wurde auf die Bedarf an Prozessaufklärung groß. Dies kostete viel Bei projektbezogenen Investitionen wurde die Satzungsänderung erfolgte durch Beschluss des Bedürfnisse der Studierenden eingegangen, die Kraft und Zeit und führte an verschiedenen Stellen Planung zum Projekt Collegium Album per Be- Verwaltungsrates am Die Änderung wur- zunehmend weniger 2-Bett-Zimmer nachfragen. an die personellen Grenzen. Der Sorge die geschäft- schlussfassung unterbrochen. Ursache sind neue de veröffentlicht im Amtsblatt am liche Balance zu verlieren, konnte das STW durch Überlegungen zur Campusentwicklung am Standort Alle vom Studentenwerk bewirtschafteten sanierten kurze und zeitnahe Abstimmungs- und Entschei- Ulmenstraße. Entsprechend StudWG 12 (3) in Verbindung mit Wohnheime und das Studentenhaus, die sich im dungswege bei der Rechtsaufsicht begegnen. Die Sanierung des Gebäudes Fischerstr. 2 in Wismar 11 Abs. 1 der VOWR erstellt das Studentenwerk Landeseigentum befinden, sind durch Erbbau- wurde wegen erheblich höheren Sanierungsauf- Rostock einen Lagebericht, der Auskunft über den rechtsverträge zugeordnet. Für das unsanierte Ende November fanden die planmäßigen Wahlen wandes und der Prüfung des notwendigen Einsatzes Geschäftsverlauf 2013 und die Entwicklungstrends Objekt Möllner Straße 3-4 besteht eine unbefristete der Gremien statt. Der Verwaltungsratsvorsitzende von Städtebaufördermitteln zur Erreichung der gibt. Nutzungsvereinbarung mit dem Land. wurde durch Wahl in seiner Funktion bestätigt. Mit Nutzbarkeit als Wohnheim für Kurzzeitbelegung Das Studentenwerk besitzt Eigentum an Grund und neuer Besetzung nahm Anfang Dezember der Vor- ausgesetzt. Boden mit aufstehenden Gebäuden in der Rostocker stand seine Tätigkeit erstmals unter der Führung Wie bereits erwähnt wurde die Cafeteria E1nstein Ulmenstraße 22 und 45, in der Wismarer Wasser- eines studentischen Vorsitzenden auf. Dem voraus mit investiven Mitteln des Studentenwerks herge- straße 16/17, 3 und Wasser-/Fischerstraße 4 sowie gegangen war im Januar 2013 der Rücktritt der richtet

8 Konzertreise Neophon Ensemble Tour Nord+Ost vom bis Notwendige Gerätebeschaffungen und sonstige Investitionen wurden umfänglich umgesetzt. Ein anhaltender Trend waren im produzierenden Bereich der Mensen die stärkeren Umsatzschwankungen. Dieser Diskontinuität unterlagen insbesondere die beiden Campusmensen in Wismar und an der Ulmenstraße. Besseren Umsatzmonaten folgten schwächere und der Rückgang der Studierendenzahl zum Wintersemester zementierte den doch erheblichen Rückgang an studentischen Portionen an allen Standorten, jedoch hier mit unterschiedlicher Intensität. Das Umsatz-IST erreichte den Planansatz nicht, wobei eine geplante Einrichtung 2013 nicht übernommen wurde. Der durchgängige Betrieb der Cafeteria E1nstein erfolgte ab Wintersemesterstart. Ab diesem Zeitpunkt wurde entgegen der ursprünglichen Konzeption verstärkt auf die Nachfrage nach Mittagsversorgung reagiert, so dass das Cafeteriaangebot in den Hintergrund rückte. Die geplanten Umsätze konnten nicht erreicht werden. Der Mensaausschuss tagte mehrfach und widmete sich Themen wie Nachhaltigkeit und neue Essgewohnheiten. Die studentische Vermietung spürt insbesondere in Wismar den starken privaten Wohnungsmarkt für Studierende. Die Standorte am Friedenshof haben eine anhaltend sinkende Auslastungstendenz. Hier hat sich zu den Aussagen des letzten Jahres inhaltlich nichts geändert. Die Schäden durch Vandalismus insbesondere in einem Wohnheim sind einerseits zum materiellen Nachteil anderseits auch ein Imageschaden. Zusammen mit Hochschule und Studierendenschaft begegnet das STW der Problematik mit Aufklärung, neuen Ideen zu Wohnformen aber auch aktiver Kontrolle. Das Studentenwerk Rostock führt die studentische Ausbildungsförderung durch, dazu gehört auch die Aufgabenerfüllung im Auslandsamt Schweden im Auftrag des Bundes. Seit nunmehr acht Jahren erbringt das Studentenwerk intensive Beratungsleistungen u. a. in Fragen alternativer Studienfinanzierungsmöglichkeiten mittels KfW-Kredit. Studierende schätzen die fachliche Kompetenz und Objektivität unserer Beratung. Dazu ist Schulung und umfassendes Wissen notwendig. Zu den Schwerpunkten der sozialen und kulturellen Betreuung der Studierenden im Studentenwerk Rostock gehört eine vielschichtige Sozialberatung. Im kulturellen Bereich sind für Studierende zum Beispiel künstlerische Zirkel, Ausstellungen und Workshops im Angebot. Auch das persönliche Miteinander verschiedener Kulturkreise findet in anspruchsvolleren Länder- und Themenabenden Zuspruch. Zusätzliche Angebote stellen die Rechtsberatung und die psychologische Beratung dar. Neben einer wachsenden Nachfrage nach Beratungsleistungen zur Bewältigung aller begleitenden Lebensumstände während des Studiums und den damit verbundenen längeren Wartezeiten auf einen externen Beratungstermin, ist die zeitnahe und zeitlich begrenzte Kurzberatung im Hause oft der erste Ansatz zur Hilfe. Die studentischen Beiträge gemäß Studentenwerksgesetz 13 Nr. 2 betrugen 2013 für jedes Semester 45 EUR. Die Beitragseinnahmen in Höhe von ,50 EUR sind gegenüber dem Vorjahr ( EUR) rückläufig. Die Universität Rostock verzeichnete durchschnittlich Studierende, in Wismar an der Hochschule waren es Studierende und an der HMT 478 Studierende, für die ein Semesterbeitrag erhoben wurde. Die Finanzierung der Aufgaben des Studentenwerkes erfolgte auch im Berichtsjahr vorrangig aus Leistungsentgelten und sonstigen Einnahmen. Der Anteil der selbst erwirtschafteten Mittel blieb auf stabilem und hohem Niveau. Das gute Vorjahresergebnis konnte bestätigt und weiter ausgebaut werden. Stabile Umsätze in den Bereichen - Wohnen (+2,42 %) und Verpflegung (+1,2 %) und der Zuwachs an sonstigen Erträgen führen zu einem positiven Jahresabschluss. Der Aufwand in den Verpflegungsbetrieben wurde durch den Verkaufserlös, den Landeszuschuss und den Einsatz von Semesterbeiträgen gedeckt. Darüber hinaus wurden die Semesterbeiträge zur Deckung der Kostenstellenergebnisse im Bereich der unsanierten Wohnheime und der Sozialen Dienste eingesetzt. Durch Vorstandsbeschluss wurden die nicht zur Deckung der Kostenstellenergebnisse verwendeten Semesterbeitragseinnahmen der allgemeinen Betriebsmittelrücklage zugeführt. Die größten Anstiege in den Aufwandspositionen im Vergleich zum Vorjahr entfallen auf die Energiekosten, Einrichtungsaufwendungen, Abschreibungen Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb beendete das Jahr 2013 mit einem positiven Ergebnis. Das Ergebnis wurde der Bewirtschaftungsrücklage zugeführt. auf Grundstücke und Gebäude sowie auf die sonstigen Aufwendungen. Ein weiterer hoher Anstieg der Personalkosten, wie im Vorjahr, blieb aufgrund fehlender Stellenbesetzungen aus. Unter Berücksichtigung von Beitragseinnahmen und Landeszuschüssen für den Bereich Verpflegung ergab sich nachfolgendes Gesamtbild der Einnahmen. Die Finanzierung entwickelte sich im Fünfjahrzeitraum wie folgt: 2009 in % 2010 in % 2011 in % 2012 in % 2013 in % 1. U msatzerlöse 69,0 68,6 68,4 68,2 67,3 2. Sonstige Erträge 1,8 1,6 1,4 1,7 3,1 3. S emesterbeiträge 9,6 11,7 12,7 12,4 11,8 4. Landeszuschuss zur Bewirtschaftung/ einschl. Aufwandserstattung / BAföG 5. sonstige Zuschüsse (KiTa) 19, ,0 18, ,0 17, ,0 17, ,0 17, ,

9 Kunst an der Mensa Süd von René Winter happy students bei Nacht Mensa Süd Die Umsatzerlöse als prozentual größte Ertragsquelle stiegen im Vergleich zum Vorjahr absolut und erzielten mit TEUR erneut einen Höchststand. Die sich bereits 2012 gezeigte Tendenz des sinkenden Anteils der Semesterbeitragseinnahmen am Gesamterlös setzt sich auch 2013 fort. Der Landeszuschuss für Verpflegung es wurden ,20 EUR ausgereicht und die Kostenerstattung im BAföG ( ,38 EUR) sanken anteilsmäßig an den Gesamteinnahmen leicht gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil bewegt sich nun bereits 2,5 % unter dem Anteil von Der Jahresüberschuss beträgt 1.405,4 TEUR (Vorjahr 1.331,9 TEUR). Nach Entnahme von 385,2 TEUR (VJ 666,2 TEUR) aus zweckgebundenen Rücklagen wurden 1.790,6 TEUR (VJ 1.998,1 TEUR) den Rücklagen zugeführt. Für die Beschaffung von Geräten und Ausrüstungen wurden im Berichtsjahr durch das Land Mecklenburg-Vorpommern investive Mittel in Höhe von EUR ausgereicht. Es erfolgten Ersatzbeschaffungen von Küchentechnik, insbesondere in der Mensa Südstadt. Das Studentenwerk Rostock hat per 31. Dezember 2013 eine Kreditbelastung für Sanierung und Neubau von EUR (VJ EUR) über studentische Mieten zu amortisieren. Verpflegungsbetriebe Die Umsatzerlöse stiegen zum Vorjahr um 1,2 %, und damit auf ein Plus von 48,1 TEUR. Insgesamt wurden im Berichtsjahr Portionen in den Einrichtungen des Studentenwerkes produziert bzw. durch Dritte produziert (644) und ausgegeben. Damit ist wie auch im Vorjahr bei gleicher Produktionskapazität ein Portionsrückgang hinzunehmen. Der Portionsrückgang inkl. produzierter Portionen durch Dritte um Portionen ist u. a. die Folge sinkender Studierendenzahlen. Die Zahl der Studentenessen betrug im Berichtsjahr Portionen (Vorjahr ). Während hier ein Rückgang um 4,4 % zu verbuchen ist, kann bei den Portionen für Bedienstete (+4,2 %) im Vergleich zum Vorjahr ein Plus verzeichnet werden. Die Studierenden sind mit einem Anteil von 76 % die stärkste Nutzergruppe, gefolgt von den Bediensteten mit 16 % ( Portionen). Das Studentenwerk unterstützt die Studierenden und deren Kinder durch die Abgabe des kostenlosen Kindertellers. In den Mensen wurden Kinderteller (Vorjahr 1.478) an Berechtigte ausgereicht. Eine optimale Standortentwicklung und Spezifizierung der Angebotsstruktur über das klassische Mensaprofil hinaus sind große Herausforderungen. Im Rahmen der Prägung des Begriffes Hochschulgastronomie geht es dabei in erster Linie um die Entwicklung neuer und zeitgemäßer Formen einer Mensaversorgung und aller Ergänzungsformen wie Cafeterias und Kaffeebars. Mit der neuen Cafeteria E1nstein, die im Juni 2013 eröffnet wurde, wird man nun diesem gerecht. Die Umsätze entwickelten sich jedoch nicht wie erwartet und sind ausbaufähig. Es konnten aber insgesamt Portionen ausgereicht und damit die Planportionen von erreicht werden. Allerdings wurde im Bereich der studentischen Verpflegung der Planansatz der Portionen unterschritten. Ab dem Wintersemester wurde zugunsten der Mittagsversorgung das Cafeteriasortiment verringert; u.a. deshalb bleibt der Umsatz hinter der Planung zurück. Tagtäglich wurde mit hohem Anspruch an Frische, Qualität und Vielfalt in den Mensen produziert honoriert durch viele zufriedene und häufig in unseren Einrichtungen essende Studierende. Mensa Vital ist ein Gemeinschaftsprojekt der Studentenwerke. Zusammen mit Köchen und Ökotrophologen werden schmackhafte und ernährungsphysiologisch wertvolle Gerichte entwickelt. Mit unserer Variante, einer Vitaltheke finden wir in den Mensen regen Zuspruch. Unsere positiven Erfahrungen im Rahmen einer ausgewogenen und gesunden Ernährung konnte das STW Rostock an andere Studentenwerke weitergeben. Betriebe gewerblicher Art Neben der steuerbegünstigten Tätigkeit in den Verpflegungseinrichtungen wurde auch im Wirtschaftsjahr 2013 der steuerpflichtige gewerbliche Bereich fortgeführt. Die steuerpflichtigen Leistungen werden in den Räumen der steuerbegünstigten Verpflegungsbetriebe mit gleichem Personal erbracht. Die Aufwendungen und Erträge werden entsprechend des Verursachungsprinzips direkt bzw. prozentual dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet. Der Personalaufwand bemisst sich nach dem tatsächlichen Stundensatz für jede eingesetzte Arbeitskraft. Der steuerpflichtige gewerbliche Bereich umfasst Speisenlieferungen an den Betreiber der Essenausgabe in der Hochschule für Musik und Theater, an die Werkstattschule und die Außenstelle der Mensa Wismar zur Gästeversorgung. Zudem wird auch die Mittagsversorgung in den Mensen für steuerlich nicht begünstigte Personen (Kategorie Gäste) sowie Speisenlieferungen für Sonderveranstaltungen u. a. für den Veranstaltungsservice der Hochschulen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfasst. Bei den Portionen für Gäste ( Portionen) konnte ein Plus von 5,9 % gegenüber dem Vorjahr erzielt werden. Die Gäste sind mit einem Anteil von 8 % die drittstärkste Nutzergruppe. Es wurden Portionen (im Vorjahr ) über die Betriebe gewerblicher Art weitergereicht. Das Ergebnis in Höhe von EUR (Vorjahr EUR) wurde der Bewirtschaftungsrücklage zugeführt. Studentisches Wohnen Im Bereich Wohnen stieg der Umsatz aus Vermietung 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 2,42 % (+ 124,8 TEUR). Der Gesamtumsatz liegt bei 5.272,7 TEUR. Im Wirtschaftsjahr 2013 lag die durchschnittliche Auslastung der Objekte bei 89 %. Die Häuser an Campusstandorten, wie Max-Planck-Str. und Ulmenstraße haben eine 100 %-ige Auslastung. Die VOWR STW besagt, dass die Studentenwohnheime so zu bewirtschaften sind, dass alle erforderlichen Kosten gedeckt werden. Für vor dem 1. November 1990 errichtete, nicht sanierte Wohnheime sind mindestens die Energiekosten zu decken. Die Kostenstellenergebnisse im sanierten Bereich konnten durch Mietpooling ausgeglichen werden. Eine entsprechende Rücklagenbildung in Höhe von 1.630,2 TEUR u. a. für Kapitaldienst und Instandhaltung konnte erfolgen. Im unsanierten Bereich wurde das Kostenstellenergebnis durch Zuführung von Semesterbeiträgen in Höhe von 85,6 TEUR gedeckt. Per verfügt das Studentenwerk über Bettenplätze. Davon sind Plätze in Rostock (Auslastung bei 93 %) und 622 Plätze am Standort Wismar (Auslastung bei 77 %). Es konnten, bezogen auf die verfügbare Gesamtkapazität, 86 % der Bettenplätze in sanierten Wohnheimen angeboten werden. Die Versorgungsquote mit studentischem Wohnraum entsprach zum Winterse

10 Campus-Mensa Wismar Warnemünde mester 2013/2014 in Rostock 11,2 % (Vorjahr 10,9 %) und in Wismar 15,7 % (Vorjahr 15,9 %). Zu Grunde liegen die Studierendenzahlen des Wintersemesters. Ausbildungsförderung Im Berichtsjahr stellten Studierende aus dem Zuständigkeitsbereich der Universität Rostock und der Hochschulen Rostock und Wismar sowie dem Baltic College in Schwerin einen Antrag auf Ausbildungsförderung im Inland. Damit ging die Zahl der Antragsteller um 474 Studierende zurück. Im Durchschnitt wurden Studierende im Inland (Vorjahr 4.592) und 445 Studierende im Ausland (Schweden) (Vorjahr 407) gefördert. Die Gefördertenquote im Inland beträgt 24,1 % (Vorjahr 25 %). Es wurden im Jahr TEUR Fördermittel (Vorjahr TEUR) ausgereicht. Der durchschnittliche Förderbetrag betrug rund 459 EUR monatlich. Im Auslandsamt Schweden gingen Anträge ein. Dieses sind 66 Anträge weniger als im Vorjahr. Soziale und kulturelle Betreuung und Beratung Studienfinanzierung Die bestehenden Angebote, wie allgemeine Sozialberatung, Rechts- und psychologische Beratung, Workshops, kulturelle Zirkelarbeit sowie die Teilnahme an Informationstagen wurden in Rostock und Wismar fortgesetzt. Auf Honorarbasis werden gezielte Beratungsleistungen durch Fachkräfte angeboten. Die Leistungen sind für die Studierenden kostenlos. So stieg die Anzahl psychosozialer Beratungen auf 700 (Vorjahr 667). Es wurden 305 psychologische Beratungen (Vorjahr 214) und 124 rechtliche Beratungen (Vorjahr 124) durchgeführt. Damit konnte die Gesamtzahl an Beratungen ausgebaut werden. Derzeit besteht insbesondere ein hoher Bedarf nach psychologischer Beratung, welchem nicht zeitnah nachgekommen werden kann. Die kulturell-künstlerische Freizeitgestaltung der Studierenden wurde im Rahmen der gegebenen finanziellen Möglichkeiten durch das Studentenwerk unterstützt. In der Kulturwerkstatt konnten sich Studierende in studentischen Arbeitsgemeinschaften Malerei/Grafik, Objekt und Keramik künstlerisch betätigen. Die Förderung kultureller, sportlicher und sozialer Projekte der Studierenden erfolgte nach Antragsverfahren gemäß 5 Abs. 2 der Beitragsordnung des Studentenwerks Rostocks. Die Kulturkommission wurde 2013 nicht aktiv, da sie personell nicht besetzt war. Die Widereinberufung der Kommission zur gemeinsamen Entscheidungsfindung über Projektanträge wurde Anfang 2014 aufgegriffen und die erste Sitzung fand im März statt. Es wurden im Berichtsjahr 16 Projektanträge positiv beschieden und weitere vier kulturelle Maßnahmen gefördert, von Workshops, Konzerten und Schauspiel bis zu Sportveranstaltungen und der Großveranstaltung am Campus Wismar ( Campus Open Air ). Leider blieb das traditionelle Weihnachtsmärchen der HMT-Studierenden für die studentischen Kinder aus. Die Aufwendungen des Bereiches Soziale Dienste wurden durch Semesterbeiträge der Studierenden gedeckt. Dabei entfielen 93,1 TEUR auf den Bereich Soziales, 29,1 TEUR auf den Bereich Kultur und 10,8 TEUR auf die Beratungsleistungen im Rahmen der Studienfinanzierung. Personal Im Jahresdurchschnitt waren im Studentenwerk Rostock 171 Personen (Vorjahr 166) beschäftigt. Das Studentenwerk beschäftigte durchschnittlich 97 gewerbliche und 65 verwaltungstechnische Beschäftigte, einen kaufmännischen Auszubildenden (bis Juni 2013), vier Bedienstete in ATZ-Freistellungsphase, zwei in Elternzeit und zwei Bedienstete in Lohnfortzahlung. Der Jahresdurchschnitt des aktiven Personals liegt bei 115 VbE. In Teilzeitbeschäftigung waren 101 Mitarbeiter. Der Anteil der im Studentenwerk Rostock beschäftigten Frauen beträgt im Durchschnitt 77,53 %. Für vier Bedienstete des Studentenwerkes existierten per Verträge zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach dem Blockmodell. Der Aufwand für die Altersversorgung beläuft sich auf 127 TEUR. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Vermögenslage des Studentenwerkes ist dadurch gekennzeichnet, dass das Anlagevermögen mit 68,67 % (Vorjahr 70,55 %) der Bilanzsumme die wesentliche Position auf der Aktivseite darstellt. Die Bilanzsumme (37.922,8 TEUR) ist gegenüber dem Vorjahr um 115 TEUR (-0,3 %) gesunken. Dieses hat seine Ursache in der Reduzierung der Sachanlagen um 803,4 TEUR. Das Studentenwerk weist, wie bereits im Vorjahr, keine Finanzanlagen auf. Das Sachanlagevermögen ist zu 18,7 % (Vorjahr: 20,3 %) durch gesondert auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Investitionszuschüsse und im Übrigen durch Eigenmittel und Bankdarlehen finanziert. Investitionen in die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen beliefen sich im Berichtsjahr auf 750,0 TEUR (Vorjahr 5.702,2 TEUR). Die Sachanlagen erstreckten sich auf grundstücksgleiche Rechte und Bauten sowie auf Betriebs- und Geschäftsausstattungen wie die Ersatzbeschaffung von Küchentechnik. Der Rückgang der Bilanzsumme auf der Passivseite ist im Wesentlichen durch den um 590,2 TEUR geringeren Sonderposten für Investitionszuschüsse begründet. Die Zuführung zu den Rücklagen und damit ein Anstieg der allgemeinen Betriebsmittelrücklage, der Rücklage im sanierten Wohnheimbereich und der Rücklage Instandhaltung Wohnheime, sowie der Kapitaldienst-, Inventarerneuerungs- und Bewirtschaftungsrücklagerücklage komplettieren die Bilanzsumme. Es wurden 385,2 TEUR (Vorjahr 666,2 TEUR) den Rücklagen der Kapitaldienstrücklage entnommen und 1.790,6 TEUR (Vorjahr 1.998,1 TEUR) den Rücklagen zugeführt. Die Gewinnrücklagen belaufen sich per auf ,6 TEUR (Vorjahr ,4 TEUR). Das Eigenkapital (20.466,9 TEUR) hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.405,4 TEUR (+7,37 %) erhöht. Unter Einbeziehung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse (4.855,9 TEUR) ergibt sich eine Eigenkapitalquote im wirtschaftlichen Sinne von 66,77 % (Vorjahr: 64,43 %). Die Liquidität ist nach wie vor gut. Dies ist u a. erforderlich um für weitere Investitionen einen ausreichenden Eigenanteil aufbringen zu können. Die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen sind durch kurzfristig realisierbare Vermögenswerte (Umlaufvermögen) gedeckt. Alle Zahlungsverpflichtungen wurden termingerecht geleistet. Die Zinserträge bleiben aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsmarktes auf niedrigem Niveau. Sie lagen 2013 bei 179,1 TEUR und damit 7,5 TEUR über dem Vorjahr. Der Anstieg ist vorwiegend auf den gestiegenen Finanzbestand um 772,7 TEUR auf ,6 TEUR zurückzuführen

11 Marktplatz der Wismarer Altstadt Beratungsstand des Studentenwerks Rostock Wohnanlage DreiMaster in Wismar 4. Nachtragsbericht Darüber hinausgehende Vorgänge von besonderer Bedeutung, als die zuvor erläuterten, nach Abschluss des Geschäftsjahres mit Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich nicht ereignet. 5. Risikobericht Das Risikomanagement soll das Chancen- und Risikobewusstsein unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stärken. Dabei ist das Risiko im engeren Sinn so zu verstehen, dass etwas Negatives eingetreten ist. Risiko im weiteren Sinn ist das Positive was nicht realisiert werden konnte und Chancen die nicht wahrgenommen wurden. Sowohl das eine wie auch das andere führt zu Wertverlusten. Risikomanagementziele und -methoden Das Risikomanagement des Studentenwerkes hilft, Risiken möglichst zu vermeiden, zumindest aber frühzeitig zu erkennen, um nach Maßgabe und Gestalt des Risikos die daraus resultierenden Gefahren abwenden zu können. Es ist Ausdruck des sorgsamen Umgangs mit fremden Vermögenswerten und begründet sich u. a. in der kaufmännischen Sorgfaltspflicht. Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs-, und Berichterstattungsprozesses. Wesentliche Kernelemente des Risikomanagements sind die strategische Planung von Umsätzen, Aufwendungen, Investitionen und Finanzen, die Mittelfristplanung und Budgetierung, das Reporting und permanente Controlling. Über den zukünftigen Einsatz einer Balanced Scorecard mit (Frühwarn-)Indikatoren wird in der Zielsetzung für 2014 entschieden. Monatliche bzw. quartalsweise Auswertungen nach Kostenstellen und die vergleichsweise Betrachtung von Kennzahlen aus den verschiedenen Fachbereichen geben Hinweise auf mögliche Risikoquellen und werden im Risikoreport zusammengefasst. Die Halbjahresanalyse zum Stichtag bildet das Gesamtunternehmen ab und prognostiziert über Hochrechnungen den möglichen Geschäftsverlauf. Das STW stützt sich auf die internen Auswertungen der Abteilungen und zentraler Erfassungen im Controlling und auf die integrierten Reportingfunktionen des tl1- Programms des Rechnungswesens. Risikoinventur Die Risikoinventur mit systematisch aufgelisteten und bewerteten Risiken den Risikokatalogen wird jährlich per durchgeführt. Da mit den monatlichen/quartalsweisen betriebswirtschaftlichen Auswertungen auch risikobehaftete Prozesse erkannt werden können, ist die Angemessenheit für ein eher kleineres Studentenwerk wie Rostock in einem einfacheren Verfahren mit wenigen Risikoklassen und tabellarischer Auflistung gegeben. Dabei sollte zukünftig eine halbjährliche Aktualisierung im Zuge der Erstellung der Halbjahresanalyse angestrebt werden. Die verbale Auswertung der Inventur erfolgt zum Teil auf Abteilungs- und Bereichsebene. Diese fließen in eine Bewertungsmatrix ein und ergeben sowohl Einzelbewertungen und letztlich eine Gesamtrisikobewertung des Unternehmens in Form eines Durchschnittswertes von 1 bis 6. Das Ergebnis der Risikoinventur ergab eine leichte Erhöhung der Risikobewertung im Vergleich zum Vorjahr bezogen auf die bewerteten Kennziffern und Einzelrisiken. Nachfolgend werden Risiken beschrieben und deren aktuelle Bewertung gelebtes Risikomanagement aufgezeigt, die nachteilige Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten. Einzelrisiken [A] Gesamtwirtschaftliche Risiken Das Studentenwerk unterliegt den allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Chancen und Risiken in den Regionen, in denen es tätig ist. Die gesamtwirtschaftliche Situation beeinflusste die Tätigkeit des STW unwesentlich. Angekündigte Preissteigerungen fielen moderater oder gänzlich aus. [B] Branchen- und Marktrisiken Die Studierendenzahlen gingen im Vergleich zum Vorjahr zurück. Zyklische Nachfrageschwankungen in Abhängigkeit von vorlesungs- und vorlesungsfreier Zeit wichtiger Abnehmergruppen sowie der intensive Wettbewerb an manchen Standorten (Campusnähe) stellen operative Risiken dar, welche insbesondere in den Bereichen der Mensen mit täglicher Produktion auftreten. Dazu zählt aber auch der wachsende Leerstand in bestimmten Wohnheimen, die wegen Alternativen anderer Art weniger nachgefragt werden. [C] Risiken aus Verträgen und Investition Vertragsrisiken treten z. B. dann auf, wenn sich die inhaltliche Umsetzung des Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ändert bzw. wenn die vertraglich gebundene Leistung nicht mehr abgefordert oder nicht mehr benötigt wird. Dies betrifft z. B. Planungsaufträge in Wartepositionen. Ein zeitliches Entscheidungsfenster kann Risiken minimieren. Es wird ein zentraler Vertragskatalog geführt, um ungewollte Verlängerungen von Laufzeiten zu vermeiden. Der Vertragskatalog wurde inhaltlich angepasst um die für die Nutzer notwendigen Informationen besser darzustellen. Ein derzeitiges Vertragsrisiko besteht bei einer möglichen kurzfristigen Abgabe der Häuser in der Möllner Str. 3 und 4, da hier gekoppelte längerfristige Verträge mit den Energie- und Wärmeversorgern zu Zahlungsverpflichtungen über die Aufgabe als Wohnheim möglich wären. Risiken aus Investitionstätigkeiten sind vielfältig und oftmals nicht beeinflussbar, aber in den meisten Fällen kosten- und vermögenswirksam. Die zusätzlichen Kosten im Zuge der Herrichtung der Räumlichkeiten für die Cafeteria E1nstein im Wohnheim E.-Schlesinger-Str. 19. resultierten aus mangelhaftem Brandschutz im Bestand. Hauptaufträge und Nachträge korrespondierten letztlich im Gesamtaufwand mit der Kostenfeststellung. Durch die laufende Kostenkontrolle ergaben sich in der Gesamtabrechnung keine unbekannten Risiken. Jede geschäftliche Tätigkeit beinhaltet jedoch ein nicht zu vermeidendes Restrisiko, wobei das Hauptaugenmerk in so einer Situation immer der Risikominimierung gilt. Dies trifft auf die anstehende Entscheidung zur Fortführung des Projektes Sanierung Fischerstr. 2 für 2014 zu. [D] Sonstige Risiken und IT-Risiken Nur mit modernen Security-Lösungen und einem kontinuierlichem Wechsel von technischen Komponenten schützt das STW seine Daten und seine Infrastruktur vor ungewollten Zugriffen und bedient sich auch der Hilfe externer Dienstleistender zur Sicherung der Datenprozesse. Durch die hohen Datenmengen geraten technische Lösungen schneller an die Leistungsgrenzen als erwartet. Hier ist beständig investiver Rückhalt zu sichern, um schnell auf eventuelle Ausfälle reagieren zu können. Wir hatten technische Ausfälle mit nachfolgenden Ersatzbeschaffungen. Dem Risiko von Datenverlusten konnte begegnet werden. Täglich werden Datensicherungen vorgenommen und durch neue Technologien werden identische Daten an verschiedenen Standorten vorgehalten. Angriffe störender Art auf die Datensysteme sind nicht zu nennen

12 Kleine Mensa Ulme am Campus Ulmenstraße Campus-Mensa Wismar/Außenansicht [E] Interne Risiken der Abteilungen/Bereiche Für Wachstum und Stabilität des Studentenwerkes sind die Mitarbeiter die wichtigste Ressource. Die wesentlichen Risiken im Personalbereich ergeben sich durch den natürlichen Alterungsprozess, mögliche Langzeitausfällen bei anhaltender Erkrankung, sowie bei der Personalbeschaffung und -entwicklung von Fach- und Führungskräften. Mangelnde oder gänzlich fehlende Vertretungsregelungen bzw. Mehrfachvertretungen einzelner Stellen führen zu Risiken, die mit ungewollten Totalausfall und Überlastungen mit Langzeitwirkung enden können. Die Ursache-Wirkungs-Kette kann ein Unternehmen an strategisch wichtigen Stellen erheblich lähmen. Ungleiche Arbeitsverteilung führt zum betrieblichen Unfrieden. Es gibt keine allgemein gültigen Grundsätze, aber das Ringen möglichst aller um die optimalen Prozesse. Auch im Jahr 2013 waren Fragen um Personalproblematiken in erheblichem Maße relevant. Da sie an Einzelpositionen auftraten, erreichten sie nicht die definierten Schwellenwerte, wirkten aber sehr nachhaltig und zeigten deutlich personelle Schwachstellen, die auch im Stellenplan begründet sind. Stellvertretend genannt sein die Nichtübernahme des Auszubildenden im Bereich der Verwaltung. Die Vielschichtigkeit der Aufgaben erfordert eine spezielle eigene Qualifizierung und Ausbildung. Grundsätzlich ist das STW um die ständige Qualifikation und Schulung seiner Mitarbeiter bemüht. Es werden die Schulungen über den Dachverband sehr nachgefragt. Die angebotenen fachlich qualifizierten Seminare der ABST werden mindestens einmal jährlich besucht, um im Bereich der Ausschreibungen auf aktuellem Stand zu sein. TÜV-Schulungen und sonstige Seminare zum Erwerb von Berechtigungen werden regelmäßig angesetzt. Die entsprechenden Kontrollen werden beleghaft durchgeführt und durch die interne Revision geprüft. Zu speziellen Themen sollten Inhouse-Seminare zukünftig das Weiterbildungsprogramm ergänzen. Die technischen Risiken steigen in den Verpflegungseinrichtungen, in den Wohnheimen und in der Verwaltung. Die Zeiträume notwendiger Sanierungen, Ersatzbeschaffungen sind erreicht. Die Hinweise der letzten Jahre führten zur Erhöhung der Mittelbereitstellung für die bauliche Instandhaltung der Mensen. Für die Sanierungen und Ersatzbeschaffungen sind Rücklagen vorhanden. Das Risiko liegt darin, dass nicht alles in kürzester Zeit umgesetzt werden kann und die Verschleißzyklen in kürzeren Abständen Systemausfälle verursachen können. Man ist um sorgsame Wartung als Prävention bis zur Sanierung bzw. dem Ersatz bemüht. Die Interimslösung der Kleinen Mensa ist hier zu nennen. An diese Einrichtung können nicht die gleichen Bedingungen wie an komplexe Mensen geknüpft werden. Es besteht häufiger Handlungsbedarf, um die Produktion zu sichern. Wesentliche Umweltrisiken sind derzeit nicht erkennbar bzw. es wurde durch Präventionsmaßnahme Einbau eines Fettabscheiders im Frühjahr 2014 in der Essenausgabe Ulmenstr. 69 reagiert. Gegen Risiken der Geschäftstätigkeit und des Ausfalls von Produktionsstätten bzw. des Verlustes von Eigentum durch Zutun von Dritten ist das STW hinreichend versichert. Weitere sonstige Risiken sind derzeit nicht feststellbar. [F] Gesamtrisiko und strategische Risikoanalyse Das Gesamtrisiko für das Studentenwerk hat sich unwesentlich erhöht. Die wirtschaftlichen Risiken beeinflussen das Alltagsgeschäft, sowohl in der Tagesproduktion der Mensen als auch in der Wohnheimvermietung hier mit einem längeren Wirkungshebel. Prognostiziertes Wirtschaftswachstum wirkt sich nicht nachhaltig für die Ergebnisse unserer Tätigkeit aus, da die finanziellen Mittel der Studierenden unerheblich gewachsen sind. Eine notwendige BAföG-Novelle steht weiterhin aus. Die Finanzpolitik des Landes lässt derzeit Lücken in der Ausfinanzierung zu und erhöht die tendenzielle Risikobewertung. Stabile Zuschüsse für die Erfüllung der Kernaufgaben des Studentenwerkes sind die Basis für eine flexiblere Ausrichtung des Angebotes der Leistungen, die Studierende ansprechen und den veränderten Studienbedingungen Rechnung tragen. Eine geringere Leistungsabnahme muss analysiert werden und die Ausrichtung so erfolgen, dass die Leistung den Empfänger erreicht. Die gesetzliche Aufgabenerfüllung ist das Kernstück der wirtschaftlichen Tätigkeit. Zur Verbesserung dieser sind Nebenprozesse in gewissem Maße notwendig. Die strategische Ausrichtung des Studentenwerks für die nächsten Jahre wird durch die Arbeitsgruppe von Verwaltungsrat und Vorstand empfohlen. Dabei werden Risiken bewertet, die aus dem demographischen Wandel entstehen und die Bedarfe an neuen Versorgungseinrichtungen, Wohn- und Kinderbetreuungsplätzen für Studierende als Chancen ausgelotet. Was das STW innerhalb seiner Strukturen zur Risikominimierung leisten kann, erkennt man durch kritische Analyse von nicht optimalen Prozessabläufen. Hilfreich sind die Klausurtagung der Leitungsebene und daraus tätig gewordene Projekt- und Arbeitsgruppen. Entscheidend für eine schnelle Reaktion im Risikoerkennungsfall ist die Handlungsebene. Das Führen der Geschäfte durch eine gefestigte Entscheidungsebene auf der Grundlage von konzipierten aber auch operativen Entscheidungshilfen ist dabei unentbehrlich. In diesem Zuge ist auch die zeitnahe Besetzung der Geschäftsführer/in-Position eine Art Risikominimierung. Die Gesamtsumme der Risiken sowie Risiko-Kombinationen gefährden derzeit jedoch nicht den Fortbestand des Unternehmens. 6. Prognosebericht Für die Bedarfsentwicklung und -festigung und für die Profilierung des Leistungsspektrums des Studentenwerkes Rostock ist die Entwicklung der Studierendenzahlen und die Konzentration an bestimmten Standorten bedingt durch die Entwicklung der Universität von entscheidender und nachhaltiger Bedeutung. Man geht tendenziell von leicht sinkenden Studierendenzahlen für 2014 und die Folgejahre aus. Darauf muss man sich mit seinen Leistungen und auch den zur Verfügung stehenden Mitteln einstellen. Die wirtschaftliche Situation des Studentenwerkes Rostock wird neben der Anzahl der zu betreuenden Studierenden auch maßgeblich durch die zur Aufgabenerfüllung gestellten Landeszuschüsse und die jährlichen Beitragseinnahmen der Studierenden bestimmt. Die Landeszuschüsse für die Studentische Versorgung in den Mensen werden als stabil eingeschätzt. Es werden Umsätze für 2014 in Höhe von ca. 12,87 Mio. EUR geplant. Das Jahresergebnis ist bei umfangreichen Instandhaltungsmaßnahmen geringer zu erwarten. Die letzte Beitragsanpassung erfolgte in zwei Schritten zum Wintersemester 2009 bzw Die Diskussion über eine sozial verträgliche Beitragsanpassung sollte mit einer Leistungsverbesserung einhergehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wachsende Aufwendungen von einer 22 23

13 Cafeteria E1nstein am Probetag vor der Eröffnung Wismar, Wasserstr. 4 - Sonnenkollektoren auf dem Dach Maisonettwohnung geringeren Anzahl Beitragszahler getragen werden. Es stehen Entscheidungen zum Fortgang von begonnenen Investitionen an. So steht die Entscheidung zur Rückgabe des Gebäudes Fischerstr. 2 an die Hansestadt Wismar oder einen anderen Käufer an, da die fehlende Förderung aus Städtebaumitteln für die notwendige Komplettsanierung des Gebäudes Kosten weit über denen eines vergleichbaren Neubaus hervorruft. Eine Entscheidung in Form einer Absichtserklärung hat die durch die Gremien eingesetzte AG Strategieentwicklung des Studentenwerks zur Campusentwicklung an der Ulmenstraße getroffen. Die Weiterführung des Projektes Collegium Album steht einer gesamtheitlichen Lösung mit umfangreichen Flächenbedarf zur Standortentwicklung entgegen. Die Arbeitsgemeinschaft hat deshalb die Rückgabe der Teilliegenschaft auf der Ulmenstraße 45 an das Land zur Deckung des Flächenbedarfs angeboten. Im Rahmen der Gesamtplanung wird der Neubau einer Mensa als begründeter Bedarf am Standort aufgenommen. Zur Finanzierungsbeteiligung des Studentenwerks wurde eine Position erarbeitet und in den Entscheidungsprozess eingebracht. Die in Rostock zur Verfügung stehenden Kapazitäten im sanierten Wohnheimbereich lassen auch für die Zukunft eine ausreichend hohe Auslastung erwarten und dadurch eine nachhaltige Bewirtschaftung sichern. Für den defizitären Bereich der unsanierten Wohnheime in der Möllner Straße ist eine alternative Lösung anzustreben. Dies bedeutet ein Belegungskonzept, um möglichst zeitnah ein Haus leer zu ziehen bzw. später beide Häuser abgeben zu können. Durch die geplante Modernisierung des Hauses 4 in Warnemünde ist die Möllner Straße auch eine Ausweichmöglichkeit während der Bauzeit. Die Wohnheime und Verpflegungseinrichtungen müssen fortlaufend Instand gehalten und saniert werden. Aus dem Sondervermögen des BBL werden Baumittel für die nächsten zwei Jahre zur Instandsetzung baulicher Anlagen in den Mensen bereitgestellt. Bei der Instandsetzung und Sanierung der Wohnheime ist einiges aufzuholen, bzw. stehen von der zeitlichen Abfolge umfangreichere Maßnahmen in den nächsten Jahren an. Darunter zählen Fassadensanierungen ebenso wie neue Hausanschlüsse, Maßnahmen zur energetischen Verbesserung und die Erweiterung des Datennetzes und der Kapazität. In den Verpflegungseinrichtungen ist geplant im Jahr 2014 ca. 1,308 Mio. Essen zu produzieren und auszureichen. Dies ist im Vergleich zum IST 2013 ein Zuwachs und gelingt nur bei Umsetzung der Vorhaben. Es wird sich die Standortbreite erweitern, wobei aber deutlich zu sehen ist, dass eine flächendeckende Versorgung für alle Standorte zu einer Erhöhung des personellen und materiellen Aufwandes führt. Die Leistungsfähigkeit in den anderen Aufgabengebieten Rund ums Studium ist zu optimieren. Dazu gehören soziale Projekte, Beratungsleistungen, der Beitrag des STW zur familienfreundlichen Hochschule, aber auch die Förderung studentischer Initiativen auf kulturellem und sportlichem Gebiet sowie das aktive Mitwirken an der internationalen Ausrichtung der Hochschulen. Die fachlich kompetente Beratung aller BAföG- Antragsteller und die zügige Bearbeitung der eingereichten BAföG-Anträge ist vordergründiger Tätigkeitsanspruch der Abteilung Ausbildungsförderung, um den notwendigen finanziellen Rahmen der Studierenden zu sichern. Die im Frühjahr 2014 begonnene Prüfung der Organisationsstruktur im Amt für Ausbildungsförderung durch das Land beleuchtet diese Prozesse und sucht nach Möglichkeiten zur Einsparung von Landesmitteln im Rahmen der Kostenerstattung für die notwendigen Aufwendungen, dies vor dem Hintergrund eines um 200 TEUR abgeschmolzenen Finanzvolumens für beide Studentenwerke. In den letzten Jahren konnte das STW seinen Leistungswachstum unter Beweis stellen. Doch wie in allen Branchen sind die Wachstumsmöglichkeiten auch begrenzt. In der jetzigen Situation heißt es, mit Qualität und Nachhaltigkeit zu punkten. Selbst bei schwierigeren Bedingungen und komplexeren Anforderungen neben der eigentlichen Tätigkeit gilt es, nicht von Grundsätzen und Basiswerten abzuweichen. Dabei hilft es, sich selbst auf den Prüfstand zu stellen und vormals getroffene Entscheidungen auch kritisch zu überdenken. Der Gradmesser ist die Akzeptanz der Dienstleistungen bei denjenigen, für die das STW da ist. Die tägliche neue Herausforderung macht das Leben nicht einfacher, aber interessanter. Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, um das Erreichte zu festigen. Das STW beteiligt sich nach seinen Möglichkeiten an der Grundlagenschaffung für die Ausgestaltung einer attraktiven Hochschullandschaft. Rostock, 27. April 2013 Studentenwerk Rostock Anstalt des öffentlichen Rechts Petra Tröbner Kommissarische Geschäftsführerin 24 25

14 Antje Michael Personalreferentin Monika Kröger Innenrevisorin PERSONALWESEN INNENREVISION/ ORGANISATION Per waren von 168 Beschäftigten 160 tatsächlich anwesend. Zwei Beschäftigte befanden sich in Elternzeit. Bei zwei Beschäftigten hatte die Lohnfortzahlung geendet, vier befinden sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. In der Arbeitsphase des Altersteilzeitmodells sind keine Beschäftigten mehr tätig. Im Rahmen von geförderten Projekten des Europäischen Sozialfonds sind vier Beschäftigte tätig. Im Jahresdurchschnitt werden 171 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten am Gesamtpersonal betrug zum Jahresende 80,12 %. Im Jahresdurchschnitt waren 77,53 % weibliche Beschäftigte tätig. Per arbeiteten 97 Beschäftigte in Teilzeit. Das entspricht einem Anteil von 60,6 %. Im Jahresdurchschnitt waren 60,5 % der Beschäftigten in Teilzeit tätig. Unverändert ist der größte Anteil in den Verpflegungsbetrieben. Zwei Beschäftigte begingen im Berichtsjahr ihr 25-jähriges Betriebsjubiläum. Im Jahr 2013 beendete ein Auszubildender erfolgreich die Ausbildung zum Bürokaufmann. Eine Übernahme konnte auf Grund fehlender freier Stellen leider nicht erfolgen. Die Neueinstellung von Auszubildenden war im Berichtsjahr nicht vorgesehen nicht vermindert werden. Es wurden zwei Verfahren im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagement durchgeführt. Ein Verfahren ruht. Das zweite Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es wird in enger Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt fortgeführt und hat bis dato die Weiterbeschäftigung der Betroffenen ermöglicht. Im Studentenwerk erfüllten zum Stichtag Schwerbehinderte / Gleichgestellte ihre Arbeitsaufgaben. Damit wurde die geforderte Quote von 5 % wieder erfüllt. Antje Michael Personalreferentin Die Stabstelle Innenrevision/Organisation ist der Geschäftsführung direkt unterstellt. Sie nimmt folgende Hauptaufgaben wahr: die kritische Beurteilung der Ablauforganisation; die Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten; die Feststellung von Fehler- und Verlustquellen; die Erarbeitung entsprechender Verbesserungsempfehlungen. Die Prüfungstätigkeit der Innenrevision erfolgt auf der Grundlage eines Revisionsarbeitsplanes. Die Prüfungen erstrecken sich auf alle Abteilungen des Studentenwerkes, ausgenommen die Abteilung Ausbildungsförderung. Diese verfügt über eine eigene Förderungsprüferin. Im Wirtschaftsjahr 2013 wurden fünf Revisionen durchgeführt, u. a. die Prüfung Freihändiger Vergaben, der Ordnungsmäßigkeit der Inventurdurchführung sowie deren Auswertung im Bereich der Lebensmittel und des Leergutes der Verpflegungsbetriebe; zur Ordnungsmäßigkeit im Umgang mit den Anlagegütern. Das Geschäftsjahr 2013 war von einem überdurchschnittlich hohen Organisationsaufwand für die Sitzungen des Verwaltungsrates und des Vorstandes gekennzeichnet. 17 Gremiensitzungen waren vorzubereiten, zu protokollieren sowie nachzubereiten. Diverse Zuarbeiten an die Gremienvorsitzenden sowie die Geschäftsführung waren zu leisten. Die Innenrevisorin ist Verhandlungsleiterin bei Angebotsöffnungen. Ihr obliegt die Organisation der Inventuren der Warenbestände und des Leergutes in den Einrichtungen der Verpflegungsbetriebe. In ihrer Funktion als Organisator zeichnete diese Stabstelle u. a. verantwortlich für die Aktualisierung und Führung des Organisations-Handbuches und die Übersendung aktueller Presseartikel an das DSW. Die fachliche Weiterbildung erfolgt u. a. durch Teilnahme an DSW-Tagungen, Tagungen der Arbeitsgruppe Innenrevision und Seminaren z. B. zur Vergabepraxis. Monika Kröger Innenrevision/Organisation Der Arbeitsausfall durch Arbeitsunfähigkeit konnte 26 27

15 Katja Terpe Controllerin (derzeit in Elternzeit) Petra Tröbner Abteilungsleiterin Allgemeine Verwaltung CONTROLLING ALLGEMEINE VERWALTUNG Die Stabstelle Controlling ist direkt der Geschäftsführung unterstellt. Das Controlling hat im Studentenwerk die Aufgabe, die ergebniszielorientierte Koordination der Planung, Kontrolle und Informationsversorgung sicherzustellen. Im Geschäftsjahr 2013 lag der Aufgabenschwerpunkt insbesondere in der Planung. Diese hat die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu berücksichtigen. Das Controlling nahm im Wirtschaftsjahr 2013 folgende Aufgaben wahr: Überarbeitung des Wirtschaftsplanes 2013 Aufstellung des Wirtschaftplanes 2014/15 (Erfolgs-, Investitions- und Finanzplan) Implementierung und Weiterentwicklung von Monatsberichten Mitwirkung an der Erstellung des Geschäftsberichtes Erhebung von Daten für das Benchmark des DSW und der ostdeutschen Studenten werke Mitarbeit an der Halbjahresanalyse Wirtschaftlichkeitsberechnungen Die Entwicklung des Controllings ist auch zukünftig weiter voranzutreiben. Ziel ist es, eine höhere Transparenz von Kosten, Erlösen und weiteren Kennzahlen zu schaffen sowie eine umfassende Informationsversorgung der Geschäftsführung und der Leistungsbereiche Studentisches Wohnen, Verpflegungsbetriebe, Soziale Dienste und Ausbildungsförderung zu gewährleisten. Das Controlling befindet sich stets in einem intensiven Austausch mit der Geschäftsführung sowie mit den Abteilungs- und Bereichsleitern. Wiebke Warninck Elternzeitvertretung im Controlling Die wirtschaftliche Tätigkeit des Jahres 2013 erfolgte auf der Grundlage des bestätigten Wirtschaftsplans 2013 vom Die gesetzten Ziele konnten im Wesentlichen erreicht werden. Das kaufmännische Jahresergebnis bestätigt die Kontinuität der letzten Jahre. Die über das Jahr erstellten Reportings im Rahmen des Risikomanagement und die Jahresrisikoinventur bestätigen einen stabilen Jahresdurchschnitt, wobei den gestiegenen Ausgaben ein ausgewogener Anstieg der Einnahmen gegenübersteht. Dem nach kaufmännischen Grundsätzen und wirtschaftlichen Prinzipien arbeitenden Studentenwerk standen bei der Bewältigung seiner gesetzlichen Aufgaben im Berichtsjahr neben den eigenen erwirtschafteten Mitteln folgende Landesmittel zur Verfügung: Aufwandserstattung für das Amt für Ausbildungsförderung 1.256,9 TEUR; Zuschuss für Gemeinschaftsverpflegung der Studierenden 1.193,3 TEUR; Zuschuss für Geräte und Ausrüstungen 54,0 TEUR. Die bewilligten Mittel kamen 2013 im Verpflegungsbereich und in der Gerätebeschaffung zur Auszahlung. Der Zuschuss im Verpflegungsbereich lag unter dem Planansatz. Der bewilligte Betrag lag knapp unter dem des Vorjahres. Der Geräteinvestitionszuschuss wurde vollständig verwendet. derung gegenüber dem Land in Höhe von ,85 EUR. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wurde mit dem Jahresabschluss 2013 nachgewiesen. Die Zinserträge lagen über dem Planansatz, da in der Planung von einem höheren Einsatz von Eigenkapital für die Durchführung von Investitionsprojekten ausgegangen war. Bei gleich bleibend niedrigen Zinssätzen und einem höherem Finanzmittelbestand ist der Zinsertrag leicht gestiegen. Es wurden keine neuen Fremdmittel aufgenommen und es erfolgten keine Umschuldungen oder Kreditablösungen. Investitionsgeschehen Das Ende 2012 begonnene Projekt Einrichtung einer Cafeteria im Erdgeschoss des Wohnheimes der Erich- Schlesinger-Straße 19 wurde im ersten Halbjahr 2013 umgesetzt. Im Zuge dieser Arbeiten mussten unter brandschutztechnischer Baubegleitung Mängel vorangegangener Sanierungen und Umbauten fachgerecht beseitigt werden. Dadurch sind die zum Zeitpunkt der Ausschreibung geplanten Baukosten gestiegen. Die geplanten Kosten für die Küchentechnik und die Möblierung der Cafeteria wurden eingehalten. Es entstand ein Investitionsaufwand von 556 TEUR. Die Arbeiten wurden Anfang Juni beendet. In einem modernen Ambiente finden 62 Gäste Platz. Mit einer feierlichen Eröffnung an einem Probetag nahm die jüngste Versorgungseinrichtung Campuscafeteria E1nstein am 07. Juni ihren Betrieb auf. Die Auszahlung der Aufwandserstattung für die Ausbildungsförderung erfolgte nicht in Höhe der Mittelabforderung. Nach Vorlage der Ergebnisse des Jahresabschlusses hat das Studentenwerk eine For- Die Planung zur Umsetzung des Projektes Collegium album in der Ulmenstraße 45 erfolgte bis zur Leistungsphase 4. Die Ergebnisse der Planung wurden von den Generalplanern im Juni vorgestellt

16 Wismar, Wasserstr. 4 - Straßenansicht Wismar, Fischerstr. 4 Fassade Veränderte Planungsszenarien für die Gesamtgestaltung und Entwicklung des Campus Ulmenstraße führten per Beschlussfassung zum Ruhen des Planungsauftrages und des Gesamtprojektes. Finanzierung des Studentenwerks % Umsatzerlöse Sonstige Investitionen Entsprechend des Investitionsplanes wurden die Landeszuschüsse für Geräte und Anschaffungen in Höhe von 54,0 TEUR für dringende Ersatzbeschaffungen von Küchentechnik verwendet. Es wurden u. a. eine Topfspülmaschine, Tiefkühlschränke und ein Backmaster angeschafft. Mit Eigenmitteln wurden Kaffeemaschinen, Kassentechnik, diverse Arbeitsmittel und technische Geräte ersetzt um u. a. die Datentechnik und deren Sicherheit zu gewährleisten. In diesem Bereich wird in den nächsten Jahren ein erhöhter Investitionsbedarf bestehen, da sich Datenmengen in kürzester Zeit vervielfacht haben. 17 % Landeszuschuss zur Bewirtschaftung einschließlich Aufwandserstattung BAföG 12 % Semesterbeiträge 3 % sonstige Erträge Petra Tröbner Abteilungsleiterin Allgemeine Verwaltung Entwicklung der Erträge aus Umsatzerlösen und Landeszuschüssen in T Entwicklung Finanzen TEUR Umsatzerlöse Landeszuschüsse Kassen- u. Bankguthaben Verbindlichk. geg. Kreditinstituten 30 31

17 Sabine Jagusch Abteilungsleiterin Verpflegungsbetriebe Eröffnung der Cafeteria E1nstein Flying Buffet Mensa-Power VERPFLEGUNGSBETRIEBE Verteilung der Portionen gesamt % Gäste Produzierte Portionen im BgA (steuerpflichtig) % Werkstattschule Das Studentenwerk Rostock bewirtschaftet an vier Standorten Produktionsmensen und eine Cafeteria. Abwechslungsreiche und ernährungsphysiologisch ausgewogene Angebote stehen täglich auf dem Speiseplan. Die Mittagsverpflegung wird komplett in Komponenten angeboten. Dadurch kann sich jeder Gast sein Menü nach eigenem Geschmack selber zusammenstellen. Das Angebot Vital Theke für eine gesundheitsförderliche und vollwertige Ernährung in der Mensa ist erfolgreich etabliert. Zielgruppenspezifische Angebote wurden weiterentwickelt und dem Bedarf ange-passt. Vegane Angebote; Vegetarische Angebote; Glutenfreies Tagesgericht; Kennzeichnung laktosefreier Komponenten; Nährwertangaben über die Speiseninformationssysteme; Kinderteller; To-go-Dessert. Der Mensaausschuss hat im Jahr 2013 vier Sitzungen durchgeführt. Im Ausschuss engagieren sich überwiegend Studierende, aber auch Mitarbeiter der Hochschulen. Ziele der Ausschussarbeit sind es, Unsere Kleine Mensa Ulme erbringt Höchstleistungen um eine ansprechende Versorgung zu sichern. Wir leisten damit eine partielle Bedarfsdeckung für den universitären Campus. Mit dem weiteren Ausbau des Universitätscampus Ulmenstraße ist der erforderliche Ausbau der Versorgungsleistungen für Studierende und Mitarbeiter mit zu berücksichtigen. Im Juni wurde am Campus Südstadt die Campus Cafeteria E1nstein eröffnet. Neben den gastronomischen Angeboten finden die Gäste dort einen Treffpunkt, als Ort der Begegnung, der Kommunikation und des gemeinsamen Lernens in angenehmer Atmosphäre. Den Mensagästen wurden im Jahr 2013 durch Aktionsangebote Abwechslungen zum Speiseplan und kulinarische Köstlichkeiten geboten. Auch die Aktion Tandem -Studentenwerke im Dialog mit dem Partner Studentenwerk Chemnitz/Zwickau, die Regionalwoche und die Begrüßung der Studierenden zum Semesterbeginn mit der Aktion Scharfer Start waren Höhepunkte in den Mensen. Für unsere Partner wurden zahlreiche Serviceleistungen erbracht. Benannt seien hier der Akademische Jahresempfang der Wissenschafts- und Hochschulregion Rostock, der Jahresempfang der Hochschule Wismar und die Jahresabschlussfeier für ausländische Studierende an der Universität Rostock. 6% Werkstattschule 3 % HMT 14 % Bedienstete inkl. Anwesenheitskost Defizitdeckung Verpflegung 100 % 80 % 60 % 40 % 69 % Studenten inkl. Freitisch Portionen nach Studenten und Bedienstete im Zweckbetrieb % Studenten 17% Bedienstete inkl. Anwesenheitskost 45% Gäste 18% HMT Transparenz für unsere Arbeit zu erzeugen; Verpflegungsangebote weiterzuentwickeln; Sabine Jagusch Abteilungsleiterin Verpflegung 20 % Probleme, Kritiken und Wünsche der Gäste zu besprechen; gemeinsam nach Lösungen zu suchen. 0 % Landeszuschuss Semesterbeitrag

18 Anke Wichmann Sozialberaterin SOZIALE DIENSTE Innerhalb der Sozialberatung, welche sich in den letzten zehn Jahren zu psychosozialer Beratung gewandelt hat, wurden im Jahr 2013 an den Standorten Rostock und Wismar insgesamt 700 Konsultationen von Studierenden wahrgenommen. Die Anzahl der Beratungskontakte ist im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 4,9 % gestiegen ohne die eingesetzte Zeit für Beratungen geändert zu haben; damit sind die Beratungszeiten während der Sprechtage immer häufiger völlig ausgelastet, wobei noch keine Wartezeiten von mehr als einer Woche zu konstatieren sind. Neben den Hilfen für die Bewältigung des studentischen Lebensalltags (= psychosoziale Beratung) stellen Studierende mit Kind, Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung sowie ausländische Studierende Gruppen dar, welche anteilig mehr als die Hälfte des Beratungsklientels ausmachen. Dabei erschienen Studierende mit Kind zwar wieder häufiger als im Vorjahr, wurden anteilig allerdings erstmalig von der Gruppe ausländischer Studierender übertroffen. Schwankende Nachfragen verweisen dabei auf wechselnde Umstände für Studierende in besonderen Lebenslagen. So zeigt ein deutlicher Rückgang von Anfragen per einerseits den Wunsch nach persönlichem Kontakt, andererseits aber vor allem, dass sich die Beratungsinhalte nur begrenzt standardisieren lassen bzw. die einzelnen Inhalte individuell besprochen werden müssen. Die Aktualisierung spezifischer Informationen konnte nur durch das ESFgeförderte Projekt Bürgerarbeit geleistet werden. Der erneut als gescheitert geltende Versuch, die Einzelberatungsanfragen durch Workshop-Angebote zu kompensieren, bestätigt zusätzlich den Bedarf nach Einzelgesprächen, denn der Rückgriff auf die Workshop-Angebote hielt sich erneut in Grenzen (z. T. Ausfall mangels Beteiligung, wodurch jedoch eine Umwidmung von Honoraren für Einzelberatungen möglich wurde). Dabei begründet die anhaltende Themen-Fokussierung der Ratsuchenden auf Orientierungs- und Entscheidungshilfe sowie auf Stärkung von Problemlösungs- und Selbstkompetenz die ungebrochene Nachfrage nach zeitlich ausgedehnten und nicht selten auch wiederholten Konsultationen. Jahr Persönliche Konflikte Die seit Jahren hohe Nachfrage nach psychologischer Beratung führte ab Jahresbeginn zu einer Warteliste. Ab Mitte des Jahres konnten zusätzliche Beratungsstunden durch eine Psychologin geleistet werden. So stieg die Anzahl der psychologischen Beratungen um 42,5 % gegenüber dem Vorjahr. An beiden Standorten (Rostock, Wismar) wurden sowohl studienleistungsbezogene Fragen als auch Beziehungsprobleme und weitere persönliche Konflikte angesprochen, welche jeweils als stark belastend und damit beratungsrelevant einzuschätzen sind, um den beabsichtigten Studienfortschritt zu sichern. Behinderte oder chronisch kranke Studierende artikulierten einen gleich bleibenden Beratungsbedarf. Innerhalb dieser Gruppe bestätigt sich der Trend von vermehrter Nachfrage von psychisch beeinträchtigten Studierenden, der durch die repräsentative best-umfrage aus dem Jahre 2012 umfänglich dargestellt wurde (45 % der 8 % mit gesundheitlicher Beeinträchtigung Studierenden sind von psychischen Belastungen betroffen). Als kleiner Baustein für verbesserte Angebote an internationale Studierende ist die innerhalb des PRO- FIN-Projektes ( ) initiierte Gastgeber-WG, welche nunmehr im Wege der Kooperation mit dem Akademischen Auslandsamt der Universität Rostock in das zum Wintersemester 2013/2014 neu aufgelegte Tandem-Programm überführt werden konnte; im Sommersemester 2013 wurde für internationale und deutsche Studierende im Global-Café, einem Gemeinschaftsprojekt von Universität und Studentenwerk in Rostock ein Workshop für interkulturelles Training durchgeführt. Die Beratung Studierender mit besonderen Lebenslagen bleibt ein Schwerpunkt in der Beratungstätigkeit. Die Beratungstätigkeit leistet u.a. Unterstützung bei der Sammlung von spezifischen Informationen; Vermittlung an bestehende Netzwerke; Erstellung von Veröffentlichungen; Betreuung unterschiedlicher Projekte und Beratung bei den Auditierungen zur Familiengerechten Hochschule bzw. der Behindertenbeauftragten der Hochschulen; Vergabe von Darlehen, Mensa-Kinderteller-Ausweisen, Freitisch-Karten. Bei den Beratungsgesprächen sind folgende Themen relevant: Studienorganisation, Studienfachwahl, Sonderstudienpläne, Motivation, Sorgen beim Übergang in den Master-Studiengang oder in den Beruf; Doppelbelastung durch Studium mit Kind oder mit Krankheit; interkulturelle Erfahrungen; finanzielle Fragen und Probleme Fragen zu sozial- sowie versicherungsrechtlichen Bestimmungen und Regelungen; Erstsemesterberatung, Orientierungs- und Klärungshilfe; Vermittlung in Netzwerke aus anderen Institutionen oder Beratungseinrichtungen im Umfeld der Hochschulen oder der Kommune. Vermittlung in Netzwerke aus anderen Institutionen oder Beratungseinrichtungen im Umfeld der Hochschulen oder der Kommune. Weitere Mitarbeit erfolgte: im Arbeitskreis ausländische Studierende (AKAS) sowie an der AG Internationales des Vereins Rostock denkt 365 in Rostock; Beteiligung am ZIA-Netzwerk (Netzwerk für Integration, Zuwanderung und Antidiskriminierung) Wismar. An der Hochschule Wismar bestehen zudem enge Arbeitskontakte zu den Projektmitarbeitern der Familiengerechten Hochschule, innerhalb derer bis zum dritten Quartal um die Beteiligung des Studentenwerkes an dem zum Jahresende auslaufenden Hochschul-Projekt Zwergenstube zur Kinder-Kurzzeitbetreuung gerungen wurde. Weitere Aktivitäten des Bereiches Soziale Dienste in 2013 waren: Beteiligung an den Hochschulinformationstagen der Universität Rostock und der Hochschule Wismar im Frühjahr des Jahres; Bereitstellung von Material für bzw. Teilnahme an Orientierungs-Veranstaltungen des Akademischen Auslandsamtes der Universität Rostock; Betreuung für eine ausländische Studentin mit Kind; Text-Korrekturen für ausländische Studierende mit Abschlussarbeiten; 34 35

19 Polnische Gäste der Universität Gdansk mit Sozialberaterin, Frau Wichmann, (2. von rechts) Organisation von Workshops zur Förderung sozialer und Studien-Kompetenz Studierender; Betreuung des 14-tägigen Inter-Treffs bis Juli Der Flyer mit Studentenwerksinformationen rund um s Studium wurde aktualisiert; ebenso wie die Textteile in den Infobroschüren von Hochschule Wismar und der Hochschule für Musik und Theater. Neben der Website Soziales wurde die Website Studium International redaktionell betreut und laufend aktualisiert. Durch eine Projektmitarbeiterin konnte die zusätzlich in 2012 eröffnete Facebook-Seite vom Studentenwerk gepflegt werden, über die allgemeine hochschulrelevante und regional spezifische oder Regionen übergreifende Themen Studierender kurzfristig an diese weitergeleitet werden konnten. Im zweiten Jahr wuchs die Fan-Gemeinde auf mehr als 700 Freunde. Über die Projektarbeit gelang es besonders gut, online-infos für alle Studierende aktuell bereitzustellen. Internationale Aktivitäten Die Fortsetzung der Partnerschaft zwischen Studentenwerk Rostock und der Universität Gdansk wurde betrieben; allerdings musste die für September geplante Begegnung mangels Findung von Gruppen auf das Folgejahr verschoben werden. Der Inter-Treff in Rostock, der 14-tägig montags deutsche und ausländische Studentin-nen und Studenten zum Austausch über unterschiedlichste Themen einlädt, wurde ab Wintersemester zugunsten weniger aber dafür von rund einhundert Studierenden besuchten Länderabenden umgestellt (polnisch, japanisch-chinesisch). Anke Wichmann Sozialberaterin Beratungen im Bereich Soziale Dienste Untergliederung Sozialberatungen 2013 Allgemeine Sozialberatungen Rechtsberatungen Psychologische Beratungen 2013 Darlehensfonds Im Geschäftsjahr 2013 wurde ein Sozialdarlehen in Höhe von 800 Euro ausgereicht. 23 % ausländische Studierende Aus dem Härte-Fonds des DSW wurden im Berichtsjahr erneut acht Darlehen gewährt. Eine Darlehenssumme von insgesamt Euro ergibt ein durchschnittliches Darlehen von Euro, welches 11 % über dem der durchschnittlichen Höhe vom Vorjahr liegt. 4% Sonstiges 44 % Normalstudenten Die Darlehensvergabe im Studentenwerk Rostock erfolgt über einen Vergabeausschuss; dieser trat im Berichtsjahr 2013 zu acht Beratungen zusammen. 21% Studierende mit Kind 8 % Studierende mit Behinderung und chronisch Kranke 36 37

20 Korinna Hahn Abteilungsleiterin Studenisches Wohnen / Liegenschaften STUDENTISCHES WOHNEN / LIEGENSCHAFTEN Wohnheime 2-Bett- Zimmer 1-Bett- Zimmer Bettplätze gesamt Studentisches Wohnen: Das heißt in Rostock und Wismar ein Zimmer finden, preisgünstig anmieten und mit freundlicher Betreuung wohnen. Trotz leicht gesunkener Studierendenzahl in Mit unseren Serviceleistungen in den Objekten verbessern wir die Attraktivität unserer Standorte. Mit den fortlaufenden Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten wird ein angemessener Wohn- Eine strategische Entscheidung für oder gegen die Standorte muss unter Berücksichtigung der Entwicklung der Hochschule, hinsichtlich deren Standortpolitik, und den Studierendenzahlen getroffen werden. Rostock Ulmenhof, Ulmenstr. 22 St.-Georg-Straße E.-Schlesinger-Straße 19 A.-Einstein-Straße 28/29 Max-Planck-Straße Rostock war die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum zum Beginn des Wintersemesters anhaltend hoch. Mit Übergangslösungen des Studentenwerkes, wie der kurzfristigen Gästevermietung, standard gehalten. Die Studenten können dabei weiter von den bisherigen Mietpreisen profitieren, denn eine Anpassung der Kaltmiete erfolgte in 2013 nicht. Es haben sich lediglich die Pauschalen für Derzeit wohnen 750 ausländische Studierende in unseren Wohnanlagen in Rostock und Wismar, dies entspricht einem Anteil von 35,4 %. Möllner Straße 11, Haus Möllner Straße 11, Haus Richard-Wagner Str. 30/31 St-Georg-Str konnte den meisten Studierenden jedoch eine Blei- die Betriebskosten in geringen Beträgen erhöht. Gerhart-Hauptmann-Str be zum Semesterstart angeboten werden. Mit dem Ankauf der Objekte St.-Georg-Str. 101 und Gerhart- Hauptmann-Str. 16 in 2012 konnte der Nachfrage in Studentisches Wohnen soll weiter preisgünstig bleiben, daher liegt ein großes Augenmerk bei den Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten auf Korinna Hahn Abteilungsleiterin Studentisches Wohnen Rostock gesamt Wismar Bürgermeister-Haupt-Str gut nachgekommen werden. energetisch sinnvollen Lösungen. In 2013 wurde die F.-Wolf-Straße 23 A/B Sockelsanierung für die Erich-Schlesinger-Str. 19 F.-Wolf-Straße 25 A/B Mit der Kapazität von Wohnheimplätzen und in Rostock begonnen. Das mit geschätzten Kosten Störtebeker/DreiMaster Unterkünften für Kurzzeitvermietung halten i.h.v Euro verbundene Projekt wird im Wismar gesamt wir an insgesamt zwölf Standorten in Rostock und Frühjahr 2014 abgeschlossen sein. In Planung für Studentenwerk gesamt Wismar Angebote vor. das Jahr 2014 sind unter anderem der Beginn der Gästeunterkünfte 25 umfassenden Sanierung der Richard-Wagner-Str. Die Studenten schätzen die guten Möglichkeiten 30/31 in Warnemünde und die Sanierung der Fußbö- mit anderen Studierenden in Kontakt zu kommen, den und Sanitärzellen in den Häusern Max-Planck- sowie die preisgünstigen Mieten. Wir bieten den Str. 2 und 3. Studierenden nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern auch soziale Betreuung durch die Tutoren Die Belegung in 2013 schwankte in Rostock saisonal vor Ort in den einzelnen Häusern. Außerordentlich zwischen 90 % und 97 %, betrug im Durchschnitt beliebt sind Einzelapartments oder kleine Wohnge- 93 %. Für Wismar ergaben sich Quoten zwischen meinschaften in Innenstadtlagen. Wir haben unser 72 % und 87 %, im Mittel 77 %. Damit ergibt sich Angebot weiter auf die gewünschten Standards der eine Gesamtbelegungsquote von 89 % für beide Studierenden durch die Erweiterung des Bestandes Standorte zusammen. Eine Verschlechterung der an Einzelzimmern bzw. Einzel-Apartments einge- Belegungsquote konstatierten wir bei den Objekten richtet. Vormals als Zwei-Bett-Zimmer genutzte Friedrich-Wolf-Str. in Wismar und Möllner-Str. 11 Wohneinheiten wurden umgerüstet und stehen für Haus 3 und 4 (unsaniert) in Rostock wegen der die Nutzung als Eltern-Kind-Zimmer oder große größeren Entfernung zu den Hochschulstandorten Einzelzimmer zur Verfügung. und der unzureichenden Gebäudesubtanz des unsanierten Objektes

21 Rostock, St.-Georg-Straße Gästewohnung Malmö Regina Lill Abteilungsleiterin Ausbildungsförderung Anteil am studentischen Wohnungsmarkt in Rostock und Wismar gemessen an der Anzahl der Studierenden AUSBILDUNGSFÖRDERUNG 20 % 18 % 16 % 14 % 12 % 10 % 8 % 6 % 4 % 2 % 0 % Im Geschäftsjahr 2013 wurden insgesamt Anträge auf Erst- und Weiterförderung gestellt. Auf das Inland entfielen Anträge und auf das Ausland/ Schweden Anträge. Unter Einbeziehung der Anträge auf Aktualisierung des elterlichen Einkommens wurden insgesamt Anträge gestellt. Im Inland bearbeitet jede Sachbearbeiterin im Durchschnitt 645 Anträge und im Ausland 530 Anträge. Erst- und Weiterförderungsanträge Inland Antragstellung 2012 Erstanträge Weiterförderungsanträge Ausland Antragstellung Rostock Wismar Maschinelle Bescheide, einschließlich der so genannten Null-Bescheide, wurden für die Studierenden wie folgt erstellt: Erstanträge Weiterförderungsanträge Universität Rostock; Anzahl sanierter und unsanierter Wohnheimplätze Hochschule Wismar; 86 Hochschule für Musik und Theater Rostock / Baltic College Ausland Schweden einschließlich Schülerförderung. Aktualisierungsanträge Antragstellungen Davon erhielten im Durchschnitt 33,3 % der Studierenden Vollförderung, 56,8 % Teilförderung und 9,9 % keine Förderung (sogenannter Nullbescheid). Inland Ausland Widersprüche Der durchschnittliche Förderungsbetrag lag im Geschäftsjahr bei monatlich 459,48 EUR. Bund (65 %) und Land (35 %) investierten insgesamt ,81 EUR Ausbildungsförderung für die Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes Rostock. Inland Ausland unsaniert saniert 40 41

22 Prof. Dr. Jan Philipp Sprick Vorsitzender des Verwaltungsrates Prof. Dr. Ute Schreiber Vorsitzende des Vorstandes Bundesverwaltungsamt Köln Einmal jährlich findet eine gemeinsame Beratung der BERICHT ÜBER DIE ARBEIT DER GREMIEN Studentenwerke mit Auslandszuständigkeit statt. VERWALTUNGSRAT UND VORSTAND Widersprüche Anfragen Im Studentenwerksgesetz sind die Aufgaben, die Letztendlich widerrief diese ihre Zustimmung Regina Lill Zusammensetzung sowie die Bildung des Verwal- jedoch. Abteilungsleiterin Ausbildungsförderung tungsrates und Vorstandes festgeschrieben. Am fand die Wahl des Vorstandes statt. Der Verwaltungsrat erlässt die Satzung und die Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 wurde Datenabgleich (Meldungen) Beitragsordnung. Er wählt die Vorstandsmitglieder auf Vorschlag des Vorstandes und Beschluss des und entlastet den Geschäftsführer. Verwaltungsrates die Wirtschaftsprüfungsgesell Der Vorstand führt die Geschäfte des Studenten- schaft BDO Rostock beauftragt. werkes, sofern dies nicht in der Verantwortung des Geschäftsführers liegt. Der Vorstand trat zehnmal zu seinen Sitzungen Klagen (Verwaltungsgericht SN) Der Geschäftsführer nimmt an den Sitzungen der Gremien beratend teil und informiert über aktuelle zusammen. Es erfolgte u. a. die Feststellung der 1. Änderung Insgesamt Offene Ereignisse im Studentenwerk. Die Gremienmitglieder erhalten zu ihrer laufenden Information quartalsweise Berichte. des Wirtschaftsplanes Der Vorstand stellte an den Verwaltungsrat den Antrag zur Abwahl des Geschäftsführers und betreibt nach der Kündigung umfangreiche Aufklärungsarbeit. Unter der maß- Es wurden 298 Überbrückungsdarlehen in Höhe von Herr Prof. Dr. Sprick von der Hochschule für Musik geblichen Federführung des Vorstandes erfolgten Euro an Studierende ausgereicht, die im und Theater Rostock hat das Amt des Vorsitzenden die Arbeiten zur Findung eines neuen Geschäftsfüh- Anschluss mit der laufenden Ausbildungsförderung des Verwaltungsrates inne. rers. verrechnet wurden. Den Vorstand leiteten bis zum Frau Prof. Der Vorstand beriet zum Fortgang bezüglich des Dr. Homölle von der Universität Rostock und ab Mensabaus am Standort Ulmenstraße. Dazu wurden 2013 nahmen zwei Kolleginnen an den verbandsinter Frau Prof. Dr. Schreiber von der Hochschule der Bildungsminister und Fachleute der entspre- nen BAföG-Weiterbildungen des DSW teil. Wismar. Für die Amtsperiode von 11/2013 bis 11/2015 chenden Institutionen eingeladen. Beide Gremien übernahm Herr Bastian Witte, Studierender an der bildeten die Arbeitsgruppe Strategieentwicklung Landesweit wurden Informationsveranstaltungen Universität Rostock, am den Vorsitz. des Studentenwerkes. zum Thema Ausbildungsförderung im Rahmen der Für steuerliche Belange wird mit PWC ein Steuerbe- Hochschulinformationstage, der Schulen und des Der Verwaltungsrat tagte im Geschäftsjahr 2013 ratungsunternehmen gebunden. Berufsinformationszentrums (BIZ) Schwerin mit Stand achtmal. und Sachvortrag wahrgenommen. Auf Wunsch des Vorstandes wurde für beide Das Gremium nahm - auf Vorschlag des Vorstandes Gremien eine Schulung zum Verwaltungsrecht Zweimal jährlich finden Beratungen mit den Studen- den Jahresabschluss, den Geschäftsbericht und organisiert, um über Rechte und Pflichten bei der tenwerken Hamburg, Kiel, Bremen, Greifswald, Berlin, den Prüfbericht 2012 entgegen und beschloss die Gremienarbeit zu informieren. Potsdam und Frankfurt/Oder im Rahmen der Arbeits- Entlastung des Geschäftsführers. gruppe Nord statt. Im August beschloss der Verwaltungsrat die Abwahl/Entlassung des Geschäftsführers. Er hörte die Vorstellung der beiden vom Vorstand ausgewählten Kandidatinnen für das Amt der Geschäftsführerin an und erteilte einer Bewerberin den Zuschlag

23 WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVER- MERKES DES ABSCHLUSSPRÜFERS Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Studentenwerkes Rostock Anstalt des öffentlichen Rechts - für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Anstalt des öffentlichen Rechts. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 12 StudWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Anstalt des öffentlichen Rechts sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt des öffentlichen Rechts und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Rostock, 28. Mai 2014 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. ppa. Michael Janitschke gez. ppa. Anett Menkhaus-Kuhr Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin 44 45

24 Studentenwerk Rostock - Anstalt des öffentlichen Rechts -, Rostock Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 BILANZ AKTIVA - EUR - - EUR - Vorjahr - TEUR - PASSIVA - EUR - - EUR - Vorjahr - TEUR , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,46 A EIGENKAPITAL I. Allgemeine Rücklage - Betriebsmittelrücklage II. Verwendete Rücklagen III. Andere Gewinnrücklagen 1. Darlehensfonds 2. Gebäudeinstandhaltung nicht sanierte Wohnheime 3. Erneuerung sanierter Wohnheime 4. Rücklage Instandhaltung für Wohnheime 5. Kapitaldienst auf Sanierungsdarlehen 6. Zweckgebundene Inventarerneuerungsrücklage 7. Rücklage wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 8. Investitionsrücklage B SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE C RÜCKSTELLUNGEN 1. Steuerrückstellung 2. Instandhaltungsrückstellung für Wohnheime 3. Sonstige Rückstellungen D VERBINDLICHKEITEN 1. gegenüber Kreditinstituten 2. aus Lieferungen und Leistungen 3. gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern 4. sonstige Verbindlichkeiten , , , , , , ,16 EUR 2.657,90 EUR 6.067,55 EUR ,69 EUR davon aus Steuern: Vorjahr: davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: Vorjahr: E RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN , , , , , , ,41 A ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte II. Sachanlagen 1. Grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Finanzanlagen 1. Wertpapiere des Anlagevermögens B UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 1. Warenbestand der Verpflegungsbetriebe II. Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände 1. aus Lieferung und Leistung 2. gegenüber dem Land Mecklenburg/Vorpommern 3. Darlehen an Studierende 4. sonstige Vermögensgegenstände davon aus Steuern: 2.572,70 EUR III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten C RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Studentenwerk Rostock - Anstalt des öffentlichen Rechts -, Rostock Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Gewinn-und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember Umsatzerlöse 2. Sonstige betriebliche Erträge 3. Studentenwerksbeiträge 4. Erträge aus Zuschussgewährung 5. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Rohergebnis 6. Personalaufwendungen a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung davon für Altersversorgung: ,01 EUR Vorjahr: ,88 EUR 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 8. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon aus der Abzinsung von Rückstellungen: ,00 EUR 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 14. Steuern vom Einkommen und Ertrag 15. Sonstige Steuern 16. Jahresüberschuss 17. Entnahmen aus Rücklagen 18. Einstellung in Rücklagen 18. Bilanzgewinn - EUR , , , , , , , , , ,47 - EUR , , , , , , , , , , , , , , , , ,06 Vorjahr - TEUR

25 Studentenwerk Rostock - Anstalt des öffentlichen Rechts -, Rostock KOSTENSTELLENERGEBNISRECHNUNG 2013 lt.vowr vom Nebenkostenstellen EUR Ausbildungsförderung EUR Studentenber. kult. Betreuung EUR Mensen / Ausgaben EUR Cafeterien EUR sonst. Verpflegung EUR Verpflegungsbetriebe Verwaltung EUR gesamt EUR Verwaltung EUR Hausmeisterdienste EUR Wohnheime san. Wohnheime EUR nicht san. Wohnh. EUR gesamt EUR invest. Zusch./Verr. i.hö.d.abschreibg. EUR Betrieb gewerblicher Art EUR Studentenwerk gesamt EUR I ERTRÄGE 1. Umsatzerlöse 1.1 aus Essenverkauf an Studenten 1.2 aus sonstigem Essenverkauf 1.3 Mieterträge Wohnheime Studenten 1.4 Übrige Mieterträge 1.5 aus verrechneten Leistungen 1.6 Erstattung durch Umlage Summe 1 2. Zweckgebundene Beitragseinnahmen aus Sozialbeiträgen 3. Zuschüsse 3.1 Zuschuss Land zum lfd. Betrieb 3.2 Aufwandserstattung BAföG 3.3 Fehlbedarf Aufwandserstattung BAföG 3.4 Zuschuss Land Gemeinschaftsverpflegung 3.5 Investitionszuschuss Land 3.6 Zuschuss Bauunterhaltung 3.7 Zuschuss Finanzhilfe Bund 3.8 Zuschuss Hansestadt Rostock KiTa 3.9 Sonstige Zuschüsse 3.10 Aufl. Sonderposten Inv.-Zusch Aufl. Sonderposten sonst. Zusch Aufl. Sonderposten aus Rücklage Summe 3 4. sonstige Erträge 4.1 Zinserträge 4.2 Auflösung Rückstellungen 4.3 Übrige Erträge Summe 4 5. Außerordentliche Erträge SUMME ERTRÄGE II AUFWENDUNGEN 1. Personalaufwand 2. Sachaufwendungen 2.1 Materialaufwendungen 2.2 Energieaufwand 2.3 Abschreibungen Gebäude u. Grundstücke 2.4 Abschreibungen bewegliche Anlagegüter 2.5 Abschreibungen Finanzanlagen 2.6 Gebäudebewirtschaftung 2.7 Einrichtungsaufwendungen 2.8 Verwaltungsaufwand 2.9 Steuern, Vers., Beiträge, Zinsaufw sonstige Aufwendungen Summe 2 3. Anteil Aufwend. Hauptverwaltung (Kostenumlage) 4. Verrechnete Leistungen Hausmeisterdienste SUMME AUFWENDUNGEN III JAHRESFEHLBETRAG JAHRESÜBERSCHUSS IV ZUFÜHRUNG ZU RÜCKLAGEN davon: 1. allg. Rücklage 2. zweckgeb. Rücklage V AUFLÖSUNG VON RÜCKLAGEN davon: 1. allg. Rücklage 2. zweckgeb. Rücklage VI ERGEBNIS , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,00 81, , , , , , , , ,18 54, , , , , , , , , , ,98 7, , , , , , , , ,60 105, , , , , , , ,25 17, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,32 99,04 99, , , , , , , , ,76 57,00 273, , , ,46 270, , , ,51 270,59 270, , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,45 17, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,83 34, , ,73 923,53 923, , , , , , , , , , , , , , , , ,49 426,82 955, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,75 10, , , , , , , , , ,58 359, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,13 537, ,94 21,01 21, , , , , , , ,47 689, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , STUDENTENWERK ROSTOCK GESCHÄFTSBERICHT STUDENTENWERK ROSTOCK GESCHÄFTSBERICHT 2013

26 GESETZ ÜBER DIE HOCHSCHULEN DES LANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN (Landeshochschulgesetz - LHG M-V) GESETZ ÜBER DIE STUDENTENWERKE IM LAND MECKLENBURG-VORPOMMERN (Studentenwerksgesetz - StudWG) vom 5. Juli 2002 (GVOBI. M-V S. 398), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juni 2003 (GVOBI. M-V S. 331), i. K. 21. Juni 2003 Neufassung des Landeshochschulgesetzes vom (GVOBl. M-V 2011, S. 18) Ersetzt Gesetz vom 5. Juli 2002 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Auszug: 3 Absatz 5 Die Hochschulen wirken in enger Zusammenarbeit mit den Studentenwerken an der sozialen Förderung der Studierenden mit und tragen dabei der Situation von Studierenden mit Kindern Rechnung. Sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender. Sie fördern in ihrem Bereich kulturelle und musische Belange sowie den Sport. vom 23. Februar 1993 GVOBl. M-V 1993, S Rechtsstellung (1) Die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung. Sie unterstehen der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur, soweit sich nicht aus diesem Gesetz etwas anderes ergibt. (2) Die Studentenwerke regeln ihre Angelegenheiten durch Satzungen und Beitragsordnungen, die der Aufsichtsbehörde anzuzeigen sind. 2* Aufgaben (1) Den Studentenwerken obliegt im Zusammenwirken mit den Hochschulen die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studenten. Sie erfüllen diese Aufgaben insbesondere durch 1. die Errichtung und Bewirtschaftung von Einrichtungen für die studentische Verpflegung und 2. die Errichtung und Bewirtschaftung von Einrichtungen für das studentische Wohnen. Die Studentenwerke stellen unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Aufgaben Räume und Einrichtungen für kulturelle und gesellschaftliche Veranstaltungen der Studenten bereit. Sie können Betreuungsstätten für Kinder von Studenten unterhalten. Von den Eltern ist ein angemessener Kostenbeitrag zu entrichten. (2) Den Studentenwerken obliegt ferner als Autragsangelegenheit die Durchführung der studentischen Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. (3) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann den Studentenwerken nach Anhörung im Einvernehmen mit der Finanzministerin durch Rechtsverordnung weitere Auftragsangelegenheiten übertragen, soweit diese mit den Aufgaben nach Absatz 1 in Zusammenhang stehen. 3 Errichtung und Zuordnung (1) Folgende Studentenwerke werden errichtet: 1. das Studentenwerk Rostock, zuständig für die Universität Rostock und die Fachhochschule Wismar 2. das Studentenwerk Greifswald, zuständig für die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, die Fachhochschule Stralsund und die Fachhochschule Neubrandenburg. (2) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Anhörung der betroffenen Studentenwerke und Hochschulen die Zuständigkeit nach Absatz 1 zu ändern oder bestimmte Aufgaben statt mehreren Studentenwerken einem Studentenwerk zu übertragen, wenn dies im Interesse einer zweckmäßigen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. *) 2 Abs. 3 geändert durch Gesetz vom 16. Oktober

27 Campus-Mensa Wismar Universitätsbibliothek Rostock in der Albert-Einstein-Straße 4 Benutzer (1) Studenten im Sinne von 2 Abs. 1 sind die an den im 3 genannten Hochschulen für ein Studium eingeschriebenen Personen. Als Studium gilt hierbei nur ein Vollzeitstudium in Studiengängen, die mit einer Hochschul- oder Staatsprüfung abgeschlossen werden, oder in Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudien sowie ein Promotionsstudium. (2) Die Studentenwerke sollen ihren Beschäftigten und den Hochschulmitgliedern die Benutzung ihrer Einrichtungen gegen angemessenes Entgelt gestatten, wenn eine geordnete Aufgabenerfüllung gewährleistet ist. Unter der gleichen Voraussetzung können andere als die in Absatz 1 genannten Personen zur Benutzung zugelassen werden, soweit dadurch die Erfüllung der Aufgaben gemäß 2 nicht beeinträchtigt wird. Das Nähere regelt die Satzung. 5 Organe Organe des Studentenwerks sind: 1. der Verwaltungsrat, 2. der Vorstand, 3. der Geschäftsführer. Die Mitglieder des Vorstandes und des Verwaltungsrates sind ehrenamtlich tätig. 6 Aufgaben des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat hat folgende Aufgaben: 1. Erlaß und Änderung der Satzung mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder, 2. Erlaß und Änderung der Beitragsordnung auf Vorschlag des Vorstandes, 3. Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Vorstandes, 4. Wahl und Entlassung des Geschäftsführers auf Vorschlag des Vorstandes, jeweils mit Zustimmung der Kultusministerin, 5. Entgegennahme und Erörterung des Jahresabschlusses, des dazugehörigen Prüfungsberichtes sowie des Geschäftsberichtes des Geschäftsführers, 6. Entlastung des Geschäftsführers, 7. Aufstellung von allgemeinen Grundsätzen über die Tätigkeit des Studentenwerks und die Entwicklung seiner Einrichtungen, 8. Erlaß und Änderung von Richtlinien für die Geschäftsführung des Studentenwerks und die Überwachung ihrer Einhaltung, 9. Bestimmung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses auf Vorschlag des Vorstandes, 10. Beschlußfassung über die Übernahme weiterer Aufgaben ( 2 Abs. 2). 7* Zusammensetzung und Bildung des Verwaltungsrates (1) Der Verwaltungsrat besteht aus Vertretern der Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes. Ihm gehören mit beschließender Stimme an: 1. von jeder Hochschule je angefangene der ihr angehörigen Studenten zwei Studentenvertreter, 2. von jeder Hochschule die gleiche Anzahl nichtstudentischer Hochschulmitglieder, die Hälfte von ihnen Hochschullehrer. (2) Mit beratender Stimme können dem Verwaltungsrat angehören: 1. höchstens zwei Beschäftigte des Studentenwerkes, 2. Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, der Gemeinde, in der das Studentenwerk seinen Sitz hat, oder des regionalen Wirtschaftslebens. Der Geschäftsführer nimmt beratend an den Sitzungen des Verwaltungsrates teil; die Mitglieder des Vorstandes des Studentenwerkes können beratend an den Sitzungen teilnehmen. (3) Die Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 1 werden von den Studentenparlamenten, die Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 2 von den Senaten der Hochschulen gewählt. Die Mitglieder nach Absatz 2 werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Verwaltungsrates berufen. (4) Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu wählen. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus dem Verwaltungsrat aus, so rückt das Ersatzmitglied an seine Stelle nach. Scheidet auch dieses Ersatzmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, so erfolgt für den Rest der Amtszeit eine Nachwahl. Die Mitglieder üben ihr Amt auch über die Dauer ihrer Amtszeit hinaus aus, solange kein neues Mitglied gewählt wurde. Die Mitgliedschaft endet im Falle des Absatzes 1 mit dem Ende der Hochschulmitgliedschaft oder durch Rücktritt, im Falle des Absatzes 2 mit der Abberufung durch die stimmberechtigten Mitglieder oder durch Rücktritt. Abweichend von Satz 1 beträgt bei der ersten Wahl zum Verwaltungsrat die Amtszeit für die Hälfte der Mitglieder ein Jahr. (5) Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, von denen einer Student, der andere hauptberuflich tätiges Hochschulmitglied sein soll. Bis zu ihrer Wahl beruft der Rektor der größten vertretenen Hochschule den Verwaltungsrat ein und leitet die Sitzung. 8* Verfahren im Verwaltungsrat (1) Der Verwaltungsrat ist beschlußfähig, wenn sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Eine Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren ist zulässig, wenn kein Mitglied widerspricht. Im schriftlichen Verfahren kommt ein Beschluss zu Stande, wenn mindestens zwei Drittel der Stimmberechtigten gestimmt haben. (2) Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind öffentlich; die Öffentlichkeit ist auf Antrag sowie in Personal- und Grundstücksangelegenheiten auszuschließen. (3) In Personalangelegenheiten sowie auf Verlangen eines Verwaltungsratsmitgliedes wird geheim abgestimmt. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Im Falle der geheimen Abstimmung erhält der Vorsitzende im zweiten Wahlgang eine zweite Stimme. (4)Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind bei der Ausübung ihres Stimmrechtes nicht an Weisungen gebunden. (5) Die Einzelheiten des Verfahrens regeln die Satzung sowie eine Geschäftsordnung, die der Verwaltungsrat sich gibt. *) 7 Abs. 1 Nr. 1 geändert durch Gesetz vom 16. Oktober *) 8 Abs. 1 geändert durch Gesetz vom 16. Oktober

28 Wohnheim in Warnemünde, Haus 4 Rostock Ulmenhof Wismar B.-Haupt-Str. 9* Aufgaben des Vorstands Der Vorstand hat folgende Aufgaben: 1. Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes, 2. Überwachung der Einhaltung des Wirtschaftsplanes, 3. Entgegennahme des vom Geschäftsführer erstellten Jahresabschlusses, des Geschäftsberichts sowie des Prüfungsberichts, Feststellung des Jahresabschlusses, 4. Vorschlag einer Beitragsordnung, 5. Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl des Geschäftsführers, die drei Vorschläge enthalten soll, sowie Vorschlag der Entlassung des Geschäftsführers, 6. Bestellung und Entlassung des stellvertretenden Geschäftsführers, 7. Entscheidung über die Zustimmung zu Geschäften des Studentenwerks in den in 11 Abs. 2 genannten Fällen, 8. Vorschlag für die Bestimmung eines Wirtschaftsprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses. Der Wirtschaftsplan sowie die Bestellung oder Entlassung des stellvertretenden Geschäftsführers bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. 10 Zusammensetzung und Bildung des Vorstandes, Verfahren (1) Dem Vorstand gehören an: 1. der Kanzler einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks, 2. von jeder Hochschule im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Studentenwerks ein Student, vom Hochschulstandort Rostock jedoch zwei Stu denten, 3. ein Hochschullehrer einer Hochschule im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks, 4. ein von der Kommunalvertretung einer Stadt, in der eine der Hochschulen ihren Sitz hat, zu benennender Vertreter, 5. eine in der Wirtschaft tätige Persönlichkeit. Der Geschäftsführer des Studentenwerkes nimmt beratend an den Sitzungen des Vorstandes teil. (2) Die Vorstandsmitglieder werden durch den Verwaltungsrat gewählt. Vorschlagsberechtigt für die studentischen Vertreter entsprechend Nummer 2 sind die Studentenparlamente, für die Vertreter entsprechend Nummer 1 und 3 die Senate der Hochschulen sowie für den Vertreter entsprechend Nummer 5 die örtliche Industrie- und Handelskammer. (3) Für jedes Vorstandsmitglied ist je ein Stellvertreter zu wählen oder zu benennen. (4) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. (5) Vorstandsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig dem Verwaltungsrat angehören. (6) Die Amtszeit der Mitglieder des Vorstandes beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist zulässig. (7) Die Vorschriften des 8 Abs. 1, 3, 4 und 5 gelten entsprechend. 11 Geschäftsführer (1) Der Geschäftsführer führt die Geschäfte des Studentenwerks, soweit nicht der Vorstand zuständig ist. Er bereitet die Beschlüsse des Vorstandes vor und führt sie aus. Der Geschäftsführer ist dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für die Erfüllung der Aufgaben verantwortlich, die dem Studentenwerk nach 2 Abs. 2 und 3 übertragen sind. Der Geschäftsführer vertritt das Studentenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich. Der Geschäftsführer ist der Dienstvorgesetzte der Beschäftigen des Studentenwerks. Der Geschäftsführer wird durch den stellvertretenden Geschäftsführer vertreten. (2) Der Zustimmung des Vorstandes bedürfen 1. der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, 2. die Aufnahme von Darlehen und die Übernahme von Bürgschaften, soweit es sich hierbei nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, 3. die Einstellung und Entlassung von Angestellten mit Leitungsfunktionen. 4. Rechtsgeschäfte, die zustimmungsbedürftig sind, werden erst nach Erteilung der erforderlichen Zustimmung wirksam. (3) Der Geschäftsführer und die von ihm Beauftragten üben in den vom Studentenwerk betriebenen Einrichtungen das Hausrecht aus. (4) Der Geschäftsführer ist an die Beschlüsse des Vorstandes und des Verwaltungsrates gebunden. Hält er einen Beschluß für rechtswidrig, so hat er diesen gegenüber dem betreffenden Organ unverzüglich schriftlich zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen. Hilft das Organ der Beanstandung nicht ab, so berichtet der Geschäftsführer dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Bis zu dessen Entscheidung hat die Beanstandung aufschiebende Wirkung. (5) Auf Verlangen des Geschäftsführers beruft der Vorsitzende des Vorstandes diesen kurzfristig ein. Der Geschäftsführer kann in dringenden, unaufschiebbaren Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Vorstandes fallen, vorläufige Maßnahmen treffen. Hierüber ist der Vorstand unverzüglich zu informieren. Die vorläufigen Maßnahmen bleiben wirksam, bis der Vorstand selbst entschieden hat. (6) Der Geschäftsführer soll über ein abgeschlossenes Hochschulstudium und mehrjährige einschlägige Berufserfahrung verfügen. Dasselbe gilt für den stellvertretenden Geschäftsführer. (7) Gegenüber dem Geschäftsführer und dem stellvertretenden Geschäftsführer wird das Studentenwerk vom Vorsitzenden des Vorstandes vertreten. 12 Wirtschaftsführung und Organisation (1) Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studentenwerke richten sich nach kaufmännischen Grundsätzen. Die Studentenwerke führen ihre Einrichtungen nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Umweltverträglichkeit. Sie dienen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung. (2) Das Wirtschaftsjahr der Studentenwerke ist das Kalenderjahr. Jährlich vor Beginn eines Wirtschaftsjahres erstellen die Studentenwerke einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Stellenübersicht, Investitionsplan und Finanzplan. Der Wirtschaftsplan ist dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur rechtzeitig zur Aufstellung des Landeshaushaltsplanes vorzulegen. Er bedarf seiner Zustimmung und bildet die Grundlage für die Wirtschaftsführung. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann verlangen, daß der Wirtschaftsplan für einen längeren Zeitraum als ein Wirtschaftsjahr aufgestellt wird. (3) Jedes Studentenwerk erstellt innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluß, bestehend aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, sowie einen Geschäfts- *) 9 Satz 2 geändert durch Gesetz vom 16. Oktober

29 Mensa St.-Georg-Str. Kunst am Bau Ulmenhof bericht. Der Jahresabschluß wird von einem öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer, geprüft. (4) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann im Benehmen mit der Finanzministerin durch Rechtsverordnung Bestimmungen für die Wirtschaftsführung, die Organisation sowie für das Rechnungswesen erlassen. 13 Finanzierung (1) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben stehen den Studentenwerken folgende Einnahmen zur Verfügung: 1. Einnahmen aus Wirtschaftsbetrieben, Wohnheimen und sonstigen Dienstleistungen, 2. Beiträge der Studenten, 3. Zuwendungen des Landes nach Maßgabe des Landeshaushaltsplanes und sonstige staatliche Zuwendungen, 4. Zuwendungen Dritter. (2) Die Studentenwerke erheben von den Studenten Beiträge zur Erfüllung ihrer Aufgaben (Absatz 1 Nr. 2) aufgrund einer Beitragsordnung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Aufwand unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Studenten. Von der Beitragszahlung können nur beurlaubte Studenten befreit werden. Die Beiträge sind jeweils bei der Einschreibung oder vor der Rückmeldung der Studenten fällig. (3) Das Land stellt den Studentenwerken jährliche Zuwendungen (Absatz 1 Nr. 3) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zur Verfügung. Das Land erstattet den Studentenwerken die Kosten für die Durchführung der staatlichen Ausbildungsförderung sowie weiterer übertragener Aufgaben gemäß 2 Abs * Aufsicht, Bekanntmachungen (1) Die Rechtsaufsicht in Angelegenheiten der Selbstverwaltung sowie die Fachaufsicht im Rahmen der übertragenen Aufgaben ( 2 Abs. 2 und 3) obliegen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. (2) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist befugt, sich über einzelne Angelegenheiten der Studentenwerke zu unterrichten. Es kann entsprechende Auskünfte verlangen. Es kann Beauftragte zur Teilnahme an Sitzungen von Gremien entsenden. Dem Beauftragten ist auf Antrag das Wort zu erteilen. (3) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann im Rahmen seiner Aufsicht Beschlüsse und Maßnahmen beanstanden und ihre Aufhebung verlangen. Ebenso können die Unterlassung rechtlich gebotener Beschlüsse und Maßnahmen beanstandet sowie verlangt werden, daß die Beschlüsse gefaßt und die Maßnahmen getroffen werden. Die Beanstandung erfolgt gegenüber dem Geschäftsführer. Sie hat aufschiebende Wirkung. Kommt ein Studentenwerk dem Verlangen nicht binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist nach, so kann das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Wege der Ersatzvornahme Beschlüsse und Maßnahmen selbst aufheben, ändern und durchsetzen. (4) Sind die Maßnahmen gemäß Absatz 3 nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung zu gewährleisten, so kann das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beauftragte bestellen, die die Befugnisse einzelner Organe oder einzelner Mitglieder von Organen des Studentenwerks im erforderlichen Umfang ausüben. (5) Die Beitragsordnung und die Satzungen sind in den Mitteilungsblättern der Hochschulen und im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntzumachen. 15* Übergangsvorschriften (1) Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann im Einvernehmen mit der Finanzministerin den Studentenwerken die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Rechte an Liegenschaften und anderen Vermögenswerten übertragen. (2) Die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Ersten Gesetzes zur Änderung des Studentenwerksgesetzes vom 16. Oktober 2003 (GVOBl. M-V S. 480) im Amt befindlichen Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt bis zur Neuwahl aus. 16 Sprachliche Gleichstellung Amts-, Berufs- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten für Frauen und Männer. 17 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Schwerin, den 23. Februar 1993 Dr. Berndt Seite Der Ministerpräsident Steffie Schnoor Die Kultisministerin (Quelle: vom ) Landesverordnung zur Änderung der Zuständigkeit des Studentenwerks Rostock 1 Die Zuständigkeit des Studentenwerks Rostock wird um die Hochschule für Musik und Theater des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Rostock erweitert. 2 Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Schwerin, den 15. Dezember 1993 Dr. Berndt Seite Der Ministerpräsident Steffie Schnoor Die Kultusministerin *) 14 und 15 geändert durch Gesetz vom 16. Oktober

30 In der Hochschule für Musik und Theater (HMT) Aktivitäten im Rahmen des Intertreffs: Shirt-Gestaltung SATZUNG DES STUDENTENWERKES 3 Aufgaben und Zuständigkeit mitgliedern sowie anderen Personen die Benutzung (2) Der Zustimmung des Vorstandes bedürfen: ROSTOCK VOM 4. JULI 2011 seiner Einrichtungen gegen angemessenes Entgelt, 1. der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung (1) Dem Studentenwerk Rostock obliegt im Zusam- soweit die Erfüllung der Aufgaben nach den Absät- von Grundstücken und grundstücksgleichen Rech- Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, menwirken mit den Hochschulen die soziale, wirt- zen 1, 2, 4 und 5 nicht beeinträchtigt wird. ten; Wissenschaft und Kultur schaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förde- 2. die Aufnahme von Darlehen und die Übernahme Vom rung der Studierenden folgender Hochschulen: 4 Organe von Bürgschaften, soweit es sich hierbei nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt; Aufgrund des 1 Abs. 2 des Gesetzes über die 1. Universität Rostock (1) Organe des Studentenwerkes Rostock sind der Ver- 3. die Einstellung und Entlassung von Angestellten Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern 2. Hochschule Wismar waltungsrat, der Vorstand und der Geschäftsführer. mit Leitungsfunktionen; (Studentenwerksgesetz - StudWG) vom 23. Februar 3. Hochschule für Musik und Theater Rostock. (2) Die Mitglieder des Vorstandes und des Ver- 4. die Maßnahmen nach 8 Abs. 3 und 4 dieser 1993 (GVOBl. M-V S. 165), das zuletzt durch Artikel waltungsrates sind ehrenamtlich tätig. Auf Antrag Satzung 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2005 (GVOBl. M-V (2) Das Studentenwerk Rostock erfüllt insbesonde- werden Mitgliedern des Verwaltungsrates/Vorstandes (3) Die Zusammensetzung und Bildung des Vor- S. 535) geändert worden ist, hat das Studentenwerk re folgende Aufgaben: die aus Anlass ihrer Tätigkeit entstandenen Auslagen standes sowie Verfahrensfragen regeln sich nach Rostock folgende Satzung erlassen: 1. die Errichtung und Bewirtschaftung von Einrich- erstattet. 10 StudWG. tungen für die studentische Verpflegung; (3) Die Mitglieder des Vorstandes und der Geschäfts- (4) Dem Vorstand obliegen Erlass und Änderung 1 Name, Rechtsstellung und Sitz 2. die Errichtung und Bewirtschaftung von Ein- führer haften dem Studentenwerk nur für den ihm seiner Geschäftsordnung. richtungen für das studentische Wohnen und die in Ausübung ihrer Tätigkeit vorsätzlich oder grob (1) Das Studentenwerk Rostock ist eine rechtsfähige Vermittlung privater Unterkünfte; fahrlässig zugefügten Schaden. 7 Geschäftsführer Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht der 3. die Gewährung von Beihilfen und Darlehen an Selbstverwaltung. Es führt den Namen Studenten- Studierende; 5 Verwaltungsrat Aufgaben, Stellung und Verantwortung des Ge- werk Rostock. 4. die Förderung und Bewirtschaftung von Kinder- schäftsführers regeln sich nach 11 StudWG unter (2) Das Studentenwerk Rostock hat seinen Sitz tagesstätten. Aufgaben, Zusammensetzung und Bildung, Verfahren Beachtung von 6 Abs. 2 dieser Satzung. in der Hansestadt Rostock und Einrichtungen in (3) Das Studentenwerk Rostock arbeitet mit den Rostock und Wismar. Hochschulen und mit den Studierendenschaften (1) Die Aufgaben des Verwaltungsrates regeln sich 8 Wirtschaftsführung und Organisation bei der Erfüllung seiner Aufgaben zusammen und nach 6 StudWG. 2 Gemeinnützigkeit wirkt im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung an der (2) Der Verwaltungsrat erlässt und ändert die Ge- (1) Die Wirtschaftsführung und Organisation regeln positiven Entwicklung und der Profilbildung der schäftsordnung. sich nach 12 StudWG. Gemäß Studentenwerksgesetz (1) Das Studentenwerk Rostock verfolgt ausschließ- Hochschulen in seinem Zuständigkeitsbereich mit. (3) Die Zusammensetzung und Bildung des Verwal- M-V richtet sich die Wirtschaftsführung des Studen- lich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige (4) Dem Studentenwerk Rostock obliegt als Auf- tungsrates regeln sich nach 7 StudWG. tenwerkes nach kaufmännischen und wirtschaftlichen Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte tragsangelegenheit die Durchführung der studen- (4) Die Verfahren im Verwaltungsrat regeln sich nach Grundsätzen. Zwecke der Abgabenordnung (AO). tischen Ausbildungsförderung nach dem Bundes- 8 StudWG. (2) Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann sich das Stu- (2) Das Studentenwerk Rostock ist selbstlos tätig; ausbildungsförderungsgesetz. (5) Vorstand und Geschäftsführer haben dem Verwal- dentenwerk Dritter bedienen. es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche (5) Das Studentenwerk Rostock fördert die kultu- tungsrat auf Verlangen Auskunft über ihre Tätigkeit (3) Das Studentenwerk kann sich mehrheitlich an Zwecke. rellen Interessen der Studierenden und stellt im zu geben. Unternehmen beteiligen und Unternehmen gründen. (3) Mittel des Studentenwerkes Rostock dürfen Rahmen der gegebenen Möglichkeiten Räume und (4) Das Studentenwerk kann auch nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet Einrichtungen für kulturelle und gesellschaftliche 6 Vorstand a) gastronomische Betriebe öffentlicher und privater werden. Veranstaltungen - mit Ausnahme parteipolitischer - Dritter betreiben, (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem der Studierenden bereit. Aufgaben, Zusammensetzung und Bildung, Verfahren b) Wohnanlagen privater Dritter verwalten sowie im Zweck der Anstalt fremd sind, oder durch unver- (6) Das Studentenwerk Rostock gestattet seinen Be- (1) Die Aufgaben des Vorstandes regeln sich nach 9 Zusammenwirken mit privaten Dritten errichten und hältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. schäftigten und den nichtstudentischen Hochschul- StudWG. vermieten

31 Der Brunnen der Lebensfreude von Jo Jastram (5) Das Studentenwerk kann die Speisenversorgung von Schülerinnen und Schülern an öffentlichen und privaten Schulen erbringen, soweit dies kostendeckend ist und auf der Grundlage des StudWG 4 Abs. 2 erfolgt. 9 Finanzierung (1) Die Finanzierung regelt 13 StudWG. (2) Die Erhebung und Verwendung der Semesterbeiträge regelt die Beitragsordnung des Studentenwerkes in der jeweils gültigen Fassung. 10 Aufsichtsbehörde Die Rechtsaufsicht in Angelegenheiten der Selbstverwaltung sowie die Fachaufsicht im Rahmen der übertragenen Aufgaben nach 3 Abs. 4 der Satzung obliegen dem Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur. 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 2. April 1998 (AmtsBl. M-V 1999 S. 57) außer Kraft. Rostock, den 04. Juli 2011 gez. Jan Philipp Sprick Der Vorsitzende des Verwaltungsrates AmtsBl. M-V 2011 S BEITRAGSORDNUNG DES STUDENTEN- WERKES ROSTOCK Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 8. Januar 1999 Der Verwaltungsrat hat gemäß 6 Nr. 2 des Gesetzes über die Studentenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studentenwerksgesetz -StudWG) vom 23. Februar 1993 am 3. April 1997 (GVOBl. M-V S. 165) nachfolgende Beitragsordnung beschlossen: 1 Beitragspflicht (1) Das Studentenwerk Rostock erhebt zur Finanzierung seiner gesetzlichen Aufgaben für jedes Semester einen Beitrag von allen Studierenden, die bei den in 3 Abs. 1 Nr. 1 des StudWG vom Februar 1993 und bei den in 1 der Landesverordnung zur Änderung der Zuständigkeit des Studentenwerkes Rostock vom 15. Dezember 1993 genannten Hochschulen/Universitäten eingeschrieben sind. (2) Beitragspflichtig sind in der Regel auch beurlaubte Studenten. 2 Fälligkeit und Entrichtung (1) Der Beitrag wird jeweils zur Einschreibung und Rückmeldung fällig. (2) Die Beiträge sind an die zuständige Universität/ Hochschule zu entrichten. 3 Nachweis der Beitragszahlung Studentenwerksbeitrag für das Semester gezahlt hat, für das er sich einschreibt oder rückmeldet. 4 Beitragshöhe und Befreiung von der Beitragszahlung (1) Der Beitrag beträgt je Semester 40 Deutsche Mark für alle zum Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes Rostock gehörenden Studenten. (2) Studenten, die wegen der Ableistung des Wehroder Zivildienstes beurlaubt werden, sind von der Beitragspflicht befreit. Studenten, die aus anderen Gründen beurlaubt werden, können auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden. (3) Beiträge für laufende oder für vergangene Semester werden bei der Beurlaubung oder Exmatrikulation nicht erstattet. 5 Verwendung des Semesterbeitrages (1) Der Semesterbeitrag wird nach 13 Abs. 2 Stud- WG vom 23. Februar 1993 gebildet. (2) In dem Semesterbeitrag sind auch folgende finanzielle Beiträge für besondere Zwecke enthalten: I. für kulturelle, sportliche und soziale Maßnahmen, II. für die Darlehenskasse des Studentenwerkes, III. für die Bildung der zweckgebundenen Rücklagen nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes. Jeder Student hat der Hochschule zur Einschreibung bzw. Rückmeldung nachzuweisen, daß er den 60 61

32 Die Infostelle im Studentenhaus Studienalltag (3) Der Vorstand entscheidet jährlich auf Vorschlag des Geschäftsführers über die Verwendung des Semesterbeitrages. 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung vom 9. September 1998 in Kraft und setzt die Beitragsordnung vom 20. Juni 1995 außer Kraft. Rostock, den 3. April 1997 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Prof. Dr. Harald Mumm AmtsBl. M-V S. 59 DERZEIT GÜLTIGE BEITRAGSORDNUNG DES STUDENTENWERKES ROSTOCK Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 28. April 2009 VII 350 Der Verwaltungsrat des Studentenwerkes Rostock hat auf seiner Sitzung vom 28. April 2009 auf der Grundlage des 6 Nummer 2 und 13 Absatz 2 des Studentenwerksgesetzes vom 23. Februar 1993 (GVOBl. M-V S. 165), das zuletzt durch Artikel 3 Nummer 5 des Gesetzes vom 25. Oktober 2005 (GVOBl. M-V S. 535) geändert worden ist, die Festsetzung der Sozialbeiträge ab dem Wintersemester 2009/2010 sowie ab dem Wintersemester 2010/2011 beschlossen. Vor diesem Hintergrund ändert sich 4 Absatz 1 der Beitragsordnung des Studentenwerkes Rostock vom 8. Januar 1999 (AmtsBl. M-V S. 59), die zuletzt am 11. November 2003 (AmtsBl. M-V 2004 S. 264) geändert wurde, wie folgt: 4 Beitragshöhe und Beitragszahlung (1) Der Beitrag beträgt ab dem Wintersemester 2009/2010 je Semester 40 Euro sowie ab dem Wintersemester 2010/2011 je Semester 45 Euro für alle zum Zuständigkeitsbereich des Studentenwerkes Rostock gehörenden Studierenden. Diese Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern in Kraft

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