Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Elternzeit?
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- Arnim Bergmann
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1 1 von , 16:37 Rufen Sie mich gern an HOME ANWALT BLOG SHOP REFERENZEN KONTAKT Home / Blog / Berechnung Arbeitslosengeld nach Elternzeit Berechnung Arbeitslosengeld nach Elternzeit Geschrieben von Sebastian Trabhardt Sollten Sie nach einer zweijährigen Elternzeit aufgrund einer Kündigung vom Arbeitgeber oder durch eine Eigenkündigung arbeitslos werden, müssen Sie mit einem erheblich geringeren Arbeitslosengeld rechnen. Das Arbeitslosengeld wird dann nicht nach Ihrem vorherigen Gehalt, sondern nach einem fiktiven Bemessungsentgelt berechnet. Die Höhe des Arbeitslosengeldes fällt dadurch wesentlich geringer aus als ohne die Elternzeit. Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Elternzeit? Wenn Sie nach dem Ende der Elternzeit arbeitslos werden, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie sich arbeitslos gemeldet und die Anwartschaft erfüllt haben.
2 2 von , 16:37 Die Anwartschaft haben Sie erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Dabei gilt die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes als versicherungspflichtige Zeit, wenn Sie unmittelbar vorher versicherungspflichtig beschäftigt waren ( 26 Abs. 2a Satz 1 SGB III). Ebenso zählt die Zeit des Mutterschutzes, in der Sie Mutterschaftsgeld bezogen haben, als versicherungspflichtige Zeit ( 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III). Wenn Sie während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommen und für dieses ebenfalls Elternzeit in Anspruch nehmen, besteht für die gesamte Zeit von der Geburt des ersten (älteren) Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des zweiten (jüngsten) Kindes Versicherungspflicht (LSG Rheinland-Pfalz, L 1 AL 43/10). Wenn Sie jedoch Zwillinge bekommen haben, verlängert sich der Drei-Jahres-Zeitraum nicht (LSG Bremen, v , L 12 AL 94/09). Achtung: Wenn Sie die Elternzeit aufgrund der Übertragungsmöglichkeit (von bis zu 24 Monaten) bei mehreren Kindern verlängern oder zusätzlich aufgrund einer Betriebsvereinbarung eine längere Elternzeit in Anspruch nehmen und nach dem Ende der Elternzeit arbeitslos werden, haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Entscheidend ist immer, ob Sie in der Rahmenfrist von zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis standen. Da nur die Erziehungszeit bis zum dritten Lebensjahr des jüngsten Kindes als versicherungspflichtige Zeit zählt, bekommen Sie möglicherweise keine 12 Monate mehr zusammen. Dann ist es besser, in der restlichen Elternzeit wenigstens in Teilzeit zu arbeiten, damit ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht. Die Regelung, dass nur die Erziehungszeit bis zum 3. Lebensjahr anwartschaftsbegründend ist, verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, wie das Sozialgericht Speyer im Hinblick auf Entscheidungen des Bundessozialgerichts und des Bundesverfassungsgerichts entschieden hat (Urteil v , S 1 AL 31/11). Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Mit einem oder mehreren Kindern beträgt das Arbeitslosengeld 67% vom sogenannten Leistungsentgelt. Das Leistungsentgelt ist ein pauschaliertes Nettoentgelt. Für die Berechnung des pauschalierten Nettoentgelts kommt es auf Ihre Bruttoeinkünfte an, die Sie in dem Jahr vor Beginn der Arbeitslosigkeit verdient haben. Dieser Bemessungsrahmen wird durch Rückrechnung bestimmt und läuft nach einem Jahr ab ( 150 Abs. 1 SGB III). Zum Arbeitseinkommen zählen alle steuer- und beitragspflichtigen Einnahmen. Hierzu zählt das monatliche Gehalt wie auch Sonderzahlungen (Gratifikationen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Tantiemen). Wenn Sie in dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit keine 150 Tage Arbeitsentgelt erzielt haben, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert ( 150 Abs. 3 Nr. 1 SGB III). Sofern Sie sich also in dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit in Elternzeit befunden und keine Einnahmen erzielt haben, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert. Sollten Sie nur ein Jahr Elternzeit genommen haben, wird somit Ihr Arbeitseinkommen zu Grunde gelegt, dass Sie in dem Jahr vor der Babypause erzielt haben. Es wird dabei immer von dem Tag der Arbeitslosigkeit zwei Jahre zurück gerechnet und geschaut, ob Sie in den letzten zwei Jahren wenigstens 150 Tage Arbeitsentgelt bezogen haben.
3 3 von , 16:37 Weder das Elterngeld noch das Mutterschaftsgeld, noch der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber können bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich nicht um ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld unterliegt weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht ( 3 Nr. 1d EStG, 2 Abs. 1 Nr. 6 SvEV). Es kann daher bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach der Elternzeit nicht berücksichtigt werden. Dies wurde von der Rechtsprechung so bestätigt (SG Aachen, Urteil v , S 15 AL 118/11 WA). Das Gericht sah hierin auch keine Verletzungen Verfassungs- oder EU-Recht. Die Mutterschutzzeit und die Elternzeit werden nur bei dem Anspruch auf das Arbeitslosengeld als anwartschaftsbegründend berücksichtigt, nicht jedoch bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes. Sofern Sie zwei Jahre Elternzeit genommen haben und somit auch in dem erweiterten Bemessungsrahmen von 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit keine 150 Tage Arbeitsentgelt erzielt haben, wird das Arbeitslosengeld nicht nach Ihrem letzen Gehalt, sondern nach einer bestimmten Pauschale fiktiv bemessen ( 152 Abs. 1 SGB III). Dies ist also regelmäßig der Fall, wenn Sie sich zwei Jahre oder länger in Elternzeit befunden haben. Teilzeit in Elternzeit Dies gilt auch dann, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet haben. Dann haben Sie zwar Arbeitsentgelt bezogen. Doch nach der gesetzlichen Regelung ( 150 Abs. 2 Nr. 3 SGB III) bleibt dieses ausdrücklich außer Betracht. Nach dieser Vorschrift bleiben bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums Zeiten der Betreuung und Erziehung eines Kindes unter drei Jahren außer Betracht, wenn wegen der Betreuung und Erziehung des Kindes das Arbeitsentgelt oder die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit gemindert war. Durch die Regelung soll der Arbeitslose davor geschützt werden, dass in die Berechnung des Arbeitslosengeldes Entgeltabrechnungszeiträume einfließen, in denen das Arbeitsentgelt nicht repräsentativ war (BT-Drs. 15/1515, S. 85). Nur wenn in den letzten zwei Jahren (erweiterter Bemessungsrahmen) wenigstens 150 Tage mit Anspruch auf Vollzeitgehalt liegen, wird das Arbeitslosengeld auf Grundlage des Vollzeitarbeitsentgelts bemessen. Eine Erweiterung des Bemessungsrahmens auf über zwei Jahre ist hingegen nicht möglich (BSG, Urteil v , B 7 AL 39/08 R). Kann in den letzten zwei Jahren kein Arbeitsentgelt ermittelt werden, weil die Zeiten der Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit außer Betracht bleiben, ist das Arbeitslosengeld fiktiv zu berechnen (BSG, Urteil a.a.o.). Wie berechnet sich das fiktive Arbeitsentgelt? Die Bemessung des fiktiven Arbeitsentgelts erfolgt nicht nach einem individuellen erzielbaren Gehalt, sondern nach einer pauschalen Regelung. Hierzu werden Sie in eine von vier Qualifikationsgruppen eingestuft, die davon abhängt, über welchen Berufs- oder Hochschulabschluss Sie verfügen. Jeder Qualifikationsgruppe ist ein bestimmtes pauschales Entgelt zugeordnet. Dadurch werden Mütter (und Väter), die zwar in Ihrem Job qualifiziert sind und gut verdient haben aber formal nur über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, besonders benachteiligt. Denn das pauschale Arbeitsentgelt dieser Qualifikationsgruppe ist meist deutlich niedriger als das tatsächlich bezogene Gehalt in dem Beruf. So erging es einer Pharmareferentin im Außendienst, die vor der Elternzeit Euro erzielte. Da sie sich zwar in ihrem Beruf qualifizierte aber nur eine dreijährige Ausbildung zur Medizinisch- Technischen Laborassistentin (MTA) abgeschlossen hatte, wurde sie in die Qualifikationsgruppe 3 von
4 4 von , 16:37 der Arbeitsagentur eingestuft. In dieser Qualifikationsgruppe betrug das fiktive Arbeitsentgelt nur 1.959,90 Euro. Ihre Klage, mit der sie eine Zuordnung in die höhere Qualifikationsgruppe anstrebte, blieb jedoch vor dem Bundessozialgericht ohne Erfolg. Entscheidend ist nur der formale Berufsabschluss, so die obersten Richter (BSG, Urteil v , B 11 AL 21/11 R). Das Bundesverfassungsgericht sieht hierin keine verfassungswidrige Benachteiligung von Müttern (BVerfG, Beschluss v , 1 BvL 13/07). Auch ein Verstoß gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht wird von dem Bundessozialgericht verneint (BSG, Urteil v , B 11 AL 19/10 R). Im Einzelfall kann die fiktive Berechnung des Arbeitslosengeldes nach der Elternzeit für Sie auch günstiger sein als Ihr zuletzt erzieltes Arbeitseinkommen. Wenn Sie sehr schlecht bezahlt wurden und das fiktiv berechnete ALG höher ausfällt, erhalten Sie trotzdem das höhere Arbeitslosengeld (BSG, Urteil v , B 7 AL 23/08 R). Ebenso kann das fiktive Arbeitsentgelt höher ausfallen, als das tatsächlich erzielte Einkommen während der Teilzeitbeschäftigung. Welches fiktives Arbeitsentgelt für Sie gilt, können Sie aus der folgenden Tabelle ablesen: Beschäftigung erfordert Pauschale beträgt /Tag (West) /Tag (Ost) Qualifikationsgruppe 1 300stel der Bezugsgröße (1) eine Hochschul- oder Fachhochschulausbildung 119,00 121,80 106,40 107,80 Qualifikationsgruppe 2 einen Fachschulabschluss den Nachweis über eine abgeschlossene Qualifikation als Meister oder einen Abschluss in einer vergleichbaren Einrichtung 360stel der Bezugsgröße 99,17 101,50 88,67 89,83 Qualifikationsgruppe 3 eine abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf 450stel der Bezugsgröße 79,33 81,20 70,93 71,87 Qualifikationsgruppe 4 600stel der Bezugsgröße keine Ausbildung 59,50 60,90 53,20 53,90
5 5 von , 16:37 (1) Die Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Jahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag ( 18 Abs. 1 SGB IV). Die Höhe der Bezugsgröße wird jedes Kalenderjahr durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Gesetz oder Rechtsverordnung bestimmt. Die Bezügsgröße beträgt (West) / (Ost) (West) / (Ost) Die angegebenen Euro-Beträge in der Tabelle sind das Brutto-Bemessungsentgelt pro Tag. Dieses wird noch um die pauschalierten Abzüge für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bereinigt. Von dem so ermittelten Netto-Leistungsentgelt erhalten Sie 67%. Den Leistungssatz von 67% erhalten Sie unabhängig davon, wie viele Kinder Sie haben. Sie bekommen also bei mehreren Kinder leider nicht mehr. Das Bundessozialgericht hält auch diese Regelung für verfassungsgemäß (BSG v , 11 RAr 77/95). Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Sie können Ihr tatsächliches Arbeitslosengeld selbst berechnen. Die Arbeitsagentur stellt einen Arbeitslosengeld Rechner zur Verfügung. Wählen Sie auf der Website zunächst das Jahr aus, in dem Sie arbeitslos werden und geben Sie dort das monatliche Bruttogehalt ein. Nehmen Sie hierzu das kalendertägliche fiktive Arbeitsentgelt aus der Tabelle und multiplizieren es es mit 365 Tage, dividiert durch 12 Kalendermonate. Beispiel: Qualifikationsgruppe ,33 x 365 Tage = ,45 : 12 = 2.412,95 Euro Gehen Sie beim Arbeitslosengeld-Rechner im Formular Durchschnittliches Bruttomonatsgehalt das errechnete fiktive Bemessungsentgelt von 2.412,95 Euro ein. Wählen Sie Ihr Bundesland und die Lohnsteuerklasse. Bei der Frage, ob Sie ein Kind haben, bitte Ja angeben. Klicken Sie auf Berechnen. Es ergibt sich so dann in dem Beispiel bei Steuerklasse III für die alten Bundesländer ein Arbeitslosengeldanspruch in Höhe von 1.212,90 Euro. Zum Arbeitslosengeld Rechner Was ist, wenn ich nach der Elternzeit nur Teilzeit arbeiten möchte? Noch dramatischer wird es, wenn Sie Ihren Job verloren oder gekündigt haben, weil sie nach der Elternzeit wegen der Betreuung ihres Kindes in Teilzeit arbeiten wollen. Die Arbeitsagentur prüft dann genau, ob im Fall einer Aufnahme einer Beschäftigung die Betreuung Ihres Kindes sichergestellt ist. Möchten Sie nur eine Teilzeitarbeit aufnehmen wird das Arbeitslosengeld entsprechend der reduzierten Arbeitszeit zur Vollarbeitszeit gekürzt. Möchten Sie beispielsweise nur im Umfang von 20 Stunden in Teilzeit arbeiten, erhalten Sie gegenüber einer 40-Stunden-Vollzeit-Stelle auch nur die Hälfte des
6 Arbeitslosengeldes. TIPP Sie sollten daher überlegen, ob die Kinderbetreuung nicht notfalls anders sichergestellt werden kann. Im Antragsformular für das Arbeitslosengeld sollte die Teilzeitarbeit nur dann angekreuzt werden, wenn Sie wirklich nur Teilzeit arbeiten können oder wollen. Am besten ist es, erst gar nicht arbeitslos nach der Elternzeit zu werden. Bevor Sie Ihr Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit selbst kündigen oder eine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten haben, sollten Sie sich beraten lassen. Meist liegt kein Grund für eine Kündigung vor. Anspruch auf Teilzeit nach Elternzeit Wenn in Ihrem Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt werden, haben Sie einen Anspruch auf Teilzeitarbeit nach der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber. Ihren Antrag auf Teilzeit kann der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. An diese Gründe werden hohe Anforderungen gestellt. Im Fall einer Ablehnung Ihres Teilzeitantrags bestehen gute Chancen, mit Ihrem Arbeitgeber noch eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dies kann auch ein Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung sein. Gern berate ich Sie, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen. Über Letzte Artikel Sebastian Trabhardt Anwalt für Arbeitsrecht bei TRABHARDT Rechtsanwalt, Hamburg Ich unterstütze Sie als Fach- und Führungskraft bei beruflichen Herausforderungen und helfe Ihnen, in Veränderungsprozessen die richtigen Entscheidungen zu treffen sowie Krisen und Konflikte im Arbeitsverhältnis zu meistern. Damit Sie wieder ruhig schlafen und sich voll und ganz auf Ihre Karriere konzentrieren können. Ich freue mich, wenn Sie Kontakt zu mir aufnehmen. Neue Beiträge Ähnliche Beiträge Berechnung Arbeitslosengeld nach Elternzeit 6 von , 16:37
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