der Vertragsgestaltung
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- Siegfried Esser
- vor 8 Jahren
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1 Fachtagung IT-Beschaffung 2013 Fachforum 5 Agile Softwareentwicklung Aspekte INFORA GmbH Wilhelm Kruth W Sa Salzufer Berlin Tel.: Fax: der Vertragsgestaltung info@infora.de
2 Agile Softwareentwicklung erfordert agilen Vertrag. 2
3 Aspekte der Vertragsgestaltung Vertragsgegenstand Vorgehensweise Aufgaben und Verantwortung der Vertragsparteien Vorbereitung und Durchführung von Tests Vergütung Werk- oder Dienstvertrag? Leistungsstörungen 3
4 Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand ist bei einer reinen agilen Softwareentwicklung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der beiden Parteien bekannte und vereinbarte Sachstand. Die inhaltliche Spannbreite reicht von der Produktvision bis zur Liste bereits diskutierter und abgestimmter Sachthemen als Grundlage für eine, nach Vertragsschluss unmittelbar beginnende Entwicklung. Die Frage nach dem was soll erreicht werden?, was ist das Vertragsziel?, wird mit jeder fertiggestellten und freigegebenen / abgenommenen Iteration immer präziser beantwortet. 4
5 Vertragsgegenstand Weitere inhaltliche Bestandteile sind die grundsätzliche Vereinbarungen über die Vertragsverantwortung, den Projektzeitraum, die Zusammenarbeit bei der Projektentwicklung, die Vorgehensweise im Projekt, die Anwendung von Methoden und Techniken bei der Softwareentwicklung, die Vergütung, die Dokumente, die Vertragsbestandteile sind, in einer festgelegten Rangfolge. Der Vertragsgegenstand wird im Projektverlauf dem jeweiligen Entwicklungsstand angepasst. 5
6 Vorgehensweise im Projekt Die Vorgehensweise im Projekt wird durch die vereinbarten Regeln der Projektsteuerung sowie die Methoden und Techniken der Softwareentwicklung bestimmt. Im Interesse beider Parteien sollten in diesem Kontext konkrete Vereinbarungen getroffen werden u.a. über die Organisationsprinzipien im Projekt, die technische und wirtschaftliche Kontrolle des Projektfortschritts zu vereinbarten Ereignissen durch beide Parteien, den Eskalationspfad, das Verfahren zur Behandlung von Änderungen des Projektumfangs im Projektverlauf, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen sowie die Qualifikation der Personen, die von beiden Parteien im Projekt eingesetzt werden,. 6
7 Vorgehensweise im Projekt...Vereinbarungen getroffen werden u.a. über die Methoden zur Aufwands- und Kostenschätzung, Begriffsdefinitionen, die Einräumung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Leistungen des Auftragnehmers sowie der Berechtigung des Auftraggebers, die ihm eingeräumten Rechte ggfls. an Dritte weiterzugeben, das Recht des Auftraggebers, jederzeit Einsichtnahme in die aktuelle Projekt- und Arbeitsplanung des Auftragnehmers zu nehmen sowie an Projektbesprechungen teilzunehmen, soweit ihm diese Rechte nicht schon anderweitig zustehen. 7
8 Aufgaben und Verantwortung der Vertragsparteien Aufgaben des Auftraggebers sind u.a. die dauernde Interaktion mit dem Auftragnehmer hinsichtlich fachlicher Vorgaben und Abstimmung über das weitere Vorgehen, aktive Beteiligung an Zwischentests und Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Bewertung, Freigabe oder Abnahme von Funktionalitäten nach Abschluss eines Intervalls, die Gesamtabnahme des Werkes, Information des Auftragnehmers über Änderungen von Normen oder technischen Gegebenheiten in seiner Sphäre, die Grundlage für die Leistung sind, das Vertragsmanagement. In Abhängigkeit von Art und Umfang der Mitwirkungsleistungen können diese ggfls. nicht mehr als Nebenpflichten eingestuft werden. + 8
9 Aufgaben und Verantwortung der Vertragsparteien Aufgaben des Auftragnehmers sind u.a. die verantwortliche Projektsteuerung, die Erbringung der vereinbarten Leistungen unter Anwendung vereinbarter Methoden und Techniken agiler Softwareentwicklung zu den vereinbarten Terminen in der vereinbarten Qualität, die Dokumentation der Leistungen dergestalt, dass auch bei einem eventuellen Scheitern des Projektes ein Dritter, dem hierfür die erforderlichen Rechte eingeräumt werden, die Leistung abschließen kann, die Information des Auftraggebers über im Projektverlauf auftretende Probleme und / oder Schwachstellen in dessen Vorgaben, verbunden mit Lösungsvorschlägen. 9
10 Vorbereitung und Durchführung von Tests Die Vorbereitung und Durchführung von Tests für die Qualitätssicherung sowie zur Verifikation der Abnahmereife bedarf einer besonderen Vereinbarung. Die Vereinbarung beinhaltet für beide Parteien verbindliche Regelungen u.a. hinsichtlich der Zuständigkeiten und der Verantwortungen für die Erstellung von Testfällen, Teststrategien, Testabläufen unter Einsatz von Tools, die maschinell ausführbare, automatisierte Tests ermöglich, die gegenseitige Verwendung von Skripten, die von derartigen Tools erstellt werden, die Reaktion auf Mängel, die im Testverlauf auftreten, Art, Form, Zeitpunkte und Bedeutung von Testabläufen in Abhängigkeit vom Bestimmungszweck. 10
11 Freigabe oder Abnahme? Eine gemeinsame Freigabe kommt dann in Betracht, wenn definierte Leistungen einschließlich der zugehörigen Dokumentation von gemischten Teams aus Personal beider Parteien erstellt werden. Die einseitige Freigabe durch den Auftraggeber bezieht sich Ergebnisse, die vom Auftragnehmer eigenverantwortlich und selbständig bereitgestellt werden, und nur dann, wenn aus (vertrags)rechtlichen Gründen eine förmliche Abnahme nicht vereinbart wurde oder schuldrechtlich bei Dienstleistungen nicht in Betracht kommt. 11
12 Freigabe oder Abnahme? Anders als Freigaben ist die Abnahme ein Rechtsinstitut. Die Abnahme ist eine Hauptflicht des Auftraggebers. Die Erklärung oder Verweigerung der Abnahme setzt voraus, dass der Auftraggeber die der Abnahme unterworfene Leistung umfassend überprüft. Hierauf hat der Auftragnehmer einen berechtigten Anspruch. Die Erklärung der Abnahme ist die Bestätigung für den Auftragnehmer, dass er die jeweilige Leistung vertragsgemäß erbracht hat. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber aus von ihm zu vertretenden Gründen die der Abnahme vorausgehenden Tests nicht ordnungsgemäß durchführt und ungeachtet dessen die Abnahme ohne Benennung wesentlicher Mängel erklärt. 12
13 Vergütung Der Auftragnehmer schätzt und bewertet aufgrund fachlicher Vorgaben des Auftraggebers, die für vereinbarte Anforderungen konzipiert sind, nach vorheriger Prüfung auf erkennbare Schwachstellen und deren evtl. Beseitigung den Aufwand bzw. die Vergütung. Die Vergütung kann nach Vorliegen entsprechender, valider Erfahrungswerte auch auf Basis von Referenzen, die die unterschiedliche Komplexität von Funktionsanforderungen, die auf Basis vereinbarter Verfahren ermittelt wurden, widerspiegeln, geschätzt werden. Die Realisierung der in einem Zeitintervall zu realisierenden Anforderungen wird zum Festpreis vereinbart. 13
14 Vergütung In Abhängigkeit von der Genauigkeit der Vorgaben des Auftraggebers vor Projektstart schätzt der Auftragnehmer zunächst den (unverbindlichen) Maximalpreisrahmen und die Projektlaufzeit. Nach Maßgabe der folgenden Anforderungen im Entwicklungsprozess wird zu einem bestimmten Zeitpunkt im Projektverlauf, bei dem die Parteien Klarheit über Umfang und Qualität der Gesamtleistung gewonnen haben, ein finaler Maximalpreis vereinbart. 14
15 Vergütung Bei der Schätzung sind Unsicherheiten durch entsprechende Zuschläge angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für kalkulierte Zusatzkosten, die durch Änderungswünsche des Auftraggebers während der technischen Umsetzung einer Anforderung entstehen. Preisoptimierungen können ggfls. dadurch erreicht werden, dass Teile der Leistung an vom Auftragnehmer akzeptierte Dritte vergeben werden, wenn hierdurch preisliche Vorteile erzielt werden, der Auftragnehmer für deren Leistungen wie für seine eigenen haftet und weder die vereinbarte Qualität noch die Termine hierdurch beeinträchtigt werden. 15
16 Werk- oder Dienstvertrag? Verträge über die Entwicklung von Software unter Anwendung von Methoden und Techniken der Agilen Softwareentwicklung sind grundsätzlich als Werkverträge einzuordnen, wenn der Auftragnehmer das Projekt verantwortlich leitet und die vertragswesentlichen Leistungen selbständig und eigenverantwortlich erbringt. Ein werksvertraglicher Charakter ist aber dann nicht mehr anzunehmen, wenn der Auftraggeber in die Projektteams eigenes Personal einbringt, das gemeinsam mit dem vom Auftragnehmer eingesetzten Personal Entwicklungsleistungen erbringt, ohne dass eine klare Abgrenzung zwischen Eigenund Fremdleistung möglich wäre. In diesen Fällen ist ein Dienstvertrag abzuschließen. 16
17 Gewährleistung Werden die Leistungen auf werkvertraglicher Basis erbracht, übernimmt der Auftragnehmer die Sach- und Rechtsmängelhaftung sowohl für das gesamte Werk als auch für Zwischenergebnisse, die vom Auftraggeber bereits vorher produktiv genutzt werden, wenn und soweit der Auftraggeber hierfür die Abnahme erklärt hat. Werden teilabnahmefähige Leistungen vereinbart, die produktiv genutzt werden können, so sind hinsichtlich der Endabnahme des gesamten Werkes besondere Vereinbarungen erforderlich über den Abschlusstest vor der Abnahme des gesamten Werkes und hinsichtlich der Sachund Rechtsmängelhaftung für diese Teilabnahmen. 17
18 Gewährleistung Werden Zwischenresultate abgenommen, ohne dass diese anschließend produktiv genutzt werden können, bedarf es ebenfalls einer Vereinbarung über Art und Umfang sowie die Behandlung von Mängeln für die der Abnahme vorausgehenden Tests und den Abschlusstest vor der Endabnahme des Werkes. 18
19 Verzug, Rücktritt, Schadensersatz Die den Vertragsparteien jeweils zustehenden Ansprüche gegenüber einer schuldhaft handelnden Partei bei Verzug sind im Vertrag zu vereinbaren, z.b.: Einräumung einer angemessenen Nachfrist, bei fruchtlosem Verlauf der Nachfrist entweder eine weitere angemessene Nachfrist, verbunden mit der Ankündigung des Rücktritts, wenn auch diese Frist erfolglos verläuft, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Hat der Auftragnehmer den Verzug zu vertreten, so ist er grundsätzlich verpflichtet, notwendige Nachbesserungen einer mangelhaften Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber zu erbringen. Die Haftung des Auftragnehmers sollte grundsätzlich auf das 1fache des fortgeschriebenen Auftragswerts begrenzt werden. 19
20 Verzug, Rücktritt, Schadensersatz Die Parteien können einen oder mehrere Checkpoints im Projektverlauf vereinbaren, die als Sollbruchstellen konzipiert sind und die Auflösung des Vertrages in beiderseitigem Einvernehmen ermöglichen. Für diesen Fall müssen hinsichtlich einer evtl. Weiterführung besondere Vereinbarungen hinsichtlich der Rechteübertragung an Dritte u.a. getroffen werden können. Das Rücktrittsrecht kann nicht einseitig ausgestaltet werden. Der Auftragnehmer muss ebenfalls ein Rücktrittsrecht unter bestimmten Voraussetzungen eingeräumt werden. 20
21 Weitere Vereinbarungen Datenschutz, Informationssicherheit Geheimhaltung, Vertraulichkeit Höhere Gewalt 21
22 Fachtagung IT-Beschaffung 2013 Fachforum 5 INFORA GmbH Wilhelm Kruth wkruth@t-online.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Salzufer Berlin Tel.: Fax: info@infora.de
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