Methodische Erläuterungen

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1 Methodische Erläuterungen 1. Auswahl der Testbetriebe Nach 2 Landwirtschaftsgesetz (LwG) vom 5. September 1955 soll das Testbetriebsnetz die Lage der Landwirtschaft repräsentativ abbilden. Dabei soll die ganze Vielfalt der heutigen Betriebsformen und Bewirtschaftungsverhältnisse dargestellt werden. Die Grundlage für die Datenerfassung der Testbetriebe ist der BMELV-Jahresabschluss, der gegen eine Vergütung von Steuerberatern und landwirtschaftlichen Buchstellen erstellt wird. Die Mitarbeit im Testbetriebsnetz ist freiwillig. Die repräsentative Auswahl der Testbetriebe wird gemäß den BMELV-Richtlinien von speziellen Ausschüssen der Länder nach einheitlichen Kriterien vorgenommen. Unter Vorsitz eines Vertreters der obersten Landesbehörde für Landwirtschaft gehören dem Ausschuss an: - je ein Vertreter der Landwirtschaftskammern, in Ländern ohne Landwirtschaftskammern ein Vertreter der Mittelbehörde. - der Finanzverwaltung, - des Berufsstandes und - ein Vertreter der landwirtschaftlichen Buchstellen; Zusätzlich können Sachverständige gehört werden. Für die nach Zufallskriterien vorzunehmende Auswahl der Testbetriebe hat das Statistische Bundesamt unter Anwendung des Verfahrens der vergleichbaren Präzision einen geschichteten Stichprobenplan erstellt, der auf den in den totalen Agrarstrukturerhebungen erfassten Grundgesamtheit landwirtschaftlicher Betriebe basiert. Er wird für die Auswahl neuer Testbetriebe herangezogen und dient dazu, gezielt den für die einzelnen Auswahlschichten vorgegebenen Soll-Auswahlsatz zu erreichen. Wegen der Freiwilligkeit der Mitarbeit im Testbetriebsnetz ist eine Zufallsauswahl der Betriebe in der Praxis häufig nicht durchführbar. Mit der gezielten Auswahl in den einzelnen Schichten (Quotenauswahl) ist jedoch ein unter den Bedingungen des Testbetriebsnetzes optimales Auswahlverfahren gegeben. 2. Hochrechnung Die Benutzung von Buchführungsergebnissen setzt voraus, dass diese verallgemeinerungsfähig sind und zusammengefasst werden können. Dieses leistet die Hochrechnung (Gewichtung) der Stichprobe auf die Grundgesamtheit. Datengrundlage für die Hochrechnung ist die totale Agrarstrukturerhebung 2003, die vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Ländern erstellt wurde. Die Buchführungsergebnisse der landwirtschaftlichen Betriebe werden nach dem Verfahren der Freien Hochrechnung gewichtet. Bei der Freien Hochrechnung werden die Durchschnittswerte der Testbetriebsstichprobe in jeder Auswahlschichtgruppe mit der Zahl der zugehörigen Betriebe in der Grundgesamtheit gewichtet. Die Ergebnisse der Schichten gehen also mit dem der Wirklichkeit entsprechenden Anteil, nicht mit dem Anteil der Betriebe der Stichprobe, in das hochgerechnete Gesamtergebnis ein. In der praktischen Durchführung wird nicht der Durchschnittswert einer Schicht gewichtet, sondern jeder einzelne Betrieb. Jedem Betrieb wird ein Hochrechnungsfaktor aus Zahl der Betriebe in der Grundgesamtheit in der jeweiligen Schicht geteilt durch die Zahl der Testbetriebe in der jeweiligen Schicht zugeordnet. Danach erfolgt die Mittelwertbildung. Das Verfahren führt zum gleichen Rechenergebnis wie bei der Hochrechnung nach der Durchschnittsbildung. Die Zuordnung von Hochrechnungsfaktoren zu jedem Einzelbetrieb erlaubt die Hochrechnung der Ergebnisse nicht nur in der Gruppierung nach Auswahlschichten, also nach Ländern, Betriebsformen und zusätzlich nach Betriebsgrößenklassen, sondern auch nach anderen Gruppierungskriterien. In den Tabellen der Gruppen- und Schichtungsauswertungen für das jeweilige Wirtschaftsjahr sind die Zahl der Stichprobenbetriebe und der repräsentierten Betriebe (Hochrechnungszahlen) angegeben.

2 Erfassung und Auswertung der Testbetriebsergebnisse Die Buchführungsergebnisse der Testbetriebe wurden auf der Grundlage des BMELV-Jahresabschlusses und der entsprechenden BMELV-Ausführungsanweisung erfasst. Die Vermögensbewertung, die steuerlichen Ansätzen folgt, ist in der Ausführungsanweisung bzw. der HLBS-Veröffentlichung Vermögensbewertung in der landwirtschaftlichen Buchführung dargestellt. Im Mittelpunkt der Buchführungsauswertungen steht die in Staffelform angelegte Gewinn- und Verlust-Rechnung für das landwirtschaftliche Unternehmen nach dem Gesamtkostenverfahren. Dem HGB folgend ergibt sich aus dem Betriebsergebnis, Finanzergebnis, dem außerordentlichen Ergebnis und dem Steuerergebnis der Gewinn/Verlust in Einzelunternehmen und Personengesellschaften bzw. der Jahresüberschuss/-fehlbetrag in juristischen Personen. Zur Beurteilung der sozialen Lage der landwirtschaftlichen Familien in den Klein- und Nebenerwerbsbetrieben werden darüber hinaus auch die Gesamteinkommen des Betriebsinhabers und seines Ehegatten errechnet. 4. Klassifizierung Die Gruppenbildung für die Auswertung der Testbetriebe erfolgt anhand des gemeinschaftlichen Klassifizierungssystems der landwirtschaftlichen Betriebe. Das derzeitige gemeinschaftliche Klassifizierungssystem beruht auf der Entscheidung 85/377/EWG der Kommission vom 7. Juni 1985 (veröffentlicht im ABl. L 220/85). Dieses Klassifizierungssystem, das auch als EU-Typologie bezeichnet wird, basiert auf wirtschaftliche Kriterien für die beiden Merkmale Betriebsform (betriebswirtschaftliche Ausrichtung) und Betriebsgröße. Die Betriebsform eines landwirtschaftlichen Betriebes wird durch den Anteil einzelner Produkte und Betriebszweige am gesamten Standarddeckungsbeitrag, die Betriebsgröße durch die Höhe des gesamten Standarddeckungsbeitrags des Betriebes bestimmt. Standarddeckungsbeitrag (SDB) Standarddeckungsbeiträge (SDB) werden vom KTBL regionalisiert nach 38 Regionen (Regierungsbezirke) für 40 Produktionszweige der Bodennutzung und für 30 Tierhaltungsmerkmale ermittelt. Der SDB je Flächen- oder Tiereinheit entspricht der geldlichen Bruttoleistung abzüglich der entsprechenden variablen Spezialkosten. Die Daten werden aus Statistiken und Buchführungsunterlagen über Preise, Erträge und Leistungen sowie durchschnittliche Kosten abgeleitet. Die so ermittelten SDB je Flächen- und Tiereinheit werden auf die betrieblichen Angaben über Art und Umfang der Bodennutzung sowie der Viehhaltung übertragen und zum gesamten SDB des Betriebes summiert. Wirtschaftliche Betriebsgröße, Europäische Größeneinheit (EGE) Die wirtschaftliche Betriebsgröße wird in einer gemeinschaftlichen Maßeinheit, der Europäischen Größeneinheit (EGE), angegeben. Eine EGE entspricht einem Gesamtstandarddeckungsbeitrag von 1200 Euro. Das Testbetriebsnetz erfasst Betriebe ab 8 EGE. Landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe Betriebe der Rechtsformen Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit 16 und mehr EGE und mindestens einer Arbeitskraft (AK). Klein- und Nebenerwerbsbetriebe Betriebe von 8 bis unter 16 EGE oder unter 1 AK. Juristische Personen Betriebe in der Hand juristischer Personen werden nur in den neuen Ländern erfasst. Vermögensbewertung in der landwirtschaftlichen Buchführung, Schriftenreihe des HLBS, Heft 88, 1996.

3 Betriebsform (Betriebswirtschaftliche Ausrichtung) Die Betriebsform eines Betriebes wird durch den relativen Beitrag der verschiedenen Produktionszweige des Betriebes zum gesamtbetrieblichen Standarddeckungsbeitrag gekennzeichnet. Für die Buchführungsergebnisse der Testbetriebe werden folgende Betriebsformen nach der EU-Klassifizierung abgegrenzt: Betriebsbezeichnung Ackerbau Produktionszweige und ihr Anteil am gesamten Standarddeckungsbeitrag des Betriebes Getreide, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Zuckerrüben, Handelsgewächse, Feldgemüse, Futterpflanzen, Sämereien, Hopfen > 2/3 Gartenbau Gartenbauprodukte insgesamt (im Freiland und unter Glas) > 2/3 Gemüsebau Gemüse, Erdbeeren > 2/3 Zierpflanzen Blumen und Zierpflanzen > 2/3 Spezialisierte Betriebe Baumschulen Baumschulprodukte > 2/3 Sonstiger Gartenbau Gemüsebau oder Zierpflanzen oder Baumschulen jeweils <= 2/3 Dauerkulturen Rebanlagen und Obstanlagen > 2/3 Weinbau Rebanlagen > 2/3 Obstbau Obstanlagen > 2/3 Sonstige Dauerkulturen Rebanlagen oder Obstanlagen jeweils <= 2/3 Futterbau Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde > 2/3 Milchvieh Milchkühe, Färsen, weibliche Jungrinder > 2/3 Sonstiger Futterbau Zucht- und Mastrinder, Schafe, Ziegen, Pferde > 2/3 Veredlung Schweine, Geflügel > 2/3 Nicht spezialisierte Betriebe Gemischt (Verbund) Pflanzenbauverbund Viehhaltungsverbund Pflanzenbau-Viehhaltung Ackerbau oder Gartenbau oder Dauerkulturen oder Futterbau oder Veredlung jeweils <= 2/3 Ackerbau oder Gartenbau oder Dauerkulturen > 1/3 Futterbau oder Veredlung <= 1/3 Futterbau oder Veredlung > 1/3 Ackerbau oder Gartenbau oder Dauerkulturen <=1/3 Futterbau oder Veredlung oder Ackerbau oder Gartenbau oder Dauerkulturen jeweils <= 1/3 Baumschulen sind nach EU-Typologie Dauerkulturbetriebe. 5. Kennzahlen Faktorausstattung Betriebsfläche (BF) Bewirtschaftete Fläche am Ende des Wirtschaftsjahres; sie umfasst die landwirtschaftlich genutzte Fläche, die teichwirtschaftlich genutzte Fläche, die forstwirtschaftliche Nutzfläche sowie sonstige Betriebsflächen. Zugepachtete Fläche (netto) Entgeltlich und unentgeltlich zugepachtete Fläche abzüglich entgeltlich und unentgeltlich verpachteter Fläche, jeweils am Ende des Wirtschaftsjahres.

4 - 4 - Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) Summe aus ldw. Ackerfläche, Dauergrünland, ldw. Dauerkulturfläche (Wein, Obst, Hopfen) Grundfläche Gartengewächse und sonstiger LF. Grundfläche Gartengewächse (GG) Flächen, die bewertungsrechtlich zur gartenbaulichen Nutzung gehören. Die GG umfasst die Obstfläche, die Freilandfläche (Gemüse, Spargel sowie Blumen, Zierpflanzen und Gartenbausämereien), die Gewächshausfläche (heizbar und nicht beheizbar) sowie die Baumschulfläche. Weinbaulich genutzte Fläche Summe aus Rebfläche (Ertragsrebfläche, noch nicht im Ertrag stehende bestockte Rebfläche, Rebbrachfläche), Rebschulfläche und Rebschnittgärten. Vergleichswert Nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes im vergleichenden Verfahren ermittelter Ertragswert einer Nutzung oder eines Nutzungsteils (z.b. landwirtschaftliche, weinbauliche, gärtnerische Nutzung) eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Der durchschnittliche Vergleichswert der landwirtschaftlichen, weinbaulichen und gärtnerischen Nutzung gilt für die bewirtschaftete Fläche. Arbeitskräfte (AK) Die Arbeitskräfte setzen sich aus den nicht entlohnten AK und den Lohnarbeitskräften zusammen. 1 AK entspricht einer vollbeschäftigten Person, deren Erwerbsfähigkeit nicht gemindert ist und die zwischen 18 und 65 Jahre alt ist. Nicht entlohnte Arbeitskräfte (nak) Nicht entlohnte Arbeitskräfte in Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Produktionsstruktur Erntefläche Summe der Ernteflächen von Ackerpflanzen und Grünlandnutzung. Die Erntefläche kann durch Doppelnutzung größer sein als die landwirtschaftlich genutzte Fläche, ansonsten identisch mit der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Viehbesatz Der Viehbesatz wird, bezogen auf 100 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, in Anlehnung an den Vieheinheitenschlüssel des Bewertungsgesetzes in Vieheinheiten (VE) ermittelt. Grundlage ist der Futterbedarf der Tierarten. Tierart VE Pferde unter 3 Jahren 0,70 Pferde 3 Jahre alt und älter 1,10 Kälber und Jungvieh unter 1 Jahr 0,30 Jungvieh 1 bis 2 Jahre alt 0,70 Zuchtbullen 1,20 Kühe, Färsen, Masttiere 1,00 Schafe unter 1 Jahr 0,05 Schafe 1 Jahr alt und älter 0,10 Ferkel (bis etwa 20 kg LG) 0,02 Läufer (bis etwa 45 kg LG) aus zugekauften Ferkeln 0,04 Läufer (bis etwa 45 kg) aus selbsterzeugten Ferkeln 0,06 Mastschweine (> 45 kg LG) aus zugekauften Läufern 0,10 Mastschweine (> 45 kg LG) aus selbsterzeugten Ferkeln 0,16 Zuchtschweine 0,33 Legehennen einschließlich Aufzucht zur Bestandsergänzung 0,02 Legehennen aus zugekauften Junghennen 0,0183 Jungmasthühner (6 und weniger Durchgänge je Jahr - schwere Tiere) 0,0017 Jungmasthühner (mehr als 6 Durchgänge je Jahr - leichte Tiere) 0,0013 Junghennen 0,0017 Berechnung auf der Basis der erzeugten Tiere; in den übrigen Tiergruppen Jahresdurchschnittsbestand.

5 - 5 - Bilanz In der Bilanz erfolgt eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva), die der Gewinnermittlung des Unternehmens dient. Die Aktivseite der Bilanz zeigt die Kapitalverwendung, die Passivseite die Kapitalherkunft. Anlagevermögen Vermögensgegenstände, die dem Betrieb auf Dauer dienen, d.h. die eine längere Zeit genutzt werden sollen. Hierzu gehören die immateriellen Vermögensgegenstände, die Sachanlagen und die Finanzanlagen. Tiervermögen Tiere des Anlage- und Umlaufvermögens werden als eigene Position zwischen Anlage- und Umlaufvermögen ausgewiesen. Umlaufvermögen Vermögensgegenstände, die zum Verkauf oder zum Verbrauch bestimmt sind. Dies sind Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse einschließlich Feldinventar, unfertige Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren sowie darauf geleistete Anzahlungen), Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Schecks, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Das Umlaufvermögen wird auch nach Sachumlaufvermögen (Vorräte) und Finanzumlaufvermögen (sonstiges Umlaufvermögen) gegliedert. Bilanzvermögen Alle Vermögensgegenstände des Unternehmens einschließlich des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens und des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages. Eigenkapital Das dem Unternehmer bzw. Mitunternehmer gehörende Kapital; es entwickelt sich in Einzelunternehmen wie folgt: Eigenkapital am Anfang des Wirtschaftsjahres + Einlagen Entnahmen + Gewinn - Verlust = Eigenkapital am Ende des Wirtschaftsjahres Sonderposten mit Rücklageanteil Noch nicht versteuertes Eigenkapital, das nach Abzug der Steuern Eigenkapital darstellt. Es wird nach ertragssteuerlichen Vorschriften gebildet und enthält den Unterschiedsbetrag aus betriebswirtschaftlicher und niedrigerer steuerlicher Bewertung. Da der Sonderposten ein Mischposten aus Eigen- und Fremdkapital ist, wird er für weitere Berechnungen im Verhältnis 50 : 50 dem Eigen- und Fremdkapital zugerechnet. Rückstellungen Für zu erwartende Verpflichtungen und Aufwendungen zurückgestellter Betrag (häufig Pflichtrückstellungen), z.b. für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandsetzung und Abraumbeseitigung, Gewährleistungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden nach Arten unterschieden, z.b. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Zur Verbesserung der Einsicht in die Finanzlage können sie auch nach Restlaufzeiten aufgegliedert werden. In der Landwirtschaft werden bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Gesamtlaufzeiten unterschieden in kurzfristig (Laufzeit bis 1 Jahr), mittelfristig und langfristig (Laufzeit über 5 Jahre). Bei juristischen Personen erfolgt die Aufteilung nach Restlaufzeiten.

6 - 6 - Investitionen und Finanzierung Bruttoinvestitionen Gesamter Zugang zum Investitionsbereich, d.h. Zugänge zum Anlagevermögen sowie Bestandsveränderungen bei Tieren und Vorräten. Nettoinvestitionen Der die Abschreibungen und Abgänge überschreitende Zugang zum Investitionsbereich, d.h. Bruttoinvestitionen abzüglich Abschreibungen und Abgänge. Investitionsdeckung Anteil der Abschreibungen an den Bruttoinvestitionen bezogen auf das abnutzbare Sachanlagevermögen. Nettoverbindlichkeiten Summe der Verbindlichkeiten abzüglich des Finanzumlaufvermögens (u.a. Forderungen, Wertpapiere, Guthaben bei Kreditinstituten). Durch die THA (Treuhandanstalt) entschuldeter Betrag Summe aus durch die THA entschuldetem Kredit- und (darauf aufgelaufenem) Zinsbetrag. Die Entschuldung von Altverbindlichkeiten durch die THA führt zu einem endgültigen Untergang der Verbindlichkeiten. Bilanziell entlasteter Betrag bei Abschluss der RRV (Rangrücktrittsvereinbarung) Summe aus bilanziell entlastetem Kredit- und Zinsbetrag zum Zeitpunkt der RRV. Die bilanzielle Entlastung durch Abschluss einer Rangrücktrittsvereinbarung mit der Gläubigerbank führt zu einem aufschiebend bedingtem Untergang der Verbindlichkeiten. Wird ein Jahresüberschuss erwirtschaftet (bzw. wird notwendiges Betriebsvermögen oder nicht wieder zu ersetzendes Anlagevermögen veräußert), so lebt die Schuld wieder auf. Bilanziell entlasteter Betrag am Bilanzstichtag Durch die bilanzielle Entlastung aufschiebend bedingt untergegangener Kredit- und Zinsbetrag gegenüber der Gläubigerbank mit ihrem Stand zum Bilanzstichtag. Auf bilanziell entlasteten Altkreditbetrag aufgelaufene Zinsen am Bilanzstichtag Auf den aufschiebend bedingt untergegangenen Altkreditbetrag aufgelaufener entlasteter Zinsbetrag mit Stand zum Bilanzstichtag. Gewinn und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dient der Ermittlung und Darstellung des Erfolgs eines Geschäftsjahres. Sie wird nach dem Gesamtkostenverfahren und Bruttoprinzip (keine Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen) in Staffelform aufgestellt. Der Gewinn/Verlust ist identisch mit dem Gewinn/Verlust aus dem Betriebsvermögensvergleich in der Bilanz. Umsatzerlöse Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung sowie der Wert der Naturalentnahmen für geschäftstypische Erzeugnisse und Waren sowie für Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer. Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen Mengen- und Wertänderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie Tieren. Entsprechende Veränderungen bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie bei bezogenen Waren werden beim Materialaufwand erfasst Bestandsveränderung Tiere In der Bilanz sind die Tiere in dem Sonderposten Tiervermögen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen ausgewiesen. Sie werden wie Umlaufvermögen behandelt, d.h. alle Tierverkäufe sind in der GuV Umsatzerlöse und alle Tierzukäufe Materialaufwand. Am Ende des Geschäftsjahres erfolgt eine Bestandsaufnahme und die Bestandsveränderung gegenüber dem Anfang wird in der GuV analog zu den Bestandsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen ausgewiesen.

7 Umsatzerlöse + Bestandsveränderungen, + Aktivierte Eigenleistungen + Sonst. betr. Erträge = Betriebliche Erträge Betriebliche Erträge Materialaufwand + Personalaufwand + Abschreibungen + Sonst. betr. Aufwendungen Struktur der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren = Betriebliche Aufwendungen Betriebliche Aufwendungen = Betriebsergebnis Betriebsergebnis Finanzerträge Finanzaufwendungen = Finanzergebnis ± Finanzergebnis = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis ± Außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen u. Ertrag + Betriebssteuern = Steuerergebnis ± Steuerergebnis = Gewinn/Verlust Sonstige betriebliche Erträge Erträge, die nicht anderen GuV-Positionen zugeordnet werden können, insbesondere staatliche Direktzahlungen und Zuschüsse (Betriebsprämie, produktbezogene Beihilfen, Investitionszuschüsse, Ausgleichszulage, Zahlungen aus Agrarumweltmaßnahmen usw.). Hierzu gehören auch zeitraumfremde Erträge. Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (z.b. Saatgut, Düngemittel), für bezogene Waren und Leistungen. Die entsprechenden Bestandsveränderungen sind mit bei den Einzelpositionen ausgewiesen oder in einer Sammelposition zusammengefasst. Personalaufwand Summe der Löhne und Gehälter einschließlich aller Zulagen sowie aller sozialen Abgaben und der Aufwendungen für die Altersversorgung und Unterstützung. Abschreibungen Wertverzehr der Gegenstände des Anlagevermögens während des Geschäftsjahres; sie enthalten nicht die im Sonderposten mit Rücklageanteil abgegrenzten steuerlichen Sonderabschreibungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Aufwandspositionen, die nicht anderen Positionen der GuV zugeordnet werden können, z.b. Unterhaltungsaufwendungen, Betriebsversicherungen (einschl. landwirtschaftliche Unfallversicherung). Hierzu gehören auch zeitraumfremde Aufwendungen. Betriebsergebnis Saldo aus betrieblichen Erträgen (Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, sonstige betriebliche Erträge) und betrieblichen Aufwendungen (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen). Finanzergebnis Saldo aus Finanzerträgen (z.b. Zinserträge) und Finanzaufwendungen (z.b. Zinsaufwendungen).

8 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Summe aus Betriebs- und Finanzergebnis Außerordentliches Ergebnis Saldo aus außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Dies sind ungewöhnliche Geschäftsvorfälle, die unregelmäßig auftreten. Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise in der Landwirtschaft zählen hierzu nicht die zeitraumfremden Geschäftsvorfälle. Steuerergebnis Summe aus Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie sonstiger Steuern (= Betriebssteuern). Steuern vom Einkommen und Ertrag Summe aus Körperschaftsteuer (Steuer vom Einkommen, die nur von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gezahlt wird) und Gewerbeertragsteuer (Steuer vom Ertrag). Sonstige Steuern (= Betriebssteuern) Objektbezogene Steuer, Grundsteuer sowie Verkehrs- und Besitzsteuern (Kraftfahrzeugsteuer, Zölle usw.). Gewinn/Verlust bzw. Jahresüberschuss/-fehlbetrag Summe aus Betriebs-, Finanz- und außerordentlichem Ergebnis. Der Gewinn/Verlust umfasst bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften das Entgelt für die nicht entlohnte Arbeit des landwirtschaftlichen Unternehmens und u.u. Mitunternehmers sowie seiner/ihrer mitarbeitenden, nicht entlohnten Familienangehörigen, das eingesetzte Eigenkapital und die unternehmerische Tätigkeit. Er steht für die Privatentnahmen der/des Unternehmer/s (private Steuern, Lebenshaltung, Krankenversicherung, Alterssicherung, Altenteillasten, Erbabfindungen, private Vermögensbildung usw.) und die Eigenkapitalbildung des Unternehmens (Nettoinvestitionen, Tilgung von Fremdkapital) zur Verfügung. Bei juristischen Personen lautet die entsprechende Bezeichnung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) Jahresüberschuss/-fehlbetrag. Da in landwirtschaftlichen Unternehmen dieser Rechtsform die eingesetzte Arbeit bereits voll entlohnt ist, umfasst der Jahresüberschuss/-fehlbetrag nur das Entgelt für das eingesetzte Eigenkapital. Im folgenden wird der verkürzte Ausdruck Gewinn bzw. Jahresüberschuss verwendet. Gewinn / Jahresüberschuss vor Steuern Gewinn bzw. Jahresüberschuss zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag. Gewinn / Jahresüberschuss plus Personalaufwand Gewinn bzw. Jahresüberschuss vor Steuern zuzüglich Personalaufwand bezogen auf die im Unternehmen tätigen AK. Diese Kennzahl dient zum Vergleich der Einkommenslage in verschiedenen Rechtsformen. Lohnansatz Der Lohnansatz wird für die nicht entlohnten Arbeitskräfte in Anlehnung an die für fremde Arbeitskräfte gezahlten Löhne (Monatslöhne) einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ermittelt. Für den Betriebsleiter wird ein Zuschlag für die leitende Tätigkeit vorgenommen. Für das Kalenderjahr 2006 bzw. das Wirtschaftsjahr 2006/07 wurden folgende Werte für das frühere Bundesgebiet eingesetzt: Nicht entlohnte Arbeitskräfte Landwirtschaft und Weinbau /nak Gartenbau Betriebsleiter (Grundlohn) Betriebsleiterzuschlag 320 /5 000 Wirtschaftswert 130 /5 000 Umsatz Sonstige nicht entlohnte Arbeitskräfte Für die neuen Länder wurden jeweils 90 % des Wertes für nicht entlohnte Familienarbeitskräfte im früheren Bundesgebiet eingesetzt.

9 - 9 - Rentabilität, Stabilität, Liquidität Umsatzrentabilität (in v.h.) Gewinn bzw. Jahresüberschuss vor Steuern - Lohnansatz Umsatzerlöse 2) Für nicht entlohnte Arbeit in Einzelunternehmen und Personengesellschaften. 2) Einschl. Bestandsveränderungen und sonstige betriebliche Erträge. Gesamtkapitalrentabilität (in v.h.) Maßstab für die Verzinsung des im Unternehmen eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals. Gewinn bzw. Jahresüberschuss vor Steuern - Lohnansatz + Zinsaufwand Gesamtkapital Eigenkapitalrentabilität (in v.h.) Maßstab für die Verzinsung des im Unternehmen eingesetzten Eigenkapitals. Gewinn bzw. Jahresüberschuss vor Steuern - Lohnansatz Eigenkapital Incl. 50 % des Sonderpostens mit Rücklageanteil. Gesamtarbeitsertrag Gewinn bzw. Jahresüberschuss vor Steuern + Personalaufwand - Zinsansatz für Eigenkapital Arbeitskräfte insgesamt Kalkulatorischer Zinssatz von 3,5 %. Betriebseinkommen (Wertschöpfung) Gewinn bzw. Jahresüberschuss vor Steuern zuzüglich Pachtaufwand, Zinsaufwand und Personalaufwand. Kennzahl entspricht der Summe aller im Unternehmen erzielten Faktoreinkommen, d.h. Betrag, der zur Entlohnung aller im Unternehmen eingesetzten Faktoren zur Verfügung steht. Wertschöpfungsrentabilität (in v.h.) Betriebseinkommen (Wertschöpfung) Personal-, Pacht-, Zinsaufwand + Lohn-, Pacht-, Zinsansatz Cash-flow II (Finanzierungskraft des Unternehmens) Gewinn bzw. Jahresüberschuss vor Steuern + Abschreibungen + Einlagen (Kapitalerhöhungen) - Entnahmen (Gewinnausschüttungen). Innenfinanzierungsgrad (in v.h.) Dynamischer Verschuldungsgrad (in Jahren) Cash-flow II Bruttoinvestitionen Nettoverbindlichkeiten Cash-flow Fremdkapitaldeckung II (in v.h.) Abnutzbares Anlage- + Tier- + Umlaufvermögen Fremdkapital Rückstellungen, Verbindlichkeiten, passiver Rechnungsabgrenzungsposten, 50 % des Sonderposten mit Rücklageanteil. Anlagenintensität (in v.h.) Abnutzbares Anlagevermögen Gesamtkapital

10 Anlagenabnutzungsgrad (in v.h.) kumulierte Abschreibungen des abnutzbaren Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens Anlagendeckung (in v.h.) Incl. 50 % des Sonderpostens mit Rücklageanteil. Eigenkapitalveränderung, Bilanz oder Ordentliches Ergebnis Eigenkapital Anlagevermögen Gewinn/Verlust bzw. Jahresüberschuss/-fehlbetrag Entnahmen + Einlagen Eigenkapital Geschäftsjahr Eigenkapital Vorjahr Gewinn/Verlust bzw. Jahresüberschuss/-fehlbetrag Investitionszulagen +/ Außerordentliches Ergebnis + Zeitraumfremde Aufwendungen Zeitraumfremde Erträge Personelle Einkommensanalyse Erwerbseinkommen Gewinn zuzüglich Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Erwerbstätigkeit des Betriebsinhabers und seines Ehegatten einschließlich Lohnzahlungen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb an den Ehegatten. Gesamteinkommen Erwerbseinkommen zuzüglich Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstigen steuerpflichtigen Einkünften und erhaltenen Einkommensübertragungen (Kinder-, Arbeitslosen-, Vorruhestandsgeld, Altersrenten usw.).

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