Körperliche und seelische Befunde bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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- Justus Friedrich
- vor 6 Jahren
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1 Körperliche und seelische Befunde bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen
2 Sexuelle Gewalt Einbeziehung und Nötigung von Kindern od. Jugendlichen zu sexuellen Aktivitäten, die sie aufgrund entwicklungsbedingter Unreife nicht vollständig erfassen können, bei denen sie außerstande sind, bewusst einzuwilligen und bei dem soziale Tabus der Familie bzw. der Gesellschaft verletzt werden
3
4 Die Täter und die Tat - geplante, oft über Jahre - Überwiegend von Männern bzw. männlichen Jugendlichen ausgeübt - Kind zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse benutzt - Ausnutzen von Macht und Autorität in einem Abhängigkeitsverhältnis - Ausüben von Druck, Ausnutzen der Loyalität des Kindes - Bestechung, Versprechungen, Erpressung, auch körperliche Gewalt - on- und off-hand- Handlungen
5 Körperliche Befunde - Lokalisation, Gruppierung, Formung, Mehrzeitigkeit sturztypisch misshandlungsverdächtig Dr.med. Tünde Kerteß-Szlaninka
6 Körperliche Befunde
7 Körperliche Befunde
8 Kindergynäkologische Untersuchung - Ziel: den Kindern gesundheitliche Unversehrtheit zu versichern - Kein Zwang bei der Untersuchung (notfalls wiederholen) - Keine Sedierung zur Untersuchung; nur wenn dringende Versorgung von Wunden/akuten Blutungen notwendig - Präpubertär kein Instrumentarium eingesetzt - Spermiennachweis präpubertär innerhalb von < 24 Stunden - Spermiennachweis ab der Pubertät < 72 Stunden - Untersuchung in Rückenlage: - Separation (a) - Traktion (b) - Untersuchung in Knie-Ellenbogen-Lage (c)
9 Kindergynäkologische Untersuchung b a c
10 - Konfiguration ist abhängig von: - Östrogenisierung - Konstitution - Anspannung - Untersuchungstechnik - jedes weibliche Wesen hat ein Hymen, bis auf schwere genitale Fehlbildungen - ein stark östrogenisiertes Hymen ist sehr dehnbar - Sport, Masturbation, Tampons führen nicht zu Verletzungen des Hymens
11 Körperliche Befunde - Verletzungen im Anogenitalbereich: - Hämatome, Greif- und Kneifmarken, Striemen, Kratzer - akute Blutungen oder kleine Einblutungen - offene Wunden, Einrisse und Bisswunden - Sex. übertragbare Erkrankungen vor der Geschlechtsreife: - Syphilis, Gonorrhoe, HIV sind beweisend - Tripper nach dem ersten Lebensjahr beweisend - Chlamydien nach dem dritten Lebensjahr beweisend - Hepatitis B, HSV, Condylome verdächtig - Rezidivierende vaginale und Harnwegsinfektionen - Blut im Urin oder Stuhl
12 - Schmerzen: - Schmerzen oder Juckreiz im Genitalbereich - beim Wasserlassen, Stuhlgang, Gehen oder Sitzen - beim Schlucken - Bauch-, Kopf- Gliederschmerzen - Sekundäre Enuresis und Enkopresis - Schwangerschaft - Punktförmige Einblutungen am Gaumen bei Oralverkehr - Bissverletzungen sind beweisend für ein Erwachsenengebiss, wenn der Abstand zwischen den Eckzähnen > 3 cm beträg
13 - Hymen mit akuter Verletzung bzw. Narbe - Intaktes Hymen anulär semilunar gefältelt
14 Hymenalsaumverletzungen Kerbe ( notch ) Konkavität ( concavity ) Spalte ( cleft )
15 Hymenalsaumverletzungen Bei > 50% der Gesamthöhe beweisend für einen sexuellen Missbrauch
16 Verhaltensauffälligkeiten - Ängste, Furcht, Wutanfälle - nächtliche Schreianfälle, Albträume, Schlafstörungen - regressives Verhalten - Appetitlosigkeit, bestimmte Essvorlieben oder Ess-Störungen - Plötzliche Verhaltensänderung, Stimmungsschwankungen - Internalisierung oder Externalisierung - Schul-/Lernprobleme, Schulschwänzen, Traumwelt
17 - nicht altersentsprechendes Verhalten, Wissen über bzw. - Interesse an Sexualität, etc. - Andeutungen über sexuellen Missbrauch - Meiden des Alleinseins mit einer bestimmten Person - Weglaufen von zu Hause - Alkohol- und Drogenkonsum - Kein Selbstwertgefühl, Ablehnung des eigenen Körpers - Selbstverletzung, Suizidalität oder Suizidgedanken
18 Rechtliche Grundlagen StGB Schweigepflicht - 34 StGB: rechtfertigender Notstand und 176 StGB sex. Missbrauch an Schutzbefohlenen bzw. Kindern - 8a SGB VIII Kinderschutz und Garantenstellung - 42 In Obhutnahme durch das Jugendamt - Elterliches Sorgerecht gilt nur solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist!
19 Zusammenfassung - Ruhe bewahren und genaue Dokumentation - eigene Grenzen sich zugestehen - Anonyme Fallbesprechung - sowohl diagnostische als auch weitere Schritte genau abwägen - es gibt kein Missbrauchssymptom oder -Syndrom - symptomreiche und -freie Intervalle - häufig Zunahme der Symptome nach Aufdeckung - wenig beweisende Symptome - bei ca. 90 % der Opfer fehlen körperliche Befunde
20 Literatur AWMF Leitlinie S2 Kinderschutz DGSPJ Kindesmisshandlung Hermann, Dettmeyer, Banaschak, Thymen Kinder und Jugendgynäkologie Wolf, Esser Mittag Finkelholz et al., 1995 Kendall-Takkett et al., 1993 Klinische Rechtsmedizin Dr. med. Sarah Schalinski (Charité Berlin) Medizinische Diagnostik bei sexuellem Kindesmissbrauch, Hermann et. al., Moki 1997 Sexueller Missbrauch von Kindern, Hermann et al., Moki 2002 Intensivkurs Kindergynäkologie 2011: - Sexueller Missbrauch, Marlene Heinz, Berlin - Vulvaveränderungen und Fluor in der Kindheit und Pubertät, I.Voss-Heine, Werl
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