Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA 16. März 2017 KSA JHA
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- Klaus Kuntz
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1 Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 20/2017 den 06. März 2017 Mitglieder des Kreistags und des Sozialausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung KT VFA ATU ATU/BA SOA 16. März 2017 KSA JHA Betreff: Sachstandsbericht zur Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Esslingen Anlagen: 4 Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Ausschuss BESCHLUSSANTRAG: Kenntnisnahme. Auswirkungen auf den Haushalt: Über die finanziellen Auswirkungen in 2016 (vorläufiger Jahresabschluss) und 2017 (zum Stand ) wird in der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 6. Juli 2017 berichtet. Sachdarstellung: Allgemeine Lage In Baden-Württemberg sind im Jahr 2016 rund Flüchtlinge (Erst- und Folgeanträge mit Verbleib im Land) tatsächlich aufgenommen worden. Im Landkreis Esslingen wurden im Jahr 2016 insgesamt Flüchtlinge aufgenommen. Die Zuweisungsquote schwankte in 2016 zwischen 5 % und 5,8 %.
2 - 2 - Zum Stichtag bestand noch ein Defizit des Landkreises von 368 Personen gegenüber dem Land. Das Land ist bemüht, durch Zuweisungen dieses Defizit abzubauen. Im Landkreis stehen hierfür ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. Vorläufige Unterbringung Zum standen rechnerisch Plätze zur Verfügung. Diese Plätze waren mit Flüchtlingen belegt. Daraus ergibt sich ein Überhang von Plätzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass rund 10 % der Plätze benötigt werden, um spezifische Unterbringungskonstellationen bewerkstelligen zu können. Hierzu zählen die Belegung mit Familien sowie die Rücksichtnahme auf Religion, Geschlecht und Erkrankungen. Zum anderen ist die Fluktuation aufgrund von Einund Auszügen ein weiterer Faktor. Weiter ist zu beachten, dass zur flächendeckenden Umsetzung des Wechsels auf die 7 m²-regelung zum ein struktureller Aufbau von Überkapazität auf Basis 4,5 m² notwendig ist. Der restliche Überhang hängt mit den Notunterkünften (Sporthallen, Zelthallen und Container) zusammen. Um die geplanten Auflösungen dieser Unterkünfte umzusetzen, werden diese Kapazitäten nicht mehr voll ausgeschöpft. Die in 2016 noch als Notunterkunft genutzten Kreissporthallen in Esslingen, Nürtingen und Kirchheim konnten in der Zwischenzeit geräumt werden. Planungsgrundlagen für 2016 Bestand zum (4,5 m²) Unterzubringende Personen zum Überhang zum Planungen bis Ende 2017 Neu geschaffene Plätze bis Ende 2017 (4,5 m²) 934 Entfallende Plätze bis Ende 2017 (4,5 m²) Aktiv gestoppte Plätze 2017 (4,5 m²) Ende 2017 zur Verfügung stehende Plätze (4,5 m²) Ende 2017 zur Verfügung stehende Plätze (7 m²) Unterzubringende Personen in benötigte Plätze inklusive Notfallplanung (7 m²) Überhang zum (7 m²) 566 Bis Ende 2017 werden 934 neue Plätze geschaffen, gleichzeitig entfallen Plätze, sodass zum Jahreswechsel 2017/2018 rechnerisch ca Plätze
3 - 3 - (7 m²) zur Verfügung stehen. Nach der aktuellen Rechtslage stehen jedem Flüchtling ab dem m² Wohn- und Schlaffläche zu. Für das Jahr 2017 rechnet die Verwaltung mit einem Bedarf von ca Unterbringungsplätzen. Für den Fall erneut steigender Flüchtlingszahlen wird angestrebt, an bestehenden Notstandorten die Infrastruktur so zu erhalten, dass bei Bedarf dort schnellstmöglich die notwendigen Kapazitäten wieder hochgefahren werden können. Die Gespräche mit den betreffenden Kommunen werden derzeit geführt. Zusammen mit den Reserven ergibt sich eine notwendige Platzzahl von Nach einer Bedarfsabschätzung kommt die Kreisverwaltung zu der Prognose, dass die notwendige Kapazität in der vorläufigen Unterbringung voraussichtlich auf rd Plätze bis Ende 2020 sinken wird (Grafik Prognose Anlage 1). Das Land Baden-Württemberg hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Leerstände zu vermeiden sind und Überkapazitäten den Städten und Gemeinden gegen vollen Kostenersatz für die Anschlussunterbringung zur Verfügung zu stellen sind. Aufgrund der sich im 2. Halbjahr 2016 gezeigten nachhaltigen Veränderung der Zuweisungszahlen hat der Landkreis im Jahr geplante Objekte mit einer Kapazität von rd Plätzen gestoppt (Anlage 2). Dabei handelt es sich sowohl um Anmietungen als auch um kreiseigene Bauprojekte. Die Planungen für diese Projekte werden den Kommunen auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Weiter wird der Landkreis bis zum Jahre 2020 aus heutiger Sicht Plätze abbauen müssen, wobei auslaufende Mietverträge berücksichtigt werden. Ab sofort stehen den Kommunen Plätze sukzessive zur Übernahme zur Verfügung. Der Landkreis setzt künftig auf eine Bündelung der vorläufigen Unterbringung an ausgewählten Standorten. Geringere Zuweisungen von Flüchtlingen bedeuten künftig auch geringere Erstattungen für Personal- und Sachaufwendungen für den Landkreis, weshalb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Konzentration unvermeidbar ist. Die Entwicklung in der vorläufigen Unterbringung, bei der Unterbringung von UMA und die Auswirkung auf die Anschlussunterbringung kann Anlage 3 entnommen werden. Was sind die Herausforderungen für das Jahr 2017? 1. Sukzessiver Abbau von Zelthallen und Baucontainern (rund Plätze) und teilweiser Ersatz durch nachhaltige Gebäude. 2. Aktiver Abbau von Überkapazitäten, d. h. Abgabe von Objekten an die Städte und Gemeinden. 3. Schaffung von Notstandorten, z. B. sollen erschlossene Notstandorte der Zelthallen usw. längerfristig für den Landkreis gesichert werden, um im Falle eines erneuten Anstiegs der Flüchtlingszahlen schnell reagieren zu können. Den Städten und Gemeinden, die sich hierfür zur Verfügung stellen, werden
4 - 4 - diese gesicherten Standorte mit 50 Prozent auf die Quote der vorläufigen Unterbringung angerechnet. 4. Die Überführung der Wohnfläche von derzeit 4,5 m² auf 7 m² bis spätestens Anschlussunterbringung Im Jahr 2016 sind Flüchtlinge aus der vorläufigen Unterbringung ausgezogen. Damit wurde die geschätzte Zahl von nahezu erreicht Personen konnten den Städten und Gemeinden im Landkreis in die Anschlussunterbringung zugewiesen werden. Rund 400 Personen konnten nicht in die Anschlussunterbringung zugewiesen werden, da die Kreiskommunen nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stellen konnten. Durch den Erlass des Integrationsgesetzes (Wohnsitzauflage) im Sommer 2016 ist davon auszugehen, dass sich die Anzahl der im Landkreis verbleibenden Personen deutlich erhöhen wird. Für das Jahr 2017 schätzt die Verwaltung deshalb die Zahl der Übergänge in die kommunale Anschlussunterbringung auf Personen. Für die Jahre hat die Verwaltung eine städte- und gemeindegenaue Prognose erstellt, die als Anlage 4 beigefügt ist. Das bisher einvernehmliche und gute kommunale Miteinander bei der Gewinnung von Plätzen für die vorläufige Unterbringung erhofft sich die Kreisverwaltung auch für die Anschlussunterbringung. Daher beabsichtigt die Kreisverwaltung zum Jahresende 2017 einen Ausgleich zwischen vorläufiger und Anschlussunterbringung vorzunehmen. Die Berechnung des Ausgleiches kann Anlage 4, Spalte 6 entnommen werden. Kommunen, die bisher überdurchschnittlich von der vorläufigen Unterbringung tangiert sind, erhalten danach einen Bonus. Kommunen, die eine unterdurchschnittliche oder keine vorläufige Unterbringung aufweisen, erhalten hingegen entsprechende zusätzliche Zuweisungen in die Anschlussunterbringung. Dies verlangt die kommunale Solidarität. Zur besseren Planung der Überleitung in die Anschlussunterbringung wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bis 1. März 2017 um Mitteilung gebeten, wie die Quote der Anschlussunterbringung im Jahr 2017 bezogen auf jeden Monat erfüllt werden kann. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen noch nicht alle Rückmeldungen vor. Ungeachtet dessen werden vorrangig Kommunen, die ein erhebliches Defizit in der vorläufigen oder Anschlussunterbringung aufweisen, Personen in die Anschlussunterbringung zugewiesen werden. Angesichts dieser Sachlage kann auf besondere Wünsche der Städte und Gemeinden, wie z. B. nur Syrer, nur Personen, die in der vorläufigen Unterbringung vor Ort sind etc. nicht mehr vollumfänglich Rücksicht genommen werden.
5 - 5 - Nachdem eine Entspannung bei der vorläufigen Unterbringung erwartet wird, zeigt sich die Landkreisverwaltung mit den aufgezeigten Unterstützungen bei der Gewinnung von Unterkünften für die Anschlussunterbringung und bei der Zuweisung in die Anschlussunterbringung solidarisch mit den Städten und Gemeinden. Über 600 Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung, die dem Grunde nach den Kommunen bereits hätten zugewiesen werden müssen, befinden sich noch in Einrichtungen des Kreises. Der Kreisverwaltung ist die Not bekannt, in der sich die Städte und Gemeinden bei der Gewinnung von Plätzen für die Anschlussunterbringung befinden. Von der im Januar 2017 vorgesehenen Weiterleitung von 250 Menschen in die Anschlussunterbringung konnten nur 109 von den Städten und Gemeinden übernommen werden. Diese Differenz kann und darf der Landkreis nur kurzfristig abfedern. Der Landkreis ist hier dringend auf die Abnahmebereitschaft der Städte und Gemeinden angewiesen, darauf, dass sie ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommen. Familiennachzug Die mit der Überarbeiteten vorläufigen Anwendungshinweise des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration zu 12 a Aufenthaltsgesetz vom 5. September 2016 (Stand: ) erstmals zum Jahresbeginn 2017 ins Spiel gebrachte Anrechnung der nachziehenden Familienangehörigen nach 29 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz wird der Landkreis Esslingen ex post in das Ergebnis der Erfüllungsquote zum Jahresende 2017 einarbeiten. Finanzierung der Sozialen Betreuung in der vorläufigen Unterbringung (VU) Mit der Aufgabe der Sozialen Betreuung im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit hat der Landkreis den Kreisverband Esslingen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) beauftragt. Aufgrund der massiven Flüchtlingszuweisungen Ende 2015 wurde zur Unterstützung der AWO ab der Malteser Hilfsdienst (MHD) Esslingen für die Soziale Betreuung hinzugezogen. Das Land erstattet im Wege der nachgelagerten Spitzabrechnung die Aufwendungen für die Soziale Betreuung mit einem Personalschlüssel von maximal 1:110. Der Sozialausschuss hat am (Vorlage Nr. 53/2015) beschlossen, für die Soziale Betreuung einen Betreuungsschlüssel von 1:100 umzusetzen. Die Kostendifferenz ist vom Landkreis zu tragen. Der Landkreis erstattet den Trägern den sächlichen und personellen Aufwand durch eine Monatspauschale. Die Pauschale beträgt 56,00 EUR pro Flüchtling. Aufgrund der hohen Zuweisungszahlen konnte der Schlüssel von 1:100 in den Monaten Januar bis Juni 2016 von der AWO nicht eingehalten werden, da die Personalgewinnung mit der Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge nicht Schritt halten konnte. Das personelle Defizit versuchte die AWO durch geleistete Überstunden aufzufangen. Erst ab April 2016 (MHD) bzw. ab August 2016 (AWO) wurde durch Personalzuwächse und gleichzeitig rückläufige Flüchtlingszahlen der avisierte Betreuungsschlüssel von 1:100 erreicht bzw. unterschritten.
6 - 6 - Die große Volatilität der Flüchtlingszugänge machte es unmöglich, die Personalplanung passgenau abzustimmen. Die AWO und der MHD waren und sind gehalten, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und in sozialverträglicher Weise zeitnah auf die jeweiligen Anforderungen zu reagieren. Vor diesem Hintergrund wird der Abrechnung ab 2016 bis auf weiteres eine Jahresdurchschnittsbetrachtung zu Grunde gelegt. Danach ergibt sich lt. vorläufigem Rechnungsergebnis bei der AWO für das Jahr 2016 bei geleisteten Zahlungen in Höhe von 3,350 Mio. EUR eine rechnerische Überzahlung in Höhe von EUR, bei einem Betreuungsschlüssel von durchschnittlich 1:107. Die Aufwendungen für den MHD ergeben im Jahr 2016 eine rechnerische Unterdeckung von rd EUR. Diese resultiert vor allem aus einem deutlich unterschrittenen Betreuungsschlüssel, welcher im Jahresdurchschnitt 2016 pro Vollzeitkraft bei 1:87 Personen lag. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass seit April 2016 auch die Soziale Betreuung für die ersten beiden Monate nach Übertritt in die AU vom MDH übernommen wird. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) Im Rahmen der Jugendhilfe werden derzeit 374 junge Flüchtlinge im Landkreis Esslingen betreut, die als unbegleitete minderjährige Ausländer/innen (UMA) in den Landkreis kamen. Diese Zielgruppe ist nach jugendhilferechtlichen Standards in Einrichtungen und Angeboten der Jugendhilfe untergebracht. Auf Grundlage des bundes- und landesweiten Verteilverfahrens müsste der Landkreis Esslingen rechnerisch ca. 390 UMA aufnehmen. Nachdem Baden- Württemberg inzwischen die Aufnahmequote erfüllt hat, werden die neu ankommenden jungen Flüchtlinge überwiegend in andere Bundesländer verteilt. Die jugendhilferechtlichen Aufwendungen werden vom Land erstattet. Ein Abschlag in Höhe von 9,88 Mio. EUR wurde im Dezember 2016 vereinnahmt. Eine weitere Finanzierung der zusätzlichen Personal- und Sachkosten im Aufgabenfeld der Sozialen Dienste, Amtsvormundschaft und wirtschaftlichen Jugendhilfe konnte in der Sitzung der Gemeinsamen Finanzkommission am erreicht werden. Die Stadt- und Landkreise erhalten ab 2017 jährliche Zuweisungen aus dem Finanzausgleich ( 29 d FAG). Für das Jahr 2017 sind dafür landesweit 11 Mio. EUR vorgesehen. Der Anteil des Landkreises Esslingen beträgt hiervon voraussichtlich rd. 0,55 Mio. EUR und ist im Haushaltsplan 2017 veranschlagt. Im Jugendhilfeausschuss am erfolgt ein ausführlicher Bericht zur Unterbringung und Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Landkreis Esslingen. Heinz Eininger Landrat
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