Wärmenetze. im ländlichen Raum. Ziel. Agenda. These: Wärmenetze im Ländlichen Raum eine sinnvolle Unternehmung, weil

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wärmenetze. im ländlichen Raum. Ziel. Agenda. These: Wärmenetze im Ländlichen Raum eine sinnvolle Unternehmung, weil"

Transkript

1 Wärmenetze im ländlichen Raum als freiwillige Aufgabenübernahme durch die Gemeinde / das Amt oder als privatwirtschaftliche / genossenschaftliche Unternehmung Arbeitstreffen zum Thema "Fernwärmeversorgung als Gemeindeaufgabe" Uhr -ca Uhr Amt Mittleres Nordfriesland (Theodor-Storm-Str. 2, Bredstedt) Ziel Diskussion, ob -und falls ja -in wie weit in den AmtsregionenMittleres Nordfriesland und Südtondern Gemeindewerke -Vorhaben organisatorisch realisierbar sein können. Was ist dafür notwendig? Was wird an Unterstützung (seitens des Landes) benötigt? Was wären die Alternativen (eg Genossenschaften)? Dipl.-Ing. Peter Bielenberg/ E M N EnergieManufaktur Nord / Daniela Bauer / AktivRegion Nordfriesland Nord Agenda Vorstellungsrunde Aufgeworfene Fragen Klärung der Beantwortung Erfahrungen aus dem Projekt Dörpum(Brgm. Peter Reinhod Petersen) Fragen zum Verständnis + Diskussion was denn nun? - Vorteile / Nachteile Gemeindewerke Anlagenbetreiber = Netzbetreiber eg - Energiegenossenschaft These: Wärmenetze im Ländlichen Raum eine sinnvolle Unternehmung, weil es zu einer weitestgehenden Entkoppelung von den fossilen Energiepreissteigerungen kommt beim Einsatz von Biogas-, Holz-und bspw. Geothermie-Wärme(hoher Anteil an fixen Kapitalkosten) dadurch mehr Einkommen für nichtenergetische Ausgaben in der Gemeinde zur Verfügung steht durch die parallele Verlegung von Breitbandnetzen ein zusätzlicher Nutzen entsteht erhebliche CO 2 -Einsparungen erzielt werden dadurch bürgerliches Engagements neu geweckt wird

2 Beispiele Voraussetzungen / Vorgehensweise Bohmstedt, Viöl, Honigsee, Dörpum, Löwenstedt => Biogasanlage baut + betreibt Netz + Anlage im Bau, 71 Anschlüsse, 1600 MWh, Invest. 1,5 Mio netto Weesby => Genossenschaft betreibt Wärmenetz, 2 Biogasanlagen im Bau, 59 Anschl., 1300 MWh, Invest. 1,5 Mio netto Lebrade => Genossenschaft betreibt Wärmenetz; Biogasanlage + Holzheizwerk Ausschreibung, 55 Anschl., 1100 MWh, Invest. 1,5 Mio netto Großbarkau => Gemeindewerke betreiben Netz + Holzheizwerk (ggf. durch DL) in Planung, 60 Anschl., 1500 MWh, ca. 2,0 Mio butto Goldelund =>?? in Konzeption, 50+X Anschlüsse, ca MWh, Invest. ca. 1,5Mio netto Westre =>?? in Konzeption, 32 Anschlüsse, ca. 875 MWh, Invest. ca. 600 Tsd. netto Wärmequelle vorhanden / Idee vorhanden Engagierte gehen die Sache an erste Abschätzungen (Wärmeabsatz, Netzlänge, Kosten) Ergebnisdiskussion ( im kleinen Kreis ) Umfrage (Daten + Bereitschaft im großen Kreis ) Machbarkeitsstudie, Konzept / Vorplanung Konzeption + Wirtschaftlichkeit (annuitätisch + dynamisch) Preissystem Ergebnisvorstellung im Rahmen öffentlicher Veranstaltung Zusammenstellung einer verantwortlichen Gruppe (vgl. Lebrade) (weitere) Konkretisierung Anpassung der Wirtschaftlichkeit Infoveranstaltung Bankengespräche, Finanzierungsbedingungen, Förderung Planung + Ausschreibung Unterschiedliche Organisationen Netz- Eigentümer Betrieb + Abrechnung Organisation Anlagenbetreiber = Netzbetreiber Netzbetreiber- Gesellschaft Anlagenbetreiber Genossenschaft, GmbH o.ä. Gemeinde Anlagenbetreiber oder DL Dienstleistungsverträge Wärmelieferungsverträge mit Kunden Genossenschaft oder DL Dienstleistungsverträge Wärmelieferungsvertrag mit Anlagenbetreiber und Kunden Gemeindewerke Amt, Gemeinde oder Betreiber Dienstleistungsverträge Pacht-/ Mietvertrag Wärmelieferungsvertrag mit Anlagenbetreiber und Kunden Umsatzsteuer Vorsteuerabzugsberechtigt Vorsteuerabzugsberechtigt Vorsteuerabzugsberechtigt Vorteile alles in einer Hands, gemeinsame Wirtschaftlichkeit Anlage + Netz dadurch i.d.r. vereinfachtes Finanzierungsprozedere Kunden sind Kunden Eigenverantwortlichkeit (Kunden sind auch Selbstversorger), Einfluss auf Preissystem, unternehmerische Tätigkeit Nachteile Abhängigkeit der Kunden Abhängigkeit vom Anlagenbetreiber, unternehmerische Tätigkeit! günstige Finanzierung, Aufgrund Wettbewerbsbedingungen Einnahmemöglichkeitder Gemeinde, Gebühren statt Preise, nur kostendeckend ggf. Anschluss und Benutzungszwang, Was passiert bei politischen Veränderungen? Unterschiedliche Organisationen Netz- Eigentümer Anlagenbetreiber = Netzbetreiber Netzbetreiber- Gesellschaft Anlagenbetreiber Genossenschaft, GmbH o.ä. Gemeinde Finanzierung Rel. einfach aufwendiger einfach Förderung Netz: Bafa(Biogas) + (noch) KfW Netz + KfW Hausstationen + ggf. KfW Speicher Netz: Bafa(Biogas) + (noch) KfW Netz + KfW Hausstationen + ggf. KfW Speicher Health Check Nur unter best. Bedingungen Ja, aber Abh. von Förderbedarfsermittlungund Mittel im Topf, max. 150 T. + nationaler Eigenanteil Achtung! Empfehlung Gemeindewerke Netz: Bafa(Biogas) + (noch) KfW Netz + KfW Hausstationen + ggf. KfW Speicher Ja, aber Abh. von Förderbedarfsermittlungund Mittel im Topf, max. 75% der förderf. Invest. Health Check Mittel sind nur noch zeitlich begrenzt abrufbar, die regionalen Töpfe sind z.t. ausgeschöpft! Aufgrund der Novellierung des KWKG wurden die Bafa-Mitteldeutlich erhöht (100 /m), dafür werden die zus. KfW-Mittel (20 /m) vorauss. im September gestrichen! Betreiber befragen, Bürger informieren, Interesse abfragen, Daten zusammentragen, auswerten, Bierdeckel -Kalkulation=> bei erkennbarer Sinnhaftigkeit=> Bankengespräch und KfW-Antragstellung!

3 Stichwort Umsatzsteuer 1. Unter welchen Bedingungen sind "Gemeindewerke" als Netzeigentümer Vorsteuerabzugsfähig? 2. Wodurch kann die Vorsteuerbefreiung "in Gefahr geraten" -bspw. bei der Verpachtung / Vermietung des Netzes an einen privaten Betreiber? => Finanzamt Stichwort Abschreibung 3. Auf welche Weise muss die Abschreibung bei der Gebührenfestlegung bzw. Pacht / Miete berücksichtigt werden? -Insbesondere mit Blick auf den Kapitaldienst 4. Über welchen Zeitraum kann das Netz abgeschrieben / finanziert werden? - Unterschied zu eg/gmbh usw. => Gemeinde-und Städtetag, Verband kommunaler Unternehmen, Finanzamt Stichwort Marktpreise, Wettbewerb, Förderung, "marktfähige Preise" 5. Auf welche Bereiche bezieht sich diese Forderung (EU Wettbewerbsrecht): Wärmepreise -auch eines Dritten? bzw. Netzpacht/miete? 6. Wie verhalten sich die Aussagen zu den "marktfähigen Preisen" zu der daraus mglw. resultierenden Gewinnen der Gemeinde (als Netzeigentümerin)? 7. Welche weiteren Förder-und Kofinanzierungsprogrammekönnen in Anspruch genommen werden? EU, Bund, Land,? => Ministerien: MELUR, MWV, IM; Kommunalaufsicht, Energieagentur Stichwort Pacht, Miete, Aufgabenübertragung 8. Gibt es Unterschiede bei der Durchführung von Aufgabenübertragungen an einen privaten Dritten? -Verpachtung? / Vermietung? / Leasing? => Finanzamt, Kommunalaufsicht, MELUR Stichwort Anschluss-+ Benutzungszwang, "Ahrensburg"-Urteil, Gemeindeeigentum 9. Ist bei Gemeindeeigenen Netzen ein Anschluss-+ Benutzungszwang unumgänglich? - Was wären Alternativen? 10. Ist ein Anschluss- + Benutzungszwang auch bei der Netzverpachtung / vermietung anwendbar? - Was wären die Alternativen? 12

4 Stichwort Anschluss-+ Benutzungszwang, "Ahrensburg"-Urteil, Gemeindeeigentum 9. Ist bei Gemeindeeigenen Netzen ein Anschluss-+ Benutzungszwang unumgänglich? - Was wären Alternativen? 10. Ist ein Anschluss- + Benutzungszwang auch bei der Netzverpachtung / - vermietung anwendbar? - Was wären die Alternativen? Stichwort Betätigungsfeld 15. Darf ein "Gemeindewerk" / eine eg (o.ä.) ihr Tätigkeitsfeld ausweiten? - Errichtung von Anlagen - bspw. zur Stromgewinnung? => Kommunalaufsicht, Gemeinde-und Städtetag, Verband kommunaler Unternehmen, Finanzamt => Ministerien: MELUR, MWV, IM Stichwort Förderung 16. Wer stellt den Health-Check-Antrag? => MELUR, LLUR, AktivRegion Stichwort Förderung, Rechtsform/Körperschaft 17. Wer ist für welche Fördermittel zuwendungsberechtigt? --> Health-Check-Mittelnur für Körperschaft öffentlichen Rechts oder auch für privatrechtliche Unternehmen (z.b. eg, GmbH&CoKG..) => Energieagentur, MELUR Stichwort Finanzierung, Verschuldung, Fehlbetragszuweisung 18. Welche Möglichkeiten gibt es, damit eine "eigentlich" überschuldete Gemeinde in eine Wärmenetz-infrastruktur dennoch investieren kann? => Kommunalaufsicht, Gemeinde-und Städtetag, Verband kommunaler Unternehmen, Finanzamt Stichwort Finanzierung, Verschuldung, Fehlbetragszuweisung 18. Welche Möglichkeiten gibt es, damit eine "eigentlich" überschuldete Gemeinde in eine Wärmenetz-infrastruktur dennoch investieren kann? => Kommunalaufsicht, Gemeinde-und Städtetag, Verband kommunaler Unternehmen, Finanzamt

5 Anlage was wird benötigt: Satzung über die öffentliche Nah- und Fernwärmeversorgung der Gemeinde darin zu regeln: Anschluss + Benutzungsrecht, Begrenzung des Anschlussrechtes, Anschlusszwang, Benutzungszwang, Übergangsregelung(!!!!) üblichen Verträge Gebührenordnung Gemeindewerke Ausschuss o.ä. zur Sicherstellung des Gemeinde-/ Bürgerinteresses! entsprechende Regelungen / Vereinbarungen zwischen Gemeinde und Amt was wird benötigt? -Akteure Amt was wird benötigt? -Verträge Amt Gemeinde Gemeinde Energieanlagen- Betreiber BGA / Holzheizwerk / Netzgesellschaft (eg / Gemeindewerke) Wärmenetz Dienstleister Energieanlagen- Betreiber Netzgesellschaft (eg / Gemeindewerke) Dienstleister/ Stadtwerke Reservesystem Bürger Hausübergabestationen Bürger

6 was wird benötigt? -Systeme BGA / Holzheizwerk / Netzgesellschaft (eg / Gemeindewerke) Wärmenetz Schaffung von Synergien Gemeinde- und Ämterübergreifende Zusammenarbeit? Beauftragen eines gemeinsamen Dienstleisters/ Netzbetreibers? bestehende Stadtwerke Optimierung des Abrechnungswesens? Gemeinsamer Einkauf? Reservesystem Hausübergabestationen Anschluss- und Benutzungszwang Anschluss- und Benutzungszwang XXX Allgemeines (1) Die Gemeinde... betreibt aus Gründen des öffentlichen Wohls, insbesondere zum Zweck der Reinhaltung der Luft und zur Verbesserung der Infrastruktur, durch die Gemeindewerke... mehrere Nah- und Fernwärmenetze. (2) Die Nah- und Fernwärmenetze dienen zur Versorgung mit Wärme zu Heizzwecken, der Aufbereitung von Warmwasser, der Wärme für Kühlanlagen und allen sonstigen geeigneten Verwendungszwecken. (3) Das Versorgungsgebiet der Nah- und Fernwärmenetze ergibt sich aus dieser Satzung als Bestandteil der beigefügten Anlage. X Anschlusszwang (1) Jeder Eigentümer eines im Versorgungsgebiet liegenden Grundstücks, auf dem Wärme für Raumheizung, Warmwasser oder sonstige Niedertemperaturzwecke verbraucht wird, ist verpflichtet, sein Grundstück an die Fernwärmeversorgungsanlagen anzuschließen. (Anschlusszwang) Sind auf dem Grundstück weitere Gebäude geplant, in denen Wärme benötigt wird, so ist jedes dieser Gebäude anzuschließen. (2) Die Errichtung von Wärmeerzeugungsanlagen für die in XXX genannten Zwecke ist nicht gestattet. (3) Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Verlegung und Unterhaltung von Fernwärmeleitungen, die zur Versorgung ihres Grundstücks dienen, zu dulden. Diese Duldung gilt auch für den Fall, wenn zur Versorgung anderer Grundstücke mit Fernwärme die Inanspruchnahme des eigenen Grundstücks nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu vermeiden wäre. Eine entsprechende Dienstbarkeit ist mit dem Eigentümer gegen ortsübliches Entgelt zu vereinbaren. (4) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, so tritt der Erbbauberechtigte an die Stelle des Eigentümers nach Maßgabe dieser Satzung

7 Anschluss- und Benutzungszwang Y Benutzungszwang (1) Der Eigentümer und die obligatorischen Nutzungsberechtigten der angeschlossenen Grundstücke sind verpflichtet, ihren gesamten Wärmebedarf für Heizzwecke im Sinne der in XXX genannten Zwecke ausschließlich aus dem Wärmeversorgungsnetz zu decken (Benutzungszwang). Diese Verpflichtung obliegt Grundstückseigentümern, den diesen gleichstehenden Berechtigten sowie sämtlichen Bewohnern der Gebäude und sonstigen Wärmeverbrauchern. (2) Der Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen für die in XXX genannten Zwecke ist nicht gestattet Anschluss- und Benutzungszwang Z Befreiung von Anschluss und Benutzungszwang (1) Die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang wird auf Antrag erteilt, soweit am Tag des Inkrafttretens dieser Satzung bereits fertiggestellte Bauwerke mit immissionsfreien Heizungsanlagen ausgestattet sind oder soweit für am Tage des Inkrafttretens dieser Satzung im Bau befindliche Bauwerke die Ausstattung mit einer immissionsfreien Anlage eingeplant ist. (2) Als nicht immissionsfrei sind anzusehen: Kohle-, Koks-, Holz- Gas- und Ölheizungen. Der Betrieb von Kaminen und Kachelöfen, die in erster Linie nicht der Raumheizung dienen, bleibt von diesen Vorschriften unberührt. (3) Für Bauwerke, die am Tage des Inkrafttretens dieser Satzung a) bereits hergestellt sind und keine immissionsfreie Heizungsanlage haben, b) im Bau befindlich sind und für die keine immissionsfreie Heizungsanlage eingeplant ist, wird bis zur notwendigen Erneuerung der eingebauten oder eingeplanten Heizungsanlage, jedoch höchstens für einen Zeitraum von fünf/zehn/fünfzehn Jahren bei nicht immisionsfreien Anlagen seit Inkrafttreten dieser Satzung Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang erteilt Gerichtsurteile zum Thema Anschluss- und Benutzungszwang Gerichtsurteile A) Grundlegend ist zunächst das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 9. Juli 2002, das sogenannte "Börnsen-Urteil", (Aktenzeichen: KZR 30/00). Gegenstand der Entscheidung ist die Praxis einer Gemeinde, durch grundbuchrechtliche Eintragungen dafür Sorge zu tragen, dass die Gebäude in einem Neubaugebiet nicht dezentral unter Verwendung fossiler Brennstoffe, sondern mit Nahwärme aus einem Blockheizkraftwerk versorgt werden. Die Entscheidung stellt klar, dass ein Anschlussund Benutzungszwang zugunsten des Blockheizkraftwerksbetreibers,mit dem vorrangig Ziele des Umwelt- und Klimaschutzes verfolgt werden, nicht wettbewerbsoder kartellrechtswidrig ist

8 Gerichtsurteile Gerichtsurteile B) Wesentlich ist weiterhin die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 2004 (Aktenzeichen: CN 1.04). Mit diesem sogenannten "Ahrensburg-Urteil" hat das Gericht bestätigt, dass privatrechtliche Betriebsführungsmodelle auf der Grundlage eines Anschluss- und Benutzungszwangs, also eine satzungsgemäße Übertragung der Nahwärmeversorgung auf private Dritte mit dem Ziel des Umwelt- und Klimaschutzes möglich sind, wenn und soweit wirksame Kontroll- und Einflussmöglichkeiten der Gemeinde gewährleistet bleiben. In der Entscheidung werden Beispiele für wirksame Kontroll- und Einflussmöglichkeiten aufgeführt. C) Von grundlegender Bedeutung ist ferner die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25. Januar 2006, sog. "Wahlstedt-Urteil", (Aktenzeichen: 8 C 13/05). Gegenstand der Entscheidung ist die Ermächtigung der Gemeinden durch das Landesrecht zum Anschluss- und Benutzungszwang aus Gründen des Klimaschutzes. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht bestätigt, dass Landesrecht, das den kommunalen Satzungsgebern gestattet, einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung aus Gründen des Klimaschutzes anzuordnen, nicht gegen Bundesverfassungsrecht oder Europarecht verstößt

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

openwebinars Konzeptbeschreibung

openwebinars Konzeptbeschreibung openwebinars Konzeptbeschreibung Kurzüberblick für Webinar Anbieter Inhaltsverzeichnis KURZÜBERBLICK 3 VERMARKTUNG 3 HONORARE / PROVISION 4 NUTZUNGSRECHTE 5 QUALITÄTSKONTROLLE 5 openwebinars Konzeptbeschreibung

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Rechtlicher Rahmen der Entwicklung des Berliner Fernwärmenetzes

Rechtlicher Rahmen der Entwicklung des Berliner Fernwärmenetzes Rechtlicher Rahmen der Entwicklung des Berliner Fernwärmenetzes Vortrag und Diskussion auf dem Netzlabor zur Fernwärme 17.03.2015 Rechtsanwalt Dr. Klaus-Martin Groth Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Titel 1

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v.

Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v. Stellungnahme des Fachverbandes Biogas e.v. zu dem Hinweisverfahren Netzverträglichkeitsprüfung gegenüber der Clearingstelle EEG (Aktenzeichen 2013/20). Ergibt sich aus dem EEG 2009/EG 2012 ein Anspruch

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

2) Die Genossenschaft und ihre Mitgliedsformen

2) Die Genossenschaft und ihre Mitgliedsformen Nahwärmeversorgung Klein Meckelsen Informationen im Überblick 1) Das Wärmekonzept - Die Idee mit der Genossenschaft - Was ist konkret anders als bisher? - Wer kann mitmachen? 2) Die Genossenschaft und

Mehr

in der Fassung vom

in der Fassung vom Satzung der Stadt Mosbach über den Anschluss und die Benutzung der Fernwärmeversorgung für das Gebiet der Waldstadt (- FwVS-Waldstadt) in der Fassung vom 19.10.2011 Gemäß der 4 und 11 der Gemeindeordnung

Mehr

Stadtwerke in Stuttgart. SPD Kreiskonferenz 21.05.2012 Jürgen Schmid

Stadtwerke in Stuttgart. SPD Kreiskonferenz 21.05.2012 Jürgen Schmid Stadtwerke in Stuttgart SPD Kreiskonferenz 21.05.2012 Jürgen Schmid Wir wollen Stadtwerke Politisch, weil wir für eine ökologische, preisgünstige und sichere Versorgung der Bürger eintreten Ordnungsrechtlich,

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

M-RaT: Mediation am Telefon

M-RaT: Mediation am Telefon M-RaT: Mediation am Telefon für jede Zielgruppe Seite 1 / März 2012 Agenda 1. Was ist M-RaT? 2. Was ist Mediation? 3. Vorteile von M-RaT 4. Wann kann M-RaT genutzt werden? 5. Vorgehen im Ernstfall Seite

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Gute Ideen sind einfach:

Gute Ideen sind einfach: SWE Wärme compact Gute Ideen sind einfach: Ihre neue Heizung von uns realisiert. Der Heizvorteil für Clevere. SWEWärme compact : Ihr Heizvorteil Wir investieren in Ihre neue Heizung. Eine neue Heizung

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch

Fragen und Antworten zum Thema. Lieferanspruch Fragen und Antworten zum Thema Lieferanspruch Was ist der Lieferanspruch und warum tritt er in Kraft? Der Lieferanspruch ist in den Satzungen der Nordzucker Holding AG und der Union-Zucker Südhannover

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1 Rund um das Auto Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1. Zu diesem Fahrzeug sagt man auch Pkw oder Wagen. 2. kein neues Auto, aber viel billiger

Mehr

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren

Infoveranstaltung 28.05.2009. Vergabeverfahren Infoveranstaltung 28.05.2009 Vergabe von Aufträgen in Projekten Der Projektträger ist in der Projektumsetzung an die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit von Ausgaben gebunden. Hierfür sind im

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Breitbandversorgung. Ausschreibung des Netzbetriebs der interkommunalen Zusammenarbeit Markgräflerland

Breitbandversorgung. Ausschreibung des Netzbetriebs der interkommunalen Zusammenarbeit Markgräflerland Breitbandversorgung Ausschreibung des Netzbetriebs der interkommunalen Zusammenarbeit Markgräflerland Die Ausschreibung Nach Art. 87 f Abs. 2 Grundgesetz dürfen nur Privatunternehmen Telekommunikationsdienstleistungen

Mehr

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen

Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.

Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten. Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel. Steuerliche Vergünstigungen in Sanierungsgebieten Dipl.Kfm. Michael Nauen Steuerberater Ketziner Str. 6 14641 Nauen Tel.03321/4456-0 Welche Aufwendungen sind betroffen? - Herstellungskosten für Modernisierungs-und

Mehr

Energieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis

Energieberatung. Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH. Fragen rund um den Energieausweis Beratung Konzept Planung Begleitung Förderungen Zuschüsse DIE ZUKUNFT ÖKOLOGISCH VORBILDLICH Fragen rund um den Energieausweis Energieausweis nach EnEV 2009 Bei Vermietung oder Veräußerung eines Gebäudes

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT

EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT EHESCHEIDUNG NACH DEM POLNISCHEN RECHT Die Ehescheidung nach dem polnischen Recht erfolgt nach dem Familien- und Vormundschaftsgesetzbuch (Kodeks Rodzinny i Opiekuńczy). Man muss hierbei zwischen der Scheidung

Mehr

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende

Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die

Mehr

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 (Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 RA Mag. Michael Pilz www.jus.at I. Exekutive Pfändung und Verwertung von Internet-Domains Was soll gepfändet

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung 2.1 Erneuerung von Gebäuden, abgeschlossenen Wohn- und Gewerbeeinheiten 2.2 Empfängerin oder Empfänger

Mehr

Urteil des OLG Oldenburg:

Urteil des OLG Oldenburg: Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14

Mehr

Hier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle.

Hier sehen Sie Ihren direkten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten. Hier finden Sie Ihre Angaben zum Verbrauch bzw. zur Verbrauchsstelle. Erläuterung Rechnung und Gebührenbescheid Kundennummer: Unsere Kunden sind für uns zwar keine Nummern, aus verwaltungstechnischen Gründen ist eine solche namentliche Zuordnung allerdings notwendig. Bitte

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

KWK kann s besser. Was ist Kraft-Wärme-Kopplung? Folie 1

KWK kann s besser. Was ist Kraft-Wärme-Kopplung? Folie 1 Was ist Kraft-Wärme-Kopplung? Folie 1 Grundprinzip Effizienz Wirkungsgrad Getrennte Energieerzeugung Strom und Wärme werden unabhängig voneinander in getrennten Prozessen erzeugt (Kraftwerk oder Heizkessel)

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Bitte übermitteln Sie uns den ausgefüllten Fragebogen bis zum 27. Oktober 2008

Bitte übermitteln Sie uns den ausgefüllten Fragebogen bis zum 27. Oktober 2008 Für Fragen zum Fragebogen steht Ihnen Frau DI Stephanie Novak gerne zur Verfügung. Sie erreichen sie telefonisch unter: 01/ 533 87 47 25; oder per e-mail: novak@oir.at Bitte übermitteln Sie uns den ausgefüllten

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Hausschild und Zertifikat für das dena-gütesiegel Effizienzhaus, hier mit dem Standard Effizienzhaus 55.

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB

Lösung Fall 23. Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB Lösung Fall 23 Frage 1: Ansprüche des G gegen S Anspruch des G gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus 1147, 1192 Abs.1 BGB G könnte einen Anspruch gegen S auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus

Mehr

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal Vertrag über die Bereitstellung einer Option für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Innovative Energie für Pullach GmbH und die Versorgung mit Fernwärme bis ans Grundstück (Optionsvertrag - Grundstück)

Mehr

Strom für Gewerbekunden. heidelberg XL STROM und heidelberg XXL STROM: Passgenaue Versorgungsangebote auch in großen Größen.

Strom für Gewerbekunden. heidelberg XL STROM und heidelberg XXL STROM: Passgenaue Versorgungsangebote auch in großen Größen. Strom für Gewerbekunden heidelberg XL STROM und heidelberg XXL STROM: Passgenaue Versorgungsangebote auch in großen Größen. 2 Strom Gewerbe Stadtwerke Heidelberg Energie Wir setzen die Wirtschaft unter

Mehr

Expertenanhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin 12. Dezember 2012

Expertenanhörung im Abgeordnetenhaus von Berlin 12. Dezember 2012 12. Dezember 2012 Dr. Philipp Boos Boos Hummel & Wegerich Rechtsanwälte Zimmerstraße 56 101117 Berlin Tel.: 030-2009547-0 Fax: 030-2009547-19 post@bhw-energie.de Konzessionsverfahren Recht auf Re-Kommunalisierung

Mehr

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation

Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation Dokumentation für die software für zahnärzte der procedia GmbH Onlinedokumentation (Bei Abweichungen, die bspw. durch technischen Fortschritt entstehen können, ziehen Sie bitte immer das aktuelle Handbuch

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Auf Grund von 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 mit der Änderung vom

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Beschreibung Strom Gas Wasser

Beschreibung Strom Gas Wasser Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden, Sie haben sich entschieden, in der Gemeinde Grefrath einen Neubau zu errichten oder möchten die Hausanschlüsse in einem bereits bestehenden Objekt verändern

Mehr

ALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen

ALEMÃO. Text 1. Lernen, lernen, lernen ALEMÃO Text 1 Lernen, lernen, lernen Der Mai ist für viele deutsche Jugendliche keine schöne Zeit. Denn dann müssen sie in vielen Bundesländern die Abiturprüfungen schreiben. Das heiβt: lernen, lernen,

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Wärmenetze im ländlichen Raum

Wärmenetze im ländlichen Raum Wärmenetze im ländlichen Raum Eine vielversprechende Möglichkeit Gemeinden fit für die Zukunft zu machen Informationen - Anregungen - Diskussion Peter Bielenberg Dipl.-Ing. Energie- & Verfahrenstechnik,

Mehr

RWE Erdgas KWK-Verpachtung White Label

RWE Erdgas KWK-Verpachtung White Label RWE Erdgas KWK-Verpachtung White Label Die Lösung zur Optimierung der Wärme- und Stromversorgung ohne Investitionen SEITE 1 RWE Kraft-Wärme-Kopplung Energieerzeugung preiswert und effizient Wärme und Strom

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht

Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht Betriebliche Altersversorgung im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Versicherungsrecht Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M. Seite 1 BetrAV eine Schnittstellenmaterie Die Betriebliche Altersvorsorge ist

Mehr

Wir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Bewerbung, da in jedem Halbjahr nur eine limitierte Anzahl an Bündnissen bewilligt werden können.

Wir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Bewerbung, da in jedem Halbjahr nur eine limitierte Anzahl an Bündnissen bewilligt werden können. Ich bin ein LeseHeld Bewerbungsformular zur Teilnahme am Leselernförderprojekt des Borromäusverein e.v. im Rahmen des Programms Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung des Bundesministeriums für Bildung

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Landes-Arbeits-Gemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Rheinland-Pfalz e.v.

Landes-Arbeits-Gemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Rheinland-Pfalz e.v. Landes-Arbeits-Gemeinschaft Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen Rheinland-Pfalz e.v. Wer sind wir? Wir sind ein Verein. Wir setzen uns für Menschen mit Behinderung ein. Menschen mit Behinderung sollen überall

Mehr

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die

Mehr

EEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren

EEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren EEWärmeG Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren Alexander Wölflick Geschäftsführer Haydn Energie Consult GmbH - HEC Übersicht

Mehr

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)

Anlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage

Mehr

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr. 2183. Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2183 Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 20 3 Absatz 1 des Dekrets der Wallonischen Region vom 27.

Mehr

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG

Wechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80

Mehr

RundumWärme NATÜRLICH WÄRME. Ihre passende Wärmelösung

RundumWärme NATÜRLICH WÄRME. Ihre passende Wärmelösung RundumWärme NATÜRLICH WÄRME Ihre passende Wärmelösung PASSEND FÜR SIE Das Wärmekonzept für Ihren Neubau oder Ihre Sanierung Einfach, zuverlässig, günstig so wünschen sich unsere Kunden Ihre neue Wärmeversorgung.

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

s- Sparkasse Die Ausbildung ist schon mal gesichert! Die Sparkassen-KinderleichtVorsorge. Sparkassen-Finanzgruppe

s- Sparkasse Die Ausbildung ist schon mal gesichert! Die Sparkassen-KinderleichtVorsorge. Sparkassen-Finanzgruppe s- Sparkasse Die Ausbildung ist schon mal gesichert! Die Sparkassen-KinderleichtVorsorge. Sparkassen-Finanzgruppe Sorgenfreie und sichere Zukunft für Ihr Kind. Die Sparkassen- KinderleichtVorsorge. Mit

Mehr

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können.

In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Tutorial: Wie erfasse ich einen Termin? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie einen Termin erfassen und verschiedene Einstellungen zu einem Termin vornehmen können. Neben den allgemeinen Angaben zu einem

Mehr

DAS KRAFTWERK IST ZENTRALE ENERGIEERZEUGUNG NOCH ZEITGEMÄSS?

DAS KRAFTWERK IST ZENTRALE ENERGIEERZEUGUNG NOCH ZEITGEMÄSS? Lange gab es nur einen Weg: Man bediente sich des offenen Feuers. * * * Die Verbrennung von Holz, Ölen, Fetten, Wachsen und Kohle wurde Jahrtausende lang zur Gewinnung von Licht und Wärme genutzt. 15.11.1856

Mehr

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten

Mehr

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen 42 Wesentliche Änderungen Fassung vom 30.12.2004: Kapitel 3: Beschreibung des Verfahrens Barzahlungen an Kunden Gesetzestext 42 42 Auszahlung der Geldleistungen Geldleistungen nach

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Was heißt das Was soll das?

Was heißt das Was soll das? Viele Kunden der Telekom bekommen diese Tage Post der Telekom : Entweder bekommen sie Angebote das Telefon auf VoIP umzustellen oder die Telekom-Kunden bekommen gleich die Kündigung verbunden mit der Aufforderung

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

2.1 Präsentieren wozu eigentlich?

2.1 Präsentieren wozu eigentlich? 2.1 Präsentieren wozu eigentlich? Gute Ideen verkaufen sich in den seltensten Fällen von allein. Es ist heute mehr denn je notwendig, sich und seine Leistungen, Produkte etc. gut zu präsentieren, d. h.

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

Alles für die Sicherheit: Das Kompetenzzentrum Kritische Infrastrukturen e. V.

Alles für die Sicherheit: Das Kompetenzzentrum Kritische Infrastrukturen e. V. Alles für die Sicherheit: Das Kompetenzzentrum Kritische Infrastrukturen e. V. KAT 12 15.09.2011 Berlin-Adlershof 15. September 2011 KKI e.v. 15.September 2011 Seite 2 Übersicht Kritische Infrastrukturen

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr