Flash Eurobarometer 364 WAHLRECHT BERICHT

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1 Flash Eurobarometer WAHLRECHT BERICHT Befragung: November 2012 Veröffentlichung: März 2013 Diese Umfrage wurde von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Justiz in Auftrag gegeben und von der Generaldirektion Kommunikation koordiniert. Dieses Dokument gibt nicht die Meinung der Europäischen Kommission wieder. Die darin enthaltenen Interpretationen oder Ansichten sind ausschlieβlich die der Autoren. Flash Eurobarometer - TNS Political & Social

2 Flash Eurobarometer Wahlrecht Durchgeführt von TNS Political & Social im Auftrag der Europäischen Kommission, Generaldirektion Justiz Koordiniert von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Kommunikation (DG COMM Forschung und Verfassen von Reden )

3 INHALT EINLEITUNG... 2 WICHTIGSTE ERGEBNISSE... 5 I. WISSEN DER EU-BÜRGER ZU IHREN WAHLRECHTEN... 8 II. VOLLE POLITISCHE PARTIZIPATION DER EU-BÜRGER Verlust des Wahlrechts im Ursprungsland Erwerb des Wahlrechts im Wohnsitzland III. HÖHERE BETEILIGUNG AN DEN EUROPAWAHLEN IV. WAHL DER KANDIDATEN BEI EUROPA- UND KOMMUNALWAHLEN Wohnsitzland oder Ursprungsland Nicht-inländische EU-Bürger als Kandidaten bei Europawahlen Nicht-inländische EU-Bürger als Kandidaten bei Kommunalwahlen ANHANG Technische Hinweise Fragebogen Tabellen 1

4 EINLEITUNG 1993 führte der Vertrag von Maastricht die Unionsbürgerschaft ein, die den Bürgern aller EU-Staaten eine Reihe eindeutiger Rechte verlieh. 1 Die Unionsbürgerschaft ersetzt nicht die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats. Sie ergänzt die damit verbundenen Rechte und Pflichten, zu denen auch das Wahlrecht zählt und hier insbesondere das Recht, bei Europawahlen und Kommunalwahlen in dem Staat, in dem die betreffende Person ihren Wohnsitz hat, zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen. 2 Diese Flash-Eurobarometer-Umfrage zur Unionsbürgerschaft (Nr. ) ist eine Fortführung früherer Umfragen (FL: , FL213: 2007). Sie untersucht das Wissen der EU-Bürger zu ihren Wahlrechten, ihre Meinung zum Wahlrecht für Unionsbürger, deren Wohnsitz sich in einem anderen EU-Staat befindet, als dem, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, und Möglichkeiten, die Beteiligung an der Wahl zum Europäischen Parlaments zu erhöhen. Anmerkung zur Methodik dieser Umfrage Die Interviews wurden in der Zeit zwischen dem 5. und 7. November 2012 telefonisch (Festnetz und Mobilfunknetz) in für das jeweilige Land repräsentativen Stichproben von EU-Bürgern im Alter von 15 Jahren und älter geführt, die in den 27 Mitgliedstaaten leben. In den meisten Ländern entspricht die Größe der Stichprobe aus der Zielgruppe Interviews; insgesamt wurden Interviews durchgeführt. Die statistischen Ergebnisse wurden gewichtet, um bekannte demografische Abweichungen zu korrigieren. Im Anhang dieses Berichts finden sich genauere Informationen zum methodischen Vorgehen bei dieser Umfrage en.pdf 2

5 Dieser Bericht verwendet die offiziellen Abkürzungen für die einzelnen Länder. Die Bedeutungen der in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen lauten wie folgt: ABKÜRZUNGEN EU27 Europäische Union 27 Mitgliedstaaten BE BG CZ DK DE EE EL ES FR IE IT CY LT LV LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE UK Belgien Bulgarien Tschechische Republik Dänemark Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Irland Italien Republik Zypern Litauen Lettland Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden Vereinigtes Königreich 3

6 ************** Die Eurobarometer-Website finden Sie unter folgender Adresse: Wir möchten die Gelegenheit nutzen, uns bei allen Personen auf dem ganzen Kontinent zu bedanken, die sich die Zeit genommen haben, an dieser Befragung teilzunehmen. Ohne ihre aktive Beteiligung wäre diese Studie nicht möglich gewesen. 4

7 WICHTIGSTE ERGEBNISSE Wissen der EU-Bürger zu ihren Wahlrechten Die Mehrheit der EU-Bürger ist sich ihrer Wahlrechte auf lokaler und europäischer Ebene bewusst. Was die Europawahl betrifft, so hat dieses Wissen in den letzten Jahren signifikant zugenommen. Eine Mehrheit der EU-Bürger glaubt jedoch fälschlicherweise, dass ihre Wahlrechte auch Wahlen auf nationaler und regionaler Ebene umfassen. 72% wissen, dass ein EU-Bürger, der in ihrem Land lebt, das Recht hat, bei Wahlen zum Europäischen Parlament zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Die Kenntnisse in diesem Bereich haben sich seit 2007, als 54% der Befragten die richtige Antwort gaben, weiter verbessert. In allen Ländern ist eine absolute Mehrheit der Befragten mit diesem Recht vertraut. 66% wissen, dass ein EU-Bürger, der in ihrem Land lebt, das Recht hat, bei Kommunalwahlen zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen. In einigen Ländern haben im Vergleich zu 2007 inzwischen deutlich mehr Befragte Kenntnis von diesem Recht, insbesondere unter den Befragten in der Slowakei (+56 Prozentpunkte), Ungarn (+44), Litauen und Polen (beide +41). 41% der Befragten wissen, dass ein EU-Bürger, der in ihrem Land lebt, nicht berechtigt ist, bei Wahlen zum nationalen Parlament zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen. In Ländern, in denen Regionalwahlen abgehalten werden, weiß gerade etwas mehr als ein Drittel der Befragten (35%), dass ein EU-Bürger, der in ihrem Land lebt, nicht das Recht hat, bei regionalen Wahlen zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Volle politische Partizipation der EU-Bürger Die Europäer wären bereit, EU-Bürgern, die in ihrem Land leben, ohne dessen Staatsangehörigkeit zu besitzen, uneingeschränkte Wahlrechte zu verleihen. Sie wären ebenfalls damit einverstanden, dass diese Rechte jenen EU-Bürgern erhalten bleiben sollten, die nicht mehr in ihrem Ursprungsland leben. Fast zwei Drittel (65%) der Europäer fänden es nicht gerechtfertigt, wenn EU- Bürger, die in einem anderen EU-Land wohnen als dem, aus dem sie stammen, ihr Wahlrecht bei nationalen Wahlen verlieren würden diese Meinung wird in allen Ländern von den meisten Befragten vertreten. (neue Frage) 5

8 67% sind der Ansicht, dass ein EU-Bürger, der in einem EU-Land lebt, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, das Recht haben sollte, bei nationalen Wahlen in seinem derzeitigen Wohnsitzland zu wählen. Dieses Ergebnis ist seit 2010 deutlich gestiegen (+17 Prozentpunkte) und in allen Ländern vertritt eine Mehrheit der Befragten diese Meinung. 64% sind der Ansicht, dass ein solcher Bürger bei Regionalwahlen das Recht haben sollte, in dem Land, in dem er lebt, zu wählen und sich als Kandidat aufstellen zu lassen vorausgesetzt, dass im betreffenden Land Wahlen auf dieser Ebene stattfinden (+10 Prozentpunkte seit 2010). Befragte, die dafür sind, EU-Bürger bei nationalen Wahlen in dem Land wählen zu lassen, in dem sie leben, dessen Staatsangehörigkeit sie aber nicht besitzen, sind ebenfalls eher geneigt, diesen Personen das Recht zuzugestehen, bei Regionalwahlen zu wählen und sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Nahezu acht von zehn Befragten (79%) sind dieser Ansicht, im Vergleich zu 34% derjenigen, die im Übrigen meinen, nicht-inländische EU-Bürger sollten nicht bei nationalen Wahlen in ihrem Wohnsitzland wählen dürfen. Höhere Beteiligung an den Europawahlen Die Mehrheit der Befragten meint, dass die Verfügbarkeit von mehr Informationen zu den Kandidaten, den Parteien und den Wahlen zum Europäischen Parlament sowie dem Einfluss der EU auf das tägliche Leben die Wahlbeteiligung erhöhen würde. Mehr als acht von zehn (84%) stimmen der Aussage zu, dass die Beteiligung an den Europawahlen höher wäre, wenn mehr Informationen zu folgenden Themen zur Verfügung gestellt würden: o o o den Wahlen zum Europäischen Parlament dem Einfluss der Europäischen Union auf das tägliche Leben die Programme und Ziele der Kandidaten und Parteien im Europäischen Parlament. Nahezu drei Viertel (73%) der Befragten denken, dass die Wahlbeteiligung steigen würde, wenn die politischen Parteien in allen Wahlkampfmaterialien deutlich machen würden, welcher europäischen politischen Partei sie angehören. 62% meinen, die Wahlbeteiligung läge höher, wenn die Wahlen in der gesamten Europäischen Union am gleichen Tag stattfinden würden, und ein ebenso hoher Anteil der Befragten ist der Ansicht, dass mehr Menschen wählen würden, wenn die europäischen politischen Parteien einen Kandidaten für das Amt des EU- Kommissionspräsidenten vorschlagen würden. 6

9 Wahl der Kandidaten bei Europa- und Kommunalwahlen Die öffentliche Meinung zeigt sich bei der Entscheidung zwischen Europawahl-Kandidaten von Listen des Wohnsitzlandes oder des Ursprungslandes recht gespalten. Die Hälfte der Befragten ist der Auffassung, dass die Aufnahme von Staatsbürgern anderer EU-Länder auf die Kandidatenlisten die Wahlbeteiligung erhöhen könnte. Geringfügig mehr Befragte geben an, dass sie, wenn sie in einem anderen EU- Land leben würden, lieber für einen Kandidaten aus ihrem Wohnsitzland stimmen würden (48%) als für einen Kandidaten aus ihrem Ursprungsland (42%). Befragte, die meinen, dass nicht-inländische EU-Bürger das Wahlrecht in ihrem Wohnsitzland erhalten sollten, sind eher geneigt, einen Kandidaten aus dem Wohnsitzland vorzuziehen (54% gegenüber 36% für das Ursprungsland), während Befragte, die denken, das Wahlrecht im Wohnsitzland sollte nicht zugestanden werden, eher dazu neigen, Kandidaten aus ihrem Ursprungsland vorzuziehen (55% gegenüber 36% für das Wohnsitzland). Die Hälfte der Europäer (50%) ist der Meinung, dass die Aufnahme von Staatsbürgern anderer EU-Länder auf eine Kandidatenliste dieser Liste mehr Stimmen einbringen könnte das entspricht einer Steigerung von acht Prozentpunkten seit % denken, dass Kandidaten, die Staatsangehörige anderer EU-Länder sind, die Beteiligung bei Kommunalwahlen erhöhen könnten. 7

10 I. WISSEN DER EU-BÜRGER ZU IHREN WAHLRECHTEN - Die Mehrheit der EU-Bürger ist sich ihrer Wahlrechte auf lokaler und europäischer Ebene bewusst. Jedoch gibt es ebenfalls eine Mehrheit, die glaubt, dass ihre Wahlrechte auch nationale Wahlen umfassen - Den Befragten wurde eine Reihe von Aussagen zum Wahlrecht in der Europäischen Union vorgelegt und sie wurden gebeten, anzugeben, ob diese richtig oder falsch sind. 4 4 Q1 Bitte sagen Sie mir für jede der Aussagen, die ich Ihnen jetzt vorlese, ob diese richtig oder falsch ist: Ein Unionsbürger der EU, der in (UNSEREM LAND) lebt, hat bei Kommunalwahlen das Recht zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen; Ein Unionsbürger der EU, der in (UNSEREM LAND) lebt, hat bei regionalen Wahlen das Recht zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen (mit regionalen Wahlen ist eine Regierungs- und Verwaltungsebene auf subnationalem Niveau gemeint, die sich zwischen der kommunalen und der staatlichen Ebene situiert); Ein Unionsbürger der EU, der in (UNSEREM LAND) lebt, hat bei Wahlen zum nationalen Parlament das Recht zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen; Ein Unionsbürger der EU, der in (UNSEREM LAND) lebt, hat bei Wahlen zum Europäischen Parlament das Recht zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen (Antworten: Richtig, Falsch, WN/KA) [Anmerkung: Diese Frage wurde 2007 anders formuliert: Tatsächlich sind alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten Unionsbürger. Welche Rechte hat Ihrer Meinung nach ein europäischer Unionsbürger?] 8

11 Nahezu drei Viertel der Befragten (72%) wissen, dass ein EU-Bürger, der in ihrem Land lebt, bei Wahlen zum Europäischen Parlament das Recht hat, zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Die Kenntnisse in diesem Bereich haben sich seit 2007, als 54% der Befragten die richtige Antwort gaben, weiter verbessert. Die Ergebnisse der aktuellen Befragung entsprechen einer Steigerung um fünf Prozentpunkte seit der letzten Umfrage von Zwei Drittel der Befragten konnten richtig antworten, dass ein EU-Bürger, der in ihrem Land lebt, bei Kommunalwahlen das Recht hat, zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen (66%). Dieses Wissen hat seit 2010 leicht abgenommen (-3 Prozentpunkte), der Wert liegt jedoch noch immer bedeutend höher als das Ergebnis von 2007 (37%). Die Mehrheit der Europäer (54%) ist fälschlicherweise der Auffassung, dass Bürger der Europäischen Union, die nicht in ihrem Heimatland leben, bei nationalen Wahlen in ihrem Wohnsitzland das Recht haben, zu wählen oder zu kandidieren. Dieser Glaube hat in den letzten fünf Jahren in beachtlichem Maße zugenommen. Lediglich etwa vier von zehn (41%) antworten richtig, dass die Unionsbürgerschaft kein solches Recht umfasst. Diese Ergebnisse machen insgesamt deutlich, dass die Europäer eher in der Lage sind, richtig anzugeben, über welche Rechte sie bei Wahlen verfügen, als die Rechte zu benennen, über die sie nicht verfügen. Die Ergebnisse zu jedem dieser Rechte werden im nächsten Teil dieses Berichts genau analysiert. 9

12 Wissen zu den Wahlrechten eines EU-Bürgers: Wahlen zum Europäischen Parlament Entwicklung Q1.4 Bitte sagen Sie mir für jede der Aussagen, die ich Ihnen jetzt vorlese, ob diese richtig oder falsch ist: Ein Unionsbürger der EU, der in (UNSEREM LAND) lebt, hat bei Wahlen zum Europäischen Parlament das Recht zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen Antwort: Richtig (korrekte Antwort) Nahezu drei Viertel der Befragten (72%) wissen, dass ein EU-Bürger, der in ihrem Land lebt, bei Wahlen zum Europäischen Parlament das Recht hat, zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Das obige Diagramm zeigt die Entwicklung der Ergebnisse zu dieser Frage seit 2007, aufgeschlüsselt nach Ländern. Die wichtigsten Ergebnisaspekte sind: Eine absolute Mehrheit der Befragten in allen Ländern weiß, dass ein EU-Bürger, der in ihrem Land lebt, bei Wahlen zum Europäischen Parlament das Recht hat, zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen. In Rumänien (82%) und Irland (81%) ist dieses Wissen am meisten verbreitet. In Luxemburg (62%) und Dänemark (63%) hatten die wenigsten Befragten von dieser Tatsache Kenntnis. 10

13 Das Wissen um dieses Recht hat mit einer Ausnahme (Luxemburg, -1 Prozentpunkt) in allen Ländern zugenommen. Tatsächlich lassen sich bei den Befragten in 13 Ländern Steigerungen von 25 Prozentpunkten oder mehr feststellen. Besonders deutlich ist diese Tendenz in Litauen (+41), Ungarn (+39) und Finnland (+30). Luxemburg ist das einzige Land, in dem dieser Wert seit 2007 gesunken ist (-1 Prozentpunkt), der Rückgang ist im Vergleich zum Ergebnis von 2010 noch deutlicher (-8). In vier weiteren Ländern nahm dieses Wissen seit 2010 ebenfalls ab: auf Zypern (-6), in Lettland (-5), Spanien und Estland (beide -1). Allerdings weist der Gesamteindruck, den diese vier Länder seit 2007 vermitteln, Anhaltspunkte für insgesamt zunehmendes Wissen auf. In mehreren Ländern ist der Kenntnisstand der Befragten seit 2010 wesentlich gestiegen: Polen (+30), Bulgarien (+15), Litauen (+14), Griechenland (+11), Rumänien (+10). Die soziodemografische Analyse zeigt, dass mehr Männer als Frauen wissen, dass ein EU-Bürger, der in ihrem Land lebt, bei Wahlen zum Europäischen Parlament das Recht hat, zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen (76% gegenüber 70%). Die Befragten im Alter zwischen 15 und 24 Jahren waren besonders im Verhältnis zu den Jährigen weniger gut informiert (69% gegenüber 75%). Schließlich lässt sich feststellen, dass die Kenntnis des Wahlrechts mit dem Bildungsniveau der Befragten zunimmt. Zwei Drittel der Befragten, die ihre Ausbildung mit 15 Jahren oder vorher beendet haben, waren in der Lage, richtige Angaben zu diesem Wahlrecht zu machen (66%). Es waren jedoch 72% der Befragten, die ihre Ausbildung im Alter zwischen 16 und 19 Jahren abgeschlossen haben, und 76% derjenigen, die ihre Ausbildung mit 20 Jahren oder später beendeten. 11

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15 Wissen zu den Wahlrechten eines EU-Bürgers: Kommunalwahlen Entwicklung Q1.1 Bitte sagen Sie mir für jede der Aussagen, die ich Ihnen jetzt vorlese, ob diese richtig oder falsch ist: Ein Unionsbürger der EU, der in (UNSEREM LAND) lebt, hat bei Kommunalwahlen das Recht zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen Antwort: Richtig (korrekte Antwort) Zwei Drittel der Befragten in der EU wissen, dass ein EU-Bürger, der in ihrem Land lebt, das Recht hat, bei Kommunalwahlen abzustimmen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen (66%). Das obige Diagramm zeigt die Entwicklung der Ergebnisse zu dieser Frage seit 2007, aufgeschlüsselt nach Ländern. Wichtige Aspekte sind: Die Befragten in der Slowakei (84%), Rumänien (77%) und Luxemburg (76%) wissen am häufigsten um dieses Recht, im Vergleich zu 52% der portugiesischen, 56% der österreichischen und 58% der dänischen Befragten. 13

16 In allen Ländern hat dieses Wissen seit 2007 zugenommen. Die deutlichste Steigerung ergibt sich für die Befragten in der Slowakei (+56 Prozentpunkte), Ungarn (+44), Litauen und Polen (beide +41). Die geringste Steigerung zeigt sich bei den Befragten in Spanien und auf Zypern (beide +11). Obwohl seit 2007 eine allgemeine Tendenz zur Zunahme dieses Wissens besteht, zeigt sich seit 2010 bei Befragten in mehreren Ländern ein deutlicher Rückgang: Malta (-15), Zypern (-14), Niederlande, Irland (beide -12), Vereinigtes Königreich (-11) sowie Deutschland und Portugal (beide -10). Die soziodemografische Analyse zeigt nur wenige Unterschiede. Befragte im Alter von Jahren wissen eher als ältere Befragte, dass ein EU-Bürger, der in ihrem Land lebt, bei Kommunalwahlen das Recht hat, zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen (75% gegenüber 62-68%). Selbstständige weisen den niedrigsten Kenntnisstand zu diesem Recht auf. Dies zeigt sich besonders im Vergleich zu Arbeitern (63% gegenüber 69%). 14

17 Wissen zu den Wahlrechten eines EU-Bürgers: Wahlen zum nationalen Parlament Entwicklung Q1.3 Bitte sagen Sie mir für jede der Aussagen, die ich Ihnen jetzt vorlese, ob diese richtig oder falsch ist: Ein Unionsbürger der EU, der in (UNSEREM LAND) lebt, hat bei Wahlen zum nationalen Parlament das Recht zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen Antwort: Falsch (korrekte Antwort) In der gesamten EU wissen etwa vier von 10 Befragten (41%), dass ein EU-Bürger, der in ihrem Land lebt, nicht berechtigt ist, bei Wahlen zum nationalen Parlament zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Lediglich in vier Ländern weiß eine absolute Mehrheit der Befragten, dass dieses Recht nicht zuerkannt wird: Dänemark, Frankreich (beide 57%), Schweden (53%) und Österreich (51%). Hingegen wissen nur 19% der Rumänen, 22% der Slowaken und 24% der Bulgaren, dass diese Aussage falsch ist. Wie die obige Darstellung illustriert, lässt sich ein allgemeiner Rückgang des Wissens darum verzeichnen, dass ein nicht-inländischer EU-Bürger nicht über das Recht verfügt, bei nationalen Wahlen abzustimmen oder zu kandidieren: 15

18 Das Wissen, dass dieses Recht nicht-inländischen EU-Bürgern nicht zusteht, hat seit 2007 in allen Ländern abgenommen. Am deutlichsten ist dieser Rückgang bei Befragten aus der Slowakei (-42 Prozentpunkte), Slowenien (-36), Estland, Ungarn und Polen (je -34) sowie Litauen und Finnland (beide -33). Betrachtet man den Zeitraum von 2010 bis 2012, hat dieses Wissen allerdings unter den Befragten aus neun Ländern zugenommen: Lettland (+13), Belgien (+11), Malta (+10), Niederlande (+5), Portugal (+4), Irland, Frankreich und Deutschland (je +2) sowie Zypern (+1). Die Analyse der soziodemografischen Variablen zeigt, dass mehr Männer als Frauen wissen, dass ein EU-Bürger, der in ihrem Land lebt, nicht über das Recht verfügt, bei Wahlen zum nationalen Parlament abzustimmen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen (44% gegenüber 37%). Die Befragten mit dem höchsten Bildungsniveau sind eher in der Lage, richtig anzugeben, dass nicht-inländische EU-Bürger, die in ihrem Land leben, nicht über dieses Recht verfügen, als die beiden anderen Ausbildungsgruppen (46% im Vergleich zu 36%-37%). Dies gilt auch für Selbstständige und Angestellte (44% bzw. 43%). Schließlich wissen Befragte, die es für nicht gerechtfertigt halten, dass ein nichtinländischer EU-Bürger, der in ihrem Land lebt, das Recht erwirbt, in seinem Wohnsitzland bei nationalen Wahlen abzustimmen, viel häufiger als andere Befragte, dass nicht-inländische EU-Bürger, die in ihrem Land leben, nicht das Recht haben, bei Wahlen zum nationalen Parlament zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen (52% gegenüber 36%, die den Erwerb dieses Rechts für gerechtfertigt halten). Ein ähnliches Muster zeigt sich bei der Betrachtung der Befragten, die es für nicht gerechtfertigt halten, dass ein nicht-inländischer EU-Bürger, der in ihrem Land lebt, das Wahlrecht in seinem Ursprungsland verliert (43% gegenüber 37%). 16

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20 In den EU-Mitgliedstaaten, in denen Regionalregierungen gewählt werden, hat das Eurobarometer die Teilnehmer gefragt, ob diese Wahlen nicht-inländischen EU-Bürgern offen stehen. 5 Unter den Befragten dieser Mitgliedstaaten antworten nur etwas mehr als ein Drittel (35%) richtig, dass ein Unionsbürger, der in ihrem Land lebt, nicht das Recht hat, bei regionalen Wahlen zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Dieses Ergebnis bleibt somit sehr nah am 2010 ermittelten Wert (34%). Wissen zu den Wahlrechten eines EU-Bürgers: Regionale Wahlen Entwicklung Q1.2 Bitte sagen Sie mir für jede der Aussagen, die ich Ihnen jetzt vorlese, ob diese richtig oder falsch ist: Ein Unionsbürger der EU, der in (UNSEREM LAND) lebt, hat bei regionalen Wahlen das Recht zu wählen oder sich als Kandidat aufstellen zu lassen Antwort: Falsch (korrekte Antwort) 5 Diese Frage betrifft Österreich (Länder), Belgien (Région), die Tschechische Republik (Kraje), Dänemark (Amtskommuner), Deutschland (Länder), Spanien (Comunidades autonómas), Frankreich (Région), Italien (2 autonome Provinzen und 20 Regionen), die Niederlande (provinciale staten), Polen (województwo), die Slowakei (Kraje), Schweden (Landstingsfullmäktige) und das Vereinigte Königreich. Die übrigen Mitgliedstaaten organisieren keine regionalen Wahlen. 18

21 Die obige Darstellung zeigt die Tendenz der Ergebnisse seit 2010 für die Länder, in denen Regionalwahlen abgehalten werden. In sieben Ländern steigt der Anteil der Befragten, die wissen, dass dieses Recht EU-Bürgern, die in ihrem Land leben, ohne jedoch dessen Staatsangehörigkeit zu besitzen, nicht verliehen wird. Am deutlichsten ist diese Tendenz in Belgien (+12 Prozentpunkte), den Niederlanden und Dänemark (beide +7). Das Wissen um die Tatsache, dass dieses Recht nicht eingeräumt wird, nimmt unter den Befragten in der Slowakei (-9), Polen (-6), Italien, der Tschechischen Republik (beide -4) und Österreich (-3) ab. 19

22 II. VOLLE POLITISCHE PARTIZIPATION DER EU-BÜRGER Im folgenden Teil der Umfrage wurden die Befragten gebeten, sich vorzustellen, dass ein Unionsbürger der EU in einem anderen EU-Land lebt als dem, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Sie wurden nun gefragt: Ob ein solcher Bürger sein Recht verlieren sollte, an nationalen Wahlen in dem Land teilzunehmen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt Ob ein solcher Bürger das Recht erwerben sollte, bei nationalen Wahlen, in dem Land, in dem er lebt, zu wählen Ob ein solcher Bürger das Recht haben sollte, in dem Land, in dem er lebt, bei Regionalwahlen zu wählen und sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Die Ergebnisse werden in den nachfolgenden Berichtsteilen analysiert. 20

23 1. VERLUST DES WAHLRECHTS IM URSPRUNGSLAND - Fast zwei Drittel der Europäer halten es für nicht gerechtfertigt, EU-Bürgern, die in einem anderen EU-Land als ihrem Ursprungsland leben, das Wahlrecht bei Wahlen zum nationalen Parlament zu entziehen - Weniger als ein Drittel (31%) sind der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, dass EU- Bürger, die in einem anderen EU-Land als ihrem Ursprungsland leben, das Recht verlieren, bei Wahlen zum nationalen Parlament in ihrem Ursprungsland abzustimmen. Fast zwei Drittel (65%) denken, dass eine Aberkennung dieses Rechts nicht gerechtfertigt ist. Da die Frage bei dieser Erhebung neu eingeführt wurde, sind keine Informationen zur Trendentwicklung verfügbar. 6 Verlust des Wahlrechts bei nationalen Wahlen im Ursprungsland In allen Ländern denkt lediglich eine Minderheit der Befragten, es sei gerechtfertigt, dass EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land als ihrem Ursprungsland leben, das Recht verlieren sollten, an Wahlen zum nationalen Parlament in ihrem Ursprungsland teilzunehmen. Befragte, die im Vereinigten Königreich leben, sind am häufigsten dieser Meinung (46%), gefolgt von den belgischen und irischen Teilnehmern (beide 39%). Im Gegensatz dazu denken dies nur 20% der schwedischen und je 22% der ungarischen und finnischen Befragten. Befragte mit Wohnsitz in Schweden (76%), Portugal (75%), Polen, Finnland und Ungarn (je 73%) halten die Aberkennung dieses Rechts am häufigsten für ungerechtfertigt. 6 Q2 Stellen Sie sich jetzt einmal vor, dass ein Unionsbürger der EU in einem anderen EU-Land lebt als dem, aus dem er oder sie stammt (d.h. dessen Staatsangehörigkeit er oder sie besitzt). Würden Sie es für gerechtfertigt halten, dass dieser Bürger sein Recht verliert, an nationalen Wahlen in dem Land teilzunehmen, dessen Staatsbürgerschaft er besitzt?; Würden Sie es für gerechtfertigt halten, dass dieser Bürger das Recht erwirbt, bei nationalen Wahlen in dem Land, in dem er lebt, zu wählen?; Sollte dieser 21

24 Verlust des Wahlrechts bei nationalen Wahlen im Ursprungsland Die soziodemografische Analyse legt nur wenige Unterschiede zwischen den Ansichten der verschiedenen Gruppen offen. Befragte, die ihre Ausbildung im Alter von 15 Jahren oder früher abgeschlossen haben, finden es am häufigsten gerechtfertigt, dass EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land leben, das Recht verlieren, an Wahlen zum nationalen Parlament in ihrem Ursprungsland teilzunehmen. Dies zeigt sich besonders beim Vergleich mit Befragten, die ihre Ausbildung im Alter von 20 Jahren oder später abgeschlossen haben (35% gegenüber 29%). Bürger bei regionalen Wahlen in dem Land, in dem er lebt, das Recht haben zu wählen und sich als Kandidat aufstellen zu lassen, falls regionale Wahlen dort stattfinden? (Antworten: Ja; Nein; KA/WN) 22

25 Befragte, die meinen, ein EU-Bürger, der in einem anderen Land lebt, ohne dessen Staatsangehörigkeit zu besitzen, sollte das Recht haben, bei Wahlen zum nationalen Parlament in diesem Land zu wählen, sind auch häufiger als andere der Meinung, dass EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land leben, das Recht verlieren sollten, bei Wahlen zum nationalen Parlament in ihrem Ursprungsland zu wählen (34% gegenüber 26% derjenigen, die nicht meinen, dass Bürger das Recht haben sollten, an Wahlen zum nationalen Parlament in ihrem Wohnsitzland teilzunehmen, wenn sie dessen Staatsangehörigkeit nicht besitzen). 23

26 2. ERWERB DES WAHLRECHTS IM WOHNSITZLAND - Die Europäer sind der Meinung, dass sowohl der Erwerb des Wahlrechts durch EU-Bürger, die in ihrem Land leben, als auch der Fortbestand des Wahlrechts bei nationalen Wahlen in einem EU-Land, in dem die betreffenden Bürger keinen Wohnsitz mehr haben, gerechtfertigt sind - Erwerb des Wahlrechts bei regionalen und nationalen Wahlen im Wohnsitzland Etwas mehr als zwei Drittel der Befragten (67%) sind der Ansicht, dass ein EU-Bürger, der in einem anderen EU-Land lebt, ohne dessen Staatsangehörigkeit zu besitzen, das Recht haben sollte, bei nationalen Wahlen in diesem Land zu wählen. Dieses Ergebnis ist seit 2010 deutlich gestiegen (+17 Prozentpunkte). Etwas weniger Befragte sind der Ansicht, dass ein solcher Bürger bei Regionalwahlen das Recht haben sollten, in dem Land, in dem er lebt, zu wählen und sich als Kandidat aufstellen zu lassen, wenn im betreffenden Land entsprechende Wahlen stattfinden (64%). Erneut lässt sich eine deutliche Steigerung seit 2010 feststellen, als nur 54% der Befragten dieser Ansicht waren. Eine Mehrheit der Befragten in allen Ländern denkt, dass ein EU-Bürger, der in einem Land lebt, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, das Recht haben sollte, bei den Wahlen zum nationalen Parlament in diesem Land zu wählen. Am häufigsten sind die Befragten in Irland (82%) dieser Ansicht, gefolgt von den Befragten in Rumänien (76%) und Portugal (75%). Dänemark ist das einzige Land, in dem sich hierzu keine absolute Mehrheit ergibt: 48% der Befragten stimmen dieser Ansicht zu, 47% stimmen hingegen nicht zu. 24

27 Erwerb des Wahlrechts bei Wahlen zum nationalen Parlament im Wohnsitzland Q2.2 Würden Sie es für gerechtfertigt halten, dass dieser Bürger das Recht erwirbt, bei nationalen Wahlen in dem Land, in dem er lebt, zu wählen? Die Befragten in allen EU-Ländern neigen inzwischen eher zu der Ansicht, dass ein EU- Bürger, der in einem anderen Land lebt, ohne dessen Staatsangehörigkeit zu besitzen, das Recht haben sollte, an Wahlen zum nationalen Parlament in seinem Wohnsitzland teilzunehmen. Am deutlichsten wächst die Zustimmung unter den Befragten in Rumänien (+28 Prozentpunkte), Portugal (+25), Deutschland und Italien (beide +22). Die geringste Zunahme ergibt sich unter den Befragten in Spanien (+3), den Niederlanden (+8) und Österreich (+10). Es ist auch erwähnenswert, dass die Befragten in einer Reihe von Ländern inzwischen eher als noch 2010 in der Lage sind, sich hierzu eine Meinung zu bilden, denn der Anteil derjenigen, die mit Weiß nicht antworteten, sinkt wesentlich in: Polen (-15), Lettland (- 13), Bulgarien (-12), Litauen, Rumänien (beide -11) und der Slowakei (-10). 25

28 Es gibt nur wenige soziodemografische Unterschiede. Je jünger die Befragten sind, umso häufiger neigen sie zu der Ansicht, dass ein EU-Bürger, der in einem anderen Land lebt, das Recht haben sollte, an Wahlen zum nationalen Parlament in seinem Wohnsitzland teilzunehmen. Beispielsweise sind 72% der Befragten im Alter von 15 bis 24 Jahren dieser Ansicht, im Vergleich zu 61% der Befragten, die 55 Jahre alt oder älter sind. Befragte, die denken, dass EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land leben, das Recht verlieren sollten, bei nationalen Wahlen in ihrem Ursprungsland abzustimmen, sind auch am häufigsten der Meinung, dass diese Bürger das Recht haben sollten, bei nationalen Wahlen in ihrem Wohnsitzland zu wählen (72% gegenüber 64% derjenigen, die nicht finden, das dieses Recht entzogen werden sollte). Erwerb des Wahlrechts bei Regionalwahlen im Wohnsitzland Q2.3 Sollte dieser Bürger bei regionalen Wahlen in dem Land, in dem er lebt, das Recht haben zu wählen und sich als Kandidat aufstellen zu lassen, falls regionale Wahlen dort stattfinden? 26

29 Mit Ausnahme von zwei Ländern (Dänemark und Lettland) meint in allen Ländern eine absolute Mehrheit der Befragten, dass ein EU-Bürger das Recht haben sollte, bei Regionalwahlen in dem Land, in dem er lebt, dessen Staatsangehörigkeit er aber nicht besitzt, zu wählen und sich als Kandidat aufstellen zu lassen (wenn in diesem Land Regionalwahlen stattfinden). Diese Ansicht wird am häufigsten von den irischen (75%), luxemburgischen (72%) und rumänischen Befragten (71%) vertreten. Lettland und Dänemark bilden hier die Ausnahme mit nur 45% beziehungsweise 46% der Befragten, die dieser Ansicht zustimmen. Betrachtet man die Tendenz seit 2010, so sind abgesehen von vier Ländern die Befragten in allen Ländern inzwischen häufiger der Meinung, dass EU-Bürger, die in einem Land leben, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, das Recht haben sollten, bei Regionalwahlen in diesem Land zu wählen und sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Die Ausnahmen sind Lettland, Zypern (beide -4 Prozentpunkte), Finnland (-2) und Frankreich (-1). In den meisten Ländern ist der Anteil der Befragten, die sich für die Zuerkennung dieses Rechts aussprechen, jedoch gestiegen. Die höchste Zunahme lässt sich unter den litauischen (+21), bulgarischen, italienischen, polnischen und deutschen Befragten (je +18) beobachten, die niedrigsten Werte ergeben sich für Spanien (+1), Griechenland (+2) und Slowenien (+3). Die soziodemografische Analyse zeigt auch hier nur wenige Unterschiede. Je jünger die Befragten sind, umso eher sind sie der Meinung, dass EU-Bürger, die in einem Land leben, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, das Recht haben sollten, bei Regionalwahlen in diesem Land zu wählen und sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Beispielsweise sind 71% der Befragten im Alter von 15 bis 24 Jahren dieser Meinung, im Vergleich zu 59% der Befragten, die 55 Jahre oder älter sind. Befragte, die dafür sind, EU-Bürger bei nationalen Wahlen in dem Land wählen zu lassen, in dem sie leben, dessen Staatsangehörigkeit sie aber nicht besitzen, sind ebenfalls eher geneigt, diesen Personen das Recht zuzugestehen, bei Regionalwahlen zu wählen und sich als Kandidat aufstellen zu lassen. Nahezu acht von zehn Befragten (79%) sind dieser Ansicht, im Vergleich zu 34% derjenigen, die meinen, EU-Bürger sollten nicht an nationalen Wahlen in einem Land teilnehmen dürfen, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen. Ein ähnliches Muster zeigt sich beim Vergleich mit Befragten, die finden, dass EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land leben, das Recht verlieren sollten, bei Wahlen zum nationalen Parlament in ihrem Ursprungsland abzustimmen. Der Abstand der Ergebnisse ist hier jedoch geringer (69% gegenüber 63%). 27

30 III. HÖHERE BETEILIGUNG AN DEN EUROPAWAHLEN - Die Mehrheit der Befragten meint, dass die Verfügbarkeit von mehr Informationen zu den Kandidaten, den Parteien und den Wahlen zum Europäischen Parlament sowie zum Einfluss der EU auf das tägliche Leben die Wahlbeteiligung erhöhen würde - Frage wurde 2010 nicht gestellt Frage wurde 2010 nicht gestellt Den Befragten wurde eine Reihe möglicher Methoden zur Verbesserung der Wahlbeteiligung bei Europawahlen vorgelesen, wobei sie zu jedem einzelnen Vorschlag ihre Meinung äußern sollten. 7 7 Q6 Denken Sie, dass bei künftigen Europawahlen die Wahlbeteiligung höher wäre, wenn? Mehr Informationen zu den Wahlen zum Europäischen Parlament zur Verfügung gestellt würden; Mehr Informationen über den Einfluss der Europäischen Union auf Ihr tägliches Leben zur Verfügung gestellt würden; Mehr Informationen zu den Programmen und Zielen der Kandidaten und Parteien im Europäischen Parlament zur Verfügung gestellt würden; Die politischen Parteien in allen Wahlkampfmaterialien deutlich machen würden, welcher europäischen politischen Partei sie angehören; Die Wahlen am gleichen Tag in der gesamten Europäischen Union stattfinden würden; Die europäischen politischen Parteien einen Kandidaten für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten vorschlagen würden (Antworten: Ja, sicher; Ja, teilweise; Nein, nicht wirklich; Nein, sicher nicht; Weiß nicht/keine Angabe) 28

31 Mehr als acht von zehn Befragten (84%) stimmen zu, dass die Wahlbeteiligung bei den Europawahlen höher läge, wenn mehr Informationen zu den Wahlen zum Europäischen Parlament zur Verfügung gestellt würden (55% antworten Ja, sicher und 29% Ja, teilweise ). Dies entspricht einem Anstieg um vier Prozentpunkte seit Ein gleich hoher Anteil (84%) gibt an, dass mehr Informationen über den Einfluss der Europäischen Union auf ihr tägliches Leben die Wahlbeteiligung steigern würden (58% antworten Ja, sicher, 26% Ja, teilweise ). Diese Ergebnisse stimmen mit denen von 2010 überein. 84% denken zudem, dass Informationen zu den Programmen und Zielen der Kandidaten und Parteien im Europäischen Parlament die Wahlbeteiligung erhöhen würden (53% antworten Ja, sicher, 31% Ja, teilweise ). Das entspricht einer geringen Steigerung seit 2010 (+1 Prozentpunkt). Nahezu drei Viertel (73%) der Befragten denken, dass die Wahlbeteiligung steigen würde, wenn die politischen Parteien in allen Wahlkampfmaterialien deutlich machen würden, welcher europäischen politischen Partei sie angehören. Mehr als ein Drittel (36%) stimmt vollkommen und 37% stimmen teilweise zu. Mehr als sechs von zehn Befragten (62%) denken, dass die Wahlbeteiligung höher läge, wenn die Wahlen in der gesamten Europäischen Union am gleichen Tag stattfinden würden (35% antworten Ja, sicher, 28% Ja, teilweise ). Hier zeigt sich im Vergleich zum Ergebnis von 2010 eine leichte Steigerung (+1 Prozentpunkt). Ein ebenso hoher Anteil (62%) denkt, dass mehr Menschen sich an der Wahl beteiligen würden, wenn die europäischen politischen Parteien einen Kandidaten für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten vorschlagen würden. Ein Viertel (25%) stimmt hier vollkommen und 37% stimmen teilweise zu. Diese Ergebnisse werden auf den folgenden Seiten genauer analysiert. 29

32 In allen Ländern glauben mindestens drei Viertel der Befragten, dass die Beteiligung an den Europawahlen höher läge, wenn mehr Informationen zu den Wahlen zum Europäischen Parlament zur Verfügung gestellt würden. Befragte in Lettland und Schweden (beide 89%), Irland und Polen (beide 88%) stimmen dem am häufigsten zu, im Gegensatz zu den Befragten in Slowenien, Ungarn (beide 76%) und auf Zypern (78%). Die Befragten in den meisten (22) Ländern neigen inzwischen eher zu der Meinung, dass mehr Informationen zu den Wahlen zum Europäischen Parlament die Wahlbeteiligung verbessern würde. Diese Ansicht hat sich besonders unter den Befragten in der Tschechischen Republik (+14 Prozentpunkte), der Slowakei (+13), Belgien (+12) und Polen (+11) stärker verbreitet. Im Gegensatz dazu sind die Befragten in Litauen (-3), auf Zypern und in Spanien (beide -1) jetzt weniger häufig dieser Ansicht als Höhere Beteiligung an den Europawahlen Q6.1 Denken Sie, dass bei künftigen Europawahlen die Wahlbeteiligung höher wäre, wenn? Mehr Informationen zu den Wahlen zum Europäischen Parlament zur Verfügung gestellt würden 30

33 Die soziodemografische Analyse macht deutlich, dass Befragte, die meinen, die Wahlbeteiligung würde steigen, wenn mehr Informationen zu den Wahlen zum Europäischen Parlament zur Verfügung gestellt würden, häufig zwischen 15 und 24 Jahre oder zwischen 25 und 39 Jahre alt sind (87% bzw. 86%) und sie ihre Ausbildung im Alter von 16 Jahren oder später abgeschlossen haben. Mindestens drei Viertel der Befragten in jedem Land meinen, dass die Wahlbeteiligung bei den Europawahlen steigen würde, wenn mehr Informationen über den Einfluss der Europäischen Union auf ihr tägliches Leben zur Verfügung gestellt würden. Dieser Ansicht sind etwa neun von zehn Befragten in Irland (93%), Schweden (91%) und den Niederlanden (89%) im Gegensatz zu nur 77% der Befragten in Ungarn und der Tschechischen Republik sowie 78% in Slowenien. Höhere Beteiligung an den Europawahlen Q6.2 Denken Sie, dass bei künftigen Europawahlen die Wahlbeteiligung höher wäre, wenn? Mehr Informationen über den Einfluss der Europäischen Union auf Ihr tägliches Leben zur Verfügung gestellt würden Die Trendanalyse zeigt, dass die Ergebnisse von 2012 in den meisten Fällen den Ergebnissen der vorhergegangenen Befragung ähneln. Den größten Zuwachs verzeichnen die zustimmenden Antworten in der Slowakei (+13 Prozentpunkte), Polen (+8), der Tschechischen Republik und den Niederlanden (beide +5). 31

34 Im Gegensatz dazu nahm die zustimmende Haltung am deutlichsten unter den ungarischen (-5), bulgarischen (-4) und estnischen Befragten ab. Die soziodemografische Analyse zeigt nur wenige markante Unterschiede. Befragte, die ihre Ausbildung mit 16 Jahren oder später abschlossen, sind eher der Meinung, dass sich die Wahlbeteiligung erhöhen würde, wenn mehr Informationen über den Einfluss der Europäischen Union auf ihr tägliches Leben zur Verfügung gestellt würden, als die Befragten mit dem niedrigsten Bildungsniveau (84%-88% gegenüber 73%). Zudem sind Angestellte am häufigsten der Ansicht, dass die Verfügbarkeit solcher Informationen sich positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken würde dies zeigt sich besonders im Vergleich zu Arbeitern (87% gegenüber 81%). Die Ergebnisse zu den einzelnen Ländern zeigen eine hohe Zustimmung zu der Annahme, dass die Wahlbeteiligung steigen würde, wenn mehr Informationen zu den Programmen und Zielen der Kandidaten und Parteien im Europäischen Parlament zur Verfügung gestellt würden. Die Zustimmung ist dabei unter den Befragten in Irland, Schweden (beide 89%) und Italien (88%) am höchsten, am niedrigsten liegt sie in Slowenien (74%) sowie in Ungarn und Estland (beide 75%). Höhere Beteiligung an den Europawahlen Q6.3 Denken Sie, dass bei künftigen Europawahlen die Wahlbeteiligung höher wäre, wenn? Mehr Informationen zu den Programmen und Zielen der Kandidaten und Parteien im Europäischen Parlament zur Verfügung gestellt würden 32

35 Die Entwicklung der Ergebnisse seit 2010 zeigt nur wenige große Veränderungen. Den größten Zuwachs verzeichnen die zustimmenden Antworten in der Slowakei (+12 Prozentpunkte), Rumänien (+7), der Tschechischen Republik und Polen (beide +6). Der deutlichste Rückgang der Zustimmung wurde unter den Befragten in Portugal, Ungarn und Slowenien (je -4) erhoben. Die soziodemografische Analyse ergibt ebenfalls nur wenige wesentliche Unterschiede. Je jünger die Befragten sind, umso zahlreicher stimmen sie der Annahme zu, dass die Wahlbeteiligung steigen würde, wenn mehr Informationen zu den Programmen und Zielen der Kandidaten und Parteien im Europäischen Parlament zur Verfügung gestellt würden. Unter den jährigen Befragten teilen fast neun von zehn diese Ansicht, im Vergleich zu 81% der Befragten, die 55 Jahre oder älter sind. Befragte, die beim Abschluss ihrer Ausbildung 16 Jahre oder älter waren, stimmen dieser Annahme eher zu, als diejenigen, die ihre Ausbildung mit 15 Jahren oder früher beendeten (84%- 85% gegenüber 76%) 33

36 Höhere Beteiligung an den Europawahlen In allen Ländern meinen mindestens sechs von zehn Befragten, dass die Wahlbeteiligung sich verbessern würde, wenn die politischen Parteien in allen Wahlkampfmaterialien deutlich machen würden, welcher europäischen politischen Partei sie angehören. Acht von zehn Befragten in Schweden (80%) sind dieser Ansicht, ebenso wie 79% in den Niederlanden und 78% in Irland. Im Vergleich dazu vertreten nur 61% der slowenischen und 62% der ungarischen und maltesischen Befragten diese Meinung. Da diese Frage neu eingeführt wurde, gibt es keine Informationen zur Trendentwicklung. Das Bildungsniveau ist der einzige Faktor, zu dem die soziodemografische Analyse wesentliche Unterschiede ergibt. Fast zwei Drittel (64%) der Befragten, die ihre Ausbildung mit 15 Jahren oder früher abgeschlossen haben, meinen, dass die Wahlbeteiligung sich verbessern würde, wenn die politischen Parteien in allen Wahlkampfmaterialien deutlich machen würden, welcher europäischen politischen Partei sie angehören. Hingegen glauben dies 74%-75% derjenigen, die beim Abschluss ihrer Ausbildung älter als 15 Jahre waren. 34

37 Geringere Zustimmung findet die Aussage, dass sich die Wahlbeteiligung erhöhen würde, wenn die Europawahlen in der gesamten Europäischen Union am gleichen Tag stattfinden würden. Die griechischen Befragten stimmen dem am ehesten zu (73%), gefolgt von den Befragten in Frankreich (71%), Portugal und Schweden (beide 70%). Am unteren Ende dieser Skala finden wir 40% der tschechischen, 42% der estnischen und 43% der maltesischen Befragten. Die Ergebnisse der Trendanalyse zeigen größere Bewertungsschwankungen als zu den vorhergegangenen Aussagen. Die Befragten in Lettland (+16 Prozentpunkte), Polen (+15), Ungarn (+13), Rumänien (+11) und Griechenland (+10) denken inzwischen häufiger als 2010, dass die Organisation der Wahlen am gleichen Tag in der gesamten Europäischen Union die Wahlbeteiligung erhöhen würde. Hingegen hat diese Aussage in Finnland (-11), Irland (-10), dem Vereinigten Königreich und Belgien (beide -8) am meisten an Zustimmung verloren. Höhere Beteiligung an den Europawahlen Q6.5 Denken Sie, dass bei künftigen Europawahlen die Wahlbeteiligung höher wäre, wenn? Die Wahlen am gleichen Tag in der gesamten Europäischen Union stattfinden würden 35

38 Erneut ist das Bildungsniveau der einzige Faktor, zu dem die soziodemografische Analyse nennenswerte Unterschiede zeigt. Befragte, die ihre Ausbildung mit 15 Jahren oder früher abgeschlossen haben, sind weniger häufig der Ansicht, dass Wahlen am gleichen Tag die Wahlbeteiligung erhöhen würden, als Befragte mit höherem Bildungsniveau (59% gegenüber 63%-64%). Zu der Frage, ob die Wahlbeteiligung steigen würde, wenn die europäischen politischen Parteien einen Kandidaten für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten vorschlagen würden, ergeben sich große Bewertungsunterschiede. Die Befragten in Portugal und Luxemburg stimmen dem am ehesten zu (72%), gefolgt von den Befragten in Frankreich und Schweden (beide 71%). Im Gegensatz dazu sind nur 42% der estnischen, 44% der tschechischen und 45% der dänischen Befragten dieser Ansicht. Hierbei ist bemerkenswert, dass ein hoher Anteil der Befragten in Estland (30%), auf Malta (20%) und in Dänemark (18%) mit Weiß nicht antwortet. Da diese Frage neu eingeführt wurde, gibt es keine Informationen zur Trendentwicklung. Höhere Beteiligung an den Europawahlen 36

39 Befragte, die ihre Ausbildung mit 15 Jahren oder früher abgeschlossen haben, meinen weniger häufig, dass die Wahlbeteiligung steigen würde, wenn die europäischen politischen Parteien einen Kandidaten für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten vorschlagen würden, als Befragte mit höherem Bildungsniveau (57% im Vergleich zu 62%-64%). Dies ist die einzige nennenswerte soziodemografische Abweichung. 37

40 IV. WAHL DER KANDIDATEN BEI EUROPA- UND KOMMUNALWAHLEN 1. WOHNSITZLAND ODER URSPRUNGSLAND - Die öffentliche Meinung zeigt sich bei der Entscheidung, Kandidaten aus dem Wohnsitzland oder dem Ursprungsland zu wählen, recht gespalten - Eine Einzelperson hat nicht das Recht, bei einer Europawahl in mehr als einem Mitgliedstaat abzustimmen. Daher können EU-Bürger, deren Wohnsitz sich außerhalb des Mitgliedstaats befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, entweder in dem Mitgliedstaat wählen, aus dem sie stammen (d. h. dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen), oder in dem Mitgliedsstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben (ohne dessen Staatsangehörigkeit zu besitzen). Die Befragten wurden gebeten, anzugeben, wen sie eher wählen würden, wenn sie in einem anderen EU-Land leben oder leben würden als ihrem Ursprungsland (d.h. dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen): die Kandidaten des Landes, in dem sie wohnen, oder die Kandidaten des Landes, aus dem sie stammen? 8 Wahl der Kandidaten bei Europawahlen 8 Q3 Wenn Sie in einem anderen EU-Land als dem, aus dem Sie stammen (d.h. dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen), leben oder leben würden, wen würden Sie bei Europawahlen eher wählen? (Antworten: Die Kandidaten des Landes, in dem Sie wohnen; Die Kandidaten des Landes, aus dem Sie stammen; Weiß nicht/keine Angabe) [Anmerkung: Diese Frage wurde 2010 anders formuliert: Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat als dem, aus dem Sie stammen, (d.h. dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen), leben würden, wen würden Sie in Europawahlen eher wählen?] 38

41 Die öffentliche Meinung ist gespalten, es ergibt sich keine absolute Mehrheit. Es geben jedoch geringfügig mehr Befragte an, dass sie lieber einen Kandidaten aus ihrem Wohnsitzland (48%) als einen Kandidaten aus ihrem Ursprungsland (42%) wählen würden. Einer von zehn Befragten sieht sich nicht in der Lage, zu entscheiden, wem er in einer solchen Situation eher seine Stimme geben würde. Dies entspricht einer Verschiebung des Meinungsverhältnisses im Vergleich zu 2010, als die Befragten etwas häufiger angaben, sie würden eher Kandidaten ihres Ursprungslandes wählen (46%) als Kandidaten ihres Wohnsitzlandes (43%). In Prozentpunkten ausgedrückt sind dies jedoch kleine Unterschiede, die Veränderung betrifft ein Volumen von vier bis fünf Prozentpunkten. In zwölf Ländern neigen die Befragten am ehesten dazu, bei einer Wahl die Kandidaten ihres Wohnsitzlandes zu bevorzugen, falls sie außerhalb ihres Ursprungslandes leben würden. 9 Dies gilt besonders für die Befragten in Italien (58%), Spanien (57%) und dem Vereinigten Königreich (55%). Hingegen würden nur 25% der litauischen, 29% der rumänischen und 31% der estnischen Befragten diese Möglichkeit bevorzugen. In 15 Ländern würden die Befragten bei Europawahlen am ehesten Kandidaten aus ihrem Ursprungsland ihre Stimme geben. 10 Dies gilt besonders für die Befragten in Rumänien (66%), Litauen (65%) und Bulgarien (61%). Im Gegensatz dazu entscheiden sich nur 29% der deutschen und 32% der österreichischen Befragten für diese Option. Mindestens einer von fünf Befragten mit Wohnsitz in Österreich (25%), Deutschland (22%) und Estland (20%) sieht sich nicht in der Lage, anzugeben, welche Kandidaten er in einer solchen Situation bevorzugen würde. 9 IT, ES, UK, IE, BE, LU, HU, MT, DE, CZ, NL, AT 10 RO, LT, BG, FI, PT, PL, CY, LV, DK, EE, SI, SE, SK, EL, FR 39

42 Wahl der Kandidaten bei Europawahlen Q3 Wenn Sie in einem anderen EU-Land als dem, aus dem Sie stammen (d.h. dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen), leben oder leben würden, wen würden Sie bei Europawahlen eher wählen? Betrachtet man die Tendenz seit 2010, so zeigen sich bei sechs Ländern Verschiebungen der Mehrheitsverhältnisse: Italien, Irland, Belgien, Ungarn, Malta und Frankreich. In den ersten fünf Ländern spricht sich jetzt eine Mehrheit für die Wahl von Kandidaten aus ihrem Wohnsitzland aus, während sie bei der letzten Umfrage Kandidaten aus dem Ursprungsland bevorzugte. Für Frankreich gilt das Gegenteil: Eine Mehrheit der Befragten zieht inzwischen die Kandidaten aus dem Ursprungsland den Kandidaten des Wohnsitzlandes vor. Frankreich ist zudem das einzige unter den sechs Ländern, für das sich keine absolute Mehrheit ergibt. Betrachtet man die Ergebnisse zu den einzelnen Wahlmöglichkeiten, so zeigt sich die höchste Zunahme bei der Entscheidung zur Wahl von Kandidaten aus dem Wohnsitzland in Italien (+13 Prozentpunkte), Polen (+12), Belgien (+11) und Ungarn (+10). 40

43 In Rumänien bevorzugen bei dieser Umfrage mehr Befragte als 2010 Kandidaten aus ihrem Ursprungsland (+15), gefolgt von den Befragten in Frankreich (+5) und Lettland (+4). Die soziodemografische Analyse zeigt, dass Befragte, die Kandidaten aus ihrem Wohnsitzland gegenüber Kandidaten aus ihrem Ursprungsland deutlich bevorzugen, häufig: im Alter zwischen 25 und 39 Jahren (54%) oder 40 und 51 Jahren (51%) sind, ihre Ausbildung mit 20 Jahren oder später abgeschlossen haben (49%), angestellt (54%) oder selbstständig (50%) sind, Befragte sind, die meinen, dass EU-Bürger, die in einem anderen Land leben, ihr Wahlrecht bei nationalen Wahlen in ihrem Ursprungsland verlieren sollten (55%). Spiegelbildliche Beziehungen ergeben sich für folgende Aussagen: Befragte, die meinen, dass EU-Bürger das Wahlrecht in ihrem Wohnsitzland erhalten sollten, auch wenn sie nicht dessen Staatsangehörige sind, sind eher geneigt, einen Kandidaten des Wohnsitzlandes vorzuziehen (54% gegenüber 36% für das Ursprungsland), während Befragte, die denken, das Wahlrecht im Wohnsitzland sollte in einem solchen Fall nicht zugestanden werden, eher dazu neigen, Kandidaten aus ihrem Ursprungsland vorzuziehen (55% gegenüber 36% für das Wohnsitzland). 41

44 42

45 2. NICHT-INLÄNDISCHE EU-BÜRGER ALS KANDIDATEN BEI EUROPAWAHLEN - Die Hälfte der Europäer ist der Meinung, dass die Aufnahme von Staatsbürgern anderer EU-Länder auf die Kandidatenlisten zu einer Erhöhung der Wahlbeteiligung bei den Europawahlen führen könnte - Die Teilnehmer wurden gefragt, ob sie glauben, dass eine Kandidatenliste bei den Europawahlen mehr Stimmen erzielen kann, wenn sie Kandidaten umfasst, die Staatsangehörige anderer EU-Länder sind. 11 Die Hälfte (50%) stimmte dem zu, während 44% angaben, diese Annahme nicht zu teilen. Die Befragten sind heute eher der Meinung, dass eine Kandidatenliste bei den Europawahlen mehr Stimmen erzielen kann, wenn sie Kandidaten umfasst, die Staatsangehörige anderer EU-Länder sind, als 2010, als dies nur 42% glaubten. Aufstellung nicht-inländischer EU-Bürger auf den Kandidatenlisten für die Europawahlen 11 Q4 Denken Sie, dass eine Kandidatenliste bei den Europawahlen mehr Stimmen erzielen kann, wenn sie Kandidaten beinhaltet, die Staatsangehörige anderer EU-Länder sind? (Antworten: Ja, sicher; Ja, wahrscheinlich; Nein, wahrscheinlich nicht; Nein, sicher nicht; Weiß nicht/keine Angabe) [Anmerkung: 2010 waren die Antwortmöglichkeiten: Ja; Nein; KA/WN] 43

46 Innerhalb der EU zeigen sich hierzu sehr verschiedene Meinungskonstellationen. Befragte mit Wohnsitz in Irland (64%), Luxemburg (60%) und Belgien (58%) sind am ehesten der Meinung, dass die Aufnahme von Kandidaten, die Staatsangehörige anderer EU-Länder sind, mehr Wähler dazu bewegen könnte, für eine Kandidatenliste zu stimmen. Im Gegensatz dazu glauben dies nur 30% der dänischen und 34% der finnischen und litauischen Befragten. Aufstellung nicht-inländischer EU-Bürger auf den Kandidatenlisten für die Europawahlen Q4 Denken Sie, dass eine Kandidatenliste bei den Europawahlen mehr Stimmen erzielen kann, wenn sie Kandidaten beinhaltet, die Staatsangehörige anderer EU-Länder sind? Hier ergeben sich im Vergleich zu 2010 einige deutliche Verschiebungen in der öffentlichen Meinung. Mit Ausnahme von zwei Ländern sind nun alle Befragten eher der Meinung, dass die Aufnahme von Kandidaten, die Staatsangehörige anderer EU-Länder sind, mehr Wähler dazu bewegen könnte, für eine Kandidatenliste zu stimmen. Die Zustimmung steigt besonders unter den Befragten in Belgien (+21 Prozentpunkte), Rumänien (+19), Ungarn (+18), Bulgarien (+16) und der Slowakei (+15). Die Meinung der Befragten in Irland zeigt sich unverändert, während in Litauen ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist (-1). 44

47 Die soziodemografische Analyse macht deutlich, dass die Befragten umso weniger der Meinung sind, die Aufnahme von Kandidaten, die Staatsangehörige anderer EU-Länder sind, könne einer Kandidatenliste mehr Stimmen bringen, je älter sie sind. Fast zwei Drittel (64%) der jährigen Befragten teilen diese Ansicht, im Vergleich zu 43% der Befragten, die 55 Jahre oder älter sind. Arbeiter sind ebenfalls eher dieser Meinung als Angehörige anderer Berufsgruppen (55% gegenüber 49% - 50%). Befragte, die der Ansicht sind, EU-Bürger sollten das Recht haben, bei nationalen Wahlen in ihrem Wohnsitzland abzustimmen, auch wenn sie nicht über dessen Staatsangehörigkeit verfügen, meinen häufiger, dass die Aufstellung von Kandidaten, die Staatsangehörige anderer EU-Länder sind, mehr Wähler überzeugen könnte, für diese Kandidatenliste zu stimmen (55% gegenüber 41%, die denken, sie sollten dieses Recht nicht haben). 45

48 3. NICHT-INLÄNDISCHE EU-BÜRGER ALS KANDIDATEN BEI KOMMUNALWAHLEN - Weniger als die Hälfte der Europäer denkt, dass sich mit Kandidaten, die Staatsangehörige anderer EU-Länder sind, die Beteiligung an den Kommunalwahlen erhöhen lässt - Mit einer ähnlich formulierten Frage wurden die Befragten gebeten, zu bewerten, ob die Aufstellung von Kandidaten, die Staatsangehörige anderer EU-Länder sind, die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen erhöhen könnte. 12 In diesem Fall glauben 46% der Befragten, dies könne die Wahlbeteiligung erhöhen, während 50% dieser Ansicht nicht zustimmen. Aufstellung nicht-inländischer EU-Bürger bei Kommunalwahlen 12 Q5 Denken Sie, dass die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen dadurch gesteigert werden kann, dass es Kandidaten gibt, die Staatsangehörige anderer EU-Länder sind? (Antworten: Ja, sicher; Ja, wahrscheinlich; Nein, wahrscheinlich nicht; Nein, sicher nicht; Weiß nicht/keine Angabe) [Anmerkung: 2010 waren die Antwortmöglichkeiten: Ja; Nein; KA/WN] 46

49 In acht Ländern glaubt mindestens die Hälfte der Befragten, dass die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen dadurch gesteigert werden kann, dass es Kandidaten gibt, die Staatsangehörige anderer EU-Länder sind: Irland (61%), Luxemburg (57%), Lettland, Portugal (beide 55%), Vereinigtes Königreich (53%), Griechenland (51%) sowie Italien und Rumänien (beide 50%). Im Gegensatz dazu stimmen dem nur 20% der finnischen und 21% der slowenischen und dänischen Befragten zu. Aufstellung nicht-inländischer EU-Bürger bei Kommunalwahlen 47

50 2010, als das Eurobarometer eine anders formulierte Frage zur Aufstellung von Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten auf den Kandidatenlisten für Kommunalwahlen stellte, waren 30% der Befragten der Meinung, eine solche Liste könne sich positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken. Mit Ausnahme von drei Ländern glaubte die Mehrheit der Befragten in allen Mitgliedstaaten nicht daran, dass die Aufnahme von nicht-inländischen EU-Bürgern auf Listen für die Kommunalwahlen mehr Wähler dazu bewegen könnte, an der Abstimmung eher teilzunehmen. 48

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