DFN. Der Umgang mit Daten ehemaliger Hochschulmitglieder. Deutsches Forschungsnetz. Ass. jur. Marten Tiessen
|
|
- Herbert Hauer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Der Umgang mit Daten ehemaliger Hochschulmitglieder Ass. jur. Marten Tiessen Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren Forschungsstelle Recht im Deutschen
2 Inhaltsüberblick I. Schutzbereich des Datenschutzrechts II. Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten III. Unterschiede für Studierende IV. Ansprüche des Hochschulmitglieds V. Digitaler Nachlass 2
3 Schutzbereich des Datenschutzrechts Personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person Sehr weite Definition Beispiele: Name, Geburtsdatum, adresse, s, Nutzerkennung, Passwörter, IP-Adressen 3
4 Schutzbereich des Datenschutzrechts Grundsätze des Datenschutzrechts: Vorrang speziellerer Vorschriften Datenvermeidung und -sparsamkeit Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Zweckbindung 4
5 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Hochschulen Öffentliche Stellen der Länder Landesdatenschutzgesetz Ähnliche Vorschriften in den verschiedenen Landesdatenschutzgesetzen Beispiel 29 DSG NRW: Daten von Bewerbern und Beschäftigten dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies zur Eingehung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses [ ], erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift, ein Tarifvertrag oder eine Dienstvereinbarung dies vorsieht. 5
6 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Beispiel des 29 Abs. 4 S. 2 DSG NRW Nach Beendigung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn diese Daten nicht mehr benötigt werden, es sei denn, dass Rechtsvorschriften entgegenstehen [ ]. 6
7 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Fehlt Erforderlichkeit Ausnahme: gesetzliche Aufbewahrungsfristen Müssen Daten gelöscht werden 6 Jahre: Lohnberechnungsunterlagen und Lohnkonten nach 147 AO und 41 EStG 2 Jahre: Arbeitszeitnachweise nach 16 Abs. 2 ArbZG 7
8 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Unterscheidung zwischen dienstlichen und privaten s: Wenn ausschließlich dienstliche s Wenn auch private s Arbeitgeber: kein TK-Anbieter Arbeitgeber: TK- Anbieter Fernmeldegeheimnis nicht zu beachten Fernmeldegeheimnis zu beachten 8
9 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Schutz privater Daten nach Vertragsende? Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Dresden vom : Keine Löschung des -Accounts nach Kündigung, solange Nutzer für die Daten noch Verwendung hat 9
10 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Bedeutung der Entscheidung für Hochschulen Daten sollen erst gelöscht werden, wenn Nutzer keine Verwendung für Daten mehr hat Eine Verwendung hat der Nutzer nicht mehr, wenn er Möglichkeit Daten zu sichern nicht nutzt Hochschulen sollten auf bevorstehendes Löschen aufmerksam machen Vertragliche Regelung Bei unberechtigter Löschung Schadensersatz, aber auch strafrechtliche Ahndung möglich 10
11 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Automatische Weiterleitung von s Bei Hochschulmitarbeitern bereits während Beschäftigungsverhältnis bedenklich: Übermittlung an Dritten Potentieller Zugriff Dritter Mitarbeiterverhalten wird Hochschule zugerechnet Probleme: Keine Einwilligung Nicht erforderlich Auslandsserver 11
12 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Neben datenschutzrechtlichen Bedenken auch strafrechtlicher Geheimnisschutz: 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen 353b StGB Verletzung des Dienstgeheimnissses Nach Ende des Beschäftigungsverhältnis Sperre des Accounts und keine Weiterleitung! 12
13 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Andere elektronische Daten: Möglicherweise noch weitere Daten des Nutzers auf Website z.b. Fotos, CVs, Anschrift Fotos von Mitarbeitern Veröffentlichung von Bildnissen erlaubt, wenn Einwilligung nach 22 KUG noch vorliegt und Einwilligung nicht wirksam widerrufen wurde 13
14 Unterschiede für Studierende Größtenteils Übereinstimmung Statt Arbeitsvertrag Nutzungsvertrag Gleiche Löschpflichten Keine Aufbewahrungsfristen Hauptsächlich private Daten Keine Weiterbenutzung oder -leitung 14
15 Ansprüche des Hochschulmitglieds Löschen Schadensersatz Herausgabe z.b. aus 29 Abs. 4 S. 2 DSG NRW ivm 19 Abs. 3 S. 2, Abs. 4 DSG NRW z.b. aus 20 DSG NRW, 823 Abs. 2 BGB ivm 303a StGB, KUG, 823 Abs. 1 BGB ivm APR Nur vertragliche Ansprüche möglich 15
16 Digitaler Nachlass Was geschieht mit den Daten Verstorbener? Account- Inhaber verstirbt Gesamtrechtsnachfolge Zugang zu E- Mails? 16
17 Digitaler Nachlass KG, Urteil vom : Zur Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts 14-jährige meldete sich mit Zustimmung ihrer Eltern bei Facebook an Tochter verstirbt, die Eltern begehren Zugriff Zugriffsersuchen der Eltern wird verweigert Facebook versetzt Profil der Tochter in Gedenkstatus 17
18 Digitaler Nachlass KG: Kein Recht auf Zugriff auf den Account, da sonst Fernmeldegeheimnis verletzt wird Schutz des Fernmeldegeheimnis Verfassen der Absenden der beim Absender- Provider Empfangen der beim Empfangs- Provider Herunterladen der auf Endgerät und Löschen vom Server 18
19 Digitaler Nachlass Weder der Ausnahmetatbestand des 88 Abs. 3 S. 1 und 2 TKG noch die gesetzliche Ausnahme nach Satz 3 sind einschlägig 88 Abs. 3 TKG Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen.[ ] Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht.[..] 19
20 Digitaler Nachlass Urteil sehr umstritten Keine höchstrichterliche Rechtsprechung Gewisse Rechtsunsicherheit Hochschulbezug Auch Hochschulen könnten mit diesem Problem konfrontiert sein (Mitarbeiter -Konten) Weiterführende Entwicklung ist unklar, Rechtsprechung ist abzuwarten In jedem Fall kein übereiltes Handeln notwendig 20
21 Forschungsstelle Recht im Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 21
Löschen von Benutzerdaten
Löschen von Benutzerdaten Betriebstagung DFN 14.03.2018 Ass. jur. Marten Tiessen ? TT.MM.JJ Titel 3 1. Schutzbereich des Datenschutzrechts 2. Datennutzung und -löschung 3. Unterschiede für Studierende
MehrAktuelles aus der Rechtsprechung
Aktuelles aus der Rechtsprechung DFN-Kanzlerforum 24.04.2018 Ass. iur. Marten Tiessen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren Übersicht IP-Adressen
MehrRechtsfragen des digitalen Nachlasses
Rechtsfragen des digitalen Nachlasses Dipl. jur. Jan Heuer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren 35. Rechtsseminar auf der 72. -Mitgliederversammlung
MehrZulässiger Umgang mit SPAM-Mails
Zulässiger Umgang mit SPAM-Mails Dipl. jur. Lennart Sydow Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren -Betriebstagung, Berlin, 21. März 2017 Forschungsstelle
MehrDeutsches Forschungsnetz
Die außerordentliche Kündigung im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstcomputers Dipl. jur. Jan Heuer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren
MehrDIGITALER NACHLASS DR. CHRISTIAN LANGE-HAUSSTEIN, LINDENPARTNERS 1. MÄRZ 2017
DIGITALER NACHLASS DR. CHRISTIAN LANGE-HAUSSTEIN, LINDENPARTNERS 1. MÄRZ 2017 Agenda Technologien Rechtsprechung Anwaltspraxis 2 Technologien 3 Technologien 4 Technologien 5 Technologien 6 Technologien
MehrAktuelles aus der Rechtsprechung
Aktuelles aus der Rechtsprechung 68. Betriebstagung 14.03.2018 Ass. iur. Charlotte Röttgen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren Übersicht I.
Mehr(Name der Fremdkraft) 1. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 5 BDSG
Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen von Externen (Name
MehrRechtliche Aspekte sozialer Netzwerke
Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke Ass. jur. Johannes Franck und Dipl.-Jur. Verena Steigert Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle
MehrVorlesung Polizei- und Ordnungsrecht
Vorlesung Polizei- und Ordnungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. WiSe 2017/2018 Datenschutz und Gefahrenabwehr I Nach dem Volkszählungsurteil (BVerfGE 65, 1) umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht
MehrFolie 1 NABK. Niedersächsische Akademie. Lehrgang Digitalfunk. Rechtliche Grundlagen. Rechtliche Grundlagen im Digitalfunk
Folie 1 im Digitalfunk Gliederung Folie 2 1. Einteilung der Funkdienste 1. Einteilung der Funkdienste Folie 3 Folie 4 Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind: - Polizei der Länder - Polizei
MehrPersonal und Recht. Arbeitsrechtliche Fragestellungen anhand ausgewählter Rechtsprechung. Dipl. iur. Franziska Leinemann Ass. iur.
Personal und Recht Arbeitsrechtliche Fragestellungen anhand ausgewählter Rechtsprechung Kanzlerforum 24.04.2018 Dipl. iur. Franziska Leinemann Ass. iur. Charlotte Röttgen Übersicht I. Mitbestimmungsrecht
MehrEinsichtnahme in s durch Rechenzentren
Einsichtnahme in E-Mails durch Rechenzentren Inhaltsverzeichnis A. Zusammenfassung und Empfehlung B. Rechtlicher Hintergrund I. Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses II. Stellung als Diensteanbieter
MehrUmsetzung der Datenschutzgrundverordnung auf Länderebene Rechtsforum 68. DFN-Betriebstagung
Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung auf Länderebene Rechtsforum 68. DFN-Betriebstagung RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor, DFN-CERT koecher@dfn-cert.de Slide 1 Gesetzliche Grundlagen EU-Datenschutz-Grundverordnung
MehrDFN Deutsches Forschungsnetz
Datenschutz in der -AAI Marina Rinken Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle Recht im Deutschen Gliederung I. Einführung in das Datenschutzrecht
MehrDigitales Erbe Probleme und Konzepte. Leipzig, Denise Streubel
Digitales Erbe Probleme und Konzepte Leipzig, 12.12.2018 Denise Streubel GLIEDERUNG 1. Definitionen 2. Interessenlage 3. Umfang des digitalen Nachlasses 4. Höchstpersönlichkeit als Grenze der Vererblichkeit
MehrDeutsches Forschungsnetz
Die EU-Datenschutzgrundverordnung Dipl.-Jur. Franziska Leinemann Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universität Münster 35. Rechtsseminar
MehrPersönlichkeitsrechtsverletzungen und die Haftung des Host-Providers
Persönlichkeitsrechtsverletzungen und die Haftung des Host-Providers Dipl. jur. Jan Heuer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren 34. Rechtsseminar
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN
DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER PPM GMBH ZU BEWERBUNGEN Bei Bewerbung per E-Mail oder Post Gültig ab Mai 2018 Vielen Dank für Ihre Bewerbung bei ppm. Der Datenschutz Ihrer persönlichen Daten ist uns sehr wichtig.
MehrWorüber wir sprechen. Digitalisierung was kann man darunter verstehen. Datenschutz eine fachliche Eingrenzung
DATENSCHUTZ Worüber wir sprechen Datenschutz eine fachliche Eingrenzung Datenschutz im Betrieb und Tätigkeit des DSB Digitalisierung was kann man darunter verstehen Datenschutz in neuen Szenarien 2 Volkszählungsurteil
MehrÖffnung des E Mail Postfachs, Einstellen eines Autoreply oder E Mail Weiterleitung Wann darf der Arbeitsgeber wie tätig werden?
Öffnung des E Mail Postfachs, Einstellen eines Autoreply oder E Mail Weiterleitung Wann darf der Arbeitsgeber wie tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations-
MehrDatenschutz Was darf auf die Schulhomepage?
Datenschutz Was darf auf die Schulhomepage? Workshop 3 - Thema A9 NRW-Praxistag Auf Nummer sicher im Netz am 24.09.2008 in Düsseldorf von Jutta Katernberg I. Einführung Datenschutz Grundrecht auf informationelle
MehrGrundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
und der IT-Sicherheit Lösungen zur 5. Übung: Mediendatenschutz 5.1 Normen zur Privatnutzung (1) Nutzung des Internets bei der A. GmbH durch Mitarbeiter B. GmbH = Kapitalgesellschaft = nicht-öffentliche
MehrPersönlichkeitsrechtliche Probleme bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
Persönlichkeitsrechtliche Probleme bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Dipl.- Jur. Florian Klein, LL.M. Institut für Informations-,
MehrGesetzlich vertreten durch: Matthias Kellermann (CEO), Michael Wagner (CTO)
Information und Datenschutzerklärung über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Bewerbungsverfahrens Mit den nachstehenden Informationen erhalten
MehrDatenschutz als Grundhaltung
Warum das Ganze? Datenschutz als Grundhaltung V 0.1 160309 Köln Jochim Selzer jselzer@vorratsdatenspeicherung.de A57A 4E28 A59D 0385 D33D 6301 763D CE1B 65F4 C445 Zur Person Beruflich Applikationsadministrator
MehrVERPFLICHTUNG AUF DAS DATENGEHEIMNIS
VERPFLICHTUNG AUF DAS DATENGEHEIMNIS gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), auf das Fernmeldegeheimnis gemäß 88 Telekommunikationsgesetz (TKG) und auf Wahrung von Geschäftsgeheimnissen ProfitBricks GmbH,
MehrDeutsches Forschungsnetz
EU-Datenschutz-Grundverordnung Dipl.-Jur. Franziska Leinemann Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Prof. Dr. Thomas Hoeren, Westfälische Wilhelms-Universität Münster 13. Tagung
MehrDatenschutz- und arbeitsrechtliche Probleme der privaten - und Internetnutzung am Arbeitsplatz
Datenschutz- und arbeitsrechtliche Probleme der privaten email- und Internetnutzung am Arbeitsplatz Cebit 2006 Rechtsanwalt Thomas Feil IT-Recht Fachanwalt für Arbeitsrecht Ist-Zustand Früher: Der Umgang
MehrHerr/Frau. Hinweise: Dieses Datengeheimnis besteht nach der Beendigung der Tätigkeit dauerhaft fort.
Studentenrat der TU Bergakademie Freiberg Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 04.05.2016, dem Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG) vom 25.08.2003,
MehrIm Nachfolgenden beschreiben wir, welche Daten während Ihres Aufenthalts auf der Website des Unternehmens verarbeitet werden.
Datenschutz EPOXONIC GmbH - Datenschutzerklärung Vielen Dank für Ihren Besuch unserer Website und für Ihr Interesse an unserem Unternehmen und unseren Produkten. Der Schutz personenbezogener Daten ist
MehrDatenschutzhinweise gemäß Artikel 13 DSGVO auf Webseiten
Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 DSGVO auf Webseiten Der Schutz der individuellen Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen, das wir bei unseren Geschäftsprozessen
MehrMediennutzung am Arbeitsplatz WALL&KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE AVVOCATI BARRISTER-AT-LAW MÜNCHEN INNSBRUCK BOZEN
WALL&KOLLEGEN RECHTSANWÄLTE AVVOCATI BARRISTER-AT-LAW MÜNCHEN INNSBRUCK BOZEN Mediennutzung am Arbeitsplatz München, 27.09.2011 Gliederung 1. Private Nutzung von Internet und email am Arbeitsplatz erlauben
MehrRechtliche Aspekte der digitalen Identität Verstorbener
TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.v. TeleTrusT/BDB-Informationstag "Umgang mit digitalen Identitäten von Verstorbenen" Berlin, 19.02.2015 Rechtliche Aspekte der digitalen Identität Verstorbener Matthias
MehrDie rechtliche Zulässigkeit einer automatischen -Weiterleitung an Hochschulen
Die rechtliche Zulässigkeit einer automatischen E-Mail-Weiterleitung an Hochschulen Dipl. jur. Kevin Kuta Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren
MehrDatenschutzinformation für unsere Mitglieder
Datenschutzinformation für unsere Mitglieder Im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei. muss Ihr Verein Daten zu Ihrer Person verarbeiten. Der Umgang mit diesen sogenannten "personenbezogenen Daten"
MehrAss. jur. Jan K. Koecher, Forschungsstelle Recht im DFN. 41. DFN-Betriebstagung Forum Rechtsfragen
41. DFN-Betriebstagung 12. 13.10.2004 Forum Rechtsfragen 1 Themen Neuerungen durch das neue TKG Ass. jur. Jan K. Koecher Haftung für fremde Inhalte im Internet Ass. jur. Noogie C. Kaufmann Verhalten bei
MehrETS Egger GmbH Vertreten durch Gerald Bacher, GF Trautenfelserstraße Irdning-Donnersbachtal. Mobil
Datenschutzerklärung Datenerhebung bei der betroffenen Person Die Firma ETS Egger GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zu den mit Ihnen vereinbarten Zwecken unter
MehrArbeitnehmerdatenschutz in der Mühle des europäischen Rechts
in der Mühle des europäischen Rechts 1 Inhalt A. Renaissance des Datenschutzes B. Besonderheiten des Arbeitnehmerdatenschutzes C. Deutscher Gesetzesvorschlag zum Arbeitnehmerdatenschutz D. EU-Grundverordnung
MehrName/Vorname: geb. am: Adresse:
Verpflichtungserklärung und Merkblatt zur Einhaltung des Datenschutzes gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Telekommunikationsgesetz (TKG) und zur Wahrung von Dienst- und Geschäftsgeheimnissen Name/Vorname:
MehrVORLAGE DATENSCHUTZINFORMATIONEN FÜR MITARBEITER
VORLAGE DATENSCHUTZINFORMATIONEN FÜR MITARBEITER Sehr geehrte Damen und Herren, auf den folgenden Seiten finden Sie eine Vorlage für ein Datenschutz- bzw. Betroffeneninformationsblatt für Mitarbeiter.
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG A. PERSONENBEZOGENE DATEN
DATENSCHUTZERKLÄRUNG A. PERSONENBEZOGENE DATEN Wir, die GRAFF NESTL & PARTNER Rechtsanwälte GmbH & Co KG erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung bzw. Mandatierung
MehrDie Verpflichtung auf die Vertraulichkeit besteht auch nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses fort.
Verpflichtung auf die Vertraulichkeit Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften verlangen, dass personenbezogene Daten so verarbeitet werden, dass die Rechte der durch die Verarbeitung betroffenen Personen
MehrDatenschutzerklärung für Bewerbungen
Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten und halten weitere in diesem Zusammenhang relevante
MehrDATENSCHUTZ. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Martinus van der Heijden. Anschrift: Martinus van der Heijden
DATENSCHUTZ Angaben nach Art. 13 der VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,
MehrDatenschutzerklärung. auf der Grundlage der EU-Datenschutz Grundverordnung
Datenschutzerklärung auf der Grundlage der EU-Datenschutz Grundverordnung Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und
MehrArbeitnehmerdatenschutz
Arbeitnehmerdatenschutz Was lange währt, wird endlich gut? Bonner Unternehmertage 2011 Gabriela Krader, LL.M Konzerndatenschutzbeauftragte Deutsche Post DHL Vorstandsmitglied Gesellschaft für Datenschutz
MehrSaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf
SaaSKon 2009 SaaS - Datenschutzfallen vermeiden Stuttgart, 11.11.2009 Rechtsanwalt Jens Eckhardt JUCONOMY Rechtsanwälte Düsseldorf 1 1 2 3 Datenschutzrecht Wann greift es ein? Auftragsdatenverarbeitung
MehrInformationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unseren Gewinnspielen,
Informationen nach Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an unseren Gewinnspielen, Hiermit informieren wir Sie gem. Artt. 13, 14 und 21 DSGVO
MehrVorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de
Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. www.dids.de Agenda 06.04.2016 I. Organisatorisches II. Literaturempfehlung III. Grundlagen 1. Historisches zum Datenschutzrecht
MehrIT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung
IT-Sicherheit und Datenschutz in der Verwaltung Studienbereichsleiter Technik Studiengangleiter Informationstechnik 1 Quelle: http://www.abhoergeraete.biz 2 Quelle: http://www.abhoergeraete.biz 3 Kamera
MehrRechtliche Aspekte sozialer Netzwerke Was müssen Hochschulen beachten?
Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke Was müssen Hochschulen beachten? Verena Steigert, Dipl.-Jur. Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forum Rechtsfragen
MehrDatenschutzerklärung. auf der Grundlage der EU-Datenschutz Grundverordnung
Datenschutzerklärung auf der Grundlage der EU-Datenschutz Grundverordnung Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und
MehrDatenschutzerklärung für Bewerber
Datenschutzerklärung für Bewerber Wir freuen uns, dass Sie sich bei der uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten. 1. Wer
MehrDatenschutzerklärung. auf der Grundlage der EU-Datenschutz Grundverordnung
Datenschutzerklärung auf der Grundlage der EU-Datenschutz Grundverordnung Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und
MehrDatenschutzerklärung. auf der Grundlage der EU-Datenschutz Grundverordnung
Datenschutzerklärung auf der Grundlage der EU-Datenschutz Grundverordnung Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und
MehrArbeitsrecht im Betrieb: Die Internetnutzung am Arbeitsplatz
Arbeitsrecht im Betrieb: Die Internetnutzung am Arbeitsplatz Internet im Mittelstand: Chancen, Trends, Sicherheit Rosenheim, 09.10.2008 Rechtsanwalt Markus Lippmann www.bayme.de Gliederung I. Umfang der
MehrDatenschutz-Richtlinie der SenVital
Datenschutz-Richtlinie der SenVital Vorwort Die SenVital betreibt Senioren- und Pflegeeinrichtungen (inkl. ambulante Pflege). Im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung in vielen Bereichen stehen dabei
Mehrder Ottmar Buchberger GmbH zu Bewerbungen
Wir freuen uns, dass Sie sich bei der Firma Buchberger GmbH bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeitet werden und halten weitere
MehrDatenschutzerklärung. auf der Grundlage der EU-Datenschutz Grundverordnung
Datenschutzerklärung auf der Grundlage der EU-Datenschutz Grundverordnung Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und
MehrRechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von
Rechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Anti Plagiatssoftware Verena Steigert Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN Forum Hochschulkanzler 9.
MehrDie Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen. in Schulen. November 2016
Datenschutz in Schulen November 2016 Kurzvorstellung in Person: Barbara Thiel vom Landtag gewählt; zugl. Leiterin der gleichnamigen Behörde Aufgaben Behörde unabhängige oberste Landesbehörde zugl. Aufsichtsbehörde
MehrAktuelles aus Rechtsprechung und Praxis
Aktuelles aus Rechtsprechung und Praxis - Verantwortlichkeit für Links und Speicherung von Verkehrsdaten - Dipl. jur. Marten Hinrichsen Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht,
MehrPrivate nutzung am Arbeitsplatz
Private E-Mailnutzung am Arbeitsplatz RA Marcus Sonnenschein Fachanwalt für Arbeitsrecht RA Kai Bodensiek 1 Private Nutzung des firmeneigenen E-Mail-Accounts am Arbeitsplatz? Ist das erlaubt? Was passiert
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrDeutsches Forschungsnetz
Aktuelles aus Gesetzgebung & Rechtsprechung zum Internet- und Medienrecht Ass. jur. Clara Ochsenfeld Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren -Betriebstagung
MehrDas neue Datenschutzrecht. 19. September 2018
Das neue Datenschutzrecht 19. September 2018 seit 25. Mai 2018: Die DSGVO gilt für alle Unternehmen mit Sitz in der EU, die personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeiten ebenfalls neu: BDSG
MehrDatenschutzhinweise der Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH
1 Datenschutzhinweise der Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH Die Firma Ottemeier Werkzeug- und Maschinentechnik GmbH, Kapellenweg 45, 33415 Verl- Kaunitz nimmt die Belange des Datenschutzes
MehrBewerbungsbogen Studienprogramm Q+
Bewerbungsbogen Studienprogramm Q+ Persönliche Daten Name, Vorname Straße, Hausnummer, PLZ, Ort Telefonnummer/Mobilnummer E-Mail-Adresse Geburtsdatum Staatsbürgerschaft Matrikelnummer Fachbereich/Institut/Fach
MehrDatenschutzerklärung der Kanzlei Dr. Dimitrow GbR zu Bewerbungen
Datenschutzerklärung der GbR Seite 01 Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten und halten
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG der Panini Verlags GmbH zu Bewerbungen. 1. Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?
DATENSCHUTZERKLÄRUNG der zu Bewerbungen 1. Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten? Die,, 70178 Stuttgart (im Folgenden als wir bezeichnet, ist Verantwortlicher im Sinne
MehrDatenschutz im Web
Datenschutz im Web - 20.07.2016 Überblick -Dschungel Begrifflichkeiten Grundsätze im BDSG Einwilligung Analyse und Tracking Social Media Verstöße und Rechtsfolgen Gesetze Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
MehrSchutz vor Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts
Schutz vor Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts Durch: Rechtmäßigkeit Zweckbindung Erforderlichkeit Transparenz Betroffenenrechte Datensicherheit Rechtmäßigkeit Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 4
MehrTatbestands- und Verbotsirrtümer bei - Kontrollen - Uneinheitliche Rechtsprechung zur Stellung des Arbeitgebers als Erbringer von TK-Diensten
Tatbestands- und Verbotsirrtümer bei E-Mail- Kontrollen - Uneinheitliche Rechtsprechung zur Stellung des Arbeitgebers als Erbringer von TK-Diensten Beitrag für das 2. DialogCamp München, 22.02.2013 von
MehrDatenschutzrechtliche Analyse des AAI- Verfahrens
Datenschutzrechtliche Analyse des AAI- Verfahrens 69. DFN-Betriebstagung Forum AAI 25.09.2018 Dipl. jur. Matthias Mörike & Dipl. jur. Armin Strobel Überblick Grundlagen des Datenschutzrechts Problemfelder
MehrVorlesung Telekommunikationsrecht. Datenschutz und öffentliche Sicherheit II
Vorlesung Telekommunikationsrecht Datenschutz und öffentliche Sicherheit II Wiederholungsfall Das Bundeskriminalamt stellt auf seiner Website unter anderem Informationen über die terroristische Vereinigung
MehrWorkshop für Personalvertreter Personalvertretung und Datenschutz WCCB Bonn
Herzlich willkommen Workshop für Personalvertreter Personalvertretung und Datenschutz 28.04.2016 WCCB Bonn Dr. Dieter Haschke Stand: 20.04.2016 Gliederung 1. Grundlegendes zum Datenschutz 2. Das Verhältnis
MehrDatenschutzerklärung für Bewerbungsverfahren
Datenschutzerklärung für Bewerbungsverfahren Wir freuen uns, dass Sie sich bei der uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten
MehrDatenschutzerklärung der Lindenbaum GmbH
Lindenbaum GmbH Erbprinzenstr. 4 12, Eingang A 76133 Karlsruhe, Germany Tel +49 721 48 08 48-000 Fax +49 721 48 08 48-801 info@lindenbaum.eu www.lindenbaum.eu Datenschutzerklärung der Lindenbaum GmbH zu
MehrAdmincamp Der Admin und das BDSG. - was kann, darf, muss ich mit IP-Daten machen?!?
Der Admin und das BDSG - was kann, darf, muss ich mit IP-Daten machen?!? 1 Grundsätzlich spricht das Bundesdatenschutzgesetz von Datensparsamkeit 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit Die Erhebung, Verarbeitung
MehrDatenschutzerkla rung
Datenschutzerkla rung Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten nach Artikel 13 EU DSGVO. Name und Anschrift des Verantwortlichen Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes ist: Universität des 3. Lebensalters
MehrDatenschutzerklärung der FRÖBEL Gruppe für Schulverträge
Datenschutzerklärung der FRÖBEL Gruppe für Schulverträge FRÖBEL nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Wir möchten Sie als Bewerber*innen für das berufsbegleitende Teilzeitstudium an der
Mehrahd GmbH & Co. KG Datenschutzerklärung für unseren Bewerbungsprozess
ahd GmbH & Co. KG Datenschutzerklärung für unseren Bewerbungsprozess Datenschutz im Bewerbungsprozess Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Bearbeitung während des gesamten Bewerbungsprozesses
MehrDatenschutzerklärung der Firma Bell Flavors & Fragrances zu Bewerbungen
Datenschutzerklärung der Firma Bell Flavors & Fragrances zu Bewerbungen Datum des Inkrafttretens: 25. Mai 2018 Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir
MehrVerpflichtungserklärung Fernmeldegeheimnis i.s.d. 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
Verpflichtungserklärung Fernmeldegeheimnis i.s.d. 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, unser Unternehmen ist geschäftsmäßiger
MehrRemote Support Datenschutz-
Lenze Service & Support Remote Support Datenschutz- erklärung (DSE) 22.08.2016 Seite 1/5 Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Nutzung von TeamViewer und Registrierung... 3 3 Erbringung der Remote-Leistungen... 4
MehrInternet am Arbeitsplatz
Internet am Arbeitsplatz Vortrag vom 23. Februar 2016 vor dem St. Galler Juristenverein Prof. Dr. ISABELLE WILDHABER, LL.M., Professorin für Privat- und Wirtschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung
MehrDatenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics
Datenschutzerklärung Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an der Seite Flüchtlingshelfer Schönberg. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für unsere Arbeit. Eine Nutzung unserer Internetseiten
MehrDatenschutzerklärung
Datenschutzerklärung (gemäß Artikel 13,14 Datenschutzgrundverordnung) für Veranstaltungen Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist den Unternehmen von illwerke vkw sehr wichtig. Im Folgenden möchten
MehrDatenschutzerklärung zu Bewerbungen der
Datenschutzerklärung zu Bewerbungen der Kessler & Comp. GmbH & co.kg Königswinterer Str. 11-21 53227 Bonn Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, - im Folgenden wir bezeichnet wir freuen uns,
MehrDigitaler Stammtisch. Digitaler Nachlass. Sven Schonhofen, LL.M. (New York)
Digitaler Stammtisch Digitaler Nachlass Sven Schonhofen, LL.M. (New York) Agenda I. Ausgangslage II. Rechtlicher Hintergrund III. Praktische Konsequenzen IV. Fragerunde Ausgangslage Ausgangslage Was ist
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG der Firma Chugai Pharma Germany GmbH zu Bewerbungen
Datenschutzerklärung Wir freuen uns, dass Sie sich bei der uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten und halten weitere
MehrDatenschutzrechtliche Anforderungen und Lösungsansätze. Markus Pleyer Paritätischer Berlin
Datenschutzrechtliche Anforderungen und Lösungsansätze Markus Pleyer Paritätischer Berlin Gesetzlicher Datenschutz was soll geschützt werden? Sämtliche Informationen über bestimmte Personen (Namen, Biografie-
MehrDie Haftung von WLAN-Betreibern nach dem neuen Entwurf des Telemediengesetzes
Die Haftung von WLAN-Betreibern nach dem neuen Entwurf des Telemediengesetzes Dipl.-Jur. Florian Klein, LL.M., Wiss. Mit. der Forschungsstelle Recht im Institut für Informations-, Telekommunikations- und
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 5 und 6 (29.6. 13.7.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrDATENSCHUTZERKLÄRUNG
DATENSCHUTZERKLÄRUNG Der verantwortungsvolle Umgang mit Ihren Daten ist uns ein großes Anliegen. In der gegenständlichen Datenschutzerklärung informieren wir Sie darüber, wie wir Ihre Daten verwenden.
Mehr