DFN. Der Umgang mit Daten ehemaliger Hochschulmitglieder. Deutsches Forschungsnetz. Ass. jur. Marten Tiessen

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1 Der Umgang mit Daten ehemaliger Hochschulmitglieder Ass. jur. Marten Tiessen Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren Forschungsstelle Recht im Deutschen

2 Inhaltsüberblick I. Schutzbereich des Datenschutzrechts II. Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten III. Unterschiede für Studierende IV. Ansprüche des Hochschulmitglieds V. Digitaler Nachlass 2

3 Schutzbereich des Datenschutzrechts Personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person Sehr weite Definition Beispiele: Name, Geburtsdatum, adresse, s, Nutzerkennung, Passwörter, IP-Adressen 3

4 Schutzbereich des Datenschutzrechts Grundsätze des Datenschutzrechts: Vorrang speziellerer Vorschriften Datenvermeidung und -sparsamkeit Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Zweckbindung 4

5 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Hochschulen Öffentliche Stellen der Länder Landesdatenschutzgesetz Ähnliche Vorschriften in den verschiedenen Landesdatenschutzgesetzen Beispiel 29 DSG NRW: Daten von Bewerbern und Beschäftigten dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies zur Eingehung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses [ ], erforderlich ist oder eine Rechtsvorschrift, ein Tarifvertrag oder eine Dienstvereinbarung dies vorsieht. 5

6 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Beispiel des 29 Abs. 4 S. 2 DSG NRW Nach Beendigung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn diese Daten nicht mehr benötigt werden, es sei denn, dass Rechtsvorschriften entgegenstehen [ ]. 6

7 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Fehlt Erforderlichkeit Ausnahme: gesetzliche Aufbewahrungsfristen Müssen Daten gelöscht werden 6 Jahre: Lohnberechnungsunterlagen und Lohnkonten nach 147 AO und 41 EStG 2 Jahre: Arbeitszeitnachweise nach 16 Abs. 2 ArbZG 7

8 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Unterscheidung zwischen dienstlichen und privaten s: Wenn ausschließlich dienstliche s Wenn auch private s Arbeitgeber: kein TK-Anbieter Arbeitgeber: TK- Anbieter Fernmeldegeheimnis nicht zu beachten Fernmeldegeheimnis zu beachten 8

9 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Schutz privater Daten nach Vertragsende? Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Dresden vom : Keine Löschung des -Accounts nach Kündigung, solange Nutzer für die Daten noch Verwendung hat 9

10 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Bedeutung der Entscheidung für Hochschulen Daten sollen erst gelöscht werden, wenn Nutzer keine Verwendung für Daten mehr hat Eine Verwendung hat der Nutzer nicht mehr, wenn er Möglichkeit Daten zu sichern nicht nutzt Hochschulen sollten auf bevorstehendes Löschen aufmerksam machen Vertragliche Regelung Bei unberechtigter Löschung Schadensersatz, aber auch strafrechtliche Ahndung möglich 10

11 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Automatische Weiterleitung von s Bei Hochschulmitarbeitern bereits während Beschäftigungsverhältnis bedenklich: Übermittlung an Dritten Potentieller Zugriff Dritter Mitarbeiterverhalten wird Hochschule zugerechnet Probleme: Keine Einwilligung Nicht erforderlich Auslandsserver 11

12 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Neben datenschutzrechtlichen Bedenken auch strafrechtlicher Geheimnisschutz: 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen 353b StGB Verletzung des Dienstgeheimnissses Nach Ende des Beschäftigungsverhältnis Sperre des Accounts und keine Weiterleitung! 12

13 Nutzung und Löschung von Mitarbeiterdaten Andere elektronische Daten: Möglicherweise noch weitere Daten des Nutzers auf Website z.b. Fotos, CVs, Anschrift Fotos von Mitarbeitern Veröffentlichung von Bildnissen erlaubt, wenn Einwilligung nach 22 KUG noch vorliegt und Einwilligung nicht wirksam widerrufen wurde 13

14 Unterschiede für Studierende Größtenteils Übereinstimmung Statt Arbeitsvertrag Nutzungsvertrag Gleiche Löschpflichten Keine Aufbewahrungsfristen Hauptsächlich private Daten Keine Weiterbenutzung oder -leitung 14

15 Ansprüche des Hochschulmitglieds Löschen Schadensersatz Herausgabe z.b. aus 29 Abs. 4 S. 2 DSG NRW ivm 19 Abs. 3 S. 2, Abs. 4 DSG NRW z.b. aus 20 DSG NRW, 823 Abs. 2 BGB ivm 303a StGB, KUG, 823 Abs. 1 BGB ivm APR Nur vertragliche Ansprüche möglich 15

16 Digitaler Nachlass Was geschieht mit den Daten Verstorbener? Account- Inhaber verstirbt Gesamtrechtsnachfolge Zugang zu E- Mails? 16

17 Digitaler Nachlass KG, Urteil vom : Zur Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts 14-jährige meldete sich mit Zustimmung ihrer Eltern bei Facebook an Tochter verstirbt, die Eltern begehren Zugriff Zugriffsersuchen der Eltern wird verweigert Facebook versetzt Profil der Tochter in Gedenkstatus 17

18 Digitaler Nachlass KG: Kein Recht auf Zugriff auf den Account, da sonst Fernmeldegeheimnis verletzt wird Schutz des Fernmeldegeheimnis Verfassen der Absenden der beim Absender- Provider Empfangen der beim Empfangs- Provider Herunterladen der auf Endgerät und Löschen vom Server 18

19 Digitaler Nachlass Weder der Ausnahmetatbestand des 88 Abs. 3 S. 1 und 2 TKG noch die gesetzliche Ausnahme nach Satz 3 sind einschlägig 88 Abs. 3 TKG Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen.[ ] Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht.[..] 19

20 Digitaler Nachlass Urteil sehr umstritten Keine höchstrichterliche Rechtsprechung Gewisse Rechtsunsicherheit Hochschulbezug Auch Hochschulen könnten mit diesem Problem konfrontiert sein (Mitarbeiter -Konten) Weiterführende Entwicklung ist unklar, Rechtsprechung ist abzuwarten In jedem Fall kein übereiltes Handeln notwendig 20

21 Forschungsstelle Recht im Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 21

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