Territoriale Aufgaben der Bundeswehr unter besonderer Berücksichtigung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit im Inland weitere Entwicklung

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1 i INFORMATIONSDIENST für Reservisten & Reservistinnen Themen DSK FF Seite Vorwort 2 Territoriale Aufgaben der Bundeswehr unter besonderer Berücksichtigung 2 der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit im Inland weitere Entwicklung 2006 Entscheidungsjahr für den West-Balkan 6 Luftwaffe 7 Gedanken zur Umsetzung der Konzeption für Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr in der Luftwaffe: Kooperation mit Unternehmen der Wirtschaft Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr 7 Umsetzung der Konzeption für Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr im ZSanDstBw Kurzmitteilungen 8 Neufassung der ZDv 20/3 Grundsatz- und Einzelanweisungen für die militärische Personalführung von Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr Die Wehrersatzbehörden informieren 8 Wehrübungen während des Erholungsurlaubs 1/2006

2 Am 27. April 2006 hat mir der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhan, die Aufgaben des Beauftragten für die Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr übertragen. Damit ist diese streitkräftegemeinsame Aufgabe wieder an den Stellvertreter des Generalinspekteurs gebunden, der nicht zugleich die Aufgaben als Inspekteur der Streitkräftebasis wahrzunehmen hat. In meinen bisherigen Verwendungen habe ich die Reservistenangelegenheiten auch außerhalb meines jeweiligen Verantwortungsbereiches aufmerksam verfolgt. Meine erste Botschaft an Sie ist deshalb, die Kontinuität der eingeschlagenen Wege zum neuen Rollenverständnis der Reservisten und Reservistinnen im Transformationsprozess der Bundeswehr und bei Einnahme der Bundeswehrstruktur 2010 zu bewahren. Der Anpassung an die sich stetig ändernden Aufgaben und Herausforderungen können sich die Streitkräfte aktive Soldaten und Reservisten nicht entziehen: Wer hätte voreinem Jahr an den Einsatz von Bundeswehrsoldaten im Kongo gedacht? Deshalb dürfen aber nicht bei jeder neuen Herausforderung die gerade mit Augenmaß und Überlegung geöffneten, realisierbaren Wege gleich wieder verlassen werden. Mit Beginn dieses Jahres stand die Bundeswehr vor drei unerwarteten Herausforderungen im eigenen Land: Der Schneekatastrophe in Bayern, der Vogelgrippe an der Mecklenburgischen Küste und einem erneuten Hochwasser an der Elbe. In allen drei Fällen wurde die Bundeswehr um Hilfeleistung im Rahmen der Bestimmungen des Art. 35 GG gebeten. In allen drei Fällen haben Reservisten und Reservistinnen spontan und uneigennützig Hilfe geleistet, ehrenamtlich als Einzelpersonen sowie im Verbund ihrer Reservistenkameradschaft oder im Status von Soldaten und Soldatinnen, eingebunden in aktive Truppenteile der Bundeswehr. Viele der ehrenamtlichen Hilfeleistungen erfolgten auf Bitten von Gemeinden auch dort, wo kein Katastrophenalarm ausgelöst und somit die Bundeswehr in Ergänzung der zivilen Hilfsorganisationen nicht eingesetzt war. Allen Beteiligten, die sich dieser ehrenamtlichen Aufgabe gestellt haben, gilt mein Dank ebenso wie denen, die sich und ihre Leistungsfähigkeit uneigennützig den eingesetzten Truppenteilen der Bundeswehr zur Verfügung gestellt haben. In den drei genannten Katastrophenfällen wurden Richtigkeit, Reaktionsschnelligkeit und Belastbarkeit des neuen Konzepts der Bundeswehr für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Inland eindrucksvoll bestätigt. Insbesondere bei der Bekämpfung der Vogelgrippe hat das zuvor im Modellversuch erprobte Konzept der Beauftragten der Bundeswehr für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit die Bewährungsprobe im scharfen Durchgang bestanden. Aus den genannten Gründen habe ich die ausführliche Darstellung der neuen Territorialen Aufgaben der Bundeswehr zum Leitthema dieser Ausgabe des InfoDstRes bestimmt. Auf die Zusammenarbeit mit Ihnen freue ich mich. Johann Georg Dora, Generalleutnant Stellvertreter des Generalinspekteurs der Bundeswehr und Beauftragter für Reservistenangelegenheiten der Bundeswehr Territoriale Aufgaben der Bundeswehr unter besonderer Berücksichtigung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit im Inland weitere Entwicklung Einen sehr großen Schritt hat die Bundeswehr in den vergangenen Monaten in der Verantwortung für das territoriale Netzwerk in Deutschland unternommen. Mit der Neuausrichtung der territorialen Kommandobehörden und es sind diese, die tagtäglich die Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Inland (ZMZ/I) durchführen werden die Kompetenzen für die Beratung der zivilen Entscheidungsträger im Katastrophenschutz auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene deutlich verbessert. In der Krisenvorsorge wie im Einsatz werden stets die gleichen Ansprechpartner gestellt. Man kennt sich, das schafft gegenseitiges Vertrauen. Die militärischen Führungsaufgaben in der Hilfeleistung wurden im jeweiligen Wehrbereichskommando und der eingesetzten Truppe sowie ihrer Führungsorganisation konzentriert. Völlig unstrittig ist dabei, dass die Hilfeleistung in jedem Fall eine bundeswehrgemeinsame Aufgabe sein wird. Die Streitkräftebasis (SKB) stellt die Organisation für die ZMZ/I als Daueraufgabe sowie die territoriale Führungsorganisation und beteiligt sich am Aufwuchs der Kräfte genauso wie die Teilstreitkräfte (TSK) oder der Zentrale Sanitätsdienst der Bundeswehr (ZSanDstBw). Bei den Überlegungen zu einer weiteren Stärkung dieses Netzwerkes werden die noch zu gewinnenden Erfahrungen aus der Unterstützung der Großveranstaltungen des Jahres 2006, wie der Fußballweltmeisterschaft, des Papstbesuches und der Vorbereitungen des G8-Gipfels Berücksichtigung finden. Dabei wird außerdem die Frage zu beantworten sein, inwieweit engagierte Reservisten und Reservistinnen auch hier eine entscheidende Rolle einnehmen können. Bereits im ersten Halbjahr ist die Unterstützungsbilanz äußerst erfolgreich. Die Bundeswehr hat dort geholfen, wo siw gebraucht wurde und wo vorhandene Kräfte für die Hilfeleistung geeignet waren. Dabei drängt sich die Bundeswehr nicht in den Vordergrund; vielmehr ist Pflichterfüllung in einem gesamtstaatlichen Ansatz das Ziel. Das mag manchmal in der Wahrnehmung anders erscheinen; eine Konkurrenz zu den Hilfsorganisationen, wie zum Beispiel der Bundesanstalt THW, wird jedoch nicht aufgebaut. Die besondere Herausforderung dieses Jahres ist die Fußballweltmeisterschaft. Über die Technische Amtshilfe hinaus, hat der Bundesminister der Verteidigung entschieden, alle verfügbaren und im Zusammenhang mit möglichen Großschadensereignissen sinnvoll nutzbaren Fähigkeiten der Bundeswehr bereit zu halten, um Länder und Kommunen schnell, flexibel und effektiv unterstützen zu können. Hierzu stehen grundsätzlich alle nicht im Auslandseinsatz gebundenen Kräfte der Bundeswehr zur Verfügung. Regional oder zentral vorgehalten werden spezielle Fähigkeiten der Bundeswehr vor allem in jenen Bereichen, die bei der Bewältigung eines Großschadensereignisses besondere Bedeutung erlangen. Dies sind insbesondere: Sanitätskräfte, ABC-Abwehrkräfte, Pionierkräfte, Lufttransportkräfte, Feldjägerkräfte und weitere Kräfte als Reserve. Außerdem wird durch das Streitkräfteunterstützungskommando (SKUKdo) und dessen nachgeordneten Bereich eine leistungsstarke Führungsstruktur eingerichtet, die schnell und abgestimmt mit den Ländern auch in unübersichtlicher Lage reagieren und handeln kann. Die Streitkräfte sind gut vorbereitet, um die zivile Seite unterstützen zu können, denn eines ist klar: Wenn die Bundeswehr gebraucht wird, ist sie da! 2

3 Neuausrichtung der Territorialen Aufgaben der Bw Mit der Neufassung der Verteidigungspolitischen Richtlinien und insbesondere der Konzeption der Bundeswehr (KdB) in 2004 wurden auch die Territorialen Aufgaben der Bw überarbeitet und auf die künftigen Herausforderungen ausgerichtet. Dienten die Territorialen Aufgaben in der Vergangenheit wesentlich der Unterstützung der möglichen militärischen Landesverteidigung auf deutschem Territorium, so steht in der Zukunft der Beitrag der Streitkräfte zum Schutz der Bevölkerung in Katastrophenlagen im Mittelpunkt; hinzu kommt als weiterer Schwerpunkt die Unterstützung von alliierten und befreundeten Streitkräften in Deutschland (Host Nation Support). Weitere territoriale Aufgaben wie die beorderungsunabhängige, freiwillige Reservistenarbeit, Koordination der Presse-/Öffentlichkeitsarbeit u.a. kommen hinzu. ZMZ/I unterstützt die Wahrnehmung der territorialen Aufgaben mit Schwerpunkt Amts- und Katastrophenhilfe durch Aufbau und Pflege von eingespielten Arbeitsbeziehungen mit den zivilen Stellen, die in erster Linie verantwortlich sind für die Planung und Sicherstellung der Katastrophenabwehr, d.h. mit den Landkreisen Regierungsbezirken Bundesländern. ZMZ/I Leuchtturm der Transformation Ziel der Neuausrichtung des Konzepts für ZMZ/I ist es, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Ressourcen die Fähigkeiten der Bundeswehr zur Unterstützung der Länder und Kommunen zu optimieren. Dazu waren bzw. sind Fähigkeiten, Verfahren und Strukturen anzupassen. Die Führungsorganisation für Einsätze im Inland wird gestrafft. Mit dem Modell der Beauftragten der Bundeswehr für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (BeaBwZMZ) wird die ZMZ/I gerade auf unterster Verwaltungsebene nachhaltig gestärkt und intensiviert. Mit den Verbindungskommandos auf Bezirk- und Kreisebene (BVK/KVK) werden fordernde, verantwortungsvolle und attraktive Verwendungen für Reservisten und Reservistinnen geschaffen. In den Katastrophenschutzstäben leisten sie öffentlichkeitswirksame Beiträge zum Schutz der Bundesrepublik Deutschland. Das Modell BeaBwZMZ ist bei den bisher beteiligten Bundsländern auf hohe Akzeptanz und sehr große Unterstützung gestoßen. In der praktischen Hilfeleistung der vergangenen Wochen hat das Modell Funktionsfähigkeit und Leistungspotential bewiesen. Ab August 2006 soll das Modell unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten flächendeckend ausgedehnt werden. Die neue ZMZ/I ist ein Leuchtturmprojekt der Transformation, weil die Fähigkeiten zur Hilfeleistung im Inland damit insgesamt verbessert und ständig an die Erfordernisse des Einsatzes angepasst werden. Modellerprobung Hauptaufgabe der ZMZ/I ist es, einen durchgängigen Verbund auf allen Ebenen zur Beratung und zum schnellen und kompetenten Austausch führungsrelevanter Informationen im Krisenmanagement herzustellen. Dieser zivil-militärische Verbund muss in Ausbildung und Übungen gemeinsam mit der zivilen Seite geschult und für den Einsatzfall eingeübt sein. Von August 2004 bis November 2005 wurde gemeinsam mit den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie deren Kreisen und kreisfreien Städten ein neuer Ansatz zur Intensivierung der ZMZ/I mit den für die Katastrophenabwehr verantwortlichen mittleren und unteren Katastrophenschutzbehörden erfolgreich erprobt und umfassend ausgewertet. Die neue Form der ZMZ/I hat während der einjährigen Erprobung bei unterschiedlichen Rahmenbedingungen in der Fläche ihre Funktionsfähigkeit im Grundbetrieb und in Übungen nachgewiesen. Zeitgleich wurde 2004 in den Sanitätskommandos I und II ein Modellversuch gestartet, der die Beratung der zivilen Gesundheitsbehörden in ihren Bezirken und Kreisen sowie der BVK/KVK auf einen geeigneten, ortsansässigen Beauftragten Sanitätsstabsoffiziere für die Zusammenarbeit mit dem zivilen Gesundheitswesen (BeaSanStOffzZMZGesWes) übertrug. Ausweitung in die Fläche Verteidigungsminister Dr. Franz Josef Jung hat am 1. Februar die Ausfächerung gebilligt. Am 1. März wurden die betroffenen Bundesländer durch ein Informationsschreiben von Staatssekretär Dr. Wichert über die weiteren Maßnahmen informiert. Die notwendigen Weisungen sind erteilt, damit hat die Ausfächerung planmäßig begonnen. Sie sieht unter anderem ab dem IV. Quartal 2006 die Übergabe der territorialen Verantwortlichkeit von den derzeitigen aktiven Strukturen und Dienstposten auf die BeaBwZMZ vor. Ab 1. Januar 2007 werden Landeskommandos (LKdo) aufgestellt. Die Auflösung der nichtaktiven Truppenteile der SKB soll bis 31. März 2007 abgeschlossen sein. Im II. Quartal 2007 wird das Personal der BVK und der KVK den LKdo unterstellt. Damit geht einher die Entbindung der Verteidigungsbezirkskommandos (VBK) von den territorialen Aufgaben. Die Auflösung der VBK soll zum 30. Juni 2007 beendet sein. Die notwendigen Voraussetzungen für die Ausfächerung sind geschaffen. In einem Wirkverbund aus den Territorialen Kommandobehörden und neu einzurichtenden regionalen Planungs- und Unterstützungstrupps, die mit aktiven Soldaten zu besetzen sind, werden die BeaBwZMZ und ihre BVK/KVK unterstützt werden. In der praktischen Ausgestaltung wird es darauf ankommen, die regionalen Besonderheiten angemessen in deren Anzahl und Ausstattung zu berücksichtigen. Derzeit wird an organisatorischen Verbesserungen und Vereinfachungen gearbeitet, die das Modell weiter optimieren und zur Steigerung der Attraktivität beitragen werden. Umfassendes Ausbildungskonzept Um die ZMZ/I in hoher Qualität sicherstellen zu können, ist eine Ausbildung in fünf aufeinander aufbauenden Phasen vorgesehen. Das Ausbildungskonzept sieht eine Ersteinweisung durch das jeweilige Wehrbereichskommando (WBK) in Konzept und Auftrag vor. In einer zweiten. Phase sollen Fähigkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen der Bundeswehr anhand von Fernaufgaben / Studienbriefen mit Fallbeispielen und Lösungsvorschlägen im Selbststudium nach dem Muster der Heerestaktischen Weiterbildung (HTW) erlernt werden. Kern dieses Ausbildungskonzepts ist ein einwöchiger Lehrgang an der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bw in Sonthofen. In den fünf Lehrgangstagen sollen die Teilnehmer die Aufgaben als StOffz im BVK/KVK kennen lernen und anwenden können. Der erste Pilotlehrgang wurde vom 6. bis 10. März 2006 durchgeführt. Der Lehrgang fand hinsichtlich Methodik und Inhalt hohe Akzeptanz bei den Reservisten. Ziel ist es, dass bis Ende 2006 die Bundeswehr in jedem Bezirk/Kreis zumindest über einen ausgebildeten StOffz verfügt. Insgesamt sind für dieses Jahr 24 Lehrgänge geplant. Die StOffz d.r. werden für eine Teilnahme am Stabsdienstlehrgang durch die WBK/VBK vorgeschlagen oder durch das Personalamt der Bw abgefragt und eingeplant. Für Offz d.r. u. Fw d.r. wird eine dezentrale einwöchige Ausbildung in Verantwortlichkeit der WBK angeboten. Inhaltlich sind sie an den zentralen Stabsdienstlehrgang angelehnt. Bei dieser Ausbildung sollen Landes- und regionale Besonderheiten vermittelt werden. Die vierte Phase findet an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) in Ahrweiler statt. Hier werden die Teilnehmer in Handlungsrahmen und rechtliche Grundlagen der zivilen Behörden zur Förderung eines gemeinsamen Verständnisses der ZMZ/I eingewiesen. Die fünfte und letzte Phase sieht eine regionale Einweisung von 3 Tagen für StOffz d.r bzw. 2 Tagen für Offz d.r. 3

4 u. Fw d.r. bei den Landeskommandos vor. Ziel ist es, landesspezifische Bedingungen wie kommunale Strukturen oder geographische Besonderheiten zu vermitteln. Ausstattung mit Laptop und Handy Das Wissen allein macht die BeaBwZMZ nicht handlungsfähig, hierzu sind sie auch auf eine IT-Ausstattung angewiesen. Diese sieht Laptops, Mobiltelefone, Scanner, Drucker, Digitalkameras und die notwendige Software vor. Im Zuge der Ausfächerung wird die Ausrüstung bereit gestellt. Ausbildung und IT-Betreuung erfolgen durch die WBK. Weitere Handlungsfelder In Sachen BeaBwZMZ ist viel erreicht worden. Dennoch gibt es eine Reihe von Handlungsfeldern. Sichere Verfahren sind für eine unverzügliche Einberufung auch an langen Wochenenden notwendig. Dafür notwendige Gesetzesänderungen werden in einem Wehrrechtsänderungsgesetz eingeleitet. Einer der Erfolgsschlüssel für das Modell BeaBwZMZ wird ein angemessener Auslagenersatz sein. Als Kompensation für Zeitaufwand und für Auslagen für Schriftverkehr, Telefon und Truppenverpflegung ist eine monatliche finanzielle Abfindung, gestaffelt für den BeaBwZMZ, seinen Stellvertreter sowie den BeaSanStOffzZMZGesWes geplant. Zur Attraktivitätssteigerung sind auch Änderungen im administrativen Bereich geplant. Der Truppenausweis soll möglichst nicht erst im Katastrophenfall ausgegeben werden. Wirklich entscheidende Voraussetzungen sind aber die Unterstützung durch die Reservisten und Reservistinnen und die Akzeptanz durch die Truppe, um das Modell BeaBwZMZ zu einem Erfolgsmodell werden zu lassen. BeaBwZMZ im Einsatz Idealtypisch sollte für die BeaBwZMZ ein ständiges Büro in der jeweiligen Verwaltungsbehörde, z.b. Landratsamt eingerichtet werden, um eine regelmäßige Präsenz und Teilnahme an Sitzungen und Besprechungen zu ermöglichen. Ziel ist die permanente Einbindung des Vertreters der Bw in das Kommunale Netzwerk Katastrophenhilfe. Diese Einbindung und die persönliche Bekanntheit des BeaBwZMZ bei den Behörden des Landkreises fördern im Katastrophenfall eine reibungslose Unterstützung der Bw in der Katastrophenhilfe, wenn die zivilen Ressourcen erschöpft sind. Im Katastrophenfall bezieht der BeaBwZMZ mit seinem Personal den vorbereiteten Arbeitsplatz im Katastrophenschutzstab des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt. Die Aufgaben des BeaBwZMZ bestehen primär in der Beratung der zivilen Entscheidungsträger über die Verfahren der Anforderung, über Möglichkeiten, aber auch über Grenzen der Unterstützung der Bw in der Amts- und Katastrophenhilfe. Der BeaBwZMZ soll und kann auch gar nicht eigenständig bestimmte Unterstützungsleistungen der Bw zusagen, sondern meldet einen sich abzeichnenden Bedarf frühzeitig an das LKdo. Auf der Basis der Anforderung und der Bewertung durch das LKdo stellt das WBK ein geeignetes und verfügbares Kräftedispositiv der Bw aus der Region zusammen oder beantragt weitere Verstärkung beim SKUKdo. Die Bereitstellung weiterer Kräfte erfolgt durch das SKUKdo in Abstimmung mit den Führungskommandos der MilOrgBer. Die Führung dieser zusammengestellten Bw-Kräfte am jeweiligen Einsatzort wird einem geeigneten Führungselement (Btl-/Rgt-Gefechtsstand) eines MilOrgBer übertragen. Dem LKdo mit seinen BeaBwZMZ obliegt in der Durchführung des Einsatzes die Einsatzkoordination zwischen dem verantwortlichen zivilen Katastrophenschutzleiter und den vor Ort eingesetzten Kontingenten der Bw. Damit der BeaBwZMZ seiner Beratungsfunktion gegenüber der zivilen Seite im Grundbetrieb und insbesondere im Katastrophenfall auch gerecht werden kann, ist beabsichtigt, ihn in ein Informationssystem einzubinden, das auf dem INTRANET-Bw basiert. Mit der bereitgestellten IT-Ausstattung kann er sich vom Büro im Landratsamt oder aber von zu Hause aus in dieses territoriale Informationssystem einwählen, welches ihm die wichtigsten Vorschriften und Verfahrenshinweise für Amts- und Katastrophenhilfe liefert, aber auch einen ersten Überblick über die in der Region stationierten Truppenteile und deren personelle und materielle Fähigkeiten. Im Katastrophenfall nimmt er teil an dem -basierten Informationsaustausch, mit dem Bw-Kräfte angefordert und zugesagt, Lageinformation ausgetauscht und auch Bildmaterial vom Ort des Geschehens übermittelt werden können. Die BeaBwZMZ mit ihren BVK/KVK stellen in Zukunft ein sehr wichtiges Element im neuen territorialen Netzwerk der Bw dar, da sie eine entscheidende Rolle in der Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Regierungsbezirken und Landkreisen/kreisfreien Städten bei der gemeinsamen Katastrophenabwehr wahrnehmen werden. Erprobung bei der Übung FLORIAN, WBK II (LKdo RLP) Das WBK II wurde 2004 mit der Modellerprobung Wahrnehmung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit auf Bezirks- und Kreisebene ausschließlich durch Reservistinnen und Reservisten in Rheinland-Pfalz beauftragt. Beginn der Erprobung war der 1. Oktober und am 4. Oktober überreichte der Befehlshaber in Mainz den ersten elf BeaBwZMZ und dem Kommandeur LKdo Rheinland-Pfalz (diese Aufgabe wurde dem Kommandeur VBK 42 zusätzlich übertragen) ihre Ernennungsurkunden. Bei der Hochwasserschutzübung FLORIAN des WBK II mit dem Land Rheinland-Pfalz im November 2004 wurden die Funktionalität und die Belastbarkeit des Modells unter den Bedingungen eines Großschadensereignisses und einer Katastrophenlage überprüft. Ein BVK wurde während dieses ersten Belastungstests in den Koordinierungsstab der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier integriert, die als obere Landesbehörde für die überörtliche Gefahrenabwehr im Katastrophenfall in gesamt Rheinland-Pfalz zuständig ist. Im Schichtbetrieb mit jeweils drei Soldaten gab das BVK Auskunft und übermittelte mit moderner IT- Unterstützung die Forderungen an die Bw zum LKdo nach Mainz. Der Präsident der ADD wörtlich: Die Reservisten machen einen guten Job und wir verstehen ihre Sprache, da sie zu uns gehören. Das Szenario sah eine Hochwasserkatastrophe von bisher nicht gekanntem Ausmaß vor. Auf Anforderung der Landesregierung kam die Bw zum Einsatz. Unter Führung WBK II/LKdo RLP unterstützten bis zu Soldaten aller Teilstreitkräfte das Land Rheinland-Pfalz bei der Bewältigung dieser Katastrophe. Neben dem BVK bei der ADD in Trier waren KVK in der Stadt Koblenz, dem Kreis Germersheim sowie der Stadt Trier in den Katastrophenschutzleitungen vor Ort vertreten und hielten Verbindung zur eingesetzten Truppe. Die wesentliche Leistung der Verbindungskommandos bestand in der Beratung der zivilen Seite über die Fähigkeiten der Bw, der bewerteten Weiterleitung der Forderungen an die Bw und in der koordinierenden Mittlerfunktion zur eingesetzten Truppe. Unter den psychischen und physischen Belastungen des Katastrophenszenarios in einem komplexen zivilen Umfeld ist dies keine leichte Aufgabe. Sie wurde aber gemeistert, nicht zuletzt dank der Vertrautheit der Soldaten der Reserve mit den Verhältnissen vor Ort. Das neue Modell der ZMZ/I auf der Bezirks- und Kreisebene hat sich damit für den Katastrophenfall erstmals bewährt. Zwischenzeitlich wurde dies in Rheinland-Pfalz in einer großen Anzahl Übungen auf Kreisebene bestätigt. 4

5 Das Interesse der zivilen Seite richtet sich auch in der neuen Struktur naturgemäß auf einen zuverlässigen, bekannten Partner für die Bewältigung von Großschadensereignissen, aber auch für Amtshilfe und sonstige die Bw betreffende Fragen. Letztendlich geht es im Kern aber um Vertrauen Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Bw für Einsätze im Innern. In diesem sensitiven Bereich sind persönliche Bindungen, wie auch die vergangenen Hochwasserkatastrophen deutlich aufzeigten, geradezu unersetzlich. Dort, wo man sich kannte, lief es einfach besser, so ein damals beteiligter Regierungspräsident. Aufgrund ihrer Erfahrungen im Modellversuch begrüßt die zivile Seite in Rheinland- Pfalz die Intensivierung der ZMZ auf der Bezirks- und Kreisebene nachdrücklich. Die Glaubwürdigkeit der Bw, ihre Verpflichtungen nach Art. 35 GG einzulösen, wird durch die sichtbare Präsenz eines Vertreters in Uniform vor Ort gestärkt und somit die Zusammenarbeit erleichtert. Die Erfahrungsberichte der zivilen Seite waren sich da völlig einig in ihrer Bewertung. Als Resümee aus den Erfahrungen in der Erprobung ist klar zu folgern, dass dieses neue Modell in Rheinland-Pfalz unter Abstützung auf aktive Strukturen sehr wohl funktionieren kann. Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass so die Lücke, die mit der Ausdünnung der Präsenz der Bw in der Fläche entsteht, zumindest teilweise geschlossen werden kann. Die Streitkräfte bleiben damit dort präsent, wo Sie hingehören: in die Mitte der Gesellschaft. Erprobung bei der Übung ARCHE 05 im WBK I (LKdo SH) Zum Ende der Modellerprobung ZMZ im Land Schleswig-Holstein war eine verstärkte Erwartungshaltung der zivilen Seite nach verzugsloser und massiver Unterstützung durch Kräfte der Bundeswehr im Katastrophenfall festzustellen. Dem BeaBwZMZ sind somit umfassende Fähigkeiten zu vermitteln, die ihn in die Lage versetzen, seiner Verantwortung als "Erster Berater der Bundeswehr vor Ort" gerecht zu werden. Die KVK sind so zu organisieren, dass sie durch jederzeit abrufbare, qualifizierte Reservisten vor Ort diesem Erwartungsprofil entsprechen. Nur so kann die Verlässlichkeit und damit die Glaubwürdigkeit der Bundeswehr in der Erfüllung der territorialen Aufgaben gerade in der Katastrophe gewährleistet werden. Dazu ist es unbedingt erforderlich, die KVK regelmäßig aus- und weiterzubilden wo immer möglich, unter Einbeziehung ihrer zivilen Ansprechpartner. Während der zivilen Katastrophenschutzübung ARCHE 05 im Oktober 2005 ist diese Konzeption erstmalig auf einer Basis von 16 KVK länderübergreifend in Schleswig-Holstein und Mecklenburg- Vorpommern geübt worden. Die Zusammenarbeit der KVK mit ihren kommunalen Partnern bestand die Bewährungsprobe. Für den BeaBwZMZ bietet die neue Aufgabe Herausforderungen, Verantwortung und einen großen Gestaltungsspielraum. Die Bundeswehr verlangt im Gegenzug ein hohes Maß an Engagement mit großem zeitlichen Einsatz. Sie bietet den Reservisten dafür eine herausgehobene Position im öffentlichen Raum. Dieses Angebot wird angenommen. Es gibt genügend motivierte Reservisten, die sich einer solchen Aufgabe stellen möchten. Das Problem bei Reservisten, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, ist ggf. die erforderliche kurzfristige und je nach Szenario auch länger andauernde Verfügbarkeit während der normalen Arbeitszeit bei Reservisten, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Das bedeutet, dass die Verfügbarkeit während der normalen Arbeitszeit bei der Auswahl des BeaBwZMZ das ausschlaggebende Kriterium bei vergleichbarer Eignung sein muss. Erprobung im Einsatz: Vogelgrippe auf Rügen (LKdo MV) Rügen Im Februar dieses Jahres haben die Reservisten des KVK Rügen ihre Leistungsfähigkeit eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Unmittelbar mit der Einberufung zur 1. Sitzung des Katastrophenstabes der Insel Rügen begann die Arbeit dieses KVK unter der Führung von Oberstleutnant d.r. Stichling. Ziel war es, die Landrätin sowie die zivilen Behörden in ihrem Entscheidungsfindungsprozess aus militärischer Sicht kompetent und auf kurzem Wege zu beraten und zu unterstützen. Die Zusammenarbeit nahm mit der Vorlage des Ersuchens um Amtshilfe durch Rügens Landrätin Kerstin Kassner schnell konkrete Formen an. So konnten unmittelbar nach Verlegung der Einsatzkräfte der Bundeswehr Dekontaminationsschleusen im Norden der Insel Rügen bei Mukran und der Wittower Fähre sowie im Süden am Rügendamm eingerichtet werden. Die zum Betrieb notwendigen zwei Dekontaminationstrupps mit 42 Soldaten wurden durch die ABC-Abwehrbataillone 805 aus Prenzlau und 610 aus Albersdorf gestellt. Als direkte Schnittstelle zwischen Landrätin und Bundeswehr koordinierte und organisierte das KVK Rügen Kräfte der Bundeswehr. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Zusammensetzung des KVK aus Reservisten unterschiedlicher Truppengattungen von entscheidendem Vorteil ist. Dieser Fähigkeiten-Mix ermöglichte den Reservisten des KVK, die Lage umfassend zu beurteilen, um somit richtige Entscheidungsoptionen aufzuzeigen. Insbesondere wurde schnell deutlich, dass die eingeübte Fähigkeit der Reservisten, eine umfassende Lagebeurteilung aus unterschiedlichen Perspektiven sicher durchführen zu können, ein wesentlicher Beitrag zum Entscheidungsprozess der zivilen Führung war. Bis zu 350 Soldaten wurden durch die Bundeswehr zur Abwehr der Vogelgrippe bereitgestellt. Neben dem Betreiben von Dekontaminationsschleusen wurde die Masse der Soldaten zum Sammeln toter Vögel eingesetzt. Über den gesamten Zeitraum des Einsatzes hat sich gezeigt, dass der Durchhalte- und Schichtfähigkeit des KVK eine bedeutende Rolle zu kommt. So kann die Durchhaltefähigkeit oftmals nur dann gewährleistet werden, wenn auch Reservisten anderer KVK bereit sind, bereichsübergreifend zu unterstützen. Persönliche Interessen und starre zivile Arbeitszeiten der Reservisten stellen die Schichtfähigkeit des KVK oftmals vor Herausforderungen, die nur dann bewältigt werden können, wenn Reservisten und aktive Soldaten sich eigeninitiativ der Herausforderung stellen und als Team geschlossen agieren. So muss teilweise die Herstellung der Einsatzund Arbeitsbereitschaft des KVK vor Ort durch den zuständigen Regionalen Planungs- und Unterstützungstrupp des LKdo Mecklenburg-Vorpommern übergangsweise gewährleistet werden, sodass der Wechsel vom zivilen Arbeitsplatz zum Einsatz als Reservist zeitweilig durch aktive Truppe überbrückt wird. Eben diese Herausforderung, eine Balance zwischen zivilem Arbeitsplatz und der Arbeit im KVK zu finden, kommt bei der Besetzung der Dienstposten eine besondere Bedeutung zu. So kann die Entscheidung zur Besetzung der Dienstposten im KVK nicht lediglich auf fachliche Qualifikationen begründet sein, sondern richtet sich vielmehr auf die angemessen schnelle Verfügbarkeit der Reservisten, sodass im Katastrophenfall ein schichtfähiges Betreiben der Unterstützungszelle im Landkreis möglich ist. Neben der Anforderung an die Schichtfähigkeit hat die Erfahrung während des Einsatzes zur Bekämpfung der Vogelgrippe gezeigt, dass auch der Mobilität der KVK, insbesondere des BeaBwZMZ, eine unverzichtbare Bedeutung zukommt. Da die Koordinierung und Organisation der Rahmenbedingungen für die eingesetzte Truppe während der Vogelgrippe nicht ausschließlich stationär aus dem Lagezentrum der Landrätin erfolgen könnte, war es wichtig, dass Teile des KVK durch Kfz der BwFuhrparkService GmbH mobil gemacht wurden. So konnten Details hinsichtlich Unterkunft oder Verpflegung zeitgerecht erkundet und durch das KVK abgesprochen werden. Am 25. Februar machte sich der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, ein umfassendes Bild von den eingesetzten Kräften der Bundeswehr. Durch den Kommandeur des LKdo 5

6 Mecklenburg-Vorpommern und den BeaBwZMZ wurde er in die Wirkungsweise und Ergebnisse der Modellerprobung Wahrnehmung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit ausschließlich mit Reservisten eingewiesen, die seit November 2004 im VBK 86 erprobt wird. Schnell wurde dem Verteidigungsminister deutlich, welch hoher Stellenwert der Ausplanung der Personalstrukturen der LKdo, der KVK, aber auch der Anzahl der Regionalen Planungsund Unterstützungstrupps als aktive Korsettstangen für das Funktionieren des neuen Konzeptes Wahrnehmung der Zivil- Militärischen Zusammenarbeit ausschließlich mit Reservisten zukommt. Durch das vielfältige positive Feedback der zivilen Seite bestätigt, wurde während des Einsatzes der Bundeswehr bei der Bekämpfung der Vogelgrippe abermals deutlich, dass das neue Modell seine Bewährungsprobe bestanden hat. Insbesondere der Einsatz der Reservisten war ein voller Erfolg die Bundeswehr kann sich auf ihre leistungsstarken Reservisten jederzeit verlassen. Neue Strukturen des ZSanDstBw in der ZMZ/I Innerhalb des Aufgabenbereiches der ZMZ/I fällt dem ZSanDstBw die Verantwortung für die Zusammenarbeit mit dem zivilen Gesundheitswesen zu. Während diese Aufgabe auf Bundesebene durch den Führungsstab des Sanitätsdienstes und das Sanitätsführungskommando sowie auf Landesebene durch die Sanitätskommandos wahrgenommen wird, galt es, auf Bezirks- und Kreisebene neue, zukunftsträchtige Strukturen zu schaffen. Parallel zu den BeaBwZMZ der SKB wurde 2004 in den Sanitätskommandos I und II ein Modellversuch gestartet, der diese Aufgabe geeigneten, ortsansässigen Reservisten übertrug. Die teilnehmenden Reservisten bekamen den Auftrag, als Beauftragte Sanitätsstabsoffiziere für die Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen (BeaSanStOffzZMZGesWes) die Beratung der zivilen Gesundheitsbehörden in ihren Bezirken und Kreisen sowie der BVK/KVK als sanitätsdienstliches Stabselement sicher zu stellen. Im Januar dieses Jahres konnte auch für den Sanitätsdienst als Ergebnis festgehalten werden, dass die Wahrnehmung der ZMZ/I auf Bezirks- und Kreisebene durch Reservisten ein Erfolg versprechender Ansatz für die Zukunft ist. Als Ergebnis wurde am 1. April die Aktivierung und Ausfächerung des Modells für den gesamten Bereich ZSanDstBw befohlen. In allen Bezirken und Kreisen werden jeweils ein Sanitätsstabsoffizier und ein Sanitätsfeldwebel ausgebracht. Diese sind dem regionalen Sanitätskommando truppen- und fachdienstlich sowie dem BVK/KVK für den Katastropheneinsatz und Übungen unterstellt. Was erwartet der Inspekteur des Sanitätsdienstes von den zukünftigen BeaSanStOffzZMZGesWes? Sie sollen enge Arbeitsbeziehungen zu den zivilen Behörden und Hilfsorganisation ihres Bezirkes bzw. Kreises aufbauen, um diese zu Fragen sanitätsdienstlicher Hilfeleistung kompetent beraten zu können. Dazu gehört auch die Beteiligung an den medizinischen Anteilen der zivilen Notfallplanung. Darüber hinaus dienen sie als sanitätsdienstliche Berater ihrer BeaBwZMZ sowie als Bindeglied zwischen den Bezirken bzw. Kreisen und den jeweiligen Sanitätskommandos in Fragen der ZMZ im Gesundheitswesen. Dies alles verlangt neben Abkömmlichkeit, persönlichem Engagement und Kenntnis der (regionalen) Struktur des zivilen Gesundheitswesens vor allem auch gute Kenntnisse der sanitätsdienstlichen Einsatzgrundsätze und der Strukturen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr, um die benötigte Akzeptanz der verschiedenen Ansprechpartner zu erzielen. Ausreichende Fähigkeiten im Umgang mit modernen Kommunikations- und Informationsmedien werden ebenso vorausgesetzt wie ein Lebensmittelpunkt in der Nähe des Sitzes der jeweiligen Kreis-/Bezirksverwaltung. Die erforderliche hohe Selbständigkeit, gleichzeitig aber auch Teamfähigkeit und das notwendige Organisationsgeschick stellen diese herausfordernde Aufgabe auf eine Stufe mit einer Kommandeurverwendung in einem nichtaktiven Sanitätsverband. Es gilt jetzt, geeignete Sanitätsstabsoffiziere zu gewinnen, die diese herausfordernde Aufgabe übernehmen können und wollen. Neben der Beratung der zivilen Institutionen über Unterstützungsfähigkeiten und -verfahren des ZSanDstBw bei Großschadensereignissen wird es insbesondere darauf ankommen, in engem Verbund mit der SKB zusammen mit den BVK/KVK einen leistungsfähigen militärischen Anteil der zivilen Krisenstäbe zu gewährleisten. Neben einer zielgerichteten Personalauswahl wird in den nächsten Monaten ein Schwerpunkt vor allem bei der Ausbildung dieses Personenkreises liegen. Gemeinsam mit den durch die SKB identifizierten Reservisten und Reservistinnen werden die zukünftigen BeaSanStOffzZMZGesWes an der Schule für Feldjäger und Stabsdienst der Bundeswehr in Sonthofen einen umfassenden Einblick in Strukturen und Verfahren sowohl der zivilen als auch der militärischen Seite als Voraussetzung für das Verständnis des Aufgabengebietes ZMZ/I gewinnen. Das Ausbildungsangebot wird abgerundet durch die Einweisungen des verantwortlichen Sanitätskommandos, Möglichkeiten des Selbststudiums sowie Lehrgänge an der AKNZ. Der Einsatz als BeaSanStOffzZMZGesWes eröffnet damit dem engagierten Sanitätsstabsoffizier der Reserve weitreichende Möglichkeiten des eigenverantwortlichen Engagements und der militärischen Weiterbildung. Fazit Insgesamt stellt die Bundeswehr mit den eingeleiteten Schritten die ZMZ/I auf neue tragende Säulen: Konzentration auf Beratung durch Profis der ZMZ/I in all ihren Facetten sowie Führung eingesetzter Hilfeleistungskräfte durch eine Führungsorganisation vor Ort, die durch alle militärischen Organisationsbereiche ebengerecht getragen wird. Damit wird die Abkehr von einer überholten, auf die klassische Landesverteidigung ausgerichteten territorialen Wehrorganisation hin zu modernen Streitkräften als Mittel der Krisenprävention in einem gesamtstaatlichen Ansatz vollzogen. In diesem Zusammenwirken leistet jede Organisation dort ihren Beitrag, wo sie es mit ihren speziellen Fähigkeiten am besten kann. Fü S VI Entscheidungsjahr für den West-Balkan Im elften Jahr nach dem Dayton-Friedensvertrag und sechs Jahre nach dem Einmarsch der NATO in das Kosovo steht der West- Balkan 2006 vor zentralen Herausforderungen und Weichenstellungen. Neben der Fortführung des Integrationsprozesses aller Staaten des West-Balkans in die euro-atlantischen Strukturen, geht es zum einen um die Lösung des Kosovo-Status und um die Zukunft der Staatenunion Montenegros mit Serbien. In Bosnien und Herzegowina müssen zum anderen die derzeitigen Post-Konflikt- Strukturen in ein funktionierendes, gesamtstaatliches und modernes Staatswesen überführt werden. Mittlerweile stehen Kroatien, Mazedonien und Albanien bereits an der Schwelle zur NATO- und EU-Mitgliedschaft; die meisten Nachbarländer des West-Balkans in Südosteuropa sind fest in die NATO und die EU integriert. Es ist das Bestreben Deutschlands, der Internationalen Gemeinschaft und der Länder der Region, in 2006 die grundlegenden Weichenstellungen zu schaffen, damit Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro sowie das Kosovo den Anschluss an den euroatlantischen Integrationsprozess als Voraussetzung für eine dauerhafte Stabilisierung des West-Balkans halten können. 6

7 Nachdem die fortgesetzte militärische und polizeiliche Präsenz der Internationalen Gemeinschaft unverändert Garant für eine stabile Sicherheitslage in der Region ist, verbleiben Armut, Korruption und die organisierte Kriminalität letztere verbergen sich häufig hinter einer politischen Fassade als die Kernprobleme des West- Balkans. Für die Länder des West-Balkans bildet die euro-atlantische Perspektive NATO und EU als Grundpfeiler für politische Stabilität, Sicherheit und Wohlstand die entscheidende Antriebskraft für politische, gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Reformund Stabilisierungsfortschritte und ist somit deren wichtigstes Ziel. Vor diesem Hintergrund ist das umfassende und substantielle deutsche West-Balkan-Engagement zu bewerten, das mit den Verbündeten und Partnern in NATO, EU und VN abgestimmt ist. Dieses Engagement für Stabilisierung, euro-atlantische Integration, nation building und Wiederaufbau erfolgt mit einem umfassenden ressortübergreifenden Ansatz politischer, wirtschaftlicher, entwicklungspolitischer und militärischer Mittel. Die Bundesregierung misst der Entwicklung des West-Balkans hohe Relevanz bei. Dies lässt sich u.a. auch an der Tatsache festmachen, dass über die Hälfte der deutschen Soldaten in internationalen Friedenseinsätzen auf dem West-Balkan eingesetzt sind. Der deutsche Politiker Dr. Schwarz-Schilling hat das Amt des Hohen Repräsentanten des UN-Generalsekretärs in Bosnien und Herzegowina übernommen und Deutschland wird parallel zu seiner EU-Ratspräsidentschaft in der ersten Hälfte 2007 den COM EUFOR und den COM KFOR stellen. Dieses internationale Engagement auf dem West-Balkan kann aber letztendlich nur zum Erfolg führen, wenn die Länder des West- Balkans d.h. die Menschen nach den bitteren Erfahrungen aus Krieg und Vertreibung ihr Schicksal selber in die Hand nehmen. Dies muss in der Erkenntnis geschehen, dass Frieden, soziale Sicherheit und Wohlstand ihr Fundament in Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, sozialer Marktwirtschaft und einer lebendigen toleranten Zivilgesellschaft haben. Das Jahr 2006 hält hierzu wesentliche Herausforderungen bereit, die als Chancen verstanden werden müssen. Diese müssen durch die verantwortlichen regionalen Führer in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ergriffen werden die Unterstützung der Internationalen Gemeinschaft steht bereit. Fü S III Luftwaffe Gedanken zur Umsetzung der Konzeption für Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr in der Luftwaffe: Kooperation mit Unternehmen der Wirtschaft Engagierte Reservisten und Reservistinnen wirken in hohem Maße an der erfolgreichen Auftragserfüllung der Luftwaffe mit. Um Engagement und Motivation weiter zu fördern, stehen neben der Nutzung der verwertbaren zivilberuflichen Qualifikationen ein modernes Ausbildungsangebot der Streitkräfte sowie eine verstärkte Kommunikation mit der Arbeitgeberseite im Vordergrund. Dabei sind sowohl für die Reservisten und Reservistinnen als auch für die Luftwaffe und die Arbeitgeber Planungssicherheit, Verlässlichkeit und gegenseitiger Nutzen unverzichtbare Rahmenbedingungen für einen zielgerichteten Einsatz der freiwillig Beorderten. Zur Förderung der Reservistentätigkeit gab der Stellvertreter des Inspekteurs der Luftwaffe und Beauftragte für Reservistenangelegenheiten der Luftwaffe, GenLt Heinz Marzi, im Dezember 2005 neue Impulse. Bei einem Informationsaustausch mit Reserveoffizieren in Führungsfunktionen der Wirtschaft sowie Vertretern des Führungsstabes der Luftwaffe, des Luftwaffenamtes und des Personalamtes der Bundeswehr regte GenLt Marzi eine engere Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen an. Das Stahlunternehmen SCHMOLZ+BICKENBACH KG erklärte sich bereit, im Rahmen eines Pilotprojektes eine Rahmenvereinbarung mit der Luftwaffe einzugehen, auf deren Grundlage das Unternehmen nun Praxiserfahrungen sammeln wird. Kern der Vereinbarung ist die gezielte Unterstützung der Wehrübungstätigkeit von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durch das Unternehmen. Wert und unternehmerischer Nutzen der regelmäßigen Wehrdienstleistung liegen insbesondere in der Verbesserung von Schlüsselqualifikationen wie soziale und interkulturelle Kompetenz, Teamfähigkeit und Verhandlungskompetenz. Diese werden als förderliche Faktoren für die eigene Personalentwicklung bewertet, genauso wie beispielsweise der Aspekt der Menschenführung unter Belastung während eines Einsatz in besonderen Auslandsverwendungen. Der Luftwaffe auf der anderen Seite stehen qualifizierte, beruflich bewährte und motivierte Reservisten und Reservistinnen zur Ergänzung der Fähigkeiten und personellen Unterstützung der aktiven Truppe verlässlich zur Verfügung. Am 18. April 2006 trafen GenLt Marzi und der persönlich haftende Gesellschafter der SCHMOLZ+BICKENBACH KG, Michael Storm, im Führungsstab der Luftwaffe in Bonn zusammen, um die Rahmenvereinbarung über die Förderung der Zusammenarbeit im Rahmen von Beorderungen von Reservisten und Reservistinnen der Luftwaffe zu unterzeichnen. Nun gilt es, diese Vereinbarung mit Leben zu füllen. Fü L I 1 Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr Umsetzung der Konzeption für Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr im ZSanDstBw Mit der Weisung zur Umsetzung der Konzeption für die Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr vom wurden für den Organisationsbereich ergänzende Vorgaben und Grundsätze für ein einheitliches Verfahren bei der Umsetzung erlassen. Diese ergänzen insbesondere die grundlegenden Bestimmungen der Zentralen Dienstvorschrift 20/3 (ZDv 20/3), den Beorderungserlass sowie den Überleitungserlass um spezifische Regelungen zum Übergang in die künftigen Reservestrukturen. Sie berücksichtigen dabei die bestehenden Stationierungs- und Strukturplanungen ebenso wie die Ergebnisse der Befragungsaktion der beorderten Reservisten und Reservistinnen. Zur Einnahme der künftigen Reservestrukturen des ZSanDstBw wird auf verpflichtende Beorderung zunächst verzichtet. Eingeplant werden freiwillig engagierte Reservisten und Reservistinnen, wobei die Grundlage für eine Beorderung die Einverständniserklärung ist. Bislang Beorderte, die sich zur Befragungsaktion noch nicht rückgeäußert haben und die aus Bedarfsgründen dennoch für eine Umbeorderung gewonnen werden sollen, werden nochmals gezielt durch die Kalenderführenden Dienststellen befragt. Alle nicht Interessierten sind ansonsten auszuplanen, wozu eine würdige Verabschiedung im Rahmen von dienstlichen Veranstaltungen vorgesehen ist. Allgemein genießen Umbeorderungen Vorrang vor Neueinplanungen und die Beorderung von ausscheidenden Aktiven hat Vorrang vor der Einplanung von nicht beorderten Reservisten und Reservistinnen. Grundsätzlich sind die vorrangigen Einplanungskriterien der Bedarf und die für den Dienstposten erforderliche Qualifikation. Jedoch sollen, soweit dies möglich ist, örtliche und verwendungsbezogene Wünsche Berücksichtigung finden. Dienstposten aufzulösender Truppenteile sind nicht mehr für Beorderungen zu nutzen. Bestehende Beorderungen in der Alarm- 7

8 reserve können jedoch im Bedarfsfall bis zur Auflösung / Umgliederung beibehalten werden. Auf Grundlage dieser Weisung hat Fü San II 3 Vorgaben für die Ausgestaltung der Personalreserve im ZSanDstBw herausgegeben. Die Ausgestaltung der Beorderungsmöglichkeiten orientiert sich an den grundsätzlichen Festlegungen des Personalstrukturmodells 2010 sowie an spezifischen laufbahnrechtlichen Einflussgrößen. Für die Spitzendienstgrade in den Laufbahnen wurden bindende Größenordnungen festgelegt. Gleichzeitig liegt ein besonderes Gewicht auf den Beorderungsmöglichkeiten für Mannschaftsdienstgrade. Die verantwortlichen Kommandeure, Kommandeurinnen, Dienststellenleiter und Dienststellenleiterinnen verfügen damit über die Möglichkeit, Schwerpunkte in der Personalreserve zu etablieren. Für geeignete und freiwillig interessierte Reservisten, Reservistinnen und Ungediente, für die kein passender Dienstposten in der Verstärkungsreserve gefunden wird, bieten sich dadurch möglicherweise in der Personalreserve ergänzende Beorderungsmöglichkeiten. Fü San II 3 Kurzmitteilungen Neufassung der ZDv 20/3 Grundsatz- und Einzelanweisungen für die militärische Personalführung von Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr Der Bundesminister der Verteidigung hat am 10. September 2003 die Konzeption für die Reservisten und Reservistinnen der Bundeswehr (KResBw) erlassen. Daraus ergab sich Handlungsbedarf für Änderungen im Wehrpflichtgesetz, im Soldatengesetz, im Wehrsoldgesetz und in weiteren Gesetzen und Verordnungen. Dieser wurde mit dem am 30. April 2005 in Kraft getretenen Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetz (SkResNOG) umgesetzt. Dies machte in der Folge auch eine Neufassung der ZDv 20/3 notwendig. Im Vorgriff auf die Herausgabe der Neufassung wurden die zukünftigen Kapitel 1, 2, 4 und 5 der Dienstvorschrift (Grundsätze für Wehrübungen / Übungen, Einzelwehrübungen / Einzelübungen und Bestimmungen für die Vorbereitung und Durchführung von besonderen Auslandsverwendungen und Hilfeleistungen im Innern) in einem Erlass zusammengefasst vorab in Kraft gesetzt. Nachfolgend wesentliche Auszüge aus dem Erlass. Wehrübungen / Übungen dürfen allein dienstlichen Zwecken dienen. Sie werden zur Herstellung der Einsatzbereitschaft von Truppenteilen und Dienststellen im Frieden durchgeführt und dienen darüber hinaus zur Gewährleistung oder Steigerung der Einsatzbereitschaft und Durchhaltefähigkeit von Truppenteilen und Dienststellen. Weiterhin werden sie durchgeführt zur Kompensation von fehlendem Personal, zur Deckung temporär erhöhten Bedarfs, zur Aus-, Fort- und Weiterbildung für geplante oder bestehende Verwendungen von Reservisten und Reservistinnen sowie für Maßnahmen im Rahmen der beorderungsunabhängigen, freiwilligen Reservistenarbeit. Eine Einzelwehrübung / Einzelübung dauert mindestens vier Tage und grundsätzlich höchstens drei Monate. Soll die Höchstdauer von drei Monaten überschritten werden, bedarf es hierzu einer Ausnahmegenehmigung durch das BMVg. Bei Einzelwehrübungen / Einzelübungen früherer Berufssoldaten oder früherer Berufssoldatinnen sind aus rechtlichen und Haushaltsgründen sowie je nach Grund des Ausscheidens unterschiedliche Regelungen zu beachten. Berufssoldaten oder Berufssoldatinnen dürfen nur dann wegen Überschreitens der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden, wenn keine weitere Verwendungsmöglichkeit besteht. Daraus folgt, dass Einzelwehrübungen / Einzelübungen oder besondere Auslandsverwendungen im unmittelbaren Anschluss an die Dienstzeit als Berufssoldat oder Berufssoldatin nicht zulässig sind. Für frühere Berufssoldaten oder frühere Berufssoldatinnen, die wegen Erreichens oder Überschreitens der Altersgrenzen in den Ruhestand versetzt worden oder getreten sind, ist grundsätzlich eine Karenzzeit von mindestens sechs Monaten zwischen Zurruhesetzung und Beginn einer Einzelwehrübung / Einzelübung oder besonderen Auslandsverwendung einzuhalten. Für frühere Berufssoldaten oder frühere Berufssoldatinnen, die nach dem Personalanpassungsgesetz in den Ruhestand versetzt wurden, ist grundsätzlich eine zwölfmonatige Karenzzeit einzuhalten. Ebenfalls vorab in einem Einzelerlass in Kraft gesetzt wurde am 29. März 2006 das zukünftige Kapitel 6 der Dienstvorschrift (Bestimmungen für die Durchführung von dienstlichen Veranstaltungen im Rahmen der Reservistenarbeit der Bundeswehr). Gleichzeitig wurden der Erlass Dienstliche Veranstaltungen und die Ausführungsbestimmungen zum Erlass Dienstliche Veranstaltungen (ZDv 14/5 Soldatengesetz B 132 und 133) aufgehoben. PSZ I 1 Die Wehrersatzbehörden informieren Wehrübungen während des Erholungsurlaubs In der Vergangenheit haben sich die Fälle gehäuft, in denen Reservisten oder Reservistinnen aus Furcht um ihren Arbeitsplatz während ihres Erholungsurlaubs üben, da die Bereitschaft der Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer für Wehrübungen / Übungen "freizustellen", rückläufig ist. Gemäß 1 Abs. 1 Arbeitsplatzschutzgesetz ruht das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes, wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin zu einer Wehrübung / Übung einberufen wird. Während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses kann jedoch kein Erholungsurlaub gewährt werden, da Sinn und Zweck eines Erholungsurlaubs die vorübergehende Befreiung von der Pflicht zur Arbeitsleistung (zum Zwecke der Erholung) ist. Wenn jedoch der bzw. die Wehrübende / Übende schon kraft Gesetzes von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit ist, kann er bzw. sie nicht noch einmal (auf Antrag) befreit werden. Der Tatbestand eines Erholungsurlaubs liegt somit nicht vor. WV I 5 Bundesministerium der Verteidigung Führungsstab der Streitkräfte, Referat Fü S I 2 Postfach Bonn

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