Jahresbericht 2011 der nationalen IIZ-Gremien

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1 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Interinstitutionelle Zusammenarbeit Bern, 21. Februar 2012 Interinstitutionelle Zusammenarbeit Jahresbericht 2011 der nationalen IIZ-Gremien 1. Einleitung Unter interinstitutioneller Zusammenarbeit (IIZ) ist die Zusammenarbeit von verschiedenen Institutionen im Bereich der sozialen Sicherung und Bildung zu verstehen. IIZ bezeichnet Modelle der formalen und informalen Kooperation bezüglich Strategien, operativer Prozesse, Koordination von Angeboten bis hin zur Zusammenarbeit auf Einzelfallebene. Die IIZ findet vor allem auf kantonaler Ebene statt. Die Rahmenbedingungen der einzelnen Kantone sind naturgemäss unterschiedlich, so dass streng zentral vorgegebene Abläufe nur schwer umsetzbar sind. Sämtliche Bestrebungen in den Kantonen sind im Grundsatz als positiv zu werten. Mit Einsetzungsbeschluss vom 10. November 2010 haben die beiden Departemente EVD und EDI gestützt auf Artikel 55 RVOG (Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz) eine nationale IIZ-Organisation ins Leben gerufen. Mit der Neuorganisation der IIZ auf nationaler Ebene soll die Zusammenarbeit in den Bereichen Arbeitsintegration (Arbeitsvermittlung und Eingliederungsmassnahmen), Ausbildungsintegration (Bildung vor Arbeitsmarkt) sowie bei der Früherkennung von gesundheitlichen Problemen zur Verhinderung von sozialen Folgeproblemen verbessert werden. Das nationale IIZ-Steuerungsgremium und das nationale IIZ-Entwicklung- und Koordinationsgremium (unterstützt durch die Fachstelle) kümmern sich in erster Linie nicht um die Initiierung bzw. Durchführung konkreter Projekte, sondern legen die Strategie und Rahmenbedingungen fest. Sie klären Fragen und Anliegen, die ausserhalb der Kompetenz der Kantone liegen und übernehmen Koordinationsaufgaben in Bereichen, die eine gesamtschweizerische Betrachtungsweise fordern. Die eingesetzten Gremien sorgen dafür, dass die verschiedenen Sicherungs- und Integrationssysteme optimal aufeinander abgestimmt werden, damit die bestehenden Angebote im Interesse der unterstützten Person wirksamer und effizienter genutzt IIZ Jahresbericht 2011_FINAL_

2 werden können. Dabei sollen keine zusätzlichen Institutionen bzw. Parallelstrukturen geschaffen, sondern die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen verbessert werden. Es ist eine Arbeitsteilung anzustreben, welche auf den besonderen Stärken, Erfahrungen, Kompetenzen und Infrastrukturen der an IIZ beteiligten Institutionen aufbaut. Im Jahr 2011 ging es vor allem darum, die nationalen Gremien zu konstituieren und die jeweiligen Arbeitsschwerpunkte festzulegen. Diese Ziele wurden soweit erreicht. Das Ziel für das kommende Jahr wird sein, die Prozesse zu institutionalisieren und das entworfene Arbeitsprogramm umzusetzen. IIZ Jahresbericht 2011_FINALn_ /11

3 2. Das nationale IIZ Steuerungsgremium (IIZ STG) Der Auftrag des nationalen IIZ STG ist, als politisch-strategisches Organ, die berufliche Eingliederungsarbeit in der Schweiz zu koordinieren und die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen zu verbessern. Folgende Institutionen sind darin vertreten: Institution Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz VDK Sozialdirektorenkonferenz SODK Erziehungsdirektorenkonferenz EDK Schweizerischer Städteverband Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Bundesamt für Migration BFM IIZ Entwicklungs- und Koordinationsgremium IIZ EKG IIZ Fachstelle Vertreter/-in Christoph Niederberger, Generalsekretär Margrith Hanselmann, Generalsekretärin Martin Leuenberger, Leiter Koordinationsber.Sek II/BB Martin Waser, Sozialvorsteher Stadt Zürich Serge Gaillard, Leiter Direktion für Arbeit Stefan Ritler, Leiter Geschäftsfeld IV Belinda Walther, Leiterin Bereich Berufsbildung Adrian Gerber, Chef Abteilung Integration Felix Wolffers, Vorsitzender IIZ EKG Mira Schwab, Leiterin IIZ Fachstelle Das Bundesamt für Migration (BFM) hat 2011 als Beobachter an den Sitzungen teilgenommen. Die Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements hat mit Schreiben vom 4. Oktober 2011 den Antrag für eine gleichberechtigte Mitgliedschaft des BFM gestellt. Der Antrag wurde von den beiden Departementen EDI und EVD gutgeheissen, so dass das BFM per Vollmitglied des IIZ STG sein wird. 2.1 Arbeitsprogramm 2011 IIZ STG Das IIZ STG tagte 2011 zweimal. Die erste Sitzung fand am 15. Februar 2011 statt. Sie diente dazu, Arbeitsorganisation und Aufgaben der einzelnen Gremien zu konkretisieren. Das IIZ STG richtete sein Arbeitsprogramm auf folgende vier Schwerpunkte aus: 1. Weiterführung von IIZ in den Kantonen Das Ende 2010 abgeschlossene Projekt IIZ-MAMAC (medizinisch-arbeitsmarktliches Assessment im Rahmen des Case Management) sah einen systematischen Prozess für die Anmeldung und Betreuung von Personen mit mehrfachen und gesundheitlichen Problemen vor. Diverse Kantone haben bzw. sind dabei, diesen Prozess zu optimieren. Damit das IIZ STG über die nächsten Schritte bezüglich der Weiterentwicklung von IIZ in den Kantone entscheiden kann, wurde für jene Kantone, die IIZ-MAMAC um- IIZ Jahresbericht 2011_FINALn_ /11

4 gesetzt haben, eine Übersicht zum Projektestand sowie «good practices»-beispiele erarbeitet. 2. Zusammenarbeit Arbeitslosenversicherung (ALV)/Sozialhilfe Im Sommer 2010 hat das SECO eine Studie zur Zusammenarbeit zwischen ALV und Sozialhilfe publiziert. Ziel der Studie war es, Empfehlungen zur Intensivierung und Optimierung der Zusammenarbeit zwischen der ALV und der Sozialhilfe im Bereich der Arbeitsvermittlung zu erhalten. Darauf basierend hat das SECO in einem Rahmenkonzept die aus seiner Sicht grundlegenden Voraussetzungen und Rahmenbedingungen einer verbesserten Zusammenarbeit formuliert und konkrete Möglichkeiten einer Zusammenarbeit aufgezeigt. Der Fokus wurde dabei auf drei Zielsetzungen gelegt: 1. Rasche und nachhaltige Integration der Stellensuchenden in den ersten Arbeitsmarkt 2. Konsequente Nutzung von komparativen Vorteilen der beteiligten Institutionen 3. Transparente und zielgerichtete Steuerung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Das Rahmenkonzept wurde den Vollzugsstellen der ALV sowie den Partnerinstitutionen des Sozialhilfebereiches zugestellt. Die diversen Stellungnahmen liegen dem SECO vor. Folgende weitere Schritte sind geplant: Bildung von interdisziplinären Arbeitsgruppen Die Arbeitsgruppen sollen Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe erarbeiten. Es sollen folgende Arbeitsgruppen eingesetzt werden: a) Arbeitsgruppe 1: Zielgruppendefinition (Definition Arbeitsmarktfähigkeit) Formulierung einer verständlichen und tragfähigen Definition des Begriffs Arbeitsmarktfähigkeit. Durch diese Begriffsklärung lässt sich das Zielpublikum für eine Zusammenarbeit der ALV und der Sozialhilfe besser und einheitlich festlegen. b) Arbeitsgruppe 2: Finanzierungsmodell Definition der verbindlichen Rahmenbedingungen für die Finanzierung des Leistungsaustausches. Hierzu gehört die Überprüfung der aktuellen Weisungslage und bei entsprechendem Bedarf die Diskussion allfälliger Anpassungen des Finanzierungsmodells der AVIG-Vollzugskostenentschädigung. c) Arbeitsgruppe 3: Leistungsaustausch RAV/Sozialhilfe Erstellung einer Muster-Rahmenvereinbarung, welche die Mindeststandards zur Zusammenarbeit definiert. Evaluation von bereits bestehenden Kooperationsvorhaben In vielen Kantonen gibt es bereits laufende Kooperationen bzw. teilweise sogar feste Einrichtungen, mit denen die Zusammenarbeit zwischen RAV und Sozialdienst auf Kantonsebene geregelt bzw. angegangen wurden. Die Erfahrungen und Ergebnisse aus diesen Kooperationen oder Stellen können wertvolle Impulse für die Ausgestaltung und Umsetzung weiterer Projekte liefern. Mithilfe von Evaluationen sollen diese bestehenden Kooperationsformen hinsichtlich Wirksamkeit, Zielerreichung und Res- IIZ Jahresbericht 2011_FINALn_ /11

5 sourceneinsatz untersucht werden. Die Erkenntnisse aus diesen Evaluationen fliessen in das Projekt ein und dienen gleichzeitig auch den Beteiligten als objektives Feedback (lessons learned). Begleitung neuer Kooperationsvorhaben (Pilotprojekte) In verschiedenen Kantonen laufen aktuell Vorbereitungen für die Initiierung von Kooperationsprojekten zwischen dem RAV und der Sozialhilfe. Eine Begleitung dieser Kooperationsvorhaben bietet die Chance, projektseitig erarbeitete Konzepte direkt auf Ihre Praxistauglichkeit hin zu untersuchen und somit noch im Projektverlauf erforderliche Anpassungen vornehmen zu können. 3. Case Management Berufsbildung (CM BB) Als federführendes Amt im Bereich Berufsbildung hat das BBT ein Strategiepapier zum CM BB erarbeitet. Es definiert den Handlungsbedarf in der Zusammenarbeit zwischen der Berufsbildung und den Partnern der IIZ und zeigt auf, an welchen Schnittstellen ein Abstimmungsbedarf besteht, wo Systemlücken vorhanden sind und welche Massnahmen auf gesamtschweizerischer und kantonaler Ebene zu ergreifen sind. Das Papier wurde dem IIZ STG anlässlich seiner Sitzung vom 13. Dezember 2011 unterbreitet. Prioritär wird auf die Schnittstelle zwischen dem CM BB und der ALV, sowie zur Sozialhilfe fokussiert. Zu diesem Zweck erarbeitet das BBT bis am 30. Januar 2012 zu Handen des STG einen Zeitplan mit konkreten Arbeitsschritten für 2012 zur Klärung der offenen Fragen in der Zusammenarbeit zwischen der Berufsbildung und ALV. Das BBT formuliert auch seine Erwartungen an die Sozialhilfe im Zusammenhang mit dem CM BB. Das BFM wird ein eigenes Schnittstellenpapier erarbeiten, das aufzeigt, wo insbesondere für die Flüchtlinge und die vorläufig Aufgenommene Schnittstellen zum CM BB, zur ALV, zur IV und zur Sozialhilfe bestehen. 4. Wichtigste Grundsätze der IIZ festlegen Im Rahmen eines Grundlagenpapiers wurden die IIZ Grundsätzen unter anderem bezüglich Zielsetzung, Strukturen, Finanzierung, Verbindlichkeit und Prävention festgehalten. Das Dokument wurde anlässlich der IIZ STG-Sitzung vom verabschiedet. 2.2 Arbeitsprogramm 2012 IIZ STG Im kommenden Jahr sollen die oben beschriebenen Schwerpunkte wie folgt weitergeführt und vertieft werden: 1. Klärung der Schnittstellen zwischen Arbeitslosenversicherung und Sozialhilfe (Projekt Zusammenarbeit ALV / Sozialhilfe) Im Bereich der Arbeitsvermittlung von Erwerbslosen, insbesondere von langzeitarbeitslosen und ausgesteuerten Personen, sind derzeit sowohl die Vollzugsstellen der Arbeitslosenversicherung (RAV) als auch teilweise die Sozialhilfeorgane aktiv. Um unnötige Parallelstrukturen zu vermeiden, Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren und die komparativen Vorteile beider Institutionen zu nutzen, soll die Zusammenarbeit optimiert werden. IIZ Jahresbericht 2011_FINALn_ /11

6 Das SECO kommuniziert dem STG bis Ende Februar 2012 die Projektorganisation des Vorhabens. Das BFM wir im Rahmen des oben erwähnten Projektes darlegen, wo seine Anliegen an diese Zusammenarbeit bestehen. 2. Klärung der Schnittstellen zwischen der Invalidenversicherung (IV) und den IIZ-Partnerinstitutionen im Bereich Früherfassung / Frühintervention (FE/FI) Personen, welche von Invalidität bedroht sind, sollen möglichst früh erfasst und mittels geeigneter Massnahmen der Erhalt deren Arbeitsplatzes gesichert, bzw. eine rasche Reintegration gewährleistet werden. Ein besonderes Augenmerk gilt den Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, deren Einstieg in die Ausbildung nicht sichergestellt ist. Neben den versicherten Personen und den Arbeitgebern sind gemäss Art. 3b IVG auch die Krankentaggeldversicherer, die Unfallversicherer, die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, die Durchführungsorgane der ALV sowie jene der kantonalen Sozialhilfe zur Meldung bei den IV-Stellen berechtigt. Im Rahmen dieser Früherfassung ergeben sich diverse Schnittstellen und Übergänge, welche teilweise problemlos verlaufen, teilweise aber einen grossen Handlungsbedarf bezüglich Unklarheiten im Vollzug aufweisen. 3. Klärung der Schnittstelle zwischen Case Management Berufsbildung (CM BB) und der Arbeitslosenversicherung Jugendliche, welche von den RAV dem CM BB gemeldet werden, weisen oft erhebliche Mehrfachproblematiken aus. Allerdings sollten alle Jugendliche ohne Anschlusslösung bzw. Ausbildung auf Sekundarstufe II dem CM BB gemeldet werden. Dies entspricht dem Grundsatz «Bildungsmassnahmen vor Arbeitsmarktmassnahmen». Die Koordination der Angebote am Übergang I (10. Schuljahr, Brückenangebot, Motivationssemester etc.) sowie die Zugangsregelung zu denselben sind heute unbefriedigend. Jugendliche sollten nicht über die ALV ins Berufsleben einsteigen. Bevor es zum Gang in die Arbeitslosigkeit kommt, sollen andere Wege gefunden werden, die den Zugang in eine Ausbildung auf Sekundarstufe II ermöglichen. Die an der Schnittstelle zwischen Berufsbildung/CM BB und ALV formulierten Handlungsfelder werden im 2012 prioritär angegangen. 4. Klärung der Schnittstelle zwischen dem Bereich Migration (Ausländer, Asyl) und den IIZ-Partnerinstitutionen Das BFM wird ein eigenes Schnittstellenpapier erarbeiten, das aufführt, wo insbesondere für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene Schnittstellen und Handlungsbedarf zum CM BB, zur ALV, zur IV und zur Sozialhilfe bestehen. Migrantinnen und Migranten sind in diesen Institutionen übervertreten. Dies ist oft auf eine Kumulierung verschiedener Faktoren wie ihre sozio-ökonomische Lage, der Bildungsstand, Sprachdefizite aber auch auf Missverständnisse respektive positive oder negative Diskriminierung zurückzuführen. Auf der Basis des Papiers wird die STG das weitere Vorgehen beschliessen. IIZ Jahresbericht 2011_FINALn_ /11

7 3. Jahresbericht 2011 des nationalen IIZ Entwicklungs- und Koordinationsgremium (IIZ-EKG) Das IIZ EKG hat den Auftrag, für die Weiterentwicklung sowie die koordinierte Umsetzung der IIZ im Alltag zu sorgen. Es erarbeitet im Auftrag vom STG Unterlagen, kann Anträge an das STG stellen und Ideen und Anliegen einbringen. Desweiteren kann es vom STG Aufträge erteilt erhalten. Vertreten sind folgende Verbände und Institutionen: Institution / Verband Verband Schweizerischer Arbeitsämter VSAA IV-Stellen-Konferenz IVSK Schweizerische Berufsbildungskonferenz SBBK Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS Städteinitiative Sozialpolitik Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA Konferenz der Integrationsdelegierten KID Konferenz Berufs- und Studienberatungen KBSB Vertreter/-in Bruno Sauter, Leiter Amt für Wirtschaft und Arbeit ZH Marie-France Fournier, IV-Stelle VS Fritz Winkelmann, Leiter Berufsbildungsamt FR Felix Wolffers, Leiter Sozialamt Stadt Bern Armin Manser, Leiter Sozialamt Stadt Uster Peter Diermann, Bereichsleiter SUVA LU Kurt Zubler, Integrationsdelegierter Schaffhausen Veronika Baumgartner, Berufs- und Weiterbildung, LU Die KBSB und die KID beteiligten sich im Jahr 2011 als Beobachter an den Diskussionen und Entscheidungen des IIZ EKG. Aufgrund ihrer starken Vernetzung mit den Institutionen der Eingliederungen sowie mit Anbietern von arbeitsmarktlichen Massnahmen wurde analog zu BFM für das Steuergremium ein Antrag für eine Vollmitgliedschaft der KID gestellt. Der Antrag wurde gutgeheissen, so dass die KID per Vollmitglied des IIZ EKG ist. Das IIZ EKG traf sich im Berichtsjahr dreimal. In der konstituierenden Sitzung vom 25. März 2011 definierte das Gremium in Form eines Reglements seine Arbeitsorganisation und verabschiedete ein Kommunikationskonzept. Am 31. Mai 2011 legte das IIZ EKG folgende Schwerpunktthemen für die Jahre 2011 und 2012 fest: 1. Bestandsaufnahme der IIZ Aktivitäten und Grundlage für Wirkungsmessung schaffen Derzeit existieren diverse Formen von IIZ in den Kantonen mit unterschiedlichen Zielsetzungen, Beteiligten und Zielgruppen. Aus diesem Grund wird im 2012 eine Studie in Auftrag gegeben mit dem Ziel, eine Übersicht der IIZ-Aktivitäten in den Kantonen zu erstellen. Insbesondere wird auf die Schnittstellen zwischen den Hauptpartnern (ALV, IV, Sozialhilfe und Berufsbildung) fokussiert. In der Bestandsaufnahme wird zudem abgeklärt, inwiefern die diversen Zusammenarbeitsformen und projekte den drei prioritären Zielsetzungen auf Bundesebene dienen: IIZ Jahresbericht 2011_FINALn_ /11

8 1. Integration von erwerbslosen Bezüger/innen von Sozialhilfeleistungen (Langzeitarbeitslose, die grundsätzlich vermittelbar sind); 2. Jugendliche mit Mehrfachproblematik oder fehlender Anschlusslösung, werden in erster Linie von der Berufsbildung (CM BB) betreut; 3. Zusammenarbeit zwischen der Sozialhilfe und der IV, damit möglichst wenig Personen längerfristig invalid werden (Früherkennung). Mit der anschliessenden Einteilung der verschiedenen IIZ-Aktivitäten in bestimmte Typen (Typologie) wird in einem zweiten Schritt die Grundlage für die künftige Evaluation dieser Zusammenarbeitsformen erstellt. Im dritten Teil sollen insbesondere die Massnahmen zur Früherfassung und Frühintegration genauer und besonders kritisch analysiert werden. Das STG genehmigte anlässlich seiner Sitzung vom die Auftragserteilung einer Studie zur Bestandsaufnahme und Typologie der IIZ-Aktivitäten. 2. Analyse der Datenschutzhindernisse für IIZ Die geltenden Datenschutzbestimmungen stehen einem Datenaustausch zwischen verschiedenen Amtsstellen oft entgegen und erschweren deshalb im konkreten Fall eine gute und effektive Zusammenarbeit. Weil je nach Fallkonstellation Datenschutzbestimmungen von Bund und Kantonen nebeneinander zur Anwendung kommen, ist die datenschutzrechtliche Lage in der IIZ unübersichtlich und bedarf der Klärung. Im kommenden Jahr sollen mit einem Gutachten folgende Fragen im Bereich Datenschutz beantwortet werden: Wo wird die Zusammenarbeit wegen einengenden Datenschutzvorschriften eingeschränkt? Was kann / muss auf Seiten Bund und / oder Kantone geändert werden, damit der Datenaustausch soweit nötig erfolgen kann? Wie müsste eine entsprechende Rechtsnorm genau lauten und wo müsste sie angesiedelt sein? Welche Voraussetzungen müssen allgemein bei einem Datenaustausch (innerhalb oder zwischen den Institutionen) gewährleistet sein und was gilt es dabei zu beachten? Das Gutachten soll im Herbst 2012 vorliegen. Es soll den gesamten IIZ Bereich 1 anschauen, möglichst praxisnah abgefasst sein und konkrete Handlungsempfehlungen zur Beseitigung von datenschutzrechtlichen Hindernisse zu Handen der gesetzgebenden Behörden enthalten. Das STG genehmigte an seiner Sitzung vom die Auftragserteilung (bis Ende Februar 2012) für ein Gutachten zum Datenaustausch und Datenschutz im Rahmen der IIZ. Es beauftragt das EKG mit der Umsetzung. Die Finanzierung wird durch das SECO und das BFM sichergestellt. 1 Zum IIZ-Bereich gehören auch private Sozialversicherungen wir beispielsweise die SUVA. Auch ist der Bereich der Migration ein Teil der IIZ und somit im Rahmen des Gutachtes zu berücksichtigen. Namentlich erfolgt die Betreuung der Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen in der Regel im Rahmen der Sozialhilfe. Die Finanzierung der Sozialhilfe und Integration wird dabei in den ersten Jahren durch den Bund (Bundesamt für Migration BFM) übernommen. IIZ Jahresbericht 2011_FINALn_ /11

9 3. Überprüfung eines Finanzierungsfonds für arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM) Das IIZ EKG überprüfte die Notwendigkeit und Machbarkeit eines gemeinsamen IIZ Finanzierungstopfes insbesondere für Arbeitsintegrationsprojekte. Die Erfahrungen zeigten jedoch, dass bisher praktisch immer eine Finanzierungsmöglichkeit für (gemeinsame) AMM gefunden werden konnte, wenn die Ziele klar definiert waren und der Bedarf nachgewiesen werden konnte. In diesem Sinne wurde ein Finanzierungsfonds für AMM abgelehnt. IIZ Jahresbericht 2011_FINALn_ /11

10 4. IIZ Fachstelle Die nationale IIZ-Fachstelle ist Anlaufstelle des Bundes für IIZ-Fragen. Sie unterstützt die nationalen IIZ Gremien in ihrer Arbeit und stellt den Informationsfluss zwischen den beiden Gremien sicher. Die Fachstelle setzt sich aus folgenden Vertreterinnen zusammen: Institution / Fachrichtung SECO (Arbeitslosenversicherung) BBT (Berufsbildung) BSV (Invalidenversicherung) SKOS, SODK, Städteverband (Sozialhilfe) Vertreter/-in Mira Schwab Sabina Schmidlin Prisca Vythelingum Gaby Reber Innerhalb der Fachstelle gab es im Herbst 2011 zwei personelle Änderungen. Frau Katharina Tschannen hat per 31. Oktober 2011 das BSV verlassen und wurde durch Frau Prisca Vythelingum ersetzt. Frau Gaby Reber wurde die Nachfolgerin von Herrn Patrik Probst, der eine neue Stelle innerhalb des Sozialamtes der Stadt Bern angetreten hat. Die Beteiligten der IIZ-Fachstelle treffen sich wöchentlich zum gegenseitigen, inhaltlichen Austausch. Nebst der inhaltlichen und organisatorischen Unterstützung des STG und EKG fokussierte die Fachstelle im Berichtsjahr ihre Arbeiten auf folgende Bereiche: 1. Besuche der IIZ-Stellen in den Kantonen Seit anfangs 2011 hat die Fachstelle kantonale IIZ Stellen besucht und dabei wertvolle Informationen über das Funktionieren der interinstitutionellen Zusammenarbeit in den Kantonen gesammelt. Weitere Besuche sind für 2012 vorgesehen. Die Ergebnisse dieser Bestandsaufnahme werden anfangs 2012 in einen Gesamtbericht einfliessen und später im Jahr aufdatiert. 2. Homepage Die Homepage wurde im 2011 komplett überarbeitet bzw. der neuen IIZ Struktur entsprechend angepasst. Sie bietet neue Funktionen, wie zum Beispiel die Möglichkeit für die Kantone, die Angaben ihrer kantonalen IIZ Aktivitäten selber zu aktualisieren. Die neue IIZ Homepage wird Ende Februar 2012 aufgeschaltet. 3. (Wieder-) Einführung eines regelmässigen Newsletters IIZ Um die Kommunikation zwischen den neuen nationalen Gremien und den Vollzugsstellen in den Kantonen zu verbessern, hat die IIZ Fachstelle wieder einen Newsletter eingeführt. Dieser Newsletter soll Informationen zu den Entwicklungen sämtlicher Formen der IIZ im Bereich Arbeits- und Ausbildungsintegration enthalten. Der Newsletter erscheint bei Bedarf vierteljährlich. IIZ Jahresbericht 2011_FINALn_ /11

11 4. Tagungen Die Tradition der ERFA-Tagungen für die IIZ-Koordinatorinnen und Koordinatoren wurde im 2011 fortgesetzt. Sie fand im November, in Luzern statt. Neben den Informationen zu den Arbeiten der nationalen IIZ-Gremien wurden anhand von Praxisbeispielen aus den Kantonen schwergewichtig folgende Themen diskutiert: Entwicklung der kantonalen IIZ-Aktivitäten Schnittstellen zwischen den IIZ-Partner Gemeinsame Beschaffung und Nutzung von Massnahmen IIZ Jahresbericht 2011_FINALn_ /11

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