Anlage 3. zum Tarifvertrag über die Entlohnung von Holzerntearbeiten nach dem Erweiterten Sortentarif (EST) Aufnahmeanweisung

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1 Anlage 3 zum Tarifvertrag über die Entlohnung von Holzerntearbeiten nach dem Erweiterten Sortentarif (EST) Aufnahmeanweisung

2 Inhaltsverzeichnis (ist nicht Bestandteil des Tarifvertrages) 1. Einleitung 2 2. Zeittabellen für Arbeiter und Motorsäge Stammholz Stämme, Stammteile Fixlängen Stangen Industrieholz - lang Schichtholz X-Holz 4 3. Zuschläge und Abschlag für Hiebsmerkmale 5 Seite 3.1 Aufbau und Besonderheiten Aufnahme der Hiebsmerkmale Tabelle A Hangneigung - Schnee, Eis; Gelände/Bewuchs (Nr. 11 u. 12) Sonstige Hiebsmerkmale (Nr. 21 und Tabelle B Formigkeit und Ästigkeit (Nr ) 8 Abbildungen 10/ Besondere Hiebsbedingungen (Nr ) Besondere Baummerkmale (Nr. 61 und 62) Schäden an Rinde und Holz (Nr ) Besondere Aufarbeitung (Nr. 81) 13 Längenübermaß (Nr. 82) 13 Aufschreiben (Nr. 83) 13 Starkes Zopfen (Nr. 84) Besondere Erschwernisse (Nr. 91) Aufnahme der Sortendaten Stammholz und Stangen Industrieholz - lang Schichtholz X-Holz 16 1

3 1. Einleitung Der erweiterte Sortentarif (EST) ist ein nach verkaufsüblichen Sorten gegliederter Tarif für Holzerntearbeiten. Die Vorgabezeiten für Arbeiter und Motorsäge (MS) ergeben sich aus den Tabellenzeiten unter Berücksichtigung der Zuschläge und des Abschlags für bestimmte Hiebsmerkmale. Die Abrechnung nach EST erfolgt für die mit einem Hieb beauftragte Waldarbeiterrotte nach Abschluß des Hiebes. Bei sehr lang dauernden Hieben, bei Änderung der Hiebsmerkmale während des Hiebes oder sehr unterschiedlichen Hiebsmerkmalen innerhalb einer Hiebsfläche kann die Abrechnung geteilt werden. Bei Lohnerhöhungen während des Hiebes wird die Abrechnung entsprechend der tatsächlichen Arbeitszeit vor und nach dem Stichtag mit den jeweiligen Geldfaktoren vorgenommen. Die Abrechnung nach EST ist sowohl über EDV als auch manuell möglich. Beide Verfahren führen zum gleichen Ergebnis (abgesehen von Rundungsdifferenzen). Die Abrechnung von Hand ist normalerweise für Überprüfungen und für Vor- und Zwischenkalkulationen gedacht. Sie soll dem Waldarbeiter eine Kontrolle seines Verdienstes, dem Betrieb eine Kontrolle der Holzerntekosten sowie sortenbezogene Kosten-/Preiskalkulationen ermöglichen. 2. Zeittabellen für Arbeiter und Motorsäge Die Zeittabellen sind nach den Schlüsselbaumarten Fichte, Tanne, Kiefer, Buche und Eiche bzw. nach Zusammenfassungen dieser Baumarten (Baumartengruppen) gegliedert. Die übrigen Baumarten werden den Schlüsselbaumarten entsprechend folgender Übersicht zugeordnet. Schlüsselbaumarten zugeordnete Baumarten Fichte (Picea abies ) = FI Strobe und Lärche Tanne = TA alle Nadelbaumarten außer Fichte (Picea abies), Lärche und den Kiefernarten Kiefer = KI alle Kiefernarten (außer Strobe) Buche = BU alle nicht bei der Eiche aufgeführten Laubbaumarten Eiche = EI Esche, Hainbuche, Roteiche, Ulme Die Zuordnung gilt auch für die Einstufung der Formigkeit (Zuschlag/Abschlag Nr. 41); sie gilt nicht für etwaige Rindenabzüge; hierfür sind die Holzverkaufsvorschriften anzuwenden. 2.1 Stammholz (Tab. 1 bis Tab. 10; Tab. 101 bis 103) 2.11 Stämme, Stammteile (Tab. 1 bis 10) Die Zeittabellen für die einzelnen Schlüsselbaumarten sind entsprechend den HKS-Stärkeklassen getrennt nach Heilbronner und Mittenstärkesortierung untergliedert. Eine Ausnahme bilden die Stärkeklassen L 0, L 1a und L 1b, die nochmals in Unterklassen unterteilt sind. Unterbleibt in der Holzliste eine Aufteilung in Unterklassen, sind die Klasse L 0 mit den Tabellenzeiten für den Mittendurchmesser 8 cm, die Klasse L 1a mit den Zeiten für 11 bis 12 cm und die Klasse L 1b mit den Zeiten für 17 bis 19 cm abzurechnen. Bezugseinheit für Stammholz ist der Festmeter ohne Rinde. Die Zeittabellen ermöglichen die Abrechnung von Aufarbeitung in Rinde, Aufarbeitung ohne Rinde und von nachträglichem Entrinden. Die Tabellenzeiten für nachträgliches Entrinden gelten für Holz, das von derselben Rotte nach den Anforderungen für entrindetes Holz entastet wurde (Anlage 1, Ziffer 2.3); sie enthalten den bei Anwendung der Zeittabellen für Aufarbeitung in Rinde nicht berücksichtigten 2

4 Zeitmehrbedarf für die höhere Entastungsqualität von Nadelholz ohne Rinde. Nachträgliches Entrinden von Holz, das nach den Anforderungen für unentrindetes Holz entastet wurde, ist im Zeitlohn zu entlohnen Fixlängen (Tab. 101 bis 103) Als Fixlängen wird Stammholz bezeichnet, das in Standardlängen zwischen 2,50 und 6,00 m ausgehalten wird. Die Zeittabellen gelten für die Aufarbeitung von Stammholz aus ganzen Bäumen zu Fixlängen in schwachem und mittelstarkem Holz. Je Schlüsselbaumart können gleichzeitig höchstens 2 Fixlängen-Längenmaße ausgehalten werden. Die zusätzliche Aushaltung eines Stammholzabschnittes je Baum (z. B. D-Abschnitt) schließt eine Anwendung der Fixlängentabellen nicht aus. In Fällen, in denen die Tabellenzeiten für Fixlängen nicht anwendbar sind, ist die Aufarbeitung ggf. nach Tabelle 2 Stämme, Stammteile zu entlohnen. Die Zeittabellen sind nach den Schlüsselbaumarten Fichte, Tanne, Kiefer, Buche und Eiche sowie zusätzlich nach folgenden Gesichtspunkten untergliedert: a) Längenaushaltung (tatsächliche Länge, d. h. Verkaufsmaß zuzüglich Längenübermaß) - Fixlänge kurz; 2,50-3,50 m (K) - Fixlänge lang; 3,51-6,00 m (L) b) Art der Vermessung - vollvermessen, angeschrieben (G = Durchmesser und Länge) - abgelängt (A = Länge gemessen ohne Anschreiben) Die Tabellenzeiten sind entsprechend den üblichen HKS-Stärkeklassen (Tab. 101 bis 102) bzw. dem Mittendurchmesser in cm-stufen (Tab. 103) - für eine etwaige Entlohnung nach dem in einer Stichprobe ermittelten mittleren Mittendurchmesser - gegliedert. Der mittlere Mittendurchmesser kann in einer Stichprobe nach den Verfahren der Abschnitte 4.2 Industrieholz-lang und 4.3 Schichtholz, die Masse kann nach den Verfahren des Abschnittes 4.2 Industrieholz-lang ermittelt werden. Bei der Herleitung des mittleren Rollendurchmessers nach dem Schichtholzverfahren kann es - je nach Polterung - sinnvoll sein, die Durchmesser auf beiden Polterstirnflächen zu bestimmen. Kommt zusätzlich noch ein Aufschreiben von Länge, Durchmesser und Stückzahl (bei Variante vollvermessen ) bzw. nur der Stückzahl (bei Variante abgelängt ) hinzu, ist der Zuschlag 83 anzuwenden. Überschreitet das angeordnete Längenübermaß das Übermaß von 1 % nach HKS, wird der Zuschlag 82 vergeben. Die Zuschläge Nr. 82 (Längenübermaß) und Nr. 83 (Aufschreiben) sind ausschließlich entsprechend dem betroffenen Anteil der Hiebsmasse, nicht zusätzlich auch nach dem Grad der Erschwernis zu vergeben. 2.2 Stangen (Tab. 11 bis 15) Die Zeittabellen gelten nur bei Aushaltung von nach HKS sortierten Nadelholzstangen mit einer Zopfstärke von zwei cm mit Rinde. Bezugseinheit ist die Stückzahl. Die Zeittabellen ermöglichen die Abrechnung von unentrindet oder gestreift aufgearbeiteten Stangen sowie von Vorliefern der Stangen. Stangen mit stärkerem Zopfdurchmesser sind als Industrieholz - lang, baumfallende Längen, oder als Stammholz nach Mittenstärkesortierung zu entlohnen. 3

5 2.3 Industrieholz - lang (Tab. 16 bis 25) Die Zeittabellen sind nach den Baumartengruppen FI/TA, Kl, BU/EI und zusätzlich nach folgenden Gesichtspunkten untergliedert: a) Lage im Baum und Art der Aushaltung: - baumfallende Längen (B = IL-Stücke über sieben Meter Länge) - Kranlängen - Baum (K = IL-Stücke zwischen drei und sieben Meter Länge, sofern es sich nicht um Kranlängen - Krone handelt) - Kranlängen - Krone (W = IL-Stücke aus der Krone stärkerer Bäume zwischen drei und sieben Meter Länge) b) Art der Vermessung: - unvermessen, gezählt (U = Stückzahl an- bzw. aufgeschrieben) - abgelängt, gezählt (A = Länge gemessen, und auf eine vom Betrieb angeordnete Länge eingeschnitten bzw. gezopft, keine Durchmesserermittlung; Stückzahl anbzw. aufgeschrieben) - gemessen, angeschrieben (G = Länge und Durchmesser gemessen und an- bzw. aufgeschrieben). Bezugseinheit ist der Festmeter ohne Rinde. Die Tabellenzeiten sind in Abhängigkeit vom mittleren Mittendurchmesser ohne Rinde angegeben. Sie ermöglichen die Abrechnung von Aufarbeitung in Rinde und von Vorliefern auf kurze Entfernung, zur Bildung von Rückelasten. Die Zeiten schließen ein paralleles und bündiges Ablegen auf ein schräg liegendes IL-Stück als Unterlage mit ein. Zum Vorliefern zählt nicht ein Transportieren beim Zufallbringen. 2.4 Schichtholz (Tab. 26 bis 40) Die Zeittabellen sind nach den Baumartengruppen FI/TA, Kl BU/EI sowie nach der Aufarbeitung als Rollen (SR) oder als Spaltholz (SS) gegliedert. Beim Vorliefern und Lagern wird nur nach Nadel- und Laubholz unterschieden. Beträgt der Anteil von ungespaltenem Nadelschichtholz aus ganzen Bäumen oder vom Stammfuß 70 % und mehr der gesamten Schichtholzmasse (einschließlich Spaltholz) einer Nadelholzschlüsselbaumart bzw. -baumartengruppe, ist das gesamte ungespaltene Schichtholz dieser Schlüsselbaumart bzw. -baumartengruppe als Sorte SB - der Länge und dem Entrindungszustand entsprechend - nach den Tabellen 27, 29, 31 bzw. 33 abzurechnen. Andernfalls wird das gesamte ungespaltene Schichtholz als Sorte SR abgerechnet. Bezugseinheit ist der Raummeter mit bzw. ohne Rinde. Die Tabellenzeiten für Rollen sind in Abhängigkeit von mittlerem Rollendurchmesser und mittlerer Rollenlänge angegeben. Dabei sind mittlere Rollenlängen bis 1,5 Meter mit den Tabellen für 1 Meter und mittlere Rollenlängen über 1,5 bis 3 Meter mit den Tabellen für 2 Meter langes Schichtholz abzurechnen. Die Zeittabellen ermöglichen die Abrechnung von Aufarbeitung in Rinde, Aufarbeitung ohne Rinde, von Vorliefern und von Lagern. Die Zeiten für Bündeln setzen die Bereitstellung eines Bündelgestells (Bündelwagen) voraus. 2.5 X-Holz (Tab. 41 bis 43) X-Holz sind Baumteile oder Bäume ab Brusthöhendurchmesser (BHD) 7 cm, die bearbeitet, jedoch nicht verwertet werden. - X-Holz-kurz (X): Baumteile aus dem unteren oder mittleren Stammbereich - X-Holz-lang (XL): ganze Bäume, die nur gefällt werden. 4

6 Die Tabellenzeiten sind für Nadel- und Laubholz getrennt, bei X-Holz-kurz in Abhängigkeit von mittlerem Rollendurchmesser und mittlerer Rollenlänge, bei X-Holz-lang in Abhängigkeit vom mittleren Brusthöhendurchmesser (BHD) aufgeführt. Bezugseinheit ist bei X-Holz-kurz der Festmeter ohne Rinde, bei X-Holz-lang die Baumzahl. Liegengebliebenes bearbeitetes Derbholz aus dem Kronenbereich ist in den Tabellenzeiten berücksichtigt. Dies gilt nicht für bearbeitete rotfaule Derbholzstücke aus dem Kronenbereich, z. B. von Schneebruchbeständen. Bei Aufhieb von Rückegassen (bei Entnahme von mehr als einer Reihe) wird XL wegen sonstiger arbeitstechnischer Vorteile nicht entlohnt. 3. Zuschläge und Abschlag für Hiebsmerkmale (Tab. A und B) 3.1 Aufbau und Besonderheiten Der Einfluß wichtiger Hiebsmerkmale wird durch Zuschläge berücksichtigt. In den Tabellenzeiten sind für diese Hiebsmerkmale einfache Verhältnisse unterstellt. Bei der Formigkeit, deren Einfluß durch Zuschläge bzw. einen Abschlag berücksichtigt wird, beruhen die Tabellenzeiten auf durchschnittlichen Verhältnissen. Das gleiche gilt für alle sonstigen, in den Zuschlagstabellen nicht aufgeführten Hiebsmerkmale, soweit sie bei den Zeitaufnahmen erfaßt worden sind. Tabelle A gilt für Standorts- und Bestandesmerkmale, die sich auf den gesamten Hieb beziehen. Die Zuschlagshöhe ist für Arbeiter- und MS-Zeiten sowie für alle Baumarten eines Hiebes gleich. Tabelle B enthält Zuschläge bzw. einen Abschlag für baumbezogene Hiebsmerkmale, die abhängig von Baumart, Entrindungszustand und Sortierung sind. Für die MS-Zeiten gelten die Zuschläge bzw. der Abschlag für unentrindetes Holz. Die mit dem Zusatz bis angegebenen Zuschläge der Tabellen A und B sind Höchstsätze. Sie sind entsprechend dem Grad der Erschwernis und dem betroffenen Anteil der Hiebsmasse - bei Tabelle B getrennt nach Schlüsselbaumarten - zu vergeben; sie entfallen, wenn weniger als 20 % der Hiebsmasse betroffen sind. Folgende Besonderheiten sind zu beachten: a) Werden die Bäume teilweise an der Waldstraße aufgearbeitet (geteilte Aufarbeitung), sind bei der Herleitung der Zuschläge nach Tabelle A sowohl die Hiebsmerkmale des Fällortes als auch diejenigen der Waldstraße zu berücksichtigen. Dies kann unterbleiben, wenn an der Waldstraße nur die Ablaufabschnitte Vermessen Einschneiden durchgeführt werden. In der Regel ist dabei von folgenden Zeitanteilen der einzelnen Ablaufabschnitte auszugehen: Ablaufabschnitt Anteil an der gesamten Aufarbeitung in Rinde ohne Rinde Fällen 30 % 10 % Entasten Oberseite 35 % 20 % Wenden und Restentasten 20 % 10 % Entrinden - 55 % Vermessen und Einschneiden 15 % 5 % insgesamt 100 % 100 % 5

7 b) Für Vorliefern und Lagern sind nur die Zuschläge der Tabelle A anzuwenden. Dasselbe gilt für die Aufarbeitung (Fällen) von X-Holz-lang. c) Bei Aufarbeitung von Stangen findet der Zuschlag/Abschlag für Formigkeit (Nr. 41) keine Anwendung. Bei gestreiften Stangen sind die Zuschläge der Tabelle B für unentrindet und entrindet zu mitteln. d) Bei Abrechnung nach Baumartengruppen (IL, S) ist der Zuschlag der Tabelle B der überwiegenden Schlüsselbaumart anzuwenden. 3.2 Aufnahme der Hiebsmerkmale Die Aufnahme der zur Zu- bzw. Abschlagsermittlung erforderlichen Hiebsmerkmale nach 8 EST erfolgt, außer in den Fällen des Satzes 2, zu Beginn des Hiebes. Hiebsmerkmale, die gemessen werden (Nr. 11, 41, 42 und 43), sind während des Hiebes aufzunehmen. Angaben zur Zuschlagsermittlung, die sich aus der Holzliste (z. B. Massenanteile) oder dem Stundenaufschrieb (z. B. Anteil der Stücklohnstunden bei Schnee) ergeben, werden übernommen. Treten im Laufe des Hiebes Merkmale auf, die bei Beginn des Hiebes nicht berücksichtigt werden konnten oder fallen Hiebsmerkmale weg, ist die Aufnahme zu berichtigen. In der Regel ist das Hiebsmerkmal Nr. 41 zu messen, die Hiebsmerkmale Nr. 42 und 43 sind zu schätzen, in Zweifelsfällen ist zu messen. Vergleichbare Meßergebnisse früherer Hiebe, ähnlicher Bestände oder von Aufnahmen der Forsteinrichtung können übernommen werden. Die Messung erfolgt in der Regel an liegenden Bäumen. Die Messung der Hiebsmerkmale wird für jede einzelne Schlüsselbaumart an zehn möglichst gleichmäßig über den Hieb verteilten Bäumen vorgenommen. Sie sollen nach Form und Ästigkeit sowie BHD den durchschnittlichen Verhältnissen des Hiebs entsprechen. Die Bäume sind für eine spätere Überprüfung kenntlich zu machen. Folgendes ist zu beachten: a) In stark differenzierten Beständen ist die Stichprobe auf 15 Bäume je Schlüsselbaumart zu erweitern. Bäume mit stark deformierten Kronen (Schnee-, Duft-, Eisbruch u. a.) sind für die Stichprobe nicht heranzuziehen. b) Zugeordnete Baumarten sind bei der Aufnahme entsprechend ihrem Massenanteil bei den Schlüsselbaumarten zu berücksichtigen. In Ausnahmefällen (z. B. starkastige Douglasien oder Sitkafichten) können sie gesondert aufgenommen und abgerechnet werden. c) Für Baumarten mit geringem Anteil an der gesamten Hiebsmasse (weniger als 10 % und höchstens 30 Fm) sind Formigkeit und Ästigkeit nicht gesondert aufzunehmen. Für sie sind die entsprechenden Stufen zu schätzen oder von einer vergleichbaren Baumart im Hieb zu übernehmen. d) Der BHD wird in Rinde 1,30 Meter über dem Boden (Stockhöhe bei liegenden Bäumen berücksichtigen) gekluppt und forstüblich auf ganze cm abgerundet. Beulen, Astquirle und Überwallungen sind zu meiden bzw. angemessen in Abzug zu bringen. Bei der Ermittlung des BHD werden auch im Wald liegenbleibende nicht verwertete Erdstammteile (X-Holz) berücksichtigt. e) Alle Längen werden in ganzen Metern, gemeinüblich gerundet, angegeben. f) Als Baumlänge gilt die Entfernung vom Boden bis zur Kronenspitze. 6

8 g) Vor der Anwendung der Tabellen A und B sind die Stufenmittelwerte gemeinüblich zu runden; bei Ansprache nach Prozentsätzen wird nur die erste Stelle nach dem Komma berücksichtigt. h) Mit mittlerem BHD der Stichprobe (auf cm gemeinüblich gerundet) und mittlerer Baumlänge (in m mit einer Dezimalstelle) werden in den Tabellen C 1 bis C 5 die Formigkeitsstufen für die Schlüsselbaumarten abgelesen. 3.3 Tabelle A 3.31 Hangneigung, Gelände/Bewuchs - Hangneigung (Nr. 11) - Schnee, Eis - Die Hangneigung wird mit einem Gefällsmesser an verschiedenen charakteristischen Punkten der Hiebsfläche gemessen und mit dem Massenanteil gewogen. Bei einer Hangneigung über 75 % sind Holzerntearbeiten grundsätzlich im Zeitlohn durchzuführen. Werden Holzerntearbeiten vereinbarungsgemäß im Stücklohn oder im Prämienlohn ausgeführt, ist grundsätzlich ein Zuschlag nach Nr. 91 zu vereinbaren. Liegt an mehr als einem Drittel der für den Hieb aufgewendeten Stücklohnstunden/Prämienlohnstunden eine geschlossene Schneedecke oder herrscht Eisglätte, gelten für die gesamte Hiebsdauer die erhöhten Zuschläge. Bei geschlossener Schneedecke dürfen Holzerntearbeiten bei einer Hangneigung über 55 % nur im Einvernehmen mit den Waldarbeitern im Stücklohn bzw. im Prämienlohn durchgeführt werden. - Gelände/Bewuchs (Nr. 12) Nach dem Grad der Behinderung ergeben sich Zuschläge zwischen 0 und 20 %, auf Sonderstandorten mit Sumpf (z. B. Erlenbruch) oder Blocküberlagerung maximal bis zu 30 %. Die Einstufungstabelle in Anlage 5, Tabelle A ist wie folgt anzuwenden: 1. Es wird eingeschätzt, von welchen Merkmalen Behinderungen ausgehen und welcher Anteil der Hiebsmasse jeweils betroffen ist. 2. Für diese Behinderungsmerkmale wird in den einzelnen Zeilen der Tabelle die Spalte angekreuzt, die dem betroffenen Anteil der Hiebsmasse entspricht. Hierbei ist zu beachten: Treffen innerhalb einer Behinderungsgruppe mehrere Behinderungsmerkmale a) für dieselbe Teilhiebsmasse zu, ist das Merkmal mit dem höchsten Zuschlagsprozent anzukreuzen; dieses deckt die anderen Behinderungen mit ab. b) nicht für dieselbe Teilhiebsmasse zu, können sie getrennt angekreuzt werden: die betroffenen Hiebsmassenanteile dürfen jedoch in der Summe 4/4 nicht überschreiten. Somit sind in jeder Behinderungsgruppe nur folgende Eintragungen möglich: - Spalte 4 oder - Spalte 3 + Spalte 2 oder - dreimal Spalte Die angekreuzten Zuschlagsprozente für die Behinderungsmerkmale werden zusammengezählt und die Behinderungsstufe abgelesen. Zusätzlich gilt: 7

9 - Behindernde grüne Brennesseln werden beim Behinderungsmerkmal Dornen- und Schlinggewächse erfaßt. - Zum Behinderungsmerkmal flächenweise, behindernde Steine rechnen Steine ab 2 cm Durchmesser, sofern sie sichtbar oder beim Gehen spürbar sind; für die Feststellung des von der Behinderung betroffenen Massenanteils ist zu schätzen, welcher Anteil betroffen wäre, wenn alle Steine zu einer geschlossenen Steinfläche zusammengeschoben würden. - Beim Behinderungsmerkmal Reisig ist nur behinderndes Schlagreisig aus vorangegangenen Hieben oder Schneebruch, nicht aus dem laufenden Hieb zu erfassen. Es ist eine mittlere Reisighöhe einzuschätzen; für die Feststellung des von der Behinderung betroffenen Massenanteils ist zu schätzen, welcher Anteil betroffen wäre, wenn das Reisig zu einer geschlossenen Fläche zusammengeschoben würde Sonstige Hiebsmerkmale - Arbeiten entlang von öffentlichen Straßen, Eisenbahnen und Lichtleitungen (Nr.21) Der Zuschlag Nr. 21 wird nur gewährt, sofern zusätzliche Arbeitszeit anfällt, die nicht im Zeitlohn (z. B. Seilzugarbeit) entlohnt wird. - Behinderung bei Erstdurchforstung in sehr dichten Nadelholzjungbeständen (Nr. 31) Der Zuschlag Nr. 31 beinhaltet auch das Beseitigen von bei der Fällung hinderlichen unverwertbaren schwachen Bäumen einschließlich X-Holz-lang (XL). In der Regel schließt der Zuschlag das Behinderungsmerkmal Bewuchs beim Zuschlag Nr. 12 aus. Bei Reihenentnahme oder Aufhieb von Rückegassen wird der Zuschlag nicht gewährt, da hier die Behinderung durch unverwertbare Bäume durch sonstige arbeitstechnische Vorteile ausgeglichen wird. 3.4 Tabelle B 3.41 Formigkeit und Ästigkeit - Formigkeit (Nr. 41) Die Einstufung ergibt sich aus Baumart, Brusthöhendurchmesser (BHD) und Baumhöhe und wird mit den Hilfstabellen C 1 bis C 5 hergeleitet. Für langschäftiges Holz ist ein Abschlag, für kurzschäftiges und sehr kurzschäftiges Holz sind Zuschläge vorgesehen. Liegt die mittlere Höhe gleich oder unter dem für Stufe 4 in den Tabellen C 1 bis C 5 angegebenen Wert, ist zusätzlich zu dem Zuschlag der Formigkeitsstufe 4 der Zuschlag Nr. 91 anzuwenden. Die Zuschläge bzw. der Abschlag der Heilbronner Sortierung gelten nur für Stämme; für Stammteile nach Heilbronner Sortierung sowie für Stammholz nach Mittenstärkesortierung, Industrieholz - lang, Schichtholz, X-Holz - kurz gelten die Zuschläge bzw. der Abschlag der Mittenstärkesortierung. - Länge des Grünastbereichs (Nr. 42) - Nadelholz Die Ansprache erfolgt in vier Stufen. Der Grünastbereich beginnt dort, wo mindestens jeweils zwei grüne Äste an zwei aufeinanderfolgenden Quirlen bzw. drei und mehr grüne Äste je lfd. Meter auftreten (Meßstelle ist der tiefer liegende Quirl bzw. der erste Grünast). Der Grünastbereich umfaßt die gesamte grüne Krone bis zur Kronenspitze (Abb. 1). Bei abgestorbenen Bäumen ist sinngemäß zu verfahren. Wird in einem Hieb aufgrund betrieblicher Anordnung bei einem größeren Zopfdurchmesser als 7 cm im Schwachholz und 10 cm im mittelstarken und starken Holz gezopft, und wird das Holz aus dem Grünastbereich nicht aufgearbeitet, ist die Länge des Grünastbereichs um den nicht aufgearbeiteten verwertbaren Anteil zu reduzieren. 8

10 - Länge des Dürrastbereiches (Nr. 43) - Nadelholz Die Ansprache erfolgt in drei Stufen. Der Dürrastbereich beginnt dort, wo deutlich sichtbare Astquirle mit mindestens zwei Ästen je Quirl bzw. drei und mehr Ästen je lfd. Meter auftreten. Äste unter 1 cm Durchmesser an der Astbasis und Äste, die nicht entfernt werden müssen, bleiben bei der Ansprache außer Betracht. Bei mittelstarkem und starkem Nadelholz bleiben darüber hinaus dürre Äste unter 1,5 cm Durchmesser an der Astbasis und unter 0,5 m Länge bei der Ansprache des Dürrastbereiches außer Betracht. Wird in diesem Stärkebereich vom Betrieb eine über die Mindestanforderungen hinausgehende Entastung angeordnet, so fällt der Beginn des Dürrastbereiches mit dem angeordneten Beginn der Entastung zusammen. Aufzuhauende Beulen gelten als Äste. Klebäste bei Tanne werden je nach ihrer Lage dem Dürrastbereich oder dem Grünastbereich zugerechnet. Der Dürrastbereich endet dort, wo der Grünastbereich beginnt (Abb. 1). - Kronenlänge (Nr. 42) - Laubholz Die Ansprache erfolgt in drei Stufen entsprechend Abb. 2. In der Regel beginnt die Krone dort, wo mehrere starke Äste - jedoch nicht Wasserreiser/Klebäste und Steiläste - abzweigen; normalerweise ist die Lage von Zwieseln unabhängig vom Kronenbeginn. Wird die Krone nicht aufgearbeitet, ist die Stufe 1 gegeben. - Wasserreiser/Klebäste (Nr. 43) - Laubholz Hierzu zählen die Äste unterhalb des Kronenbeginns. Die Ansprache erfolgt nach Stärke und Häufigkeit in drei Stufen entsprechend Abb. 2. Äste, die nicht entfernt werden müssen, bleiben außer Betracht. Bei der Ansprache der Ästigkeitsmerkmale werden einseitige Beastung im Dürrastbereich von Nadelholz und bei der Kronenlänge von Laubholz mit der halben Länge berücksichtigt (Abb. 1 und 2). 9

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12 3.42 Besondere Hiebsbedingungen - Mischbestände aus Nadelholz und Laubholz (Nr. 51). Der Zuschlag wird gewährt, wenn in Nadel-/Laubmischbeständen der Anteil von Laubholz bzw. Nadelholz an der Bestandesmasse auf der tatsächlichen Hiebsfläche mindestens 30 v. H. beträgt. Der Zuschlag wird stets in voller Höhe gewährt. Bei Abtrieben entfällt der Zuschlag. - Windwurf ohne Entzerren (Nr. 52) Berücksichtigt wird nur flächenweiser Wurf (Verhau) oder Bruch mit einem Durchmesser von mindestens einer Baumlänge. Für Windwurf mit Entzerren wird kein Zuschlag gewährt. - Eis-, Duft-, Schneebruch (Nr. 53) Berücksichtigt werden nur flächenweise Druck- oder Bruchschäden mit einem Durchmesser von mindestens einer Baumlänge. - Verstreuter Hiebsanfall (Nr. 54) Verstreuter Hiebsanfall liegt vor, wenn - in schwachen und mittelstarken Hieben (bis 35 cm BHD) nicht mehr als 20 Bäume - in starken Hieben (über 35 cm BHD) nicht mehr als 10 Bäume je ha Hiebsfläche anfallen. Der Höchstsatz ist zu gewähren, wenn - in schwachen und mittelstarken Hieben nicht mehr als 10 Bäume je ha - in starken Hieben nicht mehr als 5 Bäume je ha Hiebsfläche anfallen Besondere Baummerkmale - Traufbäume (Nr. 61) Traufbäume stehen nur am Bestandesrand und haben weit herabreichende starke grüne oder trockene Äste. Traufbäume sind bei der Aufnahme von Formigkeit und Ästigkeit (Zuschläge Nr. 41 bis 43) entsprechend ihrem Anteil an der Hiebsmasse zu berücksichtigen. - Gegenhänger (Nr. 62) Der Zuschlag wird gewährt, wenn Bäume gegen die naturgegebene Fallrichtung ohne Seilzugeinsatz gefällt werden müssen Schäden an Rinde und Holz - Splitterbeschädigtes Holz (Nr. 71) Als splitterbeschädigt gilt Holz aus Beständen, in denen erfahrungsgemäß mit dem häufigen Auftreten von Splittern während des Hiebes zu rechnen ist. Der Massenanteil des splitterbeschädigten Holzes und das Ausmaß der Splitterhaltigkeit sind aufgrund der örtlichen Erfahrungen zu schätzen. Die Zuschlagshöhe ist vor Hiebsbeginn festzulegen. - Festangetrocknete Rinde (Nr. 72) Festangetrocknete Rinde kommt z. B. bei Randbäumen vor, deren Rinde von der Sonne gehortet wurde. Voraussetzung ist, daß die betroffenen Sorten entrindet werden. - Starke Holzverschmutzung (Nr. 73) Der Zuschlag wird gewährt für starke Holzverschmutzung z. B. durch Rücken oder durch Industrieanlagen in unmittelbarer Nähe. Zu berücksichtigen sind nur die tatsächlich verschmutzten Stücke. 11

13 Sind mehr als 50 v.h. der zu entnehmenden Bäume stark geschält, kann das Entrinden von Hand im Zeitlohn vereinbart werden Besondere Aufarbeitung - Wertholzhiebe und Sondersorten (Nr. 81) Der Zuschlag wird nur bei Aushaltung von Furnier- und sonstigem Wertholz und von Sondersorten Langholz (z. B. Masten, Rammpfähle, Spurlatten, nicht aber Schwellen) gewährt, sofern zusätzliche Arbeitszeit (mehrfaches Baumaufsuchen, Sortieren, Vermessen, besonders sorgfältiges Fällen) anfällt, die nicht im Zeitlohn entlohnt wird. Die Zuschlagshöhe ist vor Hiebsbeginn festzulegen. Maßgeblich für die Gewichtung mit der betroffenen Hiebsmasse ist die Zahl der Bäume, aus denen Wertholz oder Sondersorten ausgehalten werden, im Vergleich zur Gesamtzahl der Bäume der jeweiligen Schlüsselbaumart. - Längenübermaß (Nr. 82) Der Zuschlag wird vergeben, wenn das angeordnete Längenübermaß bei Fixlängen und sonstigen Stammteilen das Übermaß von 1 % nach HKS überschreitet, mindestens aber 1,6 % beträgt. Er gleicht die Volumendifferenz zwischen Verkaufsmaß und dem der Entlohnung zugrundeliegenden HKS-Maß (Entlohnungsmaß) aus. Die Zuschlagshöhe hängt von dem tatsächlichen Übermaß in % des Verkaufsmaßes ab, tatsächliche Länge Verkaufsmaß d. h 100 Verkaufsmaß Der Zuschlag ist mit dem Anteil der betroffenen Hiebsmasse bei der jeweiligen Schlüsselbaumart zu gewichten. - Aufschreiben (Nr. 83) Der Zuschlag ist ausschließlich bei Fixlängenaufarbeitung anzuwenden, wenn zusätzlich ein Aufschreiben der Maße angeordnet wird. Bei der Aufarbeitungsvariante Fixlängen vollvermessen sind Länge, Durchmesser und Stückzahl, bei der Aufarbeitungsvariante Fixlängen abgelängt ist die Stückzahl ggf. getrennt nach verschiedenen Fixlängen- Längenmaßen aufzuschreiben. Der Zuschlag ist mit dem Anteil der betroffenen Hiebsmasse bei der jeweiligen Schlüsselbaumart zu gewichten. - Starkes Zopfen (Nr. 84) Der Zuschlag ist anzuwenden, wenn im mittelstarken und starken Holz (BHD über 20 cm) Zopfstärken von 11 cm m.r. und mehr angeordnet werden. Der Zuschlag gilt nicht für Heilbronner Sortierung. Bei entrindetem Holz wird der Zuschlag für die Arbeiterzeit halbiert. Der Zuschlag ist mit dem Anteil der betroffenen Hiebsmasse bei der jeweiligen Schlüsselbaumart zu gewichten Besondere Erschwernisse Treten außergewöhnliche Hiebserschwernisse auf, die nicht durch die Zuschläge Nr. 11 bis 84 erfaßt werden, kann vom Forstbetrieb ein Zuschlag bis zu 10 v. H. vergeben werden. Dieser ist auf der Hiebsvereinbarung eingehend zu begründen. 12

14 4. Aufnahme der Sortendaten 4.1 Stammholz und Stangen Massen bzw. Stückzahl und Sortengliederung sind dem Nummernbuch/der Holzliste zu entnehmen. 4.2 Industrieholz-lang Industrieholz-lang (IL) wird getrennt nach den Baumartgruppen FI/TA, KI und BU/EI sowie nach der Vermessungsart (unvermessen, gezählt; abgelängt, gezählt; gemessen, an- bzw. aufgeschrieben) aufgenommen. Eine getrennte Aufnahme innerhalb einer Baumartengruppe nach baumfallenden Längen (B), Kranlängen-Baum (K) oder Kranlängen-Krone (W) für Entlohnungszwecke ist nicht erforderlich. Der repräsentativ aufgenommene mittlere Mittendurchmesser gilt für alle IL-Sorten einer Baumartengruppe. Die Gesamtmasse ist anteilmäßig auf die einzelnen Sorten (B, K, W) aufzuteilen, sofern der Anteil der jeweiligen Sorte mindestens 10 % der gesamten IL-Masse der Baumartengruppe ausmacht. Bei Laubholz sind die Tabellenzeiten für Kranlängen-Baum unvermessen (KU) und -Krone unvermessen (WU) gleich, so daß eine Aufteilung nicht erforderlich ist. Zur Ermittlung des mittleren Mittendurchmessers und der Masse (mit Hilfe von mittlerem Mittendurchmesser, mittlerer Länge und Stückzahl) kommen bei Gewichtsverkauf oder unvermessenem IL folgende Aufnahmeverfahren in Frage: a) Stichprobenaufnahme von IL-Stücken anläßlich der regelmäßigen Hiebskontrollen durch den Revierleiter (Forstbetriebsbeamten) b) Stichprobenaufnahme durch Vollvermessung aller IL-Stücke, die an bestimmten Tagen oder in genau festgelegten Teilflächen anfallen c) Stichprobenaufnahme von IL-Stücken zusammen mit der Holzaufnahme d) Stichprobenaufnahme von IL-Stücken an der Rückegasse e) Stichprobenaufnahme von IL-Stücken durch Mantelmessung am Polter; dabei müssen sämtliche an der Oberfläche liegenden (auch die eingeklemmten Stücke gemessen werden. Stichprobenaufnahmen im Zuge der Aufarbeitung können nach diesem Tarif entlohnt werden (Tab. 18, 21 und 24). Der Stichprobenumfang ergibt sich aus Tabelle 1. Tabelle 1 Stichprobenumfang für die Aufnahme von Industrieholz - lang Gesamtstückzahl je Hieb unter 150 Stückzahl der Stichprobe jedes zweite Stück *) über *) *) Bei Laubholz-Kranlängen-Krone (W) ist ab einer Gesamtstückzahl von 150 der Stichprobenumfang um 50 % zu erhöhen. Werden mehrere IL-Sorten (B, K, W) gemeinsam aufgenommen, richtet sich der Stichprobenumfang nach der Sorte mit dem überwiegenden Massenanteil. In der Stichprobe sind bei jedem IL-Stück der Mittendurchmesser mit Rinde und die Länge zu messen und in die dafür vorgesehenen Belege einzutragen; anstelle des Mittendurchmessers mit Rinde und einem anschließenden pauschalen Rindenabzug von der Stichprobenmasse 13

15 kann auch der Mittendurchmesser ohne Rinde nach dem beim Stammholz üblichen Vorgehen ermittelt werden. Dabei ist zu beachten: - Der Mittendurchmesser wird auch bei Stücken ab 20 cm Durchmesser mit Rinde durch einmaliges Kluppen, wie das Stück im Wald liegt, ermittelt; der Durchmesser wird forstüblich auf ganze cm abgerundet. - Die Länge wird gemeinüblich auf ganze Meter gerundet. Die Rundung unterbleibt, wenn längenvermessenes IL (BA, KA, WA) nicht auf ganze Meter, sondern auf bestimmte, hiervon abweichende Längen ausgehalten wird (z. B. 3,50 und 4,50 m). 4.3 Schichtholz Entlohnungsdaten sind die Masse (Raummeter mit Rinde/ohne Rinde, getrennt nach Rollen und Spaltholz) sowie die Länge und für Rollen der mittlere Durchmesser. Die Massen sind dem Nummernbuch/der Holzliste zu entnehmen. Der mittlere Rollendurchmesser wird mit Hilfe eines Stichprobenverfahrens im Zuge der Holzaufnahme hergeleitet. Dazu werden an der Vorder- oder Rückseite der Stöße mit Signierkreide in regelmäßigen Abständen senkrechte Striche angebracht. Bei sämtlichen von den Markierungsstrichen berührten Rollen werden die Durchmesser gemessen, forstüblich auf ganze cm abgerundet, in einen Beleg eingetragen und anschließend gemittelt. Die Durchmesser sind einheitlich waagrecht oder senkrecht mit Rinde (bei entrindetem Schichtholz ohne Rinde) zu messen. Bei gemischt gesetzten Stößen mit guter Durchmischung von Rollen und Spaltstücken wird die Stichprobe zur Herleitung des Spaltholzanteils erweitert. Dazu werden auf den Markierungsstrichen in 10-cm-Abständen Zählpunkte angebracht und festgestellt, ob diese Zählpunkte auf eine Rolle oder ein Spaltstück fallen (Abb. 3). Punkte, die auf einen Hohlraum fallen, sind dem nächstgelegenen Stück zuzuordnen. Abb. 3: Ermittlung des mittleren Rollendurchmessers und des Spaltholzanteils Die Zählpunkte werden in einen Beleg getrennt nach rund und gespalten eingetragen. Die Masse der Rollen und Spaltstücke ergibt sich aus dem Verhältnis der Punkte für Rollen bzw. Spaltstücke zur Gesamtpunktzahl. Sind Rollen und Spaltstücke in den Stößen nicht gut durchmischt, ist der Spaltholzanteil zu schätzen. Bei getrennt gesetztem Schichtholz einer Baumartengruppe mit gleicher Rollenlänge und gleichem Entrindungszustand wird die Länge der einzelnen Stöße zusammengezählt. Die Zahl der Markierungsstriche ergibt sich aus Tabelle 2. Bei einer Schichtholzmasse bis zwanzig Raummeter je Hieb können mittlerer Rollendurchmesser und Spaltholzanteil geschätzt werden. Spaltholzanteile bis 20 % können ebenfalls geschätzt werden. 14

16 Tabelle 2 Zahl der Markierungsstriche Stoßlänge Abstand der Markierungen (m) (m) bis 10 1,5 über 10 bis 20 3 über 20 bis 40 4 über 40 bis 60 6 über 60 bis 80 8 über 80 bis über 120 bis über 160 bis über X-Holz Bis zu einem Anteil von 10 % an der Gesamthiebsmasse, höchstens jedoch 20 Festmeter, sind die Entlohnungsdaten zu schätzen, sonst in einer Stichprobe zu messen: - beim X-Holz-kurz: mittlerer Rollendurchmesser, mittlere Rollenlänge, Masse in Festmetern ohne Rinde - beim X-Holz-lang: mittlerer BHD, Baumzahl 15

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