Auftragsdatenverarbeitung - Anlage. Hauptvertrages. Präambel

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Auftragsdatenverarbeitung - Anlage. Hauptvertrages. Präambel"

Transkript

1 Auftragsdatenverarbeitung - Anlage Auftraggeber Auftragnehmer Hauptvertrag Datum des Hauptvertrages Präambel Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. 11 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) der Vertragsparteien, die sich aus dem obengenannten Vertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung (ADV) ergeben. 1 Anwendungsbereich (1) Die Anlage findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem obengenannten Vertrag im Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Berührung kommen können. Diese Anlage gilt auch hinsichtlich sämtlicher personenbezogener Daten und Informationen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses dem Auftragnehmer bekannt werden, von Tochter- und Beteiligungsunternehmen des Auftraggebers, gesellschaftsrechtlich verbundener Unternehmen des Auftraggebers, Unternehmen, mit denen sich der Auftraggeber in einer Kooperation befindet sowie der Stadt Bielefeld. (2) Die Verarbeitung und Nutzung der Daten im Auftrag des Auftraggebers findet ausschließlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Eine Verlagerung in einen Drittstaat bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Die besonderen Voraussetzungen der 4b, 4c BDSG bleiben unberührt. 2 Definitionen (1) Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (nachfolgend auch Daten genannt). (2) Datenverarbeitung im Auftrag Datenverarbeitung im Auftrag sind die Erhebung, Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Nutzung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers. (3) Weisung Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang (z. B. Anonymisierung, Sperrung, Löschung, Herausgabe) des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten gerichtete schriftliche Anordnungen des Auftraggebers. Die Weisungen werden anfänglich durch den Hauptvertrag einschließlich dieser Anlage festgelegt und können Stand: 01/2014 Seite 1 von 10

2 vom Auftraggeber danach in schriftlicher Form durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden (Einzelnweisung). 3 Grundlage der ADV (1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers. (2) Der Gegenstand und die Dauer der ADV ( 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG), der Kreis der durch den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Auftrages Betroffenen sowie Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten ( 11 Abs. Satz 2 Nr. 2 BDSG) sind im obengenannten Vertrag geregelt. Im Anhang zur ADV trägt der Auftragnehmer nochmals vollumfänglich und abschließend sowohl die Art der Daten als auch den Kreis der Betroffenen. (3) Die Inhalte dieser Vertragsanlage gelten entsprechend, wenn die Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen durch andere Stellen im Auftrag vorgenommen wird und dabei ein Zugriff auf personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann ( 11 Abs. 5 BDSG). (4) Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes mit Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren. 4 Verantwortlichkeit und Weisungsbefugnis (1) Der Auftraggeber ist im Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich ("Verantwortliche Stelle" i.s.d. 3 Abs. 7 BDSG). (2) Der Auftraggeber kann aufgrund dieser Verantwortlichkeit jederzeit die Herausgabe, Berichtigung, Löschung und Sperrung der Daten verlangen (vgl. 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BDSG). Soweit ein Betroffener sich zwecks Herausgabe, Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner Daten unmittelbar an den Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. Gleiches gilt auch für Auskunftsersuchen. (3) Der Auftragnehmer darf Daten ausschließlich im Rahmen der Weisungen des Auftragsgebers erheben, verarbeiten oder nutzen ( 11 Abs. 3 Satz 1 BDSG sowie 11 Abs. 1 Satz 3 DSG NRW). Eine Weisung ist die auf einen bestimmten Umfang des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten gerichtete schriftliche Anordnung des Auftraggebers. Die Weisungen werden durch den Vertrag definiert und können von dem Auftraggeber danach in schriftlicher Form durch eine einzelne Weisung geändert, ergänzt oder ersetzt werden ( 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 9 BDSG). (4) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber unverzüglich entsprechend 11 Abs. 3 Satz 2 BDSG zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. (5) Der Auftraggeber ist für das Verfahrensverzeichnis gemäß 4g Abs. 2 BDSG verantwortlich. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Wunsch Informationen zur Aufnahme in das Verfahrensverzeichnis zur Verfügung. Stand: 01/2014 Seite 2 von 10

3 5 Beachtung zwingender gesetzlicher Pflichten durch den Auftragnehmer (1) Neben der vertraglichen Regelung dieser Anlage und des obengenannten Vertrages treffen den Auftragnehmer u.a. gemäß 11 Abs. 4 BDSG die nachfolgenden gesetzlichen Pflichten. (2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Mitarbeiter gemäß 5 BDSG bzw. 6 DSG NRW (Datengeheimnis) verpflichtet und in die Schutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingewiesen worden sind. Dies umfasst auch die Belehrung über die in diesem Auftragsdatenverarbeitungsverhältnis ergebenen besonderen Datenschutzpflichten sowie die bestehenden Weisungs- und Zweckbindung. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. (3) Ferner stellt der Auftragnehmer sicher, dass die mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Mitarbeiter gemäß 88 TKG (Fernmeldegeheimnis) verpflichtet worden sind und in die Schutzbestimmungen des BDSG, des DSG NRW sowie des TKG eingewiesen worden sind. Gleiches gilt auch für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß 17 UWG sowie für Privatgeheimnisse in Bezug auf 203 StGB. (4) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollen und Maßnahmen durch die Aufsichtsbehörde nach 38 BDSG oder falls eine Aufsichtsbehörde nach 43, 44 BDSG bei dem Auftragnehmer ermittelt. (5) Der Auftragnehmer beachtet die Durchführungsbestimmung und die Regelungen zur Datenschutzaufsicht des jeweils einschlägigen Datenschutzgesetzes. 6 Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich die innerbetriebliche Organisation so gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Er wird technische und organisatorische Maßnahmen zur angemessenen Sicherung der Daten des Auftraggebers vor Missbrauch und Verlust treffen, die den Forderungen des 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BDSG i. V. m. 9 BDSG bzw. 10 DSG NRW entsprechen. Dies beinhaltet insbesondere folgende Kontrollen: a) Zutrittskontrolle Unbefugten ist der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren. b) Zugangskontrollen Es ist zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können. c) Zugriffskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihre Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Stand: 01/2014 Seite 3 von 10

4 d) Weitergabekontrolle Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträgern nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stelle eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtung zur Datenübertragung vorgesehen ist. e) Eingabe-, Transparenz- und Revisionsfähigkeitskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten im Datenverarbeitungssystem eingegeben, verändert oder entfernt worden sind und die Verfahrensweisen der Verarbeitung in zumutbarer Zeit nachvollzogen werden können. f) Integritätskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten während der Verarbeitung unversehrt, vollständig und aktuell bleiben. g) Authentizitätskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass jederzeit personenbezogene Daten ihrem Ursprung zugeordnet werden können. h) Auftragskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können. i) Verfügbarkeitskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufälligen Zerstörung oder Verlust geschützt sind. j) Trennungskontrolle Es ist zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. Eine Maßnahme nach b) bis d) ist insbesondere die Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden Verschlüsselungsverfahren. Eine Darstellung dieser technischen und organisatorischen Maßnahmen wird Anhang zu dieser Anlage und ist somit Bestandteil dieser Anlage. Die einzelnen Umsetzungen der Maßnahmen sind vom Auftragnehmer in diesen Anhang vollumfänglich und abschließend einzutragen. Bei Änderungen der einzelnen Maßnahmen ist der Anhang vom Auftragnehmer entsprechend anzupassen. (2) Die oben genannten technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Zur Wahrung der technischen und organisatorischen Maßnahmen wird das bei dem Auftragnehmer existierende Sicherheitskonzept sobald erforderlich auf die jeweils angemessenen Umfänge unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und dem technischen Fortschritt aktualisiert. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsni- Stand: 01/2014 Seite 4 von 10

5 veau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen oder Anpassungen sowie alternative adäquate Maßnahmen sind im Sicherheitskonzept zu dokumentieren und dem Auftraggeber mitzuteilen. Der Auftragnehmer hält dieses Sicherheitskonzept zur Einsichtnahme für den Datenschutzbeauftragten des Auftraggebers bereit. (3) Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten außerhalb des Firmengeländes (in Privatwohnungen der Mitarbeiter) des Auftragnehmers (Telearbeitsplätze, Heimarbeitsplätze) ist nicht zulässig. (4) Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Der Auftragnehmer verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben. Kopien und Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (5) Die Erfüllung der vorgenannten Pflichten ist vom Auftragnehmer zu kontrollieren und in geeigneter Weise nachzuweisen. (6) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte geben und die entsprechenden Nachweise verfügbar machen. Aufgrund der Kontrollverpflichtung des Auftraggebers gemäß 11 Abs. 2 Satz 4 BDSG bzw. 11 DSG NRW vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Laufzeit des Vertrags stellt der Auftragnehmer sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einleitung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bezeugen kann. Hierzu weist der Auftragnehmer den Auftraggeber auf Anfrage die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß 9 BDSG bzw. 10 DSG NRW nach. Der Nachweis der Umsetzung solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann dabei auch durch Vorlage eines aktuellen Testats, von Berichten unabhängiger Instanzen (z. B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren) oder einer geeigneten Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z. B. nach Grundschutz) mit der entsprechenden Prüfungsdokumentation erbracht werden. Sollten im Rahmen der Auftragskontrolle vor Beginn der Datenverarbeitung und während der Laufzeit des Vertrags Verstöße seitens des Auftraggebers festgestellt werden, so sind diese innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist zu beseitigen und die entsprechenden Nachweise verfügbar zu machen. (7) Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich bei schwerwiegende Störungen des Betriebsablaufes, bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers ( 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 BDSG). Der Auftragnehmer hat im Benehmen mit dem Auftraggeber angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten sowie zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für Betroffene zu ergreifen. (8) Der Auftragnehmer erstattet in allen Fällen dem Auftraggeber eine Meldung, wenn durch ihn oder die bei ihm beschäftigten Personen Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten des Auftraggebers oder gegen die in diesem Vertrag getroffenen Festlegungen vorgefallen sind. (9) Überlassene Datenträger sowie sämtliche hiervon gefertigten Kopien oder Reproduktionen verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat diese sorgfäl- Stand: 01/2014 Seite 5 von 10

6 tig zu verwahren, sodass sie Dritten nicht zugänglich sind. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jederzeit Auskünfte zu erteilen, soweit seine Daten und Unterlagen betroffen sind. Die datenschutzkonforme Vernichtung von Test- und Ausschussmaterial übernimmt der Auftragnehmer auf Grund einer Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber. In besonderen vom Auftraggeber zu bestimmen Fällen erfolgt eine Aufbewahrung bzw. Übergabe. 7 Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist bezüglich der zu verarbeitenden Daten für die Einhaltung der jeweils für sie einschlägigen Datenschutzgesetze verantwortlich. (2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Prüfung der Auftragsergebnisse Fehler oder Unregelmäßigkeiten bezüglich datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt. (3) Dem Auftraggeber obliegen die aus 42a BDSG resultierenden Informationspflichten. Deshalb sind solche Vorfälle ohne Ansehen der Verursachung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Dies stellt gem. 6 Abs. 7 dieser Anlage eine Pflicht des Auftragnehmers dar. Soweit der Auftraggeber Pflichten nach 42a BDSG treffen, hat der Auftragnehmer ihn hierbei zu unterstützen. 8 Kontrollpflichten (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Datenschutzbeauftragen des Auftraggebers - zur Erfüllung seiner jeweiligen gesetzlichen Aufgaben - die Möglichkeit zu geben, sich nach rechtzeitiger Anmeldung durch Stichprobenkontrollen zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebablaufes von der Einhaltung und der Angemessenheit der Maßnahmen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Erfordernisse sowie der Einhaltung der Vorgaben zur ADV zu überzeugen ( 11 Abs. 2 S.2 Nr. 7 BDSG). Die Kontrollrechte der jeweils zuständigen Aufsichtbehörde bleiben hiervon unberührt. (2) Der Auftraggeber wird das Ergebnis im Weiteren dokumentieren. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte zu erteilen, die zur Führung einer Kontrolle erforderlich sind. 9 Ansprechpartner (1) Die hier genannten Ansprechpartner gelten ausschließlich in Bezug auf den Themenbereich des Datenschutzes und der Datensicherheit und sind neben den Geschäftsführern des Auftraggebers diesbezüglich weisungsbefugt. Die in sonstigen Lizenz-, Wartungs-, Pflege- oder Serviceverträgen sowie aus weiteren Projektverträgen oder Anschlussbeauftragungen genannten oder hervorgehenden Ansprechpartner bleiben hiervon unberührt. (2) Ansprechpartner des Auftraggebers: Herr Dirk Ritter (Datenschutzbeauftragter der SWB) Datenschutz.Ritter@stadtwerke-bielefeld.de Telefon: 0521/ Telefax: 0521/ Stand: 01/2014 Seite 6 von 10

7 Herr Frank Schöneich (Leitung Revision) Telefon: 0521/ Telefax: 0521/ (3) Der Auftragnehmer wird die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in dem Anhang zur ADV- Anlage benennen. 10 Löschung und Rückgabe von Daten (1) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistungen oder früher nach Aufforderung des Auftraggebers, jedoch spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangte Unterlagen, erstellte Verarbeitung- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände (wie auch hiervon rechtfertigten Kopien oder Reproduktionen), die im Zusammenhang mit dem obengenannten Vertrag stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers datenschutzgerecht zu vernichten ( 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 10 BDSG). Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterialien. Ein Löschungsprotokoll ist dem Auftraggeber auf Anforderung vorzulegen. (2) Der Auftragnehmer kann Dokumentationen, die dem Nachweis der Auftragssumme und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufbewahren. Alternativ kann er sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben. 11 Anfragen Betroffener an den Auftraggeber Ist der Auftraggeber aufgrund geltender Datenschutzgesetz gegenüber einer Einzelperson verpflichtet, Auskünfte zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten dieser Person zu geben, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber dabei unterstützen, diese Information bereitzustellen, vorausgesetzt: 1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer hierzu schriftlich aufgefordert und 2. Der Auftraggeber erstattet dem Auftragnehmer die durch diese Unterstützung entstanden Kosten. 12 Subunternehmer und Dienstleister (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber bei Hinzuziehung eines Subunternehmers in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Subunternehmer Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend dieser Vereinbarung und des 11 BDSG i.v.m. Nr. 6 der Anlage zu 9 BDSG sowie 10 DSG NRW einzuräumen. Dies gilt insbesondere für Anforderungen an Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit zwischen den Vertragspartnern des Hauptvertrages. Ebenso ist der Auftraggeber berechtigt, auf schriftliche Anforderung vom Auftragnehmer Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen des Unterauftragnehmers zu erhalten. (2) Gleiches gilt für andere Stellen im Sinne von 3 Abs. 3 dieser Anlage. Stand: 01/2014 Seite 7 von 10

8 13 Schlussbestimmungen (1) Sollten die Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch einen Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als "verantwortlicher Stelle" im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes liegen. (2) Der Datenaustausch bzw. die Kommunikation auf elektronischem Wege hat sich nach dem neusten Stand der Technik einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften auszurichten. Die für beide Vertragsparteien in diesem Zusammenhang sowohl wirtschaftlichste als auch vertrauenswürdigste Form wird einvernehmlich unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zu der jeweiligen Anwendung abgestimmt. (3) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sorgen im Falle gesetzlicher Offenbarungspflichten untereinander für eine unverzügliche Benachrichtigung. (4) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten bzgl. dieser Vereinbarung ist Bielefeld. Anwendbare Recht sind vorliegende das BDSG sowie DSG NRW. Regelungen bezüglich der Haftung ergeben sich aus dem Hauptvertrag. (5) Die Laufzeit dieser Anlage richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages. (6) Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage und aller ihrer Bestandteile bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine Änderung bzw. Ergänzung dieser Bedingung handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Der Auftragnehmer bestätigt dem Auftraggeber, dass keine textlichen oder inhaltlichen Änderungen an dieser Anlage vorgenommen worden sind sowie dass die im Anhang angegebenen Umsetzungsmaßnahmen tatsächlich beachtet und praktiziert werden. Ferner bestätigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Richtigkeit der eingetragenen Angaben. Datum, Ort Unterschrift Stand: 01/2014 Seite 8 von 10

9 Kreis der Betroffenen Nr. Kreis der Betroffenen 1. Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen 2. Kunden bzw. Kundinnen 3. Einwohner bzw. Einwohnerinnen 4. Interessenten bzw. Interessentinnen 5. Berater bzw. Beraterinnen 6. Sonstiges: Zutreffendes bitte ankreuzen Art der personenbezogenen Daten Nr. Art der personenbezogenen Daten Zutreffendes bitte ankreuzen 1. Mitarbeiterdaten 2. Kundendaten 3. Einwohnerdaten 4. Adressdaten 5. Kontaktdaten 6. Transaktionsdaten 7. Sonstiges: Ansprechpartner beim Auftragnehmer Name des Datenschutzbeauftragten des Auftragsnehmers: Telefon: Telefax: Stand: 01/2014 Seite 9 von 10

10 Umsetzungen der Maßnahmen gem. 6 Abs. 1 dieser Anlage zur ADV Nr. Maßnahme 1. Zutrittskontrolle Umsetzung der Maßnahme 2. Zugangskontrolle 3. Zugriffskontrolle 4. Weitergabekontrolle 5. Eingabe-, Transparenz- und Revisionsfähigkeitskontrolle 6. Integritätskontrolle 7. Authentizitätskontrolle 8. Auftragskontrolle 9. Verfügbarkeitskontrolle 10. Trennungskontrolle Stand: 01/2014 Seite 10 von 10

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung Präambel Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag

Mehr

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013)

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013) 1. Pflichten von BelWü (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anlage zur Beauftragung vom ##.##.2016 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., Mintropstr. 27, 40215

Mehr

Auftrag gemäß 11 BDSG

Auftrag gemäß 11 BDSG Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen der xxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - nachstehend Auftraggeber genannt - und der Koch Data GmbH Schlagbaumstraße 200, 44289 Dortmund - nachstehend

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung

Auftragsdatenverarbeitung Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen dem Teilnehmer am Abschlepp Manager - Auftraggeber - und Eucon GmbH Martin-Luther-King-Weg 2, 48155 Münster -Auftragnehmer-

Mehr

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer FLYLINE Tele Sales & Services GmbH, Hermann-Köhl-Str. 3, 28199 Bremen mit

Mehr

Datenschutz und Systemsicherheit

Datenschutz und Systemsicherheit Datenschutz und Systemsicherheit Gesetze kennen! Regelungen anwenden! Dipl.-Informatiker Michael Westermann, Gesundheitsinformatik GmbH, Mannheim 21.04.2005 Gesetze (Auszug) Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetz

Mehr

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag Anlage zum Vertrag vom Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag O durch Wartung bzw. O Fernwartung *Zutreffendes bitte ankreuzen Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der dna Gesellschaft für IT Services, Hamburg - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - Präambel

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) I. Ziel des Datenschutzkonzeptes Das Datenschutzkonzept stellt eine zusammenfassende Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aspekte

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Anlage C zum Nutzervertrag E-POSTBUSINESS BOX. Muster. Zwischen. (im Folgenden Auftraggeber)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Anlage C zum Nutzervertrag E-POSTBUSINESS BOX. Muster. Zwischen. (im Folgenden Auftraggeber) Seite 1 von 5 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Anlage C zum Nutzervertrag E-POSTBUSINESS BOX Zwischen (im Folgenden Auftraggeber) und Charles-de-Gaulle-Str. 20 53113 Bonn (im Folgenden

Mehr

Datenschutz-Vereinbarung

Datenschutz-Vereinbarung Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die

Mehr

Auftrag gemäß 11BDSG Vereinbarung zwischen als Auftraggeber und der Firma Direct-Mail & Marketing GmbH als Auftragnehmer

Auftrag gemäß 11BDSG Vereinbarung zwischen als Auftraggeber und der Firma Direct-Mail & Marketing GmbH als Auftragnehmer Auftrag gemäß 11BDSG Vereinbarung zwischen als Auftraggeber und der Firma Direct-Mail & Marketing GmbH als Auftragnehmer 1. Gegenstand und Dauer des Auftrages Der Auftragnehmer übernimmt vom Auftraggeber

Mehr

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz zwischen... - nachstehend Auftraggeber genannt - EDV Sachverständigen- und Datenschutzbüro Michael J. Schüssler Wirtschaftsinformatiker,

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Zwischen vertreten durch nachstehend Auftraggeber genannt und Mobile-Office Communications GmbH Körnerstrasse 1 22301 Hamburg vertreten durch den Geschäftsführerin

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Schuster & Walther Schwabacher Str. 3 D-90439 Nürnberg Folgende allgemeinen Regelungen gelten bezüglich der Verarbeitung von Daten zwischen den jeweiligen Auftraggebern

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG

Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG . Mustervereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG für BMI und Geschäftsbereich Mustervereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung Stand:Mai 2012 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung Als

Mehr

Anlage zum Vertrag vom. Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zum Vertrag vom. Auftragsdatenverarbeitung Anlage zum Vertrag vom Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Dienstvertrag/Werkvertrag (Hauptvertrag)

Mehr

Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten

Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Forschungsdaten und Datenschutz 2. Workshop des AK Forschungsdaten Jan Goebel, DIW Berlin / SOEP Idealvorstellung Idealvorstellung Idealvorstellung Skripte (GitHub, Bitbucket, Codeplane,...) Daten (Dropbox,

Mehr

Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers

Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers Anlage zum Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung? Wir helfen: www.activemind.de

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Datenschutzvereinbarung. Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG. Datenschutzvereinbarung zwischen. (im nachfolgenden Auftraggeber genannt) und der

Datenschutzvereinbarung. Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG. Datenschutzvereinbarung zwischen. (im nachfolgenden Auftraggeber genannt) und der 1/6 Datenschutzvereinbarung zwischen (im nachfolgenden Auftraggeber genannt) und der GSG Consulting GmbH -vertreten durch deren Geschäftsführer, Herrn Dr. Andreas Lang- Flughafenring 2 44319 Dortmund (im

Mehr

Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG

Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen......... - Auftraggeber - und yq-it GmbH Aschaffenburger Str. 94 D 63500 Seligenstadt - Auftragnehmer

Mehr

Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet

Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet Vernetzung ohne Nebenwirkung, das Wie entscheidet Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden Telefon 0611 / 14 08-137 E-Mail: r.wehrmann@datenschutz.hessen.de

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

Vereinbarung / Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG

Vereinbarung / Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG Vereinbarung / Auftrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG zwischen der MEDIVERBUND AG Industriestraße 2 70565 Stuttgart (Auftraggeber) und dem / der Arzt / MVZ (Auftragnehmer) (siehe gesonderte

Mehr

Vereinbarung zum Datenschutz und Datensicherheit im Auftragsverhältnis nach 11 BDSG

Vereinbarung zum Datenschutz und Datensicherheit im Auftragsverhältnis nach 11 BDSG Vereinbarung zum Datenschutz und Datensicherheit im Auftragsverhältnis nach 11 BDSG zwischen dem Auftraggeber (AG) und WVD Dialog Marketing GmbH onlinepost24 Heinrich-Lorenz-Straße 2-4 09120 Chemnitz -

Mehr

Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit des Auftrags betreffend die Auditierung von Produktionsprozessen.

Die Dauer dieses Auftrags (Laufzeit) entspricht der Laufzeit des Auftrags betreffend die Auditierung von Produktionsprozessen. Datenschutzvereinbarung und Auftrag gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)* zur Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag Diese Datenschutzvereinbarung ist Bestandteil

Mehr

Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder

Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder Digitalisierung: Kundendaten und Mitarbeiterdaten in der Cloud Rechtliche Problemfelder Rechtsanwalt Marcus Beckmann Beckmann und Norda - Rechtsanwälte Rechtsanwalt Marcus Beckmann Rechtsanwalt Marcus

Mehr

Vertrag Auftragsdatenverarbeitung

Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Bonalinostr. 1-96110 Scheßlitz - Telefon: +49 (0)9542 / 464 99 99 email: info@webhosting-franken.de Web: http:// Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Auftraggeber und Webhosting Franken Inhaber Holger Häring

Mehr

Auftrag gemäß 11 DSG-EKD

Auftrag gemäß 11 DSG-EKD Auftrag gemäß 11 DSG-EKD Vereinbarung zwischen dem / der - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der.. - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand und Dauer des Auftrags Gegenstand des Auftrags

Mehr

Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren. St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010

Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren. St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010 Lutz Grammann Datenschutz für Administratoren St. Pius-Stift Cloppenburg 13. Oktober 2010 06. Oktober 2010 Datenschutz für Administratoren 1 Erwartungen an Administratoren Mitwirkung bei der Gestaltung

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der CSL-Beratung UG haftungsbeschränkt und - nachstehend Auftragnehmer genannt - dem Benutzer des Beratungsassistenten

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung...

Stabsstelle Datenschutz. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung... Stabsstelle Datenschutz Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung... Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch

Mehr

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der dna Gesellschaft für IT Services, Hamburg - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

BYOD Bring Your Own Device

BYOD Bring Your Own Device BYOD Bring Your Own Device Was ist das Problem? So könnt ihr es regeln. Bruno Schierbaum Berater bei der BTQ Niedersachsen GmbH BTQ Niedersachsen GmbH Donnerschweer Straße 84; 26123 Oldenburg Fon 0441/8

Mehr

RECHENZENTRUM FÜR LOHN UND GEHALT

RECHENZENTRUM FÜR LOHN UND GEHALT DRESDEN HAMELN KOBLENZ STUTTGART VEREINBARUNG ZUR AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG (ADV) NACH 11 BDSG Auftragspartnerdaten Auftraggeber: Straße / Nr. PLZ / Ort: HR-Nr.: / / Amtsgericht: Auftragnehmer: _GELO GmbH,

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG

Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 BDSG onlineumfragen.com GmbH Sonnenpark 26 6055 Alpnach Schweiz webbasierte Befragungen Feedback-Erhebung & Evaluation empirische Sozialforschung wissenschaftliche Studien, Beratung pädagogische Evaluation

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle...

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle... Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten / Sozialdaten) Zwischen..,

Mehr

Anlage zum Scanauftrag. Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zum Scanauftrag. Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung Anlage zum Scanauftrag Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen dem / der... - nachstehend Auftraggeber genannt - und der Dropscan GmbH, Ehrenbergstr. 16a, 10245 Berlin - nachstehend Auftragnehmer

Mehr

Technische und organisatorische Maßnahmen der

Technische und organisatorische Maßnahmen der Seite 1 von 8 der Inhaltsverzeichnis: 1. Einleitung 2. Gesetzliche Grundlage 3. zur Umsetzung 3.1 Zutrittskontrolle 3.2 Zugangskontrolle 3.3 Zugriffskontrolle 3.4 Weitergabekontrolle 3.5 Eingabekontrolle

Mehr

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung. (bzgl. der Messung von Online-Angeboten nach dem SZM-Verfahren)

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung. (bzgl. der Messung von Online-Angeboten nach dem SZM-Verfahren) Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung (bzgl. der Messung von Online-Angeboten nach dem SZM-Verfahren) Zwischen INFOnline GmbH Forum Bonn Nord Brühler Straße 9 53119 Bonn - im nachfolgenden INFOnline oder

Mehr

!"#$ %!" #$ % " & ' % % "$ ( " ) ( *+!, "$ ( $ *+!-. % / ). ( ", )$ )$,.. 0 )$ 1! 2$. 3 0 $ )$ 3 4 5$ 3 *+!6 78 3 +,#-. 0 4 "$$ $ 4 9$ 4 5 )/ )

!#$ %! #$ %  & ' % % $ (  ) ( *+!, $ ( $ *+!-. % / ). ( , )$ )$,.. 0 )$ 1! 2$. 3 0 $ )$ 3 4 5$ 3 *+!6 78 3 +,#-. 0 4 $$ $ 4 9$ 4 5 )/ ) !"#$ %!" #$ % " & ' % &$$'() * % "$ ( " ) ( *+!, "$ ( $ *+!-. % / ). ( ", )$ )$,.. 0 )$ 1! 2$. 3 0 $ )$ 3 4 5$ 3 *+!6 78 3 +,#-. 0 4 "$$ $ 4 9$ 4 % / $-,, / )$ "$ 0 #$ $,, "$" ) 5 )/ )! "#, + $ ,: $, ;)!

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten

Mehr

Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen

Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen Johannes Thilo-Körner Plattlinger Str. 58a, 94486 Osterhofen, Mobil.: 0151 / 61 61 46 62; Tel.: 09932 / 636 13 66-0, Fax.: 09932 / 636 13 66-9 E-Mail: Johannes@Thilo-Koerner-Consulting.de,Web:

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR

Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen. Sonnemann/Strelecki GbR Der Datenschutzbeauftragte im medizinischen Unternehmen Datenschutzbeauftragter als Berufsbezeichnung Der Begriff Datenschutzbeauftragter stellt eine Berufsbezeichnung dar. Anlässlich der beantragten registergerichtlichen

Mehr

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Verein - nachstehend Verein genannt - und der Netxp GmbH Mühlstraße 4 84332 Hebertsfelden - nachstehend Vertragspartner genannt - wird vereinbart:

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung

Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Checkliste für die Prüfung von Auftragnehmern im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Erstprüfung und Folgeprüfung Seite 1 von 12 1 Gesetzliche Grundlagen zu technisch organisatorischen Maßnahmen 1.1 9

Mehr

Vertragsbedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung (V-ADV) der myverwalto GbR gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz

Vertragsbedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung (V-ADV) der myverwalto GbR gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz Vertragsbedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung (V-ADV) der myverwalto GbR gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz 1 Geltungsbereich Die vorliegenden Vertragsbedingungen zur Auftragsdatenverarbeitung enthalten

Mehr

Anlage zum Zertifikat TUVIT-TSP5519.14 Seite 1 von 7

Anlage zum Zertifikat TUVIT-TSP5519.14 Seite 1 von 7 Anlage zum Zertifikat TUVIT-TSP5519.14 Seite 1 von 7 Zertifizierungssystem Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH führt Zertifizierungen auf der Basis des folgenden Produktzertifizierungssystems

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...

Stabsstelle Datenschutz. Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Stabsstelle Datenschutz Anlage zu 5 der Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Anlage zu 5 Abs. 5 der Vereinbarung Technische und organisatorische ( 9 /

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Zwischen nachstehend Leistungsnehmer genannt und Demal GmbH Sankt-Salvator-Weg 7 91207 Lauf a. d. Pegnitz nachstehend Leistungsgeberin genannt werden aufgrund 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) folgende

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:

Mehr

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße

Mehr

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Öffentliche und nicht-öffentliche

Mehr

Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Stand 28. September 2010

Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Stand 28. September 2010 Dezernat Datenschutz Seite 1 Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Stand 28. September 2010 Vorbemerkung: Die nachstehende Mustervereinbarung

Mehr

Auftrag gemäß 11 BDSG zur Vernichtung von Datenträgern nach DIN 66399:2012

Auftrag gemäß 11 BDSG zur Vernichtung von Datenträgern nach DIN 66399:2012 - Vorlage - Auftrag gemäß 11 BDSG zur Vernichtung von Datenträgern nach DIN 66399:2012 Version Stand: 1.0 07.08.2014 Ansprechpartner: RA Sebastian Schulz sebastian.schulz@bevh.org 030-2061385-14 Zu den

Mehr

Vorgehensweise Auftragsdatenverarbeitungsvertrag

Vorgehensweise Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Vorgehensweise Auftragsdatenverarbeitungsvertrag Beiliegend finden Sie unseren Auftragsdatenverarbeitungsvertrag. Diesen benötigen Sie, sobald Sie personenbezogene Daten an einen Dienstleister weitergeben.

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

Aufstellung der techn. und organ. Maßnahmen

Aufstellung der techn. und organ. Maßnahmen Aufstellung der techn. und organ. Maßnahmen (Anlage 9 BSDG) AFI - P.M. Belz Agentur für Informatik GmbH Stuttgart Stand: 30.11.2015 1 Grundsätzliches Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt mit 9

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Übersicht über den Geltungsbereich der DATENSCHUTZ- ORDNUNG

Übersicht über den Geltungsbereich der DATENSCHUTZ- ORDNUNG Name der Freien evangelischen Gemeinde, der Einrichtung oder des Werkes, die diesen Antrag stellt Freie evangelische Gemeinde Musterort Anschrift ( Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) der oben genannten Einrichtung

Mehr

Auftrag gemäß 11 BDSG

Auftrag gemäß 11 BDSG Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen der - nachstehend Auftraggeber genannt - und der voba solutions GmbH, Frankfurter Strasse 1, 64720 Michelstadt - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand

Mehr

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007 IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot

Mehr

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht

Mehr

Datenschutz in beratenden Berufen 10 Tipps & Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten

Datenschutz in beratenden Berufen 10 Tipps & Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten Datenschutz in beratenden Berufen 10 Tipps & Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten Zusammengestellt für Immobilienmakler, Versicherungsmakler, Vermögensberater, Finanzberater, Personalvermittler,

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG

Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers gemäß 9 BDSG Die Server von blau direkt werden in einem Nürnberger Rechenzentrum betrieben. Mit den beteiligten Dienstleistern wurden ordnungsgemäße

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was

Mehr

Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen

Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Checkliste: Technische und organisatorische Maßnahmen Folgende technische und organisatorische Maßnahmen wurden nach 9 BDSG für folgende verantwortliche Stelle getroffen: Musterstein GmbH Musterweg 2 4

Mehr

Jahresbericht 2015. Datenschutz Grundschutzes. ecs electronic cash syländer gmbh. Lothar Becker Dipl. Betriebswirt DATENSCHUTZ & IT

Jahresbericht 2015. Datenschutz Grundschutzes. ecs electronic cash syländer gmbh. Lothar Becker Dipl. Betriebswirt DATENSCHUTZ & IT Jahresbericht 2015 über den Stand der Umsetzung Datenschutz Grundschutzes gemäß definiertem Schutzzweck bei der ecs electronic cash syländer gmbh Aichet 5 83137 Schonstett erstellt durch Lothar Becker

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?

Mehr

Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3

Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3 Scopevisio AG Abteilung Auftragsdatenverarbeitung Rheinwerkallee 3 53227 Bonn Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 1 von 11 Copyright Scopevisio AG. All rights reserved. Seite 2 von 11 Inhalt

Mehr

Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz

Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz zwischen....... - nachstehend Auftraggeber genannt - und Sage Software GmbH Emil-von-Behring-Straße

Mehr

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de Rundfunkgebühren für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de 1. Rechtsgrundlage Personenbezogene Daten von Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmern z. B. Namen

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind

Mehr

Versicherungsmaklervertrag

Versicherungsmaklervertrag Versicherungsmaklervertrag zwischen Dieter Lauffer Versicherungsmakler Bahnhofplatz 8 90762 Fürth (nachstehend Auftraggeber genannt) und (nachstehend Versicherungsmakler genannt) Auftragsgegenstand Vertragsvermittlung

Mehr

Leitfaden: Erläuterungen zur Erstellung des Verfahrensverzeichnisses sowie der Verfahrensbeschreibungen

Leitfaden: Erläuterungen zur Erstellung des Verfahrensverzeichnisses sowie der Verfahrensbeschreibungen Leitfaden: Erläuterungen zur Erstellung des Verfahrensverzeichnisses sowie der Verfahrensbeschreibungen Zweck und Zielsetzung Die Anforderungen nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie der anderen Datenschutzgesetze

Mehr

"RESISCAN durch Dritte Rechtliche Anforderungen an die Beauftragung" RA Karsten U. Bartels LL.M., HK2 Rechtsanwälte

RESISCAN durch Dritte Rechtliche Anforderungen an die Beauftragung RA Karsten U. Bartels LL.M., HK2 Rechtsanwälte Informationstag "Ersetzendes Scannen" Berlin, 19.04.2013 "RESISCAN durch Dritte Rechtliche Anforderungen an die Beauftragung" RA Karsten U. Bartels LL.M., HK2 Rechtsanwälte Meine Punkte Leistungsvertrag

Mehr

Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung

Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter 19. Berliner Anwenderforum egovernment 19./20. Februar 2013 Bundespresseamt,

Mehr