Kommunal Rundschau. Amtsblatt der Gemeinde Parthenstein. Grethen Großsteinberg Klinga Pomßen 21. Februar Eisflächen nicht betreten Lebensgefahr!

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1 ommunal Rundschau Amtsblatt der Gemeinde Parthenstein Grethen Großsteinberg linga Pomßen 21. Februar 2017 itteilungen Veranstaltungen Anzeigen kostenlos an alle Haushalte Ausgabe Februar 2017 Eisflächen nicht betreten Lebensgefahr! Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, die Witterung ist unbeständig, die Temperaturen bewegen sich besonders nachts im Frostbereich, trotzdem besteht eine hohe Unfall- und Lebensgefahr beim Betreten von scheinbar zugefrorenen Eisflächen! inder sollten unbedingt darauf hingewiesen werden, dass auch bei länger anhaltendem Frost die Eisdecke nicht unbedingt tragfähig ist! Sollte trotz aller Vorsicht ein ind oder Erwachsener im Eis einbrechen und in Not geraten, so ist unverzüglich über die Rettungsleitstelle unter der Nummer 112 Hilfe anzufordern. Versuche der eigenmächtigen Hilfeleistung können auch den Helfenden in große Gefahr bringen. Jürgen retschel, Bürgermeister

2 ommunal Rundschau Parthenstein 21. Februar 2017 Impressum: Herausgeber: Gemeinde Parthenstein Parthenstein, Große Gasse 1, Telefon /5220 neue Faxnummer: / E-ail: Verantwortliche für den Amtlichen Teil: Bürgermeister Gemeinde Parthenstein Jürgen retschel Bürgermeister Stadt Naunhof Volker Zocher Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Bürgermeister Jürgen retschel Die ommunalrundschau wird an alle erreichbaren Haushalte und gewerblichen Einrichtungen der Gemeinde Parthenstein mit den OT Grethen, Großsteinberg, linga und Pomßen verteilt. Weitere Exemplare liegen in der Außenstelle Parthenstein der Stadtverwaltung Naunhof Große Gasse 1 in Parthenstein aus oder können gegen ostenerstattung beim Herausgeber bezogen werden. Gesamtherstellung: Riedel Verlag und Druck G Gottfried-Schenker-Straße Lichtenau/OT Ottendorf Telefon / Fax / E-ail info@riedel-verlag.de 2 Die nächste ommunalrundschau der Gemeinde Parthenstein erscheint am 21. ärz 2017 Redaktionsschluss ist der 9. ärz Öffnungszeiten der Gemeinde Parthenstein Stadtverwaltung Naunhof Außenstelle Parthenstein Großsteinberg Große Gasse Parthenstein Dienstag Donnerstag Freitag 9 12 und Uhr 9 12 und Uhr 9 12 Uhr Unsere Gemeinde im Internet: Beschluss 01/01/2017 bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung die Wahl des ameraden Dirk Terpitz zum Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Pomßen sowie des ameraden Wolfgang retzschmar zum Stellvertreter des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Pomßen. Die ameraden werden vom Bürgermeister für die Dauer von 5 Jahren in das jeweilige Amt berufen. Davon anwesend: B Beschluss 02/01/2017 beschließt einstimmig in öffentlicher Sitzung, dass für das Flurstück 401/6 der Gemarkung Großsteinberg ein Bebauungsplan nach 35 BauGB i.v.m. 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt wird. Davon anwesend: B Ja-Stimmen:? Stimmenenthaltung: Beschluss 03/01/2017 beschließt einstimmig in öffentlicher Sitzung die Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes Flurstück 401/6 Naunhofer Straße der Gemarkung Großsteinberg. Das auf Grundlage des Städtebaulichen Vertrages vom Eigentümer des Plangebietes beauftragte Planungsbüro, ist mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Auslegung des Planes gemäß 3 Abs. 2 BauGB zu beauftragen. Die Auslegung ist bekanntzumachen, sowie den betroffenen Träger öffentlicher Belange und den Bürgern die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Davon anwesend: B Ja-Stimmen: Stimmenenthaltung: ATLIHE ITTEILUNGEN Die Stadt Naunhof gibt im Namen der Gemeinde Parthenstein bekannt: Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Parthenstein am Beschluss 04/01/2017 beschließt einstimmig in öffentlicher Sitzung, dass für die Flurstücke 62/9, 62/11, 62/12, 62/13, 62/14, 62/15 sowie 63/6, 63/7, 63/8 der Gemarkung Staudnitz ein Bebauungsplan nach 35 BauGB i.v.m. 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt wird. Davon anwesend: B Beschluss 05/01/2017 beschließt einstimmig in öffentlicher Sitzung die Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes Wohngebiet Steinweg der Gemarkung Staudnitz. Das auf Grundlage des Städtebaulichen Vertrages vom Eigentümer des Plangebietes beauftragte Planungsbüro, ist mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Auslegung des Planes gemäß 3 Abs. 2 BauGB zu beauftragen. Die Auslegung ist bekanntzumachen, sowie den betroffenen Träger öffentlicher Belange und den Bürgern die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Davon anwesend: B Beschluss 06/01/2017 gibt einstimmig in öffentlicher Sitzung dem Antrag auf Befreiung zu den Festsetzungen des B.-Planes Großsteinberg Am See von Herrn Andreas Hammer, Parthenstein, Am See 5, statt. Davon anwesend: B Beschluss 07/01/2017 bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung die Annahme der Spende in Höhe

3 21. Februar 2017 ommunal Rundschau Parthenstein ATLIHE ITTEILUNGEN von 900,00 (665,80 Spendenaktion + 234,20 Aufstockung durch Unternehmen) von Allgemeine Baustoff-Handels- ontor GmbH, Pönitzer Weg 15, Taucha für die indertagesstätte Waldhäuschen Großsteinberg indertagesstätte Schlossmäuse Pomßen indertagesstätte Storchennest Grethen indertagesstätte Gänseblümchen linga Hort Großsteinberg der Gemeinde Parthenstein bestätigen. Jede Einrichtung erhält 180,00. Davon anwesend: B Beschluss 08/01/2017 bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspende von Dr. Hans Scheiber, Zahnarztpraxis Dr. Scheiber, Tschaikowskistraße 11 in Leipzig, in Höhe von insgesamt 400,00 (vierhundert). Die indereinrichtungen indertagesstätte Waldhäuschen Großsteinberg indertagesstätte Schlossmäuse Pomßen indertagesstätte Storchennest Grethen indertagesstätte Gänseblümchen linga erhalten je 100,00. Davon anwesend: B Beschluss 09/01/2017 bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspende von arco Freimuth Parthenstein, Neue Straße 3 in Höhe von 333,00 (dreihundertdreiunddreißig) für indertagesstätte Schlossmäuse Pomßen sowie von B Partners Real Estade GmbH Parthenstein, Am See 46 in Höhe von 500,00 (fünfhundert) für die indertagesstätte Gänseblümchen linga. Davon anwesend: B Beschluss 10/01/2017 bestätigt einstimmig in öffentlicher Sitzung die Annahme der Spende in Höhe von 150,00 von Johann Bartlechner G, Betonwerke, Parthenstein, Pomßener Landstraße 2 80,00 alerfachbetrieb Gerd Heinitz, Parthenstein, Querstraße 1 50,00 Ulrich Altner, Landschaftspflege, ommunalarbeiten, Naunhof, Lessingstraße ,00 Pomßener Agrargenossenschaft e.g., Parthenstein OT Pomßen, Schloßstraße ,00 Sand, ies, Bauschutt GmbH, Naunhof, Lessingstraße ,00 Naunhofer Transportgesellschaft mbh, Parthenstein, Grethener Str ,00 Sanitär- und Heizungsinstallation Eckart Lehmitz, Parthenstein, Großsteinberg, Alte Dorfstraße 17 50,00 Baudienstleistung ichael Bergander, Parthenstein, leine Gasse 4 50,00 PRO BETON, Produkte aus Beton, GmbH & o. G Leipzig, Parthenstein, Großsteinberger Straße 50,00 Heinrich Niemeier GmbH o. G, ieswerk Pomßen, Parthenstein, Großsteinberger Straße 100,00 Allgemeine Baustoff- Handels-Gesellschaft GmbH, Windischholzhäuser Weg 5, Erfurt 50,00 arosserie und Lack linga, Parthenstein, Dorfstraße 35 60,00 retzschmar GmbH u. o. G, Parthenstein, Leipziger Straße 16 50,00 Steffen ayser, Parthenstein, Am See 30 für die Gestaltung der Rentnerweihnachtsfeiern 2016 der Gemeinde Parthenstein. Davon anwesend: B Jürgen retschel Bürgermeister Für die Bekanntmachung Volker Zocher Bürgermeister Stadt Naunhof Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag Es feierten folgende Rentnerinnen und Rentner ihren Geburtstag in Großsteinberg Herr Langhof, Rolf 75 Jahre Frau Riedel, Theresia 80 Jahre Herr Eißmann, Lutz 75 Jahre in linga Herr ann, onrad Frau Woitas, Ingeburg Frau ubat, Annerose Herr Dowidat, Johann 70 Jahre 75 Jahre 75 Jahre 75 Jahre in Pomßen Herr Eichholz, Jürgen in Grethen Frau Hannover, hristine 70 Jahre 70 Jahre Wir gratulieren auch den ungenannten Jubilaren recht herzlich und wünschen für das neue Lebensjahr viel Gesundheit, Glück und persönliches Wohlergehen. 3

4 ommunal Rundschau Parthenstein 21. Februar 2017 hat in öffentlicher Sitzung am die Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplans Flurstück 401/6 Naunhofer Straße Gemarkung Großsteinberg Gemeinde Parthenstein nach 35 BauGB i.v.m. 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan besteht aus dem Planteil und dem Textteil vom Ziele und Zweck des Bebauungsplanes: Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Abrundung der zusammenhängenden Bebauung der Ortslage Großsteinberg. Die Abgrenzung des Plangebietes ist auf der beiliegenden Liegenschaftskarte dargestellt. Der Satzungsentwurf mit seinen Bestandteilen liegt gemäß 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom bis zum für die Dauer eines onats öffentlich für Jedermann zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Naunhof, Außenstelle Parthenstein, Große Gasse 1, Parthenstein während der Dienststunden ontag, ittwoch und Donnerstag Dienstag Freitag aus und Uhr und Uhr Uhr ATLIHE ITTEILUNGEN Öffentliche Auslegung nach 3 Bau GB Bebauungsplan Flurstück 401/6 Naunhofer Straße Gemarkung Großsteinberg Gemeinde Parthenstein Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag auf Normenkontrolle nach 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurde, aber hätten geltend gemacht werden können. Parthenstein, Jürgen retschel Bürgermeister Für die Bekanntmachung Volker Zocher Bürgermeister Stadt Naunhof 4

5 21. Februar 2017 ommunal Rundschau Parthenstein hat in öffentlicher Sitzung am die Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplans Wohngebiet Steinweg für die Flurstücke 62/9, 62/11, 62/12, 62/13, 62/14, 62/15 sowie 63/6, 63/7, 63/8 der Gemarkung Staudnitz Gemeinde Parthenstein nach 35 BauGB i.v.m. 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, Der Bebauungsplan besteht aus dem Planteil und dem Textteil vom ATLIHE ITTEILUNGEN Öffentliche Auslegung nach 3 Bau GB Bebauungsplan Wohngebiet Steinweg Gemarkung Staudnitz Gemeinde Parthenstein Ziele und Zweck des Bebauungsplanes: Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Abrundung der zusammenhängenden Bebauung der Ortslage linga. Die Abgrenzung des Plangebietes ist auf der beiliegenden Liegenschaftskarte dargestellt. Der Satzungsentwurf mit seinen Bestandteilen liegt gemäß 3 Abs.2 BauGB in der Zeit vom bis zum für die Dauer eines onats öffentlich für Jedermann zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Naunhof, Außenstelle Parthenstein, Große Gasse 1, Parthenstein während der Dienststunden ühlenweg ontag, ittwoch und Donnerstag Dienstag Freitag aus und Uhr und Uhr Uhr Steinweg Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Hinweise schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag auf Normenkontrolle nach 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurde, aber hätten geltend gemacht werden können. Parthenstein, Jürgen retschel Bürgermeister Für die Bekanntmachung Volker Zocher Bürgermeister Stadt Naunhof ALLGEEINE ITTEILUNGEN Einwohnermeldestelle Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz Am 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz (BG) in raft getreten und ersetzt das bisher geltende sächsische eldegesetz (SächsG). Wie bisher haben Bürgerinnen und Bürger die öglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführenden Datenübermittlungen der eldebehörde Widerspruch zu erheben. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis auf Widerruf. Die bereits eingetragenen schutzumfanggleichen Übermittlungssperren bleiben bestehen, so dass in diesem Fall kein Handlungsbedarf besteht. Es gibt folgende Widerspruchsmöglichkeiten: A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß 36 Abs. 2 Satz 1 BG in Verbindung mit (i.v.m) 58 c Abs. 1 des Soldatengesetztes widersprechen. B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören Sie können der Datenübermittlung gemäß 42 Abs. 3 Satz 2 BG i.v.m 42 Abs. 2 BG widersprechen. 5

6 ommunal Rundschau Parthenstein 21. Februar 2017 ALLGEEINE ITTEILUNGEN ) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen Sie können der Datenübermittlung gemäß 50 Abs. 5 BG i.v.m 50 Abs. 1 BG widersprechen. D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an andatsträger, Presse oder Rundfunk Sie können der Datenübermittlung gemäß 50 Abs. 5 BG i.v.m 50 Abs. 2 BG widersprechen. E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Sie können der Datenübermittlung gemäß 50 Abs. 5 BG i.v.m 50 Abs. 3 BG widersprechen. Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes beim Einwohnermeldeamt, arkt 1 in Naunhof zu folgenden Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag 9:00 12:00 Uhr, zusätzlich Dienstag 14:00 18:30 Uhr, ittwoch und Donnerstag von 13:00 15:30 Uhr vornehmen. Eine Begründung ist für diese Übermittlungssperren nicht notwendig. Die Einrichtung von Übermittlungssperren sowie deren Aufhebung ist kostenfrei. Neu ist der Einwilligungsvorbehalt für die Übermittlung Ihrer Daten zum Zweck der Werbung und des Adresshandels ( 44 Absatz 3 BG). Sie müssen nur tätig werden, wenn Sie ausdrücklich Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe erteilen wollen. Diese Einwilligung kann im Einwohnermeldeamt als generelle Einwilligung abgegeben werden. Naunhof, den gez. Zocher Bürgermeister Aus dem Ordnungsamt Feuerwerk in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember aum ist Silvester vorbei, schon Wer zu einem privaten Familienfest, einer Vereins- oder Firmenveranstaltung ein Feuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen der ategorie 2 (leinfeuerwerk, z. B. Silvesterfeuerwerkskörper wie hinaböller, nallfrösche, anonenschläge, Raketen, Feuertöpfe, Batterien, Fontänen, Vulkane) abbrennen möchte, sollte folgende Hinweise beachten: Gemäß 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169), in der z. Zt. gültigen Fassung, dürfen pyrotechnische Gegenstände der ategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember nicht verwendet (abgebrannt) werden, außer wenn sie von einem Erlaubnisinhaber nach 7 oder 27 des Gesetzes oder von einem Befähigungsscheininhaber nach 20 des Gesetzes abgebrannt werden. Unerheblich ist, ob das Feuerwerk im öffentlichen Verkehrsraum oder im Privatgrundstück abgebrannt werden soll. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von irchen, rankenhäusern, inder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten. Das verbotsfreie Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der ategorie 2 beschränkt sich auf den 31. Dezember und den 1. Januar. Die Stadtverwaltung Naunhof kann nach 24 Abs. 1 der 1. SprengV allgemein oder im Einzelfall von den Verboten des 23 Abs. 2 aus begründetem Anlass Ausnahmen zulassen. Derartige Anlässe können Familienfeste, Vereins- oder Firmenveranstaltungen sein. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes setzt voraus, dass ein entsprechender Antrag bei der Stadtverwaltung Naunhof rechtzeitig gestellt wird und bezüglich der konkreten örtlichen Gegebenheiten am Abbrennplatz eine Gefährdung für Personen oder Sachwerte nicht eintreten kann. Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird eine Verwaltungsgebühr gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Naunhof in Höhe von EUR 50,00 erhoben. Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der ategorie 2 ohne Ausnahmegenehmigung stellt einen Verstoß gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) dar. Die Ordnungswidrigkeit gemäß 46 Nr.8 b der 1. SprengV i.s. des 41 Abs. 1 Nr. 16 des Gesetzes kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Formulare zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes sind erhältlich im Ordnungsamt der Stadt Naunhof, Zi bei Frau Anke Große (Tel.-Nr /42-122). So kommt das Amtsblatt der Gemeinde Parthenstein zusätzlich in Ihren elektronischen Briefkasten 6

7 21. Februar 2017 ommunal Rundschau Parthenstein Im Alter gibt es keinen schöneren Trost, als dass man die ganze raft seiner Jugend Werken einverleibt hat, die nicht mitaltern. (Arthur Schopenhauer) Am 26. Januar 2017 versammelten sich früh morgens die inder der Grundschule Parthenstein, ehemalige olleginnen und Wegbegleiter, Herr retschel und Frau Schindler, der Hort und die Leiterinnen der indertageseinrichtungen, Herr Dröger sowie das ollegium der Grundschule Parthenstein, um Frau Dröger nach über 40 Dienstjahren zum 1. Februar 2017 in den wohlverdienten Ruhestand zu verabschieden. Die Schule führte ein lebhaft buntes Programm mit Tanz, Gesang und Poesie auf und rührte damit nicht nur den Hauptgast zu Tränen. Ich danke allen Gästen für ihr ommen und itwirken!. Bruckauf-lauß ALLGEEINE ITTEILUNGEN Grundschule Parthenstein Liebe arion, während deiner 29 Schulleiterinnenjahre hast du unsere Grundschule zu einem einzigartigen Ort des Lernens und Begegnens gemacht und dessen inder für ihr weiteres Leben positiv geprägt. Unter deiner Hand durfte jede ollegin und jeder ollege pädagogisch wachsen und gedeihen. Deine enschlichkeit gibt uns noch immer Halt. Wir werden dich sehr als Schulleiterin, ollegin und Freundin vermissen! Für deinen Ruhestand wünschen wir dir viel Gesundheit, friedliche omente der Selbstbesinnung und unzählige glückliche Rententage! Herzlichst Dein ollegium der Grundschule Parthenstein Anzeigen 7

8 ommunal Rundschau Parthenstein 21. Februar 2017 SV linga-ammelshain e.v. ITTEILUNGEN DER VEREINE Überraschung zum Jahresende Die inder-und Jugendabteilung des SV linga - Ammelshain freute sich Ende 2016 über neue warme Jacken. Die komplette Nachwuchsabteilung mit Bambini, F-, E- und B-Jugend wurde ausgestattet, und kommt nun gut durch den Winter. Besonderer Dank gilt dabei der ithilfe durch die Firma Engelmann Transporte aus linga, welche die Anschaffung unterstützte. Ansprechpartner: ay-uwe Doll, Telefon 0172/ Toller 3. Platz unsere E Jugend Beim Ergo-up des SV Naunhof belegte unsere E-Jugend einen unerwartet guten 3. Platz. Die annschaft freute sich wie önige über den Erfolg. Für die Saison 2017/2018 suchen wir noch Verstärkung für unser E-Jugendteam. Jungs der Jahrgänge 2007/2008 und ädchen der Jahrgänge 2006/2007 mit Lust auf Fußball melden sich bitte bei Jens Drengubjak unter

9 21. Februar 2017 ommunal Rundschau Parthenstein ITTEILUNGEN DER VEREINE Närrisches Horror-Spektakel Einladung zur ordentlichen itgliederversammlung Der Vorstand des Vereins der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr linga e. V. lädt hiermit alle itglieder zur ordentlichen itgliederversammlung am 17. ärz 2017, um Uhr, in das Dorfgemeinschaftszentrum linga ein. Tagesordnung: Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung Rechenschaftsbericht des Vorstands Finanzbericht des Vorstands Entlastung des alten Vorstands Aufstellung der andidaten für den neuen Vorstand Wahl und onstitution des neuen Vorstands aktuelle Themen und Vorhaben Anfragen der itglieder Gespenstige Gestalten und eine ausgelassene, närrische Stimmung? Der Faschings-rew aus lingas Feuerwehr und Förderverein gelang es meisterlich, diesen scheinbaren Gegensatz zu überwinden. Unter dem otto lingas närrische Horrorshow hatte Programmregisseur Frank Scholz erneut bewiesen, dass er jedes noch so abwegig scheinende Faschingsmotto zu einem Lachmuskeltraining der Extraklasse vergolden konnte. Im trotz Grippewelle ausverkauften lingaer Dorfgemeinschaftszentrum bewiesen Gäste aus der ganzen Region, dass auch sie die otto- Herausforderung nicht nur angenommen, sondern auch mit einem karnevalistischen Augenzwinkern umsetzen konnten. Die wilde Hilde, lingas erste Putzfrau, nahm mit spitzer Zunge und viel Witz erneut Lokal- und Weltpolitik in die Zange, bevor die Programmeinlage die Stimmung auf den Höhepunkt trieb. Exzellente Nachwuchsarbeit Auf der Jahreshauptversammlung zogen lingas Feuerwehrleute eine erfolgreiche Bilanz ihres Wirkens in Ausbildung und Einsätzen. Der stellvertretende Ortswehrleiter hristian ichael und Jugendfeuerwehrwart Steffen Schumann legten Rechenschaft über die Arbeit im zurückliegenden Jahr ab. Dabei betonten sie das gute Zusammenwirken mit den anderen Ortsfeuerwehren der Gemeinde, der Gemeindeverwaltung und dem Förderverein der lingaer Feuerwehr. Dies bestätigten auch die Gäste Bürgermeister Jürgen retschel und Gemeindewehrleiter Sven edicke. Beide bekräftigten, dass für das Jahr 2018 die Beschaffung eines neuen Einsatzfahrzeuges für die lingaer Feuerwehr geplant ist, welches das vorhandene TSF-W ersetzen soll. Immerhin stellt die Freiwillige Feuerwehr mit aktuell 31 Aktiven fast die Hälfte aller Einsatzkräfte der Parthensteiner Gemeindefeuerwehr. Neben vier Ehrungen für zehnjährige aktive itarbeit in der Feuerwehr wurden zugleich auch neue itglieder in die Feuerwehr aufgenommen: it Rico Richter, Johannes Donner, arius Schwarcz, Jupp Luebeck und Lucas Luebeck wechselten gleich fünf ehemalige Jugendfeuerwehrleute in die Reihen der aktiven Feuerwehrkameraden. Darin zeigten die lingaer, dass sie sich wirklich vor nichts fürchten auch nicht vor den zwielichtigen Gestalten ihrer Geisterbahn. Aus Film und Fernsehen bekannte Agenten wirkten Hand in Hand mit den Geisterjägern, um dem Schrecken im Dorf ein Ende zu bereiten. Nie wieder wird Graf Dracula so die ädels der Bauch- Beine-Po-Gruppe aussaugen, Dieter Bohlen beim Fernsehabend von verfluchten Videokassetten dahingerafft, lingaer Friedhofsgärtner zum Werwolf oder ein Rosamunde-Pilcher-Happy-End von Riesenpenis-Zombies zerstört. Allein die rüstigen Seniorinnen des Häkelvereins Lustige Schlaufe wussten sich per ung-fu-ampf selbst gegen Horror-lowns mit Riesenkettensäge zu verteidigen. lar, dass das die lingaer Faschingstruppe nicht um eine Zugabe herumkam und in die Gruselklinik auf den Senfberg entführte. Dort behandelten Horrorärzte den Bürgermeister à la Frankenstein und ließen mit den Worten Wir haben ein onster erschaffen! Donald Trump von der Bahre auferstehen. In bester Narrenstimmung tanzten und feierten so die Faschingsgäste in linga bis in den frühen orgen. 9

10 ommunal Rundschau Parthenstein 21. Februar 2017 Ein Saal voll närrischer Flöhe In guter Tradition hatten lingas Feuerwehr und ihr Förderverein auch dieses Jahr wieder für einen symbolischen Euro Eintritt zum traditionellen inderfasching eingeladen. Am Ende brachten das närrische nirpsenvolk und seine erwachsenen Begleiter den großen Saal des lingaer Dorfgemeinschaftszentrums an seine apazitätsgrenze. Doch die kleinen Narren störte das in keiner Weise am ausgelassenen Herumtoben, Spielen und Tanzen. Neben bunten, traditionellen ostümierungen hatten sich viele nirpse entsprechend dem otto des Faschings lingas närrische Horrorshow auch gruselig verkleidet. Pfannkuchen versüßten den Nachmittag, Würstchen und Getränke sorgten für die passende Stärkung des Narrenvolks bis zum Abend. Besondere Höhepunkte boten das soweit wie möglich der jungen Zielgruppe angepasste Faschingsprogramm und zwei Tanzeinlagen der Tapping Princesses. mehr Informationen unter ITTEILUNGEN DER VEREINE SONSTIGES Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft linga Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft linga findet am Freitag, dem um 19.oo Uhr im Gasthof linga statt. Der Jagdvorstand Seniorentreff linga Seniorentreff linga lädt ein zum Seniorennachmittag am ittwoch, 15. ärz 2017 ab Uhr ins Dorfgemeinschaftszentrum linga, Staudnitzstraße 16 A. Thema: Vortrag durch itarbeiter des Tierheimes Oelzschau affee und Abendbrot Das Betreuerteam Familienschiff auf hoher See Seit dem September des vergangenen Jahres hat das Familienschiff der irchgemeinden Pomßen-Belgershain und öhra seine Fahrt aufgenommen. Zu den Themen Der gute Hirte, Licht der Welt und Berge der Bibel haben wir in der Alten Schule Pomßen jeweils einen bunten Nachmittag verbracht. Nach Begrüßung und kurzer Einführung standen für alle kleinen und großen Fahrgäste themenbezogene Angebote zum Basteln, Spielen und Experimentieren bereit. Eine kleine Andacht lud zum itsingen, itdenken und itmachen ein, ehe schließlich nach den Abenteuern auf See auch Hunger und Durst gestillt werden konnten. Und wir sind auch im Jahr 2017 wieder unterwegs. Unser Team aus haupt- und ehrenamtlichen itarbeiterinnen und itarbeitern bereitet als nächstes einen fröhlichen Nachmittag zum Thema Wie alles anfing vor. Gestalten und Bedenken wollen wir das von Gott geschenkte iteinander von enschen, Tieren und Pflanzen auf der einen Erde. Wann und wo ist es soweit? Am 18. ärz 2017 von 15:30-18:00 Uhr in der Alten Schule Pomßen, Schulstraße 6. Als weitere Termine für die nächsten Treffen des Familienschiffs stehen schon der 6. ai 2017 und der 23. September 2017 fest gleiche Zeit, gleicher Ort. Wir freuen uns auf viele vertraute und neue Gäste an Bord. Euer Team Familienschiff Anzeige(n) 10

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