Netzentgelte Zum erfolgte die Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte.
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- Elmar Albert
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1 Netzentgelte 2014 Zum erfolgte die Veröffentlichung vorläufiger Netzentgelte. Wegen einer notwendigen Korrektur der Erlösobergrenze 2014 werden nunmehr, von den vorläufig veröffentlichten Netzentgelten, abweichende endgültige Netzentgelte 2014 veröffentlicht.
2 Preisblatt Nr. 1 Entgelte für Kunden mit Lastprofilmessung (Gültig ab ) Jahresbenutzungsdauer Jahresbenutzungsdauer < Vollbenutzungsstunden > Vollbenutzungsstunden Entnahmestelle Leistungspreis* Arbeitspreis* Leistungspreis* Arbeitspreis* Euro/kWa Cent/kWh Euro/kWa Cent/kWh Hochspannungsnetz Umspannung Hochspannung/Mittelspannung Mittelspannungsnetz 14,96 2,11 52,11 0,62 Umspannung Mittelspannung/Niederspannung 15,31 1,81 56,02 0,18 Niederspannungsnetz 15,39 2,03 57,44 0,35
3 Preisblatt Nr. 1 Aufschlag bei abweichender Spannungsebene von Entnahme und Messung Entnahme Mittelspannung/Messung Niederspannung 3% aus der Summe des Arbeitspreises Höhe der Konzessionsabgabe in unseren Versorgungsgebieten: Kuppenheim 1,32 Ct./kWh Muggensturm 1,32 Ct./kWh * zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. MWSt., Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
4 Preisblatt Nr. 2 Entgelte für (Gültig ab ) a) ¼-stündige Leistungsmessung, pro Messstelle (bei täglicher Datenbereitstellung) Messstellenbetrieb * Messdienst * Abrechnung * Mittelspannung (bei mittelspannungsseitiger Messeinrichtung) 307,00 214,00 305,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 50,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung 10,00 Preisabschlag für monatliche Datenbereitstellung 50,00 Mittelspannung (bei niederspannungsseitiger Messeinrichtung) 235,00 214,00 305,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 50,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung 10,00 Preisabschlag für monatliche Datenbereitstellung 50,00 Niederspannung einschl. Umspannung MS/NS 235,00 164,00 295,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 15,00 Preisabschlag für kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung 10,00 Preisabschlag für monatliche Datenbereitstellung 50,00 * zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. MWSt., Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
5 Preisblatt Nr. 2 b) nicht leistungsgemessen, Niederspannung, pro Messstelle bei jährlicher Abrechnung Messstellenbetrieb * Messdienst * Abrechnung * Eintarifzählung Drehstrom/Wechselstrom 6,61 1,80 6,85 Zweitarifzählung inkl. Tarifschaltung 6,83 3,00 6,85 Maximumzähler (Direkt-/Wandler-) Ein-/Zweitarifzählung 46,99 4,80 13,70 Prepaymentzähler 6,83 3,00 6,85 Ein-/Zweitarif-Zweirichtungszähler 17,88 6,00 13,70 Intelligenter Stromzähler/Smart-Meter-Zähler - Basisfunktionen 6,83 3,00 6,85 Intelligenter Stromzähler/Smart-Meter-Zähler - Zusatzfunktionen 41,25 6,00 6,85 Wandler (zusätzlich), je Stück 5,00 Tarif-Schaltgerät (zusätzlich) 2,00 Telekommunikationskomponente Funk-Modem (z.b. GSM) 10,00 Telekommunikationskomponente Festnetz-Modem 10,00 Bilanzierung, Messung und Abrechnung nach Zählerstandsgängen nach 12 Abs. 4 StromNZV 164,00 295,00 * zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
6 Preisblatt Nr. 2 c) nicht leistungsgemessen, Niederspannung, pro Messstelle bei halbjährlicher Abrechnung Messstellenbetrieb * Messdienst * Abrechnung * Eintarifzählung Drehstrom/Wechselstrom 6,61 3,60 13,70 Zweitarifzählung inkl. Tarifschaltung 6,83 6,00 13,70 Maximumzähler (Direkt-/Wandler-) Ein-/Zweitarifzählung 46,99 9,60 27,40 Prepaymentzähler 6,83 6,00 13,70 Ein-/Zweitarif-Zweirichtungszähler 17,88 12,00 27,40 Intelligenter Stromzähler/Smart-Meter-Zähler - Basisfunktionen 6,83 6,00 13,70 Intelligenter Stromzähler/Smart-Meter-Zähler - Zusatzfunktionen 41,25 12,00 13,70 Wandler (zusätzlich), je Stück 5,00 Tarif-Schaltgerät (zusätzlich) 2,00 Telekommunikationskomponente Funk-Modem (z.b. GSM) 10,00 Telekommunikationskomponente Festnetz-Modem 10,00 Bilanzierung, Messung und Abrechnung nach Zählerstandsgängen nach 12 Abs. 4 StromNZV 164,00 295,00 * zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
7 Preisblatt Nr. 2 d) nicht leistungsgemessen, Niederspannung, pro Messstelle bei vierteljährlicher Abrechnung Messstellenbetrieb * Messdienst * Abrechnung * Eintarifzählung Drehstrom/Wechselstrom 6,61 7,20 27,40 Zweitarifzählung inkl. Tarifschaltung 6,83 12,00 27,40 Maximumzähler (Direkt-/Wandler-) Ein-/Zweitarifzählung 46,99 19,20 54,80 Prepaymentzähler 6,83 12,00 27,40 Ein-/Zweitarif-Zweirichtungszähler 17,88 24,00 54,80 Intelligenter Stromzähler/Smart-Meter-Zähler - Basisfunktionen 6,83 12,00 27,40 Intelligenter Stromzähler/Smart-Meter-Zähler - Zusatzfunktionen 41,25 24,00 27,40 Wandler (zusätzlich), je Stück 5,00 Tarif-Schaltgerät (zusätzlich) 2,00 Telekommunikationskomponente Funk-Modem (z.b. GSM) 10,00 Telekommunikationskomponente Festnetz-Modem 10,00 Bilanzierung, Messung und Abrechnung nach Zählerstandsgängen nach 12 Abs. 4 StromNZV 164,00 295,00 * zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
8 Preisblatt Nr. 2 e) nicht leistungsgemessen, Niederspannung, pro Messstelle bei monatlicher Abrechnung Messstellenbetrieb * Messdienst * Abrechnung * Eintarifzählung Drehstrom/Wechselstrom 6,61 21,60 82,20 Zweitarifzählung inkl. Tarifschaltung 6,83 36,00 82,20 Maximumzähler (Direkt-/Wandler-) Ein-/Zweitarifzählung 46,99 57,60 164,40 Prepaymentzähler 6,83 36,00 82,20 Ein-/Zweitarif-Zweirichtungszähler 17,88 72,00 164,40 Intelligenter Stromzähler/Smart-Meter-Zähler - Basisfunktionen 6,83 36,00 82,20 Intelligenter Stromzähler/Smart-Meter-Zähler - Zusatzfunktionen 41,25 72,00 82,20 Wandler (zusätzlich), je Stück 5,00 Tarif-Schaltgerät (zusätzlich) 2,00 Telekommunikationskomponente Funk-Modem (z.b. GSM) 10,00 Telekommunikationskomponente Festnetz-Modem 10,00 Bilanzierung, Messung und Abrechnung nach Zählerstandsgängen nach 12 Abs. 4 StromNZV 164,00 295,00 * zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich.
9 Preisblatt Nr. 3 Entgelte für Kunden ohne Lastprofilmessung (Gültig ab ) Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf Arbeitspreis in Cent/kWh Netto-Preis 4,85 (1,2,3) Höhe der Konzessionsabgabe in unseren Versorgungsgebieten: Kuppenheim 1,32 Ct./kWh Muggensturm 1,32 Ct./kWh Entsprechend 3 Konzessionsabgabenverordnung wird auf das Netzentgelt ein Kommunalrabatt von 10% in folgenden Versorgungsgebieten eingeräumt: Gemeinde Muggensturm, Muggensturm Stadt Kuppenheim, Kuppenheim (1) gilt nur bei Verwendung von Standard-Lastprofilen. Standard-Lastprofile werden bis zu einem Jahresstrombezug von kwh angewandt. (2) zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. (3) nach 12 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
10 Preisblatt Nr. 4 Entgelte für Nachtstromspeicherheizungen im Niederspannungsnetz (Gültig ab ) Arbeitspreis in der Hochtarifzeit Netto-Preis in Cent/kWh 4,85 (1,2,3) Arbeitspreis in der Niedertarifzeit Netto-Preis in Cent/kWh 3,55 (1,2,3) Höhe der Konzessionsabgabe in unseren Versorgungsgebieten: Kuppenheim 0,11 Ct./kWh Muggensturm 0,11 Ct./kWh Entsprechend 3 Konzessionsabgabenverordnung wird auf das Netzentgelt ein Kommunalrabatt von 10% in folgenden Versorgungsgebieten eingeräumt: Gemeinde Muggensturm, Muggensturm Stadt Kuppenheim, Kuppenheim (1) gilt nur bei Verwendung von Standard-Lastprofilen. Standard-Lastprofile werden bis zu einem Jahresstrombezug von kwh angewandt. (2) zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. (3) nach 12 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
11 Preisblatt Nr. 5 Entgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (z.b. Wärmepumpen) im Niederspannungsnetz (Gültig ab ) Arbeitspreis in der Hochtarifzeit Netto-Preis in Cent/kWh 4,85 (1,2,3) Arbeitspreis in der Niedertarifzeit Netto-Preis in Cent/kWh 3,24 (1,2,3) Höhe der Konzessionsabgabe in unseren Versorgungsgebieten: Kuppenheim 0,11 Ct./kWh Muggensturm 0,11 Ct./kWh Entsprechend 3 Konzessionsabgabenverordnung wird auf das Netzentgelt ein Kommunalrabatt von 10% in folgenden Versorgungsgebieten eingeräumt: Gemeinde Muggensturm, Muggensturm Stadt Kuppenheim, Kuppenheim (1) gilt nur bei Verwendung von Standard-Lastprofilen. Standard-Lastprofile werden bis zu einem Jahresstrombezug von kwh angewandt. (2) zzgl. Steuern, Abgaben und anderen Zuschlägen (z.b. Konzessionsabgabe, KWK-G), soweit gesetzlich aufgrund anderer rechtlicher Vorgaben zulässig und der Höhe und dem Grunde nach üblich. (3) nach 12 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
12 Preisblatt Nr. 6 Aufschläge aufgrund des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) (Gültig ab ) Letztverbrauchergruppen/Endverbrauchskategorien Entgelt (netto) Letztverbrauchergruppe A (Abnahme bis einschl kwh/a) Cent/kWh Letztverbrauch = kwh/a je Entnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) 0,178 Letztverbrauchergruppe B (Abnahme über kwh/a, sofern nicht Letztverbrauchergruppe C) Letztverbrauch = kwh/a je Entnahmestelle Endverbrauchskategorie A 0,178 Letztverbrauch, der über kwh/a und Entnahmestelle hinausgeht (Endverbrauchskategorie B) 0,055 Letztverbrauchergruppe C (Abnahme über kwh/a, stromintensives produzierendes Gewerbe Letztverbrauch = kwh/a je Entnahmestelle (Endverbrauchskategorie A) 0,178 Letztverbrauch, der über kwh/a und Entnahmestelle hinausgeht nur stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Endverbrauchskategorie C) 0,025 Die Rechtsgrundlage für die Anwendung der Aufschläge bildet 9 Abs. 7 KWKG. Aufschläge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19%.
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