Förderung der Kompetenzen

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1 Schuljahr 2017/2018 Förderung der Kompetenzen Informationsheft der Volksschule Kindergarten 6. Klasse 4652 Winznau

2 Herzlich Willkommen im Schuljahr 2017/2018 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler Ganz im Zeichen des Lehrplanwechsels sind wir auf den Spuren der Kompetenzen. Wir wollen untersuchen, was wir wissen, was wir kennen und was wir können. Nun, ich weiss, was eine Zahl ist. Und ja, ich kenne die Zahlen auch schon. Oh wie gut, dann kann ich ja rechnen! Idealerweise werden wir also auch - wissen, was Kompetenz ist - den Unterschied zwischen wissen, kennen und können kennen - unser Wissen kompetent einsetzen können. Somit steht dieses Schuljahr unter dem Motto Förderung der Kompetenzen Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Verfügung stellen. Wir möchten, dass Sie zum Beispiel unsere Telefonnummern kennen und wissen, wann Sie uns erreichen können. Oder dass Sie wissen, wie unsere Lehrerinnen und Lehrer heissen, dass Sie deren Mailadressen kennen und uns dann auch schreiben können. Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage schulewinznau.ch. Wir wünschen den Schülerinnen und Schülern viel Freude beim Lernen zu wissen, zu kennen und zu können und freuen uns über zahlreiche Rückmeldungen. Herzliche Grüsse Lehrpersonen, Angestellte und Schulleitung der Primarschule Winznau

3 Unterrichtszeiten Kindergarten Klasse Klasse Uhr Uhr Uhr Uhr Pause Uhr Pause Uhr Pause Uhr Uhr Uhr Uhr Pause Telefonnummern Schule Neues Schulhaus Altes Schulhaus Kindergarten Lostorferstr. 17A Schulleitung / Schulverwaltung Lostorferstr Bürozeiten Di/Mi Uhr Telefonieren Sie nur in absolut dringenden Fällen während des Unterrichts! Am besten erreichen Sie uns mit einer -Nachricht an die jeweilige Lehrperson. Informieren Sie bei Krankheit Ihres Kindes die Lehrpersonen telefonisch bis 10 Minuten vor Schulbeginn oder durch ein anderes Kind. Bei Fragen zur Schule wenden Sie sich immer zuerst an die betroffene Lehrperson. Brauchen Sie weitere Auskunft, hilft die Schulleitung gerne weiter.

4 Kontakte Schulleitung / Schulverwaltung Zübli Sylvia Kalt Monika sylvia.zuebli@schulewinznau.ch monika.kalt@schulewinznau.ch Klassenlehrpersonen Kindergarten Hildebrand Christine Klassenlehrerin KG 1/2 Büttler Christina Klassenlehrerin KG 1/2 Primarschule Müller-Kaser Sabine Klasse 1a Schneider Kyra Klasse 1b Lang-Hug Manuela 2. Klasse Schlosser Cornelia 3. Klasse Spiegel Luca 4./5a. Klasse Fariña Mónica 5b/6. Klasse christine.hildebrand@schulewinznau.ch christina.buettler@schulewinznau.ch sabine.mueller@schulewinznau.ch kyra.schneider@schulewinznau.ch manuela.lang@schulewinznau.ch cornelia.schlosser@schulewinznau.ch luca.spiegel@schulewinznau.ch monica.farina@schulewinznau.ch Fachlehrpersonen Aeberhard Sonja Französisch sonja.aeberhard@schulewinznau.ch Erni Iris DAZ iris.erni@schulewinznau.ch Frey Martina martina.frey@schulewinznau.ch Häfeli Irene DAZ/Förderlehrerin irene.haefeli@schulewinznau.ch Iberg Barbara barbara.iberg@schulewinznau.ch Koch Alexandra Förderlehrerin alexandra.koch@schulewinznau.ch Lüthi Ursula Förderlehrerin ursula.luethi@schulewinznau.ch Planzer Benjamin Werken benjamin.planzer@schulewinznau.ch Sager Regula Förderlehrerin regula.sager@schulewinznau.ch Seiler Romina Werken romina.seiler@schulewinznau.ch Senn Heidi Heilpädagogin heidi.senn@schulewinznau.ch Zwahlen Sandra Logopädie sandra.zwahlen@schulewinznau.ch Hauswart Düringer Christian christian.dueringer@schulewinznau.ch

5 Kontakte Religion Ökumenischer Unterricht von Arx Brigitt Döbeli Doris römisch-katholischer Unterricht von Arx Brigitt Grädel Esther reformierter Unterricht Baumgartner Ursula Musikschule Akkordeon Gloor Lilo Blechblasinstrumente Frei Stefan / Flöten Lehmann Theresa / Gitarre/Schülerband Wyss Michel Klavier Achermann Lidia Klavier/Ensemble/Grundschule von Rohr Silvia Saxophon/Klarinette Loretz Gabriel Schlagzeug Blattner Christoph / Querflöte Guldimann Regula Violine Ackermann Bernard

6 Kontakte Schularzt Dr. med. Husi Friedrich Praxis: Oltnerstr Winznau Schulzahnarzt Dr. med. dent. Zeltner Stephan Praxis: Solothurnerstr Olten Prophylaxe-Assistentin Meier Brigitte Schulpsychologischer Dienst Amthausquai Postfach Olten Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Amthausquai Olten

7 Schulhausordnung Umgang miteinander An unserer Schule möchten sich alle wohl fühlen, gut lernen und lehren können. Wir achten deshalb auf einen respektvollen Umgang unter Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Wir pflegen einen anständigen Umgang miteinander; Mobbing, Schimpfwörter, Drohungen und körperliche Gewalt haben keinen Platz. Wir lösen Streit und Probleme, indem wir das Ampelposter zu Hilfe nehmen. Schulhaus Wir tragen Sorge zu uns selber, zum Schulhaus und zur Umgebung: In den Schulräumen und in der Bibliothek tragen wir Finken. Vor Schulbeginn und in der grossen Pause sind wir draussen. Im Gang verhalten wir uns leise, damit niemand gestört wird. Wir setzen uns nicht auf die Fensterbänke und Treppengeländer. Wir sorgen für Ordnung an unserem Garderobenplatz. Im Werkraum halten wir uns an die speziellen Werkraumregeln. In der Turnhalle tragen wir nur Hallenturnschuhe. Die Turngeräte und den Geräteraum benützen wir erst, wenn die Lehrperson in der Halle ist. Wir warten in der Turnhalle. Nach Schulschluss öffnet der Schulhauswart keine Schulzimmer, um Vergessenes holen zu können. Alle elektronischen Geräte (Handys, Fotoapparate, MP3-Player usw.) sind während der gesamten Unterrichtszeit und den Pausen weder sicht- noch hörbar, andernfalls werden sie von den Lehrpersonen eingezogen und können von den Eltern wieder abgeholt werden. Schulanlage Wir tragen zur Schulanlage Sorge. Wer etwas beschädigt, meldet dies unverzüglich dem Schulhauswart oder einer Lehrperson. Wir verlassen das Schulareal während der Schulzeit nicht ohne Erlaubnis. Von bis Uhr gilt auf dem Pausenplatz Mittagsruhe und niemand spielt während dieser Zeit Tischtennis. Während der Unterrichtszeit benützen wir auf dem Pausenplatz keine Velos und fahrzeugähnliche Gegenstände. Die Velos und die Kickboards parkieren wir in den ihnen zugewiesenen Ständern. Im Pausenkiosk halten wir Ordnung und gehen sorgfältig mit dem Spielmaterial um. Abfälle gehören in den Abfalleimer. Winterregeln Schneebälle dürfen wir auf dem Rasenfeld hinter der Turnhalle werfen. Vor Schulbeginn und während der Pausen sind wir draussen Uhr Beim Läuten betreten wir das Schulhaus Uhr Frische Luft und Bewegung tun gut, deshalb verlassen wir in der grossen Pause das Schulzimmer Uhr Wir machen uns sofort auf den Heimweg Uhr Mittagsruhe Uhr Beim Läuten betreten wir das Schulhaus. Ausnahme: Am Donnerstag ist die Bibliothek ab Uhr für alle geöffnet.

8 Ferienplan Schuljahr 2017/2018 Schuljahr 2018/2019 Schulbeginn Mittwoch, , Uhr Schulbeginn Montag, , Uhr Herbstferien Samstag, Sonntag, Wochen Herbstferien Samstag, Sonntag, Wochen Weihnachtsferien Samstag, Sonntag, Wochen Weihnachtsferien Samstag, Sonntag, Wochen Winterferien Samstag, Sonntag, Wochen Winterferien Samstag, Sonntag, Wochen Frühlingsferien Samstag, Sonntag, Wochen Frühlingsferien Samstag, Montag, Wochen Sommerferien Samstag, Sonntag, Wochen Sommerferien Samstag, Sonntag, Wochen Schulbeginn des Schuljahres 2018/2019 Montag, Schulbeginn des Schuljahres 2019/2020 Montag, Feiertage und Unterrichtsausfälle Mi Allerheiligen ganzer Tag schulfrei Do/Fr 02./ Weiterbildung Lehrplan21 beide Tage schulfrei Ostern Fr/Mo schulfrei Di Tag der Arbeit Nachmittag schulfrei Do Auffahrt ganzer Tag schulfrei Fr Freitag nach Auffahrt ganzer Tag schulfrei Mo Pfingstmontag ganzer Tag schulfrei Do Fronleichnam ganzer Tag schulfrei Fr Schulinterne Weiterbildung ganzer Tag schulfrei (Musikschule und Religion sind davon nicht betroffen) Für Absenzen und Dispensationen gelten im Kindergarten und in der Primarschule dieselben Regelungen. Ferienverlängerungen werden nicht bewilligt! Ein Bezug von 2 Jokertagen pro Schuljahr ohne Angaben von Gründen ist neu jedoch möglich. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Jokertag, auch wenn an diesem Tag nur halbtags unterrichtet wird.

9 Jahresprogramm Über das ganze Jahr verteilt organisiert unsere Schule verschiedene Anlässe. Pro Quartal erhalten Sie Informationen dazu. Dieses Schuljahr finden statt Herbstwanderung Lesenacht Adventsmarkt Skilager / Sporttag Projektwoche Die Klassenlehrpersonen informieren jeweils über zusätzliche Aktivitäten. Impressionen Projektwoche 2017

10 Schulweg Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu fahren oder abzuholen. Der Schulweg ermöglicht willkommene Bewegung und zusätzliche soziale Kontakte. In Erinnerung rufen möchten wir Ihnen auch, dass alle Kinder auf dem Schulweg vollumfänglich dem Verantwortungsbereich der Eltern unterstellt sind. Bitte bedenken Sie dies, wenn Ihr Kind mit dem Fahrrad oder anderen Fahrzeugen zur Schule fahren möchte. Versicherung Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg sind nach dem neuen Krankenversicherungsgesetz voll durch die privaten Krankenkassen gedeckt. Diese deckt jedoch die Risiken Invalidität und Tod nicht ab. Es wird den Eltern empfohlen, eine Zusatzversicherung abzuschliessen. Hat Ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule einen Unfall, müssen Sie dies Ihrer privaten Krankenversicherung melden. Bei mutwilligen und fahrlässigen Sachbeschädigungen haften die Eltern für die verursachten Schäden der Kinder. Dispensationen Hat Ihr Kind einmal verschlafen, schicken Sie Ihr Kind mit der gewohnten Ruhe und Aufmerksamkeit zur Schule. Geben Sie Ihrem Kind eine kurze Notiz mit. So kann es sich ruhig und angstfrei auf den Weg machen. Muss aus zwingenden Gründen Ihr Kind einmal dem Unterricht fernbleiben, informieren die Eltern die Lehrperson bis 10 Minuten vor Schulbeginn telefonisch oder durch ein anderes Kind. Bei Wiederaufnahme der Schule geben Sie eine schriftliche Entschuldigung mit. Gesuche für Dispensationen sind mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich bei der Lehrperson einzureichen. Bis zu 4 aufeinander folgende Halbtage kann die Lehrperson bewilligen. Bei mehr als 4 aufeinander folgenden Halbtagen wird das Gesuch mit einer Stellungnahme der Lehrperson an die Schulleitung weitergereicht. Neu ist ein Bezug ohne Angaben von Gründen, während 2 Tagen (einzeln oder aufeinanderfolgend) pro Schuljahr, möglich. Die Mitteilung erfolgt mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich durch die Eltern. Krankheit der Lehrperson Bei unvorhergesehenem Schulausfall wird telefonisch (Kettentelefon) am Abend vorher informiert. Die Kinder bleiben zu Hause, bis die Lehrperson selbst oder eine Stellvertretung den Unterricht wieder übernimmt. Wenn die Lehrperson am Morgen verhindert ist, werden die Kinder mindestens bis zum Ende des Schulhalbtages durch eine Lehrperson betreut. Zahnprophylaxe und Schulzahnarztbesuch Die Schülerinnen und Schüler werden regelmässig stufengerecht in der theoretischen und praktischen Zahnpflege unterrichtet, Fluorid wird bei den Besuchen eingebürstet. Jedes Jahr findet eine zahnärztliche Untersuchung beim Schulzahnarzt statt. Diese Untersuchung ist kostenlos und findet in der Kreisschule Mittelgösgen statt. Das Zahnarztbüchlein wird nach Abschluss der Kontrolluntersuchung oder Behandlung beim Schulzahnarzt aufbewahrt.

11 Fundbüro Wir haben ein Fundbüro in der Bibliothek eingerichtet. Vermisste Gegenstände oder Kleidungsstücke können dort gesucht werden. Es ist jeweils am Donnerstag von Uhr geöffnet. In den Sommerferien wird der Inhalt der Kiste jeweils entsorgt. Schulbibliothek Die Kinder besuchen wöchentlich mit der Klassenlehrperson die Schulbibliothek. Zusätzlich besteht für alle Schulkinder die Möglichkeit an jedem Donnerstag von Uhr Medien auszuleihen oder zurückzubringen. In den Schulferien bleibt die Bibliothek geschlossen. Benutzungsordnung 1. Benutzende Kindergarten und Primarschule Winznau 2. Ausleihe Die Benutzerkarte, welche in der Schule aufbewahrt wird, berechtigt zum Ausleihen von zwei Medien aufs Mal. 3. Gebühren Das Ausleihen von Medien ist gratis. 4. Ausleihfrist 4 Wochen. Fristverlängerungen sind möglich, müssen aber gemeldet werden. 5. Mahngebühren 1. Mahnung Fr Mahnung Fr Mahnung Fr. 5.- Die Einnahmen der Mahngebühren werden zum Kauf neuer Medien verwendet. 6. Beschädigungen Verluste Beschädigungen müssen gemeldet werden. Bei Verlust muss das Medium ersetzt werden. Ist dies nicht mehr erhältlich, muss ein Betrag von 10 Franken bezahlt werden.

12 Musikschule Die Musikschule Winznau bietet folgende Unterrichtsmöglichkeiten an: Richtalter / Klasse Elternbeiträge pro Semester Blockflöte ab der 2. Klasse Fr Gruppenunterricht Blockflöte Einzelunterricht Fr Gitarre 2 ab der 2. Klasse Fr Schlagzeug 3 ab der 2. Klasse Fr Violine ab der 2. Klasse Fr Akkordeon 1 ab der 3. Klasse Fr Blechblasinstrumente 1 ab der 3. Klasse Fr Klavier 1 ab der 3. Klasse Fr Saxophon /Klarinette 1 ab der 3. Klasse Fr Querflöte 4 ab der 4. Klasse Fr Elektrogitarre ab der 5. Klasse Fr Ensemblespiel Fr Schülerband für Fortgeschrittene Fr Nach Absprache mit der Instrumentallehrperson ab der 2. Klasse. 2 Nach Absprache mit der Instrumentallehrperson. 3 Zuzüglich Raummiete Fr Nach Absprache mit der Instrumentallehrperson ab der 3. Klasse. Anmeldung Unterrichtsberechtigt Ensemblespiel / Band Eintritte Austritte Grundlagen Die Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils im Frühling ein Anmeldeformular für das folgende Schuljahr. Die Anmeldung gilt für das ganze Jahr. An der Musikschule Winznau sind alle schulpflichtigen Kinder (1.-9. Klasse) und Jugendliche (Berufs- und Kantonsschüler) bis zum 20. Altersjahr, die aus der Musikschule hervorgehen, zugelassen. Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, regelmässig in einer kleinen Gruppe das Zusammenspiel zu pflegen. Lückenloser Probenbesuch ist dabei unerlässlich. Erfolgen mit Beginn des neuen Schuljahres. Die Anmeldung gilt für das ganze Schuljahr. Austritte auf Ende Semester sind nur mit schriftlicher Eingabe per Mitte Januar möglich. Musikschulreglement 2005 der Einwohnergemeinde Winznau.

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