1 Bisheriger Informationsstand

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2 Seite 2 Inhalt und Aufbau der vorliegenden Dokumentation 1 Bisheriger Informationsstand Finanzkrise und Unterdeckung Ende Neubeurteilung der Lage im Jahr Beurteilung der Vergangenheit durch Dritte Kernpunkte der Sanierung und Zielsetzung Sanierung zur Anhebung des Deckungsgrades auf 100% Sanierungsbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmern Minder- oder Nullverzinsung Einlage des Arbeitgebers Korrekturmassnahmen bei Abweichung vom Sanierungspfad Wechsel zum Beitragsprimat mit begleitenden Massnahmen Warum der Wechsel zum Beitragsprimat unumgänglich ist Die wesentlichen Unterschiede zwischen Beitrags- und Leistungsprimat Die Parameter des neuen Beitragsprimats Die Kosten der Ausfinanzierung, Übergangsgeneration Änderung der Voraussetzungen bei grossem Abgang vieler Körperschaften Rückmeldung an den Stiftungsrat, nächste Schritte und weitere Abklärungen Offerten Sammeleinrichtungen Teilliquidationsreglement Innerer Zusammenhang der Massnahmen Gesetzliches Kündigungsrecht Fazit Bisheriger Informationsstand 1.1 Finanzkrise und Unterdeckung Ende 2008 Ende 2008 fiel die PVS B-I-O wie 75% aller Pensionskassen in der Schweiz aufgrund der Turbulenzen an den Finanzmärkten in Unterdeckung. Obschon der PVS B-I-O als privatrechtliche Stiftung zahlreiche öffentliche Körperschaften angeschlossen sind, war sie vor dies im Gegensatz zu vielen öffentlich-rechtlichen Pensionskassen - keineswegs permanent in Unterdeckung und wird auch in Zukunft den angeschlossenen Arbeitgebern als privat-rechtliche Pensionskasse mit der aktuellen Grösse eine gute Chance bieten für eine autonome Vorsorgelösung mit eigenem Charakter und Mitbestimmungsrecht. 1.2 Neubeurteilung der Lage im Jahr 2014 Aufgrund zweier Analysen wurde erkannt, dass eine nachhaltige Sanierung wesentlich tiefergreifendere Massnahmen erfordert als bisher angedacht. Der Stiftungsrat hat deshalb umfangreiche Abklärungen getroffen und den Umfang der benötigten Massnahmen ausgearbeitet, um die PVS B-I-O strukturell und finanziell auf eine umfassend neue und zukunftsfähige Basis zu stellen. 1.3 Beurteilung der Vergangenheit durch Dritte Anfangs Jahr 2015 wurde in diversen Presseartikeln vermehrt über die Schwierigkeiten der PVS BIO berichtet. Der Stiftungsrat hat zum Teil happige Vorwürfe erfahren, die jeder Grundlage entbehren und durch unabhängige Experten und Fachstellen widerlegt wurden. Als Beispiel kann der Vorwurf an den Stiftungsrat gelten, durch nicht gesetzeskonforme Vermögensanlagen CHF 10 Mio. verloren zu haben. Weder ist ein solcher Verlust eingetreten noch wurden Anlagen getätigt, die nicht dem Gesetz entsprachen.

3 Seite 3 2 Kernpunkte der Sanierung und Zielsetzung Aufgrund der intern und extern in Auftrag gegebenen Analysen sowie in Absprache mit der Aufsichtsbehörde hat der Stiftungsrat die Basis für eine nachhaltige Sanierung ausgearbeitet. Er hat Ihnen die sich darauf stützenden Lösungsvorschläge in der Orientierung vom 11. Mai 2015 präsentiert und legt diese in den nachfolgenden Punkten nochmals vor. Der ermittelte Handlungsbedarf für die umfassende Sanierung beinhaltet zwei Kernpunkte: a) Die Sanierung zwecks Anhebung des Deckungsgrades auf 100% - unter Annahme heutiger, realistischer technischer Parameter - bis zum Jahr 2022 b) Der Wechsel zum Beitragsprimat mit begleitenden Massnahmen gemäss Möglichkeiten der einzelnen Arbeitgeber/Körperschaften Der Stiftungsrat hat den angeschlossenen Körperschaften einen einheitlichen Vorschlag unterbreitet. Dieser Vorschlag berücksichtigt sämtliche Rahmenbedingungen und Interessen in möglichst ausgewogener Weise. Die angeschlossenen Körperschaften haben jedoch entsprechend ihrer individuellen Struktur der Versicherten und Mitarbeitenden sowie aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen logischerweise abweichende Vorstellungen über die Umsetzung. Darum zeigt Ihnen der Stiftungsrat nachfolgend nochmals auf, welche Gestaltungsmöglichkeiten in der Ausprägung der einzelnen Punkte der Sanierung beim Primatwechsel eröffnet werden können. 2.1 Sanierung zur Anhebung des Deckungsgrades auf 100% Der im Gesetz resp. Anhang zur BVV2 definierte Deckungsgrad zeigt bei einer Pensionskasse an, ob sie sich in Unterdeckung befindet, Wertschwankungsreserven oder sogar freie Mittel gebildet hat. Der Deckungsgrad sagt aus, ob eine Pensionskasse sämtliche Verpflichtungen (Passivseite der Bilanz) mit dem vorhandenen Vermögen (Aktivseite der Bilanz) nachkommen kann. Ist dies nicht der Fall, müssen Massnahmen ergriffen werden, um 100% Deckungsgrad resp. darauf aufbauend wieder die volle Risikofähigkeit zu erreichen Sanierungsbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmern Seit dem Jahr 2009 wurden bis anhin Sanierungsbeiträge in der Höhe von 2% vom versicherten Lohn einbezahlt. Die Finanzierung fand zu 50% durch den Arbeitgeber und zu 50% durch den Arbeitnehmer statt. Diese Massnahme führte nicht zum anvisierten Ziel, weshalb im ersten Schritt die Beiträge temporär auf 6% erhöht werden sollen. Dies ist erheblich, soll aber durch eine Arbeitnehmer-freundliche Aufteilung der zusätzlich benötigten Beiträge erträglich gemacht werden. Der Vorschlag des Stiftungsrates sieht vor, die jüngeren Versicherten (bis Alter 40) nicht stärker zu belasten als sie es heute sind die Aufteilung des Sanierungsbeitrages wird also mit 5% beim Arbeitgeber liegen und weiterhin nur 1% beim Arbeitnehmer. Je älter die versicherten Personen sind, desto mehr Kapital ist individuell in der Pensionskasse für sie gebunden. Daraus ergibt sich die Idee einen höheren Anteil an Sanierungsbeiträgen von älteren Versicherten zu verlangen. Vom Alter 41 bis ins Alter 50 sind 4.5% des Beitrages durch den Arbeitgeber und 1.5% durch den Arbeitnehmer zu tragen. Über dem Alter 50 übernimmt der Arbeitgeber noch 4% des Sanierungsbeitrages und der Arbeitnehmer 2%. In dieser Kategorie würden die Sanierungsbeiträge des Arbeitnehmers also doppelt so hoch ausfallen wie heute. Sofern ein teilweiser Leistungserhalt durch den Arbeitgeber finanziert wird, werden v.a. ältere Versicherte durch den teilweisen Ausgleich der tieferen Leistungen aber wieder Vorzüge haben (vgl. Punkt 2.2.3). Die Erhöhung der Sanierungsbeiträge soll so bald als möglich und somit ab dem 1. Januar 2016 umgesetzt werden.

4 Seite Minder- oder Nullverzinsung Bisher war im Leistungsprimatplan eine implizite Verzinsung im verwendeten Tarif garantiert. Durch die aktuelle andauernde Tiefzinsphase können wie in vielen anderen Pensionskassen bereits seit Jahren nicht mehr die gleichen Zinsen auf den Altersguthaben gegeben werden wie vor zehn Jahren, weshalb ab dem Jahr 2017, sobald der neue Beitragsprimatplan umgesetzt wurde, eine Nullverzinsung der Altersguthaben zur Sanierung beitragen muss. Die Versicherten erhalten somit ab dem 1. Januar 2017 bis zum Ende der Sanierung keinen Zins mehr auf ihrem Altersguthaben. Hier entsteht nun aber Handlungsspielraum, indem ein Arbeitgeber zu Gunsten seiner Mitarbeiter eine Verzinsung finanzieren kann. Es ist also möglich, dass der Arbeitgeber jährlich eine zusätzliche Einlage tätigt und mit dieser zusätzlichen Einlage seinen Mitarbeitern dennoch eine Verzinsung mitgeben kann Einlage des Arbeitgebers Aufgrund der Höhe der Unterdeckung ist es mit den beiden erstgenannten Sanierungsmassnahmen nicht möglich die Sanierung der Kasse innert der geforderten Frist vollständig abzuschliessen. Aus diesem Grund wird der Arbeitgeber zusätzlich zu seinem Anteil an den Sanierungsbeiträgen eine Einmaleinlage tätigen müssen. Die Höhe entspricht rund der Hälfte der im Total benötigten Finanzierung zur Sanierung (inkl. Anpassung technischer Grundlagen), kann aber vom Arbeitgeber individuell gesteuert werden. Das heisst, der Arbeitgeber kann die geforderte Einmaleinlage einmalig so bald als möglich in die PVS B-I-O einbringen (Jahr 2016 oder 2017), oder er kann sie maximal über die nächsten 7 Jahre aufteilen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass die Einlage zusätzlich um die Sanierungsbeiträge des Arbeitgebers erhöht wird, womit dieser alle seine Mittel einmalig finanzieren könnte Korrekturmassnahmen bei Abweichung vom Sanierungspfad Es muss erwähnt werden, dass die Sanierung unter den heutigen Erwartungen der Entwicklung des gesamten Finanzmarktes erstellt wurde. Falls sich ein Szenario wie im Jahr 2008 mit massiven Kursverlusten in den nächsten Jahren während der Sanierung wiederholen sollte, müssten die oben beschriebenen Massnahmen den neuen Umständen angepasst werden. Das kann sowohl im Positiven (Sanierung schneller abgeschlossen als erwartet, das heisst, es könnten die Sanierungsbeiträge eventuell schneller abgeschafft und wieder eine Verzinsung eingeplant werden), als auch im Negativen (höhere Sanierungsbeiträge als heute oder als Variante zusätzliche Belastung des Arbeitgebers durch zusätzliche Einlage) sein. 2.2 Wechsel zum Beitragsprimat mit begleitenden Massnahmen Warum der Wechsel zum Beitragsprimat unumgänglich ist In der heutigen Zeit wird vermehrt ein Risikotransfer vorgenommen. Dies ist notwendig aufgrund deutlich tieferer erwarteter Renditen am Finanzmarkt, wo die Pensionskasse nicht über Jahre hinweg einen Ausgleich für die Finanzierung höherer Zinsen übernehmen kann. Zudem kann man heute nicht mehr vom früheren Modell ausgehen, bei dem viele Arbeitnehmer ihre Karriere über 40 Jahre beim gleichen Arbeitgeber absolviert haben. Sowohl bei der Finanzierung als auch bei der Administration muss auf individuellere und einfachere Modelle umgestellt werden. Es ändern - auch damit zusammenhängend - die technischen Parameter jährlich. So kann die PVS B-I-O heute von einer erwarteten Rendite pro Jahr von 2.5% ausgehen und nicht mehr von über 5.5%, wie noch vor ein paar Jahren. Dies schmälert die mögliche Verzinsung der Altersguthaben. Weiter liegt die Lebenserwartung eines 65- jährigen Mannes in einer privat-rechtlichen Pensionskasse heute bei über 20 und nicht mehr bei 19 Jahren, wie das noch vor ein paar Jahren der Fall war. Die Rente muss also deutlich länger bezahlt werden als früher.

5 Seite Die wesentlichen Unterschiede zwischen Beitrags- und Leistungsprimat Bisher ergab im Leistungsprimat ein Leistungsziel von 60% vom letzten versicherten Lohn die Rentenhöhe für den Versicherten dies war einfach nachvollziehbar, aber relativ teuer zu finanzieren, wie bspw. die bei einer Lohnerhöhung benötigten Nachzahlungen zeigen. Das Beitragsprimat funktioniert neu ähnlich einem persönlichen Banksparkonto, bei dem ein Kapital/Altersguthaben angespart wird. Dieses Altersguthaben wird im Schlussalter mit einem Umwandlungssatz in die zukünftige Altersrente umgewandelt. Die Höhe des Altersguthabens bestimmt sich aufgrund der individuell von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleisteten Beiträge, resp. deren Altersgutschriften und der Verzinsung. Bei der Verzinsung können Schwankungen am Finanzmarkt negative aber durchaus auch positive Einflüsse auf die Höhe der Verzinsung haben, was im Leistungsprimat nicht der Fall ist Die Parameter des neuen Beitragsprimats Das Altersguthaben wird im Alter 65 mit einem Umwandlungssatz in der Höhe von 5.4% in die Altersrente umgewandelt. Dieser Umwandlungssatz ergibt sich aufgrund zweier Faktoren: Einerseits aufgrund der heute an den Finanzmärkten möglichen, erwarteten Rendite, welche ausschlaggebend ist für die Höhe des technischen Zinssatzes (dieser muss mit einer gewissen Marge unter der erwarteten Rendite liegen) und andererseits aufgrund der weiter zunehmenden Lebenserwartung. Der heutige Trend scheint vorerst weiterzugehen und alle Pensionskassen stehen vor denselben Herausforderungen, um langfristig keine Verluste oder zusätzliche Kosten für die angeschlossenen Arbeitgeber zu generieren. Um den oben beschriebenen Umständen der Individualisierung gerecht zu werden, werden zukünftig die Beiträge der Versicherten angepasst. Der heutige Gesamtbeitrag von zwischen 20.2% bis 22.5 % wird entsprechend dem Alter aufgeteilt und ergibt sich im Standardvorschlag wie folgt: Alter Altersgutschrift + Verwaltungskosten-/Risikobeitrag (Tod/IV) % 4% % 4% % 4% % 4% % 4% % 4% % 4% % 4% Mit dieser Staffelung ergeben sich bei den jüngeren Versicherten eher Entlastungen in ihrem Budget und bei den älteren leicht höhere Beiträge. Modellmässig kann damit ein Leistungsziel von 58% des versicherten Lohnes (Modellmässig über 40 Jahre) aufrechterhalten werden. Da aber bei Lohnerhöhungen keine Nachzahlungen verlangt werden, muss sich der Arbeitnehmer selber zusätzlich einkaufen, wenn er die maximal mögliche Leistung resp. das modellmässige Leistungsziel erhalten will. Es ist auch möglich, dass einzelne Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern tiefere Altersleistungen anbieten möchten (mit tieferen Kosten verbunden), was mit verschiedenen Vorsorgeplänen innerhalb der PVS B-I-O angeboten werden kann. Die Vorstellungen/Vorschläge/Feedbacks der Körperschaften werden dazu in einem nächsten Schritt ausgewertet. Ein Vorteil gegenüber heute wird sein, dass angedacht ist, dass sich der Arbeitgeber zu 60% (heute 56%) am Gesamtbeitrag beteiligt und der Arbeitnehmer nur noch zu 40% (heute 44%). Zusätzlich soll eine Besserstellung der versicherten Löhne im tieferen Lohnsegment vorgenommen werden. Da heute der versicherte Lohn durch Abzug der einfachen maximalen AHV- Altersrente berechnet wird, ist der versicherte Lohn im Verhältnis zum AHV-Bruttolohn bei AHV-Bruttolöhnen unter im Vergleich zu anderen Arbeitgebern tief.

6 Seite 6 Durch die Anpassung des Koordinationsabzuges auf 30% des jeweiligen AHV-Bruttojahreslohnes (maximiert mit der einfachen maximalen AHV-Rente im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad), erhöhen sich die versicherten Leistungen für diese Personengruppen, und es findet eine Angleichung an vergleichbare Arbeitgeber statt. Bei den Leistungen im Falle von Invalidität ergibt sich in vielen Fällen eine Verbesserung zu heute, da die Invalidenrente weiterhin 58% des versicherten Lohnes beträgt. Alle Versicherten, welche heute nicht auf dem Rentensatz von 60%, resp. 58% waren, werden die neuen Leistungen auf diesem Wert haben. Im Falle eines Todes werden die Ehegattenrenten neu noch 60% der laufenden Rente resp. der versicherten Invalidenrente betragen (bisher 66%) Die Kosten der Ausfinanzierung, Übergangsgeneration Aus sozial- und arbeitspolitischen Gründen und v.a. auch in Anbetracht des möglichen Kostenaufwandes, kann es wichtig sein, gewisse Alterskategorien mit teilweisem Besitzstand beim Primatwechsel trotz Leistungseinbusse weiterhin im Arbeitsprozess zu behalten. Es soll damit verhindert werden, dass ein allzu grosser Know-How-Verlust in kürzester Zeit nicht aufgefangen werden kann. Angedacht ist eine teilweise Besitzstandswahrung der bisherigen Altersleistung für Versicherte im Alter und eine vollständige Besitzstandswahrung für über 62- jährige Versicherte per Von Gesetzes wegen ist der volle oder teilweise Erhalt der bisherigen Leistungshöhe nicht vorgeschrieben und anwartschaftliche, zukünftige Leistungen können jederzeit durch den Stiftungsrat angepasst werden (bspw. Senkung des Umwandlungssatzes). Gerade in diesen Kosten kann der Arbeitgeber aber auch die aus seiner Sicht für seine Mitarbeiter beste Variante selber wählen und frei zusammenstellen. Es können somit bspw. nur Versicherte über dem Alter 55 berücksichtigt werden, oder aber Versicherte schon ab dem Alter 60 zu 100% ausfinanziert werden, etc. Hier ist jede vom Arbeitgeber gewünschte Version umsetzbar, solange der Arbeitgeber die dafür notwendigen Kosten aufbringen kann Änderung der Voraussetzungen bei grossem Abgang vieler Körperschaften Die in den letzten Abschnitten gemachten Ausführungen wurden vom Stiftungsrat unter der Annahme getroffen, dass die heutige PVS BIO als Gemeinschaftsstiftung weitergeführt wird. Bei einer Sanierung müssen aber wie an der Information vom 11. Mai erwähnt weitere Kenngrössen einbezogen werden. Das Ausmass einer Unterdeckung wird auch in Abhängigkeit der Struktur und technischer Parameter beurteilt. So müssen bei der Sanierung ebenfalls Kenngrössen wie bspw. der Anteil der Rentenbezüger, das Verhältnis der versicherten Lohnsumme zu den Vorsorgekapitalien inkl. technische Rückstellungen, der verwendete technische Zinssatz, das Vorsorgeprimat oder der Grad der Umhüllung (Verhältnis zwischen dem Vorsorgekapital der aktiven Versicherten und dem BVG-Altersguthaben) berücksichtigt werden. Wenn in den nächsten Monaten viele Körperschaften austreten sollten, werden die Parameter innerhalb der PVS BIO den angepassten Umständen entsprechend neu beurteilt werden. Dies heisst vor allem, dass die Bewertung der nicht risikofähigen Rentner mit risikoärmeren/risikolosen Annahmen (technischer Zinssatz) vorgenommen werden muss oder zusätzliche Rückstellungen gebildet werden.

7 Seite 7 3 Rückmeldung an den Stiftungsrat, nächste Schritte und weitere Abklärungen Nach Eingang der Rückmeldungen an den Stiftungsrat wird dieser die unterschiedlichen Feedbacks auswerten und die Vereinbarkeit innerhalb der PVS B-I-O prüfen. Der Trend wird zeigen, ob die gewählten Parameter für die Fortführung der Pensionskasse beibehalten werden können oder aufgrund grosser Änderungen angepasst werden müssen. Sie werden wieder informiert, welche Parameter innerhalb der PVS B-I-O umgesetzt werden Offerten Sammeleinrichtungen Der Stiftungsrat hat nicht nur die Fortführung der PVS B-I-O als eigenständige Pensionskasse vorangetrieben, sondern auch den Anschluss an eine Sammeleinrichtung als Variante geprüft. Die folgenden Anbieter haben eine Offerte eingereicht: Zürich, Previs, Comunitas, Valitas. Dabei hat die Valitas als einzige ein Angebot eingereicht, welches der Variante einer Vollversicherungslösung mit Abgabe praktisch aller Risiken am nächsten kommt. Die anderen Angebote sind teilautonome Lösungen, bei welchen weiterhin einzelne Risiken im Vorsorgewerk getragen werden. Die Auswertung der verschiedenen Angebote hat wie erwartet gezeigt, dass die Vergleichbarkeit nicht einfach so gegeben ist. Dies, obwohl in diesen Offerten der Übertritt der PVS B-I-O als Gesamtheit offeriert wurde, also alle heute versicherten Körperschaften auch zusammen in die neue Sammeleinrichtung übertreten würden. Dabei ist zu beachten, dass in diesem Fall dennoch jede einzelne Körperschaft einen neuen Anschlussvertrag mit der Sammeleinrichtung zu erstellen hat und dieser nicht in der heutigen Form als Vertragspartner die PVS B-I-O kennt, sondern die neue Sammeleinrichtung. Zudem ist zu erwähnen, dass falls einzelne Körperschaften als Einzelanschluss zu einer der oben genannten Sammeleinrichtung übertreten möchten, das Angebot abweichend von der Gesamtofferte ausfallen wird resp. kann. Die Offerten enthalten nun also die oben beschrieben Beitragssätze und Risikoleistungen. Die hauptsächlichen Unterschiede befinden sich bei den aktiven Versicherten in der Höhe des Umwandlungssatzes und des Kostenbeitrages, und bei den Rentenbezügern in der Höhe des benötigten Einkaufs infolge unterschiedlichen technischen Grundlagen resp. technischem Zinssatz. Die tabellarische Übersicht können Sie dem Anhang entnehmen. Zur persönlichen Vorstellung der Offerten und der Erläuterung der unterschiedlichen Parameter resp. deren Vergleichbarkeit sind Sie auch an der Informationsveranstaltung zu diesem Thema am 13. August 2015 in der Aula des Oberstufenzentrums der Gemeinde Ittigen eingeladen (Einladung folgt). Nachfolgend werden aber die wichtigsten vorgenannten Parameter erläutert: Umwandlungssatz: Der tiefste Umwandlungssatz wird von Zürich angeboten mit 5.3% im Alter 65 für Männer. Dies aber nur im überobligatorischen Bereich. Das BVG-Minimalguthaben wird gemäss Gesetz umgewandelt. In der PVS B-I-O als umhüllende Kasse ist dies nicht 1:1 vergleichbar, da hier wie auch bei den anderen Offerierenden das gesamte Kapital mit demselben, einheitlichen Satz umgewandelt wird. Die anderen Anbieter sind mit Umwandlungssätzen zwischen 6.0% (Previs) und 6.4% (Comunitas) unterwegs, teilweise aber schon mit angekündigten Senkungen auf 5.8% innert 3 Jahren (Comunitas). Beim Vergleich der Leistungen ist bspw. schon das tiefere Niveau einzubeziehen, um vergleichbare Werte zu haben. Ebenfalls eine wichtige Komponente ist der Zusammenhang zwischen dem Umwandlungssatz und dem entsprechend angewendeten technischen Zinssatz. Hier zeigt sich, ob die technischen Parameter aufeinander abgestimmt sind oder Finanzierungslücken entstehen.

8 Seite 8 So ist bei allen Anbietern im Zeitpunkt der Pensionierung bei den aktiven Versicherten weniger Altersguthaben vorhanden, als benötigt wird, um die entsprechende Altersrente zu finanzieren. Es wird also bei den Aktiven weniger Altersguthaben angespart, als was dieselben Personen als Rentner benötigen, um ihre eigene Altersrente zu finanzieren. Dieser Umstand generiert mit den aktuell angewendeten Parametern bei allen Anbietern einen Pensionierungsverlust, welcher finanziert werden muss (höhere erforderliche Rendite, zusätzliche Rückstellungen, Einkauf Arbeitgeber, ). Die Valitas bietet zwar an, dass anstelle des technisch nicht korrekten Umwandlungssatzes welcher bei ungenügender Anlagerendite mit einer zusätzlichen Prämie von 0.7% der versicherten Lohnsumme finanziert werden muss ein tieferer Umwandlungssatz von rund 5.5% gewählt werden kann. Die PVS B-I-O hat zwar mit einem Umwandlungssatz von 5.4% einen tieferen Wert als die angefragten Sammeleinrichtungen, generiert aber keinen Pensionierungsverlust und braucht somit keine zusätzliche Finanzierung (ähnlich zu jenem der Valitas bei korrekter Risikoübertragung). Der Kostenbeitrag beläuft sich auf CHF (Previs) bis CHF (Comunitas). Damit werden die Risiken Tod und Invalidität sowie auch die externe Verwaltung abgedeckt. Der Beitrag wird als Fixbetrag ausgewiesen. Die PVS B-I-O kann unter den aktuellen Annahmen einen Kostenbeitrag von rund CHF ausweisen und liegt damit am oberen Ende. Der Vorteil bei der PVS B-I-O als autonome Kasse ist, dass nicht benötigte Beiträge in der Kasse verbleiben, den Deckungsgrad erhöhen und somit die finanzielle Situation verbessern. Bei den Sammeleinrichtungen geht kein Überschuss in die Mittel des Vorsorgewerks PVS B-I-O, d.h. ein allfälliger Überschuss entsteht bei der Sammeleinrichtung und nicht der PVS B-I-O. Der technische Zinssatz beeinflusst den benötigten Kapitalbedarf zur Finanzierung der Rentner. Je tiefer dieser Satz ist (oder wenn zusätzlich die Sterblichkeit anders gerechnet wird), desto höher sind die Kosten für die Übernahme durch eine Sammeleinrichtung. Demgegenüber ist festzuhalten, dass je tiefer die Annahme beim technischen Zinssatz heute ist, desto mehr widerspiegelt diese Annahme das aktuelle Tiefzinsumfeld mit den tiefen mittelfristigen Erwartungen. Aus ökonomischer Sicht wäre ein Zinssatz von 0% anzuwenden, da der risikolose Zinssatz (Rendite der 10-jährigen Bundesobligationen) heute bei 0% oder sogar im Negativbereich liegt. Am besten vergleichbar mit der angedachten Sanierung/Finanzierung in der PVS ist der Wert der Zürich, welche einen technischen Zinssatz von 2.5% mit Generationentafeln anwendet. Die Rentner werden dort zudem in einem rechtlich-eigenständigen Rentnerpool - getrennt von den Aktiven geführt, was Sicherheit bei einer möglichen zukünftigen Sanierung ergibt. Die Rentner sind per Ende 2014 mit rund 87.5 Mio. in der PVS BIO bewertet und bei einem Deckungsgrad von 80% sind dafür rund CHF 70 Mio. vorhanden (plus Rückstellungen bei einer vollständigen Auflösung der PVS BIO). Die zusätzlichen Kosten für den reinen Einkauf der Rentner bei einer Sammeleinrichtung im Vergleich zur Bewertung resp. Ausfinanzierung per Ende 2014 liegen zwischen CHF 15 Mio. (Variante Comunitas oder Sanierung auf heutige technische Grundlagen), was im aktuellen Tiefzinsumfeld mit hoher Wahrscheinlichkeit zusätzlichen zukünftigen Finanzierungsbedarf ergeben würde und Kosten von gut CHF 30 Mio. (Valitas resp. autonome PVS BIO mit angepassten technischen Grundlagen), bei welcher die Rentner einmalig ausfinanziert würden und zukünftige Nachzahlungen nur mit geringer Wahrscheinlichkeit erfolgen müssten.

9 Seite 9 Nachteil der Valitas ist deren Grösse. Bei gut 200 Mio. aktuellem Vorsorgekapital Rentner würd die Übernahme der Rentner der PVS BIO die Vorsorgekapitalien um 50% erhöhen, und strukturelle Gegebenheiten müssten einwandfrei stimmen, um eine solche Lösung weiter zu verfolgen. Es muss ebenfalls erwähnt werden, dass ein 100%-iger Risikoübertrag ohne jegliche Nachschusspflicht in Zukunft - nur bei einer Vollversicherungslösung vollzogen werden kann und dazu im Vergleich zur Valitas nochmals mit zusätzlichen Kosten von rund Mio. zu rechnen ist. Die Offerten zeigen, dass die verschiedenen Anbieter mit unterschiedlichen Parametern und Annahmen über die Zukunft rechnen und deshalb unterschiedliche Angebote abgeben. Die aufgezeigten Parameter sollen die Komplexität der Zusammenhänge und Vergleichbarkeit aufzeigen. Aus langfristiger Perspektive wäre aus heutiger Sicht für die Rentner die Lösung der Valitas am sichersten, da zukünftig weitere Verpflichtungen nur noch mit geringer Wahrscheinlichkeit bestehen es zeigt aber auch, dass dies am meisten kostet, weil viele der bestehenden Risiken übertragen werden. Es besteht aber ein Restrisiko, dass auch zukünftig eine Nachschusspflicht für die bisher bestehenden Rentner besteht. Wenn keine Nachschusspflicht bestehen soll, dann kostet es nochmals zusätzliches Geld. Wenn kurzfristig weniger Aufwand generiert werden soll, steigt das Risiko, dass zukünftig wieder Geld eingeworfen werden muss. Je höher also die aktuellen Kosten, desto mehr Sicherheit in Zukunft. In diesem schwierigen Umfeld sind der Stiftungsrat und die angeschlossenen Körperschaften aktuell tätig, um die wirtschaftlichste und langfristig beste Lösung für alle Versicherten zu finden. Fazit: Je mehr Risiken transferiert werden, desto höher sind die Kosten dafür, d.h. bspw. die Rentner kosten in einem anderen Gefäss umso mehr, je grösser die Sicherheit sein soll, dass keine zukünftigen Nachschusspflichten bestehen. Wenn gleich gerechnet wird (gleiche aktuelle technische Parameter und gleiche Zukunftsannahmen wie bei der PVS B-I-O), ergäben sich auch ähnliche Ergebnisse. Die Varianten sind Ihnen im Anhang mit den Kennzahlen ersichtlich. In etwas mehr als 30 Tagen können Sie aber aufgrund der komplexen Zusammenhänge an einer Informationsveranstaltung am 13. August 2015, 18:00 in Ittigen teilnehmen, wo die Zusammenhänge der einzelnen Parameter und Fakten nochmals erklärt werden (Einladung folgt) Teilliquidationsreglement Periodisch werden die vorliegenden Regulatorien der Personalvorsorgestiftung auf ihre Aktualität hin überprüft. Mit der Einführung des neuen Beitragsprimatplans wird das Vorsorgereglement komplett überarbeitet und mit den dann fixierten Parametern ergänzt. Das interne Kontrollsystem hat nun im aktuellen Zeitpunkt die Überprüfung des Teilliquidationsreglements verlangt, welches unabhängig von der Überarbeitung des Vorsorgereglements vorgenommen werden kann und Ihnen hiernach zur Kenntnis gebracht werden soll. Das Teilliquidationsreglement regelt die Voraussetzungen für eine Teilliquidation und die durchzuführenden Massnahmen, wenn eine Teilliquidation ausgelöst wird. Dies ist vermutungsweise der Fall, wenn: a) eine erhebliche Verminderung der Belegschaft erfolgt; b) eine Unternehmung restrukturiert wird; c) ein Anschlussvertrag aufgelöst wird.

10 Seite 10 In den Fällen, bei denen die Voraussetzungen für eine Teilliquidation erfüllt sind, besteht bei Austritten aus der PVS B-I-O ein Anspruch auf einen Anteil an freien Mitteln, resp. werden, falls im massgebenden Zeitpunkt eine Unterdeckung gemäss Anhang zum Art. 44 BVV 2 vorliegt, die zu übertragenden Mittel im Umfang der Unterdeckung der auf die austretenden Versicherten und Rentner entfallenden Vorsorgekapitalien anteilsmässig gekürzt. Das vorliegende Reglement wurde auf den aktuellsten rechtlichen Stand gebracht, Formulierungen aus dem Gesetz wurden der Einfachheit halber übernommen oder präzisiert und in folgenden Artikeln im Sinne des heutigen Standards zusätzlich angepasst: - Art. 2.2: Für zukünftige Teilliquidationen soll der Bilanzstichtag vor dem Ereignis genommen werden können, was die Abhandlung von Teilliquidationen vereinfacht, da nicht auf den nächsten Jahresabschluss gewartet werden muss. - Art. 4: Der Verteilplan soll einfacher gestaltet sein und nur noch das Vorsorgekapital der Versicherten einbeziehen. Zusätzliche Komponenten wie Dienstjahre werden zukünftig nicht mehr gewichtet. - Art. 5: Grundlage für die Teilliquidation bildet die versicherungstechnische Bilanz gemäss Bilanzstichtag. Einbezogen werden können ergänzende Rückstellungen sofern sich durch Austritte eine Strukturveränderung der Personalvorsorgestiftung ergibt. Das Reglement wurde vom Stiftungsrat an seiner Sitzung vom verabschiedet, von der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) überprüft und mit Schreiben vom verfügt (Verfügung siehe Anhang Teilliquidationsreglement). Als Beilage zum aktuellen Schreiben erhalten Sie das neue Reglement, das auf Teilliquidationen anwendbar ist, bei welchen die oben definierten Voraussetzungen für eine Teilliquidation ab dem 1. Juli 2015 erfüllt sind. Gegen die Verfügung der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA) kann innert 30 Tagen beim BBSA Einsprache erhoben werden. Die Körperschaften werden gebeten das Reglement ihren Versicherten ebenfalls zugänglich zu machen. Zudem finden sich alle Informationen auf der Homepage der PVS BIO unter Bei Fragen stehen Ihnen der Stiftungsrat und auch der Experte für berufliche Vorsorge gerne zur Verfügung Innerer Zusammenhang der Sanierungsmassnahmen Die Ihnen vorgestellten Massnahmen, welche per 1. Januar 2016 und 1. Januar 2017 in Kraft treten, sind zeitlich getrennte Bestandteile eines einzigen, zusammenhängenden Massnahmenpaketes, welches verpflichtend ist für die in der PVS BIO verbleibenden Körperschaften Gesetzliches Kündigungsrecht Aufgrund von Art. 53f des BVG steht Ihnen bei wesentlichen Änderungen in Bezug auf die Anschlussvereinbarung ein gesetzliches Kündigungsrecht zu, und zwar bis zum 30. November 2015.

11 Seite Fazit Die PVS BIO in der heute bestehenden Form ist mit keiner anderen Lösung direkt vergleichbar. Die Autonomie ermöglicht direkte Mitsprache in allen Bereichen der eigenen Vorsorgelösung und bietet sowohl Chancen als auch Risiken. Es stellt sich die Frage, welche Risiken die Körperschaften selber tragen wollen oder welche sie auslagern wollen. was an externe Stellen übertragen wird. Je mehr Risiken an andere Institutionen transferiert werden, desto höher fallen aus ökonomischer Sicht die Kosten dafür aus. Es ist z.b. höchst unwahrscheinlich, dass Rentner in einem anderen Gefäss kostengünstiger versichert werden können, wenn die Absicht besteht, eigene Risiken in Zukunft nachhaltig abbauen zu können. Schlussendlich muss jede einzelne Körperschaft entscheiden, welche Risiken sie einzugehen bereit ist und welche Kosten sie tragen will. Der Stiftungsrat bedankt sich für das Vertrauen und die Zusammenarbeit und wünscht Ihnen einen angenehmen Sommer. Freundliche Grüsse U. Lüthy, Stiftungsrats-Präsidentin R. Holzäpfel, Stiftungsrat-Vizepräsident Beilagen: erwähnt

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