Liebe Schülerinnen und Schüler
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- Leonard Adler
- vor 6 Jahren
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Transkript
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2 1BFBZ Rund um die Schule Seite 2 nach der Beendigung Ihrer letzten Schule hat für Sie ein neuer Lebensabschnitt begonnen. Dabei ist es völlig egal, an welcher Schule Sie Ihren Abschluss gemacht haben. Sie haben sich entschlossen, hier an der Gewerblichen Schule in Donauschingen die Berufsfachschule für Bauzeichner zu besuchen. Manche haben schon einen Vorvertrag in einem Büro oder bei einer Verwaltung. Die anderen werden im Laufe des Jahres einen Ausbildungsplatz finden. Der eine oder die andere hat vielleicht schon ein Praktikum in einem Büro absolviert. Andere wissen eigentlich nicht so besonders genau, was ein Bauzeichner so macht, den ganzen Tag. Eines können wir Ihnen versichern: In einem Jahr um diese Zeit wissen Sie mehr. Damit Ihnen der Einstieg nicht so schwer fällt, haben wir diese Infobroschüre zusammengestellt. Wir freuen uns auf ein gutes gemeinsames Jahr, Die Lehrer der 1BFBZ Liebe Schülerinnen und Schüler
3 1BFBZ Rund um die Schule Seite 3 Frau Türschmann Frau Thiemann Herr Rebhan Abteilungsleitung LLEHRERTEAM Herr Förnbacher LEHRERTEAM 2011 Herr Fehrenbacher Herr Fesenmeier HerrAmann Herr Kiefer und Frau Käfer...
4 1BFBZ Rund um die Schule Seite 4 Zum Ziele einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für Sie alle gleich: Klettern Sie auf den Baum!... Der Mensch weiß erst dann, was er leisten kann, wenn er es versucht.(ugo Foscolo) und was haben Sie davon?...
5 1BFBZ Rund um die Schule Seite 5 Bis zum ersten Oktober brauchen Sie folgende Unterrichtsmaterialien Für alle Fächer Kuli oder Füller Ein Leitz -Ordner mit Register ( oder verschiedene Schnellhefter) für alle Fächer Buntstifte kariertes Papier für ein Schuljahr ein großes Geodreieck, Technodreieck Metall Bleistift, Radiergummi und Spitzer Taschenrechner mit trigonometrischer Funktion USB Stick und, was es nicht zu kaufen gibt: Arbeitseifer Motivation und die Bereitschaft, das Beste zu geben To Do... Für den Zeichenunterricht 1. siehe 5 alle Fächer 2. 3 Minenbleistifte (0,3-0,5-0,7) 2.Copic Liner 3. Zeichenplatte DinA3 Sammelbestellung möglich.. Bitte klären sie das mit dem Zeichenlehrer ab! Für den Werkstattunterricht 1. Arbeitskleidung 2. Arbeitsschuhe Wird in den ersten Wochen gemeinsam über die Werkstattlehrer bestellt.
6 1BFBZ Rund um die Schule Seite 6 Zeugnisse Fehlzeiten und Entschuldigungen Beurlaubung Sie erhalten im Februar wie gewohnt ein Halbjahreszeugnis. Zum Schuljahresende bekommen Sie, wenn Sie die Abschlussprüfung bestanden haben, ein Abschlusszeugnis, ansonsten ein Abgangszeugnis. Dieses Zeugnis berechtigt Sie in der Regel, ins zweite Lehrjahr überzutreten. Sollten Sie sich im Laufe des Jahres entschließen, keine Bauzeichnerlehre zu beginnen, dient das Zeugns als Nachweis, dass Sie Ihre Schulpflicht erfüllt haben. Sie sind krank? Kein Problem. Aber bitte melden Sie sich bis 9:30 Uhr in der Schule ab. Die Nummern finden Sie in der Fußzeile. Bringen Sie bitte spätestens zum nächsten Schultag einärztliches Attest mit. Ansonsten gilt Ihr Fehlen als unentschuldigt Ihre Fehlzeiten werden im Halbjahreszeugnis vermerkt. Manchmal gibt es begründetet Ausnahmefälle, die eine Beurlaubung von der Schule notwendig machen. Dazu zählt nicht ein gebuchter Urlaub oder das South- Side-Festival. Unter Umständen möglich ist es bei dringenden Arztterminen oder Fahrschulprüfungen. Aber auch diese sind, wie alle anderen privaten Termine,möglichst außerhalb der Unterrichtszeit wahrzunehmen. Stellen Sie bitte rechtzeitig vorher einen schriftlichen Antrag. Wollen Sie im Ausnahmefall den Unterricht vorzeitig, z.b. wegen Übelkeit,verlassen, so müssen Sie sich bei einem Lehrer abmelden. Versäumen Sie dadurch eine Klassenarbeit, so hat die Abmeldung direkt beim Fachlehrer zu erfolgen. Gut zu wissen...
7 1BFBZ Rund um die Schule Seite 7 Schulbücher Abschlussprüfung Klassenarbeiten Schulbücher kaufen Sie zu Beginn des Schuljahres. Sie erhalten die Bücher im Bonussystem um 30 % billiger. Versehen Sie die Bücher umgehend mit Ihrem Namen, da die Schule bei Verlust nicht haftet. Keine Lust auf die Suche nach dem richtigen Radiergummi? Kein Problem: Auch Zeichenmaterial kann im Zuge der Bücherbestellung an der Schule erworben werden Versäumte Klassenarbeiten sind in der Regel am nächsten Freitagnachmittag nach zu schreiben. Dafür gibt es einen zentralen Nachschreibtermin von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Bei Klassenarbeiten muss ein ärztliches Attest vorliegen,ansonsten kann die Arbeit mit der Note 6 bewertet werden. Auch nicht gemachte Hausaufgaben dürfen zu diesem Termin fertig gestellt werden. Anfang Juli findet die Abschlussprüfung statt. Da können Sie dann zeigen, wie viel Sie im laufenden Jahr gelernt haben. Die Prüfung findet in den berufspraktischen Fächern statt: 1. Prüfung im Mauern 2. Prüfung in der Holzbearbeitung 3. CAD 4. Computeranwendung 5. Handzeichnen Die Prüfung findet an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt.... gut zu wissen
8 1BFBZ Rund um die Schule Seite 8 Frau Simon Beratungslehrerin Frau Waldvogel Pädagogischer Dienst Frau Eggi SMV Herr Gaiser Schulleitung Herr und Frau Mühlendick Hausmeisterehepaar Wen Sie sonst noch kennen sollten
9 1BFBZ Rund um die Schule Seite 9 ANGEBOT ZIEL GESUCHT GSDONAU GOES RADIO Radio-Workshop am an der Hochschule der Medien in Stuttgart Technisches Equipment und ein entsprechender Raum Unterstützung durch die betreuenden Lehrer Sicher viel Spaß bei der Erstellung des Programms Erfahrung mit neuen Medien Am Schuljahresende ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Radioprojekt Ein wöchentliches /monatliches Radioprogramm (je nach eurem Engagement) ausgestrahlt in der Mittagspause oder in der großen Pause mit eurer Musik, euren Beiträgen und eurer Moderation interessierte Schüler aller Klassenstufen, die erstmal unverbindlich mit uns nach Stuttgart fahren und die Workshops besuchen engagierte Schüler, die mit uns zusammen das Projekt umsetzen wollen Was es sonst noch gibt..
10 1BFBZ Rund um die Schule Seite 10 Schon fast traditionell bieten wir an, mit der Klasse eine Klassenfahrt zu machen. Um langfristig planen zu können, bitte ich Sie, mir bis zum 1. Oktober Bescheid zu geben, ob Sie an der Klassenfahrt teilnehmen wollen. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift der Eltern vorliegen. Einen kleinen Teil der Kosten konnten wir im letzten Jahr durch diverse Kuchenverkäufe an der Schule erwirtschaften. Dazu müssen sich aber die Schüler engagieren. Über das Ziel werden wir uns mit den Schülern einigen. Die Fahrten bisher gingen nach: Amsterdam. Berlin, Köln, Dresden Die Fahrt wird nach den Osterferien stattfinden. Die Kosten für 5 Tage belaufen sich, je nach Hotel, auf circa 240 Euro, bei Halbpension entsprechend mehr. Ich nehme an der Klassenfahrt nach Berlin teil Datum und Unterschrift Name, Vorname Erziehungsberechtiger Ich erlaube meinem Auszubildenden, an der Klassenfahrt der Bauzeichner teilzunehmen Unterschrift/ Stempel Betrieb Berlin, Berlin wir fahren nach Berlin
11 1BFBZ Rund um die Schule Seite Pflichtbereich Wochenstunden 1.1. Allgemeiner Bereich Wirtschaftskompetenz Gemeinschaftskunde 1 1 Deutsch Lernfeld Projektkompetenz Berufsfachliche Kompetenz 2. Wahlbereich CAD 1 6 integrativ 18 2 Stundentafel
12 1BFBZ Rund um die Schule Seite 12 Lernfeld 1 Lernfeld 2 Lernfeld 3 Lernfeld 4 Lernfeld 5 Mitwirken bei der Bauplanung Aufnehmen eines Bauwerkes Erschließen eines Baugrundstücks Planen einer Gründung Planen eines Kellergeschosses 40 Stunden 60 Stunden 60 Stunden 60 Stunden 60 Stunden Lernfelder
13 1BFBZ Rund um die Schule Seite 13 Unsere Schule ist eine berufliche Bildungsstätte. Gegenseitige Achtung und Respekt sind Grundlage einer funktionierenden Schulgemeinschaft. Regelungen sind im Umgang miteinander hilfreich und erleichtern die Zusammenarbeit. Die Gesamtlehrerkonferenz hat sich daher auf folgende Hausordnung geeinigt. Jeder Einzelne muss sich aber darüber hinaus noch zusätzlich bemühen, damit ein wirklich gutes Schulklima entstehen kann. 1. Parken Den Schülern stehen für die Fahrzeuge die Parkplätze vor den Werkstattgebäuden und der mit dem Schild Schule bezeichnete Parkplatz an der Beethovenstraße zur Verfügung. Die mit dem Schild Lehrer bezeichneten Parkplätze an der Beethovenstraße sind für die Fahrzeuge der Lehrkräfte reserviert. Es ist Platz sparend zu parken. Die Schule haftet nicht, wenn Fahrzeuge beschädigt oder entwendet werden. 2. Rauchen Das Rauchen ist nur, für volljährige Schülerinnen und Schüler, außerhalb des Schul-gebäudes in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Die aufgestellten Aschenkübel müssen benützt werden. Zuwiderhandlungen können mit Ordnungsgeldern geahndet werden. 3. Unterricht und Pausen Der Unterricht beginnt pünktlich nach Stundenplan. Zum Unterrichtsbeginn und nach den Pausen ist das Klassenzimmer unverzüglich aufzusuchen. Ist der jeweilige Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend, verständigt der Klassensprecher das Sekretariat. Während der Mittagspause und der Frühstückspause ist der Aufenthalt in den Klassenzimmern und den oberen Gängen nicht erlaubt. Die Heizkörper und Flurbrüstungen sind keine Sitzgelegenheiten oder Abstellplätze. Jede Belästigung anderer, z. B. durch Schneeballwerfen, Pfeifen, Lärmen und Musik, stört und ist daher verboten. Hausordnung Offene Getränke dürfen nicht in das Klassenzimmer mitgenommen werden. Das Mitführen und der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf dem Schulgelände untersagt. Ausgenommen sind schulische oder von der Schulleitung genehmigte Veranstaltungen. Die Pausenaufsicht erfolgt durch die Lehrer. Ihren Anordnungen und denen des Haus-meisters ist Folge zu leisten. Ein Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts oder der Pausen mit Ausnahme der Mittagspause ist nur mit Genehmigung erlaubt. Außerhalb der Unter-richtszeit ist das Schulgebäude geschlossen.
14 1BFBZ Rund um die Schule Seite Mobiltelefone / Handys Die Benutzung und das Einschalten von Mobiltelefonen und anderer Funk- und Rufeinrichtungen sowie Abspielgeräten von Bild und Ton sind während des Unterrichts verboten. Die Mitnahme von Handys zur Schule ist erlaubt, jedoch ist der Betrieb dieser Geräte im Schulgebäude untersagt. Das bedeutet, dass Handys nicht stumm-, sondern ausgeschaltet sein müssen. Ausgenommen davon sind spezielle Meldeeinrichtungen der Feuerwehr, des DRK und des THW, sofern diese der Notfallalarmierung dienen. Bei Zuwiderhandlungen können diese Geräte bis zum Unterrichtsschluss in der Schule ver-wahrt werden. 5. Gebäude und Einrichtungen Die Schulgebäude, die Außenanlagen und die Inneneinrichtungen sind finanziert aus Steuermitteln. Deshalb geht man mit diesen Sachwerten sorgsam um und hält sie sauber. Für die Schulsäle und Werkstätten organisieren die jeweiligen Lehrer mit den Klassen-sprechern einen Ordnungsdienst. Wer mutwillig oder grob fahrlässig Schuleigentum beschädigt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Er setzt sich außerdem der Gefahr aus, strafrechtlich belangt zu werden. Wird Schaden verursacht, sind alle Schüler verpflichtet, dieses dem Klassen- bzw. Werkstattlehrer zu melden. 6. Unfallversicherung Gegen Unfälle auf dem Schulweg und in der Schule ist jeder Schüler versichert. Die Un-fallmeldungen sind im Sekretariat erhältlich und unverzüglich dort wieder abzugeben. 7. Zusatzversicherung Gegen eine Gebühr von 1,-- Euro kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung deckt die nicht gesetzlich versicherten Fälle und Haftpflichtansprüche der Schule ab.... Hausordnung 8. An- und Abmeldung Neu eintretende Schüler melden sich auf dem Sekretariat. Wer den Ausbildungsplatz oder die Wohnung wechselt, meldet dies dem Klassenlehrer.!!! Die Sprechzeiten der Verwaltung sind zu beachten!!! Schulleitung der Gewerblichen Schulen Donaueschingen G. Gaiser, Schulleiter
15 1BFBZ Rund um die Schule Seite 15 Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung) vom 21. März 1982 (GBI. 1982, S.176; K.u.U. 1982, S. 387) geändert durch: 1. Verordnung des Kultusministeriums vom 13. Juni 1991 (GBI. 1991, S. 446; K.u.U. 1991, S. 382) 2. Verordnung des Kultusministeriums vom 13. Januar 1995 (GBl. 1995, S.132; K.u.U. 1995, S. 43) 3. Verordnung des Kultusministeriums vom 27. April 2001 (GBI. 2001, S. 398; K.u.U 2001, S. 244) Auf Grund der 35 Abs. 3, 89 Abs. 1 und 2 Nr. 3, 87 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 23. März 1976 (GBI. 1976, S. 410), geändert durch das Gesetz zur Anpassung von Gesetzen an die geänderten Geschäftsbereiche der Ministerien vom 30. Mai 1978 (GBI. 1978, S. 286), wird verordnet: 1 Teilnahmepflicht und Schulversäumnis (1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Bei minderjährigen Schülern haben die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, bei berufsschulpflichtigen Schülern außerdem die für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen (Ausbildende, Dienstherren, Leiter von Betrieben) oder deren Bevollmächtigte dafür zu sorgen, dass die Schüler diesen Verpflichtungen Folge leisten. (2) Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet, als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist. Bei den freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, kann die Schule vor der Anmeldung des Schülers den Zeitpunkt festlegen, vor dem eine Abmeldung nicht zulässig ist; eine Abmeldung zum Schuljahresende ist jedoch uneingeschränkt zulässig. (3) Ein Schulversäumnis liegt vor, wenn ein Schüler seiner Teilnahmepflicht nicht nachkommt, ohne an der Teilnahme verhindert [...] zu sein. 2 Verhinderung der Teilnahme Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Für Berufsschüler sind daneben außerdem die für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen oder deren Bevollmächtigte zur Entschuldigung verpflichtet. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung 1 binnen drei Tagen nachzureichen. [...] 1 Schriftliche Mitteilungen erfordern Briefform gem. DIN 5008: DIN A4-Format, vollständiger Absender, vollständige Adresse, Betreff, Ort, Datum, Unterschrift. Ich habe die Schulbesuchsverordnung zur Kenntnis genommen. Name des Schülers/der Schülerin... Schulbesuchsverordnung
16 1BFBZ Rund um die Schule Seite 16...noch mehr Infos
17 An unserer Schule: - besteht eine hohe Identifikation mit der Schule Qualifizierter Unterricht, gemeinsame Ziele aller an der Schule Beteiligten (Schüler-Eltern-Lehrer-Dualpartner) - besteht eine gute Partnerschaft mit den Schülern Transparenz, feed-back Kultur, gemeinsame Projekte - wird auf Sauberkeit geachtet Mülltrennsystem, Raucherbereiche - wird eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Dualpartner gepflegt Koordinierungsgespräche, Innungsversammlungen
Schulordnung (Stand Februar 2015)
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