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1 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO und OHSAS Untersuchungsbericht Nr Datum: Fortschreibung des Untersuchungsberichts Nr vom Auftraggeber: Kreisverwaltung Kaiserslautern Kreiseigener Hochbau und Gebäudemanagement Fachbereich 5.2 Lauterstr Kaiserslautern Auftrag Nr. vom: Az 5.2, Auftrag vom Inhalt des Auftrages: Untersuchung der sichtbaren Betonbauteile am Amtsgebäude der Kreisverwaltung Kaiserslautern auf baulichen Zustand Bearbeiter: Dipl.-Ing. Peter Podlech Telefon Nr.: Telefax Nr.: peter.podlech@de.tuv.com Prüfzeitraum: Dieser Untersuchungsbericht umfasst 55 Seiten. Dieser Untersuchungsbericht darf nur im vollen Wortlaut veröffentlicht werden. Jede Veröffentlichung in Kürzung oder Auszug bedarf der vorherigen Genehmigung durch die. Für die Auftragsabwicklung haben wir wesentliche Daten und Ihre Anschrift gespeichert. Der Datenschutz ist gewährleistet. TÜV Rheinland LGA Bautechnik GmbH Tillystraße Nürnberg Tel Fax Mail bautechnik@de.tuv.com Geschäftsführung Stephan Frense Nürnberg HRB Steuer-Nr. 241/115/90733 Ust-IdNr. DE Web

2 2/55 1 Auftrag, Sachverhalt Die Kreisverwaltung Kaiserslautern, Kreiseigener Hochbau und Gebäudemanagement, Fachbereich 5.2, Lauterstr. 8 in Kaiserslautern beauftragte im Namen des Landkreises Kaiserslautern mit Auftrag vom die (LGA) mit der Untersuchung der sichtbaren, aus Stahlbeton gefertigten Außenbauteile am Amtsgebäude Kreisverwaltung Kaiserslautern auf baulichen Zustand. Der Untersuchungsbericht Nr vom wurde vorgelegt. Die Untersuchung an der Oberseite der Kragarme konnte am nachgeholt werden. Aus diesem Grunde wurde der hier vorliegende Untersuchungsbericht Nr vom als überarbeitete Fortschreibung des Untersuchungsberichts Nr vom verfasst. Durch den zuständigen Prüfingenieur, die Ingenieurgesellschaft BORAPA, wurden weitere Untersuchungen empfohlen. Dabei handelt es sich um die Untersuchung von: Zustand der Einspannbewehrung an den vertikalen Innenseiten der Brüstung über 5. OG, Zustand der Abdichtung, der Wärmedämmung und der Dampfsperre. Der vorliegende Untersuchungsbericht Nr vom enthält die entsprechenden Feststellungen mit Beurteilung und gutachtlicher Stellungnahme. Inhaltsverzeichnis: Auskragende Dachtragwerke Hauptgebäude: Kragarme des Daches über 6. OG, s. Abschn , S. 11 ff Kragarme des Daches über 5. OG, s. Abschn , S. 22 ff Innenseiten der Randüberzüge über 5. OG s. Abschn a, S. 35 ff Dachtragwerk Seitengebäude: Kragarme des Daches über 2. OG, s. Abschn , S. 43 ff Stützen, Lisenen und Wandriegel Hauptgebäude: Lisenen und Riegel an der Nordfassade (Treppenhaus Hauptgebäude links), s. Abschn , S. 48 Lisenen und Riegel an der Ostfassade (Treppenhaus Hauptgebäude rechts), s. Abschn , S. 48 Seitengebäude: Lisenen und Riegel an der West- und der Ostfassade, s. Abschn , S. 49 ff Verbindungsbau: Lisenen und Riegel an der Ostfassade des Verbindungsbaus, s. Abschn , S. 51 ff. Hauptgebäude: Betonbauteile am Hauptgebäude, Rohbau, s. Abschn , S. 53 ff.

3 3/55 Zusammenfassung Alle Bauteile sind mit einer Bewehrung aus Torstahl, ehem. Betonstahl IIIb versehen, worden. Dieser Betonstahl hat sich unter den örtlichen Gegebenheiten zumeist als vergleichsweise korrosionsträge herausgestellt. Die Betonstahlkorrosion und die daraus entstandenen Betonschäden sind im Vergleich zu anderen Bauwerken ähnlichen Alters eher gering. Hauptgebäude, Kragarme des Daches über 6. OG: Oberseite: Weiterführende Untersuchung der Einspannung der Kragarme wegen Verdachts auf Korrosion der Einspannbewehrung ist erfolgt, ohne Befund. Nässe zwischen neuer und alter Abdichtung sowie auf der Oberseite der Dampfsperre des Daches über 6. OG. Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit der Abdichtung infolge einer nicht fachgerecht aufgeständerten PV- Anlage. Unterseite: Keine maßgebliche Bewehrung vorhanden; Betoninstandsetzung an zahlreichen Schadstellen an Endhaken der oberen Bewehrung, vor allem im Westen; Im Übrigen wird der Auftrag einer Hydrophobierung zur Regulierung der Feuchtigkeit im Beton empfohlen. Hauptgebäude, Kragarme des Daches über 5. OG: Oberseite: Aufgrund der vorhandenen Abdichtung ist die Karbonatisierung gering und eine Betonstahlkorrosion in der Fläche vernachlässigbar gering. Jedoch bestehen ausgeprägte Schäden und dringender Instandsetzungsbedarf, z.t. mit Bewehrungsersatz, im Bereich der Einspannung im Westen. An den übrigen drei Kragarmen wurden im Bereich der Einspannung beginnende Schäden und entsprechender Instandsetzungsbedarf festgestellt. Erneuerung von Abdichtung und Dacheindeckung erforderlich. Unterseite: Keine maßgebliche Bewehrung vorhanden; Betoninstandsetzung an einzelnen Schadstellen, z.b. an Endhaken der oberen Bewehrung sowie an Bügeln des Randüberzugs. Im Übrigen wird der Auftrag einer Beschichtung zur Regulierung der Feuchtigkeit im Beton empfohlen. Flachdach über 5. OG: Feststellungen am sowie am : Unterläufigkeit der Abdichtung, großflächige Durchnässung der Wärmedämmung, häufig Unterläufigkeit der Dampfsperre, erhöhter Feuchtegehalt des Konstruktionsbetons. Die Innenseiten der Überzüge aus Stahlbeton an den Rändern des Flachdachs über 5. OG wurden an vier Stellen untersucht. Hier wurden Betonschäden festgestellt, welche auf die stellenweise einsetzende Betonstahlkorrosion an den vertikalen Stäben der inneren Bewehrung der Überzüge zurückzuführen sind. Diese Betonschäden erfordern eine eher konservierende Betoninstandsetzung. Die großflächigen Durchnässungen erfordern eine umfassende Instandsetzung des Flachdachbereichs. Die Dachentwässerung vom Dach über 6. OG auf das Dach über 5. OG ist bautechnisch äußerst ungünstig. Die Entwässerung sollte nach den derzeit geltenden Regeln der Technik geplant und verlegt werden.

4 4/55 Flügel Nord, Kragarme des Daches über 2. OG: Oberseite: Weiterführende Untersuchung der Einspannung anzuraten wegen der Möglichkeit von Korrosion der Einspannbewehrung. Unterseite: Anzuraten ist die flächige Betoninstandsetzung (Instandsetzungsprinzip C wegen Karbonatisierung der unteren Betondeckung und beginnender Korrosion der vorhandenen unteren Bewehrung, gefolgt von Auftrag einer Beschichtung. Sichtbare Stützen, Lisenen und Wandriegel an allen Teilbauwerken Die Bauteile weisen durchwegs eine Karbonatisierung auf, die die Ebene der äußeren Bewehrung bereits überschritten hat. Die Betonstahlkorrosion hatte bereits eingesetzt. Um die Dauerhaftigkeit der Bauteile zu gewährleisten, ist eine grundhafte und ordnungsgemäße Betoninstandsetzung erforderlich, mit Freilegen und Entrosten aller Stäbe und Bügel, die sich im karbonatisierten Beton befinden, sowie mit einer Reprofilierung mit Spritzmörtel und abschließend Auftrag eines Betonschutzanstrichs. Vorteil: Verlängerung der Nutzungsdauer der Betonbauteile um mindestens ca. 25 Jahre; weitere Verlängerung bei entsprechender Wartung und Pflege und erforderlichenfalls auch Erneuerung des Betonschutzanstrichs. Nachteil: Vergleichsweise aufwändige Betoninstandsetzung, da nach unseren Erkenntnissen buchstäblich jeder Bügel an Stützen, Lisenen und Riegeln mit Höchstdruckwasserstrahl freizulegen ist. Dies erfordert sorgfältigen Schutz oder Ausbau der Fenster und eine gegen Lärm und Staub sowie Rückprall dichte Einhausung der Gerüste. Hinweis: Um das Jahr 2010 waren alle Stützen, Lisenen und Wandriegel mit einem Betonschutzanstrich versehen worden. Eine solche Maßnahme ohne Entrosten und Schützen der Bewehrung ersetzt aber nicht den eigentlich erforderlichen passivierenden Korrosionsschutz durch alkalischen Beton. Die Veranlassung bzw. Zielsetzung für die Beauftragung dieser eher als Behelf einzustufenden Maßnahme ist uns nicht bekannt. Der Betonschutzanstrich aus dem Jahr 2010 hat zwar den ohnehin eher trägen Korrosionsprozess weiter verlangsamt. Bei den Untersuchungen am wurden allerdings häufig feine, vorwiegend horizontale Risse in dem Schutzanstrich und der Betondeckung über den Bügeln festgestellt. Die Dauerhaftigkeit ist dadurch derzeit geringfügig beeinträchtigt. Alle Riegel, Stützen und Lisenen bedürfen deshalb einer grundhaften Betoninstandsetzung nach RiLi SIB und DIN EN 1504, um die Dauerhaftigkeit auch langfristig sicher zu stellen. Durch die Fassadenbekleidung verdeckte Stützen, Deckenränder und Wandriegel am Hauptgebäude Die Bauteile weisen durchwegs eine Karbonatisierung auf, die die Ebene der äußeren Bewehrung bereits überschritten hat. Die Betonstahlkorrosion hat eingesetzt. In Bereichen mit nestrigem oder haufwerksporigem Betongefüge ist die Betonstahlkorrosion fortgeschritten, mit beginnender Verminderung der Querschnitte. Aussparungen in Höhe Decke über 4. OG aus der Zeit der Errichtungen des Gebäudes weisen besonders stark korrodierte Bewehrung auf. Um die Dauerhaftigkeit der Bauteile zu gewährleisten, ist eine grundhafte und ordnungsgemäße Betoninstandsetzung erforderlich, mit Freilegen und Entrosten aller Stäbe und Bügel, Bewehrungsersatz nach Erfordernis, sowie mit einer Reprofilierung mit Spritzmörtel, z.t. mehrlagig.

5 5/55 Im Hinblick auf die vorgesehenen, zeitlich und technisch unterschiedlichen Instandsetzungsmaßnahmen an Fassaden und Fenstern der Teilbauwerke ist aus wirtschaftlichen Gründen folgende, gestaffelte Vorgehensweise zu empfehlen: Hauptgebäude: Insbesondere die durch die vorgesehene Fassadenbekleidung künftig verdeckten Stützen, Deckenränder und Wandriegel am Hauptgebäude bedürfen einer grundhaften Betoninstandsetzung nach RiLi SIB und DIN EN Diese muss aus technischen Gründen vor der Erneuerung der Fassadenbekleidung im Jahr 2016 erfolgen. Auch die sichtbar verbleibenden und mit einem Schutzanstrich versehenen Riegel, Stützen und Lisenen im Bereich der beiden Treppenhäuser des Hauptgebäudes bedürfen einer grundhaften Betoninstandsetzung nach RiLi SIB und DIN EN Diese sollte aus wirtschaftlichen Gründen vor der Erneuerung der Fassadenbekleidung im Jahr 2016 erfolgen. Verbindungsbau und Nebengebäude Die Bekleidung der Fassaden von Verbindungsbau und Nebengebäude wird nach Auskunft der Bauerschaft lediglich instand gesetzt. Für einen späteren Zeitraum, jedenfalls nach 2020, ist die Erneuerung der Fensteranlagen vorgesehen. Die Riegel, Stützen und Lisenen im Bereich von Verbindungsbau und Nebengebäude = Flügel Nord bedürfen ebenfalls einer grundhaften Betoninstandsetzung nach RiLi SIB und DIN EN Diese kann aus wirtschaftlichen Erwägungen hinausgezögert werden und z.b. während der Gerüststellung für die vorgesehene Erneuerung der Fensteranlagen erfolgen. Die festgestellten Rissbildungen an den Oberflächen von Riegeln, Stützen und Lisenen könnten bis dahin durch eine Risse füllende Beschichtung auf kostengünstige Weise vorübergehend unschädlich gemacht werden.

6 6/55 2 Grundlagen 2.1 Ortstermine ; Untersuchung vor Ort, Teilnehmer: Frau Rauch, Kreisverwaltung Kaiserslautern, (zeitweise) Frau Kraus, Kreisverwaltung Kaiserslautern, (zeitweise) Herr Podlech, LGA, Herr Dobler, LGA ; Untersuchung vor Ort, Teilnehmer: Frau Rauch, Kreisverwaltung Kaiserslautern, (zeitweise) Herr Schliwa Ingenieurgesellschaft BORAPA, (zeitweise) Herr Podlech, LGA, Herr Dobler, LGA ; Untersuchung vor Ort, Teilnehmer: Frau Rauch, Kreisverwaltung Kaiserslautern, (zeitweise) Herr Podlech, LGA ; Untersuchung vor Ort, Teilnehmer: Frau Rauch, Kreisverwaltung Kaiserslautern, (zeitweise) Herr Podlech, LGA. 2.2 Zur Verfügung gestellte Unterlagen Landkreis Kaiserslautern: Ansichten und Grundrisse des Objekts, Pläne in digitalen Kopien 2.3 Technische Regelwerke, Literatur Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb): Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, (Instandsetzungs-Richtlinie), Ausgabe 2001, Stand 2007; In der Instandsetzungs-Richtlinie sind folgende Instandsetzungsprinzipien vorgegeben und beschrieben: Korrosionsschutz durch Wiederherstellung des alkalischen Milieus (Instandsetzungsprinzip R) Korrosionsschutz durch Begrenzung des Wassergehaltes im Beton (Instandsetzungsprinzip W) Korrosionsschutz durch Beschichtung der Bewehrung (Instandsetzungsprinzip C) Kathodischer Korrosionsschutz (Instandsetzungsprinzip K) Durch gezielte Beaufschlagung der Bewehrung mit Fremdstrom über Inertanoden oder die Anordnung von Opferanoden wird erreicht, dass die gesamte Bewehrung kathodisch wirkt und ihre Korrosion auf diese Weise verhindert wird. Dieses Verfahren muss aus technischen und gestalterischen Gründen von vorherein ausgeschlossen werden.

7 7/55 Erläuterungen als Auszüge aus der Instandsetzungsrichtlinie: Erläuterungen zu Instandsetzungsprinzip R Grundsatzlösung R1: Realkalisierung durch flächigen Auftrag von alkalischem Beton bzw. Mörtel Bei diesem Verfahren ist die Schutzwirkung dadurch herzustellen, dass über die auszubessernden Bereiche und die gesamte Betonoberfläche eine Beschichtung aus zementgebundenem Beton oder Mörtel aufgebracht wird. Die Beschichtung kann sowohl auf die ursprüngliche Betonoberfläche als auch auf großflächig abgetragene Bereiche aufgebracht werden.... Der Beton muss nur so weit abgetragen werden, wie er infolge Korrosion der Bewehrung gerissen bzw. gelockert ist. Der neben dem Betonstabstahl zu entfernende Altbeton soll ein hohlstellenfreies Einbringen des Instandsetzungsmörtels bzw. -betons ermöglichen. Das Verfahren darf nur angewandt werden, wenn die mittlere Karbonatisierungstiefe um nicht mehr als 20 mm hinter die Bewehrung vorgedrungen ist. In Bereichen, in denen die mittlere Karbonatisierungstiefe um mehr als 20 mm hinter die oberflächennächste Bewehrungslage vorgedrungen ist, ist der Beton bis zur Oberfläche der äußeren Bewehrungslage zu entfernen. Die Bewehrung ist von Rostprodukten zu befreien. Grundsatzlösung R2: örtliche Ausbesserung mit alkalischem Beton bzw. Mörtel Bei diesem Verfahren wird eine Ausbesserung nur lokal vorgenommen. Es kommt in erster Linie zur Anwendung, wenn in örtlich eng begrenzten Bereichen Korrosion aufgetreten ist, z. B. bei nur örtlich großen Karbonatisierungstiefen bzw. kleinen Betondeckungen. Der Stahl neben der örtlichen Korrosionsstelle, der im karbonatisierten Bereich liegt, muss unabhängig von seinem Korrosionszustand freigelegt werden. Der Instandsetzungsmörtel bzw. -beton muss eine ausreichende Alkalität aufweisen sowie ausreichend dicht und dick sein, um eine dauerhafte Repassivierung sicherzustellen. In der Regel ist zur Verbesserung des Karbonatisierungswiderstandes die gesamte Betonoberfläche zu beschichten. Die begrenzte Dauerhaftigkeit dieser Maßnahme ist im Instandhaltungsplan zu berücksichtigen.... Das Verfahren R2 darf nur angewandt werden, wenn die Betondeckung nach der Instandsetzung mindestens 10 mm ist. Bei kleineren Betondeckungen ist die GrundsatzIösung C anzuwenden.... Erläuterungen zu Instandsetzungsprinzip W Bei diesem Verfahren werden die Absenkung und Vergleichmäßigung des Wassergehaltes und damit verbunden die weitgehende Unterdrückung des elektrolytischen Teilprozesses bei der Korrosion der Bewehrung ausgenutzt. Gesicherte Grenzwerte eines kritischen Wassergehaltes im Beton können zwar derzeit nicht angegeben werden; aufgrund der praktischen Erfahrung darf jedoch angenommen werden, dass weitere Korrosionsschäden nicht auftreten, wenn die Wasseraufnahme des Betons über die Betonoberfläche durch geeignete Oberflächenschutzmaßnahmen weitgehend verhindert wird und eine Wasseraufnahme von anderen Quellen (z. B. aufsteigende Bodenfeuchte, Wasserdampfdiffusion aus Innenräumen) ausgeschlossen ist. Der Beton ist im Bereich von Fehlstellen und darüber hinaus bis zum korrosionsfreien Bereich des Stahles zu entfernen. Wenn Korrosion nur an der der Betonoberfläche zugewandten Umfangshälfte der Bewehrung aufgetreten ist, braucht der Altbeton nur seitlich in ausreichendem Umfang entfernt zu werden. Ist der Stahlstab weiter korrodiert, ist auch hinter ihm der Altbeton zu entfernen.

8 8/55 Erläuterungen zum Instandsetzungsprinzip C Wenn der Instandsetzungsmörtel bzw. beton bei dem Prinzip R keine dauerhafte Repassivierung sicherstellen kann oder wenn bei der Grundsatzlösung R2 die Betondeckung nach der Instandsetzung kleiner als 10 mm ist oder wenn das Prinzip W nicht gegeben oder anwendbar ist, muss die Bewehrung in all jenen Bereichen, die während der vorgesehenen Restnutzungsdauer depassiviert werden können, dauerhaft vor Korrosion nach den Prinzipien des Stahlbaues (Freilegen und Auftrag von Korrosionsschutz auf die Bewehrung, Anm. LGA) geschützt werden. Hinweis: Bei der Festlegung des Betonausbruches sind grundsätzlich die Auswirkungen auf die Tragfähigkeit zu beachten.

9 9/55 3 Feststellungen/ Befunde mit Beurteilung, gutachtliche Stellungnahme und Empfehlungen 3.1 Allgemeines, Konstruktion Das Anwesen wurde um das Jahr 1960 in Stahlbeton- Skelettbauweise errichtet. Es steht inzwischen unter Denkmalschutz. Unterlagen über die damals verwendeten Baustoffe standen während der Untersuchungen nur z.t. zur Verfügung. Die nachfolgenden Befunde wurden in Form von Stichproben erhoben. Das Bauwerk besteht aus dem Hauptgebäude und dem Flügel Nord sowie dem Verbindungsbau, der die beiden o.g. Teilbauwerke miteinander verbindet, s. nachf. Grundriss, Bild 1. Bild 1, Grundriss Amtsgebäude N

10 10/ Auskragende Dachtragwerke Das Bauwerk ist als Stahlbeton- Skelettbau ausgeführt worden. Die Geschossdecken, die Stützen in den Längsseiten und die Giebelwände bestehen aus Stahlbeton. Die Decke über 5. OG sowie das Dach über 6. OG des Hauptgebäudes haben Dachtragwerke mit umlaufenden Kragarmen aus Stahlbeton erhalten. Die Decke über 2. OG des Flügels Nord hat ebenfalls ein Dachtragwerk mit umlaufenden Kragarmen aus Stahlbeton erhalten, Bild 2. Bild 2, Ansicht West, ohne Maßstab Hauptgebäude Nebengebäude = Flügel Nord Verbindungsbau

11 11/ Kragarme des Dachs über 6. OG Konstruktion: Das 6. OG ist ein Staffelgeschoss. Die Dachdecke über dem 6. OG ist eine Rippendecke mit einer Stützweite von ca. 8,10 m. An allen vier Seiten wurde das Dach durch Kragarme über die Außenwände hinaus verlängert. Die Kragarme sind flach geneigte Platten aus Ortbeton, mit Einspannung in einem Unterzug aus Ortbeton, Unterzug mit Rückverankerung in der Dachdecke über dem 6. OG, Bild 3. Dachdecke und Kragarme sind nicht niveaugleich ausgeführt, sie sind zudem durch die Aussparung für eine vormals vorhandene Entwässerungsrinne voneinander abgesetzt. In diesem Bereich befindet sich auch die statisch maßgebliche Stütz- bzw. Einspannbewehrung. Die Kragarme Nord bzw. Süd sind baugleich ausgeführt, Abmessungen und Bewehrung s. Bild 3. An den vier Außenecken wurden Dehnungsfugen ausgebildet. Diese verlaufen nach Art von Gehrungen schräg von den Außenecken in Richtung auf die Gebäudeecken des 6. OG zu. Bild 3: Schnitt durch Kragarm Süd Vorgaben in den zur Verfügung gestellten Schal- und Bewehrungsplänen: Bewehrung nur an der Oberseite der Kragarme, in Spannrichtung der Kragarme als Stützbewehrung aus Stäben Ø 14 mm, e = 20 cm, s.o., Bild 3, Pos. 12, mit Endhaken am äußeren Rand der Kragplatte sowie mit angearbeitetem zweischnittigem Bügel für die Einspannung im Unterzug, mit zwei Stäben Ø 12 mm am äußeren Plattenrand als Ringbewehrung, mit Verteilerstäben Ø 12 mm, e = 20 cm quer zur Spannrichtung. An der Unterseite der Kragarme ist keine Bewehrung vorgesehen.

12 12/55 Die Kragarme Ost bzw. West sind ebenfalls baugleich ausgeführt, sie unterscheiden sich in Abmessungen und Bewehrung von den Kragarmen Nord bzw. Süd, s. Bild 4. Bild 4: Schnitt durch Kragarm Ost Abmessungen: Freie Kraglänge der Kragarme ca. 2,70 m, Dicke der Kragplatte außen ca. 10 cm, im Bereich der Einspannung ca. 16 cm. Vorgaben in den zur Verfügung gestellten Schal- und Bewehrungsplänen: Bewehrung an der Oberseite in Spannrichtung der Kragarme als Stützbewehrung aus Stäben Ø 16 mm Pos. 2, Stäbe Ø 16 mm mit Endhaken ca. 1,18 m vor äußerem Rand der Kragplatte, mit angearbeitetem zweischnittigem Bügel für die Einspannung im Unterzug, e = 30 cm, Pos. 3, Stäbe Ø 16 mm mit Endhaken am äußeren Rand der Kragplatte, mit angearbeitetem einschnittigem Bügel für die Einspannung im Unterzug, e = 30 cm, mit zwei Stäben Ø 12 mm am äußeren Plattenrand als Ringbewehrung, mit Verteilerstäben Ø 12 mm, e = 15 cm quer zur Spannrichtung. An der Unterseite der Kragarme ist keine Bewehrung vorgesehen. Einschränkungen bei der Untersuchung am : Die Untersuchung am konnte wegen winterlicher Witterung nur an der Unterseite der Kragarme vorgenommen werden. Die Untersuchung an der Oberseite konnte am nachgeholt werden.

13 13/55 Untersuchungsstelle 1, Kragarm West, Bereich Ecke Süd-West: Bewehrung in Spannrichtung der Kragarme als Stützbewehrung an der Oberseite der Kragarme aus Stäben Ø 16 mm, als Rundstahl mit zwei verwundenen Längsrippen (Torstahl). Die Betondeckung der Endhaken der Stützbewehrung (Pos. 3) ist an der Plattenunterseite nahe Null, stellenweise liegen die Enden der Endhaken frei, Bild 5. Die an der Unterseite der Platte mit dem Bewehrungssuchgerät gemessene Betondeckung c der Stäbe der Stützbewehrung (Pos. 3) liegt in der Größenordnung von rund c = 45 mm./. 58 mm, Bild 6. Bild 5 Endhaken ohne Betondeckung, mit Korrosion Bild 6 Die freiliegenden Stabenden bzw. Endhaken sind fortgeschritten korrodiert, stellenweise mit beginnender Blattrostbildung, jedoch ohne nennenswerte Verminderung der Querschnitte. Die Karbonatisierung ist im Bereich des Endhakens bis zu einer Tiefe von ca. 25 mm vorgedrungen. Hinweis: Verteilerstab und Stützbewehrung wurden erst nach dem Besprühen mit Phenolphthaleinlösung freigelegt, daher ist in Bild 6 hier keine Verfärbung des Betons erkennbar. Der umgebende Beton ist jedoch nicht karbonatisiert.

14 14/55 Verteilerstab Ø 12 mm mit Betondeckung in der Größenordnung von c = 31 mm./. 41 mm, freigelegter Stab der Stützbewehrung (Pos. 3) mit c = 65 mm, die Staboberflächen von Verteilerstab Ø 12 mm und Stützbewehrung Ø 16 mm haben z.t. noch eine bläuliche Walzhaut und weisen kaum Korrosion auf, Bild 7. Bild 7 Pos 3 Stützbewehrung Ø 16 mm Pos 12 Endhaken Verteilerstab Ø 12 mm Untersuchungsstelle 2, Kragarm West, Bereich Gehrung/ Dehnungsfuge Ecke Nord-West: Die Dehnungsfuge Ecke Nord-West ist in der Vergangenheit häufig durchfeuchtet worden, daher mit weißlichen Aussinterungen an den Unterkanten der Fugenflanken. Verteiler- Bewehrung quer zur Spannrichtung der Kragarme aus Torstahl Ø 12 mm mit Endhaken im Bereich der Betonierfuge, Betondeckung über Endhaken zwischen 4 mm und 12 mm, Bild 8, 9. Karbonatisierungstiefe ca. 25 mm. Endhaken mit korrodierter Oberfläche, ohne Verminderung des Querschnitts. Bild 8 Bild 9

15 15/55 Untersuchungsstelle 3, Kragarm Ost, ca. 3 m nördlich der Ecke Süd- Ost: Verteilerstab Ø 12 mm mit Betondeckung in der Größenordnung von c = 39./. 41 mm, Bild 10. Stützbewehrung (Pos. 3) aus Stab Ø 16 mm mit c = 56 mm, Stäbe der Stützbewehrung in der Nähe der Dehnungsfuge gefächert, dadurch ergeben sich von der Hauswand in Richtung Kante des Kragarms zunehmende Stababstände von 20 cm bis zu 33 cm. Die Karbonatisierungstiefe beträgt ca. 40 mm, Bild 11. Staboberflächen der Bewehrung (Pos. 3) z.t. mit Walzhaut, z.t. mit korrodierter Oberfläche. Bild 10 Bild 11 Verteilerstab Ø 12 mm Pos 3 Stützbewehrung Ø 16 mm Untersuchungsstelle 4, Kragarm Nord, ca. 1 m westlich der Ecke Nord- Ost: Stab Ø 14 mm annähernd parallel zur Dehnungsfuge, Betondeckung in der Größenordnung von ca. c = 28 mm, die Karbonatisierungstiefe beträgt ca. 24 mm, Bild 12, 13. Staboberfläche der Bewehrung z.t. mit korrodierter Oberfläche. Bild 12 Bild 13 Dehnungsfuge in Ecke N-O

16 16/55 Untersuchungen der Einspannung an der Kragarmoberseite, Untersuchungsstellen Nr. 1E 6E Angetroffener Schichtenaufbau, von oben nach unten: Bereich Kragarm: Dachabdichtung aus Kunststoffbahn, einlagig; Dachabdichtung aus Bitumenteerpappe mit Glasfaservlieseinlage, mehrlagig, Wärmedämmung aus Polystyrol- Hartschaumplatten, Dicke ca. 4 cm, Dachabdichtung aus Bitumenteerpappe mit Glasfaservlieseinlage, mehrlagig, Wärmedämmung aus Polystyrol- Hartschaumplatten, Dicke ca. 10 cm, Dampfsperre aus Bitumendachbahn mit Aluminiumbandeinlage, Bitumenvoranstrich, Kragarm aus Stahlbeton. Bereich Gebäudekern: Dachabdichtung aus Kunststoffbahn, einlagig; Dachabdichtung aus Bitumenteerpappe mit Glasfaservlieseinlage, mehrlagig, Wärmedämmung aus PU-Extruderschaumplatten, Dicke ca. 4 cm, Dachabdichtung aus Bitumenteerpappe mit Glasfaservlieseinlage, mehrlagig, Dampfsperre aus Bitumendachbahn mit Aluminiumbandeinlage, Bitumenvoranstrich, Zementestrich, Dicke ca. 4 cm, Rippendecke aus Stahlbeton. Abdichtung, Befunde: Alle Baustoffe und Bauteile im Bereich der Öffnungsstellen von 1E bis 4E staubtrocken, ohne Hinweise auf eingedrungene Feuchtigkeit. Baustoffe und Bauteile im Bereich der Öffnungsstellen von 5E und 6E z.t. nass, mit Wasserfilm unter der Kunststoffbahn bzw. auf der ersten Lage Bitumenteerpappe, mit Wasserfilm an der Unterseite der 10 cm-ps-platten bzw. auf der Dampfsperre, Bild D1 Bild D2 Bild D1 Bild D2

17 17/55 Bewehrung und Betondeckung, Befunde an der Kragarmoberseite, Untersuchungsstellen Nr. 1E 6E Bewehrung in Spannrichtung der Kragarme als Stützbewehrung an der Oberseite der Kragarme, Kragarme Ost und West mit Stäben Ø 16 mm, als Rundstahl mit zwei verwundenen Längsrippen (Torstahl), Kragarme Nord und Süd mit Stäben Ø 14 mm, als Rundstahl mit zwei verwundenen Längsrippen (Torstahl). Rinne mit Mörtel ausgespachtelt und mit Flüssigbitumen angedichtet. Prinzipskizze 1: Ortslage der Untersuchungsstellen 1E bis 6E; Lage der ehemaligen Rinne gestrichelt. 6E 5E 4E N 3E 1E 2E Bild 1E-1: Abdichtung entfernt Bild 1E-2: Dampfsperre geöffnet Bild 1E-3: Karbonatisierung bis ca. 5 mm Tiefe Bild 1E-4: Betonstahl ohne Korrosion

18 18/55 Bild 2E-1: Stab punktuell angerostet Bild 2E-2: Beton war z.t. mit Mörtel ergänzt Bild 3E-1: Betonstahl mit Flugrost Bild 4E-1: Betonstahl mit Flugrost Bild 5E-1: Beton bei Gehrung trocken Bild 6E-1: Betonstahl mit Flugrost Untersuchungsstelle Betondeckung c in (mm) Bewehrung Betonstahlkorrosion Karbonatisierungstiefe k in (mm) 1E 25 BSt IIIb, Ø 16 mm Ohne 5 2E 13 BSt IIIb, Ø 14 mm punktuell angerostet 5 3E 26 BSt IIIb, Ø 14 mm Flugrost 15 4E 25 BSt IIIb, Ø 14 mm Flugrost 5 5E 45 Nicht freigelegt Nicht untersucht 5 / 12 6E 38 BSt IIIb, Ø 14 mm Flugrost 11

19 19/55 Beurteilung der Bauteile aus Stahlbeton an der Untersicht von Kragarmen über 6. OG: Grundlage: Untersuchungen der Kragarmunterseite an den Untersuchungsstellen Nr. 1 4, sowie Untersuchungen der Einspannung an der Kragarmoberseite an den Untersuchungsstellen Nr. 1E 6E. Nachfolgend werden im Hinblick auf Korrosion folgende Unterscheidungen getroffen: Flugrost: Korrosion, die schon vor Einbau auf der Oberfläche der Bewehrung entstanden war. Angerostet: Korrosion, die im eingebauten Zustand auf der Oberfläche der Bewehrung entstanden ist. Die freigelegte Bewehrung im Bereich der Einspannung der Kragarme war an der Untersuchungsstelle 2E angerostet. Die angetroffene Korrosion ist erkennbar auf eine Reparatur der Betonkante über der Rinne mit Mörtel zurückzuführen. Der Mörtel weist keine ausreichende Alkalität auf, der passivierende Korrosionsschutz war an dieser Stelle nicht gegeben. In den übrigen Bereichen waren die Staboberflächen ohne Korrosion oder mit Flugrost. Die Karbonatisierungstiefe an der Oberseite der Einspannung der Kragarme ist, gemessen am Alter der Bauteile, mit Werten von 5 mm bis max. 15 mm eher gering. Die Karbonatisierung ist an der frei bewitterten Unterseite der Kragarme erwartungsgemäß weit fortgeschritten und hat häufig Tiefen in einer Größenordnung von rund 25 mm erreicht, an einer Untersuchungsstelle erreicht sie eine Tiefe von bis zu 40 mm. Die Stäbe der Einspann- und Stützbewehrung liegen damit zumeist noch im alkalischen Milieu. Die Verteilerstäbe liegen mit Messwerten der Betondeckung in der Größenordnung von rund 30 mm häufig bereits im karbonatisierten Beton, ebenso einzelne Stäbe der Stützbewehrung. Der passivierende Korrosionsschutz der Bewehrung ist daher teilweise nicht mehr gegeben. Die Standsicherheit ist aufgrund der o.g. Befunde nicht beeinträchtigt, die Verkehrssicherheit ist gegeben. Die Dauerhaftigkeit ist beeinträchtigt. Die Karbonatisierung ist an der frei bewitterten Unterseite der Kragarme erwartungsgemäß weit fortgeschritten und hat häufig Tiefen in einer Größenordnung von rund 25 mm erreicht, an einer Untersuchungsstelle erreicht sie eine Tiefe von bis zu 40 mm. Die Stäbe der Einspann- und Stützbewehrung liegen damit zumeist noch im alkalischen Milieu. Die Verteilerstäbe liegen mit Messwerten der Betondeckung in der Größenordnung von rund 30 mm häufig bereits im karbonatisierten Beton, ebenso einzelne Stäbe der Stützbewehrung. Der passivierende Korrosionsschutz der Bewehrung ist daher teilweise nicht mehr gegeben. Die Standsicherheit ist aufgrund der o.g. Befunde nicht beeinträchtigt, die Verkehrssicherheit ist gegeben. Die Dauerhaftigkeit ist beeinträchtigt. Die vorhandene Bewehrung entspricht im Wesentlichen den Vorgaben in den zur Verfügung gestellten Plänen. Alle Stäbe der angetroffenen Bewehrung bestehen aus sog. Torstahl. Dabei handelt es sich um einen durch Recken und Tordieren verfestigten Betonstahl, der ab etwa 1938 bis etwa 1959 hergestellt wurde. Er entsprach hinsichtlich seiner mechanischen Eigenschaften zu Beginn des Herstellungszeitraums in etwa einem Betonstahl der damaligen Gruppe IIb (σ s 360 N/mm²). Gegen Ende des Herstellungszeitraums wurde Torstahl Betonstabstahl der Gruppe IIIb zugeordnet, (σ s 420 N/mm²). Der Betonstahl ist nicht korrosionsbeständig.

20 20/55 Stellungnahme und Empfehlung: Der bauliche Zustand der oberen Bewehrung im Bereich der Einspannung der Kragarme ist in Form von 6 Stichproben untersucht worden. Hinweise auf Beeinträchtigungen der Standsicherheit wurden dort nicht festgestellt. Die Dauerhaftigkeit ist demnach durch die eher gering fortgeschrittene Karbonatisierung nur geringfügig beeinträchtigt. Unter der Voraussetzung, dass Dampfsperren und Abdichtung funktionstüchtig sind, besteht derzeit in Bezug auf die Oberseiten der Kragarme kein Handlungsbedarf. Aufgrund der fortschreitenden Karbonatisierung der Betondeckung vermindert sich der passivierende Korrosionsschutz der Bewehrung. Aufgrund dessen ist an der Unterseite der Kragarme stellenweise mit Betonstahlkorrosion durch Luftsauerstoff und Luftfeuchte zu rechnen. Obwohl die Karbonatisierungsfront z.t. bereits deutlich hinter der Ebene der vorhandenen Bewehrung liegt, ist es bislang nur in sehr geringem Maße zu Blattrostbildung und zum Abdrücken der Betondeckung gekommen. Demnach hat sich der vorhandene Betonstahl unter den angetroffenen Bedingungen als vergleichsweise korrosionsträge erwiesen. Dieses Korrosionsverhalten ist günstig, aber nicht vorhersehbar. Die für den Schutz der Bewehrung notwendige Realkalisierung des Betons nach Instandsetzungsprinzip R, s. Abschn. 2, würde umfangreiche Maßnahmen der Betoninstandsetzung erfordern. Insbesondere die Beschichtung der Untersichten der Kragarme aus Stahlbeton mit alkalischem Spritzmörtel würde bei einer notwendigen Schichtdicke von ca. 2 cm eine Erhöhung des Eigengewichts der Kragarme um ca. 0,5 kn/m² bewirken. Ein Nachweis der Standsicherheit unter dieser Lasterhöhung könnte nur mit großem Aufwand und konstruktiven Zusatzmaßnahmen erfolgen. Damit scheidet Instandsetzungsprinzip R an der Unterseite der Kragarme aus Gründen der Standsicherheit und der Wirtschaftlichkeit aus. Ähnliches gilt sinngemäß für die Instandsetzungsprinzipien W und C. Bereits die Vorbereitung des Betons wäre so tiefgreifend, dass die Substanz der Kragame erheblich beeinträchtigt würde. Damit scheiden Instandsetzungsprinzipien W und C für eine großflächige Instandsetzung aus. Der Anteil von Schadstellen mit freiliegender Bewehrung, abgedrückter Betondeckung oder Rissbildung durch Korrosionsprodukte an der Gesamtfläche der Untersichten der Kragarme ist vergleichsweise gering und betrifft vor allem den Rand West des Kragarms West. Die übrigen Flächen sind gekennzeichnet durch fortgeschrittene Karbonatisierung und stellenweise Korrosionsansätze auf den Oberflächen der Bewehrung. Um der Entstehung von größeren Betonschäden sowie der Betonstahlkorrosion an der Einspannbewehrung von der Unterseite her vorzubeugen, wird mit Rücksicht auf die Belange der Wirtschaftlichkeit und des bestehenden Denkmalschutzes eine besondere Betonschutzmaßnahme empfohlen: Schadstellen mit freiliegender Bewehrung, abgedrückter Betondeckung oder Rissbildung durch Korrosionsprodukte sind fachgerecht nach Instandsetzungsprinzip C instand zu setzen. Die übrigen Sichtbetonflächen werden - abweichend von den Vorgaben der Instandsetzungsrichtlinie - lediglich vor Durchfeuchtung geschützt, um den Wasserhaushalt im Beton zu beeinflussen und dadurch der Betonstahlkorrosion entgegen zu wirken, alternativ durch: Reinigen und Hydrophobieren der Betonoberflächen, Strahlen und Beschichten der Betonoberflächen.

21 21/55 Reinigen und Hydrophobieren der Betonoberflächen: Ziel: Vorteile: Nachteile: Regulierung des Wasserhaushalts. Nahezu unsichtbare Schutzmaßnahme, geringer Kostenaufwand. Hydrophobierungen wirken nur gegen Wasser in flüssiger Form, nicht aber gegen Wasserdampf. Daher ist die Schutzwirkung durch Regulierung des Wasserhaushalts geringer als bei einer Beschichtung. Hydrophobierungen müssen je nach Wirkstoff und Auftrag nach zwei bis fünf Jahren erneuert werden. Strahlen und Beschichten der Betonoberflächen. Ziel: Vorteil: Regulierung des Wasserhaushalts. Vergleichsweise hohe Schutzwirkung; Beschichtungen wirken sowohl gegen Wasser in flüssiger Form als auch gegen Wasserdampf. Nachteile: Kostenintensiv durch mehrere Arbeitsgänge, bestehend aus Hochdruckstrahlen (ca. 350 bar), Auftrag einer Kratzspachtelung, Auftrag von Betonschutzanstrichen; Veränderung der Oberflächenstruktur der Sichtbetonbauteile. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile wird für die Kragarme des Daches über 6. OG die Alternative Reinigen und Hydrophobieren der Betonoberflächen empfohlen, Begründung: Die Flächen sind ohne Einrüstung zu erreichen, einer Erneuerung der Hydrophobierung nach zwei bis drei Jahren stehen demnach keine Hindernisse entgegen.

22 22/ Auskragendes Dach über 5. OG Konstruktion: Das 5. OG ist ein Vollgeschoss. Die Geschossdecke über 5. OG ist eine Rippendecke, sie dient z.t. als Dachterrasse für das 6. OG. Die Dachterrasse wird durch einen Randüberzug aus Stahlbeton eigefasst. Die Kragarme, in den Schalund Bewehrungsplänen als Gesimse bezeichnet, sind flach geneigte Platten aus Ortbeton mit Einspannung in dem o.g. Randüberzug, Bild 14. Freie Kraglänge der Kragarme ca. 1,42 m, Dicke der Kragplatte durchwegs ca. 12 cm, Höhe Randüberzug ca. 37 cm + 23 cm + 32,5 cm = 92,5 cm. Bild 14 Auszüge aus dem Bewehrungsplan Pos. (17) Pos. (16) Bodenbelag Randüberzug Vorgaben in den zur Verfügung gestellten Schal- und Bewehrungsplänen: Bewehrung in Spannrichtung der Kragarme als Stütz- und Einspannbewehrung an der Oberseite der Kragarme aus 2 Stäben Ø 8 mm (Pos Pos 17), Pos 16 mit Endhaken am äußeren Rand der Kragplatte, vorgesehener Stababstand e = 20 cm, Pos 17 mit Endhaken etwa in der Mitte der Kraglänge, festgestellter Stababstand e = 20 cm, mit zwei Stäben Ø 12 mm am äußeren Plattenrand als Ringbewehrung, mit Verteilerstäben Ø 7 mm, e = 20 cm, quer zur Spannrichtung.

23 23/55 Befunde: Untersuchungsstelle 1, Kragarm West, Bereich ca. 3,0 m 4,0 m vor Ecke Nord-West: Dacheindeckung aus doppelt gefalzten Kupferblechen, Falze stehend, an den Rändern als liegende Falze, Blech in den liegenden Falzen z.t. rissig, Tüllen für die Anschlüsse der Kupferbleche an die Geländerpfosten häufig abgerissen und undicht, Bild 15, 16. Bild 15 Bild 16 Ca. 3 m südlich der Ecke Nord-West wurde die Kupferbahn demontiert. Die Befestigung der Kupferbahnen war mit Haften erfolgt. Diese sind mit Kupfernägeln an drei Dachlatten befestigt, welche in die Oberseite der Kragarme einbetoniert worden waren, s.o. gelbe Markierungen in Bild 15. Abdichtung auf der Oberseite der Kragarme aus einer Lage Teerpappe auf teerhaltigem Voranstrich, die Teerpappe ist stellenweise wellig und brüchig. Dachlatte im Bereich Gesims mit Wasser gesättigt, durch Fäule entfestigt, Bild 17. Beton im Bereich Innenkante Gesims nass, mürbe und brüchig, er lässt sich ohne größeren Aufwand bis zur Bewehrung abtragen, Bild 18. Bild 17 Bild 18

24 24/55 Bewehrung in Spannrichtung der Kragarme (= Einspann- und Stützbewehrung) an der Oberseite der Kragarme aus Stäben Ø 8 mm, Torstahl. Bögen der Einspannbewehrung an der Innenkante des Randüberzugs häufig korrodiert, mit erheblicher Verminderung des Querschnitts von ursprünglich Ø 8 mm auf einen Restquerschnitt mit ca. 6 mm Dicke, Bild 19, 20. Bewehrung parallel zur Oberkante des Randüberzugs als Verteilerstab, 1 Stab Ø 7 mm, Torstahl, Verteilerstab stellenweise korrodiert, mit erheblicher Verminderung des Querschnitts von Ø 7 mm auf einen Restquerschnitt mit ca. 4 mm Dicke, Bild 19, 20. Bild 19 Bild 20 Pos 17 Einspann- und Stützbewehrung Ø 8 mm Verteilerstab Ø 7 mm Geländerpfostenfüße aus Walzstahl als Vierkantstab, in Gesims einbetoniert, in Untersuchungsstelle 1 mit fortgeschrittener Korrosion, Blattrostbildung und beginnender Querschnittverminderung. Mehrere der Geländerpfostenfüße abseits der Untersuchungsstelle 1 ebenfalls mit abgerissenen Tüllen, z.t. mit Notabdichtung aus Klebeband, Vierkantstäbe mit fortgeschrittener Korrosion, Blattrostbildung und beginnender Querschnittverminderung. Karbonatisierungstiefe an der Unterseite der Kragplatte bis ca. 28 mm, Karbonatisierungstiefe an der Außenseite des Überzugs bis ca. 20 mm. Unterseite des Kragarms Im Bereich unterhalb der Untersuchungsstelle 1 bzw. ca. 2,9 m südlich der Ecke NW ausgeprägte Aussinterungen. Weitere ähnliche Aussinterungen unterhalb von Kragarm West befinden sich in folgenden Bereichen: ca. 4,0 m südlich der Ecke NW, ca. 5,46 m südlich der Ecke NW, Betonierfuge im Kragarm, Trennriss im Überzug mit Rw ca. 0,35 mm, ca. 8,25 m südlich der Ecke NW, Trennriss im Überzug mit Rw ca. 0,3 mm, ca. 10,9 m südlich der Ecke NW, Betonierfuge im Kragarm, Trennriss im Überzug mit Rw ca. 0,3 mm, ca. 12,7 m südlich der Ecke NW. In den o.g. Bereichen finden sich an der Oberseite der Dacheindeckung ebenfalls Schäden an liegenden Falzen und Tüllen sowie fortgeschrittene Korrosion an den Geländerpfostenfüßen.

25 25/55 Beurteilung zu Kragarm West: Der Beton an der Oberkante des Gesimses ist erkennbar durch wiederkehrende Frosteinwirkung entfestigt. Die anhaltende Feuchtigkeit hat zu Betonstahlkorrosion mit fortgeschrittener Querschnittverminderung an Teilen der Einspannbewehrung geführt. Die Standsicherheit des Kragarms ist deshalb beeinträchtigt. Die Verkehrssicherheit ist durch die fortgeschrittene Korrosion der Geländerpfostenfüße beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit der gesamten Konstruktion ist erheblich beeinträchtigt. Gutachtliche Stellungnahme und Empfehlungen: Oberseite und Einspannung: Ursachen der Korrosionsschäden an der Einspannbewehrung sind Undichtigkeiten der Dacheindeckung im Bereich liegender Falze und insbesondere der Tüllen an den Geländerpfosten s.o., sowie die inzwischen brüchig und unterläufig gewordenen Abdichtung aus Teerpappe. Die einbetonierten Dachlatten speichern die eingedrungene Nässe. Beim Quellen des Holzes sind Rissbildungen im umgebenden Beton entstanden, die die Durchfeuchtung des Betons und das Entstehen von Frostschäden bei entsprechender Witterung begünstigt haben. Die dadurch anhaltende Feuchtigkeit hat schließlich zu Betonstahlkorrosion mit fortgeschrittener Querschnittverminderung geführt. Aufgrund der zahlreichen Schäden an den Metallteilen an der Oberseite sowie aufgrund der Aussinterungen an der Unterseite des Kragarms ist damit zu rechnen, dass ähnliche Schäden wie in Untersuchungsstelle 1 auch in den anderen Bereichen des Kragarms West anzutreffen sind. Aus diesem Grunde wird die Bewertung auf den gesamten Kragarm West ausgedehnt. S / V / D = 2 / 2 / 3. Die Instandsetzung ist kurzfristig und dringend erforderlich. Folgende Schritte sind zu planen und bis 2017 auszuführen: Abbruch und Rückbau von Geländern, Abbruch und Entsorgung der Dacheindeckung, der Abdichtung, sowie der einbetonierten Dachlatten, Abbruch von mürbem und entfestigtem Konstruktionsbeton bis hinter die Bewehrung und bis zu festem Betongefüge, Entrosten der vorhandenen Bewehrung, Überprüfung der verbleibenden Querschnitte, Einbau von Zulagebewehrung nach Maßgabe eines Tragwerksplaners oder Sachverständigen, Einbindung der Zulagebewehrung im Konstruktionsbeton mit Verbundankersystemen mit bauaufsichtlicher Zulassung, Einschalen der Gesimse, Reprofilierung der Ausbrüche und der Aussparungen für Dachlatten mit Betonersatz, Herstellung von Abdichtung und Eindeckung nach den derzeit gültigen technischen Regelwerken, Errichtung eines Geländers als Absturzsicherung, Geländerhöhe nach aktuellen Vorgaben in der Landesbauordnung, Verankerung mit Fußplatten an der Seitenfläche des Gesimses.

26 26/55 Unterseite und Ansicht des Randüberzugs: (vergl. Ausführungen zum Dach über 6. OG) Um der Entstehung von größeren Betonschäden vorzubeugen, wird mit Rücksicht auf die Belange der Wirtschaftlichkeit und des bestehenden Denkmalschutzes eine besondere Betonschutzmaßnahme empfohlen: Schadstellen mit freiliegender Bewehrung, abgedrückter Betondeckung oder Rissbildung durch Korrosionsprodukte sind fachgerecht nach Instandsetzungsprinzip C instand zu setzen. Die übrigen Sichtbetonflächen werden - abweichend von den Vorgaben der Instandsetzungsrichtlinie - lediglich vor Durchfeuchtung geschützt, um den Wasserhaushalt im Beton zu beeinflussen und dadurch der Betonstahlkorrosion entgegen zu wirken. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile, s. o., Kragarme des Daches über 6. OG, wird für die Kragarme des Daches über 5. OG die Alternative Strahlen und Beschichten der Betonoberflächen empfohlen, Begründung: Die Flächen sind nicht ohne Einrüstung zu erreichen. Der Alternative mit der längeren Schutzwirkung einer Beschichtung sollte deshalb der Vorzug gegeben werden.

27 27/55 Kragarm Nord Befunde: Untersuchungsstelle 2, Kragarm Nord, Bereich ca. 2,0 m ab Ecke Nord-West: Dacheindeckung aus doppelt gefalzten Kupferbahnen, Falze stehend, an den Rändern als liegende Falze, Blech in den liegenden Falzen z.t. rissig, Tüllen für die Anschlüsse der Bahnen an die Geländerpfosten häufig abgerissen und undicht. Dachabdichtung aus Teerpappe brüchig. Dachlatte im Bereich Gesims nass, Beton des Gesimses im Bereich der Dachlatte durchfeuchtet, beginnende Entfestigung, Bild 21. Einspannbewehrung mit Korrosion, beginnende Querschnittverminderung, Bild 22. Einspannbewehrung durch Geländerpfosteneinbau abgetrennt, Geländerpfostenfuß mit fortgeschrittener Korrosion, Blattrostbildung und Querschnittverminderung, Bild 23. Bild 21 Bild 22 Bild 23 Fortgeschrittene Korrosion mit Querschnittverminderungen an Geländerpfostenfuß, Beim Einbau des Geländerpfostens abgetrennter Stab der Einspannbewehrung

28 28/55 Unterseite des Kragarms Nord bei Untersuchungsstelle 2 Unterseite des Kragarms unterhalb von Untersuchungsstelle 2 ohne Aussinterungen. Karbonatisierungstiefe an der Unterseite der Kragplatte bis ca. 28 mm, an der Außenseite des Überzugs bis ca. 20 mm. Unterseite des Kragarms Nord im Bereich unterhalb der Untersuchungsstelle 2 bzw. ca. 3,53 m ostwärts der Ecke NW mit ausgeprägten Aussinterungen, hier mit Trennriss im Kragarm, Rw ca. 0,4 mm, Trennriss im Überzug mit Rw oben ca. 0,2 mm, nach unten ausklingend bis 0,05 mm. Untersuchungsstelle 3, Kragarm Nord, Bereich ca. 5,0 m ab Ecke Nord-Ost: Dacheindeckung aus doppelt gefalzten Kupferbahnen, Falze stehend, an den Rändern als liegende Falze, Blech in den liegenden Falzen z.t. rissig, Tüllen für die Anschlüsse der Bahnen an die Geländerpfosten stellenweise abgerissen und undicht, Geländerpfostenfuß mit fortgeschrittener Korrosion, Blattrostbildung und Querschnittverminderung, Bild 24, Dachabdichtung aus Teerpappe brüchig, z.t. unterläufig, Bild 25. Dachlatte im Bereich Gesims z.t. nass, Beton des Gesimses im Bereich der Dachlatte feucht, keine Hinweise auf beginnende Entfestigung, Bild 24 Bild 25 Einspannbewehrung mit korrodierter Oberfläche, ohne Querschnittverminderung, Bild 26. Dachlatte im Bereich Mitte Kragarm trocken, Beton ohne Entfestigung, Einspannbewehrung mit korrodierter Oberfläche, ohne Querschnittverminderung, Bild 27. Beton in den untersuchten Bereichen mit Karbonatisierungstiefe nahe 0, Betondeckung abseits der Aussparungen für Dachlatten in der Größenordnung von ca. 40 mm.

29 29/55 Bild 26 Bild 27 Entlang der gesamten Innenkante von Randüberzug Nord finden sich an der Oberseite der Dacheindeckung mehrfach ähnliche Schäden an liegenden Falzen und Tüllen sowie fortgeschrittene Korrosion an den Geländerpfostenfüßen. Unterseite des Kragarms Karbonatisierungstiefe an der Unterseite der Kragplatte bis ca. 35 mm, an der Außenseite des Überzugs bis ca. 30 mm. Betondeckung der Ringbewehrung am Plattenrand vereinzelt bis ca. 26 mm, überwiegend in der Größenordnung von 40 mm. Unterseite des Kragarms im Bereich zwischen Ecke Nord- Ost und der Gebäudetrennfuge mit folgenden Befunden: Ecke NO + 3,80 m: 1 Trennriss in Kragarm und Überzug, Rw ca. 0,2 mm, nass, Algenansatz, Ecke NO + 6,53 m: Betonierfuge in Kragarm, Trennriss im Überzug, Rw ca. 0,3 mm, trocken, Ablaufspuren, Ecke NO + 8,90 m: 1 Trennriss in Kragarm und Überzug, Rw ca. 0,2 mm, trocken, Ecke NO + 13,00 m: Betonierfuge in Kragarm, Trennriss im Überzug, Rw ca. 0,4 mm, trocken, Ecke NO + 17,00 m: 1 Trennriss in Kragarm und Überzug, Rw ca. 0,2 mm, nass, Korrosionsspuren, Ecke NO + 19,50 m: Betonierfuge in Kragarm, Trennriss im Überzug, Rw ca. 0,3 mm, trocken, Ecke NO + 26,03 m: Betonierfuge in Kragarm, Trennriss im Überzug, Rw ca. 1,0 mm, nach unten gegen 0,5 mm, trocken, Ecke NO + 29,29 m: 1 Trennriss in Kragarm und Überzug, Rw ca. 0,2 mm, trocken, Ecke NO + 32,50 m: Gebäudetrennfuge in Kragarm und Überzug, Abstellung z.t. nass. Unterseite des Kragarms zwischen Ecke Nord- Ost und der Gebäudetrennfuge ohne flächige Aussinterungen.

30 30/55 Beurteilung zu Kragarm Nord: Der Beton an der Oberkante des Randüberzugs ist stellenweise feucht, er war jedoch im Bereich der Untersuchungsstellen 2 und 3 noch nicht durch Frosteinwirkung entfestigt. Die angetroffene Dachlatte ist stellenweise feucht. Im Bereich von einzelnen Trennrissen und Betonierfugen dringt augenscheinlich bei entsprechender Witterung stellenweise Wasser durch die Kragplatte. Aus den o.g. Gründen ist punktuell mit Korrosion an Einspannbewehrung und am Randstab des Gesimses zu rechnen. An mindestens einer Stelle ist zudem ein Stab der Einspannbewehrung durch den Einbau eines Geländerpfostens gekappt worden. Die Standsicherheit des Kragarms wird aus den o.g. Gründen als geringfügig beeinträchtigt eingestuft. Die Verkehrssicherheit ist durch die fortgeschrittene Korrosion der Geländerpfostenfüße beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit der gesamten Konstruktion ist beeinträchtigt. Gutachtliche Stellungnahme: Oberseite und Einspannung: Ursache der Schäden: Undichtigkeiten der Dacheindeckung, einbetonierte Dachlatten, s.o., Kragarm West. Aufgrund der zahlreichen Schäden an den Metallteilen an der Oberseite und der z.t. Wasser führenden Rissen in Kragplatte Nord und Überzug ist zusätzlich zu den Untersuchungsstellen 2 und 3 stellenweise mit weiteren Korrosionsschäden an der Einspannbewehrung zu rechnen. Flächige Aussinterungen an der Unterseite des Kragarms Nord wurden nicht festgestellt. Es ist daher eher unwahrscheinlich, dass am Kragarm Nord ähnlich ausgeprägte Frost- und Korrosionsschäden wie am Kragarm West anzutreffen sind. Die Instandsetzung ist dennoch dringend erforderlich, um eine Ausbreitung der Schäden zu vermeiden. Folgende Schritte sind zu planen und bis 2017 auszuführen: Abbruch und Rückbau von Geländern, Abbruch und Entsorgung der Dacheindeckung, der Abdichtung, sowie der einbetonierten Dachlatten, Abbruch von mürbem und entfestigtem Konstruktionsbeton bis hinter die Bewehrung und bis zu festem Betongefüge, Entrosten der vorhandenen Bewehrung, Überprüfung der verbleibenden Querschnitte, Einbau von Zulagebewehrung nach Maßgabe durch Tragwerksplaner oder Sachverständigen. Einschalen der Gesimse, Reprofilierung der Ausbrüche und der Aussparungen für Dachlatten mit Betonersatz, Herstellung von Abdichtung und Eindeckung nach den derzeit gültigen technischen Regelwerken, Errichtung eines Geländers als Absturzsicherung, Geländerhöhe nach aktuellen Vorgaben in der Landesbauordnung, Verankerung mit Fußplatten an der Seitenfläche des Gesimses. Unterseite und Ansicht des Randüberzugs: Schadstellen mit freiliegender Bewehrung, abgedrückter Betondeckung oder Rissbildung durch Korrosionsprodukte sind fachgerecht nach Instandsetzungsprinzip C instand zu setzen. Die übrigen Sichtbetonflächen werden - abweichend von den Vorgaben der Instandsetzungsrichtlinie - lediglich durch Strahlen und Beschichten der Betonoberflächen vor Durchfeuchtung geschützt, s.o., Kragarm West.

31 31/55 Kragarm Ost Befunde: Oberseite: Dacheindeckung aus doppelt gefalzten Kupferbahnen, Falze stehend, an den Rändern als liegende Falze, Blech in den liegenden Falzen z.t. rissig. Entlang der gesamten Innenkante von Gesims Ost finden sich an der Oberseite der Dacheindeckung mehrfach ähnliche Schäden an liegenden Falzen und Tüllen sowie fortgeschrittene Korrosion an den Geländerpfostenfüßen. Auf eine Öffnung der Dacheindeckung wurde verzichtet. Unterseite des Kragarms Karbonatisierungstiefe an der Unterseite der Kragplatte bis ca. 30 mm, an der Außenseite des Überzugs bis ca. 30 mm. Betondeckung der Ringbewehrung am Plattenrand vereinzelt bis ca. 32 mm, überwiegend in der Größenordnung von 40 mm. Unterseite des Kragarms im Bereich zwischen Ecke Süd- Ost und der Ecke Nord- Ost mit folgenden Befunden: Ecke SO + 5,50 m: 1 Trennriss in Kragarm und Überzug, trocken, Rw ca. 1,0 mm im Kragarm, ca. 0,2 0,05 mm im Überzug, Mitte Giebelseite Ost: 1 Trennriss in Kragarm und Überzug, Rw ca. 0,2 mm im Kragarm und ca. 0,2 0 mm im Überzug, trocken. Ecke NO - 5,45 m: 1 Trennriss in Kragarm und Überzug, trocken. Rw ca. 1,0 mm im Kragarm, ca. 0,2 0,05 mm im Überzug. Unterseite des Kragarms Ost ohne flächige Aussinterungen. Beurteilung zu Kragarm Ost: Zustand von Dacheindeckung und Abdichtung ähnlich wie an Kragarm West und Kragarm Nord, Bauteile ohne erkennbare Hinweise auf ausgeprägte Durchfeuchtung. Korrosion an der Einspannbewehrung und am Randstab des Gesimses kann nicht ausgeschlossen werden. Ebenso muss damit gerechnet werden, dass Stäbe der Einspannbewehrung durch den Einbau eines Geländerpfostens gekappt worden sind. Die Standsicherheit des Kragarms wird aus den o.g. Gründen als geringfügig beeinträchtigt eingestuft. Die Verkehrssicherheit ist durch die fortgeschrittene Korrosion der Geländerpfostenfüße beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit der gesamten Konstruktion ist beeinträchtigt.

32 32/55 Gutachtliche Stellungnahme: Ursache der Schäden: Undichtigkeiten der Dacheindeckung, einbetonierte Dachlatten, s.o., Kragarm West. Aufgrund der zahlreichen Schäden an den Metallteilen an der Oberseite und der Risse in Kragplatte Ost ist stellenweise mit Korrosionsschäden an der Einspannbewehrung zu rechnen, wie an Untersuchungsstellen 2 und 3 von Kragarm Nord. Flächige Aussinterungen an der Unterseite des Kragarms Ost wurden nicht festgestellt. Es ist daher eher unwahrscheinlich, dass am Kragarm Ost ähnlich ausgeprägte Frost- und Korrosionsschäden wie am Kragarm West anzutreffen sind. Die Instandsetzung ist dennoch dringend erforderlich, um eine Ausbreitung der Schäden zu vermeiden. Instandsetzungsempfehlung zu Oberseite und Unterseite s.o., Kragarm Nord,. Kragarm Süd: Befunde: Oberseite; Untersuchungsstelle 4, Kragarm Süd, Bereich ca. 13,0 m ab Ecke Süd-Ost: Dacheindeckung aus doppelt gefalzten Kupferbahnen, Falze stehend, an den Rändern als liegende Falze, Blech in den liegenden Falzen z.t. rissig, Tüllen für die Anschlüsse der Bahnen an die Geländerpfosten stellenweise abgerissen und undicht, Bild 28, Dachabdichtung aus Teerpappe brüchig, z.t. unterläufig, Bild 29. Dachlatte im Bereich Gesims z.t. trocken, Beton des Gesimses im Bereich der Dachlatte trocken, keine Hinweise auf beginnende Entfestigung, Einspannbewehrung mit Flugrost an der Oberfläche, ohne Querschnittverminderung, Bild 30, 31. Bild 28 Bild 29

33 33/55 Bild 30 Bild 31 Entlang der gesamten Innenkante von Gesims Süd finden sich an der Oberseite der Dacheindeckung stellenweise Schäden an liegenden Falzen und Tüllen sowie Korrosion an den Geländerpfostenfüßen. Unterseite des Kragarms Untersuchung wegen abschnittsweiser Gerüst- Stellung nur im Bereich der Gebäudeecken SO und SW. Unterseite des Kragarms im Bereich Ecke Süd- Ost: Karbonatisierungstiefe an der Unterseite der Kragplatte bis ca. 35 mm. Betondeckung der Ringbewehrung am Plattenrand unten ca. 35 mm, außen ca. 40 mm. Unterseite des Kragarms in den Bereichen Ecke Süd- Ost ohne flächige Aussinterungen. Unterseite des Kragarms im Bereich Ecke Süd- West Karbonatisierungstiefe an der Unterseite der Kragplatte bis ca. 25 mm. Karbonatisierungstiefe an der Außenseite des Überzugs ca. 22 mm. Ecke SW + 3,50 m: 1 Trennriss in Überzug, nach Osten ansteigend, Rw ca. 0,3 mm, mit Aussinterung, Ecke SW + 4,00 m: 1 Trennriss in Kragarm, Rw ca. 0,4 mm, mit Aussinterung. Beurteilung zu Kragarm Süd: Zustand von Dacheindeckung und Abdichtung ähnlich wie an Kragarm West und Kragarm Nord, im Bereich Ecke Südwest dringt zumindest zeitweise Wasser durch die Kragplatte und führt zu Aussinterungen. Aus diesen Gründen kann Korrosion an der Einspannbewehrung und am Randstab des Gesimses nicht ausgeschlossen werden. Ebenso muss damit gerechnet werden, dass Stäbe der Einspannbewehrung durch den Einbau eines Geländerpfostens gekappt worden sind.

34 34/55 Die Standsicherheit des Kragarms wird aus den o.g. Gründen als geringfügig beeinträchtigt eingestuft. Die Verkehrssicherheit ist durch die fortgeschrittene Korrosion der Geländerpfostenfüße beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit der gesamten Konstruktion ist beeinträchtigt. Gutachtliche Stellungnahme: Ursache der Schäden: Undichtigkeiten der Dacheindeckung, einbetonierte Dachlatten, s.o., Kragarm West. Aufgrund der zahlreichen Schäden an den Metallteilen an der Oberseite und der Risse in Kragplatte Ost ist stellenweise mit Korrosionsschäden an der Einspannbewehrung zu rechnen, wie an Untersuchungsstellen 2 und 3 von Kragarm Nord. Flächige Aussinterungen an der Unterseite des Kragarms Ost wurden nicht festgestellt. Es ist daher eher unwahrscheinlich, dass am Kragarm Ost ähnlich ausgeprägte Frost- und Korrosionsschäden wie am Kragarm West anzutreffen sind. Die Instandsetzung ist dennoch dringend erforderlich, um eine Ausbreitung der Schäden zu vermeiden. Instandsetzungsempfehlung zu Oberseite und Unterseite s.o., Kragarm Nord.

35 35/55 Innenseiten der Brüstungen bzw. Randüberzüge (RÜZ) am Rand des Daches über 5. OG Auszug aus dem Bewehrungsplan Pos. (17) Pos. (16) RÜZ Untersuchte Bereiche Gegenstand der Untersuchungen ist in erster Linie der Zustand der Bewehrung Pos. 17 im rot markierten Bereich. Die Bewehrung wurde an folgenden Untersuchungsstellen freigelegt: Skizze US RÜZ Skizze US RÜZ US1 US4 US2 N US5 US3

36 36/55 Befunde: Schichtenfolge horizontal, von oben nach unten: Dachabdichtung aus Kunststoffbahnen, Dachabdichtung aus Bitumenteerpappe, z.t. mehrlagig, Wärmedämmung mit Kaschierung aus Aluminiumband, Dampfsperre mit Aluminiumbandeinlage, z.t. merhrlagig, Konstruktionsbeton Schichtenfolge vertikal, von innen (Dachterrasse) nach außen: Dachabdichtung aus Kunststoffbahnen, oberer Rand der Aufkantung mit Klemmleiste befestigt Dachabdichtung aus Bitumenteerpappe, z.t. mehrlagig, Dampfsperre mit Aluminiumbandeinlage, z.t. merhrlagig, Konstruktionsbeton Die Unterseite der Dachabdichtung aus Kunststoffbahnen war bei der Öffnung an den 5 Untersuchungsstellen durchwegs feucht bis nass. Die Wärmedämmung aus Extruderschaumplatten war zumeist nass, z.t. mit farblicher Veränderung infolge anhaltender Durchfeuchtung. An den Stellen US1, US2, US4 und US5 lag die Wärmedämmung einen bis zwei Zentimeter tief im Wasser, s. Bilder Wasser in US Die Unterseite der Dampfsperre mit Aluminiumbandeinlage war bei der Öffnung an den 4 Untersuchungsstellen feucht. Die Betonoberfläche des Konstruktionsbetons der Decke über 5. OG war an vier von fünf untersuchten Stellen feucht bis nass, s. Bild "Wasser unter Dampfbremse" Wasser < 2 cm in US 1, Aufnahme vom Wasser < 2 cm in US 2, Aufnahme vom Wasser < 1cm in US 4, Aufnahme vom Wasser unter Dampfbremse in US 4

37 37/55 Untersuchungsstelle US 1, RÜZ West, Bereich Ecke Nord-West Bewehrung: Stababstände, ca.: Oberflächen der Stäbe: Stäbe Ø 8 mm, Tor-Stahl, 24 cm, z.t. mit Flugrost, Betondeckung: c ca. 13 mm 27 mm, Karbonatisierungstiefe: < 5 mm, Feuchtegehalt im Beton, vertikale Flächen: ca. 1,7% *) Feuchtegehalt im Beton, horizontale Flächen: ca. 4% *)Die tendenziell eher niedrigeren Ablesewerte an den vertikalen Bauteilen sind im Zusammenhang mit der Verwendung der 300-mm- Sonde und der geringeren Bauteildicke von ca. 20 cm zu werten. Sie sind nach oben zu korrigieren und zutreffend mit einer Größenordnung von rund 2,5 % bis 3% anzunehmen. RÜZ- US1 1 RÜZ- US1 2 RÜZ- US1 3 RÜZ- US1 4 nach Phenolphthaleintest

38 38/55 Untersuchungsstelle US 2, RÜZ West, Bereich ca. 2,8 m südlich der Ecke Nord-West Bewehrung: Stababstände, ca.: Oberflächen der Stäbe: Stäbe Ø 8 mm, Tor-Stahl, 20 cm, z.t. mit Flugrost, Betondeckung: c ca. 20 mm 26 mm, Karbonatisierungstiefe: < 12 mm, Feuchtegehalt im Beton, vertikale Flächen: ca. 1,7% *) Feuchtegehalt im Beton, horizontale Flächen: ca. 4% *)tendenziell niedrige Ablesewerte; Feuchtegehalt eher in der Größenordnung von rund 2,5 % bis 3%. RÜZ- US2 1 RÜZ- US2 2 nach Phenolphthaleintest

39 39/55 Untersuchungsstelle US 3, RÜZ Süd, Bereich ca. 2,0 m ostwärts der Ecke Süd-West Bewehrung: 5 Stäbe Ø 8 mm, Tor-Stahl, Stababstände, ca.: 20 cm, Oberflächen der Stäbe: z.t. Flugrost, z.t. beginnende Blattrostbildung, Betondeckung: c ca. 8 mm 10 mm, Karbonatisierungstiefe: 5 mm - 12 mm, Feuchtegehalt im Beton, vertikale Flächen: ca. 0,8% *) Feuchtegehalt im Beton, horizontale Flächen: ca. 3% *)tendenziell niedrige Ablesewerte; Feuchtegehalt eher in der Größenordnung von rund 2,0 % RÜZ- US3 1 RÜZ- US3 2 RÜZ- US3 3 RÜZ- US3 4 RÜZ- US3 5 RÜZ- US3 6 nach Phenolphthaleintest

40 40/55 Untersuchungsstelle US 4, RÜZ Nord, Bereich ca. 4,0 m westlich der Ecke Nord-Ost Bewehrung: Stababstände, ca.: Oberflächen der Stäbe: 4 Stäbe Ø 8 mm, Tor-Stahl, 20 cm, z.t. Flugrost, z.t. beginnende Blattrostbildung, Betondeckung: c ca. 6 mm 12 mm, Karbonatisierungstiefe: 5 mm - 12 mm, Feuchtegehalt im Beton, vertikale Flächen: ca. 1,3% *) Feuchtegehalt im Beton, horizontale Flächen: ca. 2,3% *)tendenziell niedrige Ablesewerte; Feuchtegehalt eher in der Größenordnung von unter 2,0 % RÜZ- US4 1 RÜZ- US4 2 RÜZ- US4 3 RÜZ- US4 4 nach Phenolphthaleintest

41 41/55 RÜZ- US4 5 RÜZ- US4 6 Untersuchungsstelle US 5, RÜZ Nord, Bereich ca. 2,0 m westlich der Ecke Nord-Ost Bewehrung: Stababstände, ca.: Oberflächen der Stäbe: Stäbe Ø 8 mm, Tor-Stahl, 20 cm, Korrosion, beginnende Querschnittverminderung, Betondeckung: c ca. 0 mm, Karbonatisierungstiefe: 15 mm, Feuchtegehalt im Beton, vertikale Flächen: ca. 2,4% *) Feuchtegehalt im Beton, horizontale Flächen: keine Messung RÜZ- US5 1 RÜZ- US5 2 nach Phenolphthaleintest

42 42/55 Beurteilung der Bewehrung an den Innenseiten der Randüberzüge: Die Abdichtungen auf der Oberseite des Daches sind unterläufig. Der Beton an der Innenseite des Randüberzugs ist deshalb häufig feucht. Im Bereich der Untersuchungsstellen UZ1 bis UZ5 ist der Beton noch nicht durch Frosteinwirkung entfestigt. Im Bereich von einzelnen Trennrissen und Betonierfugen dringt augenscheinlich bei entsprechenden Wasserständen auf dem Flachdach stellenweise Wasser durch den Randüberzug. Die Betondeckung der Bewehrung ist häufig unzureichend, die Karbonatisierung hat die Ebene der Bewehrung häufig überwunden. Wegen häufig wiederkehrender Durchfeuchtung sowie wegen der fortgeschrittenen Karbonatisierung der Betondeckung hat die Korrosion an der vertikalen Einspannbewehrung des Randüberzugs häufig bereits eingesetzt. Die Standsicherheit des Kragarms ist im o.g. Zusammenhang bislang nur geringfügig beeinträchtigt. Die Verkehrssicherheit ist nicht beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit der gesamten Konstruktion ist infolge fortschreitender Korrosion beeinträchtigt. Gutachtliche Stellungnahme: Ursache der Schäden: Undichtigkeiten der Dachabdichtung im vertikalen und/oder im horizontalen Bereich. Die Betoninstandsetzung im Bereich der Randüberzüge ist dringend erforderlich, um eine Ausbreitung der Schäden zu vermeiden. Schadstellen mit freiliegender Bewehrung, abgedrückter Betondeckung oder Rissbildung durch Korrosionsprodukte sind fachgerecht nach Instandsetzungsprinzip C instand zu setzen. Folgende Schritte sind zu planen und bis 2017 auszuführen: Beseitigung der Dachabdichtung, der Wärmedämmung und der Dampfsperren im Bereich der Randüberzüge, Abbruch von mürbem und entfestigtem Konstruktionsbeton bis hinter die Bewehrung und bis zu festem Betongefüge, Entrosten der vorhandenen Bewehrung, Überprüfung der verbleibenden Querschnitte, Einbau von Zulagebewehrung nach Maßgabe durch Tragwerksplaner oder Sachverständigen, Reprofilierung der Ausbrüche mit Betonersatz, Herstellung von Dampfsperre, Wärmedämmung und Abdichtung nach den derzeit gültigen technischen Regelwerken.

43 43/ Auskragendes Dach über Nebengebäude = Flügel Nord Konstruktion: Das Bauwerk ist als Stahlbeton- Skelettbau ausgeführt worden. Die Geschossdecken und die Stützen in den Längsseiten bestehen aus Stahlbeton. Die Giebelwände sind gemauert. Das Dach bzw. die Dachdecke über 2. OG hat als Flugdach bezeichnete Kragarme aus Stahlbeton erhalten, das Dach des Verbindungsbaus ist ein Flachdach ohne Kragarme, Bild 32. Bild 32, Ansicht West, ohne Maßstab Hauptgebäude Nebengebäude = Flügel Nord Verbindungsbau Die Dacheindeckung über dem Flügel Nord wurde zwischenzeitlich erneuert und dabei mit einer flach geneigten Dacheindeckung aus Metallprofilen versehen. Die Öffnung der Dacheindeckung zu Untersuchungszwecken war wegen des damit verbundenen Aufwands nicht erwünscht. Die Oberseite der Decke über 2. OG einschließlich ihrer Kragarme konnte aus diesem Grunde nicht untersucht werden.

44 44/55 Das 2. OG ist ein Vollgeschoss. Die Dachdecke über dem 2. OG ist eine Rippendecke. An allen vier Seiten wurde das Dach durch Kragarme über die Außenwände hinaus verlängert. Die Kragarme sind flach geneigte Platten aus Ortbeton mit Einspannung in Unterzug aus Ortbeton. Dachdecke und Kragarm sind nicht niveaugleich ausgeführt, sie sind ursprünglich durch die Aussparung für eine Entwässerungsrinne voneinander abgesetzt. Bild 33 Bild 34

45 45/55 Abmessungen: Freie Kraglänge der Kragarme ca. 1,18 m, Dicke der Kragplatte außen ca. 10 cm, ebenso im Bereich der Einspannung. Vorgaben in den zur Verfügung gestellten Schal- und Bewehrungsplänen: s.o., Bild 33, 34 Bewehrung an der Oberseite der Kragarme als Einspannbewehrung- bzw. Stützbewehrung Pos 8 aus Stäben Ø 10 mm, e = 15 cm, mit Endhaken am äußeren Rand der Kragplatte sowie mit Endhaken für die Einspannung im Unterzug, mit zwei Stäben Ø 14 mm am äußeren Plattenrand als Ringbewehrung, Unterseite der Kragarme mit konstruktiver Bewehrung aus Stäben Ø 6 mm, e = 15 cm, kreuzweise, Unterzug mit Rückverankerung in der Dachdecke über dem 2. OG, durch Einspannbewehrung Pos 10 aus Stäben Ø 8 mm, e = 20 cm. Einschränkungen bei der Untersuchung am : Die Untersuchung erfolgte am aus Gründen der Erhaltung der neuen Dacheindeckung aus Metallprofilen nur an der Unterseite der Kragarme. Die Unterzeichner halten aufgrund der Befunde am Hauptgebäude eine weiterführende Untersuchung für erforderlich. Die Untersuchung von der Oberseite her kann bei geeigneter Witterung und bei Bereitstellung einer speziellen Bördelmaschine für die Dacheindeckung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Befunde: Untersuchungsstelle 1, Kragarm Süd, Bereich Mitte quer: Bewehrung in Spannrichtung der Kragarme als konstruktive Netzbewehrung an der Unterseite der Kragarme aus Stäben Ø 6 mm, als Rundstahl mit zwei verwundenen Längsrippen. Die an der Unterseite der Platte mit dem Bewehrungssuchgerät gemessene Betondeckung c der Netzbewehrung liegt vereinzelt in der Größenordnung von rund c = 18 mm, überwiegend jedoch > 22 mm, Die Karbonatisierung ist im Bereich der Stemmstelle bis zu einer Tiefe von ca. 22 mm vorgedrungen. Untersuchungsstelle 2, Kragarm Ost, Bereich Ecke NO: Bewehrung an der Unterseite der Kragarme aus Stäben Ø 6 mm, als Rundstahl mit zwei verwundenen Längsrippen. Die an der Unterseite der Platte mit dem Bewehrungssuchgerät gemessene Betondeckung c der Stäbe der Netzbewehrung liegt durchwegs in der Größenordnung von c = 30 mm, die Betondeckung c an den Verteilerstäben liegt stellenweise in der Größenordnung von c = 16 mm./. 20 mm, vereinzelt unter 10 mm. Einer der Verteilerstäbe wurde freigelegt, die Betondeckung betrug ca. 8 mm, die Karbonatisierung ist in diesem Bereich bis zu einer Tiefe von ca. 20 mm vorgedrungen. Weitere Befunde: Ecke NO - 3,76 m: 1 Trennriss in Kragarm und Unterzug, trocken, mit abgetrockneten Ablaufspuren und Aussinterungen, Rw ca. 0,30 mm im Kragarm.

46 46/55 Untersuchungsstelle 3, Nord, von Ost nach West: Unterseite des Kragarms im Bereich zwischen Ecke Nord- Ost und der Ecke Nord- West mit folgenden Befunden: Ecke NO + 3,58 m: 1 Trennriss in Kragarm und Unterzug, trocken, mit abgetrockneten Ablaufspuren und Aussinterungen, Rw ca. 0,15 mm im Kragarm, Ecke NO + 8,44 m: 1 Trennriss in Kragarm und Unterzug, trocken, mit abgetrockneten Ablaufspuren und Aussinterungen, Rw ca. 0,15 mm im Kragarm, Ecke NO + 9,87 m: 1 Trennriss in Kragarm und Unterzug, trocken, mit abgetrockneten Ablaufspuren und Aussinterungen, Rw ca. 0,20 mm im Kragarm. Untersuchungsstelle 4, Kragarm West, Bereich Ecke NW: Die an der Unterseite der Platte mit dem Bewehrungssuchgerät gemessene Betondeckung c der Stäbe der Druckbewehrung liegt durchwegs in der Größenordnung von c = 30 mm, die gemessene Betondeckung c der Verteilerstäbe liegt stellenweise in der Größenordnung von c = 12 mm. Einer dieser Verteilerstäbe wurde freigelegt, die Betondeckung betrug ca. 12 mm, die Karbonatisierung ist hier bis zu einer Tiefe von ca. 20 mm vorgedrungen. Weitere Befunde: Ecke NO + 3,40 m: 1 Trennriss in Kragarm und Unterzug, trocken, mit abgetrockneten Ablaufspuren und Aussinterungen, Rw ca. 0,15 mm im Kragarm. Beurteilung der Bauteile aus Stahlbeton an der Untersicht von Kragarmen über 2. OG: Grundlage: Untersuchungen an den Untersuchungsstellen Nr. 1 4, s.o.. Die Karbonatisierung ist erwartungsgemäß weit fortgeschritten. Die sog. Karbonatisierungsfront liegt hinter der Ebene der vorhandenen Bewehrung. Der passivierende Korrosionsschutz der Bewehrung ist teilweise nicht mehr gegeben. Die vorhandene Bewehrung entspricht im Wesentlichen den Vorgaben in den zur Verfügung gestellten Plänen. Alle Stäbe der angetroffenen Bewehrung bestehen aus sog. Torstahl. Der Betonstahl hat sich unter den angetroffenen Bedingungen als vergleichsweise korrosionsträge erwiesen. Obwohl die sog. Karbonatisierungsfront z.t. deutlich hinter der Ebene der vorhandenen Bewehrung liegt, ist es bislang nicht zum Abdrücken der Betondeckung gekommen.

47 47/55 Gutachtliche Stellungnahme und Empfehlung: Die Untersuchung am erfolgte aus Gründen der Erhaltung der neuen Dacheindeckung aus Metallprofilen nur an der Unterseite der Kragarme. Die mehrfach festgestellten Risse mit Ablaufspuren und Aussinterungen sind als Hinweise auf ehemals wiederkehrende Durchfeuchtungen der Betonteile vor der Erneuerung der Dacheindeckung zu werten. Vor diesem Hintergrund halten die Unterzeichner es für die Beurteilung der Standsicherheit der Kragarme unerlässlich, den Zustand der oberen Bewehrung bzw. der Einspannbewehrung zu erkunden. Dies kann zunächst durch Einsichtnahme in Untersuchungsergebnisse aus dem Zeitraum der Erneuerung der Dacheindeckung erfolgen. Falls solche Untersuchungsergebnisse nicht vorliegen sollten, ist zu empfehlen, die Dacheindeckung zu Untersuchungszwecken im Bereich von mindestens zwei der festgestellten Trennrisse in den Kragarmen zu öffnen, die Bewehrung freizulegen und zu untersuchen. Für diese Untersuchungen ist neben trockener Witterung vor allem ein Dachdeckerbetrieb mit einer für das Dachsystem geeigneten Bördelmaschine erforderlich. Um der Entstehung von größeren Betonschäden vorzubeugen, wird für die Unterseiten der Kragarme und die Ansichten des Randüberzugs mit Rücksicht auf die Belange der Wirtschaftlichkeit und des bestehenden Denkmalschutzes eine besondere Betonschutzmaßnahme empfohlen: Schadstellen mit freiliegender Bewehrung, abgedrückter Betondeckung oder Rissbildung durch Korrosionsprodukte sind fachgerecht nach Instandsetzungsprinzip C instand zu setzen. Die übrigen Sichtbetonflächen werden - abweichend von den Vorgaben der Instandsetzungsrichtlinie - lediglich vor Durchfeuchtung geschützt, um den Wasserhaushalt im Beton zu beeinflussen und dadurch der Betonstahlkorrosion entgegen zu wirken. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile, s. o., Kragarme des Daches über 6. OG des Hauptgebäudes, wird für die Kragarme des Daches über 2. OG des Flügels Nord die Alternative Strahlen und Beschichten der Betonoberflächen empfohlen, Begründung: Die Flächen sind nicht ohne Einrüstung zu erreichen. Der Alternative mit der längeren Schutzwirkung einer Beschichtung sollte deshalb der Vorzug gegeben werden.

48 48/ Sichtbare Stützen, Lisenen und Wandriegel Stützen, Lisenen und Wandriegel am Hauptgebäude Konstruktion: Stützen und Riegel der Treppenhauswand Nord aus Stahlbeton, Ausführung von Tiefgeschoss bis zum Unterzug unter der Decke über 5. OG, Bild 35. Stützen in der Wand Ost im Bereich Treppenhaus aus Stahlbeton, Ausführung von EG bis zum Unterzug am Zwischenpodest zwischen 4. OG und 5. OG, Bild 36. Bild 35 Treppenhaus links, Wand Nord Bild 36 Treppenhaus rechts, Wand Ost Befunde: Zerstörungsfreie Untersuchung durch Messen der Betondeckung mit Messgerät ELCOMETER (Wirbelstromverfahren), s. Bild 35, 36, blaue Markierungen. Betondeckung der Bügel an Stützen und Riegel unregelmäßig, an den Vorderseiten der Stützen häufig unter 20 mm, an den Flanken der Stützen in ca. 60% der Fälle zwischen 8 mm und 11 mm.

49 49/ Stützen und Wandriegel am Nebengebäude Konstruktion: Stützen der Längsseiten Ost und West aus Stahlbeton, Ausführung von Tiefgeschoss bis zum Unterzug unter der Dachkonstruktion, Bild 37. Bild 37: Ansicht West Im EG und im 1. OG sind die Stützen jeweils durch eine abgeschalte Nut profiliert, Beispiel Bild 38, Betonoberflächen glatt geschalt, mit einer Beschichtung aus Schlämme und Schutzanstrich, Bild 39. Jeweils zwischen den Stützen des Dachtragwerks wurden jeweils zwei zusätzliche Stützen bis zur Decke über 1. OG ausgeführt. Diese sind nicht profiliert. Bild 38 Bild 39

50 50/55 Befunde: Untersuchung durch Freilegen der Bewehrung und Besprühen mit Phenolphthalein- Lösung an den Stützen Nr. 1, 2 und 3, jeweils in Höhe 1. OG, s. Bild 37, blaue Markierungen. Bewehrung der Stützen mit Bügeln aus Torstahl, Durchmesser ca. 7 mm, Betondeckung der Bügel an Stützen und Lisenen unregelmäßig, in ca. 50% der Fälle deutlich unter 20 mm, s.o., Bild 39. Betondeckung in Untersuchungsstelle 3 ca. 3 8 mm. Betondeckung durchwegs karbonatisiert, Karbonatisierungsfront bei ca. 20 mm./. 25 mm. Bügel im Bereich der Untersuchungsstellen an der Fassade West mit fortgeschrittener Korrosion und Blattrostbildung. Ansicht Ost Konstruktion im Wesentlichen wie Ansicht West, Bild 40 Bild 40 Befunde: Untersuchung durch Freilegen der Bewehrung und Besprühen mit Phenolphthalein- Lösung an den Stützen Nr. 1 und 3, jeweils in Höhe 1. OG, s. Bild 40, blaue Markierungen. Bewehrung der Stützen mit Bügeln aus Torstahl, Durchmesser ca. 7 mm, an Stütze 1 als Doppelstab. Betondeckung der Bügel an Stützen und Lisenen unregelmäßig, in ca. 60% der Fälle deutlich unter 20 mm, die Bügel zeichnen sich häufig durch horizontale Risse im Beton bzw. der Beschichtung ab. Betondeckung in Untersuchungsstellen 1 und 2 jeweils ca mm. Betondeckung durchwegs karbonatisiert, Karbonatisierungsfront bei ca. 20 mm./. 25 mm. Bügel im Bereich der Untersuchungsstellen an der Fassade Ost mit fortgeschrittener Korrosion und Blattrostbildung.

51 51/ Stützen und Wandriegel am Verbindungsbau Konstruktion: Stützen und Riegel der Ansicht Ost aus Stahlbeton, Ausführung von Tiefgeschoss bis zum Unterzug unter der Decke über 2. OG, Bild 41. Betonoberflächen glatt geschalt, mit einer Beschichtung aus Schlämme und Schutzanstrich, Bild 41 Verbindungsbau, Ansicht Ost Befunde: Untersuchung durch Messen der Betondeckung mit Bewehrungssuchgerät ELCOMETER (Wirbelstromverfahren), in Höhe 1. OG, s. Bild 41, blaue Markierungen. Betondeckung der Bügel an Stütze und Riegel unregelmäßig, in ca. 60% der Fälle deutlich unter 20 mm, Betondeckung in Untersuchungsstelle ca. 8 mm. Keine Öffnung der Betonoberfläche.

52 52/55 Beurteilung der Stützen und Wandriegel aus Stahlbeton: Die Karbonatisierung ist erwartungsgemäß weit fortgeschritten. Die sog. Karbonatisierungsfront liegt hinter der Ebene der vorhandenen Bewehrung. Der passivierende Korrosionsschutz der Bewehrung ist großflächig nicht mehr gegeben. Alle angetroffenen Bügel bestehen aus sog. Torstahl. Der Betonstahl hat sich unter den angetroffenen Bedingungen als vergleichsweise korrosionsträge erwiesen. Obwohl die sog. Karbonatisierungsfront z.t. deutlich hinter der Ebene der vorhandenen Bewehrung liegt, ist es bislang nicht oder nur in sehr geringem Maße zu Blattrostbildung und zum Abdrücken der Betondeckung gekommen. Die Betonoberflächen der Stützen und Riegel waren zudem nach Auskunft des Bauherrn in einem Zeitraum um mit einer Beschichtung versehen worden. Dazu war bereichsweise augenscheinlich eine Art Kratzspachtelung oder eine Schlämme zum Füllen von Poren und Lunkern aufgetragen worden. Die betreffenden Betonoberflächen sind glatt und frei von Poren, sie weisen Spuren von Glättwerkzeugen auf. An anderen Bauteilen war augenscheinlich keine Kratzspachtelung oder Schlämme aufgetragen worden. Die betreffenden Betonoberflächen sind schalungsglatt, weisen aber größere Mengen von Poren und Lunkern auf. Um das Jahr 2010 waren alle Stützen, Lisenen und Wandriegel mit einem Betonschutzanstrich versehen worden. Eine solche Maßnahme ohne Entrosten und Schützen der Bewehrung ersetzt aber nicht den eigentlich erforderlichen passivierenden Korrosionsschutz durch alkalischen Beton. Spuren einer fachgerechten Betoninstandsetzung nach RiLi SIB und DIN EN 1504 mit den Arbeitsgängen Freilegen korrodierter Bewehrung, Entrosten der Bewehrung, Auftrag von Korrosionsschutz, Reprofilierung der Ausbruchstellen wurden nicht angetroffen. Selbst Bügel, welche bei der Untersuchung am mit einer Betondeckung von ca. 3 mm bis 8 mm sowie fortgeschrittener Korrosion der Oberflächen angetroffen worden waren, waren gänzlich unbehandelt. Vor diesem Hintergrund wäre aus fachlicher Sicht eine grundhafte Betoninstandsetzung nach RiLi SIB und DIN EN 1504 anzuraten. Bei den Untersuchungen am wurden häufig feine, vorwiegend horizontale Risse in dem Schutzanstrich und der Betondeckung über den Bügeln festgestellt. Die Dauerhaftigkeit ist dadurch derzeit geringfügig beeinträchtigt. Alle Riegel, Stützen und Lisenen bedürfen deshalb einer grundhaften Betoninstandsetzung nach RiLi SIB und DIN EN 1504, um die Dauerhaftigkeit auch langfristig sicher zu stellen. Im Hinblick auf die vorgesehenen, zeitlich und technisch unterschiedlichen Instandsetzungsmaßnahmen an Fassaden und Fenstern der Teilbauwerke ist aus wirtschaftlichen Gründen folgende, gestaffelte Vorgehensweise zu empfehlen: Hauptgebäude: Die Riegel, Stützen und Lisenen im Bereich der beiden Treppenhäuser des Hauptgebäudes bedürfen einer grundhaften Betoninstandsetzung nach RiLi SIB und DIN EN Diese sollte aus wirtschaftlichen Erwägungen während der Gerüststellung für die Erneuerung der Fassadenbekleidung im Jahr 2016 erfolgen.

53 53/55 Verbindungsbau und Nebengebäude Die Bekleidung der Fassaden von Verbindungsbau und Nebengebäude wird nach Auskunft der Bauerschaft lediglich instand gesetzt. Für einen späteren Zeitraum, jedenfalls nach 2020, ist die Erneuerung der Fensteranlagen vorgesehen. Die Riegel, Stützen und Lisenen im Bereich von Verbindungsbau und Nebengebäude = Flügel Nord bedürfen ebenfalls einer grundhaften Betoninstandsetzung nach RiLi SIB und DIN EN Diese kann aus wirtschaftlichen Erwägungen hinausgezögert werden und z.b. während der Gerüststellung für die vorgesehene Erneuerung der Fensteranlagen erfolgen. Die festgestellten Rissbildungen an den Oberflächen von Riegeln, Stützen und Lisenen könnten bis dahin durch eine Risse füllende Beschichtung auf kostengünstige Weise vorübergehend unschädlich gemacht werden Betonbauteile am Hauptgebäude, Rohbau Konstruktion: Stützen und Riegel sowie Ränder der Massivdecken aus Stahlbeton, Ausführung von Tiefgeschoss bis zum 5. OG, nach Beseitigung der Fassadenbekleidung freigelegt. Befunde: Stützen im Bereich 5. OG, Ansicht Nord z.t. mit abgeplatzter Betondeckung, Bild 42. Deckenränder und Eckstützen an allen Ansichten stellenweise mit Beton mit Kiesnestern und haufwerksporigem Gefüge, Bild 43, 47. Bild 42 Bild 43

54 54/55 Stützen und Deckenränder im Bereich Decke über 4. OG regelmäßig mit gefüllten Aussparungen, Füllungen aus Porenbeton und Mauermörtel, Füllungen häufig durch Einwirkung von Frost brüchig und zerfallen, in den Aussparungen vorhandene Bewehrung mit fortgeschrittener Korrosion und Verminderung der Querschnitte, Bild Bild 44 Verminderung des Querschnitts am Endhaken der Stützenbewehrung Bild 45 Bild 46 Querschnittsverminderung > 50% Bild 47 Beurteilung und gutachtliche Stellungnahme Die Betondeckung, welche sich bei Stemm- und Abbrucharbeiten an der Fassadenbekleidung von den Betonbauteilen gelöst hat, hatte ihre Funktion bereits vor längerer Zeit verloren. Sie war erkennbar rissig und karbonatisiert. Durch die fehlende Betondeckung ist die Standsicherheit im Brandfall beeinträchtigt. Die Verkehrssicherheit ist außer bei Abbrucharbeiten nicht beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit ist erheblich beeinträchtigt. Beton mit ausgeprägten Kiesnestern bzw. haufwerksporigem Gefüge hat seine Funktion zu keinem Zeitpunkt voll erfüllt. Die Standsicherheit ist beeinträchtigt. Die Verkehrssicherheit ist nicht beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit ist erheblich beeinträchtigt, insbesondere durch den fehlenden Korrosionsschutz.

55 55/55 Füllungen aus Porenbeton und Mauermörtel in Aussparungen in tragenden Betonbauteilen sind ungeeignet. Die Querschnitte der in der Umgebung von solchen Füllungen vorhandenen Bewehrung sind zum Teil durch Korrosion vermindert. Die Standsicherheit ist lokal beeinträchtigt. Die Verkehrssicherheit ist nicht beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit ist lokal nicht mehr gegeben. Es besteht dringender Bedarf an Betoninstandsetzung nach RiLi SIB und DIN 18551: Abbruch schadhaften, nestrigen oder haufwerksporigen Betons sowie Abbruch von Füllungen aus Porenbeton und Mauermörtel durch Strahlen mit HDW; Abbruch bis zum tragfähigen Betongefüge, Bewehrungsersatz/ Ergänzung der Bewehrung nach Erfordernis bzw. nach statischer Berechnung, Auftrag Spritzbeton zur Umhüllung der Bewehrung mit alkalischem Spritzmörtel, mehrlagig, an Stützen mindestens ca. 2,5 cm dick, Auftrag Spritzbeton zum Füllen der Ausbrüche nach Beseitigung von Kiesnestern oder Aussparungen. Hinweis: Die mit Porenbetonblöcken und Mauermörtel gefüllten Aussparungen dienten, nach deren Lage und Anordnung zu schließen, vermutlich beim Betonieren der Kragarme über 5. OG als Widerlager für die Stützen der Rüstung bzw. Schalung. Die Aussparungen haben keine Funktion mehr und sind kraftschlüsssig mit Beton zu füllen. Die darin befindliche Bewehrung sowie die Bewehrung unterhalb und oberhalb der Aussparungen ist z.t. Bestandteil der aussteifenden vertikalen Bewehrung und als solche vor dem Reprofilieren mit Spritzbeton instandzusetzen, z.b. durch Einbau von Zulagen. Die Untersuchungen entsprechend des Auftrags vom mit Ergänzungen sind hiermit abgeschlossen. Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung. Hermann Lechner Dipl.- Ing. (FH) Geschäftsfeldleiter Peter Podlech Dipl.-Ing., Sachverständiger, Ingenieur für Bauwerksprüfungen

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