PROTOKOLL zur Wehrversammlung vom

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1 Protokoll der Wehrversammlung vom Seite 1 von 7 PROTOKOLL zur Wehrversammlung vom Zeit: , 18:30 bis 20:00h , 17:30 bis Ort: Schulungsraum der FF, Wache Süd, Alte Poststraße 412 Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Kommandanten 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit 3. Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten Wehrversammlung 4. Berichte 1. des Kommandanten 2. des Kassiers 3. der Rechnungsprüfer 4. der Zugs-, und Gruppenkommandanten 5. der Sonderbeauftragten 5. Angelobungen 6. Ernennungen, Beförderungen, Ehrungen und Auszeichnungen 7. Entlastung und Wahl der Rechnungsprüfer 8. Anträge 9. Allfälliges 10. Grußworte

2 Protokoll der Wehrversammlung vom Seite 2 von 7 TOP 1 Eröffnung und Begrüßung HBI Nestler eröffnet die Wehrversammlung um 18:30h TOP 2 Feststellen der Beschlussfähigkeit Die Beschlussfähigkeit der Wehrversammlung ist nicht gegeben. HBI Nestler vertagt auf 19:00h. Der HBI setzt die Wehrversammlung um 19:00h fort. TOP 3 Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten Wehrversammlung Das Protokoll der letzten beiden Wehrversammlung wurde vor der Sitzung ausgehängt und auf den Tischen ausgelegt. Auf eine Verlesung der Protokolle wird einstimmig verzichtet. Die Protokolle werden anschließend in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. TOP 4 Berichte TOP 4.1 Bericht des Kommandanten HBI Nestler berichtet aus dem vergangenen Wehrjahr. Er bedankt sich bei allen Kameraden für ihren Einsatz für die Wehr und freut sich über die Erfolge der Feuerwehrjugend beim Wissentest- Bewerb. HBI Nestler erklärt, dass für das kommende Wehrjahr die Lösung der Fahrzeugprobleme im Raum steht. Weiters wird das Standortkonzept der FF Graz überarbeitet werden. Die Kosten für die Wache Süd sind immens hoch. Niemand von der FF Graz wollte das Gebäude der Wache Süd in dieser Form haben. TOP 4.2 Bericht des Kassiers Der Bericht des Kassiers wird und der Bericht der Rechnungsprüfer wird auf den vertagt. TOP 4.3 Bericht der Rechnungsprüfer Vertagt auf den TOP 4.4 Berichte der Zugs- und Gruppenkommandanten TOP 4.5 Berichte der Sonderbeauftragten Die Zugs- und Gruppenkommandanten sowie die Sonderbeauftragten berichten kurz über das vergangene Wehrjahr. Eine detaillierte Berichterstattung aus ihren jeweiligen Gruppen, Zügen und Sachgebieten liegt dem Protokoll der ersten quartalsmäßigen Sitzung des erweiterten Ausschusses 2011 bei.

3 Protokoll der Wehrversammlung vom Seite 3 von 7 TOP 5 Angelobungen Durch Handschlag an den Feuerwehrkommandanten, nach Ableistung des Gelöbnisses, werden folgende Kameraden als Feuerwehrmänner/Frauen angelobt: PFM Sabine OBERREITHER PFM Larissa ROSNER PFM Tamara ROSNER PFM Tanja SUPPAN PFM Peter TACHELLA PFM Florian REITER Folgende Kameradinnen und Kameraden, die von einer anderen Wehr zu uns gefunden haben, werde per Handschlag an den Kommandanten an ihr Gelöbnis erinnert: HFM Alexander FLADENHOFER HFM Franz HEIDLBERGER HFM Bernhard HÖSEL OFM Bernhard KLUG OFM Valentina PHILIPP TOP 6 Ernennungen und Beförderungen Der Kommandant freut sich, folgende Kameradinnen und Kameraden zu befördern: PFM Sabine OBERREITHER zum Feuerwehrmann, PFM Larissa ROSNER zum Feuerwehrmann, PFM Tamara ROSNER zum Feuerwehrmann, PFM Tanja SUPPAN zum Feuerwehrmann, PFM Peter TACHELLA zum Feuerwehrmann, PFM Florian REITER zum Feuerwehrmann Weiters freut sich der Kommandant folgende Ernennungen durchführen zu dürfen: FM Josef PICHLER wird vom Kommandanten zum Rüsthauswart der Wache Süd ernannt und damit verbunden zum Löschmeister des Fachdienstes befördert. TOP 7 Wahl der Rechnungsprüfer Vertagt auf den

4 Protokoll der Wehrversammlung vom Seite 4 von 7 TOP 8 Anträge Zur Wehrversammlung wurde fristgerecht folgender Antrag von PFM Jörg BINDER eingebracht: Hohe Wehrversammlung! Sehr geehrter HBI! Lieber Helmut! Hoher Ausschuss! Werte Kameradinnen und Kameraden! Aufgrund der bestehenden Lücke der Satzung einer FF der Landeshauptstadt Graz hinsichtlich der Form und Frist für die gültige Einbringung von Anträgen an die Wehrversammlung ergeht nachfolgender A N T R A G Die p.t. Wehrversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Graz möge hinsichtlich der fehlenden Bestimmungen über die Form und Frist betreffend die gültige Einbringung von Anträgen an die Wehrversammlung nachfolgende Satzungsänderung beschließen: 9 Abs.9 Anträge sind bis spätestens 8 Tage vor der Wehrversammlung schriftlich beim Feuerwehrkommandanten einzubringen. Als schriftliche Einbringung gelten die Einbringung auf elektronischem Weg, die Einbringung über den Dienstweg als auch die Einbringung auf dem Postweg. Begründend ist auszuführen, dass auf Grund des Fehlens einer solchen Regelung das Einbringen von Anträgen in jeglicher Form bis zum Beginn der Wehrversammlung denkbar ist. Gut Heil! Jörg Binder Über diesen Antrag wird in der Wehrversammlung abgestimmt. Der Antrag wird ohne Gegenstimmen angenommen, eine Enthaltung. TOP 11 Allfälliges Unter dem Tagesordnungspunkt >>Allfälliges<< werden keine Wortmeldungen eingebracht. TOP 12 Grußworte Der Kommandant bedankt sich bei allen Anwesenden für ihr Erscheinen und dank allen Kameradinnen und Kameraden, welche täglich Arbeit für unsere Wehr leisten, für ihr Engagement und ihren Einsatz.

5 Protokoll der Wehrversammlung vom Seite 5 von 7 Bezirksfeuerwehrkommandant LFR Dr. Otto Meisenberger, FM GR Harald Korschelt, und HFM GR Johann Koroschetz sprechen Grußworte an die anwesende Wehrversammlung. Der Kommandant vertagt um 20:00h die Wehrversammlung auf den , 17:30h mit einem kräftigen Gut Heil! Fortsetzung der Wehrversammlung am Die Fortsetzung der Wehrversammlung wird um 17:33h von HBI Nestler eröffnet. TOP 4.2 Bericht des Kassiers Der Kassier LM d.v. Philipp Angerer lässt sich für die Sitzung entschuldigen. Seinen Bericht übernehmen die Rechnungsprüfer. TOP 4.3 Bericht der Rechnungsprüfer Da während der Funktionsperiode Rechnungsprüferin FM Sabine Oberreither aus persönlichen Gründen ihre Funktion zurückgelegt hatte, sah sich der Kommandant veranlasst einen neuen Rechnungsprüfer zu bestellen. Um die Rechnungsprüfung ordnungsgemäß durchführen zu können entschied sich der Kommandant statt einem Rechnungsprüfer zwei zu bestellen. Dies sind PFM Claudia Rinnhofer und PFM Michael Lippitsch. Der Kommandant stellt an die Wehrversammlung den Antrag, diesem Vorgehen zuzustimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. FM Harald Korschelt berichtet in Folge stellvertretend für alle Rechnungsprüfer über das Prüfungsergebnis. Laut FM Korschelt ist die Buchhaltung und Rechnungsführung der FF Graz vorbildlich und jeder Beleg ist sowohl vorhanden als auch eindeutig zuordenbar. Als Rechnungsprüfer muss FM Korschelt aber darauf bestehen, dass die Kontoführungsgebühren der FF Graz zu hoch sind, da beim Anlegen des Kontos vergessen wurde einen Rahmen einzuführen und das Konto überzogen ist, weshalb die anfallenden Zinsen höher sind als notwendig. Ansonsten sind laut FM Korschelt keine Beanstandungen an der Kontoführung der FF Graz ersichtlich. Der Kommandant wird die Kritik der Rechnungsprüfer aufnehmen und wird noch in derselben Woche einen Termin mit der Bank finden, um einen Rahmen für das Konto einzuführen. Der Kommandant stellt daraufhin den Antrag auf Entlastung des Kommandos und des gesamten Ausschusses. Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben, keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen.

6 Protokoll der Wehrversammlung vom Seite 6 von 7 TOP 7 Wahl der Rechnungsprüfer Beim Kommando sind 2 Vorschläge für die Funktion des Rechnungsprüfers eingelangt. Es sind dies OFM Christopher SEKOLL und PFM Michael LIPPITSCH. Die beiden Kameraden sind auf Frage des Kommandanten bereit, die Funktion zu übernehmen, sollten sie gewählt werden. Die Rechnungsprüfer werden der Wehrversammlung zur Wahl gestellt. Die Abstimmung ist einstimmig. Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. PFM SEKOLL und PFM LIPPITSCH nehmen die Wahl an. HBI Nestler berichtet, er hat im Zusammenhang mit der Prüfung der Finanzen der FF Graz ein Gespräch mit dem Bürgermeister gehabt. Der Bürgermeister überlässt die Entscheidung, dass auch die Wehrkasse der FF vom Rechnungshof überprüft wird, der Wehrversammlung. HBI Nestler unterstreicht, er wird eine solche Entscheidung sicherlich nicht alleine treffen. FM Harald Korschelt erklärt, dass die Prüfung aller Gebarungen durch den Rechnungshof sehr wichtig ist, damit nicht der Eindruck entsteht, die FF Graz wolle etwas verbergen. Nur durch die komplette Prüfung der Finanzen kann aus seiner Sicht sichergestellt werden, dass die FF Graz noch irgendein Geld von der Stadt Graz bekommt. Sollte die Wehrversammlung die Prüfung der finanziellen Mittel, welche die Wehr selbst erwirtschaftet, ablehnen, so werden mit Sicherheit die Statuten der Stadt Graz geändert, damit die Stadt sich diese Geldmittel jederzeit ansehen kann. Weiters wird die FF Graz seiner Meinung nach keinerlei Geld von der Stadt Graz mehr bekommen. BM Johannes Meißlitzer erwidert daraufhin, dass die Stadt Graz, genauergesagt der Rechnungshof der Stadt Graz unter keinen Umständen die von allen Kameraden bei Festen oder Haussammlungen erwirtschafteten Geldmittel einer Prüfung unterziehen soll. Es geht hierbei nicht um die geringen Mittel, die die FF Graz hat, sondern darum, dass diese Prüfung laut LFG dem Bezirksfeuerwehrkommando zusteht, nicht aber dem Bürgermeister bzw. der Gemeinde. BM Meißlitzer äußert die Befürchtung, dass durch diesen Präzedenzfall Graz auch alle anderen steirischen Gemeinden in die Wehrkasse ihrer Feuerwehren Einblick nehmen will. HBI Nestler erklärt, der Rechnungshof wird von ihm selbstverständlich alle Unterlagen, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, erhalten. HBI Nestler möchte sich allerdings nicht gegen das LFG stellen. Weiters erklärt er, dass die Wehrkasse vom Bezirksfeuerwehrkommandanten überprüft wurde und es keine Beanstandungen gab. Er überlässt nun der Wehrversammlung die Entscheidung. Es folgt der Antrag von HBI Nestler, dass der Rechnungshof der Stadt Graz Einblick in die Wehrkasse, also die ordentliche Gebarung der Wehr, erhält und somit entgegen den Satzungen der FF Graz und entgegen dem Landesfeuerwehrgesetz über die Verwendung der von allen Kameraden selbst erwirtschafteten Gelder urteilen darf. Der Antrag wird mit 2 Stimmen dafür, 1 Enthaltung und dem Rest Gegenstimmen von der Wehrversammlung mehrheitlich abgelehnt. Der Rechnungshof darf die FF Graz nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen prüfen. Die Unterlagen dafür werden dem Bürgermeister übergeben.

7 Protokoll der Wehrversammlung vom Seite 7 von 7 TOP 5 Angelobungen In der Fortsetzung der vertagten Wehrversammlung am wurd noch die Kameradin PFM Claudia RINNHOFER angelobt. TOP 6 Angelobungen und Ernennungen FM Martin Harreiter wird zum Orts-Sanitätsbeauftragten ernannt und damit verbunden zum LM d.s. befördert. BI d.f. Walter Rinnhofer wird zum Zugskommandanten des 2. Zuges ernannt. PFM Claudia Rinnhofer wird mit Wirkung vom zum Kassier ernannt und damit verbunden zum LM d.v. befördert. HBI Nestler schließt die Wehrversammlung um 18:45h. Für die Richtigkeit: Schriftführer LM Robert Schemitsch, e.h. Feuerwehrkommandant HBI Walter Rinnhofer, e.h.

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