Strategische Ziele des Bundesrates 1 für den Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM) gültig vom bis zum

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1 1 Vorwort Strategische Ziele des Bundesrates 1 für den Swiss Investment Fund for Emerging Markets (SIFEM) gültig vom bis zum [Inoffizielle Übersetzung der Englischen Originalversion] Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe sowie des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas kann der Bundesrat juristische Personen gründen oder sich an bestehenden juristischen Personen beteiligen, um seine Ziele auf dem Gebiet der internationalen Entwicklungszusammenarbeit umzusetzen. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat, wie dies bereits in der von den eidgenössischen Räten am 7. März 2008 verabschiedeten Botschaft über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit vorgesehen war, die SIFEM AG (Swiss Investment Fund for Emerging Markets) etabliert. Die SIFEM AG unterstützt die Förderungsbemühungen, die das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement mit Bezug auf den privaten Sektor unternimmt, durch Investitionen in die Wirtschaft von Entwicklungsund Schwellenländern und nimmt so die Rolle der Entwicklungsfinanzierungsgesellschaft des Bundesrates wahr. Der Bundesrat nimmt die Interessen der Schweizerischen Eidgenossenschaft als einziger Aktionärin der SIFEM AG wahr. In dieser Eigenschaft setzt der Bundesrat der SIFEM AG für eine Periode von zweieinhalb Jahren strategische Ziele, welche auf den Prioritäten der Schweizer Entwicklungspolitik beruhen. 2 Strategische Ausrichtung Der Bundesrat hat gegenüber der SIFEM AG folgende Erwartungen: Mission A. Die SIFEM soll einer der Pfeiler bei den Bemühungen des Bundesrates zur Förderung eines nachhaltigen, vom privaten Sektor ausgehenden Wachstums in Volkswirtschaften der Entwicklungs- und Schwellenländer werden, mit dem Ziel, das Wirtschaftwachstum zu fördern, wirtschaftliche Ungleichheit zu reduzieren und die Integration dieser Länder in das Weltwirtschaftssystem zu erleichtern. B. Die SIFEM unterstützt den privaten Sektor in Entwicklungs- und Schwellenländern, entweder durch Investitionen in Finanzintermediäre, die langfristiges Kapital und Know-how für lokale kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anbieten, oder durch die direkte Mitfinanzierung von nachhaltigen privaten Unternehmen. Der Erfolg misst sich an der Fähigkeit der SIFEM, jährlich mindestens CHF 25 Mio. in Schwellen- und Entwicklungsländern zu den in der Investitionspolitik festgelegten Bedingungen und unter Beachtung der operationellen Grundsätze zu investieren. Instrumente C. Durch eine zweckdienliche Kombination von indirekten und direkten Investitionen sichert SIFEM das richtige Gleichgewicht zwischen Entwicklungseffekten, Portefeuille-Liquidität, regelmässigem 1 Vom Bundesrat im März 2010 verabschiedet.

2 Ertrag und Risiko-Diversifizierung. Folgende Überlegungen gelten für den nachfolgenden Produkt-Mix: i. Private-Equity-Fonds: Investitionen in hochspezialisierte Risikokapitalfonds, welche von Managementgesellschaften mit nachgewiesenem Leistungsausweis bezüglich Private Equity und mit Erfahrung mit solchen Investitionen in den Zielregionen geleitet werden, sowie in weniger spezialisierte Fonds, meist Entwicklungsfonds genannt, die typischerweise durch weniger erfahrene Manager mit einem geringeren Leistungsausweis verwaltet werden. ii. Investitionen in andere Arten von Finanzinstitutionen: Investitionen in Finanzinstitutionen, die keine Private-Equity-Fonds sind, und - hauptsächlich an KMU, aber auch an Mikrofinanzinstitutionen und Infrastrukturprojekte - mittel- bis langfristige Finanzierungen gewähren. Unter diese Kategorie fallen Investitionen in lokale Finanzintermediäre, z.b. Leasing- oder Garantiefazilitäten, lokale Banken und Institutionen, die Kleinunternehmen finanzieren. iii. Darlehen und andere Schuldinstrumente: Darlehen können gesichert oder ungesichert, nachrangig, wandelbar oder an Beteiligungstitel gebunden gewährt werden. iv. Investitionen in direkte Beteiligungen oder Quasibeteiligungen: Beteiligungstitel an privaten Unternehmen können vor allem zur Maximierung der Risiko-/Ertrag-Parameter von Direktinvestitionen in Betracht gezogen werden. v. Garantien, um Darlehensnehmern zu helfen, Zugang zu Finanzierungen zu gewinnen. Operationelle Grundsätze D. Die SIFEM tätigt - strikt subsidiär zum Markt - kommerzielle Investitionen in Finanzintermediäre und Gesellschaften, bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie kommerziell lebensfähig und die Investitionen demnach nachhaltig sind. Die Investitionspolitik der SIFEM basiert deshalb auf den folgenden Grundsätzen: i. Subsidiarität Die SIFEM stellt Finanzierungen zur Verfügung, die am Markt nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen bzw. in genügender Höhe erhältlich sind. ii. Komplementarität Die Investitionen der SIFEM sollen nicht nur finanziell komplementär sein (Schliessung einer Finanzierungslücke), sondern darüber hinaus etwas bewirken (z.b. durch technische Unterstützung oder Zurverfügungstellung von Erfahrung an Finanzintermediäre und Kunden). iii. Hebelwirkung Die SIFEM strebt eine Maximierung von privaten Investitionen in die Zielländer und an die Zielkunden an. Wenn immer möglich, wird sie deshalb die politischen und/oder kommerziellen Risiken wie auch die Rückflüsse aus den Investitionen mit privaten Investoren teilen. iv. Nachhaltigkeit Die Investitionen der SIFEM erfolgen unter strikter Beachtung der Grundsätze der finanziellen, ökonomischen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit. Ihre Investitionsrichtlinien enthalten eine Ausschlussliste, die sich an der internationalen Best Practice (Weltbankrichtlinien) orientiert. E. Die Investitionen der SIFEM sind entwicklungsorientiert. Mit ihnen soll also ein positiver Entwicklungseffekt erzielt werden, z.b. indem lebensfähige und dynamische Unternehmen im privaten Sektor geschaffen werden, indem die Finanzintermediation des lokalen Finanzsektors in den Zielländern gestärkt wird, indem die Corporate Governance durch den Aufbau einer professionellen Geschäftsführung verbessert wird und/oder indem ein Beitrag zu einer Zunahme und Diversifizierung der Exporte geleistet wird. Die SIFEM soll ein sorgfältiges Monitoring der Entwicklungseffekte ihrer Investitionen betreiben und dem Bundesrat darüber Bericht erstatten.

3 F. Die SIFEM sorgt für die professionelle Verwaltung ihres Investitions-Portefeuilles, einschliesslich des Liquiditätsmanagements. Dazu führt die SIFEM ein geeignetes Risikomanagement-System ein, das auf den Branchenstandards für Dachfonds (Funds of Funds) beruht. G. Die SIFEM stellt sicher, dass ihre Investitionsaktivitäten als Teil der Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz erkennbar sind. Geographische Konzentration H. Geografisch umfasst das Investitionsgebiet der SIFEM alle Schwellen- und Entwicklungsländer auf der OECD-DAC-Liste, welche ein BIP pro Kopf unter dem jährlich von der Weltbank festgelegten Schwellenwert für die IBRD-Einstufung aufweisen 2. Innerhalb dieses Investitionsgebietes konzentriert die SIFEM ihre Aktivitäten auf die vom SECO und der DEZA bezeichneten sog. Schwerpunktländer: 100% der direkten Investitionen und mindestens 60 % der indirekten Investitionen der SIFEM sollen in solchen Schwerpunktländern oder -regionen erfolgen. I. Regionale oder globale Fonds gelten dann als Investitionen in Schwerpunktländer, wenn auf der Basis glaubwürdiger Belege und auf Grund der Informationen über die Deal Pipeline davon ausgegangen werden kann, dass mindestens 50 % der Investitionen des Fonds in Schwerpunktländern des SECO s und der DEZA erfolgen (für Sub-Sahara-Afrika wird dieser Anteil auf 20 % herabgesetzt). 3 Struktur der Institution Management A. Der Bundesrat erwartet, dass die SIFEM geeignete Management- und Gouvernanz-Strukturen zur Erreichung der unter Ziff. 2 definierten Ziele errichtet. B. Der Bundesrat erwartet, dass die SIFEM eine geeignete Investitionspolitik in Übereinstimmung mit den hier festgelegten strategischen Richtlinien definiert. C. Der Bundesrat erwartet, dass die SIFEM sicherstellt, dass ab dem ersten Betriebsjahr ein umfassendes Risiko-Managementsystem eingerichtet wird. D. Der Bundesrat erwartet, dass die SIFEM ein hoch qualifiziertes und professionelles Team, das den Standardanforderungen für Verwaltungsratsmitglieder entspricht, rekrutiert, um die Ziele gemäss Ziff. 2 zu erreichen. E. Falls das Portfolio-Management an einen externen Fonds-Manager delegiert wird, erwartet der Bundesrat, dass die SIFEM sicherstellt, dass dessen Vergütungsmodell der Risikostruktur und der Grösse des Portefeuilles entspricht und im Einklang mit den Standards und Praktiken der Bundesverwaltung steht. F. Falls das Portfolio-Management an einen externen Fonds-Manager delegiert wird, muss dieser sowohl finanziell als auch strategisch vollständig unabhängig von der SIFEM sein. Zusammenarbeit mit der Bundesverwaltung G. Es wird erwartet, dass die SIFEM AG nach Massgabe der Grundprinzipien des Bundesrates über das Corporate Management, wie sie im Corporate-Governance-Bericht 2006 niedergelegt sind, die nötigen Ressourcen für den Aufbau einer professionellen Zusammenarbeit mit der Bundesverwaltung bereitstellt. 2 Zur Illustration: Dieser Schwellenwert wurde im Jahre 2010 für die Darlehen der Weltbank auf USD 6'725 festgesetzt.

4 4 Finanzziele Der Bundesrat hat gegenüber der SIFEM folgende Erwartungen: A. Die SIFEM erzielt bis Ende 2012 bei voller Deckung der Verwaltungskosten ein positives Nettobetriebsergebnis (gesamter Nettoertrag gesamter Betriebsaufwand Rückstellungen für Abschreibungen). B. Die SIFEM soll eine kritische Masse von mindestens CHF 25 Mio. an Engagements für Neuinvestitionen eingehen. C. Die SIFEM verwendet die Rückflüsse aus den Investitionen (Kapital, Zinsen, Dividenden und Gewinne) vollumfänglich für neue Investitionen, die die Ziele gemäss Ziff. 2 erfüllen. D. Die SIFEM betreibt das Liquiditäts-Management im Zusammenhang mit ihren Investitionen dergestalt, dass die Risikoabsicherung optimiert wird. 5 Information und Koordination A. Die SIFEM berichtet dem Bundesrat jährlich über die erzielten Fortschritte zur Erreichung der vorliegenden strategischen Ziele. Die Struktur der jährlichen Berichterstattung umfasst die detaillierten Abschlüsse, Angaben über die Portefeuille-Performance, geographische Trends und das Monitoring der Entwicklungseffekte. B. Um die Entwicklungseffekte ihrer Investitionsvorhaben zu messen und zu überwachen, unterhält die SIFEM im Einklang mit der bestehenden Praxis der europäischen Entwicklungsfinanzierungsgesellschaften während des ganzen Investitionszyklus ein kontinuierliches Monitoring-System. C. Die SIFEM führt Buch und erstellt ihre Jahresrechnung nach den Bestimmungen des Schweizer Aktienrechtes und lässt die Bücher durch eine externe Revisionsstelle überprüfen. D. Als Aktionär der SIFEM kann der Bundesrat weitere Revisionen durchführen lassen oder Projektevaluationen in Auftrag geben. E. Die SIFEM führt zwei Mal pro Jahr mit Vertretern des SECO eine eingehende Überprüfung ihres Portefeuilles durch. F. Die SIFEM strebt im Rahmen der Entwicklungsförderungs-Strategie der Schweiz eine enge Koordination und Synergien mit den Aktivitäten des SECO und der DEZA an. 6 Laufzeit, Änderungen und Ergänzungen Die hier definierten strategischen Ziele bleiben bis zum 31. Dezember 2012 gültig. Der Bundesrat kann nach Anhörung der SIFEM Änderungen oder Ergänzungen zu den zurzeit gültigen strategischen Zielen beschliessen. März 2010

5 ANHANG FINANZ- UND ENTWICKUNGSZIELE Jährliche Finanzielle und Entwicklungsziele A. Neue Investitionsverpflichtungen von mindestens CHF 25 Mio. in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der strategischen Richtlinien (einschliesslich geographische Konzentration). B. Wirksames Kosten- und Risikomanagement im Hinblick auf das mittelfristige Ziel eines positiven Nettobetriebserfolges. C. Die Verwaltungskosten sollen 1.5% des gesamten Investment-Portefeuilles nicht überschreiten. D. Mindestens 80% der neu eingegangenen Engagements müssen im Vornherein nach Massgabe des von der SIFEM in Übereinstimmung mit den bestehenden Praktiken der europäischen Entwicklungsfinanzierungsgesellschaften implementierten Entwicklungs- Monitoringsystems mit gut oder sehr gut bewertet worden sein 3. E. Mindestens 60% der Investitionen im Portefeuille müssen im Nachhinein nach Massgabe des von SIFEM in Übereinstimmung mit den bestehenden Praktiken der europäischen Entwicklungsfinanzierungsgesellschaften implementierten Entwicklungs- Monitoringsystems mit gut" oder sehr gut" bewertet werden. Mittelfristige Finanz- und Entwicklungsziele A. Positiver Nettobetriebserfolg, definiert als gesamter Nettoertrag gesamter Betriebsaufwand Rückstellungen für Abschreibungen, am Ende des Jahres B. Die Verwaltungskosten dürfen 1.5% des gesamten Investitionsportefeuilles nicht übersteigen. C. Mindestens 60% der Investitionen, die sich im Portefeuille befinden, werden im Nachhinein nach Massgabe des von SIFEM in Übereinstimmung mit den bestehenden Praktiken der europäischen Entwicklungsfinanzierungsgesellschaften implementierten Entwicklungs-Monitoringsystems mit gut" oder sehr gut" bewertet. 3 Gemäss dem von verschiedenen europäischen Institutionen zur Finanzierung von Entwicklungsprojekten errichteten System wird die Qualität der Entwicklungseffekte eines jeden Projekts in verschiedene Gruppen eingeteilt: Gruppe 1 = sehr gut, Gruppe 2 = gut, Gruppe 3 = befriedigend, Gruppe 4 = knapp genügend, Gruppe 5 = schwach, bedarf besonderer Erklärung, Gruppe 6 = ungenügend.

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