25. Jahrgang März 2012 Nr. 3

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1 25. Jahrgang März 2012 Nr. 3 Was erledige ich wo im Rathaus: Das Rathaus ist unter der Telefonnummer erreichbar. Wählen Sie bitte die Nummer 9406 und dann die Nummer des jeweiligen Sachbearbeiters. Selbstverständlich können Sie auch die Vermittlung anwählen. Per Fax ist das Rathaus unter der Nummer und per unter gemeinde.bernhardswald@realrgb.de erreichbar. Unsere Internet-Adresse lautet: Name Zimmer Aufgabenbereich Durchwahl Werner Fischer 10 Karin Kammerer 09 Sigrid Schulmeyer 11 Reinhard Buchmann 08 Joachim Steger 07 Karl Pielmeier 06 Stefanie Hartl 05 Karin Bauer 04 Marina Humbs 03 Paul Honis 02 Inge Humbs 01 Anette Nachreiner Bürgermeister Gesamtverwaltung werner.fischer@realrgb.de Bürgermeister-Vorzimmer, Ehrungen, Mitteilungsblatt, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen karin.kammerer@realrgb.de Kämmerei sigrid.schulmeyer@realrgb.de Bauwesen reinhard.buchmann@realrgb.de Kanalherstellungsbeiträge und -gebühren, Abwasserabgabe, Kleinkläranlagen, Gießwasserbefreiungen, Anzeige von Eigengewinnungsanlagen, Hausnummern, Verkehrswesen joachim.steger@realrgb.de Leiter des Bauhofes, Brand- und Katastrophenschutz, Feuerlöschwesen, Wertstoffhof karl.pielmeier@realrgb.de Standesamt, Liegenschaften stefanie.hartl@realrgb.de Geschäftsleitung karin.bauer@realrgb.de Gemeindekasse, Fundamt, Bareinzahlungen marina.humbs@realrgb.de Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten, Sozialamt, Gewerbeamt, Fischereirecht, landw. Unfallmeldungen paul.honis@realrgb.de Einwohnermeldeamt, Müllabfuhr, Führerscheinanträge inge.humbs@realrgb.de Passwesen, Vermittlung, Auskunft, Führungszeugnisse anette.nachreiner@realrgb.de Xaver Hofbauer Michael Müller Kläranlage Bhw Klärwärter (Handy: 0171 / ) klaeranlage.bernhardswald@web.de / 3714, / , / B16 aktuell März

2 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: Die elektronische Lohnsteuerkarte startet voraussichtlich erst am 1. Januar 2013 Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge) gelten bis zum Start des Verfahrens weiter. Stimmen die auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht mehr (z.b. zu günstige Steuerklasse oder zu hohe Zahl der Kinderfreibeträge), muss der Arbeitnehmer diese beim Finanzamt ändern lassen. Er erhält dort auf Antrag einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale oder eine neue Ersatzbescheinigung und legt diese seinem Arbeitgeber als Grundlage für den Lohnsteuerabzug vor. BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE SCHULANMELDUNG Schulanmeldung Dienstag, 27. März 2012 von bis Uhr Grundschule Bernhardswald, Kreuther Str. 22 I. Schulanmeldung an der Grundschule Anzumelden sind alle Kinder, die im kommenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die (ungeachtet ihrer Nationalität) ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben und bis zum 30. September 2012 sechs Jahre alt werden. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Volksschule zurückstellen zu lassen. Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden sind. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember 2006 geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bei Kindern, die nach dem geboren sind, ist Voraussetzung für die Schulaufnahme ein positives Gutachten des zuständigen staatlichen Schulpsychologen. Die Ablehnung des Antrages ist keine Zurückstellung. Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule angemeldet werden, in deren Sprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, sollen sie einen Stellvertreter beauftragen, das Kind zur Schulanmeldung zu bringen. Eine schriftliche Anmeldung ist nicht zulässig. Die Erziehungsberechtigten oder deren Stellvertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben machen und durch Vorlage der Geburtsurkunde belegen. Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so müssen sie die Anmeldung im gegenseitigen Einverständnis vornehmen. In der Regel genügt zum Nachweis hierfür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeblatt. In Zweifelsfällen soll jedoch der andere Erziehungsberechtigte schriftlich zustimmen. Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, können auch vom Leiter des Heims angemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, der Schule in vertrauensvoller Weise Umstände mitzuteilen, die es erforderlich machen, dass die Schulfähigkeit ihrer Kinder umfassend besprochen und gegebenenfalls fachlich abgeklärt wird. Es kann für ein Kind nachteilig in seiner Schullaufbahn und Persönlichkeitsentwicklung sein, wenn es zum falschen Zeitpunkt eingeschult wird und dadurch z.b. seine Begabung nicht voll entfalten kann. Schulleitungen und Lehrkräfte stehen für diesbezügliche Gespräche gerne zur Verfügung. II. Schulanmeldung an einer Förderschule Sehbehinderte und blinde, schwerhörige und gehörlose, körperbehinderte, geistig behinderte Kinder und Kinder mit einem erheblichen sonderpädagogischen Förderbedarf in den Bereichen Sprache, Lernen und Verhalten können von ihren Erziehungsberechtigten statt an der Grundschule auch unmittelbar an einer für das Kind geeigneten öffentlichen oder privaten Förderschule angemeldet werden. III. Schulanmeldung an einer privaten Grundschule Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, ihr Kind statt an der Grundschule im Schulsprengel direkt an einer privaten Grundschule anzumelden. Die Aufnahme in eine private Grundschule ist der öffentlichen Grundschule vom Schulträger mitzuteilen. IV. Schulanmeldung ist Pflicht Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 119 Abs. 1 Nr. 1 BayEUG mit Geldbuße belegt werden. Bernhardswald, Januar 2012 gez. Christian Lell, Rektor Informationsveranstaltung und Tag der offenen Tür an der Max-Ulrichvon-Drechsel-Realschule Regenstauf Am Freitag, 23. März 2012 findet von 14:30 bis 17:00 Uhr eine Infoveranstaltung zum Übertritt an die Max-Ulrich-von-Drechsel-Realschule Regenstauf statt. Die umfassenden Informationen über den Bildungsweg an der Realschule und die entsprechenden Übertrittsbedingungen werden vor allem für die Eltern von großem Interesse sein. Parallel dazu können die übertrittswilligen Schülerinnen und Schüler, die zu dieser Nachmittagsveranstaltung ganz besonders eingeladen sind, ihr künftiges Schulhaus schon besser kennen lernen. Damit von den Neuen niemand verloren geht, erfolgt der Rundgang gruppenweise. Anschließend bleibt noch Gelegenheit, die für diesen Tag der offenen Tür in den Klassenzimmern und Fachräumen aufgebauten Projekte, Versuche und Präsentationen genauer in Augenschein zu nehmen. Anmeldungen sind vom 7. bis 11. Mai möglich. Der Probeunterricht wird in der Zeit vom 21. bis 23. Mai durchgeführt. Couragiertes Handeln und schneller Notruf sind besonders wichtig Eisige Minusgrade können für verunglückte Personen bei Notfällen im Freien und in schlecht beheizten Räumen wie in Garagen, Kellern oder auch in parkenden Autos sehr schnell lebensbedrohlich werden. Darum ist es besonders wichtig, auf am Boden liegende Personen zu achten und couragiert als Ersthelfer zu handeln. Ein harmloser Ausrutscher bei einem Spaziergang kann bei den eisigen Temperaturen lebensbedrohlich werden. Bereits bei + 10 C oder noch weniger kühlt der Körper sehr schnell aus, wenn man aufgrund einer Verletzung oder einer plötzlich auftretenden Erkrankung bewegungsunfähig ist. In jedem Verbandskasten findet man eine beschichtete Rettungsdecke, die Körperwärme reflektiert und dadurch die Auskühlung vermindert. Den Betroffenen am besten schnell in Wolldecken oder Öffnungszeiten Wertstoffhof Bernhardswald Ganzjährig Mittwoch Freitag April bis Oktober Montag (neu) Samstag (jeden 1., 2. und 4. im Monat) November bis März Samstag (jeden 1. und 3. im Monat) 14:00 bis 17:00 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten der Gemeinde Bernhardswald Vormittag Nachmittag Montag 08:00-12:00 Uhr 13:00-17:00 Uhr Dienstag geschlossen Mittwoch geschlossen 13:00-18:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr geschlossen Freitag 08:00-12:00 Uhr geschlossen B16 aktuell März 2012

3 Die Gemeinde Bernhardswald informiert: nicht benötigte Bekleidung einpacken und dann die Rettungsdecke um ihn herum wickeln. Ist er bewusstlos und hat eine normale Atmung, wird er in die stabile Seitenlage gebracht und ebenfalls warm eingepackt. Bewusstlose Personen sind durch die eisige Kälte besonders gefährdet! Wenn der Bewusstlose nicht atmet, sofort mit der Herzdruckmassage beginnen und diese bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes fortsetzen. Grundsätzlich sollte bei den kalten Temperaturen darauf geachtet werden, dass Kinder gut eingepackt und insbesondere Hände und Füße geschützt sind. Der sogenannte Zwiebellook ist besser, als ein einziges dickes Kleidungsstück. Wenn man warme Räume betritt, sollte man den Mantel öffnen und sich beim Verlassen wieder warm einpacken. Dies verhindert Schwitzen und damit die Entstehung von Verdunstungskälte. Der Körper hat auf Grund der niedrigen Temperaturen einen erhöhten Energiebedarf. Mit warmen und gezuckerten Getränken und mehreren über den Tag verteilten Mahlzeiten kann dieser erfüllt werden. Durch Piercings in Ohren, Nasen oder Lippen können Erfrierungen entstehen. Sie sollten daher besser entfernt werden. Es wird daher alle zwei Jahre ein Auffrischen und Trainieren der Erste-Hilfe-Kenntnisse empfohlen. Vorinformation 4-Tagesfahrten 2012 Vier-Tagesfahrten der meinde Bernhardswald für 9- bis 13-jährige Kinder. Die Ge- Fahrten finden von Montag bis Freitag (ohne Mittwoch ) statt. Bitte berücksichtigen Sie den Termin bei Ihrer Ferienplanung! Die Tagesziele sind: Silberbergwerk in Furth im Wald - Elypso Badewelt Deggendorf Erlebnispark Schloss Thurn München mit Besuch der Bavaria Filmstadt - Erlebnisbad Straubing Nürnberg Stadtführung - Palm Beach (Die Reihenfolge der Fahrten werden vom Kreisjugendamt festgelegt) Abfahrt ist jeweils zwischen ca und 8.00 Uhr, Rückkehr zwischen und Uhr (auf Aushang in der Gemeinde sowie Veröffentlichung in der MZ achten!). Mit Ausnahme des Tages der Fahrt zum Freizeitpark Schloss Thurn, ist an den Nachmittagen noch ein Besuch in einem Hallen- oder Freibad eingeplant. Da sich auf Grund des Wetters kurzfristige Programmänderungen ergeben können, sollten die Kinder täglich das Badezeug dabei haben! Für die Betreuung der Kinder ist bestens gesorgt. Die Ziele sind auch von der jeweiligen Wetterlage am Ausflugsziel abhängig und können noch abgeändert werden. Der Teilnehmerbetrag beträgt je Kind 60,00, für das zweite Kind 55,00, jedes dritte und weitere Kind einer Familie und Kinder von SGB II können kostenlos teilnehmen. Im Teilnehmerbetrag sind die Kosten für die Fahrt, die Betreuung, die Versicherung und die Eintritte enthalten. Für die Verpflegung haben die Kinder selbst zu sorgen. Getränke sind im Bus erhältlich. Anmeldungen für Teilnehmer nimmt Frau Kammerer, Zimmer 09, ab 2. April in der Gemeindeverwaltung Bernhardswald entgegen. Der Teilnahmebeitrag ist bei der Anmeldung zu entrichten. Des weiteren bitten wir folgende An- und Abmeldebedingungen zu beachten: Impfausweis: Bitte geben Sie Ihrem Kind bei der Ferienaktion eine Kopie des Impfausweises mit. Abmeldung: Sie muss immer schriftlich und persönlich erfolgen. Tritt ein Teilnehmer zurück, so werden folgende Ausfallgebühren berechnet: Bei Tage vor Beginn der Freizeit 25%, bei Tage vorher 50% und bei 9 Tage bis Antritt der Aktion 80% des Teilnehmerpreises. Eine Ausfallgebühr fällt nicht an, wenn ein anderer geeigneter Ersatzteilnehmer verbindlich angemeldet wird. Im Notfall z.b. plötzliche Erkrankung kann der Teilnehmerbeitrag abzüglich der tatsächlich anfallenden Kosten oder einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 zurückerstattet werden. In diesem Fall muss jedoch vor Beginn der Freizeit ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Telefonische Anmeldungen bzw. Reservierungen sind nicht möglich! Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis. Anmeldeschluss ist am Donnerstag, 12. Juli 2012, soweit bis dahin noch Plätze vorhanden sind! Dauerhaft günstig!!!! Schnäppchenjäger aufgepasst! Wollten Sie schon lange den neuen Ken Follett lesen, aber 28,95 sind Ihnen zu teuer? Auch die neuen Biss - Bände von Stephanie Meyer würden Sie gerne mal durchschmökern, aber die kosten ein halbes Vermögen? Das muss nicht sein! Haben Sie schon mal an die Bücherei gedacht? Dort können Sie sich so viele Bestseller mit nach Hause nehmen wie Sie wollen und das für nur Nachruf Die GEMEINDE BERNHARDSWALD trauert um Herrn Karl Hofbauer Ehrenbürger der Gemeinde Bernhardswald 1. Bürgermeister der früheren Gemeinde Pettenreuth von , Gemeinderat der früheren Gemeinde Pettenreuth von , Gemeinderat der Gemeinde Bernhardswald von , 1. Vorsitzender des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Wenzenbacher Gruppe von , 2. Vorsitzender des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Wenzenbacher Gruppe von Vorsitzender des Schulverbandes Pettenreuth-Lambertsneukirchen von Durch seine kommunalen Ehrenämter und durch sein Engagement im Vereinsleben hat sich der Verstorbene hohes Ansehen und bleibende Verdienste erworben. Die Gemeinde Bernhardswald wird Herrn Karl Hofbauer stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Werner Fischer Erster Bürgermeister Bernhardswald, Der Gemeinderat Bernhardswald B16 aktuell März

4 Aus der Sitzung des Gemeinderates wird berichtet: 8 Jahresbeitrag für Erwachsene bzw. 4 Jahresbeitrag für Kinder. Na, wenn das kein Schnäppchen ist! Also greifen Sie zu, solange der Vorrat reicht. Ach ja, unsere sensationellen Tiefstpreise gelten das ganze Jahr über. Auf Ihr Kommen freut sich das Büchereiteam Antonia Gottmeier, Bea Kirchgäßner und Marion Riederer Öffnungszeiten der Bücherei Montag 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 15:00 bis 18:00 Uhr Freitag 14:00 bis 17:00 Uhr Telefon 09407/ In den Schulferien und an Feiertagen geschlossen! F U N D S A C H E N Folgende Fundgegenstände wurden in letzter Zeit bei der Gemeinde Bernhardswald abgegeben: Handschuhe, schwarz - gefunden in der Neuen Apotheke, Dezember 2011 Armreif, hölzern mit Heiligenbildern -gefunden am Radweg, Dezember 2011 Haustürschlüssel - gefunden in der Falkenstraße, Dezember 2011 Fundgegenstände können in Zimmer 3 abgegeben oder abgeholt werden. Zuständig ist Fr. Marina Humbs, Telefon: 09407/ Die aktuelle Liste kann unter eingesehen werden. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v Im Rahmen der Angehörigenbetreuung bietet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v. im Jahr 2012 folgende Gruppenreisen für die Oberpfalz an Südfrankreich-Spanien mit den Soldatenfriedhöfen Dagneux, Cuacos de Yuste, Berneuil Luxemburg-Belgien-Niederlande mit den Soldatenfriedhöfen Luxemburg, Bastogne, Lommel, Ysselstein, Hooglede Ungarn mit den Soldatenfriedhöfen Böhönye, Veszprem, Szekesfehervar, Budaörs Lothringen mit den Soldatenfriedhöfen Andilly, St. Mihiel, Verdun Weißrussland-Russland-Ukraine mit den Soldatenfriedhöfen Schatkowo, Duchowtschina, Rschew, Kursk, Charkow, Kiew, Kirowograd Italien mit den Soldatenfriedhöfen Costermano, Futapass, Pomezia Sie suchen das Kriegsgrab eines Familienmitglieds? Versuchen Sie s auf der Internetseite 1. Schritt: Gräbersuche online anklicken 2. Schritt: Name, Vorname, Geburtsdatum des Gesuchten eingeben 3. Schritt: Suche beginnen anklicken Alle weiteren Informationen zu Reisen oder zur Gräbersuche erhalten Sie bei Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.v., Stobäusplatz 3, Regensburg, Tel.: oder Fax: oder bv-oberpfalz@volksbund.de Informieren Sie sich über das Angebot! Veranstaltungen vom der Gemeinde Bernhardswald Titel Datum Zeit Veranstaltungsort Verein/Organisation Jahresversammlung :30 Gaststätte Gassner, Erlbach Jagdgenossenschaft Pettenreuth Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen :30 Gasthaus Piendl Angel- und Naturfreunde Roßbach/Wald e. V. Jahreshauptversammlung :30 Gasthaus Weigert, Lehen OGV Hackenberg Jahreshauptversammlung :30 Feuerwehrgerätehaus Wulkersdorf Feuerwehr Wulkersdorf Starkbierfest TSV Pettenreuth-Hauzendorf :00 Gaststätte Gassner, Erlbach TSV Pettenreuth-Hauzendorf Palmbüscherlbinden des :00-19:00 Pfarrheim Pettenreuth Frauen- und Mütterverein Pettenreuth FMV - Frauen und Mütterverein Pettenreuth Jahreshauptversammlung :30 Gasthaus Zur Hütt n OGV Bernhardswald Generalversammlung des JuKi Bernhardswald :00 Florianstüberl im Gemeindezentrum JuKi der Gemeinde Bernhardswald e.v. Theateraufführung Guten Abend, Frau Sonnenschein :00 Theatersaal Theatergruppe Kürn e. V. Winterschnittkurs in Ramspau :00 Ramspau Obst- und Gartenbauvereine Fahrradbasar :00-15:00 Aula der Schule Bernhardswald Basarteam Bernhardswald Generalversammlung mit Neuwahlen :30 Gasthaus Weigert, Lehen Schützenverein Drei Tannen Lehen Bezirkskonvent in Pettenreuth Jahre MMC Pfarrkirche Pettenreuth MMC Pettenreuth Theateraufführung: Guten Abend, Frau Sonnenschein :00 Theatersaal Theatergruppe Kürn e. V. Theateraufführung: Guten Abend, Frau Sonnenschein :00 Theatersaal Theatergruppe Kürn e. V. Jahreshauptversammlung :00 Gaststätte Gassner, Erlbach Feuerwehr Pettenreuth Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen :00 Feuerwehr-Gerätehaus Adlmannstein Schützenverein Eichenlaub Adlmannstein Starkbierfest :00 Gasthaus Weigert, Lehen Schützenverein Drei Tannen Lehen Theateraufführung: Guten Abend, Frau Sonnenschein :00 Theatersaal Theatergruppe Kürn e. V. Karfreitagswatten mit Fischessen :00 Gasthaus Weigert, Lehen Stammtisch Wochenteiler Lehen Terminänderungen bitte sofort mitteilen! Jugendpflegerin der Gemeinden Bernhardswald und Altenthann Carola Hanusch Dipl.-Soz.-Pädagogin Landratsamt Regensburg Kreisjugendamt Altmühlstraße Regensburg Telefon 0941/ Handy 0176/ carola.hanusch@landratsamt-regensburg.de Jugendbeauftragte der Gemeinde Bernhardswald Elisabeth Pollwein-Hochholzer Sozialpädagogin Erikaweg Bernhardswald Tel.: 09407/ pollwein-hochholzer@gmx.de B16 aktuell März 2012

5 Das Landratsamt Regensburg informiert: Öffnung der Kompostplätze im Landkreis ab Samstag, den Der Kompostplatz des Landkreises bei Regenstauf hat nach der Winterpause ab Samstag, den , wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet. Neben der Anlieferung von Grüngut, kann auch wieder hochwertiger, gesiebter Kompost zur Bodenverbesserung im Garten und holziges Abdeckmaterial erworben werden. Kompostplatz Regenstauf Öffnungszeiten: Mittwoch Uhr Freitag Uhr Samstag Uhr Klassifizierung als Wettbewerbsvorteil: Landrat überreichte Urkunden Privatvermieter mit Sternen ausgezeichnet Mit Sternen des Deutschen Tourismusverbandes wurden 25 Privat-Vermieter im Landkreis Regensburg ausgezeichnet. Im Rahmen dieser Klassifizierung erhielten die engagierten Gastgeber nun durch Landrat Herbert Mirbeth ihre Urkunde. Insgesamt 37 Ferienwohnungen oder Privatzimmer können mit einem hervorragenden Ergebnis aufwarten, freute sich der Landrat. Ein Mal zwei Sterne, 19 Mal drei Sterne, 12 Mal vier Sterne und sogar fünf Mal fünf Sterne wurden für die klassifizierten Objekte vergeben. Zusammen mit Tourismusreferentin Susanne Kammerer und in Anwesenheit der Vorsitzenden Landrat Herbert Mirbeth (links) und Susanne Kammerer (rechts) mit den klassifizierten Gastgebern im Landkreis. einiger Tourismusvereine überreichte Landrat Mirbeth die Urkunden zur Klassifizierung an die Gastgeber und lobte diese für ihre Bemühungen um einen hohen Ausstattungsstandard. Der Deutsche Tourismusverband hat bundesweit einheitliche Kriterien zur Klassifizierung von Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Privatzimmern entwickelt, die ständig überarbeitet werden, erläuterte Kammerer, die für die organisatorische Abwicklung der Klassifizierung zuständig war. Die Ferienwohnungen wurden besichtigt und rund 150 Kriterien, darunter Ausstattungsmerkmale der Wohnungen, Serviceleistungen und Freizeiteinrichtungen im Haus oder der Gartenanlage, abgefragt. Als Fachpartner hat sich der Landkreis Regensburg eine neutrale Prüferin der Tourismusagentur Ostbayern ins Boot geholt. Je nach erfüllten Kriterien konnten ein bis fünf Sterne erreicht werden. Die Klassifizierung von Beherbergungsbetrieben ist ein zuverlässiger Hinweis auf Qualität und für Urlaubsgäste ein wichtiges Buchungskriterium geworden, hob der Landrat hervor. Seit dem Jahr 2002 werden die Vermieter im Landkreis Regensburg mit Sternen des Deutschen Tourismusverbandes ausgezeichnet. Die Anbieter, die sich durch die Klassifizierung besser einschätzen können, erhalten dadurch auch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz, betonte Kammerer. Vor dem Hintergrund der seit 2010 gestarteten Qualitätsoffensive im Tourismus, möchte das Landratsamt mit der Klassifizierung dazu beitragen, den Tourismus im Landkreis wettbewerbsfähig zu gestalten und sich ins Qualitätsmanagement einbringen. Die Ergebnisse fanden auch Eingang ins neue Image- und Gastgeberverzeichnis des Landkreises sowie der Online-Gastgeberdatenbank. Im Dialog mit den Betrieben erfreute sich die Tourismusreferentin über geschätzte Übernachtungen im Landkreis die beste Statistik seit Jahrzehnten. Kammerer lud die Gastgeber zum 4. Tourismustag Bayerischer Jura am 20. März in Regenstauf ein und verwies auf die Präsenz des Landkreises auf der Freizeitmesse in Nürnberg Ende Februar und auf der dona im März. Die Vorsitzende des Fremdenverkehrsvereines Donaustauf, Christiane Breker-Müller, lobte abschließend die Tourismusarbeit des Landkreises: Man sieht, dass in der Tourismusentwicklung vieles voran geht und wir möchten uns für die professionelle Arbeit und die wertvollen Broschüren, die uns an die Hand gegeben werden sehr bedanken, so Breker-Müller. Die Klassifizierungsergebnisse unserer Gemeinde auf einen Blick: Name Ort Sterne Hildegard und Felix Brandl 3 Sterne- Betriebe Altenthann zwei Ferienwohnungen ***, ein Zimmer *** Siegfried Reisinger Bernhardswald eine Ferienwohnung *** Hildegard Schiegerl Bernhardswald eine Ferienwohnung *** 4-Sterne-Betriebe Siegfried Reisinger Bernhardswald eine Ferienwohnung **** Susanne Reisinger Bernhardswald eine Ferienwohnung **** B16 aktuell März

6 Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung informiert: Mikrozensus 2012 im Januar gestartet Interviewer bitten um Auskunft Auch im Jahr 2012 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrem Pendlerverhalten befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Im Jahr 2012 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2012 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten der Erwerbstätigen sowie der Schüler und Studierenden. Neben dem hauptsächlich benutzten Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstätte werden auch die Entfernung und der Zeitaufwand für den Weg dorthin erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als Haushalte zu befragen. Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für vier aufeinander folgende Jahre. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden. Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2012 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Die Land- und forstwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Landshut informiert: Vom Automodus zum Dauerlicht Sicherheitsbewusste Autofahrer schalten in dieser Jahreszeit um: Vom Autmodus zum Dauerlicht. In der zwielichtigen Zeit im Übergang vom Winter zum Frühjahr sind viele Fahrzeuge ohne Licht nur schlecht oder gar nicht erkennbar. Da der Automodus genügend Taglicht sensiert, wird das Abblendlicht nicht aktiviert. Für den Gegenverkehr bleibt das Fahrzeug bis kurz vor der Begegnung unsichtbar. Wer die Abblendlicht-An-Funktion wählt, wählt auch mehr Sicherheit für sich und andere Verkehrsteilnehmer. Schalten Sie um von Auto zu Licht. Tödliches Schwefelwasserstoff-Gas Schwefelwasserstoff-Gas tötet in Bayern heuer bereits zwei Landwirte Beim Umgang mit Gülle z. B. beim Ablassen, Aufrühren, Waschen von Güllekanälen tritt das giftige Gas aus der Gülle aus. Deutlich schwerer als Luft Schwefelwasserstoff-Gas füllt zuerst Gruben, Schächte und Kanäle und breitet sich dann über den Boden aus, da es deutlich schwerer als Luft ist. Mit den Füßen im Giftgas-See Arbeiten Landwirte im Güllebereich, kann es durchaus vorkommen, dass sie mit den Füßen in einem Giftgas-See stehen. Wer sich bückt oder hinkniet, um ein Werkzeug aufzunehmen, ein betäubtes Tier zu bergen oder um die ablaufende Gülle zu kontrollieren, begibt sich in Lebensgefahr. Vergiftet durch einen Atemzug Bereits ein Atemzug in Schwefelwasserstoff-Atmosphäre vergiftet oder tötet Lebewesen. Die Atmung wird gelähmt und die Sauerstoffübertragung im Blut unterbrochen. Heimtückisch, weil unsichtbar und unriechbar Schwefelwasserstoff-Gas ist nicht riechbar, weil es in geringsten Konzentrationen den Geruchssinn lähmt. Auch ist es unsichtbar. Weil es die Nerven lähmt, merkt der Vergiftete wenig oder gar nichts von seinem Zustand: Übelkeit, Schwindel, Unkoordiniertheit bis hin zur Besinnungslosigkeit. Retter in höchster Gefahr Wer eine ohnmächtige Person birgt, bückt sich und atmet wegen der Aufregung und Anstrengung heftig. Geschieht dies in einer Schwefelwasserstoff-Gas Umgebung erleidet der vermeintliche Retter das Schicksal des ersten Opfers. Rettungsversuche sind daher selten erfolgreich. Retter müssten angeseilt sein und wie Taucher die Luft anhalten oder durch Sauerstoffgeräte versorgt sein. Ausschneiden und aufhängen Gülle und Gas gehören zusammen. Wer an das Gas denkt, wenn er mit Gülle arbeitet, kann sich besser gegen Giftwirkung schützen. Schneiden Sie diesen Artikel aus und hängen Sie ihn zum Telefon, in den Stall oder wohin Sie immer möchten B16 aktuell März 2012

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26. Jahrgang März 2013 Nr. 3 26. Jahrgang März 2013 Nr. 3 Was erledige ich wo im Rathaus: 09407 9406-0 9406 und dann die Nummer des jeweiligen 9406-28 und per Email unter gemeinde.bernhardswald@bernhardswald.de www.bernhardswald.de

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