AMTSBLATT. Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße. Öffentliche Bekanntmachungen. Einladung zur 20. Sitzung des Ortsbeirates Gimmeldingen
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1 AMTSBLATT der Stadt Neustadt an der Weinstraße Herausgabe, Verlag und Druck: Verantwortlich: Jahrgang / Nr.: Ausgegeben am: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Hauptabteilung Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und Gremien Marktplatz Neustadt an der Weinstraße Andreas Günther 2012/ Februar 2012 Öffentliche Bekanntmachungen Einladung zur 20. Sitzung des Ortsbeirates Gimmeldingen am Dienstag, , 20:00 Uhr, im Sitzungssaal der Ortsverwaltung Gimmeldingen Tagesordnung: - Öffentliche Sitzung 1. Planungen Vorbereitung Mandelblütenfest, hier Bericht des Festausschusses 3. Organisation und Programm Seniorennachmittag 4. Mitteilungen und Anfragen - Nichtöffentliche Sitzung 5. Bau- und Planungsangelegenheiten 6. Sonstiges 7. Mitteilungen und Anfragen Neustadt an der Weinstraße, 17. Januar 2012 gez. Wilfried Marggraff Ortsvorsteher Einladung zur 20. Sitzung des Ortsbeirates Haardt am Mittwoch, , 20:00 Uhr, im Sitzungssaal der Ortsverwaltung Haardt Tagesordnung: - Öffentliche Sitzung 1. Neue Friedhofssatzung 2. Seniorennachmittag 3. Mitteilungen und Anfragen - Nichtöffentliche Sitzung - Seite 1 / 5
2 4. Bau- und Planungsangelegenheiten 5. Mitteilungen- und Anfragen Neustadt an der Weinstraße, 25. Januar 2012 gez. Annemarie Feig Ortsvorsteherin Öffentliche Bekanntmachung über das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz zur Gültigkeit des Bebauungsplans "Dorfmitte" im Ortsbezirk Haardt Nach 47 Absatz 5 Satz 2 zweiter Halbsatz der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gibt die Stadt Neustadt an der Weinstraße die Entscheidungsformel des rechtskräftigen Urteils vom (Az.: 8 C 10906/11.OVG) zur Gültigkeit des Bebauungsplans Dorfmitte bekannt: Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. November 2011 für Recht erkannt: Der am 05. Oktober 2010 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Dorfmitte im Ortsbezirk Haardt der Stadt Neustadt an der Weinstraße wird für unwirksam erklärt. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Unwirksamkeitserklärung gilt vom Augenblick des Inkraftsetzens des Bebauungsplanes an. Im unten abgedruckten Planausschnitt ist der ursprüngliche Geltungsbereich des für unwirksam erklärten Bebauungsplanes Dorfmitte im Ortsbezirk Haardt dargestellt. Neustadt an der Weinstraße, den STADTVERWALTUNG gez. Hans Georg Löffler Oberbürgermeister Abgrenzung des ursprünglichen Geltungsbereiches des für unwirksam erklärten Bebauungsplanes Dorfmitte im Ortsbezirk Haardt - siehe Planausschnitt -: Im Norden: Fußweg Flst. Nr Im Osten: Fahrweg Flst. Nr (Am Dorfwingert) Im Süden: Probstgasse Im Westen: Mandelring (K5) Basiskarte: Liegenschaftskarte der Vermessungs- und Katasterverwaltung Aus drucktechnischen Gründen unmaßstäblich verkleinert. Seite 2 / 5
3 Lageplan Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Neustadt an der Weinstraße Berufung in den Ortsbeirat Hambach Frau Rita Stachel hat mit Schreiben vom 13. Januar 2012 ihr Mandat im Ortsbeirat Hambach niedergelegt. Gemäß 45 Kommunalwahlgesetz (KWG) i. V. m. 66 Kommunalwahlordnung habe ich Herrn Marc Rottmayer, Bildgasse 2, Neustadt an der Weinstraße als nächsten Bewerber in den Ortsbeirat Hambach einberufen. Herr Marc Rottmayer hat seine Berufung in den Ortsbeirat Hambach angenommen. Neustadt an der Weinstraße, gez. Hans Georg Löffler Oberbürgermeister Seite 3 / 5
4 Sonstige amtliche Mitteilungen Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Bad Ems Mikrozensus 2012 Interviewerinnen und Interviewer befragen wieder Haushalte Wie viele Männer und Frauen in Rheinland-Pfalz gehen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nach? Wie ist die Situation der Bevölkerung mit Migrationshintergrund? Wie hoch ist das monatliche Nettoeinkommen von Haushalten und Familien? Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter sind erwerbstätig? Antworten auf diese von Politik, Wissenschaft und Medien, aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern, häufig gestellten Fragen gibt der Mikrozensus. Die Erhebung erfolgt seit 1957 jährlich bei einem Prozent aller Haushalte in ganz Deutschland. Auch 2012 werden in Rheinland-Pfalz wieder rund 200 mit Laptops ausgerüstete Interviewerinnen und Interviewer das ganze Jahr über unterwegs sein, um Haushalte zu befragen. Monatlich werden durchschnittlich rund Haushalte in die Erhebung einbezogen. Die Internetseite zum Mikrozensus ( informiert darüber, wann und in welchen Gemeinden des Landes die Befragung stattfinden wird. Die Interviewerinnen und Interviewer wurden sorgfältig ausgewählt und intensiv auf ihre Aufgabe vorbereitet. Sie kündigen ihren Besuch einige Tage vorher schriftlich an und können sich durch einen Ausweis des Statistischen Landesamtes legitimieren. Außerdem geben sie den Befragten auch Informationsmaterial über die Erhebung an die Hand. Die Interviewerinnen und Interviewer sind ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, die ebenso zur strikten Geheimhaltung verpflichtet sind, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Statistischen Landesamt. Der Präsident des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, Jörg Berres, appelliert an alle insbesondere an die im Jahr 2012 erstmalig befragten Haushalte bei der Mikrozensusbefragung mitzumachen. Nur so ist gewährleistet, dass zuverlässige Ergebnisse zustande kommen, die ein solides Fundament insbesondere für politische Entscheidungen darstellen. Hintergrund: Mikrozensus Der Mikrozensus wird seit 1957 jedes Jahr bei einem Prozent aller Haushalte im gesamten Bundesgebiet durchgeführt. Der Mikrozensus ist eine so genannte Flächenstichprobe, das heißt, es werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Straßenzüge bzw. Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen Gebäuden wohnen, werden befragt. Die ausgewählten Haushalte sind zur Auskunft verpflichtet. Nur für einen kleinen Teil der Fragen, beispielsweise zum Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand, ist die Beantwortung freigestellt. Die Auskunftspflicht erstreckt sich über höchstens vier Jahre. In jedem Jahr wird zur Entlastung der Befragten ein Viertel der Haushalte durch andere ersetzt. Die Interviewerinnen und Interviewer sind zur absoluten Geheimhaltung verpflichtet. Dasselbe gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Statistischen Landesamtes. Die Informationen darüber, in welchen Monaten die Interviewer in den einzelnen Gemeinden unterwegs sind, gibt es im Internet unter Autorin: Merle Hattenhauer (Referat Mikrozensus, Verdienste, Preise, Haushaltserhebungen) Fragen per an: Seite 4 / 5
5 Erwerbstätige in Rheinland-Pfalz Hinweis zu den öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Neustadt an der Weinstraße Unter können Sie die aktuellen öffentlichen Ausschreibungen nach dem Vergaberecht (VOB, VOL und VOF) für die anstehenden Vergaben einsehen. Es handelt sich dabei um die Vergabe von Aufträgen durch die Stadt Neustadt an der Weinstraße und den Eigenbetrieb Stadtentsorgung (ESN). Das Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Weinstraße erscheint in der Regel einmal wöchentlich donnerstags und darüber hinaus nach Bedarf. Einzelstücke können kostenlos in der Hauptkanzlei im Rathaus (Marktplatz 1) und im Bürgerbüro in der Hindenburgstraße 9a während der üblichen Öffnungszeiten bezogen werden. Weiterhin erscheint das Amtsblatt auch online auf oder kann dort als kostenloser Online-Newsletter abonniert werden. Seite 5 / 5 Powered by TCPDF (
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