Pressekonferenz Reform der Eingliederungshilfe Regierungsentwurf Bundesteilhabegesetz Übergabe der Resolution an Ministerpräsidenten

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1 Pressekonferenz Reform der Eingliederungshilfe Regierungsentwurf Bundesteilhabegesetz Übergabe der Resolution an Ministerpräsidenten Dienstag, 6. September 2016, Uhr Maximilianeum, Landtagsgaststätte, Bayernzimmer Statement Sperrfrist: Uhr Landtagspräsidentin Barbara Stamm Vorsitzende des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern Anrede, Ich will es gleich deutlich sagen: Mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz stehen wir vor einem großen Umbruch in der Eingliederungshilfe. Und dieser Umbruch würde aus heutiger Sicht vor allem die Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung verschlechtern. Deshalb müssen wir als Lebenshilfe in Bayern und in ganz Deutschland immer wieder deutlich machen: Das Bundesteilhabegesetz darf so, wie es jetzt im Regierungsentwurf geplant ist, nicht beschlossen werden. Es geht schließlich um die Zukunft von über Menschen mit Behinderungen in Deutschland, die derzeit Eingliederungshilfe erhalten. Die größte Gruppe davon, nämlich , sind Menschen mit einer geistigen Behinderung. Lebenshilfe Bayern: Pressekonferenz BTHG, Statement Barbara Stamm, von 5

2 Wie Sie wissen, vertritt die Lebenshilfe insbesondere die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung, von Menschen, die schwerst und mehrfach behindert sind und einen hohen Hilfebedarf haben, von Menschen, die meist ein Leben lang auf die Hilfe ihrer Familien, ihrer Freunde, auf die Hilfe von Einrichtungen und Diensten, auf die Hilfe unserer Gesellschaft angewiesen sind. Die Lebenshilfe ist ein Eltern- und Selbsthilfeverband. Ihnen gegenüber sitzen heute Mitglieder unseres Vorstandes, die als Eltern, als Mütter und Väter, große Sorge um die Zukunft ihrer erwachsenen Kinder mit Behinderung haben. Ihnen gegenüber sitzen heute auch Menschen mit Behinderungen selbst, Mitglieder unseres Landesausschusses Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter, die wie wir alle noch nicht genau abschätzen können, was mit diesem neuen Gesetz auf sie zukommen wird. Wir als Eltern- und Selbsthilfeverband haben immer gefordert, dass eine Reform der Eingliederungshilfe die Situation von Menschen mit Behinderungen und deren Familien deutlich verbessern muss. Nur dann ist eine Reform ja überhaupt sinnvoll! Was wir heute aber schon wissen, ist: Das, was uns jetzt als Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen vorgelegt wurde, ist in seinem aktuellen Regierungsentwurf alles andere als eine Verbesserung. Deshalb müssen wir als Lebenshilfe in Bayern und in ganz Deutschland auch im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren unseren Protest weiterhin lautstark erheben. Bundesweit wurde dafür eigens die Lebenshilfe-Kampagne und Online-Petition TeilhabeStattAusgrenzung gestartet. Lebenshilfe Bayern: Pressekonferenz BTHG, Statement Barbara Stamm, von 5

3 Wir als Lebenshilfe Bayern fordern darüber hinaus in einer Resolution zur Reform der Eingliederungshilfe, den nun vorliegenden Regierungsentwurf zum Bundesteilhabgesetz unbedingt in wesentlichen Punkten zu verbessern. Ich will Ihnen einige Kritikpunkte näher erläutern: 1. Die Messlatte, um künftig überhaupt Eingliederungshilfe zu erhalten, ist viel zu hoch angesetzt! Es droht, dass Menschen mit leichteren Beeinträchtigungen oder mit Beeinträchtigungen in weniger als fünf von neun Lebensbereichen einfach aus dem Hilfesystem herausfallen oder dass die Hilfe nur nach Ermessen gewährt wird. Hilfe für alle, die Hilfe nötig haben! Der Personenkreis der leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen darf nicht eingeschränkt werden. Auch Menschen mit leichteren Beeinträchtigungen oder Beeinträchtigungen in weniger als fünf Lebensbereichen müssen weiterhin die Hilfe erhalten, die ihnen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Und das als Rechtsanspruch und nicht nur als Ermessensleistung. 2. Pflege und Eingliederungshilfe werden gegeneinander ausgespielt! Hier wirkt sich auch noch ein anderes, aktuelles Gesetzesvorhaben negativ aus, das sogenannte Pflegestärkungsgesetz III. Durch den geplanten Vorrang der Pflege im häuslichen Bereich droht, dass pflegebedürftige Menschen keine Eingliederungshilfen mehr erhalten, die ihnen letztlich erst die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Und es droht, dass Menschen mit hohem Pflegebedarf künftig nicht mehr ambulant betreut wohnen können, sondern in ein Wohnheim oder gar in ein Pflegeheim umziehen müssen. Lebenshilfe Bayern: Pressekonferenz BTHG, Statement Barbara Stamm, von 5

4 Leistungen aus der Pflegeversicherung dürfen keinen Vorrang vor Leistungen der Eingliederungshilfe haben. Das Recht auf Teilhabe an der Gesellschaft muss ein Leben lang gelten. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht in Pflegeheime abgeschoben werden. Es darf nicht heißen: Teilhabe oder Pflege. Es muss immer heißen: Teilhabe und Pflege! 3. Der Zwang, Leistungen gemeinsam zu nutzen, schränkt das Wunsch- und Wahlrecht ein! Es droht, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr selbst bestimmen können, was sie wann und mit wem in ihrer Freizeit machen. Wenn Leistungen gemeinsam beansprucht werden sollen, müssen die davon betroffenen Menschen dem zustimmen. Nur so können Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen. 4. Menschen mit geistiger Behinderung haben meist nichts davon, dass die Freigrenzen für Einkommen und Vermögen bei Teilhabeleistungen erhöht werden sollen! Denn viele sind auf Grundsicherung angewiesen und können deshalb weiterhin nichts ansparen. Auch Menschen mit geistiger Behinderung müssen ein Recht auf ein Sparbuch haben. Der Vermögensfreibetrag von derzeit Euro für Menschen, die Grundsicherung beziehen, muss erhöht werden. Insgesamt fordern wir als Lebenshilfe in Bayern, dass die finanziellen Rahmenbedingungen auch künftig so ausgestaltet werden, dass sich die heutigen Standards in der Eingliederungshilfe und damit die notwendigen und bewährten Angebote für Menschen mit Behinderungen nicht verschlechtern. Lebenshilfe Bayern: Pressekonferenz BTHG, Statement Barbara Stamm, von 5

5 Das gilt sowohl für die Leistungsberechtigten, also für die Menschen mit Behinderungen, als auch für die Leistungserbringer, also für die Träger von Einrichtungen und Diensten. Es ist schließlich niemanden damit geholfen, wenn bei einem Umbruch, wie er mit diesem Gesetzesvorhaben bevorsteht, bewährte Strukturen einfach eingerissen werden, schlechter oder gar kein Ersatz geschaffen wird und ausgerechnet die Menschen, um die es geht, am Ende zu den Verlierern einer Reform gehören. Das kann niemand wollen! Heute Vormittag haben wir deshalb in der Staatskanzlei unsere Resolution persönlich an den Ministerpräsidenten Horst Seehofer und an Sozialministerin Emilia Müller übergeben. Das Bundesteilhabegesetz wird in gut zweieinhalb Wochen, am 23. September, im nun bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren erstmals im Bundesrat beraten, auch ist am 22. und 23. September die erste Lesung im Bundestag angesetzt. Wir hoffen sehr, dass sich die Bayerische Staatsregierung und auch die Bundestagsabgeordneten aus Bayern der berechtigten Anliegen der Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien annehmen werden. In jedem Fall kämpfen wir weiter! Wir, die Lebenshilfe in Bayern und auch bundesweit, werden weiterhin auf allen politischen Ebenen für die Interessen der Menschen mit Behinderungen und deren Familien eintreten. Im Sinne der Inklusion muss es uns als Lebenshilfe und auch uns als Gesamtgesellschaft unbedingt gelingen, dass das geplante Bundesteilhabegesetz wirklich ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen wird. Denn eine Reform ist nur dann sinnvoll, und ich kann es gar nicht oft genug betonen, wenn sie den davon betroffenen Menschen und deren Familien auch eine Verbesserung bringt! Es gilt das gesprochene Wort! Lebenshilfe Bayern: Pressekonferenz BTHG, Statement Barbara Stamm, von 5

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