Bayerisches Staatsministerium des Innern
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- Helmut Haupt
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1 Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern München Verteilerliste per Mail Erding Landshut Landratsamt Erding Landratsamt Landshut Bajuwarenstraße 3 Veldener Straße Erding Landshut Passau Fürstenfeldbruck Stadt Passau Landratsamt Am Fernsehturm 6 Fürstenfeldbruck Passau Münchner Straße Fürstenfeldbruck Straubing Region Ingolstadt Landratsamt Straubing-Bogen Dreizehnerstraße 1 Leutnerstraße Ingolstadt Straubing Rettungszweckverband München Zweckverband für Rettungsdienst Amberg Ruppertstraße 19 Stadt Amberg München Marktplatz Amberg Rosenheim Regensburg Landratsamt Landratsamt Rosenheim Regensburg Wittelsbacher Straße 53 Altmühlstraße Rosenheim Regensburg Telefon: poststelle@stmi.bayern.de Odeonsplatz München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)
2 - 2 - Traunstein Nordoberpfalz Gewerbepark - Kaserne 15a Ulrich-Schönberger-Straße 11a Traunstein Weiden i.d.opf. Oberland Landratsamt Bamberg-Forchheim Weilheim-Schongau Stainhartstraße 7 Paradiesweg Weilheim Bamberg Bayreuth/Kulmbach Bayerischer Untermain Stadt Bayreuth Stadt Aschaffenburg Luitpoldplatz 13 Dalbergstraße Bayreuth Aschaffenburg Coburg Landratsamt Coburg Schweinfurt Lauterer Straße 60 Landratsamt Coburg Schweinfurt Schrammstraße Schweinfurt Zweckverband für Rettungsdienst und Zweckverband für Rettungsdienst Feuerwehralarmierung Hochfranken Würzburg Landratsamt Hof Landratsamt Schaumbergstraße 14 Würzburg Hof Zeppelinstraße Würzburg Ansbach Augsburg Landratsamt Ansbach Stadt Augsburg Crailsheimstraße 1 Rathausplatz Ansbach Augsburg Nürnberg Allgäu Stadt Nürnberg Stadt Kempten Hauptmarkt 18/III Rathausplatz Nürnberg Kempten
3 - 3 - Mittelfranken Süd Donau-Iller Stadt Schwabach Landratsamt Königsplatz 1 Günzburg Schwabach An der Kapuzinermauer Günzburg Nachrichtlich: Durchführende des Rettungsdienstes Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Bayern e. V. Gundstraße Erlangen Bayer. Rotes Kreuz - Landesgeschäftsstelle - Garmischer Straße München Malteser Hilfsdienst e. V. Landesgeschäftsstelle Freistaat Bayern Postfach München Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Herrn Jürgen Wanat Einsteinstraße Unterschleißheim Landeshauptstadt München - Branddirektion - An der Hauptfeuerwache München Landesvereinigung Privater Rettungsdienste in Bayern e. V. Reichenhaller Straße München Verband privater Krankentransportund Rettungsdienstunternehmer in Bayern e. V. c/o Paramedic-Ambulanz e. K. Raiffeisenstraße Kirchheim Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Landesverband Bayern e. V. Woffenbacher Str Neumarkt/Opf.
4 Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern München per Mail Anschriften lt. vorgehefteter Verteilerliste Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Bearbeiter München ID Scheidmantel Telefon / - Fax Zimmer / LU Stefan.Scheidmantel@stmi.bayern.de Ermittlung des Sonderbedarfs bei Auswahlverfahren im Rettungsdienst Anlage: Beispielrechnung für die Ermittlung von Sonderbedarf Sehr geehrte Damen und Herren, bei Großschadenslagen, die mit den als notwendig festgelegten Mitteln der rettungsdienstlichen Regelvorhaltung nicht bewältigt werden können, wird nach Art. 19 Abs. 1 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) auf zusätzliche Einheiten zur Unterstützung des Rettungsdienstes zurückgegriffen, die als sog. Sonderbedarf von den Durchführenden des Rettungsdienstes vorgehalten werden. Dieses zusätzliche Leistungspotential ist unter anderem Eignungsvoraussetzung für die Teilnahme am Rettungsdienst und daher im Rahmen des Auswahlverfahrens gemäß Art. 13 Abs. 2 BayRDG zu berücksichtigen. Für die Bestimmung des Umfangs des erforderlichen Sonderbedarfs im Rahmen des Auswahlverfahrens wird die folgende Systematik empfohlen, die in fünf Ar- Telefon: poststelle@stmi.bayern.de Odeonsplatz München Telefax: Internet: U3, U4, U5, U6, Bus 100 (Odeonspl.)
5 - 5 - beitsschritten für jeden Ausschreibungsumfang und jeden Rettungsdienstbereich eine angemessene Festlegung des Sonderbedarfs ermöglicht. Die Systematik wurde von Vertretern des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und der Arbeitsgemeinschaft der Zweckverbände für Rettungsdienst unter Beteiligung der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst erarbeitet. Systematik zur Ermittlung des Sonderbedarfs 1. Schritt: Festlegung eines Schadensszenarios Ausgangspunkt für die Ermittlung des benötigten Sonderbedarfs ist die Annahme eines wahrscheinlichen Schadensszenarios im Versorgungsbereich des auszuschreibenden Rettungsmittels. Dabei ist mindestens von einem Szenario mit 50 Verletzten oder Erkrankten auszugehen. In verschiedenen Rettungsdienstbereichen kann nach eigener Gefährdungsanalyse für den betreffenden Bereich auch ein (deutlich) größeres Szenario zugrunde liegen und damit zu einem höheren rechnerischen Sonderbedarf führen. 2. Schritt: Festlegung des Bedarfs an Einsatzmitteln (Sonderbedarf) a. Anzahl der Patienten und Schweregrad der Verletzungen der Patienten: Die angenommene Anzahl der Patienten und die Transportpriorität in Bezug auf den Schweregrad der Verletzungen erfolgt in Form von Sichtungskategorien (SK) (Sichtung-Konsensus-Konferenz vom , einberufen von der deutschen Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern): -SK1 (akute vitale Bedrohung, Sofortbehandlung mit überwiegend hoher Transportpriorität): 15%, -SK2 (schwer verletzt mit aufgeschobener Behandlungsdringlichkeit):20% -SK3 (leicht verletzt mit ggf. späterer Behandlung): 60% b. Transportbedarf und benötigte Einsatzmittel:
6 - 6 - Grundlage für die Berechnung des Sonderbedarfs sind die erforderlichen Transporte, die sich aus der Anzahl der Patienten in der jeweiligen Verletztenkategorie und ihrer Transportpriorität ergeben. Für den Transport der Patienten SK1 und SK2 sind Rettungswagen Typ C oder zumindest Notfallkrankenwagen Typ B (N- KTW) zu berücksichtigen. In Sichtungskategorie SK1 wird ein maximaler Anteil an eingesetzten N-KTW von bis zu 50%, in Sichtungskategorie SK2 von 75% als fachlich vertretbar angesehen. Für die SK3-gesichteten Patienten ist eine besondere Dringlichkeit des Transportes nicht gegeben. c. Behandlungskomponente (bei Annahme eines Schadensereignisses mit 50 Verletzten): Zur Versorgung der Patienten an der Einsatzstelle ist eine geeignete Behandlungskomponente vorzusehen. d. Zeitfenster: Alle angeforderten Rettungsmittel sollen spätestens innerhalb eines Zeitfensters von 60 Minuten ab Alarmierung am Einsatzort eintreffen, wobei die zur Versorgung und Transport der SK1-gesichteten Patienten notwendigen RTW oder N- KTW innerhalb einer Zeitspanne von 30 Minuten ab Alarmierung eintreffen sollten. Die Behandlungskomponente sollte innerhalb von 60 Minuten ab Alarmierung funktionsfähig errichtet sein und mit der Versorgung der Patienten beginnen. 3. Schritt: Ermittlung der bestehenden Regelvorhaltung und der Verfügbarkeit im Großschadensfall Maßgebliche Grundlage der Berechnung ist die zur Verfügung stehende Regelvorhaltung im Radius von 60 Minuten Fahrtzeit im Versorgungsbereich des auszuschreibenden Rettungsmittels. Im Einsatzfall ist davon auszugehen, dass Fahrzeuge (RTW) der Regelvorhaltung bereits in anderen Einsätzen gebunden sind und damit nicht direkt zur Verfügung stehen. Es wird daher empfohlen, einen Anteil Regelvorhaltung als verfügbar zu berücksichtigen. Die Verfügbarkeit ist abhängig von den lokalen Faktoren durch den ZRF zu analysieren. 4. Schritt: Festlegung des tatsächlichen Sonderbedarfs
7 - 7 - Der in Schritt 2 festgelegte Sonderbedarf ist um den in Schritt 3 ermittelten verfügbaren Anteil der Regelvorhaltung zu reduzieren. Hierdurch ergibt sich der Mindestumfang des tatsächlichen Sonderbedarfs. Dieser bezieht sich auf den gesamten Rettungsdienstbereich. 5. Schritt: Ermittlung des anteiligen tatsächlichen Sonderbedarfs im konkreten Auswahlverfahren Der gemäß Schritt 4 ermittelte tatsächliche Sonderbedarf für den gesamten Rettungsdienstbereich ist anteilig auf die Anzahl der in der Regelvorhaltung vorhandenen Rettungsmittel umzulegen (Sonderbedarf pro Rettungsmittel). Hierbei sind die auszuschreibenden Rettungsmittel in die Anzahl der vorhandenen Rettungsmittel einzubeziehen. Der so errechnete Sonderbedarf pro Rettungsmittel ist mit der Anzahl der auszuschreibenden Rettungsmittel zu multiplizieren (im Auswahlverfahren zu berücksichtigender Sonderbedarf). Da aus einsatztaktischen Gründen davon auszugehen ist, dass jedes Rettungsmittel lediglich einen Transport durchführen kann, ergibt sich nach Rundung die Anzahl der im konkreten Auswahlverfahren zu fordernden Rettungsmittel. Der so ermittelte, im konkreten Auswahlverfahren zu fordernde Sonderbedarf stellt lediglich eine Mindestanforderung dar. Die ZRF können unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und zur Bildung einer Einsatzreserve höhere Quote für den Sonderbedarf fordern. Dabei ist jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. gez. Dr. Ebersperger Ministerialrat
8 - 8 - Anlage: Beispielrechnung für die Ermittlung von Sonderbedarf: 1. Schritt: Festlegung eines geeigneten Szenarios nach eigener Gefährdungsanalyse. Mindestanforderung: Busunfall mit 50 verletzten Personen 2. Schritt: Auf Grundlage der Einteilung der Sichtungs-Konsensus-Konferenz erfolgt die Einteilung der Patienten in Sichtungskategorien mit dem empfohlenen Sichtungsergebnis: 15% = 8 Patienten SK1, 20% = 10 Patienten, SK2, 60% = 30 Patienten SK3. Daraus ergeben sich nach der Empfehlung der ÄLRD: 8 RTW-Transporte (oder bis zu 4 RTW und 4 N-KTW) im tatsächlichen Sonderbedarf für SK1-Patienten und 10 RTW-Transporte (oder bis zu 3 RTW und 7 N-KTW) im tatsächlichen Sonderbedarf für SK2-Patienten sowie eine Behandlungskomponente nach lokaler Festlegung für die Versorgung an der Schadensstelle. 3. Schritt: Die Regelvorhaltung im Versorgungsbereich des auszuschreibenden Rettungsmittels besteht aus 15 RTW. Der ZRF ermittelt bei seiner Analyse, dass 40% der Regelvorhaltung = 6 Fahrzeuge als verfügbar berücksichtigt werden können. 4. Schritt: Rechnung: 18 Transporte für Patienten mit SK1 und SK2) abzüglich 6 RTW (freie Regelvorhaltung) = 12 Transporte für den tatsächlichen Sonderbedarf. 5. Schritt: 12 Transporte / 15 RTW in der Regelvorhaltung = 0,8 Sonderbedarf-Transporte pro Rettungsmittel 0,8 * 1 (Anzahl der auszuschreibenden Rettungsmittel) = 0,8 im Auswahlverfahren zu berücksichtigender Sonderbedarf- Transporte Rundung: 0,8 Transporte ~ 1 RTW
9 - 9 - ZRF können unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und zur Bildung einer Einsatzreserve höhere Quote für den Sonderbedarf fordern. Dabei ist jedoch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Ebersperger Ministerialrat
Bayerisches Staatsministerium des Innern
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