Max Hünten Haus in Zingst

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Max Hünten Haus in Zingst"

Transkript

1 ARCHITEKTENKAMMER Mecklenburg-Vorpommern Körperschaft des öffentlichen Rechts Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern Alexandrinenstraße 32 I Schwerin Tel.: info@ak-mv.de I Max Hünten Haus in Zingst Ein kleines Haus der Fotografie XXDer steht vor der Tür. Fünf der Projekte, die am letzten Wochenende des Monats, am 23. und 24. Juni, gezeigt werden, haben wir im Vorfeld besucht und stellen sie hier zur Diskussion. Außerdem veröffentlichen wir hier die offenen Büros, die an diesem Wochenende besucht werden können. Zum Auftakt des Tages der Architektur findet am 21. Juni in Puttbus auf Rügen eine weitere Regionalkonferenz der AK M-V statt. Lesen Sie dazu den Hinweis des Vizepräsidenten Dr. Peter Hajny und das vorläufige Programm. Außerdem ist von dem Besuch einer Delegation der Dekane von Architekturfakultäten aus Thailand zu berichten. Am 21. April tagte die 3. Vertreterversammlung der Architektenkammer M-V zum 8. Mal. Lesen Sie dazu den Bericht in diesem Regionalteil. Die beschlossene Fortbildungssatzung und die erste Änderung der Gebührensatzung sind im Anschluss abgedruckt.t Max Hüntenhaus in Zingst (Architekten Haß und Briese). XXUrlaub und Fotografie gehören wie Synonyme zusammen. Man könnte meinen, dass das Fotografieren zu einer immer wichtiger werdenden Urlaubsangelegenheit wird, seit sich der Weg vom Auslösen bis zum fertigen Bild revolutionär verkürzt hat. Man muss nicht mehr wochenlang warten, bis die Bilder der schönsten Jahreszeit im Album oder im Projektor zu betrachten sind. Die Verwaltung des Ostseeheilbades Zingst trägt dem schon seit einiger Zeit Rechnung und veranstaltet alljährlich das Fotofestival horizonte zingst. Das wartet nicht nur mit Ausstellungen auf, auch wenn dies viele an der Zahl sind, sondern auch mit Vorträgen, Workshops und Veranstaltungen, auf denen in einer Art Summerschool unter Anleitung von Experten die Erfahrungen mit der Fotografie erheblich ausgebaut werden können. Solche Möglichkeiten bieten sich mit dem Max Hünten Haus jetzt im ganzen Jahr. Die Gemeindeverwaltung und der Fremdenverkehrsverein haben mit Unterstützung der Fotoindustrie hier ein Haus der Fotografie eingerichtet. Es ist so etwas wie das zweite Kurhaus geworden, das nur keine heilenden Anwendungen für den eigenen Körper bereit hält, sondern für die geistigen Fähigkeiten. Es gibt dort die Gemeindebibliothek, eine Galerie, einen Vortragssaal und einen Schulungsraum mit einem Computer an jedem der zahlreichen Arbeitsplätze. Außerdem wird eine Beratung zum Ausdruck der eigenen Fotos angeboten, der im Hause dann auch im Posterformat (ab Din A4) vorgenommen werden kann. Ganze Fotoausrüstungen lassen sich hier ausleihen. Die Gemeindebibliothek profitiert vom Zu- Fotos: 26 DABregional 06/12

2 Die Bibliotheksbereiche im Erdgeschoss (Innenarchitekten: Baustudio melchert+kastl) lauf der Fotografieinteressenten und die finden hier auch Lesenswertes, das nicht nur ihr Hobby betrifft und für Enthusiasten hält das Haus noch eine Besonderheit bereit. Der Publizist und leidenschaftliche Fotobuchsammler Klaus Tiedge hat dem Haus seine Sammlung zur Verfügung gestellt, die in der Bibliothek benutzt werden kann. Er selbst hat hier auch einen Arbeitsplatz und ist gelegentlich auch zu Gesprächen über die Fotografie aufgelegt. Sowohl für die Architektur, als auch für die Innenarchitektur stellte das Programm besondere Herausforderungen, die sich beispielsweise in der Grundrissorganisation, aber auch in der Einbindung des Baukörpers in seine doch recht heterogene bauliche Umgebung widerspiegeln. So mussten im Erdgeschoss die vielfältigen publikumswirksamen Einrichtungen wie die Galerie, der Vortragssaal, aber auch das Designstudio und zumindest eine Art Anschmecker für die Bibliothek im Obergeschoss untergebracht werden. Architektur und Innenarchitektur haben sich hier wunderbar ergänzt. Innenarchitektin Peggy Kastl hat unter anderem eine kleine Erlebniswelt aus Buchregalen, Lese- und Videosichtplätzen eingerichtet, in der man ungestört und angeregt suchen, aber auch lesen oder schauen kann. Dieser Raum gibt einen guten Vorgeschmack auf die Bibliotheken im Obergeschoss, in deren Vorraum zudem noch ein kleines Café eingerichtet ist. Das Raumprogramm, aber auch die Lage zwischen Schule und Kindertagesstätte ließen es kaum zu, einen kompakt geschlossenen Baukörper zu errichten. Auch die sonst im Ort übliche kleinteilige Bebauung lässt eine Aufteilung der Baumasse in ein vielgliedriges Gebäude als sinnvoll erscheinen. Markant hebt sich also der mittlere Bauteil mit seinem steilen Dach hervor, an den zu beiden Seiten niedrigere Bauteile angrenzen und sich so entweder der Nachbarbebauung mit einer Näherung ihrer Bauhöhe zuwenden oder mit einer besonderen Farbigkeit der Fassade den Eingang in das Gebäude bzw. den Weg zum Stadtzentrum markieren. Die vorherrschende zurückhaltend braune Farbe der Fassade steht so in einem spannungsvollen Gegensatz zu der bunten, aber gut abgestimmten Farbgebung der herausgehobenen Bauteile. Das weckt Aufmerksamkeit im Ortsbild, die das Haus braucht. Es ist zwar fußläufig gut erreichbar, liegt aber nicht gerade im Ortszentrum.t Das graue Haus Neues Wohnen in der Innenstadt Schwerins Foto: Stefan Rimpel Wohnhaus in Schwerin (Architekt: Stefan Rimpel) XXEs ist ein kleines, einfaches Haus, das der Architekt Stefan Rimpel in der Schweriner Bleicherstraße in eine kleine Lücke gebaut hat. Es passt genau zwischen die Nachbarhäuser und ist mit seinen beiden Geschossen, dem Erdund dem Obergeschoss, auch nicht aufregend hoch. Eine kleine Eingangshalle, ein Gäste WC, die Küche und das Wohnzimmer sowie eine Garage im Erdgeschoss, ein weiteres Bad und vier Zimmer im Obergeschoss, das passt für eine vierköpfige Familie - nicht zu klein, nicht zu groß, schließlich muss beim Bauen genau gerechnet werden. Es ist zwar noch nicht alles fertig. Es fehlen noch einige Fußleisten und auch in den Bädern wird noch gebaut. Der kleine Garten ist auch noch im Werden, aber die Familie ist bereits eingezogen. Einiges entsteht im und am Haus in Eigenleistung und da das Haus im Rahmen des Programms Neues Wohnen in der Innenstadt gebaut wurde, konnten Stefan Rimpel und sein Bauherr auch auf finanzielle Förderung aus dem Landeshaushalt rechnen. Es ist daraus ein sehr individuelles Bauprojekt entstanden und es konnte eine auf die räumlichen Bedürfnisse und die architektonischen Vorstellungen des Bauherren sowie dessen finanzielle Möglichkeiten maßgeschneiderte Lösung entworfen werden, die außerdem noch behutsam in den städtebaulichen Kontext eingefügt werden konnte. Das ist auch dem unermüdlichen und sehr flexiblen Einsatz des Architekten zu verdanken. Sein Aufwand beweist, dass es möglich ist, eine kostengünstige und gleichzeitig qualitativ hochwertige architektonische Lösung zu finden, die auch hohen ästhetischen Ansprüchen genügt. War dies doch ein Hintergrund, vor dem das Programm Neues Wohnen in der Stadt in DABregional 06/12 27

3 Mecklenburg-Vorpommern ins Leben gerufen worden war. Über die graue Farbe der Fassade mag man streiten. Sie passt in das gestalterische Konzept, auf das sich Bauherr und Architekt und schließlich auch die Stadtverwaltung geeinigt haben. Im städtebaulichen Rahmen hätte es auch eine ausgefallenere Gestaltung geben können und die dunklen Wände erhöhen unter Umständen den Energieeintrag des Hauses, was der Gemeinschaft wiederum zu gute kommt, wenn der Energieverbrauch des Hauses dadurch gesenkt wird. Um eine energiesparsame Bauweise haben sich Architekt und Bauherr ebenfalls gekümmert. Insgesamt ist dies also ein geglücktes Projekt, auch wenn es noch nicht fertig ist. t Am Bergring DRK-Fortbildungsakademie an der Rennbahn Foto DRK-Fortbildungsakademie Teterow (Rutsch & Rutsch) XX Am Bergring 1 ist eine für Norddeutschland durchaus bemerkenswerte Adresse. Am Stadtrand von Teterow hat sie auch eine besondere Bewandtnis, ist mit dem Bergring doch eine Speedway-Bahn gemeint, die jedes Jahr zu Pfingsten ihren großen Auftritt hat. Dann wird mit großem Motorengeheul die sorgsam gepflegte Graßnarbe auf der Rennbahn zerpflügt und der Sieger dieses Kunstrasens ermittelt. Einmal im Jahr findet das Vergnügen statt. Das hat Tradition! Die besten Plätze würde man dafür in dem großen Saal der Fortbildungsakademie finden, die der Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Mecklenburg-Vorpommern jetzt mit den Innenarchitekten Rutsch & Rutsch eingerichtet hat, aber sie dürfte dann geschlossen sein. Nach und nach haben Rutsch & Rutsch in dem denkmalgeschützten Haus den voll verglasten Saal mit seinem wunderbaren Blick über die Umgebung von Teterow, weitere Seminarräume, einen Hotelbereich zur Unterbringung der Seminarteilnehmer, die Treppenhäuser und die beiden Eingänge des Hauses umgestaltet. Sie haben dabei Mut zur Farbe bewiesen: Rot, Orange, Grün und Weiß gewinnen sofort die notwendige Aufmerksamkeit und bilden einen wunderbaren Kontrast zur beigefarbenen Außenansicht des Gebäudes. Die warmen, herzlich und bergend wirkenden Farben weiten in der vor allem durch die horizontale Musterung den Raum. Es ist dies ein Signal der Aufmerksamkeit, des Willkommens und eben auch der Hilfsbereitschaft. Attribute, die die Arbeit des Roten Kreuzes auszeichnen. Es ist ein Corporate Design, auch wenn es nicht aufdringlich, sondern eher spielerisch wirkt. Dazu tragen auch die belgischen Lampen bei, die als ein dreidimensionales gleichseitiges Kreuz ausgebildet sind. In Rot ähneln sie dem Symbol des Roten Kreuzes, in Weiß dem Nationalsymbol der Schweiz. Wer die Geschichte des Roten Kreuzes kennt, der kennt auch die Bezüge zwischen den beiden Symbolen. Hier kam also in der Gestaltung auch ein wenig Didaktik zum Einsatz. Das farbenfrohe Innere steht zu dem eher ruhig wirkenden Äußeren schon in einem großen Kontrast. Allein der gläserne Saal der Akademie, der sich, auf die Kantine aufgestockt, auf der Rückseite des Gebäudes befindet, fällt ein wenig aus dem Rahmen. Aber der Denkmalschutz macht an diesem Gebäude Sinn. Es wurde in den 1950er Jahren ursprünglich als Ausbildungszentrum für den Motorsport in der DDR gebaut, später aber von Erich Mielke und seinen Mannen für die Ausbildung von Untergrundkämpfer rekrutiert. Aus dieser Zeit sind noch Legenden im Umlauf, nach denen sich Spaziergänger im Wald vor martialischen, getarnten und bis an die Zähne bewaffneten Gestalten erschraken. Mit diesem Spuk ist es hier vorbei.t Raum im Raum - Büros in der Fischhalle XXIn der Fischhalle im Wismarer Hafen gibt es keinen Fisch mehr zu kaufen, jedenfalls nicht mehr in dem Ausmaß für das sie einmal gebaut wurde. Vor etwa zwanzig Jahren hat ein Unternehmen aus Hamburg das Gebäude übernommen, das untere Geschoss in kleine Einheiten 28 DABregional 06/12

4 Foto Monique Herrmqnn Büro in der Fischhalle (Architekt: studio nord/ost) geteilt, die heute teilweise als Büros, als Verkaufsräume, als kleine Produktionsstätten oder als Restaurant genutzt werden. Das obere Geschoss nutzte das Unternehmen zur Fertigung von Segeln. Nun ist es mit dieser Produktion aus dem Gebäude ausgezogen. Stefanie Hennecke vom studio nordost, das als Architekturbüro selbst im unteren Geschoss arbeitet, hat die komplette obere Etage für eine Werbeagentur und ein Büro für Internetgrafik umgebaut, die die Räumlichkeiten gemeinsam nutzen. Mit einem Dach aus Stahlbeton, das auf zwei langen Trägern und zwei Stützenreihen ebenfalls aus Stahlbeton lagert, ist der Raum recht einfach strukturiert und vor allem der Länge nach gegliedert. Wie in einer Basilika gibt es auch hier ein breites hohes Mittelschiff und zwei niedrigere Seitenschiffe, die im Raster der Stützen unterteilt werden können. Es gibt eine Fensterfront, die einen reizvollen Blick auf die Silhouette der alten Hansestadt eröffnet, und eine Front, die einen weiten Blick über das Gewerbegebiet im alten Holzhafen ermöglicht. Hier liegt auch der Eingang und dies ist die Nordseite, womit die Lage der Küche, der Toiletten und die Lage eines kleinen Raums für interne Beratungen schon festgelegt werden konnte. Ihnen gegenüber ist der große Besprechungsraum untergebracht, in dem auch Kunden empfangen werden mit dem Blick auf die Altstadt, versteht sich! Für diesen Raum hat die Architektin eine Art Box konzipiert, die sozusagen als Raum im Raum fungiert. Hier können Türen geschlossen werden, auch wenn dies kaum akustische und nur mit den Glastüren wenig optische Auswirkungen hat, dafür aber raumpsychologische. Hier kann man sich zurückziehen und sich separieren. Es gibt ein Innen und ein Außen dieses Raums. Aber außerhalb dieses Raums ist man dennoch drinnen und vor Wind und Wetter geschützt. Diesen Vorteil des Raums im Raum nutzen auch die Geschäftsführer der beiden Agenturen, die in ähnlichen Boxen im hinteren Teil des großen Raums ihre Büros haben. Ihnen vorgelagert liegt der Bereich für ein Großraumbüro, in dem die Mitarbeiter der Agenturen arbeiten. Hier können die Arbeitsplätze im freien Raum sozusagen je nach Projekt größere oder kleinere Arbeitsteams formen und die Konstellationen auch jeweils neu aufbauen. Das Spiel mit den Boxen, ihrem Innen und Außen, des Raums im Raum schafft den Reiz dieser Architektur, in dem es zwar unterschiedliche Raumeigenarten gibt, die aber nur wenige qualitative Unterschiede haben. Im großen Raum herrscht deshalb eher eine Atmosphäre des intensiven Austausches und der Bewegung, während sich das Innere der Boxen eher zur Kontemplation eignet.t Pfahlhäuser in Lauterbach auf Rügen Foto Pfahlhäuser in Lauterbach (Architekt: Axel Drebing) XXMan könnte in den Pfahlbauten im Yachthafen von Lauterbach auf Rügen Prototypen für das Wohnen in Zeiten des Klimawandels sehen. Der Meeresspiegel steigt ja bekanntlich und ob wir in Zukunft noch trockenen Fußes zu unseren Häusern gelangen werden, ist vielerorts ungewiss. Wasserfahrzeuge haben in dem einen oder anderen von Überschwemmung bedrohten Gebiet schon jetzt eine große Verbreitung, schließlich kann Wasser ja auch Freude bereiten. Auch in Lauterbach profitiert man von der Nähe zum Wasser gerne und dies ist der eigentliche Hintergrund vor dem die Yachthafenbetreiber die Bauten errichten ließen. Es ist dabei eine kleine Kolonie entstanden, die über drei Stege vom Land aus erschlossen werden. Vom Wasser ist sie über eigene Anlegestellen erreichbar, an denen Boote festmachen können, die aber auch zum Baden und Sonnen dienen können. Die geräumigen Häuser bieten alles, was man in einer Ferienwohnung erwartet und zusätzlich gibt es eine Terrasse mit exklusivem Meeresblick. Festmachen können hier aber nicht nur Boote. Durch die bequeme Landanbindung machen hier auch Radwanderer Station oder nutzen die Anlage als eine Art Basislager für Fahrradausflüge. Die unmittelbare Nähe zum Wasser und die Möglichkeit, Sportboote direkt am Haus zu parken bietet der Hafenbetreiber seinen Gästen schon länger an. Eine ältere Anlage besteht aus schwimmenden Häusern, die auf Pontons gelagert und ebenfalls über Stege mit dem Land verbunden sind. Man könnte jetzt annehmen, dass sich die Architekten beim Entwurf der Häuser an den Formen der hölzernen Bootshäuser orientiert haben, die in dieser Gegend häufig zu finden sind. Dabei handelt es sich eigentlich um Schuppen, die nur zur Lagerung der Boote dienen, aber ab und zu auch in den oberen Geschossen bewohnt werden, vornehmlich natürlich in Urlaubszeiten. Aber in Lauterbach sind moderne DABregional 06/12 29

5 Häuser entstanden, die dieser Tradition in Materialwahl und Bauweise ihre Referenz erweisen. Das tritt aber nicht offen zu Tage. Die eigenwillig geformten Dächer, ihr Überstand an der Traufe, vor allem aber ihr Bewuchs geben der Anlage ein modernes Erscheinungsbild. Die ältere der beiden Anlagen ist schon vor fast zehn Jahren gebaut worden, als noch niemand an die Möglichkeit gedacht hat, dass das Wasser auch weiter im heutigen Landesinneren eine wichtige Rolle beim Bauen spielen könnte. In Lauterbach kann man schon mal zur Probe wohnen. t 2012 Offene Büros am 2012 Offenes Büro Architekt Straße PLZ/Ort CREATIV Architekturbüro Sachverständigenbüro Dr.-Ing. arch. Jutta Eckelt Große Wollweberstraße Neubrandenburg Garten-Ideen Büro Dipl.-Ing. (FH) Birgit Schrenk Grubenstraße Rostock Baustudio melchert+kastl Peggy und Heiko Kastl August-Bebel-Strasse Rostock buttler architekten Dipl.-Ing. Maik Buttler, Freier Architekt BDA Alter Markt Rostock Architekturbüro Enno Zeug Dipl.-Ing. Enno Zeug Immenbarg Rostock Landschaftsarchitekturbüro van Ackeren Dipl.-Ing.(FH) Silke van Ackeren Wassertsraße Stralsund Baukultur Regionalkonferenz im Landkreis Vorpommern-Rügen über die Vereinbarkeit von Tourismusentwicklung und Baukultur auf der Insel Rügen XXNachdem die politischen Weichen für eine Baukulturentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern durch diverse Landtagsbeschlüsse gestellt wurden, geht es nunmehr darum, Baukultur zu verorten. Die Baukulturdiskussion im Land muss sich an konkreten Objekten, Kommunen und Regionen fest machen. Hierzu bedarf es eines umfassenden Dialogs zwischen Entscheidungsträgern, Verwaltung, Fachleuten, Bauherren und Bürgern. Als eine solche Plattform haben sich im Land Mecklenburg-Vorpommern die Regionalkonferenzen bewährt. Vor einem Jahr hat der damalige Landkreis Rügen zusammen mit der Kulturstiftung Rügen das Ansinnen an die Architektenkammer gestellt, 20 Jahre bauliche Entwicklung auf Rügen einer kritischen Wertung zu unterziehen. Dies erscheint umso wichtiger, da jährlich über eine Millionen Touristen die Insel besuchen und damit auch Konsumenten von Baukultur sind. Die Insel Rügen besitzt eine Vielzahl einmaliger naturräumlicher und baulicher Potentiale. Mit der größten Insel Deutschlands verbinden sich einerseits Sandstrände, Kreidefelsen, Buchenwälder als Weltnaturerbe der UNESCO, 2500 km Alleenstraßen, Ostseebäder mit ihrer Bäderarchitektur, Schlösser und Herrenhäuser, Prora und der Wirtschaftsstandort Sassnitz. Andererseits sind in den letzten Jahren viele neue Gebäude und Ensembles entstanden. Vor dem Hintergrund der Koexistenz von Alt und Neu lohnt sich ein Resümee und ein Ausblick: Kann die bisherige und zukünftige Entwicklung von Rügen den hohen historischen baukulturellen Ansprüchen gerecht werden? Ist eine Marke Baukultur auf Rügen ein Ansporn für beispielgebendes Bauen? Diesen und anderen Fragen soll auf der Regionalkonferenz am 21.Juni 2012 in Putbus, nachgegangen werden. An dem Ort der letzten planmäßig angelegten klassizistischen Stadtanlage in Europa. Drei Arbeitsgruppen beschäftigen sich mit den Fragen zur Entwicklung von Rügen auf unterschiedlichen Planungsebenen: AG 1: Städtebauliche und regionale Entwicklung AG 2: Bauordnung und Baunutzung AG 3: Architektur und Denkmalpflege Einige in den Arbeitsgruppen zu behandelnden Fragestellungen könnten sein: Gibt es belastbare Leitbilder für die Gesamtinsel und für Teilbereiche? Sind kommunaler 30 DABregional 06/12

6 Programm der Regionalkonferenz am 21. Juni 2012 Putbus, Königliches Pädagogium, Circus 16, Putbus 9.30 Uhr Eröffnung Ralf Drescher Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen Joachim Brenncke Präsident der Architektenkammer M-V 10 Uhr Impulsreferate Gedanken zur Entwicklung der Insel Rügen aus der Sicht des Landkreises (Referent angefragt) Baukulturdebatte in Deutschland und Reflexion auf die Insel Rügen Carl Zillich, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Bundesstiftung Baukultur, Potsdam Denkmalpflege und Architektur auf der Insel Rügen Dr. Klaus Winands, Landeskonservator, Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern Städtebauliche- und Architekturentwicklung in Tourismusräumen Kerstin Langmaack; Architektin und Stadtplanerin, BCSG Stadt und Region, Lübeck 11 Uhr Arbeitsgruppen Arbeitsgruppe 1: Städtebauliche und Regionale Entwicklung Impulsreferate: Christiane Falck-Steffens, Amtsleiterin, Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern Dr. Peter Lack, Regionalbüroleiter Güstrow und Stralsund, BIG STÄDTEBAU GmbH Moderation AG 1: Dr. Peter Hajny, Vizepräsident der Architektenkammer M-V Arbeitsgruppe 2: Bauordnung, Planungsinstrumente Impulsreferat: N.N. Moderation AG 2: Lutz Braun, Vizepräsident der Architektenkammer M-V Arbeitsgruppe 3: Architektur und Denkmalpflege Wille und Investoreninteressen in Übereinstimmung zu bringen? Wie viel Tourismus verträgt die Insel? Verlieren die Küstenorte durch Verdichtungen und Überformungen ihre Identität? Gibt es Entwicklungsreserven im Hinterland? Wie können planungs- und bauordnungsrechtliche Festsetzungen für unterschiedliche Nutzungsansprüche (Dauer-, Ferienwohnungen) berücksichtigt werden? Wie kann Qualität in der Architekturentwicklung gesichert werden? Das Ziel der Regionalkonferenz kann zusammenfassend wie folgt definiert werden: - Kompetenz für Architekturqualität stärken - Landschaft und gebaute Umwelt als Wirtschaftsfaktor erkennen - Definition einer Regionalen Identität Wir laden Sie zu der Regionalkonferenz und gleichzeitig zur Eröffnung des Tages der Architektur 2012 in M-V nach Putbus ein.t Dr. Peter Hajny Impulsreferat: Achim Dreischmeier, Architekt, Büro Dreischmeier, Koserow-Usedom Moderation AG 3: Markus Weise, Architekt, stadt + haus architekten und ingenieure gmbh & co.kg, Wismar 13 Uhr Mittagspause 14 Uhr Podiumsdiskussion Moderation: Dr. Volker Zahn, Lübeck 15 Uhr Eröffnung 2012 Dr. Stefan Rudolph Staatssekretär, Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V Joachim Brenncke Präsident der Architektenkammer M-V 15:30 Uhr Öffnung des Marstall Schlosspark Putbus Besichtigung und Führung durch Burkhardt Eriksson, Architekt, Stralsund Kammernachrichten Thailändische Architektur-Dekane zu Gast in M-V XXUnter Leitung der Präsidentin des Rates der Dekane thailändischer Architekturfakultäten (CDAST), Prof. Manee Panichkarn, und der Präsidentin des Architect Council of Thailand, Prof. Yupayong Hemasilpin, besuchten rund 16 thailändische Architektur-Dekane den Nordosten Deutschlands. Der Aufenthalt fand statt im Rahmen eines Austausches mit der Hochschule Neubrandenburg, dort betreut von Prof. Thomas Oyen. Themenschwerpunkte waren energetisches Bauen, nachhaltige Stadtsanierung und Denkmalschutz. Von Neubrandenburg aus gab es Reisen nach Wismar, Rostock, Berlin und Schwerin. Der Tag in Schwerin wurde von der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern gestaltet und beinhaltete unter anderem einen Empfang durch die Vizepräsidentin des Landtages, Beate Schlupp, im Schloss und die Gelegenheit für ein Gespräch mit dem Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Harry Glawe in der Geschäftsstelle der Architektenkammer. Gastgeber und weiterer Gesprächspartner war der DABregional 06/12 31

7 Foto Anja Görtler Präsident der Architektenkammer, Joachim v.l.n.r. Prof. Yupayong Hemasilpin, der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V, Harry Glawe, Prof. Manee Panichkarn, und der Präsident der AK M-V, Joachim Brenncke Brenncke. Das beiderseitige Interesse zeigt, dass in einer globalisierten Welt Fragen zu Strategien der nachhaltigen Stadtentwicklung und im energieeffizientem Bauen, die Architekten weltweit beschäftigen. Gerade bei der Entwicklung moderner und umweltbewusster Technologien, die in unserem Land bereits Anwendung finden, trägt Architektur einen wichtigen Teil bei, resümierte Joachim Brenncke. Aufgaben und allgemeine Tätigkeiten der Architektenkammer, insbesondere die Rolle von Baukultur im Lande wurden vorgestellt, beide Seiten äußerten den Wunsch auf eine zukünftig gute Zusammenarbeit zwischen thailändischen und deutschen Kollegen.t Kammernachrichten 8. Sitzung der 3. Vertreterversammlung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern XXDie diesjährige Frühlings-Vertreterversammlung eröffnete Joachim Brenncke, Präsident der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern, am 21. April 2012 in Schwerin. In seinem Vortrag ging er insbesondere auf die neuen Entwicklungen in Sachen HOAI ein. Außerdem berichtete er über internationale Kontakte der Kammer und betonte, dass die deutsche Selbstverwaltung ein attraktives Modell ist, das im Ausland mit großem Interesse verfolgt wird. Martin Fischer, der neue Geschäftsführer der Architektenkammer M-V, berichtete über die Aktivitäten der Geschäftsstelle seit der letzten Vertreterversammlung. Seine Besuche bei den Kammergruppen im ersten Quartal 2012 ermöglichten ihm aufschlussreiche Begegnungen mit Architekten aus ganz Mecklenburg Vorpommern. Vizepräsident Dr. Peter Hajny berichtete über die im März 2012 durchgeführte 14. Planerwerkstatt Wohlenberger Wiek. Die hohe Beteiligung der Vertreter aus dem Landkreis sowie der Kommunen der Region bestätigten einmal mehr das erfolgreiche Format der Planerwerkstätten. Dem Vorstand wurde Entlastung erteilt, nachdem Schatzmeisterin Kerstin Döring den Haushalt 2011 und der Wirtschaftsprüfer seinen Prüfungsbericht erläutert hatten. Über die Vorbereitungen zur geplanten 3. Regionalkonferenz auf Rügen berichtete Vizepräsident Lutz Braun, der weiterhin über den aktuellen Stand der AG Kammergruppen referierte. Lutz Goethel, Vorsitzender des Ausschusses für Sachverständigenwesen und Fortbildung, zog eine erste Bilanz der bisherigen Erfahrungen mit der Fortbildungssatzung. Die Einreichung der Fortbildungsnachweise verläuft bislang eher zögerlich. Vor diesem Hintergrund wurde eine neue Fortbildungssatzung verabschiedet, die unter anderem eine gebührenpflichtige Mahnung für alle Mitglieder vorsieht, die ihre Fortbildungsteilnahme nicht fristgerecht gegenüber der Geschäftsstelle der Kammer nachweisen.t Bekanntmachungen Fortbildungssatzung der Architektenkammer M-V Auf Grund des 20 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. 22 Absatz 1 Satz 1 des Architekten- und Ingenieurgesetzes (ArchIngG M-V) vom 18. November 2009 (GVOBl. M-V S. 646), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 729) geändert worden ist, hat die Vertreterversammlung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern am 21. April 2012 folgende Satzung beschlossen: Präambel Die Fort- und Weiterbildung der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sichert die umfassende und qualitativ hochwertige Erfüllung der in 1 ArchIngG M-V definierten Berufsaufgaben der Mitglieder der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern. 1 Fortbildungsverpflichtung (1) Zur Erfüllung der Berufsaufgaben nach 1 i. V. m. 29 Absatz 1 Nummer 2 ArchIngG M-V besteht für alle Kammermitglieder die Verpflichtung, sich so fortzubilden, dass die Ausübung des Berufs zu jeder Zeit unter Beachtung des Rechts und gesicherter technischer Erkenntnisse gewissenhaft erfolgt. (2) Befreit von der Pflicht zur Fortbildung sind Mitglieder, die 32 DABregional 06/12

8 1. nach vollendetem 70. Lebensjahr ihre berufliche Tätigkeit im Sinne des ArchIngG M-V nicht mehr ausüben oder 2. wegen schwerer Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit nicht mehr beruflich tätig sind oder 3. an staatlichen oder privaten Hochschulen bzw. universitären Einrichtungen in der Lehre für Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner mit einem Beschäftigungsanteil von mindestens 50 % lehren. Die Kammer kann geeignete Nachweise verlangen. (3) Während der mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit ( 4 Absatz 1 ArchIngG M-V) sind die für die spätere Berufsausübung erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen wahrzunehmen. Näheres regelt 5 Absatz 3. 2 Themen der Fortbildung (1) Entsprechend der Berufsaufgaben und der beruflichen Tätigkeiten der Kammermitglieder wählen diese in eigener Verantwortung Themen ihrer Fort- und Weiterbildung aus. (2) Zu den Themen der Fortbildung in der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern zählen alle fachbezogenen Themenbereiche des Berufsbildes des Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaners sowie von Sachverständigen einschließlich neuer Berufsfelder. 3 Fortbildungsformen Veranstaltungsformen der organisierten Fortbildung sind 1. Seminare, 2. Lehrgänge, 3. Kongresse, Tagungen und Symposien, 4. Fachexkursionen, 5. elektronisches Selbststudium mit Nachweis, 6. Referententätigkeit vor einem Auditorium. 4 Qualitätssicherung (1) Die Eignung von Fortbildungsangeboten wird für folgende Veranstalter unterstellt: 1. Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen sowie deren Fortbildungsakademien, 2. Verbände und Netzwerke des Berufsstandes, 3. behördeninterne Fortbildungsträger, 4. Architekten- und Ingenieurkammern und deren Kammergruppen, Fortbildungsakademien sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts. (2) Anbieter, die nicht unter Absatz 1 fallen, können ihre Fortbildungsangebote von der Architektenkammer Mecklenburg- Vorpommern als geeignet anerkennen lassen. Die Anerkennung erfolgt auf einen formlosen schriftlichen Antrag, wenn die Voraussetzungen des 2 Absatz 2 vorliegen. Die Anerkennung ist gebührenpflichtig. Näheres regelt die Gebührensatzung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern in ihrer jeweils geltenden Fassung. (3) Der Ausschuss für Sachverständigenwesen und Fortbildung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern entscheidet über die Eignung von Veranstaltungen, die nicht von den in Absatz 1 genannten Veranstaltern durchgeführt werden und die nicht nach Absatz 2 von der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern als geeignet anerkannt worden sind. 5 Fortbildungsstunden (1) Als Mindestforderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung gelten für alle Kammermitglieder acht Fortbildungsstunden pro Kalenderjahr. Eine Fortbildungsstunde entspricht einer unterrichteten Zeitstunde. In begründeten Ausnahmefällen können 16 Fortbildungsstunden in einem Zweijahreszyklus gemäß 6 Absatz 2 absolviert werden. (2) Eigene Referententätigkeit wird bei Nachweis des zeitlichen Aufwandes mit bis zu acht Fortbildungsstunden pro Tag anerkannt. Bei Veranstaltungen, die Randbereiche des Fachgebiets des Teilnehmers betreffen, kann der Ausschuss für Sachverständigenwesen und Fortbildung eine anteilige Anerkennung beschließen. (3) Für die nach 4 Absatz 1 ArchIngG M-V als Eintragungsvoraussetzung in die Architekten- und Stadtplanerliste während der zweijährigen praktischen Tätigkeit zu erbringenden Fortbildungsmaßnahmen gelten als Mindestforderung 16 Fortbildungsstunden pro Jahr der in 2 genannten Themenbereiche. 6 Fortbildungsnachweis (1) Die Mitglieder der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern haben den Nachweis über die Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen gegenüber der Geschäftsstelle der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern unaufgefordert zu erbringen. (2) In zweijährigen Zyklen sind mindestens 16 Fortbildungsstunden durch die Kammermitglieder bis spätestens zum 1. März des auf den zweijährigen Zyklus folgenden Jahres nachzuweisen. 5 Absatz 1 Satz 1 bleibt unberührt. Der erste Zweijahreszyklus beginnt mit dem 1. Januar Für Kammermitglieder, die im Laufe eines Jahres Mitglied werden, gilt Folgendes: Werden sie im ersten Jahr eines zweijährigen Zyklus Mitglied, besteht für das zweite Jahr des zweijährigen Zyklus die Pflicht zu Absolvierung und Nachweis von mindestens acht Fortbildungsstunden. Danach gilt Satz 1. Werden sie im zweiten Jahr eines Zyklus Mitglied, so gilt für sie die Pflicht zu Ableistung und Nachweis erst ab Beginn des folgenden zweijährigen Zyklus. (3) Die Fortbildungsmaßnahmen sind durch eine Teilnahmebestätigung des Veranstalters, aus der Thema, Inhalt, Datum und die Zahl der Fortbildungsstunden der Veranstaltung sowie der Name des Referenten ersichtlich sind, nachzuweisen. Gehen diese Angaben aus der Teilnahmebestätigung nicht hervor, so hat der Teilnehmer entsprechende Nachweise zu erbringen. 7 Kontrolle der Fortbildung (1) Die Geschäftsstelle der Architektenkammer Mecklenburg- Vorpommern wird ermächtigt, die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung der Kammermitglieder zu überprüfen. (2) Erbringt ein Kammermitglied den Nachweis nach 6 Absatz 1 ganz oder teilweise nicht innerhalb der in 6 Absatz 2 gesetzten Frist, wird das Mitglied gebührenpflichtig gemahnt; 8 bleibt unberührt. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der Gebührensatzung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern in der jeweils geltenden Fassung. 8 Fortbildungsversäumnisse Die Verletzung der Fortbildungspflicht kann als Verstoß gegen die Berufspflicht nach 29 Absatz 1 Nummer 2 ArchIngG M-V nach den 31, 33 und 34 ArchIngG M-V geahndet werden. 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Fortbildungssatzung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern vom 24. April 2010 außer Kraft. Schwerin, den 21. April 2012 Joachim Brenncke, Präsident Bekanntmachungen Erste Änderung der Gebührensatzung der AK M-V Auf Grund des 20 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 und 24 Absatz 2 des Architekten- und Ingenieurgesetzes (ArchIngG M-V) vom 18. November 2009 (GVOBl. M-V S. 646), das durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 729) geändert worden ist, hat die Vertreterversammlung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern am 21. April 2012 folgende Änderung beschlossen: Artikel 1 Dem 1 Satz 2 der Gebührensatzung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern vom 12. November 2011 (Deutsches Architektenblatt, Ausgabe Ost 12/2011 S. 31) wird folgende Nummer 8.14 angefügt: 8.14 für eine Mahnung wegen eines nicht fristgerecht eingereichten Fortbildungsnachweises nach 7 Absatz 2 der Fortbildungssatzung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern 35,00 EUR Artikel 2 Diese Änderung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Schwerin, 21. April 2012 Joachim Brenncke Präsident Impressum: Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern, Alexandrinenstraße 32, Schwerin, Telefon , Telefax , info@ak-mv.de, Verantwortlich: RA Martin Fischer. Das Deutsche Architektenblatt ist laut 11 der Berufs- und Hauptsatzung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern offizielles Bekanntmachungsorgan der Kammer. DABregional 06/12 33

FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG

FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG I. Fortbildung der Mitglieder 1 Fortbildung (1) Um die Qualifikation und Leistungsfähigkeit zu erhalten, gehört es zu den Berufspflichten der Mitglieder nach 22 BauKaG NRW,

Mehr

Hessische Verordnung über die Berufspraxis zur Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vom 22

Hessische Verordnung über die Berufspraxis zur Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vom 22 Hessische Verordnung über die Berufspraxis zur Eintragung in ein Berufsverzeichnis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen vom 22. September 2008 (GVBl. I, S. 891 ff), geändert durch Verordnung vom

Mehr

Fortbildungsordnung (Anlage 1 zur Hauptsatzung)

Fortbildungsordnung (Anlage 1 zur Hauptsatzung) Die Vertreterversammlung der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen hat auf Grund 13 Abs. 2 Nr. 6 i. V. mit 17 Abs. 3 Hessisches Architekten- und Stadtplanergesetz (HASG) vom 23. 5.2002 (GVBl. I 2002,

Mehr

FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NORDRHEIN- WESTFALEN

FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NORDRHEIN- WESTFALEN FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NORDRHEIN- WESTFALEN I. Fortbildung der Mitglieder 1 Fortbildung (1) Um die Qualifikation und Leistungsfähigkeit zu erhalten, gehört es zu den Berufspflichten

Mehr

BILDUNG HEUTE modern konstruktiv nachhaltig

BILDUNG HEUTE modern konstruktiv nachhaltig BILDUNG HEUTE modern konstruktiv nachhaltig BILDUNG HEUTE modern konstruktiv nachhaltig Initiiert durch die Universität Osnabrück und unterstützt durch die Bohnenkamp-Stiftung sollte das neue Bohnenkamp-Haus

Mehr

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach

Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 02-18. Jahrgang 19. Januar 2012 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS

RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS Landesapothekerkammer Thüringen Thälmannstraße 6 99085 Erfurt RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten

Mehr

Entwurf. Artikel 1. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Entwurf. Artikel 1. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Entwurf Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig- Holstein zur zweiten Änderung des Staatsvertrages

Mehr

Verkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe

Verkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 14. August 2014 Nr. 58 Bekanntmachung der Neufassung der Praxissemesterordnung für die praxisbegleiteten Bachelorstudiengänge Architektur

Mehr

Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Ordnung der Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt 1 Grundlagen (1) Fachingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt müssen Mitglied oder Pro- Forma-Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

Mehr

Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2013 (ÄBW 2014, S. 24)

Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2013 (ÄBW 2014, S. 24) Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 18. Dezember 2013 (ÄBW 2014, S. 24) Auf Grund von 9 und 31 Abs. 2 Nr. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten

Mehr

Architekten sind typische. TITELTHEMA Wohnen & Arbeiten. durch diverse Stützmauern abgesichert

Architekten sind typische. TITELTHEMA Wohnen & Arbeiten. durch diverse Stützmauern abgesichert Architekten sind typische Heimarbeiter. In den meisten Fällen planen sie ihr Büro irgendwo im Haus, sodass ein guter Einklang zwischen Wohnen und Arbeiten entsteht. Das war auch bei Dietmar Haas der Fall.

Mehr

Richtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Hessen

Richtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Hessen Richtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Hessen Stand 14. September 2012 1 Inhalt 1. Grundsätzliches... 3 2. Anmeldung... 3 3. Ausbildung in anderen Rotkreuz-Gemeinschaften bzw. Fachdiensten...

Mehr

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen

Mehr

Arbeitssatzung S A T Z U N G DER STADT REINBEK ÜBER DIE VOLKSHOCHSCHULE SACHSENWALD. in der Fassung vom

Arbeitssatzung S A T Z U N G DER STADT REINBEK ÜBER DIE VOLKSHOCHSCHULE SACHSENWALD. in der Fassung vom Arbeitssatzung S A T Z U N G DER STADT REINBEK ÜBER DIE VOLKSHOCHSCHULE SACHSENWALD in der Fassung vom 20.11.1987 Diese Fassung berücksichtigt: 1. Die Satzung der Stadt Reinbek über die Volkshochschule

Mehr

Gestaltungsbeirat der Stadt Dülmen

Gestaltungsbeirat der Stadt Dülmen Gestaltungsbeirat der Stadt Dülmen Leitfaden für Architekten/innen Entwurfsverfasser/innen Bauherren/innen Investoren/innen Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen hat im Juni 2008 die Bildung

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes Bundesrat Drucksache 101/15 18.03.15 Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Die Verwaltungsgerichte sind mit Streitigkeiten

Mehr

Parkvillen Ostseebad Binz Rügen

Parkvillen Ostseebad Binz Rügen Parkvillen Ostseebad Binz Rügen Um schöne Aussicht zu haben, blicke man auf s Meer und bleibe an Land. (Seemannspruch) www.openstreetmap.de Lage Auf einem der letzten Grundstücke dieser Art in zweiter

Mehr

FORTBILDUNGSORDNUNG der Ingenieurkammer des Saarlandes

FORTBILDUNGSORDNUNG der Ingenieurkammer des Saarlandes FORTBILDUNGSORDNUNG der Ingenieurkammer des Saarlandes 1 Gemäß 37 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SAIG gibt sich die Saarländische Ingenieurkammer nachfolgende Fortbildungsordnung. Präambel Die

Mehr

Warum. Angestellte und Beamte Mitglied werden. Wir haben den Plan.

Warum. Angestellte und Beamte Mitglied werden. Wir haben den Plan. Wir haben den Plan. Warum Angestellte und Beamte Mitglied werden Sie haben Architektur, Innenarchitektur oder Landschaftsarchitektur studiert? Sie sind angestellt oder beamtet? Warum sind Sie dann nicht

Mehr

HAUSHALTS- UND KASSENSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER MECKLENBURG-VORPOMMERN

HAUSHALTS- UND KASSENSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER MECKLENBURG-VORPOMMERN HAUSHALTS- UND KASSENSATZUNG DER ARCHITEKTENKAMMER MECKLENBURG-VORPOMMERN Auf Grund des 20 Absatz 1 Nummer 1 i. V. m. 22 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 und 24 Absatz 3 des Architekten- und Ingenieurgesetzes

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung

Mehr

Das kommunale Demografiekonzept der Verbandsgemeinde Winnweiler

Das kommunale Demografiekonzept der Verbandsgemeinde Winnweiler 28. Oktober 2013 Das kommunale Demografiekonzept der Verbandsgemeinde Winnweiler Der demografische Wandel in vielen Orten im Zusammenwirken mit zunehmender Ressourcenknappheit stellt eine der zentralen

Mehr

Wir bitten, gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass der Senat die nachstehende Verordnung erlassen hat:

Wir bitten, gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass der Senat die nachstehende Verordnung erlassen hat: Der Senat von Berlin BildJugWiss II C 1.1 - Tel.: 90227 (9227) 5263 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung

Mehr

Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft

Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft vom 20. August 2013 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 9 der Bauordnung vom 10. Mai 2005 (Stand 1. Juni 2010), beschliesst: 1. Aufgaben Die Stadtbildkommission

Mehr

Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische

Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazeutische Assistenten, Pharmazieingenieure

Mehr

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften

Mehr

Stiftungserklärung und Satzung der Israels-Stiftung des Kreises 1.4 Recklinghausen

Stiftungserklärung und Satzung der Israels-Stiftung des Kreises 1.4 Recklinghausen Stiftungserklärung und Satzung der Israels-Stiftung des Kreises 1.4 Recklinghausen Stiftungserklärung und Satzung der Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen Israel-Stiftung des Kreises Recklinghausen

Mehr

OstseeResidenz Sassnitz. Wohnen in der weißen Stadt am Meer

OstseeResidenz Sassnitz. Wohnen in der weißen Stadt am Meer OstseeResidenz Sassnitz Wohnen in der weißen Stadt am Meer Ostseeresidenz Sassnitz auf Rügen 2/3 Wohnen direkt an der Strandpromenade und die Ostsee zum Greifen nahe Sassnitz liegt zur Erkundung Rügens

Mehr

3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern

3. Angaben zu sämtlichen Gesellschaftern / Inhabern An die Ingenieurkammer-Bau NRW Carlsplatz 21 40213 Düsseldorf Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Gesellschaften Beratender Ingenieure und Ingenieurinnen gemäß 33 Abs. 1 BauKaG NRW vom 16.12.2003,

Mehr

Paare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung.

Paare, die sich für eine Familie entschieden haben, benötigen und verdienen Unterstützung. Bundesrat Drucksache 478/11 16.08.11 Gesetzesantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen

Mehr

Beate Voskamp PROFIL PROFIL. Beruf. Geboren am 24. Dezember 1965 in Berlin Verheiratet, zwei Kinder Deutsche Staatsangehörigkeit

Beate Voskamp PROFIL PROFIL. Beruf. Geboren am 24. Dezember 1965 in Berlin Verheiratet, zwei Kinder Deutsche Staatsangehörigkeit PROFIL Beate Voskamp Westfalenring 2d, D-12207 Berlin Fon: (+49) 30 71 20 25 67, Fax: (+49) 30 71 20 25 68 e-mail: mail@voskamp-la.de Geboren am 24. Dezember 1965 in Berlin Verheiratet, zwei Kinder Deutsche

Mehr

Zuhause sein. Wohnen mit Service. Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen im. Bruchsal. Betreutes Wohnen bei der AWO heißt...

Zuhause sein. Wohnen mit Service. Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen im. Bruchsal. Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Ambulante Dienste ggmbh Herzlich willkommen im Wohnen mit Service Bruchsal Betreutes Wohnen bei der AWO heißt... Zuhause sein Durlacher Straße 101 76646 Bruchsal Telefon 07251.18854 Fax 07251.98335 E-Mail:

Mehr

Die nachstehende Satzung regelt die internen Strukturen und Abläufe der Einrichtung.

Die nachstehende Satzung regelt die internen Strukturen und Abläufe der Einrichtung. 981 Satzung der Heidelberg Karlsruhe Research Partnership einer gemeinsamen Einrichtung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Zur Verbesserung ihrer

Mehr

Weingarten WOHNPARK AM LAMM. Zentrumsnahe, moderne Eigentumswohnungen in der Liebfrauenstraße...

Weingarten WOHNPARK AM LAMM. Zentrumsnahe, moderne Eigentumswohnungen in der Liebfrauenstraße... Weingarten WOHNPARK AM LAMM Zentrumsnahe, moderne Eigentumswohnungen in der Liebfrauenstraße... Inhalt Stadtplan Stadtzentrum Weingarten Die Lage Architektur Haus A Wohnungsübersicht Erdgeschoss Wohnung

Mehr

Informationen für Studierende und Absolventen

Informationen für Studierende und Absolventen Kurfürstenstraße 52 14467 Potsdam Telefon (0331) 27591-0 Telefax (0331) 294011 info@ak -brandenburg.de www.ak-brandenburg.de Informationen für Studierende und Absolventen Die Brandenburgische Architektenkammer

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend

Mehr

Wohn- und Bürohaus (196 m²) als Bestandteil einer Ferienwohnanlage in Kröpelin.

Wohn- und Bürohaus (196 m²) als Bestandteil einer Ferienwohnanlage in Kröpelin. Wohn- und Bürohaus (196 m²) als Bestandteil einer Ferienwohnanlage in Kröpelin. Preise & Kosten Kaufpreis 320.000,00 Kaufpreis pro m² 1.629,33 Käufercourtage Provisionsteilung: Nur 1,79 % Käuferprovision

Mehr

Neue Villa Seckendorff

Neue Villa Seckendorff Teil haben. Teil sein. Hilfen für ältere Menschen Neue Villa Seckendorff Bad Cannstatt Wohnen mit Service Wohnen mit Service in der Villa Seckendorff Exklusive Lage am Kurpark Sie suchen ein stilvolles

Mehr

Ärztehaus Reusslistrasse Niederglatt. Gemeinschaftspraxis für Hausärzte und Alterswohnungen

Ärztehaus Reusslistrasse Niederglatt. Gemeinschaftspraxis für Hausärzte und Alterswohnungen Ärztehaus Reusslistrasse Niederglatt Gemeinschaftspraxis für Hausärzte und Alterswohnungen 1 2 Das Ärztehaus Reusslistrasse ist ein genossenschaftlich organisiertes Naubauprojekt im Herzen der Gemeinde

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: 13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur

Mehr

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Niedersächsische Versorgungswerk

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Niedersächsische Versorgungswerk Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1123 Beschlussempfehlung Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen Hannover, den 15.01.2014 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über

Mehr

Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern (DStV e.v.)

Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern (DStV e.v.) Richtlinien des Deutschen Steuerberaterverbandes zur Anerkennung von Fachberatern (DStV e.v.) Ausgehend von Präambel der zunehmenden Komplexität wirtschaftlicher Vorgänge der damit einhergehenden gestiegenen

Mehr

Krumpendorf. Haus. am Wörthersee

Krumpendorf. Haus. am Wörthersee Krumpendorf Haus am Wörthersee Urlaub und Seminar Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Gäste, herzlich willkommen im Haus der PRO-GE! Der Grund warum Gewerkschaften Urlaubshäuser betreiben war und ist

Mehr

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat auf

Mehr

Wohnen im Alter Neubau Stampfistrasse Fulenbach. Elf grosszügige, sonnige Wohnungen suchen erste Mieter

Wohnen im Alter Neubau Stampfistrasse Fulenbach. Elf grosszügige, sonnige Wohnungen suchen erste Mieter Wohnen im Alter Neubau Stampfistrasse Fulenbach Elf grosszügige, sonnige Wohnungen suchen erste Mieter Stampfistrasse Fulenbach: Das Projekt Termine Die Wohnbaugenossenschaft Holzbeerli Fulenbach (WBG)

Mehr

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50

Datum Inhalt Seite. Fachhochschule Brandenburg Die Präsidentin Magdeburger Str. 50 25.09.2015 Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule Brandenburg Nummer 17 23. Jahrgang Datum Inhalt Seite 21.01.2015 Erste Satzung zur Änderung der Zulassungsordnung für den Master-Studiengang Technologie-

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/380. Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/380. Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/380 Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Enquete-Kommissionen des Landtages Brandenburg

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom S a t z u n g der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 10.07.2014 Der Stadtrat hat am 10.07.2014 aufgrund des 24 und des 56 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz

Mehr

2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit, Auflösung und Vermögen.

2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit, Auflösung und Vermögen. Satzung Freifunk Rheinland e.v. Gründungssatzung vom 21.03.2011 in der geänderten Fassung vom 20.04.2016 ( 3 Absatz 1 und 9, 4 Absatz 6 Ziffer 1) 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen

Mehr

Vertrieb exklusiv durch: ImmobilienCenter Ibbenbüren Ansprechpartner: Eckhard Verlemann Bachstraße Ibbenbüren Telefon: /

Vertrieb exklusiv durch: ImmobilienCenter Ibbenbüren Ansprechpartner: Eckhard Verlemann Bachstraße Ibbenbüren Telefon: / Exklusives Wohnen am Aasee in Ibbenbüren 3 Eigentumswohnungen in traumhafter Umgebung, ideal für Kapitalanleger und Individualisten Vertrieb exklusiv durch: ImmobilienCenter Ibbenbüren Ansprechpartner:

Mehr

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden

Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Linden für den Kindergarten Linden und die Spielstube Linden Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H., S. 57)

Mehr

WOHNEN ALS GRUNDHALTUNG

WOHNEN ALS GRUNDHALTUNG 1 WOHNEN ALS GRUNDHALTUNG Wohnen heisst an einem Ort zusammen-, und an einem anderen alleine sein, für sich und mit den anderen eine Tätigkeit ausüben. Das gilt für den Einzelnen wie für die Gruppe. Wohnen

Mehr

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Verden (Aller) über die Außenwerbung in der Altstadt Verden (Aller)

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Verden (Aller) über die Außenwerbung in der Altstadt Verden (Aller) Örtliche Bauvorschrift der Stadt Verden (Aller) über die Außenwerbung in der Altstadt Verden (Aller) Aufgrund der 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl.

Mehr

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz

Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz Informationen über die Sachverständigen für baulichen Brandschutz 1. Wo sind die Aufgaben und die Tätigkeiten der Sachverständigen für baulichen Brandschutz geregelt? Sachverständige für baulichen Brandschutz

Mehr

...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz

...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz Mainz, 08.10.2014 G e s e t z e n t w u r f der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz A. Problem und Regelungsbedürfnis In

Mehr

Satzung. der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern

Satzung. der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Mecklenburg/Vorpommern 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1. Der Zusammenschluss der Werkstätten für behinderte Menschen trägt

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4482 6. Wahlperiode 05.10.2015

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4482 6. Wahlperiode 05.10.2015 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/4482 6. Wahlperiode 05.10.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Fachkräftegebot in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit

Mehr

Manifest. für eine. Muslimische Akademie in Deutschland

Manifest. für eine. Muslimische Akademie in Deutschland Manifest für eine Muslimische Akademie in Deutschland 1. Ausgangssituation In der Bundesrepublik Deutschland gibt es ein breit gefächertes, differenziertes Netz von Institutionen der Erwachsenen- und Jugendbildung,

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren zum Ersatz der Kosten für die Durchführung von Brandverhütungsschauen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Satzung über die Erhebung von Gebühren zum Ersatz der Kosten für die Durchführung von Brandverhütungsschauen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Satzung über die Erhebung von Gebühren zum Ersatz der Kosten für die Durchführung von Brandverhütungsschauen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Auf der Grundlage der 92 und 120 der Kommunalverfassung

Mehr

KIEWIS - Kinder entdecken Wirtschaft

KIEWIS - Kinder entdecken Wirtschaft KIEWIS - Kinder entdecken Wirtschaft Aufregung im Unternehmen. Eine Menge junger Mitarbeiter ist an den Werkbänken zu Gange. Und es wird richtig produziert: Mehmet, Kathrin und Tim haben den Plan für

Mehr

Bund Deutscher Architekten BDA Landesverband Brandenburg. BDA Preis - Architektur in Brandenburg 2016 A U S L O B U N G.

Bund Deutscher Architekten BDA Landesverband Brandenburg. BDA Preis - Architektur in Brandenburg 2016 A U S L O B U N G. Bund Deutscher Architekten BDA Landesverband Brandenburg BDA Preis - Architektur in Brandenburg 2016 A U S L O B U N G Vorbemerkung Die Architekten übernehmen mit Ihrer Arbeit ein hohes Maß an Verantwortung

Mehr

Hier lässt es sich arbeiten.

Hier lässt es sich arbeiten. Hier lässt es sich arbeiten. Das Tor zu neuen Horizonten erwartet Sie! Gute Aussicht auf neue Geschäfte, den Horizont erweitern, etwas in Aussicht stellen, über den Tellerrand blicken, ein Unternehmen

Mehr

Worum geht es beim energie effizienten

Worum geht es beim energie effizienten ARCHITEKTENKAMMER Mecklenburg-Vorpommern Körperschaft des öffentlichen Rechts Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern Alexandrinenstraße 32 I 19055 Schwerin Tel.: +49 385 59079-0 info@ak-mv.de I www.ak-mv.de

Mehr

Messeakademie Leipzig 2014

Messeakademie Leipzig 2014 Messeakademie Leipzig 2014 Was heißt hier alt? HISTORISCHE QUARTIERE FÜR DIE ZUKUNFT. Die Messeakademie 2014 Keine Planspiele, sondern realistische Objekte machen die Messeakademie attraktiv. Bereits zum

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode 09. Januar 2012 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/2159 17. Wahlperiode 09. Januar 2012 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/3269 16. Wahlperiode 07.11.2006 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des Finanzausgleichsgesetzes

Mehr

Verordnung über technische Bühnen-, Hallenund Studiofachkräfte (Technische Fachkräfteverordnung - TFaV)

Verordnung über technische Bühnen-, Hallenund Studiofachkräfte (Technische Fachkräfteverordnung - TFaV) Seite 1 von 9 Verordnung über technische Bühnen-, Hallen Studiofachkräfte (Technische Fachkräfteverordnung - TFaV) Vom 27. April 1995 (GVBl.II/95 S.374) zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.03.2000

Mehr

2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3

2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3 Übersicht Seite 1 Mietzinshöhe 2 2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2 3 Inkrafttreten 2 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3 3 Ermäßigung in anderen Fällen

Mehr

Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg. Kompetent und persönlich

Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg. Kompetent und persönlich Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg Kompetent und persönlich «Wir setzen uns ein für eine unternehmerisch und nachhaltig produzierende Land wirtschaft. Wir orientieren uns an den besten Mitbewerbern und

Mehr

BEISPIELGEBÄUDE [SI-MODULAR] DER GEBÄUDEBAUKASTEN

BEISPIELGEBÄUDE [SI-MODULAR] DER GEBÄUDEBAUKASTEN BEISPIELGEBÄUDE [SI-MODULAR] DER GEBÄUDEBAUKASTEN [SI-MODULAR] Ein modularer Baukasten für Gebäude Ein BAUKASTEN kein BAUSATZ! Ein phänomenaler Unterschied. [SI-MODULAR] bietet keine feststehenden Fertighaustypen,

Mehr

Haupt- und Landgestüt Marbach VERMÖGEN UND BAU AMT TÜBINGEN

Haupt- und Landgestüt Marbach VERMÖGEN UND BAU AMT TÜBINGEN Haupt- und Landgestüt Marbach VERMÖGEN UND BAU AMT TÜBINGEN Dieser Text beschreibt die Abbildung. Er ist in der Univers light gesetzt und in der Auszeichnungsfarbe hervorgehoben. Sanierungsmaßnahmen Das

Mehr

FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG

FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG DIESE FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG TRITT AM 01.01.2005 IN KRAFT. FORT- UND WEITERBILDUNGSORDNUNG I. Fortbildung der Mitglieder 1 Fortbildung (1) Um die Qualifikation und Leistungsfähigkeit zu erhalten,

Mehr

Satzung FachFrauenNetzwerk e.v.

Satzung FachFrauenNetzwerk e.v. Satzung FachFrauenNetzwerk e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Das Fach-Frauen-Netzwerk soll die Rechtsform des eingetragenen Vereins haben. Sein Name lautet: "Fach-Frauen-Netzwerk". Er soll in ein Vereinsregister

Mehr

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v.

Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. Satzung des Landfrauenverbandes im Bauern- und Winzerverband Rheinland- Nassau e.v. 1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen "Landfrauenverband im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V.".

Mehr

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Landesseniorenrat Brandenburg 29. Oktober 2009 Jens Graf Städte- und Übersicht Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Mehr

V o r l a g e Nr. L 155/18 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 16. April 2015

V o r l a g e Nr. L 155/18 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 16. April 2015 Staatlich/ Tagesordnungspunkt 7 Senatorin für Wissenschaft und Bildung 2. April 2015 Frau Mausolf 26 49 V o r l a g e Nr. L 155/18 für die Sitzung der Deputation für Bildung am 16. April 2015 Änderung

Mehr

DAS HAJEK-HAUS FEIERN, TAGEN UND GENIESSEN IN AUSSERGEWÖHNLICHER ATMOSPHÄRE

DAS HAJEK-HAUS FEIERN, TAGEN UND GENIESSEN IN AUSSERGEWÖHNLICHER ATMOSPHÄRE DAS HAJEK-HAUS FEIERN, TAGEN UND GENIESSEN IN AUSSERGEWÖHNLICHER ATMOSPHÄRE DAS HAJEK-HAUS FEIERN, TAGEN UND GENIESSEN IN AUSSERGEWÖHNLICHER ATMOSPHÄRE In schöner Halbhöhenlage, an einem sonnigen Südhang

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3374 6. Wahlperiode 03.11.2014 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und ANTWORT der Landesregierung

Mehr

Thinking ahead: Archaeology, Heritage Management, Planning and Building

Thinking ahead: Archaeology, Heritage Management, Planning and Building Vom Ende her denken?! Archäologie, Denkmalpflege, Planen und Bauen Thinking ahead: Archaeology, Heritage Management, Planning and Building Kolloquium im Rahmen der denkmal 2014 in Leipzig 07. November

Mehr

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer

Mehr

Bremgarten BE Friedhagweg 37

Bremgarten BE Friedhagweg 37 Bremgarten BE Friedhagweg 37 Freistehendes Einfamilienhaus 5.5 Zimmer, Garage Fakten Verkäuferschaft Roland Brunner Galgenweg 4, 4800 Zofingen Mobile: 079 385 55 27 Mail: rb.nz@gmx.ch Baujahr 1977 Grundstück

Mehr

Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 03.07.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einrichtung und Aufgaben... 2 2 Zahl der Mitglieder... 2 3 Verfahren

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3750 6. Wahlperiode 25.02.2015. nach Artikel 60 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3750 6. Wahlperiode 25.02.2015. nach Artikel 60 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3750 6. Wahlperiode 25.02.2015 GESETZENTWURF nach Artikel 60 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform

Mehr

Die perfekte Immobilie vor den Toren Hamburgs

Die perfekte Immobilie vor den Toren Hamburgs An der Münze 4-6, 21335 Die perfekte Immobilie vor den Toren Hamburgs Objektart: Doppelhaushälfte Extras: Erstbezug, Terrasse, Abstellraum, Ort: Tageslichtbad, Badewanne, Dusche, Fußbodenheizung, Solaranlage,

Mehr

Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge

Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge Seite 1 von 5 Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße 4 32139 Spenge www.kita-regenbogen-spenge.de Informationen Satzung der Kita Inhalt: 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zwecke und

Mehr

Ich will alle sechs Punkte kurz anreisen; im weiteren Verlauf des Abends werden wir sicher Gelegenheit haben, auf Einzelheiten einzugehen.

Ich will alle sechs Punkte kurz anreisen; im weiteren Verlauf des Abends werden wir sicher Gelegenheit haben, auf Einzelheiten einzugehen. Podiumsdiskussion am 12.06.2007 "Die Albert-Ludwigs-Universität auf dem Weg zur nachhaltigen Uni? Eine Zwischenbilanz" Beitrag von Prof. Dr. K.-R. Volz Das Rektorat der Universität hat in seiner Strategieplanung

Mehr

Der wesentliche Aspekt einer Anlageimmobilie ist die Werterhaltung und Wertsteigerung.

Der wesentliche Aspekt einer Anlageimmobilie ist die Werterhaltung und Wertsteigerung. modernes wohnhaus mit 5 wohnungen beste wohnlage in neuenkirchen: heriburgstraße schon bald Ihr neues zuhause/ ihre vorsorgeimmobilie? ansichten. rundum schöne architektur hausverwaltung ist vermögensverwaltung

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...

Mehr

Sonderprogramm Fachabschlussbeihilfe

Sonderprogramm Fachabschlussbeihilfe Sonderprogramm Fachabschlussbeihilfe Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 10.03.2015 1 Zielsetzung Ziel der Förderung ist, die Weiterbildung zur Fachkraft durch einen Fachabschluss zu unterstützen,

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2929 18. Wahlperiode 15-05-04

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2929 18. Wahlperiode 15-05-04 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/2929 18. Wahlperiode 15-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes Federführend

Mehr

Der Prüfingenieur in der Tragwerksplanung

Der Prüfingenieur in der Tragwerksplanung Der Prüfingenieur in der Tragwerksplanung Dipl.-Ing. (FH) Christian Heer I ngeni eur bür o f ür Baust at i k Obering. Prof. Dipl.-Ing.(TU) Dieter Beyer Prüfingenieur für Standsicherheit der Fachrichtungen

Mehr

Änd. Architekten- und Ingenieurgesetz. Gesetz. zur Änderung des Sächsischen Architektengesetzes und des Sächsischen Ingenieurgesetzes 1

Änd. Architekten- und Ingenieurgesetz. Gesetz. zur Änderung des Sächsischen Architektengesetzes und des Sächsischen Ingenieurgesetzes 1 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu 4 wird wie folgt gefasst: 4 Listen und Verzeichnisse, Auskünfte. b) Nach der Angabe zu 5 werden folgende Angaben eingefügt: 5a Voraussetzungen

Mehr

Nachkalkulation Kurbeitrag 2011

Nachkalkulation Kurbeitrag 2011 Stadt Norderney Fachbereich IV - Finanzen - Vorlage 06.09.2012 Nachkalkulation Kurbeitrag 2011 I. Aufwand 1. der Stadt Norderney für a) Badem./Theater 14.657,11 EUR b) Bücherei 57.000,00 EUR c) NPH 194.517,66

Mehr