Rechtsvorschriftenmanagement mit Perinorm Perinorm-Anwendertreffen am

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtsvorschriftenmanagement mit Perinorm Perinorm-Anwendertreffen am"

Transkript

1 Rechtsvorschriftenmanagement mit Perinorm Perinorm-Anwendertreffen am Ausgangssituation im Jahr 2011 (Sauer-)Danfoss in Neumünster führt ein Integriertes Managementsystem (IMS) ein, gemeinsam zertifiziert werden: Qualitätsmanagement (ISO 9001) Umweltmanagement (ISO 14001) Arbeitsschutzmanagement (OHSAS 18001) Risikomanagement (ISO 31000) Hierzu müssen neben den Normen und Standards auch die relevanten Technischen Rechtsvorschriften verfolgt und ausgewertet werden.

2 Bislang genutzte Datenbank Seit dem Jahr 2005 wird in Neumünster eine externe Normendatenbank genutzt. Sie enthält bibliographische Datensätze zu ca. 1 Million Normen und Standards. Sie enthält keinerlei Datensätze zu Rechtsvorschriften. Für das Management von Rechtsvorschriften hätte somit für das Integrierte Managementsystem eine eigene Datenbank vorgehalten werden müssen. Wechsel zu Perinorm Perinorm enthält bibliographische Datensätze zu ca. 1,8 Millionen Normen und Standards. Die Datensätze stammen aus der DITR-Datenbank des DIN. Perinorm enthält auch ca Datensätze zu allen technisch relevanten deutschen, französischen, europäischen und internationalen Rechtsvorschriften. Perinorm ist für das Management von Normen und Standards sowie auch Rechtsvorschriften geeignet. (Sauer-)Danfoss entscheidet sich für den Wechsel. Der gesamte PDF-Volltext-Bestand von Normen wird mit den entsprechenden Perinorm-Datensätzen verknüpft.

3 Gut zu wissen Der im folgenden am Beispiel von Perinorm gezeigte Umgang mit Rechtsvorschriften lässt sich auch mit anderen Normenverwaltungssystemen umsetzen, sofern diese DITR-bzw. Perinorm-Daten nutzen und entsprechende Updateprozeduren anbieten. Es empfiehlt sich eine Beschäftigung mit dem Thema vor dem Einstieg, z.b. über das Buch Technisches Recht von Hertel/Oberbichler/Willrich, um Vertrautheit mit dem Aufbau der Datensätze des Technisches Rechts zu erlangen. Verteilung des Datenbestands FR (AFNOR-Daten, enthalten sowohl französische als auch Europäische Vorschriften) Eingeschränkte Datenqualität (siehe nächste Seite) DE (DITR-Daten, Deutsche Vorschriften) IX (DITR-Daten, Europäische Vorschriften) Hohe Datenqualität durch redaktionelle Aufbereitung in der DIN-Software-Redaktion (siehe übernächste Seite) AT ZA 60

4 Französischer AFNOR-Datensatz (Auszug) DI 2006/42/CE ( ) Titel (Deutsch): Titel (Englisch): Titel (Französisch): Directive relative aux machines et modifiant la directive 95/16/CE (refonte) - (Texte présentant de l'intérêt pour l'eee) Geändert durch: RG 596/2009, DI 2009/127/CE Bemerkungen (Deutsch): Recht: Gültig ab: [Falsch: Anwendung der nationalen Umsetzungen der Richtlinie!] Deutscher DITR-Datensatz (Auszug) 2006/42/EG, 2006/42/EC, 2006/42/CE ( ) Titel (Deutsch): Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) Titel (Englisch): Directive 2006/42/EC of the European Parliament and of the Council of 17 May 2006 on machinery, and amending Directive 95/16/EC (recast) Titel (Französisch): Directive 2006/42/CE du Parlement européen et du Conseil du 17 Mai 2006 relative aux machines et modifiant la directive 95/16/CE (refonte) Geändert durch: EUV 167/2013 ( ), EGV 596/2009 ( ), 2009/127/EG ( ), 2006/42/EGBer ( ) Bemerkungen (Deutsch): Einschränkung des Geltungsbereiches in Artikel 1(2); Ausnahmeregelung in Artikel 27. Die Richtlinie 98/37/EG wird zum 29. Dezember 2009 aufgehoben (Berichtigung vom 16. März 2007). Bei der Anwendung der Richtlinie sind die Mitteilungen vom 8. September 2009, 18. Dezember 2009, 29. Dezember 2009, 26. Mai 2010, 20. Oktober 2010, 8. April 2011, 20. Juli 2011, 18. November 2011, 29. Februar 2012, 23. März 2012, 5. Juni 2012, 24. August 2012, 11. November 2012, 5. April 2013, 28. November 2013, 11. April 2014, 11. Juli 2014, 13. Februar 2015, 15. Januar 2016 zu beachten. Recht: ProdSG ( ), ProdSV 9 ( ), ProdSVÄndV ( ) Gültig ab: [Richtig: Inkrafttreten der Richtlinie selbst!]

5 Überwachte Veröffentlichungen (I) Überwachte Veröffentlichungen (II)

6 Benutzerfachausschuss der DIN Software Seit 2013 gibt es das Competence Team Recht innerhalb des Benutzerfachausschusses. Es berät gemeinsam mit DIN Software die möglichst benutzerfreundliche Darstellung und Verbesserung der Datensätze des Technischen Rechts und hilft Kollegen bei Fragen zum Thema. [Keine Rechtsberatung!] Mitglieder des Competence Team Recht : Michael Broda (Danfoss Power Solutions) Anke Langenkamp (TÜV Rheinland Group) Frank-Peter Doerksen (Bombardier Transportation) Experten für Datensätze des Technischen Rechts bei DIN Software: Brigitte Oberbichler Dunja Langanke Gregor Roschkowski Schwierigkeit mit Rechtsvorschriften Rechtsvorschriften bekommen vom Gesetzgeber keine einheitlichen und eindeutigen Abkürzungen bzw. Dokumentnummern. Die Dokumentnummernbildung bei DIN Software (und z.b. auch bei JURIS) erfolgt nach den Regeln von E DIN ( ), einem 40 Jahre alten, und seit 35 Jahren zurückgezogenen Entwurf. [!!!] Rechtsvorschriften werden nur selten als konsolidierte Fassungen vom Gesetzgeber neu veröffentlicht, sie sind daher grundsätzlich in Verbindung mit allen sie ändernden Rechtsvorschriften zu lesen. Konsolidierte Fassung sind von Drittanbietern erhältlich (nicht rechtsverbindlich). Beispiel: Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973 ist heute mit mehreren Änderungen gültig. Siehe die folgenden Seiten!

7 Änderungsstand eines Gesetzes ASiG ( ) geändert durch JArbSchG ( ) geändert durch BüroAbbauDeregRegionUG ( ) JArbSchGÄndG 1 ( ) JArbSchGÄndG 2 ( ) ArbSchG ( ) geändert durch ArbRBeschäftFördG ( ) TechArbmG/ChemGÄndG ( ) PostTelekomRBerG ( ) SeeVRVsÄndG ( ) UVMG ( ) Hier besteht keine mittelbare (indirekte) Änderungswirkung auf das ASiG. Grundsätzlich wäre dies aber möglich. (Kommt sehr selten vor.) ArbRBeschäftFördG ( ) GewOuaÄndG 3 ( ) Gesetz ( ); BGBl I, 1996, Nr. 43, S. 1313, Art. 18 Gesetz ( ); BGBl I, 1998, Nr. 85, S. 3849, Art. 6d Gesetz ( ); BGBl I, 2000, Nr. 60, S. 2011, Art. 32 Verordnung ( ); BGBl I, 2003, Nr. 56, S. 2325, Art. 178 Verordnung ( ); BGBl I, 2006, Nr. 50, S. 2434, Art. 226 Hier besteht unmittelbare (direkte) Änderungswirkung auf das ASiG durch einen Neben- Artikel der jeweiligen Vorschrift. Lösungsmöglichkeit: BEST Collection 29 BEST Collection 29 (vormals: NormCD 29) enthält PDF-Volltexte zu sämtlichen DITR-Datensätzen des Technischen Rechts. Vorteile: Es sind sofort alle Vorschriften vorhanden. Änderungen werden automatisch eingepflegt. Nachteile: Es sind nur aktuelle Vorschriften vorhanden. (Der historische Bestand kann aber separat dazu erworben werden.) Geänderte Vorschriften sind nicht als konsolidierte Fassung vorhanden, sondern als Sammlung aller Änderungsdokumente in einem PDF mit vorangestellten Übersichtsblatt.

8 Beispiel für Volltext aus BEST Collection 29 (I) Übersichtsblatt vor den Dokumenten: Formlos nachgewiesene, nicht relevante Änderungen Beispiel für Volltext aus BEST Collection 29 (II) In eigenen Datensätzen nachgewiesene, relevante Änderungen es folgen die Volltexte von ASiG sowie JArbSchG, ArbSchG, ArbRBeschäftFördG und GewOuaÄndG 3.

9 Lösungsmöglichkeit: Eigene Verwaltung Im Internet existieren diverse Quellen für Rechtsvorschriften. Vorteile: Es sind konsolidierte Fassungen verfügbar. Zurückgezogene Dokumente sind (teilweise) verfügbar. Nachteile: Es handelt sich um nicht-amtliche Texte. Die Pflege der Vorschriftensammlung ist zeitaufwendig. Änderungen müssen manuell eingepflegt werden. Lizenzierung ist ggf. zu beachten. Beispiele für Volltexte bei Danfoss Beispiel: Deutsche Rechtsvorschriften Primärquelle (z.b. aus BGBl) Konsolidierte Fassung (z.b. von Beispiel: Europäische Rechtsvorschriften Primärquelle deutsch (z.b. aus Abl. EU) Primärquelle englisch (z.b. aus Abl. EU) Primärquelle slowakisch (z.b. aus Abl. EU) Konsolidierte Fassung deutsch (z.b. von EUR-LEX) Konsolidierte Fassung englisch (z.b. von EUR-LEX) Konsolidierte Fassung slowakisch (z.b. von EUR-LEX) Zusatzinformationen (z.b. Zeitschriftenartikel,...)

10 Verwendung von Volltext-Sammlungen (I) Neben dem Volltext der BEST Collection 29 (hier: BUND ) können einem Datensatz weitere Volltexte zugeordnet werden: Der Zugriff auf die Volltexte kann vom Administrator für alle Benutzer oder bestimmte Nutzergruppen freigegeben werden. Verwendung von Volltext-Sammlungen (II) Ein Beispiel für die intensive Nutzung von Volltext-Sammlungen (unterschiedliche Fassungen in mehreren Sprachen verknüpft):

11 Verschiedene Volltexte für das ASiG Primärquelle (aus BGBl I) von und redaktionell aufbereitete, konsolidierte Fassung (von Drittanbieter) mit Änderungsstand gleichzeitig als PDF-Volltext am Datensatz verknüpft: Volltext für das ASiG (Primärquelle) ASiG-Primärquelle (BGBl I) als gescanntes PDF von :

12 Volltext für das ASiG (Konsolidierte Version) ASiG von Drittanbieter als konsolidiertes, durchsuchbares PDF mit Änderungsstand : Volltexte für die ändernden Dokumente Bei der Verwaltung von Rechtsvorschriften in Profilen empfiehlt es sich, nur die Stammdokumente in Profile aufzunehmen, nicht jedoch die Änderungsdokumente, da dies schnell zu Unübersichtlichkeit führen kann: ASiG ArbRBeschäftFördG: Vom ArbRBeschäftFördG ist nur Artikel 10 in Bezug auf das ASiG von Bedeutung!

13 Verflechtung von Rechtsvorschriften Hier ein Extrem-Beispiel, warum sinnvollerweise im Benutzerdaten- Update innerhalb von Profilen nur der Ersatz, nicht jedoch die Änderung von Stammdokumenten gepflegt werden sollte: Stammdokument: GPSG GPSG ersetzt durch: ProdSG Stammdokument: UAG UAG geändert durch: EEG, [+4 weitere] EEG geändert durch: EnWG, [+1 weiteres] EnWG geändert durch: BNatSchG, [+24 weitere] BNatSchG geändert durch: PflSchG, [+4 weitere] PflSchG geändert durch: PflSchGBer, [+1 weitere] Nach 5 Updates der Aktualisierungscodes A und M sind hier mindestens 39 nicht benötigte Dokumente im Profil vorhanden! Benutzerdaten-Update der Rechtsvorschriften Bei einer Updateprozedur für Rechtsvorschriften sollte daher im Kästchen ganz unten kein Haken gesetzt werden: Der betroffene Besitzer des Profils erhält somit eine Information über die Änderung, das ändernde Dokument wird jedoch nicht seinem Profil hinzugefügt. Statt dessen kann z.b. vom Administrator dem Stammdokument eine neue konsolidierte Fassung als Volltext hinzugefügt werden.

14 Hinweis zum Benutzerdaten-Update (I) Achtung! Wenn die ändernden Dokumente einem Profil nicht hinzugefügt werden, schlägt Perinorm bei der nächsten Änderung wieder vor, alle ändernden Dokumente dem Profil hinzuzufügen: Hier im Beispiel eine aktuelle, aber nicht relevante Änderung des UAG: Warum führte diese Änderung im Bericht des Benutzerdaten-Updates zu folgendem, seltsamen Ergebnis? (Es wurden nur drei der ändernden fünf Dokumente aufgelistet. Zwei Dokumente schienen zu fehlen. Warum?) Hinweis zum Benutzerdaten-Update (II) Auflösung: Im selben Profil war noch eine weitere Vorschrift (UVPG) enthalten, welche ebenfalls von den anderen beiden Dokumenten geändert wurde. Da Perinorm ein Dokument einem Profil nur einmal hinzufügen kann, wurden diese beim UAG nicht erneut aufgelistet: Es ist vom Administrator stets zu prüfen, ob überhaupt über eine aktuelle Änderung zu informieren ist (Ausgabedaten ansehen!) und, falls ja, ob ein Änderungsdokument ggf. mehrere Dokumente ändert.

15 Rechtsvorschriftenverwaltung bei Danfoss Für die im Rahmen der IMS-Einführung identifizierten Rechtsbereiche wurden Profile angelegt, welche Beauftragten zugeordnet sind und monatlich aktualisiert werden. Beispiele für Profile: Aktualisierungsdienst bei Danfoss Der monatliche Aktualisierungsdienst der bibliographischen Daten erfolgt durch das Perinorm-Benutzerdaten-Update. Für bestimmte Rechtsbereiche zuständige Beauftragte werden über die Änderungen in den Rechtsvorschriften-Profilen benachrichtigt. Die Normenabteilung pflegt den Volltext-Bestand der Rechtsvorschriften (sowie auch der Normen und Standards). Die detaillierte Aus- und Bewertung der Änderungen muss von den Beauftragten vorgenommen werden, ggf. über weitere Informationsquellen.

16 Noch Fragen? Kontakt: Dipl.-Ing. Michael Broda Engineering Services Danfoss Power Solutions GmbH & Co. OHG Krokamp Neumünster Telefon Fax

Perinorm aus Kundensicht

Perinorm aus Kundensicht Perinorm-Anwendertreffen 2012-09-13 Übersicht Kurze Vorstellung Sauer-Danfoss Einführung von Perinorm Umgang mit Volltexten Verwaltung von Rechtsvorschriften 2 1 Daten und Fakten zu Sauer-Danfoss Entwickelt,

Mehr

1. 2. 3. 4. Perfektes Management für Ihre Dokumente: 4 gute Gründe für Perinorm

1. 2. 3. 4. Perfektes Management für Ihre Dokumente: 4 gute Gründe für Perinorm Normen. Einfach. Managen. Mit Beratung und Lösungen von Beuth. Perfektes Management für Ihre Dokumente: 4 gute Gründe für Perinorm 1. 2. 3. 4. Die Software bietet Ihnen qualitätssichere und aktuelle Informationen

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des

Mehr

Nachweis der Harmonisierung von Europäischen Normen in der DITR-Datenbank

Nachweis der Harmonisierung von Europäischen Normen in der DITR-Datenbank www.beuth.de www.dinsoftware.de Nachweis der Harmonisierung von Europäischen Normen in der DITR-Datenbank 1. Einleitung Im europäischen Binnenmarkt ist Sicherheit ein entscheidender Faktor bei der Herstellung

Mehr

Kurzanleitung durch das WEBPORT-Portal

Kurzanleitung durch das WEBPORT-Portal Kurzanleitung durch das WEBPORT-Portal 1 WEBPORT ist ein Internet-/Intranet-Portal, welches es ermöglicht, die normativen und verordnungsrechtlichen Unterlagen aufzufinden und zu verwalten. WEBPORT ist

Mehr

Release Notes für die Online-Version der Perinorm - September 2015

Release Notes für die Online-Version der Perinorm - September 2015 Release Notes für die Online-Version der Perinorm - September 2015 Im September 2015 wird die Software für die Online-Version von Perinorm aktualisiert. Einige Verbesserungen, die mit diesem Software-Release

Mehr

Normen. Einfach. Managen. Mit Beratung und Lösungen von Beuth.

Normen. Einfach. Managen. Mit Beratung und Lösungen von Beuth. Normen. Einfach. Managen. Mit Beratung und Lösungen von Beuth. METADATEN SERVICE SOFTWARE DOKUMENTE Wer seine Normen im Griff hat, ist klar im Vorteil DIN-Normen und andere technische Regeln sind wichtige

Mehr

Akkreditierungsumfang der Produktzertifizierungsstelle (EN ISO/IEC 17065:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH / (Ident.Nr.: 0944)

Akkreditierungsumfang der Produktzertifizierungsstelle (EN ISO/IEC 17065:2012) TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH / (Ident.Nr.: 0944) 1 2000/9/EG*2000/9/EC*2000/9/ 2000-03 Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Sicherheitsbauteile Anhang V CE Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr 2 2014/33/EU*2014/33/EU*2014/

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß

Mehr

Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen aufgrund des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen aufgrund des Versicherungsaufsichtsgesetzes Bearbeitungsstand: 23.09.2015 12:29 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen aufgrund des Versicherungsaufsichtsgesetzes A. Problem und Ziel Zum

Mehr

Optionale Umstellung der Intranet-Version von Perinorm auf wöchentliche Aktualisierung

Optionale Umstellung der Intranet-Version von Perinorm auf wöchentliche Aktualisierung Optionale Umstellung der Intranet-Version von Perinorm auf wöchentliche Aktualisierung Perinorm Online wurde im Dezember 2013 auf eine wöchentliche Aktualisierung umgestellt. Ab April 2014 können auch

Mehr

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/ EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung

Mehr

Unternehmensverzeichnis.org

Unternehmensverzeichnis.org Unternehmensverzeichnis.org 1 Copyright Die hier enthaltenen Angaben und Daten können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Die in den Beispielen verwendeten Namen und Daten sind frei erfunden, soweit

Mehr

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1) 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung Vom 25. April 2006 (ebanz AT25 2006 V1) Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 Buchstabe a, b und d in Verbindung mit Abs. 2 sowie

Mehr

VPI-Instandhaltungsleitfaden

VPI-Instandhaltungsleitfaden VPI-Instandhaltungsleitfaden Änderungswesen und Vertrieb Historie: Der VPI-Instandhaltungsleitfaden (VPILF) wurde von einem technischen Arbeitskreis der VPI unter Mitwirkung anerkannter Fachleute im Güter-

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Release Notes für die Online-Version der Perinorm - September 2014

Release Notes für die Online-Version der Perinorm - September 2014 Release Notes für die Online-Version der Perinorm - September 2014 Mit der Ausgabe September 2014 wird die Software für die Online-Version von Perinorm aktualisiert. Einige Verbesserungen, die mit diesem

Mehr

GESIMA - Die BAuA-Software zur Gestaltung sicherer Maschinen

GESIMA - Die BAuA-Software zur Gestaltung sicherer Maschinen GESIMA - Die BAuA-Software zur Gestaltung sicherer Maschinen Unterlagen des Seminars vom 06.04.2016 In der BAuA Dresden 06.04.2016 1 GESIMA Gestaltung Sicherer Maschinen Aufbau und Inhalte der Software

Mehr

Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung

Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1355 Landtag 18. Wahlperiode 22.04.2014 Mitteilung des Senats vom 22. April 2014 Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung

Mehr

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH

UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos

Mehr

EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz

EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz Inhalt EBA-Leitlinien für den auf die variable Vergütung anzuwendenden Nominaldiskontsatz 1 Status dieser Leitlinien 2

Mehr

L 358/12 Amtsblatt der Europäischen Union 3.12.2004 KOMMISSION

L 358/12 Amtsblatt der Europäischen Union 3.12.2004 KOMMISSION L 358/12 Amtsblatt der Europäischen Union 3.12.2004 KOMMISSION ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 1. Dezember 2004 zur Festlegung des Musters einer Gesundheitsbescheinigung für nicht gewerbliche Verbringungen

Mehr

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung

am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention

Mehr

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (Land) am 13. März 2014

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (Land) am 13. März 2014 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - FB 01-30 - Bremen, 26. Februar 2014 Tel.: 361-6011 / 2577 (Herr Schöne / Herr Jäger) Tel.: 361-2575 / 9581 (Herr Dr. Lampe / Frau Sittauer) Deputation für Umwelt,

Mehr

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss TEN/473 "Führerschein / Integration der Funktionen einer Fahrerkarte" Brüssel, den 22. Februar 2012 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Mehr

Aktuelle Informationen zur Arbeitssicherheit. Peter Mayr, WKO Oberösterreich, Umweltservice

Aktuelle Informationen zur Arbeitssicherheit. Peter Mayr, WKO Oberösterreich, Umweltservice Aktuelle Informationen zur Arbeitssicherheit Peter Mayr, WKO Oberösterreich, Umweltservice Inhaltsübersicht Neue bzw. geänderte Vorschriften seit Dezember 2011 Neue Erlässe Abrufbar unter www.arbeitsinspektion.gv.at

Mehr

Der Navigationsbereich

Der Navigationsbereich NC Cube Quick Guide NCC 8.03 für Microsoft Dynamics NAV 2016* *NC Cube 8.03 ist verfügbar für Microsoft Dynamics NAV 2013, Microsoft Dynamics NAV 2013 R2, Microsoft Dynamics NAV 2015 und Microsoft Dynamics

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

ÖNORM EN ISO Eisen und Stahl Entnahme und Vorbereitung von Proben für die Bestimmung der chemischen Zusammensetzung (ISO 14284:1996)

ÖNORM EN ISO Eisen und Stahl Entnahme und Vorbereitung von Proben für die Bestimmung der chemischen Zusammensetzung (ISO 14284:1996) ÖNORM EN ISO 14284 Ausgabe: 2003-03-01 Normengruppe M Ident (IDT) mit ISO 14284:1996 Ident (IDT) mit EN ISO 14284:2002 ICS 77.080.01 Eisen und Stahl Entnahme und Vorbereitung von Proben für die Bestimmung

Mehr

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel

Mehr

FAQ ebay-produktkennzeichnung

FAQ ebay-produktkennzeichnung FAQ Produktkennzeichnung FAQ ebay-produktkennzeichnung Pflicht ab dem 29.06.2015 Stand: 06.07.2015 Nelkenweg 6a 86641 Rain am Lech Stand: 06.07.2015 Inhalt 1 Worum geht es?... 3 2 Was sind die Produktkennzeichnungen?...

Mehr

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend

Mehr

Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014-

Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014- Novellierung der Fertigpackungsverordnung -Vortrag im Rahmen der Vollversammlung für das Eichwesen 2014- Maria Referat VIC2 Akkreditierung, Messwesen, Fachaufsicht PTB und BAM Deutsches Recht Verordnung

Mehr

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/ GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1752 21.03.2016 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Mehr

Stellenanzeigen anlegen und bearbeiten

Stellenanzeigen anlegen und bearbeiten Stellenanzeigen anlegen und bearbeiten Dieses Dokument beschreibt, wie Sie Stellenanzeigen anlegen und bearbeiten können. Login Melden Sie sich an der jeweiligen Website an, in dem Sie hinter die Internet-

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) 15273/15 NLEG 164 AGRI 670 SAN 437 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 11. Dezember 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird

Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\C-Bedienstetenschutz\C-Bedienstetenschutzgesetz.docx \ 14.12.2015 10:50:00 E n t wurf Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird Der Salzburger

Mehr

FAQs zur Übermittlung vorgeschriebener Informationen lt. BörseG über OAM Issuer Info - Upload ins OAM Issuer Info

FAQs zur Übermittlung vorgeschriebener Informationen lt. BörseG über OAM Issuer Info - Upload ins OAM Issuer Info FAQs zur Übermittlung vorgeschriebener Informationen lt. BörseG über OAM Issuer Info - Upload ins OAM Issuer Info Grundlagen OAM Issuer Info - Upload und OAM Issuer Info - Was ist das? Wie kann man OAM

Mehr

AutiSta 9.6 AE 10.08.2012 Technische Informationen zur Auslieferung oh 1 / 8. AutiSta 9.6 Technische Informationen zur Auslieferung (T-IzA)

AutiSta 9.6 AE 10.08.2012 Technische Informationen zur Auslieferung oh 1 / 8. AutiSta 9.6 Technische Informationen zur Auslieferung (T-IzA) Technische Informationen zur Auslieferung oh 1 / 8 AutiSta 9.6 Technische Informationen zur Auslieferung (T-IzA) Vorbemerkung Dieses Dokument beschreibt die mit AutiSta 9.6 vorgenommenen technischen Änderungen

Mehr

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften: Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung

Mehr

Das ist neu in ViFlow 5

Das ist neu in ViFlow 5 Das ist neu in ViFlow 5 Unterstützung von Microsoft Visio 2013 Die neueste Version Microsoft Visio 2013 kann verwendet werden. ViFlow 5 arbeitet aber weiterhin auch mit Visio 2007 und 2010 zusammen. Lizenzen

Mehr

Stand des Leistungsangebots

Stand des Leistungsangebots Berlin, 2016-09-13 16. Perinorm Anwendertreffen Der Beuth-Normen-Manager Stand des Leistungsangebots Teamleitung Normen-Management-Lösungen für mittlere und große Unternehmen Beuth Verlag GmbH 2016 Der

Mehr

ÖNORM EN Möbel Bewertung der Entzündbarkeit von Polstermöbeln Teil 2: Eine einem Streichholz vergleichbare Gasflamme als Zündquelle

ÖNORM EN Möbel Bewertung der Entzündbarkeit von Polstermöbeln Teil 2: Eine einem Streichholz vergleichbare Gasflamme als Zündquelle ÖNORM EN 1021-2 Ausgabe: 2006-04-01 Normengruppen A und A4 Ident (IDT) mit EN 1021-2:2006 Ersatz für Ausgabe 1994-03 ICS 13.220.40; 97.140 Möbel Bewertung der Entzündbarkeit von Polstermöbeln Teil 2: Eine

Mehr

INTERNET COPY. UMWELTMANAGEMENT-SYSTEM entsprechend den Forderungen der Verordnung (EG) Nr.761/2001

INTERNET COPY. UMWELTMANAGEMENT-SYSTEM entsprechend den Forderungen der Verordnung (EG) Nr.761/2001 Der Zertifizierungs- und ein Quality Austria-Zertifikat aus: Dieser Qualtiy Austria-Begutachtungsnachweis bestätigt die Anwendung von einem UMWELTMANAGEMENT-SYSTEM Verordnung (EG) Nr.761/2001 Die Verordnung

Mehr

RIS-ABFRAGEHANDBUCH ERLÄSSE DER BUNDESMINISTERIEN

RIS-ABFRAGEHANDBUCH ERLÄSSE DER BUNDESMINISTERIEN RIS-ABFRAGEHANDBUCH ERLÄSSE DER BUNDESMINISTERIEN 1 Überblick Die Dokumentation von Erlässen (Rundschreiben, Mitteilungen, etc.) österreichischer Bundesministerien (mit Ausnahme des BM für Finanzen) ist

Mehr

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I P7_TA-PROV(2013)0221 Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013 zu dem Vorschlag für eine

Mehr

EFQM Excellence Model Fragen und Antworten zum Selbststudium

EFQM Excellence Model Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement EFQM Excellence Model 2013 200 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Um erfolgreich zu sein, benötigen alle Organisationen

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des

Mehr

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 25. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5726/12 NLEG 5 AGRI 43 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 20. Januar 2012 Empfänger: Generalsekretariat

Mehr

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden

Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen. Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Auswahl und Beschaffung sicherer Maschinen Dipl.-Ing. Thomas Mössner Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit BAuA Dresden Übersicht 1. Rechtsgrundlagen 2. Beschaffungsprozess und Gefährdungsbeurteilung

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

Abschrift. Vom 5. Juli 2011 (Nds. GVBl. S. 254)

Abschrift. Vom 5. Juli 2011 (Nds. GVBl. S. 254) Abschrift V e r o r d n u n g über die Erteilung von Fahrberechtigungen an ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks sowie

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 3503 FNA: FNA

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 3503 FNA: FNA juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: UAGGebV Ausfertigungsdatum: 04.09.2002 Gültig ab: 11.09.2002 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2002, 3503 FNA: FNA 2129-29-5

Mehr

Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten. Vom 9. Januar 2008 1

Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten. Vom 9. Januar 2008 1 Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten Vom 9. Januar 2008 1 Aufgrund des 55 a Abs. 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung

Mehr

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz

Mehr

Symbol zur Kennzeichnung von Medizinprodukten Anforderungen zur Kennzeichnung von phthalathaltigen Medizinprodukten

Symbol zur Kennzeichnung von Medizinprodukten Anforderungen zur Kennzeichnung von phthalathaltigen Medizinprodukten ÖNORM EN 15986 Ausgabe: 2011-04-15 Symbol zur Kennzeichnung von Medizinprodukten Anforderungen zur Kennzeichnung von phthalathaltigen Medizinprodukten Symbol for use in the labelling of medical devices

Mehr

Document Management. Überblick DM 1.5.300

Document Management. Überblick DM 1.5.300 Document Management Überblick - 1 - OMNITRACKER Document Management im Überblick Unternehmensweite, zentrale Dokumentenverwaltung mit dem OMNITRACKER Document Management: Qualitätssicherung der Geschäftsprozesse

Mehr

Lenkung der QM-Dokumentation

Lenkung der QM-Dokumentation Datum des LAV-Beschlusses: 08.05.2007 Seite1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe, Definitionen... 1 4 Beschreibung... 2 4.1 Struktur der QM-Dokumentation... 2 4.2 Aufbau der

Mehr

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 21. Juni 1999 (25.08) (OR. f) 8612/99 LIMITE PV/CONS 30 SOC 02 ENTWURF.

PUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 21. Juni 1999 (25.08) (OR. f) 8612/99 LIMITE PV/CONS 30 SOC 02 ENTWURF. Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 21. Juni 1999 (25.08) (OR. f) PUBLIC 8612/99 LIMITE PV/CONS 30 SOC 02 ENTWURF eines PROTOKOLLS über die 2182. Tagung des Rates (Arbeit und Soziales) vom

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Viertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes

Viertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes Haftungsausschluss: Bei den im Internetangebot Info-Portal Energieeinsparung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung enthaltenen Verordnungs- und Gesetzestexten handelt es sich um unverbindliche

Mehr

EN ISO Weizen und Weizenmehl Glutengehalt. Teil 3: Bestimmung des Trockenglutens aus Feuchtgluten mittels Ofentrocknung

EN ISO Weizen und Weizenmehl Glutengehalt. Teil 3: Bestimmung des Trockenglutens aus Feuchtgluten mittels Ofentrocknung ÖNORM EN ISO 21415-3 Ausgabe: 2007-05-01 Weizen und Weizenmehl Glutengehalt Teil 3: Bestimmung des Trockenglutens aus Feuchtgluten mittels Ofentrocknung Wheat and wheat flour Gluten content Part 3: Determination

Mehr

Die SAi-Cloud Ein Leitfaden zur Einführung der Programme FlexiSIGN-Cloud und PhotoPRINT Cloud.

Die SAi-Cloud Ein Leitfaden zur Einführung der Programme FlexiSIGN-Cloud und PhotoPRINT Cloud. Die SAi-Cloud Ein Leitfaden zur Einführung der Programme FlexiSIGN-Cloud und PhotoPRINT Cloud. FlexiSYSTEMS Thomas Arndt e.k., Stand März 2013, Irrtümer und Änderungen jederzeit vorbehalten! Was ist die

Mehr

CogVis Update Plan (CUP)

CogVis Update Plan (CUP) Update Plan 2014-1 Inhalt Definitionen...3 Was ist der CogVis Update Plan...3 Beschreibung...3 Warum CUP?...3 Vorteile für den Endverbraucher...4 Vorteile für Partner...4 CUP Optionen...5 Dauer...5 CUP

Mehr

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)

Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen

Mehr

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Bundesrat Drucksache 392/13 BRFuss 17.05.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Vk Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung

Mehr

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien

s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Sondersession April 2008 e-parl 28.04.2008 - - 16:47 08.029 s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Entwurf des es vom 14. März 2008 1 Beschluss des es vom 28.

Mehr

Verweisung auf Normen

Verweisung auf Normen Institute Setting Standards. Creating Value. S+ Shop 21.05.2015 856492-7, BO Online NV dressederlieferadresse, Lieferadresse 12,2472-Lieferadressenort Register 2014 Verweisung auf Normen Register jener

Mehr

Mitteilung zur Perinorm-Ausgabe Mai 2009

Mitteilung zur Perinorm-Ausgabe Mai 2009 Hotline/Tel: + 49 1805 235471 - Hotline/Email: hotline@beuth.de - News: www.beuth.de/emedia Mitteilung zur Perinorm-Ausgabe Mai 2009 Sehr geehrte Perinorm-Anwender, bitte beachten Sie die folgenden Hinweise

Mehr

Notes Datenbanken HB OF, Risikomanagement

Notes Datenbanken HB OF, Risikomanagement Notes Datenbanken HB OF, Risikomanagement Kontakt Stefan Beck Berater Team Kostenmanagement / IT Fon 0721 61 90 77-18 42 Fax 0721 61 90 77-14 66 stefan.beck@bwgv-info.de Jürgen Matt Berater Team Kostenmanagement

Mehr

AplusixAdmin : Administration von Aplusix 3 Benutzerhandbuch

AplusixAdmin : Administration von Aplusix 3 Benutzerhandbuch 1. Einleitung AplusixAdmin : Administration von Aplusix 3 Benutzerhandbuch Mai 2011 Deutsche Übersetzung von Marion Göbel verfaßt mit epsilonwriter AplusixAdmin ist die Verwaltungssoftware von Aplusix.

Mehr

EDV-Service Berbüsse Blitzschnelles Finden statt Suchen

EDV-Service Berbüsse Blitzschnelles Finden statt Suchen Blitzschnelles Finden statt Suchen 1 2 8 Processmanagement Integration in vorhandene IT-Infrastruktur E-Mail Archivierung 3 Qualitätsmanagement das ganzheitliche DMS Revisionssichere Dokumentenbearbeitung

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug Bundesrat Drucksache 343/15 13.08.15 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - AIS - G Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug A. Problem

Mehr

DVD Version 9.1. Netzwerkinstallation + VDE-Admin-Tool. www.vde-verlag.de

DVD Version 9.1. Netzwerkinstallation + VDE-Admin-Tool. www.vde-verlag.de DVD Version 9.1 Netzwerkinstallation + VDE-Admin-Tool Installation DVD wird eingelegt ggf. folgt der Autostart der DVD Ansonsten manuell die Installation starten (Doppelklick auf Setup.exe). Installation

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

IAWWeb PDFManager. - Kurzanleitung -

IAWWeb PDFManager. - Kurzanleitung - IAWWeb PDFManager - Kurzanleitung - 1. Einleitung Dieses Dokument beschreibt kurz die grundlegenden Funktionen des PDFManager. Der PDF Manager dient zur Pflege des Dokumentenbestandes. Er kann über die

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 111. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 59. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache

Amtsblatt der Europäischen Union L 111. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 59. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache Amtsblatt der Europäischen Union L 111 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 59. Jahrgang 27. April 2016 Inhalt II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter VERORDNUNGEN Delegierte Verordnung (EU) 2016/651

Mehr

Installation nextbau Server

Installation nextbau Server Installation nextbau Server Hinweise Die Mehrplatzversion von nextbau besteht aus einem nextbau Server und beliebig vielen nextbau Clients. Der Server übernimmt hierbei folgende Aufgaben: zentrale Datenhaltung

Mehr

eoslogistics Anleitung / Systemvoraussetzungen innight.web processing solutions eoscop gmbh Im Kugelfang 38 CH-4102 Binningen

eoslogistics Anleitung / Systemvoraussetzungen innight.web processing solutions eoscop gmbh Im Kugelfang 38 CH-4102 Binningen eoscop gmbh Im Kugelfang 38 CH-4102 Binningen eoscop gmbh Roggenstrasse 5 CH-4665 Oftringen Tel. +41 (0)62 788 44 44 info@eoscop.ch Anleitung / Systemvoraussetzungen innight.web Datum 31. November 2006

Mehr

Einstieg in TeamLab. Allgemeine Informationen. 1. Portaleinstellungen

Einstieg in TeamLab. Allgemeine Informationen. 1. Portaleinstellungen Allgemeine Informationen Sobald Sie sich für die SaaS-Lösung entscheiden und ein Portal erstellen, werden Sie automatisch zu einem Portaladministrator. Ein TeamLab-Administrator hat den maximalen Zugriff

Mehr

Eine Wiederherstellung setzt immer ein vorhandenes Backup voraus. Wenn man nichts sichert, kann man auch nichts zurücksichern.

Eine Wiederherstellung setzt immer ein vorhandenes Backup voraus. Wenn man nichts sichert, kann man auch nichts zurücksichern. Exchange Daten wieder ins System einfügen (Dieses Dokument basiert auf einem Artikel des msxforum) Eine Wiederherstellung setzt immer ein vorhandenes Backup voraus. Wenn man nichts sichert, kann man auch

Mehr

ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN TKB E-BANKING

ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN TKB E-BANKING Andere Fragen? Rufen Sie uns an unter 0848 111 444 oder schreiben Sie uns. Bitte Thema wählen TKB E-Banking Stichwortsuche (optional) 72 Einträge gefunden Treffer 31-45 von 72 1 2 3 4 5 31 Wie werde ich

Mehr

ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN TKB E-BANKING

ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN TKB E-BANKING Andere Fragen? Rufen Sie uns an unter 0848 111 444 oder schreiben Sie uns. Bitte Thema wählen TKB E-Banking Stichwortsuche (optional) 72 Einträge gefunden Treffer 31-45 von 72 1 2 3 4 5 31 Wie lange ist

Mehr

Um mit dem Dialogpost-Manager effektiv arbeiten zu können, sollte Ihr PC folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen:

Um mit dem Dialogpost-Manager effektiv arbeiten zu können, sollte Ihr PC folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen: Installationsanleitung Dialogpost-Manager Um mit dem Dialogpost-Manager effektiv arbeiten zu können, sollte Ihr PC folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen: RAM-Speicher: mind. 2 GB Speicher Festplatte:

Mehr

EUROCODES eine Übersicht

EUROCODES eine Übersicht EUROCODES eine Übersicht Dr.-Ing. Matthias Witte Gruppenleiter Technische Gruppe 2.1 im DIN e. V. Geschäftsführer Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN e. V. 1 Inhaltsverzeichnis Was sind die Eurocodes?

Mehr

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist Durchführungsverordnungen bzw. delegierte Verordnungen der EK Delegierte Verordnung (EU) Nr. 78/2014 der Kommission vom 22.

Mehr

In den folgenden Kapiteln wird die Registrierung eines neuen K-Accounts und die Verwaltung eines bestehenden K-Accounts beschrieben.

In den folgenden Kapiteln wird die Registrierung eines neuen K-Accounts und die Verwaltung eines bestehenden K-Accounts beschrieben. Um commcus benutzen zu können, benötigt jeder Nutzer einen persönlichen K-Account. Mit diesem Account kann der Nutzer commcus auf verschiedenen Geräten verwenden. Für jedes Gerät wird eine eigene Lizenz

Mehr

Sonstige Marktregeln Strom

Sonstige Marktregeln Strom Sonstige Marktregeln Strom Kapitel 11 Datenformat zur Übermittlung von Verbrauchsdaten intelligenter Messgeräte vom Netzbetreiber an den Lieferanten gemäß 2 DAVID-VO Version 1.0 Dokumentenhistorie Version

Mehr

FAQ The FAQ/knowledge base. Version 2.1.1

FAQ The FAQ/knowledge base. Version 2.1.1 FAQ The FAQ/knowledge base. Version 2.1.1 (c) 2012 OTRS AG, http://otrs.org/ GNU AFFERO GENERAL PUBLIC LICENSE Version 3, November 2007 This work is copyrighted by OTRS AG, Norsk-Data-Str. 1, 61352 Bad

Mehr

Information über die WebServices der Parlamentsdienste

Information über die WebServices der Parlamentsdienste Parlamentsdienste Services du Parlement Servizi del Parlamento Servetschs dal parlament Information über die WebServices der Parlamentsdienste Version 4 Verlauf Version Datum Kommentar Person 0.1 25.03.11

Mehr

Geoproxy Freistaat Thüringen. Dokumentation zur Einbindung des Web Map Service in GIS-Anwendungen

Geoproxy Freistaat Thüringen. Dokumentation zur Einbindung des Web Map Service in GIS-Anwendungen Geoproxy Freistaat Thüringen Dokumentation zur Einbindung des Web Map Service in GIS-Anwendungen - QGIS (vormals Quantum GIS) - Stand: 06.03.2014 Dokumentenhistorie Version Datum Bemerkungen 2.0 06.03.2014

Mehr

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode

Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Landtag Brandenburg Drucksache 5/5387 5.Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften Datum des Eingangs: 24.05.2012 / Ausgegeben: 24.05.2012

Mehr