Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Genthin Trägergemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Genthin - Mitgliedsgemeinden Tucheim, Gladau, Paplitz

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1 Amtliches Mitteilungsblatt der Trägergemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Genthin - Mitgliedsgemeinden Tucheim, Gladau, Paplitz - A m t s b l a t t Jahrgang, Nr. 2 Donnerstag, Inhalt A Amtliche Bekanntmachungen B Informationen und Termine Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates aus seiner Sitzung am Bekanntmachungen der zu den Kommunalwahlen 2009 und den Europawahlen am Bekanntmachung der Tagesordnung zur konstituierenden Sitzung der Wahlkommission am Ausschreibung der Ausbildungsstellen zur/zum Verwaltungsfachangestellten Seite Seite Informationen zum Mikrozensus 4 Termine 5 Jerichower Land Eventkalender 2009 erschienen 5 Verwaltungsgemeinschaft Genthin Seite - - A Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Der Stadtrat der führte am Donnerstag, , eine Sondersitzung durch. Folgende Beschlüsse wurden in dieser Sitzung gefasst: Vorlage-Nummer B-355/04-09/SR/1 Gegenstand der Vorlage Gebietsänderungsvereinbarung zwischen der und der Gemeinde Tucheim - 2. Änderungsbeschluss B-352/04-09/SR/1 Gebietsänderungsvereinbarung zwischen der und der Gemeinde Gladau - 2. Änderungsbeschluss B-351/04-09/SR/1 Gebietsänderungsvereinbarung zwischen der und der Gemeinde Paplitz - 2. Änderungsbeschluss B-368/04-09/SR Kommunalwahlen Bestellung der Vertreter für die Wahlkommission zur Wahl des Stadtrates B-369/04-09/SR Kommunalwahlen Berufung der stellvertretenden Wahlleiterin Bernicke Bürgermeister Amtliches Mitteilungsblatt Genthin Seite 1 Ausgabe 2 / 2009 vom

2 Bekanntmachungen der zu den Kommunalwahlen 2009 sowie zur Europawahl am Mitglieder der Wahlkommission für die Kommunalwahl am 07. Juni 2009 Vorbehaltlich der Genehmigung der Gebietsänderungsvereinbarungen der mit den Gemeinden Tucheim, Gladau und Paplitz wurden durch Beschluss des Stadtrates 368/04-09/SR gemäß 62 Kommunalwahlgesetz (KWG LSA) folgende Mitglieder und deren Stellvertreter für die Wahlkommission bestellt: am Mitglieder: Heidrun Güldner, Friedenstraße 50, Genthin Christina Pierau, Magdeburger Straße 97, Genthin Rita Wagner, Schillerstraße 7a, Genthin Jürgen Heinrich, Geschwister Scholl Straße 28, Genthin In den Gemeinden wurden durch die Gemeinderäte folgenden Mitglieder und Stellvertreter bestellt: Gemeinde Paplitz am Mitglieder: Cornelia Biermann, Bahnhofstraße 4, Paplitz Beate Rente, Gehlsdorfer Weg 24, Paplitz Sieglinde Kissel, Holzhauser Weg 6 A, Paplitz Marion Schiele, Gehlsdorfer Weg 20, Paplitz Gemeinde Tucheim am Mitglieder: Armin Wöhling, Ziesarstraße 45, Tucheim Marina Wöhling, Schulstraße 52, Tucheim Eva Fricke, Domstraße 3, Tucheim Irmgard Kolberg, Lindenstraße 12, Tucheim Gemeinde Gladau am Mitglieder: Heidrun Kersten, Brandensteiner Straße 17, Gladau Annelore Voth, Lindenstraße 3, Gladau Doris Kühne, Schattberger Straße 7, Gladau Gabi Wille, Gasse 10, Gladau 2. Stellvertretende Wahlleiterin für die Kommunalwahlen 2009 in der Der Stadtrat der hat in seiner Sondersitzung am gem. 9 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) mit Beschluss 369/04-09/SR Frau Marion Deutzer, Ernst-Thälmann-Straße 35, Karow zur stellvertretenden Wahlleiterin der berufen. 3. Aufruf an die politischen Parteien und Wählergruppen zur Einreichung von Vorschlägen für die Bildung von Wahlausschüssen und von Wahlvorständen 1. Bildung der Wahlausschüsse Gemäß 4 Abs. 1 Kommunalwahlordnung (KWO LSA ) in Verbindung mit dem 13 Kommunalwahlgesetzt (KWG LSA) werden für die bevorstehenden Kommunalwahlen / Ortschaftsratswahlen Wahlausschüsse gebildet. Die im Wahlgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Genthin vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer für die nach 10 Abs. 1 KWG zu bildenden Gemeindewahlausschüsse vorzuschlagen. 2. Bildung von Wahlvorständen Gemäß 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) werden hiermit die im Wahlgebiet der Verwaltungsgemeinschaft Genthin vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, zu den oben stattfindenden Wahlen Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und stellvertretende Beisitzer für die nach 12 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt (KWG) zu bildenden Wahlvorstände vorzuschlagen. Amtliches Mitteilungsblatt Genthin Seite 2 Ausgabe 2 / 2009 vom

3 Wahlvorstände werden berufen für: Genthin, Stadt 8 Wahlräume Genthin, OT Mützel 1 Wahlraum Genthin, OT Parchen 1 Wahlraum Gemeinde Gladau 2 Wahlräume (Gladau und Dretzel) Gemeinde Tucheim 1 Wahlraum Gemeinde Paplitz 1 Wahlraum Darüber hinaus wird zur Feststellung des Briefwahlergebnisses ein weiterer Wahlvorstand eingesetzt. Die Anzahl der je Wahlvorstand zu berufenden Personen wird neben dem Wahlvorsteher und seinem Stellvertreter voraussichtlich auf sechs bis acht Beisitzer festgelegt. Die Wahlvorstände betreuen insbesondere am Wahltag die Wahlhandlung selbst in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und ermitteln nach der Wahl das Wahlergebnis der Kommunalwahlen und der Wahl zum Europäischen Parlament. 3. Allgemeine Hinweise Wahlbewerber sowie Vertrauenspersonen für einen Wahlvorschlag können diese o. g. Wahlehrenämter nicht innehaben. Für die Ablehnung eines Wahlehrenamtes, für das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt, den Ersatz des Aufwandes und des Verdienstausfalles wird auf die Bestimmungen des 13 Abs. 1 bis 3 des KWG LSA hingewiesen. Die Beisitzer und stellvertretenden Beisitzer der Wahlvorstände werden nach dem im 6 Abs. 3 bis 5 der KWO bestimmten Verfahren berufen. Die Vorschläge der Parteien und Wählergruppen sowie die Bereitschaftserklärungen von interessierten Wahlberechtigten richten Sie bitte bis zum 12. März 2009 an: Stadtverwaltung Genthin Wahlbüro Marktplatz Genthin oder an: buero.stadtrat@stadt-genthin.de Telefonische Rückfragen bitte an: Direkt erreichbar: Rathaus Genthin, Zimmer 25 Genthin, Bernicke Bürgermeister Bekanntmachung Die konstituierende Sitzung der nach 62 KWG LSA zu bildenden Wahlkommission zu den Kommunalwahlen 2009 findet am 24. Februar 2009, um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der, Genthin, Marktplatz 3 mit folgender Tagesordnung statt: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung 3. Konstituierung der Wahlkommission 4. Bestimmung des Wahlleiters sowie dessen Stellvertreters für die neu zu bildende Vertretung 5. Einteilung der Wahlbereiche 5. Verschiedenes/Anfragen 6. Schließung der Sitzung Die Sitzung ist öffentlich. Genthin, den Im Auftrag Heidrun Güldner Wahlkommission Amtliches Mitteilungsblatt Genthin Seite 3 Ausgabe 2 / 2009 vom

4 Ausbildung zur / zum Verwaltungsfachangestellten Die Stadtverwaltung Genthin beabsichtigt zum zwei Verwaltungsfachangestellte auszubilden. Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre und wird am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.v. in Magdeburg und an der berufsbildenden Schule in Haldensleben durchgeführt. Voraussetzung für die Ausbildung ist der Realschulabschluss. Wir erwarten außerdem: - eine gute Allgemeinbildung sowie - ein gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen. Die Bewerbungsunterlagen bitten wir bis zum unter der folgenden Adresse einzureichen: Stadtverwaltung Genthin Hauptamt Marktplatz Genthin. Der Bürgermeister B Informationen und Termine Mikrozensus 2009 rund Haushalte werden befragt Bereits seit Jahresbeginn 2009 erhalten Haushalte Sachsen-Anhalts Post vom Statistischen Landesamt. Mit diesen Briefen wird der Besuch eines Erhebungsbeauftragten angekündigt. Dieser unterstützt im Auftrag des Statistischen Landesamtes die auch als kleine Volkszählung (Mikrozensus) benannte jährliche Haushaltsbefragung. Der Mikrozensus wird im gesamten Bundesgebiet durchgeführt, es werden Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung sowie über Familien, Haushalte und den Arbeitsmarkt erhoben. Darüber hinaus werden in diesem Jahr auch Angaben zu Gesundheit und Behinderung erfragt. Integriert in den Mikrozensus ist die Erhebung über den Arbeitsmarkt für alle Mitgliedstaaten der EU. Die Informationen sind Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen. Der Mikrozensus ist für viele Sachfragen im Bereich Haushalt und Familie die einzige statistische Informationsquelle. Rechtsgrundlage der Erhebung ist das vom Deutschen Bundestag am 24. Juni 2004 beschlossene Mikrozensusgesetz (BGBl. I S.1350). Beim Mikrozensus handelt es sich um eine Flächenstichprobe für bewohnte Gebäude. Sie umfasst ein Prozent der Bevölkerung. Die Stichprobenziehung erfolgt nach einem mathematischen Zufallsverfahren und ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Da die Qualität der zu berechnenden Ergebnisse entscheidend von der Einhaltung der repräsentativen Auswahl abhängt, besteht für alle betreffenden Haushalte und Personen nach 7 des Mikrozensusgesetzes in Verbindung mit 15 Bundesstatistikgesetz Auskunftspflicht. Die in den ausgewählten Wohnungen lebenden Haushalte werden 4 aufeinander folgende Jahre befragt. Pflicht ist auch die vollständige und wahrheits-gemäße Beantwortung der Fragen. Die vom Statistischen Landesamt geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten kündigen ihren Besuch schriftlich an und können sich durch einen amtlichen Ausweis legitimieren. Sie sind zu strikter Verschwiegenheit und Geheimhaltung verpflichtet. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen nach den gesetzlichen Bestimmungen der Geheimhaltungspflicht und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffent-licht. Sie dienen ausschließlich der Hochrechnung zu Landes- bzw. Regionalergebnissen. Die Auskünfte werden nach Eingang der Unterlagen im Statistischen Landesamt anonymisiert. Am einfachsten ist es, die Fragen gegenüber dem Erhebungsbeauftragten mündlich zu beantworten. Der Haushalt kann den Erhebungsbogen auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt senden oder die Auskünfte telefonisch erteilen. Das Statistische Landesamt bittet alle Haushalte, die im Verlaufe des Jahres 2009 ein Schreiben des Amtes in ihren Briefkästen finden, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten und des Statistischen Landesamtes zu unterstützen. Termine: Uhr Uhr Pfannkuchenwanderung Parchen Fienerode - Mützel Wanderleiter Fritz Fabert, Tel Treffpunkt Bahnhof Genthin Galasitzung des GCC Stadtkulturhaus Die Lieb verlangt ein stetig Tun Programm zum Valentinstag Amtliches Mitteilungsblatt Genthin Seite 4 Ausgabe 2 / 2009 vom

5 19.30 Uhr Genthiner Amateurtheater, Hotel & Restaurant Müller Ausstellungseröffnung Hieb- und Stichwaffen Kostbarkeiten aus der Militaria-Sammlung Kreismuseum Jerichoer Land Kreativzirkel (für alle, die Spaß an Handarbeiten haben) Bastelstunde - Kreatives aus Wellpappe Uhr u Uhr Puppentheater (für alle am Puppenspiel interessierten Kinder) Galasitzung des GCC Stadtkulturhaus Edlef Köppen Tage Uhr Bastelstunde Wir basteln einen lustigen Schlittschuhläufer Edlef Köppen Freundeskreis (für Mitglieder und weitere an der Thematik Interessierte) Uhr Beratung der Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Genthin Rathaus Versammlungsraum (Eingang Standesamt) Uhr Uhr dienstags Uhr Lesecafé Gemeinschaftsveranstaltung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes und der Stadt- und Kreisbibliothek, Ort: Die Comedian Harmonists - Gastspiel des Theaters der Altmark, Schauspiel mit Musik Stadtkulturhaus Genthin Untersuchung von Wasser- und Bodenproben (gegen Unkostenerstattung) Dazu werden mind. 500 ml frisch abgefülltes Wasser bzw. 500 g Boden (an mehreren Stellen des Gartens entnehmen) benötigt. Beratung zu weiteren Umweltproblemen ist möglich. Rathaus Versammlungsraum (Eingang Standesamt) Bürger-Service Kataster- und Geodaten ab im 14tägigen Rhythmus Lindenstraße 3 Jerichower Land - Eventkalender 2009 erschienen Das vierte Jahr in Folge ist dieser gefragte Terminkalender ab sofort bei allen Informationsstellen im Jerichower Land kostenlos erhältlich. Das handliche Faltblatt informiert über mehr als 140 Groß- und Traditionsveranstaltungen mit überregionalem und öffentlichem Charakter und spiegelt so die Vielfältigkeit des aktiven Kulturlebens im Landkreis wider. Erarbeitet wurde dieser Kalender durch das Team der Touristinformation Genthin auf der Grundlage der Zuarbeit von den Kommunen, Vereinen und Veranstaltern. Trotz aktiver Recherche besteht aber kein Anspruch auf Vollständigkeit, da ständig neue Initiativen und Aktionen ausgelöst werden können. Herausgeber:, Marktplatz 3, Genthin, Tel / , Fax: / Zusammenstellung: Frau Wagner, Tel / Redaktionsschluss dieser Ausgabe: Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und wird kostenlos abgegeben. Es ist im Rathaus der sowie in den Ortschaftsbüros erhältlich. In den Mitgliedsgemeinden der VGem. kann das Amtsblatt während der Sprechzeiten der Bürgermeister eingesehen werden. Das Amtsblatt kann von der Homepage herunter geladen werden. Interessenten können sich in den - Verteiler eintragen lassen über die Homepage der oder direkt per an edvpresse@stadt-genthin.de. Amtliches Mitteilungsblatt Genthin Seite 5 Ausgabe 2 / 2009 vom

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