Bereitschaftspolizeipräsidium und GdP im Gespräch über die Zukunft der BePo

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1 Bereitschaftspolizeipräsidium und GdP im Gespräch über die Zukunft der BePo Am 15. Februar traf sich der GdP Landesvorsitzende Josef Schneider in Begleitung seiner beiden Stellvertreter, Rüdiger Seidenspinner und Hans- Jürgen Kirstein, sowie dem örtlichen Kreisgruppenvorsitzenden Uli Müller, der zugleich Mitglied im GdP- Landesvorstand ist, mit dem DirBP Thomas Mürder und seinem Stellvertreter, Ltd. PD Helmut Baumann, zu einem Informationsgespräch, welches als v. l.: Hans-Jürgen Kirstein, Ltd. PD Baumann, Uli Müller, Josef Schneider, DirBP Mürder und Rüdiger Seidenspinner Schwerpunkt die Zukunftsentwicklung der Bereitschaftspolizei beinhaltete. DirBP Mürder informierte die GdP-Vertreter über die aktuellen Herausforderungen der Bereitschaftspolizei durch die Stelleneinsparungen, den Aufbau des Digitalfunks und die Mehreinstellungen. Er ging dabei auf die Inhalte der anstehenden Sitzung des Lenkungsausschusses der dazu eingerichteten Projektgruppe ein, in welcher die richtungsweisenden Entscheidungen getroffen werden bzw. bis zum Erscheinen dieser Zeilen getroffen worden sind. Als weiterer Schwerpunkt wurde über die anstehende Fußball-Europameisterschaft im Juni gesprochen. Der GdP-Landesvorsitzende erläuterte hierbei die gewerkschaftlichen Positionen. Ltd. PD Baumann stellte den aktuellen Planungsstand dar und beantwortete noch offenen Fragen. Näheres folgt in einer der nächsten Ausgaben unserer Mitgliederzeitung DEUTSCHE POLI- ZEI. Sehr erfreulich ist, dass wie aus der Presse am zu erfahren war, die CDU- Landtagsfraktion den Einstieg in den Einstellungskorridor bereits in diesem Jahr beschlossen hat und damit unsere gemeinsame Überzeugungsarbeit von Erfolg gekrönt wurde. Ausgabe Nr Unsere Themen: Bereitschaftspolizeipräsidium und GdP im Gespräch (Seite 1) Entscheidende Weichenstellung für eine gleichmäßige Personaleinstellung bei der Polizei (Seite 2) GdP begrüßt die Entscheidung der CDU (Seite 2 + 3) Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen (Seite 3) Nachtrag zur Info Versorgungsausgleich (Seite 3 + 4) Junge Gruppe- Seminar Zukunft gestalten (Seite 5) Die Umstellung auf die neue Dienstkleidung (Seite 6) Gut, dass es Sie gibt! Impressum: Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Baden-Württemberg e.v. Maybachstraße 2, Eberdingen 1 Seite 1 Tel.: 07042/879-0 Fax: 07042/ info@gdp-bw.de Bilder, sofern nicht gekennzeichnet:

2 Fraktionsvorsitzender Stefan Mappus MdL und Polizeisprecher Thomas Blenke MdL: Entscheidende Weichenstellung für eine gleichmäßige Personaleinstellung bei der Polizei CDU-Landtagsfraktion beschließt Einstellungskorridor von 800 Stellen bereits ab 2008 Die CDU-Landtagsfraktion hat in ihrer heutigen Sitzung beschlossen, mit Neueinstellungen bei der Polizei von 800 Stellen jährlich bereits 2008 zu beginnen. Entsprechende Anwärterstellen seien für dieses Jahr vorhanden; die Ausbildung dauere 30 Monate. Die in 2008 anfallenden Kosten für die Erstausstattung ( Euro) könnten durch weniger Ausgaben im Einzelplan 03 gedeckt werden. Für die ab Herbst 2008 eingestellten Nachwuchskräfte sind nach Beendigung der Ausbildung erstmals ab März 2011 zusätzlich Stellen erforderlich. Mit dem heutigen Beschluss wird das Land seiner Verantwortung für die innere Sicherheit und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Polizei gerecht, erklärten Fraktionsvorsitzender Mappus und Polizeisprecher Blenke. Durch die uneinheitliche Altersstruktur der Polizei, die ihre Ursachen in schwankenden Einstellungszahlen seit Beginn der 60iger Jahre hat, steht das Land vor einer größeren Pensionierungswelle. Rund die Hälfte des Polizeivollzugsdienstes wird bis Ende 2020 ausscheiden. Gleichzeitig geht die Zahl der Schüler und damit die potentiellen Bewerber für den Polizeidienst zurück. Um rechtzeitig gegenzusteuern haben Fraktion und Regierung einen Einstellungskorridor ab 2009 bis 2013 beschlossen. Mit dem heutigen Beschluss können Neueinstellungen bereits in diesem Jahr vorgenommen werden. Stefan Mappus und Thomas Blenke: Wir verstärken das Personal, verbessern gleichzeitig den Altersaufbau der Polizei und profitieren von der jetzt noch günstigen Bewerberlage. Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 19. Februar 2008 GdP begrüßt die Entscheidung der CDU, den Einstellungskorridor von jährlich 800 Beamtinnen und Beamten bereits ab 2008 zu realisieren Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die Entscheidung der CDU-Landtags-fraktion den Einstellungskorridor von jährlich 800 bereits ab 2008 zu ermöglichen, die nach vorliegenden Meldungen auch vom Koalitionspartner unterstützt wird, ausdrücklich. Das ist erneut ein Schritt in die richtige Richtung, der aufgrund der höchst bedenklichen Altersstruktur mehr als überfällig war. Wenn jetzt bereits in diesem Jahr 800 junge Menschen in die Polizei des Landes eingestellt werden, dann können wir vielleicht gerade noch die allergrößten Probleme verhindern, erklärte der GdP-Landesvorsitzende Josef Schneider, dazu heute in Stuttgart. Schneider: Ich will mich natürlich auch bei allen in der CDU und der FDP dafür bedanken, dass man jetzt die dringend notwendigen Entscheidungen so getroffen hat. Bleibt jetzt nur noch zu wünschen, dass wir auch geeignete BewerberInnen in dieser Zahl in den nächsten Jahren bekommen. Weil die CDU in ihrer Pressemitteilung aber wieder den Versuch unternimmt, der Öffentlichkeit glauben zu machen, dass mit der Zunahme der Einstellungen die Polizei verstärkt würde, muss ich dem klar widersprechen. Die Polizeistärke im Land wird von Beamtinnen und Beamten im Jahr 2007 bis 2010 auf Beamtinnen und Beamten verringert. Was Seite 2

3 dann passiert, ist offen. Die Polizei wird also in den nächsten Jahren mit weniger Personal auskommen müssen. Die Gewerkschaft der Polizei wird also weiter darum kämpfen müssen, dass die am Jahresende 2007 bei der Polizei vorhandenen Stellen (24.572) erhalten bleiben, bzw. wieder geschaffen werden. Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei vom Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen Zeigen die Warnstreiks Wirkungen? Schäuble rechnet nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten mit baldiger Einigung warum macht er dann nicht ein verhandlungsfähiges Angebot? Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble rechnet mit einer baldigen Einigung im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes. Ich glaube, wir kommen zu einem vernünftigen Ergebnis. Zwei Verhandlungsrunden stehen ja noch aus, sagte der CDU-Politiker in einem Interview mit unserer Zeitung. Schäuble verteidigte in diesem Zusammenhang sein bisher vorliegendes Angebot: Eine Lohnsteigerung von fünf Prozent ist das Gegenteil von Verzicht. Die Verschuldung im Bund, bei den Ländern und Kommunen habe eine immense Größenordnung erreicht: Der Zinsendienst ist gewaltig, es sprudelt also nicht. Mit Blick auf die allgemeine Finanzlage dürfe man sich beim Tarifabschluss nicht übernehmen: Wir dürfen den Weg der Konsolidierung nicht schon wieder verlassen. Mit Blick auf den aktuellen bundesweiten Steuerskandal übte der Bundesinnenminister scharfe Kritik an prominenten Steuersündern wie Post-Chef Klaus Zumwinkel. Wenn Eliten versagen, ist es für eine Gesellschaft von Schaden. Ein vereinfachtes Steuersystem lehnt Schäuble aber ab: Diejenigen, die sich ihrer Steuerverpflichtung entzogen haben, legitimieren keinerlei Überlegungen in dieser Richtung. Der Fehler ist hier nicht das Steuersystem, sondern der Fehler ist das Fehlverhalten der Betroffenen. Für Manager seien Transparenzregelungen erforderlich. Wir brauchen leistungsfähige, und in ihren Einkommens- und Versorgungserwartungen zurückhaltende Eliten. Ich habe die Sorge, dass ein Teil der Manager ihre Vorbildfunktion nicht zureichend wahrnimmt, betonte der Bundesinnenminister. Schäuble sagte, dass sich die große Mehrzahl unserer Bürger rechtstreu verhält. Und das sollte auch so bleiben. Schäuble kritisierte in diesem Zusammenhang die zunehmende Praxis, bei der Strafverfolgungsbehörden, Verteidigung und Gericht Vereinbarungen treffen würden. Es dürfe nicht die Regel sein, das in solchen Fällen gedealt wird. Quelle: Stuttgarter Nachrichten Nachtrag zur Info Versorgungsausgleich Nach unserer gestrigen Information zum Versorgungsausgleich, erreichen uns zahlreiche Anfragen, die allerdings nichts mit dem Versorgungsausgleich zu tun haben. Nachfolgend die Erläuterung des Begriffs Versorgungsausgleich (Quelle: Wikipedia): Seite 3

4 Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Ehezeit ist dabei die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Er wird vom Familiengericht durchgeführt. In den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind insbesondere Anwartschaften bei folgenden Einrichtungen: gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, betriebliche Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes, berufständische Altersversorgungen (beispielsweise Ärzte-, Apotheker-, Architekten-, Rechtsanwaltsversorgungen), private Rentenversicherung (Kapitallebensversicherungen fallen nicht in den Versorgungsausgleich). Für die Durchführung des Versorgungsausgleichs werden alle während der Ehezeit erworbenen Anrechte (unter Umständen nach Umrechnung in vergleichbare Einheiten) für die Ehegatten bilanziert. Dem Partner mit dem niedrigeren Saldo steht die Hälfte der Differenz zu. Der Ausgleich erfolgt entweder als öffentlichrechtlicher oder als schuldrechtlicher Versorgungsausgleich. Beim öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich werden dem ausgleichsberechtigten Ehegatten entweder die zusätzlichen Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben (Regelfall) oder es findet eine Teilung unmittelbar beim Versorgungsträger statt (in der Regel nur bei berufständischen Versorgungen und privaten Rentenversicherungen). Beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich erhält der Partner mit dem niedrigen Saldo einen Anspruch gegen den anderen auf monatliche Auszahlung des hälftigen Differenzbetrages, der aber erst geltend gemacht werden kann, wenn eine Rente bezogen wird und der ausgleichsberechtigte Ehegatte Rentner ist, das 65. Lebensjahr vollendet hat oder krankheitsbedingt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Der Versorgungsausgleich kann wegen grober Unbilligkeit ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Versorgungsausgleich findet auch bei der Auflösung von Lebenspartnerschaften statt (LPartG, 20). Gesetzlich geregelt ist der Versorgungsausgleich in p BGB. [ Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Baden-Württemberg e.v. KRITISCH UNABHÄNGIG - KOMPETENT Seite 4

5 Wir laden DICH ein, deine Zukunft zu gestalten! DU bist U30? DU bist GdP-Mitglied? DU hast Fragen und suchst Antworten? DU willst mitreden statt abnicken? Dann bist DU bei uns richtig!!! Melde DICH an zum JUNGE GRUPPE-Seminar Zukunft gestalten. Wir freuen uns auf DICH Wann? Wo? Akad.Pol Wertheim Wieviel? nix Anmeldung direkt an die GdP-Geschäftsstelle, am Besten per Mail an oder über deine Kreisgruppe! Seite 5

6 Die Umstellung auf die neue Dienstkleidung Die Umstellung auf die blaue Dienstkleidung geht in ein weiteres Stadium. Einiges ist nicht ganz rund gelaufen, um es mal vornehm auszudrücken. Erwähnt sei hier nur der angebliche Serverausfall um die Konten zu sperren oder die plötzliche Infragestellung der Lederjacke. Unsere Nachbarn in Rheinland-Pfalz sind auf der Zielgeraden und haben 10 Punkte zur neuen Uniform festgelegt: Die Taktische Hülle ist eine Ergänzung zur Unterziehschutzweste und kann sowohl sichtbar als auch unter der Oberbekleidung getragen werden. Unter der Taktischen Hülle werden ausschließlich die noch zu testenden dunkelblaue Stehkragen-Pullis getragen. Es gibt nur eine weiße Dienstmütze zur Standarduniform und zur Repräsentationsdienstleidung eine blaue Dienstmütze. Zur künftigen Einsatzbekleidung wird ausschließlich die Einsatzmütze getragen. Der Windbreaker kommt neu hinzu und kann ohne Ärmel auch als Weste getragen werden. Der Windbreaker, sowie der Anorak und die Regenjacke verfügen jeweils links und rechts über Eingriffe für Waffe und FEM. Der Lederblouson bleibt Teil der Grundausstattung und wird in Form und Farbe nicht verändert. Auch die Strickjacke bleibt erhalten, allerdings in Blau. Die Regenjacke wird in Neon-Gelb mit zweifacher Reflexbestreifung beschafft. Für die Standarddienstkleidung wird noch ein sommerlicher Outdoor -Schuh als Nachfolger des Halbschuhs entwickelt. Für die Repräsentative Dienstkleidung steht das Schuhwerk noch nicht fest. Bliesen wird es bei allen dunkelblauen Kleidungsstücke der Repräsentativen Dienstkleidung silberfarben geben Einen Damenrock wird es bei der Grundausstattung der Repräsentativen Dienstkleidung nicht geben, kann auf Wunsch aber als Einzelanfertigung bestellt werden. Foto: Quelle: Polizeikurier RLP online Aufgrund der Intervention des HPR kamen einige Punkte hinzu: Die Tragepflicht von Namensschilder wird dergestalt gelockert, dass im Einzelfall davon abgewichen werden kann, wenn eine Gefährdung persönlicher Rechtsgüter der Beamtin/ des Beamten zu befürchten ist. Die Anzahl der Stehkragen-Pullover als Unterbekleidung für die Taktische Hülle wird auf drei Stück je Sommer und Winter erhöht. Alle frei bleibenden Mittel werden eingesetzt, um das Ausstattungssoll der Hemden zu erhöhen. Die weißen Hemden für die Repräsentative Uniform entfallen. Auch im Innendienst werden ausschließlich blaue Hemden getragen. Während der Umstellung auf die blaue Dienstkleidung kann wenn es erforderlich ist auch weiterhin die grün/beige Uniform getragen werden. Hier gibt es doch bemerkenswerte Parallelen, die man doch bei allem, was Recht ist, nicht unter den Tisch fallen darf. Es wird Zeit, dass man die Stimmen derer hört, die wissen wovon sie reden. Andere haben es vorgemacht! Seite 6

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