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1 DEt Allgemeine bauaufsichtl iche Zulassung Deutsches nstitut für Bautechnik ASTALT DES ÖFFETLCHE RECHTS Zulassungsstelle für Bauprdukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Mitglied der Eurpäischen Organisatin für Technische Zulassungen E OTA und der Eurpäischen Unin für das Agrement im Bauwesen U EA tc dibt@dibt.de Tel.: Fax: Datum: Geschäftszeichen : 8. Juni /09 Zulassungsnummer: Geltungsdauer bis: 31. Mai 2015 Antragsteller: Karl Zimmermann Miitzstraße 29, Köln Zu lassungsgegenstand: Kabelabschttung "System ZZ-Bx BOS" der Feuerwiderstandsklasse S 90, S 60 der S 30 nach O Der ben genannte Zulassungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung umfasst elf Seiten und sechs Anlagen. Diese allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung r. vm 7. Februar Deutsches nstitut für Bautechnik Eine vm Bund und den Ländern gemeinsam getragene Einrichtung DBt Klnnenstraße 30 L Berlin Tel.: Fax: dibt@dibt.de

2 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Seite 2 vn Juni ALLGEMEE BESTMMUGE 1 Mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Zulassungsgegenstandes im Sinne der Landesbaurdnungen nachgewiesen. 2 Sfern in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Anfrderungen an die besndere Sachkunde und Erfahrung der mit der Herstellung vn Bauprdukten und Bauarten betrauten Persnen nach den 17 Abs. 5 Musterbaurdnung entsprechenden Länderregelungen gestellt werden, ist zu beachten, dass diese Sachkunde und Erfahrung auch durch gleichwertige achweise anderer Mitgliedstaaten der Eurpäischen Unin belegt werden kann. Dies gilt ggf. auch für im Rahmen des Abkmmens über den Eurpäischen Wirtschaftsraum (EWR) der anderer bilateraler Abkmmen vrgelegte gleichwertige achweise. 3 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ersetzt nicht die für die Durchführung vn Bauvrhaben gesetzlich vrgeschriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. 4 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesndere privater Schutzrechte, erteilt. 5 Hersteller und Vertreiber des Zulassungsgegenstandes haben, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den "Besnderen Bestimmungen", dem Verwender bzw. Anwender des Zulassungsgegenstandes Kpien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verfügung zu stellen und darauf hinzuweisen, dass die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung an der Verwendungsstelle vrliegen muss. Auf Anfrderung sind den beteiligten Behörden Kpien der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zur Verfügung zu stellen. 6 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung darf nur vllständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Deutschen nstituts für Bautechnik. Texte und Zeichnungen vn Werbeschriften dürfen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nicht widersprechen. Übersetzungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung müssen den Hinweis "Vm Deutschen nstitut für Bautechnik nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. 7 Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung können nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesndere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfrdern.,..-l CX) """

3 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Seite 3 vn Juni BESODERE BESTMMUGE Zulassungsgegenstand und Anwendungsbereich Zulassungsgegenstand Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gilt für die Herstellung und Anwendung der Kabelabschttung, "System ZZ-Bx BDS" genannt, als - Bauart der Feuerwiderstandsklasse S 90 nach D bei Einbau in Bauteile mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 90 (feuerbeständig), Benennung (Kurzbezeichnung) F 90-AB, nach D der - Bauart der Feuerwiderstandsklasse S 60 nach D bei Einbau in Bauteile mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 60 (hchfeuerhemmend), Benennung (Kurzbezeichnung) F 60-AB, nach D der - Bauart der Feuerwiderstandsklasse S 30 nach D bei Einbau in Bauteile mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 30 (feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustffen), Benennung (Kurzbezeichnung) F 30-A, nach D Die Kabelabschttung dient zum Schließen vn Öffnungen in inneren Wänden und Decken nach Abschnitt 1.2.1, durch die elektrische Leitungen nach Abschnitt hindurchgeführt werden und verhindert für eine Feuerwiderstandsdauer vn 90 Minuten, vn 60 Minuten der vn 30 Minuten die Übertragung vn Feuer und Rauch durch diese Öffnungen. Die Kabelabschttung besteht im Wesentlichen aus einem Verschluss der Bauteilöffnung unter Verwendung vn Frmteilen, sg. Bxen und einem dämmschichtbildenden Baustff. Die Kabelabschttung ist gemäß Abschnitt 4 aus den Bauprdukten nach Abschnitt 2 herzustellen. Die Dicke der Kabelabschttung muss den Angaben der Tabelle 1 entsprechen. Tabelle 1 Bauteil Mindestdicke der Kabelabschttung [cm] für die Feuerwiderstandsklasse S 90 S 60 S 30 Massivwand leichte Trennwand Massivdecke Die Abmessungen der Kabelabschttung ergeben sich aus der Größe der zu verschließenden Bauteilöffnung (s. Abschnitt 1.2.2). 1.2 Anwendungsbereich Die Kabelabschttung darf in Wände aus Mauerwerk, aus Betn bzw. Stahlbetn der aus Prenbetn und in leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterknstruktin und beidseitiger Beplankung aus Gipskartn-Feuerschutzplatten der nichtbrennbaren zement- bzw. gipsgebundenen Bauplatten swie in Decken aus Betn bzw. Stahlbetn der aus Prenbetn jeweils mindestens der Feuerwiderstandsklasse F 90 (feuerbeständig), F 60 (hchfeuerhemmend) der F 30 (feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustffen), Benennung (Kurzbezeichnung) F go-ab, F 60-AB der F 30-A nach D eingebaut werden. Die Bauteildicken müssen mindestens den Angaben der Tabelle 2 entsprechen. 2 D : D : Brandverhalten vn Baustffen und Bauteilen; Kabelabschttungen; Begriffe, Anfrderungen und Prüfungen Brandverhalten vn Baustffen und Bauteilen; Bauteile; Begriffe, Anfrderungen und Prüfungen

4 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Seite 4 vn Juni 2010 Tabelle 2 Bauteil Massivwand leichte Trennwand Massivdecke S Mindestbauteildicke [cm] für die Feuerwiderstandsklasse S , Die Abmessungen der zu verschließenden Bauteilöffnung müssen den Abmessungen der verwendeten Bxen entsprechen. Bei Gruppenanrdnung der Bxen darf die Fläche der Kabelabschttung 50 cm (Breite) x 50 cm (Höhe) nicht überschreiten Die Kabelabschttung darf zum Schließen vn Öffnungen verwendet werden, wenn die hindurch geführten nstallatinen flgende Bedingungen erfüllen 3 : Kabel und Kabeltrageknstruktinen Elektrkabel und -leitungen aller Arten (auch Lichtwellenleiter) mit Ausnahme vn sg. Hhlleiterkabeln sind zulässig. Die Größe des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels ist nicht begrenzt. Die Kabeltrageknstruktinen (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) dürfen aus Stahl-, Aluminium- der Kunststffprfilen bestehen Einzelne Leitungen für Steuerungszwecke Die Leitungen dürfen aus Stahl der Kunststff bestehen. Der Außendurchmesser der Leitungen darf nicht mehr als 15 mm betragen Elektr-nstallatinsrhre Die Elektr-nstallatinsrhre müssen aus Kunststff bestehen und der D E entsprechen. Der Außendurchmesser der Elektr-nstallatinsrhre darf nicht mehr als 20 mm betragen. Die Elektr-nstallatinsrhre dürfen wahlweise Kabel nach Abschnitt enthalten Die Kabelabschttung darf auch zum Schließen vn Öffnungen verwendet werden, durch die nch keine nstallatinen hindurchgeführt wurden (sg. Reserveabschttungen). achträgliche Änderungen an der Schttbelegung dürfen vrgenmmen werden (s. Abschnitt 5) Andere Teile der Hilfsknstruktinen swie andere Leitungen als nach Abschnitt dürfen nicht durch die zu verschließende Bauteilöffnung hindurchgeführt werden Für die Anwendung der Kabelabschttung in anderen Bauteilen - z. B. in Decken, deren Zurdnung in eine Feuerwiderstandsklasse nach D 4102 nur mit Hilfe einer feuerwiderstandsfähigen Unterdecke möglich ist, der in leichten Trennwänden anderer Bauarten als nach Abschnitt der für nstallatinen anderer Anwendungsbereiche der aus anderen Werkstffen der mit anderem Aufbau als nach Abschnitt ist die Anwendbarkeit gesndert nachzuweisen, z. B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Die im Flgenden beschriebenen und in den Anlagezeichnungen dargestellten Ausführungen stellen Mindestanfrderungen zur Erfüllung der Anfrderungen an den Brandschutz dar. Sfern bauaufsichtliche Anfrderungen an den Schall- der Wärmeschutz gestellt werden, sind entsprechende achweise anwendungsbezgen zu führen. 3 4 Technische Bestimmungen für die Ausführung der Leitungsanlagen und die Zulässigkeit vn Leitungsdurchführungen bleiben unberührt. D E : Elektrinstallatinsrhrsysteme für elektrische Energie und für nfrmatinen - Teil 1: Allgemeine Anfrderungen

5 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Seite 5 vn Juni 2010 Es ist im Übrigen sicherzustellen, dass durch den Einbau der Abschttung die Standsicherheit des angrenzenden Bauteils - auch im Brandfall - nicht beeinträchtigt wird. Die Vrschriften anderer Rechtsbereiche bleiben unberührt Bestimmungen für die Bauprdukte Eigenschaften und Zusammensetzungen Frmteile Die Frmteile, "ZZ-Brandschutzinlay BDS 90", "ZZ-Brandschutzinlay BDS 60" der "ZZ-Brandschutzinlay BDS 30" genannt, müssen aus dem dämmschichtbildenden Baustff "ZZ-Brandschutzdruckschaum BDS" der "ZZ-Brandschutzschaum BDS-", Variante A gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung r. Z bzw. r. Z bestehen. Die Rhdichte muss (270 ± 30) kgjm 3 betragen. Die Frmteile müssen Abmessungen gemäß der Anlagen 4 und 5 aufweisen. Wahlweise dürfen die Frmteile auch als Vakuumsteine entsprechend den Angaben auf der Anlage 5 hergestellt werden. Dämmschichtbildende Baustffe Der dämmschichtbildende Baustff zum Verschließen vn Fugen und Enden vn Elektr nstallatinsrhren, "ZZ-Brandschutzmasse TS" der "ZZ-Brandschutzmasse BDS-" genannt, muss der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung r. Z bzw. r. Z entsprechen. Bxen Die Bxen, "System ZZ-Bx BDS 90", "System ZZ-Bx BDS 60" der "System ZZ-Bx BDS 30" genannt, müssen aus mindestens 15 mm dicken, nichtbrennbaren (Baustffklasse D 4102-A)S Bauplatten (GKF-, Gipsfaser- der Kalziumsilikatplatten) bestehen. Die Bauplatten sind mit mindestens 2 Schrauben je Stß zu verbinden. Die Bxen müssen Abmessungen gemäß Anlage 4 aufweisen. Sie dürfenwerkseitig mit Frmteilen gemäß Abschnitt ausgefüllt werden. Wahlweise dürfen die Bxen auch aus Halbschalen bestehen, die aus dem dämmschichtbildenden Baustff "ZZ-Brandschutzdruckschaum BDS" der "ZZ-Brandschutzschaum BDS-", Variante D gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung r. Z bzw. r. Z hergestellt werden. Die Rhdichte muss (340 ± 100) kgjm 3 betragen. Aufleistungen Die Aufleistungen müssen aus Streifen aus nichtbrennbaren (Baustffklasse D 4102-A)S Bauplatten (GKF-, Gipsfaser- der Kalziumsilikatplatten) bestehen. Die Aufleistungen müssen Abmessungen gemäß den Angaben auf der Anlage 2 aufweisen. Herstellung und Kennzeichnung Herstellung der Bauprdukte nach den Abschnitten bis Bei der Herstellung der Bauprdukte sind die Bestimmungen der Abschnitte bis einzuhalten. Kennzeichnung Kennzeichnung der Bauprdukte nach den Abschnitten 2.1.1, und Die Verpackung der Frmteile, der Vakuumsteine, der Bxen und der werkseitig hergestellten Aufleistungen muss vm Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verrdnungen der Länder gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur erflgen, wenn die Vraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfüllt sind.,...-t ci c """ 5 D : Brandverhalten vn Baustffen und Bauteilen ; Teil 1: Baustffe; Begriffe, Anfrderungen und Prüfungen

6 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Seite 6 vn Juni 2010 Jede Verpackungseinheit der Frmteile, der Vakuumsteine, der Bxen und der werkseitig hergestellten Aufleistungen für Kabelabschttungen nach dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss einen Aufdruck der Aufkleber mit flgenden Angaben erhalten: - Frmteile "ZZ-Brandschutzinlay BDS 90", "ZZ-Brandschutzinlay BDS 60" der "ZZ-Brandschutzinlay BDS 30" (ggf. mit Zusatzbezeichnung "Vakuumstein") der Bxen "System ZZ-Bx BDS 90", "System ZZ-Bx BDS 60" der "System ZZ-Bx BDS 30" der Aufleistungen für Kabelabschttungen "System ZZ-Bx BDS" - Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) mit - ame des Herstellers - Zulassungsnummer: - Herstellwerk - Herstellungsjahr: Für die Bauprdukte nach den Abschnitten bis gilt: Diese Bauprdukte dürfen für die Herstellung der Kabelabschttung nur verwendet werden, wenn die Prdukte / deren Verpackungen / die Beipackzettel/die Lieferscheine / die Anlagen zu den Lieferscheinen jeweils vm Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Übereinstimmungszeichen-Verrdnungen der Länder gekennzeichnet wurden Kennzeichnung der Kabelabschttung Jede Kabelabschttung nach dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist vm Verarbeiter mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen, das flgende Angaben enthalten muss: - Kabelabschttung "System ZZ-Bx BDS" der Feuerwiderstandsklasse S... nach Zul.-r.: (Die Feuerwiderstandsklasse S 90, S 60 der S 30 ist entsprechend zu ergänzen.) - ame des Herstellers der Kabelabschttung (Verarbeiter) - Herstellungsjahr:... Das Schild ist jeweils neben der Kabelabschttung am Bauteil zu befestigen Einbauanleitung Jede Verpackungseinheit der Frmteile nach dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist mit einer Einbauanleitung auszuliefern, die der Antragsteller dieser Zulassung erstellt und die mindestens flgende Angaben enthalten muss: - Art und Mindestdicken der Bauteile, in die die Kabelabschttung eingebaut werden darf (bei feuerwiderstandsfähigen leichten Trennwänden auch deren Aufbau und die Beplankung), - Grundsätze für den Einbau der Kabelabschttung mit Angaben über die dafür zu verwendenden Baustffe (z. B. dämmschichtbildender Baustff), - Anweisungen zum Einbau der Kabelabschttung und zu Abständen, - Hinweise auf zulässige Verankerungs- der Befestigungsmittel, - Hinweise auf die Reihenflge der Arbeitsvrgänge, - Hinweise auf zulässige Änderungen (z. B. achbelegung)..- c:5 c Ṉ:;t Übereinstimmungsnachweis Allgemeines Die Bestätigung der Übereinstimmung der werkseitig hergestellten Bauprdukte - der Frmteile und Vakuumsteine nach Abschnitt 2.1.1, der Bxen nach Abschnitt und der werkseitig hergestellten Aufleistungen nach Abschnitt mit den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss für jedes Herstellwerk mit einer

7 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Seite 7 vn Juni 2010 Übereinstimmungserklärung des Herstellers auf der Grundlage einer Erstprüfung durch den Hersteller und einer werkseigenen Prduktinskntrlle erflgen. Die Übereinstimmungserklärung hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprdukte mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben Für die Bauprdukte nach den Abschnitten bis gilt: Diese Bauprdukte dürfen für die Herstellung der Kabelabschttung nur verwendet werden, wenn für sie der im jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis / der jeweiligen rm gefrderte Übereinstimmungsnachweis vrliegt Werkseigene Prduktinskntrlle n jedem Herstellwerk der Bauprdukte nach den Abschnitten 2.1.1, und ist eine werkseigene Prduktinskntrlle einzurichten und durchzuführen. Unter werkseigener Prduktinskntrlle wird die vm Hersteller vrzunehmende kntinuierliche Überwachung der Prduktin verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass die vn ihm hergestellten Bauprdukte den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen. Die werkseigene Prduktinskntrlle sll mindestens die im Flgenden aufgeführten Maßnahmen einschließen: - Prüfung, dass für die Herstellung der Frmteile und der Bxen ausschließlich die in dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung gefrderten Baustffe verwendet werden; - Prüfung der Rhdichte der Frmteile und der Bxen mindestens einmal je Herstellungstag bei ständiger Fertigung bzw. einmal pr Charge bei nichtständiger Fertigung bzw. - Prüfung der Abmessungen der Bauprdukte nach den Abschnitten 2.1.1, und Die Ergebnisse der werkseigenen Prduktinskntrlle sind aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen müssen mindestens flgende Angaben enthalten: - Bezeichnung der Bauprdukte bzw. des Ausgangsmaterials, - Art der Kntrlle der Prüfung, - Datum der Herstellung und der Prüfung der Bauprdukte bzw. des Ausgangsmaterials, - Ergebnis der Kntrllen und Prüfungen und, sweit zutreffend, Vergleich mit den Anfrderungen, - Unterschrift des für die werkseigene Prduktinskntrlle Verantwrtlichen. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind dem Deutschen nstitut für Bautechnik und der zuständigen bersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vrzulegen. Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vm Hersteller unverzüglich die erfrderlichen Maßnahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Bauprdukte, die den Anfrderungen nicht entsprechen, sind s zu handhaben, dass Verwechslungen mit übereinstimmenden ausgeschlssen werden. ach Abstellung des Mangels ist - sweit technisch möglich und zum achweis der Mängelbeseitigung erfrderlich - die betreffende Prüfung unverzüglich zu wiederhlen...-l ci 0::> """

8 DEt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Seite 8 vn Juni Bestimmungen für den Entwurf Bauteile Die Kabelabschttung darf in - Wände aus Mauerwerk nach D , aus Betn bzw. Stahlbetn nach D der Prenbetn-Bauplatten nach D , - leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterknstruktin und Beplankungen nach Abschnitt der - Decken aus Betn bzw. Stahlbetn nach D der aus Prenbetn gemäß D und nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung eingebaut werden. Die Wände und Decken müssen den Bestimmungen des Abschnitts entsprechen. Die Kabelabschttung darf in leichte Trennwände in Ständerbauart mit Stahlunterknstruktin und beidseitiger Beplankung aus nichtbrennbaren (D 4102-A)S zement- bzw. gipsgebundenen Bauplatten eingebaut werden, wenn die Wände der Feuerwiderstandsklasse F 90, F 60 der F 30 nach D entsprechen der die Feuerwiderstandsklasse F 90, F 60 der F 30 durch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis nachgewiesen ist. n der Bauteilöffnung ist eine umlaufende Laibung (wandbündiger der überstehender Rahmen, "System ZZ-Bx BDS 90", "System ZZ-Bx BDS 60" der "System ZZ-Bx BDS 30" genannt) - aus nichtbrennbaren (D 4102-A)S Baustffen gemäß Abschnitt (bei Wänden hne innen liegende plattenförmige Dämmung aus Mineralfaser-Dämmstffen (Baustffklasse D 4102-A s, Schmelzpunkt ~ 1000 e nach D , Rhdichte ~ 100 kgjm 3 ) bzw. mit einem Luftspalt zwischen Dämmung und Beplankung größer als 10 mm) der - aus nichtbrennbaren (D 4102-A)S Baustffen der aus "ZZ-Brandschutzdruckschaum BDS" der "ZZ-Brandschutzschaum BDS ", Variante D gemäß Abschnitt (bei Wänden mit. g. innen liegender Dämmung der bei bis zu 20 cm dicken Wänden, bei denen der Raum zwischen den Beplankungen der leichten Trennwand mit nichtbrennbarer (Baustffklasse D 4102-A)S Mineralwlle, deren Schmelzpunkt über 1000 e liegen muss, vllständig und dicht s ausgestpft ist, dass eine feste Öffnungslaibung gebildet wird. Die Stpftiefe muss dabei mindestens der Breite des Spaltes zwischen den Beplankungen entsprechen.) anzurdnen (s. Abschnitt 4.2). n leichten Trennwänden nach Abschnitt ist das Ständerwerk durch zusätzlich anzurdnende Wandstiele und durch Riegel s zu ergänzen, dass diese die Laibung der Wandöffnung für die vrgesehene Kabelabschttung bilden. Die Wandbeplankung muss auf diesen Stahlblechprfilen in bestimmungsgemäßer Weise befestigt werden. Auf die Ausbildung vn zusätzlichen Riegeln und Ständern darf verzichtet werden - bei einem lichten Abstand der Ständer vn maximal 62,5 cm der - bei einem lichten Abstand der Ständer über 62,5 cm, wenn die zu verse Bauteilöffnung nicht größer als 30 cm x 30 cm ist c i'j v i'j D : D 1045: D 4166: D 4223: D : D : Mauerwerk; Berechnung und Ausführung (in der jeweils geltenden Ausgabe) Betn und Stahlbetn; Bemessung und Ausführung (in der jeweils geltenden Ausgaut::'l"'-_n,"~~'~ Prenbetn-Bauplatten und Prenbetn-Planbauplatten (in der jeweils geltenden Ausgabe) Vrgefertigte bewehrte Bauteile aus dampfgehärtetem Prenbetn - Teil 1: Herstellung, Eigenschaften, Übereinstimmungsnachweis (in der jeweils geltenden Ausgabe) Brandverhalten vn Baustffen und Bauteilen; Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Baustffe, Bauteile und Snderbauteile Brandverhalten vn Baustffen und Bauteilen; Schmelzpunkt vn Mineralfaser Dämmstffen; Begriffe, Anfrderungen, Prüfung

9 DEt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Seite 9 vn Juni Falls die Dicke der Massivwände im Bereich der zu verschließenden Bauteilöffnung geringer ist als die in Tabelle 1 gefrderte Mindestschttdicke, sind im Bereich der Bauteilöffnung Aufleistungen gemäß Abschnitt 4.2 anzurdnen. Der Sturz der die Decke über der Kabelabschttung muss statisch und brandschutztechnisch s bemessen sein, dass die Kabelabschttung (außer ihrem Eigengewicht) keine zusätzliche vertikale Belastung erhält. Der Abstand der zu verschließenden Bauteilöffnung zu anderen Öffnungen der Einbauten muss mindestens 20 cm betragen. Abweichend davn darf der Abstand zwischen benachbarten Bauteilöffnungen für Kabelabschttungen nach dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bis auf 10 cm reduziert werden. n leichten Trennwänden darf der Abstand zwischen zwei übereinander bzw. zwei nebeneinander angerdneten Bauteilöffnungen für Kabelabschttungen nach dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung auf 5 cm reduziert werden, sfern zwischen den Öffnungen ein Riegel bzw. ein Ständer angerdnet wird. nstallatinen Allgemeines Der gesamte zulässige Querschnitt der nstallatinen nach Abschnitt (bezgen auf die jeweiligen Außenabmessungen), die durch die zu verschließende Bauteilöffnung gemeinsam hindurchgeführt werden dürfen, ergibt sich in Abhängigkeit vn der jeweiligen Größe der Rhbauöffnung unter Beachtung der geltenden Vrschriften der Elektrtechnik, insbesndere bezüglich der erfrderlichen Mindestabstände zwischen den einzelnen Kabeln bzw. Elektr-nstallatinsrhren. Der gesamte zulässige Querschnitt der nstallatinen (bezgen auf die jeweiligen Außenabmessungen) darf jedch insgesamt nicht mehr als 60 % der Rhbauöffnung betragen. Kabel und Kabeltrageknstruktinen Die Kabel dürfen zu Kabellagen zusammengefasst und ggf. auf Kabeltrageknstruktinen verlegt sein. Durch die Bauteilöffnung dürfen Kabelbündel - bestehend aus parallel verlaufenden, dicht gepackten und miteinander fest verschnürten, vernähten der verschweißten Kabeln ungeöffnet hindurchgeführt werden, sfern die Außendurchmesser der einzelnen Kabel des Bündels nicht größer als 21 mm sind und der Gesamtdurchmesser des Kabelbündels nicht mehr als 10 cm beträgt. Die Befestigung der Kabeltrageknstruktinen nach Abschnitt muss am umgebenden Bauwerk zu beiden Seiten der Abschttung nach den einschlägigen Regeln erflgen. Die Befestigung ist s auszubilden, dass im Brandfall eine zusätzliche mechanische Beanspruchung der Kabelabschttung nicht auftreten kann. Bei Durchführung vn nstallatinen durch Wände sind die ersten Halterungen (Unterstützungen) der Leitungen beidseitig der Wand in einem Abstand :5 50 cm anzurdnen. Die Halterungen müssen in ihren wesentlichen Teilen nichtbrennbar (D 4102-A)5 sein. Abstände Die Kabel bzw. die Kabeltrageknstruktinen dürfen an den Öffnungslaibungen anliegen. Der Abstand der Elektr-nstallatinsrhre zur Öffnungslaibung bzw. zur Aufleistung bzw. zum Rahmen muss mindestens 15 mm betragen (s. Anlagen 1 bis 3). Der Abstand zwischen den Elektr-nstallatinsrhren bzw. zwischen den Elektr-nstallatinsrhren und weiteren nstallatinen muss mindestens dem Durchmesser der größeren Leitung - jedch mindestens 20 mm - entsprechen (s. Anlagen 1 bis 3). Wahlweise dürfen maximal zwei Elektr-nstallatinsrhre hne Abstand aneinander angrenzend in die Kabelabschttung eingebaut werden...-f cl cx::> """

10 DE Allgemeine bauaufsichtliehe Zulassung Seite 10 vn Juni Bestimmungen für die Ausführung Allgemeines Die Verarbeitung der Baustffe nach Abschnitt muss entsprechend den schriftlichen Angaben des Herstellers zu den Besnderheiten der Baustffe, insbesndere ihre Verwendung betreffend, erflgen. Aufleistungen und Rahmen Bei leichten Trennwänden gemäß Abschnitt ist innerhalb der Rhbauöffnung ein umlaufender Rahmen aus Bauplatten nach Abschnitt 2.1.4, dessen Breite mindestens der gemäß Abschnitt gefrderten Schttdicke entsprechen muss (bei Wanddicken kleiner der Schttdicke), muss (bei Wanddicken größer der Schtt mindestens der Wanddicke entsprechen dicke) bzw. bei Wänden, deren Dicke 7 cm bzw. 10 cm beträgt (s. Anlage 1) darf ggf. auch ein Rahmen gem. Abschnitt angerdnet werden (s. Abschnitt 3.2.1, Absatz 2, Anstrich 2). anzurdnen (s. Abschnitte und 4.2.2). Falls die Dicke der Massivwände, in die die Kabelabschttung eingebaut werden sll, im Bereich der zu verschließenden Bauteilöffnung geringer ist als die in Tabelle 1 gefrderte Mindestschttdicke, sind im Bereich der Rhbauöffnung Aufleistungen aus mindestens 100 mm breiten Streifen aus Bauplatten nach Abschnitt mit Hilfe vn Stahlschrauben in Abständen ~ 25 cm - jedch mit mindestens 2 Schrauben je Leiste - rahmenartig auf die Wandberfläche s aufzubringen, dass die unmittelbar an die Kabelabschttung angrenzende Bauteildicke mindestens 10 cm bzw. 7,5 cm beträgt (s. Anlage 2). Die Aufleistungen dürfen wahlweise einseitig der beidseitig der Wand angerdnet werden. Belegung der Kabelabschttung Vr dem Verschluss der Restöffnung ist in jedem Fall zu kntrllieren, b die Belegung der Kabelabschttung den Bestimmungen der Abschnitte bis und 3.2 entspricht. Verarbeitung der Bauprdukte Zu Beginn der Schttherstellung sind die Laibungen der Bauteilöffnungen zu reinigen und zu entstauben. Die Bxen für die Kabelabschttung müssen mittig in die Bauteilöffnung eingesetzt werden. Sie müssen nicht mit der Wandknstruktin der untereinander verschraubt werden. Wahlweise dürfen die Bxen für die Kabelabschttung auch in Gruppen angerdnet werden (s. Anlagen 1 bis 3). Die Fuge zwischen den Bxen und der Bauteillaibung ist mit mineralischem Mörtel, mit dämmschichtbildendem Baustff nach Abschnitt der mit Gipsspachtel vn jeder Wandseite bzw. vn der Deckenunterseite her mindestens 2 cm tief auszufüllen. Die verbleibenden Öffnungen zwischen den hindurch geführten nstallatinen swie den Öffnungslaibungen ist vllständig mit Frmteilen nach Abschnitt auszufüllen. Die Frmteile sind s einzusetzen, dass ein dichter Verschluss der Öffnung entsteht. m Bereich der nstallatinen und der Laibungen sind aus den Frmteilen unter Verwendung eines Schneidwerkzeuges Pass-Stücke herzustellen und stramm sitzend einzubauen (s. Anlagen 1 bis 3). m Verlauf der Mntage sind alle Fugen zwischen den Kabeln und den Frmteilen vn den Schttberflächen her mindestens 2 cm tief mit einem dämmschichtbildenden Baustff nach Abschnitt auszufüllen.

11 let Allgemeine bauaufsichtliehe Zulassung Seite 11 vn Juni Bei Durchführung vn Elektr-nstallatinsrhren nach Abschnitt sind die Enden der Rhre auf beiden Schttseiten mit einem dämmschichtbildenden Baustff gemäß Abschnitt zu verschließen. Die Verschlusstiefe muss mindestens 2 cm betragen Kabelbündel nach Abschnitt müssen im nnern nicht mit Baustffen ausgefüllt werden Bei Verwendung vn Kabeltrageknstruktinen mit Stahlblech- der Aluminium-Hhlprfilen sind die Hlme anzubhren und mit dem dämmschichtbildenden Baustff nach Abschnitt im Bereich der Kabelabschttung vllständig auszufüllen. 4.5 achbelegungsvrkehrungen Für die Möglichkeit der späteren achbelegungen mit Kabeln dürfen einzelne Elektr nstallatinsrhre nach Abschnitt als Leerrhre durch die zu verschließende Bauteilöffnung hindurchgeführt werden. Die Rhre müssen auf beiden Seiten der Abschttung mindestens 2 cm tief mit einem dämmschichtbildenden Baustff gemäß Abschnitt verschlssen werden. 4.6 Sicherungsmaßnahmen Kabelabschttungen in Decken sind gegen Belastungen, insbesndere auch gegen das Betreten, durch geeignete Maßnahmen zu sichern (z. B. durch Umwehrung der durch Abdeckung mittels Gitterrst). 4.7 Einbauanleitung Für die Ausführung der Kabelabschttung sind im Übrigen die Angaben der Einbauanleitung zu beachten (s. Abschnitt 2.2.3). 4.8 Übereinstimmungsbestätigung Der Unternehmer (Verarbeiter), der die Kabelabschttung (Zulassungsgegenstand) herstellt der Änderungen an der Kabelabschttung vrnimmt (z. B. achbelegung), muss für jedes Bauvrhaben eine Übereinstimmungsbestätigung ausstellen, mit der er bescheinigt/ dass die vn ihm hergestellte Kabelabschttung den Bestimmungen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entspricht (ein Muster für diese Bestätigung s. Anlage 6). Diese Bestätigung ist dem Bauherrn zur ggf. erfrderlichen Weiterleitung an die zuständige Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen. 5 Bestimmungen für utzung und achbelegung 5.1 Bestimmungen für die utzung Bei jeder Ausführung der Kabelabschttung hat der Unternehmer (Verarbeiter) den Auftraggeber schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Brandschutzwirkung der Kabelabschttung auf die Dauer nur sichergestellt ist, wenn die Kabelabschttung stets in rdnungsgemäßem Zustand gehalten und nach evtl. vrgenmmener Belegungsänderung der bestimmungsgemäße Zustand der Kabelabschttung wieder hergestellt wird. m Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Abschnitt Bestimmungen für die achbelegung Herstellung der achbelegungsöffnungen Für achbelegungen vn Kabeln dürfen - z. B. durch Herausnahme vn Frm_'il"\..'r"\>'.'~""$%r;~;::F~' nungen hergestellt werden, sfern die Belegung der Kabelabschttung die9\\~','~:je,~ital~blf!~ell';"'" /~l (s. Abschnitt 4.3) achbelegung der Kabelabschttung Die verbleibenden Hhlräume sind nach Abschluss der Belegungsänderung in gesamter Schttdicke mit Pass-Stücken aus den Frmteilen nach Abschnitt zu verschließen; alle Zwischenräume und insbesndere die Zwickel zwischen den Kabeln sind mit einem dämmschichtbildenden Baustff nach Abschnitt entsprechend den Bestimmungen vn Abschnitt 4.4 auszufüllen.

12 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung DEt Seite 12 vn Juni Bei euinstallatinen vn Kabeltrageknstruktinen sind die Bestimmungen vn Abschnitt zu beachten. Valerius ọ --t 0::> V

13 O /""" ""-----i Mindestabstand ~ 10 cm ~ 5 cm, wenn Ständerabstand ~ 62,5 cm und Ständer zwischen den Abschttungen angerdnet sind Verschraubung der < Bxhälften unterein- ~ = 50 i ander und mit der ~ Wand nicht erfrderlich~... - ~ , Elektr-nstallatinsrhre aus Kunststff (D ~ 20 mm) mit Kabelbelegung ~ O,f a 1 ~ :~ 1,5 1-f-Cl1~-t:JOll--l1- LO V Ansicht Fugen und Zwickel mit "zz-brandschutzmasse T5" der "ZZ-Brandschutzmasse BDS-" ~ 2 cm verfüllen Kabel / Kabeltrageknstruktin.. A 1 a-,pr- > ~L.!:=:==::::u.~==~~;!J 11 Mindestabstand ~ <l-cj--- = 10 cm L.._. _.. _.. _.. ±J ~ 5 cm.venn Stönderbstnd ~ 62,S cm und Riegel zwischen den Abschttungen Bx siehe Anlage 4 (bis zu einer Schttgruppenabmessung vn 25 x 25cm wahlweise mittig der einseitig bündig angerdnet) leichte Trennwand~ angerdnet sind Mindestarbeitsräume: = Mindestarbeitsraum ~ 0 cm 01 = Durchmesser der gröberen Leitung, aber mind. 2 cm Max. 2 Elektr.-nst.rhre mit Abstand 0 cm Schnitt A-A =m i - 'i~if. i'i 'i~..~:b-!..:.-;.~~~~~v..::}.:.. #Ä)~;)~~~ r_5~ -- ~;~~~.~ ~:rii~l /' "ZZ-Brandschutzinlay 8DS 90/60/30" i - - i Fugen zwischen Wand und Bauteil i DÄ' /' lc mit mineralischem Mörtel, Gips, "ZZ-Brandschutzmasse TS" der "ZZ-Brandschutzmasse BDS-" in einer Tiefe E; 2 cm verschließen ~! - -! Massivwand --O~.!! Maße in cm Feuerwider- Wanddicke Schttdicke standsklasse c b [ cm ] [ cm ] S 30 ; 7,5 ; 12,0 S 60 ; 10,0 ; 16,0 S 90 ~ 10,0 ~ 20,0 Kabelabschttung "System ZZ-Bx BDS" der Feuerwiderstandsklasse S 90, S 60 der S 30 nach D Wandabschttung / Gruppenanrdnung - Anlage 1 zur Zulassung r. vm LO r;) " '

14 r-.. _.. _:. --..J -<.. _.. -.;_.. Verschraubung der t! =50 f= Bxhölften unterein ander und mit der ~ Wand nicht erfrderlich GD GD GD All Elektr-nstallatinsrhre aus Kunststff (D ~ 20 mm) mit GD Kabelbelegung, Arbeitsräume s. An!. 1 Aufdppelung mit Platten nach Abschnitt Kabel / Kabeltrageknstruktin LO V "" 0 Li) j V Stahlschrauben mit Kunststff-der Metalldübeln Ansicht -----t-- Fugen und Zwickel mit "ZZ-Brandschutzmasse TS" der "ZZ-Brandschutzmasse BDS-" ~ 2 cm verfüllen d T-. L - -i _ 211" A~ GD.. _.. _.. --.J Bx siehe Anlage 4 Fugen zwischen Wand und Bauteil ~ mit mineralischem Mörtel, Gips, "ZZ-Brandschutzmasse TS" der "zz-8randschutzmasse 8DS-" in einer Tiefe ~ 2 cm verschließen a = Mindestarbeitsraum ~ (bis zu einer Schttgruppenabmessung vn 25 x 25 cm wahlweise mittig der einseitig bündig angerdnet) 0 cm ~~~~ <: '/ "zz-brandschutzinlay BOS 60/30" --- Fugen und Zwickel mit "ZZ-Brandschutzmasse TS" der "ZZ-Brandschutzmasse BDS-" ;; 2 cm verfüllen Schnitt A-A ti= LO 5 LO r;:; " 1\11 *- '1-<1- ---'/ Massivwand MaBe in cm Feuerwider- Wanddicke Aufleistung Schttdicke standsklasse c d2 d3 b [ cm ] einseitig beidseitig [ cm ] S 30 7,5 >C ~ 5,0 d 2 = 7,5-C d3= 7,5-C ~ 12,0 S >C ~ 7,0 d 2 = 10-C d 3 = 2 10-C 2 ~ 16,0 Aufgrund der Mindestwanddicke ist für S 90 eine Aufleistung nicht erfrderlich. Kabelabschttung "System ZZ-Bx 8DS" der Feuerwiderstandsklasse S 90, S 60 der S 30 nach D Wandabschttung mit Aufleistung - Anlage 2 zur Zulassung r. vm

15 Verschraubung der Bxhälften untereinander und mit der Decke nicht erfrderlich Elektr-nstallatinsrhre aus Kunststff (0 ~ 20 mm) mit Kabelbelegung, Arbeitsräume s. An!. 1 Ansicht Fugen und Zwickel mit "ZZ-Brandschutzmasse TS" der "zz-8randschutzmasse 80S-" ~ 2 cm verfüllen Kabel / Kabeltragekn struktin ~ t..===~!::::::==~~~ : A---i a-i- -J- T: Mindestabstand ~ 10 cm L.. _.. _... _.. _.. Bx siehe Anlage 4. (bis zu einer Schttgruppenabmessung vn 25 x 25 cm wahlweise mittig der einseitig bündig angerdnet) a = Mindestarbeitsraum ~ 0 cm Fugen und Zwickel mit "ZZ-8randschutzmasse TS" der "ZZ-8randschutzmasse 80S-" ~ 2 cm verfüllen Bx siehe Anlage 4 J'.~- ~!i ~ ~~ "zz-brandschutzinlay BDS 90/60/30".. f '" rassivdecke //:/~ rr // // ///. J 1 /// ~ Schnitt A-A Fuge zwischen Decke und Bx vn der Deckenunterseite her mit mineralischem Mörtel, Gips, "ZZ-Brandschutzmasse TS" der "zz-brandschutzmasse BDS- u in einer Tiefe ~ 2 cm verschließen Maße in cm Feuerwider- Deckendicke Schttdicke standsklasse c b [ cm ] [ cm ] S 30 ~ 12,0 S 60 ~ 15,0 ~ 16,0 S 90 ~ 20,0 tt=1 (7) "'" LO r;)., Kabelabschttung "System ZZ-Bx BDS" der Feuerwiderstandsklasse S 90, S 60 der S 30 nach D Deckenabschttung / Gruppenanrdnung -._.. Anlage 3 zur Zulassung r. vm '

16 Ansicht Schnitt A-A ~ 30 1,5+1 ~ : tt;; 1,5 LO All w i! W! i~ 0 1"0 V - - All \ Verschraubung der Bxhälften nicht erfrderlich All i '''''"'"', i \ i bei Verwendung vn GKF-, Gipsfaser- und Kalziumsilikatplatten Stß mit Schnellbauschrauben verschraubt i A~ Bxhälfte ZZ-Brandschutzinlay wahlweise mit der hne Falie eingebaut Werkstffe für Bx..0 ZZ-Brndschutzdruckschum BOS der ZZ-Brandschutzschaum BDS-, Variante 0 A~ GKF und glasfaserverstärkter Gips Kalziumsilikatbrandschutzbaustffe Silikatbrandschutzbaustffe Maße in cm Feuerwider- Bx Frmteileinlage standsklasse b b/2 [ cm ] [ cm ] S 30 :>- 12,0 2: 6,0 S 60 ~ 16,0 ~ 8,0 S 90 ~ 20,0 :; 10,0 Kabelabschttung "System ZZ-Bx BDS" der Feuerwiderstandsklasse S 90, S 60 der S 30 nach D Bx mit Frmteilen - Anlage 4 zur Zulassung r. vm r;) '

17 Vakuumstein L:> 1 r Der Vakuumstein wird in die Restspalte eingefügt und verschließt diese nach Öffnen der Flie. Der Vakuumstein darf wahlweise mit der hne Flie eingebaut werden. Maße in cm Feuerwider- Frmteileinlage standsklasse b/2 [ cm ] S 6,0 S 60 ~ 8,0 S 90 ; 10,0 tt= Kabelabschttung "System ZZ-Bx BDS" der ~ Feuerwiderstandsklasse S 90, S 60 der S 30 nach D c ~ - Mntagehilfe: Vakuumstein - Anlage 5 zur Zulassung r. vm J::j..._ _..._ _...

18 Überei nstim mungsbestätigung - ame und Anschrift des Unternehmens, das die Kabelabschttung(en) (Zulassungsgegenstand) hergestellt hat - Baustelle bzw. Gebäude:. - Datum der Herstellung:. - Gefrderte Feuerwiderstandsklasse der Kabelabschttung(en):... Hiermit wird bestätigt, dass - die Kabelabschttung(en) der Feuerwiderstandsklasse und Decken*) der Feuerwiderstandsklasse F fachgerecht und unter Einhaltung aller bauaufsichtlichen Zulassung r.: Z vm... (und ggf. der Bestimmungen der... ) hergestellt und eingebaut swie - die für die Herstellung des entsprechend den Bestimmu gekennzeichnet waren. heiten allgemeinen für Bautechnik ngsbescheide vm und verwendeten Bauprdukte bauaufsichtlichen Zulassung (Fi rma/unterschrift) (Diese Bescheinigung ist dem Bauherrn zur ggf. erfrderlichen Weitergabe an die zuständige Bauaufsichtsbehörde auszuhändigen.) Kabelabschttung "System ZZ-Bx BDS" der Feuerwiderstandsklasse 5 90, 5 60 der 5 30 nach D Übereinstimmungsbestätigung - Anlage 6 zur Zulassung r. vm

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