Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Mittelstandsbericht 2010

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1 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Mittelstandsbericht 2010

2 BAYERN I DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon oder per unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprech partnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Hinweis Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staats regierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europa wahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben von parteipolitischen Informationen oder Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahl werbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Die Druckschrift wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts kann dessen ungeachtet nicht übernommen werden. Impressum Herausgeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Postanschrift: München Hausadresse: Prinzregentenstraße München Telefon: Fax: info@stmwivt.bayern.de poststelle@stmwivt.bayern.de Internet: Gestaltung: Technisches Büro im StMWIVT Stand: Juni 2010

3 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Mittelstandsbericht 2010 Bericht der Bayerischen Staatsregierung über die Lage der mittelständischen Wirtschaft und der Freien Berufe in Bayern

4 Vorwort Mittelstand in Bayern steht für über Selbständige, über 3 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und mehr als Ausbildungsplätze. Diese beeindruckenden Zahlen sind sichtbarer Niederschlag unternehmerischer Tugenden wie Eigeninitiative, Kreativität und Fleiß und vorbildlichen gesellschaftlichen und sozialen Engagements, durch die sich unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen in Bayern in besonderem Maße auszeichnen. Auf einen kurzen Nenner gebracht: Der leistungsfähige bayerische Mittelstand ist mehr denn je das Fundament unserer Wirtschaft. Dies hat sich eindrucksvoll unter den aufgrund der weltweiten Finanzund Wirtschaftskrise zuletzt nicht einfachen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bestätigt. Viele mittelständische Unternehmen haben diesem rauen Umfeld erfolgreich die Stirn geboten und konsequent ihre Chancen auf nationalen und internationalen Märkten gesucht. Erklärtes Ziel bayerischer Mittelstandspolitik ist es daher, auch zukünftig günstige Rahmenbedingungen für die Entfaltung unternehmerischer Initiative und das eigenverantwortliche Ergreifen von Marktchancen in unserem Land zu schaffen. Hierzu sollen mittelständische Unternehmen durch passgenaue Fördermaßnahmen zum Ausgleich größenbedingter Nachteile in die Lage versetzt werden. 2 Mittelstandsbericht Bayern 2010

5 Der im Sommer 2009 vom Bayerischen Wirtschaftsministerium initiierte Mittelstandspakt Bayern ist bei der Verwirklichung dieser Zielsetzung ein wichtiges mittelstandspolitisches Zukunftsprojekt. Durch ihn ist der Dialog der Politik mit mehr als 50 wichtigen mittelstandspolitischen Organisationen und Verbänden fest institutionalisiert. Auf den Mittelstandspakt Bayern als wichtige Klammer zur Bündelung mittelstandspolitischer Initiativen und Maßnahmen im Freistaat werden wir auch zukünftig bauen, um Bayerns Spitzenposition als Mittelstandsland Nr. 1 in Deutschland abzusichern und weiter auszubauen. Martin Zeil Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Katja Hessel Staatssekretärin im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Mittelstandsbericht Bayern

6 4 Mittelstandsbericht Bayern 2010

7 Inhalt Vorbemerkung 7 1 Bestand und Struktur des Mittelstands in Bayern Begriff des mittelständischen Unternehmens Statistische Abgrenzung des Mittelstands Größenstruktur, Branchenstruktur und Rechtsform der Unternehmen Zahl und Entwicklung der Selbständigen Gründungen und Liquidationen von Unternehmen Beschäftigte im Mittelstand Der Mittelstand als Träger der Ausbildung Mittelstand und Außenhandel Mittelstand in Bayern Zwischenfazit 29 2 Entwicklung nach Wirtschaftszweigen Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe) Baugewerbe Handel Tourismus Verkehrs- und Transportgewerbe Dienstleistungen Handwerk Freie Berufe 49 Exkurs: Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Wirtschaftsentwicklung in Bayern 52 3 Entwicklung der Rahmenbedingungen für den Mittelstand Veränderung der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Entwicklung der Rahmenbedingungen in Deutschland Entwicklung der Rahmenbedingungen in Bayern 70 4 Unterstützung des Mittelstands auf Landesebene Gute Finanzierungsbedingungen für den Mittelstand Stärkung der Innovationskraft des Mittelstands Forschungs- und Technologieförderung Unterstützung des Mittelstands auf Auslandsmärkten Fachkräfte für den Mittelstand Initiativen für Existenzgründungen Erleichterung von Unternehmensnachfolgen Handwerkspolitik Ausblick 111 Mittelstandsbericht Bayern

8 6 Mittelstandsbericht Bayern 2010

9 Vorbemerkung Gemäß Artikel 19 des Mittelstandsförderungsgesetzes hat die Staatsregierung dem Bayerischen Landtag einmal je Legislaturperiode einen Bericht über die Lage der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Freien Berufe zu erstatten. Der Mittelstandsbericht 2010 deckt den Zeitraum 2005 bis 2009 ab. Ergänzend berücksichtigt er Entwicklungen im Jahr Soweit statistische Daten für den Berichtszeitraum nicht verfügbar waren, wurden möglichst nahe liegende Vergleichszeiträume herangezogen. Für die statistische Abgrenzung wurden die bundesweit anerkannten Größengrenzen des Instituts für Mittelstandsforschung, Bonn, verwandt. Das Mittelstandsförderungsgesetz findet auf die Land- und Forstwirtschaft keine Anwendung (vgl. Artikel 24 Abs. 1 MfG). Daher geht der Bericht auf diesen Wirtschaftssektor nicht gesondert ein. Soweit zur Verwirklichung der im Bericht genannten Zielvorstellungen staatliche Ausgaben erforderlich sind, stehen diese unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Mittelstandsbericht Bayern

10 8 Mittelstandsbericht Bayern 2010

11 Bestand und Struktur des Mittelstands in Bayern 1

12 1.1 Begriff des mittelständischen Unternehmens Unter gesellschaftlichen Gesichtspunkten ist das mittelständische Unternehmen ein eigentümergeführtes Unternehmen oder eng mit einer Eigentümerfamilie verbunden. Die Verflechtung zwischen Unternehmen und Unternehmer/in dokumentiert sich idealtypisch in der Einheit von Eigentum, Leitung, Haftung und Risiko, d.h. der Einheit von wirtschaftlicher Existenz des Unternehmens und seiner Leitung, und in der verantwortlichen Mitwirkung der Leitung an allen unternehmenspolitisch relevanten Entscheidungen. Hiermit wird ein besonders wichtiges qualitatives Kriterium der Mittelstandsdefinition ausgedrückt, nämlich das der völligen oder doch zumindest weitgehenden Konzernunabhängigkeit. Aus der Einheit von Unternehmen (bzw. Praxis) und Unternehmer (bzw. Freiberufler) resultiert die unmittelbare Einwirkung der Leitung auf alle strategisch bedeutsamen Vorgänge und Entscheidungen im Unternehmen. Das hat Konsequenzen für die Beziehung zwischen Mitarbeitern und Führung, die Art der Organisation mittelständischer Unternehmen, die Art der Entscheidungsfindung, die Finanzierung, das Verhalten am Markt und die Beziehungen zwischen Unternehmen und Unternehmensumfeld. Der Mittelstand, zu dem u.a. Familienunternehmen, Selbständige in Freien Berufen und Handwerksbetriebe zählen, hat eine herausragende Stellung in der Unternehmenslandschaft eines Landes. Die Bedeutung für das Land Bayern wird in diesem statistischen Bericht mit Zahlen belegt. 1.2 Statistische Abgrenzung des Mittelstands Eine allseits akzeptierte Definition des Mittelstands existiert nicht, weswegen i.d.r. zur Beschreibung des Mittelstands auf allgemein verfügbare quantitative Kriterien wie Größe des Umsatzes und Anzahl der Beschäftigten als Abgrenzungsmerkmal zurückgegriffen wird. In der Bundesrepublik Deutschland werden basierend auf der Definition des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn unabhängige Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten und weniger als 50 Millionen Jahresumsatz zum Mittelstand gezählt (siehe Tabelle 1.1). Die Unternehmen dieser Größenordnung werden als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bezeichnet. Tabelle 1.1: Quantitative Kriterien der in Deutschland gebräuchlichen Mittelstandsdefinition Unternehmensgröße Beschäftigte und Umsatz / Jahr klein bis 9 bis unter 1 Million mittel* bis 499 bis unter 50 Millionen KMU zusammen unter 500 unter 50 Millionen * und kein kleines Unternehmen Quelle: lfm Bonn (Mittelstandsdefinition, gültig seit der Euro-Umstellung) Im Rahmen der Politik der Europäischen Union (EU) werden dagegen nur Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten als KMU bezeichnet (siehe Tabelle 1.2). Da die EU maßgebliche Regeln für eine wettbewerbsverträgliche Wirtschaftsförderung innerhalb des europäischen Binnenmarktes erlässt, kommt dieser europäischen KMU-Definition auch für die bayerische Wirtschafts- und Förderpolitik eine große Bedeutung zu. 10 Mittelstandsbericht Bayern 2010

13 Tabelle 1.2: Empfehlung der EU zur Klassifizierung von KMU* ab Unternehmensgröße Zahl der Beschäftigten und Umsatz in /Jahr oder Bilanzsumme in /Jahr kleinst bis 9 bis 2 Mio. (nicht definiert) bis 2 Mio. (nicht definiert) Klein bis 49 bis 10 (7) Mio. bis 10 (5) Mio. Mittel bis 249 bis 50 (40) Mio. bis 43 (27) Mio. KMU zusammen unter 250 unter 50 Mio. höchstens 43 (27) Mio. * sofern sie nicht zu 25% oder mehr im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen stehen (Werte in Klammern: Empfehlung von 1996, galten bis Ende 2004) Quelle: EU-Kommission 1996 und 2003 Nachrangig werden in der EU-Definition Grenzen für die Umsatz- und Bilanzsumme genannt, wobei die Überschreitung eines dieser beiden Kriterien der Zuordnung zur entsprechenden Größe nicht entgegensteht. Qualitative Merkmale von KMU sind gleichfalls Bestandteil der EU-Definition. Unternehmen, die zu mehr als 25% im Eigentum einer Unternehmensgruppierung, z.b. einem Konzern, stehen, werden nicht als KMU eingeordnet. Damit wird auch in dieser Definition berücksichtigt, dass sich das Besondere mittelständischer Unternehmen nicht allein über quantitative Abgrenzungsmerkmale identifizieren lässt. Nach der qualitativen Mittelstandsdefinition des IfM Bonn wird ein Unternehmen als mittelständisch bezeichnet, wenn es die Kriterien eines Familienunternehmens erfüllt. 1) Das IfM Bonn definiert Familienunternehmen als diejenigen Unternehmen, bei denen Eigentums- und Leitungsrechte in der Person des Unternehmers vereint sind. In Abgrenzung zu den vielfältigen Begriffsbestimmungen, die in Theorie und Praxis vorzufinden sind, wird diese Definition als Definition der Familienunternehmen im engeren Sinn bezeichnet. Die Größe des Unternehmens und die Rechtsform sind für die Charakterisierung als Familienunternehmen ohne Belang, wenngleich die Schnittmenge von Familienunternehmen und KMU naturgemäß sehr groß ist: Der überwiegende Teil der Familienunternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen, allerdings gibt es auch Familienunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bzw. über 50 Mio. Jahresumsatz. Umgekehrt existieren auch kleine und mittlere Unternehmen, die eine Vielzahl von nicht-familienverbundenen Unternehmenseignern aufweisen und/oder von Fremdmanagern geführt werden. Da die Eigentümerstruktur der Unternehmen in der amtlichen Statistik nicht ausgewiesen werden kann, kann diese Mittelstandsdefinition für die statistische Abgrenzung des Mittelstands nicht benutzt werden. Bei den nachfolgenden statistischen Auswertungen im Zuge der Erstellung des Berichts kommt daher nur die quantitative Mittelstandsdefinition des IfM Bonn zur Anwendung. 2) 1.3 Größenstruktur, Branchenstruktur und Rechtsform der Unternehmen Unternehmens- und Umsatzgrößenstruktur Die aktuellste verfügbare Umsatzsteuerstatistik 3), in der die ganz kleinen (Nebenerwerbs-)Unternehmen und die Freien Heilberufe nicht enthalten sind, weist für das Jahr 2008 einen Bestand von rund Unternehmen in Bayern aus (siehe Abbildung 1.1). Unter Zugrundelegung der quantitativen Mittelstandsdefinition des IfM Bonn (siehe Tabelle 1.1) zeigt sich, dass 89,9% der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen weniger als 1 Million Euro Jahresumsatz erzielten. 9,8% der Unternehmen erzielten zwischen 1 Million und 50 Millionen Euro Jahresumsatz. 1) Ausführlichere Informationen zur Definition von Familienunternehmen des IfM Bonn siehe index.php?id=68. 2) Falls die Statistik nicht beide Abgrenzungskriterien ermöglicht, wird je nach Statistik entweder nur das verfügbare Abgrenzungsmerkmal Zahl der Beschäftigten oder Umsatzgröße gewählt. 3) In der Umsatzsteuerstatistik sind alle Unternehmen mit jährlichen Lieferungen und Leistungen (Umsatz) von mehr als Euro erfasst, die für das Berichtsjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben. Nicht enthalten sind Jahreszahler, d.h. Unternehmer, die keine Voranmeldung, sondern nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung abgeben müssen, und Kleinunternehmer mit jährlichen Umsätzen unter der Besteuerungsgrenze. Neben Unternehmen, die nahezu ausschließlich steuerfreie Umsätze tätigen, z.b. Ärzte und Zahnärzte ohne Labor, Behörden, fehlen auch sämtliche konzernabhängigen Unternehmen, für die die Muttergesellschaft im Rahmen einer sogenannten Organschaft die Versteuerung des Umsatzes übernimmt und die ihren Sitz in einem anderen Bundesland hat. Der Umsatz wird in der Umsatzsteuerstatistik ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. KMU werden nur anhand des Merkmals Umsatzgröße ausgewiesen, da die Umsatzsteuerstatistik keine Beschäftigtenzahlen enthält. Mittelstandsbericht Bayern

14 Nur Unternehmen, d.h. 0,3% aller Unternehmen, gehören nach dieser statistisch determinierten Betrachtung zum Kreis der Großunternehmen. Unter diesen befinden sich sowohl managementgeführte Unternehmen als auch Familienunternehmen. Unter Zugrundelegung des Abgrenzungskriteriums Umsatzgröße gehören 99,7% der Unternehmen in Bayern zum Mittelstand, das entspricht exakt dem bundesdeutschen Anteilswert. Der Gesamtbestand an privatwirtschaftlichen Unternehmen hat in Bayern im Beobachtungszeitraum von 2004 bis 2008 kontinuierlich zugelegt und ist von rund im Jahr 2004 um 9,4% auf rund im Jahr 2008 gestiegen (Deutschland: +7,8%). Auf Basis der Bestandsdaten der Umsatzsteuerstatistik kann man nur eine Nettobetrachtung anstellen. Der Vergleich unterschiedlicher Bestände lässt keine Schlussfolgerungen über das Ausmaß der Unternehmens- und Umsatzentwicklung der KMU und der Großunternehmen zu. 4) Abbildung 1.1: Unternehmen 2008 in Bayern nach Umsatzgrößenklassen Anzahl und in % Umsatzgrößenklassen in EUR Anzahl in % Mio. 1 Mio. 2 Mio. 2 Mio. 5 Mio. 5 Mio. 10 Mio. 10 Mio. 25. Mio. 25 Mio. 50. Mio. 50 Mio. und mehr ,9 % 99,7 % 29,3 20,3 21,9 11,1 7,3 4,4 3,1 1,2 0,8 0,3 0,3 Insgesamt Unternehmen lfm Bonn St02-07g08 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn Neben der Anzahl der Unternehmen liefert die Umsatzsteuerstatistik auch Informationen über deren Umsätze. Die in Bayern ansässigen wirtschaftlich unabhängigen Unternehmen erzielten im Jahr 2008 einen umsatzsteuerpflichtigen Gesamtumsatz von 881,5 Milliarden Euro. Hiervon realisierten die Großunternehmen 60,6%. Die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU mit bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz) in Bayern hatten ein Umsatzvolumen von rund 347,3 Milliarden Euro und damit einen KMU-Anteil von 39,4% aller Umsätze (siehe Abbildung 1.2). Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt, wo der KMU- Anteil bezogen auf den Umsatz aller Unternehmen bei 36,9% liegt, ist der Umsatzanteil der KMU um 2,5 Prozentpunkte höher. Betrachtet man die Anzahl der KMU und deren Umsatz, so ist festzustellen, dass der durchschnittliche Umsatz eines KMU in Bayern im Jahr 2008 bei Euro und in Deutschland bei Euro lag. 4) Eine Nettozunahme des Bestandes von Großunternehmen kann verschiedene Ursachen haben. So können Großunternehmen z.b. als Neugründung, als Aufspaltung von 2 oder mehr Großunternehmen oder durch Klassenwechsel von einem kleinen und mittleren Unternehmen in die Umsatzgrößenklasse der Großunternehmen mit 50 Millionen Euro und mehr Jahresumsatz entstanden sein. Das Problem der Klassenwechsler ist sowohl von unten nach oben als auch von oben nach unten gegeben. Es ist zu vermuten, dass insbesondere einige KMU so gewachsen sind, dass sie nunmehr als Großunternehmen gezählt werden. 12 Mittelstandsbericht Bayern 2010

15 Abbildung 1.2: Umsatz der Unternehmen 2008 in Bayern nach Umsatzgrößenklassen in Mrd. und in % Umsatzgrößenklassen in EUR Umsatz in Mrd. EUR in % Mio. 1 Mio. 2 Mio. 2 Mio. 5 Mio. 5 Mio. 10 Mio. 10 Mio. 25. Mio. 25 Mio. 50. Mio. 50 Mio. und mehr 5,3 8,4 20,1 22,5 29,5 35,7 54,9 47,2 68,3 55,3 534,2 9,7 % 39,4 % 0,6 1,0 2,3 2,6 3,3 4,0 6,2 5,4 7,7 6,3 60,6 Insgesamt setzten die Unternehmen 881,5 Mrd. Euro um lfm Bonn St02-08g08 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn Der Umsatz der Unternehmen in der Privatwirtschaft hat in den Jahren von 2004 bis 2008 in Bayern eine deutliche nominelle Steigerung zu verzeichnen. Im Jahr 2008 lag er um 165,3 Mrd. bzw. 23,1% über dem Wert von 2004, wobei keine inflationsbedingte Bereinigung vorgenommen worden ist. In Deutschland stieg der Umsatz in dieser Zeit um 24,5%. Die kleinen und mittleren bayerischen Unternehmen hatten 2008 mit 347,3 Mrd. einen um 17,4% höheren Umsatz als die KMU des Jahres 2004 (Deutschland: +15,6%) Branchenstruktur der Unternehmen und ihr Umsatz Den höchsten Anteil an allen kleinen und mittleren Unternehmen der privaten Wirtschaft (WZ A K,M O der WZ 2003) im Freistaat Bayern hat mit 29,2 % der unternehmensnahe Dienstleistungssektor 5) (siehe Tabelle 1.3). Der Handel folgt an zweiter Stelle mit einem Anteil von 21,4% und an dritter Stelle liegen die personenbezogenen Dienstleistungen mit 12,3%. Eine Aufschlüsselung der Umsätze nach Branchen zeigt ein anderes Bild. Die meisten Umsätze werden im Handel erwirtschaftet (29,8%), gefolgt von den unternehmensnahen Dienstleistungen mit 22,3% und dem Verarbeitenden Gewerbe mit 22,1%. Die Anteile der kleinen und mittleren Unternehmen mit bis 50 Mio. Jahresumsatz variieren beim Unternehmensbestand zwischen 98,6% im Verarbeitenden Gewerbe und 100,0% im Gastgewerbe und in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft, sodass für alle Branchen die Feststellung gilt, dass sie mittelständisch geprägt sind. Beim Umsatz liegt der KMU-Anteil bei der Energie- und Wasserversorgung erwartungsgemäß bei 16,7% und im Verarbeitenden Gewerbe bei 24,0% und damit unter dem bayerischen Durchschnitt von 39,4%. Den höchsten Umsatzanteil der KMU haben die Branchen Gastgewerbe, Land-, Forst-, Fischwirtschaft und Baugewerbe. 5) Zu diesem gehören die Wirtschaftszweige Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienpersonal, Datenverarbeitung und Datenbanken, Forschung und Entwicklung und Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, die anderweitig nicht genannt wurden, wie u.a. Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung, Architektur- und Ingenieurbüros, Werbung. Mittelstandsbericht Bayern

16 Tabelle 1.3: Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen und deren Umsatz 2008 in Bayern nach Wirtschaftszweigen insgesamt und KMU Unternehmen Klassifikation a Wirtschaftszweig Anzahl insgesamt Anteil an Gesamtzahl in % Anzahl KMU Anteil an Anzahl KMU in % KMU- Anteil in % A,B Land-, Forst-, Fischwirtschaft , ,7 100,0 C Bergbau 721 0, ,1 99,3 D Verarbeitendes Gewerbe , ,5 98,6 E Energie-/Wasserversorgung , ,7 99,4 F Baugewerbe , ,6 99,9 G Handel , ,4 99,6 H Gastgewerbe , ,2 100,0 I Verkehr/Nachrichtenübermittlung , ,9 99,8 J Kredit-/Versicherungsgewerbe , ,6 99,6 K Dienstleistungen überw. f. Unternehmen , ,2 99,8 M Erziehung/Unterricht b , ,0 99,6 N Gesundheits-, Veterinär-, Sozialwesen b , ,7 98,3 O Sonst. öffentl. u. pers. Dienstleistungen , ,3 99,9 Insgesamt ohne Öffentliche Verwaltung , ,0 99,7 Umsatz Klassifikation Wirtschaftszweig insgesamt in 1000 Anteil am Gesamtumsatz in % KMU in 1000 Anteil am Umsatz KMU in % KMU- Anteil in % A,B Land-, Forst-, Fischwirtschaft , ,1 82,1 C Bergbau , ,4 56,3 D Verarbeitendes Gewerbe , ,1 24,0 E Energie-/Wasserversorgung , ,4 16,7 F Baugewerbe , ,5 79,1 G Handel , ,8 46,6 H Gastgewerbe , ,9 83,3 I Verkehr/Nachrichtenübermittlung , ,3 51,3 J Kredit-/Versicherungsgewerbe , ,7 39,5 K Dienstleistungen überw. f. Unternehmen , ,3 44,3 M Erziehung/Unterricht b , ,3 65,2 N Gesundheits-, Veterinär-, Sozialwesen b , ,8 20,2 O Sonst. öffentl. u. pers. Dienstleistungen , ,9 57,3 Insgesamt ohne Öffentliche Verwaltung , ,0 39,4 a) Klassifikation der Wirtschaftszweige Ausgabe 2003 b) KMU: bis 5 Mio. Jahresumsatz. Nachweis der KMU bis 50 Mio. Jahresumsatz nicht möglich, weil die Veröffentlichung aus Gründen der Geheimhaltung von Einzelangaben nicht gestattet ist. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn; IfM Bonn 14 Mittelstandsbericht Bayern 2010

17 1.3.3 Rechtsform der Unternehmen und ihr Umsatz Von den rund umsatzsteuerpflichtigen kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in Bayern wiesen 72,0% im Jahr 2008 die Rechtsform des Einzelunternehmens auf, 11,6% firmierten als Personengesellschaften, 13,5% als Gesellschaften mit beschränkter Haftung und 0,3% wählten die Rechtsform der Aktiengesellschaft. Auf sonstige Rechtsformen wie Genossenschaften, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts, ausländische Rechtsformen usw., entfielen 2,2% (siehe Abbildung 1.3). Abbildung 1.3: Unternehmen 2008 in Bayern nach Rechtsform Anzahl Einzelunternehmen GmbH OHG/GbR KG/GmbH & Co. KG Ag/KGaA Sonstige insgesamt KMU Insgesamt Unternehmen Quelle: Statistisches Bundesamt: Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn lfm Bonn St02-21a08 In den traditionell von größeren Unternehmen gewählten Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG werden 55,7% des Umsatzes aller bayerischen Unternehmen erzielt. KMU weisen 39,3% des Gesamtumsatzes der KMU, der bei 347,3 Mrd. liegt, in diesen Rechtsformen auf (siehe Abbildung 1.4). Der Anteil, den Kapitalgesellschaften am Gesamtumsatz der KMU hatten, ist im Jahr 2008 geringfügig höher als im Jahr 2004 (38,8%). Dagegen ist der Anteil des KMU- Umsatzes von Einzelunternehmen in diesem Zeitraum von 29,2% auf 28,6% und von Personengesellschaften von 28,3% auf 27,6% zurückgegangen. Abbildung 1.4: Umsatz der Unternehmen 2008 in Bayern nach Rechtsform in Mrd. 103,3 Einzelunternehmen 99,2 339,6 GmbH 127,9 41,0 OHG/GbR 26,3 199,9 KG/GmbH & Co. KG 69,4 157,5 Ag/KGaA 8,4 40,4 Sonstige 16,0 Insgesamt setzten die Unternehmen 881,5 Mrd. um insgesamt KMU lfm Bonn St02-22a08 Quelle: Statistisches Bundesamt: Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn 1.4 Zahl und Entwicklung der Selbständigen Insgesamt Im Jahr 2008 waren in Bayern laut Mikrozensus Personen selbständig tätig. Ihre Zahl ist damit seit 2003 kontinuierlich gestiegen (siehe Abbildung 1.5). Die Zahl der Selbständigen übersteigt gewöhnlich deutlich die Zahl der Unternehmen laut Umsatzsteuerstatistik. Das kann mehrere Gründe haben. Zum einen sind in der Umsatzsteuerstatistik nur Unternehmen mit mehr als Jahresumsatz enthalten. Zum anderen ist der Bereich der Land- und Forstwirtschaft in der Umsatzsteuerstatistik wegen seiner steuerlichen Sonderbehandlung nicht komplett erfasst. Außerdem gibt es Teamgründungen, wo mehrere Selbständige ein Unternehmen führen. Abbildung 1.5: Anzahl der Selbständigen 1995 bis 2008 in Bayern nach Geschlecht in Insgesamt Männer Frauen lfm Bonn St03-02d08 Quelle: Statistisches Bundesamt: Ergebnisse des Mikrozensus; Berechnungen des IfM Bonn Mittelstandsbericht Bayern

18 Die Selbständigenquote (Anteil der Selbständigen an den Erwerbstätigen) lag im Jahr 2008 in Bayern bei 12,0% (siehe Abbildung 1.6) und damit über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 10,7%. Seit 2004 schwankt die bayerische Selbständigenquote zwischen 11,9% und 12,2%, allerdings konnte Bayern seine Spitzenposition unter den deutschen Flächenländern behaupten (zum Vergleich: NRW 2004: 10,0% und 2008: 9,9%). Lediglich die Stadtstaaten Berlin (16,0%) und Hamburg (13,9%) hatten höhere Werte. Aufgrund der kleinräumigen und verdichteten Struktur sind deren Ergebnisse aber nicht mit den Werten der Flächenländer zu vergleichen. Im sektoralen Vergleich der Selbständigenzahlen überwiegt im Jahr 2008 der Dienstleistungssektor mit einem Anteil an allen Selbständigen von 45,9%. Auf Handel, Gastgewerbe und Verkehr entfallen 24,0% und auf das Produzierende Gewerbe 19,2% (siehe Tabelle 1.4). Der Anteil der Land- und Forstwirtschaft und Fischerei ging im Beobachtungszeitraum immer weiter zurück auf nunmehr 10,9%. Die Selbständigenquote ist 2008 in Bayern im Dienstleistungssektor in Höhe von 12,9% deutlich um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2004 gestiegen, im Produzierenden Gewerbe minimal um 0,2 Prozentpunkte auf 7,1%. Dagegen ging die Selbständigenquote im Beobachtungszeitraum in der Land-, Forst-, Fischwirtschaft um 5,3 Prozentpunkte auf 42,7% und im Handel, Gastgewerbe und Verkehr um 1,1 Prozentpunkte auf 13,1% zurück. Abbildung 1.6: Selbständigenquote 1995 bis 2008 in Bayern nach Geschlecht ,2 15,1 15,1 15,3 15,3 15,1 14,8 15,1 15,1 15,4 15,6 15,5 15,5 15, ,0 11,5 11,8 11,9 11,7 11,6 11,3 11,6 11,6 11,9 12,2 12,1 12,2 12,0 6,6 6,9 7,3 7,4 7,0 7,1 7,0 7,1 7, Insgesamt Männer Frauen lfm Bonn St03-03f08 Quelle: Statistisches Bundesamt: Ergebnisse des Mikrozensus; Berechnungen des IfM Bonn 7,5 8,0 8,0 8,1 8,0 Tabelle 1.4: Erwerbstätige und Selbständige sowie Selbständigenquote 2004 und 2008 in Bayern und Deutschland nach Wirtschaftsbereichen Land- und Forstwirtschaft; Fischerei Produzierendes Gewerbe Handel, Gastgewerbe und Verkehr Sonstige Dienstleistungen Insgesamt Bayern 2004 Erwerbstätige Insgesamt in Horizontalstruktur in % 3,0 34,1 21,8 41,1 100,0 Männer in Frauen in Frauenanteil in % 37,1 27,0 49,3 57,3 44,6 Selbständige Insgesamt in Horizontalstruktur in % 12,1 19,8 26,1 41,8 100,0 Männer in Frauen in Frauenanteil in % 14,3 12,4 30,9 38,3 28,3 Selbständigenquote Insgesamt 48,0 6,9 14,2 12,1 11,9 in % a Männer 65,5 8,3 19,3 17,6 15,4 Frauen 18,5 3,2 8,9 8,1 7,5 16 Mittelstandsbericht Bayern 2010

19 Land- und Forstwirtschaft; Fischerei Produzierendes Gewerbe Handel, Gastgewerbe und Verkehr Sonstige Dienstleistungen Insgesamt Bayern 2008 Erwerbstätige Insgesamt in Horizontalstruktur in % 3,0 32,4 22,0 42,6 100,0 Männer in Frauen in Frauenanteil in % 38,0 26,5 48,9 57,7 45,1 Selbständige Insgesamt in Horizontalstruktur in % 10,9 19,2 24,0 45,9 100,0 Männer in Frauen in Frauenanteil in % 14,6 11,7 30,9 41,3 30,2 Selbständigenquote Insgesamt 42,7 7,1 13,1 12,9 12,0 in % a Männer 58,3 8,5 17,6 17,9 15,2 Frauen 16,4 3,1 8,3 9,2 8,0 Deutschland 2004 Erwerbstätige Insgesamt in Horizontalstruktur in % 2,3 30,8 23,0 43,9 100,0 Männer in Frauen in Frauenanteil in % 32,9 24,3 47,9 58,2 44,8 Selbständige Insgesamt in Horizontalstruktur in % 7,5 19,9 27,1 45,5 100,0 Männer in Frauen in Frauenanteil in % 14,2 10,7 29,8 38,7 28,9 Selbständigenquote Insgesamt 37,4 7,0 12,7 11,2 10,8 in % a Männer 44,4 8,2 17,2 16,4 13,9 Frauen 15,0 3,1 7,9 7,4 7,0 Deutschland 2008 Erwerbstätige Insgesamt in Horizontalstruktur in % 2,3 29,7 23,0 45,1 100,0 Männer in Frauen in Frauenanteil in % 32,3 24,2 47,4 58,8 45,3 Selbständige Insgesamt in Horizontalstruktur in % 6,7 19,7 25,1 48,6 100,0 Männer in Frauen in Frauenanteil in % 13,8 11,7 31,0 41,3 31,0 Selbständigenquote Insgesamt 31,6 7,1 11,7 11,5 10,7 in % a Männer 40,3 8,3 15,3 16,4 13,5 Frauen 13,5 3,4 7,6 8,1 7,3 a) Selbständigenquote = Anteil der Selbständigen an den Erwerbstätigen in %. Quelle: Statistisches Bundesamt: Ergebnisse des Mikrozensus; Berechnungen des IfM Bonn Mittelstandsbericht Bayern

20 1.4.2 Selbständige Frauen Unter den Selbständigen in Bayern weist der Mikrozensus für das Jahr 2008 rund Selbständige Frauen aus, der Frauenanteil liegt damit bei 30,2% (siehe Tabelle 1.4). Der bundesdeutsche Anteil ist mit 31,0% geringfügig höher. Die Frauenanteile von Bayern und Deutschland sind im Jahr 2008 in den Wirtschaftsbereichen Produzierendes Gewerbe mit 11,7% und Sonstige Dienstleistungen mit 41,3% gleich und im Handel, Gastgewerbe und Verkehr mit Werten von 30,9% und 31,0% nahezu gleich. Die Zahl der weiblichen Selbständigen und deren Anteil ist seit 2004 kontinuierlich gestiegen (Frauenanteil 2004: 28,3%), während die Zahl der männlichen Selbständigen im Jahr 2008 stagnierte. Nach einem Anstieg der Selbständigenquote der Frauen von 7,5% im Jahr 2004 aufgrund der Einführung der Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit durch den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) der Bundesagentur für Arbeit liegt der Wert seitdem nahezu konstant bei 8,0% und ist damit deutlich höher als der Bundesdurchschnitt (Deutschland 2004: 7,0% und 2008: 7,3%). Allerdings ist die Selbständigenquote der Männer im Jahr 2008 sowohl in Bayern mit 15,2% als auch in Deutschland mit 13,5% nach wie vor fast doppelt so hoch wie die der Frauen Ausländische Selbständige In Bayern waren im Jahr 2008 rund ausländische Mitbürger, die keine deutsche Staatsangehörigkeit hatten, als Selbständige tätig. Der Anteil an der Gesamtzahl der Selbständigen in Bayern stieg auf 10,1% gegenüber dem letzten Berichtszeitraum (2004: 8,8%) weiter an. Damit erhöhte sich die Selbständigenquote ausländischer Mitbürger auf 12,0%. Sie ist damit genau so hoch wie der Wert der deutschen Selbständigen. In der sektoralen Betrachtung ergeben sich aber durchaus deutliche Unterschiede gegenüber den einheimischen Selbständigen. So sind die ausländischen Selbständigen im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei nahezu gar nicht vertreten. Dagegen dominiert der gesamte Dienstleistungssektor mit 81,6% deutlich (2004: 85,2%). Innerhalb dieses Sektors liegt der Schwerpunkt ausländischer Selbständigkeit in Bayern mit 42,1% im Bereich der Sonstigen Dienstleistungen. Der Bereich Handel, Gastgewerbe und Verkehr, der im Jahr 2004 noch von 44,3% der ausländischen Selbständigen bevorzugt wurde, hat im Jahr 2008 nur noch einen Anteil von 39,5% (siehe Abbildung 1.7). Abbildung 1.7: Selbständige 2008 in Bayern nach Wirtschaftsbereichen und Herkunft Ausländische Selbständige Deutsche Selbständige Sonstige Dienstleistungen 42,1 % Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 1,3 % Produzierendes Gewerbe 17,1 % Sonstige Dienstleistungen 46,3 % Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 11,9 % Produzierendes Gewerbe 19,5 % Handel, Gastgewerbe, Verkehr 39,5 % Handel, Gastgewerbe, Verkehr 22,3 % Insgesamt: Insgesamt: lfm Bonn St02-04a08 Quelle: Statistisches Bundesamt: Ergebnisse des Mikrozensus; Berechnungen des IfM Bonn 18 Mittelstandsbericht Bayern 2010

21 1.5 Gründungen und Liquidationen von Unternehmen Abbildung 1.8: Existenzgründungen, Liquidationen und Saldo 1998 bis 2009 in Bayern Ein aktuelles Bild über die Gründungen und Schließungen von Unternehmen in Bayern liefert die Gründungs- und Liquidationsstatistik des IfM Bonn 6) Die Zahl der Existenzgründungen belief sich im Jahr 2009 in Bayern auf rund (siehe Abbildung 1.8). Verglichen mit dem Vorjahr ist die Zahl der Existenzgründungen um 5,2% gestiegen (zum Vergleich in Deutschland: +3,3%). Seit dem Gründungsboomjahr 2004, als nach der Einführung des Existenzgründungszuschusses (Ich-AG) im Jahr 2003 die Gründungszahlen sprunghaft auf rund anstiegen, waren die Gründungszahlen kontinuierlich bis zum Jahr 2008 zurückgegangen. Ursächlich für den Rückgang waren die Lage auf dem Arbeitsmarkt und die Verschärfung der Förderbedingungen für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit 7). Die Zahl der Arbeitslosen hatte im Berichtszeitraum in Bayern einen Höchststand von rund im Februar 2005 erreicht. Seitdem gingen die Arbeitslosenzahlen bis zum Oktober 2008 mit saisonbedingten Schwankungen fast kontinuierlich bis auf rund zurück und stiegen erst seit Herbst 2008 aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise wieder geringfügig an. Die konjunkturelle Eintrübung seit Mitte des Jahres 2008 wirkte sich jedoch nicht wesentlich auf das Jahresergebnis der Gründungen 2008 aus, da der Arbeitsmarkt trotz der Krise relativ robust blieb. Zur positiven Beschäftigungsentwicklung trugen die Förderung abhängiger Beschäftigung (z.b. durch Eingliederungszuschüsse) oder das Kurzarbeitergeld bei. Potenzielle Gründerinnen und Gründer zogen anscheinend bis Ende 2008 attraktivere abhängige Beschäftigungsverhältnisse dem Schritt in die Selbständigkeit vor, was sich in den sinkenden Gründungszahlen widerspiegelt. Die Zahl der Liquidationen lag in Bayern im Jahr 2009 bei rund und war damit trotz der Krise gegenüber dem Vorjahr um 3,2% gesunken. Bundesweit war allerdings ein geringfügig stärkerer Rückgang um 4,5% zu verzeichnen. in Tausend 81,8 77,8 86,1 75,8 74,2 74,2 74,7 60,2 62,0 56,9 55,2 55,7 61,3 61,9 78,4 77,7 70,4 70,8 66,9 66,7 66,8 67,3 64,3 62,2 21,5 15,8 18,9 19,0 18,5 13,4 24,2 11,5 11,0 3,7 3,0 8, a Gründungen Liquidationen Saldo lfm Bonn St01-47a09 Rundungsdifferenzen möglich a) Seit 2003 Änderung in der Gewerbeanzeigenstatistik, deshalb Modifizierung der Berechnungsmethode des IfM Bonn. Zahlen nur eingeschränkt mit Vorjahreswerten vergleichbar. Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes) 6) Basis der Berechnungen der Gründungs- und Liquidationsstatistik des IfM Bonn sind die vom Statistischen Bundesamt ausgewiesenen Zahlen der Gewerbean- und -abmeldungen. Diese werden um nicht gründungs- und liquidationsrelevante Komponenten (wie Unternehmensverlagerungen, Umwandlungen, Rechtsformwechsel, Nebenerwerbsgründungen bzw. -aufgaben usw.) bereinigt. Da Angehörige Freier Berufe keine Gewerbean- bzw. -abmeldung abgeben müssen, sind Gründungen und Liquidationen von Freiberuflern in den errechneten Daten nicht enthalten. Ausführliche Erläuterungen zur Berechnungsmethode der Gründungs- und Liquidationsstatistik des IfM Bonn und der verwendeten Begriffe sind nachzulesen auf der Homepage des IfM Bonn: 7) Zum Jahresende 2004 wurden die Anspruchsvoraussetzungen für den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) verschärft und zur Jahresmitte 2006 die beiden Förderinstrumente Existenzgründungszuschuss und Überbrückungsgeld zum neuen Förderinstrument Gründungszuschuss zusammengeführt. Mittelstandsbericht Bayern

22 Im Gegensatz zu 2008 bestand jedoch im Jahr 2009 nur in geringerem Ausmaß eine attraktive Alternative zur Selbständigkeit. Der Wiedereintritt in den ersten Arbeitsmarkt in Form einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist in Krisenzeiten erschwert und die registrierte Arbeitslosigkeit für viele Selbständige mangels freiwilliger Versicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung keine Option. Der sogenannte Gründungssaldo, die Differenz aus Existenzgründungen und Liquidationen, war in Bayern im Jahr 2009 wieder deutlich auf rund gestiegen, nachdem er in den Jahren 2007 bei rund und 2008 bei rund gelegen hatte. Im Gegensatz zu Deutschland insgesamt, wo im Jahr 2008 ein negativer Saldo in Höhe von ermittelt wurde, ist der Saldo in Bayern im Zeitraum von 1998 bis 2009 immer positiv gewesen, was sich auch im leicht wachsenden Unternehmensbestand niederschlägt. Im Zeitraum von 2004 bis 2009 wurden in Bayern insgesamt rund Existenzgründungen mehr angezeigt als Liquidationen. Damit kann knapp ein Viertel des bundesweiten Gründungsüberschusses in diesem Zeitraum Bayern zugeschrieben werden Gründungen von Unternehmen Von besonderer Bedeutung bei der Betrachtung des Gründungsgeschehens ist die ökonomische Relevanz der gegründeten Unternehmen. Um in dieser Hinsicht differenziert analysieren zu können, werden in der Gründungsstatistik des IfM Bonn bei den Gründungen Betriebsgründungen im eigentlichen Sinn und Kleingewerbegründungen unterschieden. Die Zahl der Betriebsgründungen im eigentlichen Sinn (sog. Betriebsgründungen von Hauptniederlassungen mit Eintrag in das Handelsregister/die Handwerksrolle oder mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) lag in Bayern im Jahr 2009 bei (siehe Abbildung 1.9). Gegenüber dem Vorjahr hat sie um 17,4% und damit mehr als doppelt so stark wie in Deutschland (+8,6%) zugenommen. Abbildung 1.9: Existenzgründungen von Unternehmen 2004 bis 2009 in Bayern Insgesamt Übernahme durch Erbfolge, Kauf, Pacht Echte Kleingewerbegründung Betriebsgründung einer Hauptniederlassung lfm Bonn St01-22c09 Rundungsdifferenzen möglich Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes) Betrachtet man dagegen Kleingewerbegründungen, so ist in Bayern im Jahr 2009 nur eine geringfügige Zunahme von 2,7% gegenüber dem Vorjahr auf rund zu verzeichnen. Diese Entwicklung liegt genau im bundesdeutschen Trend. Nebenerwerbsgründungen werden in der Gewerbeanzeigenstatistik zwar ausgewiesen, zählen nach der Definition des IfM Bonn aber nicht zu den Existenzgründungen. Trotzdem sei hier erwähnt, dass in Bayern im Jahr 2009 rund Nebenerwerbsgründungen angemeldet wurden. Dies entspricht 31,7% der Gewerbeanmeldungen, in Deutschland liegt dieser Anteil bei 31,1%. 20 Mittelstandsbericht Bayern 2010

23 1.5.2 Liquidationen (Aufgaben) von Unternehmen einschließlich Insolvenzen Analog zu den Gründungen kann man die ökonomische Bedeutung der Liquidationen betrachten. Betriebsaufgaben von Hauptniederlassungen haben im Jahr 2009 geringfügig um 0,3% gegenüber 2008 auf knapp zugenommen (siehe Abbildung 1.10). Im Bundesdurchschnitt war hier ein Rückgang um 1,8% festzustellen. Die Kleingewerbeaufgaben gingen in Bayern um 5,3% auf rund zurück (Deutschland: 5,4%). Die Unternehmensinsolvenzen als spezielle Form der Liquidation sind in Bayern im Vergleich zum Vorjahr deutlich stärker als in Deutschland insgesamt gestiegen meldeten Unternehmen eine Insolvenz an, das waren 16,1% mehr als 2008 (siehe Abbildung 1.11). In Deutschland lag die Zunahme bei 11,6%. Bezogen auf die Insolvenzen in Deutschland wurde jede achte (12,1%) in Bayern angezeigt. Abbildung 1.10: Liquidationen (Aufgaben) von Unternehmen 2004 bis 2009 in Bayern Insgesamt Übergabe durch Vererbung, Verkauf, Verpachtung Echte Kleingewerbeaufgabe Betriebsaufgabe einer Hauptniederlassung lfm Bonn St01-23c09 Rundungsdifferenzen möglich Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes) Abbildung 1.11: Unternehmensinsolvenzen 1990 bis 2009 in Bayern Altes Insolvenzrecht Neues Insolvenzrecht Novelle 2001 (Stundungsmöglichkeit für natürliche Personen) lfm Bonn St01-111a09 Quelle: Statistisches Bundesamt: Insolvenzstatistik Trotzdem ist die Insolvenzquote 8) im Freistaat sehr niedrig. So zeigt ein Vergleich der Insolvenzzahlen für Bayern mit dem Bundesdurchschnitt, dass im Jahr 2009 in Bayern auf Unternehmen 6,7 Unternehmensinsolvenzen entfielen, in Deutschland 10,1. Abbildung 1.12 zeigt die Entwicklung der Insolvenzquoten in Bayern und Deutschland von 2004 bis Die Insolvenzquote von Bayern liegt jeweils deutlich unter der von Deutschland Gründungssaldo Betrachtet man den Existenzgründungssaldo differenziert, so stellt man fest, dass in Bayern im Jahr 2009 nach zwei Jahren mit negativen Kleingewerbegründungssalden auch dieser Wert wieder positiv ausfällt (siehe Abbildung 1.13). So wurden knapp Kleingewerbebetriebe mehr gegründet als aufgegeben. Der Gründungssaldo bei den Betrieben mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung (Hauptniederlassungen) ist im Jahr 2009 mit rund mehr als doppelt so groß wie im Jahr ) Insolvenzquote = Insolvenzen je Unternehmen. Das IfM Bonn verwendet zur Relativierung den Unternehmensbestand lt. Umsatzsteuerstatistik. Mittelstandsbericht Bayern

24 Abbildung 1.12: Entwicklung der Insolvenzquoten a von Unternehmen 2004 bis 2009 in Bayern und Deutschland 20 Insolvenzquote Abbildung 1.13: Existenzgründungssaldo 2004 bis 2009 in Bayern Insgesamt ,3 8,7 12,1 11,0 7,9 7,8 9,3 9,2 6,8 5,9 10,1 6, b Insolvenzquote (Deutschland) Insolvenzquote (Bayern) lfm Bonn St01-66b09 a) Insolvenzen je Unternehmen (nach Umsatzsteuerstatistik) b) 2009 berechnet mit geschätzten Unternehmenszahlen Quelle: Statistisches Bundesamt: Insolvenz- und Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn 1.6 Beschäftigte im Mittelstand Zur Darstellung der Beschäftigung im Mittelstand muss auf die betriebsbezogenen Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) zurückgegriffen werden. Diese geben Auskunft über die Struktur der kleinen und mittleren Betriebe nach dem Merkmal Anzahl der Beschäftigten. 9) Bei dieser Statistik werden Selbständige und Ein-Personen-Unternehmen nicht erfasst. Zum Stichtag waren in Bayern insgesamt rund Personen in den Betrieben mit sozialversicherungspflichtig (SV-) Beschäftigten der privaten Wirtschaft (WZ A K, M O der WZ 2003) sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Darunter waren knapp 18% in Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten tätig. In kleinen und mittleren Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sind 75,8% aller SV-Beschäftigten (rund ) angestellt (siehe Tabelle 1.5). Zum Vergleich: In Deutschland ist der Anteil der SV-Beschäftigten in Betrieben mit weniger als Übernahme minus Übergabe durch Erbfolge, Kauf, Pacht Echte Kleingewerbegründung minus -aufgabe Betriebsgründung minus -aufgabe einer Hauptniederlassung lfm Bonn St01-24c09 Rundungsdifferenzen möglich Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen Bundesamtes) 500 Beschäftigten Ende 2008 mit 79,2% etwas höher als in Bayern. Eine sektorale Betrachtung der SV-Beschäftigten ergibt, dass hinter dem Verarbeitenden Gewerbe, das mit rund 1,36 Millionen SV-Beschäftigten der größte privatwirtschaftliche Arbeitgeber in Bayern ist, der Handel mit knapp SV-Beschäftigten (14,7%) und die unternehmensnahen Dienstleistungen mit rund SV-Beschäftigten folgen (siehe Tabelle 1.5). Bei den kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 499 Beschäftigten sieht die sektorale Struktur entsprechend aus. Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl liegt in Bayern insgesamt bei 13,1 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und in Deutschland bei 13,0, wobei in den kleinen und mittleren Betrieben in Bayern im Schnitt 10,0 bzw. in Deutschland 10,3 SV-Beschäftigte arbeiten. Deutliche Unterschiede zeigen sich bei den Betrieben mit 500 und mehr Beschäftigten. Hier liegt die durchschnittliche Beschäftigtenzahl in den 759 Groß- 9) Die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit beruht auf Meldungen der Arbeitgeber, die diese für ihre sozialversicherungspflichtig (SV-)Beschäftigten gemäß Datenerfassungs- und Datenübermittlungsverordnung bei den Krankenkassen, als zuständige Sozialversicherungseinrichtungen, einzureichen haben. Die Statistik erfasst die Arbeitnehmer am geographischen Ort ihrer Arbeit, somit werden nur Daten von Betrieben mit mindestens einem SV-Beschäftigten erfasst. Es fehlen also alle Ein-Personen-Betriebe ohne SV-Beschäftigte sowie Betriebe mit ausschließlich nicht versicherten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Weil diese Statistik nur Betriebe, also örtliche Einheiten, nicht jedoch Unternehmen als rechtliche Einheiten erfasst, dürfte sie in stark filialisierten Bereichen, wie z.b. dem Handel, nur ein unzureichendes Bild der Größenstruktur der Unternehmen wiedergeben. Beispielsweise kann eine Bäckerei aus vielen kleinen Filial-Betrieben bestehen und selber ein mittleres Unternehmen sein. 22 Mittelstandsbericht Bayern 2010

25 betrieben in Bayern bei Personen und bundesweit in den Großbetrieben bei Insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe, das mit 30,1% aller SV-Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft in Bayern der beschäftigungsintensivste Wirtschaftszweig und damit eine wichtige Stütze des Arbeitsmarktes ist (Deutschland: 24,8 %) unterscheiden sich Bayern und Deutschland hinsichtlich der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl. Diese liegt im Verarbeitenden Gewerbe in Bayern insgesamt bei 36,0 und in Deutschland bei 32,4 SV-Beschäftigten, wobei die 372 bayerischen Großbetriebe im Schnitt und bundesweit die Großbetriebe SV-Beschäftigte haben. Im Berichtszeitraum ist die Zahl der SV-Beschäftigten in Bayern von 2004 bis 2008 in der Privatwirtschaft um 6,6% auf rund 4,280 Millionen gestiegen (siehe Abbildung 1.14), was einer Netto-Zunahme von rund sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen entspricht. Vor allem bei den unternehmensnahen Dienstleistungen mit einem Beschäftigungszuwachs von rund (+13,5%), im Verarbeitenden Gewerbe mit einem Zuwachs von rund Beschäftigten (+4,0%) und im Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen mit einem Zuwachs von knapp Beschäftigten (+7,5%) wurden viele zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung im Berichtszeitraum (bis 2008) wurden in fast keinem Wirtschaftszweig Arbeitsplätze abgebaut. Lediglich das Kredit- und Versicherungsgewerbe sowie der Wirtschaftszweig Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden hatten 2008 mit einem Minus von bzw. 500 geringfügig weniger SV-Beschäftigte als Beschränkt man sich bei der Analyse der Beschäftigungsentwicklung auf die kleinen und mittleren Betriebe mit bis zu 499 Beschäftigten, sieht man, dass im Jahr 2008 in Bayern insgesamt 6,5% bzw. knapp mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als im Jahr 2004 tätig waren. 10) Die höchsten Netto-Beschäftigtenzuwächse verzeichneten die unternehmensnahen Dienstleistungen mit rund (+20,9%). Abbildung 1.14: Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Betrieben 2004 bis 2008 in Bayern nach Betriebsgrößen Insgesamt 4,015 4,021 4,106 4,212 4,280 0,967 0,979 0,985 1,013 1, ,048 3,043 3,121 3,199 3, , Betriebe mit bis 499 Beschäftigten Betriebe mit 500 und mehr Beschäftigten lfm Bonn St04-14b08 Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigtenstatistik; Berechnungen des IfM Bonn 10) Die Frage, welchen Beitrag der Mittelstand im Vergleich zu Großunternehmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen leistet, kann anhand der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit nicht beantwortet werden. Auf Basis der Bestandszahlen der Beschäftigtenstatistik lässt sich nur eine Nettobetrachtung anstellen. Der Vergleich unterschiedlicher Bestände lässt keine Schlussfolgerungen über das Ausmaß der Beschäftigtenentwicklung der kleinen und mittleren Betriebe und der Großbetriebe und die Arbeitsplatzdynamik in Form von Neueinstellungen und Entlassungen zu. Beispielsweise würden die Beschäftigten, die in einem Jahr in einem kleinen oder mittleren Betrieb beschäftigt sind, im folgenden Jahr einem Großbetrieb zugerechnet werden, wenn die Zahl der Beschäftigten durch Neueinstellungen so stark gestiegen ist, dass aus einem kleinen oder mittleren Betrieb durch Klassenwechsel in die Beschäftigtengrößenklasse der Großbetriebe mit 500 und mehr Beschäftigten ein Großbetrieb entstanden ist. Umgekehrt würden die Beschäftigten eines Großbetriebs, der durch Aufspaltung in mehrere kleine Betriebe umstrukturiert wird, in den Vergleichsjahren unterschiedlich zugeordnet. Das Problem der Klassenwechsler ist damit sowohl von unten nach oben als auch von oben nach unten gegeben. Mittelstandsbericht Bayern

26 Tabelle 1.5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Bayern nach Wirtschaftszweigen und Betriebsgrößen Stichtag: Klassifikation a Wirtschaftszweig Einheit Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte a) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003); = nichts vorhanden A Land- und Forstwirtschaft Anzahl Anteil 18,6% 38,8% 15,1% 17,2% B Fischerei und Fischzucht Anzahl Anteil 21,9% 63,5% 14,6% C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Anzahl Anteil 1,0% 13,3% 12,6% 20,6% D Verarbeitendes Gewerbe Anzahl Anteil 0,6% 5,5% 4,9% 8,8% E Energie- und Wasserversorgung Anzahl Anteil 0,7% 3,7% 4,4% 9,6% F Baugewerbe Anzahl Anteil 3,8% 29,8% 18,1% 18,7% G Handel Anzahl Anteil 3,1% 22,6% 14,9% 18,8% H Gastgewerbe Anzahl Anteil 6,2% 31,5% 16,9% 22,5% I Verkehr und Nachrichtenübermittlung Anzahl Anteil 2,1% 14,4% 11,2% 16,8% J Kredit- und Versicherungsgewerbe Anzahl Anteil 2,5% 9,8% 5,7% 8,6% K Grundstücks-/Wohnungswesen, Vermietung bewegl. Anzahl Sachen, Dienstleistungen überw. für Unternehmen Anteil 4,1% 16,9% 11,0% 15,8% L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung Anzahl Anteil 0,2% 5,0% 7,4% 15,5% M Erziehung und Unterricht Anzahl Anteil 1,5% 17,7% 18,3% 15,5% N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Anzahl Anteil 1,2% 18,1% 6,5% 9,8% O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Anzahl Dienstleistungen Anteil 4,8% 25,4% 9,6% 11,3% P Private Haushalte mit Hauspersonal Anzahl Anteil 74,9% 24,1% 0,7% 0,3% Q Exterritoriale Organisationen und Körperschaften Anzahl Anteil 4,3% 1,3% 1,6% 0,6% 9 Keine Zuordnung möglich Anzahl Anteil 21,2% 25,2% 13,1% 21,0% A Q Insgesamt Anzahl Anteil 2,4% 14,9% 9,5% 13,3% A K, Insgesamt ohne Öffentliche Verwaltung, Anzahl M O Private Haushalte, Exterr. Organisationen/Körperschaften Anteil 2,4% 15,5% 9,6% 13,2% 24 Mittelstandsbericht Bayern 2010

27 in Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Klassifikation u. m. Insgesamt A 5,0% 3,8% 1,6% 100,0% 98,4% 100,0% B 100,0% 100,0% 100,0% C 20,8% 20,5% 4,5% 6,5% 100,0% 89,0% 93,5% D 8,7% 15,2% 12,7% 11,4% 32,1% 100,0% 43,7% 56,4% E 10,6% 12,1% 10,8% 8,4% 39,7% 100,0% 41,2% 51,9% F 9,9% 10,0% 4,9% 3,0% 1,9% 100,0% 90,2% 95,1% G 13,4% 13,2% 6,9% 5,0% 2,1% 100,0% 86,0% 92,9% H 11,1% 6,2% 2,4% 1,2% 1,9% 100,0% 94,5% 96,9% I 12,6% 16,3% 10,0% 5,4% 11,3% 100,0% 73,3% 83,3% J 8,4% 18,1% 12,4% 11,2% 23,3% 100,0% 53,1% 65,5% K 13,3% 17,6% 10,5% 7,2% 3,8% 100,0% 78,6% 89,0% L 14,1% 18,7% 15,6% 10,5% 12,9% 100,0% 61,0% 76,6% M 10,5% 9,8% 4,2% 1,9% 20,4% 100,0% 73,4% 77,6% N 13,8% 15,2% 10,0% 8,9% 16,5% 100,0% 64,6% 74,6% O 9,5% 11,7% 7,8% 8,3% 11,5% 100,0% 72,4% 80,2% P 100,0% 100,0% 100,0% Q 4,0% 2,0% 17,1% 39,7% 29,3% 100,0% 13,9% 31,0% ,6% 10,9% 100,0% 100,0% 100,0% A Q 11,2% 14,6% 10,0% 8,0% 16,1% 100,0% 65,9% 75,9% A K, 11,1% 14,4% 9,7% 7,9% 16,3% 100,0% 66,1% 75,8% M O Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigtenstatistik; Berechnungen des IfM Bonn; IfM Bonn Mittelstandsbericht Bayern

28 Tabelle 1.6: Auszubildende in Betrieben in Bayern nach Beschäftigtengrößenklassen Stichtag: Klassifikation a Wirtschaftszweig Einheit Auszubildende a) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003); = nichts vorhanden A Land- und Forstwirtschaft Anzahl Anteil 30,8% 39,7% 13,3% 10,9% B Fischerei und Fischzucht Anzahl Anteil 16,7% 66,7% 16,7% C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Anzahl Anteil 10,7% 7,8% 18,2% D Verarbeitendes Gewerbe Anzahl Anteil 0,7% 10,8% 8,3% 11,8% E Energie- und Wasserversorgung Anzahl Anteil 0,0% 0,9% 2,6% 7,6% F Baugewerbe Anzahl Anteil 3,2% 34,1% 20,5% 18,3% G Handel Anzahl Anteil 1,6% 22,9% 17,8% 21,8% H Gastgewerbe Anzahl Anteil 0,9% 20,6% 20,2% 31,1% I Verkehr und Nachrichtenübermittlung Anzahl Anteil 0,9% 9,7% 6,0% 14,8% J Kredit- und Versicherungsgewerbe Anzahl Anteil 1,9% 8,3% 3,8% 9,0% K Grundstücks-/Wohnungswesen, Vermietung bewegl. Anzahl Sachen, Dienstleistungen überw. für Unternehmen Anteil 4,0% 33,0% 16,8% 15,4% L Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung Anzahl Anteil 0,0% 1,0% 3,3% 7,4% M Erziehung und Unterricht Anzahl Anteil 0,3% 4,8% 6,2% 15,3% N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen Anzahl Anteil 0,5% 30,7% 8,7% 7,1% O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Anzahl Dienstleistungen Anteil 4,0% 42,0% 12,6% 9,5% P Private Haushalte mit Hauspersonal Anzahl Anteil 48,4% 51,6% Q Exterritoriale Organisationen und Körperschaften Anzahl Anteil 9 Keine Zuordnung möglich Anzahl Anteil 19,6% 8,7% 13,1% 22,6% A Q Insgesamt Anzahl Anteil 1,9% 20,8% 12,4% 15,0% A K, Insgesamt ohne Öffentliche Verwaltung, Anzahl M O Private Haushalte, Exterr. Organisationen/Körperschaften Anteil 1,9% 21,4% 12,7% 15,2% 26 Mittelstandsbericht Bayern 2010

29 in Betrieben mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Klassifikation u. m. Insgesamt A 3,9% 0,9% 0,4% 100,0% 99,6% 100,0% B 100,0% 100,0% 100,0% C 25,4% 25,4% 12,5% 100,0% 87,5% 87,5% D 9,7% 15,6% 11,7% 9,6% 21,9% 100,0% 56,8% 68,5% E 7,7% 20,4% 19,0% 12,3% 29,2% 100,0% 39,5% 58,5% F 9,1% 7,8% 3,7% 2,1% 1,1% 100,0% 93,1% 96,8% G 13,6% 12,0% 5,5% 3,2% 1,6% 100,0% 89,7% 95,2% H 14,9% 8,6% 2,3% 1,0% 0,5% 100,0% 96,2% 98,5% I 13,1% 23,8% 12,9% 8,2% 10,7% 100,0% 68,2% 81,1% J 9,0% 20,5% 15,6% 9,7% 22,2% 100,0% 52,4% 68,1% K 8,8% 9,7% 7,9% 2,6% 1,9% 100,0% 87,6% 95,5% L 8,8% 16,9% 15,3% 24,2% 23,1% 100,0% 37,4% 52,7% M 20,3% 36,5% 10,3% 1,6% 4,7% 100,0% 83,5% 93,8% N 10,2% 9,9% 9,1% 9,8% 13,8% 100,0% 67,3% 76,4% O 6,5% 9,0% 7,4% 3,8% 5,3% 100,0% 83,5% 90,9% P 100,0% 100,0% 100,0% Q 23,5% 76,5% 100,0% ,9% 30,2% 100,0% 100,0% 100,0% A Q 10,9% 13,4% 8,6% 6,5% 10,6% 100,0% 74,3% 82,9% A K, 10,9% 13,3% 8,4% 5,9% 10,2% 100,0% 75,4% 83,8% M O Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigtenstatistik; Berechnungen des IfM Bonn; IfM Bonn Mittelstandsbericht Bayern

30 1.7 Der Mittelstand als Träger der Ausbildung Kleine und mittlere Betriebe spielen auch im betrieblichen Ausbildungssystem eine wichtige Rolle. Die Auswertung der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das Jahr 2008 ergibt, dass von den Auszubildenden in Bayern knapp 84% bzw in mittelständischen Betrieben beschäftigt sind. Die übrigen 16% bzw sind in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten tätig. Hervorzuheben ist, dass innerhalb der Gruppe der Mittelständler die Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten zusammen 51,2% der Auszubildenden beschäftigen. Die Ausbildungsleistung der bayerischen Betriebe im Gesamtbild zeigt Tabelle 1.6, in der die Verteilung der Auszubildenden im Jahr 2008 nach Beschäftigtengrößenklassen dargestellt wird. 1.8 Mittelstand und Außenhandel Kleine und mittelständische Unternehmen sind häufig in geringerem Umfang direkt im Außenhandel tätig als große Unternehmen. Dies liegt u.a. auch darin begründet, dass viele mittelständische Unternehmen stark in Wirtschaftszweigen vertreten sind, die eine höhere Binnenorientierung aufweisen. Die tatsächliche Bedeutung mittelständischer Unternehmen im Außenhandel wird zudem durch die Statistik nur unvollständig wiedergegeben. So gehen etwa Dienstleistungen gegenüber Gebietsfremden definitionsgemäß nicht in die Handelsbilanz ein. Ebenso werden Leistungen kleiner und mittelständischer Unternehmen, die als Zulieferer fungieren, statistisch als Inlandsumsatz erfasst, auch wenn diese Eingang in Exportgüter von Großunternehmen finden. Trotz dieser Einschränkungen, die die tatsächliche Exportrelevanz des Mittelstands statistisch unterzeichnen, liefert die Statistik des Verarbeitenden Gewerbes 11) einen Beleg für den Beitrag des Mittelstands zu den Exportrekorden der bayerischen Wirtschaft im Berichtszeitraum. So setzten im Jahr 2008 die kleinen und mittleren Betriebe mit weniger als 500 Beschäftigten 39,1 Mrd. Euro im Ausland um. Diese konnten somit ihren Anteil bezüglich der (direkten) Exporte an ihren Umsätzen im Berichtszeitraum von 27,2% auf 30,2% um drei Prozentpunkte steigern. Tabelle 1.7: Entwicklung des Auslandsumsatzes und der Exportquoten in Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes a in Bayern 2004 bis 2008 nach Beschäftigtengrößenklassen Insgesamt a) Einschl. Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden. Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Auslandsumsatz (in Mrd. ) 126,1 131,8 146,5 159,0 159,6 Exportquote (in % des Umsatzes) 44,9 45,4 46,9 48,1 47,9 Betriebe mit weniger als 500 Beschäftigten Auslandsumsatz (in Mrd. ) 30,4 32,2 35,8 39,2 39,1 Exportquote (in % des Umsatzes) 27,2 27,4 28,1 29,4 30,2 Betriebe mit 500 und mehr Beschäftigten Auslandsumsatz (in Mrd. ) 95,7 99,6 110,7 119,7 120,5 Exportquote (in % des Umsatzes) 56,7 57,6 59,9 60,8 59,1 11) Die Statistik des Verarbeitenden Gewerbes weist Ergebnisse für Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und Gewinnung von Steinen und Erden zum Gesamtumsatz und zum Auslandsumsatz nach Beschäftigtengrößenklassen aus. Der Berichtskreis erfasst Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 und mehr Beschäftigten sowie die produzierenden Betriebe mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten von Unternehmen der übrigen Wirtschaftsbereiche. Die Betriebe sind örtlich getrennte Niederlassungen in Bayern von Unternehmen, die in Bayern oder auch in anderen Bundesländern ihren Sitz haben können. 28 Mittelstandsbericht Bayern 2010

31 1.9 Mittelstand in Bayern Zwischenfazit Im Freistaat Bayern sind im Jahr 2008 gut der rund Unternehmen dem Mittelstand zuzurechnen. Der Mittelstandsanteil liegt bei 99,7% und ist damit gleich dem Bundesdurchschnitt. Die in Bayern ansässigen Unternehmen erzielten im Jahr 2008 einen steuerpflichtigen Gesamtumsatz von 881,5 Milliarden Euro. Hiervon realisierten die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU mit bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz) ein Umsatzvolumen von rund 347,3 Milliarden Euro (39,4%). Den höchsten Anteil an allen mittelständischen Unternehmen der Privatwirtschaft stellt im Freistaat Bayern mit 29,2% der unternehmensnahe Dienstleistungssektor gefolgt vom Handel mit 21,4% sowie den personenbezogenen Dienstleistungen mit 12,3%. Die umsatzstärksten Branchen der KMU in Bayern sind der Handel mit einem Anteil am Umsatz aller KMU von 29,8%, gefolgt von den unternehmensnahen Dienstleistungen (22,3%) und dem Verarbeitenden Gewerbe (22,1%). Der Anteil des Mittelstandes an den Investitionen im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe betrug laut Schätzung des IfM Bonn im Jahr ,8% und lag damit um 4,2 Prozentpunkte über dem Wert im Jahr Die Industriebetriebe in Bayern, die zu Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten gehören, hatten im Jahr 2008 insgesamt eine Exportquote von 47,9%. Bezogen nur auf die Industriebetriebe mit weniger als 500 Beschäftigten war die Exportquote mit 30,2% um drei Prozentpunkte höher als im Jahr Im Jahr 2008 waren 75,8% der rund 4,28 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in bayerischen Betrieben der Privatwirtschaft in kleinen und mittleren Betrieben mit weniger als 499 Beschäftigten tätig. Rund Personen standen im Jahr 2008 in Bayern in einem Ausbildungsverhältnis (ohne Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung und Erziehung und Unterricht), unabhängig vom Ausbildungsjahr. Davon wurden knapp Personen in Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten ausgebildet, was einem Anteil von 83,8% entspricht. Die folgende Abbildung gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Bedeutung des Mittelstands in Bayern: Abbildung 1.15: KMU-Anteile 2008 in Bayern Unternehmen 99,7 % Umsatz 39,4 % Investitionen im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe 43,8 % SV-Beschäftigte in Betrieben 75,8 % Auszubildende in Betrieben 83,8 % 0,3 % 60,6 % 56,2 % 24,2 % 16,2 % 0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 % KMU lfm Bonn St00-05a08 Quelle: Berechnungen des IfM Bonn (Basis: Umsatzsteuerstatistik, Investitionsstatistik, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, Beschäftigtenstatistik, Investitionen des Verarbeitenden Gewerbes) Mittelstandsbericht Bayern

32 30 Mittelstandsbericht Bayern 2010

33 Entwicklung nach Wirtschaftszweigen 2

34 2.1 Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe) Bayern ist heute einer der modernsten und leistungsfähigsten Industriestandorte Europas. Innerhalb Bayerns erzeugte das Verarbeitende Gewerbe in ,2% der Wertschöpfung. Die tatsächliche Bedeutung der Industrie für die bayerische Wirtschaft wird bei einer solchen Betrachtung nach Sektoren nicht vollkommen erfasst. Durch die zunehmende Verflechtung zwischen der Industrie und den anderen Sektoren, die vielfach mit ihren Leistungen an Industrieprodukte anknüpfen, wird die Industrie zum Motor der wirtschaftlichen Entwicklung eines Landes. Die Industrie bleibt der Leitsektor der Gesamtwirtschaft und bildet das Zentrum der Wertschöpfung. Das Produzierende Gewerbe umfasst die Wirtschaftszweige Verarbeitendes Gewerbe, dem sowohl Industrieunternehmen als auch Unternehmen des produzierenden Handwerks angehören, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Energie- und Wasserversorgung sowie das Baugewerbe. Zunächst wird auf die ersten drei Bereiche in diesem Unterkapitel näher eingegangen, das Baugewerbe wird in Kapitel 2.2 betrachtet. Im Wirtschaftszweig Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden waren im Jahr 2008 in Bayern insgesamt 721 Unternehmen aktiv, die einen Gesamtumsatz von 2,5 Mrd. erzielten. 1,4 Mrd. erwirtschafteten die KMU 12). Die Entwicklung zwischen 2004 und 2008 zeigt ein differenziertes Bild. Die Gesamtzahl der Unternehmen sank um rund 15%, gleichzeitig konnten die Unternehmen dieses Wirtschaftszweiges ein beträchtliches Umsatzwachstum (+30,9%) verzeichnen. 13) Im Freistaat Bayern waren im Jahr 2008 insgesamt rund Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe tätig (siehe Tabelle 2.1). Sie erwirtschafteten einen Umsatz von knapp 320 Mrd.. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen ist dem Mittelstand zuzurechnen (KMU-Anteil von 98,6%). Bezogen auf die Umsätze in dieser Branche liegt der KMU- Anteil bei 24,0%. 14) Zwischen den Jahren 2004 und 2008 ist die Zahl der Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes leicht gesunken ( 2,9%). Der Gesamtumsatz stieg dagegen in diesem Zeitraum um rund 20%. Die KMU des Jahres 2008 hatten einen um knapp 13% höheren Umsatz als die KMU des Jahres Noch positiver entwickelte sich der Bereich Energieund Wasserversorgung sowohl in Bezug auf die Unternehmenszahl als auch auf den Umsatz 15). Die Zahl der Unternehmen hat sich im Beobachtungszeitraum von 2004 bis 2008 von auf nahezu verdreifacht. Ein Grund für dieses Wachstum ist die steigende Bedeutung alternativer Energiegewinnung. 16) Der Umsatz stieg insgesamt um rund 70% auf 30,0 Mrd.. Die KMU des Jahres 2008 erwirtschafteten einen um knapp 42% bzw. rund 5,0 Mrd. höheren Umsatz als die KMU des Jahres Der Mittelstandsanteil, bezogen auf die Unternehmenszahl ist von 98,9% auf 99,4% gestiegen, allerdings nahm der Mittelstandsanteil bezogen auf den Umsatz von 20,4% auf 16,7% ab. Die große Zahl kleinerer, neu gegründeter Unternehmen auf dem Gebiet der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist von den gesetzlich festgelegten Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abhängig. Für die künftige Entwicklung ist daher die Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens der entscheidende Faktor. 12) Die Anzahl der Betriebe des Bergbaus und Gewinnung von Steinen und Erden lag lt. Statistik des Verarbeitenden Gewerbes im Jahr 2008 bei 216. Diese Betriebe generierten einen Gesamtumsatz von rund 948 Mio. (siehe auch: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie [StMWIVT]: Industriebericht 2009, S. 75). Im Unterschied zur Umsatzsteuerstatistik umfasst die Statistik des Verarbeitenden Gewerbes lediglich Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten. Außerdem werden Betriebe und nicht Unternehmen erfasst. Betriebe sind örtlich getrennte Niederlassungen in Bayern von Unternehmen, die in Bayern oder auch in anderen Bundesländern ihren Sitz haben können. 13) Angaben zu KMU für das Jahr 2004 sind aus steuerlichen Geheimhaltungsgründen nicht möglich. 14) Laut Statistik des Verarbeitenden Gewerbes waren im Jahr 2008 im Verarbeitenden Gewerbe Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten in Bayern ansässig und generierten einen Gesamtumsatz von 332,5 Mrd.. Betrachtet man das Verarbeitende Gewerbe und den Bergbau zusammen, so ergibt sich eine Gesamtzahl von Betrieben mit einem Gesamtumsatz von 333,4 Mrd.. 94,5% dieser Betriebe haben weniger als 500 Beschäftigte und ihr Umsatzanteil liegt bei 38,8% (siehe auch: Bayerisches STMWIVT: Industriebericht 2009, S. 134). 15) Zu den Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung zählen auch die Unternehmen zur Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, z.b. aus Wind- oder Wasserkraft. Unternehmen zur Herstellung und zum Vertrieb der Wind- und Wasserkraftanlagen zählen jedoch zum Verarbeitenden Gewerbe und zum Handel. 16) Z.B. Windkrafträder und Solaranlagen. Besitzer von Solaranlagen, auch wenn sie Privatleute sind, müssen beim Betrieb einer Solaranlage von 3 kw und mehr ein Gewerbe anmelden. 32 Mittelstandsbericht Bayern 2010

35 Tabelle 2.1: Unternehmens- und Umsatzentwicklung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) 2008 gegenüber 2004 in Bayern Alle Unternehmen und KMU mit weniger als 50 Mio. Jahresumsatz Veränderung absolut 2008/2004 Veränderung in % 2008/2004 WZ C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,8 1,9 2,5 0,6 30, , , WZ D Verarbeitendes Gewerbe insgesamt Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,9 265,1 318,9 53,9 20, , ,2 68,0 76,6 8,7 12, ,5 WZ E Energie- und Wasserversorgung Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmenin Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,3 17,3 30,0 12,7 73, , ,7 3,5 5,0 1,5 41, ,9 = Nachweis nicht möglich, weil die Veröffentlichung aus Gründen der Geheimhaltung von Einzelangaben nicht gestattet ist. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn; IfM Bonn Die Analyse der einzelnen Wirtschaftszweige des Verarbeitenden Gewerbes zeigt zum Teil eine sehr unterschiedliche Entwicklung in den einzelnen Unterbranchen (siehe Tabelle 2.2). Allerdings können die Daten der KMU mit Jahresumsätzen bis 50 Millionen Euro aufgrund von Geheimhaltung aus steuerlichen Gründen für die Unterbranchen nicht vollständig ausgewiesen werden, stattdessen wird nur der Teil der KMU mit Jahresumsatz bis 5 Mio. in der Tabelle dargestellt. Während der Gesamtbestand an Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe von 2004 bis 2008 um 2,9% zurückging, wuchs die Zahl der Unternehmen in den Branchen Kokerei und Mineralölverarbeitung, Recycling, Herstellung von Büromaschinen und EDV- Geräten, Maschinenbau, Herstellung von Metallerzeugnissen sowie von Gummi- und Kunststoffwaren. Der Wirtschaftszweig Recycling verzeichnet auch das stärkste Umsatzwachstum (+ 82,4%) im Betrachtungszeitraum, gefolgt von der Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten usw. (+77,9%) und dem Maschinenbau (+57,7%). Die größten Unternehmensbestandsrückgänge hatten das Bekleidungsgewerbe ( 16,3%), das Textilgewerbe ( 12,1%) und das Papiergewerbe ( 8,7%) zu verzeichnen. Den stärksten Umsatzeinbruch gab es trotz wachsender Bestandszahlen bei der Herstellung von Büromaschinen und EDV-Geräten. Bei sinkenden Unternehmenszahlen gingen die Umsätze im Bekleidungsgewerbe um 8,6% zurück und in der Rundfunkund Nachrichtentechnik um 8,3%. Mittelstandsbericht Bayern

36 Tabelle 2.2: Unternehmens- und Umsatzentwicklung im Verarbeitenden Gewerbe 2008 gegenüber 2004 in Bayern Alle Unternehmen und Unternehmen mit weniger als 5 Mio. Jahresumsatz Unternehmen insgesamt Umsatz insgesamt Gewerbekennzahl, Wirtschaftszweig Anzahl Anzahl Veränderung absolut Veränderung in % in in Veränderung in Veränderung in % / / / /04 D Verarbeitendes Gewerbe , ,3 15 Ernährungsgewerbe Tabakverarbeitung Textilgewerbe , ,4 18 Bekleidungsgewerbe , ,6 19 Ledergewerbe , ,2 20 Holzgewerbe (ohne H. v. Möbeln) , ,6 21 Papiergewerbe , ,3 22 Verlags- und Druckgewerbe , ,5 23 Kokerei, Mineralölverarbeitung, Spalt-/Brutstoffe 24 H. v. chemischen Erzeugnissen 25 H. v. Gummi- und Kunststoffwaren 26 Glasgewerbe, H. v. Keramik, Verarbeit. Steine/Erden 27 Metallerzeugung und -bearbeitung , , , , , , , , , ,3 28 H. v. Metallerzeugnissen , ,7 29 Maschinenbau , ,7 30 H. v. Büromaschinen, EDV-Geräten 31 H. v. Geräten der Elektrizitätserzeugung, -verteilung u.ä. 32 Rundfunk- und Nachrichtentechnik 33 Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik, H. v. Uhren 34 H. v. Kraftwagen und Kraftwagenteilen , , , , , , , , , ,4 35 Sonstiger Fahrzeugbau , ,3 36 H. v. Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren u. sonst. Erzeugnisse , ,9 37 Recycling , ,4 = Nachweis nicht möglich, weil die Veröffentlichung aus Gründen der Geheimhaltung von Einzelangaben nicht gestattet ist. 34 Mittelstandsbericht Bayern 2010

37 Unternehmen KMU Umsatz KMU (bis 5 Mio. Jahresumsatz) Gewerbekennzahl, Wirtschaftszweig Anzahl Anzahl Veränderung absolut Veränderung in % in in Veränderung in Veränderung in % / / / /04 D Verarbeitendes Gewerbe , ,8 15 Ernährungsgewerbe 16 Tabakverarbeitung 17 Textilgewerbe , ,3 18 Bekleidungsgewerbe , ,2 19 Ledergewerbe 20 Holzgewerbe (ohne H. v. Möbeln) , ,4 21 Papiergewerbe , ,2 22 Verlags- und Druckgewerbe , ,4 23 Kokerei, Mineralölverarbeitung, Spalt-/Brutstoffe 24 H. v. chemischen Erzeugnissen 25 H. v. Gummi- und Kunststoffwaren 26 Glasgewerbe, H. v. Keramik, Verarbeit. Steine/Erden 27 Metallerzeugung und -bearbeitung , , , , , , , ,9 28 H. v. Metallerzeugnissen , ,8 29 Maschinenbau , ,9 30 H. v. Büromaschinen, EDV-Geräten 31 H. v. Geräten der Elektrizitätserzeugung, -verteilung u.ä. 32 Rundfunk- und Nachrichtentechnik 33 Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik, H. v. Uhren 34 H. v. Kraftwagen und Kraftwagenteilen , , , , , , , , , ,4 35 Sonstiger Fahrzeugbau , ,2 36 H. v. Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren u. sonst. Erzeugnisse , ,5 37 Recycling , ,5 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn; IfM Bonn Mittelstandsbericht Bayern

38 Zur Ausweisung der Bruttoinvestitionen im Wirtschaftszweig Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe wird auf die Statistik des Produzierenden Gewerbes zurückgegriffen. Diese Statistik weist für Betriebe von Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe in Bayern im Jahr 2008 Bruttoinvestitionen in Höhe von rund 2.2 Baugewerbe Das Baugewerbe ist allgemein weit stärker kleinbetrieblich strukturiert als andere Wirtschaftszweige im Produzierenden Gewerbe, insbesondere die Vielzahl der Handwerkergewerbe, die dieser Branche zuzurechnen sind. 18) Im Freistaat Bayern gehörten rd Unternehmen dem Baugewerbe an. 99,9% der Unternehmen waren KMU, die gut 79% der Umsätze dieser Branche erzielten. Die Gesamtzahl der Unternehmen ist zwischen 2004 und 2008 um knapp 13% gestiegen, der Umsatz legte um gut 34% zu (siehe Tabelle 2.3). Während in dieser Branche in den Jahren 2000 bis 2004 noch Überkapazitäten und Umsatzrückgänge zu verzeichnen waren, gelang den Bauunternehmen nunmehr die Trendumkehr in allen Bereichen. Umsatzsteigerungen verzeichneten kleinere wie größere Unternehmen. Wird das Baugewerbe weiter untergliedert, zeigt sich, dass das Wachstum in diesem Wirtschaftsbereich vor allem von Unternehmen im Ausbaugewerbe 13 Mrd. aus. Im Jahr 2004 lag die Höhe der Bruttoinvestitionen der Betriebe bei rund 9,1 Mrd.. Der Anteil der kleinen und mittleren bayerischen Unternehmen an den Investitionen im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe ist nach Schätzungen des IfM Bonn von 39,6% in 2004 auf 43,8% in 2008 gestiegen. 17) (Bauinstallation usw.) erzielt wurde. Hier wuchs der Gesamtumsatz zwischen 2004 und 2008 um knapp 41%. Die kleinen und mittleren Unternehmen des Jahres 2008 hatten einen um rund 31% höheren Umsatz als die KMU des Jahres Die Entwicklung im Bauhauptgewerbe (Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau) war mit einem Umsatzanstieg von knapp 28% bzw. gut 25% ebenfalls positiv, aber etwas geringer als im Ausbaugewerbe. Die Zahl der Unternehmen im Bauhauptgewerbe stieg geringfügig, der Umsatzzuwachs führte somit zu einem Erstarken der Unternehmen und zu größeren Betriebseinheiten. Der Gesamtanteil des Baugewerbes an der Bruttowertschöpfung in Bayern lag im Jahr 2007 bei 4,2% und damit auf gleicher Höhe wie im Jahr Da in den Jahren 2005 und 2006 der Anteil auf 4,0% gefallen war, ist somit wieder eine Zunahme der Bedeutung des Baugewerbes für die Gesamtwirtschaft festzustellen. 17) Da die Statistik des Produzierenden Gewerbes nur Zahlen für Betriebe von Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten nach Beschäftigtengrößenklassen ausweist, wurden vom IfM Bonn die Bruttoinvestitionen für Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten und von kleinen Unternehmen mit weniger als 20 Beschäftigten geschätzt, um so Zahlen der Bruttoinvestitionen von KMU bis 499 Beschäftigte zu erhalten. 18) Auf die Entwicklung bei Handwerksbetrieben wird in Kapitel 2.7 gesondert eingegangen. 36 Mittelstandsbericht Bayern 2010

39 Tabelle 2.3: Unternehmens- und Umsatzentwicklung im Baugewerbe 2008 gegenüber 2004 in Bayern Alle Unternehmen und KMU mit weniger als 50 Mio. Jahresumsatz Veränderung absolut 2008/2004 Veränderung in % 2008/2004 WZ F Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,6 27,7 37,1 9,5 34, , ,5 22,8 29,4 6,6 28, ,4 WZ F 45.1 und 45.2 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,6 13,9 17,8 3,9 27, , ,5 9,9 12,4 2,5 25, ,1 WZ F 45.3 bis 45.5 Bauinstallation, sonstiges Baugewerbe, Vermietung von Baumaschinen und -geräten Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmenin Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,7 13,8 19,3 5,6 40, , ,7 12,9 17,0 4,1 31, ,5 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn; IfM Bonn 2.3 Handel Gut jedes fünfte Unternehmen in Bayern ist ein Handelsunternehmen. Insgesamt waren in diesem Wirtschaftsabschnitt im Jahr Unternehmen aktiv. Der Gesamtumsatz lag bei rund 222 Mrd.. Im Betrachtungszeitraum blieb die Zahl der Unternehmen nahezu konstant, der Umsatz der Branche stieg dagegen insgesamt um ein Fünftel (siehe Tabelle 2.4). Der Handel ist einer der bedeutendsten mittelständisch geprägten Wirtschaftszweige. Das zeigt sich daran, dass rund 47% des Branchenumsatzes auf KMU entfallen. Die kleinen und mittleren Unternehmen des Jahres 2008 hatten einen Jahresumsatz, der um 10,5% höher war als der Jahresumsatz der KMU des Jahres Besonders positiv war die Umsatzentwicklung bei den Unternehmen im Großhandel (+26%), die von der Internationalisierung der Warenströme profitieren konnten. Aber auch im Einzelhandel war die Umsatzentwicklung mit +17% deutlich aufwärts gerichtet. Trotz des Umsatzwachstums sank die Zahl der Großhandelsunternehmen, hier besteht bundesweit ein Trend zur Konzentration. Im Einzelhandel blieb der Unternehmensbestand nahezu konstant. Die Unternehmen im Bereich Kraftfahrzeughandel und Reparatur sowie die Tankstellen mussten dagegen eine Stagnation des Gesamtumsatzes hinnehmen, während die Zahl der entsprechenden Anbieter noch um 8% stieg. 19) 19) Etwaige Effekte der sog. Abwrackprämie im Jahr 2009 sind wegen des zeitlichen Nachlaufs der Umsatzsteuerstatistik (Zahlen zum ) hierin nicht erfasst. Mittelstandsbericht Bayern

40 Tabelle 2.4: Unternehmens- und Umsatzentwicklung im Handel 2008 gegenüber 2004 in Bayern Alle Unternehmen und KMU mit weniger als 50 Mio. Jahresumsatz WZ G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz und Gebrauchsgütern Veränderung absolut 2008/2004 Veränderung in % 2008/2004 Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,8 186,7 222,3 35,5 19, , ,7 93,7 103,5 9,8 10, ,8 WZ G 50 Kraftfahrzeughandel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Tankstellen Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,3 32,5 33,0 0,5 1, , ,2 21,7 22,2 0,5 2, ,4 WZ G 51 Handelsvermittlung und Großhandel Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmenin Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,4 99,6 125,6 25,9 26, , ,7 38,6 43,4 4,8 12, ,6 WZ G 52 Einzelhandel, Reparatur von Gebrauchsgütern Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmenin Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,0 54,6 63,7 9,1 16, , ,0 33,4 37,9 4,5 13, ,5 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn; IfM Bonn 2.4 Tourismus Der Tourismus ist ein wichtiger Stützpfeiler der bayerischen Wirtschaft. Seine vielfältigen Verflechtungen mit anderen Wirtschaftszweigen machen ihn zu einem bedeutenden Impulsgeber für Handel, Freizeitindustrie und andere Dienstleistungsbereiche. Zur Attraktivität der bayerischen Regionen tragen Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Verkehrsgewerbes und anderer Dienstleistungssektoren bei. Insbesondere im ländlichen Raum ist der Tourismus eine bedeutsame Einnahmequelle und schafft standortgebundene Erwerbsmöglichkeiten. Die Entwicklung der Tourismusbranche kann anhand verschiedener Informationsquellen abgebildet werden. Zuerst soll mit Hilfe der Umsatzsteuerstatistik die Entwicklung im Gastgewerbe aufgezeigt werden. So bieten über Unternehmen in Bayern gastgewerbliche Dienstleistungen für in- und ausländische Gäste an. Dabei wird ein Umsatz von 12 Mrd. 38 Mittelstandsbericht Bayern 2010

41 erzielt (siehe Tabelle 2.5). Da neben dem Gastgewerbe in erheblichem Maße auch andere Branchen (insbesondere der Einzelhandel) vom Tourismus profitieren, übersteigt die Gesamtwertschöpfung der Tourismusbranche 12 Mrd. deutlich. Tabelle 2.5: Unternehmens- und Umsatzentwicklung im Gastgewerbe 2008 gegenüber 2004 in Bayern Alle Unternehmen und KMU mit weniger als 50 Mio. Jahresumsatzehmen und KMU mit weniger als 50 Mio. Jahresumsatz Veränderung absolut 2008/2004 Veränderung in % 2008/2004 WZ H Gastgewerbe Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,1 11,0 12,0 1,0 8, , ,1 8,9 10,0 1,0 11, ,1 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn; IfM Bonn Die Zahl der Anbieter im Gastgewerbe blieb in den vergangenen Jahren fast konstant, der Umsatz stieg dagegen um knapp ein Zehntel. In diesem Wirtschaftszweig, der nahezu hundertprozentig mittelständisch geprägt ist, profitierten vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen von den positiven Marktentwicklungen. Der Umsatzanteil, der auf KMU entfällt, stieg zwischen 2004 und 2008 von 81,0 auf 83,3%. Getragen wird dieser Umsatzanstieg im Gastgewerbe vor allem durch den Tourismus. Jährlich besuchen über 26 Millionen Gäste den Freistaat, davon mehr als 5 Millionen aus dem Ausland (siehe Tabelle 2.6). Sie tätigen über 75 Millionen Übernachtungen p.a.. Bayern ist damit das mit Abstand beliebteste Reiseland in Deutschland. Zwischen 2004 und 2008 stieg die Zahl der Gäste wie auch der Übernachtungen stetig an, erst mit Beginn der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sank die Zahl im Jahr 2009 geringfügig. Dieser Rückgang betraf vor allem ausländische Gäste. Er dürfte jedoch im Jahr 2010, in dessen erstem Halbjahr so viele Gäste wie noch nie zuvor nach Bayern kamen, gestoppt werden. Aufgrund seiner Alleinstellungsmerkmale und seines weltweiten Bekanntheitsgrades wird Bayern aller Voraussicht nach zukünftig von einem auflebenden weltweiten Tourismus überdurchschnittlich profitieren. Tabelle 2.6: Entwicklung der Gästeankünfte und -übernachtungen 2004 bis 2009 in Bayern insgesamt/anzahl Veränderungen in % Gäste aus dem Ausland/Anzahl Veränderungen in % Gästeankünfte , , , , , , , , , , , ,6 2009/ ,5 16,7 2008/ ,7 21,1 Mittelstandsbericht Bayern

42 insgesamt/anzahl Veränderungen in % Gäste aus dem Ausland/Anzahl Veränderungen in % Gästeübernachtungen , , , , , , , , , , , ,3 2009/2004 2,1 16,6 2008/2004 4,4 23,2 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung; IfM Bonn Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gastgewerbe in Höhe von rund (siehe Tabelle 1.5) spiegelt die beschäftigungspolitische Bedeutung der Branche nur unvollständig wider. Aufgrund der hohen Zahl von Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen liegt die tatsächliche Erwerbstätigenzahl laut dem Betriebsvergleich Hotellerie und Gastronomie 2008 bei über Verkehrs- und Transportgewerbe Bayern stellt eine Drehscheibe des europäischen wie auch internationalen Transports dar. Dazu tragen die Flughäfen, Straßen, Wasser- und Schienenwege und Umschlagterminals (GVZ) bei. Zum Verkehrs- und Transportgewerbe gehörten laut Umsatzsteuerstatistik 2008 insgesamt rd Unternehmen, die einen Gesamtumsatz von 23,2 Mrd. erzielten. Diese Branchen profitierten in den vergangenen Jahren vom rasanten Wachstum des Welthandels und von steigenden internationalen Reisetätigkeiten. Auch in Bayern haben moderne Logistikanbieter an Bedeutung innerhalb der Wirtschaftsstruktur gewonnen. Dies lässt sich vor allem an einem Umsatzanstieg bei den Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr und der Verkehrsvermittlung um ein Drittel zwischen den Jahren 2004 und 2008 ablesen (siehe Tabelle 2.7). Auf die KMU im Verkehrs- und Transportgewerbe (99,8% aller Unternehmen) entfiel im Jahr 2008 ein Umsatzanteil von 62,4%. Der Mittelstand hat damit im Branchenvergleich eine relativ starke Bedeutung. Im Bereich des Schienengüterverkehrs hat sich die Öffnung der Verkehrswege für private Eisenbahnverkehrsunternehmen wettbewerblich positiv ausgewirkt wurden fast 25% der Verkehrsleistung von Konkurrenten der DB AG erbracht. Hier bieten sich weiterhin gute Chancen auch für den Mittelstand. Nach den Prognosen des ifo Instituts wird der Güterverkehr bis 2015 erheblich steigen, auch wenn die Krisenjahre 2008 und 2009 das Wachstum erst einmal bremsten. So ging zwar die Zahl der Unternehmen in Bayern laut Bundesamt für Güterverkehr im Jahr 2008 gegenüber 2004 um 1,6% auf zurück, aber die Zahl der Beschäftigten, die ausschließlich oder überwiegend im Straßengüterverkehr tätig waren, stieg in diesem Zeitraum um 9,6% auf rund Die Tabelle 2.7 enthält Angaben für die einzelnen Sparten im Transportgewerbe. In allen vier aufgeführten Wirtschaftszweigen stieg die Zahl der Unternehmen in Bayern. Der Umsatz wuchs ebenfalls im Vergleich der Jahre 2008 und 2004, mit Ausnahme des Bereichs Luftfahrt, der 2008 schon durch erste Krisenerscheinungen geprägt war. Die Zahl der mittelständischen Unternehmen hat sich insbesondere in den Bereichen Landverkehr und Schifffahrt erhöht. 40 Mittelstandsbericht Bayern 2010

43 Tabelle 2.7: Unternehmens- und Umsatzentwicklung im Wirtschaftszweig Verkehr und Transport 2008 gegenüber 2004 in Bayern Alle Unternehmen und KMU mit weniger als 50 Mio Veränderung absolut 2008/2004 Veränderung in % 2008/2004 WZ I (ohne I 64) Verkehr und Transportgewerbe Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,5 17,9 23,2 5,3 29, , ,5 680 WZ I 60 Landverkehr; Transport in Rohrfernleitungen Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmenin ,4 8,2 10,3 2,1 26, , ,4 5,3 6,4 1,1 20, ,2 WZ I 61 Schifffahrt Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,8 0,5 0,8 0,3 59, , ,8 0,5 0,8 0,3 59, ,4 WZ I 62 Luftfahrt Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmenin ,2 0,4 0,4 0,0 4, ,5 WZ I 63 Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr; Verkehrsvermittlung Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,2 8,8 11,7 2,9 32, , ,1 5,8 7,1 1,4 23, ,6 = Nachweis nicht möglich, weil die Veröffentlichung aus Gründen der Geheimhaltung von Einzelangaben nicht gestattet ist. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn; IfM Bonn Mittelstandsbericht Bayern

44 2.6 Dienstleistungen Unternehmensnahe Dienstleistungen Im Freistaat Bayern bieten insgesamt Unternehmen unternehmensnahe Dienstleistungen an. 99,8% dieser Unternehmen erwirtschaften weniger als 50 Millionen Umsatz pro Jahr. Vom Gesamtumsatz der Branche, der im Jahr 2008 bei 174,5 Mrd lag, entfielen 77,3 Mrd. (44,3%) auf KMU. Unter dem Begriff unternehmensnahe Dienstleistungen werden heterogene Dienstleistungen zusammengefasst, die detailliert in Tabelle 2.8 dargestellt werden. So entfallen rd Unternehmen des Wirtschaftsbereiches K auf den Dienstleistungsbereich Grundstücks- und Wohnungswesen (WZ K 70), rund Unternehmen auf den Bereich Vermieten beweglicher Sachen (WZ K 71), auf den Bereich Datenverarbeitung und Datenbanken (WZ K 72), auf den Bereich Forschung und Entwicklung (WZ K 73) sowie knapp auf sonstige wirtschaftsnahe Dienstleistungen (WZ K 74). Im letztgenannten Bereich sind auch zahlreiche freiberufliche Dienstleister zu finden, z.b. die wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe sowie die technischen Freien Berufe (siehe Kap. 2.8). Die bayerischen Unternehmen setzten im Jahr 2008 sonstige wirtschaftsnahe Dienstleistungen im Wert von insgesamt über 110 Mrd. um. Tabelle 2.8: Unternehmens- und Umsatzentwicklung bei den Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen 2008 gegenüber 2004 in Bayern Alle Unternehmen und KMU mit weniger als 50 Mio. Jahresumsatz WZ K Grundstücks-, Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen usw Veränderung absolut 2008/2004 Veränderung in % 2008/2004 Insgesamt Zahl der Unternehmen ,7 Umsatz der Unternehmen in Mrd. 141,8 174,5 32,7 23,1 Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,3 KMU Zahl der Unternehmen ,7 Umsatz der Unternehmen in Mrd. 62,0 77, ,6 Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,6 WZ K 70 Grundstücks- und Wohnungswesen Insgesamt Zahl der Unternehmen ,6 Umsatz der Unternehmen in Mrd. 27,4 34,5 7,1 26,0 Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,1 KMU Zahl der Unternehmen ,5 Umsatz der Unternehmen in Mrd. 21,4 26,8 5 25,3 Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,5 WZ K 71 Vermietung von beweglichen Sachen ohne Bedienungspersonal Insgesamt Zahl der Unternehmen ,7 Umsatz der Unternehmen in Mrd. 12,4 13,3 0,9 7,5 Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,7 KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in WZ K 72 Datenverarbeitung und Datenbanken Insgesamt Zahl der Unternehmen ,9 Umsatz der Unternehmen in Mrd. 9,4 12,5 3,1 33,0 Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,1 42 Mittelstandsbericht Bayern 2010

45 Veränderung absolut 2008/2004 Veränderung in % 2008/2004 KMU Zahl der Unternehmen ,9 Umsatz der Unternehmen in Mrd. 5,7 7,5 2 32,0 Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,3 WZ K 73 Forschung und Entwicklung Insgesamt Zahl der Unternehmen ,5 Umsatz der Unternehmen in Mrd. 1,0 1,4 0,3 31,7 Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,2 KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in WZ K 74 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen, a.n.g Insgesamt Zahl der Unternehmen ,5 Umsatz der Unternehmen in Mrd. 91,5 112,7 21,2 23,2 Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,8 KMU Zahl der Unternehmen ,5 Umsatz der Unternehmen in Mrd. 30,7 37,5 7 22,2 Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,9 = Nachweis nicht möglich, weil die Veröffentlichung aus Gründen der Geheimhaltung von Einzelangaben nicht gestattet ist. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn; IfM Bonn Die Entwicklung ist in allen dargestellten Wirtschaftszweigen positiv sowohl bezogen auf den Unternehmensbestand als auch auf den Umsatz. Die Zahl der Unternehmen ist besonders im Bereich Datenverarbeitung (+21,9%), Sonstige wirtschaftsnahe Dienste (+16,5%) und Forschung/Entwicklung (11,5%) gestiegen. Der Umsatz stieg wiederum bei den EDV-Anbietern und Forschungsdienstleistern mit einem Plus von nahezu einem Drittel überdurchschnittlich, aber auch die sonstigen wirtschaftsnahen Dienstleister wie auch die Unternehmen im Bereich Grundstücksund Wohnungswesen erzielten ein Plus von knapp einem Viertel. Der Umsatzanteil, der auf kleine und mittlere Unternehmen entfällt, blieb in allen Wirtschaftszweigen im Betrachtungszeitraum nahezu konstant Personenbezogene Dienstleistungen Ebenfalls ausgesprochen heterogen ist der Wirtschaftsabschnitt der personenbezogenen Dienstleistungen. 20) Hierzu gehören z.b. Friseurgeschäfte, Entsorgungsunternehmen, Partnerschaftsagenturen oder Filmunternehmen. Im Untersuchungszeitraum 2004 bis 2008 war eine besondere Dynamik, getragen von vielen Gründungen aus der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Der Unternehmensbestand wuchs um 16,3%, der branchenweite Umsatz stieg um 11,0%. Der Unternehmensbestand ist maßgeblich durch kleine Unternehmen geprägt, der durchschnittliche Umsatz der KMU beträgt hier lediglich (im Vergleich: KMU im Verarbeitenden Gewerbe: , Baugewerbe , unternehmensnahe Dienstleistungen: ). Noch kleinere Betriebsgrößen sind nur im Gastgewerbe zu finden. Personennahe Dienstleister mit Sitz in Bayern erwirtschafteten im Jahr 2008 einen Gesamtumsatz von rund 27,4 Mrd.. Davon entfielen 59,9% auf KMU. 20) Der Wirtschaftszweig WZ O 91 Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige Vereinigungen (ohne Sozialwesen, Kultur, Sport) wird nicht zum Bereich der gewerblichen Wirtschaft gezählt und daher bei der Analyse der personenbezogenen Dienstleistungen herausgerechnet Mittelstandsbericht Bayern

46 Mehr Erkenntnisse bietet eine Analyse der einzelnen in Tabelle 2.9 aufgeführten Wirtschaftszweige. Während die Zahl der Entsorgungsunternehmen 2008 bei lediglich gut 900 lag (+10%), stieg die Unternehmenspopulation im Bereich Kultur/Sport/Unterhaltung sowie Sonstige Dienste um 17,2 bzw. 16,0%. Wiederum konnten die Entsorgungsunternehmen ihren Umsatz überproportional steigern: um 33,3%. Im Bereich Sonstiger Dienste wuchs der Umsatz ebenfalls beträchtlich um 24,5%, dagegen sank er im Bereich Kultur/Sport/Unterhaltung zwischen 2004 und 2008 geringfügig. In diesem Dienstleistungsbereich nahm auch die mittlere Unternehmensgröße, bezogen auf den Umsatz, ab. Tabelle 2.9: Unternehmens- und Umsatzentwicklung bei sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 2008 gegenüber 2004 in Bayern Alle Unternehmen und KMU mit weniger als 50 Mio. Jahresumsatz Veränderung absolut 2008/2004 Veränderung in % 2008/2004 WZ O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen (ohne O 91 Interessenvertretungen usw.) Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,3 24,7 27,4 2,7 11, , ,3 14,2 16,4 2,3 16, ,2 WZ O 90 Abwasser-, Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,0 1,4 1,9 0,5 33, , ,9 1,2 1,5 0,3 29, ,3 WZ O 92 Kultur, Sport und Unterhaltung Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,2 12,3 11,8 0,4 3, , ,3 4,4 4,8 0,4 8, ,3 WZ O 93 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,0 11,0 13,7 2,7 24, , ,0 8,5 10,1 1,5 18, ,8 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn; IfM Bonn 44 Mittelstandsbericht Bayern 2010

47 2.6.3 Informations- und Kommunikationswirtschaft sowie Medienwirtschaft Unternehmen der Informations- und Kommunikationswirtschaft sind in der Wirtschaft weit verbreitet. Im Verarbeitenden Gewerbe wird die Herstellung von IKT-Produkten (z.b. Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte, Geräte der Telekommunikationstechnik usw.) erfasst. Im Wirtschaftszweig Handel gibt es den Handel mit IKT-relevanten Waren, z.b. im Großhandel mit Büromaschinen und Software. Im Dienstleistungsbereich findet man IKT-Dienstleistungen, zu denen Fernmeldedienste (Telekommunikationsdienstleistungen) im Bereich der Nachrichtenübermittlung und Datenverarbeitung und Datenbanken im Bereich der unternehmensnahen Dienstleistungen zählen. 21) Telekommunikationsdienstleistungen (TK-Dienste) bilden die Arbeitsgrundlage von dynamischen, weltweit aktiven Unternehmen, der Datenaustausch wird daher selbst zum Geschäftsfeld vieler eigenständiger Unternehmen. TK-Dienste werden von lokal ansässigen Unternehmen wie auch global agierenden Großunternehmen angeboten. Das gesamte Dienstleistungsangebot kann daher durch die Umsatzsteuerstatistik, die nur Umsatzsteuerzahler aus Bayern erfasst, nicht vollständig abgebildet werden. In Bayern lassen sich gemäß der Umsatzsteuerstatistik im Jahr 2008 insgesamt über Unternehmen im Wirtschaftszweig Nachrichtenübermittlung identifizieren. Der Wert der abgesetzten Dienstleistungen betrug 6,2 Mrd. (siehe Tabelle 2.10). Tabelle 2.10: Unternehmens- und Umsatzentwicklung im Wirtschaftszweig Nachrichtenübermittlung 2008 gegenüber 2004 in Bayern Alle Unternehmen und KMU Veränderung absolut 2008/2004 Veränderung in % 2008/2004 WZ I 64 Nachrichtenübermittlung Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,4 4,2 6,2 2,0 46, , ,6 539 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn; IfM Bonn In diesem Wirtschaftszweig wird ein hoher Anteil des Umsatzes von Großunternehmen getragen. Die sechs Großunternehmen mit mehr als 50 Millionen Jahresumsatz, die im Jahr 2008 ihren Sitz im Freistaat hatten und nur 0,5% des Unternehmensbestandes in diesem Wirtschaftszweig ausmachten, haben einen Umsatzanteil von 90,1%. Nur knapp 2% des steuerpflichtigen Umsatzes entfallen auf Unternehmen mit weniger als 1 Million Jahresumsatz. Deren Anzahl hat sich jedoch in den untersuchten vier Jahren um 14,6% erhöht. Im Rahmen der bayerischen Breitbandförderung werden zunehmend mittelständische Unternehmen aktiv. Deren Stärke liegt in speziell auf die Situation der einzelnen Gemeinden zugeschnittenen Lösungen. Eng verflochten mit den TK-Dienstleistungen sind die Angebote der Medienunternehmen, sei es bei klassischen Medien wie bei den modernen, elektronisch gestützten Medien. 22) Kaum ein Verlagsunternehmen bietet heute seine Produkte allein in gedrucktem Format an, die Verbreitungswege überschneiden sich zunehmend. Dies führt auch zu einem hohen Wettbewerbsdruck in den klassischen Mediensparten. Im Verlags- und Druckgewerbe sind in Bayern im Jahr 2008 noch insgesamt Unternehmen aktiv, mit leicht sinkender Tendenz. Sie erwirtschafteten so- 21) Über die Unternehmen im Wirtschaftszweig Datenverarbeitung und Datenbanken wurde schon im Kapitel berichtet. 22) Die Abgrenzung des Medienbegriffs wird generell sehr unterschiedlich vorgenommen und verschwimmt angesichts der zunehmenden Verschmelzung der Medien zusehends. Zu den klassischen Medien zählen im Wesentlichen: Printmedien (Druckund Verlagswesen), Hörfunk und Fernsehen (Rundfunk) und Film. Ausprägungen wie Multimedia, Gaming usw. lassen sich schwer in der amtlichen Statistik identifizieren. Mittelstandsbericht Bayern

48 wohl im Verlags- wie im Druckgewerbe einen Umsatz von 5,4 Mrd.. Während der Umsatz in der Verlagsbranche im Untersuchungszeitraum geringfügig abnahm, stieg er im Druckgewerbe zwischen 2004 und 2008 um 13,4%. Der Umsatz der KMU des Jahres 2008 lag dagegen nur um 3,3% über dem Umsatz, den die KMU des Jahres 2004 erwirtschafteten (siehe Tabelle 2.11). Tabelle 2.11: Unternehmens- und Umsatzentwicklung im Verlags- und Druckgewerbe 2008 gegenüber 2004 in Bayern Alle Unternehmen und KMU mit weniger als 50 Mio. Jahresumsatz Veränderung absolut 2008/2004 Veränderung in % 2008/2004 WZ D 22.1 Verlagsgewerbe Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,2 5,5 5,4 0,1 1, , , WZ D 22.2 Druckgewerbe Insgesamt KMU Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,0 4,8 5,4 0,6 13, , ,1 3,0 3,1 0,1 3, ,1 6,6 = Nachweis nicht möglich, weil die Veröffentlichung aus Gründen der Geheimhaltung von Einzelangaben nicht gestattet ist. Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn; IfM Bonn Als Fernseh- und Radiostandort nimmt Bayern den Spitzenplatz in Deutschland ein. In der Filmproduktion waren 2008 insgesamt Unternehmen in Bayern ansässig (siehe Tabelle 2.12) und hatten damit einen Anteil von 23,5% am Bestand der bundesweiten Unternehmen. Die bayerischen Film- und Videofilmhersteller machten 2008 einen Umsatz von insgesamt 1,38 Mrd. (Anteil an Deutschland: 37,6%). Die bayerischen Rundfunkveranstalter und Hersteller von Hörfunk- und Fernsehprogrammen stellten im Jahr 2008 mit insgesamt 228 Unternehmen rund 24% aller Unternehmen dieser Branche in Deutschland. Der Umsatz lag 2008 in Bayern in der Rundfunkund Fernsehwirtschaft bei rund 3,8 Mrd.. Am bundesweiten Umsatz in diesem Wirtschaftszweig hatten die bayerischen Unternehmen einen Anteil von 44,4%. 46 Mittelstandsbericht Bayern 2010

49 Tabelle 2.12: Unternehmens- und Umsatzentwicklung in der Filmproduktion und der Rundfunkwirtschaft 2008 gegenüber 2004 in Bayern Alle Unternehmen Veränderung absolut 2008/2004 Veränderung in % 2008/2004 WZ O Film- und Videofilmherstellung Insgesamt Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,5 1,8 1,4 0,4 23, ,3 WZ O 92.2 Rundfunkveranstalter, Herstellung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen Insgesamt Zahl der Unternehmen Umsatz der Unternehmen in Mrd. Durchschnittlicher Umsatz je Unternehmen in ,6 3,9 3,8 0,1 3, ,2 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Umsatzsteuerstatistik; Berechnungen des IfM Bonn; IfM Bonn Aussagen zu kleinen und mittleren Unternehmen in der Rundfunkwirtschaft und Filmproduktion sind aus Gründen der Geheimhaltung von Einzelangaben nicht möglich. Die Umsatzsteuerstatistik weist für das Jahr bayerische Unternehmen in der Filmproduktion und 31 Unternehmen in der Rundfunkwirtschaft aus, die jeweils einen Umsatz von 5 Mio. und mehr machen und über die keine Information vorliegt, ob sie noch KMU oder schon Großunternehmen sind. Dennoch deutet dies darauf hin, dass zahlreiche mittelständische Unternehmen in dieser Branche tätig sind. Sie decken sämtliche Schritte der Produktionsprozesse ab und stehen in Zulieferbeziehungen zueinander. Mittelstandsbericht Bayern

50 2.7 Handwerk Die Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004, durch die für 53 Handwerksberufe die Meisterpflicht entfallen ist, führte zu einem starken Anstieg der Unternehmensgründungen im Bereich der nun zulassungsfreien Gewerke. Insgesamt stieg die Zahl der Handwerksbetriebe in Bayern zwischen 2004 und 2008 um fast Einheiten auf rund Betriebe (siehe Tabelle 2.13). Dieser Zuwachs resultiert zum größten Teil auf Unternehmensgründungen im Bereich der zulassungsfreien Gewerke. Gleichzeitig sank aber die Zahl der Beschäftigten von (2004) um 2,9% auf (2008). Damit ist die durchschnittliche Betriebsgröße weiter abgesunken (2004: 5,3 Mitarbeiter, 2008: 4,6 Mitarbeiter). Der Zuwachs um ein Zehntel im Betriebsbestand war mit einer Umsatzsteigerung in etwas geringerem Umfang (+6,7%) verbunden. Insgesamt setzen die Handwerksbetriebe im Jahr ,1 Mrd. um. Im deutschlandweiten Vergleich war in Bayern eine etwas höhere Gründungsdynamik zu verzeichnen, der Personalbestand sank unterproportional. Der Umsatzanstieg war in Bayerns Handwerk jedoch geringer als bundesweit. Die Zahl der Lehrverhältnisse im Handwerk lag im Jahr 2008 bei rund , das waren 2,8 % weniger als im Jahr Die Handwerksunternehmen leisten nach wie vor einen wichtigen Beitrag zur Integration der jungen Generation in den Erwerbsprozess. Bezogen auf die einzelnen Gewerke fällt die Entwicklung zwischen 2004 und 2008 unterschiedlich aus (siehe Tabelle 2.13). Im Bau- und Ausbaugewerbe sanken der Personalbestand und die Zahl der Auszubildenden, der branchenweite Umsatz wuchs dagegen. In der Gruppe Gewerblicher Bedarf 23) stieg der Umsatz mit einem Plus von 22,9% in einem außergewöhnlichen Umfang, hier stiegen auch die Zahlen der Mitarbeiter und Auszubildenden. Im Kraftfahrzeug-, Nahrungsmittel- und Gesundheitsgewerbe sanken der Personalbestand und die Zahl der Ausbildungsplätze, während der Umsatz stagnierte. Besonders stark war der Personalrückgang im Gesundheitsgewerbe. Rückgänge bei allen drei Kenngrößen in erheblichem Umfang verzeichnete ferner der Bereich der personenbezogenen Dienstleistungen, die durch Handwerker verrichtet werden. 24) Tabelle 2.13: Entwicklung des Handwerks 2008 gegenüber 2004 in Bayern und Deutschland 25) Veränderung absolut 2008/2004 Veränderung in % 2008/2004 Bayern Betriebe Beschäftigte (in Tausend) Lehrverhältnisse Umsätze nom. (in Mrd. ) , , ,8 86,3 92,1 5,8 6,7 Deutschland Betriebe Beschäftigte (in Tausend) Lehrverhältnisse Umsätze nom. (in Mrd. ) , , ,9 462,3 513,1 50,8 11,0 Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, Zentralverband des deutschen Handwerks; IfM Bonn 23) Zum Gewerblichen Bedarf zählen Feinwerkmechaniker, Elektromaschinenbauer, Landmaschinenbauer, Kälteanlagenbauer, Metallbauer, Gebäudereiniger, Informationstechniker, Schilder- und Lichtreklamehersteller. 24) Personenbezogene Dienstleister sind Friseure, Schuhmacher, Uhrmacher, Damen- und Herrenschneider, Fotografen, Textilreiniger, Kosmetiker. 25) Zum Zeitpunkt der Drucklegung lag seitens des Bayerischen Handwerkstags eine Informationsbroschüre mit Zahlen für das Jahr 2009 vor. Diese ist unter abrufbar. 48 Mittelstandsbericht Bayern 2010

51 Tabelle 2.14: Branchenentwicklung im bayerischen Handwerk 2008 gegenüber 2004 Branchen/Ausbildungsgruppen Bauhauptgewerbe Ausbaugewerbe Gewerblicher Bedarf Kraftfahrzeuggewerbe Nahrungsmittelgewerbe Gesundheitsgewerbe Personenbezogene Dienstleistungen Handwerk insgesamt Beschäftigte Umsatz (nom.) Auszubildende 3,8% 4,7% 0,3% 4,4% 7,4% 3,4% 2,5% 22,9% 5,2% 3,7% 0,9% 4,4% 2,8% 1,1% 2,9% 7,9% 0,6% 13,8% 9,3% 9,9% 6,8% 2,9% 6,7% 2,8% Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie; IfM Bonn 2.8 Freie Berufe Zu Beginn des Jahres 2009 waren in Bayern rund Selbständige in Freien Berufen tätig. 26) Nach der Verteilung der Selbständigen in den Freien Berufen auf die Berufsgruppen haben die Freien Heilberufe mit 35,0% den größten Anteil an den Selbständigen Freiberuflern (siehe Abbildung 2.1). Beinahe jeder fünfte Selbständige in den Freien Berufen ist als Ärztin, Arzt oder als Zahnärztin, Zahnarzt tätig. Ein entsprechendes Bild zeigt sich bei der Verteilung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten: Gut ein Viertel der Beschäftigten ist im freiberuflichen Gesundheitswesen tätig (siehe Tabelle 2.15). Abbildung 2.1: Zahlenmäßige Struktur der Selbständigen in Freien Berufen in Bayern, Stand: Freie technische und naturwissenschaftliche Berufe ,6 % Freie Heilberufe ,0 % Freie Kulturberufe ,0 % Insgesamt: Freie rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe ,4 % Quelle:Institut für Freie Berufe, Nürnberg lfm Bonn St10-02b09 26) Die Daten für die Darstellung der Freien Berufe in Bayern liefert das Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg. Das IFB wertet die Daten von Berufsorganisationen aus und schätzt z.t. die Zahlen auf Grundlage des Mikrozensus. Mittelstandsbericht Bayern

52 Tabelle 2.15: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (inkl. Auszubildende) nach Wirtschaftsklassen in Freien Berufen 2004 und 2008 in Bayern, Stand: jeweils Wirtschaftsklasse Anzahl Anzahl Veränderung absolut 2008/2004 Veränderung in % 2008/2004 Freiberufliches Gesundheitswesen a Apotheken Freiberufliches Veterinärwesen Freiberufliche Tätigkeiten im Sozialwesen b Rechtsberatung Wirtschaftsprüfung u. Steuerberatung Markt- und Meinungsforschung c Unternehmens- und Public-Relationsberatung c Forschung und Entwicklung Techn., phys. und chem. Untersuchung Hard- und Softwareberatung c Architektur- und Ingenieurbüros Erwachsenenbildung und Unterricht Schulen Künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten und Darbietungen Sonstige künstlerische, unterhaltende, kulturelle, u.ä. freiberufliche Tätigkeiten d Sonstige freiberufliche Dienstleistungen e Insgesamt , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 a) In dieser Kategorie enthalten sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Praxen von psychologischen Psychotherapeuthen, Massagepraxen, Heilpraktikerpraxen sowie sonstige Selbständige Tätigkeiten im Gesundheitswesen. b) In dieser Kategorie enthalten sind Erziehungsheime sowie ambulante Dienste. c c) Eine Differenzierung nach Freiberuflern und gewerblich Tätigen ist hier leider nicht möglich. d) In dieser Kategorie enthalten sind Design-Ateliers, Tanzschulen sowie selbständige Journalisten und Pressefotografen. e) In dieser Kategorie enthalten sind freiberufliche Dolmetscher, Übersetzungsbüros, Sachverständige a.n.g., Informationsvermittlung sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen und Privatpersonen, a.n.g. c Aufgrund von Veränderungen in der Kategorisierung ist diese Statistik mit den Vorjahren eingeschränkt vergleichbar. Quelle: Institut für Freie Berufe, Nürnberg Eine positive Entwicklung ist bei der Zahl der Selbständigen sowie den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Freien Berufen zu verzeichnen. Seit Beginn des Jahres 2004 stieg die Zahl der Selbständigen um 29,7% auf rund am (siehe Abbildung 2.2). In diesem Zeitraum nahm die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (ohne Auszubildende) um 8,7% auf rund zu. Insgesamt erhöhte sich die Zahl der Erwerbstätigen in Freien Berufen in Bayern von Anfang 2004 auf Anfang Das entspricht einem Zuwachs von 12,6%. Im Gegensatz zu dieser positiven Entwicklung reduzierte sich die Zahl der Auszubildenden in Freien Berufen im Beobachtungszeitraum von auf ( 15,0%). 50 Mittelstandsbericht Bayern 2010

53 Abbildung 2.2: Erwerbstätige in Freien Berufen 2004 und 2009 in Bayern 1. Januar Januar 2009 Auszubildende a ,2 % Selbständige ,2 % Auszubildende a ,9 % Selbständige ,9 % Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte b ,6 % Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte b ,2 % Insgesamt : ca Insgesamt : ca lfm Bonn St10-03b09 a) Stand: bzw (inkl. Auszubildende in kaufmännischen und technisch-naturwissenschaftlichen Berufen) b) Zum bzw (ohne Auszubildende) Quelle: Institut für Freie Berufe, Nürnberg Mittelstandsbericht Bayern

54 Exkurs: Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Wirtschaftsentwicklung in Bayern Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Bayerns im Berichtszeitraum verlief uneinheitlich. Während die Wirtschaft in den Jahren 2004 und 2005 relativ moderat, jedoch deutlich über dem Bundesdurchschnitt, zulegte, folgten danach zwei regelrechte Boomjahre. Im Jahr 2006 konnte die Wirtschaft im Freistaat erstmals seit 2000 wieder über 3 Prozent zulegen. Tabelle 2.16: Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (in Prozent) 2008 zeigten sich dann auch in der bayerischen Wirtschaft die ersten Spuren der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Vor allem ein noch recht robustes erstes Quartal 2008 konnte auf den Jahresdurchschnitt bezogen einen stärkeren Einbruch der Wachstumsimpulse verhindern. Im Jahr 2009 jedoch wurde die bayerische Wirtschaft in die tiefste Rezession der deutschen Nachkriegsgeschichte gezogen. Bruttoinlandsprodukt (preisbereinigt, verkettet) Veränderung in % Bayern Deutschland 2,0 1,5 3,5 2,8 1,2 5,0 1,2 0,8 3,2 2,5 1,3 5,0 Trotz dieses beispiellosen Einbruchs belegte Bayern über den gesamten Berichtszeitraum hinweg mit einem Wachstum von 2,3 Prozent den siebten Platz aller Länder und Platz zwei der alten Flächenländer. Tabelle 2.17: Kumuliertes reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in den Jahren (in Prozent) BIP (preisbereinigt, verkettet) Veränderung 2005/2009 in % Ranking D Ranking alte Flächenländer Baden-Württemberg 1, Bayern 2,3 7 2 Berlin 7,5 1 Brandenburg 2,0 8 Bremen 2,7 5 Hamburg 1,9 10 Hessen 1, Mecklenburg-Vorpommern 4,1 2 Niedersachsen 0, Nordrhein-Westfalen 0, Rheinland-Pfalz 0, Saarland 3, Sachsen 3,1 4 Sachsen-Anhalt 2,0 9 Schleswig-Holstein 3,5 3 1 Thüringen 2,5 6 Deutschland 1,7 52 Mittelstandsbericht Bayern 2010

55 Während die Auswirkungen auf die Umsatzentwicklung wegen des zeitlichen Nachlaufs der Umsatzsteuerstatistik branchenübergreifend derzeit noch nicht exakt beziffert werden können, erwiesen sich Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt in 2009 trotz des Wirtschaftseinbruchs als erstaunlich robust. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote ist gegenüber 2008 lediglich moderat von 4,2 auf 4,8 Prozent angestiegen. Der Freistaat hatte damit die niedrigste Arbeitslosenquote aller Länder. Die Robustheit des Arbeitsmarktes hat verschiedene Ursachen: Zum einen haben die bayerischen Unternehmer auch in der Krise an ihren hochqualifizierten Fachkräften festgehalten. Sie waren sich bewusst, dass auf jede Rezession ein Aufschwung folgt und dann die Unternehmen an der Spitze stehen, die sofort auf qualifizierte und motivierte Fachkräfte zurückgreifen können. Viele Unternehmer haben zudem bereits verinnerlicht, dass sich der Fachkräftemangel angesichts der demographischen Entwicklung schon heute in zahlreichen Branchen zu einem ernsthaften Problem entwickelt hat. Zudem haben zahlreiche Betriebe die ihnen zur Verfügung stehenden tarifvertraglichen Mechanismen der Arbeitszeit- und Entgeltflexibilisierung genutzt. Dabei haben auch die Gewerkschaften dazu beigetragen, dass die Unternehmen diese tariflichen Spielräume zur Beschäftigungssicherung nutzen konnten. Der relativ moderate Anstieg der Arbeitslosigkeit hat seine Ursache auch in der intensiven Nutzung der Kurzarbeit. In der Spitze, im April 2009, waren im Freistaat fast annähernd so viele Menschen kurzarbeitend ( ) wie arbeitslos ( ) gemeldet. Nicht zuletzt hat die Landespolitik ihren Beitrag geleistet, den bayerischen Unternehmen durch die Krise zu helfen, z.b. durch den Mittelstandsschirm. Der Umstand, dass kleine und mittlere Unternehmen bis 500 Mitarbeiter ihren Anteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern im Laufe des Jahres 2009 nach der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit sogar noch leicht auf 76,2% steigern konnten (Stand: ), belegt einmal mehr die hohe Verantwortung, die mittelständische Unternehmen für ihre Mitarbeiter unter Beweis stellen. Inzwischen macht sich die erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2010 auch auf dem Arbeitsmarkt deutlich bemerkbar. Teile Bayerns befinden sich bereits im Jahr eins nach der Krise wieder auf dem Weg in Richtung Vollbeschäftigung. Die Zahl der neu eingetragenen Ausbildungsverhältnisse nahm zwar 2009 gegenüber den Boomjahren 2007 und 2008 insgesamt ab. Dennoch konnte dank der hohen Ausbildungsbereitschaft der bayerischen Wirtschaft trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen immerhin ein Niveau wie vor den Boomjahren erreicht werden. Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass die Anzahl der angebotenen Ausbildungsstellen diejenige der unversorgten Bewerber übertroffen hat, sodass zahlreiche Ausbildungsplätze mangels geeigneter Bewerber unbesetzt blieben. Auch auf dem Ausbildungsstellenmarkt konnte im ersten Halbjahr 2010 sowohl im IHK- als auch im HWK-Bereich ein deutliches Plus bei den neu eingetragenen Ausbildungsverhältnissen verzeichnet werden. Mittelstandsbericht Bayern

56 54 Mittelstandsbericht Bayern 2010

57 Entwicklung der Rahmenbedingungen für den Mittelstand 3

58 3.1 Veränderung der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Globalisierung und internationale Zusammenarbeit Die Internationalisierung der Wirtschaft setzte sich im Berichtszeitraum weiter fort. Der Welthandel wuchs auch in den Jahren 2005 bis 2008 stärker als die Weltproduktion ist der weltweite Handel als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise allerdings um 12 Prozent eingebrochen. Die weltweite Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise wird den Trend der fortschreitenden Globalisierung der Wirtschaft aber nicht stoppen. Die weltwirtschaftliche Arbeitsteilung zu vertiefen und auszubauen wird auch in Zukunft ein wichtiger Motor für Wohlstand und Lebensqualität sein. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) müssen sich auch in Zukunft auf die Chancen und Herausforderungen einer immer stärker vernetzten Welt einstellen. Für den Mittelstand wird es immer wichtiger, die Chancen durch die Erschließung neuer Absatzmärkte, durch Direktinvestitionen, den Zukauf einfacher Produktionsteile (Mischkalkulation) sowie grenzüberschreitende Kooperationen zu suchen und sich der Importkonkurrenz und steigendem Verlagerungsdruck gegenüber zu behaupten. Abbildung 3.1: Entwicklung des Welthandels und der Weltproduktion 26) vh Veränderungen gegenüber dem Vorjahr Welthandel (Volumen) Weltproduktion a a) Eigene Schätzung auf Basis von Angaben internationaler und nationaler Institutionen Quelle: Sachverständigenrat; Sachverständigenrat; Quelle für Grundzahlen: IWF KMU sind bei ihren Auslandsgeschäften noch mehr als Großunternehmen auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Sie profitieren von der Liberalisierung der Märkte sowie der größeren Transparenz und Rechtssicherheit im internationalen Handel, die die Welthandelsorganisation WTO vorantreibt. Im Berichtszeitraum konnte allerdings immer noch nicht der Abschluss der Doha-Runde vor allem zur Integration von Entwicklungsländern erreicht werden Europäische Integration Lissabon-Vertrag Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einigten sich am 18./ in Lissabon auf einen Reformvertrag, der am in Kraft trat. Mit diesem Vertrag wird das bisherige Nebeneinander von EU und EG beendet. Es gibt nur noch die Europäische Union, deren Fundament drei Verträge bilden, die nebeneinander bestehen: Vertrag über die Europäische Union (EUV), Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Euratom-Vertrag. Zahlreiche Protokolle und Erklärungen ergänzen diese Verträge. Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union gesteigert. Sie wird demokratischer, transparenter und bürgernäher gestaltet. Dies wird vor allem durch die Stärkung des Europäischen Parlaments, die Ausweitung der Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit im Rat, der Begrenzung der Größe der Kommission auf zwei Drittel der Zahl der Mitgliedstaaten ab November 2014 und 26) Bruttoinlandsprodunkt (real); Berechnung auf Basis der nominalen Wechselkurse; zu den weiteren Einzelheiten siehe JG 2006/ 2007, Kasten Mittelstandsbericht Bayern 2010

59 die Schaffung der Ämter eines Präsidenten des Europäischen Rates und eines Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik erreicht. Der Vertrag legt ferner die Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten fest. Dabei ist hervorzuheben, dass die kommunale und regionale Selbstverwaltung unangetastet bleibt. Auch nimmt die Bedeutung der nationalen Parlamente durch das Subsidiaritäts-Frühwarnsystem und durch das Klagerecht zum EuGH zu. Strategie Europa 2020 Die Lissabon-Strategie aus dem Jahr 2000 mit dem Ziel, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, ist gescheitert. Gleichwohl waren und sind die Ziele der Lissabon-Strategie richtig. Gerade vor dem Hintergrund der weltweiten Wirtschafts- und Finanzmarktkrise 2009 und der anhaltenden Turbulenzen auf den Finanzmärkten im Jahr 2010 sowie in Anbetracht der dauerhaften Herausforderungen durch Globalisierung, Demografie und Klimawandel kommt es mehr denn je darauf an, die Wettbewerbsfähigkeit, die Investitionsdynamik, die Innovationskraft, die Beschäftigung und das Wachstum in allen Staaten Europas nachhaltig zu stärken. Davon profitiert auch der bayerische Mittelstand. Bayern unterstützt deshalb die neue, langfristige europäische Wachstumsstrategie Europa 2020 und die darin zum Ausdruck gebrachte Einschätzung, dass Forschung, Entwicklung und Innovation eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum in allen Ländern der EU bilden. Gleiches gilt für die starke Betonung der Rolle der internationalen Wettbewerbsfähigkeit sowie das Bekenntnis zu einer starken Industrie. Die Aufgabe, die Wirtschaft zu stärken, muss jedes Mitgliedsland allerdings in eigener Verantwortung übernehmen. Die Staatsregierung unterstützt Bemühungen um eine bessere Koordinierung im Sinne eines intensiveren Erfahrungsaustauschs, durch Best- Practice-Vergleiche oder durch länderspezifische Berichte. Die Staatsregierung tritt dafür ein, den Wachstums- und Stabilitätspakt zu stärken und wirksamere Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten einzuführen, um angesichts der Entwicklungen des Jahres 2010 finanzpolitischer Disziplin in Europa mehr Nachdruck zu verleihen. Die Maßnahmen zur Stärkung finanzpolitischer Disziplin dürfen aber nicht mit der Strategie Europa 2020 vermischt werden. Verbindlichen Vorgaben der EU mit Sanktionsmöglichkeiten zur Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und damit verbundenen weiteren Kompetenzübertragungen steht Bayern ablehnend gegenüber. Konjunktur-, Wachstums- und Industriepolitik müssen ebenso wie Beschäftigungs-, Sozial-, Familien-, Frauen-, Integrations- und Zuwanderungspolitik weitgehend, die Bildungspolitik zur Gänze in der Verantwortung der Mitgliedstaaten bleiben. Eine europäische Wirtschaftsregierung lehnt die Staatsregierung ab Rechtsetzungen der Europäischen Gemeinschaft Dienstleistungsrichtlinie Die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Dienstleistungen im Binnenmarkt) waren bis zum in nationales Recht umzusetzen. Ziel der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie ist es, den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr auf dem Weg zu einem einheitlichen Binnenmarkt zu stärken. Dazu wurden insbesondere Verfahren und Formalitäten vereinfacht, um die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen zu erleichtern. Von der Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner in allen Mitgliedstaaten der EU (und des EWR ) und deren Serviceangebot profitiert vor allem die mittelständische Wirtschaft. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie führte u.a. zu folgenden Maßnahmen: Aufbau eines flächendeckenden Netzes Einheitlicher Ansprechpartner, die über alle nötigen Informationen für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung verfügen und die nötigen Formalitäten abwickeln können, bessere Information für Dienstleister durch Einrichtung eines kostenlosen Informationsportals ( sukzessive Einführung der elektronischen Verfahrensabwicklung, Abbau von rechtlichen Hindernissen und Beschränkungen für Dienstleister, Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit und Aufbau eines Systems europäischer Amtshilfe ( Internal Market Information System IMI ), Ausbau der Informationsrechte von Kunden. Beihilferecht 2005 hat die Kommission mit dem Aktionsplan Staatliche Beihilfen eine bedeutende Neuordnung des europäischen Beihilferechts in die Wege geleitet und inzwischen nahezu vollständig umgesetzt. Dies hat im Berichtszeitraum zu einer Reihe von Überarbeitungen, Änderungen und Verfahrenserleichterungen im bestehenden Beihilfeinstrumentarium geführt. Mittelstandsbericht Bayern

60 Der Mittelstand ist hiervon ganz allgemein als möglicher Beihilfeempfänger, aber auch im Besonderen von den meist höheren Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen. Von besonderer Bedeutung ist das Inkrafttreten der De-minimis-Verordnung zum Darin wurde der Schwellenwert einer genehmigungsfreien Förderung auf Euro innerhalb von drei Steuerjahren verdoppelt. Allerdings gab es dafür Einschränkungen insbesondere für die De-minimis-Förderung in Form von Bürgschaften, die ohne zusätzlichen Berechnungsaufwand nur noch bis zu einer verbürgten Höchstsumme von 1,5 Mio. Euro möglich ist. Darüber hinaus wurden die Beihilferahmen für die Regionalförderung (Förderperiode ), Risikokapitalmaßnahmen (zum ), für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsmaßnahmen (zum ) und für Umweltschutzbeihilfen (zum ) überarbeitet. Letztere enthalten eine Reihe neuer Tatbestände wie die Möglichkeit von Beihilfen für KMU zur frühzeitigen Anpassung an künftige Normen, Beihilfen für Umweltstudien und Fernwärme, Beihilfen für die Abfallbewirtschaftung und Beihilfen in Verbindung mit handelbaren Umweltzertifikaten, verbunden mit einer deutlichen Anhebung bisher zulässiger Beihilfehöchstintensitäten. Die Leitlinien sind zudem mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGFVO) als eine der wichtigsten Neuerungen im Berichtszeitraum in Kraft seit eng verknüpft. Mit der AGFVO hat die Europäische Kommission zum einen bestehende Freistellungen von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung von Förderungen in den Bereichen KMU, Forschung, Entwicklung und Innovation, Ausbildung und Beschäftigung sowie Regionalbeihilfen in einem Rechtstext gebündelt und zum anderen weitere Tatbestände, z.b. in den Bereichen Umweltschutz, Forschung, Entwicklung und Innovation, Risikokapital u.a., von der Anmeldepflicht ausgenommen. Schließlich wurde die am verabschiedete Bürgschaftsmitteilung überarbeitet. Sie bestätigt wie bisher den Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers, stellt aber nun für die Beurteilung von beihilfefreien Bürgschaften eine Risikobewertung in den Mittelpunkt. Für KMU wurden Verfahrenserleichterungen bei der Prämienberechnung eingeführt. Neben diesen angekündigten Änderungen im Beihilferecht hat die Europäische Kommission im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise am einen Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise angenommen, der befristet bis zum eine Reihe von zum Teil deutlichen Lockerungen des geltenden Beihilferechts enthält. Als eine der wichtigsten Lockerungen ist zum in Deutschland die Bundesregelung Kleinbeihilfen in Kraft getreten. Diese ermöglicht es, Unternehmen bis zum mit sog. Kleinbeihilfen bis zu Euro zu unterstützen. Auf dieser Basis hat insbesondere die LfA im Rahmen des sog. Mittelstandsschirms ihr Bürgschaftsinstrumentarium vor allem auch zugunsten des Mittelstands deutlich ausweiten können. Regional- und Strukturpolitik Für die Strukturfondsperiode wurden im Jahr 2006 mit den entsprechenden Strukturfondsverordnungen sowie mit der Entscheidung des Rates vom über die strategischen Kohäsionsleitlinien die Rahmenbedingungen für die EU-Strukturfondsförderung festgelegt. Im Vorfeld dieser Verordnungen konnten durch zahlreiche Initiativen der Staatsregierung und des Bundesrates folgende Festlegungen herbeigeführt werden, die für den Mittelstand in Bayern von Bedeutung sind: Anerkennung der besonderen (wirtschaftlichen) Situation der Grenzregionen zur Tschechischen Republik durch Gewährung einer Sonderzuweisung für diese Region; Zulassung von privaten Mitteln zur Kofinanzierung im Rahmen der Strukturfondsförderung; Berücksichtigung der nicht erstattungsfähigen Mehrwertsteuer als förderfähige Ausgaben; Berücksichtigung der Unternehmens-/Regionalförderung als earmarking-fähige, d.h. im Einklang mit der Lissabon-Strategie stehende, Ausgabenkategorie im Rahmen der EFRE-Förderung. Bayern erhält für das EFRE-Programm Bayern im Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung rd. 491,6 Mio. Euro von der Europäischen Union. Hinzu kommt eine Sonderzuweisung für bayerische Grenzregionen in Höhe von 84,3 Mio. Euro (insgesamt 575,9 Mio. Euro). In der Förderperiode wird von der EU- Kommission keine Fördergebietskulisse mehr vorgegeben. Die Auswahl der Fördergebiete liegt ausschließlich in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Gleichwohl ist eine regionale Konzentration geboten, da das Ziel der Verringerung der wirtschaftlichen Unterschiede der einzelnen Regionen berücksichtigt werden muss. Die Staatsregierung hat daher festge- 58 Mittelstandsbericht Bayern 2010

61 legt, dass neben der Sonderzuweisung mindestens die Hälfte der regulären Mittel in Niederbayern, der Oberpfalz und Oberfranken eingesetzt wird. Somit werden 60 Prozent der EFRE-Mittel in diesen drei ostbayerischen Regierungsbezirken mit einem hohen Anteil strukturschwacher Teilräume eingesetzt. Die besonders strukturstarke Planungsregion 14 (München) ist von der Förderung im bayerischen EFRE-Programm ausgenommen. Die strategischen Ziele des EFRE-Programms Bayern sind in Übereinstimmung mit den Zielen auf europäischer Ebene (Kohäsionsleitlinien, Lissabon-Strategie) sowie den Grundsätzen des bayerischen LEP die Förderung der Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, des nachhaltigen Wachstums und der Beschäftigung, vorrangig in den Grenzland- und überwiegend strukturschwachen Regionen. Die Schwerpunkte des EFRE-Programms liegen in folgenden Prioritätsachsen: Prioritätsachse 1 Innovation und wissensbasierte Wirtschaft, Prioritätsachse 2 Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, Prioritätsachse 3 Nachhaltige Stadtentwicklung, Prioritätsachse 4 Risikovorsorge und Ressourcenschutz, Prioritätsachse 5 Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklungen der Grenzregionen zur Tschechischen Republik. Für die zukünftige Förderperiode gilt es, die EU-Strukturfondsförderung für Bayern aufrecht zu erhalten und weiterhin einen Schwerpunkt auf Technologie, Innovation, Forschung und Entwicklung sowie Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung von KMU im Sinne der Lissabon-Nachfolgestrategie EU 2020 zu legen. Es muss aber weiterhin auch eine EU-Kofinanzierung der klassischen Unternehmens-/Regionalförderung möglich sein, die gerade für den strukturschwachen ländlichen Raum von großer Bedeutung ist. Der besonderen Lage der Grenzregionen in unmittelbarer Nähe zu Höchstfördergebieten ist durch EU-Sonderzuweisungen Rechnung zu tragen. Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen Die Europäische Kommission hat im April 2010 eine neue Gruppenfreistellungsverordnung für Vereinbarungen zwischen Herstellern und Vertriebshändlern für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen angenommen (Verordnung [EU] Nr. 330/2010 der Kommission vom über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen, ABl. EU Nr. L 102 vom , S. 1). Die Verordnung tritt mit Auslaufen der Vorgängerverordnung zum Juni 2010 in Kraft und gilt bis Ende Mai Vereinbarungen, die zum Ende Mai 2010 bereits in Kraft waren und die Freistellungskriterien der ausgelaufenen Verordnung erfüllen, ohne auch nach der neuen Verordnung freigestellt zu sein, sind übergangsweise bis zum vom Verbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV freigestellt. Ergänzend veröffentlicht die Europäische Kommission eine Neufassung ausführlicher Leitlinien zu der Verordnung. Mit der Gruppenfreistellungsverordnung werden bestimmte Vereinbarungen vom Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen des Art. 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgenommen. Da vertikale Vereinbarungen in der Wirtschaft sehr häufig eingegangen werden, ist die erfolgte Überarbeitung der geltenden Regeln für viele Unternehmen von Bedeutung. Auch nach der neuen Gruppenfreistellungsverordnung gilt der Grundsatz, dass die Unternehmen selbst entscheiden, wie ihre Produkte vertrieben werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diesbezügliche Vereinbarungen keine sog. Kernbeschränkungen enthalten und keiner der Beteiligten d.h. weder Hersteller noch Vertriebshändler mehr als 30 Prozent Marktanteil am jeweiligen Markt besitzt. Als Kernbeschränkungen gelten u.a. feste Weiterverkaufspreise oder Einschränkungen für den Handel im Europäischen Binnenmarkt. Die neu eingeführte Geltung der Marktanteilsschwelle von 30 Prozent für Vertriebsund Einzelhändler soll kleinen und mittleren Unternehmen zugute kommen, die ansonsten Gefahr laufen würden, vom Vertriebsmarkt ausgeschlossen zu werden. In den neuen Bestimmungen wird ausdrücklich auf den Online-Verkauf eingegangen. Sie sollen den Händlern eine Grundlage und einen Anreiz für den Ausbau ihres Online-Geschäfts geben, damit sie ei- Mittelstandsbericht Bayern

62 nen größeren Kundenkreis innerhalb der EU erreichen können. Zugelassene Vertriebshändler dürfen die Produkte, die sie in ihren regulären Geschäften verkaufen, auch auf ihren Websites anbieten. Für selektive Vertriebssysteme bedeutet dies, dass die Hersteller den Vertriebshändlern für den Internetverkauf weder Mengenbeschränkungen auferlegen noch höhere Preise für online verkaufte Produkte verlangen dürfen. Den Herstellern steht es allerdings nach wie vor frei, ihre Vertriebshändler nach Qualitätskriterien auszuwählen, die sich auf die Präsentation der Produkte beziehen. Sie können sich dafür entscheiden, nur mit Händlern zu arbeiten, die über ein oder mehrere Geschäfte verfügen, in denen die Kunden die Produkte noch persönlich in Augenschein nehmen können. In den überarbeiteten Leitlinien ist ferner klargestellt, was im Rahmen des Alleinvertriebs unter aktivem und passivem Verkauf zu verstehen ist. Wettbewerbsregeln für den Kfz-Sektor Die Europäische Kommission hat am ferner eine neue Gruppenfreistellungsverordnung und Leitlinien zur Anwendung der Wettbewerbsregeln auf den Kfz-Sektor (Pkw, Lkw und Busse) angenommen, die ab dem bis zum gilt (Verordnung [EU] Nr. 461/2010 der Kommission vom über die Anwendung von Artikel 101 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Gruppen von vertikalen Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen im Kraftfahrzeugsektor, ABl. EU Nr. L 129 vom , S. 52). Die neuen Regeln differenzieren zwischen dem Markt für den Verkauf neuer Kraftfahrzeuge und dem sog. Kfz-Anschlussmarkt, also den Märkten für die Instandsetzung und Wartung von Kraftfahrzeugen sowie den Vertrieb von Ersatzteilen. Die Kommission ist aufgrund einer Marktanalyse zu dem Ergebnis gelangt, dass auf dem Markt für den Verkauf neuer Kraftfahrzeuge starker Wettbewerb herrscht, sodass die bislang für den Kfz-Sektor geltenden Regeln die Kfz-Hersteller in diesem Bereich unnötig einengen würden. Folglich wurden die für den Vertrieb neuer Kraftfahrzeuge geltenden Regeln an die für Vertriebsvereinbarungen in anderen Sektoren geltende Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen angepasst. Um Kfz-Händlern Zeit für die Anpassung an die neuen Regeln zu geben, ist eine dreijährige Übergangsfrist bis zum vorgesehen. Auf den Märkten für die Instandsetzung und Wartung von Kraftfahrzeugen sowie den Vertrieb von Ersatzteilen im Kfz-Sektor ist der Wettbewerb nach Ansicht der Kommission weniger intensiv. Die neue Gruppenfreistellungsverordnung verweist zwar auch hier grundsätzlich auf die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen. Ergänzend sieht sie für diese Märkte aber z.t. strengere Regeln vor, die die Durchsetzung von Wettbewerbsvorschriften erleichtern sollen. Nicht freigestellt sind hiernach insbesondere Vereinbarungen, die sog. Kernbeschränkungen enthalten. Die drei bereichsspezifischen Kernbeschränkungen betreffen den Handel mit Ersatzteilen. Nicht freigestellt sind z.b. zwischen einem Anbieter von Ersatzteilen und einem Kfz-Hersteller vereinbarte Beschränkungen des Verkaufs von Ersatzteilen an Händler, Werkstätten und Endverbraucher. Zu beachten ist ferner, dass Vereinbarungen zwischen Kfz-Herstellern und ihren Netzen zugelassener Werkstätten und Ersatzteilhändler nach Einschätzung der Kommission künftig nicht mehr automatisch freigestellt sein werden, weil diese Netze in der Regel einen Marktanteil von mehr als 30 Prozent haben. Erleichterungen für Kfz-Hersteller ergeben sich hingegen daraus, dass ihnen die neuen Regelungen mehr Spielraum bei der Beschränkung des Mehrmarkenhandels verschaffen. Die Problembereiche Zugang unabhängiger Marktteilnehmer zu technischen Informationen sowie Missbrauch von Gewährleistungen werden in den neuen Leitlinien (ABl. EU Nr. C 138 vom , S. 16) behandelt. Vergaberecht In Ergänzung der EU-Vergaberichtlinien von 2004 wurden am die sog. Rechtsmittel-Richtlinien geändert. Die Möglichkeit einer effektiven Nachprüfung von Vergabeentscheidungen liegt auch im Interesse des mittelständischen Bieters. Bei der Richtlinienänderung wurde das deutsche System mit der Pflicht zur Information nicht berücksichtigter Bieter und mit einer Wartepflicht vor dem Zuschlag im Wesentlichen übernommen. Außerdem wurde klargestellt, dass Verträge bei unzulässiger Direktvergabe unwirksam sind, wenn nicht innerhalb bestimmter Fristen ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet worden ist. Die erforderlichen Anpassungen des GWB sind mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz im April 2009 erfolgt. 60 Mittelstandsbericht Bayern 2010

63 3.2 Entwicklung der Rahmenbedingungen in Deutschland Steuern und Finanzen Entscheidende Bedeutung für die Zukunftsfähigkeit mittelständischer Unternehmen haben ein einfaches und gerechtes Steuersystem sowie niedrige steuerliche Lasten. Mittelstandsgerechte Steuerpolitik zeichnet sich vor allem durch leistungsfördernde Einkommensteuertarife, eine durchgängige Einhaltung des Netto-Prinzips unter Wahrung des Prinzips der steuerlichen Leistungsfähigkeit sowie den Abbau unnötiger Bürokratie aus. Die von 2005 bis 2009 von der Großen Koalition getragenen Veränderungen des Steuerrechts, darunter die Unternehmensteuer- und Erbschaftsteuerreform, tragen diesen Zielen nur teilweise Rechnung. Sie bleiben hinter dem zurück, was konjunkturpolitisch notwendig und wachstumspolitisch richtig gewesen wäre. Einige wichtige Korrekturen wurden nach der Bundestagswahl im Herbst 2009 im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vorgenommen. Ertragsteuern Um die Investitionstätigkeit zu beleben, wurde mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung die degressive AfA für in 2006 und 2007 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf 30 Prozent und maximal das 3-fache der linearen AfA angehoben. Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die degressive AfA zunächst abgeschafft, bevor sie in Höhe von 25 Prozent und maximal dem 2,5-fachen der linearen AfA für 2009 und 2010 durch das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung (Konjunkturpaket I) wieder eingeführt wurde. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung enthielt mit Wirkung ab 2006 auch die Erweiterung der steuerlichen Absetzbarkeit für haushaltsnahe Dienstleistungen um Handwerkerleistungen. Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 brachte für Unternehmen unter anderem folgende begünstigende Regelungen: Tarifentlastung für Kapitalgesellschaften durch Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15 Prozent. Speziell für kleine und mittlere Betriebe: Umgestaltung der bisherigen Ansparabschreibung des 7g Einkommensteuergesetz (EStG) in einen sog. Investitionsabzugsbetrag. Dabei wurde unter anderem der maximale Gesamtbetrag der in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbeträge von Euro auf Euro erhöht; von der Begünstigung sind nicht nur neuwertige, sondern auch gebrauchte Wirtschaftsgüter erfasst; 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der begünstigten Investitionen können zusätzlich Gewinn mindernd abgezogen werden; das Erfordernis der vorherigen Bildung von Ansparabschreibungen/Investitionsabzugsbeträgen für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung des 7g EStG ist entfallen. Für die Jahre 2009 und 2010 brachte das Konjunkturpaket I mit der Anhebung der Größenmerkmale des 7g EStG eine weitere Verbesserung. Der Anrechnungsfaktor nach 35 EStG wurde von 1,8 auf 3,8 erhöht. Damit wird bei einem bundesweit durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 400 Prozent eine vollständige Entlastung der Personenunternehmen von der Gewerbesteuerschuld erreicht. Andererseits kann die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden. Das Gesamtpaket zur Unternehmensteuerreform enthielt darüber hinaus aber auch Maßnahmen, die aus Sicht der Wirtschaft und des Mittelstands nicht unproblematisch waren; beispielsweise die Zinsschranke, die Abschaffung der degressiven AfA, die Einschränkung der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter und die Neugestaltung der Hinzurechnungstatbestände bei der Gewerbesteuer. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008, des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung vom Juli 2009 und des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom Dezember 2009 wurde zwar teilweise nachjustiert (z.b. bei Zinsschranke und pauschalen Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer). Dies konnte die nachteiligen Wirkungen dieser Regelungen aber nur abmildern. Besitzsteuern Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom Dezember 2008 wurden die Steuerentlastungen für das Unternehmensvermögen bei der Erbschaftsteuer gegenüber dem bisherigen Recht für Erwerbe ab dem erheblich ausgebaut: Regelverschonung (bei einer Verwaltungsvermögensgrenze von 50 Prozent): Verschonungsabschlag von 85 Prozent; gleitender Abzugsbetrag von Euro für danach verbleibendes Vermögen; Behaltensfrist von 7 Jahren mit zeitanteiligem Wegfall des Verschonungabschlages bei Mittelstandsbericht Bayern

64 Verstoß; anteiliger Wegfall des Verschonungsabschlages bei Unterschreiten der Mindestlohnsumme von 650 Prozent innerhalb von 7 Jahren nach der Übertragung. Vollverschonung (bei einer Verwaltungsvermögensgrenze von 10 Prozent): Verschonungsabschlag von 100 Prozent; Behaltensfrist von 10 Jahren mit zeitanteiligem Wegfall des Verschonungsabschlages bei Verstoß; anteiliger Wegfall des Verschonungsabschlages bei Unterschreiten der Mindestlohnsumme von Prozent innerhalb von 10 Jahren nach der Übertragung. Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss auch das Unternehmensvermögen ab dem für erbschaftsteuerliche Zwecke mit dem gemeinen Wert bewertet werden. Dadurch erhöht sich grundsätzlich der Wertansatz für das Unternehmensvermögen, was die Verbesserungen bei der Steuerbefreiung zumindest teilweise wieder aufzehren kann. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom Dezember 2009 wurden die Voraussetzungen der Steuerbefreiung für das Unternehmensvermögen rückwirkend für Erwerbe ab dem entschärft: Bei der Regelverschonung wurden die Behaltensund Lohnsummenfrist auf 5 Jahre und die Mindestlohnsumme auf 400 Prozent gesenkt. Bei der Vollverschonung wurden die Behaltensund Lohnsummenfrist auf 7 Jahre und als Konsequenz daraus die Mindestlohnsumme auf 700 Prozent gesenkt. Verbrauchsteuern Im Laufe des Berichtszeitraums hat sich die allgemeine Ist-Versteuerungsgrenze bei der Umsatzsteuer vervierfacht. Zunächst wurde sie im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung zum von Euro auf Euro verdoppelt; das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung brachte eine weitere allerdings vom bis Ende 2011 befristete Anhebung der Grenze auf Euro mit sich. Deshalb können derzeit unter anderem diejenigen Unternehmer die sog. Ist-Versteuerung beantragen, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als Euro betragen hat. Diese Unternehmer schulden die Umsatzsteuer also nicht bei Leistungsausführung, sondern erst bei Zahlung durch den Leistungsempfänger (Steuerstundungseffekt). Die Ist-Versteuerungsgrenze für Unternehmer in den neuen Bundesländern betrug durchgehend Euro und wird ebenso bis Ende 2011 fortgeführt. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent wurde durch das Jahressteuergesetz 2008 mit Wirkung zum für die Beförderungen mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art und durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz zum für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen in Beherbergungsunternehmen und von Campingflächen eingeführt Arbeits- und Sozialrecht Ausweitung branchenspezifischer Mindestlöhne Bis zur Neufassung vom regelte das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) die zwingenden Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Es galt vorrangig für das Baugewerbe kamen das Gebäudereinigerhandwerk und die Briefdienstleistungen hinzu. Die Neufassung regelt die zwingenden Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer. Das neugefasste AEntG gilt für das Baugewerbe, Gebäudereinigung, Briefdienstleistungen, Sicherheitsdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken, Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft, Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst, Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II und SGB III sowie für die Pflegebranche. In diesen Branchen mit Ausnahme der Pflegebranche gilt ein allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag oder ein Tarifvertrag, dessen Anwendung durch Rechtsverordnung vorgeschrieben ist, zwingend für alle Arbeitsverhältnisse, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Werden Leiharbeitnehmer vom Entleiher mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich eines allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages oder einer entsprechenden Rechtsverordnung fallen, sind ihnen vom Verleiher zwingend auch die festgeschriebenen Mindestarbeitbedingungen zu gewähren. Die Einhaltung der Arbeitgeberpflichten wird von den Behörden der Zollverwaltung geprüft. Um den Besonderheiten der Pflegebranche (Nebeneinander von kirchlichen und nicht kirchlichen Pflegedienstanbietern) Rechnung zu tragen, ist hier die Erarbeitung einer Empfehlung zu den Arbeitsbedingungen der Branche durch eine Pflegekommission vorgesehen. Diese können dann per Rechtsverordnung zwingend festgelegt werden. Das Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArbG) von 1952 wurde durch Änderungsgesetz vom reformiert. In Wirtschaftszweigen, in denen die tarifgebundenen Arbeitgeber weniger als 50 Prozent der 62 Mittelstandsbericht Bayern 2010

65 Arbeitnehmer beschäftigen, können Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden. Hierzu ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Der Hauptausschuss prüft, ob in einem bestimmten Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestlöhne festgesetzt werden sollen. Ggf. setzt dann der entsprechende Fachausschuss für den betroffenen Wirtschaftszweig Mindestarbeitsentgelte fest. Die Bundesregierung kann die vom Fachausschuss festgesetzten Mindestarbeitsentgelte als Rechtsverordnung erlassen. Arbeitgeber mit Sitz im In- und Ausland sind dann verpflichtet, ihren Arbeitnehmern mindestens die in der Rechtsverordnung vorgeschriebenen Mindestarbeitsentgelte zu gewähren. Die Einhaltung der Arbeitgeberpflichten wird von den Behörden der Zollverwaltung geprüft. Elterngeld Für ab dem Jahr 2007 geborene Kinder hat das Elterngeld das frühere Bundeserziehungsgeld abgelöst. Es hat eine wirtschaftliche Stabilisierung der Familien im ersten Lebensjahr des Kindes zum Ziel, indem der durch die Betreuung des Kindes eintretende Einkommenswegfall teilweise kompensiert wird. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des wegfallenden Einkommens vor der Geburt, höchstens Euro. Liegt das Einkommen unter Euro monatlich, steigert sich die Ersatzquote. Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, erhalten einen Mindestbetrag von 300 Euro. Beide Elternteile gemeinsam haben einen Anspruch auf vierzehn Elterngeldmonate, die sie untereinander aufteilen können. Je zwei Monate sind für jeden Elternteil reserviert und verfallen, wenn der betreffende Elternteil seine Erwerbstätigkeit nicht zwei Monate lang unterbricht oder auf höchstens 30 Wochenstunden einschränkt. Diese so genannte Partnerkomponente bezweckt eine stärkere Väterbeteiligung und partnerschaftliche Aufteilung der Erziehung. Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) Im Aufwendungsausgleichsgesetz vom wurde das Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1-Verfahren) und bei Mutterschaft (U2-Verfahren) neu geregelt. Hinsichtlich des U1-Verfahrens wurden alle Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkassen zur Durchführung des Ausgleichsverfahrens verpflichtet. Außerdem wurde eine einheitliche Grenze (30 Arbeitnehmer) für die Beurteilung eingeführt, ob ein Arbeitgeber am U1-Verfahren teilnimmt. Das neue U2-Verfahren ist nicht mehr nur auf kleine Betriebe begrenzt, sondern alle Arbeitgeber nehmen am U2-Verfahren teil. Alle Arbeitgeber erhalten so einen 100-Prozent-Ausgleich der Aufwendungen durch die Mutterschaft der Arbeitnehmerin. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vom dient der Umsetzung von vier Antidiskriminierungsrichtlinien der EU. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Sachlich bezieht sich das Gesetz vor allem auf die Bedingungen für den Zugang zu Erwerbstätigkeit sowie für den beruflichen Aufstieg, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen sowie auf den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum. Das Gesetz hat die Regelungen über das Verbot geschlechtsbezogener Benachteiligung in 611, 611 a und 612 Abs. 3 BGB ebenso wie das Beschäftigtenschutzgesetz ersetzt. Im arbeitsrechtlichen Teil sieht das AGG bei Vorliegen einer ungerechtfertigten Diskriminierung für die Beschäftigten ggf. ein Beschwerderecht, ein Leistungsverweigerungsrecht, einen Schadensersatzanspruch und einen Entschädigungsanspruch vor. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen (u.a. auch Schulungen der Mitarbeiter) zum Schutz vor Benachteiligungen zu treffen. Grundsicherung für Arbeitsuchende Der mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) zum erfolgten Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe liegt der Grundsatz von Fördern und Fordern der Arbeitslosengeld-II-Bezieher zugrunde. Der Grundsatz des Forderns verlangt vom Hilfebedürftigen, einen aktiven Beitrag bei der Arbeitsplatzsuche zu leisten. Der Grundsatz des Förderns umfasst neben den passiven Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts eine Vielzahl von möglichen Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit. Die beruflichen Eingliederungsmaßnahmen wurden durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom neu justiert. Die Eingliederungsinstrumente wurden weiterentwickelt, die Akteure vor Ort beispielsweise durch die Einführung des Vermittlungsbudgets gestärkt, was zu einer verbesserten Integration Langzeitarbeitsloser auch in mittelständische Unternehmen führen kann. Mittelstandsbericht Bayern

66 Neuregelung der Befristung der Arbeitsverträge älterer Beschäftigter In der sog. Mangold-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes wurde Ende 2005 die geltende Regelung zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen mit älteren Beschäftigten für gemeinschaftsrechtswidrig und unanwendbar erklärt. Im Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen vom wurde 14 Abs. 3 Teilzeitund Befristungsgesetz (TzBfG) neu gefasst. Danach ist bei Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben, eine Befristung ohne sachlichen Grund bis zu einer Gesamtdauer von fünf Jahren zulässig. Voraussetzung ist, dass der betroffene Arbeitnehmer unmittelbar vor Beginn des befristeten Beschäftigungsverhältnisses mindestens vier Monate arbeitslos gewesen ist, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen hat. Arbeitszeitkonten Durch das sog. Flexi-II-Gesetz wurden die Rahmenbedingungen für Langzeitkonten zum weiterentwickelt: Arbeitnehmer haben seither mehr Sicherheit und Flexibilität für ihre aufgebauten Wertguthaben. So muss das in einem klarer definierten Langzeitkonto angesparte und auf Entgeltbasis geführte Wertguthaben besser gegen Insolvenz geschützt werden. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit eröffnet, das angesammelte Wertguthaben bei einem Arbeitgeberwechsel zu erhalten und entweder auf den neuen Arbeitgeber oder wenn dieser der Mitnahme nicht zustimmt auf die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übertragen. Bisher war das Wertguthaben bei einer vorzeitigen Beendigung der Beschäftigung als sog. Störfall aufzulösen und zu verbeitragen. Insolvenzgeldumlage Bislang haben die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen die Umlage für das Insolvenzgeld eingezogen und an die Bundesagentur für Arbeit weitergeleitet. Dieses Verfahren wurde letztmalig im Jahr 2009 für das Jahr 2008 durchgeführt. Für Entgeltzeiträume ab ist der Umlagebetrag mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Einzugsstelle zu überweisen. Fälligkeiten und Abrechnungsmodalitäten für die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge Der Fälligkeitstermin für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten und des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vom ab 2006 vom 15. Tag des Folgemonats auf das Ende (= drittletzter Bankarbeitstag) des laufenden Beschäftigungsmonats vorverlegt. Hintergrund dieser gesetzlichen Änderung war in erster Linie die angespannte Finanzlage der sozialen Sicherungssysteme. Es sollte sichergestellt werden, dass den Sozialversicherungsträgern die Beitragseinnahmen schneller als bisher zur Verfügung gestellt werden, um so ihren Liquiditätsabfluss zu dämpfen. Aufgrund des in diesem Zusammenhang von den Arbeitgebern kritisierten bürokratischen Aufwands wurden mit dem sog. Mittelstand-Bürokratieabbaugesetz die Abrechnungsmodalitäten deutlich vereinfacht. So können die Arbeitgeber bei der Zahlung der voraussichtlichen Beitragsschuld des laufenden Monats nun pauschal auf das Rechnungsergebnis des Vormonats abstellen. Statt 24 Abrechnungen sind damit wie früher 12 Abrechnungen ausreichend. Die aufwändige Schätzung der Beiträge, die von den Arbeitgebern zu Recht kritisiert wurde, ist damit entfallen. Gesetzliche Rentenversicherung Die finanzielle Tragfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung wurde in den vergangenen Jahren durch verschiedene Reformmaßnahmen, wie z.b. die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters vom 65. auf das 67. Lebensjahr oder die Modifizierung der Rentenanpassungsformel, stabilisiert. Der Rentenbeitragssatz konnte somit bei 19,9 Prozent gehalten werden und soll nach Prognosen der Bundesregierung trotz der demographischen Herausforderung bis zum Jahr 2020 nicht weiter ansteigen. Gesetzliche Pflegeversicherung Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom wurde der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,25 v.h. ab von bisher 1,7 v.h. auf 1,95 v.h. (bei Kinderlosen von bisher 1,95 v.h. auf 2,2 v.h.) erhöht. Mit diesem Beitragssatz soll die bestehende leichte Unterdeckung der laufenden Ausgaben in der Pflegeversicherung abgedeckt und die Verbesserungen der Leistungen bis etwa 2015 finanziert werden. Die Beitragserhöhung ging mit einer umfassenden Reform der Leistungen der Pflegeversicherung und der Einführung eines Pflegezeitgesetzes einher. Einführung der Pflegezeit Das Pflegezeitgesetz vom gibt Beschäftigten zum Einen das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um in einer akut auftretenden Pflegesituation eines nahen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pfle- 64 Mittelstandsbericht Bayern 2010

67 gerische Versorgung sicher zu stellen. Darüber hinaus besteht bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten der Anspruch, für bis zu einem halben Jahr ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freigestellt zu werden, wenn Beschäftigte einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Während der Pflegezeit besteht ein Sonderkündigungsrecht. Gesetzliche Unfallversicherung erweiterte Meldepflichten für die Arbeitgeber Der Arbeitgeber muss seit 2009, neben der jährlichen Meldung für das gesamte Unternehmen an die Berufsgenossenschaft bzw. die Unfallkasse (dieser Lohnnachweis entfällt erst ab 2012), die Daten zur Unfallversicherung für jeden seiner Beschäftigten mit der Jahresentgeltmeldung zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die zuständige Einzugsstelle übermitteln. Diese Meldung muss auch dann erfolgen, wenn der Mitarbeiter abgemeldet wird oder dieser zum Beispiel die Krankenkasse wechselt. Ladenschluss Mit der Gesetzesänderung vom wurde die gesetzlich mögliche Ladenöffnungszeit an Samstagen von 16 Uhr auf 20 Uhr verlängert. Damit gelten nun für alle Werktage die gleichen Öffnungszeiten von 6 Uhr bis 20 Uhr. Verkaufstellen für Backwaren dürfen an Werktagen bereits ab 5.30 Uhr öffnen. Darüber hinaus dürfen Läden für Milch und Milcherzeugnisse, Bäcker- und Konditorwaren, Blumen, Zeitschriften usw. auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Friseurbetriebe wurden hinsichtlich ihres handwerklichen Dienstleistungsangebotes aus dem Geltungsbereich des Ladenschlussgesetzes herausgenommen und damit anderen Dienstleistungsbetrieben gleichgestellt. Sie können ihre Öffnungszeiten unabhängig vom gesetzlichen Ladenschluss bestimmen. Betreiben sie zusätzlich den Verkauf ihrer Produkte (zum Beispiel Haarpflege- und Kosmetikartikel), findet diesbezüglich das Ladenschlussgesetz weiterhin Anwendung Wettbewerbspolitik Aufgabe der Wettbewerbspolitik ist es, sich für gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen einzusetzen. Obwohl das Wettbewerbsrecht heute stark europäisch geprägt ist, verlieren weder die europäischen Institutionen noch der deutsche Gesetzgeber bei der Weiterentwicklung und Anpassung des Rechts an die aktuellen Umstände die gewachsenen nationalen Mittelstandsstrukturen aus dem Blick. Besonders deutlich wird dies in den 2007 und 2009 in Kraft getretenen Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels sowie das Dritte Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz). Neben diesen Änderungen des GWB wurde im Berichtszeitraum das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wesentlich reformiert. Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels Mit dem seit dem geltenden Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels (BGBl. 2007, Teil I Nr. 66 vom , S. 2966) wurden befristet bis 2012 insbesondere 20 Abs. 4 Satz 2 und 29 GWB geändert: Die Änderung des 20 Abs. 4 Satz 2 GWB beinhaltet unter Nr. 1 zunächst eine grundsätzliche Untersagung des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis für Unternehmen mit gegenüber kleinen und mittleren Wettbewerbern überlegener Marktmacht. Der Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis ist nur noch bei sachlicher Rechtfertigung zulässig, z.b. um den Verderb der Waren zu verhindern. Als Gründe für die Änderung werden in der Gesetzesbegründung neben der Gewährleistung eines hohen Sicherheitsstandards bei Lebensmitteln ausdrücklich der wirksame Schutz kleiner und mittlerer Lebensmittelhändler vor unbilligen Verdrängungspraktiken marktstarker Handelskonzerne und die Begrenzung des ruinösen Preiswettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel genannt. In anderen Bereichen bleibt es bei der bisherigen Regelung, die es Unternehmen mit überlegener Marktmacht verbietet, Waren oder gewerbliche Leistungen nicht nur gelegentlich unter Einstandspreis anzubieten. Ferner normiert 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 GWB nunmehr als Regelbeispiel einer verbotenen unbilligen Behinderung den Fall der sog. Preis-Kosten-Schere. Eine solche liegt vor, wenn ein Unternehmen mit gegenüber kleinen und mittleren Wettbewerbern überlegener Marktmacht ohne sachliche Rechtfertigung kleine und mittlere Unternehmen, mit denen es beim Vertrieb von Waren oder gewerblichen Leistungen im Wettbewerb steht, zu einem höheren Preis beliefert als es selber im Endwettbewerb um Abnehmer auf dem Markt verlangt. Die Neufassung des 29 GWB dient der Verbesserung der Bekämpfung von Preismissbrauch im Ener- Mittelstandsbericht Bayern

68 giesektor (Elektrizität und Gas) zu Gunsten sowohl gewerblicher Energieabnehmer als auch der Verbraucher. Abweichend von der allgemeinen Missbrauchsaufsicht sieht 29 GWB erweiterte Möglichkeiten beim Vergleich von Preisen und Geschäftsbedingungen vor, begrenzt ausdrücklich die Gewinnmöglichkeiten der Energieversorger und legt diesen in Verfahren vor Kartellbehörden die Darlegungs- und Beweislast für die sachliche Rechtfertigung von Konditionen auf, die von denen vergleichbarer Versorger abweichen. Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz Das am in Kraft getretene Dritte Mittelstandsentlastungsgesetz (BGBl. 2009, Teil I Nr. 15 vom , S. 550) führte für die Zusammenschlusskontrolle eine neue Umsatzschwelle, die sog. zweite Inlandsumsatzschwelle ein. Die Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle finden nach der neuen Fassung des 35 Abs. 1 GWB Anwendung, wenn die beteiligten Unternehmen im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss insgesamt weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Mio. Euro hatten und in Deutschland mindestens ein beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 25 Mio. Euro und soweit die Neuregelung ein anderes beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 5 Mio. Euro hatte. Diese Änderung führt dazu, dass künftig eine Reihe vom Volumen her kleinerer Fusionen von der Zusammenschlusskontrolle ausgenommen sein wird. Reform des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wurde im Berichtszeitraum mehrfach geändert: Zu nennen ist in erster Linie die zum in Kraft getretene Reform des UWG (BGBl. 2008, Teil I Nr. 64 vom , S. 2949). Das UWG wurde mit dieser Reform an die Europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr (Richtlinie 2005/29/EG vom , ABl. EU Nr. L 149 vom , S. 22) angepasst. Diese Anpassung führte zu einer Vielzahl von Neuerungen des UWG, die für das Wettbewerbsverhalten von Unternehmen von erheblicher Bedeutung sind. Im vorliegenden Rahmen können die Änderungen des UWG nicht umfassend dargelegt werden. Die Unternehmen müssen insbesondere beachten, dass der Anwendungsbereich des UWG auf alle geschäftlichen Handlungen ausgedehnt wurde und den Unternehmen gegenüber dem Verbraucher neue Informationspflichten ( 3 Abs. 2 und 5a UWG) auferlegt werden. Ferner enthält das UWG nunmehr im Anhang eine sog. Schwarze Liste von geschäftlichen Handlungen, die in jedem Fall unzulässig und daher ohne Ausnahme verboten sind. Zum trat mit dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes (BGBl. 2009, Teil I Nr. 49 vom , S. 2413) eine weitere wichtige Änderung des UWG in Kraft. Verstöße gegen das Verbot unerwünschter Telefonwerbung können hiernach mit einem Bußgeld von bis zu Euro geahndet werden ( 7 Abs. 2, 20 UWG). Diese Regelung wird durch erweiterte Widerrufsrechte im Bürgerlichen Gesetzbuch und ein bußgeldbewehrtes Verbot der Rufnummernunterdrückung im Telekommunikationsgesetz ergänzt Öffentliches Auftragswesen Das GWB enthält seit 1999 spezielle Vorschriften für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, deren Wert über den durch die EU festgelegten Schwellenwerten liegt. Bei diesen Aufträgen hat der Bieter einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Einhaltung der Vergabevorschriften und die Beachtung der im Gesetz festgelegten Grundsätze. Durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz vom wurde zusätzlich die Pflicht zur Teilung von geeigneten Aufträgen in Fach- und Teillose als Grundsatz eingefügt. Wie schon das Bayerische Mittelstandsförderungsgesetz und die Bayerische Mittelstandsrichtlinien Öffentliches Auftragswesen trägt die neue Regelung im GWB den Interessen des Mittelstands im besonderen Maße Rechnung. Das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz hat weitere mittelstandsfreundliche Regelungen gebracht. So wurde die Definition der Bietereignung um den Aspekt der Gesetzestreue erweitert. Zur Entlastung von Bietern kann die jetzt ausdrücklich zugelassene Möglichkeit beitragen, die Eignung durch die Bescheinigung eines unabhängigen Präqualifizierungssystems nachzuweisen. Ein weiteres Ziel der Gesetzesnovelle war die Beschleunigung von Nachprüfungsverfahren, die durch die Präzisierung bei den Rügenobliegenheiten und bei den Verfahrensvorgaben für die Vergabekammer und das Beschwerdegericht erreicht wurde. Die Vergaberechtsreform wurde im Berichtszeitraum durch die Veröffentlichung (2. Halbjahr 2009) und die Einführung (Sommer 2010) der neugefassten Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) und der Vergabeordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF) abgeschlossen. Die Neufassungen 66 Mittelstandsbericht Bayern 2010

69 zielen darauf ab, den Regelungsumfang insgesamt zu reduzieren, die Transparenz durch ex ante- und ex post-bekanntmachungen zu erhöhen und die Vergabebestimmungen vor allem im Unterschwellenbereich zu vereinfachen. In der VOL/A wurde der Nachweis durch Eigenerklärung zum Grundsatz gemacht und damit spürbares Entlastungspotenzial für Bieter geschaffen. Daneben bietet das von den Kammern getragene Auftragsberatungszentrum Bayern als Mitglied eines bundesweiten Systems die Präqualifizierung von Unternehmen für den Bereich von Lieferund Dienstleistungen an ( Das neue System ergänzt das ebenfalls bundesweite Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. ( Die Regelungen für die Vergabe von Aufträgen, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- und Energieversorgung oder des Verkehrs vergeben werden, wurden in der neuen Sektorenverordnung zusammengefasst und die entsprechenden Bestimmungen in der VOB/A und der VOL/A gestrichen Bürokratieabbau Zum Stichtag ermittelte der Bund mit Hilfe des Standardkosten-Modells die Höhe der Bürokratiekosten, die der Wirtschaft aus der Erfüllung von Informationspflichten entstehen. Sie betrugen insgesamt rund 47,6 Mrd. Euro pro Jahr. Von der Gesamtbelastung sind 22,5 Mrd. Euro allein vom nationalen Gesetzgeber veranlasst, und 25,1 Mrd. Euro gehen auf Regelungen des EUbzw. des internationalen Rechts zurück. Landesrechtliche Vorschriften verursachen nur einen sehr kleinen Teil der Bürokratiekosten von Unternehmen (nach Untersuchungen der Bertelsmann-Stiftung etwa 1 Prozent). Die Bundesregierung betrachtet das Thema Bürokratieabbau als eine Daueraufgabe, die sich nur in einem ressortübergreifenden Ansatz vorantreiben lässt. Deshalb wird die Umsetzung des Regierungsprogramms Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung aus dem Jahr 2006 von einem Staatssekretärsausschuss gesteuert, in dem alle Ressorts vertreten sind. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2011 eine Netto-Entlastung der Wirtschaft um 25 Prozent im Vergleich zu 2006 zu erreichen. Bis Ende 2009 wurden bereits 6,6 Mrd. Euro an Bürokratiekosten abgebaut; das Zwischenziel wurde damit erreicht. So haben beispielsweise die 3 Mittelstandsentlastungsgesetze aus den Jahren 2006, 2007 und 2009 gerade die mittelständische Wirtschaft sowie Existenzgründer von bürokratischen Lasten in erheblichem Umfang befreit, z.b. in den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- sowie Straßenverkehrsrecht. Eine wichtige Rolle bei der Erreichung des Abbauziels spielt der Nationale Normenkontrollrat (NKR), der im Jahr 2006 seine Arbeit aufnahm und sich aus anerkannten Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik zusammensetzt. Als unabhängiges Beratungsund Kontrollorgan hat der NKR die Aufgabe, die Bundesregierung dabei zu unterstützen, die durch Gesetze verursachten Bürokratiekosten durch Anwendung, Beobachtung und Fortentwicklung einer standardisierten Bürokratiekostenmessung auf der Grundlage des Standardkosten-Modells zu reduzieren. Für den NKR ergeben sich hieraus zwei Aufgabenschwerpunkte: Vermeidung neuer Bürokratiekosten und Reduzierung bestehender Bürokratiekosten. Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag für eine Stärkung des Nationalen Normenkontrollrats und den Ausbau seiner Kompetenzen ausgesprochen. Zudem will sie den Bürokratieabbau nicht auf die Informationspflichten beschränken, sondern in Zukunft auch die gesetzlichen Handlungspflichten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung mit berücksichtigen Freie Berufe Die Dynamik in der Entwicklung des Berufsrechts der Freien Berufe hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Die Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen wird durch direkte und indirekte Normsetzung wesentlich beeinflusst. Durch die unmittelbare Gesetzgebung ist das Berufsrecht ständigen Veränderungen unterworfen. In der Anwaltschaft wurden als Folge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verschiedene berufsrechtliche Regelungen als unvereinbar mit dem Grundgesetz aufgehoben. Darüber hinaus wird die Berufsausübung der Rechtsanwälte etwa durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder das Rechtsdienstleistungsgesetz fundamental verändert. Die Veränderungen in den Berufsbildern sind auch in anderen Freien Berufen tiefgreifend. Die Freien Berufe selbst haben mit der Entwicklung ihrer berufsethischen Grundlagen und der Leitbildmodernisierung wichtige Beiträge zur Verbesserung des Verbraucherschutzes geleistet. Das Leitbild des informierten, kritischen und mündigen Bürgers ist sicherlich eine entscheidende Kategorie der Entwicklung Mittelstandsbericht Bayern

70 von Märkten, gerade bei der Erbringung von Vertrauensdienstleistungen. Freiberufliche Werte werden in hohem Maße nachgefragt. Dabei ist der Preis zwar wichtig, aber gegenüber dem besonderen Nutzen freiberuflicher Dienstleistungen nachgeordnet. Eine Untersuchung des Instituts für Freie Berufe Nürnberg zum Selbst- und Fremdbild der Freien Berufe aus dem Jahr 2008 hat diesem Berufsstand einen besonderen Stellenwert zugewiesen. 69% der Bürger sind mit der freiberuflichen Dienstleistung sehr zufrieden oder zufrieden. Die traditionellen freiberuflichen Werte Vertrauen, Kompetenz, Unabhängigkeit, persönliche Leistungserbringung stehen beim Verbraucher hoch im Kurs. Die überwiegende Mehrheit (90 Prozent) der Befragten legt sehr viel oder viel Wert auf persönliche Betreuung durch den Freiberufler. Ein wichtiger Aspekt der Entwicklung in Freien Berufen ist die Konzentration auf bestimmte Zielgruppen, Branchen oder Marktsegmente. Dies wird am Beispiel der Steuerberatung deutlich: Die Ausweisung von Spezial- und Schwerpunktfeldern wird den Berufsstand künftig prägen, ebenso die Fachsteuerberater. Zugelassen sind bereits Fachberater für internationales Steuerrecht, für Sanierung und Insolvenzverwaltung, Unternehmensnachfolge, für Nachlassverwaltung, für Rating sowie der Fachberater Zölle und Verbrauchssteuern. Vor allem Steuerberater aus kleineren Kanzleien sehen hier ihre Chance. Damit folgt die Steuerberatung der Anwaltschaft. Mit dem Achten Steuerberatungsänderungsgesetz wurde das Aufgabenspektrum der Steuerberater erweitert, etwa um die Testamentsvollstreckung oder die Insolvenzverwaltung. Die wirtschaftliche Situation stellt sich im Kreis der Freien Berufe sehr unterschiedlich dar. Die komplexen Marktanforderungen an Büros, Praxen, Kanzleien oder Ateliers in Bayern führen zu einem erheblichen Auseinanderdriften der Erträgnisse freiberuflicher Tätigkeit. Dabei leiden einzelne Freie Berufe auch unter strukturellen Gegebenheiten. Dies ist etwa im Sektor Journalismus und Medien der Fall. Konjunkturelle Probleme bestehen auch in anderen Kulturberufen oder etwa bei den bauplanenden Freien Berufen. Als weitere Kategorie der wirtschaftlichen Beeinträchtigung freiberuflicher Dienstleistungserbringung ist der Überhang an Berufsträgern zu betrachten. Davon sind auch traditionelle Freie Berufe betroffen, insbesondere die Rechtsanwaltschaft, aber auch die Architektur. Für viele Angehörige der Freien Berufe bringt das Erfordernis zunehmender beruflicher Differenzierung oder Spezialisierung und die wachsende Nachfrage nach Dienstleistungen aus einer Hand ein scheinbares Dilemma mit sich. In diesem Zusammenhang wird die Kooperation in Zukunft für viele Berufsträger zu einer Determinante des Bestehens am Markt. Dabei ist vor allem zu fragen, inwieweit in der Kooperation und einer entsprechenden Wahl der Rechtsform Wege zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit begründet sind. Die Freien Berufe agieren zwar in erster Linie in lokalen und regionalen Märkten, aber auch wie andere Unternehmen in Bayern sind sie zunehmend überstaatlich und oder sogar global tätig. Dies gilt vor allem für technisch-naturwissenschaftliche sowie für rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Freie Berufe. Die wachsende Internationalisierung der Märkte konfrontiert auch die Freien Berufe immer stärker mit der Anforderung, sich dementsprechend zu organisieren. So sind die Vernetzung der Güter- oder auch der Kapitalmärkte, die Entwicklung und Nutzung neuer Technologien insbesondere in den Bereichen Kommunikation und Information oder auch der wachsende Bedarf an interkulturellem Austausch Herausforderungen, die von den Freien Berufen und ihren Partnern in besonderer Weise bewältigt werden müssen. Wie die Entwicklung vor allem auf den Kapitalmärkten gezeigt hat, sind Vertrauensdienstleistungen in schwierigen Phasen umso wichtiger Finanzierungsbedingungen Ab Mitte des Jahrzehnts entspannte sich die Kapitalversorgung des Mittelstands zunächst merklich. Maßgeblich hierfür war neben der konjunkturellen Entwicklung der starke Wettbewerb der 3 Banksäulen um mittelständische Kunden, der sich in günstigen Zinskonditionen niederschlug. Darüber hinaus erhielt der Mittelstand in wachsendem Maße Zugang zu eigenkapitalschonenden, zumeist mit dem Kapitalmarkt vernetzten Finanzierungsinstrumenten, die die traditionell dominierende Innen- und Kreditfinanzierung ergänzten. Parallel veränderte das 2007 eingeführte Basel-II-Regime die Grundkoordinaten der Mittelstandsfinanzierung. Die durch das neue Regelwerk geforderte, nach Risikogehalt gestaffelte Eigenkapitalunterlegung von Krediten veranlasste die Banken zur Entwicklung fein differenzierter Ratingsysteme, die seitdem nicht nur zur Berechnung der Eigenkapitalkosten, sondern auch zur internen Risikobepreisung von Krediten Anwendung finden. Verbunden hiermit sind wesentlich gestiegene Transparenzanforderungen an den Kreditnehmer. Der Eigenkapitalausstattung des Mittel- 68 Mittelstandsbericht Bayern 2010

71 stands kommt nun noch größere Bedeutung als in der Vergangenheit zu. Durch die stärkere Formalisierung der Risikobewertung und -bepreisung haben sich die geschäftspolitischen Spielräume der Banken bei der Kreditvergabe de facto verringert. Analog hat die Forderung nach Sicherheiten zugenommen. Die sich 2007 anbahnende und die beiden Folgejahren dominierende Finanzkrise führte zu erheblichen Belastungen in der Mittelstandsfinanzierung. Verschlechterte Kreditkonditionen, der Zusammenbruch kapitalmarktbasierter Finanzierungsformen, Probleme im Leasinggeschäft aufgrund der schwierigen Refinanzierungssituation unabhängiger Leasingunternehmen und die reduzierten Linien der Kreditversicherer sind nur einige der Faktoren, die zur einer Belastung für die Kapitalversorgung des Mittelstands wurden. Dies galt insbesondere für Branchen, die vom konjunkturellen Abschwung besonders betroffen waren. In dieser Situation kam einer funktionierenden Hausbankbeziehung als tragender Säule in der Krise eine besondere Bedeutung zu. Eine allgemeine Kreditklemme konnte nicht zuletzt durch staatliche Maßnahmen und auch durch die Ausweitung des Mittelstandsgeschäfts insbesondere von Genossenschaftsbanken und Sparkassen verhindert werden. Die seit 2010 wieder sinkende Kredithürde, verbunden mit einem niedrigen Zinsniveau, deutet auf eine gewisse Entspannung hin. Gleichwohl bestehen noch erhebliche Risiken, die u.a. vom regulatorischen Umfeld ausgehen. Hier gilt es insbesondere, die sich abzeichnende Verschärfung der Eigenkapitalbestimmungen für Kreditinstitute so zu gestalten, dass die Kreditvergabefähigkeit nicht fundamental beeinträchtigt wird. Die Bayerische Staatsregierung hat ihre Strategie zur Sicherung der Mittelstandsfinanzierung auf drei Bereiche konzentriert. Im Mittelpunkt stehen akute Finanzierungshilfen, vor allem im Rahmen des Bayerischen Mittelstandsschirms, der die bestehenden Förderprogramme als unmittelbare Antwort auf die Finanz- und Wirtschaftskrise ergänzt. Darüber hinaus hat sich das Wirtschaftsministerium vermittelnd für eine Festigung der Vertrauensbasis zwischen Kredit- und Realwirtschaft gerade in Zeiten der Krise eingesetzt. Schließlich unterstützt die Bayerische Staatsregierung eine intelligente Weiterentwicklung bestehender Finanzmarktregularien, die auf der einen Seite für mehr Sicherheit und Transparenz sorgt und auf der anderen Seite die Stärken des deutschen Drei-Säulen-Modells und die ausreichende Versorgung der Realwirtschaft mit Kapital nicht unterminiert Energie Das übergeordnete Ziel der Energiepolitik der Bundesrepublik bestand auch im Zeitraum 2005 bis 2010 in der Gewährleistung einer sicheren, bezahlbaren und umweltverträglichen Energieversorgung. Angesichts der knapper werdenden Energieressourcen und des weltweit zunehmenden Energiebedarfs haben sich die Energiepreise im Berichtszeitraum weiter erhöht. Positiv haben sich die Energierechtsnovelle von 2005 und die Anreizregulierungsverordnung von 2007 ausgewirkt, indem sich der Wettbewerb intensiviert und die Zahl der Anbieter auf dem Energiemarkt deutlich erhöht hat. Zuletzt hat die Finanz- und Wirtschaftskrise zu einem Rückgang des Energieverbrauchs und einer leichten Entspannung der Energiemärkte geführt. Der Weltenergiebericht der Internationalen Energieagentur geht allerdings davon aus, dass die weltweite Energienachfrage bis 2030 um weitere 40 Prozent steigen wird und daher mit weiter steigenden Energiepreisen zu rechnen ist. Im Rahmen einer ambitionierten Klimapolitik hat die Bundesregierung energiepolitische Schwerpunkte in den Bereichen Energieeffizienz sowie Ausbau der erneuerbaren Energien gesetzt. Mit dem am von der Bundesregierung verabschiedeten Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) wurden diverse Maßnahmen auf diesen Gebieten beschlossen (u.a. Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und des Kraft-Wärmekopplungs-Gesetzes, verbesserte Bedingungen für die Biogaseinspeisung, Energieleitungsausbaugesetz, Liberalisierung des Messwesens, Energieeinsparungsgesetz mit Energieeinsparverordnung, Heizkostenverordnung). Ein erheblicher Anteil der Endenergiepreise ist nach wie vor auf staatliche Belastungen und Abgaben zurückzuführen. Dazu zählen Steuern und Abgaben, aber auch Umlagen z.b. durch die Förderung der erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich daher mit Nachdruck für wettbewerbsfähige Energiepreise ein und sieht Maßnahmen grundsätzlich kritisch, die zu einer weiteren staatlichen Energieverteuerung führen und damit auch den Mittelstand belasten. Im Koalitionsvertrag des Bundes von 2009 wurde u.a. der Forderung Bayerns Rechnung getragen, ein Gesamtenergiekonzept zu erarbeiten. Das Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium erstellen derzeit gemeinsam das Energiekonzept, welches im Herbst 2010 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Da auch mit erheblichen Auswirkungen auf Mittelstandsbericht Bayern

72 die künftige Energieversorgung Bayerns zu rechnen ist, bringt die Bayerische Staatsregierung aktiv ihre energiepolitische Positionen gegenüber der Bundesregierung ein, damit diese im Energiekonzept Berücksichtigung finden Verkehr Transportgewebe Der deutsche Transport- und Logistikmarkt ist überwiegend mittelständisch geprägt. Das deutsche Transport- und Logistikgewerbe hatte nach einer kurzen Zeit der Belebung infolge der globalen Wirtschaftskrise im Jahr 2009 mit einem starken Rückgang der Verkehrsnachfrage zu kämpfen: Im Vergleich zum 1. Halbjahr 2009 verringerte sich die beförderte Gesamtmenge um 16 Prozent, die Straßenverkehrsleistung verringerte sich um 15 Prozent. Die deutsche Transportwirtschaft hat ca. 20 Prozent der Kapazitäten im Schwerverkehr stillgelegt. Viele Betriebe haben ihre Fuhrparkkapazitäten und Arbeitsplätze drastisch reduziert oder aufgegeben. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik (BGL) geht von einer Verdoppelung der Insolvenzen im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr aus. Parallel zu dieser Entwicklung hat die fünfzigprozentige Mauterhöhung zum und zuvor die Dieselpreiserhöhung im Jahr 2008 ihre Spuren im Transportgewerbe hinterlassen. Zusätzlich zu dieser Verschlechterung der Rahmenbedingungen wurde die Situation des deutschen Transportgewerbes durch die Aufhebung des Kabotageverbots für Unternehmen aus Polen, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, der Slowakei und der Tschechischen Republik zum entscheidend beeinflusst. Aufgrund der bestehenden Kostenvorteile der Transportunternehmen aus Mittel- und Osteuropa, insbesondere im Fahrpersonalbereich, wird sich der Wettbewerbsdruck auf den deutschen Transportmarkt weiterhin erhöhen. Binnenschifffahrt Von den in Bayern beheimateten Binnenschifffahrtsunternehmen ist die Mehrzahl mittelständisch. Mit der Eröffnung des Main-Donau-Kanals (1992) hat die Binnenschifffahrt wichtige Impulse durch die Möglichkeit zu Transporten aus dem Rheinstromgebiet in das Donaustromgebiet erhalten. Bis zum Jahre 2000 stieg das Transportaufkommen in der deutschen Binnenschifffahrt daher auf 242 Mio. Tonnen (t) an. In den Jahren 2001 bis 2003 gingen die transportierten Mengen jedoch aufgrund der konjunkturell schwierigen Lage und dem extremen Niedrigwasser im zweiten Halbjahr des Jahres 2003 zurück. Von 2004 bis 2007 vergrößerte sich die Menge der auf deutschen Binnenwasserstraßen beförderten Güter auf 249,0 Mio. t im Jahr In den Jahren 2008 und 2009 wurde bedingt durch die Wirtschaftskrise ein Rückgang der Beförderungsmenge auf 245,7 Mio. t (2008) und 204,5 Mio. t (2009) verzeichnet. Dabei zeigte sich im Jahresverlauf 2009 allerdings eine gewisse Erholung gegen Ende des Jahres. Es wird damit gerechnet, dass diese Erholung 2010 anhält und die beförderten Gütermengen wieder ansteigen. Wichtigste Voraussetzung für eine positive Entwicklung der deutschen Binnenschifffahrt ist die Sicherung des Wasserstraßennetzes. Dazu müssen leistungsbeschränkende Lücken, vor allem die Donaustrecke zwischen Straubing und Vilshofen, geschlossen werden. 3.3 Entwicklung der Rahmenbedingungen in Bayern Staatsfinanzen Die derzeitige Situation der Staatsfinanzen ist stark durch den Konsolidierungsbedarf geprägt. Der Haushalt 2010 war zwar zum fünften Mal in Folge ohne Nettokreditermächtigung ausgeglichen. Allerdings kann er insbesondere wegen der stark abgeschwächten Entwicklung der Steuereinnahmen nicht aus den laufenden Einnahmen ausgeglichen werden. Vielmehr musste auf die Rücklagen, die in den vorangegangenen einnahmestarken Jahren gebildet wurden, und auf nicht gebundene Grundstockerlöse zurückgegriffen sowie erste Sparmaßnahmen eingeleitet werden. Deshalb wird es in den kommenden Jahren darum gehen, die Weichen für mehr Wachstum zu stellen, ohne das Ziel der mittelfristigen Haushaltskonsolidierung aus den Augen zu verlieren Deregulierung, Privatisierung, Bürokratieabbau Die Bayerische Staatsregierung hat im Dezember 2002 eine unabhängige Kommission aus Praktikern und erfahrenen Unternehmern berufen. Aufgabe der Kommission unter der Leitung von Prof. Dr. Henzler, des ehemaligen Europachefs des Beratungsunternehmens McKinsey, war es, Überregulierungen und bürokratische Hemmnisse im Landes-, Bundes- und EU-Recht zu identifizieren und wirksame, rasch umsetzbare Vorschläge zu unterbreiten, um die Kräfte der Wirtschaft zu aktivieren und unternehmerische Initiative und Kreativität zu fördern. Nach sieben Monaten intensiver Arbeit konnte die Deregulierungskom- 70 Mittelstandsbericht Bayern 2010

73 mission ihren umfangreichen Abschlussbericht am an die Staatsregierung übergeben. Eingeteilt in sechs Themenblöcke wurden 105 Empfehlungen gegeben. Zentrales Anliegen der Kommission war es dabei, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen von Überregulierungen und bürokratischen Hemmnissen zu entlasten. Die im Jahr 2009 durchgeführte Bestandsaufnahme zum Umsetzungsstand der Vorschläge ergab, dass über 90 Prozent der Vorschläge aufgegriffen wurden. Wichtige Empfehlungen, insbesondere auf Landesebene, konnten bereits vollständig umgesetzt werden. Für eine Vielzahl der Vorschläge wurden Initiativen zur Änderung des Bundesrechts eingeleitet. Neben der Henzler-Kommission gab es noch weitere Initiativen zur Deregulierung und zum Abbau von Bürokratie (Sofort- und Arbeitsprogramm Deregulierung). Zur Eindämmung und Qualitätsverbesserung der Normsetzung im Landesrecht gibt es zudem die sog. Zentrale Normprüfstelle. Diese überprüft alle Gesetzes- und Verordnungsentwürfe der Staatsregierung und der Ressorts auf ihre Notwendigkeit, inhaltliche Ausgestaltung und ihre bürokratischen Folgen und Belastungen. Außerdem ergreift die Normprüfstelle auch Initiativen für den Abbau von Normen im Altbestand, z. B. den 5-Jahres-TÜV von allen landesrechtlichen Gesetzen und Verordnungen, und hat für eine Befristung von Normen in Einzelfällen gesorgt. So ist die Zahl der Landesnormen in Bayern seit Jahren rückläufig. Allein im Zeitraum vom bis ist die Zahl der Landesgesetze um rund 23 Prozent zurückgegangen (von 346 auf 265), und die Zahl der Landesverordnungen um rund 32 Prozent (von 1162 auf 794). Die Bayerische Staatsregierung hat sich auch für die laufende Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unter den Gesichtspunkten der Subsidiarität, der Bürgerorientierung und der Transparenz einer kritischen Überprüfung zu unterziehen. Nur ein schlanker Staat mit einer effizienten Verwaltung kann Bürgern und Unternehmen Wohlstand und Zukunft bieten. Im Rahmen des sog. Arbeitsprogramms Moderne Verwaltung wurden daher im Jahr 2009 zahlreiche Maßnahmen erarbeitet, um die Verwaltung noch dienstleistungsorientierter auszurichten Wettbewerbsschutz Der behördliche Vollzug des Kartellrechts erfolgt durch die Europäische Kommission und nationale Kartellbehörden. In Deutschland sind dies das Bundeskartellamt sowie die Landeskartellbehörden. Die Bayerische Landeskartellbehörde ist dabei für Kartellrechtsverstöße zuständig, die in ihrer Auswirkung in Deutschland nicht über das Gebiet von Bayern hinausreichen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit steht sie insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen auch nach Abschaffung des Anmeldesystems als Ansprechpartner für eine informelle Beratung zur Verfügung. Auf der Homepage der Landeskartellbehörde ist neben Informationen zum Wettbewerbsrecht und ihrer aktuellen Praxis auch ein Ratgeber für kleine und mittlere Unternehmen zum Thema Kooperation und Wettbewerb ( Kooperation_Wettbewerb.pdf) veröffentlicht Öffentliches Auftragswesen Bei der Neufassung des Mittelstandförderungsgesetzes zum wurden wieder Regelungen über das Öffentliche Auftragswesen aufgenommen, die die Bestimmungen der VOB/A, der VOL/A und der VOF ergänzen. Sie konzentrieren sich auf das zentrale Gebot der losweisen Vergabe und auf einige wesentliche organisatorische Vorgaben. In Art. 18 ist konkret vorgesehen: Die Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose, die Beachtung der Belange der mittelständischen Unternehmen bei elektronischen Beschaffungen, die Aufwertung des Meistertitels, indem grundsätzlich für Standardleistungen der Meistertitel als Fachkundenachweis akzeptiert wird, die Zulassung der Unterstützung von Bietern durch Unternehmenszusammenschlüsse und die Verpflichtung von Aufsichtsbehörden, Beschwerden über Verstöße gegen Vergabebestimmungen zügig zu prüfen und auf die Beachtung der Vorschriften hinzuwirken. Außerdem werden den nach Bundesrecht im Oberschwellenbereich bereits an die Vergabebestimmungen gebundenen Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen im Unterschwellenbereich einige Grundsätze zur Beachtung vorgeschrieben: Fairer Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung liegen im besonderen Interesse mittelständischer Bieter. Mit dem Bayerischen Bauaufträge-Vergabegesetz vom hatte die Staatsregierung die gesetzliche Grundlage für die Forderung von Tariftreueerklärungen geschaffen, um Wettbewerbsverzerrungen Mittelstandsbericht Bayern

74 am Bau zu verhindern und heimische Bauarbeiter vor ausländischen Billiglohnkräften zu schützen. Nach diesem Gesetz durften öffentliche Aufträge über Bauleistungen nur an Firmen vergeben werden, die sich bei der Auftragsvergabe verpflichteten, ihre Mitarbeiter bei der Ausführung der Leistungen nicht unterhalb der in Bayern geltenden Tariflöhne zu bezahlen und dies auch von etwaigen Nachunternehmen zu verlangen. Das Bauaufträge-Vergabegesetz musste leider im Jahr 2009 aufgehoben werden, weil der Europäische Gerichtshof derartige Regelungen als nicht europarechtskonform bezeichnet hat. Um für eine zügige Umsetzung der Investitionsmaßnahmen aus den Konjunkturpaketen zu sorgen, hat die Staatsregierung mit Bekanntmachung vom Maßnahmen ergriffen, um Vergabeverfahren zu beschleunigen. Befristet bis zum wurden erhöhte Wertgrenzen eingeführt, bis zu denen Beschränkte Ausschreibungen oder Freihändige Vergaben ohne vorausgehenden Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden können. Im Baubereich liegt die Wertgrenze für Beschränkte Ausschreibungen bei 1 Mio. Euro und für Freihändige Vergaben bei Euro; bei Liefer- und Dienstleistungen gilt eine einheitliche Wertgrenze von Euro. Die Beschleunigungsmaßnahmen gelten nicht nur für Aufträge, die aus den Konjunkturpaketen finanziert werden, sondern für alle Auftragsvergaben des Freistaats und der Kommunen. Um Wettbewerb und Transparenz sicherzustellen, wurden allerdings ergänzende Maßnahmen vorgesehen. So sind beispielsweise bei beschränkten Ausschreibungen je nach Marktsituation und Auftragswert 3 bis 8 Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern und die Bewerber regelmäßig zu wechseln. Ab bestimmten Auftragswerten ist eine nachträgliche Information auf zentralen Internetplattformen durchzuführen Mittelstandsförderungsgesetz Um die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der Mittelstand im beschleunigten strukturellen und konjunkturellen Wandel leistungsfähiger wird, wurde das Bayerische Mittelstandsförderungsgesetz novelliert. Zum 1. Januar 2008 ist die Novelle des Bayerischen Mittelstandsförderungsgesetzes in Kraft getreten. Es bringt die Kernanliegen der bayerischen Mittelstandspolitik auf den Punkt und unterstreicht die Bedeutung des Mittelstands in Bayern. Der bereits bisher im Kommunalrecht geltende Grundsatz, dass kommunale Unternehmen außerhalb der Daseinsvorsorge nur dort privatrechtlich tätig werden sollen, wo ihre primären Aufgaben liegen also nur dort, wo ein öffentlicher Zweck es erfordert und private Unternehmen die Leistung nicht ebenso gut und wirtschaftlich erbringen können wurde als generelle Regelung für die gesamte öffentliche Hand im Gesetz verankert. Um diesem Vorrang der privaten Leistungserbringung in der Praxis im Interesse der mittelständischen Unternehmen und Selbständigen Nachdruck zu verleihen, wurde zudem die Vollzugsbekanntmachung zum kommunalen Unternehmensrecht geändert. Die am 29. Juni 2009 in Kraft getretene Änderung der Vollzugsbekanntmachung verschärft die Rechtsaufsicht durch die Einführung einer stichprobenhaften Kontrolle und erweitert das Anhörungsrecht für die betroffenen Verbände, Kammern und lokalen Unternehmer bei der Errichtung oder Erweiterung kommunaler Unternehmen außerhalb der Daseinsvorsorge deutlich. Streitfragen können zudem der Clearingstelle vorgetragen werden, an der Vertreter der Wirtschaft sowie von staatlicher und kommunaler Seite beteiligt sind. Gerade den Mittelstand gilt es von bürokratischen Hemmnissen zu entlasten. Deshalb schreibt das neue Mittelstandsförderungsgesetz darüber hinaus fest, dass mittelstandsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen sowie investitions- und beschäftigungshemmende Vorschriften vermieden werden sollen. Durch konsequente Deregulierung und Entbürokratisierung können sich wirtschaftliche Initiativen besser entfalten. Weitere Kernpunkte im reformierten Mittelstandsförderungsgesetz sind die Bestimmungen, wonach die unternehmensgrößenspezifischen Nachteile des Mittelstandes auszugleichen, die Gründung selbstständiger Existenzen zu fördern und die Unternehmensnachfolge zu erleichtern sind. Gleichzeitig soll die Leistungsfähigkeit des Mittelstandes im nationalen und internationalen Wettbewerb gestärkt werden. Bei den neuen Regelungen zum öffentlichen Auftragswesen wird Wert darauf gelegt, dass die Interessen des Mittelstandes durch eine Aufteilung der Aufträge in Fach- und Teillose angemessen berücksichtigt werden. Der Meistertitel wird aufgewertet, indem er als Fachkundenachweis für den Erhalt öffentlicher Aufträge ausreicht. Besonders förderlich für den Mittelstand ist, dass auch Beteiligungen und Tochtergesellschaften der öffentlichen Hand bei der Vergabe von Aufträgen in kleinem und mittlerem Umfang die Grundsätze des fairen Wettbewerbes, der Transparenz und der Gleichbehandlung beachten und die Belange des Mittelstandes berücksichtigen sollen. 72 Mittelstandsbericht Bayern 2010

75 3.3.6 Familien Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) Seit dem Inkrafttreten des BayKiBiG am sind betriebliche Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen von freigemeinnützigen Trägern und Kommunen fördertechnisch gleichgestellt. Nach Maßgabe des BayKiBiG haben sie einen Anspruch auf kommunale bzw. staatliche kindbezogene Förderung. Der Rechtsanspruch gilt für alle Formen der institutionellen Kindertagesbetreuung und der Tagespflege sowie für alle Altersgruppen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. In allen Einrichtungen ist eine breite Altersmischung möglich, sofern die Rahmenbedingungen die Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan ermöglichen. Die Betriebe werden damit in die Lage versetzt, Kinderbetreuung selbst zu organisieren und die Angebote flexibel auf den Bedarf der Familien wie auch des Unternehmens auszurichten. In Verbindung mit der Stärkung des elterlichen Wunsch- und Wahlrechts trägt das BayKiBiG zu einem verstärkten betrieblichen Engagement in der Kindertagesbetreuung und damit zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit bei Energie Übergeordnetes Ziel der bayerischen Energiepolitik ist die Gewährleistung einer bezahlbaren, sicheren und klimafreundliche Energieversorgung, um auch künftig die Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand in Bayern sichern zu können. Mit den am von der Bayerischen Staatregierung verabschiedeten Eckpunkten zur bayerischen Energiepolitik und den energiepolitischen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen FDP und CSU wurden die wesentlichen energiepolitischen Maßnahmen und Ziele für Bayern bestimmt. Die energiepolitischen Schwerpunkte liegen hierbei im weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien, der Steigerung der Energieeffizienz und Energieeinsparung, der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke, der Begrenzung der Energiekosten und der Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen. Die russisch-ukrainische Gasversorgungskrise Anfang des Jahres 2009 hat die Bedeutung des Themas der Versorgungssicherheit in den Fokus der energiepolitischen Debatte gerückt. Die Bayerische Staatsregierung hat sich daraufhin auf europäischer, bundesund landespolitischer Ebene für eine Verbesserung der Gasversorgungssicherheit eingesetzt und darüber hinaus im August Thesen zur Energieversorgungssicherheit vorgestellt. Maßgeblich für die zukünftige Energieversorgung Bayerns ist das derzeit vom Bund in Arbeit befindliche Energiekonzept. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich daher gegenüber dem Bund aktiv dafür ein, dass u.a. wichtige Themen wie die Versorgungssicherheit, die Kosten der Energieversorgung, der Effizienz beim Klimaschutz, die Stärkung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten etc. angemessen im Energiekonzept berücksichtigt werden Verkehr Die Staatsregierung ist seit dem für die Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zuständig. Inzwischen werden SPNV-Leistungen regelmäßig durch förmliche Ausschreibungen neu vergeben. Dabei werden die Ausschreibungsnetze so konzipiert, dass grundsätzlich auch kleinere Unternehmen realistische Chancen haben, die Aufträge zu gewinnen. Bis 2023 sollen alle SPNV-Teilnetze in Bayern auf diesem Weg vergeben werden. Seit dem ist der ÖPNV durch Europa- und Bundesrecht dereguliert worden. Weitere Liberalisierungsbestrebungen auf europäischer Ebene finden dahingehend statt, dass Ausschreibungen das bevorzugte Instrument sein sollen. Bisher kann Bayern mit den mittelständischen Anbietern, insbesondere im Busverkehr, sehr differenzierte Angebote, eine weite Flächendeckung und eine gute Qualität vorweisen. Bayern setzt sich dafür ein, dass die Leistungs- und Marktfähigkeit mittelständischer Verkehrsunternehmen gesichert und die Qualität des Verkehrsangebots nicht aufs Spiel gesetzt wird. Im Interesse der Wirtschaftlichkeit und Qualitätssicherung müssen die Strukturen für den zukünftigen Wettbewerb erhalten bleiben. Ferner darf es bei der künftigen Gestaltung des Wettbewerbs keine Unterschiede zwischen privaten und kommunalen Anbietern geben. Am ist die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße in Kraft getreten. Sie regelt die Vergabe und Finanzierung von Verkehrsdienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge und allgemeiner Vorschriften. Neben der Ausschreibung sieht die Verordnung in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Direktvergabe im Schwerpunkt an kleine und mittelständische Unternehmen und kommunale Verkehrsunternehmen sowie ein wettbewerbliches Verfahren außerhalb der strengen Vorgaben einer Ausschrei- Mittelstandsbericht Bayern

76 bung vor. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (StMWIVT) hat für den Übergangszeitraum Leitlinien zur Anwendung der Verordnung erlassen. Es bleibt abzuwarten, wie das konkrete Zusammenspiel mit dem personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren vom Bundesgesetzgeber ausgestaltet wird. Ziel muss es sein, die Spielräume der Verordnung so zu nutzen, dass die bewährten, stark mittelständisch geprägten Strukturen im bayerischen ÖPNV erhalten bleiben können. Auch wenn nicht alle beihilferechtlichen und vergaberechtlichen Fragen des europäischen Rechts umfassend geklärt sind, bietet sie eine gute Grundlage für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen, auch in Zukunft öffentliche Mittel im ÖPNV einzusetzen. 74 Mittelstandsbericht Bayern 2010

77 Unterstützung des Mittelstands auf Landesebene 4

78 4.1 Gute Finanzierungsbedingungen für den Mittelstand Bayerisches Mittelstandskreditprogramm (MKP) Das Bayerische Mittelstandskreditprogramm (MKP) ist seit Jahrzehnten eine wesentliche Säule der Mittelstands- und Existenzgründungsförderung in Bayern. Das MKP wurde auch im Berichtszeitraum 2005 bis 2009 ständig modifiziert und entsprechend den Erfordernissen der mittelständischen Wirtschaft angepasst. Gerade die jüngsten Programmänderungen haben gezeigt, dass sich das MKP in der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise als wichtigstes Darlehensinstrument der bayerischen Wirtschaft besonders bewährt hat. Hier ist an erster Stelle die im Rahmen des Mittelstandsschirms bis Ende 2010 auf 70% erhöhte Haftungsfreistellung für Wachstumsvorhaben zu nennen. Folglich stieg vor allem die Nachfrage nach Darlehen in diesem Segment. Zur Steigerung der Attraktivität des MKP trägt eine Reihe weiterer Maßnahmen bei. Seit Ende 2009 bietet die LfA Förderbank Bayern zusätzliche Darlehenslaufzeiten und flexiblere Tilgungsmodalitäten an. Hierzu gehören auch die vom Mittelstand immer wieder geforderten Darlehenstypen mit längeren Laufzeiten bis zu 20 Jahren und unterschiedlichen Tilgungsvarianten. Die Programmänderungen kommen der Liquiditätssteuerung und Finanzplanung des Mittelstands spürbar entgegen. Ferner wurde der Höchstbetrag für ergänzende LfA-Darlehen auf 10 Mio. Euro angehoben. Tabelle 4.1: Bayerisches Mittelstandskreditprogramm (MKP) Als weitere wesentliche Programmanpassungen seit 2005 sind zu nennen: Einführung eines risikoorientierten Zinssystems bei nicht haftungsfreigestellten und haftungsfreigestellten Darlehen in 9 Preisklassen mit unterschiedlichen Zinssätzen und Hausbankmargen Wegfall der Vorhabensobergrenze von 1,5 Mio. Euro Aufnahme der Förderung von Heil- und Heilhilfsberufen Abschaffung der Antragsgrenze von 60 Jahren für Existenzgründer Einführung neuer Programmbezeichnungen Startkredit für Gründungsvorhaben und Investivkredit für Wachstumsvorhaben. Die Zinsentwicklung im MKP verlief äußerst erfreulich. Zwischen Juli 2008 und August 2010 erfolgten Zinssenkungen von insgesamt 2,5%. Darüber hinaus konnte das Programm trotz großer Nachfrage und angespannter Haushaltslage ganzjährig offengehalten werden. Nicht zuletzt aufgrund der fortgesetzten Programmverbesserungen bildete das MKP auch in den zurückliegenden 5 Jahren das Rückgrat der bayerischen Mittelstandsförderung. Im Zeitraum wurden Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von rd. 4,2 Mrd. Euro durch MKP-Darlehen von mehr als 1,3 Mrd. Euro unterstützt. Dadurch entstanden neue Arbeitsplätze: Fälle Darlehen Mio. EURO Investitionen Mio. EURO neue Arbeitsplätze gesicherte Arbeitsplätze Bayern gesamt Bayern Existenzgründung , , , , Wie bereits in früheren Perioden war das Handwerk mit 29% des Darlehensvolumens der größte Nutznießer des MKP. Es folgten die Freien Berufe mit 22% und der Handel mit 20%. Die Hälfte der Förderfälle des Zeitraums entfiel auf Existenzgründer. Sie trugen zum Arbeitsplatzzuwachs mit einem C/d-Anteil sogar überproportional bei. Einen anschaulichen Überblick zur Verteilung der Fallzahlen, Darlehens- und Investitionsbeträge sowie der Arbeitsplatzeffekte nach Wirtschaftszweigen und zur regionalen Inanspruchnahme liefert Abbildung 4.1: 76 Mittelstandsbericht Bayern 2010

79 Abbildung 4.1: MKP Bilanz nach Wirtschaftszweigen sowie regionale Inanspruchnahme Zahl der Fälle sonstige Dienstleistungen Industrie 937 Freie Berufe Handwerk Hotel- und Gaststättengewerbe Handel gewährte Darlehen Mio. geförderte Investitionen Mio. sonstige Dienstleistungen 180,4 Mio. Industrie 107,7 Mio. sonstige Dienstleistungen 604,6 Mio. Industrie 406,0 Mio. Freie Berufe 296,9 Mio. Handwerk 383,7 Mio. Freie Berufe 873,1 Mio. Handwerk 1.155,3 Mio. Hotel- und Gaststättengewerbe 96,2 Mio. Handel 262,4 Mio. Hotel- und Gaststättengewerbe 310,8 Mio. Handel 841,2 Mio. neue Arbeitsplätze gesicherte Arbeitsplätze sonstige Dienstleistungen Industrie sonstige Dienstleistungen Industrie Freie Berufe Hotel- und Gaststättengewerbe Handel Handwerk Freie Berufe Hotel- und Gaststättengewerbe Handel Handwerk Insgesamt Mio. Schwaben 224,2 Mio. Unterfranken 119,7 Mio. Oberbayern 443,1 Mio. Mittelfranken 163,8 Mio. Oberfranken 94,1 Mio. Oberpfalz 121,7 Mio. Niederbayern 160,7 Mio. Mittelstandsbericht Bayern

80 Mit dem MKP können Investitionen von Existenzgründern, bestehenden mittelständischen Unternehmen (kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Regelung der Europäischen Kommission) und von Angehörigen Freier Berufe in Bayern gefördert werden. MKP-Darlehen sind durch staatliche Zinszuschüsse verbilligt. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 40%, der Darlehenshöchstbetrag Euro. MKP-Darlehen können mit ergänzenden Darlehen der LfA Förderbank Bayern auf bis zu 100% des Vorhabensvolumens aufgestockt werden. Die LfA-Darlehen werden über die Hausbank ausgereicht und sind grundsätzlich bankmäßig abzusichern. Bei nicht ausreichenden Sicherheiten kann die Hausbank eine teilweise Haftungsfreistellung beantragen 70% bei Existenzgründungen und grundsätzlich 50% bei Wachstumsvorhaben bestehender Unternehmen (70% bis Ende 2010). Alternativ hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, eine LfA-Bürgschaft in Anspruch zu nehmen. Neues Darlehensprodukt Investivkredit 100 Pro Als neues Darlehensprogramm bietet die LfA Förderbank Bayern seit Mai 2010 den Investivkredit 100 Pro als besonders günstige Ergänzungsfinanzierung zum MKP-Investivkredit an. Der Investivkredit 100 Pro soll die Innovationskraft des Mittelstands unterstützen. Gefördert werden Wachstumsvorhaben, die insbesondere Verfahren bzw. Prozesse der Antrag stellenden Unternehmen modernisieren und so deren Wettbewerbsfähigkeit steigern. Dieses Darlehensprogramm im Umfang von rd. 80 Mio. Euro ist im Einklang mit dem Programm Bayern aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) auf Oberfranken, die Oberpfalz und Niederbayern ausgerichtet. Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen, die die Fördervoraussetzungen des MKP-Investivkredits erfüllen. Sie können Darlehen mit verbilligten Zinssätzen und Darlehenslaufzeiten von 5 bis 20 Jahren bei Bedarf mit 70%iger Haftungsfreistellung für die Hausbank in Anspruch nehmen. Vorhabensmindest- und Darlehenshöchstbetrag belaufen sich auf Euro bzw. 1,5 Mio. Euro. Mittelstandskapital Die LfA Förderbank Bayern stellt ebenfalls seit Mai 2010 zusätzlich ein nicht mit EFRE-Mitteln kofinanziertes Nachrangdarlehensprogramm zu angemessenen Konditionen zur Verfügung. Dieses Programm wird in ganz Bayern angeboten und soll dazu beitragen, die Eigenkapitalsituation gerade des Mittelstands zu verbessern Bürgschaften/Bayerischer Mittelstandsschirm Um Bankkredite aufnehmen zu können, ist in aller Regel die Stellung ausreichender Sicherheiten unerlässlich. Um den Finanzierungsspielraum auch derjenigen Unternehmen zu erweitern, die selbst nicht genügend Sicherheiten aufbringen können, besteht die Möglichkeit, Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH, der LfA Förderbank Bayern oder des Freistaates Bayern zu beantragen. Die Bürgschaftsbank Bayern GmbH ist eine Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft. Gesellschafter sind die Kreditgarantiegemeinschaften des Handels, Handwerks, Hotel- und Gaststättengewerbes und des Gartenbaus, die wiederum im Wesentlichen von den jeweiligen Kammern und Verbänden sowie Kreditinstituten getragen werden. Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen für die vorgenannten Branchen mit einer Risikoübernahme gegenüber Hausbanken oder auch Leasinggesellschaften von bis zu 80%. Der Bürgschaftsbetrag ist auf aktuell 1,5 Mio. begrenzt. Ein Großteil des Risikos wird dabei vom Bund und dem Freistaat Bayern in Form von Rückbürgschaften getragen. Seit 2005 haben die Kreditgarantiegemeinschaften und die Bürgschaftsbank Bayern GmbH als deren Nachfolgerin (tätig seit 1. April 2007) Bürgschaften mit einer Bürgschaftssumme von insgesamt 240,9 Mio übernommen. Mittelständischen Unternehmen, deren Tätigkeitsfeld nicht von der Bürgschaftsbank Bayern GmbH abgedeckt wird oder deren Bürgschaftsbedarf den Betrag von 1,5 Mio. übersteigt, kann durch Bürgschaften der LfA Förderbank Bayern Unterstützung gewährt werden. Der Bürgschaftshöchstbetrag liegt hier grundsätzlich bei 5 Mio., jedoch nicht mehr als 80% des Kreditbetrags. Im Zeitraum 2005 bis 2009 übernahm die LfA Bürgschaften mit einem Bürgschaftsbetrag von 428,6 Mio.. Mit dem Ende 2008 angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise von der Bayerischen Staatsregierung aufgespannten Bayerischen Mittelstandsschirm konnte das Förderinstrumentarium der LfA Förderbank Bayern zeitlich befristet bis voraussichtlich Ende 2010 erheblich verbessert werden: Der maximale Bürgschaftssatz für Betriebsmittelkredite wurde von 50% auf 80% angehoben (verbunden mit Erleichterungen bei den Vergabebedingungen) und die Übernahme von Rettungsbürgschaften eröffnet. 78 Mittelstandsbericht Bayern 2010

81 Die Obergrenze für LfA Bürgschaften wurde unter Einbindung der zusätzlichen Rückgarantie des Bundes aus dem Konjunkturpaket II von 5 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro erhöht. Bei Bürgschaften für Betriebsmittelkredite und Konsolidierungsvorhaben bis zu einem LfA Gesamtobligo von Euro sowie beim Akutkredit mit einem Darlehensbetrag von bis zu Euro wurden Erleichterungen beim Antragsverfahren eingeführt. Die Bilanz des Bayerischen Mittelstandsschirms fällt durchweg positiv aus. Insbesondere das verbesserte Bürgschaftsangebot der LfA Förderbank Bayern wurde sehr gut angenommen und überwiegend für dringend benötigte Betriebsmittelfinanzierungen zur Stärkung der Liquidität eingesetzt. Dabei kommen die Bürgschaften dort an, wo sie gebraucht werden, nämlich bei den kleinen und mittleren Unternehmen: 78% der geförderten Betriebe beschäftigen bis zu 50 Mitarbeiter, 17% sind Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und nur 5% gehören zum größeren Mittelstand. Damit leistet der Bayerische Mittelstandsschirm in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise einen erheblichen Beitrag zur Sicherstellung der Kreditversorgung für den bayerischen Mittelstand. Um die Kreditversorgung für den bayerischen Mittelstand weiter zu verbessern, wurden im Universalkredit zum voraussichtlich befristet bis Ende %-ige Haftungsfreistellungen bis zu einem vorhabensbezogenen Darlehensbetrag von 1 Mio. (Ausschlussgrenze) eingeführt Akutkredit Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in vorübergehende Liquiditäts- und Rentabilitätsschwierigkeiten geraten sind, können unter bestimmten Voraussetzungen von der LfA Förderbank Bayern ein Konsolidierungsdarlehen (Akutkredit) erhalten. Förderfähig sind Umschuldungen kurzfristiger Verbindlichkeiten, Betriebsmittel zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen. Als wesentliche Voraussetzung für einen Akutkredit ist von den betreffenden Unternehmen ein tragfähiges Gesamtkonsolidierungskonzept vorzulegen, das eine nachhaltige Verbesserung der betrieblichen Situation erwarten lässt. An dem Konzept muss sich neben dem Antrag stellenden Unternehmen auch die Hausbank beteiligen. Im Berichtszeitraum ( ) wurden von der LfA Förderbank Bayern Darlehen mit einem Gesamtvolumen von rund 243,8 Mio. EUR zugesagt. Damit konnte ein Beitrag zur Sicherung von über Arbeitsplätzen geleistet werden. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise stieg der Bedarf an Akutkrediten erwartungsgemäß an. Betrug das Zusagevolumen im Jahr 2008 lediglich knapp 20 Mio. EUR, so stieg es im Jahr 2009 auf gut 57,3 Mio. EUR Globaldarlehen der LfA Die Globaldarlehen der LfA Förderbank Bayern werden den Banken als spezielle Kontingente für den Mittelstand zur Verfügung gestellt. Dadurch wird es den Geschäftsbanken erleichtert, dringend benötigte, günstige Kredite an kleine und mittlere Betriebe auszureichen. Dies wird dadurch gewährleistet, dass die Geschäftsbanken den Refinanzierungsvorteil, den sie durch die zinsgünstigen Globaldarlehen erhalten, bei ihren Krediten an die Unternehmen weitergeben müssen. Im Ergebnis können die Hausbanken dadurch an die jeweilige Bonität angepasste Einzelkredite an kleine und mittlere Unternehmen zu günstigeren Konditionen vergeben als bei eigener Refinanzierung. Die Globaldarlehen verbreitern die Finanzierungsbasis des bayerischen Mittelstandes und tragen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Bayern bei. Die Nachfrage der Geschäftsbanken nach Globaldarlehen der LfA Förderbank Bayern ist hoch. So wurden im Berichtszeitraum ( ) Globaldarlehen in Höhe von durchschnittlich 500 Mio. EUR pro Jahr und damit insgesamt Mio. EUR zugesagt. Dabei ist für das Rekordjahr 2008 ein sehr hohes Zusagevolumen (700 Mio. EUR) und für das Krisenjahr 2009 ein eher niedriges Zusagevolumen (400 Mio. EUR) auszuweisen, wobei die Nachfrage nach Globaldarlehen generell starken Schwankungen unterliegt Regionalförderung Die Regionalpolitik hat die Aufgabe, strukturschwache Regionen nachhaltig zu unterstützen. Durch den Ausgleich ihrer Standortnachteile soll diesen Gebieten der Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung ermöglicht werden. Gleichzeitig stärkt eine gezielte Regionalförderung das gesamtwirtschaftliche Wachstum und erleichtert den notwendigen Strukturwandel. Schließlich verfolgt die Regionalförderpolitik das grundgesetzlich verankerte Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen. Die Bayerische Regionalförderung umfasst Zuwendungen für Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur sowie für Investitionen gewerblicher Unternehmen. Im Zeitraum 2005 bis 2009 wurde die wirt- Mittelstandsbericht Bayern

82 schaftsnahe Infrastruktur in Bayern mit Zuschüssen in Höhe von 72 Mio. gefördert. Mit Hilfe dieser Fördermittel konnten Investitionen vornehmlich für öffentliche Tourismuseinrichtungen mit einem Gesamtvolumen von 174 Mio. realisiert werden. Die Stärkung der touristischen Infrastruktur kommt insbesondere auch dem Mittelstand zugute. Im gleichen Zeitraum wurden rund Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des gewerblichen Tourismus mit Zuschüssen von mehr als 660 Mio. gefördert. Durch das Investitionsvolumen von 5,6 Mrd. konnten neue Arbeitsplätze geschaffen und rund bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Tabelle 4.2 zeigt, dass 96,8% der Förderfälle auf kleine und mittlere Unternehmen entfielen, insgesamt erhielten sie rund 80% der Investitionszuschüsse. Tabelle 4.2: Regionale Wirtschaftsförderungsprogramme gewerbliche Wirtschaft (einschließlich Fremdenverkehr) Investitionsvolumen Investitionszuschüsse Zahl der Fälle Mio. in % Mio. in % absolut in % Betriebe mit Beschäftigten Förderung nach Betriebsgrößenklassen bis ,03 40,9 309,46 46, ,3 50 bis ,02 36,4 222,59 33, ,5 250 bis ,69 12,2 72,29 10,9 56 2,1 500 und mehr 587,24 10,5 58,37 8,8 29 1,1 Summe 5.604, , Beteiligungskapital BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbh (BayBG) Als eine von 15 sog. Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) zählt die BayBG heute zu den größten deutschen Beteiligungskapitalgebern für mittelständische Unternehmen; ihr regionaler Schwerpunkt ist Bayern. Mit den von ihr angebotenen Beteiligungen in den Varianten offen, still und offen/ still kombiniert (Finanzierungsvolumen bis 5,0 Mio. ) ermöglicht sie ihren Portfoliounternehmen die Umsetzung von Wachstums- und Innovationsvorhaben, die Regelung eines Gesellschafterwechsels oder der familienexternen Unternehmensnachfolge (MBO, MBI), die Optimierung der Kapitalstruktur sowie die Umsetzung von Turnaround-Projekten. In ihrer bislang 36jährigen Firmengeschichte hat die BayBG bereits rund Unternehmen begleitet. Aktuell ist sie bei 530 Unternehmen mit insgesamt 309 Mio. engagiert. Projekt Beteiligungskapital für Existenzgründer Für gewerbliche Unternehmen in der Gründungs- und Existenzfestigungsphase in Bayern bietet die LfA Förderbank Bayern stille Beteiligungen der BayBG an. Die Beteiligungen liegen zwischen und je Zielunternehmen und dienen der Mitfinanzierung des in Zusammenhang mit einer Gründung stehenden Investitions- und Betriebsmittelbedarfs. Seit Programmbeginn im Oktober 1997 wurden 304 Beteiligungen in Höhe von insgesamt 25,3 Mio. ausgezahlt. Projekt Eigenkapital für den breiten Mittelstand (EKBM) Eigenkapital für den breiten Mittelstand ist ein Gemeinschaftsprojekt von BayBG, Bayerische Garantiegesellschaft (BGG), LfA und KfW, in dessen Rahmen mittelständische Unternehmen seit 2004 Eigenkapital bis 5,0 Mio. in Form von offenen und/oder stillen Beteiligungen erhalten können. Im Rahmen des Projekts und des Folgefonds EKBM II stehen insgesamt 100 Mio. für Eigenkapitalfinanzierungen zur Verfügung. Davon wurden seit Projektbeginn bereits mehr als 60 Mio. an bayerische Mittelstandsunternehmen ausbezahlt. Projekt EFRE-Risikokapitalfonds Das StMWIVT hat Ende 2007 in Kooperation mit den Beteiligungsgesellschaften BayBG und S-Refit AG zwei Risikokapitalfonds im Umfang von zusammen 30 Mio. initiiert. Die Mittel werden je zur Hälfte aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und von den beiden Beteiligungsgesellschaften aufgebracht. Im Fokus des Projekts steht die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in strukturschwachen Regionen Bayerns sowie besonders innovativen bayerischen KMU. Seit Projektbeginn wurden rd. 11 Mio. in 26 Unternehmen investiert. 80 Mittelstandsbericht Bayern 2010

83 Unternehmensbeteiligungsgesellschaften Zur Verbesserung der Eigenkapitalversorgung des deutschen Mittelstandes hat der Gesetzgeber im Jahr 1986 das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) verabschiedet. Danach können sich Kapitalbeteiligungsgesellschaften als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft (UBG) anerkennen lassen, wenn sie die im Gesetz genannten Voraussetzungen u.a. hinsichtlich Rechtsform, Eigentümerstruktur, Unternehmensgegenstand und Anlagegrenzen erfüllen. Mit der Anerkennung einher gehen die Befreiung von der Gewerbesteuer und Erleichterungen bei den Regelungen über den Eigenkapitalersatz. Anerkannte UBGen dürfen die Bezeichnung Unternehmensbeteiligungsgesellschaft in der Firma führen. Zuständig für die Anerkennung und Beaufsichtigung von UBGen in Bayern ist das StMWIVT Wagniskapital Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft insbesondere des Mittelstandes hängt wesentlich von ihrer anhaltend hohen Innovationskraft ab. Junge innovative Unternehmen mit grundlegend neuen Ideen leisten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag. Die Finanzierung hoher Entwicklungskosten und des Markteinführungsaufwands neuartiger Produkte bildet jedoch eine hohe Hürde für High-Tech-Gründer. Durch Bayern Kapital und die von ihr verwalteten Fonds leistet die Bayerische Staatsregierung seit 1995 einen wirksamen Beitrag, diese Innovationshindernisse in möglichst enger Kooperation mit privaten Eigenkapitalgebern zu überwinden. Die neuen, in den Jahren 2008 mit 2010 aufgelegten Clusterfonds sichern mit über 90 Mio. EUR einsetzbarem Kapital die Fortsetzung der erfolgreichen Strategie, aussichtsreiche Jungunternehmen zu fördern und Bayern als führenden Venture-Capital-Standort in Deutschland dauerhaft und verlässlich zu stärken. Bayern Kapital finanziert innovative Gründer und Innovationsprojekte junger Unternehmen von der frühen Seedphase bis zum Eintritt in die Wachstumsperiode. Durch die enge Zusammenarbeit mit privaten Venture-Capital-Gesellschaften und Business Angels sowie Businesscoaches und die Nutzung der Netzwerkkontakte erhalten die Beteiligungsnehmer zusätzliches Kapital bzw. auch Zugang zu unternehmerischem Know-how sowie gezielten Marktkontakten. Insgesamt hat Bayern Kapital seit ihrer Gründung durch die LfA Förderbank Bayern bislang rd. 185 Firmen mit über 147 Mio. EUR finanziert. Parallel stellten die privaten Finanzierungspartner, Fonds der KfW/ tbg sowie der High Tech-Gründerfonds weitere rd. 330 Mio. EUR zur Verfügung. In einer Reihe von Fällen haben später private Geldgeber teils auch über die Börse erneut investiert, um die Potenziale dieser Firmen voll nutzen zu können. Mehr als Arbeitsplätze sind so bislang dauerhaft in zukunftsfähigen Unternehmen entstanden. Im Jahr 2009 hat die LfA Förderbank Bayern mit dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) zusätzlich einen VC-Dachfonds aufgelegt, in den beide Partner jeweils 25 Mio. eingebracht haben. Dieser Dachfonds beteiligt sich an VC-Fonds, die in Bayern einen Sitz oder zumindest eine Niederlassung haben und in junge bayerische Technologieunternehmen investieren. Ziel des Dachfonds (EIF-LfA-Fazilität) ist es, das Angebot an privatem Wagniskapital in Bayern zu stärken, indem die Auflage neuer Fonds unterstützt und ein Anreiz für die Ansiedelung von Manangementgesellschaften in Bayern gegeben wird. Die Stärkung des privaten Angebots an Wagniskapital kommt unmittelbar der Gründung und dem Wachstum junger Technologie-Unternehmen in Bayern zugute Bayerische Börse Die Börse München ist ein wesentlicher Bestandteil des Finanzplatzes Bayern. Privatanleger können hier mehr als Wertpapiere aus 60 Ländern unter garantierter Bestausführung ihrer Orders handeln. Die Börse München konzentriert sich mit ihrem Marktsegment m:access auf eine Zielgruppe, die ihr schon immer am Herzen lag: kleine und mittlere Unternehmen. Als Job- und Wachstumsmotor verdient der Mittelstand den bestmöglichen Zugang zum Kapitalmarkt. Eigenkapital spielt, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Finanzkrise, in der Unternehmensfinanzierung eine wichtige Rolle. In Zeiten differenzierter Kreditvergabepolitik der Banken kommt es gerade auf eine solide Eigenkapitalausstattung als Bonitätsindikator entscheidend an. Ein Weg zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung ist die Kapitalbeschaffung über die Börse. An dieser Stelle setzt das am 1. Juli 2005 gestartete Marktsegment m:access der Börse München an. M:access vermeidet einerseits die hohen regulatorischen Zugangsvoraussetzungen, die der Regulierte Markt den Unternehmen auferlegt und hebt sich andererseits aufgrund seiner auf mittelständische Unternehmen zugeschnittenen Zulassungsvoraussetzungen deutlich vom Freiverkehr der Börse ab. Der Finanz- und Verwaltungsaufwand für Emittenten und Emissionsbegleiter ist auf ein für die aufgeführten Unternehmensgruppen sinnvolles Maß angepasst. Mittelstandsbericht Bayern

84 Der Anlegerschutz wird durch pragmatische Transparenz- und Publizitätserfordernisse und die vollständige Einbindung des Segments in die Börsenorganisation gewährleistet. Aus diesen Gründen hat sich das Segment seit seiner Einführung auch recht gut entwickelt: derzeit sind dort 33 Unternehmen notiert, die Börse München rechnet bis Ende 2010 mit über 40 gelisteten Unternehmen. Die Börse München untermauert hiermit eindrucksvoll ihren Anspruch, Börse für den Mittelstand zu sein Weitere Maßnahmen zur Sicherung der Mittelstandsfinanzierung Zur Sicherung der Mittelstandsfinanzierung kann öffentliche Unterstützung nur flankierend wirken. Notwendig ist vor allem auch eine strategische, faire und verlässliche Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Hausbanken, die auch in Krisenzeiten trägt. Die Grundsätze einer solchen Partnerschaft sind in einer von Staatsminister Zeil initiierten bayerischen Allianz zur Sicherung der Mittelstandsfinanzierung im Mai 2009 beschlossen worden. Im April 2010 hat die Allianz, die sich aus Spitzenvertretern der bayerischen Wirtschaft zusammensetzt, ihre Leitlinien zur Mittelstandsfinanzierung bekräftigt. Die Eckpunkte der Vereinbarung stellen sich wie folgt dar: Kreditinstitute dürfen bei ihren Unternehmenskunden Offenheit in den Geschäftsbeziehungen erwarten. Genauso sind Unternehmen auf eine transparente Geschäftspolitik ihrer Kreditgeber angewiesen. Kreditinstitute und Unternehmen pflegen einen engen Austausch über die aktuelle Bonitätseinschätzung und mögliche Ansatzpunkte zur Verbesserung der Bonität. Sofern Probleme auf unternehmensinterne Faktoren zurückgehen, sind Unternehmen und Kreditinstitute gleichermaßen gefordert, konstruktiv und partnerschaftlich nach tragfähigen, nachhaltigen Lösungen zu suchen. Im Falle konjunkturell bedingter und damit vorübergehender Unternehmensprobleme werden die Kreditinstitute im Rahmen ihrer Möglichkeiten Kunden durch geeignete, kreditwirtschaftlich verantwortbare Finanzierungsmodelle über zeitlich befristete Liquiditätsengpässe hinweg helfen. Kreditinstitute streben an, bei Ratingverschlechterungen und Vertragsverstößen ihrer Kunden abgestuft zu reagieren. Eine Kündigung des Kreditengagements wird nur als ultima ratio in Betracht gezogen. Bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen stellen Kreditinstitute unternehmensund bankspezifische Faktoren in den Vordergrund. Ein allgemeiner Branchenausschluss findet bei der Kreditvergabe nicht statt. Kreditinstitute sind weiterhin bemüht, ihre Bilanzen nicht durch eine Reduzierung der Mittelstandsfinanzierung zu verkürzen. Kreditinstitute, die staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, sind sich ihrer Verantwortung in besonderer Weise bewusst und bemühen sich, ihr unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Anforderungen, der erforderlichen Risikobewertung und staatlicher Auflagen vollumfänglich gerecht zu werden. Kreditinstitute bekennen sich nachdrücklich zu einer aktiven Nutzung des Förderangebots der LfA Förderbank Bayern, der KfW und der Bürgschaftsbank Bayern. Im Geiste der Finanzierungsallianz hat das Bayerische Wirtschaftsministerium eine Reihe von Finanzierungsveranstaltungen mit den Kammern der gewerblichen Wirtschaft sowie mit den Regierungen und dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband durchgeführt. Auch diese Veranstaltungen, an denen mehrere hundert Unternehmen aus ganz Bayern teilgenommen haben, haben den Dialog zwischen den Finanzierungspartnern intensiviert und damit zu einer Stabilisierung der Mittelstandsfinanzierung beigetragen. Parallel zu diesen Aktivitäten hat die Inanspruchnahme der Beratungsprogramme für mittelständische Unternehmen stark zugenommen. Dies gilt vor allem für die Task Force der LfA und den Runden Tisch Bayern. Mit ihrer Task Force unterstützt die LfA seit 1996 kostenlos und branchenübergreifend mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung wirtschaftlicher Krisen. Der Runde Tisch Bayern, eine Initiative von KfW, LfA und den Kammern der gewerblichen Wirtschaft, betreut KMU, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung trotz guter Marktchancen in Schwierigkeiten geraten sind. Bei Bedarf wird eine Besprechung zwischen den betroffenen Unternehmen, Kreditinstituten, Kammern und ggf. Beratungsunternehmen, der sogenannte Runde Tisch, einberufen. Im Interesse der Unternehmen und seiner Mitarbeiter ist es Ziel dieser Runde, nach tragfähigen und zukunftsorientierten Lösungen zu suchen. Auch das Bayerische Wirtschaftsministerium wurde in einer stark zunehmenden Zahl schwieriger Kreditfälle vermittelnd zu Rate gezogen. 82 Mittelstandsbericht Bayern 2010

85 4.2 Stärkung der Innovationskraft des Mittelstands Forschungs- und Technologieförderung Grundzüge Bayerischer Forschungs- und Entwicklungspolitik Zentrale Herausforderung für den Erhalt des wirtschaftlichen und sozialen Wohlstands ist die Entwicklung wettbewerbsfähiger Dienstleistungen, Produkte und deren Herstellung in ausreichendem Umfang. Als Hochkostenregion steht der Wirtschaftsstandort Bayern im weltweiten Wettbewerb vor der Herausforderung, um mindestens so viel besser und schneller zu sein, als die Kosten höher liegen. Dafür ist eine dauerhafte Innovationsdynamik vonnöten. Ziel bayerischer Forschungs- und Technologiepolitik ist es, Rahmenbedingungen zu setzen, die Erfindungen und deren erfolgreiche Umsetzung an den weltweiten Märkten optimal fördern sowie den Einsatz neuer Technologien unterstützen. Höchste Wachstumsraten auf den Weltmärkten werden bei Spitzentechnologien erzielt, wie etwa im Bereich Nanotechnologien, Biotechnologie, Unterhaltungselektronik, Optische Technologien, Medizintechnik, Mikroelektronik sowie neue Werkstoffe. Bayern ist auf diesen Themenfeldern präsent. Nur wer auf den Märkten der Spitzentechnologien stark ist, kann die Arbeitsplätze von morgen sichern. Die Bayerische Staatsregierung trägt mit ihrer Modernisierungs- und Innovationspolitik seit Jahrzehnten kontinuierlich dazu bei, den Freistaat zu einem erfolgreichen Forschungs- und Technologiestandort zu machen. Bereits im Rahmen der Offensive Zukunft Bayern und der High-Tech-Offensive wurden seit den neunziger Jahren über 4 Mrd. aus Privatisierungserlösen investiert. Seit dem Jahr 2008 werden im Rahmen der Innovationsoffensive BayernFIT insgesamt weitere 2 Mrd. in Forschung, Technologie und Innovation investiert. Die Maßnahmen kommen sowohl dem Ausbau der Forschungslandschaft als auch dem gesamten Spektrum innovationsbereiter Unternehmen zu Gute, von den forschenden Großunternehmen über kleine und mittlere High-Tech-Unternehmen bis hin zu technologieorientierten Unternehmensgründern und dem innovativen Handwerk. Bayern ist das Land der Erfinder (Anteil an den Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt von 26,4% in 2009), der (High-Tech-) Gründer ( Gründungen in diesem Bereich in 2008) und der Forscher (breite Palette universitärer und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen). Der Freistaat muss auch weiter intensiv in seine wissenschaftliche und technologische Leistungsfähigkeit investieren, um im nationalen und internationalen Standortwettbewerb zu bestehen. Dazu wurde in Bayern im Koalitionsvertrag festgelegt, dass der FuE- Anteil am Bruttoinlandsprodukt zum Ende der Legislaturperiode in 2013 auf 3,2% und im Jahr 2020 auf 3,6% gesteigert werden soll. Die entscheidende Rolle, um dieses Ziel zu erreichen, kommt hier der Wirtschaft zu. Unterstützend muss eine verstärkte Präsenz außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Bayern gefördert werden Technologie- und Innovationsförderung Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen Häufig sind es junge Technologieunternehmen, die Ideen und Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung umsetzen. Das Bayerische Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU) zielt im Speziellen auf die Förderung besonders innovativer Gründungen. Dabei werden unabhängig von der Branche finanzielle Hilfen für technologisch und wirtschaftlich risikoreiche Entwicklungsvorhaben, die im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung stehen, gewährt. Die Förderung umfasst dabei bereits die Konzeptionsphase. In den Jahren 2005 bis 2009 wurden über 90 technologieorientierte Unternehmensgründungen mit Zuschüssen in Höhe von fast 7 Mio. gefördert. Dadurch konnte ein projektbezogenes Investitionsvolumen von nahezu 20 Mio. initiiert werden. Wegen der großen Hebelwirkung, die mit Hochtechnologieförderung verbunden ist, ist das Gesamtinvestitionsvolumen, welches mit der Förderung angestoßen wurde, um ein Vielfaches höher. Das Förderprogramm wurde zum überarbeitet und an die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Bayerisches Technologieförderungs-Programm Das ebenfalls zum überarbeitete und modernisierte Bayerische Technologieförderungs-Programm (BayTP) soll mittelständischen Unternehmen die Entwicklung technologisch neuer Produkte, Verfahren und wissensbasierter Dienstleistungen ermöglichen sowie die Anwendung moderner Technologien in Produkten und in der Produktion erleichtern. Die Entwicklung sowie die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft sind notwendig, um angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten und dadurch ein angemessenes, wirtschaftliches Wachstum und ei- Mittelstandsbericht Bayern

86 nen hohen Beschäftigungsstand zu sichern. Die Förderung soll zur Fortentwicklung einer modernen Wirtschaftsstruktur, vor allem auch außerhalb der Ballungs- und Verdichtungsräume, in Bayern beitragen. In den Jahren 2005 bis 2009 wurden bei mittelständischen Unternehmen über 330 Vorhaben mit Zuschüssen in Höhe von 28,3 Mio. sowie zinsverbilligte Darlehen in Höhe von 107 Mio. gefördert. Damit konnten Investitionen in der Wirtschaft in Höhe von fast 220 Mio. angestoßen werden. Programm Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe Mit dem Programm Innovationsgutschein für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe sollen kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen (z.b. Universitäten, Fachhochschulen, Fraunhofer-Einrichtungen) herangeführt und so fit für die Herausforderungen der Zukunft gemacht werden. Mit der Ausgabe von Innovationsgutscheinen soll insbesondere die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen unterstützt werden. Der Innovationsgutschein beinhaltet eine 50%-ige Förderung, maximal für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung (z.b. Machbarkeitsstudien, Studien zur Fertigungstechnik) und/oder umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (z.b. Konstruktionsleistung, Prototypenbau). Das Programm ist am erfolgreich gestartet. Im ersten Jahr konnten bereits mehr als 200 Innovationsgutscheine bewilligt werden. Technologie-spezifische Fachprogramme Ziel der technologiespezifischen Förderprogramme ist es, durch die Unterstützung von Innovationen in der Wirtschaft die Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit zu stärken, Wachstumspotenziale zu verbessern und qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Dies geschieht: durch die Förderung und Unterstützung von FuE- Kooperationen von Unternehmen bzw. von Unternehmen und Forschungseinrichtungen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg, durch direkten Technologietransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft im Rahmen von FuE- Verbundprojekten. Die FuE-Förderprogramme orientieren sich zum einen an den Bedürfnissen der mittelständischen Wirtschaft, zum anderen an den wichtigsten Basistechnologien (Informations- und Kommunikationstechnik, Mikroelektronik/Mikrosystemtechnik, Neue Werkstoffe), die für Bayern von besonderer Bedeutung sind. Hinzu kommen von Fall zu Fall spezifische Förderschwerpunkte z.b. Elektromobilität, Medizintechnik. Mit dem FuE-Programm Informations- und Kommunikationstechnik werden Verbundforschungsprojekte von Unternehmen bzw. von Unternehmen und Forschungseinrichtungen gefördert. Zwei Drittel der geförderten Betriebe kommen aus dem Mittelstand. Im Berichtszeitraum 2005 bis 2009 wurden ca. 50 FuE-Verbundprojekte mit 160 beteiligten Partnern gefördert. Hierfür wurden Zuschüsse in Höhe von 31,4 Mio. bereit gestellt, bei Projektkosten von ca. 80 Mio.. Mit dem FuE-Programm Mikrosystemtechnik wird der Vorsprung bayerischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen in dieser Querschnittstechnologie ausgebaut. Gefördert werden FuE-Verbundprojekte, bei denen Hersteller und Anwender von Bauteilen der Mikrosystemtechnik und Mikroelektronik zusammen arbeiten und neue marktfähige Produkte entwickeln. Im Berichtszeitraum wurden 46 Unternehmen gefördert. Hierzu wurden Zuschüsse in Höhe von 11,5 Mio. bewilligt, bei Projektkosten von 25,7 Mio.. Mit dem Programm Neue Werkstoffe werden Verbundprojekte zwischen Unternehmen bzw. zwischen Unternehmen und Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen gefördert. Ziel der Vorhaben ist die Erforschung und Entwicklung sowie beschleunigte Markteinführung neuer Werkstoffe aus den Bereichen Metall, Keramik, Glas, Polymere und Verbundwerkstoffe. Die Zukunft gehört einer intelligenten Konfiguration der gesamten Innovations- und Wertschöpfungskette, mit der die Zeit von der Idee über die Entwicklung bis zum Markteintritt minimiert wird. In den Jahren 2005 bis 2009 wurden knapp 50 meist mittelständische Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen mit Zuschüssen in Höhe von gut 22 Mio. gefördert. Dadurch konnte ein projektbezogenes Investitionsvolumen von fast 50 Mio. in der Wirtschaft angeregt werden. Die bayerischen technologieorientierten Förderprogramme haben in den letzten Jahren bei den Unternehmen einen Innovationsschub ausgelöst, der sich allein nach der Entwicklungsphase der geförderten FuE-Projekte in Form von mehreren Tausend neuen Arbeitsplätzen beziffern lässt. Es ist davon auszugehen, dass nach der Markteinführungsphase der Arbeitsplatzeffekt (statistisch nicht mehr erfasst) um ein Vielfaches größer ist. 84 Mittelstandsbericht Bayern 2010

87 4.2.3 Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Für die Kooperation mit Forschungsinstituten sind für mittelständische Unternehmen Ansprechpartner in Instituten mit einer starken Praxisorientierung unerlässlich. Dem Mittelstand stehen in Bayern eine Vielzahl von Instituten zur Verfügung, die sowohl wissenschaftlich als auch anwendungsbezogen tätig sind: Einrichtungen der wirtschaftsnahen Forschung, die auf der Grundlage von Art. 91 b GG von Bund und Ländern gemeinsam gefördert werden, insbesondere die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) mit Einrichtungen in München, Würzburg, Erlangen, Nürnberg, Fürth, Freising, Oberpfaffenhofen und Holzkirchen, das Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit seinem Forschungszentrum in Oberpfaffenhofen bei München sowie das ifo Institut für Wirtschaftsforschung (mit cesifo-institut) und das Institut für Meteorologie und Klimaforschung Institut für atmosphärische Umweltforschung (IMK- IFU) in Garmisch-Partenkirchen. Einrichtungen, die allein mit bayerischen Mitteln gefördert werden, wie das Bayerische Zentrum für Angewandte Energieforschung (ZAE Bayern Standorte in Würzburg, Erlangen, Garching) mit den Schwerpunkten erneuerbare Energien und Energieeffizienz: Von der Grundlagenforschung bis zur Anwendung, das Betriebswirtschaftliche Forschungszentrum für Fragen der mittelständischen Wirtschaft e.v. an der Universität Bayreuth (BF/M), das ATZ Entwicklungszentrum, Sulzbach-Rosenberg, mit den Themen Verfahren und Werkstoffe für Energietechnik als Träger von Know-how und wichtiger Partner für mittelständische Anlagenbauer, das Anwendungszentrum des Instituts für Werkzeugmaschinen und Betriebswissenschaften (iwb) in Augsburg für Entwicklung und Transfer anwendungsorientierter Innovationen in der Produktionstechnik mit den Geschäftsfeldern Betriebsorganisation, Digitale Fabrik, Montagetechnik, Fertigungstechnik, das im November 2005 gegründete Bauhaus Luftfahrt als Ideenschmiede für visionäre, unkonventionelle und überbetriebliche Forschung im Bereich der Luftfahrt, die interdisziplinäre Forschungskooperationen zur Zukunft in der Luftfahrt unter einem Dach anstoßen soll, das Kompetenzzentrum Neue Materialien Nordbayern (Standorte in Bayreuth und Fürth), das auf die Entwicklung von Leichtbauwerkstoffen, von Leichtbauteilen aus Kunststoffen und Metallen sowie von innovativen Fertigungsverfahren im Industriemaßstab spezialisiert ist. Speziell für den IuK-Bereich ist auf folgende Einrichtungen hinzuweisen: Forschungsinstitut für Software- und Systemengineering: Im Rahmen der Initiative Bayern 2020 wurde ein außeruniversitäres Forschungsinstitut für Software- und Systemengineering gegründet, das in enger Kooperation mit der Technischen Universität München betrieben wird. Das Institut befasst sich mit allen Aspekten der Entwicklung und Nutzung von Software mit Schwerpunkt eingebettete und vernetzte softwareintensive Systeme. Dies umfasst technische, organisatorische und wirtschaftliche Fragestellungen. Die zentrale Aufgabe des Instituts ist es, die technologische Kooperation im Bereich Software- und Systemengineering in der IT-Wirtschaft und in den IT- Anwenderbranchen zu intensivieren und zu professionalisieren. Dies geschieht im Rahmen gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit Unternehmen, die Software entwickeln oder Software nutzen. Das StMWIVT fördert den Aufbau des Forschungsinstituts mit 17 Mio.. Forschungseinrichtung für Sicherheit und Zuverlässigkeit der Informationstechnologie Im Rahmen der Initiative Bayern 2020 fördert das StMWIVT den Aufbau von Fraunhofer-Arbeitsgruppen für Sicherheit und Zuverlässigkeit von IT- Systemen am Standort Garching. Sicherheit und Zuverlässigkeit von Informationssystemen sind eine immer größer werdende Herausforderung. Wirtschaft und dabei vermehrt auch der Mittelstand, Verwaltung und Privatpersonen sind in stark steigendem Umfang von einer funktionsfähigen Informationstechnologie abhängig. Die FhG-Arbeitgruppen haben die Aufgabe, die Zuverlässigkeit von IT-Systemen zu garantieren, wirtschaftliche Schäden zu verhindern und Angriffe und Missbräuche der Informationstechnologie abzuwehren. Wirtschaft und Gesellschaft brauchen neue Methoden zur Absicherung sowie neue robuste und anpassbare Sicherheitslösungen für Anwendungsbereiche wie z.b. im Gesundheitswesen, der Produktion, der Logistik, des Handels, der Unterhaltung etc. IT- Sicherheit ist in der modernen und vernetzten Wirtschaft eine der zentralen Herausforderungen. Die Fraunhofer-Arbeitsgruppen kooperieren bereits in beachtlichem Umfang mit bayerischen Unternehmen bei der Entwicklung von Sicherheitslösungen. Mittelstandsbericht Bayern

88 Das STMWIVT unterstützt den Ausbau der außeruniversitären Forschungsinfrastruktur, insbesondere im Zusammenhang mit Aktivitäten der Fraunhofer-Gesellschaft, in allen bayerischen Regierungsbezirken in Form der Förderung von Baumaßnahmen sowie Investitionen für die Forschungsanlagen und Erstausstattung. Gleichzeitig werden im Rahmen der Projektförderung verschiedene hochaktuelle Forschungsschwerpunkte in Bayern gefördert und ausgebaut. Für die Fraunhofer-Aktivitäten stellt die Bayerische Staatsregierung insgesamt rund 180 Mio. Euro für den Ausbau der Forschungsinfrastruktur und den Aufbau von neuen Projektgruppen bereit. Die Themengebiete, an welchen die Wissenschaftler der Fraunhofer- Gesellschaft in ganz Bayern arbeiten, sind sehr vielfältig: Im niederbayerischen Straubing arbeiten die Wissenschaftler einer neu gegründeten Fraunhofer- Projektgruppe an der Entwicklung katalytischer Verfahren, die eine umfassendere Nutzung pflanzlicher Biomasse in der chemischen Industrie ermöglichen. An den Standorten Würzburg und Bayreuth entwickeln die Wissenschaftler des Fraunhofer Instituts für Silicatforschung (ISC) innovative Werkstoffe für die Produkte von morgen, z.b. in den Bereichen Oberflächentechnik und -veredelung, Energietechnik und adaptive Systeme, Glas und Keramik, Mikrosystemtechnik, Life Sciences sowie Bau und Umwelt. In Freising wird am Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung (IVV) an der Optimierung von Produkten und Verfahren in den Bereichen Lebensmittelzutaten, Funktionsmaterialien (Lebensmittelverpackungen) und Produktsicherheit gearbeitet. Damit das Institut auch in Zukunft auf den Feldern Gesunde Ernährung/Functional Food und Lebensmittelqualität als kompetenter Partner der Wirtschaft agieren kann, wird hier ein neues Lebensmitteltechnikum gebaut. An der Fraunhofer-Einrichtung für Modulare Festkörper-Technologien (EMFT) in München werden neue Ansätze in der Mikroelektronik und Mikrosystemtechnik erarbeitet und rasch und effizient in Demonstratoren, anwendbare Verfahren sowie Dienstleistungen umgesetzt. In Kooperation mit der Universität Regensburg wurde in Regensburg eine Projektgruppe des EMFT Sensormaterialien gegründet, die sich mit der Entwicklung von neuen Chemo- und Biosensoren für die Anwendungen in der Medizin/Biotechnologie, beim Umweltmonitoring sowie in der Produktkontrolle beschäftigt. Die Themenfelder Forschung, Entwicklung, Prüfung, Demonstration und Beratung auf den Gebieten der Bauphysik werden am Fraunhofer-Institut für Bauphysik in Holzkirchen behandelt. Hier entsteht ein neues Institutsgebäude. In Kooperation mit der Universität Regensburg wurde im Biopark Regensburg die Fraunhofer-Projektgruppe Tumor- und Stoffwechselerkrankungen eingerichtet, deren Ziel die Weiterentwicklung von innovativen therapeutischen Verfahren zur Behandlung dieser Indikationen ist. Eine weitere neu gegründete Fraunhofer-Projektgruppe in Würzburg entwickelt Methoden zur Untersuchung des Wachstums humaner Tumoren außerhalb des Körpers in Bioreaktoren. Für den Ausbau und Bestandspflege der äußerst erfolgreich agierenden Fraunhofer-Institute in der Metropolregion Erlangen/Fürth/Nürnberg, des Instituts für Integrierte Systeme und Bauelementetechnologie (IISB) und des Instituts für Integrierte Schaltungen (IIS), stellt die Bayerische Staatsregierung für die Region Erlangen/Fürth/Nürnberg rund 80 Mio. zur Verfügung. Durch die Investition dieser Mittel werden die Themenschwerpunkte Lokalisierung und Kommunikation/RFID (Sitz im Nürnberger Nordostpark), zerstörungsfreie Materialprüfung (Fürth Atzenhof) sowie Leistungselektronik/Elektromobilität (Erlangen/Nürnberg) gestärkt und ausgebaut. Weitere Themen werden im neu gegründeten Geschäftsfeld Service Factory (innovative Logistikdienstleistungen) sowie in den zwei Fraunhofer-Innovationsclustern Elektronik für nachhaltige Energienutzung sowie Personal Health behandelt. In Augsburg entsteht im Rahmen der Forschungsoffensive Faserverbundtechnologie und Mechatronik ein süddeutscher Forschungsverbund für Faserverbundtechnologien von europäischem Rang. Ziel der Forschungsoffensive ist es, neue effiziente Produktions- und Automatisierungsprozesse bei der Fertigung von Faserverbundbauteilen und deren Integration zu Faserverbundstrukturen zu realisieren. Die Gründung zweier Fraunhofer-Projektgruppen sowie eines DLR-Zentrums für Leichtbauproduktionstechnologie wird von der bayerischen Staatsregierung mit 53 Mio. unterstützt. 86 Mittelstandsbericht Bayern 2010

89 Folgende weitere außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit engem Bezug zum Anwender und der Industrie können genannt werden: Zentrum für Telematik (ZfT) in Würzburg Das Zentrum für Telematik e.v., das eng mit der Universität Würzburg zusammenarbeitet, arbeitet an Telematik-Lösungen für die Industrieanlagen, Sicherheitsüberwachung, Telemedizin und Verkehrssteuerung und bietet der Industrie Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Produkten und Dienstleistungen an. Das Zentrum zeichnet sich durch Kernkompetenzen in den Bereichen Mensch-Maschine- Schnittstellen, Sensordatenfernerfassung, Telekommunikation und Automatisierungs-/Regelungstechnik aus. Auf Basis dieser Kernkompetenzen organisiert das Zentrum Beratungs- und Fortbildungsveranstaltungen zur Telematik, führt gemeinsam mit der Wirtschaft Verbundforschungsprojekte durch und kann dabei auf fortgeschrittene Telematik-Ausstattung und Testumgebungen zurückgreifen. Der Aufbau des Zentrums für Telematik wird seit 2007 unterstützt. Bisher wurden hierfür 2,4 Mio. bereitgestellt. Kompetenzzentrums für magnetische Resonanz (MRB) in Würzburg Das MRB (Forschungszentrum für Magnet-Resonanz- Bayern e.v.) arbeitet an der Entwicklung und Erforschung der nicht-invasiven, bildgebenden Verfahren für Medizin, Biologie und Chemie mit Hilfe der magnetischen Resonanz (MR). Neben der Grundlagenforschung engagiert sich das MRB Forschungszentrum in der Wissensvermittlung und der Umsetzung neuer Einsichten auf dem Gebiet der angewandten Magnetresonanz. Seit der Gründung im Jahr 2005 unterstützt der Freistaat das MRB in der Aufbauphase mit insg. rd. 5,6 Mio.. Süddeutsches Kunststoffzentrum SKZ in Würzburg Das SKZ in Würzburg ist mit mehr als 21 Mio. Jahresumsatz eine weltweit anerkannte Fortbildungsund Prüfungs-/Zertifizierungsinstitution und genießt hohes Ansehen in der Wirtschaft. Auch in der Forschung und Entwicklung im Kunststoffsektor ist das SKZ aktiv und deckt die Themenschwerpunkte von Materialien über Produktionsprozesse und Bauteileigenschaften bis hin zur Bewertung von Prozessen und Produkten unter ökonomischen und ökologischen Aspekten ab. Seit 2003 wurde das SKZ vom StMWIVT mit insgesamt rund 9,2 Mio. unterstützt (überwiegend aus dem Bereich Angewandte Forschung 6,1 Mio. davon für einen Neubau). Damit wird auch der Werkstoff-Forschungsstandort Würzburg gestärkt Befristete Forschungsvorhaben Ende 2001 wurde das Projekt Anwendungszentrum für Satellitennavigation im Rahmen der High-Tech- Offensive Bayern (HTO) beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt als Gründer- und Technologiezentrum für Satellitennavigation gestartet (später: Anwendungszentrum Oberpfaffenhofen). Seither erfolgten circa 40 Unternehmensgründungen mit über 650 geschaffenen Arbeitsplätzen. Für den Aufbau eines ESA Business Incubation Centers wurde im Januar 2009 ein Agreement unterzeichnet. Das StMWIVT fördert die Finanzierung des Inkubators mit 2,68 Mio.. Das DLR beteiligt sich mit 1,08 Mio. (als Darlehen). Erstmals konnte die ESA damit zu einem Engagement in Bayern gebracht werden. Im Rahmen des Projektes wird aufbauend auf der bisherigen Tätigkeit im AZO gemeinsam mit der ESA und dem DLR ein Inkubator für Unternehmen aus allen Bereichen der Luft- und Raumfahrtbranche aufgebaut und betrieben. Die Inkubatorfirmen erhalten ein sog. Starterpaket in Höhe von , das von der ESA, dem StMWIVT und der Kreissparkasse München gemeinsam finanziert wird Industrielle Gemeinschaftsforschung Nicht zuletzt aufgrund der damit verbundenen Kosten unterhalten viele mittelständische Unternehmen keine eigene F&E-Abteilung. Sie müssen sich daher in diesem Bereich auf externe Dienstleister stützen. Vor diesem Hintergrund erhalten Einrichtungen der industriellen Gemeinschaftsforschung Zuschüsse von in der Regel bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten für eine Vielzahl von betriebsübergreifenden Forschungsvorhaben. Von diesen Vorhaben profitiert eine ganze Reihe mittelständisch orientierter Wirtschaftszweige wie Holz-, Papier- und Druckgewerbe, die Leder-, Textil- und Verpackungsindustrie und die Kunststoffverarbeitung. Jährlich werden hierfür rund zur Verfügung gestellt Bayerische Forschungsstiftung Die Bayerische Forschungsstiftung (BFS) wurde 1990 errichtet, um zukunftsweisende Projekte der universitären und außeruniversitären Forschung zu unterstützen und für einen schnellen Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die wirtschaftliche Umsetzung zu sorgen. Somit fokussiert sich der Einsatz der Mittel auf den Bereich der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung, insbesondere auch bei mittelständischen Unternehmen. Mittelstandsbericht Bayern

90 Im Zeitraum von wurden durch die BFS Fördermittel in Höhe von rund 435 Mio. bewilligt. Kleine und mittlere Unternehmen sind hieran mit Einzelprojekten, aber auch über Forschungsverbünde beteiligt. Sie profitieren von den Fördermitteln entweder unmittelbar als Antragsteller oder über ihre Rolle als Partner bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten anderer Antragsteller aus Wirtschaft und Wissenschaft. Etwa 20% der ausgereichten Fördermittel kommen direkt kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Neben diesem monetären Aspekt können sie zudem aus den von den Partnern aus der Wissenschaft erarbeiteten Ergebnissen Nutzen ziehen. Darüber hinaus bietet die BFS Unternehmen auch Hilfestellungen bei der Suche nach einem passenden Partner zur Bewältigung von Technologieproblemen an Qualitätsmanagement Die Qualität von Produkten und Dienstleistungen sowie deren Sicherung durch aktives Qualitätsmanagement spielen als Erfolgsfaktor für Unternehmen im internationalen Wettbewerb eine wichtige Rolle. Das StMWIVT unterstützt daher insbesondere kleine und mittlere Betriebe bei der Einrichtung eines fest verankerten Qualitätsmanagementsystem durch folgende Maßnahmen: Die Einrichtung des Arbeitskreises Europäische Normung und Qualitätssicherung erfolgte bereits zu Beginn der neunziger Jahre in enger Kooperation mit den Dachorganisationen der Wirtschaft. Seine dauerhaft erfolgreiche Arbeit schlägt sich in einer Reihe von Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen des Qualitätswesens und der Normung sowie in der Erstellung der Leitfäden Qualitätsmanagement für KMU und Integriertes Managementsystem nieder. Diese praxisnahen Ratgeber für die Einführung von Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutz-Managementsystemen werden sinnvoll durch zusätzliche Broschüren zu weiteren Managementsystemen sowie eine Reihe von Merkblättern zu einschlägigen EU-Richtlinien abgerundet. Das StMWIVT fördert außerdem die LGA Training & Consulting GmbH, Nürnberg bei der Errichtung einer Informationsstelle für Produkt- und Systemqualität, die kleine und mittlere Unternehmen in allen Fragen und Problemen im Bereich Qualität unterstützt. Das StMWIVT zeichnet jährlich neun Unternehmen aus den Kategorien Industrie, Handel, Handwerk und unternehmensorientierte Dienstleistungen sowie drei wirtschaftsfreundliche Gemeinden mit dem Bayerischen Qualitätspreis aus. Es würdigt damit herausragende Leistungen auf diesem Gebiet und weist auf die Bedeutung der Qualität als Differenzierungsfaktor sowohl im internationalen Wettbewerb als auch im Standortwettbewerb hin Bayerische Patentallianz erfolgreiche Vermarktung von Patenten Um ihre Forschungsergebnisse und Erfindungen auf Marktrelevanz zu bewerten und besser zu vermarkten, haben die bayerischen Universitäten und Hochschulen im Jahre 2007 die Bayerische Patentallianz GmbH mit Sitz in München gegründet. Dadurch wurde auch der Zugang des bayerischen Mittelstands zu neuen Forschungsergebnissen vereinfacht. Es ergibt sich die ideale Situation, dass für die Firmen eine Anlaufstelle vorhanden ist, die über Partnernetzwerke wie beispielsweise die Technologieallianz auch den Zugang zu bundesweiten und europäischen Schutzrechten ermöglichen kann. Als Patentvermarktungsagentur von 28 bayerischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften bewertet und vermarktet die Bayerische Patentallianz Erfindungen von mehr als Hochschulwissenschaftlern der Natur- und Ingenieurwissenschaften in Bayern. Sie zählt zu den größten Patent- und Vermarktungsagenturen in Deutschland. Die Bayerische Patentallianz ist Bestandteil der im Jahr 2001 gestarteten Hochschulpatentinitiative BayernPatent. Die Hochschulpatentinitiative BayernPatent wird sowohl durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als auch durch SIGNO-Hochschulen (Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung), das Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Unterstützung von Hochschulen, Unternehmen und freien Erfindern bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen, gefördert Infrastrukturmaßnahmen Galileo-Kontrollzentrum: Mit dem Satelliten-Navigationssystem Galileo schafft Europa eine eigenständige weltweit verfügbare Infrastruktur für satellitengestützte Navigation und Ortung. Bayern hat frühzeitig auf diese zukunftsweisende Technologie gesetzt und ist bestens aufgestellt und vorbereitet. Ein Galileo-Kontrollzentrum wird von Bayern aus betrieben und auch im Bereich Applikationen der Satelliten-Navigation verfügt Bayern über die gesamte Wertschöpfungskette von der 88 Mittelstandsbericht Bayern 2010

91 Chipentwicklung bis hin zu Telekommunikation und lokalen Serviceanbietern sowie eine exzellente Infrastruktur für Forschung und Entwicklung. Das Galileo Kontrollzentrum in Oberpfaffenhofen, als Hauptbestandteil einer weltweit verteilten Bodeninfrastruktur, bereitet gegenwärtig den Betrieb des Satelliten-Navigationssystems Galileo vor. Der Freistaat Bayern unterstützte den Aufbau des Galileo-Kontrollzentrums in Oberpfaffenhofen mit rund 10 Mio.. Galileo Testumgebung GATE in Berchtesgaden: Mit dem GATE (Galileo Test Environment) im Raum Berchtesgaden (Finanzierung durch den Bund) verfügt Bayern über eine einzigartige Test- und Simulationsumgebung zur frühzeitigen Entwicklung von Galileo Anwendungen im kommerziellen Bereich. GATE wurde kürzlich in die Phase eines Probebetriebs übernommen und wird in den kommenden zwei Jahren weiter verbessert Technologietransfer Bayern Innovativ Die 1995 von der Bayerischen Staatsregierung initiierte Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mit Sitz in Nürnberg soll die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sowie innerhalb der Wirtschaft intensivieren. Durch diese Intensivierung des Technologietransfers werden unter zielgerichteter Einbeziehung von Großunternehmen in die aktiven Kooperationsnetzwerke Innovationen von kleinen und mittelständischen Unternehmen initiiert. Das Tätigkeitsfeld von Bayern Innovativ konzentriert sich heute auf ein Spektrum von 10 Technologien und Branchen, zukunftsorientiert und für Bayerns Wirtschaft von besonderer Bedeutung: Automobil, Elektronik/Mikrotechnologie, Energie, Holz, Life Science, Logistik, Medizintechnik/Pharma, Neue Werkstoffe, Technische Textilien und Umwelttechnologie. Dieses breite Feld trägt entscheidend dazu bei, immer wieder neuartige Vernetzungen zwischen Technologien und Branchen zu realisieren. Hierbei ist die besondere Leistung der Bayern Innovativ GmbH, dass sie sich mit einem interdisziplinären Team von hochqualifizierten Mitarbeitern einen intensiven Zugang zu Wirtschaft und Wissenschaft erarbeitet hat und dadurch zukünftige Innovationsfelder frühzeitig erkennt und aufgreift, zu würdigen. Der Erfolg dieses Konzepts der Bayern Innovativ GmbH findet sichtbaren Niederschlag darin, dass seit der Gründung im Jahr 1995 rund Experten und potenzielle Partner zielgerichtet zusammengeführt und ein Kundennetzwerk von mittlerweile rund Unternehmen und rund 500 wissenschaftlichen Instituten aus 50 Ländern aufgebaut wurde. Bis zu Teilnehmer aus circa 40 Ländern treffen sich hierbei jährlich auf themenspezifisch ausgerichteten Veranstaltungen in Bayern. Neue Kooperationen initiiert die Bayern Innovativ GmbH insbesondere durch folgende Aktivitäten: Kooperations-Plattformen: Konzeption und Organisation von Kongressen, Symposien, One-on-One- Meetings, Kooperationsforen und Cluster-Treffs bei Firmen und Instituten, Organisation von Gemeinschaftsständen für Firmen und wissenschaftliche Institute auf internationalen Hightech-Messen in Deutschland, Aufbau und inhaltliche Gestaltung technologieund branchenspezifischer Informationen in deutscher und englischer Sprache: E-Letter, Newsletter, Internetportale, Mediathek, Internet-Kongress-TV, Konzeption und Organisation von Kooperationsinitiativen und Netzwerken (u.a BAIKA, BAIKEM, Bayerisches Energie-Forum, Internationales Netzwerk Life Science, Geschäftsfeld Forum Medizintechnik & Pharma e.v., Geschäftsfeld BayTech ). Das Geschäftsfeld BayTech bietet als Dienstleistung Akquisition, Angebotserstellung und Projektmanagement für Kooperationen und Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen. BayTech organisiert und vermarktet u.a. über die BayTech-Akademie Wissenstransfer-Seminare einzelner Hochschulen. Seit Juni 2009 betreut BayTech das Management des neuen Programms Innovationsgutscheine für KMU im Auftrag des StMWIVT. Cluster-Offensive Wichtige Hilfestellungen erfahren Mittelständler durch die Cluster-Offensive, mit der die bayerische Staatsregierung in 19 Schlüsselbranchen die Netzwerkbildung zwischen Unternehmen und zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen fördert. Die Cluster-Offensive ist mit den einzelnen Cluster- Teams breit aufgestellt und umfasst neben Hightech- Industrien traditionelle Branchen der bayerischen Wirtschaft von grundlegender Bedeutung. Die Clusterpolitik setzt an folgender aktueller Herausforderung des Mittelstands an: Er muss heute mehr denn je seine Innovationskraft stärken und seine Produktivität erhöhen, um im internationalen Standortwettbewerb bestehen zu können. Gleichzeitig verfügen kleine und mittlere Unternehmen häufig nicht über eigene Strategie- und Entwicklungsabteilungen und sind deshalb auf die Vermittlung von Innovations- Mittelstandsbericht Bayern

92 impulsen, Kontakten und Know-how besonders angewiesen. Diese Aufgabe wird von den 19 Clusterteams für ihre jeweiligen Partnerunternehmen erbracht. Die Clusterteams vermitteln Kontakte zu Zulieferern, Partnern und Kunden entlang der ganzen Wertschöpfungskette, z.b. durch die Organisation von Bietergemeinschaften, stoßen Leitprojekte zwischen Wirtschaft und Wissenschaft an, führen Fachveranstaltungen und Kooperationsforen durch und unterstützen den Mittelstand in Zusammenarbeit mit der bayerischen Außenwirtschaftsförderung dabei, neue Märkte zu erschließen. Die einzelnen Clusterteams haben eine große Breitenwirkung im bayerischen Mittelstand erzielt: Von den über Unternehmen, die regelmäßig an den Aktivitäten der Cluster teilnehmen, sind mehr als zwei Drittel kleinere und mittlere Unternehmen. Seit dem Start der Initiative im Jahr 2006 wurden diesen Unternehmen vielfältige Kontakte vermittelt, Beratungsleistungen durchgeführt und Projekte im Volumen von 200 Mio. Euro angestoßen. Kontaktstellen für Technologietransfer Rund 50 Kontaktstellen für den Technologietransfer machen für kleine und mittlere Unternehmen den Zugang zu modernem technologischen Know-how leichter. Diese Kontaktstellen sind u.a. bei den Kammern der gewerblichen Wirtschaft, den Universitäten und Fachhochschulen angesiedelt Fachinformationen Das Patent- und Normenzentrum der LGA in Nürnberg sowie in den Zweigstellen München und Hof ( hält insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ein umfangreiches Informations- und Dienstleistungsangebot bereit. So ermöglicht die LGA u.a. den Zugang zu zahlreichen Dokumentenlieferdienste (u.a. Direktanschluss an das Recherchesystem des Deutschen Patent- und Markenamtes (DEPATIS)), organisiert Patentarbeitskreise in Nürnberg und München sowie Seminare und Schulungen zu gewerblichen Schutzrechten und nimmt Anmeldungen für Patente und Gebrauchsmuster entgegen. Im Rahmen des Programms SI- GNO, mit dem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die rechtliche Sicherung und wirtschaftliche Verwertung innovativer Ideen unterstützt, erteilt die LGA als Mitglied im SIGNO-Netzwerk Erfinderfachauskünfte und gewährt unter bestimmten Voraussetzungen speziell für den Mittelstand finanzielle Unterstützung bei der Patent-Erstanmeldung. Mit der qualitativen Patentbewertung durch sog. Erfindungs- Checks leistet die LGA zudem freien Erfindern und KMU bei der Patentverwertung Hilfestellung Designförderung Einer Untersuchung der EU zur Rolle des Designs für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zufolge sind Unternehmen, die in Design investiert haben, innovativer und erfolgreicher und wachsen schneller. Hier setzt die Designförderung der Bayerischen Staatsregierung an. Zielgruppe sind kleine und mittlere Unternehmen. Mit Hilfe der vom Freistaat geförderten Einrichtung bayern design GmbH in Nürnberg werden kleine und mittelständische Unternehmen für das Thema Design sensibilisiert. bayern design ist Ansprechpartner, Berater, Initiator, Koordinator und Organisator für alle Themen rund um Design. Die Palette von Maßnahmen reicht von der Förderung von Informationsveranstaltungen, Workshops und Symposien über die Einrichtung eines Kompetenznetzwerkes bis zu Messeauftritten zur Präsentation bayerischer Designpotenziale nach außen. Ein weiteres Ziel der bayern design GmbH ist, den Technologiestandort Bayern zu einem international anerkannten Standort für Design auszubauen. Geplant sind daher auch internationale Ausstellungen und ein Standortevent in München. Das StMWIVT wird neben der bayern design GmbH von den Wirtschaftskammern, den Berufsverbänden (AGD, BDG, VDID) und zahlreichen Vereinen, wie z.b. dem Coburger Designforum Oberfranken e.v., unterstützt. Synergieeffekte ergeben sich auch in der Zusammenarbeit mit den Staatsministerien für Wissenschaft, Forschung und Kunst (z.b. in der Designausbildung in Fachhochschulen), für Unterricht und Kultus (z.b. in der Lehrerfortbildung in Design) sowie mit den Designmuseen in München und Nürnberg (z.b. Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien). Darüber hinaus verleiht das StMWIVT alle zwei Jahre den Bayerischen Staatspreis für Nachwuchs-Designer. Mit diesem Preis ist begleitend eine Ausstellung der Exponate verbunden. Er zielt darauf, jungen Nachwuchstalenten die Aufmerksamkeit von Unternehmen zu verschaffen sowie das Interesse der Öffentlichkeit für das facettenreiche Thema Design noch stärker zu wecken. 90 Mittelstandsbericht Bayern 2010

93 4.3 Unterstützung des Mittelstands auf Auslandsmärkten Bayern setzt konsequent auf die Chancen der Internationalisierung und Globalisierung der Wirtschaft. Produkte und Dienstleistungen bayerischer Unternehmen werden weltweit mit seit Jahren steigender Tendenz nachgefragt. Im Jahr 2008 erzielte die bayerische Wirtschaft mit einem Exportvolumen von rund 155,7 Mrd. Euro noch den 15. Exportrekord in Folge. Die globale Rezession hat aber auch die bayerische Exportwirtschaft hart getroffen. Im Strudel der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise konnten sich die bayerischen Unternehmen der weltweiten Nachfrageschwäche nicht entziehen. So brachte das Jahr 2009 mit einem Exportvolumen von 123,99 Mrd. Euro einen Rückgang der Exporte um 20,4% gegenüber dem Vorjahr. Im ersten Halbjahr 2010 hat sich die Exportwirtschaft allerdings von den scharfen Einbrüchen des Vorjahres erholt. Die Ausfuhren lagen insgesamt deutlich über dem Niveau des Krisenjahres Die Außenwirtschaft mit einer Exportquote von rund 50% ist und bleibt eine tragende Säule der bayerischen Wirtschaft. Bayerns hochinnovative Güter und Dienstleistungen sind weltweit gefragt. Die Exporterfolge sind auch Ergebnis einer innovativen, zukunftsorientierten und konsequenten Außenwirtschaftspolitik, die insbesondere dem Mittelstand zugute kommt. Der Freistaat Bayern hält zur Förderung der Außenwirtschaft ein umfangreiches Angebot bereit. Dieses Instrumentarium wurde im StMWIVT entwickelt und wird laufend im Hinblick auf die aktuellen Bedürfnisse der Unternehmen fortentwickelt, um die Konkurrenzfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu stärken. Durch die Internationalisierung der High-Tech-Offensive der Bayerischen Staatsregierung (HTO) wird das Angebot durch neue Ansätze ergänzt und erweitert. Das StMWIVT, Bayern International als Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Freistaates Bayern, die LfA Förderbank Bayern sowie die Organisationen der Wirtschaft arbeiten in der Durchführung der Außenwirtschaftsförderung eng zusammen Leitlinien bayerischer Außenwirtschaftspolitik und Außenwirtschaftsförderung Die bayerische Außenwirtschaftspolitik stützt sich auf folgende Leitlinien: Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen beim Einstieg ins Auslandsgeschäft, Hilfe zur Selbsthilfe, Fokussierung auf regionale Schwerpunkte. Mit einer breiten Palette staatlicher Unterstützungsangebote fördert Bayern die Erfolge bayerischer Unternehmen auf Auslandsmärkten Das Außenwirtschaftszentrum (AWZ) Das Außenwirtschaftszentrum Bayern der Industrieund Handelskammern sowie der Handwerkskammern wurde mit Förderung aus Mitteln der High-Tech- Offensive der Bayerischen Staatsregierung errichtet. Zusätzlich wurden zahlreiche innovative Projekte des AWZ mit HTO-Mitteln unterstützt. Zu nennen sind eine Reihe von Markterschließungs- und Kooperationsprojekten, wobei in diesem Zusammenhang das Programm Fit für Auslandsmärkte Go international besonders herausgehoben werden soll. Hierbei profitieren kleine und mittlere Unternehmen von einem umfassenden Coaching durch im Auslandsgeschäft erfahrene Praktiker. Auch bei der anschließenden Umsetzung einzelner Markterschließungsmaßnahmen erhalten Unternehmen Hilfestellungen. Informationen zu weiteren Details erteilt die örtlich zuständige Kammer bzw. sind im Internet unter abrufbar Bayerisches Auslandsmessebeteiligungsprogramm Beim bayerischen Auslandsmessebeteiligungsprogramm steht primär die Unterstützung mittelständischer Unternehmen beim Einstieg in internationale Märkte im Fokus. Teilnehmen können alle Unternehmen mit Sitz in Bayern, sofern ihr Produkt- und Leistungsprofil der jeweiligen Veranstaltung entspricht. Im Rahmen einer Firmengemeinschaftsbeteiligung erfolgt eine gemeinschaftliche Präsentation bayerischer Unternehmen auf ausländischen Fachmessen. Der Vorteil für die sich beteiligenden Unternehmen liegt vor allem in der Ersparnis der oftmals sehr zeitaufwendigen und personalintensiven Messevorbereitung. Auch werden die für kleine und mittelständische Unternehmen relativ hohen Kosten einer Messebeteiligung durch günstige Teilnahmebeiträge wesentlich verringert. Im Auftrag des StMWIVT organisiert Bayern International die bayerischen Firmengemeinschaftsbeteiligungen gemeinsam mit den Organisationen der Wirtschaft. So werden jährlich weltweit über 40 bayerische Messebeteiligungen angeboten. Speziell auf mittelständische Handwerksunternehmen zielt das Angebot der vom StMWIVT geförderten Exportförderungsgesellschaft des bayerischen Handwerks, Bayern Handwerk International (BHI). Dies umfasst u.a. Auslandsmessebeteiligungen, Exportberatung, Seminare und Veranstaltungen (Informationen u.a. über Mittelstandsbericht Bayern

94 Einzelheiten zum Programm sowie eine Broschüre mit den bayerischen Messebeteiligungen können bei Bayern International oder im Internet unter abgerufen werden Delegationsreisen des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und Besuche ausländischer Delegationen in Bayern Delegationsreisen in eine Vielzahl von Staaten, an denen Vertreter der Wirtschaft und des StMWIVT teilnehmen, zielen nicht zuletzt auf eine bessere Vertretung der Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen im Ausland ab. Diese wirtschaftsbezogenen Reisen dienen der Initiierung und dem Ausbau von Geschäftskontakten. Während das StMWIVT diese Reisen federführend konzipiert, liegt die organisatorische Durchführung bei Bayern International. Umgekehrt empfängt und betreut das StMWIVT zusammen mit Bayern International und den bayerischen Wirtschaftsorganisationen zahlreiche Wirtschaftsdelegationen aus dem Ausland. Auch auf diesem Wege werden direkte Kontakte zu ausländischen Unternehmen ermöglicht, wodurch bayerische Unternehmen unmittelbaren Zugang zu deren Geschäftsinteressen erhalten. Ansprechpartner hierzu ist Bayern International Unternehmerreisen, Kooperationsbörsen und Wirtschaftstage Von Bayern International im Auftrag des StMWIVT und in Zusammenarbeit mit Organisationen der Wirtschaft angebotene Unternehmerreisen und Kooperationsbörsen ermöglichen bayerischen Unternehmen unmittelbare Kontakte zu individuell ausgewählten Geschäftspartnern und wichtigen offiziellen Stellen in Schlüsselmärkten. Bayerische Wirtschaftstage im Inund Ausland zielen zudem darauf ab, spezifische Länder und Märkte für bayerische Unternehmen transparenter zu machen und Kontakte zwischen bayerischen und ausländischen Unternehmen anzubahnen bzw. zu vertiefen. Konzeption, Vorbereitung und Durchführung erfolgen in Zusammenarbeit zwischen dem StMWIVT, Bayern International und den Organisationen der Wirtschaft Bayern Fit for Partnership Zwischen dem Freistaat Bayern und den Staaten Mittel-, Ost- und Südosteuropas bestehen bereits vielfache wirtschaftliche Kooperationen. Um die internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit weiter zu stärken, wurde auch im Berichtszeitraum das vom StMWIVT im Jahr 2004 initiierte Weiterbildungsprogramm Bayern Fit for Partnership erfolgreich weitergeführt. Das Management des Programms erfolgt durch Bayern International. Es richtet sich an Fachund Führungskräfte aus Wirtschaft und Verwaltung, insbesondere aus den MOE- und GUS-Staaten, aber auch aus Staaten Nordafrikas. Den Teilnehmern an diesen Weiterbildungsmaßnahmen werden dabei in Bayern entwickelte Lösungsansätze und Methoden vorgestellt, die einen Beitrag zur Lösung konkreter Problemstellungen im Land der Teilnehmer leisten können. Auch Bayern Fit for Partnership zielt auf Anbahnung, Erhalt und Ausbau wirtschaftsorientierter Kontakte der bayerischen Wirtschaft. Projektvorschläge werden dabei von den Organisationen der bayerischen Wirtschaft sowie durch bilaterale Länderkommissionen eingebracht. Sie sind aber oft auch Ausfluss direkter Kontakte des StMWIVT oder von Bayern International Auslandsrepräsentanzen Das StMWIVT hat das Netz von Repräsentanzen in zahlreichen Ländern der Welt im Berichtszeitraum kontinuierlich weiter ausgebaut. Die Repräsentanzen geben dabei einerseits bayerischen Unternehmen Hilfestellungen bei der Kontaktpflege mit internationalen Handelspartnern und unterstützen diese in konkreten Fällen. Andererseits fungieren sie auch als Ansprechpartner für ausländische Investoren. Aktuell bestehen folgende Repräsentanzen: Brasilien, Sao Paulo Bulgarien, Sofia Indien, Bangalore Israel, Tel Aviv Japan, Tokyo Kanada, Montréal Kroatien, Zagreb Mexiko, Mexico City Österreich, Wien Polen, Warschau Rumänien, Bukarest Russische Föderation, Moskau Südafrika, Johannesburg Tschechische Republik, Prag Türkei, Istanbul Ukraine, Kiew Ungarn, Budapest USA, New York USA, San Francisco Vereinigte Arabische Emirate, Abu Dhabi Vietnam, Ho Chi Minh Stadt Volksrepublik China, Qingdao 92 Mittelstandsbericht Bayern 2010

95 4.3.8 Bayern International Die Gründung der Gesellschaft Bayern International erfolgte im Rahmen der Initiative Offensive Zukunft Bayern mit dem Ziel, das Engagement bayerischer Unternehmen im Ausland aktiv zu unterstützen. Bayern International als hundertprozentige Tochtergesellschaft des Freistaats Bayern übernimmt dabei operative Aufgaben im Rahmen der bayerischen Außenwirtschaftsförderung (u.a. Durchführung des Bayerischen Messebeteiligungsprogramms, von Bayern Fit for Partnership sowie von Delegationsreisen). Außerdem umfasst das Dienstleistungsspektrum des Unternehmens ein umfangreiches Informationsangebot über die für bayerische Firmen einsetzbaren Instrumente der Außenwirtschaftsförderung. So können im Internetangebot von Bayern International unter u.a. tagesaktuelle Hinweise zu außenwirtschaftlichen Veranstaltungen in Bayern sowie aktuelle Meldungen aus dem Bereich der Außenwirtschaftsförderung abgerufen werden. Mit dem Branchenkompendium Key Technologies in Bavaria stellt Bayern International umfassende Informationen über bayerische Unternehmen bereit Hilfestellung bei der Außenhandelsfinanzierung Bei der Finanzierung außenwirtschaftlicher Aktivitäten spielen außenwirtschaftsspezifische Finanzierungsangebote des Bundes und ergänzend der LfA Förderbank Bayern eine wichtige Rolle. Die LfA Förderbank Bayern hat in dieser Hinsicht verschiedene Angebote für die Finanzierung von Auslandsgeschäften im Programm ( zinsgünstige Darlehen für Auslandsinvestitionen Bürgschaften für Auslandsinvestitionen und Auslandsaufträge Garantien für Exportgeschäfte Der Bund und seine Förderbanken stellen folgendes Angebot zur Verfügung: Die sog. HERMES-Deckungen (Exportkreditversicherungen, Investitionsgarantien) leisten einen wichtigen Beitrag zur Absicherung und Finanzierung von Auslandsgeschäften. Die KfW als Förderbank des Bundes bietet ebenfalls Finanzierungshilfen für das Auslandsgeschäft an. 4.4 Fachkräfte für den Mittelstand Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt in Bayern Das Angebot an betrieblichen Ausbildungsstellen war im Berichtszeitraum entsprechend der jeweiligen Wirtschaftslage in den Jahren von 2005 bis 2009 unterschiedlich: Nach einem kurzen Rückgang in 2006 stieg das Angebot in den Boomjahren 2007 und 2008 auf an. Die Wirtschafts- und Finanzkrise war mit ein Grund des 2009 rückläufigen Angebots an Ausbildungsstellen. Allerdings korrelierte die Nachfrage in gewisser Weise mit dem Angebot. Die Ursachen sind in der demografischen Entwicklung, dem geänderten Bildungsverhalten hin zu weiterführenden Schulen und dem Abbau von Altbewerbern durch die Programme Fit for Work (Altbewerber bis 2007) und dem Ausbildungsbonus (Altbewerber ab 2008) nach 421 r SGB III zu suchen. Die Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge folgt diesen Strukturen und lag zuletzt 2009 jedoch wieder etwas höher als zuletzt vor dem Boomjahr. Die Unternehmen haben also die möglichen Folgen der demografischen Entwicklung erkannt und in den Ausbildungsbemühungen nicht nachgelassen, wie die folgenden Tabellen 4.3 und 4.4 illustrieren: Mittelstandsbericht Bayern

96 Tabelle 4.3: Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt in Bayern Jahr jeweils Ende September Angebot a Nachfrage alte Definition b Nachfrage erweiterte Definition c Davon Relation Angebot/Nachfrage Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge unversorgte Bewerber ohne Alternative d Bewerber mit Alternative unbesetzte Stellen alte Definiton erweiterte Definition ,2 98,2 102,2 104,5 104,4 88,8 93,7 93,7 a) Neu abgeschlossene Verträge und unbesetzte Stellen b) Neu abgeschlossene Verträge und unversorgte Bewerber (bzw. Unversorgte ohne Alternative ab 2007) c) Neu abgeschlossene Verträge und unversorgte Bewerber mit und ohne Alternative d) bis 2006 unvermittelte Bewerber Tabelle 4.4: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in Bayern Jahr jeweils Ende September Insgesamt IHK HWK Davon Freie Berufe Sonstige Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung, Erhebung zum Trotz Ausbildungsberechtigung (nach eigenen Angaben) gibt es Betriebe, die nicht ausbilden. Dieser Anteil ist zwischen 2005 und 2009 gesunken, die Ausbildungsbereitschaft hat also zugenommen. Dies gilt vor allem im Mittelstand mit Ausnahme der Betriebsgrößenklasse von 20 bis 99 Beschäftigte. Tabelle 4.5: Anteil trotz Berechtigung nicht ausbildende Betriebe (an allen Betrieben mit Ausbildungsberechtigung; Angaben in %) Anzahl Beschäftigte 1 bis 4 5 bis bis bis 499 ab Quelle: IAB Betriebspanel 94 Mittelstandsbericht Bayern 2010

97 4.4.2 Verbesserung der Berufsorientierung Jugendlicher Die richtige Berufs- und Studienwahl sowie die Einmündung in Ausbildung und Beschäftigung sind die Ausgangspunkte für eine gelingende Berufsbiografie. Ein Scheitern ist ein für das Selbstvertrauen prägendes Misserfolgsereignis. Es kann sich demotivierend auswirken auf den weiteren Orientierungsprozess und unter Umständen den gesamten weiteren Verlauf des Arbeits- und Berufslebens ungünstig beeinflussen. Der Bayerische Ministerrat hat im Mai 2009 über die Fortführung von erfolgreichen Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsberatung beschlossen. Dazu gehören: Berufsorientierung im Rahmen des Unterrichts und bei anderen schulischen oder außerschulischen Aktivitäten, z.b. Kontakte mit Betrieben. Berufliche Beratung und Vermittlung in Ausbildung. Spezielle Fördermaßnahmen für leistungsschwächere Jugendliche, die sowohl bei der Berufsorientierung, bei der Berufsberatung als auch bei der Vermittlung in Ausbildung ansetzen können. Vorgaben wie Lerninhalte in Lehrplänen, übergreifende Bildungsziele und die Rechtsgrundlagen im SGB III bilden den Kernauftrag für die Tätigkeit der Schulen und der Arbeitsverwaltung im Bereich der Berufsorientierung und Berufsberatung. Maßnahmen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Jugendhilfe: Jugendsozialarbeit Die Förderprogramme im Bereich des 13 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) und die Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) werden unter dem Aspekt des Förderns und Forderns weiterentwickelt (Koalitionsvereinbarung; für JaS siehe auch LT-Beschluss zur JaS vom und Beschluss des Bildungsgipfels in Bayern vom ). Insbesondere soll die JaS auf der Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Ministerrats vom auf Stellen in den nächsten Jahren ausgebaut werden. In welchen konkreten Schritten der Ausbau umgesetzt werden kann, bleibt künftigen Haushaltsverhandlungen vorbehalten. Fragebogenaktion zur Situation von Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz (JoA) In Absprache mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit wird der Fragebogen optimiert, um jährlich und frühzeitig Erkenntnisse zu erhalten, wie viele Jugendliche ohne Ausbildungsplatz noch keinen Kontakt zur Berufsberatung aufgenommen hatten. Ziel ist es, die Jugendlichen dann noch in die laufenden Nachvermittlungsaktionen der Wirtschaft einzubeziehen. Erweiterung des geschlechtsspezifischen Berufswahlspektrums Mehr als die Hälfte der Mädchen und rund ein Drittel der Jungen wählen einen von jeweils zehn der insgesamt angebotenen 500 betrieblichen Ausbildungen. Die Erweiterung des geschlechtsspezifischen Berufswahlspektrums würde die Chancen der Jugendlichen auf einen Ausbildungsplatz erhöhen. Um verfestigte Rollenbilder zu durchbrechen, führt das StMAS zusammen mit dem StMUK den Rollenbrecher-Performance-Wettbewerb 2010 für Schülerinnen und Schüler ( durch. Außerdem organisiert das StMAS seit 2006 (ab 2008 zusammen mit dem StMUK) ein bis zwei Tagungen jährlich für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Schule, Wirtschaft und Hochschule, um erfolgreiche Maßnahmen zur geschlechtspezifischen Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler vorzustellen und einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Darüber hinaus werden schon seit 1999 Modellprojekte zur geschlechtspezifischen Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler sowie Projekte zur Gewinnung von Mädchen für technische Berufe und Jungen für soziale Berufe gefördert sowie die Bundesaktionen Girls'Day und Neue Wege für Jungs mit Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsbesuchen und dem Herantreten an Unternehmen unterstützt. Berufsorientierende Maßnahmen für Jugendliche mit Migrationshintergrund Besondere Akquisiteure beraten und betreuen Jugendliche mit Migrationshintergrund und deren Eltern, um sie für eine duale Berufsausbildung zu gewinnen. Die Zahl dieser speziellen Akquisiteure wird im Rahmen der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sukzessive gesteigert auf 7 Akquisiteure. Weitere Maßnahmen Bewährte Konzepte zur Förderung der Berufsorientierung werden fortlaufend optimiert und weitergeführt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel: Arbeitsmarktfonds, Berufshilfe, Bayerisches Jugendwerk, Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Durchführung von Veranstaltungen wie Berufsbildung mit Berufsbildungskongress. Mittelstandsbericht Bayern

98 Modellprojekt Lokale/regionale Vernetzung Das StMAS führt mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit, mit Organisationen der bayerischen Wirtschaft und in enger Kooperation mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein Modellprojekt zur lokalen/regionalen Vernetzung in der Berufsorientierung durch. Hierbei sind auch bereits einschlägig tätige Ausbildungsplatzakquisiteure einbezogen. Dabei werden systematisch alle Möglichkeiten der Vernetzung der an der Berufsorientierung beteiligten Partner erfasst. Die Ergebnisse werden dokumentiert und veröffentlicht. Angebot der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit In Haupt-, Realschulen und Gymnasien findet eine berufsorientierende Veranstaltung in den Vorabgangs- oder Abgangsklassen, einmal zweistündig oder zweimal einstündig als verbindliches Mindestangebot statt. Dazu werden in Gruppenveranstaltungen das Berufsinformationszentrum und bspw. internetbasierte Berufswahlprogramme vorgestellt. Insbesondere an den Haupt- und Realschulen kommt der Arbeit mit den Eltern bei den Elternabenden in der Schule besondere Bedeutung zu. Die Bayerischen Arbeitsagenturen bieten einen Elternabend an diesen Schulformen an. Auch an weiterführenden Schulen der Sekundarstufe II werden Elternabende unter Beteiligung der Berufsberatung auf Wunsch durchgeführt. Sowohl in den Arbeitsagenturen wie in den Schulen finden Sprechstunden für kürzere und längere Beratungsgespräche statt. Seit dem 2. Schulhalbjahr 2008/2009 wird zunächst modellhaft an 146 bayerischen Haupt- und Förderschulen ein Berufseinstiegsbegleiter eingesetzt. Der Berufseinstiegsbegleiter unterstützt über einen Zeitraum von zwei Jahren Jugendliche intensiv beim Übergang in den Beruf. Die Einführung des Rechtsanspruches auf Vorbereitung für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses wurde mit der Bereitstellung eines entsprechenden Bausteines in den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der bayerischen Arbeitsagenturen umgesetzt Ausbildungsprogramme Mit dem seit Jahren bewährten Programm Fit for Work unterstützt die Bayerische Staatsregierung die Ausbildungsbereitschaft Bayerischer Betriebe. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sind im Berichtszeitraum (zum Stand Ende März 2010) für betriebliche Ausbildungsverhältnisse insgesamt Zuschüsse in Höhe von Euro bewilligt worden. Unterstützt wurden Ausbildungsbetriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze auch im Rahmen einer Verbundausbildung angeboten oder erstmalig ausgebildet hatten. Einen Zuschuss zu den Ausbildungskosten konnten auch Betriebe erhalten, die Schülerinnen und Schüler aus den Praxisklassen bayerischer Hauptschulen in ein Berufsausbildungsverhältnis übernommen hatten. Von dieser Förderung haben bis 2008 ausschließlich die Klein- und Mittelbetriebe der bayerischen Wirtschaft profitiert. Zwischenzeitlich wurde das Förderprogramm für alle bayerischen Unternehmen geöffnet und trägt mit dazu bei, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten den Ausbildungsstellenmarkt zu stabilisieren. Die demografische Entwicklung verstärkt die Bereitschaft der Betriebe, auch marktbenachteiligte Jugendliche in für sie geeignete Ausbildungsberufe zu übernehmen und so dem drohenden Fachkräftemangel aktiv entgegenzuwirken. Mit der neu aufgelegten Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen mit Jugendlichen ohne Schulabschluss unterstützt die Bayerische Staatsregierung dieses Bestreben und wird die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds nach Maßgabe des Operationellen Programms auch weiterhin gemäß den Bedürfnissen der Wirtschaft zielgerichtet einsetzen. 96 Mittelstandsbericht Bayern 2010

99 Tabelle 4.6: Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen im Rahmen des Programms Fit for Work aus dem Europäischen Sozialfonds Förderungen des Programms Fit for Work ESF 2000 bis 2006 Bewilligte Anträge Bewilligte Mittel in Richtlinien 2005 Richtlinien Förderungen des Programms Fit for Work ESF 2007 bis 2013 Richtlinien 2007 Richtlinien 2008 Richtlinien 2009 a a) die Anträge nach den Förderrichtlinien 2009 sind derzeit in Bearbeitung, knapp die Hälfte der Anträge sind bereits bewilligt Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds im Berichtszeitraum in Zahl der geförderten Ausbildungsverhältnisse Schulische Maßnahmen Mit dem Schuljahr 2008/09 wurde den bayerischen Berufsschulen neben den bestehenden Angeboten der Berufsvorbereitung die Möglichkeit gegeben, folgende Angebote einzurichten, um Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen oder Jugendlichen in Regionen mit schwachem Ausbildungsstellenmarkt eine schulische Möglichkeit der Berufsvorbereitung zu ermöglichen: Kooperatives Berufsvorbereitungsjahr (BVJ/k) für Jugendliche mit mangelnder Ausbildungsreife, die sich in einem Berufsfeld für eine Ausbildung vorbereiten möchten. Berufsintegrationsjahr (BIJ) für Jugendliche, die neben einer beruflichen Vorbereitung wie im BVJ/ k eine intensive sprachliche Förderung benötigen. Berufseinstiegsjahr (BEJ) für Jugendliche, die vor Ort in einem bestimmten Berufsfeld keine Ausbildungsstelle finden und ihre Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung verbessern wollen. Es wird das erste Ausbildungsjahr eines einschlägigen Berufsfeldes abgebildet, sodass ggf. mit Zustimmung des aufnehmenden Betriebes die Möglichkeit einer Anrechnung auf eine Ausbildung besteht. In allen drei Formen unterstützt ein externer Kooperationspartner die Schulen bei der beruflichen Vorbereitung der Schüler, übernimmt die fachpraktische Unterweisung, vermittelt sie in betriebliche Praktika und sichert für das BVJ/k und das BIJ eine sozialpädagogische Betreuung. Die Finanzierung des Anteils für den Kooperationspartner geschieht für das BVJ/k und das BEJ aus Mitteln des Freistaats Bayern; das BIJ wird aus Geldern des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Neben dem Erwerb berufspraktischer Kenntnisse erhalten die Jugendlichen innerhalb eines Jahres die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss nachträglich zu erwerben. Insgesamt wurden im Schuljahr 2009/ Klassen des kooperativen Berufsvorbereitungsjahrs (BVJ/k), des Berufseinstiegsjahrs (BEJ) oder des Berufsintegrationsjahrs (BIJ) an 91 Berufsschulen in Bayern eingerichtet. Der Schwerpunkt dieser Angebote lag mit 99 Klassen auf dem BVJ/k, das sich an noch nicht ausbildungsreife Jugendliche wendet und den Betroffenen durch eine gezielte Förderung in der Berufsschule und bei einem externen Kooperationspartner den Übergang in eine betriebliche Ausbildung ermöglichen soll. Ausgebaut wurde auch das BIJ für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf mit 28 Klassen. In diesem Schuljahr wurden 15 Klassen des BEJ eingerichtet, das ausbildungsreifen Jugendlichen offen stand. Die geringe Zahl weist auf den in den vergangenen Jahren deutlich verbesserten Ausbildungsstellenmarkt hin, der die meisten dieser Jugendlichen aufnimmt: Dieses schulische Alternativangebot kommt also nur dort zum Tragen, wo nicht alle geeigneten Bewerber einen Ausbildungsplatz finden können. Durch dieses streng am regionalen Bedarf orientierte Vorgehen wird vermieden, dass durch schulische Angebote eine Konkurrenz zu den betrieblichen Ausbildungsplätzen im dualen System entsteht. Mittelstandsbericht Bayern

100 Als weitere Maßnahme zur beruflichen Qualifikation bzw. Vorbereitung Jugendlicher wurden in den vergangenen Jahren staatliche Berufsfachschulen zeitlich befristet eingerichtet oder zusätzliche Eingangsklassen an bestehenden Berufsfachschulen und zweijährigen Wirtschaftsschulen mit den erforderlichen aufsteigenden Klassen ermöglicht. Eine Weiterführung oder Entfristung dieser Schulen geschah nur dort, wo sich der Ausbildungsstellenmarkt langfristig schwächer zeigte und nur in Berufsfeldern, in denen vor Ort eine hohe Nachfrage sowohl durch Betriebe als auch von Schülerseite zu erkennen war. Nur so kann gewährleistet werden, dass Absolventen mit guter Vermittlungsquote in Ausbildung oder dauerhafte Beschäftigung gelangen Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk Für das Handwerk ist die Qualität der Leistung ein zentral wichtiges Verkaufsargument. Hochwertige Leistung erbringt aber nur derjenige, der hochwertig ausgebildet ist. Deshalb muss die Berufsausbildung einheitlich auf hohem Niveau und unter Einbindung moderner Technologien erfolgen. Ein hochwertiges berufliches Bildungsangebot, das Chancen erschließt, ist zudem ein wichtiges Argument bei der Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs; dieser Aspekt gewinnt vor dem Hintergrund demographischer Veränderungen zunehmend an Bedeutung. Aus diesen Gründen fördert die Bayerische Staatsregierung Maßnahmen der beruflichen Ausbildung im Rahmen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung. Parallel zur praktischen Ausbildung on the job und zur theoretischen Ausbildung der Berufsschulen wird mit der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung über alle Betriebe eines Gewerkes hinweg ein einheitlicher Kenntnis- und Leistungsstandard auf hohem Niveau sichergestellt. Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ist in den jeweiligen Ausbildungsordnungen geregelt, die auf Bundesebene unter Einbindung von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften erlassen werden. Träger der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung sind die Handwerkskammern, Innungen und Kreishandwerkerschaften oder sonstige Veranstalter, wie Landesfachverbände und andere Handwerksorganisationen. In die Förderung einbezogen ist auch eine Internatsunterbringung für die Dauer der Maßnahme. Damit wird ein hohes Maß an Chancengerechtigkeit unabhängig von der sozialen oder regionalen Herkunft der Auszubildenden sichergestellt; gerade auch für Jugendliche mit Hauptschulabschluss bietet das Handwerk vielversprechende Zukunftsperspektiven. In den Jahren 2005 bis 2009 hat die Bayerische Staatsregierung im Durchschnitt jährlich 15,1 Mio. Euro an Landesmitteln für die Förderung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung eingesetzt. Dies ist rund die Hälfte des gesamten Volumens an Mitteln der Handwerksförderung. Die Qualität der Aus- und Weiterbildung bleibt beim Handwerk eine Zukunftsaufgabe von wachsender Bedeutung, weil die Anforderungen an Qualität und Innovationsfähigkeit weiter zunehmen werden Förderung überbetrieblicher Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung Bereich der Industrie- und Handelskammern sowie gemeinnütziger Weiterbildungsträger Der Bereich Berufliche Weiterbildung ist ein Schwerpunkt der Fördermaßnahmen für den Mittelstand. Die rasante Entwicklung in Wissenschaft und Technik zwingt auch die Träger der beruflichen Weiterbildung mit diesem Tempo Schritt zu halten. Von der Qualifikation des zur Verfügung stehenden Arbeitskräftepotenzials hängen zu einem Großteil Standortsicherung, struktureller Wandel und gesellschaftliche Innovation ab. Die Herausforderungen dieser Veränderungen werden nur durch kontinuierliches Lernen (Stichwort: Lebenslanges Lernen ) zu bewältigen sein und mittel- und langfristig über Wettbewerbsund Leistungsfähigkeit der Unternehmen entscheiden. Vor diesem Hintergrund stellen qualifizierte Mitarbeiter als Leistungs- und Wissensträger einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil für jedes Unternehmen dar. Gerade Klein- und Mittelbetriebe sind auf überbetriebliche Bildungseinrichtungen angewiesen, um z.b. neue Technologien frühzeitig mit ergänzenden Ausund Weiterbildungsmaßnahmen mit einbeziehen zu können, um die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe zu stärken und um Nachteile im Bildungsangebot gegenüber Großunternehmen zu überwinden. In Bayern wird diesem Erfordernis Rechnung getragen und es besteht ein gut ausgebautes und diversifiziertes Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebot von privaten und staatlichen Bildungseinrichtungen, Kammern, Verbänden und Trägern der Erwachsenenbildung. Das StMWIVT stellte im Zeitraum insgesamt Mittel in Höhe von 40,7 Mio. für die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Weiterbildung im Bereich der Industrie- und Handelskammern sowie gemeinnütziger Bildungsträger bereit. Die Mittel 98 Mittelstandsbericht Bayern 2010

101 stammen aus folgenden Quellen: regulärer Stammhaushalt, High-Tech-Offensive, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Konjunkturpaket II. Von den insgesamt eingesetzten Mitteln entfallen 27,5 Mio. auf Zuschüsse zu Bau- und Ausstattungsinvestitionen. Hierdurch konnten im Zeitraum zahlreiche aussichtsreiche Projekte umgesetzt bzw. initiiert werden. Einige wenige Beispiele: Neubau des Schulungsgebäudes der bfz ggmbh Traunstein Sanierung und Umbau des IHK Bildungszentrums in Regensburg Neubau des Schulungsgebäudes der bfz ggmbh Coburg Neubau und Sanierung im Bildungszentrum Augsburg-West des IHK Bildungshauses Schwaben Handwerksförderung Auch im Bereich des Handwerks ist Schwerpunkt der mittelständischen Fördermaßnahmen der Bereich Berufliche Aus- und Weiterbildung. Für die Unternehmen ist die Qualifikation ihrer Mitarbeiter zum strategischen Erfolgsfaktor geworden. Dies erfordert ein breit gefächertes Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebot. Bayern fördert die Anpassung der Berufsbildungszentren des Handwerks an aktuelle Erfordernisse, vor allem an den rasanten Prozess der technologischen Entwicklung. Mit der Bereitstellung moderner Berufsbildungsinfrastruktur wird eine qualitativ hochwertige Qualifizierung im Handwerk als notwendige Basis für Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit gesichert. Die Staatsregierung finanziert Bau, Modernisierung und Ausstattung mit neuen Technologien der Berufsbildungs- und Technologiezentren (BTZ) der bayerischen Handwerksorganisationen und ihre Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren mit. Die Finanzierung erfolgt in der Regel gemeinsam mit dem Bund. Das StMWIVT stellte im Zeitraum insgesamt Mittel in Höhe von 58,8 Mio. für die Förderung der überbetrieblichen Berufsbildungsinfrastruktur im bayerischen Handwerk bereit (Zuschüsse insbesondere zu Bau- und Ausstattungsinvestitionen) Individualförderung in der Weiterbildung Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) das sog. Meister-BAföG, unterstützt Fachkräfte mit abgeschlossener Erstausbildung, die sich auf eine herausgehobene Berufstätigkeit, etwa als selbständiger Handwerksmeister oder als mittlere Führungskraft in einem Betrieb vorbereiten wollen. Eine Fortbildungsmaßnahme kann durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen unterstützt werden. Bei Vollzeitmaßnahmen und Bedürftigkeit vorausgesetzt können Leistungen zum Lebensunterhalt dazukommen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung und soll einen Beitrag zur Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung leisten. Darüber hinaus verfolgt es wirtschaftsund arbeitsmarktpolitische Ziele, indem es der ständig und stetig steigenden Nachfrage nach hochqualifizierten und leistungsbereiten Fach- und Führungskräften Rechnung trägt sowie besondere Anreize für Existenzgründungen bietet. Die Kosten für das AFBG tragen zu 78% der Bund und zu 22% die Länder. Durch die AFBG-Novelle ab wurde die Attraktivität des AFBG weiter gesteigert und die berufliche Weiterbildung, insbesondere durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs des AFBG, aufgewertet. Diese führte bereits im Jahr 2009 zu einer Steigerung der AFBG-Ausgaben für Zuschussleistungen in Bayern um knapp ¼, die sich auf rd. 38 Mio. belaufen (dabei wurden rd. 8,4 Mio. vom Freistaat Bayern getragen). Eine deutliche Steigerung ist ebenfalls in den folgenden Jahren zu erwarten. Unter den Bundesländern nimmt bei dieser Förderung Bayern eine Spitzenposition ein. Hinzu kommen zinsgünstige Darlehen. Zudem zeichnet der Freistaat Bayern Meister und gleichwertig Qualifizierte in bestimmten Bereichen sowie Absolventen von Fachschulen und Fachakademien dieser Fachrichtungen für besondere Leistungen mit dem Meisterpreis der bayerischen Staatsregierung aus. Der Meisterpreis soll insbesondere junge Menschen zu einer beruflichen Fortbildung motivieren, damit auch in Zukunft gut qualifizierte Nachwuchskräfte zur Verfügung stehen. Der Meisterpreis wird an das beste Fünftel der Prüfungsteilnehmer eines Prüfungstermins oder Abschlussjahrgangs verliehen. Er ist eine besondere Anerkennung für Spitzenleistungen und obschon nicht finanziell dotiert ein begehrtes Gütesiegel. Sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den Preisträgern hat der Meisterpreis eine äußerst positive Resonanz gefunden Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung Duale Studienangebote verbinden Hochschulstudium und Ausbildung im Unternehmen. In Bayern gibt es unter dem Dach der hochschulübergreifenden Initiative hochschule dual zwei Modelle des dualen Studiums: Das Verbundstudium hier wird parallel zum Hochschulstudium ein Ausbildungsberuf erlernt und Mittelstandsbericht Bayern

102 das Studium mit vertiefter Praxis hier werden die Praxisanteile über die im Fachhochschulstudium obligatorischen praktischen Studiensemester um mindestens 50 Prozent hinaus erhöht. Das duale Studium ist ein qualitativ hochwertiges und anspruchsvolles Bildungsangebot. Die Studienangebote richten sich daher an besonders leistungsmotivierte und zielorientierte Schulabsolventen/innen mit (fachgebundener) Hochschulreife oder (fachgebundener) Fachhochschulreife. Im Wintersemester 2009/2010 gab es an den bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften Fachhochschulen insgesamt dual Studierende (WS 2008/2009: 1.756). 19 bayerische Hochschulen halten inzwischen über 190 duale Studiengänge in technischen, kaufmännischen und sozialen Fächern bereit. Hinzu kommt eine Kooperation mit der baden-württembergischen Hochschule Ulm seit 2009 ( Ulmer Modell ). Insgesamt rund 500 Unternehmen kooperieren mit den Hochschulen. Der Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige in Bayern wird geregelt im Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG vom 23. Mai 2006) Art. 45. Seit dem Wintersemester 2009/2010 ist an den bayerischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften Fachhochschulen ein Studium ohne Abitur unter folgenden Voraussetzungen möglich: Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung, einer der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung sowie Absolventinnen und Absolventen einer Fachschule oder Fachakademie wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, sofern ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde. Einen fachgebundenen Hochschulzugang erhalten qualifizierte Berufstätige nach erfolgreichem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und einer anschließenden, in der Regel mindestens dreijährigen, hauptberuflichen Berufspraxis jeweils in einem dem angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich in diesem Fall wird die Studieneignung durch die Hochschule in einem Eignungsverfahren oder Probestudium festgestellt. Auch hier findet zuvor ein Beratungsgespräch an der Hochschule statt. Insgesamt machten 465 beruflich Qualifizierte bereits im ersten Semester von den neuen Möglichkeiten Gebrauch 352 hatten sich an einer Fachhochschule, 113 an einer Universität eingeschrieben. 4.5 Initiativen für Existenzgründungen Die Förderung einer ausgeprägten Gründerkultur und in deren Folge der Entstehung neuen Unternehmertums trägt entscheidend zum Erhalt und zur Verbreiterung des mittelständischen Fundaments bei und ist damit ein Kernelement der Sozialen Marktwirtschaft. Junge Unternehmen, die zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen, leisten einen unverzichtbaren Bestandteil zur Bewältigung des Strukturwandels. Die Unterstützung von Existenzgründern und Unternehmensnachfolgern nimmt daher einen hohen Stellenwert im mittelstandspolitischen Instrumentarium der Bayerischen Staatsregierung ein. Als besonderer neuer Akzent im abgelaufenen Berichtszeitraum ist dabei die Initiierung des Existenzgründerpaktes Bayern hervorzuheben, der mittlerweile mehr als 80 Mitglieder zählt (nähere Informationen siehe unter Durch den Existenzgründerpakt Bayern werden die Aktivitäten aller für das Gründergeschehen im Freistaat wichtigen Institutionen erstmals gebündelt. Eine enge Vernetzung und verstärkte Kooperation der Paktpartner untereinander sind der primäre Zweck dieses Paktes. Als gemeinsame Ziele haben sich die Paktpartner gesetzt, die im nationalen und internationalen Vergleich günstigen Rahmenbedingungen für Existenzgründungen in Bayern weiter zu verbessern, die Selbständigenkultur in Bayern zu stärken und für die Nachhaltigkeit von Existenzgründungen einzusetzen sowie Bayerns Spitzenposition als das Gründer- und Unternehmerland in Deutschland abzusichern und weiter auszubauen. Einen besonderen Schwerpunkt haben die Paktpartner im Berichtszeitraum dabei u.a. auf die Verbesserung der Information für Gründungswillige und Unternehmensnachfolger gelegt. So wurde das bereits seit 2003 bestehende Internetportal durch die Aufnahme neuer Inhalte und durch die Optimierung seiner Nutzerfreundlichkeit weiterentwickelt und ausgebaut. Ein erheblicher Mehrwert für Gründungsinteressierte ergibt sich beispielsweise durch die neue Rubrik Veranstaltungen, durch die der Nutzer auf Regierungsbezirksebene regionalisierbar Informationen über Veranstaltungen der Partner zu Existenzgründerthemen erhält. In der neuen Rubrik Regionale Beratungsstellen hat der 100 Mittelstandsbericht Bayern 2010

103 Nutzer die Möglichkeit, sich Ansprechpartner zum Thema Gründung in seiner Region / Stadt anzeigen zu lassen. Über eine entsprechende Informationsbroschüre Existenzgründung in Bayern liegen für Gründer alle wichtigen Informationen auch als kostenlos bestellbare Publikation vor. Zusätzlich zur Vielzahl der Informationsveranstaltungen der Paktpartner wurden im Berichtszeitraum durch vom StMWIVT initiierte Auftaktveranstaltungen zum Existenzgründungspakt Bayern in allen bayerischen Regierungsbezirken die Philosophie des Paktes sowie gründungsrelevante Informationen einer breiten Öffentlichkeit nähergebracht Gründer-Agenturen Den beginnend im Jahr 2004 schrittweise in ganz Bayern auf Initiative der Bayerischen Staatsregierung eingerichteten Gründer-Agenturen kommt als ersten Anlaufstellen eine zentrale Rolle hinsichtlich Informations-, Beratungs- und Genehmigungsservice für Existenzgründer zu. Die Gründer-Agenturen bieten Gründern gezielte Hilfe und Unterstützung bei allen zur Gründung eines Unternehmens erforderlichen Schritten. Zum Angebot der Gründer-Agenturen gehören sowohl Information und Beratung als auch Unterstützung bei der Abwicklung von Gründungsformalitäten, so etwa bei der Gewerbeanmeldung. Aufgebaut und betreut werden die Agenturen von den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern in Kooperation mit Notaren (u.a. auch durch zusätzliches Informationsangebot Landratsämtern und kreisfreien Städten. Im Berichtszeitraum wurde das bis dahin bereits bestehende Netz an Gründer-Agenturen weiter ausgebaut und bedarfsgerecht verdichtet, sodass dieser umfassende Service nunmehr bayernweit flächendeckend angeboten wird. Einen Überblick über die aktuellen Standorte liefert folgende Übersicht: Abbildung 4.2: Standorte von Gründer-Agenturen in Bayern Aschaffenburg Bad Neustadt Schweinfurt Würzburg Coburg Hof Kronach Lichtenfels Wunsiedel Kulmbach Bamberg Bayreuth Forchheim Grafenwöhr Weiden Waldsassen Tirschenreuth Neustadt a.d.waldnaab Nürnberg Amberg Ansbach Neumarkt i.d.oberpfalz Schwandorf Cham Regensburg Ingolstadt Straubing Landshut Passau Augsburg Mühldorf am Inn Memmingen Weilheim München Rosenheim Traunstein Mittelstandsbericht Bayern

104 Durch die koordinierende Funktion des Existenzgründerpaktes Bayerns, die u.a. durch regelmäßige Arbeitsgruppensitzungen der Paktpartner auf Einladung des StMWIVT operationalisiert wird, und das klare Bekenntnis der Partnerinstitutionen, schnelle und unbürokratische Gründungsverfahren in Bayern weiter etablieren zu wollen, ist auch zukünftig die Weiterentwicklung und der sinnvolle Ausbau der Gründer-Agenturen gesichert. Zum ist die neue Gewerbeverordnung in Kraft getreten. Darin wird den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern zum Zweck der Erleichterung von Existenzgründungen die Möglichkeit eingeräumt, die Gewerbeanzeige rechtsverbindlich entgegen zu nehmen. Die Kammern können so bei Gründungsberatungen noch umfassender tätig werden und mehr Service für den Existenzgründer bieten. Für den Gründer wird eine Verfahrensvereinfachung erzielt und der Bürokratieaufwand vermindert Existenzgründerberatung In ganz Bayern halten zahlreiche Akteure Gründungswilligen ein umfangreiches Beratungsangebot rund um das Thema Existenzgründung vor. Die Palette der Angebote reicht dabei von der kostenlosen Erstberatung, Beratung zu allen Themen der Existenzgründung bis hin zu individuellem Coaching von Existenzgründern (siehe Beitrag Existenzgründercoaching ). Der enorme Bedarf für derartige Beratungsleistungen findet sichtbaren Niederschlag in allein persönlichen und telefonischen Einstiegsgesprächen im Bereich der bayerischen Industrie- und Handelskammern im Jahr 2009, zu denen sich ausführliche persönliche Beratungsgespräche, 307 Seminare mit Teilnehmern, 262 Informationsveranstaltungen mit Teilnehmern und 282 Sprechtage in Kooperation mit Förderbanken und sonstigen Partnern mit Teilnehmern addierten. Zusätzlich führen mit öffentlicher Förderung die rund 50 betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammern rund Existenzgründungsberatungen jährlich mit schriftlichen, telefonischen und persönlichen Beratungen unentgeltlich durch. Das Angebot der Handwerkskammern umfasst zudem kostenlose Einstiegsseminare für Existenzgründer im Handwerk, daneben werden eine Vielzahl von Formularen und Broschüren zu den Themen Existenzgründung und betriebswirtschaftliche Beratung auch online abrufbar angeboten. Auch die Beratungsbilanz des Instituts für Freie Berufe hat sich im Berichtszeitraum weiter positiv entwickelt. Seit der Einrichtung der Abteilung Gründungsberatung konnten mit Ausnahme des Jahres 2008 in jedem Jahr zweistellige Zuwachsraten bei den Beratungen erzielt werden. Allein im Jahr 2009 wurden Nachfragen von potenziellen Gründerinnen und Gründern in Freien Berufen aus Bayern nach Beratungsleistungen des IFB-Beratungsteams registriert. Auch bei den intensiven Einzelberatungen an den Standorten Nürnberg und München nahmen die Zahlen in 2009 deutlich zu (247 Teilnehmer; Steigerung: +233,8% ggü. dem Vorjahr), ebenso bei der Beurteilung der Tragfähigkeit von Gründungskonzepten (261 Business-Pläne; +67,3% ggü. dem Vorjahr). Der Kreis der Ratsuchenden umfasste dabei das gesamte Berufsspektrum der Freien Berufe, besonders stark war die Nachfrage von den freien rechts- und wirtschaftsberatenden und den freien technisch-naturwissenschaftlichen Berufen sowie den Freien Kulturberufen Existenzgründercoaching Das bayerische Coaching-Programm soll dazu beitragen, die Erfolgschancen von Existenzgründungen nachhaltig zu erhöhen. Individueller, auf den Einzelfall zugeschnittener Expertenrat ist gerade bei hochwertigen und komplexen Gründungen und Nachfolgen bereits vor der Gründung sinnvoll, um schwerwiegende Fehler bereits in dieser frühen Phase des Unternehmertums zu vermeiden. Aufgrund des Einstiegs des Bundes in die Förderung der Expertenberatung für Gründer wurde die bayerische Förderung zum neu konzipiert. Da der Bund die Beratung bis 5 Jahre nach der Gründung mit einem Fördersatz von 50% der Beratungskosten unterstützt, konzentriert sich das vom StMWIVT unterstützte Programm seitdem auf die Förderung vor der Gründung. Mit dieser Konzentration auf die Vorgründungsphase war eine Erhöhung des Fördersatzes von 60% auf 70% der Beraterkosten möglich. Gründer und Nachfolger können so bis zu 560 Euro Zuschuss pro Beratungstag bei einer Bezuschussung von bis zu 10 Tagewerken (à 8 Stunden) erhalten. Als Projektträger im jeweiligen Zuständigkeitsbereich fungieren BIHK, die bayerischen Handwerkskammern und das Institut für Freie Berufe. Das bayerische Coachingprogramm wird auch nach seiner Neukonzeption sehr gut angenommen. So konnte im IHK-Bereich allein im Jahr 2009 mit 549 geförderten Coachingmaßnahmen ein Anstieg von +53,35% gegenüber dem Vorjahr erzielt werden, auch im HwK-Bereich (53 Fälle, +152%) sowie im Bereich der Freien Berufe (99 Fälle, +90%) konnten deutliche Steigerungen verzeichnet werden. 102 Mittelstandsbericht Bayern 2010

105 4.5.4 Gründerzentren Mit Unterstützung des StMWIVT ist in Bayern ein Netz von Gründerzentren errichtet worden, welches Unternehmensgründern ein umfassendes Serviceund Dienstleistungsangebot zu besonders günstigen Konditionen anbietet. Hierzu gehören: Beratung und Coachingleistung, Hilfe bei Förderanträgen und Finanzierungen, Kontakte zu Institutionen und Unternehmen, flexible Flächenanpassung an die Unternehmensentwicklung, gemeinsam nutzbare Infrastruktur, moderne Kommunikationsinfrastruktur und Präsentationsmedien, Empfang, Sekretariat, Telefon- und Postservice, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit usw. Damit bieten die Gründerzentren Existenzgründern gute Rahmenbedingungen für ihre Unternehmensentwicklung in der Anfangsphase. Derzeit stehen in Bayern 19 kommunale Gründerzentren und 23 technologieorientierte Gründerzentren zur Verfügung. Kommunale Gründerzentren Kommunale Gründerzentren stellen Existenzgründern und Jungunternehmen Betriebsräume, zentrale Service- und Beratungsleistungen sowie Gemeinschaftsdienste zur Verfügung, um ihnen in den schwierigen Anfangsjahren der gewerblichen Tätigkeit den Start in die Selbständigkeit zu erleichtern. Sie schaffen die Voraussetzungen dafür, branchenunabhängig Gründungswillige aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungsgewerbe bei der Überwindung ihrer Anlaufschwierigkeiten zu unterstützen. Damit können sie dazu beitragen, brachliegendes endogenes Potenzial insbesondere in schwächer strukturierten Regionen Bayerns abseits der Ballungsgebiete zu aktivieren. Die Bayerische Staatsregierung hat seit Mitte der 90er Jahre die Errichtung von 23 kommunalen Existenzgründerzentren unter überwiegend kommunaler Trägerschaft öffentlich gefördert. Davon werden 19 Zentren als kommunale Gründerzentren nach wie vor betrieben. Die Unterstützung der kommunalen Gründerzentren wurde als Initialförderung konzipiert. Die Standorte der bestehenden kommunalen Gründerzentren sind aus folgender Tabelle ersichtlich: Tabelle 4.7: Standorte der kommunalen Gründerzentren in Bayern Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Ingolstadt Töging am Inn Straubing Waldkirchen Grafenwöhr Maxhütte-Haidhof Roding/Furth i.wald Sulzbach-Rosenberg Waldsassen Bamberg Kronach Nürnberg Schwabach Bad Kissingen Großwallstadt Schweinfurt Kempten Memmingen Neu-Ulm In den kommunalen Gründerzentren waren zum Jahresanfang 2010 rd. 400 Unternehmen mit Beschäftigten eingemietet. Zusammen mit den fast 800 erfolgreich ausgegründeten Unternehmen und ihren Arbeitnehmern sind in den kommunalen Gründerzentren bis Ende 2009 etwa Arbeitsplätze durch Existenzgründer geschaffen worden. Technologieorientierte Gründerzentren Technologieorientierte Gründerzentren zielen speziell darauf, die Startchancen für junge High-Tech-Unternehmen zu verbessern. Sie sind dabei oft bewusst in der Nähe zu renommierten Forschungseinrichtungen angesiedelt, damit die Unternehmer von der Kooperation und dem Austausch mit Wissenschaftlern und Technikern profitieren können. Auf diese Weise leisten technologieorientierte Gründerzentren einen wichtigen Beitrag zur Vernetzung regionaler Innovationspotenziale und begünstigen Synergien zwischen Wissenschaft und der industriellen Anwendung von Forschung und Entwicklung. In Folge der Förderung technologieorientierter Gründerzentren durch den Freistaat Bayern in Höhe von rund 100 Mio. seit 1984 stehen den Existenzgründern in den 23 technologieorientierten Gründerzent- Mittelstandsbericht Bayern

106 ren in Bayern qm Nutzfläche für Existenzgründer zur Verfügung. Aktuell wird von diesem Angebot von über 450 technologisch hoch entwickelten Firmen mit rund Beschäftigten Gebrauch gemacht Gründer- und Businessplanwettbewerbe Die bayerischen Businessplanwettbewerbe sind ein zentrales Element bei der Unterstützung innovativer Technologie-Gründungen. Im Rahmen der Businessplan-Wettbewerbe werden Teams bei der Erarbeitung ihrer Businesspläne begleitet. Darüber hinaus stehen den Teilnehmern umfangreiche und hochqualifizierte Ausbildungs- und Coaching-Angebote zur Verfügung. Die Teilnehmer können zudem wertvolle Kontakte zu möglichen Geschäftspartnern und Geldgebern (z.b. Beteiligungs- und Wagniskapitalgesellschaften, Banken, Business-Angels) knüpfen. Ein großer Teil der Kosten wird von Sponsoren aus der Wirtschaft getragen, beide Wettbewerbe werden seit Jahren durch das StMWIVT gefördert. Die bayerischen Businessplanwettbewerbe der Münchener Businessplanwettbewerb (MBPW) und der Businessplanwettbewerb Nordbayern sind eine Erfolgsgeschichte: Seit 1996 wurden weit über 3000 innovative Geschäftsideen durchleuchtet und bewertet. Aus den bayerischen Businessplanwettbewerben sind mehr als 1200 Unternehmensgründungen hervorgegangen. Etwa 1000 davon sind noch aktiv und beschäftigen mehr als Mitarbeiter. Diese Unternehmen haben ein Investitionsvolumen von weit über einer Mrd. aktiviert Finanzielle Unterstützung für Existenzgründer Im Rahmen des Bayerischen Mittelstandskreditprogramms (siehe detaillierter unter 4.1.1) profitieren Existenzgründer von besonders günstigen Konditionen. So beträgt der Umfang der Haftungsfreistellung der Hausbank, die diese bei nicht ausreichenden Sicherheiten beantragen kann, bei Existenzgründungen 70%. Rund die Hälfte der geförderten Fälle im MKP entfiel im Zeitraum auf Existenzgründer. Mit zinsverbilligten Darlehen in Höhe von 585 Millionen konnten Investitionen in Höhe von 1.897,4 Millionen gefördert werden, was sich in circa neuen bzw. gesicherten Arbeitsplätzen niederschlug. Für gewerbliche Unternehmen in der Gründungs- und Existenzfestigungsphase in Bayern bietet die LfA Förderbank Bayern zudem stille Beteiligungen der BayBG an. Die Beteiligungen liegen zwischen und je Zielunternehmen und dienen der Mitfinanzierung des in Zusammenhang mit einer Gründung stehenden Investitions- und Betriebsmittelbedarfs Gründerinitiativen an Schulen Wirtschaftliche Zusammenhänge verständlich zu machen, ist eine wichtige Zukunftsaufgabe der Schulen. Diese Aufgabe wird in Bayern in allen Schularten geleistet und spiegelt sich in deren Lehrplänen wider. Angefangen bei den Grundschulen über die Hauptschulen und Realschulen bis hin zum Gymnasium werden wirtschaftliche Zusammenhänge in verschiedenen Fächern gemäß den entsprechenden Lehrplänen vermittelt. An der Hauptschule geschieht dies beispielsweise im Rahmen des Fachs Arbeit Wirtschaft Technik, am Gymnasium im Rahmen des Fachs Wirtschaft und Recht bzw. im so genannten P-Seminar der neuen gymnasialen Oberstufe. Grundsätzlich wird darauf geachtet, dass das Thema der Selbständigkeit bzw. Unternehmensgründung hierbei mit Blick auf das Verständnis unternehmerischer Entscheidungen, aber auch mit Blick auf die eigene berufliche Orientierung behandelt wird. Zur Erhöhung der Praxisrelevanz werden an allen Schulen zusätzlich Möglichkeiten für Betriebspraktika angeboten. Eine weitere Möglichkeit, Schüler mit dem Thema Existenzgründung vertraut zu machen, ist die Arbeit in so genannten Schüler- oder Übungsfirmen. Die Schülerinnen und Schüler lernen in einer solchen Firma alle relevanten Bereiche eines Unternehmens vom Einkauf über die Produktion bis zum Verkauf kennen. Insbesondere an Wirtschaftsschulen gibt es hierzu eine lange und erfolgreiche Tradition. Jedes Jahr finden viele lokale und regionale Messen statt, auf denen einzelne Schülerfirmen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten vorstellen. Um Jugendliche nachhaltig zur Existenzgründung und zur beruflichen Selbständigkeit zu motivieren, braucht es über den Unterricht hinaus zusätzliche Partner aus der Wirtschaft, durch die der Praxisbezug sicher gestellt und das unternehmerische Know-how ergänzt werden. Exemplarisch lassen sich zwei Wettbewerbe für diese partnerschaftliche Zusammenarbeit nennen: Initiative JUNIOR des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln In Bayern wird das Projekt JUNIOR in Kooperation mit dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft e.v. mit Unterstützung der LfA Förderbank Bayern durchgeführt. Unter dem Motto Learning by Doing gründen jeweils 10 bis 15 Schüler ihr eigenes Miniunternehmen. Die jungen Unternehmerinnen und Unternehmer agieren wie im richtigen Wirtschaftsleben. Sie 104 Mittelstandsbericht Bayern 2010

107 kümmern sich eigenverantwortlich um Strategische Planung, Kapitalbeschaffung, Produktion, Verkauf, aber auch um Lohnzahlung, Bilanzierung und vieles mehr. Dabei gewinnen sie Einblicke in den Alltag eines Unternehmens und erfahren, wie Wirtschaft mit all ihren Facetten funktioniert. Im Rahmen von Wettbewerben und Verkaufsmessen kann jedes JUNIOR- Unternehmen seine Geschäftsidee mit anderen Teilnehmern vergleichen. Gute Ideen werden ausgezeichnet. So prämiert die Jury in jedem Bundesland das beste Schülerunternehmen. Höhepunkt ist der Landeswettbewerb Bestes JUNIOR-Unternehmen Bayerns, bei dem sich zehn Unternehmen präsentieren und nach unterschiedlichen Kriterien der Landessieger ermittelt wird, der Bayern beim Bundeswettbewerb vertritt. Das siegreiche Team des Bundeswettbewerbs nimmt schließlich am Europafinale teil. Im Schuljahr 2009/10 ist der Landessieger das Unternehmen Cooktainers des Gymnasium Penzberg, das Bayern am 22. Juni beim Bundeswettbewerb in Berlin repräsentiert. In diesem Schuljahr haben insgesamt 90 Schulen mit ca Schülerinnen und Schülern in Bayern am JUNIOR-Wettbewerb teilgenommen. Wettbewerb der Boston Consulting Group (BCG) Dieser Wettbewerb dient der Förderung des wirtschaftlichen Verständnisses an deutschen Gymnasien. Ein entspricht einem Schuljahr und ist in drei Phasen unterteilt. Zunächst wird ein börsennotiertes Unternehmen analysiert. Anschließend wird ein kleines oder mittelständisches Unternehmen untersucht. In Phase drei schließlich wird eine eigene Geschäftsidee mit Businessplan entwickelt. Ziele des Wettbewerbs sind die Vermittlung von Wirtschaftswissen und die Förderung von Kernkompetenzen. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, unterschiedliche Unternehmensformen vom Konzern bis zum Kleinbetrieb aus erster Hand kennen zu lernen. Unternehmensbesuche und Gespräche mit Führungskräften geben realistische Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt von morgen. Abschließend ist noch ein weiterer, erfolgreicher, aber nicht leicht in die Fläche zu tragender Ansatz zur Förderung von Unternehmensgründungen zu nennen: Am Unternehmergymnasium Pfarrkirchen lernen Schüler, eine Firma zu gründen und werden dabei von so genannten Paten aus der örtlichen Wirtschaft begleitet. Das Unternehmergymnasium wendet sich an Schüler, die das Gymnasium besuchen wollen, gleichzeitig aber auch ein Unternehmen gründen möchten oder sogar bereits gegründet haben Existenzgründungsförderung an Hochschulen Im Rahmen des im Jahr 2000 vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst aufgelegten Programms HOCHSPRUNG (Hochschulprogramm für Unternehmensneugründungen/Gründernetzwerk Bayern) bietet ein Netzwerk von 10 Gründungsberatern Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an bayerischen Hochschulen umfassende Beratung und Informationen zum Thema Existenzgründung an. Damit soll eine dauerhafte Verankerung gründungsrelevanter Aktivitäten an den Hochschulen gewährleistet werden. Speziell auf Frauen mit Hochschulabschluss, die nach einer Familienpause den Schritt in die Selbständigkeit unternehmen wollen, ist das ergänzende Projekt EF- FEKT! ausgerichtet. Dieses Programm, welches kostenfreie Seminare, Workshops und Kontaktforen beinhaltet, wird seit 2004 bayernweit angeboten. Mit dem Bayerischen Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) wird jungen Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit einer innovativen Unternehmensidee die Möglichkeit geboten, parallel zur Konzeptionsphase ihrer Unternehmensgründung bis zu zwei Jahre im Umfang einer halben Stelle an der Hochschule zu arbeiten und damit ihren Lebensunterhalt zu sichern. Sie profitieren dabei während der Startphase auch davon, kostengünstig Geräte, Räumlichkeiten oder andere Ressourcen an der Hochschule nutzen zu können. Bisher kam und kommt die FLÜGGE-Förderung rund 100 Gründungsunternehmen zugute, was sich im Ganzen in etwa weit überwiegend hoch qualifizierten Arbeitsplätzen niedergeschlagen hat. Mittelstandsbericht Bayern

108 4.6 Erleichterung von Unternehmensnachfolgen Erfolgsreiche Betriebsübergaben sind nicht nur für die betroffenen Unternehmen, sondern auch gesamtwirtschaftlich von großer Bedeutung, geht es doch um den Fortbestand der Unternehmensleistung über die Gründergeneration hinaus, den Erhalt und weiteren Aufbau qualifizierter Arbeitsplätze, die Sicherung wertvollen Know-hows und nicht zuletzt um die Verteidigung der in der Regel mit viel Aufwand erworbenen Marktanteile im Inund Ausland. Nach einer vom Bayerischen Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Studie des Instituts für Mittelstandsforschung (IFM) in Bonn stehen bayernweit in den Jahren rund Übertragungen eignergeführter Unternehmen aus allen Branchen an. Rund Arbeitnehmer sind betroffen. Erfolgreiche Betriebsübergaben sind dabei keine Selbstverständlichkeit. Es besteht vielfach die Gefahr, dass Unternehmen geschlossen werden, weil die Nachfolge bzw. Übergabe an einen Nachfolger nicht zustande kommt. Andere Unternehmen können in eine Nachfolgekrise geraten, weil der Übergabeprozess zu spät und/oder fehlerhaft in die Wege geleitet wird. Die Gestaltung von Unternehmensnachfolgen umfasst dabei weit mehr als den reinen Betriebsübergabeprozess. Gerade bei eignergeführten mittelständischen Unternehmen können Unternehmensübertragungen Zäsuren darstellen. Übergabezeiträume sind regelmäßig auch Perioden, in welchen sich Investitionszurückhaltung und Neuinvestition der Unternehmer abwechseln. Häufig werden hier die Weichen für Neuausrichtungen der Unternehmen gestellt. Gerade in dieser Periode ist eine Information und Sensibilisierung der Unternehmen wichtig und es besteht ein hoher Bedarf an Beratungs- und Förderangeboten. Diesem Bedarf des bayerischen Mittelstandes hat die Staatsregierung Rechnung getragen. Um die gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Unternehmensnachfolgen herauszustellen, wurde das Thema erstmals in das novellierte Mittelstandsförderungsgesetz aufgenommen. Im Jahr 2006 wurde vom Ministerrat ein umfassendes Handlungskonzept zur Erleichterung von Unternehmensnachfolgen verabschiedet. Wesentliche Elemente dieses Konzeptes sind: Informationskampagne Da Übergabeprozesse häufig unterschätzt und oft auf rein steuerliche und rechtliche Aspekte reduziert werden, wird der Mittelstand für das Thema Unternehmensnachfolge in seiner ganzen Breite sensibilisiert und über die vorhandenen Beratungs- und Fördermöglichkeiten informiert, u.a. durch entsprechende Veranstaltungen, Errichtung einer bayerischen Internetplattform zur Unternehmensnachfolge die neue Informationsbroschüre Unternehmensnachfolge in Bayern sowie Informationen in den Organen (Newsletter, Verbandsmitteilungen, Internet etc.) der Netzwerkpartner im Existenzgründerpakt Bayern. Internetportal zur Unternehmensnachfolge in Bayern Zum Thema Unternehmensnachfolge wurde das umfassende Internetportal errichtet. Dort können Übergeber und Übernehmer Informationen über weitere Anlaufstellen, Netzwerkpartner, Fördermöglichkeiten und Arbeitsmaterialien abrufen. Aufgrund der vielen thematischen Überschneidungen zum Thema Existenzgründung der Nachfolger wird förderrechtlich wie ein Existenzgründer behandelt wurde das neue Internetangebot eng mit dem bestehenden Portal für Existenzgründungen startup-in-bayern vernetzt. Dadurch werden inhaltlich verwandte Themen zusammengefasst, und zusätzliche Kosten für die Einrichtung und die Pflege des Portals minimiert. Kompetenzzentren Unternehmensnachfolge Die Gründer-Agenturen in Bayern wurden zu Kompetenzzentren zum Thema Unternehmensnachfolge ausgebaut. So wurde den Unternehmen durch eine kostenlose Erstberatung der Einstieg ins Thema erleichtert. Die Agenturen stellen zentrale Anlaufstellen überall in Bayern dar, können umfassende Erstinformation zum Thema anbieten und auf weitere, spezielle Ansprechpartner verweisen. Damit wurden inhaltliche Synergien und regional vorhandene Strukturen genutzt, ohne größere Kosten für den Staat zu verursachen. Beratung/Coaching In den Gründer-Agenturen erhalten Unternehmer und potenzielle Nachfolger auch Informationen für eine weitergehende Expertenberatung. Eine zusätzliche, vertiefende Expertenberatung erhöht die Erfolgsaussichten einer Unternehmensnachfolge beträchtlich und wird deshalb vom Bayerischen Wirtschaftsministerium gefördert. Im Rahmen des Coaching-Programms werden 70% des Beratungshonorars übernommen, höchstens jedoch 560 Zuschuss pro Beratungstag. Maximal können 10 Tagewerke (zu 106 Mittelstandsbericht Bayern 2010

109 8 Stunden) bezuschusst werden. Die Beratung muss aber vor der Übernahme des Unternehmens stattfinden. Wurde der Betrieb bereits übernommen, greift ein ähnliches Förderprogramm des Bundes. Allein für Coachingmaßnahmen im IHK-Bereich wurden dabei in den Jahren 2008 und 2009 zusammen circa an Fördermitteln bereitgestellt, der Anteil der geförderten Coachingmaßnahmen im Bereich Unternehmensübergaben an der gesamten in diesem Zeitraum ausgereichten Förderung betrug circa 22%. Nachfolgebörsen Die bayerischen Wirtschaftskammern haben so genannte Nachfolgebörsen aufgebaut, um übergabewillige Unternehmer und potenzielle Unternehmensnachfolger zusammenzuführen. Daneben gibt es auch eine Nachfolgebörse des Bundes. Im Rahmen der Informationsveranstaltungen sowie bei Beratungen und in Informationsmaterialien wird auf diese Möglichkeit der Betriebs- bzw. Nachfolgersuche hingewiesen. Finanzierungshilfen Umfragen haben ergeben, dass die vorhandenen finanziellen Förderungen insbesondere der LfA Förderbank Bayern (z.b. im Rahmen des Bayerischen Mittelstandkreditprogramms [MKP]), der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft mbh und der KfW Mittelstandsbank im Wesentlichen marktgerecht sind und gleichermaßen bei Unternehmen, die die Nachfolge vorbereiten, als auch bei solchen, die sie abgeschlossen haben, greifen. Günstige Finanzierungsbedingungen bei der Unternehmensnachfolge werden in Bayern über den MKP- Startkredit für Existenzgründer und den MKP-Investivkredit für bestehende Unternehmen angeboten. Die Konditionen wurden hier zuletzt durch umfangreiche Zinssenkungen bei allen Darlehensvarianten und eine höhere Haftungsfreistellung beim Investivkredit verbessert. Ferner wurden Darlehenslaufzeiten sowie Zins- und Tilgungstermine neu strukturiert, um den Unternehmen in noch breiterem Umfang abschreibungskongruente Finanzierungen zu ermöglichen und damit die Liquiditätsplanung zu erleichtern. Allein über das Mittelstandskreditprogramm wurden im Zeitraum mehr als Nachfolgen finanziert. Dadurch wurden nicht nur fast Arbeitsplätze gesichert, sondern überdies neue Arbeitsplätze geschaffen. Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen Ein zentrales Thema bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Unternehmensübergabe ist die Umsetzung der von Bayern angeregten und initiierten Reform der Erbschaftsteuer. Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom Dezember 2008 wurden die Steuerentlastungen für das Unternehmensvermögen bei der Erbschaftsteuer gegenüber dem bisherigen Recht für Erwerbe ab dem erheblich ausgebaut (Details siehe Kapitel 3) und damit Nachfolgeregelungen innerhalb der Familie erheblich erleichtert. Die umfassende Unterstützung von Existenzgründern und Unternehmensnachfolgern in Bayern zahlt sich aus. Nach den Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn ist Bayern das Gründerland Nummer 1 in Deutschland. Allein in den letzten fünf Jahren wurden mehr als zusätzliche selbständige Existenzen gegründet so viele wie in keinem anderen Bundesland. Mit einer Selbständigenquote von 12,0% liegt Bayern zudem an der Spitze der deutschen Flächenländer. 4.7 Handwerkspolitik Das Handwerk ist mit einem Wertschöpfungsanteil von 9% sowie einem Anteil von rund 13% der Beschäftigten und rund 33% der Auszubildenden ein leistungsstarkes Element der bayerischen Wirtschaft. Insbesondere leistet das Handwerk einen unverzichtbaren Beitrag zur Stabilisierung der Arbeits- und Ausbildungsmärkte in Bayern, obwohl es mit einer durchschnittlichen Betriebsgröße von rund 5 6 Beschäftigten zum kleinbetrieblich organisierten Teil des Mittelstands gehört. Auch strukturell hat das Handwerk eine sehr wichtige Funktion: Die Handwerkswirtschaft bringt Wachstum und Beschäftigung in die weite Fläche des Freistaats; hiervon profitiert gerade auch die ländliche Region. Dabei ist die Verfügbarkeit von Handwerksleistungen für Unternehmen und Privathaushalte insbesondere in den strukturschwächeren Regionen ein wichtiger Standortfaktor. In diesem Sinne gilt der Leitsatz: Die Region hat nur dann eine gute Zukunft, wenn das Handwerk in der Region eine Zukunft hat. Aus diesen Gründen sieht die Bayerische Staatsregierung in ihrer Politik zur Förderung des Handwerks einen sehr wichtigen Baustein ihrer Mittelstandspolitik. Hauptansatzpunkt ist die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Der Freistaat leistete im Berichtszeitraum Mittelstandsbericht Bayern

110 durchschnittlich rund 80 Prozent der für die Handwerksförderung bereitstehenden Mittel im Bereich der beruflichen Bildung. Die spezifische Handwerksförderung erfolgt also im Grundsatz nicht über direkte Zuwendungen an Betriebe abgesehen von spezielleren Maßnahmen, wie etwa der Förderung von Messebeteiligungen oder den Innovationsgutscheinen. Unmittelbar kommt den Handwerksbetrieben dagegen das Instrumentarium der allgemeinen Mittelstandsförderung des Freistaats zugute. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die einzelbetrieblichen mittelständischen Finanzierungshilfen ein wichtiges Förderinstrument, vor allem in Form des Mittelstandskreditprogramms als Kernstück, bei dem rund ein Drittel der Bewilligungsfälle im Zeitraum auf Handwerksbetriebe entfielen (vgl. Abschnitt 4.1.1). Die Förderpolitik zur Stärkung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der bayerischen Handwerksbetriebe hatte im Berichtszeitraum einen hohen Stellenwert innerhalb der bayerischen Wirtschaftspolitik. Ziele waren dabei: Die Kompetenz und die Anpassungsfähigkeit von personalintensiven, kleinen und mittleren Handwerksbetrieben muss weiter gestärkt werden. Das Handwerk muss in der Lage sein, den gegenwärtigen wirtschaftlichen Herausforderungen wirksam entgegen zu treten. Dies sind die zeitweise schwierige Wirtschaftslage und wachsende Anforderungen an die Wettbewerbsfähigkeit, die nur durch Innovationskraft sowie durch Qualität und Leistungsfähigkeit bewältigt werden können. Die Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe wird in einigen Gewerken durch die internationale Vernetzung der Märkte zusätzlich auf die Probe gestellt. Teilweise stehen Handwerksbetriebe auch im Wettbewerb mit großbetrieblich organisierten Mitbewerbern. Auch in längerfristiger Perspektive muss die Zukunftsfähigkeit des Handwerks nachhaltig abgesichert werden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf den beschleunigten technologischen Wandel und hinsichtlich anstehender Veränderungen durch die Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Arbeitswelt und auf die Nachfrage auf den Märkten für Güter und Dienstleistungen. Die Bayerische Staatsregierung konnte die spezifische Handwerksförderung im Berichtzeitraum auf gutem Niveau fortführen. Im Jahr 2009 stieg die Handwerksförderung auf ein Volumen von 45,8 Mio. Euro an, weil in Bayern im Rahmen des Konjunkturpakets II zusätzliche Fördermittel für Investitionen im Bereich der Bildungsstätten der Handwerksorganisationen eingesetzt wurden. So wurden 2009 im Rahmen des Konjunkturpakets II mit Bundes- und Landesmitteln Investitionen im Umfang von rd. 15 Mio. Euro zusätzlich auf den Weg gebracht. Dies war ein wichtiger Schritt, um dem bestehenden Investitionsstau im Bereich der beruflichen Bildungsstätten entgegen zu wirken. Tabelle 4.8: Spezifische Handwerksförderung aus dem regulären Landeshaushalt, aus Sondermitteln des Landes (ETP) und EU-Mitteln (EFRE, ESF) sowie aus Investitionsmitteln des Konjunkturpakets II (erstmalig in 2009) Betrag in 28,2 Mio. 26,3 Mio. 25,5 Mio. 30,7 Mio. 45,8 Mio. Im Rahmen des Förderschwerpunkts der beruflichen Qualifizierung wurden zur Absicherung der Zukunftsfähigkeit bayerischer Handwerksbetriebe in folgenden Bereichen Mittel eingesetzt: Mit durchschnittlich rund 30% der Fördermittel wurden in allen bayerischen Kammerbezirken Investitionen zur Modernisierung von Bau und vor allem Ausstattung der Berufsbildungs- und Technologiezentren (BTZ) der bayerischen Handwerksorganisationen (Kammern, Innungen und Verbände) unterstützt, in denen die überbetrieblichen Ausund Fortbildungskurse des Handwerks für die Lehrlinge der jeweiligen Ausbildungsberufe stattfinden. Damit förderte das StMWIVT die ständig notwendige Anpassung der Berufsbildungszentren an die strukturellen Veränderungen der Märkte, an wachsende Qualitätsanforderungen und an die Fortentwicklung der Produktionstechnologien. Unterstützt wurden insbesondere die Modernisierung der Einrichtungen und die Einführung neuer Technologien sowie die Anpassung der IuK-Ausstattung. Darüber hinaus fallen inzwischen auch in nicht unerheblichem Umfang Ersatzinvestitionen für Einrichtungen an, die in den 60er- und 70er-Jahren entstanden waren (vgl. Abschnitt Handwerksförderung). Mit durchschnittlich rund 50% der Fördermittel wurden die überbetrieblichen Ausbildungskurse 108 Mittelstandsbericht Bayern 2010

111 der Lehrlinge, die sogenannte Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU), in der Grundstufe (1. Lehrjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Lehrjahr) bezuschusst und eine Kostenentlastung der Ausbildungsbetriebe erreicht. Gerade in schwieriger Wirtschaftslage ist dies ein wichtiger Faktor zur Stärkung der Ausbildungsfähigkeit und -bereitschaft der Betriebe sowie zur Qualifizierung der Lehrlinge. In der ÜLU-Fachstufe wurden seit 2004 zusätzlich zur Landesförderung ESF-Mittel eingesetzt, wodurch der Fördereffekt weiter verstärkt werden konnte. Dieser Einsatz von EU-Mitteln wurde im Einvernehmen mit dem Handwerk auch im Berichtszeitraum fortgeführt (vgl. Abschnitt 4.4.5). Weiterhin wurden die Betriebe des bayerischen Handwerks im Berichtszeitraum auch durch folgende Förderschwerpunkte unterstützt: Förderung von Existenzgründungen und Übernahmen durch Kurse, Seminare, Coaching, ebenso Fortbildungskurse und Nachwuchswerbung (vgl. Abschnitt 4.5). Unterstützung des Handwerks bei der Erschließung neuer Märkte im In- und Ausland durch Förderung von handwerklichen Messebeteiligungen und Sonderschauen sowie durch Beratungsleistungen seitens Bayern Handwerk International (BHI) und der Exportförderungsgesellschaft des bayerischen Handwerks (vgl. Abschnitt 4.3.3). Förderung von betriebswirtschaftlichen und technologischen Qualifizierungshilfen insbesondere für kleine Handwerksbetriebe ohne Stabsstellen. Projekte und Maßnahmen der Grenzlandkammern, um die von der Osterweiterung besonders betroffenen Handwerksbetriebe fit für die veränderten Wettbewerbsbedingungen im Inlandsmarkt zu machen und ihnen mit entsprechendem Know-how zu helfen, Chancen in den Märkten der östlichen Nachbarn zu nutzen. Hierfür wurden Sondermittel aus dem Ertüchtigungsprogramm Ostbayern eingesetzt. Seit dem 1. Juni 2009 fördert der Freistaat Bayern mit dem Programm Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe entsprechende Betriebe. Diese können bis zu Euro für Entwicklungen im Bereich Forschung und Technologie erhalten, um gemeinsam mit Partnern aus der Forschung neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu planen und umzusetzen (vgl. Abschnitt 4.2.2). Mit zwei weiteren Maßnahmen trägt die bayerische Staatsregierung dazu bei, die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Unternehmen und Beschäftigten des Handwerks zu verbessern: Die bayerische Staatsregierung hat durch die weitgehende Gleichstellung beruflicher und schulischer Abschlüsse für das Handwerk mehr Chancengleichheit hergestellt: Mit dem prüfungsfreien Zugang von Gesellen zu den Fachhochschulen und von Meistern zu den Universitäten ist der Weg frei, damit jeder mit seinen Talenten das Optimale erreichen kann. Im Studienjahr 2009 haben sich an den bayerischen Hochschulen 270 Handwerksmeister eingeschrieben (vgl. Abschnitt 4.4.8). Durch die Förderung der Handwerksforschung wird der Wissensstand in den Themenfeldern des Handwerksrechts, der Handwerkswirtschaft und des gesamten Managements von Handwerksbetrieben verbessert. Auch hierdurch wird zur Absicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksbetriebe beigetragen. Die bayerische Staatsregierung wird diese Maßnahmen der Handwerksförderpolitik auch zukünftig mit hohem Engagement und mit ähnlicher Schwerpunktsetzung fortführen. Ein wesentlicher Förderschwerpunkt wird dabei weiterhin in der Unterstützung der beruflichen Qualifizierung im Handwerk liegen. Parallel hierzu gewinnt nunmehr auch die Nachwuchsgewinnung zunehmend an Bedeutung. Die Betriebe der Handwerkswirtschaft müssen auch in Zeiten des demographischen Wandels mit Nachwuchskräften im notwendigen Umfang und mit der notwendigen Qualifikation versorgt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine erstklassige Ausbildung und eine hochwertige Ausstattung der beruflichen Bildungsstätten auch ein wichtiger Faktor bei der Anwerbung junger Berufsanfänger. Förderung des Kunsthandwerks Handwerkliche Gestaltung ist nicht nur ein wichtiges Element der kunsthandwerklichen Betriebe/Berufe, sondern auch insgesamt ein wesentlicher Faktor für die Produkt- und Leistungsgestaltung in zahlreichen Gewerken. Der Bereich der handwerklichen Gestaltung, der zwischen Kunst und Industriedesign steht, muss stets neue Wege suchen und sich stets neu profilieren. Gerade vom Kunsthandwerk gehen immer wieder neue kreative Impulse aus, die in weite Teile des Handwerks innovativ hineinwirken. Im Rahmen ihrer Handwerksförderung unterstützt die bayerische Staatsregierung daher auch den Bereich Formgestaltung und Kunsthandwerk. Mittelstandsbericht Bayern

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