Entgeltordnung. für die Nutzung von Sporteinrichtungen der Gemeinde Niedere Börde

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1 Entgeltordnung für die Nutzung von en der Gemeinde Niedere Börde Auf der Grundlage der 1,2 und 5 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz, 45 Abs. 2 Nr. 6 KVG LSA in Verbindung mit 6 der Satzung über die Nutzung von en der Gemeinde Niedere Börde vom xx.xx.2015 hat der Gemeinderat der Gemeinde Niedere Börde in seiner Sitzung am xx.xx.2015 folgende Entgeltordnung für die Nutzung von en der Gemeinde Niedere Börde beschlossen: 1 Geltungsbereich (1) Diese Entgeltordnung gilt für alle in 1 der Satzung über die Nutzung von en der Gemeinde Niedere Börde genannten en. (2) Die Gemeinde Niedere Börde erhebt nach Maßgabe dieser Entgeltordnung eine Betriebskostenpauschale und ein Nutzungsentgelt für alle in 1 der Satzung über die Nutzung von en der Gemeinde Niedere Börde genannten en. 2 Entgeltschuld, Fälligkeit (1) Entgeltschuldner ist der Antragsteller, mehrere Antragsteller sind Gesamtschuldner. (2) Die Entgeltschuld entsteht mit der Aushändigung der Nutzungserlaubnis an den Antragsteller und wird innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe der Rechnung fällig. (3) Das Entgelt ist, auf das in der Rechnung angegebene Konto der Gemeinde Niedere Börde, unter Angabe des Zahlungsgrundes, einzuzahlen. (1) Gemeinnützige Vereine 3 Entgelttarif für Sportveranstaltungen Von gemeinnützig anerkannten Vereinigungen und Vereinen, die durch die Gemeinde diesen gleichgestellt werden, die ihren Sitz in der Gemeinde Niedere Börde haben, wird kein Nutzungsentgelt erhoben. Diese Vereine erstatten der Gemeinde für die durch ihre Nutzung entstehenden Betriebskosten eine Betriebskostenpauschale. Gemeinnützige Vereine, die Ihren Sitz nicht in der Gemeinde Niedere Börde haben, jedoch durch die Nutzung der Räumlichkeiten den Einwohnern der Gemeinde Niedere Börde die sportliche Tätigkeit ermöglichen, werden den ansässigen Vereinen bei den o. g. Regelungen gleichgestellt. Diese Vereine haben der Gemeinde jährlich die trainierenden Mitglieder, mit Benennung des Wohnortes, schriftlich nachzuweisen.

2 Für diese Nutzergruppe wird folgende Betriebskostenpauschale für die beantragten Übungs-, Trainings- und Wettkampfzeiten in den folgenden en, einschließlich Vor- und Nachbereitungszeit, berechnet: Betriebskostenpauschale je Stunde Sporthalle Dahlenwarsleben 10 Gemeindehalle Groß Ammensleben 10 Sporthalle Gutenswegen 3 Sporthalle Meseberg 1 Sporthalle Samswegen 10 Kraftraum in Sporthalle Samswegen 2,50 Für die Nutzung der folgenden Sportplätze von gemeinnützigen Vereinen wird folgende Betriebskostenpauschale für die beantragten Übungs-, Trainings- und Wettkampfzeiten, einschließlich Vor- und Nachbereitungszeiten, berechnet: Betriebskostenpauschale je Woche Sportplatz Dahlenwarsleben 54 Sportplatz Groß Ammensleben 54 Sportplatz Gutenswegen 24 Sportplatz Meseberg 13 Sportplatz Samswegen 130 Sportplatz Jersleben 27 (2) Vereine oder Personenvereinigungen Von nicht gemeinnützig anerkannten Vereinen oder Personenvereinigungen der Gemeinde Niedere Börde und anderen Vereinen, die ihren Sitz nicht in der Niederen Börde haben sowie Privatpersonen, wird neben der Betriebskostenpauschale gemäß 3 Abs. 1 folgendes Nutzungsentgelt je angefangene Stunde, einschließlich Vor- und Nachbereitungszeiten, als Miete berechnet: Miete je Stunde Sporthalle Dahlenwarsleben 10 Gemeindehalle Groß Ammensleben 10 Sporthalle Gutenswegen 3 Sporthalle Meseberg 1 Sporthalle Samswegen 10 Kraftraum in Sporthalle Samswegen 2 Für die Nutzung der folgenden Sportplätze, von den in 3 Abs. 2 Satz 1 genannten Nutzern, wird neben der pauschalen Miete von 20,00 pro Tag folgende Betriebskostenpauschale für die beantragte Nutzungszeit, einschließlich Vor- und Nachbereitungszeiten, berechnet: Betriebskostenpauschale pro Tag Sportplatz Dahlenwarsleben 15 Sportplatz Groß Ammensleben 15 Sportplatz Gutenswegen 25 Sportplatz Meseberg 12 Sportplatz Samswegen 102 Sportplatz Jersleben 8

3 (3) Nutzungsberechtigte, die die en dauernd regelmäßig nutzen und angemeldete Nutzungszeiten nicht in Anspruch nehmen, müssen die Termine mindestens 4 Wochen vorher schriftlich stornieren. Erfolgt die Stornierung nicht oder nicht fristgerecht, werden 50% des Nutzungsentgeltes veranlagt. (4) Soweit eine genehmigte Sport- bzw. Wettkampveranstaltung nicht zur Durchführung kommt, ist die Gemeinde vom antragstellenden Nutzer abweichend vom 3 Abs. 3 spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich zu benachrichtigen. 4 Entgelttarif für außersportliche Veranstaltungen (1) Die Höhe der Entgelte richtet sich nach den Räumen, die in Anspruch genommen werden, dem Nutzer und der Dauer. (2) Nach Erteilung einer verbindlichen Reservierungsbestätigung werden bei Rücktritt von der Buchung 50 % des Nutzungsentgeltes fällig, wenn der Rücktritt nicht bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungsdatum schriftlich erklärt wird. Ein Rücktritt per Telefon oder ist nicht möglich. (3) Die Entgelte pro Tag der Inanspruchnahme für außersportliche Veranstaltungen betragen: Tagespauschale Miete bis zu 5 Stunden Sportlerheim Dahlenwarsleben Sporthalle Dahlenwarsleben Gemeindehalle Groß Ammensleben Halle Gemeindehalle Groß Ammensleben Schankraum - Gemeindehalle Groß Ammensleben Bar Sporthalle Gutenswegen Sporthalle Meseberg Sporthalle Samswegen Halle Sporthalle Samswegen - Catering (VIP) Raum Sporthalle Samswegen - Ausschankraum (4) Bei mehrtägiger Nutzung ermäßigt sich das jeweilige Entgelt für den zweiten und jeden weiteren Tag der Inanspruchnahme um 50 v. H. nach 4 Absatz 2 der Entgeltordnung. Voraussetzung hierfür ist die Nutzung des Raumes an unmittelbar aufeinander folgenden Kalendertagen. Zwischenreinigungen obliegen dem Nutzer bzw. werden gesondert in Rechnung gestellt.

4 (5) Die eingetragenen gemeinnützigen Vereine der Gemeinde Niedere Börde und die Vereine, die diesen von der Gemeinde gleichgestellt werden, können nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung die Räume für außersportliche Veranstaltungen ermäßigt nutzen. Tagespauschale Miete bis zu 5 Stunden Sportlerheim Dahlenwarsleben Sporthalle Dahlenwarsleben Gemeindehalle Groß Ammensleben Halle Gemeindehalle Groß Ammensleben 13 6 Schankraum - Gemeindehalle Groß Ammensleben Bar Sporthalle Gutenswegen Sporthalle Meseberg Sporthalle Samswegen Halle Sporthalle Samswegen - Catering (VIP) Raum Sporthalle Samswegen - Ausschankraum (6) Veranstaltungen auf den Sportflächen für kulturelle oder gewerbliche Zwecke (Tanzveranstaltungen, Messen und Ausstellungen u. ä.) dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Sportflächen mit vorgehaltenem Schutzbelag ausgestattet sind. Der Auf- und Abbau, einschließlich Reinigung des Schutzbelages, erfolgt durch die Gemeinde bzw. einen durch sie beauftragten Dritten und wird gesondert abgerechnet. 5 Sonderregelungen und Nachlässe Der Bürgermeister wird ermächtigt, Nachlässe auf die Entgelte bis zu einem Höchstbetrag von im Einzelfall zuzulassen oder entsprechende pauschale Regelungen zu vereinbaren. Über darüber hinausgehende Regelungen entscheidet der Hauptausschuss. 6 Vermietung sonstiger Räume in den en Nutzer der en können in den en auch Nebenräume auf Dauer anmieten. Hierfür schließt die Gemeinde mit dem Nutzer gesonderte Mietverträge ab. Die Nutzer erstatten der Gemeinde die Aufwendungen für die tatsächlich durch ihre Nutzung entstehenden Betriebskosten. Die Betriebskostenabrechnung wird vierteljährlich zugestellt. 7 Sprachliche Gleichstellung Personen und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

5 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Niedere Börde zum in Kraft. Niedere Börde, xx.xx.2015 Tholotowsky Bürgermeisterin Veröffentlichungsvermerk: Die Satzung über die Nutzung von en der Gemeinde Niedere Börde vom xx.xx.2015 wurde im Amtsblatt für die Gemeinde Niedere Börde, Nr. x/2015 am xx.xx.2015 veröffentlicht.

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