Bericht über die Umsetzung des Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz

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1 Anlage 4 (Stand: Dezember 2009) Bericht über die Umsetzung des Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV), Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (LÄK) und Hausärzteverband Rheinland-Pfalz (HÄV) haben sich am 24. Oktober 2007 darauf verständigt, mit einem Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung Maßnahmen zu ergreifen, die helfen sollen, die flächendeckende Versorgung (insbesondere mit Hausärzten) auch in der Zukunft sicherzustellen. Um die einzelnen Maßnahmen umzusetzen, haben seitdem immer wieder Sitzungen der Arbeitsgruppe Umsetzung Masterplan unter Beteiligung aller Vereinbarungspartner des Masterplans (einschließlich Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur) stattgefunden. Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über den Umsetzungsstand zu den einzelnen Maßnahmen des Masterplans. Einrichtung eines Internetportals zur hausärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz ( Mit großem Engagement der Partner wurde ein Internetportal eingerichtet. Die neue Internetseite wird helfen, die Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner, Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung und Studierende der Medizin über die guten beruflichen Perspektiven in der hausärztlichen Versorgung zu informieren. Nachwuchsoffensive bei Medizinstudentinnen und Medizinstudenten Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hat neben verschiedenen Flyern zur Niederlassungsberatung eine Broschüre zu den Möglichkeiten des Niederlassungsrechts veröffentlicht. Immer wieder finden Veranstaltungen zur Praxisneugründung und den Möglichkeiten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes statt. Diese Veranstaltungsreihe wird fortgesetzt und um weitere - insbesondere auch betriebswirtschaftliche - Bausteine ergänzt

2 In Umsetzung des Masterplans hat die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz den ersten Mainzer Abend der Allgemeinmedizin für Studierende der Humanmedizin durchgeführt. Auch der Hausärzteverband wird in Zukunft im Rahmen seiner Hausärztetage und beim Tag der Allgemeinmedizin Veranstaltungen für Studierende anbieten. Einführung von Wiedereinstiegskursen, um den besonderen Bedürfnissen der Ärztinnen gerecht zu werden und Ausbau der Kinderbetreuung bei Fortbildungsangeboten Ein Bestandteil des Konzepts ist die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, besonders die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Schon heute ist die überwiegende Zahl der Studierenden im Fach Medizin weiblich, mit steigender Tendenz. Viele Ärztinnen betrachten die mangelnde Vereinbarkeit des ärztlichen Berufs mit familiären Verpflichtungen als Hindernis, um in den Beruf ein- oder wieder einzusteigen. Beim Wiedereinstieg in den Praxisalltag nach einer Erziehungspause sieht sich die Ärztin beziehungsweise der Arzt zahlreichen gesetzlichen oder verwaltungstechnischen Neuerungen gegenüber. Der Masterplan sieht deshalb vor, die Ärztinnen und Ärzte über Wiedereinstiegskurse zu unterstützen. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz hat über das Ärzteblatt ( Abonnenten) und ihre Internetseite versucht, den Bedarf für Wiedereinstiegskurse zu ermitteln. Die Resonanz auf diese Aktion war jedoch äußerst gering. Daraufhin hat die LÄK 444 nicht ärztlich tätige Ärztinnen zwischen 30 und 50 Jahre angeschrieben. Der Rücklauf bei dieser Aktion betrug rund 30 Prozent. Danach können sich fast alle antwortenden Ärztinnen einen Wiedereinstieg in den ärztlichen Beruf vorstellen, vorzugsweise in Form einer Teilzeitbeschäftigung. Ärztinnen ohne Facharzt streben dabei überwiegend eine Beschäftigung in einem Krankenhaus an. Fachärztinnen tendieren überwiegend zu einer Beschäftigung als Angestellte in einer Arztpraxis. Bei gut der Hälfte der antwortenden Ärztinnen besteht Interesse an einem Wiedereinstiegskurs. Dabei variieren die Vorstellungen über die Inhalte und die Dauer eines solchen Kurses extrem. Kinderbetreuung während eines solchen Kurses spielt hingegen nur eine untergeordnete Rolle. Der Hausärzteverband Rheinland-Pfalz plant, in Zukunft anzubieten, dass Einsteiger und Wiedereinsteiger durch einen persönlichen Ansprechpartner (Mentor) in der Einstiegsphase betreut und begleitet werden können. Darüber hinaus haben rund 200 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dem Hausärzteverband signalisiert, zu helfen und ihre Praxis für Hospitationen zu öffnen. Ergänzend führt der Hausärzteverband Berufseinführungsseminare durch

3 Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer hat in ihrer Sitzung am 1. Oktober 2008 beschlossen, die Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz dahingehend zu ändern, dass die Weiterbildung zum Facharzt/Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin (Hausarzt/Hausärztin) nicht mehr in bestimmten Ausbildungsphasen verpflichtend in ganztägiger Weiterbildung erfolgen muss. Die Änderung wurde vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen mit Schreiben vom 10. November 2008 genehmigt. Seither ist es möglich, die Facharztbezeichnung in einer Teilzeitweiterbildung zu erlangen. Dies kommt insbesondere Ärztinnen in der Kindererziehungsphase zugute. Einrichtung eines Frühwarnsystems (um bereits bei drohender Unterversorgung gegensteuern zu können) Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz wird in naher Zukunft einen Versorgungsatlas veröffentlichen. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich Anfang 2010 vorgestellt werden. Chancen durch die neuen flexiblen Möglichkeiten der Berufsausübung Der Masterplan sieht vor, dass Kassenärztliche Vereinigung, Landesärztekammer und Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen über die Möglichkeiten (VÄndG) informieren und dafür werben. Die KV hat ein Konzept für die Weiterbildungsassistenten entwickelt. Dazu gehört, dass Workshops (Einführungsseminare) an verschiedenen Orten durchgeführt werden. Auch der Hausärzteverband (HÄV) plant Berufseinführungsseminare und unterstützt entsprechende Veranstaltungen mit Referenten. HÄV und LÄK machen in ihren Rundschreiben bzw. im Ärzteblatt Rheinland-Pfalz auf diese und ähnliche Veranstaltungen für Einsteiger und potentielle Wiedereinsteiger aufmerksam. Auch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen weist immer wieder auf die Chancen der Liberalisierung des Vertragsarztrechts hin. Ausbau der Niederlassungsberatung Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hat mittlerweile dem erweiterten Bedarf Rechnung getragen. Die Niederlassungsberater werden in Zukunft auch vor Ort aktiv werden. Niederlassungsseminare finden mittlerweile vermehrt statt. Das Interesse an diesen Seminaren ist groß. Deshalb werden auch in Zukunft weitere Veranstaltungen stattfinden. Beteiligung an der Praxisabgabebörse Der Masterplan sieht vor, das o.g. Frühwarnsystem durch ein internetbasiertes Informationsangebot zu ergänzen. Dadurch soll insbesondere die Wiederbesetzung von Praxen - 3 -

4 erleichtert werden. Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz hat diesen Baustein des Masterplans umgesetzt. Zahlung von Sicherstellungszuschlägen Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Bedarfsplanungs-Richtlinie im März 2008 geändert und damit die formalen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass einer möglichen Unterversorgung mit Haus- und Fachärzten in bestimmten Regionen entgegen gewirkt werden kann. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat nun die Möglichkeit, einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf in rechnerisch nicht unterversorgten Planungsbereichen feststellen zu können. Diese Feststellung ermöglicht die Zahlung von Sicherstellungszuschlägen durch die Krankenkassen. Die Kassenärztliche Vereinigung wird die neue Regelung nutzen, indem sie bei Bedarf entsprechende Anträge stellt. Sicherstellung der ambulanten Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten durch Bereitschaftsdienstzentralen Die Einrichtung von Bereitschaftsdienstzentralen ist Teil der Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Tätigkeit als niedergelassene Ärztin oder niedergelassener Arzt. Unabhängig vom Versorgungsgrad einer Region wünschen sich immer mehr Ärztinnen und Ärzte eine Entlastung von Wochenenddiensten. Die Sicherstellung der Versorgung in den sprechstundenfreien Zeiten durch Bereitschaftsdienstzentralen kommt dem entgegen und erleichtert so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zurzeit gibt es in Rheinland-Pfalz 49 Bereitschaftsdienstzentralen. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung hat einem Konzept zur Neuorganisation für ganz Rheinland-Pfalz zugestimmt. Ziel ist, zu gewährleisten, dass der Bereitschaftsdienst in ganz Rheinland-Pfalz einer weitgehend einheitlichen Struktur folgt. Mit der Umsetzung der ersten Schritte wurde begonnen. Sofern Bereitschaftsdienstzentralen an Krankenhäusern eingerichtet werden, fördert das Land die Bau-, Umbau- und Einrichtungskosten bis zu Euro im Einzelfall. Die Landesregierung wird auch in Zukunft die Einrichtung von Bereitschaftsdienstzentralen an Krankenhäusern fördern. Sonstige Sicherstellungsmaßnahmen Die KV wird bei Bedarf geeignete finanzielle Anreize (z.b. Sicherstellungszuschläge, Investitionshilfen, Umsatzgarantien, Eigeneinrichtungen) zur Förderung von Niederlassungen in unterversorgten Gebieten anbieten

5 Niederlassungsförderung durch die Investitions- und Strukturbank (ISB) Auch niedergelassene Ärzte können vom Mittelstandsförderungsprogramm Rheinland-Pfalz (über verbilligte Darlehen) profitieren. Kassenärztliche Vereinigung, Landesärztekammer und Hausärzteverband machen u.a. in Beratungsgesprächen und in ihren Mitgliederzeitschriften auf die Förderungsmöglichkeit aufmerksam. Auswahl der Medizinstudentinnen und Medizinstudenten durch die Johannes- Gutenberg-Universität Mainz Ziel des Masterplanes ist auch, das Auswahlverfahren der Medizinstudentinnen und Medizinstudenten zu verbessern. Im Auswahlverfahren der Hochschulen vergibt die Universität Mainz derzeit alle Studienplätze nach der Abiturdurchschnittsnote. Die Universität Mainz wird zum Wintersemester 2010/2011 den Test für Medizinische Studiengänge (TMS) als (partielles) Auswahlkriterium im Auswahlverfahren der Hochschulen einführen. Damit soll Bewerberinnen und Bewerbern um einen Studienplatz der Human- oder Zahnmedizin die Möglichkeit eingeräumt werden, neben der Abiturdurchschnittsnote das Ergebnis der Teilnahme am TMS einzubringen, wodurch auch Bewerber/-innen mit einem schlechteren Abiturdurchschnitt eine Chance auf einen Medizinstudienplatz erhalten. Bei dem TMS handelt es sich um einen wissenschaftlich fundierten, fachspezifischen Studierfähigkeitstest; der in der Regel zeitgleich an mehr als 25 Orten in Deutschland durchgeführt und zur Zeit von allen Universitäten mit medizinischem Studienangebot in Baden-Württemberg (Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen, Ulm) sowie von einigen weiteren Universitäten in Deutschland berücksichtigt (Lübeck, Bochum) wird. Eine verpflichtende Teilnahme am TMS ist nicht vorgesehen; die Bewerberin oder der Bewerber kann selbständig entscheiden, ob durch die Einbeziehung des TMS die individuelle Chance auf eine Zulassung im Auswahlverfahren der Hochschulen verbessert werden soll oder nicht. Falls das Testergebnis eingereicht wird, gehen die Qualifikationsnote (in der Regel die Abiturdurchschnittsnote) mit 51 Prozent und das Ergebnis des TMS mit 49 Prozent ein. Die Anmeldung für den nächsten TMS erfolgt im Dezember 2009/Januar 2010; der Test selbst findet am 8. Mai 2010 statt. Praxisnahes Studium Es ist Aufgabe und Anliegen der Universitätsmedizin Mainz, ihren Studierenden ein qualitativ hochrangiges, vielfältiges und differenziertes Lehrangebot bei anhaltend hohen Studierendenzahlen zu bieten und immer wieder aufs Neue an einer Verbesserung zu arbeiten. Hierzu hat die Universitätsmedizin Mainz auch gemeinsam mit der Gesamtuniversität in den vergangenen Jahren viele innovative Ansätze (Förder- und Tutorenprogramme, leistungsorientierte Mittelvergabe etc.), auf den Weg gebracht, die das Niveau der Ausbildung deutlich und messbar angehoben haben. Die Ergebnisse der Mainzer Studierenden in den - 5 -

6 Staatsexamensprüfungen sowie die fachbereichsinternen Evaluationsergebnisse bestätigen dies nachdrücklich. Zum Erreichen einer Ausbildungsexzellenz und zur Formung eines Alleinstellungsmerkmals entwickelt die Universitätsmedizin Mainz derzeit ein Mainzer Curriculum, das den dichotomen Ansprüchen der ärztlichen Ausbildung zwischen der Befähigung zur biomedizinischen Forschung und zur klinisch-praktischen Tätigkeit in der flächendeckenden Patientenversorgung gerecht wird. Das neu entworfene Mainzer Curriculum soll den Studierenden frühzeitig die Möglichkeit zu einer individuellen Schwerpunktsetzung in einem Wahlpflichtcurriculum geben. Das Kerncurriculum, das die für jeden Arzt / jede Ärztin erforderlichen Grundkenntnisse vermittelt, wird durch den Abbau von Redundanzen gestrafft. Dadurch werden auch Freiräume für die Studierenden geschaffen. In dem Wahlpflichtcurriculum sollen Teilbereiche mit akademisch-wissenschaftlicher Ausrichtung einerseits und klinisch-praktischer Ausbildung andererseits geschaffen werden, um die Studierenden gezielt auf einen Berufsweg in der medizinischen Wissenschaft oder der medizinischen Praxis vorzubereiten. Die Dualität der Ausbildung mit Wahlmöglichkeiten für die Studierenden nach ihrer Eignung und Neigung wird sowohl zu besser vorbereiteten medizinischen Forschern/-innen als auch zu entsprechend motivierten und ausgebildeten praktischen Ärzten/-innen führen. Ziel ist es, Defizite in der medizinischen Forschung und in der flächendeckenden Gesundheitsversorgung abzubauen und sowohl die Bedürfnisse der Studierenden nach individueller Spezialisierung als auch der Bevölkerung und der Wirtschaft nach qualifiziert ausgebildeten Ärzten/-innen zu erfüllen. Die vorgesehene Änderung der Studienordnung wird auch regeln, dass das allgemeinmedizinische Blockpraktikum im 9. Semester gemäß den Vorgaben der Approbationsordnung für Ärzte von zwei Tagen auf eine einwöchige Dauer ausgedehnt wird. Einrichtung einer Famulaturbörse Ab dem fünften Fachsemester (1. klinisches Semester) können die Studierenden der Medizin die vorgeschriebene Famulatur ableisten. Zwei Monate müssen in einem Krankenhaus absolviert werden, ein Monat in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung (Praxis) und ein Monat wahlweise in einem Krankenhaus oder in einer Praxis. Vielen Studierenden fällt es schwer, einen Famulaturplatz in der ambulanten Versorgung außerhalb des Studienortes zu finden. Die KV hat deshalb ihr Serviceangebot erweitert und auf ihrer Internetseite Adressen von Arztpraxen aus Rheinland-Pfalz veröffentlicht, die einen oder mehrere Famulaturplätze - 6 -

7 anbieten. Die Internetseite der KV wurde mit der Homepage des Ressorts Forschung und Lehre der Universitätsmedizin Mainz verlinkt. Förderung von allgemeinmedizinischen Lehrpraxen Im letzten Studienjahr leisten die Studierenden der Medizin das Praktische Jahr (PJ), aufgeteilt in drei Tertiale, in der Universitätsmedizin Mainz oder in einem Akademischen Lehrkrankenhaus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ab. Neben den Pflichttertialen Innere Medizin und Chirurgie ist ein Tertial im Fach Allgemeinmedizin oder einem der übrigen Wahlfächer abzuleisten. Die Ausbildung im Wahlfach Allgemeinmedizin findet in geeigneten ärztlichen Praxen statt und gibt den Studierenden Gelegenheit, sich intensiv mit den Abläufen in einer Praxis auseinanderzusetzen. Durch die Ausbildung in den Lehrpraxen wird der Anreiz für eine spätere Tätigkeit in der ambulanten Versorgung gesteigert. Im Rahmen der Umsetzung des Masterplans konnte erreicht werden, dass die Zahl der allgemeinmedizinischen Lehrpraxen für das PJ erhöht wurde. Mittlerweile stehen 11 Lehrpraxen (statt vorher 4) für die Ausbildung der Studierenden im PJ zur Verfügung. Stipendien für Medizinstudentinnen und Medizinstudenten Der Hausärzteverband hat ein Förderprogramm für Doktoranden eingerichtet. Gefördert wird ein Doktorand (Fördersumme je Semester: 1200 Euro), der eine Promotion auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin erstellt. Die Dauer des Stipendiums beträgt drei Jahre. Differenziertere Weiterbildungsförderung Die Kassenärztliche Vereinigung hat erreicht, dass mittlerweile 120 Weiterbildungsstellen (vorher nur 80) für allgemeinmedizinische Weiterbildungsassistentinnen und Weiterbildungsassistenten gefördert werden können. Die Deutsche Bundestag hat am 17. Oktober 2008 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) beschlossen. Das Gesetz verfolgt auch das Ziel, die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zu verbessern. Die neue Regelung sieht vor, dass die Weiterzubildenden in allen Weiterbildungseinrichtungen eine angemessene Vergütung erhalten. Insbesondere bei der Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärztinnen und -ärzte ist dies bisher nicht sichergestellt. Hier liegt die Vergütung oft nur halb so hoch wie die Vergütung im stationären Bereich. Auch dies wird häufig als Grund dafür genannt, dass junge Medizinerinnen und Mediziner die Fachrichtung wechseln und sich gegen den Abschluss einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung entscheiden

8 Den Vertragspartnern auf Bundesebene (Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV- Spitzenverband) ist es leider bis heute nicht gelungen, eine Einigung über die Neugestaltung der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin herbeizuführen. Weiterbildung aus einer Hand Die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten der Inneren und Allgemeinmedizin umfasst nach der Weiterbildungsordnung 60 Monate, die bei Weiterbildungsbefugten an Weiterbildungsstätten zu leisten sind. Erfahrungsgemäß erfordert es große Anstrengungen, diese in zeitlicher Kontinuität und qualitativ hochwertig zu organisieren. Ein von der Landesärztekammer gemeinsam mit der Kreisärzteschaft Altenkirchen und DRK Klinikum Westerwald/Krankenhaus Kirchen initiiertes Pilotprojekt soll deshalb helfen, künftige Ärztinnen und Ärzte wieder mehr für die ambulante hausärztliche Versorgung in den ländlichen Gebieten zu gewinnen. Das Projekt sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin in einem Verbund durchlaufen können. Bislang müssen Ärztinnen und Ärzte während der verschiedenen Stadien ihrer Facharztausbildung häufig auch ihre Arbeitgeber und somit auch ihre Arbeitsorte wechseln, um alle Abschnitte ihrer Pflichtweiterbildung absolvieren zu können. Das Pilotprojekt sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte, die sich für eine entsprechende Weiterbildungsstelle im Krankenhaus Kirchen bewerben, gleichzeitig auch einen Vertrag mit einer Arztpraxis in der Region erhalten, um direkt im Anschluss dort auch ihre ambulante Weiterbildungszeit absolvieren zu können. Die Nachwuchsärzte erhalten so eine Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin aus einer Hand, die sowohl inhaltlich als auch zeitlich und regional klar strukturiert ist. Auch in anderen Regionen von Rheinland-Pfalz wurden ähnliche Projekte initiiert. Ein Weiterbildungsverbund besteht in der Region Koblenz zwischen dem Stiftungsklinikum Mittelrhein (mit Betriebsstätten in Koblenz, Boppard und Nastätten) und den Kreisärzteschaften Rhein-Hunsrück und Rhein-Lahn. Der HÄV stellt hier Mentoren für die gesamte Weiterbildungszeit. Ein weiterer Verbund besteht im Raum Pirmasens. Verhandlungen laufen in Simmern und Birkenfeld. Um dieses Handlungsfeld des Masterplanes voranzutreiben, hat der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz alle rheinland-pfälzischen Krankenhäuser, die für eine Weiterbildung von Allgemeinmedizinern in Frage kommen, angeschrieben und für die Umsetzung des Handlungsfeldes geworben

9 Forderung nach Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Auf Basis einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat der Landtag in seiner Sitzung am 26. März 2009 folgenden Beschluss gefasst: Die Landesregierung wird aufgefordert, mit der Johannes Gutenberg-Universität Gespräche zu führen, ob an der Universität ein Lehrstuhl für Allgemeinmedizin eingerichtet werden kann. In Ausführung des Landtagsbeschlusses wurde in der Sitzung der Arbeitsgruppe Umsetzung Masterplan am 27. Mai 2009 ausführlich die Frage diskutiert, ob die Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin helfen kann, die hausärztliche Tätigkeit aufzuwerten. Hingewiesen wurde im Rahmen der Diskussion von den Vertretern der Universitätsmedizin darauf, dass die Struktur der Allgemeinmedizin der Universitätsmedizin Mainz schon heute der eines Instituts ähnele bzw. sogar entspräche. Die bestehende Konstruktion als Zusammenschluss von sehr engagierten Lehrbeauftragten im sogenannten Mainzer Modell habe den Vorteil, dass man von den Zwängen einer Institutionalisierung befreit sei. Dies führe dazu, dass man sich vor allem der praktischen Vermittlung des Lehrstoffs widmen könne. In Universitäten mit eigenem Lehrstuhl für Allgemeinmedizin sei die Ausbildung dagegen deutlich wissenschaftlicher und theoretischer ausgerichtet. Dies habe zur Folge, dass die Praxisvermittlung von hausärztlichen Fertigkeiten zu kurz komme. Wichtig sei eine universitäre Allgemeinmedizin, die nicht weit vom allgemeinmedizinischen Alltag entfernt sei. Ergebnis der Diskussion in der Arbeitsgruppe war, dass ein neuer Lehrstuhl für Allgemeinmedizin nur dann helfen kann, die Allgemeinmedizin aufzuwerten, wenn dieser Lehrstuhl gut vorbereitet und nicht überhastet eingerichtet werde. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe waren sich einig, dass es für die Mainzer Universitätsmedizin kontraproduktiv wäre, wenn sie ihren starken Praxisbezug zu Gunsten einer starken Forschungsorientierung aufgäbe. Nach Auffassung der Vertreter der Universitätsmedizin können die Voraussetzungen für die Errichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin in etwa 4 bis 6 Jahren geschaffen sein. Die Universitätsmedizin Mainz wird ein entsprechendes Konzept vorlegen

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