Aktionsprogramm Landärzte der Landesregierung - Sicherung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg

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1 MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIEN UND SENIOREN Aktionsprogramm Landärzte der Landesregierung - Sicherung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg 1. Entwicklung neuer Organisationsformen ärztlicher Tätigkeit: das Projekt Landärztin / Landarzt Es ist Ziel der Landesregierung, gerade in Gebieten, in denen eine Unterversorgung droht, als Ergänzung und Bereicherung der Versorgungslandschaft innovative Ansätze zu unterstützen. Insbesondere die Einrichtung von Gesundheitszentren oder von Ärztestationen und Zweigpraxen können die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung erhöhen und die Beschäftigungsform für Ärztinnen und Ärzte attraktiv gestalten (Anstellungsverhältnisse, Teilzeitbeschäftigung). Hier gilt es auch, die Umstrukturierung kleiner, für die stationäre Akutversorgung nicht mehr benötigter Krankenhausstandorte in ambulant ausgerichtete Gesundheitszentren anzustoßen und zu unterstützen. Grundsätzlich hat dies in ärztlicher Trägerschaft zu erfolgen. Wir werden mit dem Projekt Landärztin / Landarzt Einrichtungen zur ärztlichen Versorgung in unterversorgten Ländlichen Räumen finanziell fördern. Dazu werden wir Projekte unterstützen, die in wettbewerbsneutraler Weise im Ländlichen Raum innovative Versorgungskonzepte zur ambulanten ärztlichen Regelversorgung bieten und somit die ländliche ärztliche Tätigkeit an die aktuellen Bedürfnisse der jüngeren Ärztinnen und Ärzte anpassen. Insbesondere sollen auch junge Ärztinnen angesprochen werden, denen es z.b. über eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden kann, Familie und Beruf zu vereinbaren. 2. Gezielte Nachwuchsförderung im Bereich Humanmedizin Zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung im Ländlichen Raum sind dauerhaft qualitative und quantitative Änderungen bei der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten anzustreben. Dies kann bei den Zulassungsvoraussetzungen zum Medizin-

2 2 studium und den zur Verfügung stehenden Studienplätzen anfangen, reicht aber auch in die Facharztausbildung zum Allgemeinarzt hinein. Es müssen zusätzliche Lehrstühle für Allgemeinmedizin an den Medizinischen Fakultäten geschaffen werden. Weiterhin muss mit einem speziellen verpflichtenden Ausbildungsabschnitt im Hochschulstudium das Interesse der Studierenden am Fach Allgemeinmedizin geweckt und die entsprechende Fachkompetenz gestärkt werden. Wir werden daher eine Initiative zur Änderung der bundesgesetzlichen Regelungen in der Gesundheitsministerkonferenz anstoßen bzw. unterstützten. Wir werden PJ-Studenten finanziell unterstützen, die ihre Praxiszeit bei einem niedergelassenen Allgemeinarzt absolvieren, und auch die ausbildenden Arztpraxen fördern. Dadurch soll den Studierenden die Entscheidung erleichtert werden, im PJ das Fach Allgemeinmedizin zu wählen und das Interesse geweckt werden, im Anschluss eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin aufzunehmen. Auf der anderen Seite sollen auch die Praxisinhaber eine finanzielle Entschädigung erhalten, um den durch die Ausbildung entstehenden zusätzlichen Aufwand auszugleichen und einen Anreiz zu schaffen, die eigene Praxis als allgemeinmedizinische Lehrpraxis zur Verfügung zu stellen. Weiterhin werden wir die Verbundweiterbildung von Allgemeinmedizinern weiter ausbauen. Damit wird es jungen Ärzten erleichtert, sich im Bereich der Allgemeinmedizin zum Facharzt ausbilden zu lassen. Geplant ist der Aufbau eines blended-learnigtools zur Wissensvertiefung. 3. Gezielte Förderung der ärztlichen Versorgung in Heimen Durch ihre mangelnde Mobilität sind die Patienten in stationären Pflegeheimen in besonderem Maße auf eine funktionierende Versorgung angewiesen. Hier werden Schwachstellen insbesondere an den Schnittstellen der Versorgung früh spürbar, selbst wenn an anderer Stelle eine Überversorgung gegeben ist. Wir werden gezielt die ambulante ärztliche Versorgung geriatrischer Patienten in stationären Pflegeheimen fördern, um die zum Teil unbefriedigende ärztliche Versorgung dort weiter zu verbessern. Hierzu werden wir im Rahmen eines Forschungsprojektes mehrere Projekte ausschreiben und finanziell unterstützen, die für diesen Brennpunkt in der heutigen ärztlichen Versorgung Lösungen erproben.

3 3 4. Reform der Bedarfsplanung vertragsärztlicher Leistungserbringung Die bisherige, durch bundesgesetzliche Regelungen festgelegte Bedarfsplanung im ambulanten vertragsärztlichen Bereich stößt aufgrund mangelnder Flexibilität immer mehr an ihre Grenzen. Wir fordern vom Bund eine Reform dieser veralteten Bedarfsplanung. Heute ist eine kleinräumigere und zielgenauere Bedarfsanalyse wichtig, die sektorenübergreifend den tatsächlichen Versorgungsbedarf einer immer älter werdenden Gesellschaft abbildet. Der Zuschnitt der Planungsbereiche soll in jedem Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung individuell möglich sein. Eine effektive Bedarfsplanung darf nicht mehr wie bislang bundeseinheitlich vorgegeben werden. Ausgehend von den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen soll die Landesebene entscheiden, mit welchen Mitteln eine zielgenaue und lokal abgestimmte Planung ermöglicht wird. Noch vor einer umfassenden Reform der Bedarfsplanung sind kurzfristig solche bundesrechtlich festgelegten Planungsinstrumente abzuschaffen, die Fehlanreize hervorrufen. Wir werden daher eine Initiative zur entsprechenden Änderung der bundesgesetzlichen Regelungen in der Gesundheitsministerkonferenz und im Bundesrat anstoßen bzw. unterstützen. 5. Die vorhandenen Instrumente stärker nutzen Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz gibt es bereits seit dem im SGB V Instrumente zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung: a) die Zulassung von Zweigpraxen (sog. Nebenbetriebsstätten), b) die Zulassung überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaften (BAG), c) Sonderzulassungen wegen bestehendem lokalem Versorgungsbedarf, d) eine verstärkte Niederlassungsberatung durch die Kassenärztliche Vereinigung, e) die Einrichtung von Eigenpraxen bzw. Einstellung von Ärzten durch die Kassenärztliche Vereinigung.

4 4 Wir fordern die ärztliche Selbstverwaltung, die für die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten ärztlichen Leistungen verantwortlich ist, nachdrücklich auf, diese ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zur Sicherstellung einer flächendeckenden ärztlichen Versorgung - insbesondere bei lokalen Versorgungsengpässen zielorientiert und konsequent einzusetzen und Ärztinnen und Ärzte verstärkt zu beraten. 6. Übertragung ärztlicher Leistungen auf nichtärztliche Berufe Eine verstärkte Übertragung von ärztlicher Tätigkeit auf nichtärztliche Berufe ist sinnvoll, insbesondere um vorhandene Kapazitäten im ländlichen Raum zu erweitern. Das Pflegeweiterentwicklungsgesetz hat hierzu Möglichkeiten im SGB V eröffnet. Modellprojekte, wie sie zum Teil in anderen Ländern erprobt werden, können sinnvoll sein und werden von der Landesregierung angestrebt. Die Landesregierung fordert vom Gemeinsamen Bundesausschuss, die rechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Bislang stehen die nach 63 Abs. 3b und c SGB V erforderlichen Richtlinien für weitere Modellprojekte noch aus. Wir werden daher das im Koalitionsvertrag dokumentierte Bestreben der Bundesregierung unterstützen, die Delegationsmöglichkeiten ärztlicher und anderer Tätigkeiten zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten zu erweitern. Weiterhin fordert die Landesregierung von der Selbstverwaltung, die Voraussetzungen für die Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen in der Häuslichkeit der Patienten oder in Alten- oder Pflegeheimen durch Praxisassistentinnen zu schaffen. 7. Bessere Verzahnung der ärztlichen Versorgung Die Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen muss verstärkt regional und unter Zusammenarbeit der unterschiedlichen Bereiche ausgestaltet werden. Die Versorgungsqualität für die Patienten, die Sicherstellung der ambulanten Versorgung sowie die Verzahnung mit dem krankenhausstationären Bereich stehen dabei im Vordergrund.

5 5 Im Bereich der Notfallversorgung (kassenärztlicher, stationärer und rettungsdienstlicher Bereich) wollen wir zeigen, wie man zu mehr Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Einsatzes von Ärzten gelangen kann. Wir werden daher ein integriertes Notfallzentrum einrichten. Im Bereich Telemedizin ist bereits viel erreicht. Dies gilt es auszubauen. Wir werden die Grundlage für eine flächendeckende Einführung von Telemonitoring- Strukturen in Baden-Württemberg schaffen. Hierzu unterstützen wir ein Versorgungsforschungsprojekt, mit dem bereits bestehende Ansätze des Telemonitorings evaluiert und auf eine breitere Basis gestellt werden. Wir werden uns für eine bessere Versorgung von chronisch Kranken einsetzen. Zur Konstruktion regionaler Versorgungsnetze für chronisch Kranke sind bereits erhebliche Wissens- und Erfahrungspotentiale aus Modellprojekten vorhanden. Um die Barrieren für eine Übertragung und Verbreitung regionaler Versorgungskonzepte herabzusetzen, erarbeiten wir derzeit in einer Arbeitsgruppe des Gesundheitsforums Baden-Württemberg entsprechende Leitlinien. 8. Ländliches Umfeld noch attraktiver machen und die Wiederbesetzung freier Arztsitze unterstützen Die Standortfrage ist für viele junge Ärztinnen und Ärzte von entscheidender Bedeutung. Insbesondere für junge Familien kann das ländliche Umfeld besonders attraktiv sein wenn die infrastrukturellen Voraussetzungen und insbesondere Kinderbetreuungsangebote und eine gute schulische Anbindung vorhanden sind. Die Bereitstellung dieser Infrastruktur liegt maßgeblich in der Hand der Kommunen. Die Landesregierung weist die Kommunen darauf hin, dass sie durch positive Gestaltung des Lebensrahmens junger Familien entscheidende Anreize für eine Niederlassung von Nachwuchsärzten selbst setzen können. Darüber hinaus können die Kommunen die Wiederbesetzung freier Arztpraxen in unterschiedlicher Weise, z.b. durch die Überlassung kostengünstiger Praxen oder anderer finanzieller Hilfsleistungen unterstützen. Diese Möglichkeiten müssen die Kommunen nutzen.

6 6 9. Strukturen im Land weiter entwickeln gemeinsam vor Ort planen Die derzeitige Versorgungssituation mit ambulanten ärztlichen Leistungen in Baden- Württemberg ist grundsätzlich gut, es ist jedoch bereits heute erkennbar, dass aufgrund der demographischen und gesellschaftlichen Entwicklung dauerhaft eine Weiterentwicklung der Strukturen im Land stattfinden muss, um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein. Wir werden regional verankerte Netzwerke und Plattformen errichten bzw. anstoßen, die es den Verantwortlichen ermöglichen, rechtzeitig im Rahmen strukturierter Dialoge möglichst effiziente und passgenaue Lösungen für ihre spezifischen Probleme zu finden. Dies muss auf zwei Ebenen erfolgen: Ein sektorenübergreifender Beirat gesundheitlicher Versorgung auf Landesebene sowie Kommunale Gesundheitskonferenzen auf regionaler Ebene der Stadt- und Landkreise. Der Beirat gesundheitliche Versorgung auf Landesebene hat einerseits die Aufgabe, sektorenübergreifende Lösungsansätze für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit medizinischen Leistungen aller Sektoren (stationär, ambulant, rettungsdienstlich) zu entwickeln und somit die bestehenden Schnittstellen zu optimieren. Außerdem trägt er im Einzelfall zur Verbesserung lokaler Engpasssituationen bei. Der Input sollte vor allem aus den betroffenen Regionen selbst erfolgen. Im Beirat sollen die Verantwortlichen (Kassenärztliche Vereinigung, Krankenkassen, Gebietskörperschaften, Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft, Landesärztekammer, Landesausschuss für den Rettungsdienst) unter Mitwirkung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden- Württemberg vertreten sein. Er soll regelmäßig zusammentreten. Die bestehenden Zuständigkeiten für die bedarfsplanerischen Verwaltungsentscheidungen bleiben unberührt. In den Kommunalen Gesundheitskonferenzen unter Beteiligung aller relevanten Partner, insbesondere aus dem gesundheitlichen und sozialen Bereich, soll eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik angestrebt werden. Sie muss landkreis- bzw. stadtkreisbezogen orientiert am regionalen Bedarf umgesetzt werden insbesondere auch in Form von Kreisstrukturgesprächen, die die Aufgabe haben, die Bereitstellung medizinischer Leistungen zu steuern. Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen können unter anderem Informationen an den Beirat gesundheitliche Versorgung auf Landesebene liefern.

7 7 Diese Konferenzen haben ausschließlich beratende Funktion und fördern eine nachhaltige und effektive Zusammenarbeit auf lokaler Ebene. Die verschiedenen Ansätze, Projekte und Maßnahmen werden landesweit vernetzt und u.a. im Beirat gesundheitliche Versorgung zusammengebunden werden. In diesem Rahmen werden somit landesweit vergleichendes Benchmarking und Best-Practice-Analysen ermöglicht. 10. Förderprogramm der Landesregierung Wir werden zusätzlich zu den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten der Einrichtung von Arztpraxen (z.b. über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ELR und die Städtebauförderung) die flächendeckende ambulante ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg zur Umsetzung der genannten Maßnahmen durch ein Förderprogramm mit insgesamt bis zu 6,95 Mio. EUR nachhaltig sichern. Die Mittel werden wir einsetzen für: das Projekt Landärztin / Landarzt finanzielle Unterstützung von Einrichtungen zur ärztlichen Versorgung in unterversorgten Ländlichen Räumen, die Verbesserung der ärztlichen Versorgung in Heimen, die Einrichtung eines integrierten Notfallzentrums, die Grundlagen zur flächendeckenden Einführung von Telemonitoring- Strukturen in Baden-Württemberg schaffen, eine hausärztlichen Verbundweiterbildung durch den Aufbau eines blended-learnig-tools zur Wissensvertiefung weiter ausbauen, die Förderung von PJ-Studenten, die ihre Praxiszeit bei einem niedergelassenen Allgemeinarzt absolvieren und komplementäre Förderung der ausbildenden Praxen, eine fest etablierte sektorenübergreifende Bedarfsplanung und ihre Umsetzung in den Stadt- und Landkreisen.

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