Konzept Pflegeentwicklung

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1 Konzept Pflegeentwicklung Positionierung Zusammenarbeit Vernetzung Verabschiedet an der PKK vom 21. Januar Chur, 21. Januar 2009/Regula Berchtold

2 1. Einleitung Vorwort Zielsetzung Leistungsauftrag Pflege Ausgangslage Ist-Situation: Pflegeexperten am Kantonsspital Graubünden Hintergründe die zur Entwicklung des Konzeptes geführt haben Organisation Einleitung Organigramm Pflegekaderkonferenz (PKK) Gremium Pflegeexpertin HöFa I-Gruppe Organigramm Führungsorganisation Einsatzgebiet der HöFa I HöFa I auf Stationsebene Hauptaufgaben (gemäss Stellenbeschreibung im Anhang) Nebenaufgaben HöFa I in Weiterbildung Aufträge an die HöFa I Einsatzgebiet der Pflegeexpertin Pflegeexpertin auf Departementsebene Hauptaufgaben (siehe Anhang) Nebenaufgaben Diverses Teilnahme an externen Fortbildungen Fachlicher Austausch untereinander Austausch mit HöFa I-Gruppen aus anderen Betrieben Kontakte zu Bildungszentren im Bereich der Pflege, Institut für Pflegewissenschaft in Basel Mitgliedschaften in Berufsverbänden, Fachgruppen Öffentlichkeitsarbeit Der wirtschaftliche Nutzen für das Kantonsspital Graubünden Schlusswort Literaturverzeichnis Anhang Anhang: Funktionsbeschreibung dipl. Pflegefachfrau HF/HöFa I Anhang: Stellenbeschreibung Pflegeexpertin Anhang: Das Berufsbild der Pflegeexpertin/Pflegeexperten Seite 2

3 1. Einleitung 1.1 Vorwort Der unten aufgeführte Leistungsauftrag definiert Pflege, beschreibt die Tätigkeitsfelder, professionelle Beziehung, Führung und Zusammenarbeit, welche für alle Mitarbeitenden, ob Generalisten oder Spezialisten, die in der Pflege tätig sind, Gültigkeit haben. Die in diesem Konzept aufgeführten Aufgaben, Aspekte und Erkenntnisse der HöFa I und der Pflegeexpertin (HöFa II) basieren auf dem Leistungsauftrag der Pflege und sind in den beiliegenden Stellenbeschreibungen und im Berufsbild beschrieben. 1.2 Zielsetzung Im Kantonsspital Graubünden sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlicher Fachausbildung HöFa I und Pflegeexpertin (HöFa II) ein fester Bestandteil unserer Organisation. Sie tragen einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Pflege bei. Ziel dieses Konzeptes ist die Klärung der Rollen, der Kompetenzen und die Art der Auftragserteilung der HöFa I und die der Pflegeexpertin. Das Konzept soll allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus der Führung und an der Basis im Pflegedienst eine Grundlage schaffen, die HöFa I und die Pflegeexpertin angemessen einzusetzen und von ihren Fachkompetenzen zu profitieren. Das Konzept wird periodisch den Veränderungen angepasst. Seite 3

4 1.3 Leistungsauftrag Pflege Professionelle Pflege fördert und erhält Gesundheit, beugt gesundheitliche Schäden vor und unterstützt Menschen in der Behandlung und im Umgang mit Auswirkungen von Krankheiten und deren Therapien. Dies mit dem Ziel, für betreute Menschen die bestmöglichen Behandlungs- und Betreuungsergebnisse sowie die bestmögliche Lebensqualität in allen Phasen des Lebens bis zum Tod zu erreichen. Professionelle Pflege 1 : - Richtet sich an Menschen in allen Lebensphasen, an Einzelpersonen, Familien, Gruppen und Gemeinden, an Kranke und deren Angehörige sowie an Behinderte und Gesunde - Umfasst, auf einem Kontinuum, Aufgaben zur Gesundheitserhaltung und -förderung, zur Prävention, in der Geburtsvorbereitung und Geburtshilfe, bei akuten Erkrankungen, während der Rekonvaleszenz und Rehabilitation, in der Langzeitpflege sowie in der palliativen Betreuung - Beruht auf einer Beziehung zwischen betreuten Menschen und Pflegenden, die von letzteren geprägt ist durch sorgende Zuwendung, Einfühlsamkeit und Anteilnahme. Die Beziehung erlaubt die Entfaltung von Ressourcen der Beteiligten, die Offenheit für die zur Pflege nötigen Nähe und das Festlegen gemeinsamer Ziele - Erfasst die Ressourcen und den Pflegebedarf der betreuten Menschen, setzt Ziele, plant Pflegeinterventionen, führt diese durch (unter Einsatz der nötigen zwischenmenschlichen und technischen Fähigkeiten) und evaluiert die Ergebnisse - Basiert auf Evidenz, reflektierter Erfahrungen und Präferenzen der Betreuten, bezieht physische, psychische, spirituelle, lebensweltliche sowie soziokulturelle, alter- und geschlechtsbezogene Aspekte ein und berücksichtigt ethische Richtlinien - Umfasst klinische, pädagogische, wissenschaftliche sowie Führungsaufgaben, die ergänzend von Pflegenden mit einer Grundausbildung und solchen mit unterschiedlichen Weiterbildungen, von Generalisten und Spezialisten wahrgenommen werden - Erfolgt in Zusammenarbeit mit den betreuten Menschen, pflegenden Angehörigen und Mitgliedern von Assistenzberufen im multiprofessionellen Team mit Ärzten (verantwortlich für medizinische Diagnostik und Therapie) und Mitgliedern anderer Berufe im Gesundheitswesen. Dabei übernehmen Pflegende Leitungsfunktionen oder arbeiten unter der Leitung anderer. Sie sind jedoch immer für ihre eigenen Entscheide, ihr Handeln und verhalten verantwortlich - Wird sowohl in Institutionen des Gesundheitswesens als auch ausserhalb, überall wo Menschen leben, lernen und arbeiten, ausgeübt 1 Quelle: Entwickelt für das Projekt "Zukunft Medizin Schweiz" der SAMW (Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften) Institut für Pflegewissenschaft, Universität Basel Seite 4

5 2. Ausgangslage 2.1 Ist-Situation: Pflegeexperten am Kantonsspital Graubünden Der pflegerische Alltag hat sich in den letzten Jahren auf den Bettenstationen im Kantonsspital Graubünden sehr verändert. Pflegerische Handlungen werden in Bezug auf ihre Wirksamkeit hinterfragt und kritisiert. Durch die vermehrten Forderungen zur Qualitätssicherung sind Pflegende aufgefordert, die Effektivität und Effizienz von Pflegeinterventionen zu begründen. Die Entscheidungsfindung läuft für die geeignete Intervention nach evidenzbasierten Grundsätzen ab, d. h. sie werden nach aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen, klinischen Erfahrungen sowie vorhandenen Richtlinien, Standards der jeweiligen individuellen Situation angepasst. Demzufolge ist es erforderlich, dass die Pflegenden mehr fachliche Unterstützung für ihre Arbeit in der direkten Pflege benötigen als früher. Seit 1995 verfügen wir über eine Pflegeexpertin mit einem Stellenumfang von 0.50 und seit April 2008 einer weiteren Pflegeexpertin von 0.20 Stellen im Departement Kinder- und Jugendmedizin (Anstellung auf nicht besetzte Stelle der KIPS). Für unseren Betrieb mit einer Grösse von 378 Betten, resp. 15 Stationen ist diese Anzahl Stellen ungenügend. Dies zeigen auch Vergleiche mit anderen Betrieben (Kantonsspital Baden, Spital Männedorf, USZ, Spital Bruderholz in Basel). Um in Zukunft die erforderliche fachliche Unterstützung zu gewährleisten, ist vorgesehen für das kommende Jahr 2009, eine Umwandlung vom bestehenden Stellen vorzunehmen, dass alle Departemente über eine Pflegeexpertin verfügen. 2.2 Hintergründe die zur Entwicklung des Konzeptes geführt haben Die Arbeitsgruppe "Pflegeexpertin" (Pflegeleitungen, Leiter Departement Pflege und Fachsupport) überprüfte und plante die Einbindung, die Zusammenarbeit und die Vernetzung der Pflegeexpertin. Im Zuge dieser Arbeit wurde uns aber klar, dass ein entsprechendes Gesamtkonzept, in welchem der Aufgabenbereich und die Einbindung der HöFa I und der Pflegeexpertin fehlt und dringend zu erarbeiten ist. Seite 5

6 3. Organisation 3.1 Einleitung Die HöFa I und die Pflegeexpertin sind Teil des gesamten Pflegedienstes und orientieren sich am Pflegeleitbild und den strategischen Zielen des Pflegedienstes des Kantonsspitals Graubünden. Zusätzlich zu ihren allgemeinen Aufgaben übernehmen sie einen Dienstleistungsauftrag für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegedienstes und von weiteren Diensten. Sie stellen ihr erworbenes Fachwissen Pflegenden zur Verfügung. Sie bieten Beratung zu pflegespezifischen Fragen und bringen neue Erkenntnisse aus Pflegetheorie und Pflegeforschung gezielt in die Praxis ein. Zurzeit beschäftigen wir acht HöFa I (Chirurgie: 2, Medizin: 5, KiJu: 2, Gyn./Geb.: 0) und zwei Pflegeexpertinnen (KiJu: 1, Chirurgie/Medizin: 1). 3.2 Organigramm Pflegekaderkonferenz (PKK) Gremium Pflegeexpertin Dep. 2 Dep. 3 Dep. 4 Dep. 5 Dep. 6 vakant HöFa-Gruppe Dep. 2 Dep. 3 Dep. 4 Dep. 5 Dep. 6 HöFa vakant HöFa HöFa HöFa Legende: = Pflegeexpertin Seite 6

7 3.2.1 Pflegekaderkonferenz (PKK) Die PKK ist das Entscheidungsgremium. Sie legt die fachliche Entwicklung der Pflege zusammen mit dem Gremium Pflegeexpertin fest und erteilt Aufträge Gremium Pflegeexpertin Es ist vorgesehen, dass die Pflegeexpertinnen sich periodisch zu einer Arbeitssitzung treffen und über ihre Tätigkeiten in den Departementen berichten. Eine der Pflegeleitungen übernimmt die Leitung dieses Gremiums und ist Ansprechperson gegenüber der PKK. Anträge, Vorhaben werden dann der Pflegekaderkonferenz (PKK) vorgestellt, die dann über das weitere Vorgehen entscheidet. Zielsetzung dieser Sitzungen ist: - Fachlicher Austausch - Regelmässige Berichterstattung der PKK (Anträge an PKK) - Initiieren von departementübergreifenden Projekten 3.3 HöFa I-Gruppe Es ist vorgesehen, dass sich die HöFa I und die Pflegeexpertinnen periodisch zu einer obligatorischen Arbeitssequenz treffen. Die HöFa I wird dazu von der Stationsleitung ausgeplant. Zielsetzung dieser Sitzung ist: - Informationen austauschen - Fachlicher Austausch untereinander Eine der Pflegeexpertin übernimmt die Leitung der HöFa I-Gruppe und berichtet jeweils dem Gremium Pflegeexpertin über das aktuelle Geschehen. Sie erteilt der HöFa I-Gruppe Aufträge, koordiniert und organisiert sie. Seite 7

8 3.4 Organigramm Führungsorganisation Leitung Dep. Pflege & FS PL NF PL NF PL Anä PL PL PL PL Stationsleitung Stationsleitung Stationsleitung Stationsleitung ANIR Departement A Departement B Departement C Departement D Erläuterung: Die Pflegeexpertin ist den jeweiligen Pflegeleitungen unterstellt. Die Merkmale dieser Führungsorganisation sind: - Alle strategischen Entscheidungen werden durch die Pflegekaderkonferenz gefällt - Die Pflegeexpertin ist eine Stabstelle und ist der Pflegeleitung unterstellt - Die Pflegeexpertin ist in einem pflegefachlichen Gremium (Gremium Pflegeexpertinnen) organisiert - Die formale Einsetzung eines pflegerischen Behandlungskonzeptes obliegt der PKK Seite 8

9 4. Einsatzgebiet der HöFa I 4.1 HöFa I auf Stationsebene Die HöFa I ist hauptsächlich in der direkten Pflege (Abteilung) tätig. Sie nimmt dort eine Vorbildfunktion für andere Pflegende und Lernende ein. Grundsätzlich soll sie in allen Schichten arbeiten. Sie unterstützt und berät ihre Kolleginnen in schwierigen und komplexen Pflegesituationen. Während und nach der Umsetzung des Projektes Fachhierarchie "Bezugspflege" arbeitet sie einerseits als Bezugspflegende und andererseits ist sie Ansprechperson für die andern Bezugspflegenden in pflegefachlichen Themen z. B. Pflegeprozess, Pflegediagnosen, Pflegedokumentation Hauptaufgaben (gemäss Stellenbeschreibung im Anhang) - Fachliche Unterstützung der diplomierten Pflegefachpersonen im pflegerischen Behandlungsprozess - Überprüfen der pflegerischen Beurteilung der gesundheitlichen Situation des Patienten, der pflegetherapeutischen Ziele und der angeordneten pflegerischen Interventionen - Überprüfen der Pflegedokumentation und der pflegerischen Austrittsberichte - Durchführen von fachspezifischen Pflegekonsilien auf anderen Abteilungen/Departementen Nebenaufgaben - Organisation und Durchführung der stationsinternen Fallbesprechungen - Mitarbeiten in qualitätssichernden und -verbessernden Prozessen gemäss Auftrag der direkten Vorgesetzten - Erteilen von Unterricht an spitalinternen pflegerischen Fachfortbildungen - Konzeptuelle Tätigkeiten/Mitarbeit gemäss Auftrag der direkten Vorgesetzten 4.2 HöFa I in Weiterbildung Die zukünftige HöFa I kann und soll bereits während der Weiterbildung bestimmte "pflegeexpertenspezifische Aufgaben" übernehmen. Der Umfang dieser Aufgaben bespricht sie (HöFa I) mit ihrer Vorgesetzten. Jede HöFa I-Absolventin stellt ihre Abschlussarbeit im Kantonsspital Graubünden öffentlich vor (z. B. Pflegeforum). 4.3 Aufträge an die HöFa I Individuelle Themen, die innerhalb der Stationen zu bearbeiten sind, werden durch die Stationsleitung und die HöFa I schriftlich vorbereitet und der Pflegexpertin und der Pflegeleitung abgegeben, die dann für eine Priorisierung der Themenbearbeitung verantwortlich sind. Seite 9

10 5. Einsatzgebiet der Pflegeexpertin 5.1 Pflegeexpertin auf Departementsebene Die Pflegeexpertin ist eine Spezialistin für klinische (direkte) Pflege und sie wird situativ auf den Stationen/anderen Funktionsbereichen in die Pflege einbezogen. Sie unterstützt die Stationsleitungen und die HöFa I bei der Umsetzung der Pflege- und Qualitätsstandards und berät die Stationen/anderen Funktionsbereiche in Fragen des Einsatzes pflegerischer Konzepte. Sie macht Vorschläge zur Einbindung der Ergebnisse aus den Hö- Fa-Arbeiten in den Pflegealltag der Stationen. Im Weiteren unterbreitet sie den Pflegeleitungen und dem Leiter Departement Pflege und Fachsupport Vorschläge für die Entwicklung und Förderung der Pflege und pflegerischer Qualitätsentwicklung. Sie hält ihr Wissen über aktuelle Fortschritte in der Pflege permanent auf dem Laufenden durch Literaturstudium, Besuch der Fachtagungen, Austausch mit anderen Pflegeexpertinnen und der Zusammenarbeit mit dem Institut für Pflegewissenschaft Basel und gibt neu gewonnene Erkenntnisse an die Pflegekaderkonferenz des Kantonsspitals Graubünden weiter. Sie leitet zusammen mit den anderen Pflegeexpertinnen im Turnus die HöFa I-Gruppe und nimmt Arbeitsaufträge von der Pflegekaderkonferenz entgegen und leitet diese an die HöFa I-Gruppe weiter. Während und nach der Umsetzung des Projektes Fachhierarchie "Bezugspflege" auf den Bettenstationen übernimmt sie Unterstützungs- und Koordinationsaufgaben zu pflegefachlichen Themen in Absprache mit der Projektleitung Hauptaufgaben (siehe Anhang) Direkte Pflege - Arbeitet situativ in der klinischen (direkten) Pflege mit Pflegeberatung - Ist verantwortlich für die fachliche Beratung auf den Stationen und setzt mit der Stationsleitung betreffend Pflege die strategischen fachlichen Ziele für die Station um - Unterstützt auf der Station das Pflegefachpersonal im Praxisalltag fachlich und stärkt sie in ihrer Rolle als Pflegefachpersonen - Setzt die eigene Expertise (Spezialisierung in einem Gesundheitsthema) bei Patienten, Angehörigen und den Pflegenden ein Qualitätssicherung - Sie unterstützt die Stationsleitung bei der Übernahme der fachlichen Verantwortung betreffend Pflegequalität auf den Stationen - Legt in Bezug auf die Qualitätssicherung fest, an welchen pflegerischen Themen auf den Stationen gearbeitet wird in Zusammenarbeit mit der Stationsleitung und der Pflegeleitung - Führt im Auftrag der Pflegekaderkonferenz Pflegestandards und Richtlinien ein Seite 10

11 Pflegeentwicklung - Initiiert und erfasst Veränderungsbedarf bezüglich der Pflegeentwicklung auf den Stationen und führt nach Absprache mit der Pflegeleitung in Zusammenarbeit mit der HöFa I stationsinterne Pflegeprojekte durch - Unterstützt und fördert eine patienten-, evidenz- und ergebnisorientierte Pflege - Entwickelt und fördert pflegewissenschaftliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der intra- und interprofessionellen Patientenbetreuung - Engagiert sich in anerkannten Netzwerken Pflegespezifische Fortbildungen - Ist im Rahmen der Pflegequalität und Pflegeentwicklung zusammen mit der Stationsleitung und der Pflegeleitung für die kontinuierliche Fortbildung des Pflegepersonals auf den Stationen verantwortlich Nebenaufgaben - Leitet die periodischen Sitzungen der HöFa I-Gruppe - Ist Mitglied des Gremiums Pflegeexpertin - Ad personam: Erteilen von pflegerischem Fachunterricht in überbetrieblichen Kursen, an Berufsfachschulen und/oder Höheren Fachschulen (respektive Fachhochschulen) Seite 11

12 6. Diverses 6.1 Teilnahme an externen Fortbildungen Im Sinne des lebenslangen Lernens hat die HöFa I und die Pflegeexpertin die Pflicht, sich selbständig durch Lesen von Fachliteratur, wenn möglich auch in englischer Sprache, gezielt weiterzubilden. Neben der Teilnahme an hausinternen Fortbildungen können sie den Besuch von ausgewählten externen Kongressen und Fortbildungen beantragen. 6.2 Fachlicher Austausch untereinander Der fachliche Austausch soll einerseits zwischen der HöFa I und der Pflegeexpertin stattfinden, andererseits soll auch extern (anderen Betrieben) ein Kontakt (elektronisch, oder persönlich) gepflegt werden. 6.3 Austausch mit HöFa I-Gruppen aus anderen Betrieben Die HöFa I-Gruppe bemüht sich um den fachlichen Austausch mit anderen HöFa I-Gruppen aus ähnlichen Betrieben (z. B. Kantonsspital St. Gallen, Kantonsspital Aarau etc.). 6.4 Kontakte zu Bildungszentren im Bereich der Pflege, Institut für Pflegewissenschaft in Basel Durch die Teilnahme der HöFa I und der Pflegeexpertin an verschiedenen Weiterbildungsveranstaltungen/Kongressen in der Schweiz oder Ausland verfügt sie über wichtige Kontakte. Somit werden wichtige Entwicklungen, Tendenzen oder Informationen durch sie zu den Pflegenden in unserem Hause gelangen. Wichtig ist es auch, den Kontakt zum Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Basel zu pflegen. 6.5 Mitgliedschaften in Berufsverbänden, Fachgruppen Die Mitglieder der HöFa I-Gruppe engagieren sich über unser Haus hinaus für die Interessen und Anliegen der Pflege des Kantonsspitals Graubünden und der Pflege allgemein. Dies kann durch eine Mitgliedschaft in berufspolitischen Verbänden, aber auch durch eine Teilnahme in Fachgruppen oder Interessensgemeinschaften erfolgen. 6.6 Öffentlichkeitsarbeit Die durch die Mitglieder der HöFa I-Gruppe erstellten Konzepte und Arbeiten werden auch dem öffentlichen Publikum in Form von Präsentationen an Kongressen oder Veranstaltungen/Publikationen/regionalen Fernsehauftritten zugänglich gemacht. Seite 12

13 7. Der wirtschaftliche Nutzen für das Kantonsspital Graubünden Der vermehrte Einsatz der Pflegeexpertin auf den Abteilungen bringt für das Kantonsspital Graubünden einen hohen wirtschaftlichen Nutzen mit sich: - Verbesserung der Pflegequalität - Verbesserung der Kundenorientierung und Kundenzufriedenheit - Steigerung der Leistungsmotivation - Verbesserung von Lern- und Entwicklungspotentialen im täglichen Arbeitsprozess - Weiterentwicklung und Nutzen des Mitarbeiterpotentials durch direkte Unterstützung - Durch den direkten Support wird eine wesentliche Verbesserung der Arbeitszufriedenheit bewirkt Durch einen starken Pflegesupport kann die Professionalität der Pflege gesteigert werden. Dies schafft bei den Pflegenden eine solide Grundlage für eine nachhaltige Erhöhung der Identifikation mit dem Betrieb und hilft die Personalfluktuation zu senken und die notwendigen Personalressourcen für ein leistungsfähiges Spital auf längere Zeit sicherzustellen. 8. Schlusswort Qualität im Gesundheitsdienst ist unwiderruflich. Durch evidenzbasierte Pflege strebt die Pflegeprofession Gute Pflege an und Expertenstandards sind ein Mittel unter anderen zu diesem Ziel. Pflegewissenschaftler werden aktiv an der Entwicklung von Qualitätsstandards teilnehmen müssen. Jedoch betreffen Expertenstandards nicht nur die Pflegewissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, sondern alle Pflegenden, also Pflegelehrerinnen, Schüler oder Studierende, Pflegepraktiker, Pflegemanagerinnen sowie das Krankenhausmanagement und die Gesundheitsbehörden. Lassen wir uns also alle mit ihnen auseinandersetzen. Professor Dr. Marga Thome, Pflegewissenschaftliche Fakultät, Universität Island Seite 13

14 9. Literaturverzeichnis PFLEGE 1/06, die wissenschaftliche Zeitschrift für Pflegeberufe, Februar 2006, Heft 1, 19. Jahrgang, ISSN HÖFA-KONZEPT, Pflegeexpertin Kristin Adler und HöFa Gruppe KSB, Version 3.0, September 2006, Kantonsspital Bruderholz WAS KÖNNEN PFLEGEEXRTEN IN EINEM KANTONSSPITAL BEITRAGEN, Katrin Marfurt, Pflegeexpertin, 1. Entwurf, Juli 2008, In Anlehnung an: Das Berufsbild der Pflegeexpertin/des Pflegeexperten mit einer Höheren Fachausbildung in Pflege, Stufe II, S 2001 EVIDENCE-BASED NURSING, aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie EDITORIAL, Best practice - evidenzbasierte Pflege, Expertenstandards oder Clinical Guidelines, By Verlag Hans Huber, Hogrefe AG, Bern 2006, Pflege 2006; 19: Seite 14

15 10. Anhang 10.1 Anhang: Funktionsbeschreibung dipl. Pflegefachfrau HF/HöFa I 10.2 Anhang: Stellenbeschreibung Pflegeexpertin 10.3 Anhang: Das Berufsbild der Pflegeexpertin/Pflegeexperten Seite 15

Stellenbeschreibung Pflegeexpertin

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